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Full text of "Zeitschrift Für Die Geschichte Des Oberrheins Vol 81yr 1929"

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Zeitschrift 


für die 


Geschichte des Oberrheins 


Neue Folge Band 42 


Zeitschrift 


für die 


Geschichte des Oberrheins 


herausgegeben 


von der 


Badischen Historischen Kommission 


Neue Folge Band 42 
Der ganzen Reihe 81. Band 


1929 
G. Braun, Verlag, KarlsruheiB. 


Dieser Band ist gedruckt 

mit Unterstützung des 

Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrich: 
und 


der Notgemeinschaft der deutschen Wissenscha 


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Buz4 


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Inhalt aua0. 

Seite 

Bericht über die 39. (ausserordentliche) Plenarversammilung der Badischen 
Historischen Kommission, erstattet von dem Sekretär . . .. . I 

Bericht über die 40. Plenarversammlung der Badischen Historischen 
Kommission, erstattet von dem Sekretär . . . . 2 2 2 2 2.0. 173 

Hutten als Humanist. Ein Nachtrag zur Huttenlegende, von Paul 
KalKofl 1. 2 2: ee ee ee 3 
Italienische ReisetagebLücher aus der Goethezeit, von Friedrich Noack 68 

Johann Friedrich Reiffenstein und die Markgräfin Caroline Luise von 
Baden, von Gerda Kircher . . . . .: 22 2 2 2 2 2 0. 84 

Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf und seine 
Geschicke, von Georg Tumbült . . . .. 2... 222.02. . 101 

Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar, von Konrad 
Josef Heilig. 2. 0.5. wu 2 a N aaa 115 

Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im ı6. und 17. Jahrhundert, von 
GG. Hecht 3 au a see Be a a ee 176 
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn, von HansWill 223 
Bundschuh und Bauernkrieg, von Wilhelm Stolze ........ 265 

Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524, von 
Wilhelm Stolze . ..2.. 2: 2:2 m Er ren 274 

Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, von Arthur Val- 
denaire: ...°: Sr m in ar a ee SE a Ch & 337 

Johann Georg Stottel. Zu seinem 110. Geburtstage am 4. Januar 1929, 
von Ferdinand Mentz . ....: 2:2 m En nn. 365 

Fine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985), 
von Franz Beyerle . ....:: 2... 2 2 rer ee. 382 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab und die beschlagnahınte Postille 
des Schwenckfeldjüngers Johann Werner 1558, von Karl Schotten- 


JOBer.., 25.05 is ac Eee a ae de ee 400 
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642, von Arthur 

Bechtold. . % 2.4 0.2 zu. ae ne a ee ee 412 
Kreisdirektorium und Kreisregierung im chemaligen Großherzogtum 

Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten, von 

Ludwig Seiterich. . . . >: 22 En nr. 493 
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen. Aus dem Nachlass 

herausgegeben von Willy Andreas . ..... 22 222.0. 557 
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla (Fortsetzung), von 

Arthur Valdenaire . . ..:: 2 2 rn er re. 588 ' 


Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten? von Hajo Holborn 617 


Miszellen: 
Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württembergischer Pfand- 


herrschaft, von Manfred Eimer . ...... 2.22.20. 132 
Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und Handschriftenbenutzung, 

von Karl Rieder . . . .:.:: 2:2 2 2 2 2 2 2 rn 146 
Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den Prozess gegen 

Johann von Wesel, von Nikolaus Paulus. ........ 296 


22 


VI 


Johann Joachim Becher in Mainz, von Heinrich Schrohe . 


Nachtrag zur Lebensgeschichte des Humanisten Gervas Sauffer 
von Breisach, von L. Wohleb . . . ....:. 2222.20. 


Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den Prozess gegen 
Johann von Wesel? von Gerhard Ritter ......... 


Das Ende des Bischofs Konrad III. von Strassburg, von Leo 
Wobleb:. 5 2 1...,5 Ara ee ana ar are Se 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von Hohenlanden- 
berg, von Anton Largiader . ... . 2: 2:2 2 2220. 


Zum Vertrage von Saint-Omer. Die Schweiz und der Oberrhein, 


von Otto Cartellieri . . . : : 2: on 


Zeitschriftenschau, bearbeitet von Friedrich Lautenschlager: 


Anzeiger für schweizerische Altertumskunde N. F. 29. 154. - - 
Arbeitsgemeinschaft kurpfälzischer Sippenforscher II, 1/6. 
644. — Archiv für Geschichte der Medizin XX, 2. 156. — Archiv 
für elsässische Kirchengeschichte III. 462. — Archiv für Reforma- 
tionsgeschichte XXIV, 1/2. 310. — Archiv für Sippenforschung 
und alle verwandten Gebiete V, 5, 10. 311, 647. — Archiv für Sozial- 
wissenschaft und Sozialpolitik LX, 3. 648. — Archiv des Histori- 
schen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg LXVII. 
643. — Archivalische Zeitschrift 3. F. IV. 467. — Archives alsacien- 
nes d’histoire de l’art VII. 646. — Aus Bruhrain und Kraichgau 
1928, 1/2. 303. — Badische Fundberichte X; XI. 303, 455. — 
Badische Heimat XV. 456. — Basler Jahrbuch 1928. 465. — Basler 
Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde XXVII. 647. -— 
Blätter für pfälzische Kirchengeschichte IV, ı, 2, 3, 4, 5. 153, 
308, 460, 644. — Blätter aus der Markgrafschaft 1927. 149. — 
Bodensee-Chronik. Beilage zur Deutschen Bodensee-Zeitung XVI. 
302. — Denkmalpflege und Heimatschutz 1928, ıo/ıı. 648. — 
Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistes- 
geschichte VI, ı. 157. — Eberbacher Geschichtsblatt N. F., ı. 
152. — Ekkhart. Jahrbuch für das Badner Land X. 454. -- 
Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte XXIX, 3. 466. —- 
Franziskanische Studien XIV, 4; XV, ı/2. 157, 467. — Frei- 
burger Diözesan-Archiv N. F. 28; 29. 150, 637. — Frisch auf! 
Mitteilungen des Odenwaldklubs, Ortsgruppe Mannheim-Lud- 
wigshafen e. V. VIII, 8. 454. — Germania. Korrespondenzblatt der 
Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäolo- 
gischen Instituts XII, 3, 4. 466, 648. — Historisches Jahrbuch 
XLVII, 3. 648. — Jahrbuch für Kunstwissenschaft 1928, 1. 
648. — Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim 1927, 
459. — Der Katzenbuckel. Hcimatblätter für das Neckartal, den 
Winterhauch und den kleinen Odenwald I; II. 305. — Klio. Bei- 
träge zur alten Geschichte XXI. 156. — Korrespondenzblatt des 
Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 
LXXVI, 1—3. 311. — Kunstwissenschaftliches Jahrbuch der 
Görresgesellschaft I. 311. — Kurptälzer Jahrbuch 1929. 640. — 
Der Lesezirkel XV, 8. 649. — Mannheimer Geschichtsblätter 
XXIX, 2, 3, 4, 5, 6, 7/8, 9, 10—12. 151, 303, 455, 639. — Mein 
Heimatland XV, ı/2, 3/4, 5/6,7/8. 152, 304, 459, 640. — Mittcilun- 
gen des Historischen Vereins der Pfalz ALV.; XLVI. 153. — Neues 
Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der Kurpfalz 
XIII, 4. 301. — Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde II], ı. 
650. — Oberrheinische Kunst III, ı/2. 312. — Die Ortenau. Mit- 
teilungen des Historischen Vereins für Mittelbaden XV. 306. — 


Seite 
444 


450 
451 
624 
627 


629 


v1 


Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde 1927, ıı/ı2; 
1928, ı/2, 3/4, 5/6, 7/8. 154, 308, 460, 645. — St. Lukas. Blätter 
für angewandte religiöse Kunst I. 313. — Schriften des Vereins für 
Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung LV. 307. — Stem- 
men des Tijds. Maandblad voor Christendom en Cultuur XVI. 
649. — Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik- 
tiner-Ordens N. F.XV, 2, 3. 313, 649. — Thurgauische Beiträge 
zur vaterländischen Geschichte LXIV/LXV. 465. — Viertel- 
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte XXI, ı/2. 649. — 
Der Wächter. Monatsschrift für alle Zweige der Kultur X. 
649. — Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Frankenland 
III, 4—8a, 10— 12; IV, ı, 2. 307, 460, 642. — Wiener Jahrbuch für 
Kunstgeschichte V. 156. — Württembergische Vierteljahrshefte 
für Landesgeschichte N. F. 34, ı/2. 461. — Zeitschrift für Bücher- 
freunde N. F.XX, 8. 313. — Zeitschrift für Denkmalpflege II, 6. 
467. — Zeitschrift für schweizerische Geschichte VII, 3, 4; VIII, ı. 
309, 466. — Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins XLI. 
642. — Zeitschrift für Kirchengeschichte N. F. X, 4. 649. — Zeit- 
schrift für schweizerische Kirchengeschichte XXII, ı, 2, 3. 155, 
310, 466. — Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte I, ı. 
461. — Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 
Germ. Abt. XLVIII, 313. — Zentralblatt für Bibliothekswesen 
XLV, 3, 6. 157, 313. 


Buchbesprechungen: 


Alhaus, Civitas und Diözese. 662. — Ammann, Der Aargau 
in den Burgunderkriegen. 166. — Archiv für elsässische Kirchen- 
geschichte I, II. 160. — Baumhauer, Waldshut und der Ober- 
rhein im Laufe der Geschichte. 170. — Becker, Zur Kultur- 
geschichte des Westrichs. Streifzüge durch das Geistesleben der 
pfälzisch-saarländischen Grenzmark, 166. — Bezzel, Geschichte 
des kurpfälzischen Heeres in den Kriegen zu Ende des 17. und 
im Laufe des ı8. Jahrhunderts. 480. — Birkenmayer und 
Baumhauer, Geschichte der Stadt Waldshut, 2. Aufl. 332.— Bock, 
Der Schwäbische Bund und seine Verfassungen (1488—--1534). 
167. — Brackmann, Regesta Pontificum Romanorum. Ger- 
mania Pontificia Vol. II, Pars II. Helvetia Pontificia. 319. — 
Briefe an Cotta II., bearbeitet von Schiller. 331. — Collection 
d’etudes sur l’histoire du droit et des institutions de l’Alsace I—3. 
335. — EConcilium Basiliense. Studien und Quellen zur Ge- 
schichte des Concils von Basel VI.. Hrsg. v. Beckmann. 468. — 
Deibel, Eine pfälzische Krone in der Münchener Schatzkammer. 
484. — Diarium Martini Crusii 1596-1597. Hrsg. v. W. Göz 
und E. Conrad. 655. — Ebner, Geschichte des Hauensteiner 
Dorfes Unteralpfen. 2. Aufl. 172. — Festschrift zum 600jäh- 
rigen Jubiläum der Stadtgemeinde Oberkirch (hrsg. v. der Stadt 
Oberkirch). 172. — Festschrift Walther Merz. 664. — Fries, 
Ein unveröffentlichter Brief von Hans Thoma. 335. — Ginter, 
Birmau am Bodensee. 657. — Ginter, Die Pfarrkirche zu Pfullen- 
dorf. 658. — Grünewald, Volkstum und Kirchenjahr, ein 
Beitrag zur Volkskundc der Pfalz. 660. — Günther, Rassenkunde 
des deutschen Volkes. ı2. Aufl. 483. -- Gulat, Aus Welt und 
Leben. Sinnsprüche. 668. — Hauer, Das Haardtdorf Spöck. 
172. — Heizmann, Der Amtsbezirk Oberkirch in Vergangenheit 
und Gegenwart. 665. — Hofmann, Badens Anteil an der Reichs- 
gründung. 488. — Hug, Chronik von Lahr in Wort und Bild. 
1215—1915. 170. — Humpert, Mudau im badischen Oden- 
wald. 172. — Jecker O.S.B., Die Heimat des hl. Pirmin, des 


vIlI 


Apostels der Alamannen. 651. — Könnecke, Quellen und 
Forschungen zur Lebensgeschichte Grimmelshausens. 489. — 
Kraemer, Steinmauern, Geschichte eines Flösserdorfes. 172. — 
Kranzbühler, Sankt Martin in Worms. Zur Geschichte des 
Stifts und seiner Kirche. 167. — Krause, Die Stadt Oppenheim 
unter der Verwaltung des Reiches. 662. — Krebs, Konrad Ill. 
von Lichtenberg, Bischof von Strassburg (1273-—-1299). 163. —- 
Lehrs, Hans Thoma und Dresden. 657. — Lex Baiuvariorum. 
Lichtdruckwiedergabe der Ingolstädter Handschrift des bayer. 
Volksrechts, hrsg. v. Beyerle. 323. — Lex Baiwariorum. Monu- 
menta Germaniae historica. Hrsg. v. Schwind. 324. — Magirus, 
Was heisst decumates agri? 487. — Malsch, seine Entstehung und 
seine Geschichte. (Hirsg. v. Schwarz). 170. — Die Matrikel 
der Universität Köln, bearbeitet v. II. Keussen I, 1389—1475. 
2.Aufl. 658. — Mazzetti, Die verfassungsrechtliche Stellung 
des Bistums und der Stadt Speyer zur Zeit des Bischofs Bernger 
von Entringen (1224—1232). 470. — Mennicke, Aus der Ge- 
schichte von Hauingen. 170. — Merkel, Die geodätischen 
Arbeiten Christian Mayers in der Kurpfalz. 492. — Michaeli, 
Auf den Spuren von Eichendorffs Heidelberger Jugendliebe. 
658. — Minnigerode, Königszins, Königsgericht, Königs- 
gastung im altdeutschen Freidingsrechte. 481. — Möckelt, 
Lothringen nach den Cahiers de doleances von 1789 unter beson- 
derer Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen. 
320. — Ratschläge für bayerische Ortsgeschichtsforscher. 
Hrsg. v. Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. 169. — 
Rennefahrt, Freiheiten für Bern aus der Zeit Friedrichs II. 
(1218—1250/4). 325. — Rommel, Dietlingen, Amt Pforzheim. 
172. — Rommel, Geschichte des ehemaligen Klosters Billigheim 
in Baden. 172. — Rommel, Urphar am Main. Ein Beitrag zur 
Geschichte und Kulturgeschichte der ehemaligen Grafschaft 
Wertheim. 172. — Schnabel, Ludwig von Liebenstein. Ein 
Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungs- 
lebens. 165. — Schnabel, Sigismund von Reitzenstein. 314. — 
Schriften der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte [1]. 
160. — Schulz, D. B. Susers Reise nach Berlin. 485. —--Schwarz, 
Grünwinkel und seine Umgebung. 170.— Schwarz und Humpert. 
Forbach: Wesen und Werden eines Murgtaldorfes. 172.-—-Schwei- 
zer Kriegsgeschichte 1—3. 471. — Seilacher, Ein verschwun- 
denes Zisterzienserkloster. 330. — Seyfried, Heimatgeschichte 
des Bezirks Schwetzingen. 333. — Sprater, Die Urgeschichte der 
Pfalz. 2. Aufl. 660. — Stählin, Elsass und Lothringen im 
Ablauf der europäischen Geschichte. 329. — Stehlin, Plan von 
Augusta Raurica. 458. — Stolze, Bauernkrieg und Reformation. 
328. — Strauss, Deutsche Eisenbahnbaupolitik in Elsass-Loth- 
ringen. 321.— Sütterlin, Zeit- und Hebelerinnerungen der Strass- 
burger Hebelfreundin Frau Sophie Haufe. 330. -— Tögel, 
Johannes Schroff. Nachtrag. 171. — Verhandlungen und wis- 
senschaftliche Abhandlungen des 22. deutschen Geographen- 
tages zu Karlsruhe, hrsg. v. Fels. 334. — Wappenbuch der 
Stadt Bascl. 326. — Webler, Die Kameral-Hohe-Schule zu 
Lautern (1774— 1784). 486. — Weiss, Frankreichs Politik in den 
Rheinlanden am Vorabend des Hundertjährigen Kriegs. 656. —- 
Wentzcke. Die deutschen Farben, ihre Entwicklung und Deutung 
sowie ihre Stellung in der deutschen Geschichte. 158. — Zweifel, 
Über die Schlacht von Sempach zur Aufklärung der Winkelried- 
frage. ı71. — 


Mitarbeiter dieses Bandes 


ANDREAS, Dr. Willy, Universitätsprofessor 

BAIER, Dr. Hermann, Oberarchivrat 

BEcHTO1.p, Dr. Arthur 

BEYERLE, Dr. Franz, Universitätsprofessor 

BRANDT, Dr. Otto, Universitätsprofessor 

CARTELLIERI, Dr. Otto, Professor, Archivrat 

EıMER, Dr. Manfred, Professor 

FEHRLE, Dr. Eugen, Universitätsprofessor 

FinKke£E, Dr. Hermann, Oberbibliothekar 

HAERıNG, Dr. Hermann, Oberbibliothekar 

HEcHT, Dr. Gustav, Oberregierungsrat a. D. 

Heırıs, Konrad Josef 

HoLBorn, Dr. Hajo 

Kaiser, Dr. Hans, Oberarchivrat am Reichsarchiv, 
Universitätsprofessor a. D. 

KırKorr f, Dr. Paul, Professor 

KiRCcHER, Dr. Gerda 

Kress, Dr. Manfred 

KünssßBerG, Dr. Eberhard Frhr. von, Universitäts- 


professor 
LARGIADER, Dr. Anton, Professor 
LAUTENSCHLAGER, Dr. Friedrich, Universitäts- 
bibliothekar 


LOHMEYER, Karl, Dr. ing. h. c., Dr. phil. h. c., 
Direktor des Kurpfälzischen Museums 

MENTZ, Dr. Ferdinand, Archivrat 

Me+TZ, Dr. Friedrich, Regierungsrat a. D. 

Noack, Dr. Friedrich 

ORBseEr, Dr. Karl, Geh. Rat, Direktor des General- 
landesarchivs a. D. 

ÖEFTERING, Dr. Wilhelm Engelbert, 
Oberbibliothekar 

OEHME, Dr. Ruthardt, Bibliotheksreferendar 

Pıurus, Dr. Nikolaus 

RAUMER, Dr Kurt v. 

RıEpER, Dr. Karl, Pfarrer 


Professor, 


RıTTEr, Dr. Gerhard, Professor 
SıuEr, Dr. Joseph, Universitätsprofessor 


IX 


Heidelberg. 
Karlsruhe. 
München. 
Basel. 

Kiel. 
Karlsruhe. 
Karlsruhe. 
Heidelberg. 
Heidelberg. 
Tübingen. 
Pforzheim. 
Freiburg ı. Br. 
Heidelberg. 


Potsdam. 
Breslau. 
Karlsruhe. 
Karlsruhe. 


Heidelberg. 
Zürich. 


Heidelberg. 


Heidelberg. 
Freiburg ı. Br. 
Leipzig. 
Freiburg ı. Br. 


Karlsruhe. 


Karlsruhe. 
Heidelberg. 
München. 
Heidelberg. 
Reichenau- 
Niederzell. 
Freiburg ı. Br. 
Freiburg i. Br. 


x 


SCHOTTENLOHER, Dr. Karl, Bibliotheksdirektor 

SCHROHE, Dr. Heinrich, Professor 

SCHUMACHER, Dr. Karl, Professor, Direktor am 
Röm.-Germ. Zentralmuseum a. D. 

SCHWERIN, Dr. Claudius Frhr. v., Universitäts- 
professor 

SEITERICH, Ludwig, Referendar 

SIEBERT, Dr. Hans Dietrich, Archivrat 

SıLLıg, Dr. Rudolf, Professor, Direktor der Uni- 
versitätsbibliothek 

STENZEL, Dr. Karl, Archivar 

STOLZE, Dr. Wilhelm, Professor 

SZCZEPANSKI, Max v., Oberstleutnant a. D. 

TRAUMANN, W., Landgerichtsrat 

TumsÜLTt, Dr. Georg, Archivdirektor 

VALDENAIRE. Dr. ing. Arthur, Architekt 

WAHLE, Dr. Ernst, Universitätsprofessor 

Wırı, Dr. Hans 

WohHLzs, Dr. Leo, Professor 


München. 
Mainz. 


Mainz. 


Freiburg i. Br. 
Schopfheim. 
Karlsruhe. 


Heidelberg. 
Stuttgart. 
Königsberg i. Pr. 
Heidelberg. 
Karlsruhe. 
Donaueschingen. 
Karlsruhe. 
Heidelberg. 
Darmstadt. 
Freiburg ıi. Br. 


xl 


Redaktion 


Universitätsprofessor Dr. SıLLıp, 
Direktor der Universitätsbibliothek Heidelberg 


Redaktionsausschuss 


Universitätsprofessor Geh. Rat Dr. FınkE 
Universitätsprofessor Dr. ANDREAS 
Universitätsprofessor Geh. Hofrat Dr. HımpE 
Hochschulprofessor Dr. SCHNABEL 


Redaktionelle Bestimmungen 
Gültig ab ı. April 1924 


Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen. 
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande 
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um- 
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins. 

Die für die »Zeitschrifte bestimmten Beiträge sind an den Redakteur 
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak- 
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater 
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs 
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript 
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor 
zur Last. 

Das Honorar. beträgt für Darstellungen und Forschungen 40 RM., für 
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen. 

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge, 
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem 
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf., für Mitglieder der Kom- 
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens 
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor 
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden. 

Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt 
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver- 
öffentlichung an gewahrt. 

Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib, 
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für 
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts- 
bibliothek, zu senden; die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn. 

Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlg 
G. Braun in Karlsruhe direkt gemacht werden. 


Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung 


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NOV 7 1960 


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Redaktionelle Bestimmungen 
‚ Gültig ab ı. April 1924 


Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gresamtumfang von mindestens 32 Bogen. 
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande 
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um- 
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins. 

Die für die »Zeitschrift« bestimmten Beiträge sind an den Redakteur 
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak- 
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater 
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs- 
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript 
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor 
zur L.ast. 

Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen M. 40.—, für 
Quellenpublikationen usw. RM. 30.— für den Druckbogen. 

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge, 
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem 
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Pfg., für Mitglieder der Kom- 
mission mit 20 Pfg. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens 
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor 
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden. 

Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleıbı 
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver- 
öffentlichung an gewahrt. 

Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib, 
unter der alleinigen Adrese: An die Redaktion der Zeitschrift für 
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts- 
bibliothek, zusenden; dıe Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn. 

Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag 
G. Braun in Karlsruhe direkt gemacht werden. 


Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung 


Inhalt: 39. Plenarversammlung’S. 1. — Kalkoff, Hutten als Humanist S. 3. — 
Noack, Ital. Reisetagebücher aus der Goethezeit S. 68. — Kircher, Joh. Friedr. 
Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden S. 84. — Tumbült, 
St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf und seine Geschicke S. 101. — 
Heilig, Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar S. 115. — 
Miszellen: Einer, Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württemberg. Pfand- 
herrschaft S. 132. — Rieder, Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und 
Handschriftenbenützung S. 146. — Zeitschriftenschau S. 149. — DBuch- 
besprechungen S. 158. 


Bericht 
über die 
neununddreissigste 
(ausserordentliche) Plenarversammlung 
der 


Badischen Historischen Kommission 


Karlsruhe, im Februar 1928. Am 19. November letzten 
Jahres trat die Badische Historische Kommission zu einer 
ausserordentlichen Plenarversammlung zusammen. Anwesend 
waren von den ordentlichen Mitgliedern: Geh. Rat Dr. von 
Schubert, Geh. Hofrat Professor Dr. Hampe, Professor 
Dr. Andreas und Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib 
aus Heidelberg, Geh. Rat Professor Dr. Finke, Professor 
Dr. Sauer, Prälat Professor Dr. Göller, Professor Dr. 
Freiherr von Schwerin und Professor Dr. Ritter aus 
Freiburg, Archivrat Dr. Tumbült aus Donaueschingen, 
Geh. Rat Archivdirektor a. D. Dr. Obser, Direktor des 
Landesmuseums Dr. Rott, Oberarchivrat Dr. Baier, Pro- 
fessor Dr. Schnabel und Archivrat Professor Dr.Cartellieri 
aus Karlsruhe, sowie das ausserordentliche Mitglied Professor 
Dr. Batzer aus Offenburg., 

Am Erscheinen verhindert waren die ordentlichen Mit- 
glieder Geh. Rat Professor Dr. Wille und Professor Dr. 
Brinkmann aus Heidelberg sowie Muscumsdirektor Pro- 
fessor Dr. Walter aus Mannheim, ferner die ausserordent- 
lichen Mitglieder Pfarrer Dr. Rieder aus Reichenau und 
Privatdozent Dr. Metz aus Leipzig. 

Als Vertreter der Regierung waren anwesend Geh. 
Oberregierungsrat Dr.Schwörerund Regierungsrat Dr. Asal 
vom Ministerium des Kultus und Unterrichts. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd, g2, ı I 


2 Bericht über die neununddreissigste Plenarversammlung 


Den Vorsitz führte der Vorstand der Kommission Geh. 
Rat Professor Dr. Finke. 

Die ausserordentliche Plenarversammlung war veranlasst 
durch das Ableben des langjährigen Sekretärs der Kom- 
mission, des Oberarchivrats i. R. Dr. Krieger, der gleich- 
zeitig Herausgeber der Zeitschrift für die Geschichte des 
Oberrheins und der Badischen Biographien gewesen war. 
Zum Sekretär der Konımission wurde ÖOberarchivrat Dr. 
Baier auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl 
fand die Bestätigung der Regierung. Mit der Herausgabe 
der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins wurde 
Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib, mit der Weiter- 
führung der Badischen Biographien Geh. Rat Archivdirektor 
a.D. Dr. Obser betraut. 


Der Sekretär der Badischen Historischen Kommission: 


Bater. 


Hutten als Humanist 
Ein Nachtrag zur Huttenlegende 


Von 
Paul Kalkoff 


Einleitung. ı. Der südwestdeutsche Adel im Beginn der Neuzeit. 2. Der Adel 
an den Universitäten, besonders in Freiburg. 3. Die Entwicklung der 
Huttenlegende bei Spangenberg. 4. Die »HHumanistenfreundschafte 
zwischen Hutten und Erasmus. 5. Erasmus und Jonas gegen Hutten. 
6. Huttens literarische Stellung im Vergleich mit Celtis. 7. Der Erpres- 
sungsversuch Huttens und Eppendorfs an Erasmus. 8. Die negative Be- 
deutung Huttens für die Reformation. Exkurs: Huttens Bildnisse. 


Das Gesamtwerk »Der geschichtliche Hutten und seine 
Umwelt!)« soll in engem Zusammenhang mit den Bänden 
über die Kaiserwahl von ı5ıg und den Wormser Reichstag 
eine Einleitung geben in die Geschichte des 16. Jahrhunderts, 
insbesondere der deutschen Reformation. Bei der Beschäfti- 
gung mit dieser Epoche musste immer wieder eine Auf- 
fassung der Vorgänge wie der Personen abgewehrt werden, 
die schon vor den eigentlichen Romantikern von Herder 
und Goethe begründet worden war. Sie trat besonders 
störend hervor in der Legende von Hutten und Sickingen 
als den »ritterlichen Vorkämpfern der Reformation?)«. Vor 


!) Ausser den quellenkritischen Arbeiten »Ulrich von Hutten und die 
Reformations (Leipzig 1920, angeführt mit HR.) und »Huttens Vagantenzeit 
und Untergangs (Weimar 1925, angeführt mit HV.) vgl. die Aufsätze »Der 
geschichtliche Hutten« in den Schlesischen Jahrbüchern für Geistes- und Natur- 
wissenschaften, Breslau 1924, II, 229—242, und unter demselben Titel in der 
Deutschen Akademischen Rundschau, Göttingen 1925, VI, Nr. 16, S. 8—ıo, 
sowie »Der geschichtliche Hutten in seinem Verhältnis zu Luther« im Luther- 
Jahrbuch IV, 1923, 22—55. 

?) In der Theol. Literaturzeitung 1925, 302, und in der Zeitschrift für 
Kirchengeschichte (ZKG.) XLIV, 315, gibt jetzt auch O. Clemen, der noch 


1* 


4 Kalkoff 


allem galt es, Luther selbst von dem Verdacht einer Ver- 
bindung mit ihnen zu befreien, wenn das Reformationswerk 
in seiner ursprünglichen Grösse und Reinheit wieder her- 
gestellt werden sollte. Das Verdienst, das ihnen bisher als 
Verteidigern der geistigen und politischen Freiheit, als Mit- 
arbeitern oder Verbündeten Luthers beigelegt wurde, ist 
vielmehr auf andere zu übertragen, die wie Friedrich der 
Weise als treuer Beschützer, wie Erasmus und Capito als 
weitblickende, rührige Kirchenpolitiker, wie Martin Butzer, 
Joachim von Watt, Nikolaus Gerbel oder Hermann von dem 
Busche als Verfasser zündender Flugschriften, wie Justus 
Jonas und Johannes Lange als Führer der akademischen 
Jugend und Lehrer ihrer Mitbürger?) oder wie Lazarus 
Spengler, der evangelische Staatsmann und volkstümliche 
Herold der lutherischen Lehre?) bisher nicht gebührend 
gewürdigt worden sind. Endlich galt es, um das rechte Augen- 
mass für die Bedeutung des Junkers und Literaten Hutten 
und des Söldnerspekulanten Sickingen zu gewinnen, sie 
im Rahmen der sozialen Verhältnisse, der landschaftlichen 
oder akademischen Umgebung zu zeigen?). Das eigentliche 
Ziel aber war auch dabei, den kulturgeschichtlichen 
Hintergrund der Anfangsperiode der Reformation für ver- 
schiedene Gebiete des nationalen Lebens quellenmässig neu 
zu beleben und das Verständnis für die Denkweise der 
Menschen jener Zeit zu fördern. Wenn nun darüber geklagt 
wurde, dass »auf dieser wiımmelnden Bühne kaum noch 
Raum bleibe für die Hauptgestalt, für Hutten selbst‘«, 


1913 den historischen Roman von D. Fr. Strauss neu herausgegeben hatte, zu, 
daß Hutten und Sickingen nicht mehr als »nationale Helden« gefeiert werden 
dürfen, und daß das »herkömmliche Huttenbild des ritterlichen Reformatorst 
unhaltbar geworden ist. Vgl. meine »Mitteilung zur Auflösung der Hutten- 
Legendes in der Theol. Lit.-Z. 1926, 166f. 

®) Kalkoff, Humanismus und Reformation in Erfurt. Halle 1926. 

*) Derselbe, Die Reformation in der Reichsstadt Nürnberg nach den Flug- 
schriften ihres Ratsschreibers Lazarus Spengler. Ilalle 1926. 

6) Gegen H. Holborns Vorwurf (Deutsche Lit.-Z. 1926, 1599, dass meine 
Polemik gegen die Hutten-Legende »sallzustark in negativer Kritik stecken 
bleibe«. Von den angeführten Gegnern haben sich G. Ritter und H. v. Srbik nur 
mit ein paar absprechenden Worten geäussert. 


e) W. Kaegı in der Histor. Vierteljahrschrift XXIII, 1926, 406. 


Hutten als Humanist 5 


so wurde damit schon dargetan, dass Hutten für seine Zeit 
und die Lebensverhältnisse, in die er durch Geburt und Bil- 
dungsgang hineingestellt war, verhältnismässig wenig zu 
bedeuten hatte. Zugleich ergibt sich bei jedem dieser Bilder 
ein greller Widerspruch, der die ganze Zeitstimmung von 
der des ausgehenden 18. Jahrhunderts trennt; mögen also 
auch manche der geschilderten Zustände mit Huttens Erden- 
wallen nur in loser Verbindung stehen, so zeigen sie doch, 
wie wenig die Schöpfer des romantischen Huttenbildes 
mit jener »dunkeln« Epoche vertraut waren, in der sie diese 
Zierden »des deutschen Heldensaales« entdeckt zu haben 
glaubten. Auch die anmutigen Zeichnungen, die G. Freytag 
entworfen hat, sind stark verblasst. So wurde das Leben 
des vornehmen und niederen Klerus in der Reichsabtei 
Fulda, der Heimat Huttens, und in der erzbischöflichen 
Hauptstadt Mainz, die Organisation der dortigen kurfürst- 
lichen Regierung, deren Mitglied er dem Namen nach war, 
oder das Bürgertum von Erfurt während der Revolution 
von 1509—1516 geschildert, in die Hutten als Bevollmäch- 
tigter des geistlichen Landesherrn eingegriffen haben soll. 
Indem dabei die Mentalität seines Vaters aus seinem Ver- 
halten wie aus seinen Selbstzeugnissen deutlich hervortrat, 
wurde auch die des Sohnes verständlicher, die gegen alle 
sentimentalen Anwandlungen sittlicher oder religiöser Art 
gefeit war. Die Ritterschaft von Kurpfalz und Franken 
beim letzten Aufflackern des Fehdewesens und Sickingens 
Zug gegen Trier veranschaulichen auch Huttens Treiben 
in seinem Pfaffenkrieg. Das Verhalten des Fürstentums 
und des rheinischen Adels bei der Kaiserwahl von 1519 
ist Voraussetzung für die Beurteilung des patriotischen Ver- 
dienstes der beiden »kerndeutschen Ritter. Das Bild der 
gelehrten Bestrebungen und Kämpfe wie der sonstigen 
akademischen Verhältnisse in Mainz und Erfurt begrenzt 
die Stelle, die Hutten in der Geschichte des deutschen Huma- 
nismus noch beanspruchen kann’). 


’) Kalkoff, Die Stellung der deutschen Humanisten zur Reformation. 
ZKG. XLVI, N.F. IX, 1927, 161—231. 


6 Kalkoff 


Die Unhaltbarkeit der Legende über die Lebens- 
geschichte der beiden Männer liess sich weiterhin besonders 
deutlich dartun, indem ihrer Entstehung vom 16. Jahr- 
hundert an bis in die Zeit der Romantik nachgegangen 
wurde. Dabei ergab sich der enge Zusammenhang einer 
kirchenpolitischen Tendenz mit den standesgeschichtlichen 
Bemühungen des 17. und 18. Jahrhunderts, die der Stellung 
des Adels wie der einzelnen Familien zugute kommen sollte. 
Besonders das schmähliche Verhalten des rheinischen Adels 
bei der Auslieferung Deutschlands an die spanisch-burgun- 
dische Fremdherrschaft macht eine Nachprüfung der herr- 
schenden Ansichten notwendig, während die vielgescholtenen 
Kurfürsten mit ihrer »schamlosen Bestechlichkeit«, wie schon 
Ranke gefühlt hat, durch höhere politische Gesichtspunkte 
entlastet werden®). Die günstigere Auffassung, dieG. Freytag 
für den Anfang des 16. Jahrhunderts zulässt?), stützt sich 
auf »drei Namen deutscher Adliger, die als Vertreter von 
drei Richtungen bezeichnet werden können, in denen der 
Adel sich damals geltend zu machen hatte: als tüchtige 
Kriegsleute«, wie sich deren neben Frundsberg allerdings 
noch sehr viele andere anführen lassen; »als Vorkämpfer 
der höchsten Forderungen in Staat und Kirche«, eine Auf- 
gabe, bei deren auch nur versuchter Lösung ein Ulrich 
von Hutten jedoch nur mit starkem Vorbehalt angeführt 
werden kann. Vielmehr beweist sein ganzes Verhalten, 
abgesehen von der Verworrenheit seiner politischen Vor- 
schläge, wie selten und wie wenig bei seinen Standesgenossen 


8) Vgl. außer der »Kaiserwahl Friedrichs IV. und Karls V.e (Weimar 
1925) auch »Zur Kaiserwahle usw. in der Zeitschrift für die Geschichte des Ober- 
rheins XL, 1926, S. 405—460, »Die Stellung Friedrichs des Weisen zur Kaiser- 
wahl von 1519 und die Hildesheimer Stiftsfehde« im Archiv f. Ref.-G. XXIV, 
1927 (ARG.), S. 270— 294, und »Zur Kaiserwahl Friedrichs des Weisen« in ZKG. 
XLVII, 1928. 


®) In der von E. Brandenburg besorgten Leipziger Ausgabe des III. Ban- 


des der »Bilder«, 2. Teil, Kap. 9, S. 343ff. Auch Fr. v. Bezold urteilt in seiner 


ausgezeichneten Studie über Konrad Celtis (Aus Mittelalter und Renaissance. 


München ı918, S. $4), dass »selbst der deutsche Adel aus dem Verfall der hofi- 
schen Kultur nur wertlose Trümmer gerettet und im wirtschaftlichen und poli- 


tischen Kampf ums Dasein die Pflege geistiger Interessen über Bord geworfen 
hattce. 


Hutten als Humanist 7 


Verständnis für diese Pflichten zu finden war. Ebenso 
unklar wie unzutreffend ist auch die dritte Behauptung, 
dass in Sickingen »der mutige Verfechter der Interessen 
des Grundbesitzes nach oben« zu erblicken sei. Denn dieser 
hat bei Stiftung der »brüderlichen Vereinigung« von Landau 
(1522) das Streben des niedern Adels nach einem schnellen 
und billigen Gerichtsverfahren gegenüber den Fürsten nur 
benutzt, um Teilnehmer an seinem frevelhaften und aus- 
sichtslosen Einbruch in das Kurfürstentum Trier zu werben. 
Von einem »Ritteraufstand« kann keine Rede sein, wie auch 
die fränkischen Adelstage von Schweinfurt nichts mit ihm 
zu schaffen haben wollten. Ihren wohlverstandenen Inter- 
essen als Grundbesitzer aber haben die Edelleute dadurch 
am meisten geschadet, dass sie durch die Begünstigung 
des Raub- und Fehdewesens als ihres angestammten Rechtes 
die Bauernschaft zugleich geschädigt und verdorben haben. 
Zumal das in Mitteldeutschland, Oberfranken und Ober- 
bayern stark verbreitete Adelsproletariat hat zur Verbitterung 
der gerade von den kleinen Grundherren arg geplagten 
Bauernschaft viel beigetragen, jedenfalls mehr als einige 
die Leiden ihrer Volksgenossen mitempfindende lutherische 
Prediger!®). Eine erstaunliche Verständnislosigkeit für »die 
höchsten Forderungen« im Staatswesen des Reiches, das 
doch der letzte Rückhalt für die »Libertät« des Ritterstandes 
wie der Grafen und Herren war, bewiesen sie auf dem Wormser 
Reichstage, indem sie jeden Beitrag zur Unterhaltung des 
Reichskammergerichts verweigerten!!). So ist es denn kein 
Wunder, dass derartig »kräftigen Männern bis Mitte des 
17. Jahrhunderts nur ein so dürftiger Nachwuchs« folgte. 
Denn so lange dauerten die durch den Dreissigjährigen Krieg 
verlängerten Folgen der spätmittelalterlichen Zuchtlosigkeit, 
bis die Erziehung durch das absolute Fürstentum und im 
Süden durch die jesuitisch organisierte Kirche auch hier 


10) Vgl. meine im ARG. XXV, 1928, erscheinende Arbeit »Die Prädikanten 
Rot-Locher, Eberlin, Kettenbach und Maurert. 

1) Vgl. HR. S. 299ff. und Kap. XIV: Huttens revolutionäre Agitation 
gegen Fürstentum und Reichsregiment. HV. Kap. VIII: Die reichspolitische 
Haltung Huttens und Sickingen; Kap. X: Huttens Untergang im Anhang 
Sickingens und dessen Verhältnis zur fränkischen Ritterschaft. 


8 Kalkoff 


eine Disziplinierung anbahnte, die in Norddeutschland viel 
früher und gründlicher durch Luthers Lchre erreicht wurde. 
Doch konnte sich noch im 18. Jahrhundert selbst beim 
Hofadel eine Roheit und Sittenlosigkeit bemerkbar machen, 
wie sie für das Zeitalter der Reformation etwa aus der Chronik 
der Grafen von Zimmern reichlich und drastisch belegt werden 
kann. Und so stellt auch G. Freytag fest, dass sich kein 
adliger Feldherr von mehr als gewöhnlicher Brauchbarkeit 
nachweisen lasse. Der tüchtigste von diesen Söldnerführern, 
Sebastian Schertlin von Burtenbach (1498—1557), war ein 
Bürgerlicher, stand aber an Erwerbssinn und Geschäfts- 
geist, die auch Luther als einen Hauptzug im Wesen der 
Adligen, der »Scharrhansen«, hervorhebt, keinem seiner neuen 
Standesgenossen nach. 


Ebenso war für »die höchsten Forderungen« des kirch- 
lichen Lebens bei dem durch Pfründenbesitz der Verwandten 
an den herrschenden Einrichtungen interessierten Teil des 
Adels kein Gehör zu finden. Sickingen hat sich nur ober- 
flächlich gewissen äusseren Reformen zugänglich gezeigt, 
war aber insofern wenigstens ehrlich, als er seinen Raubzug 
gegen den Erzbischof von Trier!?) nicht zur Verbreitung 
der evangelischen Lehre unternommen zu haben vorgab. 
Das war ein frommer Wunsch jugendlich idealistischer 
Theologen wie Martin Butzer, Johann Schwebel, Johann 
Eberlin, Heinrich Kettenbach und Spalatin!®), der Keim der 
späteren Legende. Hutten aber hat bei dem wichtigsten 
Punkte seines angeblichen Programms, der auch den Vor- 
wand zu den Erpressungen und Räubereien seines Pfaffen- 


12) Zu dem Nachweis (HV. S. 324ff.), wie rücksichtslos dieser Vorgang 
sofort gegen Luther und die evangelische Sache ausgenutzt wurde, gehört auch 
der Brief des Nuntius Chiericato an die Markgräfin von’ Mantua, der alsbald 
in Venedig mitgeteilt wurde und aus dessen Inhalt der kursächsische Gesandte 
am 24. Febr. 1523 berichtete: Luther solle mehrere grobe Ketzereien gelehrt 
haben; überdies habe er etliche böse Buben und Kriegsleute an sich gehängt, 
durch die er seine Lehre mit Gewalt zu erhalten gedenke. So hatte Spenglers 
Bruder aus Venedig geschrieben. Hans v. der Planitz’ Berichte, hrsg. von 
H. Virck. Leipzig 1899. S. 376f. 


13) HR. I. Exkurs: Butzer als Verfasser des »Neu-Karsthans. HV. 
Kap. IX: Huttens und Sickingens Verhalten gegenüber Luther und seinem 
Werk, und S. 4ııff. 


Hutten als Humanist 9 


kriegs abgeben musste, bei der Bekämpfung der »unver- 
schämten Kurtisanen«, die verderblichen Wirkungen des 
sAdelsmonopols« (L. Pastor) in der deutschen Kirche fast 
völlig übersehen. Dabei wurde bisher zu wenig beachtet, 
dass von der auf das Mainzer Domkapitel gestützten Re- 
gierung des Stiftsadels 1521 die Forderung an den Papst 
gerichtet wurde, »alle freiwerdenden Priesterstellen nur an 
Adlige zu verleihen, um ihren Stand wieder mit der Kirche 
zu versöhnen!®)«. Dieser aber hatte, dem Fürstenfeinde 
Hutten zum Trotz, längst seinen Frieden mit den Landes- 
herren gemacht und in der Beamtenlaufbahn wie im Hof- 
dienst eine zugleich nützliche und angenehme Beschäftigung 
gefunden. Dabei dauerte im katholischen Deutschland die 
kirchliche Versorgung seines Nachwuchses fort, die allein 
im Domstift Würzburg 54 adligen Mitgliedern bis 1803 
ein standesgemässes Leben sicherte. Doch haben gerade 
diese adligen Stiftsherren für die Hebung der Standessitten 
nur wenig geleistet. Der Spott, den der Nürnberger Rats- 
schreiber in dem »Gespräch eines Fuchses und Wolfes« über 
die 1523 vom Schwäbischen Bunde gezüchtigten Raubritter 
und ihre reichen Helfershelfer ergiesst, wird überboten durch 
die ernste Schilderung der sittlichen Verkommenheit und 
Rohheit in den Kreisen der adligen Kanoniker, über die er 
aus eigener Beobachtung und durch die Schilderungen 
des nach Nürnberg geflüchteten Weihbischofs von Würzburg 
genau unterrichtet war!®). Die Klagen der Nürnberger 
Gelehrten und Staatsmänner wie Pirkheimer, Cochläus u.a. 
richten sich nun zwar in erster Reihe gegen die besonders 
zuchtlosen Lehnsleute der fränkischen Markgrafen, die 
unter dem prunksüchtigen, ausschweifenden Friedrich dem 
Ältern vollends entartet waren. Die Chroniken und Rats- 
protokolle sind voll von Berichten über die Plackereien und 


14) Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven IX, 1906, 128. 
Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation, München 1917, 
S. 169. 

15) Reformation in Nürnberg S. 52—63 ZKG. N. F. II, 1921, 36—41. 
II, ısof. VI, 470ff. und den Nachtrag: »Der evangelische Weihbischof von 
Würzburg«, betr. den Erlaß vom 23. Januar 1521 über die sittlichen Verfehlungen 
der Geistlichkeit, der sich in erster Reihe gegen das Zutrinken, Kartenspiel und 
die sonstigen Ausschweifungen der adligen Chorherren richtete. 


Io Kalkoff 


Verbrechen dieser »Staudenhechte!®)«. Die Hutten, die früher 
mit dem buchonischen Adel ihre Raubzüge mainabwärts 
in die reiche Umgegend von Frankfurt zu richten pflegten, 
sind zur Zeit des Poeten Ulrich mit den politischen Machen- 
schaften seines Gönners, des Mainzer Hofmeisters Frowin, 
des geheimen Verbündeten Sickingens, mit dem nicht ganz 
geglückten Plünderungszug nach Württemberg, dem Wüten 
seines Vaters in Erfurt und seinem eigenen Pfaffenkrieg 
übel genug hervorgetreten, wenn sie auch im Bereich von 
Nürnberg nur durch die Schandtaten seines mütterlichen 
Oheims Mangold von Eberstein aufgefallen waren: dessen 
Fehdebrief an die Reichsstadt hatte Huttens jüngster Bruder 
überbracht. Dieses trübe Bild, wie es z. B. Sebastian Franck 
von der Haltung des Adels entwirft, über dessen Gottlosigkeit, 
Treulosigkeit und Grausamkeit auch Nikodemus Frischlin 
in der Vorrede zu Vergils Bukolika klagt, wird nun auch nicht 
durch Verdienste adliger Humanisten oder Mäzene auf- 
gehellt. So ist der von Hutten umschmeichelte Graf Hermann 
von Neuenahr, Dompropst von Köln, kaum als Gelehrter 
zu bezeichnen, und die Verdienste Eitelwolfs von Stein 
um die Universität Mainz sind ebenso von Hutten erfunden 
worden wie die des Erzbischofs Albrecht selbst. Dass man 
in Humanistenbriefen selten auf Klagen über den Adel 
oder über Hutten im besonderen stösst, hat seinen Grund 
darin, dass die armen Gelehrten, einen Erasmus nicht aus- 
genommen, die Rache dieser rohen »Centauren« zu fürchten 
hatten, zumal ihnen der wilde Charakter Huttens wohl 
bekannt war!”). Und so besteht das Urteil eines Mannes zu 
Recht, der in einem ebenfalls abenteuerlich bewegten Leben 
alles das geleistet hat, was Hutten, der Mann der prahlerischen 
Rhetorik, schuldig geblieben ist, des Cornelius Heinrich 
Agrippa von Nettesheim (1486—1535). Ein gründlich ge- 
bildeter, gedankenreicher Gelehrter, Theologe und Philosoph, 
Jurist und Mediziner, hat er sein Leben lang einen kühnen, 


16) E. Reicke, Geschichte der Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 1890 ff., 
bes. S. 492ff. 539—550. 

17) Vgl. die Klage des Camerarius über seine »saevitiae, des Cochläus über 
seine »ferocia« (HV.S. 74) oder die des Mutianus (S. 173) acer et vehemens... . 
ut levissimo dicto irritari possit.. .« 


Hutten als Humanist II 


oft mit Flucht und Kerkerhaft verbundenen Kampf für die 
Freiheit des wissenschaftlichen Denkens gegen scholastische 
Beschränktheit und mönchische Verfolgungssucht geführt. 
In seinem Hauptwerke »De incertitudine et vanitate scien- 
tiarum« hat er schliesslich dem über die Möglichkeiten seines 
Zeitalters hinausweisenden Drange nach Erkenntnis sati- 
rischen Ausdruck verliehen. Er hat auch in Italien unter 
Maximilian I. Kriegsdienste getan und ist als Hauptmann 
zum Ritter geschlagen worden, was man einem Hutten nur 
angedichtet hat!®). Dieser überlegene Geist urteilt nun, 
dass der Ursprung des deutschen Adels mit verbrecherischer 
Treulosigkeit und Grausamkeit verbunden war, die bei 
seinem Fortgang durch Söldner- und Räuberwesen gesteigert 
wurden; so bestehe sein ganzer Stolz in einer skrupellosen 
Frevelhaftigkeit, die als sein Segen und Erbteil auf seinen 
schlimmen Nachwuchs übergehen). Sein vernichtendes 
Urteil über Hutten und dessen vermeintlich lutherfreundliche 
Umtriebe®) hat E. Böcking zwar abgedruckt, aber weder 
Strauss noch einer der Neueren hat es beachtet. 

Bei der erdrückenden Fülle der Tatsachen, mit denen 
sich solche Urteile belegen lassen, geht es also nicht an, 
von einem »romantischen Ritterideal des Spätmittelalters« 
zu reden, »von dem Hutten erfüllt« gewesen sei, wie aus seinem 
»Eigenwillen, Hochmut und Empfindlichkeit gegen Be- 
leidigung als ganz wesentlichen Zügen« des Standesideals 
hervorgehe. Allerdings hat er seinen erbärmlichen Pfaffen- 
krieg nach den bösen Erfahrungen, die er mit der kur- 
pfälzischen Justiz machen musste, durch eine verworrene 
Berufung auf das durch tausendfältigen Missbrauch ge- 
schändete und reichsgesetzlich verpönte Fehderecht zu ent- 
schuldigen versucht. Aber wenn die »Wurzeln seines Geistes 
zwar nicht in der Reformationsidee, sondern in dem huma- 
nistischen und vor allem in dem aristokratischen Ideal seiner 
Zeit liegen« sollen, so mögen diese in der Tat nur durch 
psychologisch-literarhistorische Forschung unter Ausschal- 
tung der historischen Zeugnisse (des »Nur-Historischen«, wie 


18) Über dessen Treiben in Italien vgl HV. S. 269— 288. 
19) J. Burckhardt, Die Cultur der Renaissance, Leipzig 1599, II,307. 
2) HR. S. ı88 Anm. 5. 


I2 Kalkoff 


W. Brecht es ausdrückte) zu erfassen sein. Es ist jedoch 
auch dann nur möglich, wenn man die Ideale, die in der 
Blütezeit des Ritterstandes und der höfischen Bildung seinen 
Mitgliedern von den edelsten Vertretern der deutschen Kunst 
vorgehalten wurden, auf diese Zeit überträgt oder richtiger, 
wenn man den Mut hat, bei den Erscheinungen des tiefsten 
Verfalls aoch von Idealen zu reden oder die Dreistigkeit 
bemäntelt, mit der Hutten sich bei den Ausschreitungen 
seiner Standesgenossen auf die Mannhaftigkeit und Tugend 
der alten Deutschen beruft. Abgesehen davon, dass deren 
Verherrlichung wie die Erinnerung an das Heldentum des 
Arminius schon vor ihm von nanıhaften Humanisten wie 
schon von Celtis gepflegt worden war, hatte gerade ein 
Helfershelfer Sickingens kein Recht, sich als »vindex liber- 
tatis« aufzuspielen®*). 


21) W. Kacgi bei Besprechung der »Vagantenzeite (a.a.O. S.4o5ff.) 
mißt ihm in dieser Hinsicht eine »nicht minder reale Existenz bei« als in seiner 
äußerlichen Lebensstellung als »kleiner Adliger mit literarischen Ambitionen«. 
Beide Erscheinungsformen aber seien nur »Masken, eine banale und eine tra- 
gische«, hinter denen der eigentliche Hutten »mit seinen Leidenschaften, seinen 
Idealen und seinem inneren Schicksal ein zerrissenes und schmerzvolles Dasein 
führtee. Hier aber wird wieder die seelische Verfassung der Zeit, in der das 
romantische Huttenbild von Herder geschaffen und von den Epigonen ausge- 
staltet wurde, in eine Zeit zurückverlegt, die von Empfindsamkeit und Welt- 
schmerz noch nichts wußte. Hutten war vielmehr als Persönlichkeit durchaus 
einheitlich und mit sich selbst im Einklang, getragen von einem unzerstörbaren 
Selbstbewußtsein. Dank der suggestiven Wirkung seiner antikisierenden Sprache 
ist ihm die angemaßte Rolle als nationaler Held, als religiöser Märtyrer, als 
Verfechter der Standesideale bei der Nachwelt besser gelungen als bei seinen 
Zeitgenossen. Aber wenn es etwas an ihm zu bewundern gibt, so ist es der un- 
zerbrechliche Trotz, der diese Wildkatze aus den buchonischen Wäldern noch 
in ihrem selbstverschuldeten Untergang aufrechterhielt und zuletzt noch zu 
dem Sprunge auf Erasmus fortriß. Hutten hat nie etwas bereut, und von Tragik 
kann hier nicht gesprochen werden. Wenn der Referent die »wohlgemeinten 
Ratschläge« ironisiert, in denen mit einer »Art von Mitleid«e dem Toten an be- 
rühmten Mustern vorgehalten werde, wie er sich in Wissenschaft und Leben 
hätte halten sollen, so sollte mit diesen Ausführungen nur gezeigt werden, wie 
viel Hutten den ihm beigelegten Würden als »Reformatore, als »Führer der deut- 
schen Humanistene schuldig geblieben ist. Ähnlich äußerte sich G. Ellinger 
im Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte I, 1927, 558ff., nach dessen 
Aufsatz in Westermanns Monatsheften (1926) W. Köhler in der Historischen 
Zeitschrift 135, 1927, 328, wiederholte, daß snach diesem sachkundigen Nachweis 
der Wirkung Huttens auf Mit- und Nachwelt es in der Hauptsache wohl bei der 


—— 


Hutten als Humanist 13 


Der von Freytag genannte Frundsberg verdient zwar 
im Unterschied von dem Landbeschädiger und Räuber 
Sickingen, der nie in einer Schlachtreihe gestanden hat und 
nicht einmal in den Turnierschranken erschienen ist, den 
Ruhm eines »redlichen Kriegsmannes, der mit 200 einmal 
2000 geschlagen hatte«, das einzige, was Luther von ihm zu 
rühmen wußte. Aber auch er war nur ein gewöhnlicher 
Landsknechtführer, kein selbständiger Feldherr und, ob- 
wohl durch eine gewisse Großmut und volkstümliche Frömmig- 
keit ausgezeichnet, doch nicht fähig, irgendein Verständnis 
für Luthers Lehre oder Person aufzubringen. Die Erzählung 
von dem Zuspruch, durch den er Luther auf seinem schweren 
Gange in Worms getröstet haben soll, geht auf den »Adels- 
spiegel??2)« des Pastors Cyriakus Spangenberg (1528—-1604) 
zurück, ist aber eine spätere Erfindung, weil Frundsberg 
schon im Februar 1521 im Auftrage des Kaisers den Reichstag 
wieder verlassen hatte, und weil er einer solchen Äusserung 


bisherigen Auffassung bleiben werdee; in der Theol. Lit.-Ztg. XLVI, 1926, 
Sp. 157ff. hatte er jedoch zugestanden, daß Hutten auf die Stelle eines führenden 
Geistes in der unmittelbaren Nähe des Reformators keinen Anspruch habe und 
der Hutten der Romantik aus der Geschichte verschwinden müsse. Ellinger 
hält jedoch an diesem fest, wenn er von Huttens »jugendlichem Heldentum« 
und von dem sFreiheitsdrang der humanistischen Persönlichkeit«e spricht, der 
in ihm sam vollkomniendsten und reinsten verkörpert sei«. Anders als der genuß- 
süchtig bequeme Celtis habe Hutten »sohne Bedenken auf alle Lebensgüter, auch 
auf die einfachsten, verzichtet, damit er in dem Kampfe um die höchsten Fragen 
wie in seinem Eifer um die Wahrheit durch keine Fessel gehemmt werde«. Die 
Beschränkung seines sIdeenschatzes# sei ihm mit andern, selbst mit einem Melanch- 
thon gemeinsam. Kein Wunder, daß dem Literarhistoriker das Bild des geschicht- 
lichen Hutten strotz scheinbar aktenmäßiger Begründung schief und verzerrte 
vorkommt. Der Vorwurf unfreiwilliger Komik, wie der Unbilligkeit und Partei- 
lichkeit wird von Losch in der ZKG. XLV, 1927, 615 unterstützt, der von meiner 
»Animositäte gegen den Kreis um Hutten spricht, den es jedoch in Erfurt schon 
deshalb nicht gegeben hat, weil ihm dieser Mittelpunkt fehlte. Die Anklage 
Holborns a.a.O. Sp. 1598 ff. wegen »schwerer und unverständlicher Verzeich- 
nungs war in der Frage des Bücherdielstahls schon durch die Untersuchung 
über »Huttens Bücherraub« im ARG. XXIII, 1926, 300—306, berücksichtigt 
worden. Nach Ellinger aber hat Hutten die 2000 G. von den Karthäusern nur 
erpresst und die beiden Äbte beraubt, um die Fuldaer Stifsbibliothek mit kost- 
baren Handschriften beschenken zu können. 

22) Schmalkalden ı591. 1594. Eine Übersicht seines Lebensganges und 
ein Beispiel seiner geschichtlichen Berichterstattung bei Alfred Goötze, Frühneu- 
hochdeutsches Lescbuch. 2. Aufl., Göttingen 1925, S. 153 ff. 


14 Kalkoft 


zu dem gebannten Erzketzer gar nicht fähig war. Dass er 
seinen Sohn auf kurze Zeit zum Studium nach Wittenberg 
geschickt hatte, beweist nichts für seine lutherische Ge- 
sinnung. Auch er stand schon durch seine Familienbezie- 
hungen im Machtbereich der alten Kirche: ein Bruder war 
Bischof von Trient gewesen, ein anderer war Dombherr in 
Eichstädt. Bei Pavia focht er in einer Franziskanerkutte 
über dem Harnisch; beim Zuge auf Rom liess er dem Papste 
seine Verehrung bezeigen und die Füsse küssen; er starb 
im katholischen Glauben??). 


Zwar legen die Akten der deutschen Nation an der 
Universität Bologna und die Forschungen G. Knods über 
»Die deutschen Studenten in Bologna« Zeugnis davon ab, 
wie auch der deutsche Adel sich an den juristischen Studien 
beteiligte?). Aber an den deutschen Hochschulen bildete 
sein Nachwuchs ein überwiegend störendes Element. Er 
war hier besonders durch die jungen Dom- und Chorherrn 
vertreten, die gewöhnlich zwei Jahre zu ihrer Fortbildung 
beurlaubt wurden, aber sich schon dem sonst streng durch- 
geführten Bursenzwang nicht fügten. Diesen geistlichen 
Junkern war es auch kaum möglich, den bei der Zulassung 
zur Baccalaureatsprüfung üblichen Eid zu leisten, dass sie 
alle Vorlesungen und Disputationen mitgemacht hätten, dass 
sie sich nicht rächen würden, wenn sie wegen sittlicher 
Mängel zurückgewiesen würden, und dass sie künftig als 
zum Lehrkörper gehörig das Amtskleid ihres Grades tragen 
würden®). Der für eine Prälatur des Benediktinerordens, 


22) Nach L. Theobald, Das angebliche Frundsbergwort vom Wormser 
Reichstag. Beiträge zur baycrischen Kirchengeschichte XXVIJ, 1921, 137—151. 

2%) Über die gediegenen Bestrebungen Sebastians von Rotenhan auf dem 
Gebiet der fränkischen Landeskunde vgl. HV.S. 205ff. Er war jedoch kein Ver- 
wandter Huttens und hat ihn, obwohl er sein Kollege in der Mainzer Regierung 
war, trotz seiner Annäherungsversuche ignoriert. 

2) O. Scheel, M. Luther, Tübingen 1917, I, 139, 147, 152f., 166f, 295. 
Die wenigen Studierenden, die vom Wohnen in den Bursen dispensiert zu werden 
pflegten, waren entweder Bürgersöhne oder Adlige. Die letzteren verzichteten 
auch von vornherein auf die Erwerbung der Grade, was auch von den adligen 
Scholaren, den Domizellaren der Kapitel, gilt. Die auch von humanistischen 
Wanderlehrern und V’aganten wie Hutten zur Schau getragene Verachtung der 
Grade war in vielen Fällen geheuchelt. 


Hutten als Humanist 15 


nicht für den gewöhnlichen Mönchsdienst bestimmte Hutten 
hat nun seine dunkle zwölfjährige Vagantenzeit damit er- 
öffnet, dass er wegen seiner üblen Sitten, seiner leidenschaft- 
lichen Beteiligung an Streitigkeiten und seines verderblichen 
Einflusses auf die Kommilitonen in Köln, Erfurt und Leipzig 
verwiesen wurde®®). Die näheren Umstände kann man sich 
nach den Akten der Universität Freiburg vergegenwärtigen?”). 


Harmlos war es noch, wenn die jungen Herren einen 
Irinkhof« proklamierten und unter ihrem »König«, wie es 
noch im »Fürsten von Thoren« nachklingt, als dessen Hof- 
gesinde mit bunten Bändern und Saitenspiel durch die 
Strassen zogen; bedenklicher schon, wenn das unvermeidliche 
Zutrinken sad aequales haustus« so ausartete, dass ein Herr 
von Stein dabei einen Tobsuchtsanfall erlitt. Die Kleider- 
ordnung, die u.a. die neue Mode der Federhüte verbot, 
wurde von einem Würzburger Dombherrn, einem Grafen 
von Castel, missachtet ; ein anderer erschien in kurzem Rock, 
mit Federhut und langem Degen vor dem Rektor, wie es 
von Hutten in Wien erzählt wird, und beklagte sich, dass 
man die Adligen in ihrem Anzug belästige. Das schlimmste 
waren die unaufhörlichen Raufereien. Sebastian Schertlin 
hat dabei schon 1514 den Führer gespielt und, als er mit 
Karzer bestraft wurde, seinen kriegerischen Beruf erkannt 
und Freiburg verlassen. Eben damals bildete sich auch 
eine Gesellschaft von trink- und rauflustigen Junkern, an 
deren Spitze, wie es auch von Hutten zu vermuten ist, ein 
Domherr von Würzburg stand. Er war ein Neffe jenes 
Bischofs Lorenz von Bibra, unter dem die Strassenräuberei 
der »Kiliansbrüder« so in Blüte stand, dass der kaiserliche 
Hauptmann von Regensburg mit Exekution drohte. Man 


23) Nach dem Zeugnis des späteren kaiserlichen Rates G.Sauermann, unter 
dessen Rektorat sich Hutten an dem Tumult in Bologna als einer der Führer 
beteiligte. HV. S. ıı3f, 281ff. Diese sachlichen Angaben sind weder wegen 
der »sGehässigkeit des kurialistischen Katholiken«e zu verwerfen, noch sind sie 
von mir sohne Nachprüfung ernst genommen worden« Zu Kaegia.a.O.S. 407. 
Sie werden durch das folgende bestätigt. 

27) H. Schreiber, Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg, 
Freiburg 1857, I, 32ff. Über die Disziplin und die Bursenordnung, an die sich 
die Adligen nicht kehrten, II, 72, 84f, 87, 94, 98, 104, 107, 109, ıııf, 100. I, 
142 ff. 


16 Kalkoff 


trieb Jagd und Fischfang und zechte im Hause eines Priesters, 
des »Teufelsbeschwörers«. Wegen Belästigung eines Fremden 
zur Rede gestellt, misshandelte Bibra den adligen Bürger- 
meister Balthasar von Wangen auf das gröblichste.. Zu 
Hausarrest verurteilt, erklärte er, dass er von seinem Bischof 
abberufen sei; da alle dort studierenden Kanoniker für ihn 
eintraten, brauchte der »venerabilis vir Johannes de Bibra« 
nur vier Gulden zu zahlen. Blutige Zusammenstösse der 
Studenten mit Handwerkern kamen ja an allen Universitäten 
vor und so 1520 auch in Freiburg; die kleinen Bussen, die 
der Rektor dann verhängte, wurden meist nicht bezahlt. Als 
die Bürger sich beschwerten, dass die Studenten zu milde 
behandelt würden, hiess es, dass man beı anderem Verfahren 
den Vorwurf befürchten müsse, man wolle die Scholaren 
durch allzu grosse Strenge vertreiben. Diese Übelstände 
steigerten sich noch, wenn hohe Herren mit ihrem Gefolge 
sich in den Bürgerhäusern einquartierten und nach der Sitte 
der Zeit als Ehrenrektoren an die Spitze der Universität 
traten, wie 1530 ein Graf von Henneberg, Domherr von Würz- 
burg und Bamberg, der keine Vorlesungen besuchte, aber 
mit Trinkgelagen und Umzügen auch die Insassen der Bursen 
aufregte. Der Sohn eines kastilianischen Edelmannes, der 
in Begleitung des Erzherzogs Ferdinand nach Deutschland 
gekommen war, wurde als Domherr von Salzburg und Bischof 
von Gurk versorgt?®); er weigerte sich 1529, als Reichsfürst 
sich eidlich auf die Statuten verpflichten zu lassen, so dass 
man sich mit seinem Handschlag begnügen musste. Die Straf- 
gewalt der Universität versagte aber schon den gewöhnlichen 
Edelleuten gegenüber, da diese im Notfalle auf vornehme 
Fürsprache hin frei ausgingen. Einem Franz von Tannen- 
berg bezahlte der Bischof von Augsburg seine Schulden 
und berief ıhn ab. An einer wilden Gesellschaft, die in der 


28) Der Vater Johann Baptist von Hoyos diente bis 1561 in hohen Kriegs- 
ämtern in Wien. Von ihm und seiner Gemahlin Agnes Gonzales de Salamanca 
stammen die späteren Grafen von Hoyos ab. Ob die Mutter eine Verwandte 
des allmächtigen Günstlings Ferdinands, Gabriels von Salamanca, Grafen von 
Ortenburg, war, ist ungewiß. Der 1551 ermordete Anton von Hoyos wurde 1323 
mit 15 Jahren Koadjutor, 1526 Bischof jener Kärnthener Kirche mit einem 
taxmäßigen Einkommen von 4000 Gulden und erhielt noch 300 Gulden vom 
Bistum Wien. Eubel, Hierarchia Ill, 207, 333. 


Hutten als Humanıst 17 


Adelsherberge »zum Ritter« tagte, waren besonders Kanoniker 
der Abtei Ellwangen beteiligt, die zuletzt unter dem ihr 
aufgezwungenen Abte, dem Pfalzgrafen Heinrich, Bischof 
von Worms®), völlig verwahrlost war, so dass sie für ein 
würdiges Seitenstück der gefürsteten Abtei Fulda gelten darf. 
Nach einer Rauferei, bei der der Häuptling Friedrich von 
Landenberg selbst verwundet wurde, liess man ihm die Wahl, 
zwischen Karzer und Abgang. Besonders aber dürfte das 
Protokoll über zwei Ellwanger Kanoniker geeignet sein, den 
schnellen Wechsel der Hochschulen bei dem jungen Hutten 
zu erklären. Da wird Otto von Freiberg, »der nicht studiert, 
aber als Nachtschwärmer in anrüchigen Häusern verkehrt 
und sich auch sonst vielfach vergangen hat«, zu fünf Tagen 
Karzer und einer kleinen Geldstrafe verurteilt, soll dann 
aber als unwürdig der akademischen Rechte verwiesen 
werden. Johann Wilhelm von Schwendi®) musste 1547 
vier Wochen Haft verbüssen und wurde dann »seiner eigenen 
Sicherheit wegen und ohne Nachteil für seine Ehre« relegiert; 
doch sollte er erst seine Gläubiger befriedigen. Er erhielt 
kein Zeugnis, »weil dann seine zahlreichen Tumulte und 
Händel, seine schlechte Aufführung, Trägheit im Studieren, 
Nichtachtung der Statuten und Karzerstrafen aller Welt 
bekannt werden würden. 


Ähnlich wird man sich die Begründung der dreimaligen 
Verweisung Huttens von deutschen Hochschulen vorzustellen 
haben. Sein Meisterstück lieferte er jedoch erst in reiferem 
Alter in Bologna (1517) mit der Anstiftung des »Lombarden- 
aufstandes®!)«. Dabei hatte er sich in seiner späteren Rolle als 


=) Kalkoff, Wormser Reichstag, S. 51. und »Die Reichsabtei Fulda am 
Vorabend der Reformation. ARG. XXII, 1925, 210—267. 

2) Ein Verwandter des kaiserlichen Kriegs- und Staatsmannes Lazarus 
von Schwendi (1522—1584), der als junger Mann von dem Stadtrat seiner Heimat 
wegen seiner Ausschreitungen ins Gefängnis gesetzt wurde. Allgemeine Deutsche 
Biographie XXXIII, 382. 

sı) Vgl. HV.S.277—288. Zu der gleichzeitigen Anwesenheit LeosX. und 
Huttens in Rom (S. 278 Anm. ı) ist nach dem Tagebuch des Zeremonienmeisters 
(ll diario di Leone X. di Paride de Grassi, hrgs. von P. Delicati u. M. Armellini, 
Roma 1884. p. 29—33) festzustellen, dass der Papst am 3. Februar 1516 von 
Florenz aufbrach und am Aschermittwoch, dem 5., in Rom seinen feierlichen 
Einzug hielt, wobei jedoch der ernsten Bedeutung des Tages Rechnung getragen 


Zeitschr. f Gesch.d. Obersr. N. F. Bd.32, ı 2 


18 Kalkoff 


»Rächer der nationalen Ehre und Freiheit« mit solchem 
Erfolg versucht, dass er sich nach eiliger Flucht bei der 
kurzen Rückkehr vor den eigenen Landsleuten nicht wieder 
blicken lassen durfte. Sein dortiges Auftreten wird erläutert 
durch die ernsten Studentenunruhen in Wittenberg im Jahre 
1512, wobei auch die landsmannschaftlichen Reibungen zu 
einem gefährlichen Tumult ausarteten, weil die Franken sich 
von den Sachsen beleidigt glaubten. Der Rat konnte damals 
nur unter Aufbietung der Bürgerschaft die Ordnung wieder- 
herstellen. Und wieder waren es fränkische Edelleute, die 
im Februar 1520 den Zusammenstössen der Studenten mit 
den Bürgern, besonders mit den Malergesellen Lukas Cranachs, 
eine gefährliche, gegen die gesetzliche Ordnung gerichtete 
Tendenz beimischten. Diese Landsleute Huttens hatten ihre 
Kommilitonen zur Abschaffung der Statuten und Lossagung 
von dem der Universität geleisteten Eide aufgefordert, wobei 
ihnen wohl eine Verfassung nach Nationen wie in Prag 
und Bologna unter dem entscheidenden Einfluss der Stu- 
dentenschaft vorschwebte. Als die kurfürstliche Regierung 
eingriff und die Stadt besetzte, waren die adligen Rädels- 
führer verschwunden, so dass man schliesslich mit gutem 
Grund die weitere Untersuchung einstellte®?). 


wurde. Festlichen Prozessionen konnte Hutten erst am Palmsonntag und Grün- 
donnerstag, besonders aber am Osterdienstag, dem 25. März, beiwohnen, als der 
Papst vom Vatikan nach S. Maria sopra Minerva zog. Anfang April hat Hutten 
Rom verlassen. Bei Fr. Noack (Das Deutschtum in Rom, Stuttgart 1927, |], 
29f) wird nur vermutet, dass er vom Frühjahr bis in den Sommer dort gewesen sei. 


32) W. Friedensburg, Geschichte der Universität Wittenberg, Halle 1917, 
S.87. Urkundenbuch der Universität Wittenberg, Magdeburg 1926, I., ıo1f. 
bes. Nr. 84. Enders, Luthers Briefwechsel II, S. 332, 439f. In Erfurt, wo die 
Studentenschaft an der Rektorwahl beteiligt war, führte ihre Haltung nach der 
tumultuarischen Zurückweisung der Verdammungsbulle zu der Notwendigkeit, 
einen fremden Unparteiischen zum Rektor zu wählen (Crotus Rubianus), und 
als nach dem feierlichen Empfang Luthers durch seine Anhänger einige Magister, 
und Studenten (nicht durch »die ganze Universitäte), der Domdechant mit Strafen 
vorging, waren an der sofort einsetzenden Demonstration besonders adlige Stu- 
denten beteiligt. Humanismus und Reformation in Erfurt S:62f, 70. Aus Leipzig 
liegen noch für die Jahre 1520 und 1521 Berichte des Rates bzw. einer herzog- 
lichen Kommission über schwere Ausschreitungen und Aufruhr zwischen Studen- 
ten und Handwerkern vor. Br. Stübel, Urkundenbuch der Univ. Leipzig 1409 
bis 1555, Leipzig 1879, Nr. 320, 327, S. 436ff, 443. Derartige Reibereien ziehen 


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“ Hutten als Humanist IQ 


Bei solchen Verhältnissen braucht man sich nicht zu 
wundern, wenn auch in Wittenberg selbst der Lehrkörper 
nicht von ernsten Attentaten verschont blieb?®). In Freiburg 
aber drohte der Junker Oswald von Hattstadt dem Theologen 
Johann Brisgoicus, ihm den Schädel einzuschlagen, und1509 
hatte der Baseler Kanonikus Gaudentius von Blumeneck 
den Professor der Theologie Georg Northofer meuchlings 
vor seiner Wohnung ermordet‘), weil ihm durch dessen 
Urteil als Rektor nach einer Rauferei mit Soldaten, bei der 
Blumeneck verwundet worden war, ein Lösegeld entgangen 
war. Die Tat blieb trotz aller Anstrengungen der Universität 
ungesühnt, weil nach mehreren vergeblichen Gerichtstagen 
der Kaiser sich die Entscheidung vorbehielt, sie aber niemals 
fällte. Erasmus hatte nur zu recht, wenn er im »Ritter ohne 
Ross oder dem erschlichenen Adel« den Hochstapler als 
Edelmann auftreten liess, »weil ein solcher in Deutschland 
alles ungestraft tun dürfe®)«. 


sich durch das noch im 18. Jahrhundert recht rohe Treiben an den Hochschulen 
auch weiter hin; aber sie nehmen nicht mehr den früheren Umfang an, wie auch 
die städtischen Revolutionen, die noch im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts 
eine bedenkliche Rolle spielen, unter der Einwirkung der Reformation aufhören. 

32) Der Mediziner Ulrich Erbar hatte als Rektor einen wiederholt straf- 
fälligen Studenten aus dem Bistum Würzburg schliesslich verwiesen und wurde 
daraufhin von dem rachsüchtigen Menschen meuchlings erschlagen. Dieser 
wurde im Unterschied von dem geistlichen und adligen Attentäter von Freiburg 
alsbald ergriffen und nach gerichtlichem Verfahren enthauptet. Friedensburg, 
Geschichte, S. 86. 

3) Vgl. die gewalttätige Bedrohung Hochstratens durch Hutten, deren 
Ausführung die schlimmsten Folgen für den Fortgang der Reformation hätte 
haben müssen (HR. S. 234 ff), und die Verstümmelung der beiden Dominikaner, 
von der prahlerisch angekündigten Ermordung der Nuntien ganz zu schweigen. 

3) HV.S.ız Anm. In der Tat war es nur in der Schweiz möglich, dass 
ein naher Verwandter Sickingens wegen Sodomiterei verbrannt wurde. HV. 
S. 384. Es gehörte auch dies zu der systematischen Begünstigung des Adels 
durch Maximilian I., der ihn als Mittel zur Zurückdrängung der Fürsten benutzte 
und für seinen eigenen Dienst zu gewinnen suchte, wie er es bei der Begnadigung 
Sickingens beabsichtigte. So war der andere Feldherr Karls V. im Kriegszuge 
an der Maas (1521), Graf Felix von Werdenberg, für Österreich gewonnen wor- 
den, weil Maximilian ı511 seine peinliche Verfolgung nicht zugelassen hatte, 
als er seinen Gegener, den Grafen Andreas Truchsess von Waldburg, auf der Rück- 
kehr von der Jagd meuchlings überfallen und erstochen hatte. Sebastian Mün- 
ster, Cosmographia universa (1544) V, Cap. 232. Kaiserwahl S.61f. HV. 


S. 379 Anm. 
2* 


20 Kalkoff 


Immerhin hat Hutten in Köln und Erfurt unter der 
Leitung des Crotus Rubianus eine gute Schule in Stilistik 
und Metrik genossen, so dass es ihm in Frankfurt a. 0. 
nicht schwer fallen konnte, die Prüfung als Baccalaureus 
abzulegen. Er ist dort zu diesem untersten Grade am 14. Sep- 
tember 1506 promoviert worden®®). Von der erlangten 
Fertigkeit legen die poetischen Versuche?”), die er meist 
zu Veröffentlichungen seines Lehrers Ästikampianus_ bei- 
steuerte?®), Zeugnis ab, dem er dann auch nach Leipzig 
folgte. Das Gedicht zum Lobe der Mark Brandenburg 
hatte ihm eine Unterstützung durch den jungen Markgrafen 
Albrecht, den späteren Erzbischof, eingebracht und den 
Schutz des an der Gründung der Universität beteiligten 
Bischofs von Lebus, Dietrich von Bülow. Wenn er diesen 
gegen »den Hass der unwissenden Menge« nötig hatte, 
von dem Strauss nicht wusste, »wodurch er sich denselben 
zugezogen hatte«, so kann darüber nach den Gewohnheiten 
seines Standes und seinem Verhalten in Bologna kaum ein 
Zweifel bestehen. 


s) G. Bauch, Die Anfänge der Universität Frankfurt a.d.O., Berlin 1900, 
S.85. 

37) Erwünscht wäre eine genauere Untersuchung über das Verhältnis seines 
Gedichts sde arte versificandi« (1511) zu den früheren Arbeiten der Humanisten 
auf diesem Gebiet. Zu den HV.S. 118 Anm. angeführten findet sich bei G. Bauch 
(G. des Leipziger Frühhumanismus, XII. Beiheft zum Centralbl. f. Bibl. 1899, 
S.77 Anm.) noch das 1504 von dem Magister Joh. Beusselius aus Rothenburga.d. 
Tauber (Tuberinus) herausgegebene »opusculum de componendis versibus« des 
Antonio Mancinelli mit einem »Epithoma« von Peter Schott in Strassburg, das 
Wimpfeling einige Jahre vor seiner eigenen einschlägigen Schrift 1500 in Heidel- 
berg herausgegeben hatte. Es herrschte also auf diesem Gebiet eine große Be- 
tricbsamkeit. Doch war man beim Versemachen gleichwohl bezüglich der 
Quantitäten und Epitheta im wesentlichen auf sein Gedächtnis angewiesen, da 
ein Hilfsmittel wie etwa der »Gradus ad Parnassum« noch fehlte. Man wird da- 
her auch mit Hutten nicht so streng ins Gericht gehen, über dessen prosodische 
Verstösse dem merkwürdigen Buche Joh. Nik. Weislingers, »Huttenus delarvatus«. 
Constanz und Augsburg, 1730, P.487— 501, ein lateinisches Gedicht beigefügt 
wurde. Aber in aller Kürze mag daran erinnert werden, daß Tluttens Hexameter 
eben nur eine Metrik enthalten, während das gleichbetitelte Erstlingswerk des 
Celtis (1486) immerhin eine Poetik vorstellt (v. Bezold a. a. 0. S. 112), der ein 
reiches Schaffen auf der Grundlage liebevoller Beobachtung der Natur und des 
Seelenlebens folgte, wie er es als erste Aufgabe des Dichters gefordert hatte. 


38) Ergänzt bei Strauss-Clemen S. 35. 408. 


Hutten als Humanist 21 


Die Legende hat sich auch dieser Studienzeit angenom- 
men, doch hat sie sich erst zwei Menschenalter nach Huttens 
und Sickingens Tode hervorgewagt. Der grosse Schweizer 
Sammler und Forscher Konrad Gessner (1516—1565) hat 
sich in seiner 1545 in Zürich gedruckten »Bibliotheca univer- 
salis sive catalogus omnium scriptorum« (fol. 342) noch auf 
wenige wahrheitsgetreue Bemerkungen beschränkt. Hutten, 
ein fränkischer Edelmann (eques), in beiden aiten Sprachen 
erfahren, habe bei Beginn der Reformation viele scharfe 
und freimütige Schriften gegen die Päpste, aber auch gegen 
Fürsten und Städte veröffentlicht. Er sei 1523 an der galli- 
schen Krankheit gestorben; auf Anregung eines fränkischen 
Edelmannes sei ihm von den Zürichern ein Grabstein gesetzt 
worden mit der Inschrift: »Hic eques auratus« etc. Erst 
diese Worte enthalten eine geschichtliche Ungenauigkeit. 
Denn Hutten hat den Rittertitel nie erworben und sich auch 
ım Deutschen nie als Ritter bezeichnet®®), da seine Standes- 
genossen noch sorgfältig zwischen den Inhabern dieses 
Titels und blossen Herren oder Junkern unterschieden. 
Den Rittertitel konnte man auf dem Schlachtfelde, wie 
Georg Frundsberg 1504 von der Hand des Kaisers, oder 
bei festlichen Gelegenheiten, wie Krönungsfeiern, oder durch 
eine Fahrt nach Jerusalem als »Ritter des heiligen Grabes« 
oder durch die Gnade eines Fürsten erwerben. Hutten ist 
er nie zuteil geworden®), und wenn er sich als »eques Ger- 


”») HV.S. 141, und die deutschen Schreiben bei Böcking II, 83 sqq. 


0) Dagegen führte der Gönner Huttens, der Hofmeister von Mainz, diesen 
Titel und unterzeichnete sich daher auch: »Frowin von Hutten, Rittere. Dagegen 
hatte auch Sickingen keinen Anspruch darauf und hat sich auch weder in seiner 
Unterschrift noch in seinen gedruckten Kundgebungen gegen Worms oder die 
hessische Ritterschaft oder gegen die Dominikaner usw. anders als » Franziskus 
von Sickingen« oder mit der Standesbezeichnung des ritterbürtigen Edelmannes 
als »edlen und festen« oder sehrenfesten« bezeichnet. Auch in offiziellen Schrift- 
stücken, in dem an ihn gerichteten Schreiben Franz I. oder indem Achtsbrief des 
Reichsregiments wird ihm der Rittertitel nicht beigelegt. Vgl. etwa Friedensburg 
bei Pflugk-Harttung. Im Morgenrot der Reformation $. 582, 58g9f, 606, 608, 
616, 618, 625, 635, 641, 648, 650. Auch auf dem Stich des Hieronimus Hopfer, 
dessen Wahlspruch von Sickingen selbst angegeben worden ist, heisst er nur 
»Franziskus von Sickingen« (S. 580), und Heinrich Kettenbach (HV. S. 320 ff.) 
betitelte seine Flugschrift: »Eine Vermahnung Junker Franzen von Sickingen 
zu seinem Heere. 


22 Kalkoff 


manicus« zu bezeichnen liebte, so sollte damit nur sein Adels- 
prädikat als Junker wiedergegeben werden®!). Im übrigen 
hat Gessner seine Schriften meist nach der Sammlung von 
1538 wiedergegeben und bei deren Ergänzung ihm nur 
noch wenige andere vermutungsweise beigelegt, wie »einige 
Pasquillie. Auch wusste er, dass der Autorname »Abydenus 
Corallus«, hinter dem sich Nicolaus Gerbel in Strassburg 
verbarg, erdichtet sei. Auch Johann Aurifaber, der wenig 
gewissenhafte Sammler der Tischreden und Herausgeber 
lutherischer Schriften, hat 1564 nur eben das Thema auf- 
gestellt: als Luther von aller Welt und selbst von seinem 
Landesherrn preisgegeben wurde, da erweckte Gott den 
Adel zum Schutze seiner Person und seines Werkes; Sickingen 
bot ihm eine Zufluchtstätte an, und Hutten schrieb gewaltig 
gegen den Papst als den Antichrist, so dass Luther wieder 
Trost und Mut gewann®?). Diese Anregung wurde jedoch 
erst weitere dreissig Jahre später von dem Mansfelder Prediger 
und Chronikenschreiber Spangenberg beachtet®®), als die 
Lage der lutherischen Kirche unter dem Druck der Gegen- 
reformation immer schwieriger wurde. Da wollte er den 
Adel an seine Pflicht mahnen, die sum der Wahrheit willen 
Verfolgten zu beschützen« und sich zum Verständnis der 
evangelischen Lehre durch Besuch der Hochschulen und 
eifriges Studium zu befähigen. Als Vorbilder zeigte er ihm 
Sickingen, Silvester von Schaumberg und Hutten. Die 
Lebensbeschreibung des Söldnerführers ist noch recht dürftig 
und unsicher ausgefallen. Die Aufnahme der »Wormser 
Vertriebenen«, d.h. der wenigen Parteigänger des Bischofs, 
darunter des gewissenlosen Advokaten Balthasar Schlör“®), 
wird als eine Tat der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit 
hingestellt, wobei sich der Ritter auch durch die Acht nicht 
habe irre machen lassen. Doch muss dann wieder berichtet 
werden, dass Sickingen bei seinem Angriff auf Hessen 


a) Vgl. HV. S.ı28 Anm. 2. Da den Humanisten für die beiden Rang- 
stufen der päpstlichen Diplomatie, Legaten und Nuntien, nur das Wort »legatust 
zur Verfügung stand, hat man viele Nuntien irrigerweise zu Legaten befördert. 


“) HV. S.43ft. 
“) A.a.0O. Il, 1594, fol. 44b, 46f. 
4) HV.S.2gıff. u.6. Wormser Reichstag S. 294 ff. 


Hutten als Humanist 23 


sscheusslich geplündert und gebrandschatzt habe®)«.. Dann 
aber hat er unter dem Einfluss Huttens »ganz hitzig ent- 
zündet, sich der Religion heftig angenommen und ernstlich 
geschworen, über der Wahrheit zu halten«, auch andere Adlige 
zu deren Erkenntnis zu bringen versucht, wobei sein an- 
geblicher Brief an Dietrich von Handschuchsheim mitgeteilt 
wird, der jedoch von dem lutherischen Prediger Schwebel 
herrührt*®). Selbstverständlich wird nun Hutten als Muster- 
knabe geschildert, der, von Jugend auf mit Fleiss zum Studium 
angehalten, schon in Köln auch das Griechische getrieben 
habe. Wenn er dann in Frankfurt unter den ersten, die hier 
promoviert wurden, »Gradum angenommen« hat, so soll 
man dabei mindestens an die Magisterwürde denken. Das 
wenig rühmliche Abenteuer in Viterbo wird gar verdoppelt, 
denn ausser dieser Begegnung mit fünf Franzosen sei ihm 
sauch sonst einmal von Walen (Italienern) hart zugesetzt 
worden, doch habe er allein ihrer einen ganzen Haufen 
freudig in die Flucht geschlagene Vermutlich wird damit 
auf den Streit mit den Lombarden in Bologna angespielt, 
an dem Hutten nur als Agitator beteiligt war. Vom Kaiser 
wurde er zum poeta laureatus gemacht”) und wegen seiner 
Tapferkeit im Kriege gegen Venedig zum Ritter geschlagen. 
Abgesehen von seinen scharfen Schriften gegen den Herzog 
von Württemberg, war er bei allen Fürsten hoch geachtet. 
Des Evangeliums hat er sich gleich zu Anfang herzlich an- 
genommen, mit Freuden Luthers erste Schriften über den 
Ablass, (die er doch mit hochmütigem Spott begleitet hat), 
und alle folgenden mit Lust und Gottesfurcht gelesen, auch 


“#, HV.S.293ff. bes. S. 298; in der Tat hatte das unglückliche Land in- 
folge des nur eine Woche dauernden Einbruchs einen Schaden von 300000 Gulden. 


“) HR. S. ı44ff. HV. S.4ııff. Dass er, um Hutten zu rächen, dem 


"Städtchen Schlettstadt shart zugesetzt habe«, hat Strauss unbesehen von Spangen- 


berg übernommen. Vgl. dazu HR. S. 435 ff. 


47) Über die Entwertung dieses Titels, der von der kaiserlichen Kanzlei 
für jede versifizierte Lobhudelei verliehen wurde, vgl. Kaiserwahl S. 283 Wormser 
Reichstag S. 356 Anm. 2. Man kann es verstehen, wenn ein Konrad Celtis, 
Heinrich Bebel, Jacob Locher u. a. dieser Ehre teilhaftig wurden; aber auch der 
liederliche Mönch Thomas Murner wurde schon 1505, also noch vor der Ent- 
stehung seiner grösseren Schriften, vom Kaiser in dieser Weise ausgezeichnet. 
W. Kawerau, Th. Murner und die Kirche des Mittelalters, Halle 1890, S. 9, 36. 


24 Kalkoff 


das Verdienst Luthers im Kampfe mit dem Papste gegen 
Erasmus verteidigt. Wie bei Aurifaber heisst es dann, er 
habe auf der Ebernburg bewiesen, dass der Papst der Anti- 
christ sei. Dieser wollte ihn mit Gift beseitigen und forderte 
vom Erzbischof seine Auslieferung. Trotzdem hat er auf 
Luthers Ermahnung hin, nichts mit der Faust vorzunehmen, 
nur viel guter Büchlein zur Verteidigung der göttlichen Wahr- 
heit gegen den Greuel im Papsttum geschrieben. Nur die 
Prahlerei des päpstlichen Legaten, dass der Kaiser nichts 
ohne seinen Willen tun dürfe, habe ıhn zu der scharfen War- 
nung (in den Invektiven) bestimmt. Das Schreiben an 
Pirkheimer (vom ı. Mai 1521) mit der Klage über die un- 
billige Form des Verhörs und die matte Haltung der Fürsten 
in Luthers Sache wird auf den Reichstag von Augsburg 
verlegt. Huttens Schriften werden nach Gessner aufgezählt. 
Von seinem Pfaffenkrieg ist so wenig die Rede, dass er viel- 
mehr an einer anderen Stelle, wo einige adlige »Menschen- 
fänger« jener Zeit genannt werden, als »ein rechter Ausbund 
von Edelmann« gerühmt wird, da er in seinem Gespräch 
»Praedones« sich scharf gegen diejenigen seiner Standes- 
genossen erklärt habe, »die auf die Strasse griffen®®)«. Gegen 
Erasmus habe er nur der Religion wegen geschrieben und 
ihn allerdings so »hässlich übel« hingestellt, dass Luther 
es lieber gesehen hätte, wenn diese Schrift unterblieben wäre; 
auch sei Erasmus damals noch nicht so gegen Luther er- 
bittert gewesen). Da nun Hutten wegen der Feindschaft 
der Geistlichen in Deutschland nicht mehr sicher war, sei 
er in die Schweiz gegangen und dort am 8. August 1524 
gestorben). Das schon von Gessner erwähnte Epitaph 
habe er sich selbst gesetzt. | 


So dürftig und einseitig auch dieses Huttenbild des 
alten Theologen ist, so ist doch Strauss mit ihm einig in 
dem Bestreben, alle Schatten aufzuhellen;; sie sollen dem sonst 


4) Spangenberg II, 473. 

#) Jedenfalls hat Huttens Angriff auf Erasmus viel dazu beigetragen, ihm 
in den Augen der eifrigen Lutheraner des 17. und 18. Jahrhunderts den Ruhm 
eines Vorkämpfers der Reformation zu verschaffen. 


60) HV.S. 37 Anm. HR.S. 513: vielmehr am 28. August 1523. 


Hutten als Humanist 25 


allzu blassen Ideal der Herderschen Romantik nur eben das 
unentbehrliche historische Leben verleihen, ohne den ge- 
wünschten Gesamteindruck zu stören. In derselben Richtung 
verläuft auch der Versuch eines jungen Schweizer Gelehrten, 
von dem durch seinen Landsmann C. F. Meyer erneuten 
Glanze einen versöhnenden Schimmer auf das Verhältnis 
Huttens zu Erasmus fallen zu lassen®!). Aber die Schrift 
beruht auf zwar eingehenden, doch im ganzen viel zu eng 
gespannten Studien und wurde vor dem Druck meines 
zweiten Buches über Hutten abgeschlossen. Danach aber 
muss sein Charakter wie die einzelnen Phasen seines Lebens 
in so ungünstigem Lichte erscheinen, dass auch sein Auf- 
treten gegen Erasmus eine mildere Beurteilung nicht mehr 
zulässt. Die harmlosere Auffassung der Vorgänge auf der 
Ebernburg bei dem Versuche des kaiserlichen Kabinetts, 
Hutten den Mund zu verschliessen und die beiden Junker 
zur Irreführung Luthers zu benutzen, wird mit unzulänglichen 
Mitteln begründet. Das ganze aber beruht auf dem Phantom 
einer »Humanistenfreundschaft«, die als eine spezifische 
Steigerung des Freundschaftsbegriffes gedacht wird und den 
Beteiligten weitgehende Pflichten und grosse Opferwilligkeit 
auferlegt haben soll. Daher habe Erasmus bei der Abweisung 
seines leidenden und verfolgten Jüngers, dessen Verdienste 
um die Wissenschaft er früher neidlos anerkannt, dessen 
Huldigungen er wohlgefällig entgegengenommen habe, sich 
eines Treubruches schuldig gemacht. In der Tat pflegte man 
bisher dem Verkehr der Gelehrten dieser Richtung in ihren 
Briefwechseln, ihren Sodalitäten oder bei sonstigen Begeg- 
nungen eine grössere Tiefe und Wärme zuzutrauen??), obwohl 


sı) W. Kaegi, Hutten und Erasmus. Ihre Freundschaft und ihr Streit. 
Histor. Vierteljahrschrift XXII, 1924, 924, S. 200—278,461—514. Wenn W. Köh- 
ler in der Theol. Lit.-2Z. XLVI, 1921, S. ı57ff. bei Besprechung von HR. mein 
Urteil über Hutten in der Hauptsache als berechtigt anerkannte, so muss es be- 
frenden, dass er in der Histor. Zeitschrift 132, 1925, S. 167f., 133, 1926, 5. 545f. 
sich die Auffassung Kaegis vorbehaltlos aneignet. 


52) Dass sich die Humanisten in Deutschland »als Genossenschaft solida- 
rischer fühlten als in andern Ländern« (Kacgi S. 202), wurde von Aleander be- 
hauptet, um sich in Rom mit den Gefahren wichtig zu machen, die der Kirche 
von dieser sruchlosen Akademie« drohten, die sich in eine lutherische Sekte ver- 
wandelt habe. Kalkoff, Depeschen Aleanders, S. 210, 240 u. ö. 


26 Kalkoff 


der Zusammenschluss oft nur durch den gemeinsamen Gegen- 
satz gegen den scholastischen Geist im Unterricht wie in der 
literarischen Arbeit bedingt war, mitunter auch nur durch 
persönliche Zwistigkeiten. Gewöhnlich bedeutete eine Hu- 
manistenfreundschaft in engeren wie in weiteren Verbänden, 
in den kleinen des Celtis oder Wimpfeling wie in dem grossen 
der Reuchlinisten, eben nur einen Zweckverband, bei dem 
die zum Herumzeigen bestimmten Briefe, die Huldigungs- 
gedichte, die Schmähschriften gegen gemeinsame Feinde nur 
einem recht oberflächlichem Gefühl der Zusammengehörig- 
keit Ausdruck gaben, das schliesslich zu keinen besonderen 
Opfern verpflichtete‘). Eine Freundschaft mit ihren sittlichen 
Folgerungen konnte unter ernsten Männern doch nur auf 
der Grundlage gegenseitiger Achtung und gemeinschaftlicher 
produktiver Arbeit im Dienste derselben Wissenschaft oder 
anderer idealer Betrebungen erwachsen. In diesem Sinne 
hat sich auch der bei aller Skepsis doch zart und tief empfin- 
dende Erasmus mit gleichaltrigen Gelehrten wie Capito, 
Ökolampad, Thomas Morus und Froben in aufrichtiger 
gegenseitiger Wertschätzung, praktischer Ergänzung und 
freundwilliger Gesinnung verbunden gefühlt. In gleicher 
Weise hat er auch seinen Schülern wie Wilhelm Nesen, 
Nikolaus von Herzogenbusch, Nikolaus Gerbel, Justus 
Jonas ohne steife Würde oder pedantische Schulmeisterei 
sich in heiterem Verkehr gleichgestellt und sie bei ernster 
Arbeit oder im Gefecht mit gefährlichen Widersachern als 
treue Gefährten geschätzt. Mit Fernerstehenden wie etwa 
mit dem Dominikaner Faber von Augsburg oder mit Luther 
ist er gern eine Strecke Weges Hand in Hand gegangen, 
oder er hat wenigstens ihre literarischen Bestrebungen er- 
muntert, sich um ihren Dank oder um ihr Wohlwollen be- 
worben und mit diplomatischer Feinheit auch Widerstrebende 
in seinen Bannkreis zu ziehen und seinen Zwecken dienstbar 


532) Diese stypischen Formen der Humanistenfreundschaft« durch die man 
sich einen » Anteil an der erhofften Unsterblichkeit der eigenen Werkes sicherte, 
wurden gerade von tüchtigen Männern wie Pirkheimer, Beatus Rhenanus, 
Melanchthon, Zwingli, Ökolampad u.a. nach Gebühr eingeschätzt. Zu Kaggi 
S. 2ır und den verstiegenen Ausführungen über die »Gelehrtenrepublike mit 
ihrem sromantischen Freundschaftskultuse S. 248ff. 


Hutten als Humanist 27 


zu machen gesucht. Dass er dabei vornehmen oder sonst 
einflussreichen Personen gegenüber von den Mitteln der 
Schmeichelei Gebrauch machte und Freundschaftsbeteue- 
rungen einfliessen liess, war eine anerkannt zulässige Form 
der Rhetorik, die besonders auch solchen Personen gegen- 
über gepflegt werden musste, mit denen ihm nichts weiter 
gemeinsam war als der Kultus der klassischen Schreibweise 
und die Verehrung der antiken Vorbilder. An Hutten hat 
er überdies die im Kampfe gegen die Verächter der schönen 
Künste bekundete Angriffslust und satirische Schärfe ge- 
schätzt, die seinem eigenen Temperament entsprach, doch 
mit der einem so zügellosen Bundesgenossen gegenüber 
gebotenen Zurückhaltung. Dass sich Hutten in seiner 
trotzigen Überhebung, seinem prahlerischen Gebaren, seiner 
jähen Reizbarkeit eine weit wichtigere Rolle in dem gegen- 
seitigen Verhältnis beilegte, kann den ungleich bedeutenderen 
und erfahreneren Partner nicht belasten. Zu wenig wurde 
auch bisher beachtet, dass man einem solchen Schriftsteller 
gegenüber aus Furcht vor seiner Rachsucht und seiner 
spitzen Feder möglichst lange an freundschaftlichen Formen 
festzuhalten suchte und sich sogar Opfer an Greld und Be- 
quemlichkeit auferlegte, solange es eben nicht zu weit ging°*). 
Und wenn auch Hutten nicht zu der Umgebung des meist 
in Halle residierenden Erzbischofs von Mainz gehörte und 
von diesem nur selten zu unbedeutenden Aufträgen benutzt 
worden ist, so war er doch der Nepot des einflussreichen 


%) Köhler vermerkt zwar (a. a. O. 132, S. 167), dass Erasmus den Pfaffen- 
krieg wie Huttens politische Agitation und abenteuerliche Verteidigung der 
deutschen Freiheit nicht billigte, erklärt aber mein Urteil für falsch, ihre Be- 
ziehungen seien nur von sehr oberflächlicher Art gewesen, und Erasmus habe 
Hutten so ziemlich ignoriert. Die tiefere Grundlage der Freundschaft sei ihre 
Verbundenheit in der respublica eruditorum gewesen. Aber die »feine beidersei- 
tige Charakteristik bei Kaegi dürfte sich zumal dem in der »Vagantenzeit« 
belegten Wesen Huttens gegenüber als ebenso phantastisch erweisen wie Kaegis 
Vorstellungen von dem Geiste der Gelehrtenrepublik. Wenn als Inhalt der beiden 
gemeinsamen Weltanschauungen nur die Skepsis als Erbteil Lukians anzuführen 
ist, so kann man damit der Persönlichkeit des Erasmus schwerlich gerecht wer- 
den. »Der innere Gegensatze zwischen ihnen entstand nicht erst mit der natio- 
nalistischen Beteiligung Huttens an der kirchlichen Bewegung, und gegen die 
bloss literarische Bekämpfung der Kurtisanen hatte Erasmus durchaus nichts 
einzuwenden. 


28 Kalkoff 


Hofmeisters und als Mitglied einer weitverzweigten und 
gewalttätigen Sippe zu fürchten. Aber selbst wenn man 
diesen Umständen, wie es der weltkluge Erasmus getan hat, 
nach Möglichkeit Rechnung trug, so war doch für einen 
Mann von persönlicher Würde und wissenschaftlichem Ernst 
durch Huttens Wildheit, wie durch seine Fehler, besonders 
die typischen Charakterzüge des unverbesserlichen Vaganten 
und Spielers eine feste Schranke gegeben, die auch Erasmus 
immer aufrechterhalten hat. Demgegenüber will der stets 
durch bestimmte Anlässe angeregte, dabei inhaltlich recht 
dürftige Briefwechsel®) und die lobende Erwähnung der 
schriftstellerischen Talente Huttens, selbst die in der Vorrede 
zum Neuen Testament, nichts weiter besagen als eine opportu- 
nistische Höflichkeit, der schon bei dem Besuch Huttens 
in den Niederlanden ein feiner Zug von Ironie nicht fehlte. 


Eine »Humanistenfreundschaft« hat man schon voraus- 
gesetzt, wenn ein hochmütiger Prälat wie der Abt Hartmann 
von Fulda dem armen Buschius vermeintlich einen alten 
Schriftsteller, der in Wirklichkeit nur eine Augensalbe war, 
zusandte?®). Wie es mit der Freundschaft zwischen Erasmus 
und Aleander stand, die in Venedig im Hause des Andrea 
Asulano »wohl ein halbes Jahr lang Wohnung und Lager 
miteinander geteilt hatten«, zeigte sich, als der Nuntius 
und Spezialinquisitor lutherischer Ketzerei am 9. November 
ı520 in Köln?”) den kirchenpolitischen Gegner der Kurie 
durch Androhung der in der Verdammungsbulle festgesetzten 
Strafen zum Rückzuge zwang. Da redete Aleander öffentlich 
von »ein paar lausigen Schulmeistern, mit denen der Papst 
schon fertig werden würde«, und Erasmus verdächtigte den 
Nuntius, dass er ihn nur zur Mahlzeit eingeladen habe, 
um ihn zu vergiften. Nach der herrschenden Auffassung 
stand Hutten zu den Erfurter Humanisten, zu ihrem OÖber- 
haupt Mutianus Rufus und seiner »geheimen Satirenwerk- 
stätte« in den freundschaftlichsten Beziehungen bei regstem 
Verkehr und eifriger Mitarbeit. Aber das trifft weder für 


55) Kaegi S. 234 ff. 

s) ARG. XXII, 264. 

#7) Kalkoff, Depeschen Aleanders, S.75ff. und die »Die Stellung der deut- 
schen Humanisten zur Reformation« in ZKG. XLVI, 1927, S. 216—221. 


Hutten als Humanist 29 


die Zeit vor seinem unfreiwilligen Abgang von der Uni- 
versität (1506) noch für die der Entstehung des ersten Teils 
der »Epistolae obscurorum virorum« (1514 und I515) zu. 
Auch hat der Poet bei der kurzen Reise nach Halle im Früh- 
jahr 1518°%) die »alten Freunde« nicht wieder aufgesucht. 
Mutian wollte überhaupt nichts mit ihm zu tun haben, und 
Eobanus Hessus, mit dem ihn eine besonders innige Freund- 
schaft verbunden haben soll, war zwar stets bereit, mit ihm 
umfangreiche elegische Episteln auszutauschen. Aber als 
der Sterbende ihn mit der Herausgabe seiner letzten Kampf- 
schrift, des »Libellus in tyrannos« betraute, liess er sie ver- 
schwinden und bot vielmehr gerade einem der von Hutten 
angeklagten Fürsten, dem Landgrafen von Hessen, ein 
Gedicht an, in dem er ihren Sieg über Sickingen und seinen 
Anhang verherrlicht hatte‘). An ältere, besonders an be- 
rühmte Vertreter der »Gelehrtenrepublik« pflegten sich ehr- 
geizige jüngere Literaten heranzudrängen, um mit ihrer 
Freundschaft und ihren brieflichen Antworten zu prahlen. 
So hat sich Hutten einem Pirkheimer genähert®), so sich 
als Verteidiger Reuchlins aufgespielt, um ihn nach seiner 
notgedrungenen Unterwerfung unter das päpstliche Urteil 
mit anmassenden Vorwürfen heimzusuchen. Für Menschen- 
kenner wie Luther, an den er sich im Gefühl seiner Hilf- 
losigkeit dem Banne gegenüber anzuschliessen versucht 
hatte, bedurfte es solcher Beweise von Treulosigkeit und 
Hochmut nicht, um ihn in gehöriger Entfernung zu halten. 
Wenn Luther sich dann nach Beginn des Pfaffenkrieges 


858) Der Erzbischof war schon im Februar von Mainz aufgebrochen; Hutten 
kam also nicht in seinem Gefolge nach Halle. 


) HR. S. 489ff. HV. S. 342ff. Kap. V und S. ı7ı ff. 


60) Tas übertriebene und in dieser Form auch sachlich unzutreffende Lob, 
das er dabei der Stadt Nürnberg spendete, als ob diese schon immer und lange 
Zeit hindurch als die einzige von allen deutschen Städten die humanistischen 
Studien ganz hervorragend gepflegt hätte, war darauf berechnet, durch Pirk- 
heimers Vermittlung ein Ehrengeschenk des Rates zu erlangen. Denn Ilutten 
erinnert daran, dass Nürnberg einst den Poeten Konrad Celtis, als diese wissen- 
schaftliche Richtung in Deutschland noch unbekannt war, chrenvollaufgenonimen 
und mit Geld unterstützt habe. M. Herrmann, Die Rezeption des Humanismus 
in Nürnberg, Berlin 1898, S. 105, und dazu Kalkoff, Reformation in Nürnberg, 
S. ı22. Es geschah ı518, als Hutten kurz vorher den Poetentitel erhalten hatte. 


30 Kalkoft 


genötigt sah, den gemeinen Mann vor diesem »stolzen, 
frechen, freveln Menschen« und seinem aufrührerischen Ge- 
baren zu warnen®!), so war es für Erasmus schliesslich 


6) Holborn benutzt a.a.O. Sp. 1607 ff. diesen in der Münchener Luther- 
ausgabe III, 292 ff. und HV. S.306—313 geführten Nachweis, dass die »Treue 
Vermahnung« Luthers Ende 1521 sich gegen Huttens aufwieglerisches Treiben 
richtete, als »Beispiele dafür, dass.aus meinen »skritischen Ausführungen der 
fruchtbare Kern erst durch eigene Quellevergleichung neu gewonnen werden 
müsse“. Auch er bedient sich dabei der Taktik, eine untergeordnete Notiz, die 
nur zur Ergänzung der entscheidenden Quelle herangezogen und oft erst durch 
diese Beziehung verständlich wurde, anzugreifen, wie hier die kurze Anspielung 
Luthers auf den im September 1521 erschienenen »Neu-Karsthans« Butzers, die 
sonst auch dem »Karsthanse Vadians entlehnt sein könnte. Die Hauptsache 
aber ist, dass Luther schon vor der Reise nach Wittenberg, auf der er jene Schrift 
in Erfurt flüchtig einsehen konnte, beunruhigt war über das dem Evangelium 
abträgliche Treiben »gewisser Freunde«, da die Papisten es sofort ausnutzten, 
wenn »einer der Unsrigen nicht ganz Geist und Engel iste. Nach der Rückkehr 
aber hielt er es schon für nötig, in einer »öffentlichen Ermahnung« dem »srohen 
und abgeschmackten Gebarene derer entgegenzutreten, die sich dabei auf ihn 
beriefen, wie in den blutrünstigen, dem Neu-Karsthans von einem vorwitzigen 
Freunde Huttens angefügten »Artikelne geschehen war. Aber Luther ist nicht 
vauf Grund hiervon« gegen Hutten vorgegangen, sondern infolge der Nachrichten, 
die schon vorher über seinen beginnendenPfaffenkrieg in den Maingegenden nach 
der Wartburg gedrungen waren; denn diese liegt nicht in »Norddeutschland« 
und die damaligen »Fehden« Huttens spielten sich nicht in »Süddeutschland« 
ab, sondern an der Heerstrasse Frankfurt—Leipzig. Dass sie sich gegen »die 
Pfaffen«, also gegen reisende Priester und Mönche, richteten, wusste Luther, 
denn er meint mit dem von Holborn missverstandenen Ausdruck, Hutten solle 
mit seinen Ausfällen gegen Äusserlichkeiten wie Rosenkranz, Messe und Fasten- 
gebote die schlichten »Laien nicht überpoltern und überrumpelns, d.h. verwirren 
und mit Misstrauen gegen die evangelische Lehre erfüllen. Eine sseelsorgerische 
Aufgabe« wurde ihm damit keineswegs gestellt, sondern er sollte sseine grosse 
Kunst« wie bisher auf die Bekämpfung der papistischen Missbräuche verwenden: 
hier könne er scharf und rücksichtslos schreiben. Jede Anwendung von Gewalt 
aber, schon jede Drohung mit Priestermord sei vom Übel. Dass Luther von die- 
sem Treiben Huttens ebenso gut gehört hatte wie Cochläus in Frankfurt, bedarf 
keiner »quellenmässigen Beleger. Solche kann aber auch Holborn nicht bei- 
bringen für die angeblichen »Gärungen in der thüringischen Bauernschafte, die 
durch »täuferische Prediger« veranlasst sein sollen. Von solcher »radikalen Volks- 
propaganda« soll Luther auf seiner Reise gehört haben; aber wenn die »pseudo- 
prophetische Tätigkeit« solcher »Prediger« sich damals und in jener Gegend so 
weit hervorgewagt hätte, würden wir schon von den Erfurter Lutheranern oder 
den herzoglichen Beamten genaue Kunde davon erhalten haben. Somit sind wir 
sicher, dass damals dort in der Tat »nicht ein Hund mucktes (Ausdruck Luthers). 
Die seigene Quellenvergleichung« ist H. auch bei Verwerfung der Kaiserwahl 
Friedrichs des Weisen (a. a. O. Sp. 161o0ff.) schuldig geblieben. 


nah 23 day a u u lm ae 2 52 nr 


Hutten als Humanist 31 


eine smoralische, hygienische und ästhetische Notwendig- 
keit®?)«, einer persönlichen Begegnung mit ihm auszuweichen. 
So hat er sich auch ı515 mit dem Vorwort zum »Nemo« 
und mit seinem ersten Briefe vom 24. Oktober an Erasmus 
herangedrängt, indem er seine »persönliche Liebeserklärung« 
mit dem prahlerischen Angebot seines Schutzes als »deutscher 
Junker« verband®?). Dass Erasmus ihn nach seinem Wunsche 
an bedeutende Gelehrte in Rom empfohlen hätte, ist un- 
bewiesen und unwahrscheinlich. Die »hochanzuschlagende®®)« 
Erwähnung Huttens in den Anmerkungen zum Neuen 
Testament, wo er ihn das »einzigartige Entzücken der Musen«e 
nennt, will cum grano salis verstanden sein, wie auch daraus 
hervorgeht, dass er ihn zugleich als einen »schon durch 
seine Ahnen bedeutenden Jüngling« vorstellt: eine Anspielung 
darauf, dass er seine Versorgung ım kurmainzischen Dienste 
nur seiner Sippschaft verdankte. Wenn sich Hutten in Frank- 
reich als »Humanist aus der Akademie des Erasmus« auf- 
spielte, so war er dazu ebensowenig berechtigt, wie man ihn 
als »Ritter vom Hofe Albrechts« bezeichnen darf. Die Redens- 
art, dass sich Hutten »dauernd am Mainzer Hofe niederlässt«, 
und dass damit eine »neue Figur des Humanistenlebens« 
in die Freundschaft der beiden Gelehrten hineinzuwirken 
beginnt, der Mäzen, wird durch die Tatsachen schonungslos 
widerlegt. Das Mäzenatentum des prunksüchtigen, stets. 


*?2) Urteil eines altbewährten Kenners der Reformationszeit wie A. Baur 
(HV.S. ı1 Anm.), dessen Besprechung in den Göttinger Gelehrten Anzeigen 1921, 
52—56, wie seine Briefe von eindringender Beschäftigung mit dieser Frage Zeug- 
nis ablegen. 


63) Kaegi S. 204ff. Ebenso war der von »fast knabenhafter Liebes ein- 
gegebene Brief vom 6. März 1519 (Kaegi S. 2ı5f.) nur dazu bestimmt, mit der 
Teilnahme am Zuge Sickingens nach Württemberg zu prahlen, wobci es Hutten 
und die adligen Reisigen vor allem auf die Beute abgesehen hatten. 11V. S. 290 
Anm. ı. Zugleich verrät Hutten in diesem Schreiben eine der stieferen Grund- 
lagen ihrer Freundschafte, wenn er Erasmus ersucht, beim Erzbischof für die 
Gewährung einer Rente einzutreten, die er an jedem Orte ohne Verpflichtung 
zu höfischen Diensten verzehren könne. 

#1) Kohler a.a.O. 132, S. 167. Wie soll man sich die Ausführung der Idee 
Huttens denken, »sich in der Nähe des Erasmus niederzulassene? Zumal dieser 
etwas später die Reise Huttens san den habsburgischen« (d. h. den burgundischen) 
Hof in Brüssel, in den Machtbereich Hochstratens, mit Recht »für unsinnig® 
gehalten hat. 


32 Kalkoff 


verschuldeten Prinzen kam allenfalls den bildenden Künsten 
zu statten, wenn sein Schloss in Halle oder seine Lieblings- 
stiftung, die dortige neue Kollegiatkirche, in Frage kam. 
Für ehrenvolle Erwähnung in den Schriften des Erasmus 
hatte er einmal einen vergoldeten Becher übrig. Aber sonst 
hat er für die Wissenschaften und ihre Vertreter recht wenig 
getan, wie auch die Geschichte der Universität Mainz beweist. 
Und auch Hutten selbst hat sich um diese nicht bekümmerrt, 
so dass man recht wohl von einer sein ganzes Leben um- 
spannenden Vagantenzeit reden kann. Dass Albrecht den 
Brief an Erasmus, der »eines der bedeutendsten Dokumente 
deutschen Mäzenatentums« sein soll, nicht selbst verfasst 
hat, ist bei seiner sonstigen Indolenz fast selbstverständlich®), 
und von dem servilen Stromer darf man nicht erwarten, 
dass er diese Tatsache bei der Veröffentlichung des Brief- 
wechsels enthüllte. Dabei wirkt es geradezu komisch, wenn 
er und Hutten den jungen Fürsten versichern lassen, er 
möchte nicht sterben, ohne Erasmus gesehen zu haben. 
Denn wenn er auch bei der Durchreise des Erasmus 1514 
wie 1518 nicht in Mainz war, so hören wir doch nicht, dass 
Erasmus bei dem zweiwöchigen gemeinsamen Aufenthalt 
in Köln (Oktober bis November 1520) aufgefordert worden 
wäre, sich dem Erzbischof vorzustellen, oder dass er selbst 
den Wunsch gehabt hätte. Er hat diesen vielmehr 1517 
über ein Jahr auf Antwort warten lassen®®) und ihn mit der 
versprochenen Widmung des Suetonius, die vielmehr dem 
Kurfürsten von Sachsen zuteil wurde®”), im Stiche gelassen. 
Dem entspricht die unerhörte Vernachlässigung des hohen 
Herrn durch Hutten, wenn er jenen kirchenpolitisch bedeut- 
samen Brief des Erasmus an Albrecht vom ı. November 151g 
durch den Druck veröffentlichte, ehe er ihn dem Kardinal 


6%) Das sachlich weit bedeutendere Antwortschreiben Albrechts an Luther 
vom 26. Februar 1520 hat der magdeburgische Kanzler Dr. Zoch verfasst. Der 
bequeme, nur dürftig gebildete Prinz war überhaupt nicht imstande, einen der- 
artig kunstvoll stilisierten lateinischen Brief abzufassen. 


#) Das Widmungsschreiben zu der kleinen theologischen Schrift ist, wie 
Kaegi S. 213 Anm. gegen Allen nachweist, erst vom 22. Dezember 1518. 

#7) Kalkoff, Erasmus, Luther und Friedrich der Weise, Leipzig 1919, 
S. ı7f., 34f. 


Ba nr, ee Al u a ar 


Hutten als Humanist 33 


vorgelegt hatte. Und das geschah keinesfalls »gegen den 
Willen des Autors«, »berührte aber dessen Freundschaft mit 
Hutten« schon deshalb nicht®®), weil sie eben nur konventionell 
war. Nur so ist es auch verständlich, wenn Erasmus dem 
Kirchenfürsten empfehlen konnte, die von ihm selbst er- 
wartete Herausgabe der »Vitae sanctorum« einem Hutten 
aufzutragen, der zu solcher Arbeit durch seine Fertigkeiten 
als Stilist, als »das Entzücken der lateinischen Sprache«, 
doch keineswegs genügend ausgerüstet war. Dass Erasmus 
dabei von Huttens »eigentlichem Charakter keine zutreffende 
Vorstellung gehabt habe«, ist ebenso ausgeschlossen wie 
seine Anerkennung als »humanistischer Stellvertreter des 
Erasmuse.. Und auch dieser musste wahrgenommen haben, 
dass der Erzbischof selbst an dem »Mainzer Hofe« — er 
wohnte übrigens in Aschaffenburg oder in Steinheim — 
neben dem Domdechanten und dem Hofmeister nicht viel 
zu bedeuten hatte®), und er hat »seine Hoffnungen auf eine 
Kirchenreform« nicht auf den »humanistischen Fürsten«, 
sondern auf den lenkbaren Schwächling gesetzt. 


Wie der Einfluss, der auf den Kardinal im lutherfreund- 
lichen Sinne ausgeübt wurde, nicht von Hutten, sondern 
von Capito ausgegangen ist, so sieht man auch nicht, welche 
»Einwirkungen in humanistischen Angelegenheiten« von 
Hutten herrühren könnten. Denn dass die beiden fleissigen 
Philologen Karbach und Angst ihre vermehrte Livius- 
Ausgabe, an der Hutten völlig unbetciligt war, nur mit 
dessen schwülstiger Widmung an den Fürsten in die Öffent- 
lichkeit gelangen lassen konnten, ist durch die höfischen 


“) Gegen Köhler a.a.O. 132, S. 167. Dazu Kalkoff a.a.0. S.65ff. 
84 Anm. 

*) HV. S. 300ff. Vgl. den Spott Lazarus Spenglers in dem Gespräch 
der Spezereien über sein weibisches, selbstgefälliges Gebaren (Reformation in 
Nürnberg S. 26f.) und die Beschwerde Albrechts über die Spötterei des Dom- 
dechanten bei dessen Sturz (1528). Dieser habe bei seinem Einzug in die Mainzer 
Kathedrale geäußert, sals Responsorium möge gesungen werden: »Ingressus 
Pilatus«, denn er sei ein Narr, habe ein weisses Hemd an (die bischöfliche Dal- 
matika) und gehe wie eine Nonne«. Und als Albrecht die Mainzer Domgeistlich- 
keit reformieren wollte, sagte der Dechant, Seine Gnaden sollten ihren Hof, 
Land und Leute regieren, aber ihn und seine Pfaffen (das adlige Domkapitel) 
in Ruhe lassen. Der Katholik, Jahrgang 86, 1906, S. 179f. 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, ı 3 


34 Kalkoff 


Verhältnisse zu erklären”®). Nur in diesem Sinne könnten 
sie in Hutten einen »Patron bei Hofe« erblickt haben. Doch 
hören wir nicht, dass ihnen von Albrecht oder von den mäch- 
tigen Gönnern Huttens irgendein Lohn zuteil geworden 
wäre. Sie haben ihn vor der Mitwelt empfangen durch das 
Begleitschreiben des Erasmus, der das Verdienst ihrer tüch- 
tigen Arbeit in das rechte Licht setzte, das für die Nachwelt 
lange genug durch die anmassende Einmischung Huttens 
verdunkelt worden ist. Dagegen hat Erasmus sich nicht 
bewogen gefühlt, eine der Schriften Huttens derartig einzu- 
führen. Vielmehr hatte er schon Ursache gehabt, sich über 
ein Werk Huttens zu ärgern. Er selbst hatte zwar schon 
bei dem Zusammentreffen mit Reuchlin und Hutten in 
Mainz bzw. in Frankfurt die Form für die satirische Be- 
kämpfung der »viri obscuri« angegeben, das »barbare ridere 
barbaros«.. Dann hatte er das von Hutten zum ersten, 
sonst von Crotus verfassten Teile beigesteuerte »prandium 
magistrale«, das er schon handschriftlich erhalten hatte, mit 
vielem Vergnügen gelesen und im Freundeskreise vorge- 
tragen. Schon an der ersten Ausgabe hatte er dann »complures 
epistolas famosas, obscoenas ac virulentas« getadelt. Aber 
schwer geärgert und in einem Briefe an Cäsarius in Köln 
öffentlich gegen jede Beteiligung verwahrt hat er sich erst, 
als er in dem zweiten, von Hutten verfassten Teile mehrfach 
namentlich angeführt worden war”!). Er hat dann auch die 
Annahme des so vermehrten Werkes abgelehnt (1517), 
wobei er über die Mitarbeiterschaft Huttens genau unter- 
richtet war. Demgegenüber will der Höflichkeitsbeweis nicht 
viel besagen, wenn Erasmus 1519 die Lebensbeschreibung 
des Thomas Morus in der ihm von jeher geläufigen Form 
eines Briefes an Hutten veröffentlichte, zumal nur dürftige 
Spuren dafür vorhanden sind, dass dieser sich für Morus 
interessiert hätte. Auch hat er kein vorheriges Schreiben 


”) HV.S.20o8ff. Die scharfe Trennung zwischen »kirchlichen und huma- 
nistischen Fragene, die Kaegi S. 217 Anm. 4 zu Huttens Gunsten durchführen 
mochte, ist einem Schriftsteller gegenüber nicht angebracht, der gleichzeitig 
seine »Trias Romanas verfasste. 


) IIV. S.ı74ff. A. Bomer, Epistolae obscurorum virorum, Heidelberg 
1924, I, 63, 85. 


EI _ EA rer ng 2 eine Ve ur | me in A. 


Hutten als Humanist 35 


über ihn an Erasmus gerichtet??). Den in der Tat ungeheuer- 
lichen Vergleich Huttens mit dem grossen Staatsmanne 
hat Erasmus später ausdrücklich widerrufen. Die Neben- 
absicht, die ihn dabei und bei der lobenden Erwähnung 
der kleinen Schriften Huttens leitete, verrät er zugleich deut- 
lch genug: er wollte Huttens satirisches Talent gegen den 
Kritiker seiner »Anmerkungen zum Neuen Testament«, den 
englischen Theologen Edward Lee, anwerben. Eben deshalb 
brachte er ihn in die sonst ganz unverständliche Verbindung 
mit dem Führer der englischen Humanisten, damit Hutten 
durch Verherrlichung des Morus den Angriffen auf Lec 
ın dessen Heimat grössere Beachtung sichern möchte. Der 
Feldzug des Erasmus gegen Lee, den er mit grösstem Eifer, 
weil mit wohlbegründeter Furcht betrieb”®), sollte noch in den 
entscheidenden Wendepunkt seines Lebens hineinspielen. 


Bei der Beurteilung des Verhältnisses des Erasmus zu 
Luther wird nun auch hier von allen späteren Kundgebungen 
des Rotterdamers, in denen er nach dem zweijährigen tak- 
tischen Einvernehmen mit Luther seinen unfreiwilligen 
Rückzug zu decken suchte, ein vertrauensseliger Gebrauch 
gemacht”). Der ganze Streit zwischen Hutten und Erasmus 
wird davon beherrscht, dass Hutten auf Grund seiner ober- 
flächlichen Kenntnis von jenem von 1519 bis Ende 1520 
dauernden Zusammengehen die spätere Haltung des Erasmus 
als Fahnenflucht zu brandmarken sucht. Erasmus dagegen 
ist bemüht, besonders in dem Bricfe an Laurinus, die Spuren 
seiner ‚kirchenpolitischen Aktion zugunsten Luthers zu ver- 
wischen. Wir wissen nun aus den Depeschen Aleanders, 


72) Kaegi S. 2ı8 Anm. ı, 233, 236 Anm.4. Es ist nicht wahrscheinlich, 
dass er dies noch deutlicher in einem verlorenen, von Hutten am 20. Januar 
Melanchthon gegenüber erwähnten Briefe getan hat. S. 237, Nr. 13. 


78) Über die Beteiligung Huttens vgl. Kacgi $. 224: sie lief auf eine geist- 
lose Schimpferei hinaus. Es soll dabei wohl heissen: sin der (statt »dem«) Appen- 
dixe und: »Ich habe dir abgesagte! Was Kaegi dann noch über die Stellung 
Sickingens zu Hutten und Luther sagt, bedarf keiner Widerlegung. Bei der 
durch Dr. Eck in Rom angeregten Verurteilung Huttens handelte es sich nicht 
um ein »Gerüchte, sondern um den Bericht des kurmainzischen Gesandten Valen- 
tin von Tetleben (S. 225). 


7#) So besonders in dem Kapitel über »Die Streitschriftene S. 479ff. 
3° 


36 Kalkoff 


dass dieser als Vollstrecker der Bannbulle den geheimen 
Verbündeten Luthers, über dessen gefährliche Umtriebe er 
durch die Löwener Theologen und Inquisitoren hinlänglich 
unterrichtet war, durch Androhung rücksichtslosen Vor- 
gehens zur Umkehr gezwungenhat. Nach jener erschütternden 
Unterredung in Köln hat Erasmus zwar immer noch ver- 
sucht, wenigstens die weitere Verbrennung der Bücher 
Luthers durch Einwirkung auf den Nuntius zu hintertreiben, 
wie ihm dies in London bei dem Kardinal Wolsey gelungen 
war. Als er nicht mehr vorgelassen wurde, konnte er sich 
über den Ernst der Lage nicht mehr täuschen und liess 
nun am 11. November durch einen Vertrauensmann die 
kurze Weisung an die Erfurter Freunde gelangen, die von 
ihm selbst angeregte Herausgabe einer Spottschrift gegen 
Lee zu unterlassen; Luthers Schriften würden am nächsten 
Morgen verbrannt werden”). Er hat nun zwar den Kampf 
für die Reform der Kirche, wie er sie verstand und im Rahmen 
der gegebenen Verhältnisse, also ohne Spaltung der Kirche, 
erreichen wollte, weitergeführt. Aber seine im Einvernehmen 
mit Luther und dem Kurfürsten von Sachsen unternommenen 
Schritte suchte er notgedrungen zu verleugnen oder umzu- 
deuten. Ein Glück, dass Hutten, der schon seit seiner Flucht 
aus Mainz ganz vereinsamt war, und dem man schon vorher 
wichtige Dinge anzuvertrauen sich gehütet hat, von alledem 
so wenig wusste! Es ist vor allem bezeichnend, dass Capito, 
der eigentliche Lenker der erzbischöflichen Kirchenpolitik 
dieser Jahre, der in ganz anderem Sinne ein kurmainzischer 
»Rat« war als Hutten, diesen nicht ins Vertrauen gezogen hat. 
Erasmus aber hat sich auch durch die »Captivitas Babv- 
lonica«, deren Angriff auf das Übermass der Sakramente 
und Zeremonien durchaus in der Richtung seiner eigenen 


°5) Kalkoff, Humanismus und Reformation in Erfurt S. 30, 49 Anm. 3. 
Wenn sich Aleander auch zunächst noch beim Papst und Vizekanzler entschul- 
digen musste, als ob er zu schroff gegen Erasmus vorgegangen wäre, so über- 
sicht Kaegi (S. 477 und 485) bei Benutzung des Bricfes an Laurinus, dass im 
Sommer 1521 schon die schärfsten Weisungen an den Nuntius ergingen, »Eras- 
mus wieder auf den rechten Weg zu bringene. Kalkoff, Die Anfänge der Gegen- 
reformation in den Niederlanden, Halle 1903, II, Kap. V: Die Verdrängung 
des Erasmus aus den Niederlanden. Von alledem wusste Hutten nichts. 


ae Tr u Beer Sa nn, So 22 Se ne ne  ninbe EEEEEEEEEEEEEE  eiiiiin. „ui. A mn 


Hutten als Humanist 37 


Polemik lag, nicht von Luther abdrängen lassen?®), sondern 
nur durch den unwiderstehlichen Zwang, sein Lebenswerk 
entweder aufzugeben oder es künftig von sicherer Zuflucht- 
stätte aus auch ohne Verbindung mit den Wittenbergern 
fortzusetzen. Gewiss bildete dann der grosse »Prinzipien- 
streite den einzig beachtenswerten Hintergrund der persön- 
lichen Zänkerei über den verweigerten Empfang Huttens 
in Basel. Aber nicht, »weil Hutten das Luthertum mit dem 
Humanismus verbinden zu können glaubte«, sondern weil 
er die grosse Sache, von der er sich durch völligen Mangel 
an Verständnis, ärgerliche Lebensführung und gewohnte 
Prahlerei selbst ausgeschlossen hatte, für seine niedrigen 
Zwecke missbrauchte. 

Es ist also belanglos, wenn Erasmus selbst »mehr als 
einmal die Absicht der Veröffentlichung seines Schreibens 
an Albrecht bestreitet””)«, und es ist falsch, dass Erasmus 
sich dabei Luthers zu dessen eigner Befriedigung auch des- 
halb annahm, weil dieser sich »noch nicht so auf den Kampf 
mit Rom festgelegt hatte, dass Erasmus nicht öffentlich 
zu seinen Gunsten hätte sprechen können« Unternahm 
dieser doch nichts Geringeres, als den Papst zur Aufhebung 
seines längst rechtskräftig gewordenen Urteils über den Ketzer 
und Schismatiker zu nötigen. 

Wenn er dabei als die einzige Möglichkeit, den Streit 
ohne Gefahr für die Einheit der Kirche beizulegen, das 
gelehrte Schiedsgericht unter Bürgschaft der Universitäten 
forderte, so ergibt sich schon daraus, wie verwerflich Hut- 
tens Drohung mit dem Schwerte, seine Prahlerei mit einem 
»Feldzuge unter Sickingen« zur Befreiung Deutschlands, 
wie fragwürdig seine Sorge um die persönliche Sicherheit 


”®) Wie auch Köhler a.a.O. 133, S. 546 nach Kaegi S. 222 und 492 an- 
nımmt. 


77) Für die Kaegi S. 221 Anm. »positive Zeugnisse« verlangt. Wenn Fras- 
mus in dem Briefe vom ı8. Oktober ı520 an den Löwener Dominikaner Rose- 
mund seine dortigen Gegner beschuldigt, in einem Druck dieses Briefes statt 
sLutherus« die Worte »Lutherus noster«e eingesetzt zu haben, um gegen ihn als 
Lutheraner vorgehen zu können, so geschah das zu einer Zeit, in der er noch 
wie in seinen »Acta academiae Lovaniensis« aggressiv aufzutreten wagte. Dass 
der Vorwurf auf einem sunbegründeten Gerücht« beruhte, weil uns die wenigen 
Blätter dieses Druckes nicht enthalten sind, ist eine unzulässige Folgerung. 


38 Kalkoff 


des Erasmus diesem erscheinen musste”®). Die vorsichtige 
Zurückhaltung, die er gleichwohl bei Erwähnung Huttens 
beobachtete, darf nun aber keineswegs als Zeichen unver- 
minderter Freundschaft gedeutet werden: wenn er bedauert, 
dass der lutherische Streit diesen Poeten den Musen ent- 
fremdet habe, so willer damit sagen, dass Hutten ohne Schaden 
für die evangelische Sache mit seiner antirömischen Schrift- 
stellerei aufhören könne. Und wenn er dem Leibarzt des 
Kaisers, dem Bischof Marliano, gegenüber Hutten lobt, 
weil er seine Schriften wenigstens unter dem eigenen Namen 
erscheinen lasse, so willer am Hofe sich gegen den Verdacht 
schützen, als ob er mit den Verfassern anonymer Flug- 
schriften zugunsten Luthers etwas zu schaffen oder selbst 
solche veröffentlicht habe. Das tat er aber erst am 25. März 
1521, als er sich schon in die Verteidigung gedrängt sah. 

Gerade jetzt aber, seit Erasmus eines treuen Schild- 
knappen bedurfte, versagte Hutten, so dass man wohl be- 
zweifeln muss, dass er Erasmus »in aufrichtigem Feuer 
verehrt und geliebt habe«®). Dementsprechend hat denn 
auch ein Altersgenosse Huttens, der mit dem Meister durch 
höhere Ziele und gegenseitige Achtung verbunden war, 
Huttens Beziehungen zu ihm mit Geringschätzung behandelt. 
Man braucht sich dabei nur die wichtigen Erklärungen zu 
vergegenwärtigen, die Erasmus mit Justus Jonas und Johann 
Lange, den beiden Führern des damaligen Erfurter Huma- 
nistenkreises, nicht des längst abgestorbenen Mutianischen, 
in Luthers Sache austauschte, um zu begreifen, wer die 
wirklichen Freunde und Vertrauten des grossen Gelehrten 
waren. Nun hatte Jonas im April 1519 die Aufgabe erhalten, 
als Gesandter des Kurfürsten Friedrich dessen und Luthers 


”®) Ob Erasmus den letzten Brief Huttens vom 15. November 1520 erhalten 
hat oder nicht, welch letzteres allerdings wahrscheinlich ist, ist nebensächlich, 
da Hutten ähnliche Erklärungen schon früher gemacht und erst im Sommer 
mündlich wiederholt hatte. 


”®) Kaegi S. 222. Schliesslich urteilt Kaegi S. 239, 265, 513 selbst, dass 
diese Freundschaft »nie eine persönlich intime wart, sondern »immer etwas ofli- 
ziell Literarisches enthiclte, was durchaus meiner Auffassung entspricht. Alle 
trotzdem von Kaegi festgehaltene »humanistische Romantik« zerstiebt vor der 
zugegebenen Tatsache, dass diese »platonische Freundschaft nach einer Phas 
vollkommenen Stillschweigenst in offene Feindschaft umgeschlagen ist. 


Hutten als Humanist 39 


Schreiben an Erasmus zu überbringen, mit ihm über die 
kirchenpolitische Lage Rücksprache zu nehmen und darüber 
auf der Rückreise dem zur Kaiserwahl in Frankfurt weilenden 
Beschützer Luthers zu berichten. Er durfte sich anderthalb 
Monate lang des vertraulichsten Verkehrs mit Erasmus 
erfreuen, durch den er sich zum Übergang von der Rechts- 
wissenschaft zur Theologie bestimmen liess®). Nun schreibt 
Hutten am 3. August 1519 an die beiden Erfurter Humanisten 
Eobanus Hessus und Petrus Eberbach, die an den theo- 
logischen, lutherfreundlichen Bestrebungen des Jonas und 
Lange weniger beteiligt und ihm von dem Mutianischen 
Kreise her bekannt waren. Da beklagt er sich zunächst 
über ihr hartnäckiges Schweigen: Eoban sei im vergangenen 
Herbst in Mainz gewesen, habe ihn aber, obwohl er nur 
kurze Zeit abwesend und nur ein bis zwei Meilen entfernt 
gewesen sei, nicht aufgesucht; er müsse wohl als fügsamer 
Ehemann durch unablässigen Beischlaf seine Schenkel 
geschwächt haben. Eberbach habe seit vier Jahren nicht 
geschrieben; Mutian scheine ihn gar auf irgendwelche An- 
geberei hin aus dem Verzeichnis seiner Freunde gestrichen 
zu haben. Nun kündigt er den Druck der »Trias Romana« 
an und fordert die Freunde auf, mit ihm die deutsche Freiheit 
gegen die römischen Goldsauger zu verteidigen. Ferner 
möchten sie einen Brief an Melanchthon nach Wittenberg 
befördern, denn dort lebe ein Sophist oder Theologist, der 
neulich, von Erasmus zurückkehrend, ihm dessen Brief 
überbringen sollte. Diesen habe er (in Mainz) allen gezeigt, 
aber ihn keinem seiner Freunde übergeben wollen. Vielmehr 
habe ihn dieser Bösewicht in unerklärlicher Absicht mit- 
genommen und ihm auch dann nicht überbringen lassen. 
Der verwünschte Schwindler, dem er alles Böse gönne, 
habe seine Niederträchtigkeit besonders dadurch bewiesen, 
dass er jenen Brief herumzeigte eben an dem Tage, an welchem 


®) Erasmus, Luther und Friedrich. S. 34ff., 55, 60, 62 (von Kaegi an dieser 
Stelle S. 246 nicht berücksichtigt). Humanismus und Reformation in Erfurt 
$. 32. Daher legte auch Erasmus den grössten Wert darauf, seinen erzwungenen 
Rückzug vor diesem seinem bedeutendsten Schüler zu rechfertigen (10. Mai 1521); 
zugleich war dieses Schreiben für die Wittenberger Führer überhaupt bestimmt. 
Zu Kaegi S. 492 Anm. ı. 


40 Kalkoff 


er selbst, Hutten, in Frankfurt angekommen sei, was jener 
unbedingt habe wissen müssen. Bis dahin habe er ihn (in 
Mainz) nicht aufgesucht, um den Auftrag eines Freundes 
auszuführen, dieser Albertist, den Gott strafen möge®!)! 


Damit ist zweifellos Justus Jonas gemeint, obwohl er 
zunächst Doktor der Rechte und als Kanonikus am Severistift 
in Erfurt Inhaber einer juristischen Professur war®®). Wenn 
Hutten ihn in seinem Ärger als scholastischen Theologen 
verspottet, so hatte Jonas wohl in Mainz schon von seinen 
theologischen Neigungen gesprochen. Man sieht aber, 
wie schlecht Hutten über die Erfurter Verhältnisse unter- 
richtet war, da er Jonas noch in Wittenberg vermutete, 
obwohl er soeben zum Rektor in Erfurt erwählt worden war. 
Dass beide, Jonas wie Schalbe, in ihren gleichzeitigen Briefen 
an Erasmus wie in Berichten über ihren Verkehr mit ihm 
seine schwärmerische Verehrung« für ihn äussern, ist richtig; 
doch ist es ein Fehlschluss, dass sie deswegen »den Brief an 
Hutten solange wie möglich in Händen behalten und nur 
persönlich übergeben wollten«; auch können die gemein- 
samen Mainzer Bekannten, Männer wie Angst und Karbach, 
also wirkliche »Erasmusschüler,, dem Adressaten nicht 
obenhin »nur von einem jungen Theologen erzählt haben«. 


Endlich war Hutten in jenen Tagen wirklich nicht schwer 
zu erreichen, so dass Jonas, wenn es sich um einen ernsten 
Wunsch des Erasmus und einen wichtigen Inhalt des Briefes 
handelte, sich ohne Mühe seines Auftrages hätte entledigen 
können. Denn da er Löwen schon am 1. Juni verlassen 
hatte, um dem Kurfürsten schon in Frankfurt Bericht zu 
erstatten, wo dieser mit einer Verspätung um mehrere Tage 
am II. Juni eintraf und bis zum 3. Juli blieb, so war Zeit 
genug, sich nach Hutten umzusehen. Denn dieser ist am 
8. Juni im Gefolge des Erzbischofs von Mainz und an der 
Seite seines Patrons, des Hofmeisters Frowin, in Frankfurt 
eingeritten, nachdem man am 7. zu Schiffe von Mainz auf- 


81) Böcking I, 302. Allen IV, p. XXX zu Nr. 956, Ill, Nr. 963 Anm. ı. 


82) Der junge Erfurter Magister Schalbe war nur als Begleiter des Jonas 
und persönlicher Freund Luthers der Gesandtschaft an Erasmus beigegeben 
worden. 


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Blau — Uhr Ben BI Su ee une 


Hutten als Humanist 41 


gebrochen war®®). Von hier aus hatte Ulrich am 5. Juni 
einen prahlerischen Brief über den Ausgang des Württem- 
berger Feldzuges mit der verlogenen Verherrlichung Sickingens 
an Erasmus gerichtet®®). Er forderte ihn auf, auch seinerseits 
einem Helden, wie ihn Deutschland noch nie gesehen, ein 
Denkmal für die Nachwelt zu errichten, was Erasmus wohl- 
weislich unterlassen hat. Als Jonas schon vorher in Mainz 
eintraf, weilte Hutten vermutlich mit dem Hofmeister auf 
dem kurmainzischen Schlosse von Höchst, wo das spanisch- 
burgundische Hauptquartier lag und der spanische Wahl- 
agent, oer lebenslustige Pfalzgraf Friedrich, für den rheini- 
schen Adel offene Tafel hielt. Jonas wird also mit der Über- 
gabe des Briefes gewartet haben, bis er die Ankunft des 
Kurfürsten in der Wahlstadt erfahren hatte. Von dessen 
Umgebung, also von Spalatin, wurde er jedoch alsbald 
davon unterrichtet, dass die Hutten mit ihrem Dienstherrn 
im gegnerischen Lager standen, und dass nur infolge des 
Verrates Albrechts und des mainzischen Stiftsadels die Banden 
Sickingens und Frundsbergs rechtzeitig gegen Frankfurt 
heranziehen konnten, um die Kurfürsten zur Wahl des 
Königs von Spanien zu zwingen. Kein Wunder, dass Jonas 
die Übergabe des Briefes unterliess, zumal er aus dem ver- 
trauten Verkehr mit Erasmus wissen musste, wie dieser 
über Hutten dachte®). Dessen Ausdrücke über Jonas sind 
aber um so übler angebracht, als er bis zum 3. August von 
den Mainzer Gelehrten auch erfahren haben musste, dass 
der vermeintliche Scholastiker eben damals als Rektor und 
noch vor Antritt seiner Reise jene Reform der Studien im 
erasmischen Sinne angebahnt hatte, die man bisher dem 
Freunde Huttens, dem gänzlich unbeteiligten Crotus Rubia- 
nus, zuzuschreiben pflegte®®). 


82) Kaiserwahl S. 63, 146, 284ff. 

*) Von dem Inhalt teilt Kaegi S. 235f. nichts mit; er musste bei seiner 
geschichtsfremden Romantik dies alles in schönster Ordnung finden. Vgl. HV. 
S.290, Kaiserwahl S. 284 ff. 

8) Nicht ohne Grund hatte sich dieser eben damals bei Erasmus über 
sein Schweigen und die Kürze des einzigen ihm daraufhin zugekommenen Briefes 
beschwert. Kaegi S. 234f., Nr. 5 und 9. 

%#) Humanismus und Reformation in Erfurt S. 34ff. und »Die Crotus- 
Legende und die deutschen Triadent im ARG. XXIII, 1926, 113— 149. 


42 Kalkoff 


Über den Ausgang der Kaiserwahl und die begleitenden 
Umstände hat sich Hutten ebenso ausgeschwiegen wie nach- 
mals über das verfassungswidrige Zustandekommen und den 
für ihn als Schriftsteller wahrlich nicht gleichgültigen Inhalt 
des Wormser Edikts, vor allem das untergeschobene Presse- 
und das Zensurgesetz. Die Episode von 1519 lässt seine 
patriotischen Verdienste ebenso wie seine humanistischen 
Freundschaften in einem recht trüben Lichte erscheinen. 
Besonders die ihm von Jonas bewiesene Geringschätzung 
fällt ebenso schwer ins Gewicht wie die Verkennung dieses 
Mannes durch Hutten. Denn Jonas war ihm an zündender, 
weil ehrlicher und gehaltvoller Beredsamkeit wie an sti- 
listischer Eleganz weit überlegen und hat gegen die Ver- 
dammungsbulle in der »Intimatio Erphordiana« einen Streich 
geführt, der sich an Wucht und Schärfe nur mit den »Acta 
academiae Lovaniensis« des Erasmus vergleichen lässt. Über 
die schülerhafte Glossierung des päpstlichen Urteils durch 
Hutten werden beide nur gelächelt haben, wie die Kriegs- 
und Staatsmänner über die Grossprecherei, die er mit seinen 
yritterlich-kriegerischen Idealen« betrieb®”). 


Denn wie bei Bestimmung der »Lebenslinie der Gesamt- 
persönlichkeit« des Erasmus®®) die Haltung des aktiven Kır- 
chenpolitikers jener Jahre beiseite gelassen wird, so sinkt der 
entsprechende Versuch für Hutten in die romantisch-quellen- 
ferne Auffassung eines D. Fr. Strauss zurück. Dass diese 
heute noch für »die erste, ausführliche, auf gründlicher Kennt- 
nis beider Persönlichkeiten beruhende Darstellung« erklärt 
wird®®), ändert nichts an dem Nachweis, dass hier ein Blinder 
den andern geführt hat. Das »Beatus ille« des »humanisti- 
schen Skeptikers«, das unter Verzicht auf Titel und Ämter 
nur ein »zurückgezogenes Gelehrtenleben« im Dienste der 
Musen erstrebt, klingt im Munde des unverbesserlichen Spie- 
lers, des Erpressers und Strassenräubers, dessen literarische 
Produktivität sich in einigen kleinen satirischen Schriften 
erschöpfte, nicht weniger komisch als bei dem Wucherer 


87) Kaegi S. 255. 
88) Dersclbe S. 240— 260. 
®) Köhler, Hist. Z. 133, 546 und HV. S. 45ff. 


Hutten als Humanist 43 


Alfıus. Gewiss hat er sich immer und in geradezu grotesker 
Weise als »Ritter« gefühlt, so dass Erasmus seine Satire auf 
den verkommenen adligen Abenteurer wesentlich mit Zügen 
aus Huttens Leben und Treiben ausstatten konnte. Aber 
schon der geplante »Kreuzzug nach Jerusalem ®)« war für 
ihn nichts anderes als eine Abwechslung in den Gewohnheiten 
des Vagantentums, wenn es sich nicht um blosse Prahlerei 
handelte. Von der Absicht, wie im Dienste eines »heiligen 
Ordens« unter seinen Standesgenossen »gegen die Barbarei 
und für die Bildung« zu kämpfen, hat er bei seinem mehr- 
jährigen Verkehr unter den elsässischen und fränkischen 
Raubrittern und Söldnerführern (Frühjahr ı5ıg bis Ende 
1522) nichts verspüren lassen. Nicht einmal die von Schwar- 
zenberg unternommene Übersetzung des klassischen Schrift- 
tums hat er merklich gefördert, ebenso wie sein gefeierter 
Mäzen mit seiner erlogenen Freigebigkeit an der kurzen 
Blüte wissenschaftlichen Lebens im Bereich der Mainzer 
Universität völlig unschuldig war?!). Die »Alkibiadeslust« und 
die »ritterlich-nationale Kampfidee« schrumpfen diesen Tat- 
sachen gegenüber zusammen auf den mit Hass und Neid auf 
die üppigen Prälaten verquickten Kampf gegen die kuriale 
Ausbeutung der deutschen Stiftskirchen. 


Diese Abhängigkeit von standespolitischen Stimmungen 
und äusseren Anlässen drückt manche seiner literarischen 
Leistungen doch unter die Ansprüche herab, die man an 
einen »Wortführer der Nation« in so tiefbewegter Zeit und 
im Kampfe um die höchsten geistigen Güter stellen muss. 
Auch die Zersplitterung seiner Kraft wie der jähe Abbruch 
seiner literarischen Entwicklung stehen einer »Würdigung 
Huttens als Gesamterscheinung« im Wege??), so dass auch eine 


») HV. S. ıı—ı4 zu Kaegi S. 265 (»skeptische Gesamteinstellunge). 


91) Vgl. zu den Prahlereien Huttens und den verschwommenen Redens- 
arten Kaegis (S. 266f.) das Kapitel über die Universität Mainz, HV. S. 179ff., 
190f. Für diese bedeutete auch die im Sommer 1520 auf den Wink des Papstes 
hin erfolgte Entfernung Huttens aus kurmainzischen Diensten keinen Verlust, 
so dass in der Übersicht über die bald darauf von Alcander und Eck durch- 
geführte Zurückdrängung der Humanisten an fast allen deutschen Hochschulen 
(ZKG. XLVI, 202—211) seiner nicht mehr gedacht zu werden brauchte. 


#2) Wie sie Friedensburg im ARG. XXII (1925), 315, vermisste. 


44 Kalkoff 


Biographie im künstlerischen Sinne®®) nicht mehr möglich 
ist. Auch die literarische Charakteristik kann sich im wesent- 
lichen nur auf diejenigen Werke stützen, die unter dem Ein- 
fluss der antiken Vorbilder, also des Lukian und Cicero, zu 
stilistischer Meisterschaft und künstlerischer Abrundung 
herangereift sind. Mit dieser Begrenzung wurde sein Streben 
und Schaffen in dem Kapitel über »seine Stellung in dem klas- 
sischen Oktennium der Reformationsliteratur« im Vergleich 
mit den übrigen antirömischen Flugschriften und ihren Ver- 
fassern behandelt, oder seine historischen Interessen im Zu- 
sammenhang mit der »Geschichtsauffassung und Geschicht- 
schreibung« seiner Zeit?®). Die unreifen Jugendschriften, zu 
denen auch die von Kaegi besprochenen, aber überschätzten 
Satiren »Nemo« und »Misaulus« sowie die langatmigen, inhalt- 
losen Epigramme auf Maximilian I. gehören, bleiben am 
besten beiseite. Nur die »Querelae« sind als ein vielverspre- 
chender, wenn auch inhaltlich recht bedenklicher Versuch 
anzuerkennen. Die politischen Gelegenheitsschriften waren 
anı zweckmässigsten in enger Verbindung mit den sie be- 
dingenden Ereignissen zu besprechen. Ebenso kümmerlich wie 
mit den älteren lateinischen Schriften steht es mit den viel- 
gepriesenen Leistungen in deutscher Sprache. Denn sein 
Hauptgedicht, »Klag und Vermahnung«, ist inhaltlich nur 
eine in grösster Eile hingeworfene, daher auch sprachlich 
unfertige Wiederholung der volkstümlich wirkenden Punkte 
aus der »Trias Romana®°)«; es entbehrt der satirischen Schärfe 
und Schlagkraft der lateinischen Diktion, der Hutten sonst 
seine besten Wirkungen zu verdanken hat?). Der »Neu- 
Karsthans« aber, dieses von gediegenster wissenschaftlicher 


#2) Vgl. HR. S. ı1 ff. 

se HR. S.24ff., 495 ff. HV.S.4, Anm.4. 71. 

#) HV. S.61. 

’e) Wenn Holborn (a. a. O. Sp. 1601 ff.) von einem gewissen »Unvermogens 
Huttens zu scharfer Zeichnung der Personen spricht, so übersieht er, abgesehen 
davon, dass im Falle Kajetans die »bösen Motive« nicht zu verkennen sind, die 
Absicht der Stilisierung nach antiken Vorbildern. Das »blasse Sickingenbilde ist 
als das des römischen Feldherrn gedacht, das des Herzogs Ulrich als eines 
sizilischen Tyrannen. Auch Camerarius unterliegt bei seinen Bemerkungen über 
Hutten der Macht der lateinischen Phraseologie, und gar der Vergleich mit 
Demosthenes ist nur eine zum Überdruss geübte humanistische Spielerei. 


Hutten als Humanist 45 


Bildung und deutscher Gemütstiefe zeugende Werk, auch 
sprachlich ein Meisterstück volkstümlicher Belehrung und 
irenischer Rhetorik im Dienste der evangelischen Wahrheit, 
stammt von Martin Butzer. Mit diesem Nachweis aber hat 
die literarische Bedeutung Huttens eine starke Beschränkung 
erfahren. Sie beruht auf den beiden Gruppen der lateinischen 
Gespräche, die jedoch in der Straussischen Übersetzung 
ebenso wenig nach ihrem künstlerischen Wert zur Geltung 
kommen wie in der seines zeitweiligen Sekretärs Butzer. 
Die Beobachtung über die dürftige Erfindungsgabe Huttens, 
der auch in jenem »Nemo« von einem Schriftchen des 12. Jahr- 
hunderts abhängig ist, wurde ergänzt durch den Nachweis, 
wie wenig originell er bei der Umgestaltung der deutschen 
Triaden zu Werke gegangen ist?”). Wo er diese ihrer teil- 
weisen Harmlosigkeit wegen nicht verwenden konnte, er- 
setzte er sie durch moralisierende Plattheiten; die Erfindung, 
dass der Papst zu den drei Kronen und den beiden Schwertern 
sich noch ein drittes Schwert beigelegt habe, wird durch die 
Geschmacklosigkeit entwertet, dass er dieses Schwert zum 
Scheren seiner Schafe benutze. Und dabei lag die Anspie- 
lung auf das Schwert der Schweizer Reisläufer nahe, von dem 
gerade Leo X. ausgiebigen Gebrauch machte. Auch ist die 
Benutzung des soeben erst in Strassburg erschienenen und 
bald in vielen Nachdrucken verbreiteten Flugblattes kein 
Beweis für die Innigkeit einer anderen »Humanistenfreund- 
schaft«. Denn die Triaden sind ihm nicht von seinem ehe- 
maligen Lehrer Crotus Rubianus über die Alpen zugeschickt 
worden, sondern rührten von dem greisen Wimpfeling her. 
Dieser hat sich durch ihre Verwertung im »Vadiscus« so 
geschmeichelt gefühlt, dass er zwei kleine antikuriale Schrif- 
ten, dieer im Februar 1521 zunächst an Spalatin nach Worms 
sandte, bei dessen etwaiger Abwesenheit für Hutten bestimmte, 
mit dem er sonst keine Verbindung gehabt hatte°®). 


#) Julius Freund, Huttens Vadiscus und seine Quellen. Marburg 1899, 
und AG. XXIII, ı21ff., 133 ff. 

®) Vgl. meine Arbeiten über »Die Crotus-Legende und die deutschen 
Triadens, und »Die letzte Jutherfreundliche Kundgebung Wimpfelingse, Z. f. G. 
des Oberrheins XXXV (1920), 4. Auch hat K. Schottenloher (Flugblatt und 
Zeitung, Berlin 1922, $. 81f.) nicht gewagt, die gemütstiefe und wissenschaft- 


46 Kalkoff 


Schliesslich kann dem Vorwurf, den »grössten deutschen 
Humanisten« nach ungerechten Masstäben beurteilt zu haben, 
doch wohl damit begegnet werden, dass man ihn mit dem 
»Erzhumanisten« Celtis vergleicht, mit dem er zunächst in 
seinen Lebensgewohnheiten einige Ähnlichkeit hatte. Aber 
wie dürftig erscheint er neben dem »Heros der neuklassischen 
Kultur, dem Dichter-Philosophen«, wie ihn Fr. von Bezold 
geschildert hat, der ebenfalls nie zum Fachgelehrten wurde, 
sondern stets der »Poet« geblieben ist. Auch Celtis verfügte 
über eine ergiebige satirische Ader. Er geisselte die Schwä- 
chen der Scheingelehrten, wie die Überheblichkeit und Spitz- 
findigkeit der scholastischen Theologen und die sittlichen 
Mängel der Kleriker. Aber das Negative tritt bei ihm in den 
Hintergrund. Vor allem verlangte und erstrebte er nach dem 
Vorbild der Antike die künstlerische Gestaltung des Lebens, 
und so suchte er neben der Eloquenz und Poesie auch Malerei 
und Musik zu fördern und schritt in seinem eigenen Schaffen 
von Iyrischen und epischen Werken zur szenischen Darstellung 
fort. Hutten dagegen hatte für alles das keinen Sinn; seine 
beiden deutschen Gedichte sind agitatorische Landsknechts- 
lieder®). Der bildenden Kunst, die Celtis an die klassische 


lich wohlbegründete Flugschrift »Neu-Karsthanse, das Werk des jugenlich be- 
geisterten Butzer, wieder für Hutten in Anspruch zu nehmen, obwohl er dieser 
Zuweisung (HR. S. 537—566) »keinen überzeugenden Beweise zugesteht. Wenn 
er dabei die übermütigen »dreissig Artikels, in denen der Drucker Hans Schott, 
der Vertrauensmann Huttens, allerdings eine Art Pfaffenkrieg verkündet, als 
das »Ergebnis der Unterredung« auffasst, durch die der sunruhige Ritters den 
Bauern für seine »Umsturzpläne zu gewinnen suches, so kann er das Gespräch 
selbst sowenig gelesen haben wie meine Untersuchung. Über den verfehlten 
Versuch, das geistvolle Werk einem unbedeutenden Prädikanten beizulegen, 
der einige Zeit am Oberrhein unter der Maske eines Bauern, eines Karsthans, 
scin Wesen trieb, sowie über andere unhaltbare Thesen seiner bibliographisch 
und editionstechnisch wertvollen Schrift über »sden Münchener Buchdrucker 
Hans Schobser 1500—1530«. München 1925, vgl. S. 141f. und meine Arbeit über 
»Die Prädikanten Rot-Locher usw.«. 

®) HR. S. 24, 418ff., 574f. Wenn Holborn a.a.O. Sp. 1600 an der üb- 
lichen Überschätzung des ersten Liedes (»Ich habs gewagte) festhält, so über- 
sieht er, dass dessen Verständnis nicht nur »philologische«, sondern vor allem 
die a.2a.0. S.4ı18ff. gegebene historische »Interpretations voraussetzt. Das 
»hohe Pathos, das man aus den Anfangsworten heraushörte, solange man sie 
auf die Verteidigung der evangelischen Sache bezog, verschwindet aber bei der 
Feststellung, dass Hutten hier seinen heillosen »Pfaffenkrieg« ankündigt, durch 


Hutten als Humanist 47 


Formensprache zu gewöhnen suchte, stand er ebenso gleich- 
gültig gegenüber wie der Musik. Wenn Celtis sich für die 
Klangfülle und Kraft der Römersprache begeisterte, so hat 
auch Hutten sorgsam an seinen Perioden gefeilt und als 
Dialogdichter sich der Nachahmung klassischer Vorbilder 
befleissigt. Doch reicht sein Gesichtskreis nicht einmal bis zu 
Plautus und Terenz, während Celtis nach diesen Mustern 
Festspiele entwarf und in antikisierendem Kostüm zur Auf- 
führung brachte. 


Seinem offenen Blick für Menschen und Dinge verdanken 
wir anschauliche Reisebeschreibungen, die in der für seine 
Zeit erstaunlich vielseitigen Schilderung der Stadt Nürnberg 
gipfeln: hier vereinigen sich naturwissenschaftliche und geo- 
graphische mit volkswirtschaftlichen und politischen Beobach- 
tungen zu einem Denkmal von historischer und nationaler 
Bedeutung. Und wenn er auch gelegentlich der Neigung zum 
Phantastischen nachgibt, so sind doch seine »Roswitha« und 
sein »Ligurinus« gelehrte Leistungen, denen die unfruchtbare 
Rhetorik Huttens nichts Ähnliches an die Seite zu setzen hat. 
Die Veröffentlichung der in Fulda aufgefundenen kirchen- 
politischen Traktate fällt als wissenschaftliche Leistung kaum 
ins Gewicht. Völlig unzugänglich waren für sein gemütsarmes 
und geradezu »irreligiösese Wesen (M. Lenz) die Regionen 
philosophisch -poetischer Weltanschauung, in denen sich 
Celtis mit heiliger Scheu und sinniger Schwärmerei bewegte. 
Mochte er dabei der neuplatonischen Mystik manches wunder- 
liche Zugeständnis machen und sich bei seiner Naturphiloso- 
phie mit dem Christentum nur äusserlich abzufinden suchen, 
dieser poetisch verklärte Pantheismus war als geistige und 
sittliche Leistung doch unendlich wertvoller und ehrwürdiger 
als die Gleichgültigkeit und Beschränktheit Huttens, der sich 
nur vorübergehend einmal für die averroistische Lehre Pom- 
ponazzis interessiert hat. Für humane Bestrebungen wie die 
Milderung der peinlichen Rechtspflege hatte er überhaupt 


den er sich für die Nachstellungen der »Kurtisanen« selbst zum Schaden der 
Reichsstände (diese sind mit sdieser frommen Nation« gemeint wie mit Luthers 
schristliichem Adel deutscher Natione), die ihn auf dem Wormser Tage nicht 
zum Verhör haben kommen lassen, rächen will. Das sinnere Fühlens des Dichters 
wird durch das zweite Lied entsprechend erläutert. 


48 Kalkoff 


kein Verständnis. Ihm verkündeten auch nicht die Sterne sein 
Schicksal, sondern Würfel und Karten. 


In seinem angeblichen »Zorn gegen alles Schlechte« hatte 
er nichts vor Celtis voraus, der in Bekämpfung der kirchlichen 
Misstände, der Entsittlichung des Klerus und der Habgier 
Roms als »der rechte Vorläufer Huttens« bezeichnet worden 
ist. In der Tat überbieten seine Ausdrücke der Verachtung 
über das Treiben der »Geschorenens, über den Missbrauch des 
Beichtstuhls, der Wallfahrten und des Ablasses, über die Un- 
ehrlichkeit des Zölibats u. a. selbst die Sprache Huttens in der 
»Trias Romana«. Was dieser aber nur als »Äberglauben« an- 
zudeuten wagt, spricht Celtis offen aus: »Die Höllenstrafen 
sind nur Erfindungen der faulen Pfaffen, um den Pöbel zu 
regieren«.. Den »Grundlehren des Christentums!®)« geht er 
jedoch vorsichtig aus dem Wege. Dafür wird das Papsttum, 
das gottlose Rom als Sitz aller Verderbnis, im nationalen 
Sinne um so schärfer angegriffen. Die von Hutten angeführ- 
ten Mittel der Goldsaugerei und ihre Werkzeuge, die Pfründen- 
jäger, die Gerichts- und Finanzbeamten der Kurie, werden 
schon von Celtis mit der gleichen Erbitterung angefochten: 
»Wann wird Deutschland die alte Kraft wiederfinden und das 
fremde Joch abschütteln!« Doch bleibt sein Patriotismus 
nicht bei Worten stehen; Celtis schreitet ernstlich zur Begrün- 
dung der deutschen Geschichte und Altertumskunde: zu den 
schon erwähnten Ausgaben gesellt sich die älteste der »Ger- 
mania« des Tacitus und anderes. Der grosse Plan der »Ger- 
mania illustrata« gelangte freilich nicht zur Ausführung; dazu 
haben aber ganz andere Männer als Hutten Hand anlegen 
müssen. Gewiss war auch Celtis von quellenkritischer Strenge 
noch weit entfernt, und so hat er das Leben seiner alten 
Deutschen mit manchen Wunderlichkeiten bereichert. Auch 
er lebte in der Vorstellung von der nachwirkenden Kaiser- 


100) Gegen diese richteten sich die von v. Bezold S. 139f. angeführten Aus- 
fälle nicht; auch das Papsttum als den Primat in Lehre und Rechtsprechung 
scheint er aus dem Spiele gelassen zu haben. Doch hat v. Bezold damit Recht, 
dass diese Polemik des IHumanisten nicht reformatorisch war. Dasselbe aber gilt 
von dem literarischen Vorgehen Huttens, und so muss denn entschiedene Ver- 
wahrung eingelegt werden, wenn A. Hauffen (D. Lit. Z. 1927, Sp. 1804f.) die 
»Epistolae obscurorum virorumt« für eine »konfessionelle Satire und Parodie« hält. 


Hutten als Humanist 49 


macht des Mittelalters und beteiligte sich an der Verherr- 
lichung Maximilians, dem er jedoch auch erheblich mehr ge- 
leistet hat und von dem er somit auch mehr zu erwarten hatte 
als nur den Dichterlorbeer. Aber er hatte zugleich Verständ- 
nis für staatswissenschaftliche Fragen und übte an der Gegen- 
wart gesunde Kritik, wenn er die Barbarei der höheren Stände 
oder den Strassenraub des Adels geisselte. 


Und so war es auch noch das Beste an Huttens litera- 
rischen Schöpfungen, dass er sich »in der Art eines Roman- 
tikers ein ideales Bild nationaler Vergangenheit«, wenn auch 
nicht selbständig geschaffen, so doch von Celtis und Bebel 
angeeignet und in dem Dialog »Arminius« in eindrucksvoller 
Weise verkörpert hat!P!). Aber von einer Verwirklichung des- 
selben war doch »die abenteuerliche Phantastik des Pfaffen- 
kriegse weit entfernt. Und dabei an »das Zauberlicht eines 
auf den Sitten der alten Deutschen beruhenden Ideals« er- 
innern, heisst die tiefe Unwahrhaftigkeit im Wesen Huttens 
enthüllen. Diese tritt, auch ohne dass er »unter den Truppen 
Maximilians in Italien gelebt« hätte, in seinen Epigrammen 
auf dessen dortige Heldentaten zum Ruhme des deutschen 
Rittertums noch verhältnismässig harmlos zutage!®). Zu 
welcher »ghibellinschen Grösse« aber »die dem Reichsritter be- 
sonders teure Kaiseridee« in diesen Epigonen erwachsen war, 
das zeigt die Geschichte der Kaiserwahl von 1519 mit erschrek- 
kender Deutlichkeit. Wenn er dann Friedrich den Weisen 
daran erinnert, dass die Sachsen einst über Varus gesiegt 
hätten und er nun den Papst als dessen Nachfolger bekämpfen 
müsse, so hatten gerade Sickingen und Frowin von Hutten 
dazu geholfen, dem deutschen Volke die welsche Fremd- 
herrschaft aufzuerlegen, die die Macht des Papsttums nur be- 
festigte. Die »neue Romantik des Tyrannenmörders«, in der 
sich seine hohle Rhetorik gegenüber den Päpsten und Nuntien 
ergeht, war so lächerlich zugleich und so bedenklich, dass 
Erasmus und Luther sie gleichermassen verurteilt haben; 
der erstere nicht bloss mit anfänglichem »Lachen«, sondern 


101) Vgl. HR. S. 495. 


102) HV. Kap. VIII über sdie reichspolitische llaltung Iluttens und Sickin- 
gense zu Kaegi S. 273 ff. 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. ;z, ı 5 4 


50 Kalkoff 


mit eisigem Schweigen!®®), Luther mit strenger Belehrung. 
Nachdem Hutten diese »Pläne ausgeführt hatte« — ohne dabei, 
wie er geprahlt hatte, sein Leben zu riskieren, sondern nur 
das seines Reitknechts! —, hatte Erasmus wahrlich alle Ur- 
sache, seinem Besuch mit guter Manier auszuweichen. 

Angeblich ist Hutten dabei schnöde verkannt worden: 
denn er selbst hätte seine Beziehungen zum Erzbischof von 
Mainz »gelöst«, um sich ganz seiner Rolle als »ein neuer 
Arminius« widmen zu können. Das Leben eines Wegelage- 
rers habe er nur »in ÄAbenteuerlust und verzweifelter Konse- 
quenz« wie ein »Martyrium« auf sich genommen!%). Dem 
»phantastisch gesteigerten Glauben an seine Berufung« habe 
er schliesslich in jener Schrift Ausdruck gegeben, von der 
»allein der charakteristische Name: ‚In tyrannos‘ erhalten« 
sein soll. Aber wir wissen jetzt, dass diese vermeintliche 
Offenbarung nur eine Erweiterung des verworrenen »Aus- 
schreibens gegen den Kurfürsten von der Pfalz« war, in dem 
er die Verteidigung seines Strassenraubes mit einer wütenden 
Anklage gegen die Bezwinger Sickingens verband!®). So war er 
denn weniger »sseinem Drang nach Erleben« als nach Schmähen 
und Prahlen in unvermeidlicher »Selbstzerstörung« treu geblie- 
ben, der jedoch die Weihe der Tragik versagt blieb!%®). 

Trotz des unverkennbaren Erkaltens auch des fragwür- 
digen Restes von »Freundschaft«, wie es sich in der jahre- 
langen Unterbrechung des Briefwechsels ankündigte, trotz 
des aller Welt bekannten »sittlichen Verfalls« Huttens!”) 


108) Algesehen von wenigen treffenden Bemerkungen über die Sinnlosigkeit 
dieses Gebarens. Zu Kacgi S. 463. 

1%) Ähnlich Holborn Sp. 1607, dass Hutten »in einem selbstgewählten.... 
äusseren Dasein voller Bedrängnis und Mühsal seine Ideale bewähren musste 
und wolltee. Das mag allenfalls für die akademischen Wanderjahre gelten; 
in der dunkeln Zeit von ı511—ı514 sind die Ideale ebenso fragwürdig wie die 
Mühsale des Mainzer Pensionärs von 1514— 1520; dann konnte er auf den Bur- 
gen Sickingens und seiner Spiessgesellen zwei Jahre bei Kartenspiel und Würfel- 
lust verbringen. Innerhalb dieser sabsterbenden Gesellschaftsordnung«+ ist ihm 
seine »humanistische Bildung« nur mehr gefährlich geworden als Werkzeug zur 
Befriedigung vulgärer Leidenschaften. 

106) }V. S. 342ff. zu Kaegi S. 462. 

106) Vgl. HR. S. 533 ff. 

107) Den Köhler auch nach den weiteren in HV. gegebenen Nachweisungen, 
doch ohne Gegenbeweis in Abrede stellt. 


Hutten als Humanist 5ı 


hält man ihn auch jetzt noch für berechtigt, einen Erasmus 
zu sermahnen, d.h. zur Offenheit und bestimmten Partei- 
nahme für Luther aufzufordern!®)«, in der dieser in den ent- 
scheidenden Jahren doch viel weiter gegangen war, als sein 
Ankläger ahnte!®). Erasmus hat nun bei der ersten Ableh- 
nung einer Besprechung »ehrlich« angegeben, dass er auf den 
üblen Eindruck bei seinen Gönnern und am Kaiserhofe 
Rücksicht nehmen müsse. Er konnte bei dem Betragen 
Huttens in Basel, das nach zwei Monaten seine Ausweisung 
durch den Rat zur Folge hatte, sich von vornherein auch 
darauf berufen, dass er selbst erst vor Jahresfrist als Schutz- 
bedürftiger in die Schweiz gekommen sei und diese einzig 
mögliche Zufluchtstätte nicht verscherzen dürfe. Die »alt- 
kirchliche Partei«, die ihn zu »vorsichtiger« Vermeidung einer 
Zusammenkunft mit Hutten nötigte!!9), war eben auch in 
Basel noch von grossem Einfluss. Bei Nachprüfung der von 
Strauss gegebenen Darstellung des Bruches wird diese nun 
von Kaegi in dem Sinne umgebogen, dass die obwaltenden 
Missverständnisse von dem Zwischenträger Eppendorf ab- 
sichtlich herbeigeführt oder verschärft worden seien, ja dass 
dieser eine versöhnliche Aussprache geradezu hintertrieben 
habe. Doch war die Abneigung des Erasmus gegen eine per- 
sönliche Berührung schon durch die Melanchthon gegenüber 
geäusserte Furcht vor Ansteckung!!!) reichlich begründet. 
Dazu musste ihm Huttens »Entwicklung« in den letzten Jahren 
sunheimlich«, aber durchaus nicht »unbegreiflich« sein, und 


1068) So auch Köhler mit den Worten Kaegis (S. 463, 475). 

109) Vgl. dazu zuletzt »Die Stellung der deutschen Humanisten zur Refor- 
matione a.a.O. S. 211—225. 

110) Kaegi S. 466. 

111) Vgl. seine Schilderung des kranken, adligen Bräutigams im »Coniugium 
impare (HV. S. ır Anm.) und der übeln, die Verbreitung der Seuche begün- 
stigenden Gewohnheiten. Der »schwere Vertrauensbruch«e, auf den Erasmus 
wiederholt anspielt (Kaegi S. 496), bestand darin, dass Hutten von ihm 1520 
Empfehlungsbriefe an den kaiserlichen Hof erbettelt hatte, von denen er dann 
unter Missbrauch des kaiserlichen Namens Gebrauch machte, um sich eine reiche 
und vornchme Heirat in den Kreisen des burgundischen Adels zu ermöglichen 
(tvolens abuti Caesaris nomine ad venandam uxoreme). Vgl. seine ausgesprochene 
Alsicht, bei der Aussichtslosigkeit, eine fränkische Dame zu gewinnen, sich 
mit einer Französin zu verheiraten (HR. S. 180). Dass er sich damals schon 
gegen den Kaiser verschworen hätte, bezieht sich auf die am 4. Juni 1520 ver- 

4" 


52 Kalkoff 


er »ahnte« nicht nur, sondern er musste bei Huttens sunge- 
stümer Leidenschaft« (seiner »saevitia«) voraussehen, dass es 
zu einer für seine Gesundheit verhängnisvollen Erregung 
kommen müsse, ohne dass auf der Gegenseite der ideale Be- 
weggrund zu bestehen brauchte, »sein Leben für die Luther- 
sache zu opfern«, ein Leben, das eines solchen Zieles längst 
nicht mehr würdig war. Vielmehr hat auch Strauss schon aus 
allen Andeutungen der Quellen den Schluss gezogen, dass 
auch Hutten dem mit der Veröffentlichung seiner »Heraus- 
forderung« betriebenen Erpressungsversuche Eppendorfs nicht 
fern stand. Bei der Absicht, diesem die Hauptschuld aufzu- 
laden, erweist sich die genauere Feststellung seines Lebens- 
ganges als nützlich, doch wird seine Bedeutung für den vor- 
liegenden Fall überschätzt, die gemeinsame Gefährlichkeit 
der beiden Gesellen aber unterschätzt. Vor allem zeigt die 
Schilderung seiner später an dem greisen Gelehrten verübten 
Erpressung!!?), wie ernst dessen Lage auch dem früheren 
vereinten Angriff gegenüber war. Der Nachweis, dass Eppen- 
dorfs Adel in der Tat erschwindelt war, berechtigt jedoch 
nicht, die satirische Schilderung, die Erasmus später von dem 
verkommenen Hutten in der »Ementita nobilitas« entwarf, 
allein auf Eppendorf zu beziehen. Vielmehr ist dieser nur 
bei einigen gemeinsamen Zügen in der untergeordneten Rolle 
geschildert worden, die er neben dem in allen Künsten des 
Vagantentums erfahrenen Hutten gespielt hat!!?). 

Es ist schon abwegig, ihn »aus dem Erasmuskreise an 
Hutten herankommen« zu lassen!!). Der Herzog Georg 


suchte Annäherung an Luther. Auch die von C.von Höfler (Papst Adrian VI., 
Wien 1880, S. 58) erwähnte Fälschung bezieht sich wohl auf jenen Fall. Vgl. 
auch die Anspielung des Erasmus im »Ritter ohne Ross«, der Briefe von hohen 


Herren erfinden soll, in denen von seiner reichen Heirat gesprochen werde, 
HV.S.ı2 Anm. 


112) Kaegi S.471f. Dieser gibt zu, dass Erasmus mindestens einen Anfall 
seiner Gallenkolik zu befürchten hatte. Man erinnert sich aber auch der Bedro- 
hung Hochstratens und der Verstümmelung der beiden Dominikaner durch 
Hutten, der Ermordung des Freiburger Professors durch einen adligen Studie- 
renden u. dgl. 


13) HV.S. ııff. zu Kacgi S. 471 Anm. 4. 


114) Köhlera.a.O.und KaegiS. 509. Vgl. die prächtige Schilderung dieses 
Kreises, in den »der in Leidenschaften verbrauchtcee Hutten so wenig hineinpasste 


Hutten als Humanist 53 


hatte den Leipziger Studenten, den Sohn eines Schenkwirts 
in Eppendorf, benutzt, um Erasmus ein Ehrengeschenk nach 
Löwen überbringen zu lassen, da der lutherfeindliche Alber- 
tiner sich von seinem ernestinischen Vetter an Aufmerksam- 
keit gegen den grossen Publizisten nicht übertreffen lassen 
wollte. Dann hatte er seinem Landeskinde ein Stipendium 
zur Fortsetzung seiner Studien an süddeutschen Universitäten 
gewährt. Nachdem nun der liederliche, rauflustige Mensch 
seiner Schulden wegen aus Freiburg hatte weichen müssen, 
hatte er sich nach Basel begeben. Er war vom Herzog an 
Erasmus empfohlen worden, wie daraus hervorgeht, dass 
dieser später noch über ihn nach Dresden berichten musste, 
wodurch er sich den erwähnten Überfall zuzog. Wenn er 
sich auf einer Reise nach Konstanz von Eppendorf begleiten 
liess, so geschah es wohl der Sicherheit wegen, da dieser 
seine Klinge zu führen wusste; keinesfalls hat er ihm einen 
möglichst gleich engen Verkehr«, wie es Hutten tat, zuge- 
standen. Wenn er den aufdringlichen, heimtückischen und 
brutalen Menschen früher »höflich als begabten Humanisten« 
erwähnt hat, so war dies insofern keine Unwahrheit, als Eppen- 
dorf wirklich philologische Kleinarbeit zu leisten imstande 
war; zugleich aber war es das einzige, auch Hutten gegen- 
über angewandte Mittel, mit solchen Leuten in Ruhe auszu- 
kommen. 

Nicht anders können auch »die streng reformatorischen 
Kreise« gedacht haben, in denen Hutten nach Äusserungen 
Ökolampads!!5) damals verkehrt haben soll!!%). Aber man 


wie der obskure Eppendorf, bei R. Wackernagel, Humanismus und Reformation 
in Basel, Basel 1924, besonders S. 207 ff., 330f., 337f. Von der »grossangelegten 
Vermittelungsaktion« des Erasmus in Luthers Sache wusste Hutten nur sehr 
wenig. 

115) In erster Reihe Pellikan und Ökolampad (Wackernagel $. 333), dann 
die ersten Prädikanten (S. 340). Ökolampad war, auch als armer Flüchtling, 
erst wenige Tage vor Hutten in Basel eingetroffen, wo er sofort eine umfassende 
Tätigkeit entfaltete (S. 342ff.). Aus dieser Zeit (Ende November 1522) stammt 
ein Brief Eppendorfs an einen Freund in der Heimat, in dem er über seine ver- 
zweifelte Lage berichtet, die so bedrohlich sei, dass ihm kaum noch geholfen 
werden könne; doch wolle er den Mut nicht sinken lassen. Er sei dem Schiff- 
bruch nahe und kämpfe mitten im tiefsten Strudel. Die Leute, auf deren Rat 
er die Würfel geworfen habe, lachten ihn aus und liessen ihn im Stiche. Er 


54 Kalkoff 


hat ihn auch hier nur eben geduldet, und der derbe, durch- 
aus nicht lutherisch gesinnte Glarean hat ihn bald nach seiner 
Herkunft ein paar Male in einem Wirtshause aufgesucht. 
Gewiss waren nun auch in Basel manche der lutherischen 
Prädikanten mit der scheinbar furchtsamen Zurückhaltung 
des Erasmus nicht einverstanden und suchten ihm niedrige 
Beweggründe unterzuschieben, was jedoch Hutten nicht erst 
von diesen »Erasmus-Gegnern« zu vernehmen brauchte. Er 
sollnun dadurch gehoben werden, dass ihm erst infolge dieser 
Entstellung des »Gesamtbildes der Persönlichkeit des Eras- 
mus« die Ablehnung seines Besuches als Verrat an der frü- 
heren Freundschaft erschienen sei. Indem dann Eppendorf 
die Kluft erweiterte und die zunächst nur handschriftlich 
umlaufende »Expostulatio« in Strassburg drucken liess, sei 


überlasse sie ihrer Treulosigkeit und setze seine Hoffnung auf Christus, der ihm 
schon geholfen hätte, wenn er das Glück hätte beim Schopfe fassen können. 
In Freiburg habe er den Rechtsgelehrten Zasius gehört, sei aber durch das Ein- 
greifen eines bösen Dämons nach Basel verschlagen worden. Hier geniesse er 
den gelehrten und angenehmen Verkehr des Erasmus im vertrautesten Kreise. 
»Auch Hutten ist bei uns eingekehrt, um einige Tage seine Gesundheit zu 
pflegen. Dann wird er sich wieder mit Feuer und Schwert dem Kampfe gegen 
jene Ungeheuer zuwenden, zu deren Vernichtung er geboren zu sein scheint. 
Ökolampad ist mit der Übersetzung der Homilien des Chrysostomus beschäftigt 
und wird dann auch zu seinem Sickingen zurückkehren. Ich armer Teufel bleibe 
allein, am Ufer umherirrend, zurück®e. (Neues Archiv für sächsische Geschichte, 
hrsg. von H. Ermisch, XXIII (1902), 141f. mit Erläuterungen von O. Clemen.) 
Die verlogene Prahlcrei des Briefschreibers ist leicht zu durchschauen: die Gründe 
seines Wegrgangs von Freiburg verschweigt er. In Basel hat er die herzogliche 
Empfehlung an Erasmus benutzt, um sich einzuführen, doch übertreibt er die 
Vertraulichkeit seines Verkehrs mit Erasmus ebenso wie in bezug auf Ökolampad, 
der gar nicht daran dachte, nach der Ebernburg zurückzukehren, selbst wenn 
Sickingens Sturz noch nicht erfolgt wäre (vgl. HV. S. 4ı1f.). Recht getreu hat 
er dagegen die Prahlerei Huttens mit seinem Kampfe gegen Tyrannen und Kur- 
tisanen wiedergegeben und mit dessen baldiger Fortsetzung gedroht. Dieser 
hat Ökolampad, den er von der Ebernburg her kannte, nur gebeten, ihm etwaige 
Briefe nachzusenden, und so übermittelt er ihm im Juni durch Zwingli eine 
Sendung und lässt ihm im Juli mitteilen, dass keine Briefe für ihn eingegangen 
seien. (Huldreich Zwinglis Briefwechsel, herausgegeben von Egli, Finsler und 
Kohler, II, 1914, Nr. 306, 307.) Dagegen passten Hutten und Eppendorf vor- 
trefflich zu einander, und so ist es bei ihrer gleich üblen Lage und Skrupellosig- 
keit ein aussichtsloses und dabei überflüssiges Unternehmen, einen von ihnen 
auf Kosten des anderen entlasten zu wollen. 


116) Kaegi S. 426, 475f., 486, 490, 497. Kohler S. 578. 


Hutten als Humanist 55 


Hutten »das Werkzeug erasmusfeindlicher Lutheraner ge- 
wordent, was jedoch als unbewiesen und im höchsten Grade 
unwahrscheinlich abgelehnt werden muss. Die von Kennern 
der Verhältnisse deutlich genug bezeichneten niedern Motive 
der Rachsucht und des Geldbedürfnisses, sowie der Zusam- 
menhang mit dem sittlichen Verfall Huttens und seinen von 
Jugend auf betätigten Eigenschaften sind dabei nicht aus 
der Welt zu schaffen!!”). 

Wie schon ]J. J. Stolz in der Einleitung zu seiner Über- 
setzung der beiden Streitschriften (1813) hervorhebt, sind die 
Entstellungen und Übertreibungen, die Hutten mit rabu- 
listischer Dialektik häuft!!®), die Grausamkeit und der »rohe 
Soldatenübermut«, mit dem er darauf ausgeht, den Gegner 
smoralisch totzuschlagen« nur erträglich, wenn man die 
Schuld des Erasmus voraussetze. Dabei konnte er noch nicht 
wissen, wie wenig diese Voraussetzung zutrifft, wie sehr da- 
gegen Erasmus, wie er versichert, den Angreifer noch ge- 
schont hat. Erasmus hat dagegen mit überlegener Ruhe, 
wenn auch mit berechtigtem Spott geantwortet!!%). Aus der 


117) Kaegi S. 480 Anm. 3. Die Unterscheidung, dass Eppendorf es war, 
der wegen seiner Schulden nicht länger in Basel bleiben konnte, und der das 
Manuskript der Schmähschrift in Strassburg bei Schott verwertete, ist ange- 
sichts der völligen Mittellosigkeit Huttens und seiner letzten Versuche, sich 
durch Erpressungen und Würfelspiel weiterzuhelfen, unhaltbar. Auch war 
Schott der skrupellose Intimus Huttens, nicht Eppendorfs; vgl. HR. und HV. 
nach den Registern. Zu HR. S. 509 Anm. ı ist nachzutragen, dass die »Expostu- 
latios von Huttens Freunde Johann Schöffer in Mainz nachgedruckt wurde mit 
der »Responsios# des Otto Brunfels auf die: »Spongia« des Erasmus. Roth im Bei- 
heft zum Centralblatt für Bibliothekswesen IX, 99. 


118) HV. S.7ı Anm.; auch Kaegi (S. 495 und 4099) gibt zu, dass Ilutten 
mit seiner amoralischen Logik« nur ein sgroteskes Zerrbild moralischer Schwächens 


zustande gebracht hat, gegen das schon Strauss Verwahrung eingelegt hat. 
HV. S. 59. 


19) HR. S. 504ff., besonders S. 5ıo über die Stellung der Streitschrift 
in der humanistischen Literatur. Damit habe ich aber nicht die »humanistische 
Streitsuchte an sich gemeint, sondern den für Erasmus reizvollen Anlass, den 
hässlichen persönlichen Vorfall in die Sphäre des Kunstwerkes zu erheben. 
Noch weniger ist es mir eingefallen, diese s»ernste Polemik« aus jener Streitsucht 
allein erklären zu wollen (Kaegi S. 5ıı: sals Modeprodukte). Von »Verleum- 
dungens (Kaegi S. 496 Anm. 5, 497) kann bis auf die in der Tat nicht ernst 
gemeinte Bestechung Huttens durch Hochstraten und Nikolaus van Egmont 
keine Rede sein. 


56 Kalkoff 


Theorie der »zerstörten Freundschaft« bei »heimlicher per- 
sönlicher Zuneigung« zu folgern, dass diese auch bei Erasmus 
in »Wut« umschlagen musste!®), ist angesichts seines gefestig- 
ten Charakters!®), seiner keineswegs erschütterten Stellung 
im »engsten humanistischen Kreise« ebenso unzulässig, wie 
sein Schreiben an den Züricher Rat vom 10. August 15232) 
als »Roheit« zu bezeichnen!??®). Denn da erklärte Erasmus 
ausdrücklich, er habe nichts dagegen, dass man Hutten dort 
aufgenommen habe; nur sei zu besorgen, da dieser nichts mehr 
zu verlieren habe, dass er diese Zufluchtstätte zu weiterer 
mutwilliger Schriftstellerei missbrauchen werde. Wenn sie 
ihn also durch eindringliche Warnung davon abhalten könn- 
ten, der evangelischen Sache und den guten Sitten zu schaden, 
so würden sie dem Ansehen der Wissenschaft wie ihres Ge- 
meinwesens damit nur nützen. Angesichts des beleidigenden 
Inhalts der Huttenschen Schrift, der unlauteren Nebenab- 
sichten und der rohen Aufdringlichkeit der beiden Gesellen 
war das, zumal nach den Anschauungen jener Zeit ein be- 
rechtigter und üblicher Akt der Notwehr. Vor allem aber ist 
die Gegenschrift des Erasmus dazu bestimmt, ebenso wie der 
Brief an Laurinus, seinen kirchenpolitischen Rückzug zu 
decken, indem die »Spongia« unter Beiseitelassung Huttens 
nicht bloss für »die ganze Partei der Lutheraner geschrieben 
war!?®)«, sondern auch für die Kurie und den kaiserlichen Hof. 
Gerade an diesen Stellen musste man sofort sehen, wie töricht 
die Beschuldigungen waren, die Hutten über das Verhalten 
des Erasmus gegenüber dem Nuntius Aleander vorbrachte. 


120) Vgl. Kaegi 5. 493f. über seine stranquillitas animi« gegen S. 482, 500. 

121) Böcking II, 256 sq. 

122) Kaegi S. 482, was Köhler nachspricht, der doch bei Erläuterung des 
Briefes des Erasmus an Zwingli vom 31. August (Zwinglis Briefwechsel II, 117 
Anm. ı2) den Inhalt seiner Eingabe an den Rat wiedergibt. Dass dieser die 
Zuflucht Huttens begünstigt« hätte, lässt sich jedoch nicht sagen. Es war ein 
Werk der Barmherzigkeit Zwinglis, das Erasmus dem Gegner nicht missgönnte. 
Dennoch sagt Köhler (Desiderius Erasmus. Ein Lebensbild in Auszügen usw., 
Göttingen 1917, Einleitung S. ı1): sentsetzlich kleinlich zeigt sich der grosse 
Gelehrte, als der flüchtende Hutten bei ihm anklopfte und er zu feige war, den 
einstigen Freund noch zu kennen«. Ähnlich Fr. von Bezold in seiner Geschichte 
der deutschen Reformation, Berlin 1890, S. 431f. 


123) Wie Kaegi S. 483 richtig bemerkt. 


Hutten als Humanist 57 


Und dieselbe »willkürliche Phantastik« und »groteske Ver- 
zerrung« tritt auch bei den Angaben über die persönlichen 
Verhältnisse in Basel zutage!*®), über die Hutten ebenso 
ungenau unterrichtet war wie über die kirchenpolitischen 
Vorgänge, an denen Erasmus persönlich beteiligt gewesen 
war. Dieser aber musste ihnen nach seiner Niederlage vor 
allem deshalb eine harmlose Bedeutung beizulegen suchen, 
er musste an der Voraussetzung der Reformfähigkeit und 
Reformwürdigkeit der Papstkirche festhalten, wenn er nicht 
sein Lebensziel, die Reform des Christentums innerhalb der 
einen Kirche, preisgeben wollte!®). 


Die Annahme einer Verbindung Huttens mit Luther auf 
Grund des gemeinsamen »Kampfes gegen Rom«, wobei 
sLuthers ethische und Huttens patriotische Idee« einander 
begegneten, ist in ihrer Unhaltbarkeit bereits hinlänglich 
gekennzeichnet worden: Hutten hatte für die religiöse Grund- 
lage des Kampfes kein Verständnis und suchte Luthers Bun- 
desgenossenschaft nur zu seiner eigenen Deckung. Dieser 
aber hat den ungebetenen Mitläufer energisch abgeschüttelt, 
dessen Leben bei seiner Gleichgültigkeit für »die Wahrheit« 
und seiner »handfesten« Unmoral!?®) wirklich zu einem »zwei- 
felhaften Abenteuer« herabgesunken war. Doch ist es richtig, 
dass, wenn auch nicht sowohl in Huttens Vorstellung, als in 
der tatsächlichen Haltung der besten Vertreter der »Ge- 
lehrtenrepublik, diese mit der lutherischen Kampfpartei sich 
verschmolz!?”)\«. Aber gerade diese Männer haben, wie schon 


14) Zugeständnisse Kaegis S. 484—487. 

135) Gegen Kaegis Bemerkung über seinen »Verzicht auf unerreichbare 
Ideale. Wenn er Hadrian VI. sofort riet, »die ganze Frage durch einen Rat 
von einsichtigen Gelehrten zu regeln, ohne Luther zu vernichten, so ist das der- 
selbe Vorschlag eines gelehrten Schiedsgerichts, den er im Einvernehmen mit 
Wittenberg in dem Manifest vom ı. November 1519 vertreten hatte. Zu Kaegi 
9.491, 493, 503. Dieser hat auch noch nicht zur Kenntnis genommen, dass es 
sich bei der wiederholten Versicherung des Erasmus, nichts von Luther gelesen 
zu haben, um eine übrigens allgemein übliche Fiktion handelt, und beruft sich 
dabei S. 493 Anm. 2 noch auf das unzulängliche Schriftchen von M. Richter von 
1907. 

126) Kaegi spricht von seiner »handfesten Moral«. 

127) Kaegi S. 489f. Es ist die These meiner Abhandlung über »die Stellung 
der deutschen Humanisten zur Reformatione. 


58 Kalkoff 


das Verfahren des Justus Jonas beweist, jedes Zusammen- 
gehen mit ihm vermieden, dagegen noch lange an der Hoff- 
nung festgehalten, dass der Bruch mit Erasmus sich werde 
vermeiden lassen. 

Gegen den Vorwurf »einseitig moralistischer Beurteilung 
Huttens!?®)« wurde schon anderweitig Einspruch erhoben. 
Wenn nun Fr. Thudichum!®) die Darstellung des Streites 
durch Strauss tadelte, so wollte er Huttens Angriff überhaupt 
nur verständlich finden, wenn er in einem Zustand von »Un- 
zurechnungsfähigkeit« unternommen worden sei. Er bedeute 
die »gröbste, sittliche Verirrung«, die sich schonender nur be- 
urteilen lasse, wenn man annehme, dass er durch seine ver- 
zweifelte Lage und seine Krankheit »geistig geschwächt ware. 
Aber da die Krankheit (Lues) bei ihm in den Knochen und 
nicht in Gehirn sass!®), konnte er doch dieses in seiner rhe- 


128) Kacgi S. 500 nach Joachimsen; dazu HV. S. 4ff. »Das völlige Fern- 
halten der Frauen von der humanistischen Gesellschaft« (v. Bezold a. a. O.S. gıf.) 
erklärt sich aus der klerikalen Gebundenheit der an den Universitäten und 
Kollegien angestellten Gelehrten sowie aus der Armut der Wanderlehrer. Celtis 
hat seine erotischen Abenteuer bei aller Ungeniertheit immerhin poetisch verklärt; 
die Heldinnen der sAmores« fand er unter den frei lebenden »schönen Frauene, 
die wie die italienischen Kurtisanen in grossen Städten und besonders bei Reichs- 
tagen zahlreich anzutreffen waren. Doch suchte er auch den von ihm hochge- 
schätzten Umgang mit geistig bedeutenden, etwa musikalisch oder humanistisch 
gebildeten Frauen; mit der Schwester Pirkheimers, der strengen Äbtissin Charitas, 
stand er in freundschaftlichen Beziehungen. IIutten hat gelegentlich literarisch 
von Eheglück geträumt, wurde aber von dem Frankfurter Bürgerhause wie von 
den fränkischen Adelssitzen sorgfältig ferngehalten und hat sich überhaupt nie 
in guter Gesellschaft wohl gefühlt. Dagegen übt er an den italienischen Dirnen 
sachkundige Kritik (Ep. obsc. viror. II, Nr. 39). Auch Celtis führte das Leben 
des Vaganten, aber er verharrte doch, wenn auch widerwillig und mit Vernach- 
lässigung der täglichen Pflichten, vorübergehend in lehramtlichen Stellungen, 
ohne je im Dunkel zu verschwinden. Hutten gefiel sich in völliger Ungebunden- 
heit; die letzten Jahre, die er auf den Söldnerherbergen Sickingens oder den Bur- 
gen adliger Räuber verbrachte, standen im Zeichen der Spielwut. 


129) T)ie deutsche Reformation, Leipzig 1907, 1, 293 Anm.ı. Kaegi gibt 
zu, dass hier zuerst die »Ungerechtigkeit« der Vorwürfe Huttens auf Grund ge- 
nauen Studiums der »Spongia« und der Baseler Verhältnisse »ganz in Betracht 
gezogene worden sei; doch war es unzulässig, seinen Teil dieser geisteskranken 
Vorwürfe«e Luther aufzubürden. 


180) Wenn Kaegi S. 505 und 512 seine kriegerische Wendung damit ver- 
ständlich machen will, dass »sein Temperament durch seine Krankheit gehetzt 
wurdee, so kann auch von einer solchen Wirkung auf das Nervensystem bei dieser 


_ Hütten als Humanist 59 


torischen Kraft und dialektischen Schärfe bewundernswerte 
Beispiel der polemischen Gattung schaffen. Zur Erklärung 
seiner Verirrung bleibt somit ausser den pekuinären Neben- 
absichten nur die allerdings an »moral insanity« grenzende 
Verwilderung übrig, die Folge seines zum schlimmsten Teil 
in Dunkel gehüllten Vagantentums, jene »saevitia«, die auch 
harmloseren Leuten wie Cochläus den Verkehr mit ihm auf 
die Dauer unmöglich machte. 

Wenn das Versagen seiner literarischen Schaffenskraft 
auf die Folgen seines »Temperaments und den Dämon seiner 
Entwicklung« zurückgeführt wird, so war schon eingehender 
gezeigt worden, dass man nicht immer Invektiven schreiben, 
sich in unwahrhafter Polemik und unfruchtbarer Rhetorik 
ergehen kann, ohne daran zu Grunde zu gehen. Die Betrach- 
tung, dass Hutten sich eine verdienstliche Tätigkeit auf dem 
Gebiet nationaler Geschichtschreibung hätte erschliessen 
können, wenn er die seinem »Arminius« zu Grunde liegende 
Richtung seiner Studien weiter verfolgt hätte, wird als un- 
billige Zumutung behandelt: »nachdem Hutten den Kampf 
mit dem Schwerte zu führen begonnen hatte, konnte er nicht 
zu einer früheren Entwicklungsstufe zurückkehren« Aber 
warum hatte er dann nicht schon an dem Feldzuge gegen die 
Franzosen unter den Fahnen des Kaisers teilgenommen, wenn 
auch nur, um den wirklichen Krieg kennenzulernen und 
über die bei dem Einfall in Württemberg von ihm gepriesene 
Feldherrngrösse seines Patrons Sickingen zu berichten? 
Warum sich nicht an dem Zuge gegen den grossen, ver- 
räterischen »Kurtisanen« von Trier beteiligt? Warum den 
Kleinkrieg gegen Äbte und Mönche seinem Reitknecht über- 
lassen und nur das Ohrenabschneiden!?!) selbst besorgt ’? 


eisernen Natur keine Rede sein. Das »mildere Urteile über Huttens Krankheit 
und die Art, wie er sich diese zugezogen hatte (Kaegi S. 505 Anm. 2), ergab 
sich aus dem Gegensatz zu dem schamlosen Cicisbeat Aleanders; sodann hatte 
ich mich 1908 noch nicht näher mit der Hutten-Legende beschäftigt. 


121) In HR. S. 429, 470, 562 Anm. 4 wurde dieser Vorgang, von dem Eras- 
mus in seinem Briefe an Luther sagt, dass er »de amputatis auriculis duobus 
Praedicatoribius, invasis tribus abbatibus in via publica« zur Schonung Huttens 
in der »Spongiae noch geschwiegen habe, nur mit Vorbehalt erwähnt. Erasmus 
behandelt beides aber als gleich feststehende Tatsachen, und der Strassenraub 
wurde von Hutten selbst zugegeben. Bei der IlIemmungslosigkeit seines Wesens 


60 Kalkoff 


Bei der Darstellung der Vorgänge auf der Ebernburg 
im April 1521 soll »die Gesamtpersönlichkeit Huttens und 
die besondere Art seines patriotisch-romantischen Humanis- 
mus« ausser acht gelassen worden sein. Dem gegenüber 
braucht nur auf das Kapitel über »Huttens Unterwerfung 
und seine wie Sickingens Teilnahme an der Intrige des kaiser- 
lichen Kabinetts!??®)« sowie auf die Beobachtungen über sein 
Vagantentum verwiesen zu werden. Dass Hutten von dem 
Spanier Karl V. längst nicht mehr erwartete, dass er nach der 
»kaiserlich-deutschen Tradition an die Spitze des Kampfes 
gegen den Papst treten« werde, geht schon aus seinem Briefe 
an Wilhelm Nesen vom 27. Dezember 1520 hervor!??). Die 
Entwicklung der Reichstagsverhandlungen, besonders das 
vom Kaiser beantragte »Vernichtungsmandat« vom 2. März 
1521, das ihn wegen der seinen eigenen Schriften drohenden 
Gefahr zur Abfassung der »Invektiven« reizte, hatte seinen 
»Kaiserglauben« vollends zerstört. Dass die kaiserlichen Agen- 
ten ihm »vorgespiegelt« hätten, »der Kaiser sei mit seinem 
Plane eines Überfalls auf Worms im geheimen einverstan- 
den!?®«, ist gänzlich unbewiesen. Es ist schon dadurch aus- 
geschlossen, dass Sickingen bereits für den Krieg gegen 
Frankreich angeworben war und die Verhandlung mit Hutten 
durch den Beichtvater Glapion, den Sprecher Aleanders, ge- 
führt wurde. Dieser aber war von seinem Verdacht, dass das 
kaiserliche Kabinett die Lutherfrage gegen den Papst aus- 
nutzen wolle, längst zurückgekommen, da er nur auf einer 
gelegentlichen Drohung des Herrn von Chievres beruhte. 


ist es ferner von Bedeutung, dass er selbst jenen Brief des Magisters Gricius 
über die Mainzer Reuchlinisten verfasst hat, in dem er ihn erzählen lässt, dieser 
sganz bestialische Hutten habe gedroht, wenn ihm solches Unrecht geschehe wie 
Reuchlin, wolle er den Dominikanern Fehde ansagen und jedem, den er treffe, 
Nase und Ohren alıschneiden« (jetzt bei Bömer, Epistolae obscurorum virorum 
II, 181, ı4ff.). Seinem Freunde, dem Buchdrucker Schott, gegenüber muss er 
diese Drohung wiederholt haben, die er jedoch wohl erst kurz vor seiner Flucht 
nach Basel ausgeführt hat, als er von dem päpstlichen Breve über seine smahome- 
danischen« Umtriebe gegen diesen Orden gehört hatte (HR. S. 441f.). Denn in 
dieser Urkunde ist nur von seinen »Irrlehrene und seiner Agitation die Rede. 

132) HR. S. 358—390 und über ihr »widerspruchsvolles Verhalten gegen- 
über den entscheidenden Vorgängen auf dem Reichstage, «Kap. XII. 

135) A.a.O. S. 573 und 2S7ff. 

134) So auch Köhler a.a.O. S. 546. 


Hutten als Humanist 61 


Von dem etwaigen Überfall auf Worms hat er in seinen 
Depeschen geredet, teils weil er von den erwähnten politischen 
Vorgängen nichts wusste, teils weil er sich in Rom wichtig 
machen wollte. Wenn Hutten sich den beiden Gesandten 
gegenüber darauf hinausredete, er habe »von einem grossen 
Fürsten gehört«, dass der Kaiser in dieser Weise dissimuliere, 
so wurde »diese Nachricht nicht in Betracht gezogen!®)«, weil 
es ein dreister Schwindel war, den Hutten selbst nicht ernst 
genommen hat. Kein Fürst oder Staatsmann, abgesehen 
davon, dass Hutten zu solchen keine Beziehungen hatte, kann 
nach der von Karl V. schon bis dahin bewährten Haltung 
derartiges für denkbar gehalten oder gar begünstigt haben, 
zumal dadurch der Reichstag selbst in erster Reihe gefährdet 
werden musste. Ebensowenig hat Hutten noch geglaubt, im 
Dienste des Kaisers sein Ziel weiter verfolgen zu können. 
Dass er bei dem Versprechen, gegen Zahlung des Jahrgehalts 
zu schweigen, den Vorbehalt machte, es zu halten, »soweit 
ihm möglich sei«, ändert nichts an der Einwilligung in die 
dieser Bestechung zugrunde liegende Absicht, wie er sofort 
durch Veröffentlichung seiner »Entschuldigung« bestätigt hat. 
Er hat den Pakt auch erst am 23. Mai unter dem Druck der 
nun schon gegen Luther und seine Anhänger vorbereiteten 
Massregeln und des grimmigen Hohnes Herrmanns von dem 
Busche aufgekündigt!?®). Aber, was das Schlimmste war, 
er hatte sich an der Intrige beteiligt, durch Ablenkung Luthers 
nach der Ebernburg unter dem Vorwande einer Disputation 
mit Glapion ihn um sein Geleit zu betrügen, und er hat diesen 
Plan sogar durch seine Vorstellungen beim Kurfürsten von 
Sachsen zu fördern gesucht. Er hat auch noch nach jenem Ver- 
zicht zu dem ihn schon als Schriftsteller nahe berührenden 
Inhalt des Wormser Edikts geschwiegen, zunächst weil er 
durch Vermittlung Sickingens doch wieder zu einer kaiser- 
lichen Pension als dessen Begleiter im Feldzug an der Maas 


155) Kaegi S. 506 Anm. 2. 


136) Bei seiner prahlerischen Gewohnheit sin einer Art Fehdcebrief« (vgl. 
meine Erwiderung an Hasenclever im Korrespondenzblatt des Gesamtvercins 
der Geschichtsvereine 1923, Sp. 73) nach Aleanders spöttischer Darstellung. 
Doch kann man nicht, wie Köhler es tut (Theol. Lit. Z. 1921, Sp. 158), von einer 
®Fehdeansage an den Kaisers sprechen. 


62 Kalkoff 


zu gelangen hoffte!?”). Kurz, van scinem Umfall bei den Ver- 
handlungen mit Glapion lässt sich nichts beschönigen!?®«. 

Gleichwohl soll er nun als ein »vom Kaiser und von den 
Freunden getäuschter, zum Letzten entschlossener Patriot« 
seine subjektive Rechtfertigung im Pfaffenkrieg als einer 
»Donquichotterie von grotesker Notwendigkeit!®%«) gesucht 
haben. Wenn dabei die »ideell-phantastische« Seite dieser 
Handlung wie seiner Schriften mit seiner Eigenschaft als 
»Dichter« begründet wird, so pflegt man doch auch den 
Poeten Hutten nur im humanistischen Sinne, d.h. als Inter- 
preten und Nachahmer antiker Vorbilder, aufzufassen, ohne 
ihm als literarischem Genie den heutzutage üblichen Frei- 
brief auszustellen!). Dabei soll es »ganz unsinnig« sein, 
diesen Kampf gegen »die Landesfeinde« — die Erpressungen 
an den harmlosen Strassburger Karthäusern und bürgerlichen 
Chorherren — als Präzedenzfall für den auf Erasmus aus- 
geübten Druck aufzufassen und so die Beweggründe Huttens, 
der selbst von Eppendorf betrogen worden sei, zu seinen 
Ungunsten »zu verschieben«. Ausser anderen »Ungenauig- 
keiten!!!J«, werde dabei auch nicht berücksichtigt, dass sich 
Hutten zu der Abfassung der »Expostulatio« erst entschlossen 
habe, als ihm der Brief an Laurinus bekannt wurde. Ganz 
recht, denn diesem erst hat Hutten die meisten seiner Angriffs- 
punkte entlehnt — aber warum ist er dabei nicht vielmehr 
auf seine eigene Rechtfertigung wegen der Vorgänge zur Zeit 
des Wormser Reichstages bedacht gewesen? Luther aber hat 


137) Korrenzpondenzblatt a.a.O. HV. S. 382 ff. 

138) Kohler a.a.O. 

139) Vgl. meine Erwiderung an G. Ritter, HV.S.7 Anm. Damit kommen 
wir wohl auch der geheimnisvollen Bedeutung näher, die Holborn dem Pfaffen- 
kriege beilegt, bei dem Hutten »Strassenraub und Erpressung nicht aus gemeinen 
Motiven begangen habe«; auch er ist also wohl auf »den leidenschaftlichen Willene 
Huttens zurückzuführen, »seine Reformgedanken in die Tat umzusetzen« (a.a.O. 
Sp. 1601, 1605). Da sein »Programm« (HR. S. ı25ff.) sich darauf beschränkte, 
die Zahl der Kleriker auf den hundertsten Teil zurückzuführen und ihnen ihren 
Reichtum, die Quelle ihres lasterhaften Wandels, zu nehmen, so würde jenen 
Handlungen mindestens eine symbolische Bedeutung beizulegen sein. 

140) }HV. S. ı0ff. 

14) Aus den auf Grund dieser Konstruktionen erhobenen Vorwürfen for- 
muliert Kohler am Schluss seiner Besprechung das allgemein gehaltene Ver- 
dikt: ‚„‚Kalkoff verschiebt und ist ungenau“. 


Hutten als Humanist 63 


sich mit seinem Urteil von 1524 über die beiden Streitschriften, 
inlem er das Erscheinen der »Spongia« mehr bedauerte als 
das der »Expostulatio«??), keineswegs »deutlich auf Huttens 
Seite gestellt«. Er meinte vielmehr, dass nichts daran gelegen 
sei, ob dieser »stolze, freche, frevle Mensch«, der 1523 noch 
weniger an gutem Namen zu verlieren hatte als bei der uns 
nicht näher bekannten Eröffnung seines Pfaffenkrieges im 
Herbst 1521, sich auch noch diesen schmählichen Streich 
. erlaubt habe. Bedauerlich fand er es nur, dass Erasmus ihn 
nicht mit schweigender Verachtung abgefertigt habe und 
durch seine Entgegnung gewissermassen zu ihm hinab- 
gestiegen sei. Das vernichtende Urteil Melanchthons aber, 
dem jedes »Verständnis für die Persönlichkeit Huttens« abge- 
sprochen wird, wiegt um so schwerer, als er stets seine inner- 
liche Unabhängigkeit von Luther behauptet hat. Und gerade 
er hat es schmerzlich empfunden, dass Erasmus durch diesen 
Angriff noch weiter von der evangelischen Bewegung abge- 
drängt werden musste. Die Verbindung zwischen »Luther- 
tum und Humanismus« aber hat er keineswegs dadurch ge- 
fährdet gesehen!??), da er selbst ihr bester Bürge war. 

Die Bedenken gegen Huttens Charakter wurden auch in 
erster Reihe keineswegs geltend gemacht, um ihn in seinem 
Streite mit Erasmus von vornherein ins Unrecht zu setzen, 
sondern richteten sich gegen die Legende vom »ritterlichen 
Reformatore. Die »gänzlich eigenartige Welt«, in der sich 
seine »konsequente und heroische Entwicklung« abgespielt 
haben soll, ist die der theologischen Legende, die den Adel 
zur Verteidigung der Reformation anleiten wollte. Erst die 
neuzeitliche Romantik hat ihn auch zum Helden des nationa- 
len Gedankens gemacht. Er war keines von beidem. Wenn 
der Historiker in schlichter quellenmässiger Untersuchung 
die allgemein menschlichen Eigenschaften feststellt, mit denen 
er die ihm zugefallene Rolle durchgeführt hat, so war es dabei 
von vornherein weder auf »ideengeschichtliche« Konstruk- 
tionen noch auf andere Tendenzen abgesehen. Es brauchte 
ihm auch »geschichtliche Grösse« nicht deshalb nur abge- 


142) Kaegi S. 498 Anm. 3, 510. Vgl. oben S. 57. 
145) Zu Kaegi S.498, 5ı0. Vgl. auch das Ergebnis meiner Arbeit über 
»Die Stellung der deutschen Humanisten zur Reformation«. 


64 Kalkoff 


sprochen zu werden, »weil er für die Reformation nicht das 
geleistet hat, was manche annahmen«. Dieses Phantom eines 
»Vorkämpfers der Reformation« war das Ergebnis einer »kon- 
fessionellen Geschichtschreibung«; seine Beseitigung könnte 
höchstens von denen als parteiisch!*) empfunden werden, die 
es bedauern, diesen »Catilina« der kirchlichen »Revolution« nicht 
mehr als Mitverschworenen Luthers verwenden zu können. 
Denn da er und Sickingen nicht nur vom nationalen, sondern 
auch vom konfessionellen Standpunkt aus nur als Schädlinge 
betrachtet werden können, kann das Bild der Entscheidungs- 
jahre der Reformation durch ihre Zurückdrängung nur ge- 
winnen. 

Auch die gemeinsame wissenschaftliche Grundlage, auf 
der sein »Humanistenbündnis« mit Erasmus beruht haben soll, 
war doch zu schwach, um eine Belastungsprobe wie die letzten 
Zumutungen an Erasmus zu vertragen. Der »kosmopeolitisch- 
philosophische Humanismus der platonischen Schulese war 
dem einen fremd, dem andern die Bestrebungen der »natio- 
nalen und patriotisch« gerichteten Humanisten. Auch diese 
hatten jedoch nur Wert, insofern sie dem Vaterlande mit 
selbstvergessener Arbeit und strenger Pflichterfüllung dienten. 
In diesem Sinne hat auch Erasmus sein Leben seinem Vater- 
lande wie der Menschheit geopfert. Als Kirchenpolitiker ist 
er auch vor der äussersten Gefahr nicht zurückgeschreckt. 
Der grossprecherische Vagant aber hat sein Leben in Lastern 
vergeudet und weggeworfen. Von der »hohen Gottheit« in 
seinem Innern haben auch die übrigen Zeitgenossen nichts 
verspürt. 


149) Zu Kacgi S. 513. Köhler spricht auch diesen Vorwurf nach, ohne 
dass die Leser der Historischen Zeitschrift aus der kurzen Formel entnehmen 
konnen, was eigentlich damit gemeint ist. 


Exkurs: Huttens Bildnisse 


Wenn Camerarius zu der (vgl. oben S. ı1o Anm. 17) von ihm 
und andern beobachteten »Wildheit« Huttens bemerkt, dass diese 
sich auch in seinem herben Gesichtsausdruck und seiner mitunter 
allzu harten Redeweise ankündigte, so ist dies ein Fingerzeig zur 
Beurteilung des Bildniswertes der seinen Werken beigefügten Holz- 
schnitte. Während nämlich der gewöhnlich als Porträt eingeschätzte 


Hutten als Humanist 65 


und oft wiedergegebene Holzschnitt eine fortschreitende Idealisie- 
rung der Gesichtszüge erfährt, weicht das früheste Bildnis, das dem 
in Augsburg 1517 gedruckten »Phalarismus« und der in Mainz er- 
schienenen Schrift über die Guajakkur beigegeben ist (etwa bei J. von 
Pflugk-Harttung, Im Morgenrot der Reformation, Hersfeld 1912, 
S.452. Strauss-Clemen, Hutten, S. 509, Nr. ı), von jenem späteren 
Typus ganz erheblich ab. Ebenso ist das echte Porträt Sickingens 
(HV. S. 351 Anm. ı), ein Stich des Hieronymus Hopfer, völlig 
unvereinbar mit dem Ölgemälde, dessen Helm dem Dürerschen 
Stiche »Ritter, Tod und Teufel« entlehnt ist, während das Gesicht 
wie auf den übrigen Abbildungen idealisiert oder sonst willkürlich 
gestaltet wurde. Auch den späteren, von Hans Weiditz gezeichneten 
oder seinen Holzschnitten nachgeahmten Abbildungen Huttens liegt 
kaum noch eine gewisse Ähnlichkeit in dem durch die Nase be- 
stimmten Teil des Profils zu Grunde. Sie können aber von vorn- 
herein nicht als Porträts im modernen Sinne angesehen werden, 
denn Weiditz hat den ersten Holzschnitt schon geliefert, als er noch 
in Augsburg lebte, wohin Hutten damals nicht mehr gekommen ist; 
erst im Frühjahr ı522 ist der Zeichner nach Strassburg übergesiedelt, 
wo er nun besonders für Johann Schott, den Freund Huttens, ar- 
beitete (H. Röttinger, H. Weiditz, der Petrarkameister, Strassburg 
1904, S. ı6f.). Er hat für den »Phalarismus« nur den Holzschnitt 
mit der Ermordung des Hans von Hutten beigesteuert. 


Das Porträt Ulrichs stammt jedenfalls von einem fremden 
Künstler (a. a.O. S. 56, Nr. 6). Es zeigt den »Ulrichus de Hutten 
eques Germanicus«, wie die offenbar von diesem diktierte Unter- 
schrift auf dem Postament sagt, unter einem säulengetragenen 
Baldachin in prächtiger Hofkleidung: über dem mit der Halskette 
geschmückten Wams einen reich ornamentierten Mantel, das Barett 
breit und in der Krempe geschlitzt. Der kleine, kugelartige Gegen- 
stand, den die wenig über die Brüstung hervortretende rechte Hand 
umfasst, wurde von J. Fr. Christ (De moribus, scriptis et imaginibus 
Ulrici ab Hutten, Halle 1727, p. 13) als Knopf des Schwertgriffes 
gedeutet. Das Gesicht ıst unbärtig, nur von dem wenig gepflegten, 
am Halse abstehenden Haupthaar eingerahmt, von dem drei 
Strähnen über der niedrigen Stirn sichtbar werden. Die grobe, weit 
hervorspringende Nase, die grossen, unter starken Brauen weitgeöff- 
neten Augen, aber besonders der breite, unschöne Mund mit der 
aufgeworfenen Oberlippe machen durchaus den von jenen Zeit- 
genossen beobachteten Eindruck trotziger Rücksichtslosigkeit, ja 
Roheit. Die schlichte Zeichnung macht den Eindruck ungekünstel- 
ter Naturtreue. So sah Hutten aus, als er nach zwölfjährigem 
Vagantentum heimgekehrt war und nun als kurmainzischer Hof- 
mann nach Frankreich geschickt wurde. Diesem Porträt sind in 
den oberen Ecken des Baldachins nur die Wappen seiner Eltern, 
das der Hutten und der Eberstein, beigegeben. Der Lorbeerkranz, 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. 32, ı 5 


66 Kalkoff 


auf den er doch schon Anspruch hatte, fehlt dem realistisch aufge- 
fassten Bildnis. 

Diesem steht in der ungeschmeichelten Wiedergabe der wich- 
tigsten Formen des Gesichts am nächsten der Holzschnitt der »Klag 
und Vermahnung« von 1520. Doch ist das Ganze schon idealisiert, 
indem der Oberkörper von einem stattlichen Harnisch umschlossen, 
das geglättete Haar mit dem Lorbeerkranz geschmückt, das Gesicht 
von einem dünnen Backenbart eingerahmt ist, während der Schnurr- 
bart den Eindruck der Oberlippe mildert. Vor ihm liegt auf einem 
das Ganze einrahmenden dicken Lorbeerkranze mit den vier Wappen- 
schilden ein aufgeschlagenes Buch. Der Gesichtsausdruck ist dem- 
entsprechend freundlich und lehrhaft (Im Morgenrot S. 532). Den 
Übergang zu dem späteren Typus, dem Brustbild im Harnisch mit 
der rechten Hand am Schwertgriff, den Lorbeerkranz im Haar, 
das Ganze in einer Nische mit den vier Ahnenschilden, bildet der 
Holzschnitt vor den »Invektiven« (a.a.O. S. 52ı). Er wurde von 
Schott auch in dem Flugblatt mit den Bildnissen Huttens und 
Luthers verwendet, jedes mit ein paar Versen und der Widmung 
»Christianae libertatis propugnatoribus« (vgl. HV. S. 42). Das Ge- 
sicht ist von dünnem Vollbart eingerahmt, die Oberlippe von dem 
Schnurrbart verdeckt. An die Stelle der jugendlich robusten Fülle 
des Gesichts von ı517 sind eingefallene Wangen getreten, die den 
Denker und Schwärmer ankündigen sollen. Dabei will der harmlos 
freimütige Ausdruck nicht recht zu der martialischen Gebärde der 
Hand passen, die das Schwert zu ziehen sucht. Die Idealisierung 
erreicht dann ihren höchsten Ausdruck in dem Doppelbild Luthers 
und Huttens, das den letzteren mit wohlgepflegtem Haar und Bart 
und ruhig ernstem Ausdruck zeigt, wobei die rechte Hand, die 
leicht auf dem Knauf des Schwertgriffes ruht, die Waffe in der 
Scheide zurückhalten soll, während die linke sich auf die Brüstung 
stützt: ein Bild friedliebender Zurückhaltung. Dem entspricht 
die Inschrift auf dem flachen Knopfe des Schwertes: »Jesu, hilf 
uns. Amen« (vgl. Christ p. 14). Es ist also das Schwert des gött- 
lichen Wortes, von dem der geschichtliche Hutten im Pfaffenkriege 
keinen Gebrauch gemacht hat, das aber ihm wie Sickingen eben 
damals von schwärmerischen Anhängern der evangelischen Be- 
wegung beigelegt wurde. 

Ebenso stimmt das kleine, sorgfältig gezeichnete Medaillon- 
bild, das Schott der »Expo:tulatio« beifügte, mit seinem freundlichen, 
etwas müden Ausdruck wenig zu dem rabiaten Inhalt der Schnitt. 
(Vgl. Joh. Ficker, Älteste Rildnisse Luthers, Magdeburg 1920, 
Tatel 3, 6 und S. 24ft.) Die ebenfalls als Seitenstück zu einem 
Lutherbilde auf dem Titelblatt des »Gesprächbüchleins« angebrachte 
schreitende Gestalt in voller Rüstung mit dem nachdenklich ge- 
senkten Haupt und der zur Rechttertigung erhobenen Hand (a.a. O. 
Tafel 4. Im Morgenrot S. 524, 529) ist eine freie Erfindung des Hans 
Baldung. 


Hutten als Humanist 67 


Bei Röttinger S. gı ist das Datum der Vorrede des »Gespräch- 
büchleinse fälschlich mit 31. Dezember ı521ı aufgelöst worden; 
dader Jahresanfang vom 25. Dezember gedacht war, ist der 31. De- 
zember 1520 gemeint. — Die beiden unteren Wappen der späteren 
Holzschnitte sollen offenbar die der Grossmütter Huttens, einer 
von Thüngen und einer Stein von Liebenstein, sein, doch sind sie 
mindestens sehr frei stilisiert, also wohl ohne seine Mitwirkung 
hinzugefügt. 


Zu oben S. 5o ff. und Anm. 98: Wie Herr Professor Dr. Alfred 
Götze, Giessen, mir kürzlich mitteilte, hat einer seiner Schüler, 
Herr Ernst Lehmann, in einer vermutlich als Dissertation erschei- 
nenden Arbeit durch eine erschöpfende typographische, textkritische 
und sprachgeschichtliche Untersuchung meinen Nachweis der Ver- 
fasserschaft Butzers an der Flugschrift „Neu-Karsthans“ ergänzt 
und bestätigt. Was W. Köhler in seiner umfangreichen Arbeit in 
der Zeitschr. für Deutsche Philologie XXX, 1898, für Hutten gel- 
tend gemacht hat, erweist sich auch auf diesem Wege als grossenteils 
geradezu falsch. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 


Von 
Friedrich Noack 


Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die Italienreisen 
Deutscher bei weitem nicht so häufig wie in der jüngsten 
Vergangenheit vor dem Weltkrieg, der für die Wechsel- 
beziehungen zwischen Deutschland und Italien einen so 
scharfen Trennungsstrich bedeutet. Die Reisen waren damals 
seltener, weil kastspieliger und schwieriger, dafür wurden 
sie aber auch ernsthafter betrieben und dienten nicht, wie 
es in der neuesten Zeit fast die Regel geworden war, einer 
grossen Zahl gleichgültiger Menschen nur zu oberfläch- 
lichem Zeitvertreib. Wer dazumal die Alpen überschritt, 
verfolgte in der Regel ernste Zwecke; neben den vielen, 
die in kirchlichen Anliegen nach Rom zogen, waren es 
Künstler, die ein reicher Gönner zu weiterer Ausbildung 
an die Hohe Schule der Kunst sandte, Gelehrte, die geschicht- 
liche und archäologische Forschungen betrieben, und vor- 
nehme Herrschaften, die ihre Erziehung durch die Kavalier- 
reise zu den Höfen Europas vollenden oder Ankäufe für ihre 
Kunstkabinette und Lustschlösser machen wollten. 

Zu der grossen Gruppe der letzteren Italienreisenden 
gehörte der regierende Graf Franz zu Erbach-Erbach!), 
der Begründer der Sammlungen, die zu seinen Lebzeiten 
schon eine Berühmtheit besassen und heute noch die bedeu- 
tendste Sehenswürdigkeit des schönen Odenwaldstädtchens 
bilden, in dem das reichsunmittelbare Fürstengeschlecht 


I) Graf Franz zu Erbach-Erbach, geb. 19. 10. 1754 Erbach, gest. 8. 3. 1823, 
vermählt 1776 mit Gräfin Luise von Leiningen-Dagsburg, in zweiter Ehe 1785 
mit Charlotte Luise Polyxene Gräfin zu Wartenberg, Witwe des Grafen zu Erbach- 
Fürstenau. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 69 


seinen Sitz hatte. Die eigenen Aufzeichnungen des Grafen 
Franz über seine beiden italienischen Reisen (1774 und 1791) 
sind leider mit anderen Schätzen des Erbachschen Archivs 
durch einen Brand zugrunde gegangen. Für die zweite 
Reise, die der Graf in der ersten Hälfte des Jahres 1791 
mit seiner Gemahlin und einem kleinen Gefolge ausführte, 
besitzen wir dagegen zwei zeitgenössische Quellen in den 
Tagebüchern des gräflichen Bauinspektors Johann Wilhelm 
Wendt und der Gesellschaftsdame der Gräfin, Fräulein 
Marianne Krauss. Dieselben sind urschriftlich bewahrt 
in der Hofbibliothek zu Erbach und in dem Bezirksmuseum 
zu Buchen (Baden). Die Krauss stammte nämlich aus 
Buchen, wo ihr Vater als kurmainzischer Kellermeister lebte, 
und war die Schwester des 1792 als schwedischer Hofkapell- 
meister verstorbenen Tondichters Josef Martin Krauss; sie 
hatte 1765 das Licht der Welt erblickt und ist 1838 als Gattin 
des Erbachschen Hofrats Lämmerhirt gestorben. Wendt, der 
Verfasser des anderen Tagebuchs, war Maler und Baumeister, 
geboren in Halle a.d.S. 1747, und hat bis zu seinem 18135 er- 
folgten Tod dem Grafen Franz mit seiner Kunst, sowie als 
Beirat bei der Anlegung der Sammlungen gedient. Auch 
während der italienischen Reise, insbesondere während des 
Aufenthalts in der Ewigen Stadt, war er mit seinen Kenntnissen 
und Fähigkeiten ununterbrochen für seinen kunstfreundlichen 
Herrn tätig, indem er die Museen und Ruinen mit ihm be- 
sichtigte, ihn bei Ankäufen beriet, Zeichnungen von Kunst- 
werken und Pläne für das Erbacher Museum anfertigte. 
Obwohl diese beiden Reisetagebücher denselben Stoff 
behandeln und sich inhaltlich in vielen Punkten decken, 
so unterscheiden sie sich doch ganz erheblich in der Auf- 
fassung und Darstellungsweise. Wendt, der neben seinen 
technischen Kenntnissen und Fertigkeiten, wie die meisten 
Künstler jener Zeit, nur über eine bescheidene allgemeine 
Bildung verfügte, bietet ausser einer ziemlich nüchternen 
Aufzählung des Tagewerks nur trockene sachliche Angaben 
über Bauwerke, wie er sie in Volkmanns Historisch-kritischen 
Nachrichten aus Italien, dem Baedeker jener Jahre?), ge- 


2) J. J. Volkmann, geb. 17. 3. 1732 Hamburg, gest. 21.7. 1803 Zschortau, 
in Rom 1757—1758. 


70 Noack 


funden hat, oder Auszüge aus Winckelmann statt eigener 
Urteile über die Antiken. Vereinzelt kommen lebendigere 
Berichte vor, wo der Verfasser persönliche Erlebnisse, die 
ihn näher berührten, oder Beobachtungen charakteristischer 
Eigentümlichkeiten von Land und Leuten erzählt. So be- 
richtet er mit treuherziger Einfalt von der Teilnahme an 
einem Ball in Florenz, wo ihm durch das Los eine hübsche 
Tänzerin zuteil wurde, auch von einer in der römischen 
Kirche S. Maria sopra Minerva angesponnenen Damen- 
bekanntschaft, aber alles ganz ehrbar; er schildert sehr derb 
die Mangelhaftigkeit des ersten Gasthauses in Trient, wo 
die Kaffeekanne wie ein Jaucheeimer aussah, mit peinlicher 
Genauigkeit die Eröffnung des römischen Karnevals mit einer 
Hinrichtung auf Piazza del Popolo, sehr anschaulich die 
festliche Ausschmückung der Pizzicagnolobuden zur Öster- 
zeit und ein Leichenbegängnis in Neapel, endlich eine Be- 
steigung des Vesuvs und die Gefahr, in die seine Reise- 
gesellschaft am Krater durch einen plötzlichen Ausbruch 
geriet. Verwunderlich ist der völlige Mangel eigener Ein- 
drücke angesichts der Meisterwerke italienischer Kunst. 
Die einzigen Gemälde in Rom, die Wendt der Erwähnung 
wert findet, sind Guido Renis Aurora und Raphael Mengs’ 
Deckenfresko in der Vatikanischen Bibliothek, sie erscheinen 
ihm künstlerisch gleichwertig! Sein Urteil in Kunstsachen 
ist offenbar völlig beherrscht von den Anleitungen des 
Cicerone Hofrats Reiffenstein?®), von welchem Marianne 
Krauss in ihrem Tagebuch sagt: »Ich habe gemerkt, dass 
Reiffenstein Mengs für seinen Gott hält, was dieser schön 
gefunden, wird ganz himmelhoch von Reiffenstein an- 
gepriesen. Wenn wirklich neben so einem Gemälde ein viel 
besseres hing, so blieben wir doch die sechs Minuten länger, 
wo Mengs einmal eine Hand oder Zug am Kopf gut fand.+ 

Diese Bemerkung der Krauss eröffnet sogleich einen 
Einblick in die Eigenart ihres Tagebuchs im Gegensatz zum 
Wendtschen. Hier waltet ein selbständiger freier Geist, 


®) Johann Friedrich Reiffenstein, russischer und sächsischer Hofrat, gelt.. 
22.5. 1719 Ragnit, gest. 6. 10. 1793 Rom, wo er seit 1762 lebte, Palazzo Zuccari 
in Via Sistina, Hauptvertreter der klassizistischen Richtung Winckelmanns und 
Mengs. 


Italienische Reisetagebücher aus der Gocthezeit 71 


getragen von einer umfassenderen Bildung und Weltgewandt- 
heit. Die Gesellschafterin der Gräfin Erbach, damals 26jährig, 
zeigt sich in ihren Aufzeichnungen als eine unterrichtete, 
kluge und witzige Dame, die ihrem Tagebuch ungescheut 
eigene Gedanken und Urteile über Menschen und Dinge 
anvertraut. Ihre Stellung am gräflichen Hofe war eine 
andere, höhere als die des Bauinspektors; während dieser 
zu den Dienstboten gerechnet wurde und an der Kammer- 
tafel speiste, befand sich die Krauss im täglichen Verkehr 
mit der Gräfin und nahm an ihrem geselligen Umgang teil. 
Auch in Rom war sie fast ausnahmslos die Begleiterin der 
Gräfin bei gesellschaftlichen Unterhaltungen und Festlich- 
keiten. Demgemäss kam sie mit höheren Kreisen in Be- 
rührung und sah die Welt mit anderen Augen an als der 
biedere Wendt. Umständliche Beschreibungen und trockene 
Erwähnungen von Denkmälern und Ruinen mit Hilfe des 
Volkmann kommen bei ihr nicht vor, dagegen gibt sie in 
unbefangener Weise ihre frischen Eindrücke wieder und 
ihr eigenes, meist recht verständiges Urteil über Wert und 
Unwert von Kunstwerken. Auch von ihren eigenen Zeichen- 
übungen unter Anleitung des Badener Kupferstechers 
W.F. Gmelin®) erfahren wir, sowie von Musik, die sie ge- 
hört oder selbst mit anderen ausgeführt hat. 

Das Fesselndste in ihren Aufzeichnungen sind aber die 
Berichte über den geselligen Verkehr der gräflichen Herr- 
schaften. Hierbei entfaltet sie ihre liebenswürdigsten Eigen- 
schaften, fröhlichen Humor, Witz, Neigung zu gutmütigem 
Spott über Schwächen der Menschen, Wahrhaftigkeit und 
Herzensgüte. So entrollt die Krauss ein anmutiges Bild 
von dem Leben, wie es deutsche Standesherren auf Reisen 
damals in der Hauptstadt der Päpste führten, und macht uns 
auf die lustigste Weise mit der vornehmen Welt und den 
deutschen Kreisen Roms bekannt, die wir zum Teil schon 
aus Goethes italienischer Reise, aus Herders römischen Briefen 
und dem Besuch der Herzoginmutter Amalie von Weimar 
am Tiber kennen. Die Gestalten, die uns aus Goethes Be- 


*%) Wilhelm Friedrich Gmelin, berühmter Landschaftsstecher, geb. 26. 11. 
1760 Badenweiler, gest. 22. 9. 1820 Rom, wo er nach einem dreijährigen Aufent- 
halt in Neapel bei Hackert 1790 ansässig wurde. 


72 Noack 


richten über seinen römischen Aufenthalt vertraut sind, 
treten bei Marianne Krauss meist ın ein helleres Licht; 
denn wo der Dichter in seiner für die Öffentlichkeit be- 
stimmten Darstellung die Persönlichkeiten mit schonender 
Zurückhaltung behandelt und ihre Eigenart nur leise an- 
gedeutet hat, da setzt die Gesellschaftsdame der Gräfin 
Erbach in ihrem nur für die eigene Erinnerung geschriebenen 
Tagebuch ungescheut ein Bild mit kräftigen Strichen hin 
und zeigt uns die Menschen um Goethe in ungeschminkter 
Wirklichkeit, so wie sie ihr vorkamen. Daher bieten manche 
Teile ihrer Aufzeichnungen eine willkommene Ergänzung 
der bisher bekannten Literatur über die römischen Jahre 
unseres grossen Dichters und runden in gefälliger Weise 
das Bild von der Umwelt ab, in der er auf den Sieben Hügeln 
lebte. Es macht der Menschenkenntnis der Verfasserin 
Ehre, dass sie, die zu einer Zeit schrieb, als die römischen 
Erinnerungen der Weimarer noch in den Schubfächern 
verborgen ruhten, in ihren Urteilen über die Menschen 
jenes Kreises nirgends in Widerspruch mit jenen gerät. 

Die Zentralsonne der deutschrömischen Welt, um welche 
die übrigen Sterne kreisten, war damals Angelika Kauff- 
mann?°), die von Goethe, Herder und der Herzogin Amalie 
verehrte zartsinnige Künstlerin. Marianne Krauss, die sie 
schon am zweiten Tag ihres Aufenthalts am Tiber besuchte, 
ist sehr für sie eingenommen; sie fand sie, »wie ich sie mir 
wünschte, sehr gefällig« und preist ihre vielen »Vorzüge 
sowohl an Geschicklichkeit als Charaktere. Echt weiblich 
ist das Bedauern der jungen Dame, dass ein so vortreffliches 
Weib einen recht alten Mann hat, der seinem Brummeltipp 
gleicht«, und sie kann die ironische Bemerkung nicht unter- 
drücken, dass es dem Gemahl Antonio Zucchi schlimm 
ergehen würde, wenn der unzertrennliche Hausfreund und 
Nachbar, der alte Hofrat Reiffenstein, 40 Jahre jünger 
wäre. Die Krauss erzählt uns, dass Reiffenstein, der in der 
oberen Via Sistina der Künstlerin gegenüber wohnte, alle 
Sonntage bei ihr speiste, und lässt sie im geselligen Verkehr 


$) Angelika Kauffmann, Malerin, geb. 30. ı0. 1741 Chur, aus einer Bre- 
genzer Familie, gest. 5. 11. 1807 Rom, wo sie seit 1782 in Via Sistina mit ihrem 
Gemahl Antonio Zucchi, geb. ı. 5. 1726 Venedig, gest. 26. 12. 1795 Rom, lebte. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 73 


fast immer zusammen auftreten. Schon wenige Tage nach 
ihrer Ankunft in Rom besuchten der Graf und die Gräfin 
die Abendgesellschaft bei Angelika, »wo Maler und Musiker 
zusammenkommen«, und in der Fastenzeit hatten sie dort 
den ausserordentlichen Genuss, das Miserere von Jomelli 
singen zu hören, dessen rührende Wirkung noch dadurch 
gesteigert wurde, dass die Künstlerin eine ihr gehörige Pietä 
des Daniele da Volterra in geschickter Beleuchtung vor den 
Zuhörern aufgestellt hatte. Dass der Kreis um Angelika 
und Reiffenstein, zu dem bis zu seiner Übersiedelung nach 
Neapel auch Philipp Hackert®) gehört hatte, in der deutsch- 
römischen Künstlerschaft eine gewisse Herrscherrolle spielte, 
ist uns aus Goethes Werken, sowie aus Tischbeins Auf- 
zeichnungen und aus Fiorillos Geschichte der Zeichnenden- 
Künste bekannt. Dass die ausserhalb stehenden Künstler 
über diese Gruppe (Fiorillo spricht geradezu von einer 
Coterie) nicht eben freundlich dachten, erfahren wir aus 
Notizen im Goetheschen Nachlass, wo ein Verzeichnis von 
römischen Spottnamen sie unter der Bezeichnung »Heilige 
Familie«e aufführt, der Angelika die Rolle der Madonna, 
ihrem Gemahl die des Josef zuteilt und den Hofrat Reiffenstein 
als den »allmächtigen Gottvater«, Hackert als den »Erlöser 
durch Gastmähler« und dessen Bruder Georg als den »all- 
wissenden heiligen Geist« bezeichnet. Die Beobachtungen 
der Marianne bestätigen dieses Parteiwesen; sie war kaum 
länger als ı4 Tage auf den Sieben Hügeln, als sie schon 
dahinter gekommen war, dass unter den Künstlern alles 
parteiisch zugeht, dass z. B. Trippel?), der nicht zur heiligen 
Familie gehörte, »für den geschicktesten Bildhauer, nämlich 
bei einer Partei passiert«, dass auch die Gräfin Solms®) 
ein Bisschen Parteigeist hat, »denn es ist alles davon an- 
gesteckte.. Dem Maler Rehberg?) glaubt sie ein besonderes 


*) Joh. Philipp Hackert, Landschaftsmaler, geb. 15.9. 1737 Prenzlau, 
gest. 28. 4. 1807 Florenz; in Rom 1768— 1786, darauf in Neapel bis zur Revolution. 

?) Alexander Trippel, Bildhauer, geb. 23. 9. 1744 Schaffhausen, gest. 24. 
9.1793 Rom, wo er seit 1776 lebte. 

8) Gräfin Friederike Wilhelmine Luise von Solms-Baruth, Witwe des 
Grafen Burghausen, geb. 14. 9. 1755, gest. 27. 12. 1832 Rom, wo sie seit 1789 
am Korso bei S. Carlo wohnte. 

®) Friedrich Rehberg, Maler, geb. 22. 10. 1758 Hannover, gest. 20.8. 


74 Noack 


ausdrückliches Lob der Unparteilichkeit spenden zu sollen, weil 
er anlässlich eines Meinungsstreits über eine antike Büste sein 
Urteil ohne Ansehung der beteiligten Personen abgab. 

Es handelte sich um Büsten, die Graf Erbach mit dem 
Beirat Reiffensteins erwerben wollte, und der Wider- 
sacher des Hofrats in ihrer Beurteilung war Alois Hirt’), 
der ebenfalls Goethe Führerdienste in Rom geleistet hatte. 
Marianne Krauss hat die beiden Altertumskenner richtig 
eingeschätzt; »sie wollen absolut für unfehlbar gehalten seine, 
schreibt sie am ı5. Februar in ihr Tagebuch und erinnert 
damit an gewisse zarte Andeutungen Goethes über das schul- 
meisterliche Überlegenheitsgefühl des alten Hofrats, worüber 
die jungen Künstler manchmal verstohlen lachten. Da der 
Graf die beiden als Fachleute geltenden Herren uneins sah, 
zog er noch andere Bekannte zu Rate, zunächst den Maler 
Rehberg, der dem Hofrat beipflichtete, obgleich er nicht 
zu dessen Partei gehörte, sondern ein guter Freund von Hirt 
war. Dann wurde der Bildhauer Trippel befragt und gab 
seine Meinung dahin ab, die Büsten seien keine echten Antiken 
und Reiffenstein schreibe sie mit Unrecht einem trefflichen 
Meisel zu. In diesem Stadium des Streites, der natürlich vom 
Grafen und dessen Leuten mit lebhafter Spannung verfolgt 
wurde, bemerkte die Krauss in ihrem Tagebuch: »Wenn 
wirklich diese Büsten nicht antık sind, wofür sie doch Reiffen- 
stein dem Grafen kaufen hilft, so lernt der Herr Graf durch 
dieses einsehen, dass Reiffenstein auch fehlen kann.« Tags 
darauf fiel die Entscheidung infolge einer gemeinsamen 
Besichtigung der fraglichen Büsten durch Trippel und einen 
Bildhauer, »der selbst schon viele falsche Büsten gemacht 
hat«. Damit dürfte wohl Bartolomeo Cavaceppit!) ge- 
meint sein, der durch seine Beziehungen zu Winckelmann 
und Kardinal Albani bekannte Restaurator antiker Bildwerke. 
Nach ihrer endgiltigen Ansicht lag die Wahrheit in der Mitte, 
die Büsten waren antik, aber nachträglich überarbeitet. 


1835 München, in Rom als Aufscher der preussischen Kunstpensionäre 1787 bis 
1803, bezog nach Goethes Abreise dessen Wohnung im Korso 18—.20. 


10) Alois Hirt, Kunsthistoriker, geb. 27.6. 1759 Behla in der Bar, gest. 
29.6. 1839 Berlin, in Rom seit 1782. 


1!) Bartolomeo Cavaceppi, Bildhauer, geb. um 1716 Rom, gest. daselbst 1799. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 75 


Die scharfe Nebenbuhlerschaft zwischen Hirt und 
Reiffenstein, weil keiner den anderen in archäologischen 
Fragen gelten lassen wollte, wird im Tagebuch wiederholt 
bewitzelt. »Heute assen zwei intime Nichtfreunde bei uns 
zu Mittag«, heisst es einmal, und an einer anderen Stelle 
wird erzählt, dass Reiffenstein, Hırt und andere zum Tee 
kamen, slauter Leute, die sich lieber den Rücken als das 
Gesicht sehen«. Im allgemeinen hat Graf Erbach bei seinen 
Einkäufen sich auf den Hofrat verlassen, dem die persönliche 
Bekanntschaft mit den verstorbenen Meistern Mengs und 
Winckelmann ein vorzügliches Ansehen verlieh. In Reiffen- 
steins Wohnung, Palazzo Zuccari bei Trinita dei Monti, 
wurden die für Erbach erworbenen Kunstwerke aufbewahrt, 
und Ende März waren die Herrschaften dort zum Frühstück 
und nahmen vor dem Einpacken »Abschied auf Wiedersehen 
in Erbach von allen Antiken, die der Graf gekauft hatte«. 

Alois Hirt, der später durch die Gunst der Gräfin 
Lichtenau eine Lebensstellung in Berlin gefunden hat, ist 
1786—89 in häufigem Verkehr mit Goethe und Herder ge- 
standen, und beide haben sich wiederholt über sein Wesen 
ausgesprochen, der erstere mit schonender Zurückhaltung, 
Herder mit unumwundener Offenherzigkeit. Goethe empfahl 
seinen Freunden den Hirt wohl als Ersatz für Reiffenstein 
bei der Führung durch die Altertümer Roms, erklärte ihn 
aber zugleich für einen Pedanten; Herder erwähnte ihn öfter 
in seinen Briefen als »unerträglich langweilig« als einen 
»hölzernen Menschen« und nannte ihn gar einen »Kohlstrunk«. 
Was die Gesellschafterin der Gräfin Erbach aus einem mehr- 
monatigen Umgang von ihm sagt, bildet treffende Ergän- 
zungen des von den beiden Dichtern gezeichneten Bildes. 
Obgleich Hirt häufig zur Teestunde in Rösslers Hotel 
d’Allemagne in Via Condotti!?) erschien, wo der Graf wohnte, 
und sich sehr dienstfertig zeigte, machte die Krauss sich nicht 
viel aus ihm; seine gewöhnlichen Manieren, seine derb- 
materialistische Lebensanschauung und das einseitige Inter- 
esse für die Altertümer stiessen sie ab und forderten ihren 


12) Franz Rössler, gest. 8.9. 1765 Rom, und Vinzenz Rössler, gest. 9. ıı. 
1793 Rom, Gastwirte aus Friedland in Böhmen, Begründer des Hotels Allemagne 
in Via Condotti 86. 


76 Noack 


Spott heraus. Schon in den ersten Tagen der Bekanntschaft 
hielt er beim Tee eine »grosse Rede über das Weisesein, 
welches in gut Essen, Trinken und Schlafen bestehen solle«. 
Bei einem Konzert im Hause der Gräfin Solms fiel es Fräulein 
Marianne unangenehm auf, dass er sein Missfallen an der 
musikalischen Unterhaltung gar zu deutlich zeigte. »Nur 
gut, dass für seine antiquarische Seele etliche Büsten da- 
standen, sonst wäre er eingeschlafen.« Ein andermal erzählt 
sie sehr lustig, wie die Gräfin auf einem Spaziergang in der 
Villa Borghese von Hirt und einem Göttinger Gelehrten 
namens Meyer um die Wette hofiert wurde und ersterer 
seine Eifersucht in auffallender Weise zu erkennen gab, 
denn »er will absolut allein etwas gelten« Sie urteilt dabei 
kurzerhand über ihn: »Hirt ist überall ungeniert, dafür 
passiert er auch für einen sehr ungeschliffenen Menschen.« 
An einem der Teeabende suchte er in seiner täppischen 
Art den Liebenswürdigen zu spielen und trank, wie er sagte: 
der servierenden Gesellschaftsdame zu Gefallen, drei Tassen. 
Sie lachte darüber in ihrem Tagebuch: »Nur schade, dass 
ich ihn schon mehr so viel trınken sah, sonst hätte ich mir 
wirklich etwas darauf zugute tun können.« 

Die Gesellschaft, die sich zur Teestunde bei der Gräfin 
Erbach zusammenfand und manchmal mit Musizieren einige 
Stunden zubrachte, war recht mannigfaltig, wie es die Zu- 
sammensetzung der deutschrömischen Kolonie mit sich 
brachte. Vornehme Fremde, die durch Rom kamen, stellten 
sich gelegentlich ein, wie die Brüder Fürst Josef und Prinz 
Friedrich von Schwarzenberg, Graf Werther und 
Herr von Hornstein; von ansässigem Adel sah man wohl 
auch die schöne Fürstin Giuliana Santa Croce!?), 
geb. Falconieri, die zwei Jahre zuvor die Herzogin Amalie 
in die aristokratische Gesellschaft Roms eingeführt hatte. 
Die Krauss berichtet, dass die Fürstin die Bekanntschaft 
der Erbachschen Herrschaften mit dem französischen Ge- 
sandten Kardinal Bernis!*) vermittelte, der durch seine 


13) Giuliana Falconieri, geb. 1.4. 1748 Rom, vermählt 1767 mit Fürst 
Antonio Santacroce. 

14) Francois Pierre de Bernis, Kardinal und französischer Botschafter in 
Rom, geb. 12.5. 1715, gest. 2. 11. 1794 Rom. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 77 


vortrefflichen Gastmähler ebenso wie durch sein vertrautes 
Verhältnis mit der schönen Giuliana bekannt war. Das 
Tagebuch vermerkt, dass der Kardinal die Santa Croce aus 
seiner Küche und Keller versorgte. Vereinzelt erschienen 
als Teegäste im Hotel d’Allemagne durchreisende Musiker 
wie der Geigenvirtuose Ferdinand Fränzl") und das 
Brüderpaar Anton und Ignaz Böck!®), die das Waldhorn 
bliesen. Die beiden Böck haben keine Gnade vor den Augen 
der Krauss gefunden, die von ihnen sagt, sie seien Affen 
und schienen dümmer, als sie wirklich sind. Diese drei 
Musiker wurden in einem deutschen Hause, wo die edle 
Tonkunst eifrig gepflegt wurde, zu einem Konzert zugezogen, 
dem auch die Erbachs unmittelbar vor ihrer Abreise von 
Rom noch beiwohnten. Die Gräfin Friederike Wil- 
helmine von Solms-Baruth, die damals für alle Künste 
ein Mäzenatentum in Rom ausübte, stand mit den Erbacher 
Herrschaften während deren ganzem Verweilen daselbst 
in regstem Verkehr. Auf deutschem Boden wäre das wohl 
kaum angängig gewesen, denn die schon 36jährige Dame, 
Witwe des Grafen Nikolaus von Burghausen, hatte, obgleich 
mütterlicherseits aus dem Fürstenhause von Anhalt-Bernburg 
stammend, sich aller Standesvorurteile entledigt und lebte 
. seit 1789 ganz nach ihrem persönlichen Geschmack ein freies 
Leben auf dem klassischen Boden. In ihrer Wohnung am 
Korso übte sie gegen viele Maler und Bildhauer eine freund- 
liche Gastlichkeit und bildete sich aus denen, die musikalisch 
etwas leisten konnten, ein kleines Hausorchester, in dem sie 
selber mit einem jungen Mädchen, an dem sie Mutterstelle 
vertrat, als Pianistin mitwirkte. Der nächste Hausfreund 
aus der Künstlerschar, der allgemein als ihr Liebhaber galt, 
war der Maler Friedrich Rehberg aus Hannover, der auch 
zu Goethes Bekannten gehört hatte und nach ihm dessen 
Zimmer bezog, ein Künstler ganz nach der klassizistischen 
Mode, aber ohne hervorragende Leistungen. Als steter 
Begleiter und Cavaliere serviente der Gräfin Solms kam er 


5) Ferdinand Fränzl, Geiger, geb. 24. 5. 1770 Schwetzingen, gest. 19. II. 
1833 Mannheim. 

) Anton Böck, geb. 1757, und Ignaz Böck, geb. 1754 in Stadtamhof, 
Hofmusiker in München. 


78 Noack 


regelmässig mit den Erbachschen Herrschaften zusammen 
und bot der Gesellschaftsdame mancherlei Stoff zu spöttischen 
Bemerkungen. Ein geschmeidiger Weltmann redete er gern 
den anderen nach dem Munde, was die Krauss als offenherzige 
Natur gelegentlich in ihrem Tagebuch rügt. Am meisten 
übt sie ihren Witz an ihm wegen seiner Eifersucht auf Hirt, 
der sich bemühte, ihn aus der Gunst der Gräfin Solms zu 
verdrängen. Wenn das Tagebuch erwähnt, dass Hirt eine 
Ähnlichkeit seines Nebenbuhlers mit der Caracalla-Büste 
herausfand, und einmal die Bemerkung enthält, es sei schade, 
dass Rehberg keine andere Nase habe, so werden wir wieder 
an das in Goethes Nachlass aufgefundene Spottnamenverzeich- 
nis erinnert, worin derselbe als Nasuriccio (Naserich) auftritt. 
Vorübergehend erregte Rehberg einiges Aufsehen durch dievon 
ihm gezeichneten »Attitüden der Lady Hamilton«, die 1794 von 
Piroli in Rom in Kupfer gestochen wurden. Diese durch ihre 
Schönheit berühmte Abenteurerin, Miss Hart, anfangs Ge- 
liebte, später Gattin des englischen Gesandten in Neapel Sir 
William Hamilton!”), zuletzt Geliebte Nelsons, kam mit 
jenem im März 1791 nach Rom und stellte bei der Gräfin 
Solms vor grosser Gesellschaft ihre lebenden Bilder. Die 
Krauss gibt von dieser Vorstellung eine köstliche Schilderung. 

»Chevalier Hamilton spielte die Hauptrolle mit seiner 
Schönen, er einen alten verliebten Geck, und sie Komödie. 
Allgemeine Rührung, nur die hartgebackene Odenwälderin 
(nämlich Marianne selbst) blieb ungerührt. Ich schämte mich 
meiner starken Nerven, wie ıch so alle Damen und Herren 
weinen sah. Wenn ich es so vorausgesehen hätte, würde ich 
mir Riechsalz mitgenommen haben. Da sitzt also die höl- 
zerne Krauss neben einer Angelika, die so laut schluchzt, 
dass sich Steine hätten bewegen können, der arme Rehberg 
sah aus wie ein Knabe, der tüchtige Schläge vom Schul- 
— illem Hamilton, englischer Diplomat und Sammler von Altertümern, 
geb. 13. 12. 1730, gest. 6. 4. 1803, englischer Gesandter in Neapel 1764— 1300; 
vermählt 6.9. 1791 in England mit Emma Hart (Lyon), geb. um 1763, gest. 
1815, die seit 1786 als seine Geliebte bei ihm in Neapel lebte, durch ihre Schön- 
heit und Begabung ein Stern der dortigen Gesellschaft; ihre »Attituden«, lebende 
Bilder, wurden 1794 auf Wunsch Hamiltons von Rehberg gezeichnet. Im Früh- 


jahr 1791 befanden sie sich in Rom auf der Durchreise nach England zur Ver- 
mählung. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit > 79 


meister bekommt, Herr Reiffenstein weinte doch noch zierlich, 
man konnte die langsam herabrollenden antikischen Tränen 
zählen. Miss Jenkins stand das Weinen nicht sehr übel, 
es war der todblassen Gesichtsfarbe sehr angenehm, Gräfin 
Solms weinte sich fast die Nase wieder in ihre alte Form, 
der Hofmeister vom Prinzen Schwarzenberg weinte auch 
bitterlich. Er versicherte mich aber auch, ehe die Miss Hart 
anfıng, dass er weinen würde. Mich überlief ein Schauder 
bei dem Gedanken, wie ein Mensch seine Talente so unedel 
verwenden mag, eine Wahnsinnige zu imitieren. (Miss Hart 
spielte die wahnsinnige Hinna.) Ich kann mir nichts Trau- 
rigeres denken als einen verrückten Menschen. Vom Anfang 
kostete es mich Mühe, mein Lachen zu verbergen über das 
Geheul, aber wie ich so ihre grassen Augen auf uns zukommen 
sah, wich ich ordentlich zurück, denn ich vergass, dass sie 
uns nur amüsieren wollte. Angelika war so hingerissen, 
dass sie der Schönen wohl 2omal die Hand küsste. Wie 
schade, dass Miss Hart nicht schon Lady Hamilton ist, 
um in alle grosse Konversationen gehen zu können, denn 
Hamilton führt sie herum wie ein fremdes Tierchen, das man 
um Geld sehen lässt.« 


Für gewöhnlich bestand der gesellige Verkehr der Erbachs 
mitGräfin Solms in gegenseitigen Einladungen zum Essen, 
wobei einmal als neuer Leckerbissen englische Kartoffeln auf- 
getischt wurden, sowie in musikalischen Teeabenden, die bei 
der Solms regelmässig am Montag stattfanden. Der unent- 
behrliche amico Rehberg pflegte dann, ermuntert von den 
zärtlichen Blicken seiner Dame, unermüdlich zu geigen, wäh- 
rend die Gräfin mit ihrer kleinen Jenny vierhändig spielte. 
Wenn an solchen Abenden Rehberg der jungen Gesellschafts- 
dame aus Erbach etwas mehr Aufmerksamkeit erwies, als 
gerade der gute Ton verlangte, gab die Gräfin Solms, die 
ihren Launen leicht freien Lauf liess, ihrem eifersüchtigen 
Ärger gar zu deutlichen Ausdruck; sie machte aber solche 
unhöfliche Entgleisungen bald wieder gut, indem sie z.B. 
ihren Freund veranlasste, das Bildnis der Marianne Krauss 
zu zeichnen. Die musikalischen Kräfte des deutschen Künst- 
lerkreises, die sich regelmässig bei der Solms hören liessen, 
wirkten gelegentlich auch mit, wenn im Hotel d’Allemagne 


80 Noack 


bei Erbachs der Tonkunst gehuldigt wurde. Von einer miss- 
ratenen Teemusik berichtet das Tagebuch mit gutem Humor: 
»Es harmonierte alles zusammen, das Klavier war verstimmt, 
Herr Schmidt, unser Kapellmeister, hatte die Hände erfroren, 
Valentini hatte einen Husten, ich einen bösen rauhen Hals 
und wir sangen ein Terzett. Um 8 Uhr ging alles zum gröss- 
ten Vergnügen des Grafen weg«. 

Der hier genannte Klavierspieler war der hessische Hof- 
maler Heinrich Schmidt!®), der im Goetheschen Namens- 
verzeichnis mit dem Spitznamen Fornaro (Bäcker) vorkommt 
und mit Rehberg nach des Dichters Abreise aus Rom in den 
Künstlerhaushalt am Korso gegenüber Rondanini eingezogen 
war. Das Tagebuch rühmt nicht nur seine Mitwirkung bei 
»sschöner Katzenmusik« und seine Historienbilder, sondern 
auch die hübschen Spitzenmanschetten, die er zu tragen 
pflegte, und die Schönheit seines Modells und späteren Ehe- 
gemahls Teresa Banducci. Aus Schmidts Wohnung am Korso 
sah die Krauss nachmittags das lustige Maskentreiben und 
das Rennen der Barberi an; dort fand sie auch Goethes Haus- 
wirtin, die sorgsame alte Piera Collina, noch vor und über- 
gab ihr ein Briefchen des im Jahr zuvor nach Deutschland 
heimgekehrten Frankfurter Malers Georg Schütz, worüber 
jene sich herzlich freute. Die von Schütz illustrierte kürzlich 
erschienene Beschreibung des römischen Karnevals von unse- 
rem Dichter war hier vorhanden und diente der Tagebuch- 
schreiberin zur Einführung in die Lustbarkeiten des fremden 
Faschingstreibens. Auch mit Goethes Liebling unter den 
römischen Hausgenossen, dem Maler Fritz Bury'®), wurde 
die Krauss bekannt; wenn sie schreibt: »Bury spielt Violine 
mit viel Manier, aber ist ein grosser Lachengel dabeise, so wird 
man an des Dichters Wort vom »Kindchen Burys erinnert. 

Ausser dem oben als heiserer Sänger genannten Maler 
Ernst Valentini®), mit dem sie herzliches Mitleid hatte, 


18) Ileinrich Schmidt, Maler, geb. um 1750 Ottweiler, gest. 1821 Darm- 
stadt, in Rom 1782— 1798. 


19) Fritz Bury, Maler, geb. 13. 3. 1763 Hanau, gest. 18.5. 1823 Aachen, 
in Rom 1782—1709. 

20) Ernst Valentini, Maler, geb. 23. 3. 1759 Winterthur, gest. um 1820, 
ın Rom 1789—1794. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 81 


weil er durch den Tod seines Gönners, des Grafen Friess, 
in Geldverlegenheit geraten war, nennt Marianne als häufige 
Gäste des Erbachschen Salons noch Dies, Macco, Gmelin und 
Trippel. Der Landschaftsmaler und Radierer Albert Chri- 
stof Dies?!), der 1787 Goethe bei seinen Kunstübungen 
unterstützt hatte, war auch dem Fräulein Krauss ein »scharfer 
Lehrmeister« im Vergleich zu dem nachsichtigen Gmelin; im 
Solmsschen Liebhaberorchester führte er den Fiedelbogen 
vortrefflich und in der Teestunde bei Erbachs widerlegte er 
die materialistische Lebensweisheit Hirts »mit völligem Ernst, 
das war zum Totlachen«. Der Historienmaler Alexander 
Macco®®), für den sich Goethe interessierte, wie wir aus dessen 
Briefwechsel mit K. Ph. Moritz wissen, hatte kurz nach des 
Dichters Abschied von Rom cine Pension des Ansbacher 
Hofes erhalten und scheint sich in besserer Lebenslage als die 
Mehrzahl seiner Berufsgenossen befunden zu haben. Das 
Tagebuch beschreibt ihn als einen schönen jungen Herrn, 
der sich sehr gut kleidet; aber der »schön geputzte Macco« 
ist offenbar ein recht lederner Gesellschafter gewesen, den 
die Krauss »keine zwei Stunden täglich« bei sich haben möchte, 
weil man sich rasch mit ihm ausgeschwätzt hat. Eines Abends, 
als er allein zum Tee erschien, hatten Gräfin Erbach und ihre 
Hofdame »das Glück, drei Stunden lang Herrn Macco zu 
unterhaltene. Grösserer Beliebtheit bei Marianne erfreute sich 
der Bildhauer Alexander Trippel, der wenige Jahre zuvor 
für den Fürsten Christian von Waldeck die herrliche, an Apollo 
erinnernde Goethebüste geschaffen hatte. Sie schätzte an ihm 
vor allem seine Geradheit und Aufrichtigkeit im Gegensatz 
zu der allgemeinen Gecsellschaftsheuchelei; Trippel spricht 
von der Leber weg, sagt sie von ihm, nennt ihn ihren guten 
Freund und erklärt, sie wolle lieber ihn eine Stunde lang 
schwatzen hören als Hirt. Auch der Graf hielt viel von ihm 
und liess durch ihn, als den vorzüglichsten Bildhauer im da- 
maligen Rom, seine Antiken herrichten. 


21) Albert Christof Dies, Maler und Kupferstecher, geb. 1755 Hannover, 
gest. 28. ı2. 1822 Wien, in Rom 1775—1796. 
#2) Alexander Macco, Maler, geb. 29. 3. 1767 Creglingen, gest. 24. 6. 1349 
Bamberg, in Rom 1784— 1797. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, ı 6 


82 Noack 


Der erklärte Liebling von Marianne Krauss war aber 
Wilhelm Friedrich Gmelin, der geschätzteste Land- 
schaftsstecher des angehenden 19. Jahrhunderts. Goethe hatte 
ihn kaum noch persönlich in Rom gekannt, da Gmelin dort 
um die Zeit ankam, als der Dichter die Heimreise antrat, aber 
mit Moritz, Fernow, Heinrich Meyer und anderen Ange- 
hörigen des Weimarer Kreises stand der Künstler in Bezic- 
hungen und seine Stiche fanden Goethes volle Anerkennung. 
Er war erst am Anfang seiner Laufbahn, als die Krauss ihn 
kennen lernte und auf Hirts Empfehlung Zeichenunterricht 
bei ihm nahm. Im täglichen Miteinanderarbeiten scheint sich 
ein zartes Verhältnis zwischen Lehrer und Schülerin ent- 
wickelt zu haben, jedenfalls ein sehr freundschaftliches. Sie 
spricht immer mit grosser Wärme von ihm, nennt ihn »mein 
lieber Gmelin, einer der besten Menschen, die ich noch kenne, 
erzählt, dass er sich der Mühe unterzog, ihre Zeichnungen 
aufzupappen, während sie ihm etwas auf dem Klavier vor- 
spielte, dass er ihr zuliebe die schönsten gefältelten Manschet- 
ten anzog, und dass er von ihrer Frisur entzückt war. So- 
gleich in den ersten Tagen ihres Verkehrs liess sie sich von 
ihm ein Andenken in ihr Stammbuch zeichnen und freute 
sich dann für ihn, als der Graf ein Dutzend italienische Land- 
schaften zum Schmuck seines Schlosses von ihm erwarb. 
Wenn Gmelin vielleicht geneigt war, die Beziehung zu sciner 
Schülerin etwas sentimentaler aufzufassen, so nahm sie die 
Angelegenheit leichter. Das Tagebuch berichtet, dass der 
Künstler eines Abends schwermütig war, und fährt fort: 
»Ich gab ihm den guten Rat, sich zu erschiessen; er sah das 
Gute dessen ein und wollte mir folgen. Ich gab ihm statt 
Pistolen Apfelsinen und Birnen, es half; probatum est«. 

Zu Goethes Bekannten in der Ewigen Stadt gehörten 
noch zwei nichtdeutsche Herren, die wir im Krausschen Tage- 
buch wiederfinden: Jenkins und Frey. Der ehemalige Maler, 
dann Kunstsammler, Bankier und englische Konsul Thomas 
Jenkins ®®), in dessen Landhaus zu Castel Gandolfo der Dich- 
tcr die schöne Mailänderin Magdalena Ricci kennen gelernt 
hatte, konnte natürlich von einem deutschen Standesherrn, 


22) Thomas Jenkins, englischer Maler, Sammler und Bankier, geb. um 
1722 Devonshire, gest. 1798 Yarmouth, in Rom seit 1752. 


Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 83 


der in Rom Altertümer einkaufen wollte, nicht umgangen 
werden. Man besuchte ihn, um seine etruskischen Vasen und 
anderen Antiken zu beschauen, pflog mit ihm Erörterungen 
über die Echtheit von Kameen, und aus der fachmännischen 
Bekanntschaft entwickelte sich geselliger Verkehr. Man traf 
sich wiederholt bei der Gräfin Solms, und am Anfang April 
waren die Erbacher bei Jenkins zu Tisch gebeten. Der Arzt 
Agostino Frey®*), ein Sohn des in Rom verstorbenen be- 
rühmten Kupferstechers J. J. Frey aus Luzern, war damals 
der Äskulap der deutschen Künstlerschaft und hatte als sol- 
cher im Spätherbst 1786 Goethes Freund K. Ph. Moritz be- 
handelt, als derselbe beim Heimreiten aus der Campagna den 
Arm gebrochen hatte. Als die Gräfin Erbach Ende Februar 
1791 erkrankte, wurde er gerufen. »Heute war auch der freund- 
liche Dr. Frey da, berichtet das Tagebuch, er sicht aus wie 
ein Spinnenfresser und erzählt in einem fort alle seine ge- 
machten Kuren; die wo er in die Ewigkeit geschickt hat, 
zählt er freilich nicht mit.« Wenn er zum Essen bei dem gräf- 
lichen Paar geladen war, bemerkte die Krauss, dass »unser 
charmanter Doktor kein Kostverächter war«. 


So lässt das Tagebuch in buntem Wechsel die Gestalten 
an uns vorüberziehen, die wenige Jahre zuvor sich auch um 
Goethe, Herder und die Herzogin Amalie bewegt haben. 
Manche von ihnen haben sich im Lauf der Monate enger 
an die Reisenden aus dem Odenwald angeschlossen, und 
gerade für die deutschen Künstler auf dem fremden Boden 
war die Anwesenheit vornehmer Landsleute, die freundschaft- 
liche Fühlung mit ihnen suchten, ein willkommenes Geschenk 
des Schicksals. Man wird an manche herzliche Nachklänge 
des Verweilens der Weimarer auf den Sieben Hügeln erinnert, 
wenn man im Tagebuch des Malers Wendt die einfache Er- 
zählung des Abschieds von Rom in der Nacht vom 6. auf den 
7. Juni liest: » Um 2 Uhr fuhr unser Wagen vor, wir stiegen 
ein und der Abschied ging uns so nah wie der von Erbach. 
Denn unsere guten Freunde waren alle zugegen und alles 
weinte wie die Kinder,: denn jeder hatte uns liebgewonnen 
und verlor uns ungern«. 

241) Agostino Frey, Arzt, Sohn des schweizer Kupferstechers J. J. Frey, 


geb. 6. 9. 1733 Rom, gest. 19. 5. 1801 daselbst. 
6* 


Johann Friedrich Reiffenstein und die Markgräfin 
Caroline-Luise von Baden’) 


Von 
Gerda Kircher 


Johann Friedrich Reiffenstein, der Ostpreusse und Lands- 
mann Herders, berühmt und bekannt im römischen Kunst- 
leben der Goethezeit, der geschätzteste Cicerone aus der 
Nachfolge Winckelmanns, der Freund Hackerts und der 
Angelika Kauffmann, gehört zu den interessantesten Per- 
sönlichkeiten, die uns aus der Korrespondenz der Markgräfin 
entgegentreten und der Fürstin bei der Gründung und dem 
Ausbau ihres Malcreikabinettes helfend und beratend zur 
Seite standen. 


In Paris, dem Haag und Amsterdam, den Hauptsitzen 
des Kunsthandels im 18. Jahrhundert, hatte die Fürstin ihre 
eigenen, ständigen Kunstagenten, darunter die bekannten 
Bankiers J. H. Eberts und J. Goll. Reiffenstein aber, der 
sich Freund und Lehrer der Fürstin nennen konnte, führt 
sie in deutsches und italienisches Kunst- und Sammelleben 
ein. In Deutschland weit gereist und bewandert brachte er der 
Fürstin die erste Kunde von den rheinischen, elsässischen und 
schweizerischen Sammlungen und empfiehlt ıhr angesehene, 
zeitgenössische Künstler. So treten durch seine Vermittlung 
der Basler Christian von Mechel, der Pariser Kupferstecher 
Wille, Hackert und A. Kauffmann in den Gesichtskreis der 
Fürstin ein. Mit Christian von Mechel, der einmal von 
Reiffenstein schreibt, »mon tres grand amis et aussi mon 


I) Bearbeitet aus der Korrespondenz der Markgräfin im Grossherzog- 
lichen llaus- und Familienarchiv, ein Ausschnitt aus der Geschichte der 
Kunstsammlung der Fürstin. 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 85 


rivale, wetteiferte er um den Ruhm, die Markgräfin, die die 
niederländische Kunst über alles schätzte, für Italien, für die 
Antike, für die Lehre Winckelmanns zu gewinnen. Der Brief- 
wechsel Reiffensteins mit der Markgräfin, über 20 Briefe und 
Berichte, die sich in ihren Korrespondenzbänden vorfanden, 
reicht vom Jahre 1760 bis zum Jahr 1774. 7 Briefe der Fürstin 
an Reiffenstein aus dem Jahre 1760 —61, im Konzept erhalten, 
ergänzen Reiffensteins Briefe in glücklicher Weise; diese 
Briefe Caroline-Luisens sind im Tone herzlicher und aner- 
kennender Freundschaft gehalten, sie beweisen, dass Reiffen- 
stein ein unentbehrlicher Ratgeber der Fürstin auf allen Ge- 
bieten ihrer künstlerischen Tätigkeit war und auch ihr eigenes 
Schaffen förderte: »J’ai bon travailler d’un bout du jour & 
l’autre, vos conseils et vos yeux plus clairvoyants que les 
miens me manquent partout«e. ... »Es sind nur 50 Meilen 
zwischen uns, und ich möchte, dass auch diese bald weg 
wären.« So schreibt die Fürstin einmal an Reiffenstein. Schon 
im Frühjahr 1761 hatte den damals 41 jährigen Hessen-Cassel- 
schen Hofrat und Pagenerzieher eine Reise mit dem jungen 
Grafen Lynar an den badischen Hof geführt. Das Lynarsche 
Tagebuch berichtet nur kurz über diesen Aufenthalt in Karls- 
ruhe. Wir lesen darin. dass sie bei der Markgräfin zeichneten 
und Reiffenstein sie die Schabkunst lehrte. Der Briefwechsel 
Reiffensteins beginnt gleich nach dem Karlsruher Aufent- 
halt. Der erste Brief vom 24. Mai 1760 ist von Strassburg 
geschrieben und bringt mit dem Dank für die gute Aufnahme 
in Karlsruhe sofort Auskünfte über das Strassburger Kunst- 
leben. Wir schicken einer Auswahl von Originalbriefen eine 
kurze Übersicht über den Inhalt des ganzen Briefwechsels 
voraus. 

Die 9 Strassburger Briefe vom Mai bis Dezember 1760 
bringen Berichte über die Strassburger Privatsammlungen 
des Bijoutier Braun und des Fünfzehner-Ratsherrn Reishofer. 
Aus der Sammlung Reishofer wurden durch Reiffensteins 
Vermittlung mehrere wertvolle Gemälde von Caroline-Luise 
erworben, darunter »le beau Raisin« von Desporte. Nebenher 
gehen Ratschläge über die Radiertechnik, der Caroline-Luise 
sich unter der Leitung Reiffensteins zugewandt hatte, und Ver- 
handlungen mit dem Kasseler Galeriedirektor Freese, der 


86 Kircher 


C. L. Huysum-Kopien besorgen soll. Reiffenstein schildert 
die berühmten, rheinischen Privatsammlungen der Grafen 
Öls und Stadion und veranlasst dadurch Caroline-Luise zu 
einer kleinen Rheinischen Kunstreise. Von Künstlern emp- 
fiehlt er den Landschafter Bemmel für Sürporten in das 
Karlsruher Schloss; für Graphik den Strassburger Stecher 
Stridbeck, auch vermittelt er die Beziehungen zu den Samm- 
lern und Malern Krahe, Fiedler, Richard, von Donop und 
zu Wille ın Paris, der C. L. bei den Einkäufen aus der be- 
rühmten Sammlung des Comte de Vence gute Dienste leistete. 
Die Sommermonate 1760 führten Reiffenstein nach Nancy, 
er erzählt von den Gemälden La Tours und den Bauwerken 
der Stadt, die für das Karlsruher Bauwesen anregend sein 
könnten. Von grösstem Interesse sind Reiffensteins Schwei- 
zer-Berichte vom Sommer 1761. Diese »Memoires pittores- 
ques« wie er sie selbst nennt, geben Einblick in das rege 
Schweizer Kunstleben damaliger Zeit; Lynar hatte ursprüng- 
lich beabsichtigt, von Strassburg zum Studium nach Lau- 
sanne überzusiedeln. Vor der Reise in die Schweiz wurde 
der Besuch in Karlsruhe wiederholt. Zuerst hören wir vom 
Basler Kunstleben. Reiffenstein schildert ausführlich die 
Kunstsammlungen Rhyhiner, Hoffmann, Burckhardt und 
Sarasin, sowie des Porträtmalers Grooht und des verstorbenen 
Malers Meyer. 


Mit Grooht und Rat Herbster besichtigt er die Samm- 
lungen des Markgräfler Hofes und stellt eine Auswahlsendung 
für C.L. zusammen. Es ist dies der erste Bericht über die 
schr in Vergessenheit geratenen, badischen Sammlungen in 
Basel. In Schaffhausen besuchen die Reisenden die Samm- 
lung des Landvogtes Rischer und den Maler Hurter, der 
später Carl Friedrich malt. In Zürich werden die Samm- 
lungen Kaufmann Schulheiss, Buchführer Heidegger und 
Heidegger und Compagnie genannt, Reiffenstein befreundet 
sich mit dem Maler Füssly. Noch steht das Züricher Kunst- 
leben weit hinter dem regeren von Bern zurück;; ausführlich 
hören wir von der Sammlung des Kunsthändlers Fersen zum 
Falken in Bern, bei dem Reiffenstein zu Gast ist. Ein Bild 
von Rubens »Der Liebesgarten« erregt unser Interesse, weil 
wir es vielleicht in der Karlsruher Kunsthalle unter anderm 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 87 


Namen wiederfinden. In der Sammlung des Porträtmalers 
Handmann ragt ein Teniers »Chymist in seinem Labora- 
torium« hervor. Beide, Fersen und Handmann, hatten C.L. 
ihre Dienste für Gemäldebesorgungen angeboten. Neben der 
Sammlung Lerber, die sich durch italienische Meister aus- 
zeichnete, erwähnt Reiffenstein noch das Kabinett des Biblio- 
thekars Sinner. Der aus Paris zugezogene Monsieur Rivasans 
zeigt seine neue Maschine zum Kopieren antiker Reliefs, 
Bildhauer Funk seine schöne Mustersammlung von Marmor- 
arten. Von dem Maler Stuphanus in Lausanne lässt sich 
Reiffenstein ein Rezept für einen Pastellfirnis geben. 


In Genf galt der Besuch vor allem dem berühmten Maler 
Liotard. Der Bericht über diesen Besuch ist von besonderer 
Bedeutung, da er bis jetzt der einzige, urkundliche Beleg über 
die Beziehungen der Markgräfin zu Liotard ist. Liotard nennt 
sich hier Lehrer der Fürstin ; er bewahrt als besonderes Kleinod 
seiner Sammlung ein Selbstbildnis Caroline-Luisens und eine 
andere Arbeit ihrer Hand; er spendet ihren von Reiffenstein 
mitgebrachten Zeichnungen grösstes Lob. Reiffenstein da- 
gegen weiss die Kunst Liotards weniger zu schätzen; hier 
zeigt sich schon der klassizistische Theoretiker, der hinter den 
Bildern mehr sucht als schöne Farben und Formen; er zieht 
die Werke seines Freundes Tischbein in Kassel vor. Leider 
hören wir trotz ausführlicher Besprechung der Sammlung 
Liotard nichts Näheres über Erwerbungen C. L’s. aus dieser 
Sammlung. Aus andern Schriftlichkeiten geht sogar hervor, 
dass die von Reiffenstein getroffene Auswahl von 4 Gemälden 
aus der Sammlung Liotard später gegen andere vertauscht 
wurde. | 

Ausser Liotard werden noch der Genfer Zeichner und 
Stecher Soubeyran und der Medailleur Dassier erwähnt. 
Mit dem berühmten Schweizer Medailleur Hedlinger in 
Chur hatte Reiffenstein wegen eines Medaillenauftrages für 
den Landgrafen von Hessen-Cassel verhandelt. 

Die Schweizer Reise gipfelte in einem Besuche in Delices 
bei Voltaire, zu dem sich Herr von Palm noch eingefunden 
hatte, und wo man gemeinsam des Karlsruher Hofes mit 
Entzücken und Lob gedachte. Es ist bezeichnend für die 
damalige Zeit, dass in diesen Kunstberichten über die 


88 Kircher 


Schweizer Gebirgswelt kaum ein Wort verschwendet wird. 
Ein Ausflug von Zürich galt dem Kloster Einsiedeln und seinen 
»zu kostbaren« Heiligtümern, der Gletscher wird von Bern 
aus ein einzigesmal gedacht. 


Von Genf wandten sich die Reisenden nach Lyon, 
doch hören wir von dieser südfranzösischen Reise wenig 
Bemerkenswertes. Nach einem dreiwöchigen Aufenthalt in 
Paris entschlossen sie sich nicht nach England, wie ursprüng- 
lich geplant, sondern nach Italien weiterzureisen. In den 
italienischen Briefen und Berichten Reiffensteins tritt das 
Persönliche mehr in den Vordergrund. Zuerst schildert er 
die Reise mit Lynar, die über Oberitalien, Turin, Mailand, 
Parma, Piacenza, Venedig, Bologna nach Florenz führte, 
wo sie Erdmannsdorff kennenlernten, dann nach Neapel 
und Rom in den Bannkreis Winckelmanns. Das Zerwürfnis 
mit dem jungen Grafen, der Entschluss in Italien zu bleiben 
in der Hoffnung auf die hessisch-casselsche Anstellung; 
das Scheitern all dieser Pläne, da der Landgraf selbst durch 
den Krieg der Mittel entblösst war; das vergebliche Warten 
auf eine Anstellung in preussischen Diensten, dies alles zieht 
an uns vorüber. Eine grosse Not bricht über Reiffenstein 
herein, der in Florenz zurückgeblieben, lange vergeblich 
auf die Nachzahlungen Lynars wartet. Damals half ihm 
Caroline-Luise mit Wort und Tat über die schwersten Zeiten 
hinweg, sie sandte ihm einmal 5o dann 200 Dukaten, die 
Reiffenstein später in bessern Zeiten wieder zurückzahlte. 
All die Halbkünste, die Reiffenstein trieb, Versuche in der 
Farbdruckmanier von Strange, Kopien und kleine Malereien 
konnten ihm nur einen kleinen Verdienst schaffen, bis seine 
Freunde ihn aus dieser Not retteten. Ein Aufenthalt von 
Florenz aus bei dem gelehrten und kunstsinnigen Abbe 
Fabbroni in Pistoja, die Einladung zu Capitän Burmann 
in Neapel 1763 bringen Reiffenstein über die schlimmsten 
Zeiten. Mit der Übersiedlung nach Rom, im Herbst 1763, 
ist sein Stern endlich wieder im Steigen, er führt ihn schliess- 
lich durch sein Ciceroneamt und seine Pensionen, die er 
als gothaischer und russischer Rat bezog, einer angesehenen 
und gesicherten Existenz zu. Auf den Inhalt der interessan- 
testen Briefe sei noch etwas näher eingegangen: Reiffenstein, 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 89 


der die Geldmittel Caroline-Luisens und ihr Interesse für 
italienische Kunst gerne überschätzte, hatte schon 1762 
von Venedig aus den Vorschlag gemacht, Winckelmann 
zum ständigen italienischen Kunstagenten der Fürstin zu 
ernennen, er schreibt: Man beauftragt eine wirklich kunst- 
verständige Persönlichkeit mit den Ankäufen, indem man 
ihr Vollmacht gibt und völlig freie Wahl und eine jährliche 
feste Ausgabensumme festlegt. Das Geld wird durch den 
Kreditbrief einer deutschen oder ausländischen Bank zur 
Auszahlung gebracht; das staatliche Verbot der Ausfuhr 
von Kunstwerken sei leicht zu umgehen; England habe noch 
nie so viel Kunstwerke ausgeführt wie gerade eben. Caroline- 
Luise ging auf diesen Vorschlag nicht ein, sie erwarb über- 
haupt nur sehr wenig Gemälde aus Italien. 


Noch interessanter sind Reiffensteins sehr ernst gemeinte 
Pläne zur Begründung einer Kunstakademie in Karlsruhe, 
die unter seiner und Angelika Kauffmanns Leitung stehen 
sollte, und die er in dem Neapler Brief vom ı2. Dezember 1763 
der Markgräfin unterbreitete. Die Sehnsucht nach einer 
Anstellung im deutschen Vaterlande klingt ergreifend durch 
diese etwas umständlich vorgetragenen Vorschläge und 
»Träumereien« hindurch. Wie oft tun wir diesen deutsch- 
römischen Künstlern Unrecht, die nicht freie Wahl, sondern 
das Schicksal dauernd in Italien festhielt, weil die Heimat 
sich ihrer nicht annahm oder nicht annehmen konnte, da 
die Mittel zu beschränkt waren. Die Idee der Karlsruher 
Kunstakademie beschäftigte Reiffenstein schon früh, und 
überall auf seinen Reisen sucht und findet er Künstler, 
die sich zur Verwirklichung dieses Planes eignen könnten. 
Er stellt einen vollständigen akademischen Lehrkörper zu- 
sammen. Schon in Turin auf seiner oberitalienischen Reise 
wusste er den Historien- und Dekorationsmaler Beaumont 
für Caroline-Luise zu interessieren, besonders für Entwürfe 
zu Deckenmalereien im Karlsruher Schloss. In Mailand 
weist er auf den Tiermaler Lodonio hin, dem er den badischen 
Hof im rosigsten Lichte geschildert hatte. Als Dekorations- 
und Theatermaler empfiehlt er einen jungen Bibiena-Schüler, 
den in Florenz lebenden Monichetti, aufs wärmst®. Für die 
Prospektmalerei rät er zu dem jungen Bolognesen Mario 


90 Kircher 


Tessi, der sich zur Zeit der Gunst des Grafen Algarotti 
erfreue. Eine ausführliche Charakteristik gibt er von dem 
sojährigen Florentiner Leonardo Frati, der, geschickt in 
allen Künsten, auch im Gipsabgiessen, Modellieren im Land- 
schafts- und Blumenzeichnen, sich für Karlsruhe besonders 
eignen würde. Reiffenstein schreibt: »Er und Lodonio 
würden die schöne Natur um Karlsruhe in ein paar Jahren 
durch Malen und Ätzen verewigt haben«. — So sehen wir 
hier Pläne auftauchen, deren Erfüllung erst dem ıg9. Jahr- 
hundert vorbehalten war. Nie hören wir in der Korrespondenz 
der Markgräfin von einer Antwort auf all diese Ideen. 


Reiffensteins und Caroline-Luisens verschiedenartige 
Kunstauffassungen und Liebhabereien kennzeichnet der 
römische Brief vom ı2. August 1772; Carolines Vorliebe 
für die Niederländer sucht Reiffenstein vergeblich zugunsten 
der Italiener umzustimmen. 

Ein Brief vom Februar 1765 berichtet eingehend von 
Reiffensteins persönlichen Verhältnissen, das Scheitern der 
Kasseler Anstellung, seine weiteren Pläne, seine Radier- 
tätigkeit, die Versuche in Rembrandt-Manier, die Arbeit 
am Bildnis Winckelmanns und des englischen Schauspielers 
Garrik. 

Mehrere Briefe, August 1765, März 1771, November 1775, 
sind Reiffensteins Lieblingsbeschäftigung gewidmet, den 
Versuchen zur Nachahmung antiker Gemmen und Reliefs. 
Dies von Winckelmann und Kardinal Albani geförderte Unter- 
nehmen verdient an Hand dieser Briefe doch ernsthafter 
beurteilt zu werden, denn nur als »Spässe für Kinder und 
Reisende« wie Goethe einmal von Reiffensteins Experimenten 
schreibt. Weniger für Kunst und Wissenschaft als für 
das klassizistische Kunstgewerbe haben seine Bemühungen 
Früchte getragen. In Frankreich nahm sich der Architekt 
Clerisseau dieses neuen Verfahrens an. Nach England 
vermittelte es der Kunsthändler Jenckins, so dass wir Reiffen- 
stein als den geistigen Urheber der Wedgwood-Dekorationen 
anschen können. Reiffenstein hatte sich auch für die Wieder- 
belebung der antiken Enkaustikmalerei eingesetzt. Bei all 
diesen Experimentierkünsten kam die von seinem Vater 
ererbte Apothekernatur sichtlich zum Durchbruch. 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden Qi 


Friedrich Noack, der beste Kenner des deutschrömischen 
Kunstlebens, gibt uns im Goethe-Jahrbuch (1909 und 1910, 
Bd. 30/31) eine ausführliche Lebensbeschreibung und Cha- 
rakteristik Reiffensteins. Sie enthebt uns jedes weiteren 
Eingehens auf sein Geschick und seine Art. Er ist und bleibt 
der dort geschilderte Hofmeister des Klassizismus, ehrenwert 
und achtunggebietend, aber ohne den Zauber der grossen 
Persönlichkeit und die Schwungkraft echten Künstlertums; 
in seiner Kunstauffassung der typische FEklektizist, der mit 
seiner Pedanterie den Spott der jungen, deutschrömischen 
Künstler hervorrief; »il dio padre omnipotente«, wie sie ihn 
nannten. Wir wissen aber auch, dass er den deutschen Künst- 
lern in Rom ein freiwilliger Konsul war, ein Berater in 
ihren Sorgen und Nöten, ein treuer Freund, der manchem 
Landsmann an der Pyramide des Cestius das letzte Geleite gab. 


Der Briefwechsel mit der badischen Markgräfin zeigt 
Reiffenstein als Freund und Lehrer der Fürstin in einem 
neuen Licht; es stimmt uns auch milder in der Beurteilung 
seiner Art, da wir daraus ersehen, wie hart das Leben ihm 
mitgespielt hatte. Das Vertrauen und die Verehrung, die 
ihm Caroline-Luise entgegenbrachte, hat er in hohem Grade 
verdient; er war immer bestrebt, für diese Gunst mit reichen 
Gaben zu danken. In den 60er Jahren, da Caroline-Luise 
den Grundstock zu ihrer Gemäldesammlung legte und eines 
erfahrenen Führers bedurfte, hatte er überall helfend ein- 
gegriffen. 

Seine Ratschläge, seine Auskünfte, seine Empfehlungen 
bedeutender Künstler wurden der Fürstin von höchstem Wert. 


Mit Bedauern sehen wir den glänzenden Plan der 
Gründung einer Kunstakademie in Karlsruhe und der 
Berufung Angelika Kauffmanns scheitern. Es schien einmal 
die Möglichkeit zu bestehen, dass Karlsruhe eine Heimstätte 
geworden wäre für die angeschensten Persönlichkeiten des 
deutschrömischen Künstlerkreises, eine Hochschule deutscher 
Malerei des Klassizismus. Aber wenn die Pläne auch Träume 
blieben, es braucht Karlsruhe demnach nicht zu gereuen, 
Reiffenstein als Freund der badischen Markgräfin dem 
Kranze seiner Erinnerungen einflechten zu können. 


92 Kircher 


Caroline-Luise an Reiffenstein nach Strassburg 
Die ersten Radierversuche 
ı. Brief Dr. Fürstin. ©. D. (1760) 


»Comment Mr. vous ne vous Etes ocupe que de moi depuis votre 
arrive a Strassb(urg). Je devrois Etre honteuse de toute les peines 
que je vous cause. Il m’est impossible de vous marquer combien ie 
suis sensible a toutes vos attentions; vous me donnez mille preuves 
de votre souvenir; vous pouvez compter Mr. que vous n’avez pas 
ete oublie a notre tour, que nous ne nous souvenons de vous rendre 
ä vos merites et a vos talents, c’est qui leur est düe (!). Je vois avec 
plaisir que vous n’attendez que l’aprobation du Pere de Mr. le Conte 
de Lynar pour vous fixer pour un temps ä Strassburg. La proximite 
du lieu me fait esperer ou de vous revoir encore un moment ou de 
recevoir plus souvent de vos nouvelles, et cela me donne de la Joye. 
Je suis tres obligee de m’avoir fait connaissance avec Le Sr. Stridbeck, 
etant plus pres, outre la commodite d’en pouvoir faire igi le payement, 
il me satisfera toujours plus proptement. J’ai fait payer au Jouaillier 
Hess les 17!- pour son compte, et la semaine prochaine je medite 
de mettre une de ces planches en a&uvre, telle qu’elle sera, je vous la 
soumettrai comme a mon maitre, et si vous voulez pas avoir de quoi 
rougir de votre Eleve je vous prierai d’y mettre la main. Le Sr. La- 
Roque m’a fournit une 4” de Rembrandt a l’eau forte, le peintre 
ici les tient pour originales, elles sont fort bien. La decouverte que 
vous venez encore de faire Mr. de plusieurs beaux tableaux m’en- 
chante; je serai charmee de les voir tous 5; et si le proprietaire 
Sr. Braun veut faire le voyage ä ses frais je ne m’y oppose point. 
Je crois les tableaux bien beaux, mais ils sont un peu chers. — (Der 
Brief bricht hier ab, die nächstfolgenden besprechen genau die wei- 
teren Erwerbungen von Strassburger Bildern — die Originalrech- 
nungen dieser Käufe sind erhalten.) 


Die Mainzer Kunstreise Caroline-Luisens 


Die Kabinette Graf Stadion und Öls und die kurpfälzischen Samm- 
lungen in Mannheim 


5. Brief C. L’s. an Reiffenstein. O.D. 


»Je vaıs donc vous faire la relation promise sur le bien que 
vous m’aviez dit des Cabinets a Mayance. J’ai sollicit@ le Margrave 
de m’y mener. Nous fimes ce tours il y a 8 jours tres en incognito 
— nous en parlämes pas meme ouvertement igi — notre premier 
soin nous conduisit chez le Grosshofmeister C'* Stadion, mais je 
ni vois ni Mieris ni autre beau tableau. L’homme qui nous ouvrit 
la porte Etoit un grand Benet, il ne nous put rendre compte de rien 
et apres que je lui disoit toujours qu’il falloit encore qu’il y eusse 
plus de tableaux, il me repondit, il yen a bien encore quelques uns 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 93 


dans le Cabinet de travail de Mr. le Conte, mais il en a la clef sur 
lui et il est & la campagne. En revenge je vis chez le Conte d’Öls 
toutes les belles choses dont vous m’aviez parle, deux tetes de femme 
de Rembrandt, que vous n’aurez certainement pas oublies. Je ne 
connoissois pas trop encore le maitre et il me semble n’avoir jamais 
rien vu de plus beau. Deux Bourgignons, une tete de Copetzky 
entre autre et plusieurs de Seyboldt fixerent preferablement mon 
attention. Enfin je fus fort contente de ma journee, que nous finis- 
sames par le Cabinet du C!*- Lotter Stadion, on ily a bien de beaux 
tableaux encore. Surtout une tete d’homme de van Dyck comme il 
n'y en a pas a Mannheim m’ebranla un peu; Je ne vous nomme 
que les morceaux exquis que vous connoitrez, il est vray j’aime A 
en parler avec vous. 


Vous pensez bien Monsieur que je vous ai mille obligations 
de m’avoir mis cette idee dans ma tete; recevez en mes remerciment 
bien sinceres, car vous ©tes cause que j’ai passe 2 journees bien 
satisfaisantes pour moi. 


En passämes Mannheim nous fimes un tour a la bibliotheque 
et vimes aussi la collection d’estampes et de desseins qui m’enchan- 
terent n’en ayant point vu non plus. Je m’instruit si donc beaucoup 
dans l’espace de deux fois 24 heures, il est vray qu’a mon gres, j’y 
aurois pu mettre autant de jours. Vous me parlerez aussi s’il vous 
plait Mr. sur les cabinets de Mayance, si mon jugement a et& juste 
et ce que vous yavez remarque dessus. C’est vous qui auriez du 
faire ce tour avec moi, j’en aurais tire un vray fruit. — 


Je suis charme Mr. de vous voir tout aussi content de votre 
voyage en Lorraine, tout le monde c’est du Roy Stanislaus, l’on dit 
fait pour &tre aime. Le Margrave qui vous dit bien ses compliments 
seroit bien aise de savoir si ces estampes de ce compte generale de 
la depense des Edifices, qui vient s’imprimer a Luneville, cela 
donne des lumi£eres utiles. Comment avez-vous trouve& les La-T'our, 
sont ıls fort au dessus de la Rosalba? 


Je rends ici Mr.la lettre du Sr. Wille. En verite je n’aurois 
pu choisir un meilleur commissionaire. Ne rougissez vous pas de 
dire tant de bien de moi; j’en suis a la verite penetree, puisque 
cela me prouve votre amitie, qui m’est reellement chere, vous m’avez 
fray& la un bien bon chemin en faisant naitre bonne volonte pour 
moi Mr. Wille. Il me faut seulement encore attendre une reponse 
de mon autre correspondent que vous savez — pour ne pas peut- 
etre me gater mes affaires. — 


Si Javois eu le courage de vous envoyer l’orginal de Rem- 
brandt, que j’aurois moins merite vos @loges, (handelt sich um eine 
Radierung, die C. L. nach einer Radierung von Rembrandt gemacht 
hat) il est que seul, il a assez bonne mine, mais peu & cote de l’autre; 
il est cependant vray qu’une pareille piece est moins difficile qu’une 


94 Kircher 


tete; jJ’en ai voulu faire une, mais c’est bien autre chose je m’entien- 
drai encore a temps & ses petits sujets. — 

J’eespere que ces tableaux ci retourneront en aussi bon etat, 
que vous me les avez envoyes, ıils etoient admirablement bien em- 
paquetes (handelt sich um Bilder, die aus Strassburg zur Ansicht 
gesandt worden waren.) Melling s’en est charge et j’y ai ete pre- 
sente. Les 8ı Louis 12" 8% seront bien comptes. — 

Il ne me reste donc qu’a recommencer & vous remercier de vos 
peines, de vos soins, de vos amities, vous me rendez muette, rien 
n’egale jamais cette estime distinguee avec laquelle je ne cesserai 
de vous honorer.« — 


Reiffenstein über Gemälde und Stiche Rembrandts 
ın Maınz und Mannheim 


Aus dem 8. Strassburger Brief Reiffensteins an Caroline-Luise 
O.D. (1760) 


»Les Rembrandt et les van Dyck (beim Grafen Stadion in 
Mainz) sont fait pour tenter ceux qui sont inities dans les misteres 
de cette magie dont ces grands maitres ont su faire vivre des toiles. 
J’en suis aussi tente toute fois quand je les vois, mais comme il n’est 
pas vraisemblable que je parviendrai jamais assez pour pouvoir 
posseder ces sortes de chef d’auvres, j’y renonce tres aisement 
quant & la possession, mais je suis d’autant plus vivement tente, 
d’essayer s’il ne seroit possible, qu’en etudiant les manieres de ces 
maitres je puisse atteindre a quelques degre de leur perfection. — 

La collection d’estampes au Cabinet de Mannheim est immense; 
V.A.S. aura & peine eu le temps d’en ouvrir quelques portefeuilles. 
Mais cette belle suite des gravures de Rembrandt aura certainement 
augmente la bonne idee qu’Elle avoit de ce maitre. Parmi les 
desseins dont je n’ai parcouru qu’un portefeuille on n’aura pas 
oublie de montrer a. V. A. S. ce recueil de desseins imprimes, 
qu’un Anglois Artur Pond a publie il yag ou dix ans, on ne 
peut pas se lasser d’admirer cette verit& avec laquelle on ait pu 
rendre en imiter les desseins en crayons rouge, A la plume, & 
l’encre de chine (Brief bricht hier ab). 


Reiffenstein bei Liotard in Genf 
Aus den Schweizer Berichten von 1761 


»Monsieur Liotard ward durch das mir an ihn gnädigst anbe- 
fohlene Compliment recht schr gerührt und wusste seine Verehrung 
gegen seine ehemalige durchlauchtigste Schülerin, von der er be- 
ständig mit einer recht väterlichen Zärtlichkeit sprach, nicht genug- 
sam auszudrücken. Er wusste kaum, was er sagen sollte, als ich 
ihm die beiden Zeichnungen, mit welchen er begnadigt worden, 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 95 


sehen liess. Er lobte dieselben als ein Kenner des darin befindlichen 
Schönen und Meisterhaften, und es schien mir, als wenn er zuweilen 
im Begriff war aufrichtig zu gestehen, dass er nicht imstande wäre 
mit derselben Richtigkeit und Schärfe zu zeichnen. Allein das Ge- 
lübde, so er jemals getan haben muss, seine Arbeit für die schönste 
in der Welt zu halten, hielt sein Geständnis immer wieder zurück, 
Die Kunst, sich und seine Arbeit zu loben, versteht er als ein grosser 
Meister, seine Ausdrücke bei der Beschreibung seiner Gemälde 
sind so stark, dass sie ihn selbst entzücken. Dieser Kontrast zwischen 
dem Schönen und Schlechten seiner Arbeit und zwischen der jugend- 
lichen Freude und seinem Alter hat mir seiner Seltenheit wegen 
eine Weile sehr wohl gefallen. Als er aber in meinem Portefeuille 
die Zeichnungen von Hercules und Omphale, mit der mich der 
Cassler Hofmaler Tischbein beschenkt hat, gewahr wurde und die- 
selben nicht allein ın untadelhaften Stellen tadelte, sondern auch 
offen gestand, dass er aus dergleichen unvollkommenen Sachen 
nicht das geringste machen könnte, und mich dabei beständig auf 
seine Art, die Natur nachzuahmen, als die einzig vollkommenste, 
verwies, so hatte ich alle Mühe ihn mit der seinem Alter schuldigen 
Höflichkeit anzuhören. — Er hat sich vor einigen Jahren mit einer 
jungen, artigen Frau verheiratet und hat von derselben ein vier- 
Jähriges, schönes und lebhaftes Söhnchen. Den Bart hat er seiner 
Frauen zu Gefallen abgelegt und sieht also nicht halb so ehrwürdig 
aus als das Porträt, welches er vor vielen Jahren von sich verfertigt 
hat. In diesem sowohl als in den andern Stücken seiner Arbeit, 
die ich bei ihm angetroffen, hat er die Natur, so wie er sie vor sich 
gesehen, sehr genau und sorgfältig aber öfters ohne Geschmack 
und Haltung nachgeahmt, und in der Zeichnung der Hände ist 
er auch immer sehr mangelhaft. Wenn man indessen seine Arbeit 
nicht gar zu genau prüfet, so gefällt darin die Wahrheit, mit der 
er gewisse Sachen glücklich nachahmet, nebst dem Fleisse und der 
Schönheit seiner Farbe, Kennern mit allem Rechte und bezaubert 
diejenigen, die die Kunst nicht nach Regeln und eigenen Empfin- 
dungen des Richtigen und Schönen beurteilen können. (Es folgt 
hierauf noch eine Beschreibung seines ansehnlichen, aus den Nieder- 
landen mitgebrachten Malereikabinetts, auf die wir an dieser Stelle 
nicht eingehen.) 


Der Maler Chevalier de Beaumont Turin 
Aus dem oberitalienischen Reisebericht Reiffensteins. 1762 


»Indessen konnte er, als ich ihm die schöne Zeichnung wies, 
mit welcher ich von hoher Hand begnadigt worden, und er meine 
Beschreibung der übrigen, hohen und seltenen Eigenschaften dieser 
grossen Meisterin hörte, sich doch nicht entbrechen, sich zu be- 
klagen, dass er nicht in einem solchen Lande zu arbeiten das Glück 
hätte, in welchem die Fürsten nicht allein die Künste schützen und 


096 _Kircher 


belohnen, sondern auch mit eigenen Händen zur Vollkommenheit 
bringen helfen. Er arbeitet mit einer grossen Leichtigkeit, und als 
ich einige seiner Esquissen sah, welche sehr präzis sind und fast 
das Ansehen völlig ausgemalter Stücke haben, so fiel mir ein, dass 
man bei dem allgemeinen Mangel an grossen und starken Com- 
ponisten sich auch in der Ferne dieses Mannes bedienen könnte, 
wenn man ihm Sujets zur Composition zuschickte, die nachher von 
geschickten Meistern nach seinen Esquissen ins Grosse gemalt 
werden könnten. 


Die Erinnerung der schönen allegorischen Erfindungen zu 
einigen Plafonds, die eine grosse Fürstin zu ihrem Vergnügen ent- 
worfen, veranlassten bei mir diesen Einfall, den ich ihm auch nicht 
verschweigen konnte. Er freute sich ungemein über die Nachricht 
von einer für eine Fürstin so seltenen Bemühung und versicherte, 
dass wenn er das Glück haben sollte, für dieselbe zu arbeiten, er 
seine Entwürfe wie fertige Gemälde im Kleinen ausführen wollte.« — 


Der Tiermaler Lodonio aus Mailand 
Aus dem oberitalienischen Reisebericht 


Er verlangte von mir Nachrichten von einigen deutschen Höfen, 
an welchen seine Kunst Gönner und Beförderer finden dürfte; ich 
musste natürlicherweise ihm zuerst den Baden-Durlachischen Hof 
beschreiben, und da ich das Glück hatte, ihm die daselbst lebende 
hohe Beschützerin der schönen Künste auch aus höchstderselben 
meisterhafter Arbeit bekannt machen zu können und die Gnade 
und Leutseligkeit des Regenten getreulich abzubilden, so hat er sich 
diesem Hofe schon im Herzen gewidmet und würde sich glücklich 
schätzen, wenn er unter den Befehlen einer so hohen Kennerin und 
Meisterin zu arbeiten das Glück hätte. Er hat ehemals ein Histo- 
rıenmaler werden wollen und hat sonderlich zu Parma die Plafonds 
und andere Sachen von Corregio fleissig gezeichnet; daher ist er 
auch in den Figuren stark, welches man bei Tiermalern selten 
antrifft. (Fleiss, Feuer, Liebe zur Kunst zeichnen ihn aus.) 


Niederländische oder italienische Kunst 
Reiffensteinen C.L. Rom ı2. August 1772 


»Qand a l’attachement que V. A. S. me fait !’honneur de parler 
pour l’ecole flamande, un vovage en lItalie ne la fera pas perdre, 
parce qu’elle rend en parfaite connaissance Justice & la beaute, 
fraicheur et vairite du coloris des ouvrages des meilleurs maitres 
de cette ecole, mais quand meme V.A.S., ne rencontrait pas ıici 
des carnations si vives et si belles qu’on observe avec tant de plaisir 
dans les beaux ouvrages de Gerard Dou, la superiorite du Genie, 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 97 


lagrandeur et la correction du Stile dans les ouvrages des meilleurs 
maitres de l’ecole romaine et lombarde et la couleur vraie, chaude 
et harmonieuse de l’ecole venetienne la dedomageroit bien am- 
plement.e — 

(Reiffenstein begegnet dem Vorwurf C. L’s., dass die Bilder 
der grössten italienischen Maler »noircis« seien, mit der Erklärung 
des Nachdunkelns der Farben und der Wahl der Malgründe. Bei 
der Florentiner Schule träfe dies nicht zu, weil die ganze Rafael- 
schule auf weisse Gründe male, was auch Mengs wieder anstrebe. 
Auch in Venedig mache mancher Meister davon eine Ausnahme, 
was ja schon das Kolorit von Rubens bezeuge.) 


Er fährt fort: »Mais la sublime et le grandeur qui pene (!) dans 
les chefs d’euvres de la sculpture grecque, quand on est vis-A-vis 
des originaux memes, prommet a V.A.S. une satisfaction bien 
superieure a celle qu’Elle a deja eu en voyant les jets en plätre, ou 
par le defaut de mon lueur, et de celui qui les a mises ensemble 
il y reste toujours quelques choses de disloque et de raide, au lieu 
que l’original paroit Etre bien d’agilite et du mouvement. Ces grands 
maitres laissent bien en arriere tout ceux, qui les ont &tudies j’usque 
a present. En voyant souvent avec application leurs ouvrages, la 
grande perfection qu’on y observe fait peu a peu perdre la predilection 
pour la peinture, ou on ne rencontre pas des idees et des perfections 
si sublimes«. 


J. Vernet und die Brüder Hackert (ebenda). 


»Rien ne me paroit si juste que ce que V. A. S. me fait ’honneur 
de me dire sur le salon de Paris; j’en juge parce que je me souvient 
d’ avoir vu moi m&me de ces maitres, dont Elle parle, et parce que 
Plusieurs voyageurs, qui ont vu le m&me salon me l’on dit. Le cou- 
chant de soleil de Vernet doit avoir ete un bien bon tableau, parce 
que V.A.S. en a desire la possesion. Mais son avantage peut £tre 
bien avoir ete, qu’il se trouvoit parmis les maitres inferieurs a lui. 
Ici& Rome, oü on a des tableaux de son meilleur temps, il ne tient 
pas un grand rang, parce que quand on excepte un certain goüt 
agreable dans la composition de ses sujets et une touche vive et 
spirituelle du pinceau, on y defie constamment la verite des formes 
et des tons; soit dans les arbres soit dans les roches et terrasses, 
ou tout est peint par souvenirs et oü rien ne permet la moindre 
confrontement avec la nature, laquelle de temps en temps il paroit 
avoir vu aux environs de Rome ou de Näples; au moins le Claude 
Lorrain, Caspar Poussin et la belle nature de nos environs ici ne 
paroisent incomparables avec Vernet. Pour ne pas dire que l’Alle- 
magne l’emporte deja sur lui j’espere que les Francois meme le 
doivent bien un jour, quand le merite de Hackert l’aine, qui peint 
actuellement les principaux €evenements des victoires des Russes 
sera plus generalement connu. Lui aussi, bien que son frere avoient 
deja beaucoups de reputation, ilyaquatre ans a Paris, mais pendant 

Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd. 3 >, ı 7 


98 Kircher 


les quatre ans qu’ils ont etudies en Italie en dessinant et en pein- 
gnant continuellement d’une maniere tres rendue les plus belles 
sites aux environs de Rome et de Näples apres nature, ils ont fait 
des progres etonnants. Le cadet est actuellement en chemin pour 
l’Angleterre, oü ses ouvrages ont et&s forts aplaudits. Je l’ai adresse 
a Mr. Mechel a Basle, qu’en cas qu’il devoit passer par Carlsruhe, 
il le recommanda a quelqu’un, qui lui procurat l’honneur d’etre 
presente a V.A.S. Elle verrat certainement avec plaisir l’immense 
portefeuille de ses etudes, qu’il a avec lui, et qui ont ete faites pen- 
dants 4 ans aux environs de Rome et de Näples. Celui-ci peint 
aussi avec beaucoups de succes des chevaux et d’autres anımaux, 
dont il enrichit ses paysages tantöt a la Wouwermann tantöt a la 
Berchem; il peint d’un fini egal & celui des meilleurs peintres flam- 
mands. L’aine peint des Paysages et des marines tantöt dans le 
stile de Claude Lorrain, de Caspar Poussins et de Salvator Rosa, 
parce que pour ses differents stiles ceux ci qui Etudent d’apres nature 
en Italie trouvent des sujetsen abondance. Il commence actuellement 
& historiser ses paysages, pour s’accoutumer & traiter des sujets plus 
sublimes dans le genre des paysages. Le premier morceau qu'il 
a fait dans ce genre est le sacrifice fait a l’amour, tire du 
Daphnis du Gessner. Pour pendant il peintra l’arriVe de l’Enee 
en Italie. Ces deux sujets ont ete choisis par Mr. de Koch, com- 
pagnon de voyage du Prince Gallızin, pour Etre execute pour 
Mr. le Vice-Chancelier de Russie. Cet’ artiste distingue et aimable 
en m&me temps par rapport de son caractere et de ses bonnes maurs 
est deja extr&emement recherche de plusieurs nations; il travaille 
actuellement pour en couple de mois aux environs d’Albano, 
pour y finir plusieurs ouvrages commenc&es, et pour y faire des 
etudes d’abord peint d’apres nature, j’irais pour quelques jours 
assister a ces belles scenes en compagnie de Mr. le C. de R. le 
cadet, avec lequel je vois actuellement Rome et qui sachant, que 
jai l’honneur d’ecrire aujourdhui a V. A. S. me charge de faire 
agreer de V.A.S. les tres humbles respects... .« 


(R. erzählt von sich, dass er von Zeit zu Zeit Landschaften 
zeichne nach der Natur und nach Studien Hackerts, zum Malen 
komme er wegen seiner Ciceronebeschäftigung eben nicht mehr.) 


Über Angelika Kauffmann im Reisebericht von 17562 


Reiffenstein schliesst die Charakteristik der jungen Künstlerin 
mit folgenden Worten: »Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland ist 
ihr erster Wunsch, sich und ihre Arbeit der durchlauchtigsten Herr- 
schaft zu Karlsruhe zu Füssen zu legen, und das Glück teilhaftig 
zu werden, durch das Urteil und den Beifall der hohen Meisterin, 
deren Arbeit sie mit Bewunderung gesehen, belehrt und aufgemun- 
tert zu werdeng. — 


Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 99 


Angelika Kauffmann und die Gründung einer Kunst- 
akademie in Karlsruhe 


Neapel, ıo. Nov. 1763. Reiffenstein an C.L. 


»Mais V.A.S. ne pourroit-elle pas faire une plus belle chose 
que devenir membre des Acade&mies les plus celebres?!) N’est-elle 
pas nee pour fonder plutöt Elle-m&me une dans ses Etats, 
pour y perpetuer ces beaux arts, qu’elle protege et cultive avec de 
si grands succes. Il ne seroit pas necessaire que cela fut ni si les 
modeles des autres academies, ni accompagne de si grandes depenses 
que ses Instituts coutent ordinairement aux Souverains. Selon 
lidee que j’en ai ce seroit une chose qui se fera pour ainsi dire de 
soi-meme. Je connois quelques Personnes tres habiles qui par 
amour de la retraite, dans laquelle toutes les arts qui dependent 
du dessein, peuvent extr&ömement etre cultives, ne souhaitent autre 
chose que d’en trouver une en Allemagne, dans un pays, oü les 
arts seroint aimeset proteges. Quand ils se rencontrent ils ne parlent 
que des moyens de rendre une telle idee faisable. 


Enfin on a pris une espece de resolution de cultiver autant 
qu’il sera possible ses talents, de s’en procurer toutes les avantages 
dans des pays Etrangers comme la France et l’Angleterre, de se 
separer pour cet effet quand la Vocation particuliere d’un chacun 
le demandra, mais de rester toujours en correspendance pour pouvoir 
se rejoindre, si l’un et l’autre auroit trouve un asil convenable. — 
V.A.S. yverroit entre autre, j’en suis sur avec tres grande satis- 
faction cette jeune peintresse allemande Melle Kaufmann, de la- 
quelle j’ai deja eu l’honneur de faire un portrait a V.A.S. dans 
ma relation pittoresque de Florence. Elle a ete tres distinguee & 
Rome ou elle a et reputee un des meilleurs professeurs. Depuis 
elle est ici occupee a faire pour des Seigneurs Anglois quelques copies 
des meilleurs morceaux de la Gallerie royale. Elle a fait avec grands 
Succes plusieurs portraits et viens de recevoir l’honneur d’etre appellee 
pour peindre le Portrait de Sa Majeste Sic. (?). On paie deja ses 
ouvrages tres bien, un portrait a deux mains lui vaut 30 onces, qui 
se vient a peu pres & 36 Ducats, les copies apres des grands tableaux 
du Titian oü du Raphael lui sont payes a so Ducats et comme elle 
se sent deja capable de faire quelques compositions elle-meme; les 
Angloıs lui ont deja donne quelques Commissions & 50 et 100 Ducats 
par pieces. J’ai fait la gravure du Pere de la Torre?) sur son orginal 
et la tete de la femme de Potiphar, sur la copie qu’elle avoit faite 
du tableau entier du Guide. Mais ces faibles copies annonceront 
mal la grande habilete de cette fille, dont les talents superieurs et 
sa vertu son digne d’etre protege par V. A.; et il me semble que cela 


') Caroline-Luise war in Anerkennung ihrer Talente als Malerin zum Ehren- 
mitglied der dänischen Kunstakademie in Kopenhagen ernannt worden. 
 .?) Giov. Maria deıla Torıe, Somaskerpater, Physiker und Königl. Museums- 
direktor in Neapel, gemalt von A. Kauffmann. 
1 


IOoo Kircher 


devoit aussi &tre une grande satisfaction p. V. A.S., de voir avec 
quelle franchise et force que cette jeune fille personne dessine et 
peint les sujets difficiles. Quelques personnes doues des talents 
semblables ne demanderoient et n’auroient pas besoin d’autre chose 
qu’une grande maison convenable & leurs etudes, qui devoit £tre 
plutöt situes dans la campagne que dans une ville. La ils Etuderoient 
et imiteroient les plus beaux sujets de la belle nature, quilesenvironne, 
ils les graveroient, et ils vendroient plutöt leurs productions au 
dehors qu’en dedans pour attirer l’argent etranger dans le pays, 
qui leur fournirait cet asile et les eleves que cet academie ne man- 
queroit de faire en seroit un autre emolument. 

Mais je ne m’apergois pas que J’ abuse l’indulgence de V. A.S. 
en lui faisant part de ces re@veries, et j’en demande tres humblement 
pardon en faveur de cette enthousiasme pittoresque, qui m’entre- 
tint, et de cette grande envie que j’ai de pouvoir jamais contribuer 
la moindre chose pour la satisfaction d. V. A. S. et pour l’avantage 
de ces Etats. La bonne harmonie que cette academie des beaux 
arts pourroit entretenir avec l’academie nouvellement etablie a 
Mannheim, pourroit Etre tres avantageuse pour l’une et pour l’autre.« 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu 
Kirchdorf und seine Geschicke 


Von 
Georg Tumbült 


Das Kloster St. Gallen fasste frühzeitig im Sprengel 
von Kirchdorf!) Fuss. Im Jahre 765 schenkte ein Mann 
namens Amalbert zu seinem Seelenheil zwei Hörige in der 
Villa Klengen?) an das Kloster: sie heissen der eine Hatto 
mit seiner Frau Pilihilda, der andere Kundhar; jeder wird 
mit der Hufe?), auf der er wohnt, und seinem ganzen Besitz 
übergeben. Zu Lebzeiten behält sich jedoch Amalbert die 
Nutzniessung gegen einen jährlichen Zins von 3 Solidi®) 
vor, nach seinem Tode fällt alles an das Kloster?). 

Dieser Erwerbung reihte sich eine andere bedeutendere 
im Jahre 793 an. Damals vermachte Hiltigaer alles, was er 
in der Klenger Mark in der Villa Beckhofen®) oder auch in 

!) Im badischen Bezirksamt Villingen. 


2) Ebendort. — Villa kann Dorf, aber auch eine Einzelsiedlung bedeuten, 
hier ersteres. 


?) Hufe, hoba, bezeichnet ein in sich geschlossenes bäuerliches Anwesen, 
dem steht mansus = Wohnstätte, Hofstätte gegenüber; so Naundörfer, Studien 
zur ältesten Geschichte des Klosters Lorsch, in Haller, Heck und Schmidt, 
Arbeiten zur deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte, 3. Heft. Berlin, 
Weidmann 1920. — Die Hufe hat 30 Jauchert Pflugland. Später, schon um 
1100, sind Huben und Mansen gleichbedeutend geworden und werden vom 
»Hofs (curtis, curia) unterschieden. Siche Ernst in der Oberamtsbeschreibung 
von Münsingen, 2. Bearbeitung (1912), S. 304. 

*) Der Solidus (Schilling) ist eine Rechnungseinheit von 12 Denaren (Silber- 
pfennige); vgl. Münz- und Geldgeschichte der im Grossherzogtum Baden ver- 
einigten Gebiete, herausg. von der Badischen Historischen Kommission, bearb. 
von J. Cahn, 1,30. 

5) Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen 1,49; daraus Regest 
im Fürstenbergischen Urkundenbuch (abgekürzt F. U.-B.) V Nr. 6. 

*) Weiler, Gemeinde Klengen. 


Io2 Tumbült 


der Villa Eiginhova besass, seien es Ländereien, Wohn- und 
Wirtschaftsgebäude, Hörige, Wiese, Weide, Wald, Wege, 
Wasserläufe, Fahrnis oder Liegenschaft, bebautes oder brach- 
liegendes, Ein- und Ausgänge, und was immer ihm gehörte, 
an das Kloster mit dem einen Geding, dass seine Mutter 
Vatila die lebenslängliche Nutzniessung davon habe. Die 
Verschreibung erfolgte öffentlich in der Villa Klengen”). 


Eine weitere Erwerbung, die St. Gallen machte, und 
wohl die bedeutendste, war die der St. Martinskirche zu 
Klengen. Hier zu Klengen besass Kaiser Karl der Dicke 
eine dem fränkischen Schutzheiligen St. Martin geweihte und 
mit Pfarrechten ausgestattete eigene Kirche, an welcher sein 
Ministerial und Geistlicher Ruotbert als Benefiziat wirkte. 
Im Jahre 88ı verlieh nun Kaiser Karl eben diesem Bene- 
fiziaten die Kirche und alles, was er in Klengen besass an 
Zubehör derselben in Zehnten, Hörigen, Ländereien, Wiesen, 
Weide und Wald, Wasserläufen, Wegen, Fahrnis und Liegen- 
schaft auf Lebenszeit zu eigen, und Kaiser Karls Nachfolger, 
König Arnulf, bestätigte im Jahre 888 nicht allein diese 
Schenkung, sondern fügte noch die Vergünstigung hinzu, 
dass Rotbert darüber zugunsten eines beliebigen Klosters 
testieren könne®). Dieser vermachte alsdann seinen ganzen 
vorbezeichneten Besitz ın Klengen, ebenso 3 Mansen (Hof- 
stätten) zu Ippingen, die er auch von Kaiser Karl geschenkt 
erhalten hatte®), dem Kloster St. Gallen, in dessen Archiv 
sich die 3 Schenkungsurkunden befinden. (Rotberts Ver- 
mächtnis liegt nicht vor.) 

Nun folgen mehrere Jahrhunderte, aus denen uns keine 
Nachrichten zu Gebote stehen. Erst um das Jahr 1200 
hören wir wieder von dem St. Galler Besitz. Inzwischen 
ist ein neues Kirchdorf entstanden, gut einen Kilometer 
nördlich von dem Dorf Klengen gelegen. Dieses Kirchdorf 
steht wahrscheinlich an der Stelle des nur einmal, 793, ge- 
nannten Eiginhova, dessen Name sich zugunsten der neuen 
Bezeichnung verlor!®). Die neue Pfarrkirche ist ebenfalls 


?) Wartmann, a.a.O. 1,128. F. U.-B. V Nr. 6,1. 

8) Wartmann,a.a.O. 2, 224 und 266; daraus Regestin F. U.-B.V Nr. 4r, ı.2. 
?, Wartmann, a.a.O. 2, 223. 

10) F. U.-B. V Nr.6, ı Anm. 


— ne 


b 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 103 


St. Martin geweiht und kennzeichnet sich dadurch als Nach- 
folgerin der alten karolingischen St. Martinskirche in Klengen. 
Sie ist der Mittelpunkt eines grösseren Sprengels, zu dem 
ausser Klengen auch die jüngeren Siedlungen Beckhofen, 
Tannheim, Überauchen, Rietheim, Runstal und Marbach 
gehören. 

Für seinen Besitz hatte das Kloster St. Gallen eine Guts- 
verwaltung unter einem Meier (villicus) eingerichtet. Die 
Gutsverwaltung umfasste den Fronhof (curia) und 5 Hufen 
(mansus). Von den 5 Hufen hatte eine jede dem Kloster 
5 Malter und einen jährigen Frischling und einen Schilling 
in Tuch (soldum in panno), dem Meier 2 (Schweins)schultern 
und einen Scheffel Haber zu zinsen; jeder Huber (mansio- 
narius) dient dem Fronhof 4 Tage. Ferner gehörten zu dem 
Gutsverband ıo Schupposen (Bauerngüter im Umfang von 
I, Hufe, d.i. 10 —ı2 Jauchert Ackerland); von diesen war 
eine [dem Meier] zu Lehen gegeben, eine andere hatte der 
Messmer, eine dritte der Fronhof und eine vierte der Weibel, 
die übrigen 6 dienten (frondeten) dem Abted. h. dem Fronhof; 
jede (der letzteren) gab ı1% Malter Kernen [triticum], bis 
auf eine, die bloss ı Malter gab, und jede diente 4 Tage 
und gab dem Meier 2 Schultern und 2 Viertel Haber, 
eine von ihnen ein Schwein. Der Fronhof hat 17 Jauchert und 
12 Jauchert Ödland (inutilia), und eine Wiese und in Adilungs- 
berg [Gewanname] den Zehnten des Sallands. Wer den 
Fronhof innehat [d. i. der Keller, cellerarius] gibt dem Abte 
2 Schweine und dem Meier ı Schwein; auch gibt der Keller 
dem Abt 4 Viertel Bier und 2 Viertel Wein!!). Der Abt gibt 
dem Fronhof die Hälfte des Saatgutes und erhält dafür 
die Hälfte der Ernte. Dem Meier gibt der Abt 3 Scheffel 
Getreide und dem Vogt ıo Malter Kernen nach Abtsmass 
[de mensura abbatis, wohl gleich der mensura maior, gegen- 
über einer mensura minor], ferner 6 Malter Haber, 4 ge- 
schorene jährige Frischlinge, 2 Schweine und 2 Saum Wein, 
und den Hubern und den Schupposen für ihre Auslagen, 
die ihnen geschuldet werden, 6 Malter Kernen; auch erhält 
jeder Kolon [quilibet colens] einen Karren voll Holz aus 
dem Wald des Abtes. Der Abt muss den Vasallen von Krähen 


11) Statt sabbas et cellerarius« ist jedenfalls zu lesen sabbati et cellerarius«, 


104 Tumbült 


(Hohenkrähen) in Kirchdorf [d. h. aus Kirchdorf] 20 Malter 
Kernen und dem Werner von Roggenbach!?) ıo Scheffel 
Haber und ı Scheffel Kernen und einen halben Frischling 
geben. — Der Abt erhält die Zehnten von dem ganzen Besitz 
seiner Kirche und von den Gütern [predia] seiner Bauern, 
ausgenommen das Lehen des Meiers: das heisst von allen 
Äckern jenseits der Brieg im Überaucher Feld!?) mit 
Ausnahme des Sallandes!®); dann alle Zehnten in Klengen 
mit Ausnahme von 5 Hufen [mansus] und 9 Wohnstätten 
[domicilia], dann in Rietheim alle Zehnten mit Ausnahme 
vom Hofe [curia] Burkards von Bern!®), welcher Zehnte 
zu dem Lehen des Meiers gehört, und mit Ausnahme des 
Zehntens von dem Hofe der Engildrut, des Zehntens von der 
Widem [dos] des Pfarrers von Kirchdorf, des Zehntens von 
der Widem der Kirche von Pfaffenweiler und des Zehntens 
von der Hälfte einer Hufe, welcher Zehnte zu der Widem 
einer gewissen Kirche gehört; dann allen Zehnten in 
Runstal!®), mit Ausnahme des Zehntens von der Pfarr- 
widem, und zwar nur auf der linken Flusseite [ex hac parte 
ripe]; dann allen Zehnten in Marbach mit Ausnahme 
des Zehntens von der Pfarrwidem und den Gütern Gerungs, 
Gotfrieds und Rudolfs von Dittishausen, und in Kirchdorf 
alle Zehnten mit Ausnahme des Zehntens von der Pfarr- 
widem und von 4 Äckern aus den Gütern Rudolfs von Dittis- 
hausen, und in Birtenweiler!?) alle Zehnten von der ganzen 
Ernte. Vom Kleinzehnten gehören zwei Drittel dem Abte, 
ein Drittel dem Pfarrer. Alle Zehnten vom Lein [linum, 
Flachs] sind in die Lehen gegeben. Der Abt ist verpflichtet, 
das Kirchendach zu unterhalten und die Lichter und den 
Messmer und das Chrisma und jenes, was zum Ältare [mensa 
dominica] notwendig ist, zu beschaffen!®). 


12) Dorf in der Gemeinde Unterkirnach im Bezirksamt Villingen. 

13) Überauchen (d.h. über dem Wasser), Dorf rechts der Brigach im Be- 
ziırksamt Villingen. 

14) Sellandum. Sal-, sel-Jant = Land, das zum Fronhof gehört. 

15) Bern jetzt Ruine am Neckar, Oberamt Rottweil. 

16) Algegangen, lag rechts der Brigach zwischen Villingen und Pfaffen- 
weiler. 

17) Jetzt Spitalhöfe bei Pfaffenweiler. 

18) Wartmann, a.a.0. 3, 748. F. U.-B. V Nr. 117. 


ne 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 105 


Diese Angaben unterrichten in vorzüglicher Weise über 
die Auseinandersetzung, welche zwischen der Abtei, der 
früheren absoluten Eigentümerin der Kirche Kirchdorf, und 
dieser stattgefunden hatte. Letztere war fast selbständig 
geworden, hatte eigene Widemen in Rietheim, Runstal, Mar- 
bach und Kirchdorf und deren Zehnten, ausserdem den dritten 
Teil des Kleinzehntens!®?). Die Grosszehnten und von den 
Kleinzehnten zwei Drittel waren dem Abte geblieben. Dafür 
hatte dieser eine beschränkte Baupflicht für die Kirche, 
hatte ferner den Messmer zu bezahlen, sowie Kerzen, Altar- 
paramente, Messwein und das heilige Öl zu beschaffen. 
Auch behielt er die Lehensherrlichkeit über die Kirche. 

Über die St.Galler Einkünfte aus Kirchdorf ohne die aus 
dem Fronhof und den Zehnten liegen noch weitere Aufzeich- 
nungen vor. In der zweiten heisst es: In dem Fronhof sind 
6%, Hufen®). Jede Hufe gibt 5 Malter Kernen, und alle 
Hufen geben [zusammen] 5 ß am St. Gallusfeste [Okt. 16] 
und alle einen halben Frischling. Von dem Kleinzehnten 
erhält der Pfarrer ein Drittel, der Abt zwei Drittel. Der 
Keller gibt 2 Ferkel. Allen Getreidezehnten empfängt der 
Abt, sowohl von seinem als fremden Besitz. Das Ganze 
macht 32%, Malter Kernen und 5 ß und ein halbes Lamm 
[scil. von jeder Hufe] ohne den Fronhof und den Zehnten?!), 

19) Über das Vermögen der St. Martinspfarrkirche in Kirchdorf im Jahre 
1388 unterrichtet ein von dem damaligen Pfarrer Gerold geschriebener Rodel, 
der noch in der Pfarregistratur zu Kirchdorf erhalten ist. (8 Pergamentblätter 
in 8°.) Er gibt die Einkünfte von den Gütern und einzeln:n Äckern und Wiesen 
an, die zum Teil Eigentum der Pfarrkirche, zum Teil nur zinspflichtig sind. 
Eine der Pfarrkirche gehörige Widem in Überauchen gibt jährlich 2 Malter Ker- 
nen und ı Malter Haber, die in Rietheim jährlich 31/,%# Wachs. 

In dem Rodel werden auch St. Jakob zu Marbach und St. Blasius zu 
Klengen als schon bestehende Kapellen erwähnt. 

Das Vermögen der Pfarrkirche wird von Kirchenpflegern verwaltet. 

Nach dem Zehntregister von 1275 trug die Pfarrei Kirchdorf im ganzen 
(mit Opfern und Stolgebühren) 37 # Breisgauer Pfennige (Tumbült in dieser 
Zeitschrift N. F. 29, 78). — Im Jahre 1546 zog der Pfarrer Sebastian Gropper 
von der Pfarrei ab, weil er sich dort wegen der geringen Einkünfte und der 
drückenden Lasten nicht halten konnte. Die Pfarrei war dann mehrere Jahre 
unbesetzt; s. Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archiv. I. Nr. 560 und 661. 
Namentlich die bischöfliche Quart war drückend; ebenda II Nr. 200. 

30) Vorher 5 Hufen und Io Schupposen. 

2!) Wartmann, a.a.0. 3,751. F. U.-B. V Nr. 117. 


106 Tumbült 


Ein dritte Aufzeichnung über die Lieferungen aus 
Kirchdorf gibt ebenfalls 321% Malter Kernen, 5 ß und ein 
halbes Lamm ohne den Fronhof und den Zehnten an mit 
dem Zusatz: Dem Pförtner und Gastmeister [des Klosters] 
werden dort [d. h. von den Kirchdorfer Einkünften] 5 Malter 
Kernen gegeben??). 

Von den drei Aufzeichnungen ist die erste, die älteste, 
am wertvollsten, sie geht auf die Einzelheiten ein, während die 
beiden andern nur summarisch gehalten sind. Wegen ihrer 
wenn auch nicht ganz genauen, so doch grossen Überein- 
stimmung in den festen Kornabgaben (nach der ersten sind 
es 3315 Malter Kernen, nach den beiden andern 321, Malter) 
treffen alle drei Aufzeichnungen auf nicht weit auseinander- 
liegende Zeiten des ı2. und 13. Jahrhunderts zu, wenngleich 
die Niederschrift der letzten erst dem 14. Jahrhundert an- 
gehört. Da nach Rödeln über die Einkünfte des Pförtners 
zu St. Gallen von 1265 und 1360?°) dieser von dem Zehnten 
von Kirchdorf nicht mehr 5 Malter, sondern nur mehr 
10 Viertel Kernen erhält, also eine Reduktion eingetreten ist, 
gilt die erstere Angabe für die Zeit vor 1265. 

Die Einnahmen der Abtei St. Gallen aus Kirchdorf 
flossen also in der Hauptsache einmal aus ihrem dortigen 
Grundbesitz, dem Fronhof mit Zubehör, dann aus den kirch- 
lichen Zehnten, die in den Fronhof geliefert wurden. 


Verfolgen wir zunächst die Zehnten. Von den um 1200 
noch in ihrem Besitz befindlichen Zehnten hat die Abtei 
im Lauf der Zeit mehrere veräussert: Das Kloster Salem 
hatte von dem Edlen Konrad, Vogt von Schwarzenberg?®) 
ein Gut, vorzugsweise in Runstal und Rietheim gelegen, 
gekauft, worauf dann im Jahre 1228 Abt Konrad und der 
Konvent von St. Gallen auch allen Gross- und Kleinzehnten 
von diesem Gute für 4o Mark Silber und einen jährlichen 
Zins von ,%# Wachs ebenfalls an Kloster Salem überliessen. 


22) Wartmann, a.a.O. 3, 757. F. U.-B. V Nr. 117, 2. 

22) Wartmann, a.a.O. 3, 797. 798; auch 3, 761. 

#4) Jetzt Ruine südlich von Waldkirch; die Edlen von Schwarzenberg 
waren Vögte des Stifts Waldkirch. 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 107 


An diese Überlassung knüpfte sich ein längerer Streit; 
wohl hatte der Meier Burkhard von Kirchdorf auf diese 
Zehnten, die in sein Erblehen gehörten, dem Abte Konrad 
von St. Gallen gegenüber Verzicht geleistet (1228, Aug. 1), 
allein die Söhne Burkhards, die 4 Brüder Burkhard, Rudolf, 
Konrad und Erlewin Meier von Kirchdorf fochten den 
Verzicht an und störten das Kloster Salem in seinem Besitz, 
bis durch einen Vergleich im Jahre 1244 der Streit beendigt 
wurde; das Kloster Salem zahlte den 4 Brüdern 7 Mark 
Silber, womit sich diese beruhigten®). 

Die in ihrem Erträgnis nach dem Ausfall der Ernte 
natürlich wechselnden Zehnten in Kirchdorf hatte St. Gallen 
in eine feste jährliche Gült umgewandelt. Gegen Zahlung 
dieser Gült zedierte Abt Bertold von St. Gallen (1244— 1272), 
aus dem Geschlechte derer von Falkenstein®®), diese Kirch- 
dorfer Zehnten seinem Oheim Heinrich von Wartenberg 
und dessen Söhnen (1248, Aug.6). Die von Wartenberg 
gerieten nun auch mit dem Kloster Salem wegen des Zehnten 
von dessen Gütern in Streit, standen aber nach Zahlung 
von 5 Mark Silber seitens des Klosters Salem von ihren An- 
sprüchen ab (1249, Juni 11)2”). Diese Wartenberger Zehnten 
zu Kirchdorf gingen, jedenfalls durch die Wartenberger 
Erbschaft der Gräfin Verena zu Fürstenberg, die dieser 
von ihrer Mutter Anna von Wartenberg zufiel, auf das Haus 
Fürstenberg über, in dessen Archiv sich die vorerwähnte 
Urkunde von 1248 von altersher befindet. 

Es fehlt an ausreichendem Material aus jenen Jahr- 
hunderten, um den Übergang der Zehnten von einer Hand in 
die andere, und namentlich auch, von welchen Grundstücken 
diese Zehnten im einzelnen gingen, zu erkennen. So muss ich 
mich begnügen, wenige Überlieferungen hier anzugeben: 


Mit dem Zehnten im Dorf Rietheim belehnten die 
Grafen zu Fürstenberg die Hemerlin in Villingen, und 
als nach dem Tode des Hans und Steffen Hemerlin 
und ihrer Geschwister das Lehen heimgefallen war, 
die Brüder Konrad und Berthold von Hüfingen und 


5) F.U.-B. V Nr. 136 und ı, 2, 4, 5. 
2%) Ruine bei Schramberg im württembergischen Oberamt Oberndorf. 
27) Wartmann, a.a.O. 3, 732 und 703. F. U.-B. V Nr. 147 und Anm. 3. 


108 Tumbült 


deren Erben. Letztere Belehnung erfolgte im Jahre 1349, 
Dez. 18 2°). 

Den grossen und kleinen Zehnten von Äckern, 
Heu und Flachs zu Marbach und Rietheim empfing 
1470 Heinrich von Rümlang und 1495 dessen Sohn 
Hans Kunrat vom Grafen Heinrich zu Fürstenberg). 

Ausser den Grafen zu Fürstenberg hatten nach dem 
liber quartarum von 1324 auch die Geschlechter Dun- 
ninger und Aitlinger Laienzehnten im Kirchdorfer 
Sprengel, ferner die von Tannheim und ein Vogt 


Walther®®). 


Die Hauptmasse seiner ihm noch gebliebenen Zehnten 
veräusserte St. Gallen, wie wir im folgenden sehen werden, 
im Jahre 1360. Trotzdem hatte es auch nach dieser Ver- 
äusserung noch die Lehenschaft des sog. Schultheissenzehnten 
zu Kirchdorf, aus dem es jährlich ıo Viertel Kernen Zins 
bezog. Diesen Schultheissenzehnten samt dem Zins eignete 
es 1474 Jan. 31 gegen Bezahlung von 31 fl. der St. Ottilien- 
pfründe in der Altstadt zu Villingen, nachdem Anna Schult- 
heissin und ihr Mann Hans Schwaninger von Villingen den 
Zehnten zu ihrem und ihrer Vordern Seelenheil der Pfründe 
ergeben hatten?) 


Die Hauptveräusserung der St. Galler Einkünfte in 
Kirchdorf erfolgte im Jahre 1360. Damals trennten der Abt 
Georg von Wartenberg gen. von Wildenstein und der Konvent 
von St. Gallen ihre Widem, die »auf der einen Seite an den 
Brunnen und auf der andern Seite an die Gebreite hinter 
der Kirche« stiess, und den Kirchensatz von ihrem Fronhof 
ab und vercinigten beide, »also daz derselb kilchensatz in 
die vorgenemten widim gehöret und hören sol eweklich 


22) F, U.-B. II Nr. 274. 

2) Ebenda III Nr. 579. 

30) Ebenda V S. 367. 

sı) F.U.-B. VII Nr. 93, 2. — Nach dem St. Galler Lehenbuch 77f. ıııv, 
wird Hans Sweninger, Bürger zu Villingen, Ehemann und Träger der Anna 
Schultheissin, mit dem Schultheissenzehnten von Abt Kaspar von St. Gallen 
1455 mentag nach dem sonntag Quasimodo (14. April) belehnt, desgleichen 
nach Lehenbuch 79f. 20Y 1463 an sant Othmars aubent (Nov.ı5) von Abt Ulrich 
VIII. Nach gütiger Auskunft des Herrn Stiftsarchivar Dr. Jos. Müller in 
St. Gallen. Siche auch über diesen Zehnten F. U.-B. VI Nr. 5,14. 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 109 


und düselb widim zü demselben kilchensatz«. Diese Widem 
mit dem Kirchensatz gaben sie alsdann nebst »allen Zehnten, 
Nützen und Rechten, die darzu gehören«, wegen der grossen 
Dienste, die Oswald von Wartenberg genannt von Wildenstein 
ihrem Gotteshaus erwiesen hatte, namentlich an dem Gute 
zu Hausen, welches ihnen geraubt war, das sie aber besonders 
durch Oswalds Hilfe wiedererlangt hatten, diesem Oswald 
und seinen Erben zu rechteigen??). 

Hier ist zum erstenmal in Kirchdorf von dem Kirchen- 
satz die Rede. Unter Kirchensatz sind hier jährliche Ein- 
künfte zu verstehen, welche der Patron von der Kirche bezog°?). 
Zu dem Kirchensatz gehörten meistens auch die Zehnten 
und als fernere Nutzungen der Bezug derInterkalarfrüchte 
bis zur Investitur des Nachfolgers®). An dem Kirchensatz 
klebte nämlich auch die Lehenschaft der Kirche, das Recht, 
die Kirche dem dem Bischof präsentierten und von diesem 
bestätigten Geistlichen zu verleihen. 

Im Jahre 1360 war also das Eigentum des Kirchensatzes 
von St. Gallen an den Freiherrn Oswald von Wartenberg 
gen. von Wildenstein übergegangen. Von ihm, der nach dem 
Jahre 1373 gestorben ist, gedieh der Kirchensatz an seine 
Kinder: Friedrich, 1427—1453 Abt von der Reichenau, 
Egnolf, 1424—1456 Abt von Gengenbach, Balthasar und 
Anna. Letztere war die Gemahlin des Freiherrn Bruno 
Werner von Hornberg; sie starb im Jahre 1434. Im Jahre 1428 
trafen die Brüder Friedrich und Egnolf mit ihrer Schwester 
Anna und deren Mann Bruno Werner von Hornberg ein 
Abkommen, wonach die beiden Äbte die Kirche zu Kirchdorf 


32) Druck der Urkunde bei Wartmann, a.a.O. 4, 1138. Regest in F. U.- 
B. VI Nr. 5. 

8) In andern Fällen ist unter Kirchensatz das ganze Kirchen- und Pfarr- 
gut in Liegenschaften und Gülten begriffen; ich habe in dieser Zeitschrift 
N. F. 35, 259 solche Fälle mitgeteilt. 

4) So ist es verständlich, dass z. B. Abt Hermann von St. Gallen den 
Kelnhof und Kirchensatz zu Löffingen an Herrn Eberhart von Bürglen und 
dessen Erben für so lange zur Nutzniessung übergab, bis nach des damaligen 
Pfarrers Wernher Tode die neue Kirchenlcihe erfolgt sei. Nach- 
dem Imer von Bürglen die Kirche verliehen hatte, stellte er Kelnhof und Kirchen- 
satz dem Kloster zurück; siehe Wartmann a.a.O. 3, 635, Urkunde von 1356, 
Mai6. Tumbült, Forschungen zur älteren Geschichte der Stadt Löffingen, 
in Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar 16, 26. 


110O Tumbült 


leihen; dagegen sollen Anna und ihr Mann den Zehnten zu 
Überauchen ihr Lebtag lang einnehmen, nutzen und niessen;; 
hinterlassen Anna und ihr Mann Leibeserben, so bekommen 
diese nach ihrem Tode den Kirchensatz zu Kirchdorf und 
den Zehnten zu Überauchen; hinterlassen sie keine Kinder, 
so fallen Kirchensatz und Zehnte an die beiden Äbte. Der 
Zehnte zu Überauchen war belastet mit 2 Malter Korngült, 
die der Vater Oswald den Barfüssern zu Villingen zu seiner 
Jahrzeit vermacht hatte, ferner mit ı2 Malter Korngült zu 
Leibgeding für Frau Anastasia von Wartenberg, Meisterin 
des Klosters Friedenweiler. 

Anna übertrug, da sie keine Kinder hinterliess, auf 
ihren Todesfall Kirchensatz und Zehnten an ihre Brüder 
Friedrich und Egnolf. Egnolf vermachte seinen Anteil 
seinem Bruder Balthasar; falls dieser jedoch ohne Leibes- 
erben stirbt, so fällt der Anteil an Egnolf zurück (1434, 
Dez. 14). 

Balthasar verkaufte diesen Anteil wiederum für Ioo Rh.fl. 
und ein Leibgeding von einem halben Fuder Wein und 4% 
Konstanzer dt auf Martini für seine Schwester Emilie, Kloster- 
frau zu Feldbach®), an seinen Bruder, den Abt Friedrich, und 
den Konvent in der Reichenau (1439, Okt. 27)°®). 

Und schliesslich vermachte Abt Friedrich auch seinen 
Teil an der Kirche in Kirchdorf und den Zehnten daselbst 
und in Überauchen letztwillig an das Kloster Reichenau?”). 
Abt Friedrich starb im Jahre 1453 am 30. Dezember. 

So gelangte die Abtei Reichenau in den Besitz des 
Kirchensatzes mit Zubehör zu Kirchdorf, der später von 
der Abtei auf ihren Rechtsnachfolger, das Bistum Konstanz, 
überging. i 

Der Zehnte zu Kirchdorf und Überauchen trug damals 
im Durchschnitt jährlich bei 40 Malter Vesen und Haber 
ein??). 

3) Feldbach im Kanton Turgau. 

3) Die Annales Augiae Divitis übersetzen Kirchensatz mit ius patronatus. 
Siehe Freiburger Diozesanarchiv 11, 206. 

#) F. U.-B. VI Nr. 5, ıı, und Freiburger Diözesanarchiv II, 205—207. 

2) Nach der Angabe Pfusers von Norstetten; siehe Brandi, Die Chronik 


des Gallus Öhem, in Qucllen und Forschungen zur Geschichte der Abtei 
Reichenau. II, S. 180. — Beyerle, Kultur der Reichenau. I, 222. 


mm PT BE SEHE = 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf III 


In der Folgezeit ist nur noch von dem Kornzehnten 
zu Überauchen als dem letzten Rest des Kirchensatzes 
die Rede. Auch dieser ging der Reichenau verloren. 


Marx Sittich, Kardinal, Bischof zu Konstanz und Herr 
der Reichenau, verpfändete den Kornzehnten zu Überauchen 
für 600 Goldgulden und 250 Gulden in Münze (= 800 Gold- 
gulden oder 1000 Gulden in Münze) an Ulrich Ram von Kötz, 
Propst zu Odenheim und Domherrn zu Konstanz, und ge- 
stattete bald danach. ‘im Jahre 1565, den 2. Februar, dem 
Dr. iur. Johann Spreter mit 1200 Goldgulden das Pfand 
an sich zu lösen; zugleich verpflichtete er sich, nach Johann 
Spreters Tode den Erben das Pfand noch 35 Jahre zu be- 
lassen; doch sollen diese den Kornzehnten in guten Ehren 
halten .und handhaben, weder darab noch daraus versetzen, 
ihn nicht weiter verkümmern noch auch etwas davon ent- 
ziehen lassen®®). Im Jahre 1578, Jan. 21, schlug der Pfandherr 
weitere soo Gulden in Münze, die Johann Spreter bezahlte, 
auf die Pfandsumme, so dass der Kornzehnte nur mit 
1200 Goldgulden und 500 Gulden in Münze wieder eingelöst 
werden konnte, und verpflichtete sich ausserdem, da Johann 
Spreter auch das Dorf Niederalpfen vom Stift Konstanz 
pfandweise inne hatte, ohne Spreters oder seiner Erben Gunst 
und Willen keine der Pfandschaften ohne die andcre einzu- 
lösen). 

Mit dem Verlust des Zehntens zu Überauchen (von 
einer Wiedereinlösung ist nichts bekannt) hatte die Abtei 
Reichenau bzw. das Bistum Konstanz den letzten Besitz dort 
verloren. Fortan hatte es nur noch die mit dem Patronats- 
recht von Kirchdorf etwa verbundenen unregelmässigen 
Einkünfte. Infolge der Säkularisation gelangte das ius 
praesentandi vom Bistum Konstanz an den Grossherzog 
von Baden, der es im Jahre 1809 an das Haus Fürstenberg 
austauschte. Schliesslich fiel gemäss Vertrag vom 5. März 
1861 der Patronat der Pfarrei Kirchdorf der freien Kollatur 
des Erzbischofs von Freiburg anheim. 


®) Or. im Generallandesarchiv zu Karlsruhe. 


%) Or.; ebenda. 


112 Tumböült 


Wir haben jetzt noch die Geschicke des St. Galler Fron- 
hofs zu Kirchdorf zu verfolgen. Diesen Fronhof mit dem 
Gereut, dem Urholz, dem Schor, mit den Braiten und andern 
Grundstücken daselbst hatte St. Gallen denen von Blumberg 
geliehen. 


Von Konrad von Blumberg kamen diese Lehen an den 
Priester Langenstain, Leutpriester zu Kirchdorf, der sie von 
dem Abt Cün von St. Gallen im Jahre 1405 empfing, »alz 
ob er ain weltlich man und ain laye &y«; nach Langenstains 
Tode sollte das Lehen an den ältesten seiner Erben fallen"). 


Im Jahre 1415 wird derselbe Cünrat Langenstain von 
Villingen, jetzt Leutpriester zu Diessenhofen, vom Abt 
Heinrich von St. Gallen mit dem Fronhof und den 2 Kürn- 
egger Höfen, welch letztere vormals schon sein Lehen ge- 
wesen waren®2), belchnt; aus seiner Hand gingen der Fronhof 
mit dem Urholz und 2 Gütle, genannt der Kürnegger Hof, 
im Jahre 1418 an den Junker Burkart Beringer von Radolfzell 
über, der 1418 von dem Abt Heinrich und 1430 vom Abt 
Eglolf damit belehnt wurde®®). 


Später sind die vorgenannten Lehengüter im Besitz 
des Ritters Sigmund von Stein, des damaligen Herren von 
Donaueschingen, Ober- und Unteraufen und Kirchdorf. 
Dieser war vermählt mit Veronika von Homburg, die nach 
seinem Tode den Hans Türing von Friedingen heiratete. 
Veronika verkaufte den ihr von ihrem ersten Mann zu- 
gefallenen Besitz im Jahre 1479 an Hans von Stöffeln, 
Freiherrn zu Justingen, und Heinrich und Konrad vom 


A) E-V--B: VI Nr5; 5. 

#2) Diese beiden sog. Kürnegger Höfe scheinen aus den 5 oder 6 Hufen, 
die als zum Fronhof gehörig früher erwähnt sind, gebildet und dann an die von 
Kirneck (jetzt Ruine Salvest) zu Lehen gegeben zu sein. Anfangs des 135. Jahr- 
hunderts hatte sie schon Cünrat Langenstein von Villingen zu Lehen. F. U.-B. 
XI Nr. 5, 5a. 


#) F. U.-B. VI Nr. 5, 5a. — 1420, Juli 16 (am zinstag nach Margarethe) 
leistete Burkard Beringer den Lehnseid zu Winterthur. Lehenbuch 75f. 104° in 
St. Gallen. — Der Entwurf des äbtischen Schreibens für die Belehnung des 
Burkart Beringer von 1430, Dezember4 jetzt in Urk.-Buch der Abtei St. Gallen 
5,618. Nach gütiger Mitteilung des Herrn Stiftsarchivar Dr. Jos. Müller in 
St. Gallen. 


Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 113 


Stein von Klingenstein**). Letztere drei verkauften wiederum 
den Besitzan Barbara von Habsberg, geborene von Knöringen, 
Gemahlin des Ritters Diebold von Habsberg*®). So wird nun 
1483, Nov. ıı Diebold von Habsberg vom Abt Ulrich von 
St. Gallen mit dem Fronhof zu Kirchdorf mit dem Gereut, 
dem Schoren, dem Urholz und den zwei Kürnegger Höfen 
belehnt, welche Lehen Hans von Stoffeln, Heinrich und 
Kunrat vom Stein aufgesandt hatten*®). 

Der ganze Habsbergische Besitz zu Donaueschingen, 
Ober- und Unteraufen und Kirchdorf ging 1488, Sept. 15 
durch Kauf an die Grafen Heinrich und Wolfgang zu Fürsten- 
berg über?”). Der Fronhof zu Kirchdorf und seine Lehenbar- 
keit von St. Gallen wird aber in dem Kaufbrief nicht be- 
sonders genannt. 

Nun kommt eine merkwürdige Nachricht aus dem 
Jahre ısı2. In jenem Jahre empfing Hans Jakob Blarer 
von der Liebburg, sesshaft zu Überlingen, den Fronhof 
zu Kirchdorf mit dem Gereut, Schoren und Urholz und zwei 
Höfe daselbst, genannt die Kürnegger Höfe, von dem Abt 
Franziskus von St. Gallen zu Lehen, »so wie diese Stücke 
1418 Montag nach Mittfasten (März 7) Abt Heinrich von 
St.Gallen verliehen hat«. Diese Stücke wären etliche Zeit her 
nicht mehr empfangen worden, weshalb Hans Jakob Blarer 
sie als verschwiegene Lehen erachtet hat“®). — Es frägt sich, 
wie kam Blarer zu dieser Lehenschaft. Möglicherweise 
hatte er sie in Familienpapieren gefunden und war dann 
in St. Gallen vorstellig geworden. Der vorhin genannte 
Burkard Beringer hatte eine Anna Schultheiss aus Wintertur 
zur Frau. Ein Johannes Schultheiss (1433) war vermählt 
mit einer Elisabeth Blarer®). So ist es denkbar, dass Hans 
Jakob Blarer Erbansprüche geltend machte, und in St. Gallen 


“), F.U.-B. VII Nr. 33, 18, 

“) 1482, Mai ıı und Juli 10. Ebenda VII Nr. 33, 19 und Nr. 93. 

“) Ebenda VII Nr. 93, 3. — Im Stiftsarchiv zu St. Gallen, Rubrik XIII 
Fasz. 9a befindet sich der Revers Diebolds von Hlabsberg. 

“) Ebenda IV Nr. 83. 

“) Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archive I (1894) Nr. 38. 

4) Siehe Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch I S. 59 
und 98, 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.'42, ı 8 


114 Tumbült 


griff man auf die Belehnung von 1418 zurück, obschon 
inzwischen Diebold von Habsberg 1483 belehnt geworden 
war. Es herrschte Konfusion und Streit in der Sache, wie 
auch aus dem folgenden erhellt. 

Im Jahre 1566 Juli 17 forderte Abt Othmar die Inhaber 
des Fronhofs und der zwei Kürnegger Höfe zu Kirchdorf auf, 
ihrer Lehen halb, die vormals Hans Jakob Blarer empfangen 
habe, am 9. August vor ihm oder seinen Befehlshabern 
zu Wil im Turgau die jetzigen snüwen anstösse®®)« anzuzeigen. 
Am 10. August 1566 antworten darauf die Fürstenbergischen 
Amtleute aus Geisingen: Weil Graf Heinrich zu Fürstenberg, 
in dessen Abwesenheit sie obigen Brief empfingen, zu Kirch- 
dorf die Obrigkeit habe, hätten sie sich fleissig nach diesen 
Höfen erkundigt, niemand wisse aber von denselben®!). — 
Das war das Ende des St. Galler Besitzes zu Kirchdorf. 


60) ;,e. Widerwärtigkeiten, Zwistigkeiten. 


81) Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archive II (1902) Nr. 167. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs 
Gerhard von Bevar 


Von 
Konrad Josef Heilig 


Bis vor kurzem glaubte man, dass in der Reihe der 
Konstanzer Bischöfe sich zwei Franzosen befunden hätten. 
Durch die neuesten Forschungsergebnisse, die den Bischof 
Heinrich Peyer (früher gewöhnlich Bayler genannt), der 
im Jahre 1387 von Klemens VII. zum Administrator der 
Diözese Konstanz ernannt wurde, als Süddeutschen fest- 
stellten?), blieb als einziger Franzose noch Gerhard, gewöhnlich 
von Benar genannt, der von 1307 bis 1318 die Mitra des 
heiligen Konrads trug. Über seine Herkunft, sein Vorleben 
und seine Beziehungen wollen nachstehende Erörterungen 
neues Licht werfen. Ist doch dieser von Klemens V. mit 
der grössten deutschen Diözese providierte Franzose eine 
beachtenswerte Gestalt. 


Abkürzungen: BF = Böhmer Frch., Fontes rerum Germanicarum. Leipzig 
1843/67. 
cart. egl. = Anatole de Charmasse, Cartulaire de l’eglise d’Autun. Paris & 
Autun 1865/99. 
cart.ev. = idem, Cartulaire de l’evöche d’Autun, ibidem 1885. 
FDA = Freiburger Diözesanarchiv. Frbg. 1865 ff. NF 1900 ff. 
MG == Monumenta Germaniae ed. Pertz etc. Hannover 1826 ff. 
RAM = Die Regesten der Erzbischöfe von Mainz. Bearbeitet von Vogt & 
Vigener. Leipzig 1913 I. Bd. 
REC = Regesta episcoporum Constantiensium 2. Bd. Innsbruck 1905. 
RRQO = Rieder, Römische Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte zur 
Zeit der Päpste von Avignon 1305—1378. Innsbruck 1908. 
Z = Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins. Ksrhe. 1850 ff. 


2) Clauss in FDA 1921, 131. Holtermann, Die kirchenpolitische Stellung 
der Stadt Freiburg i. Br. während des grossen Papstschismas. Frbg. 1925. 
8” 


116 Heilig 


I. Namen, Herkunft und Vorleben Gerhards 


Der Vorname unseres Bischofs dürfte eindeutig als 
Gerhard feststehen. Diese Form ist die durchgängig vor- 
kommende sowohl in den Urkunden wie auch auf Siegeln?). 
Die Form Geraldus?) ist auf französischen Einfluss zurück zu- 
führen. Wenn im Munde von Gerhards Generalvikaren 
einige Male die Form Gebhardus erscheint, so liegt unbewusste 
Angleichung an den der Konstanzer Bischofsliste geläufigen 
Namen vor. Das erst sehr spät auftauchende Eberhardus, 
welches sich auch in einer handschriftlich überlieferten 
Urkunde findet, ist offensichtliche Verlesung für Gerhard). 


Nicht so sicher ist der Familienname Gerhards zu be- 
stimmen, da ihn die Chronik des bekannten Matthias von 
Neuenburg nur an einer Stelle in vier verschiedenen Formen 
bietet®). Handschriftlich belegt sind von den zehn Varianten 
des Namens, die sich im Laufe der Zeit bildeten, nur zwei, 
Benar und Sevar®), die allein für kritische Forschung in Frage 
kommen können. Dass aber auch keine dieser beiden Formen 
die richtige ist, wird unten sich zeigen. 


Was das Vorleben Gerhards angeht, so wusste man, 
dass er Franzose war”), näherhin Archidiakon von Avallon 
an der Kirche zu Autun, und dass er von hohem Adel 
stammte; er zeichne sich durch Sittenreinheit, Klugheit und 
Gelehrsamkeit aus, wie der Papst von glaubwürdigen Personen 
erfahren habe®). Mag die Charakteristik vielleicht etwas 


2) Siche Beilage 1. 

®) So in der Provisionsbulle RRQ Nr. 555. 

“) So FDA X, 362; untersucht man aber den Text näher, so wird man 
unschwer erkennen, dass hier eine spätere Rezension vorliegt, der die Form 
Eberhardus zuzuschreiben sein wird. 

6) Diese sind Bena, Benar, Senar und Sevar. Vgl. REC 3452. Der Kon- 
text lautet: Mortuo quoque iisdem temporibus Gerhardo de Benar(?) ... ecce 
moritur Petrus archiesiscopus Moguntinus. 

®) Davon ist Benar durch zwei, Senar durch eine Handschrift geboten. 

?) Gegen die überwiegende Mehrheit der Chronisten meint Jakob Manlius: 
natione Italus, seu ut alliis placet Gallus de Avinione. Die alte Gallia christiana 
formuliert: natione Italus, Auenione in Gallıia natus. tom. II pag. 545. 

®\) RRQ 555: in te archidiacono Avalonen. in ecclesia Eduen., viro utique 
gencris nobilitate pollente, litterarum scientia predito, vite ac morum honestate 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 117 


Formelhaftes haben®), so dürfte immerhin die letzte Be- 
merkung genügen, den Papst wenigstens hier vom Verdacht 
des Nepotismus zu reinigen!®), lässt aber den anderen einer 
allzu grossen Nachgiebigkeit gegen Philipp den Schönen 
um so stärker hervortreten. 

Der einzige Weg zur Ermittlung der Herkunft Gerhards 
bleibt der heraldische. Entgegen der Darstellung der ge- 
wöhnlichen Wappentafeln, die eine silberne Seelilie in blauem 
Felde zeigen!!), weist das Geheimsiegel Gerhards drei fünf- 
blätterige Rosen, 2 zu I gelegt, auf!?). Unter den Kanonikern 
von Autun kommt im Jahre 1297 ein Girardus de Bellovisu 
vor, dessen Siegel uns noch erhalten ist. Die Vorderseite 
zeigt drei fünfblätterige Rosen in der genannten Anordnung, 
sowie den Turnierkragen, das Zeichen, welches spätgeborene 
Söhne und deren Nachkommen führten. Die Legende 
lautet:... BELLO-VI (su Bposit) ITIBE (ligne) IIN ECCL 
(esia e) DUEN (si). Die Rückseite zeigt einen steigenden 
Adler und trägt die Umschrift: SECRET (um...) 
BELLOVISU?®). Welche Bewandtnis es mit dem prepositus 
Belignei hat, werden wir noch sehen. Bellus visus ist aber 
der latinisiertte Namen für Belvoir, welches, da das Il stumm 


decoro, in spiritualibus provido et in temporalibus circumspecto aliisque virtutum 
donis prout testimonio fidedignorum accepimus multipliciter insignito, noster 
animus requievit. 

?) Vgl. dagegen REC 3542, 3806. 

10) Nepotismus wird REC 3453 vermutet; vgl., was Vitae paparum Ävenio- 
nesium III, 62 Klemens von einem Nepoten sagt: cuius laudalbilia merita nobis 
sunt per famıliarem experientiam non ignorata. 


1) Woher dieses Wappen? Altes bischöfliches Münzzeichen oder französi- 
sches Lis d’or? 

12) Siehe Beilage I. Dass es sich um fünfblätterige Rosen handelt, ist 
ganz deutlich zu sehen an REC 3767 im Staatsa. Luzern. St. Urban. 


13) Siehe Beilage I 3 und 4. Die Beischrift zu diesen Siegeln lautet in 
cart. egl. I, planche II, no 2: Sceau et contre-sceau de Girard de Beauvoir, 
prevöt de Bligny et terrier de Sampigny en 1297. Leider fchlt jede Angabe über 
den Ort des Siegels; der nunmehr gı jährige, um die Erforschung der Geschichte 
Autuns hochverdiente Verfasser M. de Charmasse, dem ich für manche Ge- 
fälligkeit zu danken habe, konnte mir darüber keine Auskunft mehr geben. 
Auch alle weiteren Nachforschungen in Autun und in Mäcon blieben bis zur 
Stunde erfolglos, trotz der Liebenswürdigkeit der Herren Archivare Gillot und 
Morgan. 


118 Heilig 


ist, etwa bevoar ausgesprochen wurde. Vergleichen wir 
damit die ältesten Formen bei Matthias Benar und Sevar, 
so lässt sich die Ähnlichkeit von Bevoar und Benar nicht 
verkennen. Da nun Siegel, Namen und auch zeitliche An- 
setzung dafür sprechen, möchte ich die Identifikation dieses 
Gerhards mit dem nachmaligen Bischof von Konstanz voll- 
ziehen, was durch nähere Orientierung über Gerhards Familie, 
seine sonstigen Erwähnungen und seine Stellung in Autun 
des weiteren gerechtfertigt werden soll. 


Das Haus der Herren von Belvoir!®) ist ein Zweig des 
berühmten burgundischen Geschlechtes der Vergy!?), welches 
die genannten drei Rosen im Wappen führte!®). Es schenkte 
Burgund mehrere Bischöfe, darunter auch Autun drei!”), 
zahlreiche Marschälle und Generäle. Der Begründer des 
Zweiges der Belvoir im Hause Vergy ist Hugo I., welchem 
Simonette von Belvoir ihr Stammschloss in die Ehe brachte. 
An Stelle des Adlers der Herren von Belvoir, den dieses 
Geschlecht führte, behielt Hugo die drei Rosen der Vergy 
unter Hinzufügung eines Turnierkragens bei. So erscheint 
also auch auf dem Siegel Gerhards im Obvers dieses Wappen, 
im Revers der Adler der Herren von Belvoir. In den genea- 
logischen Werken über die Häuser Vergy und Belvoir ist 
unser Gerhard weder im Stammbaum noch sonst genannt!®). 
In das Stemma der Vergy wird er wohl als Sohn Hugos II. 


14) Stammsitz in Savigny-cen-terre-plaine im Dep. Yonne. 


15) Dieses Geschlecht führt seinen Ursprung ins neunte Jahrhundert auf 
einen Manasses zurück. Es blühte vornehmlich in Burgund. Bekannt ist be- 
sonders Guillaume de Vergy, 1371—91 Erzbischof von Besangon, dann Kardinal 
Klemens VII. Das Haus, das auch mit den Grafen von Urach-Freiburg ver- 
wandt war und der Universität Freiburg im Breisgau 1569 und 1575 zwei Rek- 
toren stellte, starb mit Cleridus a Vergi 1610 aus. Die ehemals sehr starke Stamm- 
burg, unweit von Nuits-Saint-Georges (Gefecht 18. Dez. 1870!), fiel den Huge- 
nottenkriegen zum Opfer. Zur näheren Orientierung können dienen: Andre 
du Chesne, Histoire de la maison de Vergy Paris 1625. Courtepee, Description 
du duche de Bourgogne, Dijon 2 1847/48. 


186) Siehe Beilage I, 2. Die Rosen sind golden, Fruchtknoten und Grund rot. 


17) Eubel & Gams. Die Namen der Bischöfe sind: Walo c. 895—919, 
Herve 919— 29 und Guido 1224—1245. 


18) Vgl. die Stammtafel in Beilage II, die nach der bekannten Literatur 
zusammengestellt wurde. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 119 


und der Adelheid von Ray und als Bruder Theobalds II. 
einzureihen sein!®). Seine Geburtszeit ist unbekannt. Zum 
ersten Male wird er urkundlich erwähnt im Jahre 1297 
als Propst von Bligny und Lehensherr (terrier) von Sampigny. 
Damit ist auch gesagt, dass er Kanonikus in Autun ge- 
wesen ist). Wann er ins Kapitel kam, lässt sich nicht sagen??). 
Ein zweites Mal begegnet er uns 1298 als Schiedsrichter 
in einem Streite des Erzpriesters Henry de Gleris (von Gliers) 
mit einigen seiner Leute??2). Ein drittes Mal erscheint er 
als Besitzer eines Hauses in Autun, wohl um dieselbe Zeit??). 
Von Gerhard als Archidiakon von Avallon konnte ich in 
französischen Urkunden bislang nichts finden; 1300 stirbt 
ein Archidiakon von Avallon, Jean de Bourbon-Lancy®®), 


19) Einmal erfordert die Zeit eine solche Einreihung, wie die bei Theobald 
angegebenen Daten zeigen. Sodann kommt der Name Gerhards, der seit langem 
im Stamme der Vergy fehlt, hier zum erstenmal wieder vor, was sich ungezwungen 
erklärt, wenn Gerhard von Arguel der Onkel unseres Gerhards ist. Schliesslich 
ist noch zu beachten, dass Theobald am Feldzug Heinrichs nach Italien und an 
dessen letzter Fahrt gen Sizilien teilnimmt, bei letzterer als einziger burgundischer 
Adeliger. Überall treffen wir auch Gerhard, wie noch zu zeigen ist, trotzdem 
der Papst und Philipp den Zug Heinrichs gegen Italien sehr ungern sahen. 
Vgl. MG const. IV, 915, 916, 1276. Letztere Stelle bietet auch das Wappen: 
l’escu de goules a trois roses d’or et a I lembiauz d’azour. Diese Bemerkung ist 
wichtig zur Unterscheidung von einem südfranzösischen Geschlechte Bell Vis 
u.ä. Vgl. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens. II, 369. 


2) Courtepee l. c. II, 310 unter Bligny-sur-Ouche: Patron et seigneur, 
le chapitre d’Autun, dont un des dignitaires porte le titre de prevöt de Bligny. 


2!) Als unmittelbarer Vorgänger im Amte des Lehensherrn von Sampigny 
dürfte der Archidiakon von Autun Haymo von Pesmes anzusprechen sein, der 
zuletzt als Träger des Lehens am 20. Juli 1295 erscheint. cart. egl. II, 106. Für 
Bligny fand ich keinen unmittelbaren Vorgänger. Über die Ursachen, die Ger- 
hard ins Kapitel führten, kann man trotz guter Quellenkenntnis keine wahr- 
scheinlichen Vermutungen hegen. 


22) Siehe Beilage III. 


2) In einem Nekrologe, der in den Archives departementales in Mäcon 
unter no 143 sich findet und auszugsweise in cart. gl. I veröffentlicht ist, heisst 
es unterm 21. Sept.: Undecimo kal. Oct. Obiit Huguo vicarius ecclesie Eduensis 
Pro cujus anniversario Gerardus de Bellovisu prepositus Beligney debet 
decem s. Parisien, super domum suam. Wer ist dieser Hugo? 


#4) In einem unveröffentlichten Nekrologe (Arch. dep.MäconH.708 Blatt 2ı) 
fand sich die Notiz: VI idus (octobris). L’an MCCC fut trepessez honz de bone 
memoire mestres Jehanz de Borbon, arcediacres d’Avalon. Vgl. REC 3457. 


120 Heilig 


1306 hat Gerhard als Probst von Bligny schon einen Nach- 
folger®); so scheint er von 1300 bis 1307 Archidiakon ge- 
wesen zu sein. 


II. Ernennung und Wirken als Bischof 


Was die Ernennung eines Franzosen zum Bischof von 
Konstanz angeht, so werden wir es hier mit einem Eingriff 
Philipps des Schönen, dem Klemens V. ja fast immer nachgab, 
zu tun haben?). Warum die Wahl gerade auf Gerhard 
von Bevar fiel, bleibt nach wie vor ein ungelöstes Rätsel. 
Sicher dürfte aber sein, dass eine verwandtschaftliche Be- 
ziehung zum Papste oder auch nur zu einem Kardinale der 
damaligen Zeit nicht vorliegt. Vielleicht ist der Weg zum 
Bistum Konstanz über den Bischof von Auxerre, Peter von 
Mornay, einem Kanzler Philipps, gegangen?”); doch kommt 
man über Vermutungen nicht hinaus. An der damals akuten 
Templerfrage scheint Gerhard als Bischof nicht den geringsten 
Anteil genommen zu haben, obwohl er vom Papste mit 
zum Untersuchungsrichter für Deutschland bestellt worden 
war?®), wohl wegen anderweitiger Inanspruchnahme durch 
den Kaiser. 

Es ist natürlich von hohem Interesse zu wissen, wie sich 
Gerhard in seiner neuen Lage heimisch fühlte. Dass für ihn 
die neue Würde eine Bürde besonderer Art gewesen sein 
mag, lässt sich denken. Er scheint aber doch sich darein 
gefunden zu haben. Vor allem beging er nicht die Unklugheit, 
Franzosen ins Kapitel aufzunehmen, wohl durch eigene 
Erfahrungen und die Zustände in der Basler Diözese belehrt. 


3) Eine noch nicht eingeordnete Urkunde im selben Archiv wird einge- 
leitet: Universis presentes litteras inspecturis nos Guido prepositus Beligny in 
ecclesia Eduensi notum facimus etc. Sie schliesst: Datum anno millesimo tre- 
centesimo sexto ante festum nativitatis bLaptiste. — Guido von Chäteauneuf 
kommt als Probst von Bligny wieder vor 1312. cart. egl./II, 148. 

26) Vgl. Frz. Kern, Die Anfänge der französischen Ausdehnungspolitik, 
Tüb. ıgı0. Seite 257/62, wo die Besetzung von Konstanz im Zusammenhang 
der grossen Politik gewürdigt ist. 

37) Avallon hatte wirtschaftlich und politisch mehr Beziehungen zu Auxerre 
als zu dem durch das steile Morvangebirge abgetrennte, doppelt so weit entfernte 
Autun. 

2) Vgl. RAM 1196 und REC 3479/80. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar I2I 


Dort hatte nämlich die Provision Gerhards von Vippens 
(Wippingen), eines Welschen, die nach dem Tode des Bischofs 
Otto von Granson, eines getreuen Anhängers Philipps des 
Schönen, im Jahre 1309 erfolgte, eine solche Opposition 
gegen die Kurie hervorgerufen, dass der Kandidat des Dom- 
kapitels, Luitpold von Rötteln, vom grössten Teil des Klerus 
und des Volkes unterstützt, 2 Jahre lang dem Fremden den 
Eintritt verwehrte®). Mit einem bekam unser Gerhard 
ernstlich Streit, mit Peter von Mainz, seinem Metropoliten; 
im Laufe desselben wurden Gerhard und seine meisten 
Kapitulare gebannt. Als das letztemal über diesen Streit 
gehandelt wurde, fehlten noch einige Urkunden dazu; vor 
allem aber war es dem früheren Verfasser nicht möglich, 
die Angelegenheit auch von Gerhards Standpunkt aus zu 
betrachten®). 


Schon gleich bei der Provision Gerhards von Bevar 
fällt etwas auf, was keineswegs geeignet sein mochte, Peter 
für seinen neuen Suffragan einzunehmen. Es fehlt die päpst- 
liche Anzeige der Ernennung an den Erzbischof von Mainz°!). 
Der Grund ist wohl darin zu suchen, dass Peter wegen säu- 
miger Servitienzahlung exkommuniziert und suspendiert war. 
Er hatte eine erweiterte Zahlungsfrist bis zum Allerheiligen- 
feste 1307 erhalten, war aber, weil er sie nicht beachtete, dem 
Banne verfallen, von dem er erst am 21. Jan. 1308 wieder 
gelöst wurde®?). In eben diese Zeit fällt die Provision vom 
5. Dezember. Es ist anzunehmen, dass Gerhard, der um diese 
Zeit in Poitiers an der Kurie weilte??), darum wusste. Im 
Laufe des Jahres 1308 war Peter aus den gleichen Gründen 
denselben Strafen verfallen, übte aber trotzdem seine Metro- 


®) Vgl. Merian, Geschichte der Bischöfe von Basel 1860 ff. I. Bd. REC 
3600. Der einzige in der fraglichen Zeit im Konstanzer Kapitel vorkommende 
Franzose Guido de Agranato kam erst im Juli 1319, also nach Gerhards Tod, 
durch Provision Johanns XXII. und Protektion der Königin Johanna von 
Navarra und Burgund zu seiner Stelle. RRQ 577. 

#) Karg in FDA II, 61 ff. 1862. 

a) RRQ 555 Fussnote. 

#2) RAM 1133 und ı15t1. 

23) RRQ 556 vom 6. Dez. 1307, wo Klemens von Gerhard sagt: in pre- 
sentia nostra constitutus. 


122 Heilig 


politanrechte aus, wodurch er sich die Irregularität zuzog; 
darüber war man aber in Poitiers unterrichtet®*), von wo wohl 
entsprechende Anweisungen an die Suffragane ergingen. 
Eine Visitationsreise im Jahre 1309 führte Peter über Speier, 
Hagenau und Basel nach Konstanz, wo er in Urkunden 
König Heinrichs am 29. und 30. Mai als Zeuge auftritt®). 
Hier kam es zum Zwist. Zündstoff mochte genug vorhanden 
sein. Abgesehen von dem obenerwähnten peinlichen Um- 
stand konnte Peter, der ein solcher Feind des ermordeten 
Königs Albrecht war, dass eine österreichische Quelle ihn 
sogar in Verbindung mit dem Verbrechen bringen will?®), 
in Konstanz, wo vor kurzem noch der Kanzler der Habs- 
burger Bischof gewesen war, nicht besonders beliebt sein. 
Dazu war Peter eine etwas herrische Natur?”). Den Grund 
zum Zerwürfnis nennt er selbst; die Kanoniker und vor allem 
Gerhard hätten ıhm den Eintritt in die Konstanzer Kirche, 
die eine Besserung »tam de capite quam de membris« nötig 
habe, verweigert?®). In der Tat mag das vielleicht schon 
etwas zugetroffen haben; dass aber die Kapitulare die Suspen- 
sion Peters gegen eine Visitation geltend gemacht haben, 
ist jedenfalls möglich. Die Streitfrage wurde in der Folge 
dadurch besonders zugespitzt, dass Peter bei seinem Aufent- 
halt in Konstanz zwar schon absolviert war, davon aber noch 
keine Kunde haben konnte; jedenfalls wird er mit baldiger 
Absolution gerechnet haben, da König Heinrich seinem Kur- 
fürsten für seine Wahl ziemliche Summen gezahlt hatte”), 
die Peter seinerseits zur Zahlung seiner Servitien verwandte. 
Infolge dieses Zerwürfnisses enthob dieser Gerhard seiner 
bischöflichen Rechte, belegte seine Kathedrale mit dem Inter- 
dikt und die Domherren Rudolf von Hewen, Domdekan, 
Walther von Schaffhausen, Domscholaster, Konrad von 


[4 


4) RAM 1234 wird am ıo. April 1309 Peter für eine Teilzahlung quittiert, 
er aber nicht absolviert, da er se post dictas quas incurrit sententias immiscendo 
divinis notam irregularitatis incurrit. 


®) Das Itinerar nach RAM 1248—67 und REC 3701—03. 
se) MG dt. Chroniken V, 2. Vers 8224046. 

»”) Über ihn Heidemann, Peter von Aspelt etc. Berlin 1875. 
®) FDA II, 72. 

») \IG const. IV, 238. Nr. 272. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 123 


Klingenberg, Propst von St. Johann, Albert von Kastel, 
Propst von St. Stephan, Ulrich von Richental, Ulrich von 
Ramswag, den gleichnamigen Bruder Alberts und Heinrich 
von Steinegg mit dem Banne. Am 27. Juli forderte er dann 
die Genannten auf, sich zu verantworten®). Am 28. Dez. 
1309*!) erhielt sodann der Bischof von Strassburg, Johann 
von Dirpheim, von Peter den Befehl, die Exkommunikation 
und das Interdikt öffentlich zu verkünden??). Merkwürdig 
ist aber in diesem und den folgenden Erlassen, dass die beiden 
Brüder von Kastel unter den Gebannten fehlten; hatten sie 
sich unterworfen? Diethegen von Kastel, ihr Bruder?), 
geht später gegen das Kapitel von Reichs wegen vor®). 
Oder hat Diethelm von Kastel, damals Abt der Reichenau 
una Administrator von Petershausen, der mit dem Erzbischof 
von Mainz gut stand®), vermittelnd eingegriffen? Wir 
können darüber nichts Bestimmtes sagen. Der Streit dauerte 
mehrere Jahre. Auf dem Provinzialkonzil zu Mainz, das 
vom Iıı. bis 13. Mai 1310 stattfand, wurde der Bann erneuert 
und allgemein in verschärfter Form verkündet?®). Der 
Nachbarbischof von Augsburg, Friedrich Spät von Vaimingen, 
erhielt noch besonders strenge Anweisungen. Am 7. April 
1312 befiehlt der Reichsverweser Johann, König von Böhmen, 
gegen das Kapitel mit Pfändung für Peter vorzugehen*®). 
Noch im Sept. 1312 wird der Streit erwähnt!”); im Nov. 1313 
scheint er aber erledigt zu sein, da auf einer Synode von Mainz 


#) FDA II, 73. 

1) REC 3490 hat 28. Dez. 1308; doch ist hier das Datum nach dem Cir- 
cumeisionsstile, nicht nach dem Weihnachtsstile aufzulösen, sonst enstehen inhalt- 
liche Schwierigkeiten. 

#2) FDA II, 73. 

#) Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch II, 246. 

“) REC 3532. 

#) RRQ 547 und 553. Wenn Rieder das Ausstellungsjahr der ersteren 
Urkunde 1306 in 1307 ändern will, kann er nicht das Richtige treffen. Denn 
wie sollte Heinrich von Klingenberg im Juni oder Juli 1307 ad sedem apostolicam 
zitiert werden können, da er schon im Sept. 1306 starb? Und warum hiesse 
dann Peter von Aspelt episcopus Basiliensis, nachdem er im November 1306 
bereits Erzbischof von Mainz geworden war und schon einen Nachfolger in Basel 
hatte, 

“) REC 3331. 

) REC 3626. 


124 Heilig 


auch Abgesandte von Konstanz, allerdings zunächst mit 
ungenügenden Vollmachten, erscheinen). Die unselige 
Doppelwahl im Nov. 1314 zwischen Ludwig dem Baiern, 
und Friedrich dem Schönen von Österreich, führte auch 
die beiden Prälaten wieder auseinander; so sehen wir z. B. 
auf einer Seite Einsiedeln, Bischof Gerhard und König 
Friedrich, auf der anderen die Waldstätte, Erzbischof Peter 
und König Ludwig, wobei der Mainzer Kurfürst ebenfalls 
höchst eigenmächtig wieder vorgeht, im sog. Marchenstreit®) 
Unter seinen bischöflichen Amtsgenossen mögen Gerhards 
beste Freunde seine beiden Landsleute in Basel und Bischof 
Siegfried von Chur gewesen sein. 

Besser als mit seinem Metropoliten kam Gerhard von 
Bevar mit dem Kaiser aus. Man wollte sogar schon seine 
Ernennung mit Heinrich von Luxemburg in Verbindung 
bringen®). Wenn sich das auch nicht mehr halten lässt, 
so waren doch die Beziehungen des Reichsoberhauptes 
zu seinem mächtigsten Fürsten im Südwesten seines Reiches 
die denkbar besten. Beide waren mehr Franzosen als Deutsche; 
beide aber bemühten sich auch, hier Ausgleich zu schaffen. 
Die welschen Bischöfe im Süden seines Reiches benutzte 
der König häufig zu Gesandtschaften. So unternimmt Otto 
von Granson, der Basler Bischof, im Jahre 1309 eine Ge- 
sandtschaftsreise nach Avignon, wo ihn der Tod ereilt®!). 
Im Mai ı310, ein Jahr nach der ersten Zusammenkunft 
Gerhards mit Heinrich ın Zürich, wurde dieser ausersehen, 
im Verein mit dem Bischof von Chur, Siegfried von Geilm- 
hausen, dem Ritter Hugo de Vichio und dem Bürger von 
Astıi Henrico de Ralvengo die Unterwerfung der lombardi- 
schen Städte entgegenzunehmen, während der deutsche 
König vorhatte, im Spätjahr nach dorten zu ziehen, um sich 
in Mailand die lombardische Krone zu holen®®). Bereits 
am 26. Mai beginnen die Gesandten in Ivrea erfolgreich 


*) REC 3658. 

#) P.O. Ringholz OSB, Geschichte des Stiftes Einsiedeln. Einsiedeln 
1902. S. 177. 

50) So Bader in Z 18, 479, Anm. 2 und danach Karg FDA II, 63. 

5) Merian, l.c. I, go/1. 

62) Das Itinerar nach REC 3528— 3653. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 125 


ihren Auftrag, wie sich denn auch die Städte mit einziger 
Ausnahme von Crema entweder gleich oder mit Bedenkzeit 
unterwerfen. Im Winter 1310/11 sehen wir dann auch Gerhard 
bei seinem König in Italien; noch einmal erscheint er bei 
ihm im Jahre ı312. Bei dieser Gelegenheit hat uns der 
Codex Balduini Treverensis Gerhards Bild bewahrt. Auf 
hohem Ross sehen wir ihn, über ihm die Konstanzer Wimpel- 
fahne mit dem roten Wappenkreuz, das hier zum Unter- 
schiede vom sonst ganz gleichen Trierer Fahnenschmuck 
verlängert ist. Ein zweitesmal erscheint er nach der Schlacht, 
die Hand zum Segen erhoben. Im Mai 1313 ist er wieder in 
seiner Bischofsstadt zu treffen; im August dieses Jahres 
rückt er dagegen mit dem Kaiser von Pisa gen Neapel aus??). 
Und als auf diesem Zug bei Buonconvento die Hoffnung 
des Reichs erlag, finden wir Gerhard am Sterbelager seines 
Herrn ®®). 

Der Luxemburger war dahin. Und nun erhob sich 
blutiger Bürgerzwist. Habsburg und Wittelsbach stritten 
sich in langer, verderblicher Fehde um den Königsthron. 
Auf welche Seite schlug sich Gerhard? Die Antwort ist 
nicht schwer zu geben. Das Gegebene war die Gefolgschaft 
Friedrichs. Dazu kam, dass bald nach der Wahl, am ı2. Dez. 
1314, eine offizielle Mitteilung der Wähler des Habsburgers 
der Stadt Konstanz zuging, in der die Wahl in parteiischer 
Weise geschildert und für Friedrich Gehorsam verlangt 
wird®). Bereits am 24. Dez. gelobte Heinrich von Werden- 
berg, Gerhards Generalvikar, Friedrich dem Schönen gegen 
Ludwig Hilfe®%). So war auch der Bischof von Konstanz 
in seiner Stellungnahme bestimmt; er trat zu Friedrich in 
nähere Beziehungen und inkorporierte auf Bitten desselben 
die Pfarrei Staufen bei Lenzburg dem Kloster Königsfelden, 
das auf der Mordstätte Albrechts errichtet worden war?”). 


63) Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VII. nach dem Bilderzyklus des Codex 
Balduini Trevirensis. Herausg. von Irmer. Berlin 1881. T XXIa, XXXIb und 
XXXVa, S. 102. 


%) REC 3653; allerdings taucht diese Nachricht erst ziemlich spät auf. 
66) MG const. V, I. 136 nr. 171. 

8) REC 3668a. 

#7) REC 3697. 


126 Heilig 


Interessant für die Beziehungen Gerhards zu seiner Bischofs- 
stadt ist die erstmalige Erwähnung eines Konstanzer Bürger- 
meisters unter seiner Regierung??). 


Von Beziehungen Gerhards zur römischen Kurie ist 
herzlich wenig bekannt. Ob er am Konzil von Vienne teil- 
genommen hat, ist fraglich®). Der Templerangelegenheit 
konnte er wegen seines Streites mit Peter und seiner Feld- 
züge mit Heinrich wenig Beachtung schenken. Über seine 
Finanzen, seine Schulden am päpstlichen Hofe und deren 
Bezahlung wurde vor einigen Jahren von berufener Seite 
gehandelt ®). 


Was die innere Verwaltung des Bistums angeht, so 
muss gesagt werden, dass der päpstliche Stuhl mit dieser 
ersten Provision für Konstanz wenig Glück hatte. Schon 
der Umstand, dass ein Franzose, der nach einstimmigem 
Zeugnis der Chronisten, dem sich auch kein urkundlicher 
Gegenbeweis entgegenstellen lässt, die deutsche Sprache 
nicht verstand und in den deutschen Sitten und Geschäften 
unerfahren war, zum Bischof der grössten deutschen Diözese 
ernannt wurde, musste eine erfolgreiche Tätigkeit hemmen. 
Die nächste Folge war, dass der Erwählte die Geschäfte 
fast restlos seinen Vikaren überliess und öfters von seiner 
Diözese abwesend war. Dazu kommt eine bedeutende Ver- 
schlechterung der Finanzen unter seiner mehr als zehn- 
jährigen Regierung. Die grossen Schulden am päpstlichen 
Hof führten zu Verpfändungen der Güter des Bistums; 
und nach fast 30 Jahren schuldete das Hochstift aus Gerhards 
Zeiten noch 6000 fl.). Was die bischöflichen Beamten 
angeht®?), so fungierten unter Gerhard als Generalvikare 


58) MG const. IV, 1. 3nr 3. 

5) Zum Konzil war er zwar eingeladen; da er aber während desselben in 
Konstanz vorkommt am 28. Dez. 1311 (REC 3605), bleibt die Frage offen, ob 
er an einer der drei Konzilsitzungen teilgenommen hat. — Auf der Liste der ein- 
zuladenden Prälaten, welche durch Philipps Hände ging, fehlt der Bischof von 
Konstanz. Finke, l. c. II, 304. 

°°) Rieder in RRQ XLIX/L. 

eı) So wird wohl gegen RRQ XLIX Anm. festzuhalten sein. 

62) Nach REC. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 127 


in pontificalibus die Weihbischöfe Johannes, Bischof der 
Dekapolis, Johannes zu Rhein, Bischof von Valanea, Berthold 
aus dem Wilhelmiterorden, Bischof von Cembalo? Als 
Generalvikare und Bistumsvikare, welch letztere während 
der Abwesenheit des Bischofs in Tätigkeit traten, kommen 
unter ihm vor Konrad v. Landsberg, Johann zu Rhein, 
sein späterer Weihbischof, Konrad von Klingenberg und 
Albrecht von Kastel, dieser Vetter, jener Bruder seines Vor- 
gängers Heinrich; ferner Walter von Schaffhausen, der Dom- 
scholaster, Konrad Pfefferhardt, der Bruder Johanns, des 
späteren Churer Bischofs und Onkel Ulrichs, des späteren 
Bischofs von Konstanz, Gebhard von Freiburg, der Dom- 
schatzmeister, Heinrich von Werdenberg, der zwiespältig zu 
seinem Nachfolger gewählt wurde, und Johann von Thor- 
berg, der nach dem Tode Rudolfs von Hewen um 1315 
Domdekan wurde. Schauen wir diese Beamtenreihe an, so 
ist es klar, dass im Wesentlichen der Einfluss Gerhards als 
Franzosen gering sein musste. Ob er selber die bischöfliche 
Weihe hatte, oder ob er wie Otto von Granson und Gerhard 
von Wippens in Basel derselben entbehrte, bleibt nach seinen 
Regesten offen, da nur iurisdictionelle Funktionen von ihm 
erwähnt werden. Wie Gerhard im Leben für Konstanz ein 
Fremdling blieb, so starb er auch als Fremdling. Kein 
Nekrolog meldet seinen Todestag, von dem nur ein Chronist 
erzählt; es ist der 19. Aug. 1318. Gerhards Ruhestätte ist 

unbekannt®®). | 


#) Gröber, Das Konstanzer Münster S. 198, vermutet Konstanz als Sterbe- 


und Begräbnisort. 


128 Heilig 


BEILAGE I 


ı!/, des Siegels des Bischofs 
Gerhard vom Jahre 1317 an 
REC 3753 im Stadta. Frei- 
burg Abt. Spitala. Nr. ı25. 


Vgl. Anm. auf S. 117. 
Legende: 


t S.GERH. DEI. GRA. 
EPI. CONSTACIEN. 


Elektensiegel des Bischofs 
von Autun, Guy de Vergy 
1224—1245. Nach cart. e&gl. 
II Bd. p. CXXVI. 

Wie mir M. de Charmasse 
mitteilte, ist dies ein Siebentel 
des Originals. 

Legende (cf. REC 4429): 

AVE MARA G: 


Siegel und Rücksiegel von Gerard de Belvoir, Propst von 
Bligny und Lehensherr von Sampigny im Jahre 1297. Nach cart. 


€gl, I, planche II, Nr. 2. 
Legende: 
... BELLOVI (su. ppos) ITI 
BE (ligne) I. IN ECCL (esiaE) 
DUEN(ST). 


Legende: 
SECRET (um GC. de?) 
BELLOVISU. 
K. Helıg. 


129 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 


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Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 43, ı 


130 Heilig 


BEILAGE III 


Folgende Urkunde Gerhards ist veröffentlicht in cart. egl. II, 
110/2: 

Universis presentes litteras inspecturis, nos Guido, decanus, 
et capitulum Eduense, notum facimus quod cum discordia ver- 
teretur inter venerabilem virum dominum Henricum de Gleriis, 
canonicum et archipresbiterum Eduensem, ex una parte, Matheum, 
Regnaudum et Christianum, fratres, homines ipsius archipresbiteri 
tailliabiles, explectabiles, et justiciabiles alte et basse nomine ecclesie 
Eduesis, qui quidem homines nomine quo supra, per ipsum archi- 
presbiterum amasati fuerint in terra quam tenet idem archipresbiter 
a nobis decano et capitulo predictis, sita retro Coardum (bei Fillouse 
Gem. Autun) quam terram nos decanus et capitulum predicti ac- 
quisivimus a religiosis vi-ris abbate et conventu de Corbigniaco 
(Corbigny, Dep. Nievre), ex altera, super hoc quod dicti homines, 
super taillis eisdem per ipsum archipresbiterum impositis asserebant 
se gravatos et opressos: tandem inter ipsum archipresbiterum et 
dictos homines, mediantibus nobis decano predicto et Girardo de 
Bellovisu, preposito Belignei in ecclesia Eduensi, ita exstitit ami- 
cabiliter concordatum quod quamdiu duntaxat idem archipresbiter 
dictam terram tenebit dicti homines pecias terre predicte et mansum 
ibi traditos tenebunt et possidebunt: ita tamen quod nomine taillie 
tenentur singulis annis dicti homines eidem archipresbitero solvere 
sex libras Viennensium, videlicet sexaginta solidos ipsius monete 
in nundinis Biffracti (Beuvray, das Bibracte der Aeduer), ex admo- 
diatione taillie dicetis hominibus per ipsum archipresbiterum facta, 
et unam vecturam boum pro omnibus vecturis et corvelis facere 
singulis annis a villa Allosia (Aloxe, Cant. Beaune) vel citra apud 
Eduam ita tamen quod dictus archipresbiter tenetur ipsis hominibus 
in regressu dicte vecture apud Eduam, prout consuetum est, victualia 
ministrare; de terris quastenent dicti homines habebit idem archipres- 
biter unum jornale ubi ipsum elegerit habere prope viverium suum, 
ac liberum ingressum ac regressum ad eadem viverium et jornale, 
Justicia magna et parva eidem archipresbitero, nomine quo supra, 
retenta in predictis terris, mansis ac hominibus ubicumque. Et pro 
premissis ac dictis hominibus adimplendis, idem archipresbiter pro- 
mittit dietis hominibus, quamdiu duntaxat dictam terram tenebit, 
super dicta taillia ac vecturis ipsos homines in pace tenere ac ultra 
premissa contra voluntatem ipsorum ratione dicte taillieac vecturarum 
accorveyarumabeisdemnichilexigere vellevare. Prefativerohomines 
confitentur se esse tailliabiles, explectabiles ac justiciabiles, modo 
quo supra dicti archipresbiteri, nomine ecclesie Eduensis, et dictam 
concordiam, prout superius est expressa, inter ipsos et archipresbite- 
rum esse factam, et per juramenta sua promittunt omnia esse con- 
tenta in premissa concordia, in quantum ipsos tangunt, tenere 
firmiter et ınviolabiliter observare, quamdiu idem archipresbiter 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 131 


dictam terram tenebit, et postquam dictam terram tenere desierit 
confitentur se teneri ac debere solvere nobis decano et capitulo alte 
et basse. Nos vero decanus et capitulum predicti dictam terram ad 
dietum tempus volumus, ratiffiramus ac etiam approbamus. In 
cujus rei testimonium, ad preces et instantiam predictorum archi- 
presbiteri ac hominum, sigillum Sancti Nazarli, quo utimur, litteris 
presentibus duximus apponendum. Datum anno Domini millesimo 
ducentesimononagesimo octavo, mense aprıilis. 


9* 


Miszellen 


Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württember- 
gischer Pfandherrschaft) — Aus Urkunden und Akten im 
Generallandesarchiv in Karlsruhe und im Staatsarchiv in Stuttgart 
ergibt sich ein einheitliches Bild über Vorgänge und Verhältnisse 
im ehemaligen bischöflich strassburgischen Amt Oberkirch während 
der Verpfändung an Württemberg und des Dreissigjährigen Krieges 
bis zur Wiederlösung durch den Bischof Franz Egon. Dies soll im 
folgenden zur Darstellung kommen. 


% 
Die Verhandlungen wegen der Pfandschaft 


ı. Die vorbereitenden Verträge 


Als Dauer der württembergischen Pfandschaft in der bischöf- 
lich strassburgischen Herrschaft Oberkirch wird gewöhnlich die 
Zeit 1604—1664 angegeben, gelegentlich auch 1600—1664. Der 
Anfang dieser »rheinischen Politik« Württembergs und der so- 
gleich beginnenden Verpfändung ist jedoch in der Beteiligung des 
Herzogs Ludwig (f 1593) an dem 1592 ausgebrochenen Strass- 
burger Bischofskrieg zu schen, wovon Sattler einiges berichtet), 
und wobei es wahrscheinlich zur Anlage der Schwedenschanze am 
Rossbühl als eines württembergischen Lagers kam?). Allerdings 
wird Ludwig in unseren Akten nirgends genannt; vielmehr ist deut- 
lich, dass Herzog Friedrich, damals Inhaber der Grafschaft Möm- 
pelgard und der Herrschaft Reichenweier im Elsass, bereits 1592 den 
tätigsten Anteil genommen, diese »rheinische« Politik betrieben hat. 


a) Der Vertrag von 1592 


Mehrfach findet sich bei den Verhandlungen der Hinweis auf 
einen Vertrag, den Friedrich mit dem von protestantischer Seite 
zum Administrator des Bistums Strassburg erkorenen jungen Mark- 
grafen Johann Georg von Brandenburg im Jahre ı592 ab- 
schloss?). Unzweifelhaft geht dies aus dem »Pfandsvergleich zwi- 


!) Gesch. des Herzogt. Württemberg unter den Herzogen, V, S. ı41ff. 

2) Vgl. mein Buch: »Zu Kniebis auf dem Waldee, S. 55 ff. 

?) Es wäre unmöglich, alle Einzelheiten durch Hinweise auf das betr. 
Aktenstück zu belegen, zumal da diese Akten keine verwendbare Numerierung 
aufweisen. Der Notenapparat würde zu einer schweren Belastung dieser Zeit- 
schrift führen. Ich glaube daher, nur bei wichtigeren Dingen auf die Akten 
verweisen zu sollen. K. bedeutet: G. L. A. Karlsruhe. 


Miszellen 133 


schen Württemberg und Lothringen« (1604) hervor (K,.) in dessen 
Punkt 4 es heisst, dass nach diesem Vertrag (1592) gegen 120000 fl., 
die Friedrich dem Brandenburger vorstreckte, dem ersteren das Amt 
Oberkirch verpfändet und eingeräumt wurde, und zwar zu- 
gunsten seines noch im Kindesalter stehenden Sohnes Herzog Lud- 
wig Friedrich, welcher »Mitdomkapitular« im Bistum Strassburg 
geworden war (geb. 1586)*). Im Namen dieses Sohnes schloss Fried- 
rich den Vertrag: es sollte ein Drittel aller Einkünfte aus dem Amt 
dem jungen Herzog zufallen (zwei Drittel blieben dem Brandenbur- 
ger). Friedrich nahm alsbald Besitz von dem Amt. Seit 1592 wurden 
alle Untertanen im Amt ihm zum schuldigen Gehorsam angehalten. 
Er setzte einen Amtmann ein. 


b) Der Stuttgarter Vertrag von 1597 


Im Jahre ı597 verheiratete sich der Administrator Johann 
Georg und verliess das Bistum zeitweilig. Am ıg. Sept. 1597 kam 
es zu einem Vergleich in Stuttgart, dass der Domherr Ludwig 
Friedrich auch den von Joh. Georg innegehabten halben Teil 
des Bistums bei dessen Tod erhalten solle®). Der Vater des Ad- 
ministrators sollte, falls er den Sohn überlebe, eine Jahresrente von 
15000 fl. dafür erhalten. Bezüglich Oberkirch blieb Johann Georg 
die Hohe Obrigkeit nebst Appellationen vorbehalten. 


c) Der Vertrag zu Oberehnheim 1600 


Der Streit im Bistum ging weiter, und Friedrich wünschte ihm 
ein Ende zu machen. Er ergriff die Initiative zu einem Ausgleich 
in dem störenden Handel. In dem Vertrag von 1604 heisst es, er 
habe dem Kardinal von Lothringen eröffnen lassen, dass er aus 
schristlichem, friedlichem Eifer der Sachen emsigen Fleisses für- 
gesonnen und dahingetrachtet, durch was fügliche Mittel solche 
gefährliche Stifsspaltung und Zertrennung ufgehebt« und dem Bis- 
tum wie dem ganzen Elsass der Friede wieder gegeben werden könne. 
So kam es 1600 zu Verhandlungen in Hagenau, in Schlettstadt 
und endlich in Oberehnheim. Nach Hagenau sandte er den Ober- 
vogt von Herrenberg, Grafen Konrad von Tübingen, den Kanzler Mat- 
häus Enzlin und einen kurländischen Adeligen, den Hofrat Christoph 
Firx. Dieser erstach auf dem Rückweg den Grafen, der sich sehr 
unanständig gegen ihn benommen hatte, in Bischweiler (24. Juni), 
kehrte dann zwar nach Stuttgart zurück, aber entfloh kurz darauf®). 
Am ı2. Okt. (n. St.) 1600 kam in Oberehnheim eine Abmachung 


%), Er »kam als ein Jungherr in den Bruderhof nach Strassburg um die Zeit, 
als um das Bistum Streit und Krieg gewesen« (G. Hengher, Württ. Chronik. 
Ms. Stuttg. Bibl., S. 297). 


8) 1593 war unter französischem Druck in Saarburg eine Teilung des 
Bistums abgemacht worden. 


%) L. Schmid, Gesch. der Pfalzgrafen von Tübingen, S. 58gff. 


134 | Miszellen 


zustande, wonach Friedrich dem Kardinal alle vom Brandenburger 
(und seit 1597 offenbar von Friedrich) besetzten Städte, Dörfer und 
Schlösser im Stift und in der Stadt Strassburg (darunter den Bru- 
derhof, der das bischöfliche Archiv enthielt) innerhalb 5 Wochen 
übergeben, der Kardinal aber an Ludwig Friedrich gegen eine 
Summe von 330000 fl. das Amt Oberkirch pfandweise auf 
30 Jahre überlassen würde. Diese Abmachung wurde aber nicht 
ins Werk gesetzt, und 1602 drohte der Krieg aufs neue auszubrechen. 
Friedrich legte sogar eine Besatzung nach Oberkirch, als Drohung’). 


d) Vertrag von Molsheim, 1602 


Der Oberehnheimer Vertrag wurde 1602 in Molsheim dahin 
erweitert, dass dem Herzog Friedrich vom Kardinal 20000 fl. für 
Kriegskosten bewilligt wurden und der Pfandschilling auf 360000 fl. 
erhöht wurde. Dennoch wurde dem Übel weiter drohender Ver- 
wicklungen nicht abgeholfen. 


2. Die Verträge von 1604 
a) Der Vertrag zu Stuttgart 


Zwischen Friedrich und Johann Georg waren indessen aller- 
hand Unstimmigkeiten entstanden, da Johann Georg sich im Amt 
Oberkirch Übergriffe und Verstösse gegen den Vertrag von 1597 
hatte zuschulden kommen lassen (bezüglich der niederen Gerichts- 
barkeit und der Württemberg zustehenden Gefälle). Johann Georg 
war in Geldnot, und so kam es am 13. Aug. 1604 in Stuttgart zu 
einem neuen Vertrag. Danach verpfändete Johann Georg das Amt 
Oberkirch gegen eine lebenslängliche Jahrespension von 9000 fl. 
an Württemberg®). Friedrich hatte dem Brandenburger seit 1592 
schon 150000 fl. in bar geleistet. 

Am 28. Nov. 1604 schrieb Friedrich an den Sekretarius Sattler 
(K.): Der Brandenburger wünsche eine Summe schon vor dem 
Termin, um seine Schulden zu zahlen und »sich wegfertig zu machene. 
Sattler solle sich von der Rentkammer eine Rate der Reichskon- 
trıbution auszahlen lassen und das dem Administrator nach Strass- 
burg bringen. 

b) Der Hagenauer Vertrag 


Es waren seit geraumer Zeit Verhandlungen mit »Carlee, dem 
Kardinal von Lothringen, wegen der Überlassung des Amtes Ober- 
kirch angebahnt worden. Dieser konnte gewisse Gelder, die er 
dringend brauchte, nicht aufbringen. Daher wurde beschlossen, 


”) Henghers Chronik, S. 288. Die Drohung galt nicht Joh. Georg von 
Brandenburg, wie H. berichtet, sondern dem Kard. v. Lothr. Auch Joh. Georg 
hatte Truppen bei Oberkirch, auf der Ulenburg stationiert. 


®) 1610 wurde diese Pension dahin abgeändert, dass dieser vom Herzog 
Johann Friedrich 100000 fl. in drei Zielern erhielt. 


Miszellen 135 


Oberkirch zu verpfänden. Am ı7. Mai war die Angelegenheit vom 
Kaiser »zu gütlichen Traktaten« ausgesetzt. Hierzu wurden die 
Kurfürsten von Mainz, Köln, von der Pfalz und Sachsen, ferner 
Herzog Maximilian in Bayern und Pfalzgraf Philips Ludewig zu 
Neuburg verordnet. Als Grundbedingung wurde die Einhaltung 
des Augsburger Religionsfriedens von ı555 (der Geistliche Vorbe- 
halt) verlangt. Dieser Friede sei »gleichsam ein regul und tractatios. 
Obschon nun der Kaiser sich fernerhin durchaus ablehnend ver- 
hielt (s. u.), kam es dennoch am 22. Nov. 1604 zu der ersten Ab- 
machung zwischen den Abgeordneten des Bistums und Württem- 
bergs in Hagenau. Der Herzog, der in Mömpelgard war, schrieb 
am 28. Nov. an seinen Sekretarius Chr. Fr. Sattler: »Weil Gott 
lob die strassburgischen sachen nunmehr richtig... .« 


Am ı0.Dez. war Friedrich in Reichenweier. Am gleichen 
Tage fand die endgültige Vereinbarung über den Vertrag in Hage- 
nau statt. Ausser dem Kardinal von Lothringen und Württemberg 
betraf sie auch Johann Georg von Brandenburg. Garanten waren: 
Herzog August von Lüneburg, Markgraf Georg Friedrich von 
Baden-Durlach und die Stadt Strassburg. 

Durch diesen Vertrag wurde (Artikel ı) dıe Stuttgarter 
Abmachung zwischen Friedrich und Johann Georg bestätigt, 
und zwar so formuliert, dass Johann Georg gegenüber Herzog 
Friedrich auf das Stift Strassburg verzichtete. Er trat weiter »den 
bischöflichen Hof« und alle Akten in der vorderen Schreiberstub 
ab und verzichtete auf alle Städte, Schlösser usw., die er besetzt hatte. 


Artikel 2 besagt: Friedrich tritt alle diese abgetretenen Stifts- 
güter wieder an Carle, Cardinal von Lothringen, ab. 


Artikel 3: Friedrich verzichtet auf alle mit der Ernennung 
seines Sohnes (zum Domherrn) an diesen übergegangenen Rechte 
und Ansprüche. 

Artikel 4: Da Johann Georg i. J. 1592 von Friedrich für Aus- 
gaben »von des Stifts wegen« 120000 fl. erhielt und ihm dafür das 
Amt Oberkirch verpfändet hatte, und da Friedrich dem Branden- 
burger später ısoooo fl. in bar bezahlt und ihm ein Jahrgeld von 
9000 fl. ausgesetzt hatte, so verpfändet nun der Kardinal und Bischof 
das Amt Oberkirch an Württemberg auf dreissig Jahre, mit allen 
Einkünften, Renten, Zinsen, Gefällen und allen Pertinentien, »Lehens 
und Eigens«, auch alle weltliche Oberherrlich- und Gerechtigkeit, 
wie es ein Bischof zu Strassburg innegehabt, um 380000 fl. 


Artikel 5: »Jedoch reservieren und behalten wir die Religion, 
geistliche Jurisdiktion, Kirchen- und Pfarrbestellung also, dass der 
Herzog alle Untertanen bei der römisch-katholischen Religion lassen 
und keinen anderen Glauben daselbst einführen, ihnen keine anderen - 
Confessions-Exerzitien gestatten solle« usw. 


Artikel 6: Alles, was Kirchen, Pfarren usw. angeht, soll von 
Württemberg nicht übernommen werden. Auch die Bestrafung 


136 Miszellen 


geistlicher Personen bleibt dem Kardinal und Domkapitel ausdrück- 
lich reserviert. 
Artikel 7: Die stiftischen Zehenten sollen unangetastet bleiben. 


Artikel 8: Die Untertanen sollen bei ihren alten Freiheiten, 
Rechten und Gewohnheiten gelassen werden. 

Artikel 9: Nach einer Inspektion der Schlösser und anderer 
Bauten soll der Herzog gehalten sein, sie so, wie sie dabei befunden, 
wieder einzuräumen. 

Artikel ıo: Meliorationen sollen bei der Ablösung durch Un- 
parteiische geschätzt werden. 

Artikel ıı: Nach 30 Jahren erfolgt, wenn der Bischof so will, 
die Wiederlösung um 380000 fl. Pfandschilling. 

Artikel ız: Sollte jemand sich unterstehen, diese Pfandschaft 
anzufechten, so wollen der Bischof und seine Nachfolger den Ver- 
trag verteidigen. 

Artikel 13: Der Herzog und seine Nachkommen werden dem 
Stift Strassburg gegen jedermann Hilfe leisten. Der Bischof 
garantiert dagegen Beistand bei einer Anfechtung des württ. Be- 
sitzes von Mömpelgard. 

Die württembergischen Unterhändler in Hagenau waren u.a. 
Hieronymus Frhr. v. Mörspurg (bis 1602 Obervogt in Neuenbürg) 
und der Kanzler Matthäus Enzlin. 

Die endgültige Form in drei gleichlautenden Ausfertigungen 
erhielt der Vertrag erst am 24. Dezember 1604. Es heisst in einem 
Bericht v. J. 1605, dies sei geschehen, als der Herzog mit den bischöf- 
lichen Räten in Oberkirch war, jedoch sei der Vertrag vom Kardinal 
und dem Domkapitel noch nicht authentisch ausgefertigt gewesen. 

Der Herzog war Weihnachten in Oberkirch. Nicht unbeachtet 
soll bleiben, dass wiederholt anerkannt wird, dass Friedrich sich mit 
Erfolg bemüht habe, dem Bischofskrieg ein Ende zu machen, und 
dass ihm deshalb als »Intermediator« die Pfandherrschaft über Ober- 
kirch zugebilligt worden sei?). 

Die »ganze Burger- und Dorfschaft der sechs Gerichte Ober- 
kircher Amts« erklärte am 23. ıı. 1634 in einem Schreiben an die 
k.k. Regierungskommissäre des Herzogtums Württemberg, dass 
Friedrich sich »aus christlich friedliebendem Eifer der Sachen ange- 
nommen, und zur Güte und beständigem Frieden befürdern und 
richten helfen« (K.). 

Eine besondere Abmachung vom 22. Nov. 1604 betraf noch den 
Kardinal: es wurden ihm 10000 fl. in fünf Jahresraten von Friedrich 
zugestanden. 


9) Bestätigung des Bischofs von Strassburg, 1663, obwohl in diesem Doku- 
ment die Verpfändung dahin gewertet wird, dass die Untertanen im Amt Ober- 
kirch »mit Seufzen gleichsam von dem rechten Stall separiert« wurden. 


Miszellen 137 


Schon hieraus ergibt sich, dass von einem mit Gewalt erzwunge- 
nen Vertrag, wie das später geltend gemacht wurde, nicht die Rede 
sein kann. Wohl aber ist anzumerken, dass der Hagenauer Vertrag 
gegen den Einspruch des Kaisers abgeschlossen wurde. 


3. Proteste der Kaiser 


Am 29. Okt. 1604 versagte es der Kaiser Rudolf II. dem Bran- 
denburger, der sich wegen seiner wenige Tage zuvor in Stuttgart 
getroffenen Abmachungen entschuldigte, Verhandlungen mit Würt- 
temberg zu gestatten. Und als am 2ı. Jan. 1605 dem Kaiser der 
endgültige Vertrag zur Ratifikation (von Friedrich) eingeschickt 
wurde, erfolgte diese nicht. 

Fernerhin erklärte Kaiser Mathias am ı8. 3. 1616, der Vertrag 
sei nie bestätigt worden. Das Amt Oberkirch aber sei ein Lehen 
des Reiches. Daher sei die »Alienatio ipso jure nulla«. Brandenburg 
und Württemberg hätten gar nicht das Recht gehabt, die Verpfän- 
dung untereinander abzumachen. Württemberg habe sich gegen 
ein kaiserliches Mandat vom 5. August 1602 strafbar ge- 
macht. 


Darin hatte der Kaiser protestiert und verlangt, die Protestan- 
ten sollten vom Bistum Strassburg »abstehen«. Da Württemberg, 
so heisst es in einem Schreiben König Ferdinands (16. ı0. 1631; K.), 
sich mit der Krone Frankreich zu Kriegsdrohungen verbunden ge- 
habt, hätten die Strassburgischen unterschrieben. Aber dazu hätte 
nur »die necessitet, sorg und forcht« geführt. 


Der Handel sei Religions- und Landfriedensbruch. Der Ver- 
brecher sei zum Ersatz von Unkosten und Schaden dem Beleidigten 
gegenüber schuldig!®). 


4. Antritt der Pfandherrschaft 


Am 2ı. Dezember 1604 war der Kanzler Mathäus Enzlin in 
Oberkirch anwesend. Er schickte einen Boten nach Strassburg, 
der dem künftigen Oberamtmann, Dr. utr. jur. Nikolaus Ger- 
belius d. Ä., den Befehl brachte, sich einzufinden. 


Dieser Rat und Oberamtmann spielte bis zu seiner Entlassung 
1608 eine wichtige Rolle im Dienst des Herzogs. Er war vordem 
Amtmann zu Barr gewesen, einem Städtchen, welches der Reichs- 
stadt Strassburg gehörte. Gelegentlich wird hervorgehoben, dass 
er mit der Stadt Strassburg gut stehe. Das gilt i. J. 1604 aber auch 
für seine Stellung dem Herzog gegenüber. Sein Sohn, Dr. N. Ger- 
belius d. J., in Strassburg wohnhaft, war ebenfalls württ. Rat und 


10) Dies aus einer sInformation, wie in Münster eine Konferenz mit den 
Württ. Gesandten zu einem guten Ende zu bringen« (K.). Der Wortlaut des 
Schreibens von Ferdinand entspricht einem Brief des Bischofs und Domkapitels 
von Strassburg an ihn vom 30. 7. 1631 (K.). 


138 Miszellen 


Lehrer des jungen Domherrn, Herzogs Ludwig Friedrich von Würt- 
temberg. 

Ausser Gerbelius fand sich, von Freudenstadt herbefohlen, der 
Stadtpfarrer Magister Andreas Veringer in Oberkirch ein!!). 

Dazu kamen Abgesandte des Administrators Johann Georg 
und solche des Bischofs von Strassburg. 

Herzog Friedrich dürfte mit seinem Gefolge am 23. Dezember 
aus Reichenweier eingetroffen sein. Seine ersten Empfindungen 
scheinen missvergnügt gewesen zu sein, denn Gerbelius fragte später 
(17. 3. 1605) bei ihm an, wieviel Heu und Stroh, auch Holz, Lichter 
und Kohlen u. a. vorrätig sein solle, wenn er demnächst wieder 
eintreffe, »darmit E. F. Gn. mit widerumb zur kalten küchin eın- 
kommen«. Er hofft, der Herzog »sollen und werden anizo das 
Losament umb etwas besser zugerichtet finden« (K.). 

Enzlin hatte den Vorgang der Erbhuldigung am 24. Dezem- 
ber 1604 so vorgesehen, dass sie »yin oder vor dem Rathaus« (d.h. 
Amtshaus, an der Stelle des heutigen) vorgenommen werde, und dass 
der Herzog mit den Gesandten »im Saal sein und die Untertanen 
darumb stehen möchten« Er erinnert daran, dass 1.J. 1597 die 
Verpflichtung der Gerichtspersonen ebenfalls im Saale vorgenommen 
wurde. Natürlich waren die Honoratioren aller sechs Gerichte, 
die das Amt Oberkirch umfasste — Oberkirch, Oppenau, Renchen, 
Ulm, Kappel und Sasbach — anwesend. Sie wurden — darauf 
beriefen sie sich in der Folge öfters — durch Verlesung der »Pfand- 
rotuk ihres alten Herkommens, ihrer alten Rechte und Gewohn- 
heiten feierlich versichert und überreichten dem neuen Oberherrn 
sogleich »viele gravamına«. 

Andreas Veringer hielt zwei Weihnachtspredigten, die im 
Druck erhalten sind. Jedenfalls waren aber nur Evangelische, d.h. 
hauptsächlich das Gefolge des Herzogs, auch Enzlın und Gerbelius, 
anwesend, und zweifellos wurde dieser Gottesdienst, wie später 
immer, im Amtssaal vorgenommen. 

Es mag hier angemerkt werden, dass eine auch in Vierordts 
»Kirchengeschichte von Baden« (II, 76) übergangene Behauptung 
ein erhebliches Missverständnis ist, nämlich, diese Predigten hätten 
in der Schlosskirche in Oberkirch stattfgefunden, was natürlich eine 
unmittelbare, grobe Verletzung des Religionsparagraphen des Hage- 
nauer Vertrags gewesen wäre. Aber es gab gar kein Schloss in 
Oberkirch und auch keine Schlosskirche, und es sind eine Reıhe 
von Hinweisen über den im Stillen abgehaltenen evangelischen 
Gottesdienst vorhanden, wo stets der erwähnte Saal im Amtshaus 
als der Ort der kirchlichen Handlung angegeben wird!2). 

Der bisherige Amtsschaffner blieb, da er sich sehr bewährt 
hatte, im Dienst, obschon dies Amt, neben der Oberamtei, Ger- 


11) Vgl. über ihn mein Buch »Aus Alt-Freudenstadte, S. 22. 
12) Vgl. dazu einen Bericht vom 1. 5. 1636, aus Zabern: »In der Stadt hat 
es nur eine einzige Kirchen, so ziemlich fein erbaut, von Allerheiligen verschen«. 


Miszellen 139 


belius zugedacht gewesen war. Dieser wurde zu Anfang d. J. 1605 
zum Oberamtmann ernannt. Damit war die neue württembergische 
Verwaltung in aller Form begründet. 


5. Der zeitweilige Verlust der Pfandherrschaft 


Im Jahre 1631 (16. ı0.) verlangte Kaiser Ferdinand II., auf 
Grund eines Schreibens des Bischofs und Domkapitels zu Strass- 
burg, Auskunft, wann Württemberg das Amt wieder abtreten wolle. 
Der Vertrag sei erzwungen gewesen. Dann folgen die Anklagen, 
die schon berichtet wurden (o. S. 137). Der Herzog Administrator 
(Julius Friedrich) sei verpflichtet, das Amt zu restituieren. Er könne 
sich mit der 27jährigen Nutzung begnügen. Ferdinand wolle den 
Klägern seine Hilfe verteilen lassen«. Er befichlt väterlich und gnädig- 
lich, innerhalb zweier Monate Bericht einzusenden. 

Aber wir hören bis 1634 nichts weiter über eine Restituierung 
oder beabsichtigte Wiedereinlösung der Pfandschaft durch das Bis- 
tum Strassburg. Und doch waren es nur noch wenige Monate bis 
zum Ablauf der dreissig Jahre. 

Da nahm die württembergische Herrlichkeit plötzlich ein vor- 
läufiges Ende. »Nach erschollener Nördlinger Schlacht in anno 
16 344 (Sept.), so heisst es 1650 in einem Bericht wegen Auslieferung 
von Öberkircher Dokumenten an die nun abermals württ. Ober- 
amtei, hat der Amtsschaffner in Oberkirch, Johannes Clinten, »sein 
sach auch auf die Flucht gerichtet« und seine ganze Amtsregistratur 
»gantz inordinate et confuse in ein groß Vaß zusammen geworfen 
und nach Straßburg gebrachte. An einem feuchten Ort unterge- 
stellt, fingen die Akten zu faulen an. Erst 1650 wurden sie nach 
Stuttgart zur Durchsicht gebracht. Das meiste war unbrauchbar 
geworden. 

Ferdinand III., König von Ungarn und Böhmen, Statthalter 
im besetzten Württemberg, liess Besitz von dem Amt ergreifen und 
setzte katholische Beamte ein. Nur der Stadtschreiber blieb noch. 
Ferdinand übertrug dann das Amt Oberkirch dem Bischof von 
Strassburg, Erzherzog Leopold Wilhelm. 


Am 27. April kamen kaiserliche Kommissäre mit Abgeordneten 
des Domkapitels in Oberkirch zusammen. Amtleute und Unter- 
tanen wurden des Eides gegen Württemberg entbunden, dem Bischof 
und dem Domstift ward gehuldigt, die von Ferdinand eingesetzten 
Amtspersonen wurden vereidigt. Ein Te Deum beschloss die Feier. 


Alle Schriften wurden nach Zabern gebracht, andere aus Stutt- 
gart geholt und ebenfalls dem bischöflichen Archiv übergeben. 
Dies sei alles, so heisst es, mit Württemberg »abgeredet«. 


Die im ganzen Amt an Säulen angeschlagenen württ. Wappen 
sollten abgehoben werden, »in der still und mit guter Manier«, 
wie Leopold Wilhelm schrieb. Auch Münze und Gewicht wurde 
wieder geändert, u.a.m. — Nun war bekanntlich Herzog Eber- 


140 Miszellen 


hard III. bei der Nachricht von der Schlacht bei Nördlingen (1634) 
von Villingen nach Strassburg geflohen, wo er sich dauernd aufhielt. 
Am 9. Dez. 1636 erging ein Bescheid Ferdinands II. in der württ. 
Sache; Eberhard III. sollte unter gewissen Bedingungen, worunter 
die Rückgabe von Oberkirch an Strassburg, wieder zu seinem Lande 
kommen (vgl. E. Schneider, Württ. Gesch., S. 253). Danach unter- 
handelte der Herzog mit Leopold Wilhelm und traf eine Abmachung 
mit ıhm (27. ı0. 37), wonach er, falls der Bischof die Einsetzung des 
Herzogs in sein Land beim Kaiser vermittle, dem Bischof das Amt 
Oberkirch aus Dankbarkeit ohne Rückgabe der Pfandsumme über- 
lassen werde. Ein Jahr später erhielt er die Einwilligung des Kaı- 
sers. Am 24. 10. 1638 versprach er, die ihm gestellten Bedingungen 
zu erfüllen. Er liess eine Urkunde ausstellen, die alle württ. Städte 
unterschrieben (K.). Diese Urkunde betraf den Übergang Würt- 
tembergs an Österreich im Fall des Aussterbens des Mannesstammıes, 
aber auch den Verbleib des Amtes Oberkirch bei Strass- 
burg, sofern das Herzogtum Württemberg wieder hergestellt werde. 


Als im Jahre 1638 Zabern von den Franzosen eingenommen 
wurde, setzte Leopold Wilhelm eine kleine Interimsregierung des 
Bistums in Oberkirch ein (9. 3.), die noch 1641 dort war, obschon 
inzwischen die Stadt von den Schweden eingenommen worden war 
(1638). »Die Räte wissen bald nicht mehr, wohin sie Zuflucht 
suchen sollen, falls sie vertrieben würden.« 1641 lag die Hand des 
Obersten von Schauenburg schwer auf dem Amt, so dass Leopold 
Wilhelm sehr erzürnt über ihn war und den Kurfürsten von Bayern 
gegen ihn anrief, der das Kommando in Offenburg erhalten sollte. 
Im selben Jahre wurde von Württemberg ein Vorstoss auf dem 
Reichstag in Regensburg unternommen, der einen Ausgleich der 
von Württemberg im Amt Oberkirch gemachten Aufwendungen 
zum Ziel hatte. 


Dieses wurde erst mit Hilfe der Krone Schweden im West- 
fälischen Frieden erreicht. 

Es heisst in einem Bericht der Zaberner Räte, als der General- 
major Mosser Stadt und Amt Oberkirch durch die schwedischen 
Waffen wieder okkupieren liess, dass »sie (d.h. Württemberg) die 
Gelegenheit beym Schopff ergriffen« und die Herrschaft Oberkirch 
mit schwedischem Beistand bis zur Begleichung der 380000 fl. wie- 
der erhielten. Schon am 21. 5. 1646 schrieb Leopold Wilhelm be- 
sorgt, »ratione generalis amnistiae« möchte das Amt Oberkirch »nicht 
zu salvieren sein«.. Er beauftragt den Amtmann zu Schirmeck und 
Landrichter des Hochstifts Passau, Johann von Giffen, mit der 
Leitung der Angelegenheit. 

Dieser schrieb aus Münster (10. 7. 46), es wäre besser gewesen, 
Kanzler und Räte des Bischofs hätten die Verhandlungen mit Würt- 
temberg selbst fortgesetzt und wären auf Abteilung der Pfand- 
schaft einerseits, des württ. Eigentums und der (1604— 1634) ge- 


Miszellen I41 


machten »Meliorationen« im Amt andererseits eingegangen!?), an- 
statt dies den Friedensverhandlungen zu überlassen. Des Herzogs 
Begehren sei aller Billigkeit gemäss und eine Sache für sich. Man 
könne nicht wissen, wie die Dinge gehen werden. 


6. Die Herstellung der Pfandschaft 


Am 24. Oktober 1648 wurde der Friede in Münster unterzeich- 
net. Artikel 4, »ex capite amnistiae«, sowie Artikel 5, $ 2, 3, 7 und 8 
gaben den Augsburgischen Konfessionsverwandten alle geistlichen 
Güter zurück, die sie am ı. Januar 1624 innehatten. Daher wurde 
der Herzog zu Württemberg wiederum Pfandinhaber der Herrschaft 
Oberkirch bis zur Erlegung des Pfandschillings. Wegen seines Ver- 
sprechens an den Bischof Leopold Wilhelm (1637) machte Eber- 
hard III. geltend, es sei im Kriege und unter Gewalt und Furcht 
gegeben worden. ; 

Am 28. ıı. wandten sich Schultheiss, Stabhalter und die Ge- 
richtszwölfer des Amtes Oberkirch an Leopold Wilhelm mit der An- 
frage, wie sie sich verhalten sollten, da die Pfandschaft wieder be- 
ginne. Es war aber natürlich nichts zu ändern. 

Am 3. Januar 1649 kam es unter dem Beistand des kaiserlichen 
Notars und württ. Hofadvokaten Johann Jacob Sparn!®) in Stutt- 
gart zu einem feierlichen Akt. Ferdinand III. ernannte auf Antrag 
Eberhards III. (am 20. ı1. 48) eine Kommission, mit dem Auftrag, 
dass sie, falls veiner nicht in das, wozu er durch den Frieden berech- 
tigt war, wieder eingesetzt werde«, dem Betreffendem dazu verhelfen 
solle; dazu gehörte Oberkirch. Die Kommision bestand aus dem 
Bischof Melchior Otto von Bamberg und dem Markgrafen Christian 
von Brandenburg in Preussen. Ihre Subdelegierten kamen nach 
Stuttgart, um über den Vollzug der Rückgabe des Amtes zu wachen. 
Sparn fertigte die Urkunde aus. Am ı2. ı. 1649 bestätigte Eber- 
hard III. schriftlich die Pfandrotul von 1604. Am 28. Januar er- 
folgte dann die Rückgabe in aller Form. Oberkirch war noch von 
den Schweden besctzt. Daher entband der schwedische Komman- 
dant die Beamten von ihrem Eid!?) und übergab die Herrschaft an 
Württemberg. 

Leopold Wilhelm, der all diesem ohnmächtig gegenüberstand, 
versuchte, einige Beschwerden wegen Verstössen gegen den Vertrag 
von 1604, welche Auflagen auf die Untertanen und einige Fälle 
der im Amt verbotenen öffentlichen Religionsübung seitens der 
Evangelischen betrafen, zum Gegenstand einer besonderen Ab- 
machung zu machen. Es kam zu einer Verhandlung in Strass- 
burg (11.—14. ıı. 1651). Württembergischerseits waren erschienen 
der Rat, Kämmerer, Hofmarschall und Oberamtmann zu Oberkirch, 


13) 1641 in Regensburg. 

14) Zeitweilig Eigentümer des Bärenschlösschens bei Freudenstadt; vgl. 
»Aus Alt-Freudenstadt«, S. 62. 

2) Vgl. Karl Christ, Renchtäler Altertümer 1907, S 43. 


142 Miszellen 


der Obrist Anthonius von Lützelburg, Hofrat Dr. David Frisch, 
Kammerprokurator, Dr. Joh. Wolfg. Pfeil, Rat, und Joh. Christoph 
Müller, Hofratssekretarius. Sie vernahmen den Vorwurf, Württem- 
berg habe seinerzeit »mehr, als ihm gebühre, genossen«. Die Ab- 
ordnung des Herzogs aber tat dar, dass Württemberg die Zinsen der 
384000 fl. (aus dem Amt)!®) nicht voll empfangen und während 
15 Kriegsjahren nichts habe nutzen können. Es koste auch viel, 
die Stadtmauer in Oberkirch herzustellen. 

Württemberg bestand auf dem vollen Pfandschilling. Die 
Bischöflichen — Graf Wilh. Valentin von Manderscheid; Joh. von 
Giffen, Kammerdirektor; Walter von Diedenheimb, Vizekanzler; 
Franz Christoph von Wangen, Hofrat — bestanden vor allem darauf, 
dass keine öffentlichen Predigten (wie das im Peterstal einmal vor- 
gekommen war) gehalten würden, und dass auch das Predigen im 
Amtshaus durch den als Präzeptor dort angestellten Magister ın 
seinem »habit« aufhöre. Man einigte sich, dass es beim privaten 
Exerzitium des Gottesdienstes bleiben solle. Schliesslich wurde ein 
Rezess aufgesetzt, aber alles ad referendum genommen. Die Ver- 
handlung nahm ein ziemlich unwirsches Ende, und der Herzog be- 
stätigte den Rezess nicht. 

Die Verstimmung zeigte sich in mehrfachen Hinweisen darauf, 
dass Württemberg nur durch den 1604 »erzwungenen« Vertrag 
Pfandherr geworden sei, dass das Pfand »nichtiger Weise« von Bran- 
denburg erworben worden sei, dass das Bistum nicht einen Batzen 
von den 384.000 fl. seitens Brandenburg erhalten habe (1653, 28. 8; 
bisch. Kanzler an die Zaberner Regierung). — 


7. Die Wiederlösung durch das Bistum Strassburg 


Das Jahr 1655 brachte einen neuen Gesichtspunkt. Am 28. Juli 
berichteten die Räte dem Herzog, das Amt Oberkirch werfe nicht 
die Hälfte der Zinsen ab. Sie empfahlen dem Fürsten, sich an den 
Oberamtmann von Lützelburg zu wenden. Dieser antwortete, er 
glaube nicht, dass das Stift Strassburg die Summe zahlen werde. 
Trotzdem ging die Anfrage an das Hochstift Strassburg, ob es das 
Amt Oberkirch nunmehr »reluieren« wolle; »Reluition« war der 
bischöflicherseits stets gebrauchte Ausdruck. Wie die Antwort lau- 
tete, steht dahin; Lützelburg scheint aber gut berichtet gewesen 
zu sein. 

Erst als Franz Egon von Fürstenberg Bischof geworden 
war (1663), kam die Sache in Fluss. Zunächst dachte er daran, in 
der Stille die Hilfe des Kaisers anzurufen, auf dass eine Fürsten- 
kommission beim Reichshofrat vorgeschlagen werde. Alsdann be- 
sann er sich aber eines anderen, da ihm das Prozessieren zu unsicher 
schien. Am ı3. März kündigte er Württemberg die Pfandschaft. 
Nun musste er aber den Pfandschilling aufbringen. 


16) Fortan wird die Pfandsumme öfters auf 384000 fl. angegeben. 


Miszellen 143 


Hiezu schrieb er eine Umlage im ganzen Bistum aus (15. 3. 63), 
um, wie es ein andermal heisst, dieses Amt »wiederumb aus dem 
Rachen unserer Widersächer zu erlösen«. 


Schon am 28. 4. 63 hören wir von Verhandlungen mit Württem- 
berg. Es war eine württ. Gesandtschaft in Dagsburg gewesen, die 
zusagte, die Pfandschaft unter gewissen Bedingungen zurückzuge- 
ben. Der Bischof wünschte, die 1651 gehaltene Konferenz wieder 
aufzunehmen. 

Es wäre viel zu weitläufig, die Einzelheiten der nun folgenden 
Verhandlungen ausführlich wiederzugeben. Die hauptsächlichen 
Feststellungen sind die folgenden. 


a) Aufbringung des Pfandschillings durch Franz Egon 


Ausser durch die erwähnte Umlage auf die bischöflichen Ämter 
suchte der Bischof auch von »vornehmeren Personen« Geld zu 
borgen. Durch seine Unterhändler, seinen Bruder Wilh. Egon und 
den Vicedom, F. Ch. Frhr. von Wangen, gelang ihm dies 
beim Herzog Karl von Lothringen. Das ist es, was im »Fürst- 
lich Württ. Dienerbuch« (S. 518) vermeldet wird als Auslösung 
»Anno 1664 mit Frantzösischem Gelltt«. — Zunächst lieh der Herzog 
von Lothringen ı50000 fl. Dafür versetzte ihm der Bischof das Amt 
Wanzenau (bei Strassburg). Aus den Ämtern Benfeld und Mols- 
heim gingen 18000 fl. ein. Die Karthäuser von Molsheim leisteten 
2000 fl. Der Bischof brachte selbst anderswoher 30000 fl. bei. So 
waren (am ı. Dez. 1663) 200000 fl. beisammen. 

Nach günstiger Verhandlung in Stuttgart wurde der Bruder des 
Bischofs nochmals an den Herzog von Lothringen abgeordnet, um 
die Entlehnung der Gesamtsumme von 400000 fl. (einschliesslich 
Meliorationen) zu erwirken. Aber er gab nur 300000 fl. Erst als 
ein Angeld von 200000 fl. bereits an Württemberg übergeben wor- 
den war, gelang es, in grösster Beklemmung, den Herzog von Loth- 
ringen dahin zu bewegen, dass er, gegen das Angebot der Überlas- 
sung von Reichshofen, am ı. 2. 1664 in Nanzig den Vertrag ab- 
schloss, wodurch er dem Bistum Strassburg 400000 fl. gegen 5% lieh. 


b) Die Verhandlungen mit Württemberg 


Die Bestrebungen Franz Egons, eine Konferenz mit Württem- 
berg zustande zu bringen, gingen so weit, dass er durch den württ. 
Unterhändler Joh. Christoph von Manteuffel und durch Briefe 
an Eberhard III. eine persönliche Zusammenkunft vorschlug; zuerst 
bei Strassburg, dann in Griesbach (1663). Aber Eberhard III. 
war gut beraten. Er liess nicht locker in einem Punkte, der für ıhn 
vom Beginn der Verhandlungen an die Hauptsache gewesen war: 
er verlangte die Herausgabe gewisser Akten, die Oberkirch be- 
trafen, namentlich die des verschwundenen Originals der »Pfand- 


144 Miszellen 


rotul«. Zwar erwiderte man, die Dokumente, Oberkirch betreffend, 
seien nach dem k. Hof transportiert worden, sie möchten verloren 
gegangen sein (17. 5.63; K.). Die Konferenz könne auch ohne 
solche stattfinden. Aber der Herzog erklärte: ohne Dokumente, 
keine Konferenz! (Teinach, 27. 5. 63). 

Am 24.6.63 schrieb daher der Bischof Franz Egon an den 
Vicedom Frhr. von Wangen, er habe ein kaltes Schreiben Eberhards 
erhalten. 

»Wir besorgen daher, es seye kein andres Mittel als daß Wir 
endtlich die Acta werden auß Handen liefern müssen.« Aber »was 
etwa uns praejudicierlich«, das soll zurückgehalten werden. Da 
der Bischof nun aber in Verlegenheit war, wie man das tatsächliche 
Vorhandensein von Akten erklären könne, soll Wangen vorgeben, 
sie hätten sich bei anderen gefunden, die von Wien eingelaufen 
seien (K.). Unter den am 31. 8. ausgelieferten Dokumenten befand 
sich aber nicht die Pfandrotul. Eigenhändig schrieb danach Eber- 
hard an den Bischof, erst wenn diese bei den Akten sei, werde er 
einer Konferenz der Räte zustimmen. Danach werde er es sich zur 
Ehre rechnen, persönlich mit dem Bischof zusammenzukommen. 
(4.9. 63.) Nun kam eine Kopie der Pfandrotul. Der Bischof kün- 
digte zugleich die Absendung seines Bruders und des von Wangen 
nach Stuttgart an. (28.9.) Aber der Herzog schützte den Buss- 
und Bettag, dann eine Landsmusterung vor; immerhin wolle er die 
Abgeordneten — auch auf dem Lande — empfangen. Diese kamen 
(s. 0.) soeben vom Herzog von Lothringen zurück, mit dem Ver- 
spruch der ersten geborgten ı50000 fl., und begaben sich nach 
Stuttgart (g. ı0.). Weil aber in ihrem Beglaubigungsschreiben 
das Prädikat »durchleuchtig« nicht gebraucht war, liess man sie 
erst am folgenden Vormittag vor. 

Manteuffel, der Kanzler Müller, der Vizekanzler Dr. Imlin 
und der Kammerprokurator Rimelin wurden mit Verhandlungen 
beauftragt und verglichen sich gütlich mit den Abgesandten. 

Ausser den 380000 fl. sehe die »Rotul« auch die Meliorationen 
vor, die bar zu zahlen seien. 200000 fl. sollten als Angeld bezahlt, 
das übrige auf die Meliorationen und auf die von Württemberg 
erworbenen Güter im Amt Oberkirch verrechnet werden. Inzwischen 
sollten die Beamten vom Bischof besoldet werden, aber im übrigen 
alles so bleiben, wie es 1604 abgemacht wurde. Die in Abgang ge- 
ratene Schmelzhütte im Oppenauer Tal sollte der Herzog weiter 
nützen dürfen, sofern es dem Bischof keinen Schaden bringe. 

Dies galt als Präliminarvertrag. Er wurde am ıı. 10.63 
unterschrieben und von Franz Egon gutgeheissen. Am 16. ı2. wur- 
den bischöfliche Abgeordnete mit dem Angeld — 182000 fl. — nach 
Oberkirch gesandt, bzw. mit einem Schein, dass diese Summe ın 
Regensburg dem Herzog angewiesen worden sei. 

Am 19. ı2. kam ein Vergleich zustande: Nach Abzug aller 
von Württemberg entgegen der früheren Gewohnheiten an Fron- 


Miszellen 145 


und Urngeld, erhöhten Zöllen und dgl. seit 1605 eingenommenen 
Geldern!?) wurden die Meliorationen (einschliesslich einen Hof in 
Durbach) auf 20000 fl. festgelegt. Die Restsumme sollte in drei 
Jahreszielern abgetragen werden (200000 fl... Bis zur Bezahlung 
blieb Württemberg im Besitz des Amtes. Die Protestanten im Amt 
sollten auch künftig unbehelligt sein!®). 

Die Meliorationsgelder wurden hiernach bedeutend herab- 
gesetzt; sie wurden einmal auf rund 70000 fl. berechnet. Schon 
um Mitte 1664 wurde der ausstehende Schuldrest an Württemberg 
übergeben. Aber der Herzog wollte 60000 holländische Taler nicht 
annehmen. Es ist im Karlsruher Archiv eine interessante Berech- 
nung aller der Taler und Silbergulden vorhanden, welche von Ver- 
trauensleuten des Herzogs peinlich genau vorgenommen wurde 
(Oberkirch, Varia, 23.). 

Der Bischof konnte sich nicht genug verwundern, »daß die 
Württemberger so hart halten« (29. 6. 64). Aber diese letzte Schwie- 
rigkeit wurde in einer Konferenz (Manteuffel, Imlin, Rimelin) am 
13. 10. 64 beseitigt. Es kam zur Unterzeichnung des endgültigen 
Ausgleichs. 200000 fl. in bar waren danach in Oberkirch zu ent- 
richten. Das Datum der Ratifizierung dieser Verhandlungen habe 
ich nicht feststellen können. Das Ende der ganzen Angelegenheit 
ist aber überraschend. 

Nachdem der Herzog von Lothringen die 300000 fl. herge- 
liehen hatte, schenkte er die Rente daraus seinem Sohne Henri, 
Prinzen von Vaudemont als Hochzeitsgabe. Und dieser Prinz 
nahm am 14. Januar 1665 Besitz von der Herrschaft Oberkirch und 
liess sich den Amtmann vereidigen!®). 


c) Nachspiel 

Franz Egon hatte das Amt dem Herzog von Lothringen als 
eine »Generalhypothek« übertragen. Das ganze Hochstift musste 
die Zinsen dafür aufbringen. Eine Abmachung ähnlich der »Pfand- 
rotul« von 1604 erfolgte offenbar nicht. Daher konnte der Herzog 
von Lothringen die »Hypothek« einfach seinem Sohne übertragen. 
Es war dies eine weit bequemere Form als die Verpfändung von 
1604, gegen die so viele Einwände erhoben werden konnten. Die 
Untertanen hatten keine Vorteile davon. Nur Franz Egon zu Für- 
stenberg hatte die Genugtuung, an Stelle eines protestantischen 
deutschen Pfandherrn einen katholischen französischen Gläubiger 
in das Amt Oberkirch eingelassen zu haben; eine Tatsache, die den 
Mann trefflich charakterisiert, der durch seine Haltung beim Raub 
Strassburgs leider bekannt genug ist. 


17) »Überschlag über die Posten, die Wbg. seit 1605 dem Amt O. auf- 
erlegt.« (K.) Summa: 187 213 fl. 

18) Dies war in einem besonderen Rezess vom 13. 10. 63 vorgesehen worden. 

19) Die hierher gehörigen Angaben von Wingenroth in »Die Kunstdenk- 
mäler des Grh. Baden«, VII, S. 271, sind nicht massgebend. 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, ı 10 


146 Miszellen 


1673 wurden 100000 Livres tournois an Lothringen abgestossen, 
und das schuldige Kapital wurde auf 200000 fl. verringert. Bis 
1676 wurden die Zinsen richtig bezahlt; dann hörte die Zahlung bis 
1682 auf. Der Krieg, Vertreibung des Bischofs u. a. verhinderten sie. 


Leopold I. entzog nach der Besitznahme Strassburgs durch 
Ludwig XIV. dem Bischof die Herrschaft Oberkirch und übertrug 
sie dem Türkenlouis. Daraufhin aber fielen französische Truppen 
in das Amt ein. Dies wird nach unseren Akten folgendermassen 
dargestellt und damit in Zusammenhang mit dem »Hochzeitsge- 
schenk« gebracht: 


Der Herzog von Lothringen hat sich »seiner Hypothek« mit 
seinen Truppen bemeistert »und daselbst dergestalt gehauset, daß 
nichts übrig geblieben«, wie er sich schriftlich gerühmt. 


1684 verlangte dann der Prinz von Vaudemont Auszahlung der 
Rückstände »usque ad ultimum obolum«. 


1689 wurde die Rente des Prinzen durch Ludwig XIV. zu- 
gunsten des Kardinals Franz Egon von Fürstenberg kassiert, und 
ı718 nahm Kardinal Rohan von verschiedenen Seiten, z.B. vom 
Grafen von Hanau, Geld auf, um Vaudemont auszuzahlen. Dies 
ist das kurze Ergebnis unendlicher Papierverschwendung seit 1665 
und das klägliche Nachspiel der Verpfändung des Amtes Oberkirch 
durch den Kardinal Karl von Lothringen an Friedrich von Würt- 
temberg im Jahre 1604. Manjred Eimer. 


Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und Handschriften- 
benutzung. Es ist allbekannt, welche Umwälzung die Kunst der 
Photographie auch in der Benutzung der Handschriften hervor- 
gebracht hat. Ein Gelehrter wird heute kaum mehr längere Zeit 
auf den Bibliotheken mit Handschriftenabschreiben zubringen, 
sondern die Texte in aller Musse zu Hause benutzen und be- 
arbeiten, nachdem sıe ihm mittels des Schwarzweissverfahrens auf 
Papier photographiert wurden. Dieses Verfahren besteht bekannt- 
lich ın der direkten Aufnahme der Schrift auf lichtempfindliches 
Papier mittels einer Kamera, die mit einem Umkehrprisma oder 
einem Spiegel vor dem Objektiv versehen ist, so dass lesbare 
Schriften direkt erzielt werden können. Bei einigermassen gutem 
Lichte (man kann auch künstliches Licht z. B. eine starke elek- 
trische Lichtquelle benutzen) ist es möglich, in kurzer Zeit viele 
Aufnahmen herzustellen. 


Die Fabriken photographischer Papiere haben auch seit dem 
Kriege wesentliche Verbesserungen bei der Herstellung dazu geeig- 
neter Papiere eintreten lassen, ich erwähne das Dokumentenpapier 
von Byk, Guldenwerke, Oranienburg, das Aktographenpapier der 
A.-G. Mıimosa Dresden oder der Satrappapiere, wie auch das 
Bromaryt B 6 der Neuen Photographischen Gesellschaft Dresden, 


Miszellen 147 


die als hart arbeitende glänzende wie matte Papiere bei Entwick- 
lung mit Adurol vorzügliche Resultate erzielen lassen. 

Namhafte Bibliotheken und Archive sind dazu übergegangen, 
diese Aufnahmen auf Bestellung durch eigene Kräfte oder Berufs- 
photographen besorgen zu lassen, was natürlich teuerer zu stehen 
kommt, als wenn der Benutzer die Aufnahmen in den Räumen des 
Archivs oder der Bibliothek selber besorgen kann. 

In neuerer Zeit scheint nun ein anderes Verfahren Platz zu 
greifen. Es ist nicht die Photographie, sondern die Luminographie 
mittels der sogenannten Leuchtplatte, die den photographischen 
Apparat unnötig macht und das Aufnahmeverfahren bedeutend 
vereinfacht. Das Verfahren beruht im Grunde darauf, dass die 
Leuchtplatte Tageslicht oder künstliches Licht aufspeichert und 
es im phosphoreszierenden Verfahren wieder abgibt. Solche Leucht- 
platten werden zur Zeit in Handel gebracht von der Firma Eber- 
hard Goldammer- Frankfurt, Süd Schneckenhofstr. und der Firma 
Ed. Steinlauf, Frankfurt a. M., Pfingstweidstr. 9.‘ Die Preise 
dieser Firma sind allerdings dreimal so teuer wie bei der Firma 
Goldammer. 

Die damit vorgenommenen Proben hatten folgendes Resultat: 
Bei der Benutzung der Leuchtplatte ist zunächst ein wesentlicher 
Unterschied, ob die Aufnahmen von einseitig beschriebenen Vor- 
lagen zu machen sind oder von doppelseitig beschriebenen bzw. 
lichtundurchlässigen Pergamentschriften, sodann ob Aufnahmen 
auf Dokumentenpapier oder Platten in Frage kommen. 

Die Aufnahme auf Platten macht, wenn die beigegebenen 
Vorschriften eingehalten werden, keine Schwierigkeit; anders ist es 
bei Aufnahmen mittels Papier, da wir stets negative also verkehrte 
Bilder, die nur durch Spiegel zu lesen sind, erhalten. Dem Hand- 
schriftenbenutzer muss aber vor allem daran liegen, möglichst billig 
zu arbeiten, also mit Wegfall des nochmaligen Positivverfahrens 
und der teueren Glasnegative, die zudem leicht zerbrechlich sind. 
Wir können aber der Schwierigkeiten auf folgende Weise Herr 
werden: 

Ist die Vorlage einseitig beschrieben, und zwar auf lichtdurch- 
lässigem Papier, dann legen wir zuerst das lichtempfindliche Doku- 
mentenpapier mit der empfindlichen Schicht nach oben auf eine 
glatte feste Unterlage. Dann folgt die beschriebene Vorlage eben- 
falls mit der Schrift nach oben gekehrt; auf beides kommt dann die 
Leuchtplatte zu liegen, die fest beschwert wird. Nach der nötigen 
Belichtung, die einzig und alleın durch Erfahrung auszuprobieren 
ist und für alle andern Fälle dann gleich bleibt, wird das Papier 
entwickelt, wodurch man eine lesbare Schrift ähnlich wie bei dem 
Schwarzweissverfahren der Photographie, erhält. 

Handelt es sich aber um Pergamenthandschriften bzw. 
Urkunden oder um doppelseitig beschriebene Papierhandschriften, 
so gibt es kein Mittel die Schrift umzukehren, wie es mittels An- 


Io 


I 48 Miszellen 


wendung des Prismas oder des Spiegels beim photographischen 
Wege der Kamera möglich ist. Die Leuchtplatte gibt immer negativ 
verkehrte Bilder. Gleichwohl können wir uns auch hier behelfen, 
um zu einem Ziele zu kommen. Wir verwenden in diesem Falle 
die Filmfolien, etwa die Graphischen Filme der Mimosa-Dresden 
oder der Agfa-Berlin. Je dünner dabei das Celluloid ist, um so besser 
schmiegt es sich an das bisweilen unebene Pergament an. Wir er- 
halten natürlich auch auf diesem Wege ein negatives Bild aber so, 
dass wir die Schrift in der Durchsicht leicht lesen können. Die 
Filmfolien haben den weiteren Vorteil, dass sie nicht zerbrechlich 
wie die Platten und leicht an Gewicht sind. Der Nachteil ist, dass 
der Preis im Gegensatz zum Papier teurer ist. Neuerdings liefert 
auch die Firma Schleussner-Frankfurt einen hart arbeitenden Dia- 
positivtilm „Techno Hart«, der für unsere Zwecke ebenfalls in 
Frage kommen dürfte. 

Zwei Voraussetzungen sind nötig, um gute Aufnahmen zu er- 
zielen, einmal dürfen die Leuchtplatten nicht zu empfindlich sein, 
d.h. zu viel Licht und dies zu schnell abgeben, und zweitens muss 
Papier und Film wenig empfindlich und hart arbeitend sein, da wir 
bei der Benutzung der Leuchtplatte das Licht zur Beleuchtung nicht 
mittels der Blende wie bei der Photographie regeln können, sondern 
einzig und allein durch grössere oder geringere Einwirkung der 
Leuchtplatte auf die lichtempfindliche Schicht des Papiers oder des 
Films. Die Spannung muss also so gross sein, dass die Zeit zur 
Exposition nicht zu kurz ist, weil sonst ausnahmslos überbelichtete 
Bilder zutage treten, die in der Durchsicht schwer zu lesen sind. 
Man könnte freilich auch die Einwirkung der Leuchtplatte noch 
dadurch abschwächen, dass man vor die Leuchtplatte eine mattierte 
Zelluloidfolie schiebt oder eine gewöhnliche Glasplatte. Ausserdem 
ist darauf zu achten, dass die Handschriftseite ganz plan liegt. 
Uncbenes Pergament gibt keine klaren Bilder. 

In dieser Hinsicht sollten die Fabriken unsern Bedürfnissen 
noch mehr Rechnung tragen, da die jetzt hergestellten graphischen 
Filme eine Emulsion haben, die zu empfindlich ist. 

Wenn diesen Bedürfnissen noch Rechnung getragen wird, ist 
ohne Zweifel die Leuchtplatte ein sehr geeignetes Mittel, die Hand- 
schriftenbenutzung wesentlich zu erleichtern. 


Reichenau (Baden) Karl Rieder. 


Zeitschriftenschau 
zur Geschichte des Oberrheins!) 


Bearbeitet von 


Friedrich Lautenschlager 


Blätter aus der Markgrafschaft. Jahrg. 1927. Otto 
Roller: Die Geschichte der Edelherren von Rötteln 
nebst Regesten und Nachweisungen, Wappen und 
Siegeln sowie einer Stammtafel. S. ı—ı54. — Nach 
langer Pause hat der jüngste der badischen Geschichtsvereine, 
der Historische Verein für das Markgräflerland und die angren- 
zenden Gebiete, einen neuen Jahrgang seiner Mitteilungen heraus- 
gebracht, den fast ganz eine eingehende, aui dem Studium aller 
erreichbaren Quellen beruhende Darstellung der Geschichte des 
Edelgeschlechts derer von Rötteln von Otto Roller einnimmt. 
Wenn auch die Bedeutung und der politische Einfluss dieser Herren 
sich nicht messen können mit den grossen Geschlechtern der Zäh- 
ringer, Welfen oder Staufer, wenn auch der lückenlose Zusammen- 
hang ihrer Geschichte von der Karolingerzeit an bis zu ihrem Aus- 
sterben zu Beginn des 14. Jahrhunderts nicht erfassbar ist, so lässt 
doch die erschöpfende Benutzung vor allem der kirchlichen Quellen, 
in erster Linie der Urkunden der Stifter St. Gallen, Konstanz, 
Basel und St. Blasien, und in geringem Ausmasse der Reste des 
Herrschaftsarchives, ein greifbares Bild erstehen, das sich bei der 
Behandlung der drei bedeutendsten Mitglieder des Geschlechts 
zu einem wichtigen Stück deutscher Reichs- und Kirchengeschichte 
erweitert. Es sind dies Walther, Liutold I. und Liutold II. von 
Rötteln, die alle drei als erwählte Bischöfe von Basel in die poli- 
tischen Verhältnisse des Oberrheins im ı3. und zu Beginn des 
14. Jahrhunderts kraftvoll einzugreifen bestimmt und an den 
Kämpfen zwischen Kaisertum und Papsttum, im ganzen gesehen 
als treue Anhänger der Kirche, führend beteiligt waren. An die 
fortlaufende, wohl auch auf den besonderen Leserkreis der Mark- 


1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser 
Zeitschriftenschau rechtzeitig berücksichtigt werden sollen, werden gebeten, 
Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für Geschichte des 
Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. 


150 Zeitschriftenschau 


gräfler Heimat Rücksicht nehmende ausführliche Darstellung 
schliessen sich die Regesten, Nachweise und Einzeluntersuchungen 
zur Geschichte der Herren von Rötteln und ein Exkurs über die 
beigegebenen Wappen, Siegel und Stammtafeln. — Veröffentlichung 
des Lebenslaufs Johann Georg Sieverts, Pfarrers zu 
Auggen (1709—ı756), und eines Gedichtes desselben »Der Tod« 
(ca. 1750) durch Otto Reichard. S.ı54—ı59. Der Lebenslauf 
des Pfarrers enthält nur Persönliches, einen Beitrag zur Orts- 
geschichte von Auggen durfte der Herausgeber seine Veröffent- 
lichung ohne Überschrift nicht nennen. 


Freiburger Diözesan-Archiv. Neue Folge. Band 28. 1927. 
Der Jahrgang bildet den ersten Teil der »Beiträge zur Grün- 
dungsgeschichte der ÖOberrheinischen Kirchenprovinz 
veröffentlicht zum Jahrhundertjubiläum der Erzdiözese 
Freiburg i. Br.« (Freiburg ı. Br. 1927, Herder u. Cie., 509 S.). 
Es sollen ihm, wie das einführende Vorwort von E. Göller berichtet, 
als Jahrgänge 1928 und ı929 des Diözesan-Archivs noch zwei 
weitere Teile folgen; alle drei zusammen werden ein abgerundetes 
Gesamtbild der Gründungsgeschichte der oberrheinischen Kirchen- 
provinz von der Säkularisation bis in die Zeit der ersten Anfänge 
der neuen Diözesen geben. Die gleich zu nennenden Aufsätze 
von L. A. Veit und Konrad Gröber gehen noch über diesen Rahmen 
hinaus. Der vorliegende erste Teilband wird eröffnet durch die weit- 
ausholende quellenmässige Untersuchung von Ludwig Andreas 
Veit über den Zusammenbruch des Mainzer Erzstuhles 
infolge der französischen Revolution. Ein Beitrag zur 
Geschichte der Säkularisation der deutschen Kirche. 
S. ı—ı142. Die Studie ist hervorgegangen aus der durch den Ver- 
fasser im Auftrage des Bischofs von Mainz vorgenommenen Samm- 
lung von urkundlichen Belegen über den Grundbesitz und die 
Gerechtsame, welche die katholische Kirche und ihre Institute 
im Bereich des ehemaligen Kurstaates Mainz, soweit er in Hessen 
aufging, gehabt hatten. Sie ist die Geschichte der Besitzverände- 
rungen im Erzbistum Mainz und führt zurück bis in die Zeit der 
Reformation. Sie bildet einen auf ausgedehnten archivalischen 
Studien beruhenden Beitrag vor allem zur Kultur- und Wirtschafts- 
geschichte eines deutschen geistlichen Fürstentums von der Glaubens- 
spaltung bis zur französischen Revolution. — Emil Göller: Die 
Vorgeschichte der Bulle »Provida solersque«. S. 163—216. 
Der Verfasser behandelt in erster Linie auf Grund der Akten des 
badischen Generallandesarchivs die kirchenpolitischen Verhand- 
lungen der oberrheinischen Staaten mit der päpstlichen Kurie 
von 1819— 1821, die veranlasst waren durch die Wahl Wessenbergs 
zum Bistumsverweser in Konstanz und ihrer Verwerfung durch 
den Heiligen Stuhl, und deren Ergebnis zunächst die Bulle »Provida 
solersque« vom Jahre 1821 war. Besonders hervorzuheben ist die 


Zeitschriftenschau 151 


Beleuchtung der Anteilnahme der Ministerialräte Brunner und 
Häberlin an den Verhandlungen, die auf Grund der Frankfurter 
Konferenzen im Auftrag mehrerer deutscher Staaten Baden und 
Württemberg führten. Die Abhandlung ist noch nicht abge- 
schlossen. — Wilhelm Nicolay: Aus der Vorgeschichte 
des Bistums Limburg. S.217—258. — A.Willburger: 
Die Säkularisation und die Aufhebung der Prämmstratenser- 
klöster in Württemberg. S. 259—294. Behandelt die religiöse, 
die wissenschaftliche, künstlerische und erzieherische Bedeutung 
der württembergischen Prämonstratenserklöster zur Zeit ihrer 
Aufhebung im allgemeinen und die Klöster Rot, Weissenau, March- 
tal und Schussenricd im besonderen. — Adolf Rösch: Hermann 
von Vicari im Dienste der Konstanzer und Freiburger 
Kurie. S. 295—361. Die Abhandlung will ein Beitrag zu der immer 
noch schmerzlich vermissten Gesamtbiographie des dritten Frei- 
burger Erzbischofs sein und behandelt auf Grund der Akten des 
ehemaligen Konstanzer und des Freiburger Ordinariates die Vor- 
bereitungszeit von Vicaris im entsagungsvollen Dienste an der 
Konstanzer Kurie und seit 1827 im Freiburger Ordinariat und 
Domkapitel. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Mitarbeiter 
Wessenbergs entsprechend seinen Wiener Studien in der Konstanzer 
Periode den josephinisch-febronianischen Anschauungen im ganzen 
nicht ablehnend gegenüberstand, dass er aber als Generalvikar 
und Weihbischof in Freiburg nicht mehr ein Anhänger der ge- 
mässigten Richtung Wessenbergs genannt werden könne — 
Konrad Gröber: Heinrich Ignaz Freiherr von Wessenberg. 
S. 362—509. Die umfassende Biographie Wessenbergs gliedert 
sich in die Abschnitte: ı. Die Aufklärung, Wessenbergs Entwick- 
lungsgang. 2. Wessenberg und sein Klerus. 3. Der Kampf gegen 
Missbräuche und Aberglauben. 4. Wessenberg und die Klöster. 
5. Wessenberg und die deutsche Kirche, und stellt das Leben und 
Wirken des Vorkämpfers für die deutsche Kirche dar auf dem 
Hintergrund der geistigen und religiösen Strömungen der Auf- 
klärungszeit. 


Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29. Nr. 2. Fried- 
rich Walter: Karl Philipp als Statthalter von Tirol. 
Sp. 28—46. Das Studium der in Innsbruck vorhandenen Akten 
über die Statthalterschaft Karl Philipps von Pfalz-Neuburg, des 
nachmaligen Kurfürsten von der Pfalz, in Tirol (1705—1717) 
hat über dessen eigentliche Regierungs- und Verwaltungstätigkeit 
kaum irgendwelchen Aufschluss ergeben, dagegen konnten die 
künstlerischen Einflüsse bis in die Statthalterzeit verfolgt werden 
und vor allem das erste ‘Auftreten des vom Theaterarchitekten 
zum kurfürstlich pfälzischen Oberbaudirektor aufgesticgenen 
Alessandro Galli da Bibiena am Innsbrucker Hofe Karl Philipps 
gelegentlich der zu Ehren des Kurfürsten Max Emanuel von 


152 Zeitschriftenschau 


Bayern ı715 aufgeführten Oper Radamisto festgelegt werden. — 
Kleine Beiträge. Sp. 46—47. 

Nr. 3. W.C.: Emil Heuser f. Sp. 5—sı. — Emil Heuser: 
Johann Posthius, Hofmedicus in Heidelberg. Sp. 52—58. Lebens- 
beschreibung des berühmten Arztes und Anatomen (1537—ı597). 
Wiedergabe seines Wappens und seiner Handschrift aus einem 
Wappenstammbuch des Historischen Museums der Pfalz in Speyer. 
— Franz Frhr. von Recum: Johann Nepomuk van Recum 
und seine Familie während der französischen Herrschaft 
in der Pfalz. Sp. 58—6ı1. Geschichte des Aufstieges der Grün- 
stadter Handelsfamilie in den Jahren der französischen Revolution 
infolge ihres Anschlusses an die französische Besatzung. — Fried- 
rich Derschum: Auskunft und Auszüge für Familien- 
geschichte. Sp. 62—63. Praktische Winke für Familienforscher. 
— Albert Becker: Wilhelm Hauff am Rhein. Sp. 63—65. 
Abdruck eines Briefes des Dichters über seine bisher unbekannte 
Rheinreise im Jahre 1822 aus dem letzten Rechenschaftsbericht des 
Schwäbischen Schillervereins, veröffentlicht von Otto Güntter. — 
Kleine Beiträge. Sp.65—72. Darunter: Otto Kauffmann: Sand 
als Tübinger Student; Das Beifallklatschen im Mann- 
heimer Nationaltheater; Der Pulverturm auf der Mühl- 
au; A. Kistner: Eine Glasharmonika von Christian 
Mayer für Carl Theodor. 


Eberbacher Geschichtsblatt. Neue Folge Nr. ı (der ganzen 
Reihe Nr. 27). Hrsg. Januar ı928. Das Stadtjubiläum 1927. 
S. —ı0. Ausführlicher Festbericht. — Von der Burg. S. 10— 12. 


Bericht über die Konservierungsarbeiten. — Regesten 1927. 
S. 13— 15. 

Mein Heimatland. Jahrg. ıs. 1928. Heft ı/2. Werner 
Lindner: Altes und neues Bauen. S. ı—4. — Konrad 


Guenther: Der Titisee und seine Bedrohung. Gutachten. 
S.4—ıo0. Gefahren für Flora, Fauna und Landschaftsbild durch 
die geplante Einbeziehung des Sees in das Schluchseewerk. — 
Ludwig Finckh: Der Hohenstoffeln. S. 11—14. Geschicke 
des durch den Basaltsteinbruch der Vernichtung anheimfallenden 
Hegauberges. — Ernst Scheffelt: Der sterbende Oberrhein. 
S. 14—21. Naturgeschichte des Stromes und Geschichte der mensch- 
lichen Eingriffe, durch die die Wasserverhältnisse, die Biologie 
und die Bewirtschaftung einschneidend verändert worden sind. — 
Paul Motz: Der Gemeindebrunnen in Wollmatingen. 
S. 22—24. — Willi Faisst: Neues vomaalten Röttler Schloss. 
(Ein Kapitel praktischer Denkmalspflege.) S. 24—27. — Alfons 
Maria Schneider: Die alte Kirche zu Bietigheim. S.27 
bis 36. — Friedrich Ochs: Diealte ODelmühle in Ettenheim. 
S. 36—39. — Max Walter: Zur Steinkreuzforschung in 
Baden. S. 40—41. — Gottlieb Graef: Ein wiederher- 


— 


Zeitschriftenschau 153 


gestellter Fachwerkbau. S.42—45. Rathaus in Adelsheim, 


erbaut 1619. — Karl Preisendanz: Aus einer Meersburger 
Winzerchronik. S. 47—49. — Josef Münch: Vom Brusler 
Dorscht. S.so. — Hermann Kasper: Volkskundliches 


aus dem Kraichgau. S.5ı—53. — Eugen Fischer: Die 
Erbkunde in der Familienforschung. (Referat.) S. 63—64. 


Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4. 1928. 
Heft 1. Philipp Stock: Geschichte der ref. Gemeinde 
Oberndorf. S. ı—ı6. Ernennung und Einkünfte der Pfarrer; 
Reihenfolge der Pfarrer. — G. Biundo: Kichenkonvente der 
Klasse Zweibrücken 1669— 1692. S. 16—23.— Georg Biundo: 
Aus alten Leichenpredigten. S. 24—26. ı. Johann Nikolaus 
Rausch, Pfarrer der reform. Gemeinde Sobernheim (ft 1698). 
2. Johann Abraham Rausch, Pfarrer zu Baumholder (t 1714). — 
Vom Schreibtisch des Pfälzer Pfarrers. F.Blaul an 
J.G. Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker. S. 26—.29. 
Kleiner Beitrag zu den pfalzgeschichtlichen Forschungen Leh- 
manns. — Karl Schworm: Trauerordnung Herzog 
Christian IV. von Pfalz- Zweibrücken aus dem Jahre 1747. 


S. 29— 30. 


Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz. Banda3s. 
1927. Heinrich Lempfrid: Der Meister der Alexanders- 
kirchein Zweibrücken. S. s—23. Das Studium der Bauformen 
ergibt, dass der Bau der Alexanderskirche in Zweibrücken von 
1494—1ı507 und die Wiederherstellung der Meisenheimer Kirche 
in den Jahren 1479-1504 auf denselben Meister zurückgehen. 
Aus den gleichen Steinmetzzeichen will der Verfasser den Meisen- 
heimer Werkmeister Philipp Steinmetz erschliessen, den Alexander 
von Zweibrücken 1491 an Bürgermeister und Rat von Frankfurt 
empfahl. -—- Carl Pöhlmann: Die Kurpfälzische und Loth- 
ringische Zwischenregierungin Zweibrücken (1385— 1416). 
S.25—36. Durch Verschuldung genötigt verkaufte Graf Eberhard 
von Zweibrücken (1366—1394) im Jahre 1385 die Hauptmasse 
seiner Grafschaft, nämlich die Hälfte der Burgen und Städte Zwey- 
brücken, Hornbach und Bergzabern mit den zugehörigen Land- 
orten an Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz, die andere Hälfte 
trug er ihm als Lehen auf und empfing sie wiederum als Lehen 
von ihm auf Lebenszeit. Zweybrücken war somit ein Bestandteil 
der Kurpfalz geworden. Ruprecht II. gab als Mitgift für die Tochter 
seines Sohnes Ruprecht IIl., Margarete, bei deren Vermählung 
mit Herzog Karl II. von Lothringen diesem die Hälfte des genannten 
Besitztums und als Pfand für weitere 30000 Goldgulden die ge- 
samten Nutzungen des anderen Teils. 1416 gelang es Pfalzgraf 
Stephan, dem dritten Sohn König Ruprechts, die Pfandschaft zu 
lösen. Über die kurpfälzische und lothringische Verwaltung in 
der Zeit von 1385—1ı386 ist wenig bekannt. — Fritz Julian: 


154 Zeitschriftenschau 


Angebliche Menschenfresserei im dreissigjährig. Kriege. 
S. 37;—92. Die quellenkritische Untersuchung einer Reihe von 
Einzelfällen, in denen von Menschenfresserei im dreissigjährigen 
Krieg berichtet wird, ergibt, dass die Schilderungen weniger auf 
Tatsachen als auf masslose Übertreibungen einzelner Vorkomm- 
nisse zu Propagandazwecken, auf Phantasiegebilde und auf ver- 
einzelte abergläubische Verirrungen zurückzuführen sind. Be- 
sonders ausführlich behandelt wird die in die ältere Literatur un- 
geprüft übernommene Erzählung von den Fällen von Kannibalismus 
im Fürstentum Pfalz-Zweybrücken, die zurückgeht auf einen 
Kollektenbrief vom 6. Juli 1637, der veranlasst worden war von 
der Witwe des verstorbenen Landesherrn, die ihn reformierten 
Pfarrern aus dem Fürstentum nebst einem offenen Empfehlungs- 
schreiben an die Glaubensgenossen in Holland usw. mitgab, um dort 
zu kollektieren. Der Fall von Breisach, wo »etliche verstorbene 
Körper von den übriggebliebenen Gefangenen angegriffen und 
gefressen sind«, wird als exceptioneller Vorgang für wahr an- 
genommen. — Lukas Grünenwald: Die selbstgesponnene 
Leinwand im alten pfälzischen Haushalt. S.92—-1ı19. 
Ein volkskundlicher Beitrag über einen leider heute aussterbenden 
guten Brauch in der Pfalz, insbesondere im Westrich. 

Band 46. 1927. Rodewald: Die Grüfte und Inschriften 
der Simmerer Stephanskirche. S.1—45. Wichtige kunst- 
geschichtliche und genealogische Aufschlüsse. — Johann Keiper: 
Reichsherrschaft Hohenfels-Reipoltskirchen. S. 47—119. 
Geschlossene Zusammenfassung des zerstreuten literarischen Stoffes 
über die Geschichte der Herrschaft H.-R. vom Ende des 13. bis 
18. Jahrhunderts — als typisches Beispiel der vielen kleinen Herr- 
schaftsgebiete am linken Oberrhein. 


Pfälzisches Museum — Pfälz. Heimatkunde. Jahrg. 1927. 
Heft ı1/ı2. Albert Pfeiffer: Bericht über die Hundert- 
jahrfcier des Historischen Vereins der Pfalz in Speyer 
vom 28. August bis ı. September 1927, verbunden mit der Haupt- 
versammlung des Gesamtvereins der deutschen Ge- 
schichts- und Altertumsvereine, dem ıg. deutschen 
Archivtag und der Konferenz der deutschen landes- 
geschichtlichen Publikationsinstitute. S. 245—309. Aus- 
führlicher Bericht über den Widerhall der Festtagung in der Öffent- 
lichkeit vor allem unter Heranziehung der Berichte in der Tages- 
presse, Schilderung der Festveranstaltungen des Jubelvereins, 
Übersicht der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Vereins 
und der Festvorträge, der künstlerischen und volkskundlichen 
Darbietungen. 

Anzeiger für schweizerische Altertumskunde. N.F. 
Band 29. 1927. Georg Kraft: Die Stellung der Schweiz 
innerhalb der bronzezeitlichen Kulturgruppen Mittel- 


Zeitschriftenschau IS5 


europas. S. ı—ı6, 74—90, 137—148, 209—216. Gliederung der 
Schweizer vorgeschichtlichen Funde nach Kulturgruppen und 
Aufhellung ihrer Beziehungen zu den umgebenden Kulturen. 
Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. — Grabungen der 
Gesellschaft Pro Vindonissa. Grabung auf der Südfront 
des Prätoriums im Herbst 1925. Von C. Fels. S. g91—94. 
Münzen von der Grabung Spillmann auf der Breite 
Windisch vom Oktober 1925 bis Januar 1926. S. 95—96. — 
O.Bohn t: Die goldreichen und friedfertigen Helvetier. 
S.155—164. Anknüpfend an die im Anschluss an Posidonius 
gegebene Charakteristik der Helvetier bei Strabo setzt sich die aus 
dem Nachlass des Verfassers herausgegebene Arbeit mit verschie- 
denen Fragen der Geschichte der alten Helvetier, ihrer Wohnsitze 
und ihrer Kämpfe mit den Römern und über die Örtlichkeit des 
Rheinübergangs der Cimbern auseinander, in erster Linie gegen 
Norden polemisierend. — H. Feurstein: Eine Federzeichnung 
des Tobias Stimmer aus dem Jahre 1562. S. 173—175. — 
Th. Ischer: Zur chronologischen Gliederung der jün- 
geren Steinzeit der Schweiz. S. 201—208. Kritische Aus- 
einandersetzung mit Hans Reinerths Jüngerer Steinzeit der Schweiz. 
— S. Heuberger: Geschichte derrömischen Wasserleitung 
Birrfeld-Königsfelden. S. 217—.220. 


Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte. Jahr- 
gang 22. ı928. Heft 1. Hans Dommann: Die Kirchen- 
politik im ersten Jahrzehnt des neuen Bistums Basel 
(1828—1838). Nach Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann, 
des Schultheissen Jos. Karl Amrhyn und anderer. S.ı—28. 
Die noch nicht abgeschlossene Abhandlung versucht die Streitig- 
keiten zwischen Kirche und Staat im Zeitalter Wessenbergs »weniger 
in kritischer Auseinandersetzung und lückenloser Vollständigkeit, 
als durch die Darlegung der psychologischen Motive und der Ein- 
stellung führender Persönlichkeiten« darzustellen. Die Luzerner 
Kirchenpolitik steht im Vordergrund. Die Briefwechsel des 
Luzerner Schultheyßen Joseph Karl Amrhyn, eines typischen 
Vertreters des »diplomatischen« Liberalismus, und des Bischofs 
Josef Anton Salzmann, dessen umstrittener Persönlichkeit der 
Verfasser gerecht zu werden sucht und dessen Abhängigkeit von 
den staatskirchlichen Einflüssen gerade sein Verhältnis zu Amrhyn 
deutlich werden lässt, geben die Grundlage zu den Ausführungen. — 
J.Al.Scheiwiler: Die Reform im Kloster St.Gallen. 
S.29—42. Darstellung der katholischen Reform in der zweiten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts auf Grund der spärlichen archivalischen 
Quellen. Schilderung der klösterlichen Verhältnisse unter Fürstabt 
Diethelm Blarer von Wartensee (1530— 1564), der der kommenden 
Reform vorgearbeitet hat, und der Reformtätigkeit des Abtes 
Othmar (II) Kunz (1564—ı1577). — P. Rudolf Henggeler: 


I 56 Zeitschriftenschau 


Der Äbte-Katalog von Pfäfers. S. 5ss—68. — E. Schlumpf: 
Die hl. Wiborada und die Gräfin Wendelgard. Ein Beitrag 
zur Wiborada-Kontroverse.. S.69—72. Der Verfasser sucht vor 
allem im Gegensatz zu Meyer von Knonau nachzuweisen, dass 
die Wendelgartgeschichte Ekkeharts IV., soweit sie von anderen 
Quellen bezeugt wird, mit diesen in Einklang gebracht werden 
kann, und fixiert den geschichtlichen Kern der Legende auf Grund 
dieser Ausführungen. 


Archiv für Geschichte der Medizin. Band zo. Heft 2. 
Martin Müller: Über eine Malariaepidemie zu Mann- 
heim im Jahre 1761. S. 137—ı49. Der Verfasser unterzieht die 
Darstellung »eines bösartigen Wechselfiebers«, das der pfalzzwei- 
brückische Hofrat und Hofmedicus Friedrich Casimir Medicus 
als Garnisonsphysicus zu Mannheim an 1228 Befallenen im Lazarett 
beobachtet und behandelt und in seinem Buche »Sammlung von 
Beobachtungen aus der Arzneiwissenschaft« beschrieben hat, einer 
medizingeschichtlichen Betrachtung. 


Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte. Band 5. 19283. 
Karl Lohmeyer: Die Baumeister des rheinisch-frän- 
kischen Barocks. (I.) S. 161—208. Baugeschichte des Barocks 
in den Ländern am Rhein und Main zur Zeit der grossen fürstlichen 
Bauherren, v.a. Johann Wilhelms von der Pfalz, des Markgrafen 
Ludwig Wilhelm von Baden-Baden und Lothar Franz von Schön- 
borns, des Kurfürsten von Mainz. Die kleineren italienischen Meister, 
die Petrini, Sebastiani, Sarto, Lollio werden abgelöst von den 
Grandseigneurs unter den Baukünstlern aus Italien, den Matteo 
Alberti, Domenico Martinelli, Alessandro Galli Bibiena, Francesco 
Rabaliatti (in der Kurpfalz), Domenico Egidio Rossi (Erbauer der 
Rastatter Residenz). Deutsche Baumeister setzen sich durch: die 
Rohrer (Favorite bei Rastatt, Ausgestaltung des Bruchsaler Schlos- 
ses, Eremitage von Waghäusel), die Dinzenhofer, Kretschmar u.a. 
Die Fortsetzung der Arbeit des ausgezeichneten Kenners der Barock- 
kunst erscheint im nächstjährigen Jahrbuch. 


Klio. Beiträge zur alten Geschichte. Band 2ı. 1927. 
Ernst Nischer: Die Schlacht bei Strassburg im Jahre 
357n. Chr. S. 391—403. Der Verfasser stellt neue Untersuchungen 
über den Verlauf und die Örtlichkeit der Alamannenschlacht an, 
die ihn zu vielfach anderen Ergebnissen führen, als sie Nissen (1887) 
vertreten hat. U.a. sucht er nachzuweisen, dass das Heer Barbatios, 
das von den Alamannen überfallen wurde, nicht bei Breisach, son- 
dern bei Basel gestanden haben muss; den Lokalisierungsversuch 
des Hauptschlachtfeldes selbst durch Nissen, der zu keinem positiven 
Ergebnis führte, berichtigt er in einer Reihe von Punkten und will 
das Schlachtfeld nördlich von Strassburg suchen (Mundolsheim— 
Niederhausbergen); unmittelbar hinter den Alemannen war nach 
Nischer nicht der Rhein, sondern die Il. 


Zeitschriftenschau 157 


Franziskanische Studien. Quartalschrift, Jahrg. 14, 1927, 
Heft 4. Fl. Landmann: Zum Predigtwesen der Strass- 
burger Franziskanerprovinz in der letzten Zeit des 
Mittelalters. Franziskaner, von denen Predigten in alten Drucken 
verbreitet waren. S. 297—332. Dieser zweite Teil der Untersuchung 
über die Predigt der deutschen Franziskaner in der letzten Zeit 
des Mittelalters, dargestellt ın ihren Vertretern innerhalb der Ober- 
deutschen Provinz, d. h. im wesentlichen der Länder Elsass, Schweiz, 
Baden, Württemberg, Bayern und Niederhessen, umfasst den Zeit- 
raum von 1378 bis ı517, dessen erste Hälfte äusserlich unter dem 
Einfluss des abendländischen Schismas und der Reformkonzilien 
steht, dessen zweite Hälfte aber von dem inneren Gegensatz zwischen 
Konventualen und Observanten beherrscht wird. Behandelt werden 
diejenigen Prediger, die durch die Verbreitung ihrer Predigten in 
zeitgenössischen Drucken auch stark ın die Ferne gewirkt haben, 
im besonderen der Konventuale Johann Gritsch, die Observanten 
Johann Meder, Stephan Brulefer, Daniel Agricola, Konrad Öster- 
reicher, und vor allem der »schlagfertigste, witzigste und volkstüm- 
lichste unter allen literarischen Widersachern Luthers«: Thomas 
Murner. 


Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft 
und Geistesgeschichte. 6. Jahrg., 1928, Heftı. Willy Andreas: 
Die Kulturbedeutung der deutschen Reichsstadt zu 
Ausgang des Mittelalters. S.63—ı13. Auf diese feinsinnig 
zusammenfassende Darstellung der kulturellen Bedeutung der deut- 
schen Reichsstädte für das Leben der Gesamtnation am Vorabend 
der Reformation muss an dieser Stelle nicht nur hingewiesen werden, 
weil die allgemeinen Ausführungen auch für eine stattliche Reihe 
oberrheinischer Reichsstädte gelten, sondern auch wegen der ge- 
legentlich speziellen Berücksichtigung der Bodenseestädte, Basels 
als Vorort des Humanismus in der Südwestecke Deutschlands und 
Strassburgs u.a. zur Zeit der Kämpfe Wimpfelings und Murners. 


Zentralblatt für Bibliothekswesen. Jahrg. 45, 1928, Heft 3. 
Kennen wir Walahfrids Schrift? von Karl Preisendanz 
(S.113— 116) und Paul Lehmann (S. 116—ı23). Im Verfolg der 
Ausführungen Paul Lehmanns im Novemberheft des Zentralblattes 
Jahrg. 44 untersucht Karl Preisendanz die ihm bisher entgangene 
St. Gallener Handschrift 283 und will ın ihr von S. ı2, ııan Walah- 
frids eigenhändige Bearbeitung eines Fuldenser Kollegs von Hra- 
banus Maurus sehen. Paul Lehmann äussert gegen diese These 
ernste Bedenken und hält die Hs. für eine nach Walahfrids Tode 
entstandene Kopie einer ganz oder zum grössten Teil auf diesen 
zurückgehende Handschrift wohl der Reichenau. 


(Abgeschlossen am 15. April 1928.) 


Buchbesprechungen 


Paul Wentzcke, Die deutschen Farben, ihre Ent- 
wicklung und Deutung sowie ihre Stellung in der deut- 
schen Geschichte. Mit vier Abbildungen (Sonderausgabe 
des neunten Bandes der »Quellen und Darstellungen zur 
Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Ein- 
heitsbewegung«). Heidelberg, Winter 1927. XIII, 240 S. — 
Kaum je hat der Einfluss der schwebenden politischen Tagesfragen 
so stark auf den Gang der geschichtlichen Forschung und ihrer 
Problemstellung eingewirkt, als in diesen Jahren erschütternder 
Umwälzungen. Ihm ist auch das Erscheinen des vorliegenden 
Buches ın dem gegenwärtigen Augenblick zu verdanken. In vollem 
Umfang ist diesem jedoch zugute gekommen, dass der Verfasser 
nicht erst durch den leidigen Flaggenstreit zur Beschäftigung 
mit der Geschichte der deutschen Farben veranlasst, sondern viel- 
mehr schon früher durch seine burschenschaftsgeschichtlichen 
Studien auf die Frage nach Ursprung und Entwicklung der burschen- 
schaftlichen Farben und damit auch des schwarz-rot-goldenen 
Dreifarbs, also auf einen Hauptpunkt des ganzen Flaggenstreits, 
geführt worden ist, wobei ihm unter anderm auch die Quellen- 
und Materialsammlungen der burschenschaftlichen historischen 
Kommission zur Verfügung standen. Er wendet sich zunächst 
der Frage nach den tatsächlichen Farben des alten deutschen Reiches 
zu und stellt fest, dass die entscheidende Entwicklung auf Grund 
älterer, zumeist militärischer Symbole unter dem Eindruck des 
Kreuzzugsgedankens und der grossen Unternehmungen und Pläne 
Heinrichs VI. am Ende des ı2. Jahrhunderts einsetzte und etwa 
im 14. Jahrhundert zu einem gewissen Abschluss kam. Als Wappen- 
zeichen für den Kaiser hatte sich der goldne Kaiseradler imschwarzen 
Schilde herausgebildet, woraus dann die späteren österreichischen 
Farben Schwarz-Gelb abgeleitet sind: als Reichsfahne galt die von 
Heinrich VI. zum Kampf gegen die Ungläubigen geschaffene 
Heerfahne, ein weisses Kreuz im roten Felde, das erst im Aus- 
gang des Mittelalters durch das rote St. Georgskreuz im weissen 
Feld zurückgedrängt wurde. Das kaiserliche Abzeichen des Adlers 
gelangt dann zunächst durch besondere Verleihung als hohe An- 
erkennung auch in den Wappenschild einzelner Fürsten, wird aber 
später auch von andern Fürsten und Ständen zur Bekräftigung 
ihrer Reichsunmittelbarkeit wie auch zur Stärkung ihrer landes- 


Buchbesprechungen i 159 


herrlichen Stellung dem Kaisertum gegenüber vielfach übernommen. 
Ähnlich geht es — besonders in der für die Entwicklung des Landes- 
herrentums entscheidenden ersten Hälfte des ı3. Jahrhunderts — 
mit den rot-weissen Reichsfarben; deren Übernahme bekundet 
auf der einen Seite die Zugehörigkeit ihres Trägers zum Reiche, 
soll aber andererseits auch sein Streben nach möglichster Un- 
abhängigkeit unterstützen. W. durchmustert nach diesen Ge- 
sichtspunkten zunächst die deutschen Grenzmarken und Rand- 
gebiete, in denen diese Entwicklung besonders deutlich zum Aus- 
druck kommt, sodann die übrigen grossen Dynastenfamilien, 
die Reichsstände und die Reichsstädte. Dabei bespricht er die 
Farben und Wappen der Zähringer und der Fürstenberger, der 
oberdeutschen Reichsstädte und Reichskreise, und streift damit 
auch oberrheinische Sonderprobleme. Von den alten Reichs- 
fahnen führt keine Brücke zu dem schwarz-rot-goldenen Dreifarb. 
W. weist erneut nach, dass die ursprünglichen burschenschaft- 
lichen Farben Schwarz-Rot von den aus wirtschaftlichen Gründen 
gewählten Uniformfarben der Lützower Jäger abgeleitet sind, 
und dass erst eine spätere Entwicklung aus den goldenen Ein- 
fassungsstreifen die dritte Farbe Gold geschaffen hat. Auch hat 
der urburschenschaftlichen Bewegung zunächst nicht ihre Farbe, 
sondern das preussische Schwarz-Weiss als künftige deutsche 
Einheitsflagge vorgeschwebt; erst als Preussen sich der nationalen 
Bewegung versagte und infolgedessen radikale Strömungen aus 
dem deutschen Süden und Westen die Überhand gewannen, wurde 
der neue Dreifarb zu ihrem Symbol. Seit dem Hambacher Fest 
wird die Vorstellung von den »alten« deutschen Reichsfarben 
»Schwarz-Rot-Gold« auch in den weiteren Kreisen des Volkes 
lebendig und zum Sinnbild der Einigung Deutschlands; ihre Äch- 
tung durch die staatlichen Gewalten verstärkt nur diese Entwicklung. 
W. verfolgt eingehend die Entwicklung des Flaggenproblems im 
Frankfurter Parlament und in der Bundeszentralkommission; 
er schildert die darauf folgende erneute Ächtung des Dreifarbs, 
die dann unter dem Druck der seit dem Schillerjubiläum ı859 
neu anschwellenden nationalen Strömungen durch eine kurze 
Periode halber Anerkennung abgelöst wurde. Dabei kommt der 
Befehl Grossherzog Friedrich I. von Baden, bei der Einweihung 
der Kehler Eisenbahnbrücke 1861 neben der französischen Trikolore 
die schwarz-rot-goldene Flagge zu hissen, zu besonderer Würdigung. 
Der Krieg von 1866, der den mit schwarz-rot-goldenen Armbinden 
ausrückenden süddeutschen Kontingenten nur Niederlagen brachte, 
schloss diese Entwicklung dann endgültig ab. Die Entstehung 
der nun an Stelle des alten Dreifarbs tretenden neuen deutschen 
Reichsflagge erzählt W. zum Schlusse im wesentlichen im An- 
schluss an die bekannten Ausführungen Egmont Zechlins, die er 
aber an einzelnen Stellen vertieft und in grössere Zusammenhänge 
hineinstellt. 


160 Buchbesprechungen 


Die Geschichte der beiden Dreifarben, um die der Flaggenstreit 
in der Hauptsache geht, dürfte damit, soweit überhaupt möglich, 
endgültig geklärt sein und der Darstellung W.’s, die überaus klar, 
sachlich und leicht lesbar ist, in diesem Umfang abschliessende 
Bedeutung zukommen. Bei der Untersuchung der im alten Reiche 
geltenden Farben und Symbole hebt der Verfasser selbst immer 
wieder hervor, wie unsicher und ungenügend erforscht weite Ge- 
biete sind, und wie viel namentlich der landesgeschichtlichen 
Forschung hier noch zu tun übrig bleibt. Wenn die oberrheinische 
Forschung dem Buche die Anregung zur Durchführung der ihrem 
Gebiete zuzuweisenden Sonderuntersuchungen unter Beachtung 
der von W. herausgearbeiteten weiten Gesichtspunkte und grossen 
Zusammenhänge entnimmt, dürfte das nur dem dringenden Wunsche 
des Verfassers selbst entsprechen. Ä. Stenzel. 


Archiv für elsässische Kirchengeschichte. Im Auf- 
trage der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte 
herausgegeben von Joseph Brauner. ı. Jahrgang 1926. 
Rixheim, (Kommissionsverlag Röhrscheid-Bonn), XI, 
447 S., [nebst 22 Tafeln]. 2. Jahrgang 1927. Strassburg, 
Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte. (Kom- 
missionsverlag Herder, Freiburg). VII, 447 S., [8 Tafeln]. — 
Schriften der Gesellschaft für elsässische Kirchen- 
geschichte [Band ı]: Emil Clemens Scherer, Carl Braun. 
Ein Priesterleben im Dienste der Jugend und Heimat. 
Zum Gedächtnis seines s;5o. Todestages. Gebweiler, 
(Kommissionsverlag von Herder, Freiburg i.Br.) 1927. 
XIV, 286 S. — Die beiden literarischen Unternehmen zeugen von 
dem Wiedererwachen der einheimischen Geschichtsforschung im 
Elsass, die sich nach jJahrelangem Dahinsiechen seit zwei Jahren 
mit neuen Kräften und unter verheissungsvollen Vorzeichen wieder 
zu regen beginnt. Es ist zum mindesten ein gutes Zeichen für den 
Kräftevorrat, über den die im April 1926 gegründete Gesellschaft 
für Elsässische Kirchengeschichte verfügt, dass sie in so kurzer 
Zeitspanne zwei überaus stattlich ausgefallene, inhaltlich ungemein 
wertvolle Bände ihres Archivs vorlegen und nun auch überdies 
mit einer neuen, Einzelschriften umfassenden Reihe einsetzen kann. 
Die Titel der in den beiden Bänden des »Archivs« enthaltenen 
Aufsätze sind in der Zeitschrift bereits kurz verzeichnet worden 
(Bd. 40 [1926], 8, 539f.; 4ı [1927], S. 455); wir müssen daher leider 
davon absehen, auf sie näher einzugehen, so lohnend und verlockend 
dies auch an sich wäre. Immerhin sei aber das Erscheinen des ersten 
Bandes der Einzelschriften zum Anlass für einige grundsätzliche 
Feststellungen genommen, die die Aufmerksamkeit der weitesten 
für die Geschichte des Oberrheins interessierten Kreise auf die 
neue Gesellschaft und ihr Wirken lenken sollen. Das Programm, 


Buchbesprechungen 161 


das sie sich gestellt hat, wird weniger durch das zurückhaltende, 
etwas farblose Vorwort, das dem ersten Bande des Archivs vorauf- 
geschickt ist, gekennzeichnet, als durch die aus der Feder Luzian 
Pflegers stammende interessante Besprechung der Strassburger 
Bischofsregesten, die sich ziemlich am Schlusse des gleichen Bandes 
befindet. Diese läuft hinaus auf eine grundsätzliche Absage an 
den nur allzu sehr in den altelsässischen Kreisen üblich gewordenen 
Geschichtsbetrieb, der, in falschem Traditionalismus erstarrt und 
versumpft, um die Gestirne Grandidier und Schöpflin in — oft 
bewusst — blinder Verehrung kreiste und lieber die unangenehme 
kritische Forschung der deutschen Geschichtswissenschaft und ihre 
wissenschaftlichen Ergebnisse mit Nichtachtung, selbst mit ge- 
hässiger Verlästerung bestrafte, als dass sie sich dem reichen Strome 
neuer Anregungen, der daraus entsprang, öffnete und ihn für die 
Pflege der Heimatgeschichte nutzbar machte. Es war vor allem 
recht bedauerlich, dass ein für die Erforschung der kirchlichen 
Vergangenheit des Elsasses so berufener Stand wie der katholische 
Klerus zunächst im Banne dieses falschen Traditionalismus stecken 
geblieben war — und zwar, wie Pfleger nachweist, infolge des Ver- 
sagens der für seine Ausbildung verantwortlichen kirchlichen 
Stelle.e So konnte er aus einer älteren unter deutscher Herr- 
schaft herangebildeten Generation nur einzelne Vertreter aufweisen, 
die in ihrem — z. T. ausserhalb der Diözese auf deutschen Hoch- 
schulen verbrachten — Studiengang Fühlung mit der deutschen 
Geschichtswissenschaft genommen hatten und nun fördernd auf 
die Erforschung der heimischen Kirchen- und Landesgeschichte 
einwirkten. Die Errichtung der katholisch-theologischen Fakultät 
an der Universität Strassburg brachte dann die entscheidende 
Wendung zum Besseren: es wuchs in dem letzten Jahrzehnt vor 
dem Kriege, von ihren Oberen nicht gerade gefördert, eine ziemlich 
breite Schicht jüngerer elsässischer Kleriker heran, die mit der 
Liebe zur Pflege der heimischen Geschichte auch die nötige wissen- 
schaftliche Ausbildung verband. Der Krieg und seine Folgen haben 
ihr für weitere Kreise sichtbares Inerscheinungtreten wesentlich 
hinausgezögert, aber zum Glück nicht auf die Dauer unterbunden. 
Es ist kein schlechter Ruhmestitel für die deutsche Universität 
Strassburg und die Anregungen, die von ihr ausgegangen sind, 
wenn acht Jahre nach ihrem gewaltsamen Ende eine stattliche 
Schar auf ihr herangebildeter jüngerer Kleriker und die bereits 
erwähnten Vertret@® der älteren Generation (L. Pfleger, Postina 
u.a.), von zahlreichen Freunden unterstützt, sich im Zeichen des 
eben umrissenen Programnıs zu einer »Gesellschaft für elsässische 
Kirchengeschichte« zusanımenschliessen und in kurzer Zeit der- 
artige Leistungen verzeichnen können. Schon der erste Band des 
Archivs bedeutete einen vollen Erfolg: da der socben erschienene 
zweite Band die gleiche achtunggebietende Höhe gehalten hat, 
ist damit die neue Zeitschrift in die Reihe der wichtigsten geschicht- 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N F. Bd. 42, ı 11 


162 Buchbesprechungen 


lichen Periodika des Oberrheins eingerückt. Nach dem Gelingen 
dieses ersten Wurfes tritt die Gesellschaft mit einem neuen Unter- 
nehmen auf den Plan und legt als ersten Band ihrer »Schriften« 
eine von E. Scherer, einem Schüler A. Erhards, verfasste, überaus 
fesselnde Studie über eine der anziehendsten Gestalten vor, die 
der elsässische Klerus im ıg. Jahrhundert aufzuweisen hat: über 
den Gebweiler Priester Carl Braun (1820—ı877), den bekannten 
Dichter des »Bölchenglöckchens«, den verdienten Pionier der 
katholischen Presse ım Elsass, der durch die Herausgabe des von 
ihm gut geleiteten und zum grössten Teil auch von ihm in einem 
überaus gewandten und glänzenden Stil geschriebenen »Katholischen 
Volksfreund« (1848—1856) den Boden für die Entwicklung des 
katholischen Zeitungs- und Zeitschriftenwesens im Elsass geschaffen 
hat, den eifrigen Förderer der katholischen Karitas und des katholi- 
schen Schulwesens im Ober-Elsass, der seine Laufbahn als hin- 
gebender Seelsorger und Berater der ın Paris führerlos dahin- 
lebenden Katholiken deutscher Zunge begonnen hatte und im 
reiferen Alter dann als Begründer des katholischen Waisenhauses 
und der höheren Brüderschule in Gebweiler, des sogenannten 
»College libre«, sein Lebenswerk krönen und seinen caritativen 
und pädagogischen Neigungen volles Auswirken gönnen konnte. 
Als scharfer und eifriger Verfechter der katholischen Sache hatte 
er sich manchen persönlichen Gegner gemacht; eine Denunziation 
aus diesen Kreisen brachte ihn während der Kulturkampfzeit 
in den bekannten Konflikt mit der deutschen Regierung, der erst 
seinen Namen weiteren Kreisen bekannt machte. Es war tragisches 
Geschick, dass er, der, selbst ein Meister des deutschen Stiles 
und Dichter der deutschen Zunge, vor 1870 manchen Strauss 
zugunsten der Pflege und der Erhaltung der deutschen Mutter- 
sprache im Elsass ausgefochten und im Gegensatz zu vielen seiner 
Amtsbrüder mit der Rückkehr seiner Heimat zu Deutschland 
nach 1870 sich friedlich abgefunden hatte, nun durch den gegen 
ihn eingeleiteten, recht schlecht fundierten Prozess sich zur Flucht 
nach Frankreich veranlasst sah, und als er dieses Land, enttäuscht, 
mit der Schweiz vertauschte, noch den teilweisen Zusammenbruch 
seines Lebenswerkes in Gebweiler miterleben musste, ehe er in 
der Verbannung zu Einsiedeln die Augen schloss. Sch. hat diese 
durchaus tragische Figur — auf Grund eingehender Quellen- 
studien, zu denen ihm freilich der im Weltkrieg zugrunde gegangene 
handschriftliche Nachlass Brauns nicht nr zur Verfügung 
stand, — ausgezeichnet herausgearbeitet. Es versteht sich, dass 
bei der Schilderung einer so tatkräftig im Leben stehenden und 
weithin interessierten Persönlichkeit viele Schlaglichter auf die 
ganze elsässische Zeitgeschichte fallen. Sch. hat sich gerade um 
die Herausarbeitung dieser zeitgeschichtlichen Zusammenhänge 
eifrig bemüht. Eine gute Auswahl der hübschen, ganz auf Sangbar- 
keit eingestellten Gedichte und der besten Zeitungsaufsätze Brauns 


Buchbesprechungen 163 


beschliesst das Buch; für den Literaturkenner ist es von besonderem 
Interesse, bei aller Selbständigkeit Brauns auf Schritt und Tritt 
den Einfluss J. P. Hebels, auf den übrigens Sch. nachdrücklich 
hinweist, feststellen zu können. Hebels Einwirkungen auf das 
deutschsprachliche Schrifttum des Elsasses einmal im Zusammen- 
hang zu würdigen, wäre wohl eine dankbare Aufgabe! 

Wir schliessen die Würdigung dieser trefflichen Arbeit und des 
Wirkens der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte mit 
dem Wunsche, dass durch dies Vorbild angeregt, auch auf den 
übrigen Gebieten der heimatlichen Geschichtsforschung im Elsass 
ein gleich reges Leben erwache. K. Stenzel. 


Manfred Krebs, Konrad Ill. vonLichtenberg, Bischof 
von Strassburg (1273—1299), (in: Schriften des wissen- 
schaftlichen Instituts der Elsass-Lothringer im Reich 
an der Universität Frankfurt). Frankfurta.M., Selbst- 
verlagdesInstituts 1926. 84 S.— Die Regierung des tatkräftigen 
Strassburger Bischofs Konrad III. aus dem Hause Lichtenberg, 
die das Bistum aus der durch die Katastrophe von 1262 und ihre 
Folgen gegebenen Zerrüttung zu neuer Machtstellung empor- 
führte, hat in neuerer Zeit bisher nur in W. Wiegand einen kundigen 
Schilderer gefunden, der in einem verhältnissmässig kurzen, Konrad 
gewidmeten Artikel der Allgemeinen Deutschen Biographie ein 
bei aller Knappheit in der Hauptsache treffendes Bild von Person 
und Wirken des Bischofs entworfen hat. In der vorliegenden Schrift 
wagt sich nun der Bearbeiter und Herausgeber des zweiten Bandes 
der Strassburger Bischofsregesten auf Grund des darin verwerteten 
umfangreichen Materials an eine neue, eingehende Schilderung der 
Politik des kampffreudigen Lichtenbergers — und zwar, wie gleich 
gesagt sei, mit gutem Erfolg! Er sieht sich in der glücklichen 
Lage, ein im einzelnen wie im ganzen erheblich vielgestaltigeres und 
farbenreicheres Bild zu entwerfen; darüber hinaus hat er in einigen 
grundlegenden Zügen wesentliche Berichtigungen anbringen und 
neue Erkenntnisse vermitteln können. Als wichtigstes Ergebnis ist 
die Feststellung zu buchen, dass Bischof Konrad während seiner 
ganzen Regierungszeit von Anfang an ein unentwegter Anhänger 
der habsburgischen Sache gewesen ist und nicht etwa, wie manche 
wollten, erst in späteren Jahren den Anschluss an König Rudolf 
gefunden hat. K. macht durchaus wahrscheinlich, dass er schon 
seine Wahl, die unter dem Eindruck der Kunde von der unmittelbar 
bevorstehenden Erhebung Rudolfs von Habsburg zum deutschen 
König erfolgte, eben seinen guten Beziehungen zum Hause des 
künftigen Reichsoberhaupts verdankte, die in einem solchen Augen- 
blicke ihn den Wählern ganz besonders empfahlen. Mit Rudolf 
als König hat er sich dann über die schwierige Frage der Rück- 
erstattung des Reichsguts in einem bisher unbekannten Vertrage, 


11* 


164 Buchbesprechungen 


den A. Hessel wieder aufgespürt und K. im Neuen Archiv Bd. 46, 
S. sı5ff. veröffentlicht hat, schon im Jahre 1274 aufs freundschaft- 
lichste verständigt; für eine angebliche Entfremdung die zwischen 
ihm und dem König nachher eingetreten wäre, liegt auch nicht 
der Schatten eines Beweises vor. Eine Schilderung der bischöflich- 
landesherrlichen Politik Konrads muss notwendigerweise weit- 
gehend auch seine Familienpolitik berücksichtigen, die mit der 
ersteren aufs innigste verquickt ist. Er hat sich um den Aufstieg 
seines Hauses eben so verdient gemacht wie um die Wiederher- 
stellung des Bistums; mit Recht rühmt K. das politische Geschick, 
mit dem er es verstanden hat, die Interessen seines Hauses mit 
denen des Bistums in Einklang zu bringen. Aus diesem Zusammen- 
hang ergab es sich für den Verfasser ohne weiteres, dass er in den 
einleitenden, der Vorgeschichte Konrads und seines Episkopats 
gewidmeten Kapiteln, eingehend die Anfänge und die Geschicke 
des Hauses Lichtenberg während des ı3. Jahrhunderts verfolgt. 
Dem, was er im Gegensatz zu Lehmann über den Ursprung des 
Geschlechtes sagt, kann ich auf Grund eigener Studien unbedingt 
beipflichten; auch die weiteren Ausführungen scheinen im wesent- 
lichen einleuchtend. Nur hat er sich gelegentlich allzu sicher auf 
die von Walter zusammengestellten »Regesten« der Abtei Neuweiler 
verlassen, ein kritiklos und unpünktlich zusammengetragenes 
Sammelsurium von Nachrichten verschiedenster Herkunft, vor dessen 
ungeprüfter Benützung nicht genug gewarnt werden kann. Was 
die Beziehungen Konrads zu der Stammburg seiner Väter an- 
belangt, die Kr.nur kurz streift, so möchte ich zur Ergänzung 
der im wesentlichen auf den unzuverlässigen Phantasten Specklin 
zurückgehenden Nachrichten, die in den Regesten verwertet sind, 
auf einen im Darmstädter Hausarchiv (Hanau-Lichtenberg. Suc- 
cession Conv. 2) verwahrten »Extract aus einer alten cronicen 
von bischoff Conraden zu Straßburg, so ein herr von Liechtenberg 
geweßen« verweisen, der noch dem 16. Jahrhundert angehört und 
zu 1286 berichtet: »Auf Liechtenberg hat er von grundt auf ein 
felsen von puren steinen ein herrlich schone beschloßne wohnung 
gebawen mit thürn und einem steinern gang; bey seiner cammer 
hat er ein capell und altar gestifft in der ehren der h. Dreifaltigkeit 
und Marie [unnd] ein priesterlich pfrunde, da man gott für sineältern 
und ihn pitten solle. Dieser Chronik wird in einem ebenda ver- 
wahrten Kollektaneenband über das Amt Lichtenberg (17. Jahrh.) 
der Titel »Genealogien« zugeschrieben. Die Nachricht stammt dem- 
nach wohl aus der gleichen »sehr alten Genealogie«, mit deren von 
Lehmann verwerteten Angaben K.S. ı3f. in anderem Zusammen- 
hang sich auseinandersetzt, geht aber, wie ıhr Wortlaut zum Schlusse 
beweist, zum Teil wohl auf urkundliche Zeugnisse zurück; übrigens 
bestätigt eine Urkunde des Jahres 1394 das Vorhandensein eines 
Marienaltars in der allerdings dem hl. Johannes geweihten Burg- 
kapelle (Bez. Arch. des Unt.-Els. G. 5400 [8]). — Wenn übrigens 


Buchbesprechungen 165 


K. (— wohl mit Recht —) im Gegensatz zu Wiegand und der von 
ihm vertretenen älteren Auffassung nachdrücklich hervorhebt, dass 
Konrad für das kirchliche Leben in seiner Diözese eifrig tätig 
gewesen sei, so muss man umso mehr bedauern, dass er von einer 
genaueren Schilderung seiner kirchlichen Wirksamkeit abgesehen 
hat. Das Bild hätte dadurch an Abrundung gewonnen; die »lokale« 
Kirchengeschichte lässt sich nicht ganz ungestraft daraus aus- 
merzen; so uninteressant ist sie nun doch nicht, wie K. will. Diese 
mehr nebensächlichen Ausstellungen sollen aber der grundsätzlichen 
Anerkennung der Leistung des Verfassers keinen Eintrag tun. 
Seine Arbeit ist ein wertvoller und fördernder Beitrag zur Geschichte 
des deutschen Südwestens und damit des deutschen Reiches, 
am Ausgang des ı3. Jahrhunderts wie auch zu unserer Kenntnis 
des damals allenthalben aufkommenden geistlichen Landesfürsten- 
tums. K. Stenzel. 


Franz Schnabel, Ludwig von Liebenstein. Ein Ge- 
schichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Ver- 
fassungslebens. Karlsruhe 1927. Verlag C. F. Müller. 80 S. 
Mit ı8 Abbildungen. (Heimatblätter »Vom Bodensee zum Mains, 
Nr. 32.) — Mit der Biographie Sigismund von Reitzensteins hat 
uns Schnabel zugleich die monographische Behandlung der Be- 
gründung des neuen badischen Staates geschenkt. Mit der Dar- 
stellung des Lebensbildes Ludwig von Liebensteins gibt er uns 
zugleich die Geschichte der ersten Periode des badischen Landtags, 
die der allzu früh vom politischen Schauplatz abberufene Führer 
des älteren badischen Liberalismus, s»neben Karl Mathy die grösste 
staatsmännische Begabung, die aus dem badischen Volke hervor- 
gegangen ist«, eigentlich beherrscht hat. Die Monographie beruht 
auf den Dienerakten und politischen Nachlasspapieren Liebensteins 
und den Beständen des Haus- und Staatsarchivs in Karlsruhe. 
Sie fasst auch die früheren Studien Schnabels zu einem abgerundeten, 
in der Darstellung flüssigen und farbenreichen Gesamtbilde zu- 
sammen. Es wird über die Grenzen Badens hinaus Interesse finden 
in dem Masse, als die Grundprobleme des badischen Verfassungs- 
lebens, mit denen sich Liebenstein als geborener parlamentarischer 
Führer auf dem Kampfplatz der zweiten badischen Kammer in 
dem leidenschaftlichen Pathos seiner Zeit auseinandersetzte, 
Probleme des deutschen Verfassungslebens überhaupt waren, 
die Jahrzehnte lang den Hauptinhalt der parlamentarischen Kämpfe 
bildeten. Als erster in einem deutschen Parlament hat Liebenstein 
die Trennung der Justiz von der Verwaltung begründet, er hat 
die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens, 
Pressfreiheit und Geschworenengerichte gefordert, er hat bei der 
Diskussion über die Freiheit des Handelsverkehrs im Innern Deutsch- 
lands die wirtschaftliche Einigung in ihrer Bedeutung als Vorstufe 
für die politische Einheit erkannt. In die Regierung berufen erlebte 


166 Buchbesprechungen 


er im kleineren Rahmen des badischen Mittelstaates die Tragik 
des Staatsmannes, mit dem man ihn verglichen hat, Mirabeaus, 
an dessen Lebensschicksale in vielem die des adligen Führers der 
badischen Opposition erinnern. Lautenschlager. 


Albert Becker, Zur Kulturgeschichte des Westrichs. 
Streifzüge durch das Geistesleben der pfälzisch-saar- 
ländischen Grenzmark. Kaiserslautern 1927. (= Beiträge zur 
Heimatkunde der Pfalz, Heft 7) — Der Vortrag orientiert zuerst 
über den Begriff »Westrich«, der im Mittelalter das Land westlich 
der Vogesen und des Haardtwaldes umschloss, im Elsass entstanden 
im 14.und ı5. Jahrhundert allgemein gebräuchlich war, aber seit 
der Mitte des 16. Jahrhunderts territorialen Namen gewichen ist. 
Heute gilt als »Westrich« in erster Linie der Südwesten des alten 
geographischen Begriffs, der westliche Teil der Rheinpfalz; kultur- 
geschichtlich nimmt Becker auch die Saarpfalz für ihn in Anspruch. 
Der behandelten Gegend war von jeher eine Vermittlerrolle zwischen 
westlichem und östlichem, aber auch zwischen südlichem und 
nördlichem Geistesleben zugedacht. In den Abschnitten: Vom 
Pfälzer Geistesleben, Literatur-, Presse- und Theatergeschicht- 
liches, Baukunst, Plastik und Malerei wird diesen Beziehungen 
nachgegangen unter Beibringung eines reichen Materials von 
Namen und Daten. _ Lautenschlager. 


Hektor Ammann, Der Aargau in den Burgunder- 
kriegen. Aarau (1927). (Separatabdruck aus dem Taschenbuch 
der historischen Gesellschaft für 1927.) — Der Verfasser charakteri- 
siert kurz die kriegerischen Ereignisse unter dem Gesichtspunkt 
der Beteiligung der Aargauer. »Von grossen Taten einzelner oder 
besondern Leistungen der Zuzüge aus den aargauischen Teil- 
gebieten ist nichts zu berichten.« Es ist nur geringes Quellenmaterial 
über die Beteiligung des Aargaus an den Kämpfen gegen Karl 
den Kühnen vorhanden. Das seit 1415 in drei Teile zerstückelte 
Land — das bernische Untertanenland, die »gemeine Herrschaft«e 
der Eidgenossen und das österreichische Gebiet (das Fricktal) — 
spielte ja keine selbständige Rolle sondern war ein Mitläufer. 
Daher keine Korrespondenzen (leider auch keine Berichte) in den 
städtischen Archiven, wohl aber in den Ratsprotokollen und Rech- 
nungen sehr schätzenswerte Angaben über die überaus zahlreichen 
Aargauer, die an den Kämpfen unter Bern, den Eidgenossen oder 
Österreicher teilnahmen. Ammann schätzt ar Je 800 die Aargauer, 
die an den Schlachten von Grandson und Murten teilgenommen 
haben. Er gibt in den Beilagen die Eintragungen in den Rechnungs- 
büchern. Interessant ist der Bernische Reisrodel für Nancy, der 
für die Soldzahlungen in Lothringen angefertigt wurde. Die Teil- 
nehmer sind namentlich aufgeführt. Hätten wir nur mehr solches 


Buchbesprechungen 167 


Material und würde nur das vorhandene noch stärker ausgenutzt, 
so erhielten manche kriegsgeschichtliche Untersuchungen eine 
solidere Basis. Otto Cartellıeri. 


E. Kranzbühler, Sankt Martin in Worms. Zur Ge- 
schichte des Stifts und seiner Kirche. — Wormatia. Auf- 
sätze zur Wormser Geschichte. ı. Heft. Selbstverlag des 
Verfassers, Darmstadt; in Kommission H. Kräutersche 
Buchhandlung, Julius Stern, Worms 1926. — Kranzbühler, 
der schon manchen wertvollen Beitrag zur Geschichte seiner Vater- 
stadt beigesteuert hat, geht in diesem vortrefflich ausgestatteten 
Hefte mit grosser Liebe dem Schicksal des Stiftes und dessen 
romanischer Kirche nach. Auch Sankt Martin hat unter neueren 
Restaurierungen schwer gelitten. Die Gründung geht vielleicht 
auf Otto III. zurück. Von den Tafeln seien genannt: Urkunde 
des Bischofs Eberhard von Worms von 1265 über die Weihe der 
Martinskirche nach dem Wormser Original; Siegel des Martins- 
stifts aus dem 13. Jahrhundert; Ausschnitte aus den Stadtbildern 
von Peter Hamman (1690); Bilder und Aufrisse der Kirche. 

Otto Cartellıert. 


Ernst Bock, Der Schwäbische Bund und seine Ver- 
fassungen (1488—ı534). Ein Beitrag zur Geschichte der Zeit 
der Reichsreform. (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und 
Rechtsgeschichte, begründet von Otto v. Gierke, hrsg. von Julius 
v. Gierke. 137. Heft.) Breslau 1927. X und 224 S. — Zu den 
vielen Fragen, die es in der Vorgeschichte der Reformation noch 
zu lösen gilt, gehört auch die Frage nach dem Wesen und der 
Geschichte des Schwäbischen Bundes. Seitdem Karl Klüpfel 
in den soer Jahren des vorigen Jahrhunderts die Urkunden zur 
Geschichte des Schwäbischen Bundes veröffentlichte, haben wohl 
manche Forscher, Historiker wie Juristen, den Versuch unternommen, 
über diese und jene Phase seiner Geschichte nähere Aufklärung 
zu schaffen. Aber weder ist das bisher zu voller Zufriedenheit 
geglückt, noch hat jemand den Mut aufgebracht, sich an eine Ge- 
schichte des ganzen Bundes zu machen. Schon aus diesem Grunde 
haben wir es dankbarst zu begrüssen, dass in dem vorliegenden 
Werke auf Veranlassung von Professor Joachimsen in München 
ein junger Gelehrter den Versuch wagt-, vom Standpunkte seiner 
Verfassungsentwicklung aus die Geschichte des Bundes zu meistern. 

Die Einkleidung der Arbeit wie ihre Einteilung weisen auf 
eine mehr verfassungsgeschichtlich gerichtete Studie hin. Und 
die Einleitung, die die Auseinandersetzung mit der Gierkeschen 
Einungstheorie bringt, lässt sogar die Sorge vor etwas formal 
juristischen Formulierungen Platz greifen. Aber diese Sorge ver- 
schwindet sehr rasch und vollständig bei der weiteren Lektüre. 
Denn der Verfasser verstand es, unter Benutzung der Archivalien 


168 Buchbesprechungen 


in München und Karlsruhe die Geschichte der Verfassung des 
Bundes so sehr in sein ganzes Leben hineinzustellen, dass wir glauben 
aussprechen zu dürfen: jene Lücke in der Literatur, von der wir 
sprachen, ist nun in weitgehendem Masse ausgefüllt. Über den 
Schwäbischen Bund im ganzen, seine wechselvolle Geschichte 
ın der Auseinandersetzung mit den schwäbischen Ständen und 
den Fürsten, den grossen Einschnitt, den die Erstreckungen des 
Bundes in den Jahren ı500 und ı512 mit ihrer Verstärkung des 
fürstlichen Elementes in ihm bildeten, wie über die verschiedenen 
Gründe zu seinem Verfall, erhalten wir hier ebensoviel neue Auf- 
schlüsse wie über die Bestrebungen der einzelnen deutschen Stände 
im ganzen Bezirke Süddeutschlands. 

In Betreff der Gründe, die zu seiner Gründung im Jahre 1488 
führten, glaubte Bock sich neuerdings gegen den Versuch wenden 
zu müssen, einen Zusammenhang mit der Reichsreform zu kon- 
struleren. Und wenn man mit Bock feststellen kann, dass eine 
geordnete Landfriedensexekution erst sehr viel später in die Wege 
geleitet wurde, so möchte man ihm beipflichten. Indessen dürfte 
doch nach allem, was wir über den eigentlichen Vater des Bundes, 
den Grafen Hugo v. Werdenberg und seine allgemeinpolitischen 
Gedanken wissen, darüber auch von Bock noch nicht das letzte 
Wort gesprochen sein. Die Gedanken einer Reichsreform lagen 
gerade auch in diesen Gebieten zu sehr in der Luft, als dass sie nicht 
dabei irgendwie wirksam geworden sein sollten. Im übrigen sei 
weiter bemerkt, dass wir hier mancherlei Neues von der Adels- 
bewegung hören, von den landschaftlichen Sonderbildungen, die 
man fortan bei der Darstellung aller dieser Dinge viel stärker 
denn bisher wird zu berücksichtigen haben. Uns will scheinen, 
wenn Bock in Betracht gezogen hätte, dass der Adel in Franken 
es in der Hauptsache mit geistlichen Fürsten zu tun hatte, dass 
dann die einzelnen Bildungen sogar noch schärfer gegeneinander 
hätten abgegrenzt werden können. In Schwaben, namentlich in 
Oberschwaben, stand der Adel einem Fürstentume gegenüber, 
das zielbewusst die Landvogtei Schwaben zum Ausgangspunkt 
für eine neue Staatsbildung zu machen versuchte. Es erscheint 
uns geradezu als eine Aufgabe der Wissenschaft, die nicht nur diese 
Arbeit stellt, dass diese Bestrebungen der Habsburger einmal 
zum Gegenstande einer besonderen Darstellung gemacht werden. 
Der Adel erkannte hier weit und breit die Zeichen der Zeit. Und 
nicht nur die Unfähigkeit, die finanziellen Lasten des schwäbischen 
Bundes weiterzutragen und ein selbständiges Mitglied dieses Bundes 
zu bleiben, mag ihn bestimmt haben, sich im Gegensatz etwa zu 
einer Abtei wie Weingarten den Habsburgern zu beugen, vielmehr 
ebensosehr die Einsicht, wieviel besser er fuhr und wieviel mehr 
auch für seine persönliche Sicherung wie für alle seine Ideale er 
erreichen konnte, wenn er sich von jenem mächtigen Hause in seinen 
Dienst nehmen liess. Vielleicht haben gerade diese auf den Bundes- 


Buchbesprechungen 169 


tagen immer wieder erörterten und bekämpften Bestrebungen der 
Österreicher wesentlich dazu beigetragen, das Interesse an dem 
Bunde zu untergraben. Denn einen Schutz dagegen stellte er in 
keiner Weise dar, und das Haus Habsburg gewann auch auf diesem 
Wege hier eine für weiteste Kreise namentlich in der Zeit der Relı- 
gionswirren unerträglich dünkende Position. Eben diese Dinge 
ebenfalls kräftig, herausgearbeitet zu haben, möchten wir als ein 
weiteres Verdienst dieses Werkes buchen. Schliesslich sei noch ein 
Ergebnis besonders unterstrichen. Wir meinen die Tatsache, 
dass der Schwäbische Bund, der Hort der Reaktion im Deutschland 
der Reformationszeit, das fortgeschrittenste Gericht seiner Zeit 
sein Eigen nannte, insofern sich nämlich hier stärker und rascher 
als beim Reichskammergericht der Einfluss des römischen Rechtes 
durchsetzte (S. ıo1). 

Nicht ebenso wie mit allem Übrigen sind wir einverstanden 
mit der Wertung, die die sogenannten sozialen Verhältnisse hier 
fanden. Wenn wir davon hören, dass sie dem Bunde bereits ı512 
Sorge bereiteten (Klüpfel II, S. 59), so lässt sich annehmen, dass 
sie nicht bloss in den Zeiten kurz vor dem Bauernkriege die Räte 
des Bundes in ihrem Verhalten bestimmten. Auch dasjenige, 
was hier über diese Bewegung, die Rolle der Städte in ihm, den 
Gegensatz der bayrischen und österreichischen Politik während 
derselben, wie über ihre Folgen für den Bund, gesagt ist, hätte 
vertieft werden können. Es rächt sich, dass dem Verfasser meine 
Arbeiten zu diesem Thema unbekannt blieben. 

Indessen, selbst wenn noch mehr Einwände gegen dies Buch 
erhoben werden könnten, zusammenfassend werden wir doch zu 
sagen berechtigt sein, dass die Wissenschaft ihm für erhebliche 
Förderung zu danken hat. Möchten wir es recht bald Frucht tragen 
sehen! Die Stuttgarter Archivalien, die hierzu nicht benutzt wurden, 
dürften namentlich für die Politik der Städte noch mancherlei 
neue Züge erbringen. 

Königsberg (Pr) ; Prof. Dr. W. Stolze. 


Ratschläge für bayerische Ortsgeschichtsforscher. 
Herausgegeben vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München; 
(Bibliothek für Volks- und Heimatkunde, Sonderheft zu den Deut- 
schen Gauen. ız2ı. Verlag Deutsche Gaue, Kaufbeuren 1927. 
23 S.) — Weltliche und geistliche Behörden, Zeitungen und Zeit- 
schriften, Vereine und Einzelpersonen rufen allenthalben heute 
zur Erforschung der Ortsgeschichte auf. Indessen bringen es 
manche lokalhistorische Veröffentlichungen deutlich zum Ausdruck, 
dass der Anfänger immer wieder Gefahr läuft, entweder »in der 
Fülle des Stoffes zu ersticken oder aus Mangel an Stoff zu ver- 
hungern«, wenn nicht sachkundige Führung ihm von Anfang die 
richtigen Wege weist. Dies zu erreichen ist der Zweck der »Rat- 
schläge«, welche in jeder Hinsicht zu begrüssen sind, zumal die 


170 Buchbesprechungen 


allgemeinen Hinweise, welche den grösseren Teil in Anspruch 
nehmen, für jeden heimatkundlichen Forscher richtunggebend sind. 
Eine glückliche Auswahl einschlägiger Literatur für das bayerische 
Gebiet beschliesst das Heftchen. 


B.Schwarz, Grünwinkel und seine Umgebung. Druck 
und Verlag der Sinner-A.-G., Karlsruhe-Grünwinkel. Baden 1925. 
III + ıı2 Seiten und 2 Karten. Die Anfänge der heute weit über 
Badens Grenze hinaus bekannten Industrieanlage an der Peripherie 
der Landeshauptstadt lassen sich bis in die erste Hälfte des 16. Jahr- 
hunderts zurückverfolgen. Das baden-badensche Hofgut »bym 
kreyen bom« später sim Kreenwinkel« (= Krähenwinkel) erweiterte 
sich im beginnenden ı8. Jahrhundert zu einer Dorfsiedelung, als 
Markgräfin Sybille von Baden-Baden das Hofgut nach ihrer be- 
kannten böhmischen Musterwirtschaft zu Schlackenwert ausbaute. 
Indessen eingeengt zwischen die Markungen von Daxlanden, 
Bulach und Beiertheim, konnte sich Grünwinkel kaum entfalten. 
Erst in der zweiten Hälfte des ı9. Jahrhunderts mit den sich stets 
erweiternden »Sinnerwerkene wurde der Gemeinde ein rasches 
Emporblühen beschieden. Weiterhin untersucht der Verfasser 
noch die Beziehungen zu den Nachbarsiedelungen, wie Beiertheim, 
Daxlanden, Scheibenhard und die Appenmühle. 


M.C.Th. Hug. Chronik von Lahr in Wort und Bild. ı2ı5 
bis ı915. Selbstverlag des Verfassers. 148 S. — Ist eine rein äusser- 
liche Zusammenstellung der örtlichen Ereignisse, welche durchaus 
auf der bisher erschienenen Literatur beruht. — 


Malsch, seine Entstehung und seine Geschichte. 
(Herausgegeben von B. Schwarz.) C.Stark, Malsch b. Ettlingen. 
0.J. 92 S. — Anlässlich des 25jährigen Bestehens des Gewerbe- 
vereins Malsch veröffentlichte der inzwischen verstorbene, durch 
eine Reihe ortsgeschichtlicher Studien in weiteren Kreisen bekannt 
gewordene Verfasser (vgl. diese Zeitschrift N. F. go, S. 160), einen 
Abriss zur Geschichte eines der ältesten Dörfer des Amtsbezirks 
Ettlingen, welcher von jedem Freunde der Heimatgeschichte 
freudig begrüsst wird. Falsch ist das Bild des Ortswappens gedeutet; 
dasselbe veranschaulicht keinen Spaten sondern eine Pflugschar. 


Mennicke, C. Aus der Geschichte von Hauingen. Druck 
Ev. Verlag Heidelberg. Selbstverlag des Verfassers. 1926. 100S. — 
Den in der Welt zerstreuten Heimatgenossen ist dies Büchlein ge- 
widmet, und wird in seiner knappen und dennoch gemeinverständ- 
lichen Darstellung überall berechtigten Anklang finden. — 


Baumhauer, A.: Waldshut und der Oberrhein im 
Laufe der Geschichte. Pressverein Waldshut G.m.b.H. o.]. 


Buchbesprechungen 171 


88 S. — In zehn Skizzen erzählt der Verfasser aus der Geschichte 
der oberrheinischen Gegend zwischen Konstanz und Basel, unter 
besonderer Berücksichtigung von Waldshut. Die »Entstehung der 
badisch-schweizerischen Grenze«, die »Belagerung Waldshuts von 
1468«, seine und des benachbarten Tiengen »Schicksale im Schwaben- 
krieg« lassen deutlich die Bedeutung der oberrheinischen Festung 
als »Hut des Waldes« für Habsburg und Reich gegen die Eidgenossen 
erkennen. Weitere Abhandlungen über die »Waldshuter Bürger- 
schaft im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert«, sowie ein 
»Reisebericht von ı517 über Land und Leute am Oberrhein«, 
welcher aus den Aufzeichnungen des Antonio de Beatis, dem Sekretär 
des Kardinals Luigi von Aragon entnommen ist, bringen manches 
Wertvolle aus dem kulturellen Leben des Klett- und Albgaues. — 


Zweifel, P. Über die Schlacht von Sempach zur Auf- 
klärung der Winkelriedfrage. Beer & Cie. Zürich. 52S. 
0.J. — Unter Benützung der österreichischen und eidgenössischen, 
zeitlich auseinanderliegenden Berichte über den Hergang der Schlacht 
bei Sempach, wobei die in der Züricher Stadtbibliothek sich be- 
findliche sogenannte »Chronik Eglibach« und deren Abschrift 
eine besonders hohe Bewertung erfährt, tritt der Verfasser in einem 
»allgemein verständlichen geschichtlichen Beitrag« für den histo- 
rischen Winkelried ein. Alles in allem aber wirken Quellenkritik 
(so namentlich die Ausführungen über die genannte Chronik auf 
Seite ı9/21), Darstellung und die scharfe Polemik gegen Lorenz, 
Dierauer, Hartmann, Kleissner u. a. keineswegs überzeugend. 
Indessen muss das endgültige Urteil den nachbarstaatlichen Hi- 
storikern vorbehalten bleiben. Dass auf Seite 33 und 34 Johann 
von Winterthur als »Minoritätenmönch« angeführt wird, ist wohl 
ein Druckfehler; ebenso Peter der »Sachenwirt« statt »Suchenwirt«. 

MH. D. Stebert. 


Auf Seite 339 des 41. Bandes dieser Zeitschrift habe ich kurz 
auf einen Vortrag über »Tirols Beziehungen zu den Rheingebieten 
im Mittelalter vom medizinischen Standpunkte« hingewiesen, den 
K.Tögel auf der 89. Versammlung der Gesellschaft deutscher 
Naturforscher und Ärzte in Düsseldorf gehalten hat. Ich würde 
einen derartigen Vortrag auch dann für verdienstlich halten, wenn 
er nicht auf Originalstudien aufgebaut wäre. Wenn allerdings 
Tögel sich im Novemberheft 1927 des Schlern vorwerfen lassen 
muss, sein Vortrag sei im weitgehendsten Ausmasse von den 1925 
erschienenen Untersuchungen L. Santifallers über »das Brixner 
Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittel- 
alter«e abhängig, ohne der Quelle irgendwie zu gedenken, 
so kann von Verdienst nicht mehr die Rede sein; hier ist ein anderer 
Ausdruck am Platze. FH. Baier. 


172 Buchbesprechungen 


Rommel, G.: Geschichte des ehemaligen Klosters Billigheim 
in Baden. Zwischen Neckar und Main, Heft ı0. 1927. Verlag des 
Bezirksmuseums Buchen. Druck »Der Odenwälder«, daselbst. 48 S. 


Derselbe: Dietlingen, Amt Pforzheim. Im Verlage der 
Gemeinde Dietlingen. 1925. 83 S. 


Derselbe: Urphar am Main. Ein Beitrag zur Geschichte 
und Kulturgeschichte der ehemaligen Grafschaft Wertheim. Verlag 
des historischen Vereins von Alt-Wertheim (Sonderdruck aus den 
Jahrbüchern des hist. Vereins Alt-Wertheim: 1922, 1923, 1924), 
205 S. In schmuckem Gewande und mit einer Beigabe wertvollen 
Bildmaterials gehören die drei Bändchen auch inhaltlich mit zum 
Besten was bisher auf dem Gebiete der badischen Ortsgeschichts- 
forschung geboten wurde. 


Das gleiche gilt von J. Ebners, nun mehr nach kurzer Zeit 
schon in 2. Auflage erschienener »Geschichte des Hauensteiner 
Dorfes Unteralpfen« (Druck und Verlag von L. Wetzel, Karlsruhe) 
0.J. 160 S.und H. Kraemers, Steinmauern, Geschichte eines 
Flösserdorfes. Rastatt 1926. 196 S. 


Die »Festschrift« zum 600 jährigen Jubiläum der Stadtgemeinde 
Oberkirch (herausgegeben von der Stadt Oberkirch, 1926, 67 S.). 
enthält manch wertvollen Beitrag zur Geschichte der Stadt und des 
unteren Renchtales, namentlich aus der Zeit des späteren Mittelalters. 


B. Schwarz + und Th. Humpert, Forbach: Wesen und 
Werden eines Murgtaldorfes. Verlag Rastatter Zeitung. o.J. IV 
und 224 S. 


Humpert, Th.: Mudau im badischen Odenwald. Presse- 
verein Buchen G.m.b. H. 1926. 263 S. 


Hauer, A.: Das Haardtdorf Spöck. 1924. Druck O. Katz, 
Bruchsal. 306 S. Auf Grund reichhaltigen Quellen- und Literatur- 
materials und weitgehendster Ausnutzung desselben verfolgen die 
Verfasser jeweils die örtlichen Geschehnisse bis in die neueste Zeit. 
Der Wert dieser willkommenen Beiträge zur Heimatgeschichte wird 
durch eine gut gewählte Beigabe von Bildern und Karten noch 
erhöht. H.D.S. 


/ur Geschichte von Konstanz 


Professor Dr. Karl Schellhass: (regenreformation im 
Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors XIII (ı sm2—ı 585). 
Personalunion von Petershausen und St. Georgen zu Steina.Rh. 
Die Absetzung der Äbte Christoph Funck und Martin Gyger. 
Der Konstanzische Statthalter Stephan Wolgmhuett. 
(XIX, 359 S.) gr. 8°. Brosch. ız2z RM. 


Der Verfasser bietet einen Ausschnitt aus dem um- 
fassenden Vorgang der innerkatholischen Reform des 
ı6. Jahrhunderts. Dieser Ausschnitt aber ist, so speziell 
gehalten die Darstellung ist, interessant genug. Es 
handelt sich in der Hauptsache um die Absetzung 
zweier Äbte der Konstanzer Diözese, des Christoph 
Funck und des Martin Gyger, und die damit ver- 
bundenen mannigfachen Wirren, die auf Grund der 
erhaltenen Akten mit allen Einzelheiten geschildert 
werden. Dabei gewinnen wir einen deutlichen Ein- 
blick in die überaus bedenklichen Zustände, die noch 
über ein Dutzend Jahre nach dem Ende des Triden- 
tinum im Klerus jener Diözese herrschten. Man wird 
gewahr, mit welchen Widerständen im eigenen Lager 
die katholische Restauration zu kämpfen hatte. Eine 
Reihe der beteiligten Persönlichkeiten wird zum 
Greifen deutlich, so der Nuntius Felician Ninguarda 
und die beiden gemaßregelten Äbte, Die Arbeit ist 


mit großem Fleiß aus den Quellen zusammengestellt. 
Karl Heussi, Jena. In »Literarische Wochenschrift«., 


Verlag G. BRAUN in Karlsruhe ı. B. 


Derko über Kunst und Architektur in Baden 


Das Freiburger Münster 


von Dr. h.c. F. Kempf. 262 Abbildungen mit 273 Bildern. Preis 2o RM. / 
Die große Zahl der Abbildungen veranschanlicht das Bauwerk in allen Teilen 
einschließ!ich seines plastischen und malerischen Schmucks. Wer also das 
bedeutungsvolle Bauwerk in seiner Baugeschichte und in seiner künstlerischen 
Form erfassen will, findet in diesem Buche den zuverlässigsten Führer. 

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Deutsche Bauern- und Ackerbürgerhäuser 


Eine bautechnische Quellenforschung zur Geschichte des deutschen Hauses 
von Dr.-Ing. Otto Gruber, a.o. Prof.a.d. Techn. Hochschule Karls- 
ruhe. VIII, 102 Seiten mit 39 zum Teil ganzseitigen Abbildungen. — 
"Preis brosch. 3,80 RM., Leinen 53 RM. / Gruber klärt das Bild der Ent- 
wicklung des deutschen Hauses und vervollständigt dieses durch Heran- 
ziehung der politischen Geschichte, der Rechts-, Siedlungs- und Wirtschafts- 
geschichte unter Benutzung der literarischen Quellen. Der Leser erhält durch 
die bistorisch und technisch erkannten und klargelegten Grundbedingungen 
von Wohnformen eıne umfassende Geschichte des deutschen Hauses. 


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Eine Studie zur Baukunst der Romantik. Von Arthur:Valdenaire. 
VI, 86 Seiten mit ı7 zum Teil ganzseitigen Abbildungen nach photo- 
graphischen Aufnahmen auf Kunstdruck. Preis broschiert 4,80 RM., 
Leineu 6,490 RM. / Inhalt: Vorwort. Jugend und künstlerische Ent- 
wicklung, Bauten aus der ersten Schaffenszeit. Kirchliche Bautätigkeit. 
Bauten aus der mittleren und letzten Schaffenszeit. Literarische Tätigkeit 
Valdenaire gibt uns in dem hier angekündigten Werk unter Beigabe vor- 
trefflicher Abbildungen eine kurze, lebendige Darstellung, die zum tieferen 
Verständnis des zur Zeit noch sehr verkannten Baumeisters der Romantik 
beitragen dürfte. 


@ 6 in Mannheim 


Ein Beitrag zur Topographie und Genealogie der Stadt, von Ministerialrat 
Dr.phil. Fritz Hirsch, Professor an der Techn. Hochschule Fridericiana 
zu Karlsruhe. Mit 13 Abbildungen. Preis geheftet 4,80 RM., gebunden 
6 RM. / Durch wissenschaftliche Gründlichkeit und eine geradezu ver- 
blüffende Vielseitigkeit kommt dem Buch eine Bedeutung zu, die in erster 
Linie das Interesse des Historikers und des Kulturhistorikers, dann aber 
auch des Kunstforschers und des Künstlers finden wird. 


Friedrich Weinbrenner, Briefe und Aufsätze 


Herausgegeben von Arthur Valdenaire. VI, ıı2 Seiten mit 3 Ab- 
bildungen im Text, ı2 Tafeln und einem Titelbild von Prof. Albert Haueisen. 
Preis broschiert 5,40 RM., Leinen 7 RM. / Diese Briefe sind Zeugnisse 
seiner tiefen Verehrung der schönheitstrunkenen Antike und des Ideals der 
Kunst, wie es ähnlich in der Dichtkunst Hölderlin erträumte. So kommt 
auch in seinen Bauwerken die Urwüchsigkeit und Größe dieses klassischen ein- 
fachen „rechtwinkelig an Leib und Seele‘ gewachsenen Menschen zum Ausdruck. 


Ausführliche Verzeichnisse kostenlos vom 


Verlag G. BRAUN ın Karlsruhe ı.B. 


Zeitschrift 


für die 


Geschichte des Oberrheins 


herausgegeben 


von der 


Badischen Historischen Kommission 


Neue Folge Band 42 Helft 2 
Der ganzen Reihe 81. Band 


1928 


G. Braun, Verlag, KarlsruheiB. 


Redaktionelle Bestimmungen 
Gültig ab ı. April 1924 


Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen. 
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande 
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um- 
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins. 

Die für die »Zeitschrift«e bestimmten Beiträge sind an den Redakteur 
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak- 
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater 
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs- 
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript 
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor 
zur Last. 

Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen 4o RM., für 
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen. 

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge, 
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem 
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf. für Mitglieder der Kom- 
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens 
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor 
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden. 

Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt 
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver- 
öffentlichung an gewahrt. 

Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib, 
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für 
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts- 
bibliothek, zu senden; die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn. 

Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag 
G. Braun in Karlsrube direkt gemacht werden. 


Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung 


Inhalt: — 40. Plenarversammlung S. 173. — Hecht, Schlesisch-kurpfälzische 
Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert S. 176. — Will, Hand von Hirschhorn, 
die Gattin Hans V. von Hirschhorn S. 223. — Stolze, Bundschuh und Bauern- 
krieg S.265. — Stolze, Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des 
Jahres 1524 S. 274. — Miszellen: Paulus, Wimpfeling als Verfasser eines Be- 
richtes über den Prozeß gegen Johann von Wesel S. 296. — Zeitschriftenschau, 
bearbeitet von Fr. Lautenschlager S. 301. — Buchbesprechungen $S.314. 


Durch ein Versehen wurde dem Heft I die Fortsetzung (Schluß) des Inhalts- 
verzeichnisses von Band 21—40 nicht beigeheftet; sie befindet sich am Schluß 
dieses Heftes und kann Leim Binden des ganzen Bandes herausgenommen werden. 


Bericht 


über die 


vierzigste Plenarversammlung 


der 


Badischen Historischen Kommissıon 


Karlsruhe, im April 1928. Die XL. Plenarversamm- 
lung der Badischen Historischen Kommission fand am 
3. März 1928 statt. Anwesend waren von den ordentlichen 
Mitgliedern: Geh. Rat Professor Dr. Finke, Prälat Professor 
Dr. Göller, Professor Dr. Freiherr von Schwerin und Pro- 
fessor Dr. Ritter aus Freiburg, Geh. Rat Professor Dr. von 
Schubert, Geh. Hofrat Professor Dr. Hampe, Professor 
Dr. Andreas, Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib und 
Professor Dr. Brinkmann aus Heidelberg, Archivrat 
Dr. Tumbült aus Donaueschingen, Geh. Rat Archivdirektor 
a.D. Dr. Obser, OÖberarchivrat Dr. Baier, Professor 
Dr. Schnabel und Archivrat Professor Dr. Cartellieri 
aus Karlsruhe, sowie das ausserordentliche Mitglied Pfarrer 
Dr. Rieder aus Reichenau. 


Am Erscheinen verhindert waren die ordentlichen Mit- 
glieder Geh. Rat Professor Dr. Wille aus Heidelberg, Pro- 
fessor Dr. Sauer aus Freiburg, Direktor des Landesmuseums 
Dr. Rott aus Karlsruhe und Museumsdirektor Professor 
Dr. Walter aus Mannheim, sowie die ausserordentlichen 
Mitglieder Privatdozent Dr. Metz aus Leipzig und Professor 
Dr. Batzer aus Offenburg. 

Als Vertreter der Badischen Regierung war anwesend 
Herr Regierungsrat Dr. Asal vom Ministerium des Kultus 
und Unterrichts. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bil. g2, 2 12 


174 Bericht 


Den Vorsitz führte der Vorstand der Kommission Geh. 
Rat Professor Dr. Finke. 


Seit der letzten ordentlichen Plenarversammlung hat die 
Kommission ihre ordentlichen Mitglieder Oberarchivrat i.R. 
Dr. Krieger und Geh. Hofrat Professor Dr. von Below 
durch den Tod verloren. 


Von Veröffentlichungen der Kommission sind seit der 
letzten Plenarversammlung erschienen: 


Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. 
Neue Folge. Band XLI. Heft ı—4. Karlsruhe, G. Braun, 
Verlag. XII + 626 S. Dazu Inhaltsverzeichnis der Zeit- 
schrift für die Geschichte des Oberrheins. Neue Folge. Band 
XXI—XL. S. ı*—64*. — Mit Unterstützung der Not- 
gemeinschaft der Deutschen Wissenschaft. 


Badische Biographien. VI. Teil. 1901 —ı910. 3. Heft. 
Herausgegeben von A. Krieger. Karl Winters Universitäts- 
buchhandlung, Heidelberg. S. 161 —240. 


Regesten der Bischöfe von Konstanz. 517—1496. 
Vierter Band. Bischof Heinrich von Hewen 1436 —1462. 
I. Lieferung 1436—1441. Bearbeitet von Karl Rieder. 
S. 1—80. 


Die Arbeiten der Kommission haben überhaupt einen 
erfreulichen Fortgang genommen. 


Für die Regesten der Bischöfe von Konstanz 
liegt das gesamte Manuskript für den vierten Band druck- 
fertig vor. Mit der Sammlung des Materials für den fünften 
Band ist begonnen. 


Der erste Band der von Universitätsbibliothekar Dr. Lau- 
tenschlager in Heidelberg bearbeiteten Bibliographie 
der Badischen Geschichte befindet sıch unter der Presse. 


Vom ersten Band der von Geh. Hofrat Professor 
Dr. Pfeilschifter in München bearbeiteten Korrespon- 
denz des Fürstabts Martin Gerbert von St.Blasien 
liegt bereits ein Probedruck vor. 

Ein neues Unternehmen plant die Kommission mit 


der Herausgabe von Quellen zur badischen Kunst- 
geschichte. 


über die vierzigste Plenarversammlung 175 


Die Ordnung und Verzeichnung der Gemeinde- 
archive und dergrundherrlichen Archive wurde weiter- 
geführt; die unter der Leitung des Generallandesarchivs ste- 
hende Revision dieser Archive wurde in einer weiteren 
grossen Anzahl von Gemeinden durchgeführt. 

Zum ordentlichen Mitglied wählte die Kommission den 
Professor Dr. Freiherrn von Künßberg in Heidelberg. Die 
Wahl fand die Bestätigung der Regierung. 


Der Sekretär der Badischen Historischen Kommission: 


Bauer. 


12* 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen 
im 16. und 17. Jahrhundert 


Von 
G. Hecht 


I. 


Im XVI. Jahrhundert bis zum Dreissigjährigen 
Kriege 

Die Zahl der Landesfremden im pfälzischen Staats- 
und Kirchendienste war unter der Regierung des Kurfürsten 
Friedrich III. und seiner Nachfolger so gross, dass sie schon 
den Zeitgenossen auffiel und später in der Literatur wieder- 
holt erörtert wurde®). 

Es war die Zeit der religiösen Kämpfe. Es war die 
Zeit, in der zu Heidelberg auf dem Marktplatz der un- 
glückliche Silvan wegen Verdachts arianischer Ketzerei ent- 
hauptet und 30 Jahre später in Sachsen Nikolaus Krell wegen 
kalvinischer Gesinnung grausam hingerichtet wurde. 

Zwischen den bereits in Herrschaft und Besitz sich füh- 
lenden Lutherischen und den neu aufkommenden Reformier- 
ten, deren Zahl zusehends wuchs, wurde ein Kampf um Sein 
und Nichtsein ausgefochten. Der Streit zwischen beiden 
theologischen Richtungen drehte sich in erster Linie um die 
Abendmahlslehre. Von lutherischer Seite spürte man auch 
inquisitorisch einem Kryptokalvinismus nach. 

Wo die eine Richtung das Feld behauptete, mussten 
Staats- und Kirchendiener, die dem unterliegenden Bekennt- 
nisse angehörten und sich nicht löblich unterwerfen wollten, 
weichen; diese fanden dann Aufnahme und Unterkunft in den 


!) Neustens in »Die Glaubensspaltung in Kurpfalz« von R. Lossen, Frei- 
burger Diöz.-Arch. N. F. 18 (1917), S. 264 ff. Hier ist auch die Literatur über 
die Einführung des Reformierten Bekenntnisses in der Kurpfalz nach dem 
neucsten Stande angeführt. 


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Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 177 


Ländern, in denen gerade ihr Bekenntnis herrschte. So eng 
und streng man hinsichtlich der Bekenntniszugehörigkeit 
verfuhr, so weitherzig dachte man bei der Stellenbesetzung 
bezüglich der Staatszugehörigkeit. 

Bekanntlich führte in der Kurpfalz Kurfürst Fried- 
rich III. (1559 bis 1576) die reformierte Lehre ein; infolge- 
dessen mussten Staats- und Kirchendiener, die den Glaubens- 
wechsel nicht mitmachen wollten, ausscheiden. Die dadurch 
erledigten Stellen wurden mit Anhängern des reformierten 
Bekenntnisses besetzt; in Ermangelung von Landeskindern 
griff man auf Landesfremde. Das Spiel ging umgekehrt, als 
sein ebenso streng lutherisch gesinnter Sohn Ludwig VI. 
(1576bis 1583) zur Regierung kam. Ein Teil der unter ihm 
vertriebenen Reformierten fand bei seinem reformiert gläu- 
bigen Bruder Johann Kasimir, dem die Ämter Kaisers- 
lautern und Neustadt a. H. als Deputat zugewiesen waren, 
Aufnahme und Anstellung. Wiederum kehrten sich die Dinge 
ins Gegenteil, als eben dieser Johann Kasimir nach dem Tode 
Ludwigs während der Vormundschaft für seinen Neffen 
Friedrich IV.als Administrator in der Pfalz die refor- 
mierte Lehre wieder einführte. Diekirchliche Verfassung wurde 
nach der helvetischen Konfession eingerichtet, die mit unbe- 
deutenden Änderungen neu aufgelegte Kirchenordnung Fried- 
richs Ill. nebst dem Heidelberger Katechismus wieder in 
Kirche und Schule eingeführt und alle Geistliche, welche das 
Concordienbuch nicht aufgeben wollten, abgesetzt. So blieb 
es unter der Regierung Friedrichs IV. (1592 bis 1610) und 
seines Sohnes Friedrichs V., bis der Dreissigjährige Krieg 
kam und mit ihm neue Verhältnisse und eine neue Zeit. 


Viele Einzelschicksale jener Zeit spiegeln Verlauf und 
Wechsel der religiös-kirchlichen Machtverteilung jener Zeit 
in oft tragischer Auswirkung wieder. So abstossend dem 
heutigen Empfinden die übeln Kampfmittel erscheinen, mit 
denen damals religiöse Kämpfe geführt worden sind, so be- 
wundernswert sind die zahlreichen Einzelfälle, in denen stand- 
hafte Bekenner ihres Glaubens materielle und ideelle Opfer 
auf sich nahmen und ertrugen um ihrer Überzeugung willen. 
Und zwar auf allen Seiten. Vielleicht darf man aber anderer- 
seits auch auf solche eigene Märtyrerbereitschaft den damals 


178 Hecht 


allenthalben offenbaren Zug zum Radikalismus und Fanatis- 
mus mit zurückführen. 

Über das zahlenmässige Verhältnis zwischen Landes- 
kindern und Landesfremden im pfälzischen Staats- und Kir- 
chendienst gibt eine Zusammenstellung der unter der Re- 
gierung des Kurfürsten Friedrichs III. an der Universität 
Heidelberg angestellten Lehrkräfte nach ihrer Nationalität 
und Landeszugehörigkeit ein gewisses Bild. Danach standen 
damals 7 gebürtigen Pfälzern 22 landesfremde Lehrer gegen- 
über. Von letzteren stammten 4 aus Frankreich, 2 aus Italien, 
2 aus Antwerpen, I aus Westfalen, ı aus Holland, ı aus 
Trier, ı aus der Schweiz, 2 aus Augsburg, I aus Kaufbeuren, 
ı aus Rostock, 2 aus Konstanz, 4 aus Schlesien !). 

Ohne weiteres begreiflich ist der Zuzug aus Frankreich; 
denn es ist bekannt, wie den in Frankreich verfolgten Kal- 
vinisten die Pfalz ein Asyl bot. Ähnlich lagen die Verhält- 
nisse hinsichtlich der Niederländer und Italiener. Verständ- 
lich ist auch, daß die Schweiz, das Land Zwinglis und Kalvins, 
vertreten war. Bei diesen Ländern kommt noch die nach- 
barliche Lage in Betracht, bei Frankreich und den Nieder- 
landen ausserdem noch ein verwandtschaftliches Interesse 
des pfälzischen Herrscherhauses. 

Dagegen wird es heute, wo am Oberrhein aus historischen 
Gründen das Schlesierland dem allgemeinen geographischen 
Bewusstsein mehr als früher ferne gerückt ist, nicht ohne 
weiteres verständlich sein und daher eine nähere Unter- 
suchung rechtfertigen, wie es kam, dass in der oben umschrie- 
benen Zeitspanne geborene Schlesier nicht nur in ver- 
hältnismässig grosser Zahl in pfälzischem Staats- und Kir- 
chendienst standen, sondern vor allem auch besonders wich- 
tige und einflussreiche Posten verwalteten. Man wird geradezu 
sagen können, dass zu jener Zeit Schlesier in der Pfalz 
kulturell und geistig treibende Kräfte und füh- 
rende Köpfe waren. Insbesondere ist die Geschichte des 
Heidelberger Katechismus mit den Namen dreier überragen- 
der Schlesier in pfälzischen Diensten — Ursinus, Scultetus 
und Pareus — verbunden, und auf den letztgenannten Schle- 
sier geht ferner die Vorgeschichte der im 19. Jahrhundert 


I) Hautz, Geschichte der Universität Heidelberg 2. Bd. 1864, S.45, Anm.o. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 179 


vollzogenen Union zwischen Reformierten und Lutherischen 
zurück. Solche Leistungen bezeugen besondere Charakter- 
energie ebensosehr wie der Verlauf ihrer Lebensschicksale. 
Denn die Mehrzahl der Schlesier, die in pfälzische Dienste 
traten, hatte vorgezogen, Heimat und sicheres Brot preis- 
zugeben, statt das Opfer ihrer religiösen Überzeugung zu 
bringen. 

Aus »Schlesiens curieuse Denckwürdigkeiten« von Fr. 
Lucae (1689) in Verbindung mit der »Pfälzischen Kirchen- 
historie von Struv!) (1721) und anderen Quellen lässt sich 
im einzelnen verfolgen, wie der Zuzug geborener Schlesier 
nach der Kurpfalz begann und vor sich ging. Der Berufung 
und Aufnahme kalvinisch gläubiger Staats- und Kirchen- 
diener in der reformierten Pfalz entsprach in Schlesien die 
Abstossung dieser Kreise durch die Lutherischen. 


Den Anfang machte Zacharius Ursinus; er zog 
seine Landsleute nach. In Breslau im Jahre 1534 geboren und 
auf der städtischen Elisabethenschule unterrichtet, wurde er 
Ende 1558 nach absolviertem Universitätsstudium, während 
dessen er zu den Füssen Melanchthons in Wittenberg ge- 
sessen hatte, als Lehrer an eben dem Elisabethanum ange- 
stellt. Hier hatte er neben praktischen Fächern den Reli- 
gionsunterricht zu erteilen und an der Hand von Melanchthons 
examen ordinandorum die Schüler in die Hauptsätze der 
christlichen Glaubenslehre einzuführen. Aber auch in Breslau 
war der Abendmahlstreit, der damals in ganz Deutschland 
die Gemüter erregte, eingedrungen. Nach Lucae hatte sich 
die kalvinische Lehre von Polen her, das unter dem Einfluss 
des aus Polen stammenden Edelmanns Johannes von Lasco 
die Reformierte Religion angenommen hatte, nach Schlesien 
ausgebreitet. Aber auch im angrenzenden Mähren schwenkte 
die Brüderunität vom Luthertum zum Kalvinismus ab?). In 
Schlesien scharten sich die Kreise, die eine Umgestaltung des 
kirchlichen Lebens im Sinne Melanchthons und selbst Kalvins 


ı) Nicht Struve, vgl. Hautz, Die erste Gelehrtenschule Ref. Bekennt- 
nisses in Deutschland oder die Geschichte des Pädagogiums zu Heidelberg, 
1855, Anm. 3. 

2) Bauch, Valentin Trozendorf und die Goldberger Schule, 1921 (Monu- 
menta Germaniae Paedagogica Bd. 57) S. 250. 


180 Hecht 


erstrebten, um den angesehenen Arzt und kaiserlichen Leib- 
arzt Crato von Craffthein in Breslau, der des Ursinus Gönner 
von dessen Kindheit an und späterer Freund und Vertrauter 
war. Kaum hatte Ursinus bei der Erklärung der Glaubens- 
lehre die. Abendmahlsauffassung in Melanchthonischer Fort- 
entwicklung seinen Schülern vorgetragen, da brach gegen den 
Sakramentarier das Geschrei der Rechtgläubigen los. Ursin 
fasste daraufhin seine Überzeugung von den biblischen Sakra- 
menten in einer Reihe von Thesen zusammen und liess sie 
bei allen, die ein Interesse, gleichgültig welcher Art, daran 
hatten, zirkulieren. Der Breslauer Rat unter Betreiben der 
lutherischen Heissporne setzte die Thesen auf den Index. 
Ursin antwortete mit dem Gesuch um seine Entlassung. Sie 
wurde ihm in ehrenvoller Weise gewährt. Am 25. Juni 1560 
verliess er seine Heimatstadt. Er begab sich nach Zürich, 
wo er mit den bedeutendsten Männern jener Periode der deut- 
schen Reformation und Geistesgeschichte des XVI. Jahr- 
hunderts, wie Lälius Sozzinus, Gualter, Gessner, Lavater, 
Simler, Bullinger und Martyr, in Verkehr trat. In jener Zeit 
suchte Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz nach einer Per- 
sönlichkeit, die fähig wäre, das 1561 in ein Seminar umge- 
staltete Sapienzkollegium in die Hand zu nehmen und die 
ersten Sendlinge reformierten Glaubens in den Pfälzer Landen 
heranzubilden. Auf Empfehlung seiner Züricher Freunde 
ging an Ursin von Heidelberg aus die Aufforderung, als Leh- 
rer an dieses neben der Hochschule wichtigste Institut in der 
Kurpfalz zu treten. Im Sommer 1561 trat er seinen Dienst 
in Heidelberg!) an. 

Der erste, den Ursinus nachzog, war Maternus Ecce- 
lius, gebürtig in Frankenstein in Schlesien, Ursins Studien- 
genosse in Wittenberg, Pfarrer bei St. Elisabeth und Kirchen- 
inspektor in Breslau. Auf Betreiben der lutherischen Partei 
wurde er 1562 seines Amtes entsetzt, ging nach Heidelberg 
und wurde in Bensheim a.d. Bergstrasse reformierter Pfarrer. 

Ursins Werk, der Heidelberger Katechismus, hatte bald 
darauf zur Folge, dass weitere Schlesier nach der Kurpfalz 


ı) Vgl. H. Rott, Briefe des Heidelberger Theologen Zacharias Ursinus 
aus Heidelberg und Neustadt a.d. H. (N. Heidelb. Jahrb. XIV) Einleitung, 
S. goff. 


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Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 181 


zogen. »Sobald man nur etliche Exemplaria des Heydel- 
bergischen Catechismi in Schlesien brachte, so vermehrten 
sich die Bekenner der Reformierten Lehre täglich; sonderlich 
in etlichen Städten fielen derselbigen die gelehrtesten Schul- 
Lehrer bey, und pflantzten sie der Jugend treulich ein« Zu 
diesen gehörte auch der aus Frankenstein in Schlesien stam- 
mende Rektor der Hirschberger Schule, Mag. Christoph 
Schilling, der ebenfalls den Heidelberger Katechismus seinem 
Religionsunterricht zugrunde legte. Bald erhob sich dagegen 
die lutherische Opposition, deren Führer der Ortsgeistliche 
sOber-Pfarrhere Balthasar Thilesius war; er »zapfte ihn 
allenthalben als einen Sectirer und Verführer an, und zwar 
weil ihm der Pöbel die Stange hielt, destomehr!«. Das Ende 
des Streits war die Amtsenthebung Schillings.. Auf »D. 
Ursini Recommendation« wurde dann Schilling vom 
Kurfürsten Friedrich Ill. von der Pfalz zur Leitung des 
Pädagogiums nach Amberg in der Oberpfalz berufen). Aber 
er kam nicht allein, sondern brachte mehrere Schüler mit sich, 
von denen ıı in das Collegium Sapientiae zu Heidelberg auf- 
genommen wurden. Nach der Matrikel der Universität Hei- 
delberg wurden im Jahre 1566 vier Studenten aus Franken- 
stein, also der Heimatstadt Schillings, sowie sieben aus Hirsch- 
berg, dem bisherigen Wirkungsort Schillings, immatrikuliert: 
somnes recepti in collegium sapientiae Aprilis 16«. Unter 
diesen befanden sich David Pareus, ferner der spätere Hofpre- 
diger Melchior Anger, ebenso dex später als Pfarrer in Wachen- 
heim angestellte Adam Practerius, Elias Schilder, Pfarrer in 
Alzey, und endlich der spätere Schulmeister in Bensheim 
Johann Halcyonius. Schilling selbst kam im Jahr 1571 nach 
‚Heidelberg als Rektor des Pädagogiums, in welches im glei- 
chen Jahr auch David Pareus als Lehrer berufen wurde. Letz- 
terer wurde im Jahre 1573 zum Pfarrer in Hemsbach ernannt) 
und später an die Universität berufen, wo er neben seinem 
grossen Landsmann Ursinus wirkte. 


1) Lucae, a.a. O., S. 489ff. 
2) Struv, a.a.0O,., S. 165. 


3) Vgl.H. Lauer, Hemsbach, Laudenbach, Sulzbach, 1924, S. 46ff. 
Ferner Tavernier-Neustadt, Eine kurpfälzische Gelehrtenfamilie, in Blättern 
f. d. pfälz. Kirch.-Gesch. 1926, S. 42. 


182 Hecht 


Es liegt auf der Hand, dass die in solcher Weise in den 
pfälzischen Staats- und Kirchendienst gelangten Schlesier 
wiederum Freunde und Bekannte aus der Heimat nachge- 
zogen haben. So erklärt es sich wohl, dass eine ansehnliche 
Zahl der Schlesier in der Pfalz aus denselben Städten und 
Gemeinden Schlesiens stammte. Frankenstein in Schlesien 
war die Heimat des genannten Christoph Schilling, des David 
Pareus und eines Bruders desselben, Gallus, der 1604 Pfarrer 
in Oberlustadt, 1612 Pfarrer und Inspektor in Seltz wurde, 
des obengenannten Maternus Eccelius, Pfarrers in Bensheim, 
und des Pfarrers in Wachenheim Adam Practerius. Zu 
Freystadt waren geboren Pfarrer Abraham Buchholzer in 
Bermersheim, Pfarrer Martin Weigel in Mörstadt, Pfarrer 
Johann Weigel in Niederflersheim, Pfarrer und Inspektor 
Adam Graecius in Bellheim, Pfarrer Georg Vechner in Hohen- 
sachsen, Pfarrer Johannes Rott in Gundersheim, Pfarrer und 
Inspektor Johann Knefelius in Osthofen. Aus Schweidnitz 
stammten der Universitätsprofessor Setzer und PetrusWilhelm, 
Schulmeister in Wiesloch, aus Breslau Zacharias Ursinus 
und Professor Jungnitz, aus Grünberg die beiden Hof- 
prediger Abraham Scultetus und Bartholomäus Pitiscus 
(Schlaune), ferner Pfarrer Samuel Pitiscus in Mauchenheim, 
aus Glogau Pfarrer Hieronymus Gebelius in Lorbach und 
Pfarrer Melchior Wagner in Münster-Dreisen, aus Hirsch- 
berg Hofprediger Melchior Anger, Johann Halcyonius, 
Schulmeister in Bensheim und Elias Schilder, Pfarrer in Alzey. 


Ergänzungsweise und der Vollständigkeit halber, soweit 
es sich um eine Betrachtung der kulturellen und geistigen Be- 
dcutung des Schlesiertums in der Pfalz und die Zusammen- 
hänge zwischen beiden Grenzmarken handelt, ist hier auch 
noch Quirinus Reuter?!) zu erwähnen, der zwar geborener 
Pfälzer war, aber längere Zeit in Schlesien sich aufgehalten 
hat, dort mit einflussreichen Kreisen in Verbindung stand 
und dann nach seiner Rückkehr in der heimatlichen Pfalz 
sich dem dortigen schlesischen Freundeskreis anschloss und 
zugleich auch seine Beziehungen zu Schlesien aufrechterhielt. 
Er wurde im Jahr 1558 zu Mosbach geboren. Kaum ıo Jahre 


ı) Alle. D. Biogr. 28, 328. 


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Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 183 


alt kam er in das Pädagogium zu Heidelberg. Am 31. März 
1573 als Schüler des Sapienzkollegiums daselbst immatri- 
kuliert, studierte er ausser anderen Professoren besonders 
unter Zacharias Ursinus mit bestem Erfolg, bis er 1578, 
als Kurfürst Ludwig VI. die reformierten Lehrer entliess, 
an das Casimirianum in Neustadt a. d. H. übersiedelte. Ende 
1579 wandte sich der bekannte frühere ungarische Bischof 
Andreas Dudith!) zu Breslau mit der Bitte an Ursinus, 
er möge ihm einen Erzieher für seinen Sohn zusenden. Ursin 
wusste keinen Tüchtigeren als Quirin Reuter zu empfehlen 
und entliess denselben, als er die ehrenvolle Berufung annahm, 
mit der Mahnung, ernst und emsig weiterzustudieren, damit 
er einst sein Nachfolger werden könne. Am 13. April 1580 
kam Reuter in Breslau an und blieb nun während über zwei 
Jahren im Hause Dudiths, welcher ihn seines vollen Ver- 
trauens würdigte und an allen seinen Arbeiter teilnehmen 
liess. Als Dudith 1589 starb, fühlte sich darum Reuter in 
erster Linie berufen, dessen Rechtfertigung gegen den Vor- 
wurf arianischer Gesinnung zu übernehmen, und gab zu die- 
sem Zweck 1590 zu Offenbach Dudiths Orationes heraus, 
denen er dessen Lebensbeschreibung beigab. Im Jahr 1582 
zurückberufen in die Heimat, war Reuter zuerst in Neustadt 
a.d.H. tätig und nahm dann 1584 einen Ruf als Pfarrer 
in Bensheim an. Von da wurde er 1587 als Pfarrer nach Neu- 
hausen bei Worms berufen, wo Pfalzgraf Casımir die unter 
Ludwig VI. eingegangene reformierte Fürstenschule wieder 
eröffnet hatte. Im Jahr 1590 übernahm Reuter die Stelle 
eines zweiten Lehrers an dem Sapienzkollegium zu Heidel- 
berg. Im Jahre 1593 zum Pfarrer an der unter kurpfälzischem 
Patronate stehenden Egidienkirche zu Speier berufen, wirkte 
er dort über fünf Jahre, bis er Ende 1598 nach Heidelberg 
zurückkehrte, um hier an Stelle des David Pareus die Leitung 
des Sapienzkollegiums zu übernehmen. Am 26. Juni 1600 
wurde er Doctor der Theologie und 1602 Professor des alten 
Testaments an der Universität. Seine Beziehungen zu Schle- 
sien und Schlesiern wurden noch dadurch verstärkt, dass er 
sich mit einer Stieftochter desauch aus Breslau stammenden 


ı) Vgl. Rott, a.a. O., S.98 Anm. 3, S. 100 Anm.7. Ferner Gillet, Crato 
von Crafftheim und seine Freunde II. (1861) S. 256ff. 


184 Hecht 


Professors Johann Jungnitz verheiratete. Er starb 1613 zu 
Heidelberg !). 

Solche Zusammenhänge machen verständlich, dass sich 
in der Kurpfalz in den fünf Jahrzehnten vor dem Dreissig- 
jährigen Krieg eine im Hinblick auf die weite räumliche Ent- 
fernung der beiden Grenzmarken grosse Zahl Schlesier 
befand). Aber auch die weiter zu beobachtende Erscheinung, 
dass ein grosser Teil dieser Schlesier gerade besonders 
wichtige und einflussreiche Stellen im pfälzischen 
Staats- und Kirchendienst einnahm, findet ihre Er- 
klärung in den damaligen Zeitumständen. Dass diese Schle- 
sier, die nach der Pfalz kamen, Männer von besonderer Tat- 
kraft und Willensstärke waren, bezeugt schon ihre Auswan- 
derung aus der Heimat an sich wie auch der Beweggrund, 
ein Opfer um ihrer inneren Überzeugung willen, wenigstens 
in vielen Fällen. Aber sie kamen gleichzeitig aus einem Lande, 
in dem eben zu jener Zeit das geistige Leben ın besonderer 
Blüte stand. Das bezeugt niemand Geringeres als der Kur- 
pfälzer Melanchthon. In einem Brief an den Herzog 
Heinrich von Liegnitz erwähnt er von Schlesien: »praesertim 
cum non alia gens in Germania plures habeat eruditos viros 
in tota philosophia .. ..; in keinem Lande sei mehr Lernbegier 
unter den niedrigen Volksklassen und erheben sich mehrere 
aus denselben zu grossen Gelehrten. Viele haben vortreff- 
liche Talente für Dichtkunst und Beredsamkeit«3). Es liegt 
doch auf der Hand, dass es dazu noch eine besondere Auslese 
war, die aus diesem geistig hochentwickelten Schlesiervolk 
in die Pfalz kam und als ihren wichtigsten Besitz höchste 
geistige Bildung und die edlen Charaktereigenschaften ihres 
Stammes mitbrachten. So ist es ohne weiteres begreiflich, 
dass diese Schlesier in ihrer Wahlheimat Bedeutendes leisteten 
und, in Wechselwirkung, gerade in den einflussreichsten 
Stellungen des Staats und der Kirche verwendet wurden. 

Bei dem damaligen Vorherrschen der religiösen Interessen 
war es natürlich, dass die nach der Pfalz gezogenen Schlesier 


!) Über diese Verwandtschaft vgl. Bockmühl in Monatshefte für Rhein. 
Kirch.-Gesch. I. (1907) 123 u.a.; ebenda VI]. (1912) 37. 


2) Vgl. die Zusammenstellung S. 202. 


3) Berner, Schlesische Landsleute, 1901, S. I. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 185 


vorwiegend Theologen waren und infolgedessen vor allem im 
Kirchen- und Schuldienst angestellt wurden. Wir sehen 
Schlesier als Hofprediger, als Mitglieder der Kirchenbehörde, 
als Lehrer an der Universität und Mittelschulen, als Pfarrer 
und Lehrer in der Hauptstadt und auf dem Lande). 

Da der Schwerpunkt des geistigen und geistlichen Lebens 
in Deutschland damals in den Höfen lag, besassen naturge- 
mäss die Schlesier, die im Dienst der Person der Fürsten und 
des Hofes standen, eine besondere bedeutsame Stellung und 
demgemäss auch Einfluss auf die Entwicklung der Dinge und 
Gestaltung der Verhältnisse. 

Als Schlesier in der persönlichen Umpgebung des 
Kurfürsten ist in erster Linie der Leibarzt Johann Lange 
zu nennen. In Löwenberg im Jahr 1484 geboren, kam er nach 
beendetem Universitätsstudium, und nachdem er 1522 zum 
Doctor med. promoviert worden war, als Leibarzt an den 
pälzischen Hof, wo er im ganzen 40 Jahre lang fünf Kur- 
fürsten diente. Er ging also zeitlich der durch Ursinus ge- 
kennzeichneten Einwanderung von Schlesiern nach der Pfalz 
voraus, gehört aber hier, wo es sich um eine Untersuchung 
der Bedeutung des Schlesiertums in der Pfalz handelt, auch 
einbezogen. Als Beispiel seines Einflusses mag erwähnt sein, 
dass auf seinen Vorschlag Erast als der ausgezeichnetste 
deutsche Mediziner nach Heidelberg berufen wurde. 


Prinzenerzieher Friedrichs IV. war der 1561 in Grün- 
berg (Schlaune) geborene Bartholomäus Pitiscus. Mit 
Georg Michael Lingelsheim wurde er im Jahre 1588 zum Prä- 
ceptor und Zuchtmeister des Kurfürsten Friedrich IV. be- 
stellt?), der ihn nach seinem Regierungsantritt zum Hof- 
prediger ernannte. Geborener Schlesier war aber auch der 
Professor in Sedan, Daniel Tilenus, der während des 
Aufenthalts Friedrichs V. am Hofe seines Oheims, des Herzogs 
von Bouillon unter dem Titel eines »Studiendirektors« die 
Oberleitung des Gesamtunterrichts des jungen Prinzen hatte. 


ı) Bad. Generallandesarchiv Pfalz Generalia 3337 enthält die Bezüge von 
Abraham Scultetus, Daniel Arnoldt, Nicolaus Eccius, Melchior Adam, David 
Pareus sowie der Witwen des Melchior Anger und Bartholomäus Pitiscus (1618). 

2) Wegen seiner Besoldung vgl. Bad. Generallandesarchiv Pfalz Gen. 
Kopialb. 928, fol. 75. 


186 Hecht 


Hofprediger war vor Pitiscus der aus Hirschberg 
stammende Melchior Anger, der, wie oben erwähnt, mit 
Rektor Christoph Schilling aus Hirschberg nach Amberg 
gezogen war und von da in das Sapienzkollegium in Heidel- 
berg kam!). Nach Pitiscus wurde der wie dieser aus Grün- 
berg stammende, fünf Jahre jüngere Abraham Scultetus 
Hofprediger. Als »Hoffcaplan« im Jahr 1614 wird auch der 
aus Löwenberg stammende Nicolaus Eccius erwähnt. 

Als Mitglieder des Kirchenrats sind in Häussers Ge- 
schichte der Rheinischen Pfalz die obengenannten Hofprediger 
Scultetus, Pitiscus und Anger erwähnt, und ihr Einfluss wird 
ausdrücklich hervorgehoben. (Seite 197.) In Jöchers »Ge- 
lehrtenlexikon« wird Anger als »Kirchenrat und General- 
Visitator der Kirchen in der Unterpfaltz« bezeichnet. Ferner 
wird als Kirchenrat gennant der aus Neurode in Schlesien 
stammende Petrus Calaminus. Dieser hatte in Heidel- 
berg unter Zacharias Ursinus seine Studien gemacht und war 
1573 »auf recommendation Ursini in die Sapienz auf 3 Jahre 
angenommen worden2)«. Nach seiner Heimkunft übernahm 
er 1578 die Erziehung der Kinder Andreas Dudiths, war also 
in dieser Stellung der unmittelbare Vorgänger des obenge- 
nannten Quirinus Reuter. 1580 kam er als Rektor nach Neu- 
rode, wurde 1583 nach Stoltz im Fürstentum Münsterberg 
als Pfarrer berufen. 1590 erhielt er einen Ruf an die Universi- 
tät Wittenberg, zog aber schon im folgenden Jahr, als die 
Wittenberger theologische Fakultät infolge des Todes des 
Kurfürsten zersprengt wurde, nach Heidelberg, wo er Pro- 
fessor an der Universität wurde. Wie Petrus Calaminus 
stammte auch der als »Kirchenratsassessor« erwähnte Petrus 
Weber, Pfarrer an der Heiliggeistkirche in Heidelberg, aus 
Neurode3). Auch David Pareus wird 1596 und 1598 als 
Kirchenratsmitglied angeführt). 

An.der Universität Heidelberg wirkten folgende Schle- 
sier. Unter der Regierung des Kurfürsten Friedrich III. lehrte 

!) Er wohnte »Vorm Bergh«, vgl. Einwohnerverzeichnis der Stadt Heidel- 


berg vom Jahr 1588 in Neues Archiv f. d. Stadt Heidelberg I., ı22 und 126 
Anm. 2. 

2) Bad. Landesbibliothek, Karlsruher Handschriften 535, fol. 50. 

3) Ebenda fol. 32. 

4) Ebenda fol. 65. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und ı7. Jahrhundert 187 


in der theologischen Fakultät Ursinus, in der Artisten- 
fakultät der wie Ursin aus Breslau stammende Johann 
Jungnitz!) (für Logik und Physik). Beide fanden in der 
Zeit der lutherischen Restauration unter Ludwig VI. Auf- 
nahme im Casimirianum zu Neustadt a.d. H. Während 
Ursinus daselbst starb, kehrte Jungnitz nach dem Tode Lud- 
wigs unter der vormundschaftlichen Regierung Johann Casi- 
mirs an die Universität Heidelberg zurück. Ausserdem wirk- 
ten gleichzeitig und später in der theologischen Fakultät 
David Pareus, Petrus Calaminus sowie Abraham 
Scultetus, ferner in der juristischen Zacharias Setzer 
aus Schweidnitz (von 1601 bis 1614). 

An der Spitze des Sapienz-Collegiums als Ephorus 
stand Ursinus von 1561 bis 1579, David Pareus:) von 
1591 bis 1599. 

Am Pädagogium waren folgende Schlesier tätig: im 
Jahre 1570 die Brüder Jakob und Martin Seidel aus Brieg, 
ferner Elias Schild aus Hirschberg. Im Jahre ı571 wird 
der schon mehrfach genannte Christoph Schilling aus 
Frankenstein Rektor und neben ihm als Lehrer sein 
ebenfalls in Frankenstein geborener Landsmann David 
Pareus. Als besonders tüchtiger Lehrer wird in dieser Zeit 
Johann Jungnitz aus Breslau bezeichnet. Unter dem 
Administrator Johann Casimir wurde der aus Grottkau in 
Schlesien stammende Melchior Adam, der berühmte Bio- 
graph, als Lehrer der dritten Klasse angestellt, nachdem er 
vorher Regens im Casimirianum gewesen war und rückt 1606 
zum Conrektor, 1613 zum Rektor auf. Er bekleidete das 
Rektorat bis zu seinem Tode 1622. Ausserdem unterrichtete 
am Pädagogium als »teutscher Schulmeister« Jacobus Ja- 
cobellus aus Neumarkt, über den die Universitätsakten 
berichten: »Die 23. Septembris 1590 decreti sunt Jacobo 
Jacobello quatuor floreni quindecim pacionum pro oblato 
academiae libello de arte pingendarum literarum«3). 


ı) Vgl. Einwohnerverzeichnis Heidelberg 1588 in N.Arch. f. Gesch. 
Heidelb. I (1890) S.69 Anm.7. 

2) Ebenda S. 147 Anm.4, S. 205 Anm. 1. 

3) Vgl. Hautz, Gesch. d. Universität Heidelberg, 1864; Jubelfeier d. 
dreih. Stiftung des Lyceums zu Heidelberg, 1847. u. Die Gesch. d. Pädagogiums 
zu Heidelberg, 1855; Stocker, Die theol. Fakultät d. Univ. Heidelb., 1886. 


188 Hecht 


Beschränkt sich auch die vorliegende Untersuchung auf 
die Kurpfalz, so erscheint es doch der Vollständigkeit halber 
angebracht, darauf hinzuweisen, dass Schlesier auch in Pfalz- 
Zweibrückenschen Diensten standen. Lehrer des Prinzen 
Johann Kasimir (geb. 1589) waren die beiden Schlesier Jonas 
Libing und Elias Thalwenzel aus Strehlen. Während 
ersterer 1605 in seine schlesische Heimat zurückkehrte, wurde 
Thalwenzel von Herzog Johann II. (1604—1635) dadurch in 
Zweibrücken gehalten, dass er ihn zum Rektor der Horn- 
bacher Schule machte. Thalwenzel war 1600 oder 160I an 
die Prinzenschule berufen worden, hatte sich im Juli 1601 
in Basel den juristischen Doktorhut geholt und im folgenden 
Jahr Anna Maria, die einzige Tochter des Pantaleon 
Candidus und junge Witwe des Landschreibers Justus Lauer 
in Zweibrücken zur Frau genommen. Er war fürstlicher Rat 
und bei Hof persona gratissima”). 

Der Wichtigkeit dieser Stellungen, die von den Schlesien 
in der Pfalz bekleidet worden sind, entsprach auch der Wert 
ihrer Leistungen. Ihre Arbeit wirkte über ihre Zeit hinaus. 
Ihre historische Bedeutung hat schon darin ihre Anerken- 
nung gefunden, dass die Allgemeine Deutsche Biographie 
folgende Schlesier in der Pfalz für würdig befunden hat, in 
die Reihe der »bedeutenderen Persönlichkeiten, in deren Taten 
und Werken sich die Entwicklung Deutschlands in Geschichte, 
Wissenschaft, Kunst, Handel und Gewerbe, kurz in jedem 
Zweige des politischen und des Culturlebens darstellt2)« auf- 
genommen zu werden: Melchior Adam, Petrus Calaminus, 
Johann Lange, David Pareus, Bartholomäus Pitiscus, Chri- 
stoph Schilling, Abraham Scultetus, Zacharias Ursinus. Die 
beiden Hofprediger in Heidelberg, Bartholomäus Pitiscus und 
Abraham Scultetus, beide aus Grünberg stammend, haben 
neben ihrer theologischen Arbeit noch auf mathematisch- 
astronomischem Gebiet solch ausserordentliche Leistungen 
vollbracht, dass sie in Poggendorffs Handwörterbuch zur 
Geschichte der exakten Wissenschaften gewürdigt werden; 
Pitiscus veröffentlichte das erste vollständige Lehrbuch der 


!) Buttmann, J. Kram@r, letzter Rektor von Hornbach usw. in Fest- 
schrift zum dreih. Jubiläum des Hornbach-Zweibrücker Gymnasiums, 1909. 
2) Bd. ı, S.V. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 189 


Trigonometrie, dessen erste Ausgabe mit A. Sculteti Sphae- 
ricorum libr. III erschien (1595). In Jöchers Allgemeinem 
Gelehrten-Lexikon sind ferner behandelt Melchior Anger und 
Nicolaus Eccius. 


Es kann nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein, eine 
vollständige und abschliessende Darstellung der Leistungen 
der Schlesier in der Pfalz für die Entwicklung des kulturellen 
und geistigen Lebens der Pfalz im besonderen zu geben. Nur 
um den Beweis zu erbringen, dass dem Schlesiertum in der 
Pfalz eine besondere Bedeutung zukam, seien hier einige 
Punkte hervorgehoben. 


Auf die Rolle, die in der Geschichte des Heidelberger 
Katechismus den Schlesiern Ursinus, Pareus und Scultetus 
zukam, wurde oben schon hingewiesen. Ursinus war neben 
Olevianus Verfasser des Katechismus; Pareus gab den ersten 
Kommentar dazu heraus?); Scultetus war Mitglied der pfäl- 
zischen Abordnung auf der Synode von Dordrecht, wo der 
Katechismus zum symbolischen Buch der Reformierten er- 
klärt wurde. 


Führer der reformierten Irenik waren die beiden 
Schlesier Bartholomäus Pitiscus und David Pareus. Von Pitis- 
cus erschien 1606 die Schrift: »Treuherzige Vermahnung der 
pfälzischen Kirche an alle Evangelischen in Deutschlands, 
von Pareus im selben Jahr?) das Irenicum, in dem er zur 
Bekämpfung der römischen Kirche den Lutherischen und 
den Reformierten empfahl, einen »Synkretismus« einzugehen. 
Die einem solchen Zusammengehen entgegenstehenden dog- 
matischen Schwierigkeiten suchte er durch die Unterschei- 
dung von allgemein verbindlichen katholischen und von 
diskutabeln theologisehen Glaubensartikeln zu beseitigen. 


Abraham Scultetus war in den zu jener Zeit leidenschaft- 
lich geführten Kämpfen zwischen Lutherischen und 
Reformierten neben den Brandenburger Hoftheologen 
Hauptführer der letzteren ; sein Gegenspieler auf lutherischer 


ı) Er gab die in lateinischer Sprache geschriebenen Auslegungen Ursins 
dazu heraus. 


2) Als Erscheinungsjahr des Irenicum wird in der Literatur 1606, 1614 
und 1615 angegeben; nach Struv, a.a.O. S. 522, das Jahr 1606. 


Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd.42, 2 13 


1090 Hecht 


Seite war der oberste Hofprediger in Sachsen Matthias Hoe 
von Hohenegg. 

Es erscheint angebracht, in diesem Zusammenhang bei 
der Darstellung der geistigen Arbeit jener Schlesier in der 
Pfalz auf die enge Zusammenarbeit derselben untereinander 
hinzuweisen. Die gemeinsame Herausgabe mathematisch- 
astronomischer Arbeiten durch die beiden aus Grünberg 
stammenden Hofprediger Pitiscus und Scultetus wurde schon 
erwähnt. Die lateinischen Werke Ursins wurden grossen- 
teils von 1584 bis 1590 durch seinen wie er aus Breslau stam- 
menden Schüler Johann Jungnitz, seine Erklärungen zum 
HeidelbergerKatechismus zuerst 1591 durch den Schlesier David 
Pareus herausgegeben. Sein Leben ist von dem Schlesier Mel- 
chior Adanı beschrieben. Eine Gesamtausgabe seiner Werke 
veranstaltete von 1612 an der, wie oben bemerkt, zu dem schle- 
sischen Freundeskreisgehörende Quirinus Reuter. Der Schlesier 
Nic. Eccius gab die »Psalmpostille« des Scultetus heraus. 

Dieser Zusammenhalt der Schlesier in der Pfalz bestand 
nicht nur auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Arbeit, 
sondern zeigt sich auf allen Lebensgebieten. Er war nicht die 
Folge eines auf Egoismus basierenden Korpsgeistes, sondern 
der Ausfluss der besonderen Stammeseigenschaft der Treue. 
Wie diese Schlesier ihrer Überzeugung treu und ihretwillen 
zu Opfern bereit waren, so bewiesen sie auch Treue bei der 
Erfüllung ihrer Berufspflichten. Sie hielten Treue ihrer pfäl- 
zischen \Vahlheimat, bewahrten aber auch die Treue ihrer alten 
schlesischen Heimat. Ihre Landsmannschaft war nicht bloss 
eine zufällige Eigenschaft. Sie waren sich derselben wohl 
bewusst. »M. Abrahamus Scultetus, Grünberg, Siles.« heisst 
es auf dem Titelblatt der »Auslegung der Sonntäglichen Evan- 
gelischen Texten« 1611. Gerade weil sie in immerhin ansehn- 
licher Zahl in der Pfalz lebten, wurde das landsmannschaft- 
liche Gefühl auch gepflegt und gestärkt. Es ist sicher auch 
kein Zufall, dass nach dem Einwohnerverzeichnis in Heidel- 
berg im Jahr 1600 vier schlesische Studenten bei Scultetus 
wohnten!). Auch bei Christoph Schilling fanden schlesische 
Studenten Wohnung und Tisch). 


!) Neues Archiv f.d. Gesch. d. Stadt Heidelberg II. 1893, S. 33 ff. 
2) Gillet, Crato von Crafftheim und seine Freunde 11. (1861) S. 80. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert I9I 


Die Schlesier in der Pfalz waren treue Freunde. Kleine 
Einzelheiten zeugen, wie geradezu rührend sie für einander 
sorgten. Als Pareus in Hemsbach sich eine Pfarrfrau suchte, 
berät ihn Ursinus und empfiehlt ihm, die Schwester des 
Pfarrers Joh. Stibelius in Heppenheim zu freien. Des Ursinus 
Glückwunschbrief zur Verlobung vom 2. Jan. 1574 ist bei 
. Andreae, Cruc. Pal. S. 286 wiedergegeben. Andererseits fand 
Ursinus selbst, als er wegen der lutherischen Restauration 
in der Kurpfalz Heidelberg verlassen musste, ein Asyl bei 
seinem oben genannten schlesischen Landmann, dem Bens- 
heimer Pfarrer Matern Eccelius, der ein eigenes Haus in 
Worms besass"). 

Die Treue und Anhänglichkeit zur alten schlesischen 
Heimat betätigte sich durch Reisen dahin sowie in der Pflege 
persönlicher und freundschaftlicher Beziehungen zu Freunden 
und Gesinnungsgenossen. »Anno 1578 besuchte der berühmte 
Doct. David Pareus, Professor Theologiae zu Heydelberg«, 
so berichtet Lucae a. a. ©. S. 49: »sein Vatterland Franckstein 
in Schlesien ; auff Begehren deß Magistrats allda, welcher biß- 
her von Parei Lehre aus dem Munde ihrer eigner Prediger 
sehr wunderliche Dinge ausgiessen hörete, predigte Pareus 
am Pfingst-Fest in selbiger Kirche über die Worte: Also hat 
Gott die Welt geliebt, usw. Joh. 3. bey gantz ungemeiner 
Versammlung, und zeigte ihnen den rechten Glaubensgrund... 
Wiewol auch die Stadt Pareo die oberste Pfarrstelle zubeklei- 
den praesentirte, mit einer fetten Besoldung, dennoch kehrte 
er wieder zu seiner Profession nacher Heydelberg, begrüssete 
aber unterwegs die Stadt Hirschberg, und stärckte daselbst 
die Reformierten Glaubens-Bekenner, deren etliche ihre Söhne 
zu Amberg unter dem Schillingio studieren ließen.« Von 
Ursinus selbst wird jedoch berichtet, dass er die Stätte seiner 
ersten Jugend und seiner frühen Leiden nicht mehr gesehen 
habe. 

Zahlreich waren die Fäden, die von Neckar und Rhein 
nach dem Lande der Oder gingen; der Geistesaustausch der 
Schlesier in der Pfalz und der mit ihnen in Verbindung ste- 
henden pfälzischen Kreise mit dem Schlesierland war ein 
weitverzweigter. 


ı) Rott, a.a.O., (Neues Heidelberger Jahrbuch XIV), S. 145 Anm. 4. 
137 


192 Hecht 


Die von Rott herausgegebenen Briefe Ursins zeigen seine 
dauernden nahen Beziehungen zu Crato v. Crafftheim'). 
Ferner stand er in Briefwechsel mit dem obengenannten 
Dudith sowie mit Joachim von Berg im Fürstentum Glogau, 
der sich unter anderem dadurch ein Verdienst erwarb, dass 
er viele strebsame Jünglinge unterstützte, darunter auch 
Abraham Scultetus und Melchior Adam?). 

Besonders zahlreich sind die Beziehungen zu Persön- 
lichkeiten, die im Zusammenhang mit der Goldberger 
Schule standen. Diese erlebte unter Valentin Trotzendorf 
(1490 bis 1556), der ein »Fürst der Schulee genannt wird), 
eine Blütezeit. Seine späteren Nachfolger Lor. Cirkler (1535 
bis 1582) und Melch. Laubanus (1567 bis 1633) standen in 
engster Verbindung mit den Schlesiern in der Pfalz. Ein 
Bild dieser Beziehungen ergibt sich aus Bauch, Valentin 
Trotzendorf und die Goldberger Schule 1921 (Monumenta 
Germaniae Paedagogica Band 57)#). 

Die Beziehungen Cirklers zu den Landsleuten in der 
Pfalz und dem pfälzischen Freundeskreis treten deutlich zu 
Tage bei der Darstellung seiner Reise in die Pfalz im Jahr 
1598, auf welcher ihn der Tod ereilte. Er erkrankte in Speyer 
und starb daselbst. Der oben genannter Quirinus Reuter, 
Pfarrer zu St. Aegidien, hielt ihm bei dem Begräbnis in der 
Kirche die Leichenpredigt; den Druck dieser Rede widmete 
er dem älteren K. von Zierotin. Im Jahr 1600 erschienen die 
»Epicedia« des heidelbergischen und speyerischen Freundes- 
kreises, aus denen sich im einzelnen die Namen dieser Freunde 
ergeben. Der gekrönte Poet und kaiserliche Pfalzgraf P. 
Melissus in Heidelberg feiert ihn in einer Ode. S. Stenius 
Lomacensis, der ordentliche Professor der Eloquenz und 
Poetik, besang in einer griechischen Elegie den Tod Circlers. 
Einen »Planktus« auf den Tod gab auch Z. Setzer aus Schweid- 
nitz. Quirinus Reuter beklagte seinen schwer vermissten 
Freund, und einen Lorbeerreis widmete der später so überaus 

ı) Vgl.auch Gillet, Crato von Crafftheim und seine Freunde, 1360/61. 

2) Rott, a.a.O., S. ı13 Anm. ı. 

3) J. Nadler, Literaturgeschichte der deutschen Stämme und Landschaften 


Il, 268. 
4) Schüler dieser Anstalt war Wallenstein, worüber näheres Bauch, 


2.2.0. 329— 333. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 193 


tätige Schulmann Mag. B. Keckermann aus Danzig seinem 
Laurentius Circler. Melchior Adam gedachte der Leichen- 
rede und des Grabhügels mit Versen. P. Pilger aus Heidel- 
berg, Diakonus in Speyer, setzte dem Verstorbenen ein Epitaph 
und erzählt dem Schlesier J. Langius poetisch die Krank- 
heitsgeschichte. Ch. Jungnitz, der Sohn des Johann Jungnitz, 
führte Circler alsselbst sprechend ein. Ein Begräbnisepigramm 
schrieb auch K. Peucer aus Bautzen, der Neffe des älteren 
K. Peucer, und Epitaphien lesen wir noch von Ph. E. Vöglin 
aus Neustadt a.d. H., von Barth aus Sprottau, von H. Han- 
zeler aus Mörs und von D. Reuter, dem Sohne des oben 
genannten Magisters. 

Von besonderer Bedeutung unter dem Gesichtspunkt der 
Beziehungen zu Schlesien ist das Freundschaftsverhältnis 
zwischen Melchior Laubanus und Abraham Scul- 
tetus"). Beide hatten schon von Kindheit an enge Beziehun- 
gen zueinander. In Wittenberg lebten beide in vertrautem 
Verkehr mit einander und gemeinsam gingen sie anschliessend 
nach Heidelberg. Die Heidelberger Matrikel verzeichnet die 
Namen der beiden Freunde zum 24. Jan. 1590; sie wurden 
auch an demselben Tage, am ı. März 1591, Seite an Seite 
von Dr. Th. Mader zu Magistern der Philosophie promoviert, 
wie sie 1590 auch als Studenten der reformierten Theologie 
von dem Dekan Dr. J. Kimedoncius eingetragen worden waren. 
Laubanus blieb auch nach dem Magisterium noch in 
Heidelberg. Neben den philosophischen und theologischen 
Studien hatte er unter Melissus seine poetischen weiter fort- 
gesetzt und nicht nur viel von diesem gelernt, sondern sich 
auch mit ihm befreundet. Er lebte dort auch sonst in ange- 
regtem Verkehr, wie aus seinen Gedichten und denen seiner 
Freunde hervorgeht. Melissus besang die beiden schlesischen 
Freunde Laubanus und Scultetus. Laubanus richtete Verse 
an den Polyhistor J. Gruter aus Antwerpen, an den kurfürst- 
lichen Leibarzt Dr. J. Posth, an den Kretenser A. Portus, 
der später griechisch an der Universität lehrte, an den Pro- 
fessor der griechischen Sprache, Poeten S. Stenius aus Lom- 
matzsch in Meissen. Von Landsleuten erwähnt Laubanus 


ı) Über Laubanus vgl. ausser Bauch auch Schönwälder und Guttmann, 


Gesch. des Gymnasiums zu Brieg, 1869. 


194 Hecht 


ausser Scultetus den Bartholomäus Pitiscus und den nach- 
maligen Juristen Mag. K. Scultetus aus Greifenberg, den ein- 
stigen Schüler Circlers in Goldberg. Mit Sehnsucht gedenkt 
er auch noch von Goldberg aus an seine Heidelberger Freunde 
zurück, darunter auch David Pareus. Von Heidelberg reiste 
Laubanus nach der schlesischen Heimat, mit dem Gedanken, 
bald wieder an den Neckar zurückzukehren. Das sollte aber 
nur geschehen, um von den Freunden Abschied zu nehmen. 
Im Jahre 1594 übernahm er das Rektorat der Schule in seiner 
Vaterstadt Sprottau. Jm Jahre 1596 verlieh ihm Melissus 
den Poetenlorbeer und ein ritterliches Wappen. Laubanus 
dankte seinem lieben Lehrer für diese Ehrung durch mehrere 
Gedichte. Jm Jahre 1599 wird Laubanus Prorektor in Gold- 
berg, 1605 in Danzig, 1614 Rektor in Brieg. 


Ein bedeutender Schüler des Laubanus, gebürtig aus 
Goldberg, war Ch. Kifer, der sich später Kyfertus nannte. 
Er studierte im Jahre 1606 in Heidelberg Philosophie und 
Theologie. Am 4. Febr. 1608 wurde er Magister der Philo- 
sophie und widmete im März 1609 den schlesischen geistlichen 
Herrn Mag. P. Titus, Mag. S. Grunaeus, Mag. J. Buchwälder 
und A. Cremer die von ihm bearbeiteten »Axiomata con- 
cionandi practica« seines Gönners A. Scultetus. 1609 wurde 
er Diakon, 1610 Pfarrer in Schriesheim, wo vordem eben 
Scultetus selbst Diakon gewesen war. Von dort richtete er an 
seine Freunde S. von Schwartz und N. von Zedlitz auf Wilkau, 
die in Heidelberg Philosophie und Rechtswissenschaft stu- 
dierten, einen prosaischen Vergleich zwischen Myrte und 
Kirche. Im Jahre 1613 wurde er als Pfarrer nach Edenkoben 
berufen. Von hier aus sandte er 1617 Trauerverse für den 
verstorbenen Liegnitzer Mag. N. Ludwig. Im Jahre 1622 
starb er bereits. 


Während die bis jetzt dargestellte Tätigkeit und Wirk- 
samkeit der Schlesier in der Pfalz ausschliesslich das geistige 
und geistliche Gebiet betraf, schrieb man dem Hofprediger 
Abraham Scultetus auch eine politische Einflussnahme auf 
den Kurfürsten zu. Man machte ihn nach dem unseligen 
Ausgang des böhnuischen Abenteuers in der öffentlichen Mei- 
nung mit verantwortlich für den Entschluss Friedrichs V., die 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 195 


Wahl zum König von Böhmen anzunehmen?). Dieser gegen 
Scultetus erhobene Vorwurf gibt Anlass, hier kurz allgemein 
die Frage zu erörtern, ob und inwieweit dem Schlesiertum 
in der Pfalz eine politische Bedeutung zukam. 

Die Schlesier in der Pfalz waren Gelehrte. Sie waren 
zum grössten Teil Theologen. Kanzel und Altar, Hostie 
und Abendmahlswein waren damals nicht nur Gegenstände 
stheologischer Stiergefechtes, sondern auch Objekte der 
grossen Politik. Der Kampf zwischen Lutherischen und 
Reformierten bestimmte zugleich das politische Verhältnis 
der einzelnen Fürsten und Länder zueinander ebenso sehr 
wie der Gegensatz zwischen Katholizismus und Protestan- 
tismus?). Insoweit sich die Schlesier in der Pfalz wissen- 
schaftlich oder zufolge ihrer beruflichen Stellungen dienstlich 
mit theologischen oder religiös-kirchlichen Fragen und Kon- 
flikten befassten, hatte ihre Tätigkeit natürlich auch eine 
notwendige Rückwirkung auf die politische Seite dieser zu- 
nächst nur wissenschaftlichen und kirchlichen Angelegen- 
heiten. Es sei vor allem die viel umstrittene Auslegung des 
Römerbriefs Kap. ı3, ıff. in dem Kommentar des David 
Pareus und seine darin ausgesprochene Ansicht über das 
Widerstandsrecht der Untertanen erwähnt, die zur Folge 
hatte, dass das Buch des Professors in England auf Befehl 
Jakobs I. in beiden Universitäten und auch zu London ver- 
brannt wurde’). 

Sodann hatten diejenigen Schlesier, die sich in der un- 
mittelbaren Umgebung der Fürsten befanden und dienstlich 
zum Hofe gehörten oder Mitglieder des Kirchenrats waren, 
zweifellos durch ihren Beruf Einfluss auf die Anschauungen 
der Kurfürsten, aus denen heraus diese ihre Entschliessungen 
fassten. Von Wichtigkeit waren natürlich in dieser Hinsicht 


!) Über die sieben Flugschriften (Einblattdrucke) gegen Scultetus vgl. 
Mays und Christ, Einwohnerverzeichnis des vierten Quartiers der Stadt Heidel- 
berg vom Jahre 1600 in Neues Archiv f.d. Stadt Heidelberg Il., S. 37 ff. 

2) Vgl. Lorenz, Die kirchlich-politische Parteibildung in Deutschland 
(1903). u 

3) Vgl. Polenz, Gesch. des politischen französischen Calvinismus, II. Teil, 
1860, S.450ff. Beilage 8 »Über Pareus’ Erklärung von Römer 13,1ff; Ferner 
Peter Ritter von Chlumecky, Carlvon Zierotin und seine Zeit 1564—1615, 
Brünn 1862, S.273ff., 2g98ff. 


196 Hecht 


ihre aus theologischen Prämissen gefolgerten politischen An- 
schauungen. Es ist ja bekannt, dass der Kalvinismus auch 
eine seinen theologischen Grundanschauungen entsprechende 
politische Weltanschauung, ein politisches System bedeutete. 
Insofern z. B. in der Annahme der böhmischen Königskrone 
durch Friedrich V. eine Verletzung des Rechts der Legitimität 
gegenüber dem bereits rechtmässig zum König von Böhmen 
gewählten und gekrönten Ferdinand lag, wäre es wohl beicht- 
väterliche Aufgabe und Pflicht des Hofpredigers und der 
anderen zur theologisch-religiösen Beratung des Kurfürsten 
dienstlich berufenen Theologen gewesen, ihn auf diese Ge- 
wissensfrage hinzuweisen, wenn sie nicht eben auch in den 
aus ihrer kalvinisch-theologischen Lehre gefolgerten po- 
litischen Gedankengängen befangen gewesen wären!). Hof- 
prediger war aber zu jener Zeit Abraham Scultetus, der 
damals auch gleichzeitig als Mitglied dem Kirchenrat an- 
gehörte. Als Beispiel dafür, aus welchen Anschauungen 
heraus die Hofprediger und andere zu einer Einflussnahme 
gelangenden Theologen die Kurfürsten beraten haben mögen, 
sei die Leichenpredigt erwähnt, die Bartholomäus Pitiscus 
beim Tode Friedrichs IV., dessen Erzieher er gewesen war, 
gehalten hat, in der er den Satz aufstellte, das Gewissen der 
Fürsten sei die Regel, nach welcher sich die Untertanen zu 
richten hätten ?). 

Man wird aber ferner, wenn man die grossen Linien 
der Zusammenhänge betrachtet, annehmen müssen, dass bei 
den Schlesiern in der Pfalz auch ihre Eigenschaft der Lands- 
mannschaft politisch von Belang war. Dabei ist aber zu 
beachten, dass die Schlesier in der Pfalz nur einen Teil des 
Gesamtkomplexes der politisch Einfluss ausübenden Be- 
ziehungen Schlesiens zur Pfalz bildeten und es daher nicht 
möglich ist, Grad und Stärke des Einflusses der Schlesier 


ı) Wenn Friedrich V. die Wahl zum König von Böhmen als »sonderbare 
Vorsehung Gottes«e, als »eine von Gott geschickte Vocation« bezeichnet, so bringt 
dies O. Klopp, Der Dreissigjährige Krieg I (1891) S. 421, in Verbindung mit der 
Lchre von der Prädestination, die einige Monate zuvor die Dordrechter Synode 
unter Mitwirkung kurpfälzischer, von Friedrich gesendeter Theologen, nament- 
lich seines Hofpredigers Abraham Scultetus, als symbolisch für die kalvinischen 
Territorial-Kirchentümer festgestellt hatte. 

2) Patriotisches Archiv VII. 1787, S. 163. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 197 


in der Pfalz auf die politische Entwicklung im Vergleich 
mit den anderen Beziehungen Schlesiens zur Pfalz zu be- 
messen, sondern nur ihr Vorhandensein festzustellen. 


Zum Verständnis dafür, dass schlesischerseits überhaupt 
ein eigenes Interesse an politischem Einfluß auf die Pfalz 
bestand, ist zunächst daran zu erinnern, dass für Schlesien 
die Frage, wer König von Böhmen werde, aus dem Grunde 
von elementarer Wichtigkeit war, weil Schlesien zur Krone 
Böhmen gehörte, wenn es auch als ein Ganzes angeschen 
wurde, dessen allgemeine Angelegenheiten auf den soge- 
nannten Fürstentagen besorgt wurden. 


Die kirchlich-religiöse Lage in Schlesien war folgende: 
Die Rechtsgrundlage bildete der schlesische Majestätsbrief 
vom Jahr 1609. In diesem wurde das Augsburgische Be- 
kenntnis vollständig gleichberechtigt neben den Katholizismus 
gestellt. Mit gleicher Wage wurde jedem der beiden Be- 
kenntnisse das Recht, Kirchen und Schulen zu bauen, ihren 
Gottesdienst nach ihrer Weise zu halten, die Sakramente zu 
spenden, zugewogen. Diese volle Parität sollte dann zu einem 
Zustande führen, bei dem die beiden Religionsparteien »nun- 
mehr als Glieder zu einem Cörper gehörig, einander lieben, 
ehren, fördern und beyderseits für einen Mann in allen 
Unseren (des Kaisers) und des Vaterlands Notturften und 
Gelegenheitten.... beisammen als treue Freunde stehen« 
sollten, Worte, welche im wesentlichen aus der Eingabe der 
schlesischen Stände in den Majestätsbrief hinübergekommen 
waren und so der Gesinnung der Schlesier um so mehr Ehre 
machen, als sie weder erzwungen noch trügerisch erscheinen). 
Die Durchführung der Grundprinzipien des Majestätsbriefs 
fand aber den allerhartnäckigsten Widerstand bei dem Bischof 
von Breslau, der ein Vetter des Kaisers aus der steirischen 
Linie, der stolze und strenggläubige Erzherzog Karl, war. 
Mit Böhmen war man zum Schutze der Religionsfreiheit 
seit I609 in Union. 


ı) Bad. Generallandesarchiv Gr. H.u. St.A.V. Reichssachen Fasc. 1489 
(Maiestat und Privilegium über das freye Exercitium der Augspurgischen 
Confession des Lands Schlesien 20. Aug. A. 609. Versichrungs-Brieff So Kays. 
Maiest. den Schlesiern wegen der Oberhauptmanschafft und Bisthumes gegeben 
A. 1609. 26. Aug.). 


198 Hecht 


Die grosse Masse der Bevölkerung gehörte dem Augs- 
burgischen Bekenntnis an. Im 2. Jahrzehnte des 17. Jahr- 
hunderts traten aber mehrere angesehene und einflussreiche 
Fürsten Schlesiens zum reformierten Bekenntnis über; es 
waren dies der Herzog von Münsterberg-Oels, ferner die 
beiden Liegnitz-Brieger Piasten Johann Christian von Brieg 
und sein Bruder Herzog Georg Rudolf von Liegnitz-Wohlau 
und endlich Markgraf Johann Georg, der vom Kaiser nicht 
anerkannte Herzog von Jägerndorf. 

Diese schlesischen Fürsten waren aber mit den das 
reformierte Bekenntnis damals repräsentierenden Dynastien 
Brandenburg, Kurpfalz und Anhalt, wie diese auch unter 
sich, durch vielfache und weitverzweigte Verwandtschaften 
und Schwägerschaften eng verbunden. 

Herzog Johann Georg von Jägerndorf!) war der 
Jüngere Bruder des Kurfürsten Johann Sigismund von Bran- 
denburg, also der Oheim des Kurfürsten Georg Wilhelm, 
der mit der kurpfälzischen Prinzessin Elisabeth Charlotte, 
der Schwester des Winterkönigs, vermählt war. Johann Georg 
hatte fast gleichzeitig mit seinem Bruder Johann Sigismund 
das reformierte Bekenntnis angenommen. Hinzu kam, dass 
Johann Georg mit dem Kaiser wegen der Anerkennung seiner 
Belehnung mit diesem Herzogtum, wobei es sich um eine 
Existenzfrage für ihn handelte, in Streit lag und daher 
wünschen musste, dass Böhmen nicht ın die Hände seines 
Feindes gelangte. Unter diesen Umständen ist es doch ohne 
weiteres begreiflich, dass Johann Georg ein unbedingter An- 
hänger der Kandidatur des ihm verwandschaftlich nahe- 
stehenden und seinen Glauben teilenden Friedrichs V. war. 

Mit dem Pfälzer Hof war Johann Georg schon aus der 
Zeit, in der er Verweser des Bistums Strassburg gewesen 
war (1592 bis 1604), bekannt, wie auch mit dem Fürsten 
Christian von Anhalt, der in den damaligen Streitigkeiten 
tätig wurde und später, kurpfälzischer Statthalter der Ober- 
pfalz in Amberg (1595 bis 1620), die auswärtige Politik der 
Kurpfalz machte. Dieser war die leitende Person des pfäl- 
zischen Kabinetts. Schon unter Friedrich IV. geschah wenig 


!) Schulz, Markgraf Johann Georg von Brandenburg-Jägerndorf, General- 
feldoberst, 1899 (Hallesche Abh. zur Neueren Geschichte Heft 37). 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 199 


in Fragen der äusseren Politik ohne seinen Rat. Unter seinem 
Nachfolger, dem jugendlichen Friedrich V., der mit geradezu 
kindlicher Verehrung an ihm hing, war der Fürst von Anhalt 
in Wahrheit der Regent der kurpfälzischen Lande. Nichts 
wurde ohne seine Zustimmung beschlossen. Hatten die Räte 
des Heidelberger Hofs oft mit vielem Bemühen einen Be- 
schluss gefasst, so genügte eine abweichende Ansicht, die 
Christian von Amberg aus mitteilte, um jenen Beschluss ohne 
Widerrede zu modifizieren oder gänzlich aufzuheben. Fürst 
Christian von Anhalt, der wohl nicht nur als Sachwalter des 
kurpfälzischen Kurfürsten dessen Interessen vertrat, sondern 
auch persönliche Vorteile bei der böhmischen Sache verfolgte!) 
war mit dem Piastenhaus?) dadurch verwandtschaftlich ver- 
bunden, dass seine älteste Schwester Anna Maria mit dem 
Herzog Joachim Friedrich von Liegnitz vermählt war. Die 
beiden oben genannten PiastenherzögeJohannChristian 
und Georg Rudolf waren also scine Schwestersöhne. Dass 
er mit ihnen in Verbindung stand, wird durch Briefe be- 
zeugt: »Wegen der schlesischen Hilfe habe ich an meinen 
Vetter nach Brieg geschrieben und nichts unter die Bank 
gesteckt3)«. Eine andere Schwester (Elisabeth) Christians von 
Anhalt war aber die Gemahlin des Kurfürsten Johann Georg 
von Brandenburg, dessen jüngste Tochter Dorothea Sibylle 
mit dem Piastenherzog Johann Christian vermählt war. 


Zu diesem Kreis verwandtschaftlicher Beziehungen ge- 
hörte auch das Haus Münsterberg-Oels. 


Der Zusammenhang dieser fürstlichen Häuser fand 
äusserlich Ausdruck in den Besuchen, die der Winterkönig 
bei seiner Huldigungsfahrt durch Schlesien in Begleitung 
seines Bruders Ludwig Philipp und des Fürsten Christian 
von Anhalt bei den Herzögen Johann Christian von Bricg, 
Johann Georg von Jägerndorf und Münsterberg-Oecls machte. 
Diese durch das Band gemeinsamen Blutes und Glaubens 
verbundenen schlesischen Fürsten bildeten in der böhmischen 


ı) Chlumecky, Carl von Zierotin und seine Zeit, 1862, S. 5g8ff. 

2) Vgl.die Stammtafel der Liegnitz-Briegischen Piasten, Beilage zu 
K. F. Schönwälder, Die Piasten zum Briege, I. Bd. 1855. 

3) J. Krebs, Christian von Anhalt und die Kurpfälzische Politik am 
Beginn des Dreissigjährigen Krieges (1872), S.77 Anm. 3. 


200 Hecht 


Sache gegenüber der offenbar im grossen ganzen überwiegend 
passiven Haltung") des Landes, die sich in dem Überrascht- 
werden durch die Ereignisse äusserte, gewissermassen ein 
aktivistisches Element in der Politik. In den Schicksalstagen 
nach dem Fenstersturz zu Prag holte der damals interimistische 
Landeshauptmann Herzog Johann Christian von Brieg die 
Meinung zuerst des Herzogs Johann Georg von Jägerndorf, 
dann des Herzogs von Oels und der Regierung in Liegnitz 
ein. »Wohl hätte die Entwicklung der Dinge sich anders ge- 
stalten mögen, hätte das frühere Augsburgische Bekenntnis 
die massgebenden schlesischen Fürsten an den lutherischen, 
der Union fernstehenden, überaus friedfertig vermittelnden 
Kurfürsten von Sachsen gewiesen, während sie jetzt Fühlung 
mit den Reformierten in Oberdeutschland, mit der vorwärts- 
treibenden pfälzischen Politik zu suchen schon durch die 
religiösen Überzeugungen getrieben wurden.« (Grünhagen, 
Geschichte Schlesiens.) 


Andererseits liegt es angesichts dieser verzweigten ver- 
wandtschaftlichen Beziehungen der reformierten schlesischen 
Herzöge mit den unter sich wieder verwandtschaftlich ver- 
bundenen Dynastien der Kurpfalz, Brandenburgs und An- 
halts auf der Hand, dass der Kurfürst von der Pfalz und 
sein Ratgeber, Fürst Christian von Anhalt, von Schlesien her, 
sei es direkt, sei es über Berlin, im Sinne der von jenen ver- 
tretenen besonderen schlesischen Belange informiert und be- 
einflusst wurden?). In Heidelberg selbst aber war der Kur- 
fürst in mehr oder minder grosser Nähe umgeben von Schle- 
siern, die, unter sich wieder verbunden, ihre Informationen 
ebenfalls aus Schlesien erhielten und die Interessen ihrer 
dortigen Glaubensgenossen vertraten. Beisolchen Zusammen- 
hängen wäre es wohl möglich gewesen, dass man in der Kur- 
pfalz die damals im Brennpunkt der geschichtlichen Er- 
eignisse stehenden Dinge in Böhmen gewissermassen mit 
schlesischen Augen betrachtet und beurteilt haben mag. 


!) Schärfer lautet das Urteil von Karl Bruchmann, Die Huldigungsfahrt 
König Friedrichs I. von Bohmen (des Winterkönigs) nach Mähren und Schlesien 
(1909), in Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte Bd. 9, S. 98. 


2) Vgl. hierzu das Trauerspiel »Der Generalfeldoberste von Ernst v. Wil- 
denbruch 1890. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 201 


In diesem Rahmen der Zusammenhänge wirkte sich der 
Einfluss des Hofpredigers Abraham Scultetus aus. Durch 
die Aufgaben, die man ihm übertrug, spielte er eine grosse 
und bedeutende Rolle, die ihn in Verbindung mit den politisch 
massgebenden Persönlichkeiten brachte. Den die auswärtige 
Politik der Kurpfalz leitenden Fürsten Christian von Anhalt 
begleitete er 1610 in den Jülich’schen Erbfolgekrieg. Im 
Jahr ı612 nahm ihn der Kurfürst Friedrich V. zu seiner 
Hochzeit mit der Prinzessin Elisabeth Stuart nach England 
mit. Zwei Jahre später treffen wir ihn in Berlin, wohin er 
auf den Wunsch des Kurfürsten Johann Sigismund gezogen 
war, um das reformierte Kirchenwesen daselbst: zu ordnen. 
Er blieb mehrere Monate in Berlin, visitierte auch das Jo- 
achimsgymnasium und predigte öfters. In jener Zeit war 
der Herzog von Jägerndorf, Johann Georg, als Statthalter 
der Mark in Berlin. Dass Johann Georg sich mit den theo- 
logischen Werken des Scultetus befasste, erfahren wir daraus, 
dass er in dem Augenblick, als es 1615 in Berlin zu einem 
Aufstand des Volkes wegen der Einrichtung der Hof- und 
Domkirche in Gemässheit des reformierten Bekenntnisses kam 
und der Lärm zu ihm drang, gerade mit dem Lesen der 
Passionspredigten des Scultetus beschäftigt war!). Die Be- 
ziehungen des Scultetus zu einflussreichen Persönlichkeiten 
wird auch dadurch beleuchtet, dass er dem in Karwinden 
lebenden früheren kurpfälzischen Rat und späteren preus- 
sischen Oberburggrafen Fabian von Dohna seinen Psalter 
dedizierte, wofür ihm dieser im Dezember 1614 durch seine 
Neffen Christoph und Achatius 100 Taler überreichen liess 2). 

Vor allem aber begleitete Scultetus seinen zum König 
von Böhmen gewählten Herrn nach Prag. Auf der Reise 
Friedrichs nach Schlesien, wo dieser die Huldigung der Stände 
entgegennahm, heimste Scultetus grosse Ehren ein, was für 
die Beurteilung seiner Stellungnahme zu dem böhmischen 
Unternehmen sehr wertvoll ist. Lucae berichtet darüber in 
seinen »Schlesiens curieuse Denckwürdigkeiten« ausführlich 
(S. 501): »Gleichwie jetzund alles in vollen Freuden schwebete, 


ı) Menzel, K. A., Neuere Gesch. der Deutschen VI. (1835), S. 108. 
3) Schmidt, Fabian von Dohna, 1897 (Hallesche Abh. zur Neueren Gesch. 
Heft 34) S. 223 Anm. ı. 


202 Hecht 


und jedermann den König auffs beste ehrete, also machte 
die gantze Stadt, sonderlich das Ministerium, von seinem 
Hofprediger und Kirchen-Rath, D. Sculteto, grosses Wunder; 
die fürnehmsten Prediger stellten seinethalben ansehnliche 
Gastmahle an, gaben ihm Visiten und allerhand Geschenke. 
In Besehung der St. Elisabeth-Kirche rühmte D. Scultetus 
gegen die ihn begleitenden Prediger, wie gleichwol eher ein 
Reformierter Ursinus und Eccelius, als seine Antecessores 
in der Pfaltz, das Wort des Herren auff dieser Cantzel ge- 
prediget hätten.e Auch sein Jugend- und Busenfreund 
Laubanus begrüsste den neuen König in dichterischer Form). 
Betrachtet man das Gebaren des Scultetus und seine Tätig- 
keit während seines Aufenthalts in Böhmen und Schlesien, 
so gewinnt man den Eindruck, dass er, wenn er auch nicht 
förmlich zur Annahme der Wahl zum König von Böhmen 
geraten hat, wozu er jedenfalls auch nach der damaligen 
Behördenorganisation gar keine Gelegenheit hatte, so doch 
aus Sympathie für seine Glaubensgenossen in Böhmen und 
seinem Heimatland Schlesien die dahin zielende Politik der 
Kurpfalz im Rahmen seines Einflusses unterstützte. 


Zusammenstellung 


der im 16. Jahrhundert bis zum Dreissigjährigen Krieg im 
Dienste des Kurfürsten von der Pfalz gestandenen Schlesier. 
Des Zusammenhangs wegen sind auch einige in Pfalz- 
Zweibrücken’schen Diensten gestandene Schlesier aufge- 
nommen worden. 


Abkürzungen: A.D. Biogr. = Allgemeine Deutsche 
Biographie. Zimmermann = Das sogenannte »Rote Buche, 
ein kurpfälzisches Pfarrer- und Lehrerverzeichnis aus dem 
Ausgang des XVI. Jahrhunderts (1585—ı621), bearbeitet 
von Julius Zimmermann 1911. Hollweg = Ein Verzeichnis 
der notleidenden reformierten Prediger- und Lehrerfamilien 
der Pfalz aus dem Jahre 1628 von Dr. Hollweg in Monats- 


!) Er überreichte ein Festgedicht »Fridericus Biblicus« und erhielt als 
Ehrengeschenk zwei Becher von 14 und von ı1 Loth Schwere, vgl. Schönwälder, 


Die Piasten zum Bricge, 3. Bd., sowie Schönwälder und Guttmann, Gesch. des 
Gymnasiums zu Brieg. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 203 


hefte für Rheinische Kirchengeschichte, I. Jahrgang 1907, 
S. 385. Cunradi = Jo. Henrici, Casp. Fil. Cunradi, Silesia 
Togata 1706. Lucae = Schlesiens curieuse Denkwürdigkeiten 
von Fr. Lucae (1689). Hautz, Die erste Gelehrtenschule = 
Die erste Gelehrtenschule reformierten Glaubensbekenntnisses 
in Deutschland oder Geschichte des Pädagogiums zu Heidel- 
berg unter dem Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz in 
den Jahren 1565—1577 von Johann Friedrich Hautz 1855. 
Jöcher = Allg. Gelehrten-Lexikon von Christian Gottlieb 
Jöcher. Bauch = Valentin Trozendorf und die Goldberger 
Schule von Dr. G. Bauch, 1921 (Monumenta Germaniae 
Paedagogica 57). 
Adam, Melchior aus Grottkau + 1622 zu Heidelberg. 
A.D. Biogr. ı, 45. Cunradi 2. Bauch 499. 
Anger, Melchior aus Hirschberg, geb. 1547 t 1607 zu Heidel- 
berg. 
Jöcher, ı, 415. Cunradi 5. 
Nach Andreae, Crucenacum Palatinum 503 war er 1600 
Cantor und Präceptor am Gymnasium in Kreuznach. 
Arnold, Daniel. 
Nach Cunradi 7 »Reipubl. Heidelberg. Secretarius. N. in 
Siles. Flor. in officio suo sub captam Heidelbergam 
An. 16224; nach Bad. Gen. land. arch. Pfalz Generalia 
3337 (Dienstbesoldungen) fol. 8 »Adiunctus Secretarij 
Daniel Arnoldt« anno 1618. 
Bernhard, Gregor aus Krossen. 
1617 Schulmeister und Glöckner zu Enzheim, 1620 zu 
Kriegsheim. 
Zimmermann 44, 76. 
Buchholzer, Abraham aus Freystadt. 
1618 Pfarrer zu Bermersheim; auch in Eppelsheim. 
Zimmermann 54, 75. 
Calaminus, Petrus aus Neurode geb. 1556 F 1598 zu Hei- 
delberg. 
A.D. Biogr. 3, 692. Cunradi 35. 
Calaminus, Theodosius, »Silesius«, doctoris Petri piae 
memoriae protessoris filius. 
1606 Diakon und Schulmeister zu Neckarelz, 1608 
Pfarrer zu Armsheim, Schimsheim. 
Zimmermann 52, 91. j 


204 Hecht 


Cibelius, Petrus, »weiland Pfarrherr zu Bilwiss in Schlesien«, 
Vater des Dörscheider Pfarrers Anthonius Cibelius. Als 
verstorben bezeichnet (Bacheracher Kirchenbuch) 1605. 
Fliedner in Monatshefte f. Rhein. Kirch.-Gesch. 6. (1912) S. 254. 

Cibelius, Anthonius, »Parchwicensis Silesius« (Parchwitz). 
1606 Pfarrer zu Hackenheim; 1614 Pfarrverweser und 
Schulmeister in Derschied; 1615 in Heddesheim. 
Zimmermann 153, 160, 201; Weinmann in Monatshefte f. Rhein. Kirch.- 
Gesch. 6. (1912) S. 17. 

Coberus, Benjamin aus Glatz, »tertius zum heil. Geiste in 

Heidelberg. 
1606 Pfarrer zu Mörstadt, vorher Diakon in Alzey. 
Zimmermann 3, 85; H. Becker, Gesch. von Kirche und Schule in Alzey 
(1921) 94. 

Eccius, Nikolaus aus Löwenberg. 

1614 Hofkaplan zu Heidelberg. 
Jöcher 2, 269; Zimmermann 4; Karlsr. Gen.Landesarch. Pfalz Gen. 
3337, fol. 9. 

Eccelius, Maternus aus Frankenstein. 

1560 Pfarrer an der Elisabethenkirche in Breslau; 1562 
entlassen, dann Pfarrer zu Bensheim, musste 1578 dem luth. 
Pfarrer Klinger weichen und starb in Bensheim vor 1582. 
Cunradi 62; Rott in N. Heidelb. Jahrb. 14, 63 Anm. 9, ferner Mitteilung 
des Herrn Prof. Henkelmann, Bensheim. 


Frisius, Johannes Christian aus Lauban. 
Nach Zimmermann 42, 183, 1613 Collaborator in Alzey, 
1618 Pfarrer in Spesbach. 
Vgl. dagegen H. Becker, Die Schulpolitik des Alzeyer Rats im ı17.Jahr- 
hundert, in Hessische Chronik ı2. Jahrgang (1925) S. 167. 

Frisius, Joseph aus Lauban. 
1605 Pfarrer zu Edenkoben. 


Zimmermann 2, 167. 

Gebelius, Hieronymus aus Glogau. 
1588 Pfarrer zu Lorbach, 1606 zu Heidelsheim, 1618 
Schulmeister zu Reihen. 
Zimmermann 92, I10I, 132. 

Graecius (Gretzius) Adam aus Freystadt. 
1608 regens primarius Contubernii, 1611 Pfarrer zu Neu- 
kirchen, 1613 Zotzenhausen, 1616 Neckargemünd, 1619 


Pfarrer und Inspektor zu Bellheim, wo er 1628 noch war. 
Zimmermann 20, 23, 39, 113. Hollweg 404. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 205 


Groerus, Abraham aus Sprottau. 1600 stud. theol. in 
Heidelberg. 

Pfarrer in Fauthei Altenstadt, Schweinckoven. 
Zimmermann 128. 

Halcyonius, Johann aus Hirschberg + 1622 zu Bensheim. 
Erscheint schon 1574 in den Kirchenbüchern von Bens- 
heim als Schulmeister, war etwa seit 1589 Rektor Scholae. 
Er war ein sehr angesehener und begüterter Mann und 
Mitglied des Rats (1606). 

Zimmermann 135; Mitteilung von Herrn Prof. Henkelmann, Bensheim. 

Jacobellus, Jakob aus Neumarkt, teutscher Schulmeister 
am Pädagogium zu Heidelberg. 


Zimmermann 7. Einwohnerverzeichnis der Stadt Heidelberg 1588 in 
N. Arch. f. d. Stadt Heidelberg 1890, 134 Anm. 2. 


Jungnitz, Johann aus Breslau + 1588 zu Heidelberg. 
Cunradi 145. Sein Epithaphium bei Hautz, Die erste Gelehrtenschule, 61. 

Knefelius, Johann aus Freystadt. 
1600 Pfarrer und Inspektor zu Odernheim, 1618 in 
Osthofen. 
Zimmermann 45, 53, 175. Hollweg 420. 

Kyfertus (Kifer), Christian aus Goldberg, geb. 1576, } 1622. 
1600 Diakon, 1610 Pfarrer zu Schriesheim, 1620 in 
Edenkoben. 


Cunradi ı61. Bauch 512. Zimmermann 18, 28, 167. Hollweg 393. Gümbel, 
Gesch. d. prot. Kirche d. Pfalz, 672. 


Lange, Johann aus Löwenberg, geb. 1485, F 1565 zu Hei- 
delberg. 
A.D. Biogr. 17, 637. Cunradi 166. 
Libing, Jonas, Schlesier. 
Lehrer des Pfalz-Zweibrücken’schen Prinzen Johann 
Kasımir (geb. 1589) [vielleicht identisch mit dem von 
Lucae 615 erwähnten Johannes Liebing aus Münsterberg, 
Prof. d. Gymnasiums in Amberg (Oberpfalz) ?] 
Mascus (Masius), Johannes aus Görlitz. 
1601 Diakon zu Alzey, 1606 Pfarrer zu Niedersaulheim. 
Zimmermann 41, 78. Mitteilung des Herrn Pfarrer Becker in Alzey. 
Pareus, David aus Frankenstein, geb. 1548, F 1622 zu Hei- 
delberg. 
A.D. Biogr. 25, 167. Cunradi 208. 
Pareus, Gallus, Bruder des David Pareus, Schwiegervater 
“des Michael Cramer, Rektors in Neustadt. 
* Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. 42, 2 14 


206 Hecht 


1604 Pfarrer in Oberlustadt, 1612 Pfarrer und Inspektor 
in Seltz. 
Zimmermann 109, 125. 

Pitiscus, Bartholomäus aus Schlaune (Grünberg) geb. 1561, 
+ 1613 zu Heidelberg. 
A.D. Biogr. 26, 204. Cunradi 214. J. Tropfke, Gesch. der Elementar- 
mathematik, 2. Aufl. VII (1924) 87ff. Schmidt, Gesch. d. Erziehung der 
Pfälzischen Wittelsbacher (Monumenta Germaniae Paedagogica Bd. 19) 


1899. 
Pitiscus, Samuel aus Grünberg. 
1613 Diakon in Kellerei Dirmstein, 1616 Pfarrer in 
Stetten, 1621 in Mauchenheim. 
Zimmermann 61, 64, 83. 
Practerius (Bracterius), Adam aus Frankenstein. 
1566 alumnus coll. sap. 
Pfarrer in Wachenheim. 
Zimmermann 169. 
Rhenanus, Nikolaus aus Bunzlau. 
1597 Pfarrer und Inspektor in Sinsheim. 
Zimmermann 98. 
Rosinus, Israel, »Lybauensis Silesius«. 
1608 Pfarrer in Rodenberg. 
Zimmermann 103. 
Rott (Rodt), Johannes aus Freystadt. 
1606 Pfarrer in Gundersheim. 


Zimmermann 56. 


Schild (Schilder) Elias aus Hirschberg, 1566 al. coll. sap. 


in Alzey, unter Ludwig VI. emeritus, später Pfarrer in 
Gimmeldingen. 
Hautz, Die erste Gelehrtenschule, ıı, 18. H. Becker, Zur Gesch. von 
Kirche und Schule zu Alzey (1921) 73, 67, 76, 145. 
Ob der ebenfalls gleichzeitig in Alzey wohnende Ausfaut 
Elias Schild auch aus Schlesien stammte, kann vermutet 
werden. 

Schilling, Christoph aus Frankenstein + 1583 in Linz. 
A.D. Biogr. 31, 253. Cunradi 265. 

Scultetus, Abraham ausGrünberg, geb.1566, + 1625in Emden. 
A.D. Biogr. 33, 492. Cunradi 279. Nach Mitteilung von Herrn Pfarrer 


Kamm ist Scultetus im ältesten Schriessheimer Kirchenbuch unter »Diaconi 
und Capellän« verzeichnet. 


in Heidelberg. 
1570 Lehrer am Pädagogium zu Heidelberg, 1572 Pfarrer 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16 und 17. Jahrhundert 207 


Seidel, Martin aus Brieg. 
Hautz, Die erste Gelehrtenschule, 24, 56. 


Seidel, Jakob, dessen Bruder. 
Ebenda. 


Setzer, Zacharius aus Schweidnitz. 
Um 1600 Prof. iur. in Heidelberg. 
Cunradi 289. Bauch 526. 

Siloefius, Daniel aus Glogau. 
1610 Diakon und Schulmeister in Mittelschefflenz, 1611 
Pfarrer in Hagenbach, 1613 in Niedersaulheim. 
Zimmermann 78, 97, 115. 

Sprenger, David aus Neurode. Um 1600 stud. theol. (sap.) 
in Heidelberg. 
Pfarrer in der Inspektion Kirchberg. 
Hollweg 412. 

Thalwenzel, Elias aus Strehlen, geb. 1571, + 1614 in Horn- 
bach, U.J.D. 
Pfalz-Zweibrücken’scher Rat und Rektor des Gym- 
nasiums in Hornbach. 

“ Cunradi 303. 
Tilenus, Daniel aus Goldberg, geb. 1563. Erzieher des 


Kurfürsten Friedrichs V. in Sedan, Professor daselbst. 
Cunradi 307. Fr. Schmidt, Gesch. d. Erzichung der Pfälz. Wittelsbacher 
(Monumenta Germaniae Paedagogica 19) 1899. 


von Tschesch, nach Lucae 590 »Johann Dietrich«, »König 
Friedrichs V. in Böhmen und Pfalzgrafens Rath zu 

-  Heydelberg 1618«; nach Jöcher, 4, 1345 » Johann Theodors, 
sein schlesischer Edelmann, geb. 1595 zu Vogtsdorf, 
wurde des Churfürsten Friedrichs V. zu Pfaltz, als er 
sich zum König von Böhmen krönen liess, und hernach 
1632 des Herzogs Johann Christian zu Brieg Rat.« Be- 
kannt als Mystiker. 

A.D. Biogr. 38, 718. 

Türsius (Tirsius), Johann aus Budissin = Baudiss (Gross- und 
Klein-).. 1590 Kollaborator in Bensheim, 1597 Schul- 
meister in Ladenburg. 

Zimmermann 25. Mitteilung des Herrn Professors Henkelmann, Bensheim. 
Budissin könnte aber auch = Bautzen sein. 

Ursinus, Zacharias aus Breslau, geb. 1534, F 1583 ın Neu- 

stadt a.H. 
A.D. Biogr. 39, 369. Cunradi 318. 
14* 


208 Hecht 


‘ 


Vechner, Georg aus Freystadt. 
1616 Diakon zu Heppenheim, 1619 Pfarrer zu Hohen- 
sachsen. 
Zimmermann 27, 137. 
Wagner, Melchior aus Glogau. 
1602 Pfarrer zu Münster-Dreisen. 
Zimmermann 108. 

Walter, Heinrich aus Sagan; um 1604 stud. theol. in Hei- 
delberg, poeta laureatus. Seine Witwe in der Inspektion 
Rockenhausen. 

Hollweg 415. 

Weber, Petrus aus Neurode. Diakon und Schulmeister in 
OÖsthofen. 

1606 Pfarrer zu Alzey, 1615—1622 zu Heidelberg, zu- 
gleich Kirchenratsassessor. 
Zimmermann 3, 41, 53. 

Weigel, Johann aus Freystadt, stud. theol. um 1604 in 

Heidelberg. 
Pfarrer in Niederflersheim. 
Hollweg 419. Zimmermann sı. 

Weigel, Martin aus Freystadt, stud. theol. um 1603 in 
Heidelberg. 

1607 Diakon zu Odernheim, 1610 Pfarrer zu Mörstadt. 
Zimmermann 46, 85. Hollweg 417. 
Wilhelm, Petrus aus Schweidnitz. 

1618 Schulmeister in Wiesloch. 
Zimmermann 9. 
Wilpert (Wipert, Wiltpret, Wilprett), Balthasar aus Gross- 


Glogau, geb. 1577 + 1625, U.J.D. 

Nach Cunradi 336 Frider. V. Regis Bohem. Consiliarius; nach Lucae 
608 »berühmter Advokatus zu Berlin, und berufener Professor zu Heidel- 
berge. Vgl. auch K. Bruchmann, Die Huldigungsfahrt König Friedrichs I. 
von Böhmen (des Winterkönigs) nach Mähren und Schlesien (in Darst. 
u. Quellen zur schles. Gesch.) Bd.9, S.73, 106 »königlicher Appellationsratt. 


Weickardt, (Weichard), Daniel, »Polislaviensis Silesiust 
(Bunzlau). 
1604 Diakon und Schulmeister in Osthofen, 1607 Pfarrer 
in Schlierbach b. Lindenfels, 1611 in Esselborn, 1615 


in Oppelsheim. 
Zimmermann 37, 53, 54, 56. Fliedner in Monatsh. f. Rhein. Kirch.-Gesch. 
6 (1912) S. 290. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 209 


II. 
Im XVII. Jahrhundert 


Die auf solche Weise entstandenen Beziehungen zwischen 
Schlesien und der Pfalz wurden begreiflicherweise durch 
den Dreissigjährigen Krieg unterbrochen. Nur vereinzelt 
sehen wir nach diesem noch Schlesier in pfälzische Dienste 


treten. 

Unter Kurfürst Karl Ludwig wurde 1668 der Hofprediger Christian 
Ursinus in Brieg, der sich mit dem Superintendenten Biermahn nicht vertrug 
und deshalb sein Amt freiwillig niederlegte als Inspektor zu Weinheim angestellt, 
wo er bald starb!). Ferner wurde Elias Hosemann aus Briegals Pfarrer 
in Mittelschefflenz angestellt (nach Stocker, Schematismus der evangelisch- 
protestantischen Kirche in Baden, 1681; später, falls es sich um dieselbe Per- 
sönlichkeit handelt, in Heidelsheim, Stebbach, Schluchtern und Bretten)?). 
Johannes Rismann aus Gross-Glogau wurde zum Inspektor zu Seltz und dann 
zum Kirchenrat in Heidelberg ernannt. Er starb 16823). Endlich trat der 1648 
geborene Wolfgang von Schmettau aus Neustadt (Schlesien) als Legations- 
rat, später Geheimerat, in den Dienst des Kurfürsten. Er ging dann in branden- 
burgischen Dienst und war 19 Jahre Gesandter bei den Generalstaaten 4). 

Ergänzungsweise sei hier auch darauf hingewiesen, dass der im Dienste 
des Pfalzgrafen Christian August von der Nebenlinie Sulzbach stehende, als 
Kabbalah-Forscher und religiöser Liederdichter heute noch bekannte, seiner 
Zeit auch als Chemiker berühmte Christian Knorr von Rosenroth aus 
Schlesien stammte; es liegt nahe anzunehmen, dass er zu seinem besonderen 
Interesse für Kabbalah-Forschung schon in der Heimat angeregt worden war. 
Sein Vater war lutherischer Pastor in Alt-Raudten. Im Jahre 1688 wurde er 
zum Kanzleidirektor ernannt; im selben Jahr trat er zum Katholizismus über. 
Er starb 16895). 


Der Hauptsache nach war aber der Zusammenhang 
zwischen der Pfalz und Schlesien im 17. Jahrhundert ein 
dynastischer. Lucae führt folgende Fälle auf, in denen 
schlesische Herzöge pfalzgräfliche Gemahlinnen heimführten 
(5. 1688/89): 


ı) Schönwälder, Die Piasten zum Briege, 3, 221. 

2) Lucae 601. 

3) Lucae 600; Bad. Landesbibl. Karlsr. Handschr. 535. 

4) Lucae 596; Struv 707; Danckelmann, Kirchenpolitik Friedrichs III. 
von Brandenburg usw. in Düsseldorfer Jahrbuch, 28 (1916) $. 129 Anm. 1. 

5) A.D. Biogr. 16, 327; E. Bischoff, Die Kabbalah, 1903, S. 36ff. Genca- 
logisch vgl. Taschenbuch der freiherrl. Häuser (Alter Adel und Briefadel) 1868 
bis 1921 und Geschichte der Familie Walz (gedruckt) S. ıı. Das Gesangbuch 
für die evangelisch-protestantische Kirche Badens enthält von ihm das Lied 
®Morgenglanz der Ewigkeit« (Nr. 521). 


210 Hecht 


Georg III., Herzog zu Liegnitz und Brieg hatte in 
zweiter Ehe zur Gemahlin die Prinzessin Elisabeth Maria 
Charlotte, eine Tochter des Pfalzgrafen von Simmern 
Jüngere Linie, Herzogs Ludwig Philipp und seiner Gemahlin 
Maria Elenora aus dem Hause Hohenzollern; von ihr wird 
noch die Rede sein. 


Ferner Henricus Wenceslaus, Herzog zu Münsterberg 
und Oels; er war vermählt mit der Prinzessin Anna Mag- 
dalena, der Tochter des Pfalzgrafen Georg Gustav von 
Veldenz und der Maria Elisabeth (Tochter des Pfalz- 
grafen Johann I. von Zweibrücken mittlere Linie). Anna 
Magdalena wurde in Lauterecken 1602 geboren. Die Ver- 
mählung fand in Oels 1617 statt. Sie starb, kinderlos, im 
Jahre 1630 in Bernstadt und ruht daselbst in der Schloss- 
und Pfarrkirche bei St. Katharina. 


Endlich war Eusebius Wenceslaus, Herzog zu Sagan 
und Fürst von Lobkowitz, Kaiserlicher Oberhofmeister mit 
der Prinzessin Augusta Sophia, einer Tochter des Pfalzgrafen 
August aus der Nebenlinie Sulzbach und seiner Gemahlin 
Hedwig (Tochter Herzogs Johann Adolph v. Holstein- 
Gottorp) vermählt. Augusta Sophia wurde in Sulzbach im 
Jahre 1624 geboren. Die Vermählung — sie war die zweite 
Gemahlin — fand in Nürnberg 1653 statt. Sie schenkte 
ihrem Gemahl 4 Söhne und ı Tochter. Sie starb 1682 in 
Nürnberg und ruht daselbst in der St. Lorenzkirche. Sie 
war die Schwester des obengenannten Pfalzgrafen Christian 
August, in dessen Dienst Knorr von Rosenroth stand, sowie 
eine Base der Kaiserin Eleonore, der Gemahlin Leopolds I."). 

Die wichtigste schlesisch-pfälzische Beziehung im 17. 
Jahrhundert, auch historisch bedeutsam, brachte aber der 
Aufenthalt der Kurfürstin-Witwe Elisabeth Charlotte von 
Brandenburg 1650 bis 1660 in dem damals zu Schlesien ge- 
hörenden Krossen?*), wo sie ihren Witwensitz hatte. In 


ı) A. Wolf, Fürst Wenzel Lobkowitz (1869). Patriotisches Archiv 2 (1785) 
S. 211; Pfeiffer, Sulzbach i. O., 1903. 

2) C.v. Obstfelder, Chronik der Stadt Crossen, 1895. Krossen beher- 
bergte auch die Winterkonigin auf ihrer Flucht nach der Schlacht am Weissen 
Berge unter einer Bedeckung von 300 Reitern unter dem Befehl der Herzöge 
von Holstein und Weimar (22. Nov.). 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 211 


ihrer Hand liefen so viele Fäden zusammen, dass man in 
dem damaligen Krossen geradezu einen Mittelpunkt 
schlesisch-brandenburgisch-pfälzischer Beziehun- 
gen erblicken darf. Elisabeth Charlotte war die Tochter 
des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz und der Luise 
Juliane aus dem Hause Oranien. Im Jahre 1616 wurde 
sie mit dem Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg 
(+ 1640) vermählt. 

Das Fürstentum Krossen bildete einen Teil von Nieder- 
schlesien, gehörte aber dem Kurfürsten von Brandenburg. 
Krossen war svon geraumen Zeiten her gemeiniglich wegen 
der guten Bequemlichkeit denen Churfürstlichen und Marg- 
gräflichen Wittwen zum Wittwen-Sitz verordnet und ein- 
geräumet worden« (Lucae S. 1544/45). So auch Elisabeth 
Charlotte. Die Verschreibung dieses Witwensitzes war schon 
in den Ehepakten vereinbart worden. (Widdumsverschreibung 
vom 22. Oktober 1617.) Der kurpfälzische Geheime Rat und 
Fauth Heinrich Dietrich von Schönberg nahm in Vertretung 
der pfälzischen Fürstin zusammen mit dem Kanzler zu 
Küstrin, Johann von Benkendorf, und mit dem Brandenbur- 
gischen Rat und Verweser des Fürstentums Krossen, Joachim 
von Winterfeld, am 10. November des nämlichen Jahres die 
Huldigung daselbst entgegen und erstattete 16 Tage später 
zu Heidelberg seinem Herrn ausführlichen Bericht, was er 
dort gefunden). 

Im Jahre 1650 zog Elisabeth Charlotte auf ihrem Witwen- 
sitz Krossen ein. Otto von Schwerin war besonders beauf- 
tragt, ihre Angelegenheiten zu leiten. Aus ihren Briefen an 
ihn?), aus Briefen ihrer Nichte Elisabeth, der berühmten 
Äbtissin von Herford, und aus anderen zeitgenössischen Be- 
richten ergibt sich ein klares Bild ihrer Persönlichkeit, von 
dem Leben in Krossen und den von ihr gepflegten schlesisch- 
pfälzisch-brandenburgischen Bezichungen. Mit rühmenden 
Worten fasst die Pfalzgräfin Elisabeth in dem Brief, in dem 
sie ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig in Heidel- 
berg den Tod der Tante anzeigt, ihren Eindruck von der 


ı) E. Göbel, Beiträge zur Gesch. der Elisabeth Charlotte von der Pfalz, 
in Neue Heidelberger Jahrb. XV (1908). 
2) Orlich, Friedrich Wilhelm der Grosse Kurfürst, 1836, Beilagen S. 32—45. 


212 Hecht 


Bedeutung der Kurfürstin Elisabeth Charlotte zusammen: 
sjamais personne n’a este’tant regretee, on la pleure au 
voisinage, dans les villes apartenantes a lempereur comme si 
ce fut le protectrice du pays. Je ne vous importuneray pas 
de mes douleurs sachant bien que vous ny manquez point 
vostre part, puisque vous avez perdu une parente qui 
servoitd’ornementala maison dontvousesteschef!).« 


Es sei hier daran erinnert, dass Elisabeth Charlotte die 
Mutter des Grossen Kurfürsten war. Der unglückliche Win- 
terkönig war ihr Bruder gewesen; dessen Witwe lebte bei 
den Verwandten in Holland. Unvermählt war ihre ältere 
Schwester Katharina Sophia geblieben. Das jüngste der 
8 Geschwister war ihr Bruder Ludwig Philipp, der die Jüngere 
Linie Pfalz-Simmern in Kaiserslautern und Kreuznach be- 
gründete; seine Frau war eine spätgeborene Tochter, das 
jüngste Kind des Kurfürsten Joachim Friedrich von Branden- 
burg. Bekannt ist, in welch drückender Lage alle Ange- 
hörigen des kurpfälzischen Hauses nach dem Dreissigjährigen 
Krieg sich befanden). 

Wie Elisabeth Charlotte ihrer Mutter Luise Juliane, die 
vor den die Pfalz besetzenden Feinden fliehen musste, ein 
Asyl bot und ihr bis zu ihrem Tode eine fürsorgende Tochter 
blieb, so war sie auch zeitlebens eine treue und liebe Schwester, 
die sich, wo immer es not tat, ihrer Geschwister annahm. 
Vor allem bot sie ihrer Schwester Katharina Sophie bei 
sich ein Heim. Auch in Krossen wohnte Katharina Sophie 
bei ihr und widmete sich mit ihr der Fürsorge ihrer An- 
gehörigen. Auch bei ihrem Tode3) kommt daher bei der 


!) K. Hauck, Die Briefe der Kinder des Winterkönigs in Neue Heidel- 
berger Jahrb. XV (1908) S. 166. 

2) Vgl. wegen der Pfalz-Simmern Jüngere Linie Rodewald. Die Grüfte 
und Inschriften der Simmerner Stephanskirche in Mitteilungen des historischen 
Vereins der Pfalz 46 (1927). Hecht, Gebürtige Pfälzer als Träger der preussi- 
schen Kirchenpolitik im Streit um die Heiliggeistkirche in Heidelberg, in dieser 
Zeitschrift N.F. XLI, S. 178tf. 

3) Sie sagte die Stunde ihres Todes voraus. »Le jour devant sa mort, 
ou elle paya ses debtes, gaga ses gens, fit des aumones et bien d’autres aftaires, 
quand on la pria de se reposer, elle repondit: »Ich werde nicht ruhen biss morgen 
abent um sieben uhr die ewige ruhee. c’est l’heure, que Dieu la retiree du monde.« 
Hauck, a.a.O., S. 200. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 213 


Pfalzgräfin Elisabeth das schmerzliche Gefühl des Verlustes 
zum Ausdruck: »ma perte ne sera pas si tost reparee; car il 
ne reviendra plus rien au monde pour m’aimer comme madame 
la princesse Cathrine a fait")«. 

Beide Schwestern übertrugen ihre Liebe zu den Ge- 
schwistern auch auf deren Kinder. Auch diesen wurde, so- 
weit notwendig, Krossen ein Asyl. Um ihre in Geldnöten 
befindliche Mutter, die Winterkönigin, zu entlasten, begaben 
sich die Pfalzgräfin Elisabeth und ihre um 8 Jahre jüngere 
Schwester Henriette Marie zum Besuch ihrer Tanten nach 
Krossen. Wir sehen hier die Pfalzgräfin Elisabeth teilnehmen 
an der Sorge ihrer Tanten um die Versorgung der Ver- 
wandten, die sich hauptsächlich im Einfädeln von Heirats- 
plänen betätigte. Die Korrespondenz mit dem Kurfürsten 
Karl Ludwig, ihrem Bruder als dem Chef des Hauses wegen 
der Vermählung der Schwester Henriette Marie mit dem 
Fürsten Sigmund Rakoczy von Siebenbürgen wurde von 
Krossen aus, ausser der Braut selbst, von der Pfalzgräfin 
Elisabeth geführt. Bei dieser Vermählung handelte Elisabeth 
Charlotte gewissermassen an Mutterstelle, da ja die Winter- 
königin in weiter Ferne weilte. Elisabeth Charlotte hatte 
in derlei Angelegenheiten Erfahrung; ihr waren die Be- 
ziehungen nicht fremd, die das Haus Brandenburg zu Bethlen 
Gabor in ein verwandtschaftliches Verhältnis gebracht hatten; 
an dem Zustandekommen der Heirat ihrer Schwägerin 
Katharina mit jenem Fürsten von Siebenbürgen war sie 
lebhaft beteiligt gewesen. Durch Elisabeth Charlotte wurde 
am 28. August 1650 dem Prinzen Sigmund Rakoczy die 
Hand der Pfalzgräfin Henriette Marie feierlich versprochen. 
Bei den Verhandlungen über den Hochzeitsvertrag stellte 
Elisabeth Charlotte ein »Projekt« über die »Heuratspunkte« 
auf. Die Heirat durch Stellvertretung fand in Krossen statt). 

Für die Pfalzgräfin Elisabeth wurde der Aufenthalt in 
Krossen insofern von Bedeutung, als sie hier gelegentlich 
eines Besuches ihrer Tante Marie Eleonore von Pfalz-Simmern 
deren Hofprediger von Dalen kennen lernte, der ein Freund 


ı) Ebenda. 
2) Anna Wendland, Die Heirat der Prinzessin Henriette von der Pfalz 
usw. in Neue Heidelberger Jahrb. XIV. 


214 Hecht 


des berühmten Coccejus war. Durch ihn lernte sie die Vor- 
lesungen dieses Gelehrten über das Hohelied kennen, von 
denen sie sehr eingenommen wurde. In der Folgezeit ent- 
wickelten sich zwischen beiden auch persönliche Beziehungen, 
die Coccejus dazu veranlassten, der Prinzessin seinen Kom- 
mentar über das Hohelied zu widmen!). 


Es liegt auf der Hand, dass diese Pflege verwandtschaft- 
licher Beziehungen zahlreiche Verwandtenbesuche in Krossen 
mit sich brachten. Die Verwandten der verschiedenen Zweige 
trafen sich bei den Tanten in Krossen. Bei einem solchen 
Besuch in Krossen im Jahr 1655 wurde der jüngste Bruder 
der Fürstin Ludwig Philipp vom Tode ereilt. Seine Witwe 
Marie Eleonore war wiederholt zu Besuch in Krossen. Auch 
ihre Tochter Elisabeth Marie Charlotte hielt sich längere 
Zeit bei den Tanten in Krossen auf. Gelegentlich eines solchen 
Besuches wurde die Vermählung dieser Prinzessin mit dem 
verwitweten Herzog Georg III. von Brieg in die Wege ge- 
leitet. 


Denn die Kurfürstin Elisabeth Charlotte war auch mit 
den Piasten in Liegnitz und Brieg verbunden. Auch mit 
den Mitgliedern dieses Geschlechts stand sie in persönlicher 
Beziehung: »sonst sollte ich diesen Brief gern länger machen, 
so kommet aber die Fürstinn von Ligenitz, als schliesse ichs, 
so schreibt sie an Schwerin). Zur Zeit als Elisabeth Charlotte 
ihren Witwensitz Krossen im Jahre 1650 antrat, war Herzog 
Georg Rudolph von Liegnitz Oberlandeshauptmann Schle- 
siens; er residierte fast ständig in Breslau bis zu seinem Tode 
1653. Das Fürstentum Brieg wurde um das Jahr 1650 von 
den 3 Söhnen Georg, Ludwig und Christian des im Jahre 
1639 gestorbenen Herzogs Johann Christian gemeinsam re- 
giert. Die Gemahlin Johann Christians, also die Mutter 
dieser 3 Brüder, war die schon 1625 verstorbene Hohenazollern- 
prinzessin Dorothea Sibylle, die jüngste Tochter des 1598 


!) Über die Pfalzgräfin Elisabeth (im Familienkreise »Elsee gerufen) 
vgl. Wille, Pfalzgräfin Elisabeth, Äbtissin von Herford, in Neue Heidelberger 
Jahrb. XI. Ferner Guhrauer in Raumers historischem Taschenbuch 3. Folge, 
I. Jahrgang; A. Wendland, Sechs Briefe der Pfalzgräfin Elisabeth usw., in dieser 
Zeitschrift N. F.XXXIV. 


2) Orlich, a.a.O., Beilagen S. 39. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 215 


verstorbenen Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, 
also eine Schwester des Kurfürsten Joachim Friedrich, dessen 
Tochter Marie Eleonore mit dem jüngeren Bruder der Elisa- 
beth Charlotte, Pfalzgraf Ludwig Philipp in Kaiserslautern 
(Kreuznach) vermählt war. Als Elisabeth Charlotte in 
Krossen einzog, wohnten die zwei jüngeren Brüder mit ihren 
Gemahlinnen im Residenzhaus zu Brieg, Georg war nach 
Ohlau gezogen. Er war damals vermählt mit der um 10 Jahre 
älteren Schwester der beiden Oelser Herzöge, Sophie Katha- 
rina, die früher mit dem 1632 als schwedischer Oberst ge- 
storbenen Pfalzgrafen Johann Friedrich von Veldenz verlobt 
gewesen war. Aus dieser Ehe war im Jahre 1646 ein Töchter- 
chen geboren worden. 

Über die Verhandlungen, die zur Vermählung Herzogs 
Georg von Brieg nach dem Tode seiner ersten Gemahlin mit 
der Prinzessin Elisabeth Marie Charlotte, führten, wobei die 
Fäden in den Händen der Kurfürstin Elisabeth Charlotte, 
ihrer Schwester Katharina Sophie sowie der Pfalzgräfin 
Elisabeth lagen, gibt die Darstellung bei Lucae in Verbin- 
dung mit den im Staatsarchiv Breslau liegenden Akten ein 
kulturgeschichtlich interessantes Bild. »Nunmehr war Hertzog 
George, nach aussgehaltener Trauerzeit, bedacht, auff Ein- 
rathen vieler hohen Alliirten, ihm eine Gemahlin zu erwehlen, 
welche hierzu vor andern die damalige Pfaltz-Simmerische 
Princessin Elisabeth Maria Charlotte recommendirten indem 
sie nun, samt dero Frau Mutter, Frauen Maria Elconora, 
geborenen Prinzessin aus dem Chur-Hause Brandenburg, 
Pfaltzgraf Ludwig Philips zu Simmern verwittibte Gemahlin, 
zu Crossen bey der auch verwittibten Frauen Churfürstin 
zu Brandenburg sich eine Zeitlang divertirte, liess der Hertzog 
deroselben Person wegen, durch einen Cavallier recognosciren 
und nach Befindung dero Schönheit, Conduite und Ouali- 
täten alszbald amı gehörigen Ort durch Melchior Friedrich 
Freyherrn von Canitz umb sie ordentlich anwerben. So bald 
Hertzog George dero erwünschte Resolution und Bildnus- 
Wechsel erhielte, gab er deroselben in eigener Person zu 
Crossen die Visiter)«. Über den Verlauf dieser »Visite« sind 
wir aus einem Brief des Bräutigams genau unterrichtet. 


ı) Lucae S. 1489. 


216 Hecht 


Noch am Tag seiner Ankunft in Krossen, wo er die Prin- 
zessinnen Katherine Sophie und Elisabeth, die verwitwete 
Herzogin von Simmern und ihre Tochter Elisabeth Marie 
Charlotte antraf, wurde er »allerseits« in Audienz empfangen. 
»Worauf wir gestern uns bei den Fürstl. Simmerischen mit- 
gebrachten Officiren Herrn Hofmeister von der Dahm und 
Herrn Hofprediger Johann von Dahlen (sintemahlen Herr 
Dr. Romswinckel zurück zu Berlin verblieben) insinuiret und 
ihnen die vorhabende Werbung zum besten recommenditret, 
vornehmlich aber bei Ihrer Durchl. Princessin Catherina 
durch Herrn Marschal Berssdorfer umb gute Förderung 
ansuchen lassen, so dann auch glücklich erfolget, alls daß 
gestertt um 9 Uhr morgens, Wir zu solenner Audientz in 
hochgedachter Princessin Zimmer erfordert, in allerseits Er- 
lauchter Personen Anwesenheit unsere. habende Werbung, 
worzu daß es alls angestellt werden solle, uns Anleitung 
gegeben worden, von wegen Ew. fürstl. Gna. abgeleget und 
darauf Öffentlich Antwort mit einem erfreulichen Ja, so von 
der Princessin selbst so von Dehro Frau Mutter erlanget, 
welches, wie abermahl Anleitung beschehen, anders nicht, 
als mit Überreichung des von hochermellter Princessin von 
Ew. fürstl. Gna. destinirten völligen Praesents bedanksaget 
werden möge, welches auch jenes Orths, alls man gar wohl 
vermerken können, sehr angenehm gewesen und nechst ge- 
gebenen Handschlag und deutlicher Erklärung, daß Ihro- 
selbte Ew. fürstl. Gna. Ihrer beständigen Treue und Liebe 
versicherte, mit einem feinen Deamantringe so biß dato bei 
uns, ausgewechselt worden !)«. 

Am andern Tag wurde alsbald auch »in Ihrer Durchl. 
Princessin Catharina Zimmer« über die Ehepakten beraten. 
Die Verhandlungen darüber gestalteten sich sehr schwierig, 
teils wegen sachlicher Hindernisse, besonders weil die Familie 
der Braut finanziell sehr schlecht stand, teils aus persön- 
lichen Gründen, weil der von pfalz-simmernscher Seite die 
Verhandlung führende Dr. Romswinckel den Beteiligten 
durch seine Gründlichkeit auf die Nerven gegangen zu sein 
scheint. In einem Brief an Schwerin schreibt Herzog Georg: 


ı) Staatsarchiv Breslau, Rep. 20, L.B.W.I. 38Sb, 2. Hälfte. Ich verdanke 
den Hinweis auf diese Akten Herrn Dr. Günther Kersten in Brieg. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 217 


sabsonderlich habe ich sein böses Gemüth bey völliger Aus- 
fertigung der bereits zu Crossen debattirten Ehepakten ver- 
spüret, indem auf Ihrer DI. seiten durch ihn fast alle Augen- 
blick unnötige dubia und Änderungen moviret worden, auch 
Mir meiner Gemahlin Ld. und meinen Rhäten mit recht 
empfindlichen Worten begegnet und noch kurz vorm Abzug 
das praesent, so meine Gemahlin ihm aus guter Meinung ver- 
ehren lassen, nicht zu weniger Beschimpfung einem Laquaien 
gegeben').«e Die Dinge spitzten sich derart zu, dass die 
Schwiegermutter wenige Tage nach der Hochzeit Kopf über 
Hals nach Hause reiste. Darüber schreibt Herzog Georg 
dem Kurfürsten von Brandenburg: »So haben wir doch 
beiderseits über bewegliches Bitten nichts erhalten können, 
sondern Selbte seind bei diesem bösen Wege u. Wetter ver- 


wichenen m Novembris aufgebrochen, und über Leipzig 


gegen Lautern fortgereiset, da dann zu besorgen, dass sie 
unterwegs von der Kälte und sonsten allerhand Ungemächlig- 
keit empfunden werden, welches ich höchlichen beklage. 
Die Ursache aber solches schleunigen Aufbruchs kann ich 
niemanden anders dann dehro Rhat Dr. Romswinckel bei- 
messen, welcher in vielwege zwischen ihrer Frau Mutter und 
meiner Gemahlin Widerwillen gestiftet!).« Die finanzielle 
Schwierigkeit des für die Vollziehung der Ehepakten haft- 
baren Bruders der Braut, des Pfalzgrafen Ludwig Heinrich 
Moriz, war so gross, dass Herzog Georg im Jahre 1662 den 
Pfalz-Zweibrücken’schen Hofmarschall Balthasar von Schmied 
und Schmiedefeld bevollmächtigte und beauftragte, die in 
den Ehepakten »zur Ausrichtung des fürstlichen Beilagers 
seiner Frau Schwester« zugesagten 5000 Reichstaler per- 
sönlich beizutreiben, zu deren Bezahlung sich Ludwig Hein- 
rich Moriz wegen Beisteuer zur »Ärmatur« des Reichs gegen 
den Erbfeind ausser Stande erklärte®). 

Die Vermählungsfeier fand Mitte Oktober statt. »Als 
die Zeit herbey rückte dess vorhabenden Beylagers, schickte 
der Herzog eine ansehnliche Gesandschafft samt dem kost- 


ı) Staatsarchiv Breslau Rep. 20, L.B.W.I. 388d. Romswinckel trat in 
Brandenburgische Dienste und wurde Gesandter des Kurfürsten im Haag. 
Vgl. Orlich, a.a.O., Beilagen S.5 Anm. 7. 


218 Hecht 


baren Brautwagen nacher Crossen nemlich Herrn Augustum 
Grafen von der Lignitz, dess Briegischen Fürstenthums 
Landeshauptmann (sein Halbbruder) nebst Herrn Melchior 
Friedrich Freyherrn von Canitz vornehmen Rath, und mit 
demselbigen sechs vornehme Cavalliers samt der wolmon- 
tirten Leib-Guarde zu Ross, vielen Kutschen und Dienern 
und was sonst eine dermassen extraordinaire Ambassade ver- 
ansehnlichen mochte. Indem nun diese Gesandschaft ihr 
Creditiv abgeleget, und bey der Fürstlichen Braut die Be- 
grüssungs- und Glückwünschungs Complimenten abgelegt 
hatten, erhub sie sich samt der Frauen Mutter mit einer 
ziemlichen starken Suite von Adelichem Frauenzimmer und 
Cavallieren, unter denen etliche vornehme Chur-Branden- 
burgische Ministri waren, weiter in Schlesien und zwar am 
ersten nach Lignitz...« (Lucae S. 1489). In Glogau schon 
wurde sie festlich begrüsst. Hier waren die Landstände des 
Fürstentums Glogau, deren Syndikus Andreas Gryphius 
war, darauf bedacht, dass den Empfangstfeierlichkeiten durch 
die Aufführung eines Schauspiels des berühmten Dichters 
ein besonderer Glanz verliehen wurde. Gryphius stand mit 
der fürstlichen Braut in gelchrt-freundlichem Verkehr. Ihr 
hatte er schon 1648 sein lateinisches Epos, das olivetum, 
gewidmet und später den Papinian. Die Sammlung seiner 
lyrischen Gedichte enthält ein Sonette an die pfälzische 
Prinzessin und das der Übersendung des Papinian beigefügte 
Epigramm?). Andreas Gryphius dichtete zu ihrem Empfang 
ein Doppelspiel: »das verliebte Gespenst«, Gesangspiel, und 
»die geliebte Dornrose«, Scherzspiel, letzteres in schlesischer 
Mundart, das am 10. Oktober 1660 vor der Braut aufgeführt 
wurde?). Der Dichter lässt am Ende des Stücks die Braut 
durch Hymen anreden: 


»Glück zu, Du Licht der Pfalz, Du Sonne, 
Die Du Piastens Stamm aufgehst, 

Und nun sich Phöbus neigt, mit Wonne 
Den hochgewünschten Lauf erhöhst. 


ı) Palm, Andreas Gryphius, Lyr. Ged., 1884 (Lit. Ver. Stuttg. 171) 
S. 184, 411. 
2) Palm, Andreas Gryphius, Lustsp., 1878 (Lit. Ver. Stuttg. 138) S. 235. 


Schlesisch-kurpfälzische Bezichungen im 16. und 17. Jahrhundert 219 


Wie rauh und lang hat es gewittert! 
Wie war der Brieger Haus erschüttert! 


Georg eröffne Herz und Schlösser! 

Fürst, ob dem Zeit und Nachwelt starrt. 
Schau Fürst, der Himmel meint es besser, 
Du hast nach Angst den Trost erharrt. 
Gepaarte Götter dieser Erden, 

Wer kann euch vorgezogen werden! 


Lebt ewig! lebt und wachst und blühet! 
Piastens Stammbaum spross und grün’ 
Bis sich die Ewigkeit bemühet 

Den Lauf der Zeiten einzuziehen 

Und euch auf höhern Thron erhebe! 
Piastens Haus blüh, wachs und lebe! 


Chor. 


Charlotte leb, o leb! 

Der milde Himmel geb, 

Was eur Geschlecht erheb, 

Und kröne die verliebten Sorgen 
Mit viel Charlotten und Georgen !« 


Dieser letzte Wunsch sollte nicht in Erfüllung gehen. 
Die Fürstin war schon als junges Mädchen von zarter Ge- 
sundheit gewesen; als sie 15 Jahre alt war, schrieb ihre Base 
Elisabeth über sie: »sdie dochter ist etwas übel, halte, sie wird 
die bleiche Farbe bekommen t!)«. Sie wurde schon im Herbste 
1662 von einem starken Husten befallen, welcher im Früh- 
ling 1663 verstärkt wiederkehrte. Vergebens hatte sie sich 
des Landecker Brunnens bedient; die Schwindsucht begann 
sich bei ihr auszubilden. Auch die Kunst der Ärzte zu Breslau, 
wohin sie sich begab, vermochte nichts dagegen. Sie kehrte 
von Breslau nach Briceg zurück und verschied dort am 20.Mai 
1664, im Alter von 25 Jahren. Sie wird als ein Vorbild von 
Züchtigkeit und Leutseligkeit gerühmt. Die auf ihren Tod 
geprägte Denkmünze trug die Umschrift »Exemplum casti- 


ı) Hauck, a.2.0., S. 81. 


220 Hecht 


tatise. Sie wusste sich immer bald zu bezwingen, wenn in- 
folge der Kränklichkeit die Heftigkeit sie übermannte. Fehler 
der Untergebenen entschuldigte sie mit den Worten: »wir 
sind ja alle Menschen«. Ihr grösster Kummer bestand darin, 
dass sie ihren Gemahl nicht mit Kindern erfreuen sollte. 

Ihr Gemahl überlebte sie nur acht Wochen. In seiner 
Bibel hatte er den Wunsch, ihr bald nachzufolgen, einge- 
zeichnet. Er erzählte dem Superintendenten Biermann, was 
sich zwischen ihm und seiner Gemahlin in Breslau zugetragen, 
als er um Mitternacht zu der Schwerkranken gekommen. 
Sie habe sich von ihm das Versprechen geben lassen, mit 
ihr zu sterben, und er habe erwidert, er sei bereit, wenn es 
Gottes Wille sei. 

Da die Leiche der Herzogin noch nicht beigesetzt war, 
fand ihre Bestattung am 7. Oktober, die des Herzogs am 8. 
statt. Kaiserliche und fürstliche Abgesandte waren zugegen; 
die Mutter der Verstorbenen wurde durch Graf Augustus - 
vertreten, der Bruder Ludwig Heinrich Moriz durch den 
Pfalz-Simmernschen Hofmeister Ludwig Wilhelm von Damm. 
Der Superintendent Biermann hielt die Leichenrede auf 
Römer 8, 28 »denen die Gott lieben müssen alle Dinge zum 
Besten dienen«. 


Dorfhin, wo die Pfälzerin Elisabeth Marie Charlotte 
als Piastenherzogin gewaltet hatte, führte wenige Jahre später 
(1689) der Pfalzgraf von Neuburg Karl Philipp, der Sohn 
des Kurfürsten Philipp Wilhelm von der Pfalz und dessen 
späterer Nachfolger in der Kurwürde, seine junge Gemahlin. 

Mit dem Erlöschen des Piastengeschlechts von Brieg 
war das Fürstentum an den Kaiser zurückgefallen. Die 
fürstlichen Güter wurden kaiserliche Domänen. Der Kaiser 
gebrauchte die Einkünfte des Fürstentums, um seine Gläu- 
biger darauf anzuweisen. Für welche Verpflichtung der 
Kaiser damals das Fürstentum Karl Philipp zum Pfandbesitz 
gab, ist nicht ersichtlich. Später jedenfalls dienten alle drei 
Fürstentümer als Sicherheit für ein aus dem Ehebeibringen 
seiner zweiten Gemahlin dem Kaiser gewährtes Darlehen 
von 100000 fl., das in den Rechnungen unter dem Namen 
versicherte Lubomirskysche Dotalgelder vorkommt. 


Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 221 


Seine erste Gemahlin war die Tochter des Fürsten von 
Radziwil, die junge Witwe des Markgrafen Ludwig von 
Brandenburg, eines Sohnes des Grossen Kurfürsten. Bei 
dieser Vermählung (1688), die heimlich gegen den Willen 
des Grossen Kurfürsten geschah, der eine andere Verbindung 
für sie wünschte, hatte die Kaiserin, eine Schwester Karl 
Philipps, die Hände im Spiele‘). Aus dieser Ehe wurden 
in Brieg 4 Kinder geboren, von denen aber nur die später 
an den Erbprinzen Joseph Karl Emanuel von Pfalz-Sulzbach 
vermählte Tochter Elisabeth Auguste Sophie zu Jahren kam. 
Seine Gemahlin starb in Brieg im Jahre 1695. Im Jahre 1701 
vermählte sich Karl Philipp in zweiter Ehe mit Theresia 
Katherina, einer Tochter des Fürsten Joseph Karl Lubo- 
mirsky von Östrog. 


Karl Philipp wohnte in Brieg bis zu seiner Übersiedlung 
nach Innsbruck als kaiserlicher Statthalter von Tirol im 
Jahre 1707. Er führte ein fröhliches Leben; täglich in der 
Woche, ausser Freitag und Samstag war bei Hofe Gesell- 
schaft). 


Zu gleicher Zeit, in der Karl Philipp in Brieg residierte, 
nahm sein jüngerer Bruder Franz Ludwig den Bischof- 
stuhl von Breslau ein. In der Geschichtsliteratur wird sein 
Verdienst um die Förderung der Kunst in Schlesien gerühmt. 
Er wurde 1716 Kurfürst von Trier und 1729 Kurfürst von 
Mainz3). 


Dass sich die Schlesier am Rhein und Neckar wohl- 
fühlten, geht aus allem hervor. Dass aber umgekehrt auch 
das Schlesierland den Pfälzern gefiel, ergibt sich aus der von 
Lucae (19) überlieferten Äusserung »eines fürnehmen Statist- 
und Raths« der Pfalzgräfin Marie Eleonore, der diese zur 
Vermählung ihrer Tochter Elisabeth Marie Charlotte mit 
Herzog Georg von Brieg begleitete. Als »dieser Rath bey 
solcher Gelegenheit der Schlesischen Fürsten Pracht, die 


3) Schiemann, Luise Charlotte Radziwil, Markgräfin von Brandenburg, 
in Forsch. z. Brand. u. Preuss. Gesch. 3. (1890) 125. 


2) Egger, Gesch. Tirols II. (1876) S. 515. 
3) Grünhagen, Gesch. Schlesiens 11. (1886) S. 426, 427. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 15 


222 Hecht 


Menge ihrer tapferen Noblesse, derselben schöne Schlösser, 
zierliche Hofhaltungen, herrliche Colonien, Oeconomien, 
Ländereyen, Fruchtbarkeiten, allerhand ersinnlicher Regalien, 
Überflüssigkeiten, auch der hohen und niedrigen Inwohner 
Qualitäten und Geschicklichkeiten und Lebens-Arten ob- 
servirte, vornehmlich die wohlbestellten Kirchen und Schulen, 
Cantzeleien und Rathhäuser, musste er oftentlich gestehen, 
welcher massen er nimmermehr dergleichen Herrlichkeiten 
in Schlesien zu finden gemeynet hätte, und dass in diesem 
eussersten Anhang Teutschlandes insgemein so viel vortreff- 
liche mit Erudition und anderer Qualitäten gezierte Leute 
wohnen sollten, würden die Ausländer, welche Schlesien 
niemals in Augenschein genommen, und persönlich besuchet, 
schwerlich glauben können«. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. 
von Hirschhorn 


Von 
Hans Will 


I. 


Iland, »wildegraffin von Dune und ringraffin czum 
Ringraffenstein«, die uns hier beschäftigen soll, war eine 
Schwester des Mainzer Erzbischofs Konrad (III.) von Dhaun. 
Durch ihren Vater, Johann II., waren die Besitzungen der 
beiden alten Grafengeschlechter teilweise zusammengekom- 
men!). Der Schwerpunkt der Dhauner Macht lag im mitt- 
leren Nahegebiet, wo die Wildgrafen schon im Io. Jahrhundert 
die Grafenrechte ausgeübt hatten. Weiter unterhalb war 
ihnen zuletzt aus dem rheingräflichen Erbe der berühmte 
Rheingrafenstein zugefallen. Die alten wildgräflichen Schlös- 
ser Dhaun, Kyrburg und Schmidtburg erhoben sich in 
Seitentälern weiter im Hunsrück drinnen, so dass die Be- 
nennung der Dynasten als comes silvagius oder silvester 
vortrefflich passt. Es war ein karges Land, worin, von den 
Weinufern der Nahe abgesehen, nur Holz, Harz und Honig 
in Fülle gediehen. Hinterland, auch hinsichtlich der nahen 
geistigen Mittelpunkte Mainz und Trier. Die Geschichte 
des Geschlechts mit ihren unaufhörlichen Teilungen und 
Parteiungen, die endlose Fehden im Gefolge hatten, wirkt 
streckenweise so düster wie die Forsten und Kahlflächen 
des Waldgebirges, wo sie »mit Kliff und Klaff und Hörner- 
schall« (Bürger) ihre Jagden abhielten. 

Doch sind das Bedingungen, die auf die Entwicklung 
der Einzelpersönlichkeit nicht immer ungünstig einwirken. 
In dem eingangs genannten Konrad hat die Familie zweifel- 
los einen Kopf von politischen Fähigkeiten hervorgebracht. 


ı) Vgl. Schneider, Geschichte des wild- und rheingräflichen Hauses, 
Kreuznach 1854. 


15* 


224 | will 


Er gehört nicht zu den ganz Grossen, die auf dem Mainzer 
Stuhl gesessen haben, aber seine Zeit, eine Zeit der Auf- 
lösung alter Bindungen, war auch nicht danach angetan, 
eine alles bezwingende Autorität zu entfalten. Kein Reichs- 
fürst hat solche besessen, die Kaiser am wenigsten. Die 
Brüder des Erzbischofs, Johann, der Erstgeborene, und 
Friedrich (nach Iland geboren) lebten ihr Ritterleben; die 
drei Schwestern, von denen Iland die älteste war, waren 
alle verheiratet. Mit Daten sind wir nicht sehr reichlich 
versehen; der Vater hatte 1370 nach kinderloser erster Ehe 
zum zweitenmal geheiratet, so dass das folgende Jahrzehnt 
die Geburtsdaten zum mindesten der älteren Kinder ein- 
schliessen muss!). Erst 1398 rückt Iland durch ihre Heirat 
in das Gesichtsfeld des Historikers. 

Zuvörderst einige Worte über den klangvollen Namen 
der jungen Gräfin. Er findet sich in dieser Form sonst nicht, 
entspricht aber dem aus Frankreich (Kaiser Friedrichs Il. Gattin 
Jolante von Brienne!) herübergekommenen, anscheinend nur 
westdeutschen Namen Jolante. Auf diese Spur führte mich die 
Erwähnung bei Weinhold), der unter den Rufnamen des 
14. Jahrhunderts auch Jolenta verzeichnet. Später fand ich bei 
Joannes3) für die Schwester Konrads Ill. die Namensform 
Jolantha. In derselben Form tritt der Name auch bei der 
Tochter Herzog Wilhelms von Jülich auf, der Grossmutter 
Ilands auf mütterlicher Seite, ebenso wie eine jüngere Schwester 
ihrer Mutter gleich hiess. — Am 18. Juni des genannten Jahres 
wurde nun im rheinhessischen Flonheim zwischen Iland und 
ihrer Mutter einer- und Hans von Hirschhorn, dem fünften 
seines Namens, andrerseits »ein fruntschafft und ein ee gerette. 
Dieses Flonheim war der Witwensitz der Brautmutter Jutta, 
die sich vermutlich 1395 — ihr Gatte war 1383 gestorben —, als 
die Söhne erwachsen waren und ihr Erbe teilten, dorthin 
zurückgezogen hatte. Der Schwestern geschieht in dem 
Teilungsvertrag vom 6. August*) nur insoweit Erwähnung, 

ı) Vgl. Aucner, Konrad III. von Mainz und seine Reichspolitik. Halle 
1908, der Konrad, den Zweitältesten, »wohl gegen die Mitte der 70er Jahree 
geboren sein lässt, S. 8. 

?) Die deutschen Frauen in dem Mittelalter, Wien 1882, S. 23. 


3) Rerum Mog.I ad p. 735. 
4) Dipl. Rhingravica fol. 187. & 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 225 


als ihre Rechte an den Eigengütern grundsätzlich gewahrt 
werden. Vermutlich hat auch Iland damals die Wälder 
ihrer Heimat verlassen, um der Mutter in das hügelumsäumte 
Wiestal zu folgen. Das Dorf war gemeinsamer Besitz der 
Dhauner und Kyrburger Linie. Sicherlich war die dortige 
Burg, die z. B. in einer Urkunde des Jahres 1357 vorkommt :), 
der Schauplatz der Verlobung. 


Es wäre verlockend, den Gründen nachzugehen, weshalb 
die hochadelige Jutta, eine geborene Gräfin von Leiningen, 
ihre älteste Tochter mit einem Ritter vermählte, doch müsste 
jeder derartige Versuch an der Knappheit des Materials 
scheitern. Darüber könnten nur Familienbriefe Aufschluss 
geben, aber deren Zeit war im allgemeinen noch nicht ge- 
kommen. Die Ebenbürtigkeit des Herrn von Hirschhorn 
war bei einer strengen Auffassung des Heerschilds zum 
mindesten zweifelhaft?). Wenn Roth von Schreckenstein 3) 
die Hirschhorner auch als »Dynasten zweiter Ordnung« auf- 
fassen möchte, so bleibt doch die Tatsache bestehen, dass 
ihre Besitzungen nicht reichsunmittelbar waren. Allerdings 
rührte ihre Stammburg von einem geistlichen Fürsten, dem 
Erzbischof von Mainz, zu Lehen. Auch war Hans von 
Hirschhorn als Inhaber eines Burglehens in der Reichsburg 
Oppenheim persönlich reichsunmittelbar. Ferner hob ihn 
seine bevorzugte Stellung bei dem Pfalzgrafen und späteren 
König Ruprecht +) über seine Standesgenossen im engeren 
Sinn hinaus, so dass er in dem Verzeichnis des Hofgerichts 
im Lübecker Ratsstreit von 1409 zu den barones gerechnet 
wird (im Gegensatz zu den ministeriales und milites) 5). 


ı) Vgl. Fabricius. Die Herrschaften des unteren Nahetals (= Erl. z. gesch. 
Atlas d. Rheinprovinz VI), S. 373. 

2) Vgl.Schulze, Das Erb- und Familienrecht der deutschen Dynasten 
des Mittelalters. Halle 1871. S. 8ıf. 

3) Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, 
Franken und am Rheinstrom. Freiburg und Tübingen o. J. II, S. 3527. — 
Ähnlich v. Dungern, Der Herrenstand im Mittelalter, 1908, dem besonders 
die Tatsache der svornehmen Allianzen« der Herrenständler auffällt (S. 147). 

4) Vgl. Ritsert, Gesch. der Herrn von Hirschhorn (Arch. f. hessische 
Geschichte und Altertumskunde X, 1864) S. 134f. und S. 235 ff. dieser Arbeit. 


5) Regesten der Pfalzgrafen II, Innsbruck 1912, Nr. 5863. 


226 will 


Endlich sei erwähnt, dass seine Mutter Margerete aus dem 
Dynastengeschlecht der Schenken von Erbach stammte. 

An Land und Leuten brauchte Hans hinter andern 
nicht zurückzustehen. Die Hirschhorner hatten in der zweiten 
Hälfte des 14. Jahrhunderts ihren Besitz erheblich vermehrt. 
Ausser dem alten Hausgut auf beiden Seiten des Neckars 
hatten sie ansehnliche Besitzungen in der Rheinebene an 
sich gebracht. Dass Hans sich mit zwei Brüdern in die 
Stammburg teilen musste, war bei deren Grösse kein Hinder- 
nis; vielmehr war es bei dem damals noch kinderreichen 
Adel das Übliche. Auch der Rheingrafenstein war Ganerben- 
burg. An Hansens Witwertum konnte erst recht niemand 
Anstoss nehmen. Seine erste Ehe mit Else von Kronberg 
hatte nur ganz kurz gewährt, und es war — im Gegensatz 
zum germanischen Altertum — das ganze Mittelalter hin- 
durch die Regel, den Witwenstand bald abzubrechen'). Was 
das Äussere des Ritters Hans angeht, so dürfte er, wenn 
wir ihn nach seinem Grossvater Engelhard Il. (+ 1361) 
beurteilen wollen, eine besonders stattliche Erscheinung ge- 
wesen sein. Von diesem Hirschhorner besitzen wir nämlich 
einen Grabstein, den Schweitzer?) ausführlich beschreibt. 
Da bei dem Kopf Porträtähnlichkeit angenommen wird, 
so haben wir wohl auch aus der kräftigen, 1,84 m hohen 
Figur auf die wirkliche Körpergrösse des Dargestellten zu 
schliessen. 

Auch über eine Beteiligung von Verwandten bei der 
Verheiratung Ilands sei eine Vermutung erlaubt. Ein Bruder 
von Hans, Konrad, war Domherr zu Mainz. Seit 1382 ist 
er als solcher nachzuweisen. Sein Namensvetter aus dem 
rheingräflichen Hause, der spätere Erzbischof, erlangte 1396 
die Würde eines Kanonikus3). Leicht könnte es sein, dass 
er sich gerade dem älteren und erfahrenen Konrad von 
Hirschhorn angeschlossen hat und dass er diesen auch einmal 
— etwa im Frühjahr 1398 — auf Urlaub nach dem unfern 


ı) Vgl.z. B. Koebner, Die Eheauffassung des ausgehenden deutschen 
Mittelalters (Archiv f. Kulturgesch. IX ıgır), S. 157f. 

2) Die mittelalterlichen Grabdenkmäler in den Neckargegenden (Studien 
z. deutsch. Kunstgesch. 14) S. 2ıf., Strassburg 1899. 

3) Auencr, a.2.0., S.8. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 227 


von Mainz gelegenen Flonheim mitnahm. Hier mag dann 
der Hirschhorner Iland kennen gelernt und die Überzeugung 
gewonnen haben, dass sie die geeignete Frau für den ver- 
witweten Bruder sei. Ihr Alter, das man unter Berücksich- 
tigung der oben mitgeteilten Daten auf 23 bis 25 Jahre an- 
setzen wird, mochte sie mehr empfehlen als ein ganz junges 
Mädchen!). 

So kam die Ehe zustande. Ein wichtiger Abschnitt 
war erreicht, der unbedingt wichtigste des mittelalterlichen 
Frauenlebens. Der Ehevertrag hält denn auch die entschei- 
dende Wendung mit angemessener Genauigkeit fest?): Iland 
erhält »zu rechtem zugelt« 1500 Gulden und zwar als Anteil 
an einer Schuldforderung dem Grafen Friedrich von Lei- 
ningen gegenüber, der ein Bruder Juttas war. Verbürgt 
wird die Schuld durch »gutebriefe« der Brüder Johann und 
Friedrich. Ferner sollen diese Hans von Hirschhorn »setzen 
in iren teil czum Ringravenstein bynnen acht tagen darnach 
wann her Hans obgenant des gesynnet«. Diese Bestimmung 
ist nicht klar. Man weiss nicht recht: liegt hier nur eine 
Sicherheit vor oder ist der Anteil an der Feste ein Zu- 
schlag zu der verschriebenen Mitgift? Auf jeden Fall ist 
die in Aussicht gestellte Einweisung Hansens der Ausdruck 
dafür, dass nach fränkischem Recht auch der Mann Anteil 
an der Aussteuer der Frau hat3). Weiter heisst es: »... und 
sol der obgenant jungfrawen Yland alle ire rechte behalten 
sin an Brunckenstein®#) und an allem anderm erbe und gut 
da sie recht czu hat von irem vatter seligen oder von ire 
mutter das noch uff sie komen mochte« Iland verzichtet 
also nicht auf ihr Erbrecht. Das muss besonders betont 

1) Über das häufig sehr jugendliche Ehealter vgl. z. B. Koebner, a.a.O., 
S. 1381. 

2) Kopialbuch der Herren v. Hirschhorn, Staatsarchiv Darmstadt Nr. 5, 
fol. 76a. 

3) Schröder-v. Künszberg, Lehrbuch der deutsch. Rechtsgesch. Berlin 
und Leipzig 1922. S.8135. 

4) Die Namhaftmachung von Brunkenstein ruft eine interessante Episode 
aus der wildgräflichen Geschichte wach. (Vgl. Schneider, a. a. O., S. 56). Noch 
zu Ilands Lebzeiten (1411) wurde die Burg zerstört, und zwar durch ihren eignen 
Bruder Friedrich, der vertragsbrüchigen Gegnern die Gelegenheit nehmen 


wollte, sich in nächster Nähe von Dhaun festzusetzen. Ilands Ansprüche waren 
also schr platonisch. 


228 will 


werden, weil vom 13. Jahrhundert an in steigendem Masse 


gerade beim hohen Adel die Mitgift als Erbabfindung gilt"). 


In der gleichen Höhe wie die Barmitgift wurde — 
snach zugelts recht« — die »wiederlegunge« festgesetzt, und 
zwar soll Hans der Braut die 1500 fl. »bewisen«. Offen- 
bar bedeutet der Ausdruck Widerlegung hier »die für ein- 
gebrachte Gelder in Satzungs- oder Rentenform seitens des 
Mannes bestellte Sicherheit?).. Das eigentliche Wittum 
kann nicht gemeint sein, denn über die Leibzucht wird an- 
schliessend folgendes bestimmt: ».... und sol ir darczu 
dritehalb tusent gulden bewisen und bewedomen yr lipczucht 
nach wedoms gecht und sol ir das alles (d.h. Widerlegung u. 
Leibzucht) wol verbrifen und versichern daz sie des wol 
sicher sy und sol die bewisunge geschen an Ellencz (Neckar- 
elz) der burge halbe und off sinen guten aller nechst da by 
gelegen... .«. Diese doppelte Festsetzung einer scontrados«3) 
bringt eine weitere Unklarheit in den Vertrag. Sie würde 
vermieden, wenn man das »darczu« im Sinn von »zu diesem 
Zweck« auffassen wollte, so dass die Beweisung insgesamt 
nur in Höhe von 2500 fl. erfolgt wäre, wobei das Mehr 
von 1000 fl. etwa einen Ausgleich für den Anteil am 
Rheingrafenstein darstellte. Dem steht aber im Weg, dass 
im einen Fall nach Zugeldsrecht, im andern nach Wittums- 
recht bewiesen wird. Es wäre wünschenswert, wenn die 
Fragen, die der Dhaun-Hirschhornsche Ehevertrag aufwirft, 
einmal in grösserem Zusammenhang von juristischer Seite 
untersucht würden. Der üblichen Dreiteilung: Mitgift — 
Widerlegung — Morgengabe entsprechen seine Bestimmungen 
jedenfalls nicht. 

Die Eheberedung wäre unvollständig, wenn nicht auch 
für den Todesfall Bestimmungen getroffen wären: Hinter- 
lassen die Gatten keine Leibeserben, so sollen die von beiden 
Seiten festgesetzten Werte »ieglichs wieder hinder sich ge- 
fallen an die stat do es her ist komen«. Überlebt Iland mit 
Kindern, so soll sie im Besitz der gesamten Güter bleiben, 


ı) Vgl. Schulze, a.a. O., S. 106f. Ein Hausgesetz der Wildgrafen scheint 
also noch nicht bestanden zu haben. 

2) Schröder, a.a.O,., S.8ı5 Anm. 172. 

3) Vgl. Schulze, a. a. O., S. g6ff. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 229 


»ssie sin eigen oder phantgut«e. Heiratet sie wieder,« so sol 
ir nicht me volgen dann ir wedom und (!) czu gelt obgenant 
und dar czu aller huszrat und alle barschafft usz- 
genomen phantgut die er ietzunt hat«. In dieser Bestimmung 
taucht zum erstenmal der Begriff der »fahrenden Habe« auf. 
Dass diese der Witwe ohne Einschränkung zufiel, entsprach 
etwa der Anschauung des sogenannten Verfangenschafts- 
rechtes, über das wir bei Schröder lesen: »Die freien Güter 
(d. h. das bewegliche Vermögen und alles, was der überlebende 
Ehegatte nach Auflösung der Ehe erwarb) waren volles 
Eigentum des überlebenden Ehegatten!)«. — Die Bestim- 
mungen über die Pfandgüter interessieren weniger. Wichtig 
ist nur, dass Iland das Recht zugestanden wird, sein kindes 
teil... an aller phantschafft«e zu nehmen, falls sie ihren 
Gatten überlebt, aber nicht bei ihren Kindern bleiben will. 
Heiratet sie dann wieder, so fällt dieser Pfandschaftsanteil 
zurück. Auch wenn nach dem Tode Hansens keine Kinder 
vorhanden sind, soll Iland die Pfandschaft mit den Erben 
teilen. 

Bedeutungsvoll ist die Urkunde ferner durch die Zeugen, 
die bei der Verlobung zugegen waren. An erster Stelle wird 
Elisabeth von Sponheim genannt. Sie ist die Witwe Ru- 
prechts, des ältesten Königsohns, mit der rheingräflichen 
Familie verwandt und selbst in heute rheinhessischem Ge- 
biet (Wachenheim) ansässig?). Der Vornehmste aus dem 
Verwandtenkreis des Hirschhorners war »schenck Ebirhart 
herre zu Ertpach«. Darunter ist Eberhard X. senior zu ver- 
stehen, der 1378—1426 nachgewiesen ist3). Er ist als Neffe 
der Margarete von Hirschhorn ein richtiger Vetter Hansens. — 


Die Verschwägerung mit einem altgräflichen Hause war 
natürlich ein Ereignis ersten Ranges für die Familie v. Hirsch- 
horn, und unter grosser Beteiligung der ganzen Sippe ist 
wohl die Hochzeit vor sich gegangen. Auf die festlich ge- 
wandete, vornehme Braut waren alle Blicke gerichtet. Wenn 


!) a.a.O., S. 8ıo. 

2) Vgl. Lehmann, Die Grafschaft und die Grafen von Sponheim, Kreuz- 
nach 1869. S. 301. 

3) Morneweg. Stammtafeln des mediatisierten Hauses Erbach, Stutt- 


gart 1908. 


230 will 


wir an dieser Stelle den Versuch machen wollen, uns die 
äussere Erscheinung Ilands als Braut und junge Frau zu 
vergegenwärtigen, so mag uns ihr Siegel einige Fingerzeige 
geben. Es ist in zwei, allerdings nicht unbeschädigten Ab- 
drücken erhalten!). Der bessere zeigt ein gotisches Jüng- 
ferlein mit Wespentaille und modisch aufgeputzt mit dem 
Krüseler. In den Händen hält es zwei Schilde, rechts mit dem 
Hirschgeweih, links mit dem Dhaunschen Wappen, einem 
gevierten Schild, dessen Quartiere je zwei Löwen und Leo- 
parden beleben. Die Umschrift lautet in Minuskeln: S ylant 
wildgffin de dune. 

Eine Porträtähnlichkeit strebt das unbedeutende kleine 
Kunstwerk natürlich nicht an, aber es gibt immerhin Auf- 
schlüsse über den Frauentyp der Zeit. Die Vorliebe der 
Gotik für schlanke Formen ist zu bekannt, als dass hier 
darauf hingewiesen zu werden brauchte?). Ebensowenig un- 
terliegt es einem Zweifel, dass die dem Hochadel entsprossene 
Iland diese »gotische Linie« besessen oder doch wenigstens 
mit Hilfe der Moderequisite herausgearbeitet hat. Ein Haupt- 
bestandteil ihrer Tracht müssen das prall sitzende Mieder 
und der lange Rock gewesen sein, der sich in anmutigem 
Faltenspiel um die Füsse legte, ganz wie bei der Wappen- 
halterin. Unerlässlich war natürlich auch der repräsentative 
Mantel, der dem Figürchen aus äusseren Gründen fehlt. 
Dagegen ist dessen gekrauste Haube, der »Krüseler«, ein 
gutes Kennzeichen der Mode. 

Auch Iland trug bei Ausgängen die Haube der Ver- 
heirateten. Hier hat die Mode sehr gewechselt. Als die 
Rheingräfin ihren Gatten kennen lernte, scheint die Haupt- 
zeit der eben erwähnten Rüschenhaube schon vorüber ge- 
wesen zu sein, denn die Miniaturen kurz nach 1400 zeigen 
sie nicht mehr, im Gegensatz zu denen der 8oer Jahres). 
Die Wappenhalterin mag daher von einer älteren Vorlage 

!) Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Kasten Hirschhorn. 

2) Der zeitgenössische Hugo von Montfort etwa dichtet: 

vIch lob ır siten die sind lang, 
und in der mitti so ist si klein ....« 
(Ausg. von Wackernell, Innsbruck 1881. 65, 20 f.). 


3) Vgl. Schultz, Deutsches Leben des 14. und ı5. Jahrhunderts. Leipzig 
u. Prag 1892, Tafeln IN, XI (1383) XIII, XIV (1357). 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 231 


übernommen sein, als Iland das ihr als verheirateter Frau 
zustehende Siegel erhielt. Die Figur ist also gerade in bezug 
auf die Kopfhülle nicht beweiskräftig. Auf den Grabsteinen 
der Zeit kommt allerdings der Krüseler noch bis etwa 1420 
vor!), doch ist auf einer Darstellung Abgeschiedener die 
Tracht leicht etwas rückständig. Wie sich das Neckartal 
im ganzen zum Gang der Kostümentwicklung verhielt, müsste 
erst noch untersucht werden. Bei den Hirschhornschen Be- 
ziehungen zum pfälzischen Hofe und auch zu Mainz?) war 
Iland jedenfalls nicht auf Vorbilder aus dem benachbarten 
Adel angewiesen. Trotzdem kann der Gesamteindruck ihrer 
Erscheinung kaum edler gewesen sein als derjenige der beiden 
Frauen des Grafen Johann I. von Wertheim. Sie sind auf 
dem bekannten Grabmal in der alten Mainstadt zu sehen, 
dessen Entstehung »nicht sehr lang nach dem Tode des 
Grafen 1407 anzusetzen sein dürfte 3)«. 


Das Tragen von Schmuck hatte noch bei weitem nicht 
den Umfang angenommen wie etwa hundert Jahre später. 
Ein Hauptteil entfällt auf technische Vorrichtungen zur Be- 
festigung der Gewandstücke: Nesteln, Agraffen, Tasseln usw. 
Daneben haben stets Ketten und Fingerringe eine grosse Rolle 
gespielt, und bei all diesen Stücken kamen sowohl Edelmetall 
als Juwelen zur Verwendung. Einen für unsre Zwecke ver- 
wertbaren örtlichen Anhaltspunkt haben wir in dem Testa- 
ment der Margarete von Hirschhorn (s. o. S. 226) aus dem 


ı) Vgl. Back, Mittelrheinische Kunst, Frankfurt ı9ı0, Tafel I—-IlI und 
Börger, Grabdenkmäler im Maingebiet, Leipzig 1907, Tafel 13. Auch auf dem 
berühmten Minneteppich des Germanischen Museunis aus der Zeit um 1400 
tragen ihn zwei Damen; vgl. Rosenberg, Gesch. des Kostüms I, Berlin ı910, 
Tafel 85. — Die mir erst nachträglich bekanntgewordene Untersuchung von 
Ottilie Rady in der Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde 1924, 
S. ı31 ff. unterscheidet drei Formen des Krüseler. Danach stellt die Kopftracht 
des Siegelfigürchens die erste (auffallend spät!), die der Wertheimschen Frauen 
die dritte Stufe der Entwicklung dar. 

2) Schrohe, Mainzer Leben im ı5. Jahrh. (Festschrift zur Gutenbergfeier, 
Mainz 1900), S. 20 stellt für das Ende des 14. Jahrhunderts ein verstärktes Luxus- 
bedürfnis fest, das sich u.a. in der Wahl der Stoffe kundtat. An Modefarben 
nennt er: Distelseit (nach Lexer »eine Art Wollenzeug«), Bockshorn, Scharlach, 
Bleifarbe, anscheinend also, von dem Rot abgesehen, gedämpfte Töne. 


3) Schweitzer, a.a. O., S. 38. 


232 Will 


Jahre 1380°): an einem Rock sitzen »gulden kneufflin«, in 
einer Lade liegen zusammen mit Bruchsilber »kneuffe«, aus 
denen ein Kelch angefertigt werden soll. »Gulden ringes 
werden mehrfach genannt, einmal hinzugefügt »mit den 
zwein engeln« (also einer plastischen Verzierung), das andre 
Mal »mit dem kleinen dyament«. Daneben besass die Erb- 
lasserin Perlen (wie man sie auf Halsschmuck und Gürteln 
anbıachte) und zwei Rosenkränze, einen aus Kalzedon und 
grossen Korallen, sodann ein »corellen pater noster das klein 
daz vyne«. Ganz ähnlich und jedenfalls nicht ärmer wird 
auch die Ausstattung von Ilands Schmucktruhe gewesen 
sein. 


II. 


Wann die Ehe vollzogen wurde, ist unbekannt. Da 
die Verlobung im Sommer 1398 stattgefunden hatte, dürfte 
es im Spätherbst desselben Jahres gewesen sein. Jedenfalls 
noch vor der Adventszeit, die tempus clausum war. Ebenso 
unbestimmt verlaufen die ersten Jahre der Ehe selbst). Wir 
wissen zwar aus den vorhandenen Urkunden) einiges über 
Ilands Gemahl. Zunächst sind es Geldgeschäfte, die zur 
Erledigung kommen. So in einer Heidelberger Urkunde aus 
dem Jahr 1403, in der sich Hans mit andern Lehensmannen 
Ruprechts von der Pfalz für diesen verbürgt. Es handelt 
sich um eine Summe von 6500fl., die der ewig um Geld ver- 
legene König dem Ritter Rudolf von Hohenstein schuldet). 


ı) Kopialbuch der Herren v. Hirschhorn, fol. 144b. — An die Söhne 


ist von diesen Schmucksachen nichts gekommen. 


2) Sehr interessant zeigt Koebner, Die Eheauffassung usw. Diss. Berlin 
ıgıı, wie der Ehe gerade zu Beginn des 15. Jahrhunderts theoretisch erhöhte 
Aufmerksamkeit zugewandt wurde. Der Dominikaner Johannes Nider (t 1438), 
ein Vorläufer Geilers von Keisersberg, entwickelt in seinen Schriften sehr weit- 
gehende Reformideen im streng kirchlichen Sinn. »Die sexuelle Vollkommenheit 
wird dabei offen und deutlich als die Vorbedingung einer moralisch vorbildlichen 
Ehe hingestellte. (S. 2gf.). In seinen Predigten legt er besonders Wert auf 
dilectio, misericordia, patientia, alles Züge, die auch in der schönen Literatur 
wiederkehren. Ohne dass sich etwas Bestimmtes über die innere Geschichte 
ihrer Ehe sagen liesse, darf man behaupten, dass die fromme lland irgendwie 
von dieser Richtung beeinflusst war. 


3) Ritsert, S. 138ff. 
4) Kopialbuch fol. 97a. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V.von Hirschhorn 233 


Im folgenden Jahr finden wir den Namen unsres Ritters unter 
den Geldgebern, die dem König für den geplanten italienischen 
Feldzug 17500 fl. vorstrecken und denen dafür Burg und Stadt 
Caub nebst dem Rheinzoll daselbst verpfändet wird (Regesten 
3565). Die bedeutendste Aufwendung für seinen Lehnsherrn 
macht Hans 1406, als Ruprecht seine Tochter Elisabeth mit 
Herzog Friedrich von Oesterreich verlobt. In der Schuldver- 
schreibung des Königs an den Oesterreicher erscheint unter 
40 Bürgen Hans an 10. Stelle (4533). Der Wortlaut des ihm 
persönlich ausgestellten Briefes') hat Ritsert zu dem Glauben 
verleitet, der Hirschhorner allein habe Ruprecht die notwen- 
digen 40000 fl. geliehen). Doch stellt diese in die einzelnen 
Garantiescheine übergegangene Zahl natürlich die Gesamt- 
summe dar, und da die Reihenfolge der Bürgen, an deren 
Spitze der Erzbischof von Riga steht, von dem Rang ausgeht, 
so können wir über den Anteil unsres Ritters noch nicht einmal 
Vermutungen hegen. Die Quote des Hauses Hirschhorn mag 
immerhin bedeutend gewesen sein, da auch Eberhard v. H. 
als (15.) Bürge genannt wird. 


Die Geldkraft des Hauses, die aus diesen Bürgschaften 
erhellt, zeigt sich auch bei andern Gelegenheiten aus der 
Früh- und Spätzeit3) Hansens. Der Grundstock zu dem 
Familienvermögen war schon durch Engelhard II. (+ 1361) 
gelegt worden. Seine Finanzpolitik scheint dahin gegangen 
zu sein, dass er zu vorteilhaften Bedingengen Gülten kaufte 
und so zu bestimmtenZeiten stets Geld flüssig hatte, das er 
je nachdem ausleihen oder in Grundbesitz anlegen konnte. 
Es kam natürlich auch vor, dass ein durch Hirschhorn be- 
lastetes Gut verfiel, was einen noch müheloseren Gewinn 
bedeutete. Derartige Grundbesitzergeschäfte machte auch 
sein Enkel Hans gelegentlich. Aus der Zeit, die uns hier 


?) Kopialbuch 47b. 


2) S. 139. 

3) Zimmernsche Chronik (ed. Barack) Il 622 ad 1429: »... mit zwaien 
schenen hengsten, so ir der pfalzgraf zugesandt, waren herr Hannsen von 
Hirshorn, ritters, gewest und gar kostlich wie der zeit der geprauch, herausz- 
gestrichen.e Es werden wohl keine schlechten Rosse gewesen sein, die Pfalzgraf 
Ludwig seiner Verlobten Mathilde von Savoyen zuschickte. Der Hirschhornsche 
Marstall entsprach also augenscheinlich an Wert dem übrigen Besitz. 


234 will 


beschäftigt, liegen zwei Kaufbriefe vor, einer aus 1399"), 
der andere aus 1404?). 

Erheblicher ist der Zuwachs an Macht durch die Er- 
werbung von Burg und Stadt Eberbach. Am 4. April 1402 
(2124) verkauft Ruprecht diese pfälzische Besitzung ein- 
schliesslich ihrer Gefälle und der Gefälle zu Sinsheim an 
Hans von Hirschhorn, Dietrich von Handschuhsheim und 
Irmel Knebel von Katzenelnbogen, die Witwe von Hansens 
Brudersohn Hans für 4000 fl.3). Am ı2. Oktober 1403 be- 
fiehlt derselbe in einem an Hans persönlich gerichteten 
Schreiben, sämtliche daselbst vorhandenen Befestigungen zu 
zerstören, mit der eigentümlichen Begründung, die Burg 
bringe nur Kosten, aber keinen Nutzen. Kurze Zeit nachdem 
der Befehl zur Schleifung ergangen war, werden Hans und 
Eberhard von Mainz mit Zwingenberg belehnt (23.Novem- 
ber 1403; 3244) mit der ausdrücklichen Erlaubnis, dort eine 
Burg zu erbauen. Es liegt nahe, zwischen diesen beiden 
Ereignissen einen Zusammenhang zu vermuten. Vielleicht 
fürchtete man am Pfälzer Hofe, dass Hirschhorn durch 
militärische Beherrschung eines wesentlichen Teils des 
Neckarlaufs mit den Ausgängen verschiedener Odenwald- 
täler, wo die Pfalz gleichfalls Besitzungen hatte, zu mächtig 
würde. Wenn diese Vermutung richtig ist, dann lässt sich 
die Form der Belehnung mit Zwingenberg nur so auffassen, 
dass Hans damit eine entgangene Chance ausgleichen wollte. 
Er scheint mit voller Absicht die Erwerbung eines Stütz- 
punktes neckaraufwärts angestrebt zu haben, und wenn 
Ruprecht diesmal die Genehmigung erteilt (oder nach dem 
Wortlaut des Regests 3334 auf die als Pfalzgraf erteilte Ge- 
nehmigung zurückkommt), so mag sich dies aus der ge- 
ringeren Bedeutung des Platzes erklären. 


t) Kopialbuch fol. 16a. 

2) Kopialbuch fol. 62b. 

3) Weiss, Geschichte der Stadt Eberbach (E. 1900), ist diese Erwerbung 
anscheinend unbekannt geblieben. Er bemerkt zur Regierungszeit Ruprechts 
nur, dass er sweder als Pfalzgraf noch als römischer König Veranlassung gehabt 
zu haben scheint, sich mit der Stadt in besonderer Weise zu befassene.. Sodann 
verzeichnet er die Teilung von 1410, bei der Eberbach an Pfalzgraf Otto fiel 
und eine Verpfändung von 1417 an Schenk Konrad d. Jg. zu Erbach. Die 
Neuerwerbung muss also nicht lange in Hirschhornschem Besitz gewesen sein. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 235 


Einige andere Lehensurkunden aus dieser Zeit!) sind 
meist Bestätigungen früher verbrieften Besitzes. Weder sie 
noch sonstige laufende Geschäfte griffen in Ilands Leben 
tiefer ein. Wollen wir trotzdem versuchen, den knappen 
Rahmen, der uns so gegeben ist, einigermassen zu füllen 
und wenigstens für das erste Ehejahrzehnt zu ermitteln, 
was die junge Frau Liebes und Leides erfahren habe, so 
kommt es uns in höchstem Masse zustatten, dass im Jahre 
1400 aus dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem Lehensherrn ihres 
Gatten, der deutsche König wurde. Die neuen Regesten 
der Pfalzgrafen zeigen uns, dass Hans wiederholt mit diplo- . 
matischen Sendungen betraut war, die sich über die ganze 
Regierungszeit Ruprechts erstreckten und ihn sogar ins Aus- 
land führten. 

Schon im Jahr von Ruprechts Wahl finden wir unsern 
Ritter mehrfach in Nürnberg. Er war damals (bis Dezember 
1400; 322) Vitztum in Bayern und lässt sich im September 
bei dem fränkischen Städtetag in Nürnberg aus den dortigen 
Ratsrechnungen nachweisen), ein zweitesmal verhandelt er 
selbdritt über die Bedingungen für den Einlass und die An- 
erkennung des Neugewählten (ca. 26. Oktober; 192). Diese 
Besuche in Nürnberg wiederholen sich in den folgenden 
Jahren, sei es im Auftrag, sei es im Gefolge des Königs, 
mindestens sechsmal 3). Für jede dieser Reisen dürfen wir einen 
vollen Monat in Anrechnung bringen; das Itinerar König 
Ruprechts ergibt für die Reise von Heidelberg nach Nürn- 
berg oder umgekehrt im Durchschnitt 7 Tage, was bei der 
Entfernung von rund ı80 km mit den von Ludwig) für die 
ältere Kaiserzeit ermittelten Geschwindigkeiten übereinstimmt. 
Selbst wenn wir für den allein reisenden Hans von Hirsch- 
horn eine grössere Schnelligkeit annehmen wollen, so müssen 
wir seinen Aufenthalt in der Reichsstadt doch in der Regel 
auf 2—3 Wochen bemessen und kommen damit zu demselben 


ı) Ritsert, S. 138. 

2) R.T.A.IV, 126. 

3) 1401, 1402 (I—2mal), 1403, 1405, 1408, 1410 (je einmal); vgl. Reg. 759, 
761, 2477, 2714, 4038, 6234 — R.T. A. IV 399, V 293; 448, VI 308. 


4) F. Ludwig, Reise- und Marschgeschwindigkeit im ı2. und 13. Jahrh. 
(1897). 


236 Will 


Ergebnis. Für eine kürzere Dauer der Anwesenheit Hansens 
haben wir jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte. Eher können 
wir mindestens einen längeren Aufenthalt wahrscheinlich 
machen. Für das Jahr 1401 ist zwar für einen solchen kein 
bestimmter Nachweis zu erbringen. Da König Ruprecht 
aber von Februar bis Juni in Nürnberg war, so ist es so gut 
wie sicher, dass Hans nach den Verhandlungen in St. Veit 
(s. u.) über Nürnberg zurückkehrt, um dem König persönlich 
Bericht abzustatten. Das wäre dann im Februar gewesen 
(Ruprecht urkundet zum erstenmal am 2. Februar in Nürn- 
berg), und da Hans am 14. April (759) mit der Eintreibung 
von Geldern in der Pfalz beauftragt wird und eine Quittung 
über ein Darlehen ausgestellt bekommt (761), so hat die 
Vermutung viel für sich, dass er damals noch in Nürnberg 
bzw. Amberg anwesend war!). 

Ähnlich 1403. Hansens Anwesenheit ist zwar nur für 
den Januar zu belegen (2714), aber die Verpfändung der 
Rheinzölle am ıı. (2754) ?), sowie die Vollmacht vom 29. März 
(2882) setzen eine längere Anwesenheit voraus. Vermutlich 
hat ihm der König das Mandat persönlich eingehändigt, 
dann dürfen wir auch hier einen Aufenthalt von Januar bis 
März annehmen, zumal die Jahreszeit das Reisen nicht er- 
leichterte. 

Von den diplomatischen Sendungen innerhalb des 
Reichsgebietes verdienen die Verhandlungen mit dem 
Hause Habsburg besondere Beachtung. Den Plan, durch 
eine Heirat seiner Tochter Else mit dem Herzog Friedrich 
von Oesterreich die bestehende Rivalität zu überbrücken, 
fasste Ruprecht gleich nach seiner Wahl. Immerhin währte 
es bis Januar 1401, ehe der König seinen Beauftragten, 
darunter Hans von Hirschhorn, eine genaue Anweisung zu- 
stellen liess (Koblenz, ı2. Januar; 412). Die Verhandlungen 


ı) Es darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass in den Nürnberger 
Stadtrechnungen dieser Zeit Hansens Name nicht vorkommt, während seine 
Mitgesandten, Burggraf Friedrich von Nürnberg und Graf Emich von Leiningen, 
verzeichnet sind. Dagegen erscheint Hans unerwartet in Rechnungen vom 
6. Mai bis 1. Juni, wo wir ihn nach Reg. 759, 907 ff. bereits am Rhein suchen 
möchten. 

2) Vgl. Fliedner, Die Rheinzölle der Kurpfalz am Mittelrhein (= Westd. 
Zs. Erg.-H.XV), Trier ı910. S. 32. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 237 


sollten in St. Veit stattfinden, einem kleinen Ort bei Neu- 
markt a.d. Rott (nördlich von Mühldorf). Lassen wir die 
Reise in Heidelberg oder Hirschhorn beginnen, so beläuft 
sich ihre Gesamtdauer (über Regensburg) auf etwa ı% 
Wochen. Verhandlungsdauer und wahrscheinlichen Aufent- 
halt in Nürnberg (s.o.) hinzugerechnet, kommen wir auf 
mindestens 4 Wochen, selbst wenn wir im Gegensatz zu den 
obigen Ausführungen eine sofortige Weiterreise annehmen 
wollen. 

In den Winter fällt auch die zweite Fahrt, diesmal zu 
Herzog Friedrich selbst. Bevollmächtigt werden die Ge- 
sandten am 29. November 1403 (3261) zu einer Zusammen- 
kunft in Innsbruck; die Strecke beläuft sich auf über 350 km. 
Nach unsrer bisherigen Berechnung, bei der wir 40 km Tages- 
geschwindigkeit zugrunde legten, müssten wir den Boten 
zu ihrer Bewältigung 8—9 Tage Zeit geben. Dieser An- 
nahme steht aber im Wege, dass Urkunden, in denen Hans 
als Aussteller oder Empfänger genannt wird, vom IQ. und 
20. Dezember (3283/4) datiert sind, denn die Verhandlungen 
müssten sonst in einem Minimum von Zeit vor sich gegangen 
sein. Wir werden uns also lieber dazu verstehen, den Beauf- 
tragten eine grössere Reisegeschwindigkeit zuzuschreiben. — 
Die dritte Reise in der österreichischen Angelegenheit führte 
unsern Ritter im Jahre 1404 nach Füssen. Die Vollmacht 
ist vom 6. Juli datiert (3605). Die Rückkehr nach Heidelberg 
erfolgte vor dem 22. desselben Monats!). Ausnahmsweise 
sind wir also diesmal in der Lage, die Reisedauer genau 
angeben zu können. Demnach hat die Gesandtschaft für 
die mehr als 300 km lange Strecke (über Heilbronn, Nörd- 
lingen, Augsburg) nur knapp eine Woche gebraucht, in An- 
betracht des teilweise gebirgigen Wegs eine ansehnliche 
Leistung, wie sie nur bei günstiger Witterung möglich war. 
Auf die Verhandlungen entfielen dann nur 2 Tage; wir 
ersehen aus einer neuen Anweisung an andre Gesandte, 
dass sie kein endgültiges Ergebnis hatten?:). Nach Re- 
gest 5764 müsste Hans 1408/09 ein viertesmal im Süden 
des Reichs geweilt haben, denn ein Schiedsspruch, wie 


!) R.T.A.V 545 Anm. ı. 
2) R.T.A.V 545. 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 2 16 


238 Will 


er hier vorausgesetzt wird, kann schwerlich anderswo er- 
folgt sein. 

Am Rhein weilte Hans als Königsbote — vorausgesetzt, 
dass die geplanten und verfügten Gesandtschaften zustande 
gekommen sind — im Mai und Juni 1401 (907; 1—ı!/z Mo- 
nate), am Niederrhein im April 1403 (2882; ı Monat), in 
der Rheinpfalz im November desselben (3222), im Mai des 
folgenden Jahres (3460ff.) und im Juli 1406 (4461; je 10 Tage. 
Hat die Mission, mit der Hans am 14. November 1405 zur 
Verhandlung mit dem Herzog von Geldern und der Stadt 
Aachen betraut wurde (4240), ihre Erledigung gefunden, so 
haben wir mit einem zweiten Aufenthalt am Niederrhein 
zu rechnen. Ebenso steht es mit einigen Reisen ins Elsass 
(zwischen ıı. November und Weihnachten 1403; wahr- 
scheinlich durch 3222) und zwischen dem ıo0. März und dem 
15. Mai 1407 (4725; je 2—3 Wochen), sowie einer Fahrt 
nach Augsburg zwischen dem 4.Juli 1405 und dem 23. April 
1406 (4399 und 5764; I Monat). — Für kleinere Reisen 
nach Mainz (Juli 1401: 1061), Heilbronn (und Esslingen?) 
(Juli: 1039) August 1401: R.T. A. V.4ı), Heilbronn und 
Schwaben (März bis April 1409: 5762), Dieburg (zwischen 
4. Juli 1405 und 23. April 1406: 4399), Rheinhessen (No- 
vember 1407 und ? Mai 1409: 5031 und 5816) sind !—2 
Wochen anzusetzen. 

Zu diesen Inlandsreisen gesellen sich zwei Fahrten nach 
England. Am 8. Februar 1402 beglaubigt König Ruprecht 
in einem zu Padua gegebenen Schreiben Hans von Hirsch- 
horn und einen Kölner Dekan bei Heinrich IV. Diese Ur- 
kunde brauchte mindestens 20 Tage, bis sie Hans ausge- 
händigt wurde, der also seine Reise erst Ende Februar an- 
treten konnte!). Für die gesamte Reisedauer (über Köln, 
bis dahin wohl sicher zu Schiff)?) bis London bzw. West- 
minster sind 2—3 Wochen zu rechnen. Der Auftrag geht 
vor allem auf Ersuchen um militärische Unterstützung in 


1) Dann wurde die Belehnung mit einem Burglehen zu Scheuerberg 
(bei Neckarsulm) durch Johann von Mainz wohl vorgenommen, als er am 6. März 
unterwegs in Oppenheim war (Kopialbuch 2b). 

2) Vgl. Quetsch, Geschichte des Verkehrswesens am Mittelrhein. Freiburg 
1891. S. 335 ff. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 239 


dem italienischen Kampf. Die geplante Heirat zwischen 
Heinrichs Tochter Blanka und Ruprechts Sohn Ludwig 
wird mit keinem Wort erwähnt. Es ist daher erlaubt, hier 
ein beschleunigtes Tempo vorauszusetzen, und da Ruprechts 
Bitte Gewährung fand, die englischen Söldner sogar schon 
am 24. April ausserhalb des Machtbereichs des englischen 
Königs sind), so behindert nichts die Annahme, dass auch 
der deutsche Ritter bereits nach 6 Wochen wieder in der 
Heimat war. Die Vermutung Oberndorffs (Reg. S. 167), 
wonach sich auch die Anweisung vom 27. August desselben 
Jahres auf Hans von Hirschhorn bezieht, wird vor allem 
durch die schon von Ritsert?) erwähnte englische Pension 
gestützt, die Heinrich IV. nach einer vom 16. November 1402 
datierten Urkunde3) Hans zusichert. Es ist dabei ausdrück- 
lich von dem Dienst die Rede, den der Ritter »tam nobis 
quam carissime filie nostre Blanchees geleistet habe und noch 
leisten werde. Es muss also eine Gelegenheit gegeben haben, 
bei der Hans das Vertrauen des Königs erwarb, eine Ge- 
legenheit, bei der über die Heirat verhandelt wurde. Das 
kann nun nicht etwa im Sommer 1402 gewesen sein. Zur 
Zeit der Abreise Blankas aus England (etwa Mitte Mai) 
befand sich Hans nach Ausweis der Ratsrechnungen in 
Nürnberg. Zu den Boten, die Ruprecht und sein Sohn zum 
Empfang nach Köln sandten (Graf Simon von Sponheim 
und andere, die nicht genannt werden) kann Hans gleichfalls 
nicht gehört haben, denn der Brief ist vom 22. April datiert 
(2172), als Hans gerade erst von seiner Englandfahrt zurück 
sein konnte. Am 15. Juli, also noch ehe Ruprecht seine 
Schwiegertochter, die am 7. Juli von Köln abgereist war“), 
begrüsst hatte (er meldet dies am 22. Juli dem König Hein- 
rich; 2387), finden wir ihn in Heidelberg (2376). Nichts lässt 
also darauf schliessen, dass er mit den Vorbereitungen zur 
Hochzeit oder dem Geleitsdienst bei der Prinzessin etwas zu 
tun hatte, es sei denn, dass man annähme, er sei infolge ihrer 


ı) Dafür spricht der Umstand, dass Ruprecht nicht nur dem englischen 
König schreibt, sondern auch dem Befehlshaber der Truppen. (R.T. A. V 204f.) 


2) a.2.0. 131. 
3) Kopialbuch 42a. 
4) Vgl. Kölner Jahrbuch, Städtechroniken 13, 93—95. 
16* 


240 will 


verzögerten Abreise!) nachträglich der nach Köln bestimmten 
Gesandtschaft beigegeben worden. Nimmt man ausserdem 
das Datum der englischen Urkunde hinzu, so wird Obern- 
dorffs Vermutung zur Gewissheit. Hans wäre dann im 
September nach England gereist. Diesmal scheint der Auf- 
enthalt erheblich länger gewährt zu haben als im Frühjahr, 
denn nicht nur die erwähnte Urkunde spricht für persön- 
liche Anwesenheit noch im November, auch ein englisches 
Verzeichnis von Akten, die sich auf die Heirat beziehen, 
ist vom 18. November datiert (2616) und könnte leicht so 
aufzufassen sein, dass Heinrich IV. es vor der Heimkehr 
Hansens anfertigen liess, um es ihm mitzugeben. 


Wir kommen damit in das Ende des November oder 
gar in den Dezember als mutmassliche Zeit der Rückreise. 
Es kommt dieser Überlegung zustatten, dass Ruprecht 
erst am 7. Januar 1403 von Nürnberg aus seinem englischen 
Standesgenossen für die durch Hans von Hirschhorn emp- 
fangenen Briefe dankt. Dreiviertel Jahr war also vergangen, 
seitdem der deutsche König seinen Lehensmann zuerst mit 
der englischen Angelegenheit bemüht hatte, und es sieht 
ganz so aus, als habe Hans in der fraglichen Zeit Heimat 
und Familie nur auf kurzen Besuchen im Neckartal gesehen. — 
Auch im nächsten Jahr ist Hans, wie gezeigt wurde, oft 
unterwegs. Damit war aber der Höhepunkt erreicht. Wir 
können vom Jahr 1404 an ein starkes Abschwellen der zweifel- 
los anstrengenden Reisetätigkeit verzeichnen. Für ein Be- 
dürfnis nach Entspannung, das sich in wiederholten Bitten 
an den König geäussert haben mag, spricht es auch, dass 
Hans um diese Zeit die erbetene Enthebung von dem Burg- 
lehen der Reichsburg Oppenheim gewährt wird. (13. Januar 
1405) ?). 

Da wir Iland hier in den Vordergrund der Betrachtung 
stellen und vor allem ermitteln wollen, inwiefern ihr Leben 
durch die Abwesenheit des Gatten bestimmt worden ist, so 
möge ein kurzer Überblick über Hansens Reisen folgen. 


ı) R.T.A.V, 278. 
2) Ritsert S. 138. 


Iland von Hirschhom, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 241 


Nürnbergu. österr. An- - 

Jahr Snbeer gelegenheit ab) os 
Monate Monate Monate Monate 

1400 |2—3 plus ı — _— — 3—4 
1401 2? 1—2 I — 3—4 
1402 I—2 — — 5—6 7 
1403 1— 3 1—2 3/4 — 3—6 
1404 _ 1a 1a —_ I 
1405 I I — — 2 
1406 — 1—2 — — 1—2 
1407 _ | — — 1/,—ıI 
1408 I — ? — I 
1409 — 1a = = . 
1410 I — — — I 


Hierbei sind die Ritte nach Heidelberg nicht mitgezählt. 
Hansens Anwesenheit dort ist gesichert oder wahrscheinlich: 
1401 (ı mal), 1402 (ı mal), 1403 (2—4 mal), 1404 (4 mal), 
1405 (3 mal), 1406 (3—4 mal), 1407 (ı mal), 1408 (2 mal), 
1409 (4 mal), 1410 (1 mal). — Das Rekordjahr wäre demnach 
1409, vor allem wegen der Dauer des dritten Aufenthalts 
(Hofgericht), der nach Reg. 5844, 5863, 5866 und 5874 sich 
auf etwa ı Monat erstreckt haben müsste. Häufiger als 
sich feststellen lässt, waren sicherlich die Besuche in der 
Residenz während des italienischen Feldzugs, für dessen 
Dauer Hans mit drei andern Räten dem Kurprinzen Ludwig 
zur Unterstützung in Verwaltungsangelegenheiten beigegeben 
war (1603). Bei Frau Iland haben diese Fahrten ins Neckar- 
tal wohl kaum als besondere Begebenheiten gegolten; sie 
war anderes gewohnt. Dass sie den Gatten manchmal nach 
der benachbarten Stadt begleitet hat, ist wahrscheinlich. 


Bestimmt vermuten möchte man dies für ein Turnier, 
das Ende 1408 in Frankfurt abgehalten wurde. Gesichert ist 
die Anwesenheit der beiden Brüder Hans und Eberhard durch 
ein Schreiben, das ersterer am 5. Januar 1409 an Ulrich 
Muhrer von Flugelsberg richtet (5640). In dieser Antwort 
auf einen Brief des Adressaten vom 13. Dezember 1408 wird 
auf einen darin erwähnten Vorfall beim jüngsten Turnier 
»des nachts by dem dantze« näher eingegangen. Die An- 


242 will 


wesenheit von Damen, die ohnehin selbstverständlich wäre, 
ist also ausdrücklich beglaubigt, und wenn nicht besondere 
Gründe Iland abhielten, wird sie wohl damals mit nach 
Frankfurt gereist sein. 


Im übrigen ging die Burgherrin ihren Hausfrauen- 
pflichten nach. Sie fand auch Gelegenheit, sich als Mutter 
zu betätigen. Die Quellen lassen uns hier allerdings arg 
im Stich. Wir wissen nur, dass aus der Ehe zwei Söhne 
geboren wurden: Hans und Philipp. Ersterer wird 1407 
zuerst urkundlich erwähnt; er empfängt das von seinem 
Vater aufgegebene Burglehen zu Oppenheim (s.o.S. 240), 
aber so, dass Hans der Ältere es verwalten soll, »bisz er czu 
sinen tagen kumpte Dies scheint dann 1415 der Fall ge- 
wesen zu sein. In diesem Jahr urkundet er nämlich als Edel- 
knecht: Er bestätigt dem Karmelitenkloster in Hirschhorn 
die von seinem Vater verbrieften Zuwendungen und ver- 
wendet zur Beglaubigung sein »eigen ingesigel")«. Damit 
ist der Beweis der Geschäftsfähigkeit erbracht, und wir 
müssen dem jungen Hans ein Alter von mindestens 15 Jahren 
geben®). Es kann also kein Zweifel bestehen, dass er im 
Anfang der Ehe geboren ist, vielleicht schon 1399. Philipp 
(t 1435) könnte dann 1400 oder 1401 die Wände der väter- 
lichen Burg beschrien haben, so dass Iland in den vermutlich 
einsamsten Jahren ihres Lebens ihre Sorgfalt vorwiegend 
diesem Zweitgeborenen zuwenden konnte. Nach Ritsert 
liegt ein drittes Kind aus Hansens Ehe mit Iland in Ersheim 
begraben, doch zeigt das betr. Denkmal nur die elterlichen 
Wappen. Humbracht3) führt in seinem Stammbaum auch 
drei Töchter auf: Guta, Margreth und Yland. Guta, nach 
dieser Stammtafel die Erstgeborene, könnte sehr wohl gelebt 
haben und nach der Grossmutter genannt sein. Urkundlich 
nachweisbar ist heute keines dieser Mädchen‘). 


?) Kopialbuch des Karmelitenklosters fol. 27b. 


2) Der Mündigkeitstermin schwankt damals noch sehr; vgl. Schulze, 
a.a.O.ı1ogff. und Schroder 775f. 


3) Die höchste Zierde usw., Frankfurt a. M. 1707, Tafel 3. 


4) Für ıhr Vorhandensein spricht auch die Verleihung des weiblichen 
Erbfolgerechts in den pfälzischen Lehen am 7. Febr. 1409 (Reg. 5688). 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 243 


Dass Iland Erzieherpflichten hatte, steht also fest. Vor 
allem wird sie bestrebt gewesen sein, ihre Töchter im Sinne 
der Zeit heranzubilden, und das heisst in erster Linie, ihr 
Gemüt der Gottesfurcht aufzuschliessen. Das hat sie natür- 
lich auch bei den Knaben getan, solange sie ihrer Obhut 
anvertraut waren. Wir gehen wohl auch nicht fehl, wenn 
wir in der häufigen Abwesenheit des Vaters eine Veranlas- 
sung für die Mutter sehen, über das 7. Lebensjahr hinaus 
den Söhnen eine Erzieherin zu sein. Manches Mal mag 
sie mit ihnen auf der Zinne gestanden und ihnen von dem 
fernen Vater erzählt haben. Sicherlich nicht ohne das Bild 
eines christlichen Ritters zu entwerfen, wie es die herkömm- 
lichen Ritterlehren aufstellten. Bei dem Blick in die Weite 
hat sie wohl auch die ersten Rechtsbegriffe gelegt, den Söhnen 
gezeigt, was einst ihnen gehören solle und dabei nicht ver- 
gessen, des Schöpfers zu gedenken: »Di ere had her dir ge- 
gebin, Du hast si von dir selbir nicht« (1663 f.), dichtet der 
thüringische Ritterspiegel vom Anfang des 15. Jahrhunderts"), 
der auch sonst die religiöse Seite betont, ohne die äussere ' 
Zucht zu vernachlässigen. Manche knappe Fassung wichtiger 
Sitten- (z.B. Kirchenbesuch) und Anstandslehren konnte 
Iland, wenn sie das Buch kannte, hier finden: »Hobisch sal 
man uf der straze si, Di lute gruzin, en sprechin zu Und 
gebin einen fruntlichin schin« (1997ff.). Und dann wieder 
die dem Mittelalter so geläufige Ausdeutung nach der sym- 
bolischen Seite, z. B. bei dem Ritterschwert, dessen Anblick 
ja schon dem kleinen Knaben vertraut war: »Nu sich abir 
daz gehilze an Daz du heldist in diner hant Und lerne gotis 
forchte han: Daz cruze machit dir daz bekant« (1237ff.). 
Ein grosser Wert kommt natürlich den ritterlichen Vor- 
bildern zu, aber auch der Vererbungsgedanke taucht auf: 
»Were her eines ediln mannes kint, Her hette ouch edilichin 
getan« (1457f.). So rundet sich die Dichtung zu dem hö- 
fischen Ideal bestimmter Tugenden und Fertigkeiten, die 
nicht nur aufgezählt und besprochen werden, sondern nach 
Möglichkeit aus der Patristik und der antiken Philosophie 
Belege erhalten. Mit diesen gelehrten Deduktionen konnte 
sich Iland bei ihren Unterweisungen natürlich nicht auf- 


ı) Ausgabe von Bartsch (= Bibl.d. lit. Vereins 53), Stuttgart 1860. 


244 will 


halten. Hieronymus oder Aristoteles waren ihr nicht mehr 
als blosse Namen. — 

Von bestimmten Ereignissen ausser Zusammenhang mit 
Hansens Reisen ist nicht viel bekannt. Eine Abwechselung, 
die besonders den Frauen und Mädchen auf der Burg will- 
kommen gewesen sein muss, brachte die Einrichtung eines 
Wochenmarktes in dem »stedteln« Hirschhorn. 1391 war 
der Ort durch König Wenzel zu diesem Rang erhoben worden, 
und 1403 wurde der Markt gestiftet »czu ewigen czyten... 
czu halden und czu haben alle wochen uff dem samstag mit 
gewonlichen friheiden rechten und guten gewonheiten als 
czu wochen mergten gehort und ander stedte von dem riche 
habent und die friheide des selben wochenmarckts sal an 
gen alle fritages czu vesperczyt und weren den samsztag gar 
usz!)«. Ob die Zahl der armen und reichen Besucher dieses 
Marktes, denen die Königsurkunde des Reiches Schirm und 
Schutz verheisst, sehr gross gewesen ist, darf bezweifelt 
werden. Die grossen Heerstrassen führten um Hirschhorn 
“herum, sowohl die Frankfurt-Nürnberger im Norden), als 
die Heidelberg-Augsburger und die Speyer-Nürnberger im 
Süden3). Dazu kam, dass der Odenwald (und natürlich auch 
seine Ränder, sogar die Bergstrasse) als besonders unsicher 
galt. Das Nordufer des Neckars war noch in der Zeit des 
Postverkehrs abgeschlossen (vgl. die Karte bei Löffler). Die 
Schiffahrt auf dem Fluss, die vorhanden war), den grossen 
Bedürfnissen des Rheinverkehrs aber erst von Heidelberg 
an Rechnung trug 5), konnte keinen Ausgleich für den ge- 
ringen Landverkehr bringen. 

Wenn es also auch nur schwächere Verkehrswellen waren, 
die Hansens Residenz erreichten, so gab es doch mancherlei 
Gelegenheit zum Plaudern und Staunen, letzteres angesichts 
der Leistungen des fahrenden Volkes, das ja in solchen 
Mengen vorhanden war, dass auch bei den kleinsten Ver- 


'!) Kopialbuch fol. 73. 

2) Quetsch, Gesch. des Verkehrswesens am Mittelrhein, Freiburg 1891, 
S. 10. 

3) Löffler, Gesch. des Verkehrs in Baden, Heidelberg 1910. S.37f. 

4) Ebenda, S. 29. 


5) Quetsch, a.a.O., S. 79. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 245 


anstaltungen seine Vertreter nicht zu fehlen brauchten. Sie 
mögen ihre Künste auch ab und zu auf dem Schlosse selbst 
gezeigt haben, wenn dort Besuch eingekehrt war oder wenn 
gar ein Fest gefeiert wurde. Die üblichsten Bewirtungen 
waren solche bei Jagden. Der Hirschhorner Wald, der an 
die Eberbacher Gemarkung grenzte, und noch mehr der 
grosse Wald von Schönmattenwaag waren ergiebige Jagd- 
gründe. Vielleicht hat auch die Grafentochter aus weidfrohem 
Geschlecht bisweilen an diesen Jagdausflügen teilgenommen, 
wie es von Fürstinnen der Zeit feststeht. 


IN. 


Was der Zeit wichtiger schien, waren die religiösen 
Pflichten. Es lässt sich aus der Physiognomie der Jahrhundert- 
wende unschwer erraten, dass Iland, abgesehen von den vielerlei 
Tagesfragen, nur für religiöse Dinge Zeit und Neigung auf- 
brachte. Gerade wie wir es aus dem Testament ihrer Schwie- 
germutter (s.0.S. 231) wissen, wird auch sie ihr Christen- 
tum durch eifrigen Kirchenbesuch und die Lektüre erbau- 
licher Schriften!) vorbildlich betätigt haben. Auch eine 
Leistung kann sie aufweisen, sogar eine solche von fürst- 
licher Grossartigkeit?). Im Jahre 1406 stifteten die Hirsch- 
horner Brüder Hans, Konrad und Eberhard samt dem Sohn 
des 1400 verstorbenen Albrecht ein Karmelitenkloster in 
ihrer Stadt. Neben dem Gatten erscheint auch Iland als 
Stifterin, und vielleicht gehen wir nicht fehl, wenn wir in 
ihr die eigentliche Triebfeder des Planes erblicken. Das Be- 
dürfnis, seiner Stellung zu Gott und der Sphäre des Heiligen 
schon in dieser Welt festen und sichtbaren Ausdruck zu 
verleihen, war dem Mittelalter zwar allgemein, besondere 
Liebe liessen aber die Frauen jedem Gedanken einer frommen 


») Im Nachlass der Erbacherin befindet sich z. B. ein Buch von Bruder 
Berthold (scil. von Regensburg), also vielleicht eine Predigtsammlung; ferner 
Gebetbücher. 


2) »Der Entschluß, etwas zu stiften für irgendeinen religiösen, kirchlichen 
Zweck, bildete damals die erste praktische Folge einer religiösen Motion.« 
(Schairer, Das religiöse Volksleben am Ausgang des Mittelalters nach Augsburger 
Quellen, Leipzig-Berlin 1914). 


246 Will 


Gründung angedeihen. So hat es viel psychologische Wahr- 
scheinlichkeit für sich, wenn wir annehmen, dass der Vorsatz 
in Ilands Seele gereift ist. Es schadet nichts, wenn wir auch 
dem Mainzer Domherrn ein Hauptverdienst an der Sache 
zuweisen, da er in seinem Testament das Kloster ebenfalls 
reich bedacht hat (s. u. S. 249). 


Schon oben hatten wir versucht, die beiden in Beziehung 
zu bringen. Nun muss wieder auf die Möglichkeit hinge- 
wiesen werden, dass im gemeinsamen Gespräch von Schwa- 
ger und Schwägerin — Konrad wird die väterliche Burg 
wohl gelegentlich aufgesucht haben — der Stiftungsgedanke 
Gestalt gewann. Die Burgherrin, beraten durch den er- 
fahrenen Weltgeistlichen, entschied sich für die Karmeliten- 
brüder. »... Durch unser sele heile und selikeit zu dem 
ewigen leben der heiligsten reynen Junckfrauwen Marien der 
muter unsers lieben herren ihu cristi des almhtigen gotes 
vatter von hymelrich zu lobe und zu eren« — heisst es in 
der Stiftungsurkunde. Die Kirche war bereits vorhanden; 
sie war »in der mittel des bergs zwischen der burg und dem 
Necker« erbaut und »mit kirchofe glockhusz komern und 
andern sachen« versehen worden!). Die Stifter wenden sich 
an »den provincial und den obersten desselben ordens hoher 
dutschen lande?)«. Ihnen wird die Aufgabe zugeschrieben, 
das Kloster »mit gelerten und erbern frummen priestern« zu 
versorgen, »die got und ir sele liep haben und ir sieben gezyte 

. ordenlich andehticlich und erberclich alle zyte begeen 
mit gesange gebete lesen und andern gotlichen sachen«. 
Dafür verpflichtet sich das Haus Hirschhorn, die Brüder 
allzeit getreulich zu schützen. Wie ein Gebet klingt der 
Schlussatz: »Und wir begeren dar umb mit andehtigem 
hertzen den lone des ewigen lebens amen«. — 


!) In der Regel wurde umgekehrt verfahren. Die Brüder mussten sich 
oft lange mit einer vorläufigen Unterkunft begnügen. Vgl. Koch, Die Karme- 
litenklöster der niederdeutschen Provinz, Frankfurt 1889. S.7. 


2) Tautologie. Oder ist an den Definitor gedacht (Koch S.9gf.)? In den 
Verfügungen der geistlichen Autoritäten heisst es stets: »priori provinciali et 
fratribuse. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 247 


Von Brentano!) zieht die Tatsache verwandtschaftlicher 
Beziehungen zu anderen Stiftern eines Karmelitenklosters 
heran, um zu erklären, weshalb gerade ein solches gegründet 
wurde. Derartige Erwägungen haben natürlich von jeher 
mitgesprochen, und man kann im Sinne Brentanos hinzu- 
fügen, dass Iland das Karmelitenkloster zu Kreuznach wohl 
sicher gekannt hat. Wenn derselbe Autor bei der Grün- 
dungsgeschichte an die persönliche Initiative Hansens allein 
oder der beiden Burgherren glaubt), so scheint‘es angesichts 
von deren steter Inanspruchnahme durch den Dienst ihres 
königlichen Herrn doch näher zu liegen, das Hauptverdienst, 
namentlich was die religiöse Seite angeht, Iland zuzuweisen. 
Will man daher die Worte: »... wan wir nuwe besunder 
liebe und begierde han zu den obgenant orden« nicht rein 
formelhaft auffassen, so gewinnen sie erst tiefere Bedeutung, 
wenn man in ihnen den Ausdruck dafür findet, dass die 
besonders ausgeprägte Marienverehrung3) dieses Ordens 
Ilands Frauengemüt stark angezogen hat. Dass das fromme 
Werk in besonderem Mass der Gottesmutter gilt (an andrer 
Stelle heisst sie »unser liebe frauwe von hymelrich«) 4), wird, 
wie wir gesehen, im Eingang ausgesprochen. 

Über den juristischen Apparat, den die Hierarchie bei 
solchen Gelegenheiten aufbot, gibt eine Reihe weiterer Ur- 
kunden Aufschluss, die das Kopialbuch des Hirschhorner 
Klosters enthält. Da gibt der Bischof Matthäus von Worms 
bereits in einem Vidimus vom 5. April desselben Jahres dem 
Ordensprovinzial von Oberdeutschland 5) Kenntnis, dass 
Papst Innocenz VII. eine Niederlassung von 10—ı2 Karme- 
litenbrüdern — der üblichen Zahl bei Neugründungen — 
an einem ungenannten Ort (natürlich »ad id congruo et 
honesto«) gestattet habe, wo sie vcommode ac domino famulari« 


!) Die Karmelitenklosterkirche in Hirschhorn und ihr Verfall. Hirschhorn 
1906. S. II. 

2) 5.10. 

3) Vgl. Koch, a.a.O., S.8. 

4) Vgl. Salzer, Die Sinnbilder und Beiworte Mariens in der deutschen 
Literatur. Prer. Scitenstetten 1886—1893. S. 427. 


5) sprovincie alte Almaniee — Koch, S. 25ff. weiss nur von der Zugehörig- 
keit zur niederdeutschen Provinz. 


248 Will 


leben könnten. Diese päpstliche Bulle ist schon am 6. Juli 
1405 ausgestellt. Ihre Formeln kehren dann in einer weiteren 
Verlautbarung des Bischofs Matthäus wieder, die vom 4.Sep- 
tember (also nach der am 25. August erfolgten Einweihung) 
des Gründungsjahres datiert ist. Sie regelt das Verhältnis 
zu dem Rektor der Pfarrkirche, dem Pfarrer zu Ersheim, 
Hirschhorn gegenüber. Dieser erklärt sich mit der Abhaltung 
des täglichen Messopfers in dem Kloster einverstanden, mit 
Ausnahme der vier Hauptfeste‘), an denen die Pfarrkinder 
nach wie vor gehalten sein sollen, die alte (Ersheimer) Kirche 
zu besuchen. Für diese Befreiung seiner Hirschhorner 
Parochianen von dem Pfarrzwang erhält er für sich und 
seine Nachfolger 4 Pfund Heller ewigen Zinses, die eine 
Entschädigung für die seiner Kirche entgehenden Opfer- 
spenden darstellen sollen. 


Dieser Einzelzug in dem langwierigen Gründungsprozess 
ist bis jetzt übersehen worden. Sonst wird nur der Bestimmung 
gedacht, dass die selbständige Kaplanstelle in der Schloss- 
kapelle eingehen und von einem Priestermönch mitversehen 
werden soll. — Am 6. Februar 1407 beschäftigt sich auch der 
Mainzer Erzbischof mit der neuen Gründung. Es hat näm- 
lich infolge der Zuwendung des Kirchsatzes zu Hessloch 
(Rheinhessen) durch den Grafen Friedrich von Leiningen — 
der übrigens ein Oheim Ilands war (s. 0.) — Streit zwischen 
diesem und den Gründern über das Patronatsrecht daselbst 
gegeben. Beide haben nun freiwillig auf alle Rechte ver- 
zichtet, so dass Erzbischof Johann dem Kloster das unge- 
schmälerte Patronatsrecht bestätigen kann. Die formale 
Erledigung dieser Angelegenheit zieht sich bis 1410 hin?). 


1) sexceptis quatuor festifitatibus (!) principalibus«: doch wohl im üblichen 
Sinn zu verstehen; das 4. wäre dann die Kirchweihe (vgl. Kellner,Heortologie, 
Freiburg ıg11. S. ı52f.\. Oder sollte diese Bestimmung mit der von Wagner, 
Beschr. 1 69 erwähnten Sitte zusammenhängen, wonach die Bewohner von 
Hirschhorn noch sheute« 4mal jährlich nach dem Ersheimer Friedhof wallfahren ? 
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass, nach Künstle, Die deutsche Pfarrei und 
ihr Recht zu Ausgang des Mittelalters, Stuttgart 1904, S. 98, in verschiedenen 
Weistümern Allerheiligen als 4. Fest genannt wird. 


2) Karmeliten-Kopialbuch fol.7b, ı$Sb. Vgl. Wagner, Die vormaligen 
geistlichen Stifte im Grossh. Hessen I, Darmstadt 1873. S. 253ff. 


lIland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 249 


Diese Entscheidung bedeutet zugleich eine Erweiterung der 
seelsorgerischen Tätigkeit, auch wenn die Brüder diese einem 
sogenannten Leutpriester oder Vikar überliessen. Als dann 
später (1407 und 1409) auch noch die Pfarrei Eppingen 
(westlich von Heilbronn)!) dem Kloster inkorporiert wurde, 
da werden die weissen Schultermäntel der Frauenbrüder, 
die über kastanienbrauner Kutte getragen wurden, wohl 
manches Mal in der Gegend aufgetaucht sein, gerade wie sie 
bei den täglichen Gängen auf die Burg eine neue Note in 
das Strassenbild des Städtchens brachten. 


Die Etappen der Weiterentwicklung sind am übersicht- 
lichsten bei Wagner?) zusammengestellt. Da es sich in den 
betreffenden Urkunden oft um rein juristische Fragen handelt, 
so werden als Aussteller meist nur Hans mit seinen Brüdern 
genannt. Sobald aber die Stiftung erweitert wird oder das 
religiöse Moment in Frage kommt, wird Ilands Mitwirkung 
ausdrücklich verzeichnet. Das gilt zunächst für die Regelung 
des Gottesdienstes (26. Februar 1411), über die Brentano einen 
Überblick gibt3). Unerwähnt lässt er nur die Montags 
zu singende Seelenmesse »zu unser sele heile zu dem ewigen 
leben aller unser altfordern und nachkomen und der der 
gut wir besitzen und nyeszen und aller der cristen menschen 
die uns unsern altfordern und nachkomen ie gut getaten 
oder noch tun werden mit worten oder wercken« Die genaue 
Sachkenntnis, die in den eingehenden Bestimmungen dieser 
Ordnung zutage tritt, verrät den Fachmann. Die Patres 
des Klosters, vielleicht auch der Mainzer Domherr werden 
die Anregungen gegeben haben. Das Vermächtnis des 
letzteren, das dem Kloster 2 Jahre später zufiel, beweist 
seine dauernde Fürsorge #). 


ı) Wagner, a.a.O. 255f. — Für die von Ritsert 151 festgestellte Einver- 
leibung der Kirche zu Ersheim habe ich keinerlei urkundliche Belege finden kön- 
nen (die spätere von 1636 (Wagner I 395) kann doch nicht gemeint sein?). Vgl. 
dagegen Koch 71, wo eine Bulle von 1487 angeführt ist und Brentano 10; durch 
diese Stellen ist das Weiterbestehen der alten Pfarrei bewiesen. 

2) A.a.O., S. 256ff. 

3) A.a.O., S. ı14f. 

4) Ebenda, S. 16. 


250 | will 


Mochte es dieser — 1413 erfolgte — Todesfall sein, 
oder mochten die Gedanken der beiden Ehegatten um diese 
Zeit aus anderen Gründen eine ernste Wendung nehmen, 
jedenfalls setzt bald darauf das wichtige Werk der Stiftung 
eines Seelgeräts ein. Aus dem Jahr 1415 überliefert uns 
das erwähnte Klosterbuch eine Verschreibung, durch die 
sich Hans und Iland gegenseitig verpflichten, bei dem 
Tod des einen von ihnen dem Karmelitenkonvent 1200 fl. 
auszuzahlen, die sie ihm »recht und redeliche schuldig worden 
sin und auch also schuldig sinte. Die Summe soll genommen 
werden »von unserm erbe gute und eygen farende habe und 
von unsern wiederkeufftigen gulten und guten und von 
allem dem, das wir noch myn Johans vom Hirszhorn ob- 
genant tode laszen«, mit Ausnahme dessen, was wir heute 
als Fideikomiss bezeichnen würden, ferner des Schlosses 
Zwingenberg mit Zubehör, das Lehensgut ist, und der 
übrigen Lehensgüter. Zugleich wird die gesamte verfügbare 
Erbmasse als Unterpfand gesetzt. Als Vollstrecker dieses 
Vermächtnisses werden für den Fall von Hansens früherem 
Tod »die obgenante Yland... und myn erben« genannt. 
Falls Iland eher stirbt, »so sollent doch unser erben die 
vorgenanten zwolffhundert gulden geben und wol beczalen«. 
Diese Fassung erklärt sich daraus, dass es ein Gattenerbrecht 
nicht gab. Auch sollte die Stiftung erst nach Hansens 
Tod in kraft treten, was eine gewisse Benachteiligung 
Ilands darstellt. 


Von dieser positiven Seite des Vermächtnisses ist nun- 
mehr zu reden. Am 15. Oktober 1416 verpflichten sich Prior 
und Konvent, ausser den 1411 festgesetzten Gottesdiensten 
an jedem Donnerstag ein Amt zu singen, »das man in der 
heilgen kirchen pfligt zu singen off unsers herren lichams 
tag dem heilgen fronelichname unsers lieben herren Jhesu 
Christi zu lobe und eren und iren selen zu ewiger se- 
lickeit!)«. Ein eigentliches Seelgerät wird erst 1421 ver- 
schrieben. Der Stiftungsbrief des Ritterpaares ist uns in 
dem Revers des Priors und Konvents vom 28. März erhalten, 
der Hans und Iland als »anheber und stieffter« des Klosters 


!) Karmeliten-Kopialbuch fol. 43b. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 251 


rühmt. Sie haben bestimmt, dass die Anstalt von ihnen und 
ihren Erben jährlich ıo fl. Gült erhalten soll, bis 200 fl. 
“ bezahlt sind, für deren Verwendung bestimmte Vor- 
schriften gegeben werden. Ausser den seitherigen Ver- 
pflichtungen sollen nämlich die Brüder täglich nach dem 
gesungenen Amt ein »Salve regina« singen und ein Versikel 
mit entsprechender Kollekte. Nach dem Ableben der Stifter 
soll dann als wichtigster Teil des ganzen Gefüges kirchlicher 
Funktionen an den Jahrestagen ihres Todes eine Seelenmesse 
stattfinden. In diesem Zusammenhang werden auch die 
obengenannten 1200 Gulden erwähnt, »die wir fur uns und 
fur unser erben der obgenanten Unser Lieben Frauwen der 
himelkonigin.... verschrieben und versiegelt haben ')«. 

Offenbar um der Anwartschaft auf die Zukunft mehr 
unmittelbaren Wert zu geben, wird hinzugefügt, dass zu 
Lebzeiten des Hans von Hirschhorn das Kloster 2ofl. geleisteter 
Zahlung jährlicher Gültempfangen soll, dass ferner für je2ofl.an 
den von den Erben zu bezahlenden ıofl. (für das Salve regina) 
ı fl. abgehen soll. Auch dieses Geld soll angelegt werden, aber 
»uszwendig dem gerichte und der marcke zum Hirtzhorn«. Ob 
in dieser Sonderbestimmung der Wunsch Hansens zum Aus- 
druck kommt, eine Anhäufung von Klosterbesitz im Weichbild 
der Stadt zu vermeiden, muss unentschieden bleiben. Jeden- 
falls spricht sich in den genauen Bestimmungen des ganzen 
frommen Werkes »selbständiges Bewusstsein und Sicherheits- 
gefühl gegenüber seiner Kirche« aus, wie Schairer?) in glück- 
licher Formulierung diese vom Hochmittelalter abweichende 
seelische Nüance des spätmittelalterlichen Stiftungseifers nennt. 
Zweifellos spüren wir hier den Willen des Grundherren. Es 
ist nahezu ausgeschlossen, dass sich Iland darum gesorgt 
habe, in was für Grundstücken das vermachte Geld angelegt 
werden solle. Ihre Mitwirkung dürfte sich, wie schon mehr- 
fach hervorgehoben, auf den liturgischen Teil beschränkt 
haben. Vielleicht hat sie dem Gatten in allen juristischen 
Fragen um so bereitwilliger freie Hand gelassen, je mehr er 
ihr in der materiellen Ausgestaltung des Stiftungsgedankens 
entgegenkam. 


!) Karmeliten-Kopialbuch fol. 49a. 
2) A.a.O., S. 126. 


252 will 


Wir dürfen uns ja die Stellung der Frau in adligen 
Kreisen immerhin selbständiger und ungebundener vorstellen 
als etwa im Bürgertum, wenn auch aus einzelnen Schilde- 
rungen!) trübe Streiflichter auf das eheliche Verhältnis 
fallen. Koebner?) stellt zusammenfassend fest: »Entschluss- 
kraft und Klugheit werden an den Frauen sehr geschätzt.«e — 
Die Ausführungsbestimmungen zu der nachträglichen Be- 
gabung mit 200 fl. lassen im übrigen den Schluss zu, dass 
das Geld doch nicht so leicht zu beschaffen war. Trotz der 
Wohlhabenheit des Hauses Hirschhorn mögen bei dem 
Hin und Her von Bargeld und Pfand, für das wir einige 
Beispiele gebracht haben3), gelegentlich Werte verloren 
gegangen sein, die unersetzlich. waren. ‘Wenn sich also 
Hans zu einer neuen Stiftung verstand, so mag dies Ilands 
Einfluss zugeschrieben werden. Das Objekt spricht jeden- 
falls nicht gegen diese Möglichkeit. Es könnte darin sehr wohl 
von neuem das Kindschaftsverhältnis zum Ausdruck kommen, 
in dem die Ritterfrau zu der himmlischen Helferin zu stehen 
wünschte. Ausserordentlich anziehend ist es jedenfalls — 
wenigstens in den allein möglichen grossen Umrissen —, 
sich den verschieden gearteten Anteil der Geber an dem 
frommen Werk vorzustellen. Immer wieder wird man dabei 
auf die Vermutung geführt, dass der heisse Eifer Ilands 
das eigentliche Agens war. Die formelhafte Einkleidung der 
Stiftungsbriefe lässt jedoch eine Abgrenzung der Verdienst- 
grade nicht zu, und andere Quellen stehen uns nicht zu 
Gebote. 


Erwähnt mag noch werden, dass wir in dem vom 25. März 
datierten letztwilligen Vermächtnis unter den Siegelzeugen 
den Schenken Eberhard (X.) von Erbach finden (diesmal 
mit seinem und Hansens Vetter Konrad (VIII.) zusammen) #), 
den wir von der Eheberedung her kennen. — Das Kloster 


ı) Vgl.z. B. die Studie Schönherrs über den Ritter Christoph Reifer 
in den Ges. Schriften II, Innsbruck 1902, S. ı5ff. 


2) Seine Dissertation S. 16 und der Abschnitt »Charakterwertes Archiv 
a.a.0., S. 279ff. 


3) Vgl. auch Ritsert, S. 140. 


4) Morneweg, Stammtafel. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 253 


seinerseits macht sich unter vielfachen Beteuerungen (z.B. 
der Verantwortungsbereitschaft beim Jüngsten Gericht) ver- 
bindlich, die getroffenen Anordnungen pünktlich und gewis- 
senhaft zu befolgen (28. März 1421)!). Noch immer aber war 
der Abschluss nicht erreicht. Nicht alle Fugen in dem 
stolzen Gewölbe, das die Ehegatten über ihrem Grabe er- 
richteten, waren geschlossen. Zwei Wochentage waren noch 
frei. Damit auch sie eine Bestimmung erhielten, die den 
frommen Neigungen des Paares entsprachen, urkunden beide 
im Herbst desselben Jahres aufs neue: Die Dienstagsmesse 
am Hochaltar soll dem heiligen Geist gewidmet sein, die 
Mittwochsmesse der Gottesmutter, wobei die Sequenz vom 
Meerstern ertönen soll. In dem üblichen Revers des Klosters 
lesen wir dann, dass bei besonderen Kirchenfesten die ver- 
ordnete Singmesse von dem der Hauptfeier vorbehaltenen 
Hochaltar an einen andern verlegt werden und dort in Form 
einer Lesemesse vor sich gehen soll (9. September 1421)?). 


IV. 


Mit diesen Begabungen war das Kloster sicher gestellt. 
Es tritt wenigstens eine lange Pause ein, ehe wieder eine 
Stiftung erfolgt3). Für Iland wäre (wenn es richtig ist, 
dass sie 1421 starb) der Willensakt vom 9. September eine 
ihrer letzten Handlungen überhaupt gewesen. Ehe wir 
auf diese Frage zurückkommen, wollen wir uns der anderen 
zuwenden, welche Faktoren die seelische Haltung dieser 
frommen Frau sonst bestimmten. Das lässt sich natürlich 
nur annähernd ermitteln. Zu allen Zeiten hat die Dichtung 
das meiste zur Bereicherung des Eigenlebens beigetragen. 
Die Klänge aus dieser Sphäre, die Ilands Ohr und Sinn 
trafen, mögen recht vielstimmig gewesen sein. An grossen 
Werken war die Zeit um 1400 arm. Eine Dichtung wie der 
»Ackermann aus Böhmen« steht an Tiefe und Schönheit 
ganz vereinzelt. Schwerlich hat Frau Iland diesen, 1400 


s) Karmeliten-Kopialbuch fol. 51a. 
2) Karmeliten-Kopialbuch fol. zıb. 
3) Vgl. Wagner, a.a.O., S. 259. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F, Bd. 42, 2 17 


254 will 


entstandenen, Prosadialog gekannt, dessen humanistisch 
beeinflusste Vorstellungswelt von der ihr vertrauten ziemlich 
abseits lag. Man möchte auch annehmen, dass die politische 
Isolierung des luxemburgischen Königreichs während Ru- 
prechts Regierung einer Verbreitung gerade in Westdeutsch- 
land nicht günstig war. 

Eher entsprach es dem Tempo der Zeit, dass Älteres 
sich langhin vererbte.e Und da fällt aus geographischen 
Gründen der Blick auf verschiedene kürzere Dichtungen, 
die zu der eben genannten in denkbar schärfstem Gegensatz 
stehen: die Reimereien des »Königs vom Odenwald« (um 
1340)!). Ihr materieller Grundton machte sie geeignet für 
weite Verbreitung, etwa durch fahrende Bänkelsänger. Die 
Loblieder auf Kuh, Huhn und Gans z. B., worin besonders 
deren gastronomische Ergiebigkeit gefeiert wird, konnten 
auf das Herz einer Hausfrau nicht ohne Eindruck bleiben. 
Als geistige Nahrung kommt diese Art Literatur kaum in 
Betracht, wenn man nicht scherzhafte Anspielungen auf 
Mode und Barttracht — damals natürlich schon veraltet — 
als Bedarf für konventionell gesellschaftliches Geplänkel 
werten will. 

Zeitlich näher stehen unsrer Ritterfrau so stolze Namen 
wie Hugo von Montfort (1357 bis 1423) und Oswald von 
Wolkenstein (1377? bis 1445), beide im Alpengebiet ansässig. 
Es ist leicht möglich, dass Ilands Gemahl auf seinen süd- 
deutschen Reisen mit ihrer Kunst irgendwie in Berührung 
kam und bei seiner Rückkehr der Gattin gegenüber zu 
rühmen wusste, wie reich die Skala ihrer Poesien sei. Be- 
sonders des flotten Wolkensteiners, von dessen Sanges- 
kunst sogar maurische Fürsten entzückt waren. Es wäre 
verlockend, den Nachweis zu führen, dass sogar eine persön- 
liche Bekanntschaft mit Hans und Iland stattgefunden hat, 
wozu die biographische Feststellung von Beda Weber, Os- 
walds erstem Herausgeber), eine Handhabe bieten würde. 
Danach soll der Sänger 1409 am kurfürstlichen Hof in Heidel- 
berg geweilt haben, also in einem Jahre, wo wir auch unsren 


!) Vgl. Archiv f. hess. Gesch. u. Altertumskunde N. F. III (1904) S. ıff. 
2) Innsbruck 1847. S.8. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 255 


Ritter häufig dort antreffen. Nun ist aber bereits vor mehreren 
Jahrzehnten der bündige Nachweis geführt worden!), dass 
dieser Heidelberger Aufenthalt weit später, nämlich 1424, 
stattgefunden hat, zu einer Zeit, wo Pfalzgräfin Blanka 
bereits tot und ihr Gatte Ludwig in zweiter Ehe mit Mathilde 
von Savoyen vermählt war. Wir müssen also darauf verzichten, 
hier eine Verbindung herzustellen, die etwas neue Farbe 
in Ilands Lebensbild gebracht hätte. Doch wollen wir nicht 
unerwähnt lassen, dass die Eindrücke, die Oswald von der 
Residenz des Pfalzgrafen empfangen hat, gut zu der Vor- 
stellung passen, die wir uns gerne von der »Feinen« machen. 
An zwei Stellen rühmt der Tiroler die hohe Lage des Schlos- 
ses). Die Versammlung der Kurfürsten, die schönen Frauen, 
die munteren kleinen Prinzessinnen, die reichen Geschenke 
(vor allem Pelzwerk), die er erhält, all diese Züge fügen 
sich zu einem Bilde von Weiträumigkeit, Glanz und Reich- 
tum zusammen, das immerhin geeignet ist, uns Aufschluss 
darüber zu geben, wie es wohl schon zwei Jahrzehnte früher 
den Hirschhornern zumute war, wenn sie aus ihrer abgeschie- 
denen waldigen Heimat in die bunte Residenz einritten. 
Wir spüren aus Oswalds Bericht ein Kommen und Gehen 
von Gästen, ein Bewirten und Beschenken, das ohne entspre- 
chenden Dienertross nicht möglich wäre, so dass in uns 
ein Rhythmus geweckt wird, ähnlich dem in Walters Schil- 
derung vom Hofe des milden Landgrafen. 


Wie weit Verständnis und poetische Empfänglichkeit 
der Frau von Hirschhorn reichten, lässt sich natürlich kaum 
beurteilen. Sicher gehen wir nur in einer Richtung. Alles 
beherrschend und überwuchernd wächst im 14. Jahrhundert 
eine Epik heran, die aus alten Stoffen, vor allem der Dietrich- 
sage, unter Vornahme toller Kreuzungen neue Fassungen 
herstellt, die nur durch ihre Länge bedeutend sind. In diese 
Bearbeitungen und Neudichtungen wurde alles eingeschmol- 
zen, was von höfischen Impulsen noch in der Zeit lebte. Die 
Beliebtheit dieser Unterhaltungsbücher steht ebenso ausser 


1) Anton Noggler, Hat O.v.W.ıim Jahre 1424 Tirol verlassen? (Zs. f. 
deutsch. Altertum 27), S. 179ff. 


2) Beda Weber Nr. XI, 2 und XII, 3. 


256 will 


Frage wie heutzutage diejenige von Romanen, die lediglich 
Unterhaltungs- und Illusionsbedürfnis befriedigen. Es ist 
also der Schluss erlaubt, dass Iland schon in ihrer Jugend 
mit diesem Wust effektvoll aufgemachter Abenteuer bekannt 
geworden ist. Sehr plastisch werden die Gestalten der Vor- 
zeit wohl schwerlich in ihrer Phantasie gelebt haben: sie 
hätte im Grunde nur eine Reihe von Namen gegenwärtig, 
in einer gewissen Rangfolge, aber ohne persönliches Gepräge. 
Immerhin war ihr so der Begriff Held geläufig, und sie 
war je nachdem geneigt oder nicht, ihn auf die Ritter ihres 
Bekanntenkreises anzuwenden. 


Noch schwieriger ist es, etwas über Ilands Verhältnis 
zur bildenden Kunst auszusagen. Stets war Vornehmheit 
bestrebt, sich einen angemessenen Rahmen zu schaffen. Das 
Luxusbedürfnis adeliger Kreise und die Künste gehen eine 
Strecke weit Hand in Hand. Von der Inneneinrichtung der 
damaligen Schlösser Tirols hat Zingerle') ein anschauliches 
Bild entworfen, und wir können manchen der darin zusam- 
mengetragenen Züge auf das Herrenhaus der Burg am Neckar 
anwenden. So fraglos wie in den Alpenländern ist die Wand- 
täfelung, eine wesentliche Vorbedingung für die künstlerische 
Durchbildung der Wohnräume, hier jedoch nicht. Es ist 
sogar wahrscheinlich, dass die grösseren Räume des gotischen 
Palas zu Hirschhorn, des sogenannten Alten Baus, nur 
getünchte Wände hatten, die man entweder mit Teppichen 
behängte?) oder mit dem Pinsel schmückte. In einem 
Raum, über dessen Verwendung man sich nicht völlig klar 
ist3), sind solche Wandmalereien erhalten, elf würdige Dar- 
stellungen aus der Passion Christi#). Sie stammen aus der 
Mitte des 14. Jahrhunderts, waren also zu Lebzeiten Ilands 


ı) O.v. Zingerle, Die Einrichtung der Wohnräume tirolischer Herren- 
häuser im 15. Jahrhundert (Zs. des Ferdinandeums, 3. Folge, 49. Heft. Inns- 
bruck 1905). 

2) Das oben erwähnte Testament von Hansens Mutter nennt verschiedene 
Rückenlaken. 

3) Vgl. Diehl, Bilder aus Geschichte und Sage von Schloss und Stadt 
Hirschhorn, 1900, S. 9. 

4) Vgl. die »Nachbildungen mittelalterlicher Wandgemälde aus dem Gross- 
herzogtum Hessene, Darmstadt 1917. S.4. 


nenn — „m EEE — SERGEEEEEEiet- En iii: E E 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V.von Hirschhorn 257 


noch in ihrer ganzen Frische zu schauen. Die Schlossherrin 
mag wohl manches Mal versunken vor ihnen gestanden haben. 
Der heilige Inhalt musste sie in höchstem Masse fesseln. 
Doch haben sie gewiss auch die Farben erfreut, deren er- 
lesene Zusammenstellung (wenige Haupttöne: Dunkel- 
violett, Graublau und Hellbraun) ihrem sicherlich durch 
eigene Sticktätigkeit!) geschärften Auge nicht entgangen 
sein wird. Natürlich lässt diese Art der Bildbetrachtung 
noch nicht auf ein inneres Bedürfnis schliessen. Dass um 
die Wende des 14. Jahrhunderts ein allgemeiner Aufschwung 
der Künste statthatte, konnte einer Frau von Ilands Rang 
nicht unbekannt bleiben. Sie bekam sicher manches davon 
zu sehen, wenn sie auf einer Reise oder Wallfahrt fremde 
Gotteshäuser aufsuchte?). — 


Werfen wir nunmehr, zurückkehrend zum äusseren 
Leben des Ritterpaares, noch einen Blick auf die Ereignisse 
seit 1410! Es sind im Grunde dieselben Motive wie in der 
Erstzeit, die uns da in wechselnder Verflechtung begegnen: 
Gültenkauf, Bürgschaften, Bestätigung von Lehensbesitz 
und ähnliches, worüber man sich bei Ritsert3) unterrichten 
kann. Wir haben uns hier nur die Kaufbriefe anzusehen, 
in denen Iland als Mitkäuferin ausdrücklich genannt ist. 
Der erste ist vom 6. Februar 1412 datiert. Die erkaufte 
Gült von 175 fl. wird dem Verkäufer, dem Pfalzgrafen Otto, 
mit dem Hirschhornschen Anteil an Neckarelz und einigen 
Gerichten und Vogteien bezahlt). Nun ist aber gerade 


ı) Vgl. Weinhold, Die deutschen Frauen usw. I, S. ı81ff. 


2) Die Kölner Jahrtausendausstellung, die sich u.a. um den Nachweis 
bemühte, dass diese Epoche smehr, als bisher beobachtet wurde, eine Blütezeit 
deutscher Kunste ist (Katalog S. 192), hat die neue realistische Bewegung in 
einer unvergleichlichen Grossartigkeit vor Augen geführt. »Gegen 1400 beginnt 
aus diesem kalligraphischen Flächenstil erwachende Naturbeobachtung mählich 
neues Leben zu formen. Andeutungen von Landschaft oder Innenraum, perspek- 
tivische Bildung von Geräten und Fliesenfussboden, modellierende Schatten 
zur Rundung der Körper im kleinen, natürliche Gebärdensprache und lockere 
Anordnung der Figurengruppen sind bemerkbar; besonders aber ein Streben 
nach Schönheit im Sinne lieblicher, still beschaulicher, gottergebener Feier- 
lichkeit in den Hauptgestalten ...«. (Ebenda S. 194). 


3) S. 140f. 
4) Kopialbuch fol. 116a. 


258 will 


Elz die Burg, mit der Hansens Gattin im Ehevertrag bewidmet 
worden war; ihr Einverständnis zu der Transaktion war 
also notwendig. 


In einem andern Fall ist Ilands Mitwirkung in der Höhe 
der Kaufsumme begründet. Um die 1200 fl. aufzubringen, 
für welche die beiden Gatten von dem Edelknecht Hartmann 
von Handschuhsheim am 25. Mai 1415 eine Jahresgült von 
8o fl. kaufen”), musste wahrscheinlich Ilands Vermögen 
herangezogen werden. Ähnlich liegt der Fall bei dem Kauf- 
brief vom 4. Februar 14212), wo Hans und Iland für mehr 
als 2616 fl. ein »burgel« und den Weiler dazu »zum WYyler 
genant« bei Aglasterhausen im Kraichgau erwerben. Sie 
scheinen das nur zu tun, um mit dem Gute ein Jahr später 
(28. Februar 1422) den Pfalzgrafen Ludwig für das Lehen 
Neckarelz zu entschädigen, das sie mit seiner Zustimmung, 
wie eben gesagt, IO Jahre früher an seinen Bruder Otto 
abgetreten haben 3). Weder in dieser Urkunde noch in der 
Bestätigung der Auftragung durch Ludwig+#) ist gesagt, 
warum dieses Ersatzgeschäft erst jetzt vorgenommen wird. — 
Die bedeutendste Geldsumme kommt in einem Leihgeschäft 
vor, das Hans und Iland 1411 mit dem Bischof Johann 
von Würzburg abschliessen. Sie strecken dem Kirchenfürsten 
15000 fl. vor, ein Handel, der mit seinen teilweise tragischen 
Folgen in die nächste Generation hineinspielt und erst 1439 
ausgetragen wird). 


Auch die Frage des Wochenmarktes wird in diesem 
Zeitraum wieder angeschnitten. Kaiser Sigmund setzt durch 
Verfügung vom 2. Mai 1417 an Stelle des einen deren zwei. 
Daneben gehen die Beziehungen zum Hause Wittelsbach 
weiter. Im Jahre 1413 ernennt Pfalzgraf Ludwig unsren Ritter 
zum pfälzischen Truchsess®6) und im Januar 1415 finden wir 
ihn mit seinem Lehensherrn und andern Mitgliedern des 


!) Kopialbuch fol. ıı12a. 

2) Ebenda 136a. 

3) Ebenda ı1406b. 

4) Ebenda 147a. 

5) Näheres bei Ritsert, Nachträge (Archiv XI gıff.). 
6) Kopialbuch fol. ı7b. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 259 


pfälzischen Adels beim Konzil zu Konstanz!). Dies ist 
allerdings die einzige grössere Reise nach Ruprechts Tod, 
die sich zur Zeit nachweisen lässt. — Weniger erfreulich 
war das Verhältnis zu Ludwigs jüngstem Bruder Otto, 
der bereits genannt wurde. Ihm waren bei der Teilung 
von Ruprechts Erbe die wichtigsten Besitzungen in den 
Neckargegenden zugefallen?\. Später kam es dann zu nach- 
barlichen Differenzen. Die Veranlassung war aber keines- 
wegs hochpolitischer Art, es handelte sich ‘vielmehr um 
Fischereigerechtsame und Ähnliches. Auf verschiedenen 
Zusammenkünften unter den Auspizien des Pfalzgrafen 
Ludwig (30. April, ı5. Mai, 30. Juni 1416)3) wurde der 
Streit beigelegt. 


Diesen Vorkommnissen schliessen sich eine Reihe von 
Familienereignissen an. Der Geburt der Kinder wurde bereits 
früher gedacht. Die Zahl der Todesfälle ist anscheinend 
grösser. Schon 1400 starb Hansens nächstältester Bruder 
Albrecht, 1405 der eine, 1410 der zweite und letzte seiner 
hinterlassenen Söhne®). Es wäre müssig, die Frage zu er- 
örtern, ob bei den Überlebenden die Trauer über den Tod 
lieber Menschen überwog oder die Freude über die Mehrung 
des Besitzes. Ein formeller Verzicht von Albrechts Witwe, 
Anna von Frankenstein 5), auf die Hinterlassenschaft ihrer 
Söhne beweist, dass Hans und Eberhard diese Seite eines 
Todesfalls gebührend wichtig nahmen. Diesen Burginsassen 
folgten 1413 der Mainzer Domherr Konrad, 1421 Ritter 
Eberhard in den Tod. Seine Witwe, Demut Kämmerer von 
Worms, behielt offenbar ihren Sitz in Hirschhorn, da ihr 
Sohn Eberhard erst 1426 grossjährig wurde. Sie starb 1425, 
und gerade über ihren Tod haben wir eine kulturgeschicht- 
lich nicht wertlose Notiz. In einem Urkundenverzeichnis 
von 14266), das Hans für Eberhards gleichnamigen Sohn 


ı) Häusser, a.a.O., S. 275. 
2) Ebenda S. 266. 

3) Kopialbuch fol. 100b ff. 
4) Ritsert S. 143. 

5) Kopialbuch fol. zoL. 

6) Kopialbuch fol. ı50a. 


260 Will 


anfertigen liess, heisst es: »Item etwe viel missiven versigelt 
als mann lude gebetden hat zu myner swester der Kemerern 
begengnisze«. Ein Beweis immerhin — wenn er nötig wäre —, 
dass derartige Todesfälle Tage und Wochen hindurch die 
Burgleute in Atem hielten und auch für Iland allerlei Repräsen- 
tationspflichten mit sich brachten. 


Aber noch sind wir nicht auf die Sorge eingegangen, 
die sie gemeinsam mit dem Gatten ihrer eignen weltlichen 
Hinterlassenschaft zuwandte. Das Hirschhornsche Kopial- 
buch enthält eine Erbordnung!), die Ritsert unerwähnt 
lässt. Der Anfang fehlt, doch geht aus dem noch vorhandenen 
Text deutlich hervor, dass Hans und Iland die Aussteller 
sind. Sie beruht auf der Mutscharung von 1393?), deren 
Hauptbestimmungen sie wiederholt, ergänzt sie aber insofern 
nach der positiven Seite, als verordnet wird, dass den früher 
nur in ausschliessendem Sinn genannten Frauen und Jung- 
frauen wenigstens die Erbbeteiligung an dem vorhandenen 
Bargeld und Silbergerät (»silberin oder vergulter drinckfasze«), 
zugestanden wird3). Es werden also die vornehmsten Gegen- 
stände der »Gerade« genannt, während die Söhne das »Heer- 
gewäte« erhalten). »Unser kinder und erben«, so heisst es, 
sollen diesen Teil der Verlassenschaft »woll gliche miteinander 
teilen. Man möchte annehmen, dass damit das Vorhanden- 
sein weiblicher Nachkommen erwiesen sei (s.0.S. 242). 
Doch zeigt der weitere Wortlaut, dass die Erbordnung für 
alle künftigen Zeiten gelten soll, so dass die Bestimmung 
auch eine Eventualklausel sein kann. 


In dieser Annahme wird man durch die Wahrnehmung 
bestärkt, dass von den Söhnen — von denen 1410 bestimmt 
zwei (Hans und Philipp) lebten — eben mit Rücksicht auf 
die Allgemeingültigkeit des Testaments in ganz hypothe- 


!) Ebenda 135a. 
2) Ritsert ı144f. 
3) Nach dem Wortlaut des Ehevertrags (s. 0. $S. 229) war Iland wesentlich 


besser gestellt. 


4) Vgl. Heusler, Institutionen des deutsch. Privatrechts II, Leipzig 1586, 
S.618ff. — Nach Schröder waren »die Unterschiede der Erbberechtigung des 
männlichen und weiblichen Geschlechtes ... überaus mannigfaltige. S. 823. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 261 


tischer Weise die Rede ist: »... wan wir mit gots hilffe eliche 
sone haben oder die selben unser elichen sune ander eliche 
sune haben oder der sune ander eliche sune haben ..... k. — 
Die Datierung dieses Schriftstücks ist durch eine Rasur 
erschwert. Nach einer Notiz auf demselben Blatt unterliegt 
es aber keinem Zweifel, dass es am 29. April 1410 abgefasst 
ist"). 

So rücken die Vorbereitungen auf die Ewigkeit immer 
näher an die wirkliche Todesstunde heran. Wann hat sie 
Iland geschlagen? Ritsert verzeichnet als Todesjahr 1421, 
ebenso Brentano?). Beide berufen sich dabei auf ein Wappen- 
fenster in der katholischen Pfarrkirche3). Nun hat aber 
schon Ritsert die oben besprochene Entschädigung des 
Pfalzgrafen Ludwig mit den Worten gebucht: »1422 verkaufte 
Hans mit seiner Frau Iland an den Pfalzgrafen Ludwig 
sein Drittel an Ellentz und den Weiler bei Aglaster- 
hausen ....« Danach hätte Iland noch 1422 gelebt. Die 
Schwierigkeit löst sich, wenn man den genauen Wortlaut 
der Urkunde ins Auge fasst. Von einem Verkauf der genann- 
ten Objekte ist überhaupt nicht die Rede. Es handelt sich 
vielmehr um eine Auftragung zum Zweck der Schadlos- 
haltung. Sein Drittel an Elz konnte Hans gar nicht an 
Ludwig verkaufen, da es seit 1412 in rechtmässigem Besitz 
von dessen Bruder Otto war (s. 0. S. 257). Auch nennt sich 
Hans allein als Aussteller der Urkunde. Iland wird nur als 
Mitkäuferin von Weiler erwähnt, was ja durchaus zu dem 
oben Gesagten stimmt. Der Widerspruch der beiden Angaben 
Ritserts fällt also in sich zusammen, und wir könnten es bei 
1421 als Todesjahr bewenden lassen, wenn nicht — llands 
Bruder Konrad mittlerweile den Mainzer Erzstuhl be- 
stiegen hätte! 


ı) Diese Notiz von 1420 besagt: beide Gatten »haben noch ein 
andern brief lassen machen und schriben in aller der masze wise und 
forme als der obgeschriben brief ynhelt umb Sand Martinstag des heiligen 
bischofs«. 


2) S.143 bzw. 16f. 


3) Dass diese Lesung richtig ist, wurde mir neuerdings durch eine freund- 
liche Mitteilung des katholischen Pfarramts H. bestätigt. 


262 will 


Dadurch fällt natürlich auch auf seine Familie mehr 
Licht, und Joannes, der rührige Sammler Mainzer Urkun- 
den, ist es, der uns als Glosse zum Stammbaum Konrads III. !) 
zwei Urkundenanfänge überliefert, die folgendermassen 
lauten: 


ı. Aus 1422: »Ich Hans von Hirschorn ritter und ich 
Iland, grevinne von Dune, sin eliche husfrawe be- 


kennen .. .« 

2. Aus 1427: »Ich Ilant von Dune — hern Hansen 
von Hirschorn sel. wittib — bekenne, dasz mir 
der erwurdig her Conrad E. z. M. mein gnediger 
lieber her und bruder .. .« 


Wenn auch die diplomatische Überlieferung dieser 
beiden Bruchstücke nicht einwandfrei sein mag — so finden 
wir zZ. B. bis ins 16. Jahrhundert hinein als Regel die Namens- 
form »vom Hirshorn« —, so ist doch an der Identität der 
Personen nicht zu zweifeln. Iland kann also nicht, wie bisher 
angenommen wurde, vor Hans gestorben sein. Sie hat 
ihn vielmehr überlebt, ohne dass wir in der Lage wären, 
das Todesjahr anzugeben). Wie sich die Schrift des Glas- 
gemäldes damit in Einklang bringen lassen soll, ist einst- 
weilen ein Rätsel. 


Die letzte Urkunde beweist jedenfalls, dass die Erhebung 
des Bruders zum Primas von Deutschland auch in die Burg 
am Neckar hinüberwirkte.. Um an der hohen Politik des 
Schwagers irgendwie teilzunehmen, dazu war Hans von 
Hirschhorn, der von 1378 an in Urkunden vorkommt, mittler- 
weile zu alt geworden. Auch hätte dem der mainzisch- 
pfälzische Gegensatz im Wege gestanden. Ob das gespannte 
Verhältnis der beiden Kurfürsten dem Ritter, der mit dem 
pfälzischen Fürstenhause so lange und eng verbunden war, 
mitunter Verlegenheiten bereitete, ist nicht festzustellen. 
Auf jeden Fall aber dürfen wir sicher sein, dass die beiden 
Gatten von Hirschhorn aus mit Teilnahme den Aufstieg des 
Dhauner Grafensohnes begleitet haben. 


!) Rer. Mog.I.ad pag. 735. 


2) IIansens Todestag steht nach seiner Grabinschrift fest. Es ist der 19. 
(Ritsert errechnet den 18.) November 1426. 


Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 263 


Sonst ist aus den letzten Lebensjahren Hansens nicht 
viel zu berichten. Die Regelung des Flossverkehrs auf dem 
Neckar vom 21. Oktober 1422 und die Abgrenzung des 
Hirschhornschen Jagdgebiets im Jahre 1424 sind schon bei 
Ritsert besprochen. In diesen Schriftstücken wird neben 
Hans als Vertragschliessender sein Neffe Eberhard genannt, 
dessen Geschäfte er als Vormund bis 1426 führt‘). Auch die 
eignen Söhne sind nun mündig und werden z.B. bei der 
Neubestätigung der Rechte des Städtchens Hoirschhorn 
genannt. Aus dem erwähnten Verzeichnis der für Eberhard 
gesiegelten Urkunden entnehmen wir auch, dass der Ritter 
in seinem Todesjahr nochmals in Heidelberg war. Die 
betreffende Stelle lautet: »Item uff samsztag vor dem heiligen 
ostertage in anno etc. vicesimo sexto furt ich es mit mir gein 


Heydelberg und versigelt der Eselgeselschafft brieff2).« 


Blieb Iland nach dem Tode des Gatten auf Schloss 
Hirschhorn? Alles spricht dafür. Abgesehen davon, dass 
dies in der Eheberedung ausdrücklich vorgesehen war, 
haben wir oben gezeigt, dass Neckarelz, wo sie bewittumt 
war, an den Pfalzgrafen Otto überging. In Hirschhorn 
selbst kann es an Platz nicht gefehlt haben, denn selbst wenn 
die Söhne und der Neffe schon einen Haushalt gegründet 
hatten3), konnte deren Familie noch nicht sehr gross sein. 
Die Mithilfe der Grossmutter bei der Betreuung der Kinder 
war möglicherweise recht willkommen. Da Iland den Gatten 
anscheinend nicht lange überlebte — vielleicht jährt sich ihr 
Todestag gerade in diesem Jahre zum 500. Male —, so ist 
die Vermutung erlaubt, dass sie ihren Lebensrest zum grossen 
Teil in eifrigem Gebet für das Heil seiner Seele verbracht 
hat. Doch nicht nur in passiver Fürbitte offenbarte sich ihre 
Witwentreue. Aus ihrer religiösen Sorge wuchsen zugleich 
verschiedenartige Anlässe zu handeln. Es waren die finan- 
ziellen Bestimmungen der Vermächtnisse aus dem zweiten 
Jahrzehnt zu überwachen und die Durchführung der Jahrzeit 
zu regeln, in welche Aufgabe sie sich allerdings mit ihrem 


ı) Ritsert S. 149. 
2) Kopialbuch fol. 150a. 
3) Ritsert S. 149, 1352f. 


264 will 


Sohne zu teilen hatte. Obgleich der Wortlaut der betreffenden 
Schenkungsurkunden sehr genau ist, wird es doch ohne 
Besprechungen nicht abgegangen sein. — — — 


Von den Zeitverhältnissen mannigfach bewegt, schliesst 
so ein Frauenleben, dem Herzensnot nicht fremd war, das 
aber im ganzen gesichert, mitunter glänzend verlaufen 
durfte. Kirchenglocken, die ihr heiter und heiser die Lebens- 
stunden gesungen haben, erheben ihre Töne gegen Ilands 
Ende zu einem immer mächtiger werdenden Finale. Aus 
der Gattin war eine Mutter und Grossmutter geworden, die 
das Hauswesen nicht mehr leitete, sondern nur hilfsweise 
tätig war. Wenn wir ein Bild aus ihren Alterstagen besässen, 
so stellte es sie vielleicht in dem oben besprochenen Krüseler 
dar, mit einem Buch in der Hand. Einem Gebet- oder Er- 
bauungsbuch, etwa den Predigten Bruder Bertholds (s. o. 
S. 245). Vielleicht hat ihr auch ein Zufall den »Ackermann 
aus Böhmen« noch im Alter in die Hand gespielt. Mit tiefer 
Wehmut mag sie dann die Klage des Verlassenen gelesen 
haben. Das Bewusstsein musste sich ıhr aufdrängen, dass 
an ihrer Gruft dereinst kein Gatte beten werde. Durfte sie 
auch sicher sein, von Kindern und Enkeln beweint zu werden, 
so fehlte doch der höchste Preis, wie ihn Johannes von Saaz 
dem Witwer in den Mund legt!): »Fur alle we und un- 
gemach mein heilsam erzenei, gottes dienerin, 
meins willen pflegerin, meins leibes auszwarterin 
meiner und irer eren teglich und nechtlich wach- 
terin was si unverdrossen.« 


!) Ausgabe von Knieschek, Prag 1877. 14, ı8ff. 


Bundschuh und Bauernkrieg 


Von 
Wilhelm Stolze 


Der Bundschuh, jene Erhebungen des gemeinen Mannes 
vor dem Bauernkrieg, die unter dem Zeichen des Bauern- 
schuhes erfolgten, sind, nachdem sich die Wissenschaft 
lange Jahrzehnte im Wesentlichen mit den Forschungs- 
ergebnissen eines Schreiber und Zimmermann zufrieden 
gegeben hatte, in jüngster Zeit im Zusammenhang mit den 
durch das Säkularjahr 1925 wachgerufenen Erinnerungen 
mehrfach Gegenstand neuer Erörterungen gewesen. Um 
abzusehen von Arbeiten wie der von Hugo Hantsch in seinem 
Deutschen Bauernkrieg (Würzburg 1925), die in gewandter, 
flüssiger Darstellung nur den Stand der Forschung wiedergab, 
so verpflichtete Karl Seith in seiner wertvollen Schrift über 
das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg 
des Jahres ı525 (Karlsruhe i. B. 1926) die Wissenschaft 
auch mit neuen Mitteilungen über diese Bewegung. Indessen 
blieb ihm trotz aller Einsicht in die Besonderheiten der ein- 
zelnen Erhebungen, die ihm sein liebevolles Studium der 
einzelnen kleinen Territorien geschenkt hatte, doch ver- 
borgen, dass der Bundschuh — dessen er für das Jahr 1513 
zu gedenken hatte — unmöglich mit den anderen Erhebungen 
in eine Reihe gestellt werden könne, obwohl er selber er- 
klären musste, dass bei dieser Gelegenheit sich Bauern der 
verschiedensten Landschaften, günstiger und ungünstiger 
gestellte, zu gemeinsamem Handeln verbanden, und obwohl 
dabei zu bemerken war, dass ihre Pläne, weitgespannt wie 
sie waren, einen ganz anderen Charakter aufwiesen. Eben 
diese Beobachtungen an all den verschiedenen Erhebungen, 
die seit 1493 unter diesem Namen gingen, waren es, die mich 
bestimmten, in meinem mit Seiths Arbeit wohl ungefähr 


266 Stolze 


gleichzeitig erschienenen Buch: Bauernkrieg und Refor- 
mation (Leipzig 1926 = Schriften des Vereins für Refor- 
mationsgeschichte Nr. 141) ihre Eigenart besonders herauszu- 
heben. Ich darf es als mein Verdienst in Anspruch nehmen, 


den Nachweis erbracht zu haben, dass der Bundschuh,, 


den man fürchten lernte, d.h. eben jene Erhebungen seit 
1493, zu verstehen sind aus den besonders schwierigen 
politischen Verhältnissen in den geistlichen Territorien, und 
dass die Fehlschläge, die namentlich Jost Fritz dabei zu 
erleiden hatte, die Bundschuher zu immer radikalerer Haltung 
veranlassten. Wenn dafür auch der Gang der Reichsreform 
eine Erklärung bot, so genügte er allein doch noch nicht. 
Vielmehr waren dafür vor allem die Verflechtung gerade des 
Kirchengutes mit allen Fragen der politischen und kirch- 
lichen Reform zu berücksichtigen und weiter die Schwierig- 
keiten, die infolge davon jeder Neuordnung auf diesem Gebiet 
im Sinne des gemeinen Nutzens begegneten. Blieben in 
den übrigen Territorien die Interessen beschränkt auf den 
Umkreis des einzelnen Territoriums, so wurden sie hier 
gewissermassen gewaltsam in weitere Bahnen gerissen und 
erhielten mit dem Charakter der Utopie eine in gewissem 
Sinne gefährliche Schwung- und Anziehungskraft. 


So gesichert diese Anschauung auch auf Grund des 
bereits vorhandenen Materials erscheinen mochte, — um 
sie gegen jeden Zweifel sicherzustellen, war zweifellos eine 
noch breitere Kenntnis aller der Bewegungen des Bund- 
schuhs dringend erwünscht. Während Seith und ich ihrem 
Geheimnis nachforschten, war schon, unterstützt von der 
Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, ein Werk im 
Entstehen, das der Wissenschaft eine solche zu vermitteln 
bestrebt war. Jetzt liegt es in 2 voluminösen Bänden vor, 
unter dem Titel: Der Bundschuh, die Erhebungen des süd- 
westdeutschen Bauernstandes in den Jahren 1493—1517, 
bearbeitet von Lic. Albert Rosenkranz, Pfarrer in Kreuznach. 
Heidelberg 1927. Der erste Band, 500 Seiten stark, enthält 
die Darstellung, der zweite auf 336 Seiten die in jahrzehnte- 
langer Arbeit an den verschiedensten Stellen gesammelten 
Akten. Wer der Darstellung nicht traut, braucht sich nur 
an die Akten zu halten. Aber ich kann nach 2 Proben ver- 


Bundschuh und Bauernkrieg 267 


sichern, dass abgesehen von einigen auf vorgefassten Mei- 
nungen beruhenden Behauptungen, auf die ich noch zu 
sprechen komme, die Akten in ausgiebigster und gewissen- 
haftester Weise für die Darstellung benutzt sind. 


Rosenkranz hat sich redlich bemüht, das Geheimnis 
der einzelnen Bewegungen (Bundschuh zu Schlettstadt 1493, 
zu Untergrombach 1502, zu Lehen 1513, auf beiden Ufern 
des Oberrheins 1517) nach seiner sachlichen und persönlichen 
Seite zu ergründen, und die Wissenschaft hat ihm für un- 
endlich viel Einzelaufklärung wie für die Aufdeckung der 
grossen Linie zu danken, die durch jene Erhebungen hin- 
durch sich bemerken lässt. Soweit man überhaupt über 
die Pläne der Bundschuher — über solche hinaus ist man ja 
nie gekommen — sich ein Urteil bilden kann, dürfte es hier 
in abschliessender Weise gefasst sein. 

Da bedeutet es nun im Hinblick auf meine vorhin wieder- 
gegebenen Ansichten etwas ausserordentlich Erfreuliches, 
dass auch Rosenkranz die Verwurzelung der Bundschuh- 
bewegung in geistlichen Gebieten besonders hervorheben muss. 
Allerdings dürfte ihm die Bedeutung dieser Feststellung 
nicht ebenso klar geworden sein. Denn so sehr seine Arbeit 
zu loben ist, soweit sie sich auf die mitgeteilten Akten stützt, 
-so sehr versagt sie überall dort, wo es auf die Darstellung 
von grossen Zusammenhängen ankommt. Was Rosenkranz 
z. B. über die steigenden Lasten des gemeinen Mannes zu 
sagen hat, ist ohne jeden Versuch objektiver Würdigung 
im Anschluss an gelegentliche Beschwerden nur mit Phrasen 
aus dem Schatz einer materialistisch gerichteten Demokratie 
umschrieben, so dass man schliesslich nicht begreift, warum 
es unter den grossen Massen überhaupt noch Ruhe gab, 
und warum sich schliesslich nicht an mehr als einer Stelle 
Führer fanden, das Volk aus solchem Elend herauszuführen. 
Und nach den allgemeinen Bemerkungen scheint nichts 
sicherer, als dass auch die Anführer bei den einzelnen Er- 
hebungen mittellose Proletarier gewesen sein mussten — und 
ihre Anhänger nur Leute derselben Art —, weshalb der kri- 
tische Leser dann ebenso erstaunt wie erfreut ist, dass die 
Schilderung der Führerpersönlichkeiten in jenen Einzelver- 
schwörungen eine ganz andere Ansicht begründet. Wenn also, 


268 Stolze 


kurz gesagt, Rosenkranz für die allgemeine Anschauung 
der Dinge sich noch sehr stark abhängig von seinem Lehrer 
Friedrich v. Bezold erweist, auf dessen Anregungen diese 
ganze Arbeit zurückgeht, so war er allerdings nicht der Mann, 
den Unterschied der Bundschuhbewegung von den mancherlei 
anderen Bestrebungen des gemeinen Mannes in jener Zeit 
deutlich zu erkennen. Es dürfte charakteristisch dafür sein, 
dass er trotz aller Determinierung des Begriffs Bundschuh 
als einer interterritorialen Grösse in seine Betrachtung auch 
den Armen Konrad zu Bühl (1514) hineinbezog, der auch 
nach seiner Darstellung nur territorial begrenzte Ziele ver- 
folgte, und ebenso dürfte mit seiner Gesamteinstellung 
der krampfhafte Versuch gelegentlich der Schilderung des 
Bundschuhs zu Lehen zusammenhängen, zur Erklärung des 
Wiederauflebens des Bundschuhs gerade an dieser Stelle 
eine starke Mitschuld des Adels zu konstatieren. Ich bin 
der letzte, der leugnet, dass der adlige Gerichtsherr — nur 
um diesen, nicht um den Leib- oder Grundherrn handelt 
es sich auch hier, was allerdings bei Rosenkranz gelegentlich 
durcheinandergeht —, also ich bin der letzte, der leugnet, 
dass solch Gerichtsherr aus einem gewissen Standesbewusst- 
sein heraus auch Missgriffe begehen konnte, die zu all- 
gemeinster Unzufriedenheit Anlass gaben. Aber abgesehen 
davon, dass noch zu ermitteln wäre, ob die Steigerung der 
Frondienste, die zu Lehen augenscheinlich vorlag, gerade 
auf den Gerichtsherrn am Ort oder nicht vielmehr auf höhere 
Weisung zurückzuführen ist, so lässt sich aus den hier be- 
kannt gewordenen Forderungen überhaupt keine Gegen- 
stellung gegen den Adel erweisen. Rosenkranz gibt sich 
zwar Mühe (S. 278f.), mit dem Begehren der Verringerung 
der Schuldenzinsen den Adel der Umgegend in Verbindung 
zu bringen, obwohl er auch nach ihm für eine Gläubigerrolle 
selber zu stark in Schulden steckte. Aber bei diesem Bemühen 
übersah er, dass zwar nicht jüdisches oder städtisches, aber 
wohl kirchliches Kapital als Geldgeber geradezu genannt 
ist (Aktenband = II S. ı45 [7]), während von dem Adel 
in Beziehung darauf nie die Rede ist. Der Bundschuh zu 
Lehen richtete sich nach der Meinung Freiburgs gegen die 
Ehrbarkeit, wobei die Stadt gern auch den Adel einschloss — 


Bundschuh und Bauernkrieg 269 


und damit mag sie recht gehabt haben, denn es war eins 
der grossen Ziele des Bundschuhs geworden, über die Einzel-, 
über die niederen Vertreter der Obrigkeit hinweg zu einer 
Demokratie mit Kaiser und Papst an der Spitze zu gelangen. 
Aber trotzdem enthält diese Verschwörung mit ihrer Front- 
stellung gegen das geistliche Gericht, gegen die hohen Zinsen 
und gegen die Höhe des priesterlichen Einkommens und 
des klösterlichen Besitzes mehr antikirchliche als andere 
Elemente. 

Dürfte bereits mit alledem der letzte Zweifel daran be- 
hoben sein, dass des Bundschuhs älteste und stärkste Wurzel 
auf dem Boden der Reichskirche des ausgehenden 15. Jahr- 
hunderts zu suchen ist, so stimmt damit ausgezeichnet zu- 
sammen, was Rosenkranz sonst als Charakterzug des Bund- 
schuhs hervorzuheben hat. Da ist einmal der Pfaffenhass 
zu nennen, nicht der Hass gegen die Kirche als solche, 
sondern nur der Hass gegen sie als territoriale und finanzielle 
Grossmacht. Rosenkranz, der 1901 mit einer Dissertation 
über Wiclefs ethisch-soziale Anschauung sich den Lizentiaten- 
grad erwarb, möchte in den Lehren von Wiclef und Huss 
die Quellen dafür sehen. Ich glaube, man braucht nicht 
so weit zu suchen, sondern sich nur an die Rolle zu erinnern, 
die die Bettelorden damals im Predigtwesen spielten, um 
zu wissen, dass die Quellen für solche Stimmung damals 
sehr viel zahlreicher flossen. Überhaupt wird man sich nach 
dem Zeitalter der Reformkonzilien wohl hüten müssen, 
allzu einseitig die geisteswissenschaftlichen Methoden anzu- 
wenden. Ein weiteres Charakteristikum des Bundschuhs ist 
seit dem Auftreten des Jost Fritz im Bundschuh des Jahres 
1502 das Pochen auf die Göttliche Gerechtigkeit. Auch 
für diesen terminus technicus hat Rosenkranz die Geschichte 
aufzuspüren unternommen, und auch dabei ist er bei Huss 
gelandet. Wie mir scheint, lässt sich gegen diesen Versuch 
derselbe Einwand erheben, den wir eben erhoben. Wer weiss, 
dass die Berufung auf die Heilige Schrift gegen menschliche 
Satzungen ein Kernstück der gesamten Oppositionsliteratur 
des ausgehenden Mittelalters bildete, wird auf eine bestimmte 
literarische Ableitung dieses Begriffs jedenfalls keinen allzu 
grossen Wert legen. Das historisch Bedeutsame an seinem 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 18 


270 Stolze 


Auftreten im Gedankenkreise des Bundschuhs ist jedenfalls, 
dass die Bewegung damit ein zugkräftiges Schlagwort erhielt, 
das seine Wirkungskraft sofort zeigte; eben sein Auftauchen 
erklärt wohl, dass der Teilnehmerkreis von 1502 erheblich 
viel grösser war als der von 1513. — 


Mit den Jahren änderte sich der Charakter des Bund- 
schuhs. Statt der Stichworte von 1502: nichts als die Gerech- 
tigkeit Gottes oder swir können vor Pfaffen nicht genesene, 
finden wir 1513 das farblosere, aber zugleich allgemeinere: 
der gemeine Mann kann nicht mehr genesen. Man mag 
diesen Wechsel sich mit den verschiedenartigen Umständen 
erklären, auf die der Bundschuh beide Mal traf. Da aber 
in beiden Fällen Jost Fritz als sein geistiger Vater anzu- 
sprechen ist, so werden wir Rosenkranz beipflichten können, 
wenn er daraus zugleich eine gewisse Wandlung zum Radi- 
kalismus bei diesem Führer abliest; sie lässt sich nach den 
Eıfahrungen, die der ruhelos umherwandernde Demagoge 
mit seinem Weibe überall sammelte, leicht verstehen. Jeden- 
falls spricht für seinen, augenscheinlich mit einem glühenden 
Optimismus verbundenen Radikalismus, dass er auch nach 
dem Scheitern des Versuchs von 1513 das Spiel noch nicht 
verloren gab. Bereits 4 Jahre später war von ihm ein neues 
grosses Gebiet unterminiert, und die Gesellen, deren er sich 
diesmal zur Vorbereitung bediente, wandernde Bettler, 
redegewandte Gaukler und vagabundierende Landsknechte, 
waren gewiss nicht dazu angetan, die Bewegung in ein ruhi- 
geres Fahrwasser hinüberzuleiten. Ich darf mich also auch 
an dieser Stelle einer vollen Bestätigung meiner Beobach- 
tungen erfreuen: der Bundschuh ward immer radikaler, 
und sein Programm, ursprünglich stark kirchlich bestimmt, 
ward immer umfassender und damit utopischer. 

Die Ergebnisse der Rosenkranzschen Forschungen ver- 
leiten, noch auf manches andere näher einzugehen. Ich denke 
da an die Bedeutung, die der Gedanke an ein Fähnlein 
und an die Organisation gewann, und ich denke weiter an 
die einleuchtenden Beobachtungen von Rosenstock in betreff 
der auffallenden Kleidung, in der sich gerade die Bund- 
schuher zuletzt gefielen. Doch möchte ich hier nur noch 
einigen Bemerkungen Statt geben, die das Wesen des Bund- 


Bundschuh und Bauernkrieg 271 


schuhs und seine Ziele abgrenzen sollen gegen die Erhebungen 
von 1524 und 1525. Rosenstock ist darauf nicht eingegangen, 
er hat solchen Vergleich geradezu abgelehnt. Von allen 
meinen Arbeiten, so nahe sie sich auch mit seinen For- 
schungen berührten, hat er keine Notiz genommen, um sich 
den Blick für die Eigenart des Bundschuhs dadurch nicht 
evtl. trüben zu lassen. Für die Wissenschaft aber dürfte 
gerade die Abgrenzung beider historischer Grössen vonein- 
ander von besonderem Belang sein. 


Mit dem Bundschuh ist Heimlichkeit verknüpft, er 
ist eine Verschwörung, die langer Vorbereitungen bedarf, 
gegen Verrat suchen sich seine Führer durch die bindendsten 
Eide zu sichern. Die Bauernerhebungen im Zeitalter Luthers 
dagegen erfolgen schlagwetterartig, von langen Vorberei- 
tungen ist keine Rede, sofern überhaupt Vorbereitungen 
nötig sind, spielen sie sich in breiter Öffentlichkeit ab, so 
dass die Herren fast von Anbeginn an darüber unterrichtet 
sind. Der Bundschuh wird jedesmal verraten. Das lässt 
sich auch mit den wilden, verwegenen Gesellen erklären, 
die seine Führer zumal bei den letzten Versuchen neben 
moralisch einwandfreien und zuverlässigen Leuten verwenden 
mussten, das findet seine Erklärung aber auch in der Sache 
selbst. Es beleuchtet wie mir scheint die Einschätzung 
dieser ganzen Bewegung in breiten Massen, wenn einmal 
ein Bundschuher von seinesgleichen deshalb milde bestraft 
wurde, weil er ja doch ein Narr sei. Der Bundschuh war 
schliesslich zur Utopie geworden, an die Verwirklichung seiner 
Ziele glaubte schliesslich niemand mehr ernstlich, gegen sein 
ruhestörendes Treiben waren alle Elemente der Ordnung 
heimliche Verbündete. Wie ganz anders im sogenannten 
Bauernkriege! Es ist ja nicht wahr, dass seine Träger in der 
Hauptsache arme Leute waren. Im Gegenteil standen an 
der Spitze mindestens zuerst fast überall, wo wir genauer 
zusehen können, Männer des öffentlichen Vertrauens, Leute, 
deren Namen einen guten Klang hatten. Denn was sie 
mit den anderen verband, war nichts, was man nur in Winkeln 
weitergab, vielmehr eine Angelegenheit, die alle tiefinnerlichst 
beschäftigen konnte, oder wosie das nicht tat, die wenigstens 
die Köpfe warm machte. Denn Luthers Angelegenheit betraf 

ı8* 


272 Stolze 


ja nicht nur die religiöse Überzeugung, sondern auch den 
ganzen Umkreis des politischen Lebens. Alles das musste 
man durchsprechen, die Stellungnahme liess sich gar nicht 
verheimlichen. Schon ehe die Parteien im Bauernaufruhr 
sich gegenübertraten, waren sie gebildet, und im allgemeinen 
mochte man wissen, wo der Nachbar stand. Eben darum 
bedurfte es keiner langen Besprechungen, als dann mit der 
Feststellung stärkster Parteilichkeit auf der Seite der Obrig- 
keit das Signal dazu gegeben wurde, auch sich und seinen 
Willen demgegenüber zur Geltung zu bringen. — Der Bund- 
schuh war — und das ist sein letztes Kennzeichen — eine 
Bewegung, die keine territorialen, keine rechtlichen Grenzen 
mehr kannte. Dem Bauernaufruhr von 1525 hat man im vollen 
Gegensatz dazu oft zum Vorwurf gemacht, dass er zu keiner 
einheitlichen Bewegung wurde. Wie oft hat man bedauert, 
dass niemand erschien, der alle jene Aufrührer zum Ent- 
scheidungskampfe mit fortriss und Auge in Auge — ja 
wem eigentlich? — gegenübertrat! Statt dessen verzettelte 
sich der Aufruhr in einzelnen Bewegungen, nur wo be- 
sondere Umstände vorlagen, überschritten die Haufen, 
die sich in den einzelnen Herrschaftsbezirken gebildet hatten, 
deren Grenzen. Wie ıst das zu erklären? Ich denke, die Er- 
klärung liegt bereits beschlossen in dem, was wir bereits 
vom Bauernkriege hörten. Wenn es sich darum handelte, 
gerade der ganz bestimmten Obrigkeit entgegenzutreten, 
die im Gegensatz zu anderen eine Stellung nahm, wie sie 
der Menge nicht gefiel, dann verlangte es der nüchterne 
Sinn des Bauern, dass er zunächst in seiner engsten Nachbar- 
schaft blieb. Hier hatte man eventuell Tatsachen zu schaffen, 
an denen nichts mehr zu ändern war, hier hatte man jedenfalls 
auf der Wacht gegen die Partei zu stehen, die die Gegenseite 
vertrat. Denn wie gesagt die Parteien waren schon da, 
ihre Stärke konnte sich in den trubelreichen Wochen ver- 
ändern, aber mit ihnen hatte man zu rechnen: der Bauer 
konnte nicht alles verlassen, um Haus und Hof und Weib 
und Kind dem Zugriff seines Herrn und seiner Gesinnungs- 
genossen auszusetzen. So war die Bewegung in der Zeit der 
Reformation, weil sie eben dazu gehörte, verurteilt, nur inner- 
halb der lokalen Grenzen eines Hoheitsbezirks ihre Ziele 


Bundschuh und Bauernkrieg 273 


durchzuführen, so allgemein sie gedacht waren. Nicht daran 
ist sie ja übrigens gescheitert, vielmehr an einer Macht, 
die sich sogar noch später als stark genug erwies, dem Luther- 
tum Schranken zu setzen. 

So stellen Bundschuh und Bauernkrieg nach Teil- 
nehmerkreis und Ideengehalt wie Zielen, kurz in allem 
Wesentlichen vollkommen verschiedene Bewegungen dar. 
Trotzdem haben Unverstand und Übelwollen in der Re- 
formationszeit wie heute beide gern zusammengeworfen: 
trafen doch beide wenigstens in der antikirchlichen Haltung 
zusammen. Vielleicht hat gerade darunter auch der refor- 
matorisch gestimmte Teil des Bauernstandes zu leiden gehabt, 
und vielleicht hätte der Bauernkrieg — der ja mehr ein 
Krieg der Gegenreformation als ein blutiger Kampf der 
Bauern um ihre Ziele war — hie und da ohne das nicht den 
blutigen Charakter angenommen; im Wesentlichen geht dieser 
Charakter ja allerdings auf den religiösen Einschlag zurück, 
den er von Anfang an hatte, und den ihm die Gegenseite 
erst recht eindrückte. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung 
des Jahres 1524 


Von 
Wilhelm Stolze 


Vorbemerkung: Die nachfolgende Veröffentlichung, 
ein Teilergebnis einer von der Notgemeinschaft der deutschen 
Wissenschaft ermöglichten Archivreise, die der Aufklärung 
der Ereignisse des Jahres 1524 in Vorderösterreich galt, 
spricht für sich selber. Die Wissenschaft hat schon lange 
einen Anspruch darauf, über jene Ereignisse genauer unter- 
richtet zu werden, als es vor allem die Sammlungen von Hein- 
rich Schreiber und Franz Ludwig Baumann tun. Zugleich 
aber sollen die Akten die Grundlage für den Aufsatz in der 
Historischen Zeitschrift, Band 138, abgeben, in dem ich den 
Versuch machte, diese erste Erhebung von nachhaltiger 
Bedeutung in ihrem Verlauf und ihrer Begründung klar- 
zustellen. Wer ihn liest und wer sich dabei erst recht der 
ganzen Tragweite dieser Erhebung bewusst wird, wird nach 
diesen Akten geradezu verlangen. 

Die Akten sind, wo es sich nicht um Abschriften handelte, 
buchstabengetreu wiedergegeben. Nur in bezug auf die 
Interpunktion glaubte ich der besseren Lesbarkeit wegen 
von den Vorlagen abweichen zu dürfen. 


I. 


1524, 23. Mai. Aus den Verhandlungen des Breisacher!) 
Landtags. 


Kundgebung gegen das Luthertum. 


Und nachdem sich weiter durch die lutherisch Sekt und ander 
dergleichen neu verführlich Lehren an etlichen Orten in deutscher 
Nation viel Mißbrauch und Leichtfertigkeiten wider die Satzung 


!) In der Dorsalnotiz dieses Aktenstücks steht dafür Ensisheimer, obwohl 
dort kein Landtag stattfand. Breisach gehörte zum Bezirk des Ensisheimer 
Regiments. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 275 


und Ordnung unseres heiligen christlichen Glaubens, auch gut 
Sitten und Gewohnheiten erzaigen, dadurch dem Allmächtigen, 
seiner lieben Mutter Jungfrau Maria und den Heiligen im Himmel 
in vielerlei Gestalt Unehr und Schmach zugefügt werden, auch sonst 
viel Aufruhr und Ungehorsam, alles wider die Wahrheit des heiligen 
Evangeliums erwachsen, und aber die F. D. als ein loblicher Furst, 
der nit allein von christlichen Stämmen herkommen, sonder auch mit 
christenlichen Landen und Leuten von Gott dem Allmächtigen 
begabt, furgesehen und dieselben christenlichen und dermaßen 
als seiner Vorfordern getan zu regieren willens ist, demnach trägt 
seine F. D. solcher mutwilliger und leichtfertiger Neuerungen, 
dadurch nichts Guts, sonder alle Laster erstehn, merklich MißB- 
fallen, sich auch darauf entschlossen, dieselben mit allem Fleiß 
umd Ernst, sonderlich bei seinen Landen und Untertanen abstellen, 
verhüten, die nit zugestatten, sonder auf das höchst und möglich 
ist, ausreuten und vertilgen, wie dann seine D. bisher als viel an ihr 
gewest, nit unterlassen hat, daneben nit gezweifelt, ein ehrsame 
Landschaft dieser vordern Lande trag aus ihrem ehrlichen Gemüt 
und Verstand solcher leichtfertiger Sachen auch kein Gefallen. 
Demnach so befiehlt seine F. D. den bemelten Ständen sament 
und jedem insonderheit bei den Pflichten und Eiden, damit sie 
seiner F. D. verwandt sein, daß sie allenthalben in ihren Regierun- 
gen, Herrschaften, Gebieten, Verwesungen und Verwaltungen die 
obangezeigten neue erstanden Mißbrauch und luterisch Lehren 
nit treiben, wurzeln, sich der gebrauchen, noch niemands der 
ihren zuthun gestatten, sondern stracks dawider handeln, furnehmen 
und mit ernstlicher Straf verfahren und sich darin dermaßen halten, 
wie dann Römischer Kaiserlicher Majestät, unsers ... Herren und 
Seiner F. D. Regiments dieser vorderen Landen ernstliche aus- 
gegangen Mandat ausweisen. Wo aber einer oder mehr sich darüber 
anders, dann die Aufsatzung der heiligen christenlichen Kirchen 
vermag und bisher gebraucht worden, halten, sich des luterischen 
Wesen oder jemands anderm in seiner Regierung, Herrschaften, 
Gebiet, Verwaltung oder Verwesung zu thun zusehen gestatten 
und also betreten wurde, der oder dieselbigen werden nit allein 
in die Straf in obangezeigter Kaiserlicher Majestät Mandaten 
begriffen fallen, sonder auch dazu in F.D.... Ungnad kommen, 
gegen denen alsdann stracks und ohn alle Gnad gehandelt und 
diejenigen, so solchen Mandaten gehorsamlich nachkommen und 
das Übel strafen, gnädige Belohnung empfahen, wie dann Seiner 
F. D. Regiment hierin nach einen jeden Verdienens oder Verhand- 
lung furzunehmen Befehl haben werden. Das hat Ihr F.D. die 
Ständ gnädiger Meinung erinnern wollen, sich als ehrlich, christen- 
lich und gehorsam Untertanen obangezeigter Straf wissen zu 
verhüten.« 
»Coppey«. — Generallandesarchiv Karlsruhe. 
Breisgau. Generalia Nr. 1658. 


276 Stolze 


II. 


1524, 25. Mai, d.Espach. Ulrich Heßlin, Capellan zu 
Eßbach, an Herrn Wilhelm zu Rapolstein, 
Landvogt im Oberelsaß. 


Aufruhr in Eßpach. 


E.Gn.thu ich kunt von Ewer gemein zu Espach, das ir meynung 
ist, das sie welend frigen mit dem zenhenden vnd zinsen vnd gilten, 
nemend vßgenomen. Ich sag och Ewer genaden, das der amptman 
Ewer gnaden hoch Im spil ist mit den trwlossen eidbrichigen burren, 
in welchen kain recht nit ist. Ich hoff aber, sie werden darvm 
gestraff in got wel. Wolgeborner her, Ich lans Ewer gnad wisen, 
das die buren zu Espach haben genomen Ewern fricht, weisen, 
rocken, haber, vnd alle sampet, och hant der Ampt man Im se®bs 
vBgedinget ain casten mit rocken, wie der trw amptman oder 
schaffner, den das Ewangelio beschribpt, wie Judas stariochtl. 
och habend sie mir vnd dem andern priester och genomen, was 
sie funden habend, och wesend mir nit, wa mir lieb od(er) leben 
habend bej den buren, den ir red gat (Lücke!) weg, sie wellend den 
adel erwurgen vnd die p(faffen) alle. Darvm genediger her bit 
ich Ewer genad (ge)horsamlich, ob Ewer genad mir mechte vnder 
(oder: wider) helffen, das ich mich mechte enhalten, es were bey 
geschatz (sic!) oder wie ich mich mechte enhalten. Ich welte gem 
sie helffen straffen vm ir vnbillikait vnd minen lieb daran setz, 
was mich Ewer genad heisse, das welt ich thon. Och wil ich dem 
maier Ewer genaden zu brysach die antwort der burren weisen 
lassen ober Ewer geschrifftz. Got sie alle Zit bey Ewer genaden. 
Datum zu Espach ..... 


Eigenhändig. — Generallandesarchiv Karlsruhe. 
Breisgau. Generalia Nr. 1018. 


II. 


1524, 2. Juni. U(lrich) von H(absberg) Ritter?) an Statt- 
halter, Regenten und Räte im Öberelsaß. 


Zustände ın seinem Bezirk, 
namentl. zu Waldshut und Reinfelden. 


Ich laß vch wißen, das eyn große wyderwertigkeit zu waltz- 
hut3) ist, vnd die, So gern Furstlich D! vnderthanig wylifaren woll- 
ten, die dorffen Sich nit Ruren, vnd yetz als die drye, So von Bry- 
sach4) gen waltzhut komen seyn, haben nicht guts der gemeyn 
furgehalten, auch verschwygen die worheyt, vnd ist daruff veltin 


ı) Rand abgerissen! 

2) Vogt von Laufenburg und Hauptmann d:r 4 Waldstädte am Rhein. 

3) Vgl. dazu Joh. Loserth, Die Stadt Waldshut und die Vorder- 
österreichische Regierung (Archiv für österreichische Geschichte Bd. 77). 

4) Vom Landtage. S. Nr.]. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 277 


Frickh, der Bychßenmeyster, So zu waltzhut ist, zu mir komen, 
hat mir angezeigt, Er forcht, der doctor!) vnd der gut Jor?) vnd 
Ir anhang werden vs forcht pratickh suchen, by denen von Zurich, 
Inen die Statt Inzugeben, Dann zweyhundert zusamen geschworen 
haben, den Doctor wyder menigklichen, zu recht vor Inen zu- 
behalten. Dorumb not wyll seyn, das Furstl. D! mit dem Ernst 
darzu thuge. Mir zwiffelt auch nit, das Sich die von Zurich den von 
waltzhut mit keyner hilff werden helffen, dann alleyn mit brieffen 
vnd reden. Strafft mann die von waltzhut nit, So hore ich Souil 
by mir, das Ir oder ich, Inn den fier Stetten3) vnd vff dem land 
nyemandt mer werden straffen mogen, Yeder mann by mir helffen 
gern, domit die von waltzhut vmb Ir vngehorsam gestrofft werden, 
Aber Es muß mit bychßen vnd anderm geschehen(.) Sydt Ir dar- 
zu gerust, So Rat ich mann twig es, Ich erbut mich mit meyn Iyb 
darzu zehelffen, Syndt Ir aber nit geschickht, So ist meyn gut 
beduncken, das der furst von stund an, mit dem kamer procurator, 
die von waltzhut vmb Ir vngehorsam furneme, desgleichen der Bi- 
schoff von Costentz den Doctor furneme, als Ir (!) mir zugesogt hat 
zuthun(,) damit doch etwas geschech. laßt mann es ersitzen(,‚) 
Inn kurtzer Zyt wurd Es zu lauffenberg vnd Seckingen vnd auff 
dem wald auch anfahen, vnd alle vngehorsame entstan. Der Merteyl 
zu Reynfelden Inn der Statt wollen dem fursten keyn werergellt 
vnd hilff pfennig geben vnd haben den von Raten getrauwen, 
Geben Sy eyn pfenning(,) So wollen Sys all zutodt schlagen ..... 


In einer Nachschrift fügte Habsberg hinzu: 


Lieben Herren Ir sollen daran seyn, domit F.D. Selber eyn 
geschickten priester, der predigen könde, an eyns Dechant stat, 
gen Reynfeldens#) schickh, vnd die chorherren In besolden, dann 
sy seyn selber des willens, Eyn lutpriester an Eyns Dechant statt 
zunemen. Nemen Sy aber eynen noch Irem gfallen(,) So wurdt 
Er predigen, was Sy Ime befelhen, domit So stets wie vor,’vnd ist 
doctor Fabri5) meynung gewesen(,) F. D! Solle Eynen gen Ryn- 
felden geben. Dann der Doctor zu Reynfelden blybt vff seyner 
angefengten Lutherischen predig, vnd hot yetzt vff vnsers herren 
fronleichnamstag an der Cantzel gesagt, was das Sy, das mann 
mit stangen vnd liechter vor vnserm Herr Gott gang, Es sige tag, 
Er kande wol selbst sehen tag vnd nacht, Mann dörff Ime keyn 
liechter brennen, mit vil mer Spott wort. Es haben ouch Ir gesannd- 
ten, So zu Brysach®) gewesen, verhalten vnd Inen nit gesagt, waß 
mann mit Inen zu Brysach geredt hat, Sonnder gesagt, Sy haben 


ı) Balthasar Hubmaier, der Prediger der neuen Lehre. 

2) Der Stadtschultheiß Hans Heinrich Gutjahr. 

3) Waldshut, Laufenburg, Säckingen und Rheinfelden. 

4) Zu den Rheinfelder Vorgängen vgl. Arnold Elben, Vorderösterreich 
und seine Schutzgebiete 1524. 1889. S.8/g. 

5) Johannes Faber oder Fabri, Generalvikar in Konstanz. 

6) Auf dem Landtage. 


278 Stolze 


eyn guten abscheydt von den luterB wegen. Zu waltzhut haben 
sich die gemeyn entschloßen, den Doctor zubehalten(,) vnangesehen 
F. D! Reden vnd der Stennd(,) So mit Inen geschehen ist zu Bry- 
sach, vnd hat der Doctor vff vnsers herren Fronleichnamstag am 
vmbgang alle euangelio tutsch gepredigt vnd keyn Liechter oder 
ander Zyer nit wollen bym Sacrament haben, Vnd ich wurde bericht, 
der von waltzhut Ratsbotten(,) So by f. D! gewesen, der gemeynd 
nit gesagt, was F. D! het laßen mit Inen Reden der Lutherischen 
Sect halb. 

Laßen den Chorherren zu Reynfelden nicht noch(,) dann Sy 
seyn groß Buben. 


Eigenhändig. — Innsbrucker Pestarchiv. XVIII. 55°). 


IV. 


1524, 27. Juni. Aus dem Bericht des Innsbrucker Hofrats 
an Erzherzog Ferdinand. 


Aufruhr in Stühlıngen. 


Hans Jacob von Landau?) habe sich auf Graf Georgen von 
Lupfens3) bittliches Ersuchen am St. Johannstag (= 24. Juni) 
zu ihm gen Engen begeben. Es heißt dann weiter: 


»Wiewol solche Empörung unter E. F.D. Untertanen derselben 
End noch nit ist, jedoch wo diese Bauern etwas ihres Sinnes er- 
langten, wäre zu besorgen, der Mutwill möcht in E. F.D. Untertanen 
mit der Zeit auch wachsen und dadurch die Läuf darvornen zu 
Land sorglich werden.« Der Hofrat teilt das vorläufig nur mit, 
ohne seinen Rat zuzufügen, da die Post nicht länger warten dürfe. 


Am 4. Juli 1524 hatte der Hofrat von neuem wegen des Auf- 
ruhrs in Stühlingen, »zum Hegau gehörig«, zu berichten: 


»Und wiewol noch dieser Zeit die angezeigt der Bauern mut- 
williger und freventlicher Aufruhr E. F. D. nicht betrifft, so ist 
doch zu besorgen, daß sie solch ihr Fürnehmen ohne einen sonder- 
lichen Verstand oder Ruggen®) nicht anfahen, dadurch sich dann 
solch Ungehorsam und Empörung in E.F.D.Erbland ziehen 
und soweit einreißen, daß es zuletzt abzustellen ganz beschwerlichen 
sein möcht. Dieweil aber bemelte Grafen zu Lupfen E. F. D. Diener 
und dazu in Schutz und Schirm des Hauses Österreich sein ...., 
so ist unser Gutbedunken, wo die... Empörung ye gütlich nicht 
abgestellt sollte werden, daß E. F. D. bemelte Grafen nicht verlasse 
Be ‚ damit ferner Aufrur und Widerwärtigkeiten, darzu dann 


ı) Von Loserth, S. 26 Anm. ı, die Fundstelle falsch angegeben. 

2) Landvogt von Nellenburg. 

3) Landgrafen zu Stühlingen, Vetters des alten Grafen Sigismund, dessen 
Untertanen sich am 23. Juni erhoben hatten. 

4) Rückhalt. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 279 


dieser Zeit der gemeine Mann der Lutterischen Sekt halber fast 
geneigt ist, verhütet und die Ungehorsam abgestellt werde.« Überall 
sind die Läufe beschwerlich, es ist mehr Empörung und Krieg 
als Frieden zu erwarten. Geld etc. ist nötig. 

Der Hofrat sendet noch ein Schreiben von Ulrich von Habs- 
berg!) an den Statthalter?) Grafen Rudolf von Sultz inbetreff 
des Doktors zu Reinfelden mit, »der dann auch lutterisch iste. Was 
ist sdes Doktors Wegführung halben gefällig«? 


Abschrift in dem Kopialbuch der Schreiben des Inns- 
brucker Hofrats an Erzherzog Ferdinand im Inns- 
brucker Statthaltereiarchiv. 


V, 


V.—XI Abschriften in der Sammlung des Bürgermeisters Ulrich Artzı 
von Augsburg im Augsburger Stadtarchiv. Literaliensammlung 1524. 


1524, Geben zu Thann uf Montag nechst nach Sant Johanns des 
heylligen touffers tag (= 27. Juni). Kundgebung des Grafen 
Sigmund zu Lupffen, Landgrafen zu Stühlingen 
an seine Hintersassen und Untertanen. 


Wir Sigmund Graf zu Lupffen Landtgraff zu Stulingen herr 
zu Landsperg und Rossneck, Fürstlicher Durchluchtigkeyt Rat 
und Vogt zu Thann, entbieten allen denen unsern aigenlichen 
Hindersessen und under(tanen), wa die in der Grafschaft Stulingen . 
gesessen, unser gnad und alles guts. Lieben getreuen, uns langt an 
wissentlich, wie Ir euch durch euer aygen furnemen zusamen 
gethan und verpflicht haben, das doch wider euer ayd und ayde, 
so Ir uns als euerm rechten naturlichen herrn als aygenlut, hinderseß 
und Landsigling verpflichtig, und euch mit werhaftiger hand zum 
Sperwerholtzlin gethan und nach unsern Ambtluten geschickt, 
an sie begert Euch zuberichten, wes wir von Romischen keysern 
und konigen gefryet und begnadet sind, das uns nit wenig befrembdet, 
angesehen, das Ir sollichs wolbericht sind, wes wir als euer rechter 
naturlicher herr mug und macht haben, mit euch zu schaffen und 
gebieten, auch unsern vordern uber menschen gedechtnus ob die 
zweyhundert Jarn in bruch und übung in sollicher grafschaft 
gehebt, darzu euer altuordern gegen unsern altuordern nie wider- 
setzt, Sonder sich allwegen mit Iren Iyben und Gietern eerlich 
und truwlich gegen unsern Altfordern und uns als from under- 
thanen gehalten und ertzogt haben, des wollen wir uns nochmaln 
alzyt gegen euch, darwider nit handeln werden, Euer pflichten 
nach gentzlich zubeschehen versehen, und ob etlich redlın fierer in 


1) Siehe oben Nr. III. 


2) Der vorderösterreichischen Lande in Innsbruck. 


280 Stolze 


euch gebildet, darauf Ir bewegt, solliche ufrur zumachen, versehen 
wir uns abzustellen. Thund hierunder als from Lut Iren hern 
zuthun schuldig, ob Ir dann ainicherley beschwerung vermeinen ze- 
haben, des wir doch nit bericht, So mogen Ir etlich von euch zu uns 
alher gen Thann verordnen, die dann fry sicher trostung und gleyte 
zu und von uns wider an Ir gewarsam haben sollen, mit den selben 
mugen Ir uns berichten, was euch in sollich ufrur bewegt. So 
wöllen wir alsdann der gebur nach sollichs abzustellen gnediglich 
uns halten und Euer gnediger herr sin, des wir alltzyt geneygt. 
Wa aber sollichs nit beschehe, des wir uns in kainen weg zu Euch 
versehen, So wurden wir geursacht, darunder zuhandeln, das wir 
vil lieber vertragen, und absein wollen, des wöllen euch selbs euer 
wyb und kinder Auch euer hab und Gieter, So Ir under uns haben 
bedencken. Dardurch euch sollichs nit zuverderben reichen würde. 
Sollichs haben wir euch gnediger meinung nit verhalten wöllen, und 
begern des euer pflichten nach euer unvertzogen verstendig antwirt, 
und des zu warer urkund mit unserm aigen Insigel versigelt und 
hand underzeichtnet yllendts Geben .... 


vl. 


1524, s.d. (vor dem 22. Juli‘). Erbieten des Grafen Georg 
zu Lupfen als Vertreters seines Vetters Sigismund 
vor den »Thedingsherrn« zwischen Graf Sigismund 

und seinen Untertanen, 


Edlen Strengen Furnemen Ersamen und wysen hiemit er- 
schynt abermaln hie vor euch herrn Ulrichen von habsperg und 
herrn Hans Jacoben von Landaw beide Rittern auch andern ge- 
sandten von den Vier Stetten und des Schwartzwalds als verwill- 
kurnten tedingsherrn und undertedinger in den vermeinten Irrungen 
und spenen, So die underthanen und ynsessen der Landgrafschaft 
Stulingen gegen dem wolgebornen herrn Sigmunden Grafen zu 
Lupfen und Landtgrafen zu Stulingen etc. zehaben vermeinen, 
der wolgeborn herr Georg graue zu Lupfen, Landtgraf zu Stulingen, 
als gewalthaber bemelts sins vettern, und hat mir euch abermals 
zuendecken in befelhe geben, gemelter herr Graf zu Lupfen hab 
die vermeinten beschwernus artickel durch die ußschuts der Landt- 
grafschaft Stulingen yngefiert, und darauf ein klarliche underricht 
und erzallung derselben Landtgrafschaft Fryheyten alten gebrauch 
und herkomen gehort und zuerkennen geben. Demnach Ir über 
gethane beschwerdt und underricht über die handlung mit Ernst 
gesessen, verrer die gietlicheyt furgenomen, den underthonen 


ı) Das geht einmal aus der Einordnung der Abschrift zwischen dem 
27. Juni und 22. Juli hervor, ferner aus der Tatsache, daß hier nicht nur die 
Österreicher als »Thedingsherren« erscheinen. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 281 


angerierter Grafschaft sonders zwyfel als die hochuerstendigen 
Inen zimliche und geburliche mittel schriftlich furgeslagen, dar- 
uf der ußschutz der underthanen ainen beschließlichen abschlag 
‘uf etlich solliche und insonder der principal artickel mittel auch 
schriftlich eingelegt, und dermasen gestallt, wo der durch herrn 
graf Georgen an statt angerierts seins vetern also angenomen werden 
sollt, haben Ir in gedachter siner underricht gnugsam verstanden, 
die wider gemelts herrn graf Sigmund und der Landtgrafschaft 
lehen priuilegien und fryheyten und sonderlich der Malefitzischen 
handlung, vorst, willtbanns, Jagens, auch vischentzen altem lob- 
lichem gebruch und herkomen oder anders in den selben artickeln, 
so zu minderung und abbruch siner Regalien und lehen wern, 
stiende auch in seiner macht nit, die usserthalb der Rö. kays. Mt. 
dem heylgen Ryche wissen und willen zumyndern oder den abbruch 
zetun lassen, könnde auch des, wie Ir als die hochuerstendigen 
und menigklich zuermessen haben, siner pflicht und gegebnen 
Reuers nach nit verantwirten, Damit sich aber gedachte underthanen 
und ynsessen billicher wyB nichts zubeklagen haben, So will sich 
herr Graf Georg hiemit anstatt seins Vettern gegen euch herren 
als verwillkurten Comissarien, Auch Inen den underthanen und 
menigklichen erboten haben, wa ainer oder mer artickel in Im 
klagschriften begriffen, die wider gedacht Fryheyt, alten gebruch 
und herkomen unzimlich und usfindig gemacht wern, damit sie 
durch die Ambtlut des gedachten sinem vetern und Im nit wissend, 
auch nit zuachten beschwert wern, die selben neuerungen gnedig- 
lich abzustellen, Mit ernstlicher bitt und begern mit den under- 
thanen und ynsessen in der giete nochmals souil zuhandeln und 
zuuermogen, damit sie sich in ansehung gemelter fryheyten gebru- 
chen und Irn pflichten und ayden nach nit also widern, sich mit 
Irm gewalt yndringen, hern Graf Sigmunden des über obgemelte 
fryheyten, und gebruchen on recht unentsetzt und unbeschwert 
zulassen, wa sie aber vermeinten des nit nachzugeben noch das 
furterhin nit zuthun, als er doch nit verhoffte, Erbut er sich hiemit 
anstatt seins vetern, das er Inen umb alles, das sie zu Im Spruch 
zehabn vermeinen, vor key. Mt als dem rechten Lehenherrn diser 
Grafschaft, den Stenden des heilligen Rychs oder dem hochlob- 
lichen Camergericht als Ir und derselben Loblichen Grafschaft 
ordenlichen richter geburlichs rechten nit vorsein noch widerum 
soll protestiert, und bezugt sich auch hiemit gegen euch herrn Comis- 
sarien und undertanen, auch mengklichem dises seins erbietens 
und rechtgebot, und ermanet euch Samsson n (sic! für etc.?) vogt 
zu Tungen und Landtschryber Im kleggow als keys. Notarien 
hiemit euers ambts, das Ir Im diser seiner reden bewilligung und 
erbietens nach Instrumenta ains zwey drüw oder souil er dero 
bedarf ufrichten und zehanden stellen. Darumb er euch silber und 
Goldt und (was) man euch euers ambts halb zethun schuldig Ist, 
geben will zum ersten, zum andern und zum drittenmal. 


282 Stolze 


vn. 
1524, 22. Juli: ı. Abschied zu Thiengen. 


Zu wissen und kunth sye, Nachdem und der wolgeborn herr 
Sigmund Graf zu Lupfen an einem und vogt, Gericht und gemeinden 
der Dörfer, houen, wylern, so zu der Landtgrafschaft Stulingen 
gehörig, andernteils in Irrung und mißuerstand gegeneinander 
ufrurig gewesen seind, So haben wir, der F. D! Räte Ulrich von 
Habsperg, Hans Jacob von Landow beid Ritter zwischen gemeltem 
herrn Graf Sigmunden und den zugehorigen und verwandten der 
Grafschaft Stulingen gietlicherweiß gehandelt und abgeredt als 
hernachvolgt. 

Erstlich Sollen und mögen die underthanen und verwandten 
der Landtgrafschaft Stulingen widerumb zu dem Irigen anhaimsch 
ziehen, und soll gedachter herr Sigmund mit der that und venck- 
lichem annemen, Es were umb was spruch er zu Inen bisher zehaben 
vermeint, ußgenomen die Maleficisch Handlung und sachen bis 
uf die vier tag Im funfundzwantzigsten tag (sic!) zu angeender vasten 
nechstkomende stillsteen, wo sich aber mitlerzyt malefitzisch hand- 
lungen zustunden, Soll und mag herr Graf Sigmund gegen den 
mißhandlern Inhalt seiner gebruchen und herkomen handeln. 

Zum andern ob sich burgerlich Sachen und handlungen 
zutrugen, So soll und mag herr graue Sigmund die selben rechtlich 
beclagen und ynziehen. 

Zum dritten sollen gemelt underthanen gedachtem graf Sig- 
munden mit pflicht und ayden in obligenden handlungen mit Zeins, 
Rent und Gülten und gehorsami gehorsam sein und blyben, wie 
fromen luten gegen Irm herrn zethun schuldig und geburt. 


Zum vierdten So sollen gemelt Underthanen gedachtem graf 
Sigmunden mitlerzyt alle sein fruchten heimsen, deßgleichen die 
acker buwen, Seen und ander zimlich dienst zuthun schuldig, 
Deßglichen das Schlos Stulingen mit zimlicher beholtzung versehen 
wıe von altenher, Daentgegen soll Graue Sigmund die armenlut 
und undertanen in gnedigem beuelh haben, sie begnaden und mit 
sinen vogten, ambtluten und sonderlich mit dem keller verschaffen 
und dartzu halten, das sie die armenlut unbillicherwyß weder mit 
worten noch wercken beleydigen noch beschweren etc. 


Zum funfften ist klarlich abgeredt, das der durchluchtigst 
Großmechtigst Furst und herr Ferdinand Ertzhertzog zu österrych 
zu burgund, Gubernator Printz und infant in Hispanien unser 
gnedigster herr etlich unparthyisch als nemblich dry von der Ritter- 
schaft Ir F. D! Reten und dry den Stetten nemlich Villingen, Zell 
an undersee und Stockach auch ain unpartheyschen Obman an Ir 
f. D! Statt, darab sich kain parthy ab ainer oder mer personen 
mit fugen zubeklagen hab, verordnen und geben uf das allerfurder- 
lichst, so Imer möglich, und dermaßen verordnen, das gemelt 
Siben personen in zwey monaten den nechsten nach dato ainen 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 283 


tag in Ir f. Dt vier wallstetten aine am Rein haltend zuuor beyden 
parthyen viertzehen tag verkönden, und sollen gemelt Ret und 
Diener gedachten hern Graue Sigmunden underthanen von der. 
Landtgrafschaft in allen. Irn zuspruchen und beschwerungen, so 
yedertheyl bißher gegenainander gehebt oder zehaben vermeint, 
und darin nichts ußgenomen noch hindangesetzt notturftigklich 
In allen Im fugen und Gerechtigkeiten hörn, Sich understeen die 
parthyen Gietlich mitainander zuuertragen, wo aber die gietlicheyt 
nit statt oder verfahen möcht, So sollen die gedachten Rät und 
verordtneten sie rechtlichen sprechen und entscheiden, und was sie 
also mit dem mern Irm rechtlichen Spruch sprechen und erkennen, 
Daby soll es ungewegert, ungeappelliert und reuociert belyben, 
und soll diser spruch und rechtshandlung zwischen hut dato und der 
vier tag zu angender vasten nechst komend zu entlichen ußtrag 
gesetzt, gesprochen und ußgericht werden. Ob aber Graf Sigmund 
an disem rechthandel gefärlicher wyßB somig were oder wurd das 
nit sein, Soll die Landtschaft nach verschynung obgemelter zyt nit 
schuldig sein, Graf Sigmunden bis zu ußtrag des rechten kein 
dienst zethun. Deßglichen sollen die Landtschaft auch kein ge- 
farlichen ußzug in disem handel by verbindung und verlierung 
des rechtzhandels und Irer ansprach ouch thun, Es were denn sach 
das der richter und urteylsprecher des eehafter ursachen nit da 
könndten oder möchten sein, Dauor gedachten Graf Graf Sig- 
munden und gemelte Landtschaft nicht beschirmen friden fryen 
weder bebstlich keiserlich koniglich begnadungen oder fryheiten, 
sie wern yetzt mit begabt oder kunftiglich erlangt, Sonder soll 
disen obgemelten artickeln stracks und vest nachkomen werden 
getrewlich und ungeferlich. Das alles beyd parthyen angenomen 
versprochen und zugesagt haben zehalten, und sind diser abschid 
zwen glich lutend under obgemelter unser von habsperg und Landow 
handtzeichen und bittschaften versigelt und jeder parthy ainer 
verfertigt. Doch diewyl gedachter graf Sigmund und die von der 
landtschaft der mertheyli nit by handen diser abred gewesen, So 
haben die ußschutz bis uf morgen Sambstag nach Magdalene 
bedacht genomen bis uf mittag den an oder abzusagen gen Stulingen 
in das Schloß. Desglichen wir gedachten tädingslut angenomen, 
den an graf Sigmunden zulangen lassen und bis uf gemelten mittag 
an oder abzesagen. Beschehen uf Marie Magdalene Im 24 Jar der 
mindern Zalle. 


VI. 


1524, 24. Juli. 2. Abschied zu Thiengen. 


Zuwissen sy allermenigklichen: Als die Edlen Strengen herr 
Ulrich von habsperg und herr Hans Jacob von Landow beid 
Ritter der furstlichen durchluchtigkeyt Rete In den Irrungen, 
und spennen, so sich zwischen dem wolgebornen herrn Sigmunden 
grafen zu Lupfen und landtgrauen zu Stulingen ains und seinen 


284 Stolze 


underthonen verwandten und Inseßen der Landtgrafschaft Stulingen 
anderteils halten sind, ain anlaß zu Tungen, So anfang zu wissen 
und kunth sy und am dato uf Marie Magdalene Im vierundt- 
zweintzigsten Jar der mindern Zall luten, ist!) und yedem theylle 
von berierten Tedingsherrn sollicher abred ain abschrift verfertigt 
und uberantwirt uf hindersichbringen abgeredt und beschlossen, 
und diewyll aber die von berierten undertanen und ynsessen an- 
gerürter Landtgrafschaft Stulingen abgeschlagen, Ist wyter durch 
die obgemelten f. Dt Reten herrn Ulrichen von Habsperg und 
herrn Hans Jacoben von Landow beid Rittern zwischen obgemelten 
beyden parthyen abermals und verrer abgeredt wie hernach folgt. 
Dem Ist also. Benanntlich und des ersten soll yede parthey nochmals 
hiezwischen und sant Bartholomeuß Tag?) nechstkombt den ob- 
bestimbten anlaß zu oder abzesagen macht haben und mitlerzyt 
Jede parthey gegen den andern fry sicher gleyte dermaßen wie 
verrer Nachfolgt haben, also das kein theyl gegen dem andern 
und allen denen, So beiden parthyen zugehorn und zuuersprechen 
steen, nichts args furnemen, Sonder sich gemelter Graf Sigmund 
gegen Inen gnediglich und sie gegen Ime in zuuallenden nöten 
und geschäften als getreuen undertonen wol geburt halten. 

Zum andern so sollen die erstgemelten undertanen und ynsessen 
der Landtgraueschaft Stulingen den wiltbann, dartzu den visch- 
wassern, grosen noch kleinen in kainen weg yngriff thun noch zetun 
gestaten, Sonnder sich deren in allweg miessigen und sich darInnen 
wie von altenher gehorsamlich halten und blyben lassen, doch 
mögen sie mitlerzyt Schwynn, Wolf und Bern in Irn gietern, darInn 
sie zu schaden theten, wol vahen und umbbringen und die köpf und 
Bern tatzen gen Stulingen uf das Schloß antwirten, darzu das 
hochgewild darus tryben. 

Zum dritten so soll ain yeder, so sein aigen Rouch haltet und 
aigen brot ysset und in den flecken, so von alterher getagwont 
habn, hern graf Sigmunden zwen tagwen in der ernd nechstkombt 
zum winterkorn und einen tagwen zum Somerkorn tun, winter 
und somer frucht beide getrewlichen schneiden, samlen, ufbinden, 
und als vil sie geschnitten in die Senn oder ander schur fieren 
und antwirten. 

Zum vierden und letsten, ob sich begeben und zutraite, das 
yemand wer, der were gegen dem andern freuelte die selben freuel 
sol und mag herr Graf Sigmund mit Recht ynziehen und straffen 
und keinen darumb in venncknus legen. Es wurde Im dann mit 
recht erkenndt Es were dann das der Handel dem malefitz anhieng. 
Da soll und mag er Jeden darumb annemen, Inlegen und mit dem 
oder den selbigen, wie sich nach ains Jeden verschuldigung geburt, 
one menigklichs Inrede und wie von alten her gebrucht ist, handeln 
und thun lassen. Und des zu urkund so sein diser abschid zwen 


ı) = 1. Abschied zu Thiengen (Nr. VII). 
2) = 24. August. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 285 


glich lutend abschid under obgemelter unser von. habsperg und 
Landow Pittschaften manglhalb unserer Insigel versigelt und Jeder 
parthy ainer veruerttigt und gegeben Sontags vor Sant Jacobs des 
heylligen zwölfbotentag anno etc. funfzehenhundert darnach in dem 
vier und zweintzigsten. 


IX. 


1524, 25. Juli. Notarielle Niederschrift Hans Jacobs von 
Landau. 


Ich Hans Jacob von Landow Ritter etc. Beken als die under- 
tanen und ynseßen der Landtgrafschaft Stulingen den angeregten 
anlaß zu Tungen verfertigt, abgeschlagen), das sie fur ain mittel 
fur geschlagen, das ‘herr graf Sigmund zu Lupfen sechs personen 
welliche Im fugklich, Dagegen sie die undertanen auch Sechs) 
vom walld und vier von den stetten uß yeder ainen man setzen, 
die zwölf ain unparthyischen Obman ainen Landtseßen (als auch die 
bysitzer sein sollen), der weder hoch noch nider gericht, vorst noch 
wiltbann fur sich selber zuuerwalten hab, und die Malstat zu Lauffen- 
berg sein, Auch das recht in Monatsfrist angefangen werden etc, 
das aber er, herr graf Sigmund sollichen Irn furschlag annemen, 
wollen sie bis zu vBtrag des rechten In kein dienst und tagwen 
nit thun3). Des alles sin kontschafft von mir begert. Des zu urkund 
hab ich des kontschaft zedl mit aigner hand underzeichnet, und 
mein bittschaft hie furgedruckt. Sant Jacobstag Apostoli anno 
etc. vigesimo quarto. 


X 


1524, 15. August. Schreiben des Grafen Sigismund zu 
Lupfen an Statthalter und Regenten zu Stuttgart“). 


Die Stühlinger Erhebung. 


Wolgeborn Edel Gestreng Hochgelert und vesten lieben hern 
und guten frunde. Euch sey mein fruntlich willig dienst zuuor. 
Wiewol Ich die Landtgraueschaft Stullingen mit aller oberkhait 


ı) Am 22. oder 23. Juli. 

3) Die Zahl, von mir zugesetzt, ergibt sich aus dem Folgenden. 

3) Vgl. dazu Lupfens Schreiben vom 15. August (bei H. Schreiber, der 
deutsche Bauernkrieg I (1863) S. ı7 vom 25. August datiert; vgl. dazu unten 
unterm 15. August). 

4) Die Adresse ist nicht angegeben. Allerdings steht auf dem Umschlag 
des Aktenstückes (Abschrift!) von derselben Hand geschrieben: Statthalters 
zu Stutgarten anbringen, der Embörungen halben etc. Diese Notiz brauchte 
kein Beweis für die Adressierung nach Stuttgart zu sein. Indessen dürfen wir 
wohl aus dem nachfolgenden Schreiben vom 16. August auf diese Adresse 
schliessen, zumal der Inhalt des Schreibens der vorderösterreichischen Regierung, 
an die man sonst als Adressaten denken könnte, längst bekannt sein musste. 
Aus jener Notiz ersehen wir, wozu das Schreiben weiter verwandt wurde. — 
Dasselbe Schreiben, nur 10 Tage später datiert und an die Stadt Freiburg adres- 
siert, bei H. Schreiber, Der deutsche Bauernkrieg I. S. 15—18. 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 19 


286 Stolze 


hohen gerichten, Manschaften, Wildtpenen, Zollen, gelaiten, gebot 
und verboten etc. von Ro. Kay. Mt meinem aller gnedigsten herrn, 
alls von dem hailigen Romischen Reich In Lehensweis und die 
mit aller gewaltsami und Nießung nach laut meiner Regalıen 
und fryhaiten, und wie meine altuordern die ob den zway drew 
hundert und noch vil lengern Jarn bisher ruwig Ingehabt, genutzt 
und genossen und die underthonen und ynsessen berurter Landt- 
grafschaft sich In Raisen, Steurn, Diensten allwegen wolgehalten 
und darin geburende gehorsami gethan, nichtdestminder so haben 
sich die yetzigen underthanen, ynsessen und angeherigen berurter 
Landtgrafschaft über und wider Iern Ern und Ayden, damit sie 
mir verwandt sind, und mir daruon nie khain Beschwerd anzaigt, 
us aigner mutwilliger bewegknus zu kurtzverschiner zeit zusamen 
gethan und sich mitainander entschlossen, das sie mir nun hinfur 
die gewonlichen althergebrauchten Ertawgen (! für Ertagwen), 
fronungen und diensten nit mer thun und sie sich selbs zu meinen 
gefritten Wiltpenen, Vorsten Vischwassern, Jagen, vogeln, vischen 
und das alles fryhaben, wollen mir etlich Herngulten laut meins 
urbarbuchs, darzu vell und gleß, wie von altem her nit mer Reichen 
und geben, noch die, so straf verdient, mit khainer vengknus Straffen 
lassen, und sich also wider Ier Ayds pflicht mit geworter Hand 
wider mich embort, zusamen gethan, meine amptleut erfordert 
und Inen sollich Ier mainung furgehalten und stragks antwurt 
haben, ob Man sie darby, wie sich sich mit Ierer selbs gewalt ent- 
slossen, bleiben lassen wollen, Auch über und wider das sie mein 
vetter Georg Graue zu Lupfen etc für die emberung gebeten, und 
sich von meinentwegen, Auch Ich selbs Laut hiebyligends Mandats 
Copy AT) bezaichnet erboten, ob Inen was newerung oder beschwerd, 
so wider altherkomen gebrucht, das Ich die selben gnediglich 
abstellen wollt, welhes Nun alles khains wegs by Inen verfahen, 
und haben sich des alles nit lassen beniegen, sonder In glaitlichem 
anstand, ander mein underthanen, so mir gern Ayds pflichtige 
gehorsame gethan, von mir und zu ler gehorsami gezwungen 
und mich gegen mengklichem eingebuldet, als ob Ich In Aissmen:) 
wider Recht, das Ich doch Nie geschehen noch geflohen und noch 
nit thun wollt, und sich umb Rath, hilf und widerstand gegen 
mir umb das mein geworben, ainen Hoptman erwelt, dem selben 
und er Inen gehorsami wider mich, über und wider das sy mir 
gelobt und geschworn gewesen und noch sind, on ufsendung lers 
Ayds geschworn, von mir on all ursach gefallen und mich meins 
rechtlichen Inhabens, mit Ier selbs gewalt, one erfolgung Rechts 
zuentsetzen understanden, das doch wider alle oberkhait, Erber- 
khait und billichait Ist, und also zutagen komen, Das die Edlen 
gestrengen, her Ulrich von Hapsperg und her Hans Jacob von Lan- 
daw, Baid Ritter von F. D. meins gnedigsten hern darzu verord- 
ı) Zweifellos = Nr. V. 


2) Schwäb. für neiszman = irgendwann. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 287 


neten Räthen, und ander der vier Stetten am Reyn gesanten, welhe 
dan letzgenante F.d. Räthe uf unser beider Partyen begern auch 
zu Inen zu tagshern genomen, uf Ier vermaint klag artigkel etlich 
mitel dem Rechten mesig erwegen, ober die berurten underthanen 
die selben In kheinen weg anemen, Sonder die Principall artigel 
abgeschlagen. Daruf sich berurter mein Vetter Graf Jerg von 
meinentwegen obermall und des wie In diser eingelegten Schrift 
mit B bezaichnet begriffen Ist, In protestation weis erbothen hat, 
und also zerslagen abgeschaiden daruf nun die obgemelten her 
Ulrich von Hapsperg und her Hans Jacob von Landaw mit Ierm 
usschutz ainen anlaß des Copy hieby ligt und mit C bezaichnet") 
abgeredt, aber die underthanen und ynsessen haben sollichen 
Erlichen anlas, darob sich khain taill zubeklagen hat und jedem 
teil gleich Ist, nit anemen, Sonder vermaint, das Ich Sechs und sy 
Sechs von diser art, nemlich wollten sie zwen vom wald und us der 
Statt den vierstetten (sic!) ainen nemen, die selben zwölff sollen 
ainen unpartyschen obman, der-auch von diser art were und weder 
hohe oder nidere gericht, vorst noch wiltpene hett, zunen (!) wollten, 
das Ich nun us ursachen, das die von waldschut (sic) und die vom 
wald zum taill partysch und Inen wider mich hilf zugesagt, nit 
anemen konden, das auch In Rath nit funden (?) Deßhalb von 
berurten tedingshern, verer ain anlos abgeredt, das In meiner 
auch lerer macht sten solle, den obestimpten anlos bis Sant Bartolo- 
meus tag nechstkomend zu oder abzusagend Inhalt der Copy mit 
D:) bezaichnet, den selben sie angenomen, aber dem nit geleben 
und die zwen frontagwen, darin bestimpt3), nit thun wollen, und 
dieweil Ir nun gehort, was Ich mich in der giete oder zu Recht 
erbothen, und mich des nochmals fur und fur erpeut und erbothen 
haben will, Ich auch gedachter f. D.etc Rath und Diener auch 
In des Haus Österich Schutz und Schirm bin, auch das Schlos 
Stulingen desselben Haus Österreich offen Haus, darumb sein 
F. D. mir gnedige hilf und bistand zuthun schuldig, So Ist an Euch 
mein fruntlich Bitt, ob sie mich gegen Euch oder andern, anders dan, 
wie euch hiemit anzaigt, yngebildet hetten oder noch thun wurden, 
das Ir mich hierin verantwurt und In khainen gehor noch glauben 
geben wollen, sonder ob Jemand Inen wider mich, so Euch zuuer- 
sprechen stunden und Euer verwaltung angehorig wern, über und 
wider sollich mein Rechtmesig erbieten, Rath, hilff oder bystand 
zugesagt und versprochen hetten, das Ier dieselbigen her widerumb 
mit Ernstlichen mandaten abmanen und darob halten wollen, 
dieselben underthanen und ynsessen zyt sollichn obangeregten 
anlas nit gen noch mich by obangezaigten meinem gietlichen oder 
Rechtlichen erbieten nit bleiben lassen und mich meins Inhabens 
one Recht mit Ier selbs gewalt entsetzen und mich gewalts mit 
!) Zweifellos = Nr. VI. 


2) = Nr. IX. 
3) Art. 3. 


288 Stolze 


gewalt erweren mußte, das Ir mir geburliche hilf und bystand 
thun und mich By meinem Inhaben und gewer, allain by Recht 
zuhandthaben verhelfen, mich und die meinen, so mir bystendig, hilf- 
lich und rathig sein, unverhindert durch Euere gebiet ziehen und 
Bassiern lassen und Euch hierin so gutwillig halten und erzaigen, 
wie Ich mich dann des und aller billichait nach zu Euch versehen 
und das umb Euch willig und fruntlich verdienen will, und wiewol 
Ich mich obslags zu Euch nit versich, yedoch beger, wes Ich mich 
zu Euch versehen soll, Ewer geschriben antwurt mit dem pot- 
ten, mich darnach zurichten wissen. Datum den ı5.tag Augusto 
(!) anno 1524. 


XI. 


1524, 16. August. Schreiben des Grafen Sigismund zu 
Lupfen an Statthalter und Regenten zu Stuttgart. 


Verhalten der Bauern. Bitte um Hilfe. 


Wolgebornen edeln Strengen, hochgelerten und vesten, lieben 
herrn und gut frundt Euch sey mein fruntlich willig dinst allzyt 
zuuor bereyt. Aus beweglicher ursach hab Ich euch geschriben, 
wie Ich euch hiebey Copeyen und schreyben zuschicke!), Aber 
uß ursach sollichs verzogen und in zuuersicht gewesen, meine 
abgefallene bauren sich über mein Rechtmessig und guetlich 
erbietten sich sollichs unbillichs furnemen abzustellen, des Ich mich 
dann versehen hätt, das dann nit geschehen, Sonder uf Irem furnemen 
beharren und yetz und uf Sonntag vor Assumpcionis Marie:), 
venlin gemacht, mit hauptleut, veldweybel und Anders, was In ein 
veld gehört, besetzt und sich in sollicher mas hören lassen, Ander 
baurn und Anhenger zu Inen erwegen, und insonderheit in euern 
verwaltungen, dem Ich doch in keinen weg glauben gib, und sich 
hören land, Sy wellen herzog Ulrichen von Wirtemberg behilflich 
und Ratlich sein, zu seinem Fürstenthumb wider (!), So Ir nu uß 
hohem verstand bewegen muegt, was der f. D., aller oberkeit vom 
Adel, darauf steet, wo Ir furnemen, ein furgang hett, darauf mir 
yetz und in diser stund, dato dits briefs, gelauptlich khuntschaft 
uß der Aydgnoschaft und Anderstwa von meinen guten frunden 
zukomen ist, sollichs Angezeigt furnemen und uf yetz und mitwochen 
bartholomey3) oder dornstag, fur das Sloß Stiellingen zu legern, 
darauf mein fruntlich dinstlich bit von wegen f. D., demnach solliche 
grafschaft in der f. D. schutz und schirm ist, Auch Stiellingen des 
loblichen Haus Österreych offen Haus ist, mir Sechtzig pferd 
und drewhundert knecht geen Engen zuschicken und, ob Ich euch 
solhs zuwissen thett, mich nit zuuerlassen, Da dann Ander der f.D. 
verwanten auch dahin komen werden, mitsampt andern meinen herrn 

ı) Siehe Nr.X. 

2) = 14. August. 

3) = 24. August. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 289 


und frunden der Ritterschaft, dadurch sollich feur gelescht werd, 
dann in warheit die notturfft wirt erfordern, des will Ich mich von 
f. D. wegen zu euch versehen und underthenigclich umb dieselben 
verdienen und euch und beger des euer Antwurt. Datum Stiel- 
lingen zeinstag nach Assumpcionis Marie anno 1524. 


XI. 


1524, ı1. Julid. Lintz. Aus einem Erlasse des Erzherzogs 
Ferdinand an den Hofrat in Innsbruck”). 


Kloster Allerheiligen in Schaffhausen). 


Unter dem 22. Juni hatte der Hofrat berichtet, auf die Be- 
schwerde des Konstanzer Bischofs wegen der mit dem Gotteshaus 
Allerheiligen zu Schaffhausen vorgenommenen Veränderung hätten 
die Schaffhausener erwidert, das Gotteshaus sei ın Abfall und 
Armut gekommen, und der Abt hätte sich dessen beklagt und ebenso 
des merklichen Überfalls von der Gassung und hätte sie als Schirm- 
herren um Rat, Hilf und Ordnung angerufen. 

Dazu schreibt Ferdinand: Die von Schaffhausen hätten jene 
»merkliche Änderung außerhalb Wissen und Willen der geistlichen 
und weltlichen Obrigkeit und der Stiftsherren, auch der Ordinari 
getan und nämlich eine Ordnung vorgenommen, daß der Abt 
200 und jeder Konventsherr ıoofl. jährlich haben, daß sie auch 
hinfüro nicht in den Kutten, sonst (!) in erbaren Kleidern in der Stadt 
und Gotteshaus umgehen und wandlen und sie, die von der Stadt, 
des Gotteshauses Nutzungen und Gülten einnehmen sollten, dadurch 
das Gotteshaus wiederum zu Aufnahmen kommen mag. So habe 
unser Freund, der Bischof von Konstanz, unserm Vogt der Land- 
vogtei Nellenburg (= Landau) berichtet, daß dasselbe Gotteshaus 
jetzt in merklichem Aufnehmen und dermaßen gewesen, daß es 
bis in die 6000 fl. Jährliches Einkommen unverkümmerter Gult 
gehabt habe, der Abt sei auch in guter Haushaltung und Ordnung 
gestanden. Aus dem und anderm sei abzunehmen, wie vermessen- 
lich die von Schaffhausen in solchem gehandelt und damit wider 
Recht, die geistlich und weltlich Obrigkeit, die Stifter und uns als 
Nachkommen der Stifter gethan, und des weder Fug noch Recht 
haben, und wo ihnen solches zugeschehen gestattet, daß solches 
an andern Enden auch desto ee angefangen und furgenommen 
werden mocht, dieweil sich die lutterische Partei an soviel Enden 
also eräugt. Nun bedenket Ihr, wo wir des Gotteshauses Rent und 
Gult in der Landgrafschaft Nellenburg, darinnen dann derselben 
Gult viel liegen, arrestieren ließen, daß sich vielleicht ein Aufruhr 


!) Aus Lintz, wo der Erzherzog auf dem Rückweg aus den Vorlanden 
nach Wien Station machte, gingen eine ganze Reihe von Erlassen in vorder- 
österreichischen Angelegenheiten an den Hofrat heraus. 

2) Das Kloster war im Mai 1524 auf Veranlassung des Abtes in die Hände 
der Stadt Schaffhausen übergegangen. 


290 Stolze 


und Krieg darum erwecken möchte. Nehmen wir dann die Stadt 
darum inkraft der Erbeinung mit Recht für vor der Bischöfe einem, 
Konstanz oder Basel, darin dann wir bei dem mehreren Teil der 
Eidgenossen, so nicht lutherisch sein, vielleicht viel Gunsts haben 
werden, so wisset Ir nicht, wie gefaßt wir im Rechten sein würden. 
Denn der Mannstamm der Grafen von Nellenburg, die das berührt 
Gotteshaus gestiftet haben, ist vor 100 Jahren abgestorben und die 
Landgrafschaft erst von einem andern Geschlecht (v. Tengen) 
an uns und das Haus Österreich kaufweis gewachsen, und Ir bisher 
nicht erfahren mögen, daß ein Kaufbrief auf Herzog Siegmunden 
als Käufer verfertigt, noch vorhanden sei. So habt Ir auch des 
Stifftsbriefs keine Abschrift gesehefh. Demnach Euer Gutbedunken ist, 
daß wir solch der von Schaffhausen Handlung an des heiligen 
Reichs Regiment gelangen liessen, sonderlich, dieweil der Abt 
daselbst zu Schaffhausen ein Prälat des Reichs sei etc. Darauf 
fügen wir Euch zu Antwort, daß uns unter den obangezeigten 
3 Vorschlägen der andere am »pasistene gefällt. Ist auch unsere 
Meinung, daß wir die von Schaffhausen um solch ihr Handlung 
inkraft der Erbeinung rechtlich vornehmen vor der obberührten 
Bischof einem. Demnach empfehlen wir Euch mit Ernst, daß Ihr 
die Kauf-, Stift- und anderen Briefe über bemelte Landgrafschaft 
Nellenburg und den Stift zu Schaffhausen, so dieser Handlung 
dienstlich sein möchten, nochmals mit allem Fleiß allenthalben 
suchen lasset an allen Orten und Enden, da Ihr vermeint da die 
zu finden sein, und so Ihr die gefunden, alsdann obberührter Hand- 
lung halben in unserm Namen wider die von Schaffhausen rechtlich 
procedieren lasset; wo Ihr aber unsere brieflichen Urkunden und 
Gerechtigkeiten ja nicht finden noch erlangen möchtet, so wollet 
nichts destminder mit Rechten vorfahren und Euch auf die Posses- 
sion, so wir und unsere Vorfahren viel Jahre her gehabt, auch der 
alten Landgrafschaft von Nellenburg Stift und andere Monument, 
Begräbnis, der(en) Gerechtigkeit und Titel an uns und das Haus 
Österreich kommen ist, grundet und ander Behelf, die Ihr ‚pas‘ 
als wir zu bedenken wissen. Denn diesen Handel an das kaiserliche 
Regiment zu bringen, bedünkt uns unfruchtbar. Denn wir bericht 
sein, daß gemelter Abt vor 60 Jahren vom Reich gefallen.« 


Abschrift im Innsbrucker Kopialbuch, ı. Serie. 1523/6. 


XI. 


1524, 28. Juli, d. Wien. Erlaß des Erzherzogs Ferdinand 
an den Hofrat in Innsbruck. 


Der Aufruhr in Vorderösterreich und die Eidgenossen. 


Auf den Bericht vom 22. Juli, wonach sich die Eidgenossen 
wegen der lutherischen Sekte widereinander empörten!). Er seı 


ı) Gemeint ist der sogenannte Ittinger Handel. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 291 


mit seinen Räten allerdings auch seiner Meinung, daß zu Stillung 
solcher Empörung und Verhütung von anderen Folgen seine per- 
sönliche Anwesenheit in den oberösterreichischen Landen mehr 
Frucht denn Nachteil bringen möchte; aber der Türken wegen 
habe er sich nach Niederösterreich begeben müssen, um dort Vor- 
kehrungen zu treffen. »Dieweil wir aber nu gleich so wol als Ihr 
der Lutterischen Sect nachgedacht und nit wissen mögen, was 
Vortel oder Nachteil uns aus erzählter der Eidgenossen Uneinigkeit 
erfolgen mag, angesehen, daß sich solche Lutterische Handlung 
nicht allein in den Eidgenossen, sondern an viel Orten in unsern 
Erblanden bei dem gemeinen Mann dermaßen einreist?!), so sieht uns 
für rätlich, nutz und gut an, wo die obgemelt Empörung in den 
Eidgenossen noch nicht gestillt wäre und Euch etwas Mehrers 
oder Ernstlichers, das gewiß wäre, durch ... Sutor?) angezeigt 
würde, daß alsdann du, unser Statthalter3) und sonst nicht Dich 
allein zu Innsbruck erhebst und Dich den nächsten unsern vordern- 
oberösterreichischen (sic!) Erblanden an den Ort, da Dich nutz und 
gut gedünkt, verfügest und etlich aus unsern Räten der vordern 
Regierung zu Ensißheim und sonst etlich von unsern Landsässen, 
die Dich für gut ansehen, beschreibest, mit denselben ratschlagest 
und handlest, was uns, unsern Landen und Leuten zu Nutz und Gu- 
tem gereichen mag®), doch in allweg mit höchstem Fleiß verhütet, 
daß unsere Untertanen sich den gedachten Eidgenossen nicht 
anhängen, noch Ihr Ichts Guts oder Bös vornehmt noch in Handlung 
einlässet, das Ursach gegen denselben Eidgenossen einiges Kriegs 
unserem Haus Österreich geben möchte. Denn wiewohl wir Eurem 
Schreiben nach auf gedachten Statthalter gern Instruction und 
Befehl gefertigt hätten, so können wir doch solche auf keine endliche 
Meinung stellen, angesehen, daß wir der Läuf, wie sich die jetzo 
erzeigen oder künftiglich ferner erzeigen mögen, nicht gründlich 
Wissen haben. Darum wollest Du, unser Statthalter, nachdem 
Du in bemelten unsern vordern Landen bekannt bist5), in den 
Handlungen, so oberzählter Empörung oder andern sachen halben 
weiter erstehe, und nicht bit an uns oder Euch, unsern Hofrat, 
gelangen zulassen erleiden mögen, Deinem Verstand und nach Rat 
anderer unser Rät und Landleute, die Du obgemelter Maßen zu 
Dir beschreiben würdest, auf gut Mittel und Wege handlen und 
Fleiß ankehren, als wir unser gnädiges Vertrauen zu Dir setzen.« 
Alles, was in solchen Sachen ihnen zugeschickt würde, sollten 


t) In dem Schreiben des Hofrats vom 22. Juli heisst es, es sei zu besorgen, 
dieselben Lutterischen möchten auch zu andern Lutterischen fallen und daraus 
zuletzt ein Unrat und Empörung erwachsen, der nur schwer niederzuwerfen sei. 


2) Österreichischer Agent unter den Eidgenossen. 

3) Graf R. v. Sultz. 

4) Dies alles entsprechend einem Antrage des Hofrats. 

5) Sultz war Inhaber des Landgerichts in der Landgrafschaft Klettgau. 


292 Stolze 


sie, »so es bit erleiden mag«, unverzüglich auf der Post berichten 
und also in ihrem getreuen Fleiß fortfahren und in solchen und 
dergleichen Sachen keine Mühe noch Arbeit sparen. 


Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch. 
1. Serie. 1523/6. 


XIV. 


1524, 20. August. Schreiben des Innsbrucker Hofrats an 
Erzherzog Ferdinand. 


Maßnahmen gegen den Aufruhr. 


Der Hofrat berichtet, daß nach der Mitteilung Hans Jakobs 
von Landau die Stühlinger Bauern »die Gütigkeit auf jetzt angesetz- 
ten Tag Bartholomäi endlich abschlagen werden, in Ansehung, 
daß sie sich bei den von Waldshut, dem Schwarzwald und andern 
E. F. D. Untertanen und Umsässen ungezweifelt eines trefflichen 
Ruggens und Beistands versehen, zusamt dem, daß sie ein Fähndel 
gemacht haben, damit sie ungezweifelt vermeinen, einen Bundschuh 
zu erwecken, daß sich auch der Bürgermeister von Schaffhausen 
gegen... Grafen zu Lupfen merken hat lassen, die von Schaffhausen 
wissen ihrer Untertanen in diesem Falle nicht mächtig zu sein, 
und so wir befinden, daß sich E. F. D. Untertanen mit gemelten 
Bauern zu Stühlingen einlassen, und sich die Empörung dermaßen 
einreißen will, so haben wir auf E. F. D. Befehl... Grafen zu Lupfen 
... Hilf, Rat und Beistand zu beweisen ... Landau wiederum 
geschrieben« und alles getan, um, wenn die Gütigkeit abgeschlagen 
würde, keine Zeit zu verlieren. Der Statthalter wolle mit einem 
von dem Hofrat am 31. hinaus gen Zell an den Untersee ziehen, 
wohin weiter 2 von dem Ensisheimer Regiment, 2 von der Regierung 
zu Stuttgart, »dieweil diese Empörung das Fürstentum Württemberg 
mehr dann andere Ort betreffen möcht«, desgleichen Jorg von 
Freundsberg, Wolf von Homburg und Marck Sittich von Embs mit- 
samt Hans Jakob von Landau, Ulrich von Habsberg und dem 
Comtur in der Mainau ebenfalls beschrieben, »der Meinung, wo 
die Gütigkeit .. zerschlagen wurde, alsdann zu ratschlagen, dieweil 
sich dıe Sachen überland nicht handeln lassen wollen, wie auch mit 
was Maß denen von Lupfen von wegen E. F.D.Hilf, Rat und 
Beistand getan und diese gegenwärtige, auch künftige Empörung 
mit besten Fugen abgestellt und furkommen möchte werden (denn 
RER zu versehen, daß die weiter, in diese ... Grafschaft Tirol, 
auch ander .. Erbland reichen) .... Bittet schließlich um Sicher- 
stellung weiterer Mittel. 


Abschrift im Copialbuch der Schreiben des Hofrats 
an Ferdinand. Innsbrucker Archiv. 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 293 


XV. 


1524, 28. August, d. Wien. Aus dem Erlaß Erzherzog Fer- 
dinands an Statthalter, Hof- und Kammerräte in 
Innsbruck. 


Befehl evtl. schärfsten Vorgehens gegen die Aufrührer. 


Auf ein Schreiben vom 27. August mit Bericht Hans Jakobs 
von Landau über die Stühlinger Handlung lautet die Antwort: 
»Nachdem nu St. Bartholomäustag, darauf die Bauern zu Stühlingen 
den verfaßten Kompromiß zu- oder absagen haben sollen, verschienen 
ist und sonder Zweifel gedachter Hans Jacob von Landau und die 
andern sein zugeordnet Mitcommissari in ferner gutlicher Handlung 
sein, daß sie, wo gedachte Bauern den Kompromiß abgeschlagen 
haben, dieselben Bauern noch etliche Tag aufhalten und die Sach 
nicht zerschlagen oder zu tätlicher Handlung kommen lassen 
werden, bis der gemelt unser Statthalter und die andern Räte also 
zu Zell ankommen, dieweil wir nun bedenken, je mehr man mit 
gemelten Bauern gütlich thädingt, je stolzer (sie) in ihrem Gemüt 
werden, so haben wir uns entschlossen, wo die bemelten Bauern 
den Kompromiß nicht angenommen und sich auf gedachter unser 
Kommissarien ferner Handlung in einen Anstand begeben haben, 
und daß sie sich nach Ausgang derselben Zeit des Anstands nicht 
recht und ehrbar finden lassen, daß mit unserm Willen ferner in 
keinen Weg mit ihnen gethädingt, sondern gestracks mit ernstlicher 
Straf gegen ihnen, ihren Leiben, Hab und Gütern, mit Brand, 
Todschlag und in ander Weg gehandelt werden solle.« 


Da Ferdinand wie bereits mitgeteilt gewillt ist, die Grafen 
von Lupfen zu unterstützen, »die Hilfe aber unsers Achtens jetzt 
gegen so einer kleinen Anzahl Bauern nicht so fast groß sein bedarf 
und deshalben der bemelten von Lupfen Ungehorsamen wohl mit 
ihren, der Grafen von Lupfen und ihrer Freund gehorsamen Unter- 
tanen, auch der genannten unserer Statthalter und der andern 
Räte .. Diener, so sie ungezweifelt jetzo mit ihnen gerüst gen Zell 
bringen, notdürftiglich gestraft werden mögen, so aber neben 
solchen dennoch die Zufäll und ander Gefährlichkeit, als ob sich 
die Bauern mit andern beworben und bös Anhäng und einen Ruggen 
von fremden Anstößern gemacht hätten, zubedenken und nicht 
zu verachten sein, haben wir zu dest stattlicher ernstlicher Straf 
derselben Bauern etlich Brief in unserm Namen gefertigt, die wir 
Euch unüberschrieben hiemit zusenden!), und solchs darum getan, 
dieweil wir in vordern Landen viel Pensioner, die uns mit einer 
Anzahl Pferd von Haus aus zu dienen gewärtig und schuldig 
sein — deren Namen wüßten sie ja —, daß derselbe unser Statt- 
halter zu solicher ernstlicher Straf unsere Landvogt zu Hagenau 
und Ensißheim, auch etlich Grafen, Herren und vom Adel, die am 


1) Diese Schreiben bei Schreiber I, S. 18—19. 


294 Stolze 


nächsten der Handlung gesessen sein, zu ihm erfordern und be- 
schreiben und solch Fürnehmen dest tapferer tun mag.« Diese 
Briefe sollen sie sofort dem Statthalter zusenden und ihm befehlen, 
»wo kein ehrlicher Vertrag mit gedachten Bauern gefunden werden 
mag, daß er dann ferner keineswegs thädingen laß, sondern mit der 
Grafen von Lupfen, andern unserer Räte, auch dero, so Er auf 
unser beiliegend Brief .. erfordern würde, Hülf und Zutun mit 
ernstlicher Straf als Brand, Totschlag, Nam und in ander Weg 
gegen denselben ungehorsamen Bauern fortfahren und dermaßen 
handlen lasse, dadurch ander ob solicher tätlichen Handlung ein 
Beispiel nehmen und sich hinfur wider ihr Obrigkeit dermaßen 
nicht empören oder furnehmen, das Ihnen nicht zusteht oder ge- 
bührt« ... 


Sie sollen immer mit den Regierungen der vordern Lande 
und Württembergs, die ja auch mit Reisigen versehen ist, einen 
guten Verstand machen und sich gegenseitig helfen und in allen 
diesen Dingen, »vehe Ihr uns die zu jeder Zeit zuschreibt«, nach ihrem 
besten Fleiß und Verstehen handeln. »Denn ob Ihr uns gleich 
wohl derhalben oft schreibt, Euch und uns selbst Mühe macht, 
so können wir doch zuzeiten nichts mehr, dann (was) Ihr tun mögt, 
zu handeln und vorzunehmen verordnen«. 


Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch. 
1. Serie. 1523/6. 


XVI. 


1524, 7. September, d. Wien. Aus dem Erlaß des Erzher- 
zogs Ferdinand an den Innsbrucker Hofrat. 


Ausdehnung des Aufruhrs und seine Bekämpfung. 


Der Erlaß ist die Antwort auf einen Bericht des Hofrats vom 
1. September wegen des Aufruhrs der Stühlinger Bauern, s»wie sich 
unsere ungehorsame Untertanen zu Waldshut mitsamt viel Unter- 
tanen am Schwarzwald gegen dieselben Bauern eingelassen« haben, 
wegen seiner Sorge, daß trotz aller Bemügungen der in Zell ver- 
sammelten keine gütliche Handlung erlangt werden könnte, und 
wegen der weiteren Meldung, daß »sich die von Schaffhausen be- 
melter Stühlinger Bauern also und dermaßen ernstlichen annehmen, 
deshalben zu besorgen ist, daß daraus nicht allein in vorderen Landen, 
sondern auch der Grafschaft Tirol großer Aufruhr und Empörung 
entstehn möchten.« Der Hofrat hatte auf Grundaller dieser Eindrücke 
voll schwerer Sorge bemerkt, »daß die Kammer an Geld ganz 
entblößt, daB man auch weder mit Büchsen, Pulver, Traidt und 
anderer Munition nicht versehen« sei, und gebeten, Ferdinand 
möge sich in eigener Person »allem Wesen zugut«, der Grafschaft 
Tirol nähern oder der Kammer mit Geld und anderem zu Hülfe 


A 


Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 295 


kommen, sonst wäre es »ganz erschreckenlich und beschwerlich 
zu regierene, und der Hofrat müßte jede Verantwortung ablehnen. 


Für dies offene Schreiben dankt Ferdinand, verweist aber zur 
Beruhigung auf seinen am 28./VIII. kundgegebenen Entschluß, 
keine Gütigkeit weiter zu gebrauchen, wie darauf, daß nach Mit- 
teilung aus Ensisheim die Landschaft in den vordern Landen 
erbötig sei, solche bösen mutwilligen Handlungen strafen zu helfen, 
und nach Mitteilung Veit Sutors auch die Eidgenossen sich erboten 
hätten, sich der von Waltzhut und der Stühlinger nicht anzunehmen. 
Der Kammer gibt Ferdinand weiterhin das Recht, um 20000 fl. 
zu finanzen. Er müsse vorläufig noch in Wien bleiben, seine An- 
wesenheit sei dort dringend erforderlich. Die Geschütze zu Trient 
und Innsbruck sollten auf Sigmundskron, Kufstein und Rattenberg 
verteilt werden, »doch in höchster Stille, damit der gemeine Mann 
das nicht wahrnehme und Ursach habe, dawider zu reden«. 


Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch. 
ı. Serie. 1523/6. 


Miszellen 


Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den 
Prozess gegen Johann von Wesel. — In seiner jüngst erschie- 
nenen wertvollen Abhandlung über Neue Quellenstücke zur Theo- 
logie des Johann von Wesel (Sitzungsberichte der Heidelberger 
Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse. 
Jahrgang 1926/27, 5. Abhandlung.) beschäftigt sich Gerhard Ritter 
in einem eigenen Abschnitt (S. 37—57) mit der Überlieferungs- 
geschichte des Berichtes über den Ketzerprozess, der im Jahre 1479 
zu Mainz gegen den dortigen Dompfarrer Johann von Wesel an- 
gestrengt worden ist. Dieser Bericht ist in drei verschiedenen 
Fassungen überliefert, von denen namentlich die ausführlichere !), 
die allen älteren Darstellungen zugrunde liegt, einer eingehenden 
Kritik unterzogen wird. Ritter glaubt in diesem ausführlicheren 
Bericht verschiedene Bestandteile unterscheiden zu sollen: den 
Hauptteil und zwei Zusätze, die später von einem andern Verfasser 
am Anfang und am Schluss des Berichtes beigefügt worden wären. 
Diese Zusätze sollen sich deutlich abheben vom Hauptteil, in dem 
ein Gegner Wesels sich vernehmen lässt, während in der Einleitung 
und am Schluss für den verurteilten Gelehrten Partei ergriffen wird. 
Ritter meint auch, man dürfe ruhig die Vermutung aussprechen, 
dass die Zusätze von dem Frankfurter Pfarrer Konrad Hensel 
herrühren. Was ist von diesen Aufstellungen zu halten? 


Zunächst, ist es wirklich erfordert, dass man den Anfang und 
den Schluss von dem übrigen Ganzen loslöse? 


Dass am Anfang und besonders in der Schlussbetrachtung für 
Wesel Partei ergriffen wird, ist richtig. Steht aber dazu der Haupt- 
teil sin höchst auffallendem Gegensatz«? R. verweist auf einige 
Äusserungen, die den Verfasser des Hauptteils als Gegner Wesels 
dartun würden. So werde gleich zu Anfang die lange Verteidigungs- 
rede des Angeklagten als unnütze Wortmacherei bezeichnet, mit 
der er die Zeit versäumt habe (protestationes longas et inania verba 
dicturus longoque sermone tempora procrastinaturus). Sodann 
sollen Wesels Ausflüchte am Schluss des zweiten Verhörs »eher 
mit verstecktem Hohn als mit Wohlwollen« erzählt werden. Von 
einem versteckten Hohn ist jedoch in dem betreffenden Bericht 
kaum etwas zu finden; es wird bloss referiert, was der Inquisitor 


!) Ich benutzte den ältesten Druck, der folgendem Werk beigegeben ist: 
Aeneae Svlvii Commentariorum de concilio Basileae celebrato libri duo. Sine 
loco et anno (1521 oder 1522, wahrscheinlich Köln), S. 335—344. 


Miszellen 297 


gefragt, und wasWesel geantwortet hat. Schliesslich weist R. noch 
auf folgende Stelle hin: »Cum ei de peccato contagionis (Erbsünde) 
et caeteris punctis clarissimis contrarium persuaderetur, dixit se 
nec audisse nec legisse unquam«. Dies scheint indessen nicht be- 
deutsam genug, um eine Unvereinbarkeit des Hauptteiles mit den 
angeblichen Zusätzen zu begründen. Auch ein Berichterstatter, 
der dem Angeklagten wohlwollte, konnte einiges an ihm zu tadeln 
f.nden. 

Wer ist nun aber der Verfasser des Berichts, sowohl des Haupt- 
teils als der angeblichen Einfügung am Anfang und der Schluss- 
betrachtung ? 

Jene Einfügung und der Schluss sollen nach einer Vermutung 
Ritters von dem Frankfurter Pfarrer Konrad Hensel herrühren. 
Dieser Pfarrer, ein Freund Wesels, hat den Prozessverhandlungen 
beigewohnt. Später geriet er in Streit mit dem Frankfurter Do- 
minikanerprior Wigand Wirt. Zu seiner Verteidigung verfasste 
ein gewisser Wigand Trebellius ein Schriftchen: Concordia cura- 
torum et fratrum mendicantium, das Wimpfeling ı503 in Druck 
gab. In diesem Schriftchen ist auch von Wesel die Rede. Dabei 
kommen Äusserungen vor, die mit dem, was am Anfang und am 
Schluss des ausführlicheren Prozessberichts gesagt wird, zum Teil 
ganz wörtlich übereinstimmen. Daraus folgert Ritter (S. 5ı): 
»Genug: es ist keine Frage, dass unser Autor den Prozessbericht 
von 1479 in der Redaktion A vor Augen gehabt haben muss. Und 
es ist kaum noch eine Frage, dass er ihn aus den Händen Konrad 
Hensels, seines Freundes und Lehrers, empfangen haben wird.« 
Man dürfe aber ruhig noch einen Schritt weiter gehen und die 
Vermutung aussprechen, dass die Zusätze am Anfang und am 
Schluss des Berichts von Hensel herrühren. »Dann wäre die Re- 
daktion A nichts anderes als ein von Hensel gewissermassen glos- 
siertes Exemplar einer älteren Redaktion, die als solche der Feder 
eines andern Augenzeugen, und zwar eines Kölner oder Heidel- 
berger Abgeordneten, entstammte. In dieser glossierten Form hätte 
sie nunmehr in Humanistenkreisen zirkuliert.« 

Wie man sieht, handelt es sich bei diesem Hinweis auf Hensel 
um eine blosse Vermutung, für die ein ernster Grund nicht vor- 
gebracht werden kann. Es gibt eine andere Annahme, die sich 
besser begründen lässt. 

Vor 25 Jahren habe ich in dieser Zeitschrift (N. F. Bd. XXVIII, 
46—5ı), was Ritter entgangen ist, nachgewiesen, dass Wigand 
Trebellius, der, »sonst, wie es scheint, unbekannte« (R. 49), Ver- 
fasser der Concordia curatorum et fratrum mendicantium, niemand 
_ anders ist als der elsässische Humanist Jakob Wimpfeling. Die 
Schlettstadter Bibliothek verwahrt aus dem Nachlass des Beatus 
Rhenanus ein Exemplar der Concordia mit eigenhändigen Ein- 
tragungen von Wimpfeling. In dem Vorwort an den Leser hat 
Wimpfeling den Eigennamen »Wigandus Trebellius Hasso« durch- 


298 Miszellen 


strichen und dafür eingesetzt: »Jacobus Wimphel. Sleste. Zudem 
trägt das Exemplar von Wimpfelings Hand folgende Aufschrift: 
»Mi beate, per Jesum et eius vulnera precor ut quarti folii sscundam 
faciem legas. Videbis mihi supervacua philosophie et theologie 
perdisplicuisse; si omnia mea comportare voles, non animo mihi 
succensebis aut in me invehes.« Auf der Rückseite des vierten 
Blattes beklagt sich der Verfasser über den törichten, nutzlosen 
und schädlichen Streit, den der Teufel als ein Unkraut zwischen 
Theologen und Philosophen gesät habe: »quis nisi ipse humani 
generis inimicus istam seminavit zizaniam inter philosophos et 
theologos etc.« Nun aber stehen die Ausführungen, die Wimpfeling 
seinem Freunde Rhenanus gegenüber sich selber zuschreibt, wört- 
lich auch in der Schlussbetrachtung des Mainzer Prozessberichts. 
Auch hier beginnt die längere Stelle mit denselben Worten: »quis 
nisi ipse diabolus seminavit illam zizaniam inter philosophos et 
inter theologose.. Folglich muss man annehmen, dass auch die 
Schlussbetrachtung im Prozessbericht von Wimpfeling herrührt; 
denn dass dieser Auslassungen, die er ausdrücklich als die seinigen 
bezeichnet, von einem andern abgeschrieben habe, wird wohl nie- 
mand behaupten wollen. 


Nun erklärt sich auch leichter die Berufung des Berichterstatters 
auf Geiler von Kaisersberg und Engeling von Braunschweig. 
Feierlich beteuert er (Deum testor, qui omnia novit), dass das 
strenge Vorgehen des Ketzergerichts gegen Wesel diesen zwei 
hervorragenden Theologen sehr missfallen habe (vehementer dis- 
plicuisse). Beide Männer lebten zur Zeit des Prozesses in Strass- 
burg. Mit seinem Landsmann Geiler, der selber mit Engeling eng 
befreundet war, stand damals schon Wimpfeling in freundschaft- 
lichem Verkehr; er hatte daher über die Stellung der zwei Strass- 
burger Gelehrten zum Mainzer Prozess genaue Auskunft erhalten 
können?),. 

Gegen Wimpfelings Autorschaft könnte man indessen folgenden 
Einwand erheben: Der Verfasser der kritischen Schlussbetrachtung 
erklärt ausdrücklich, er habe dem Prozess beigewohnt (Huius 
doctoris Joannis de Wesalia examini et inquisitioni interfui ego 
ipse, qui haec scribo). Dass aber Wimpfeling, der zu jener Zeit 
Professor in Heidelberg war, beim Prozess zugegen gewesen, wird 


ı) Ganz unzutreffend schreibt Fr. Falk (Bibelstudien, Bibelhandschriften 
und Bibeldrucke in Mainz. Mainz 1901, 59): »In der Verhandlung gegen Johann 
von Wesel zog man beide (Geiler und Engeling) zu Rate; beide rieten, den 
Angeschuldigten nicht zu verurteilen für den Fall, daß er seine Behauptungen 
mit Bibelstellen belege. Das brachte beide in Verdacht der Häresie. Geiler 
verwahrte sich dagegen und erklärte, er sei bereit, ohne die Richtigkeit der . 
inkriminierten Sätze zu bestätigen, dieselben zum Gegenstande einer theolo- 
gischen Disputation zu machen.« So auch Ch. Schmidt, Histoire litteraire de 
l’Alsace a la fin du XVe et au commencement du XVle siecle I, Paris 1870, 
347. Die falsche Nachricht, die in zeitgenössischen Quellen keine Begründung 
findet, geht wohl auf Flacius Illyrıcus (Catalogus testium veritatis) zurück. 


Miszellen 299 


nirgendwo berichtet. Sein Name wird allerdings nicht genannt. 
Dass aber nebst den drei offiziellen Abgesandten der Heidelberger 
Hochschule, den drei mit Namen genannten Theologen, die stets 
Doktoren betitelt werden, noch andere Heidelberger Professoren, 
sowohl Doktoren als Magister, in Mainz beim Prozess anwesend 
waren, bezeugt ausdrücklich der Prozessbericht. An der ersten 
Sitzung, am Montag (8. Februar), so erzählt der ausführlichere 
Bericht, beteiligten sich der Erzbischof, der Inquisitor, »doctores 
Colonienses et doctores Heidelbergenses, magistri Heidelbergenses« 
und viele andere. Noch deutlicher heisst es in einer andern Re- 
daktion des Berichtes, aus der O. Clemen in der Histor. Viertel- 
jahrsschrift III (1900), 521f. einiges mitteilt: »Sedit Inquisitor 
primo loco... Expulsis per mandatum principis pene omnibus 
praeter doctores heydelbergenses, prelatos et magistros heydel- 
bergenses et religiosos.« Demnach waren sicher einige Heidelberger 
Magister in Mainz anwesend; zu ihnen gehörte Wimpfeling, der 
denn auch am Schluss des Prozessberichts erklären konnte, dass 
er den Verhandlungen beigewohnt habe. 


Die Heidelberger Magister werden in dem ausführlicheren 
Bericht noch mehrmals erwähnt, und zwar in einer Weise, die 
klar andeutet, dass der Bericht von einem Heidelberger verfasst 
worden ist. Bei der Aufzählung der Teilnehmer an der vorberei- 
tenden Versammlung, die am Freitag, den 5. Februar, stattfand, 
werden die Heidelberger an erster Stelle genannt, vor dem Weih- 
bischof und andern Mainzer Würdenträgern: »Convocatione facta 
omnium doctorum Heidelbergensium et magistrorum, suffraganei 
etc.e Inzwischen kamen auch die Kölner Doktoren an, der Inquisitor 
Gerhard von Elten mit zwei andern Dominikanern. Am Samstag 
waren die sdoctores Heidelbergenses et Coloniensese beim Erz- 
bischof, um sich mit ihm über Form und Ordnung des Prozesses 
zu beraten. »Deinde una omnes doctores et magistri Heidelbergen- 
ses!) cum Archiepiscopo prandebant.« 

Unmittelbar vor diesen Mitteilungen über die Vorgänge am 
Freitag und Samstag wird berichtet, dass der Mainzer Erzbischof 
ein Schreiben an die Universitäten Heidelberg und Köln gesandt 
habe, um sie zu ersuchen, Theologen nach Mainz abzuordnen, die 
Wesels Lehren prüfen sollten (pro theologis examinaturis articulos 
M. Joannis Wesaliae de haeresi suspectos). Dies Schreiben hat der 
Berichterstatter im Namen der Universität beantwortet (ad quas 
quidem literas ego N.N. nomine universitatis respondi). Ritter 
(S. 44) meint, es sei kein Anhalt dafür gegeben, ob der Verfasser 
aus Heidelberg oder Köln stamme und im Namen welcher von 
beiden Universitäten er dem Erzbischof geantwortet habe. Nach 


ı) Treffend bemerkt hierzu C. Ullmann (Reformatoren vor der Refor- 
mation I?, Gotha 1866, 319, n. 3): »Einen von diesen letzteren, die hier so aus 
drücklich hervorgehoben werden, halte ich für den Verfasser der gedruckten 
Relation.e Das war eben Wimpfeling. 


300 Miszellen 


dem ganzen Zusammenhang ist jedoch anzunehmen, dass der Ver- 
fasser aus Heidelberg stammte und dem Erzbischof im Namen 
der Heidelberger Universität geantwortet hat; denn gleich nachher 
ist die Rede von den Heidelberger Doktoren und Magistern, die 
zu einer Sitzung eingeladen wurden, als die Kölner noch nicht 
angekommen waren. Auch die Art und Weise, wie in den darauf- 
folgenden Mitteilungen die Heidelberger hervorgehoben werden, 
zeigt, wie bereits betont worden, dass hier ein Heidelberger die 
Feder führt. Ist aber der Verfasser dieses Teiles des Berichts ein 
Heidelberger Magister, so muss es derselbe sein, der in der Schluss- 
betrachtung erklärt, er habe dem Prozess beigewohnt, nämlich 
Wimpfeling. Es darf uns auch nicht befremden, dass letzterer 
von der Heidelberger Universität beauftragt wurde, dem Erzbischof 
zu antworten; stand er doch damals schon in nicht geringem An- 
sehen. Bereits im März 1479 erscheint er als Vizekanzler und 
Dekan der Artistenfakultät!). 

Demnach entstammt sowohl die Einleitung als die Schluss- 
betrachtung des Prozessberichts der Feder Wimpfelings; und da 
kein Grund vorliegt, Anfang und Schluss vom Hauptteil loszulösen, 
so dürfen wir ruhig annehmen, dass der ganze Prozessbericht in 
seiner ausführlicheren Fassung von dem Elsässer Humanisten 
herrührt. Sind unsere Ausführungen stichhaltig, so wird künftig- 
hin den zahlreichen Schriften Wimpfelings auch noch der Bericht 
über den Mainzer Ketzerprozess vom Jahre 1479 beizufügen sein. 


München. Nikolaus Paulus. 


ı) Vgl. J. Knepper, Jakob Wimpfeling. Freiburg 1902, 21. 


Zeitschriftenschau 
zur Geschichte des Oberrheins’) 


Bearbeitet von 


Friedrich Lautenschlager 


Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg 
und der Kurpfalz. Band ı3. Heft 4. 1928. Das von Karl Loh- 
meyer herausgegebene Heft enthält Familiengeschichtliches 
und ist Jakob Wille zum 75. Geburtstag gewidmet. Das ihm voran- 
gestellte Verzeichnis der Veröffentlichungen von Jakob Wille 
gibt leider keine bibliographisch genauen Titel, da nirgends ange- 
geben ist, in welchen Zeitschriften usw. die nicht selbständigen Ar- 
beiten erschienen sind. — Karl Lohmeyer: Die Bürgerauf- 
nahmen aus der Zeit des Wiederaufbaues und der Neu- 
besiedelung des zerstörten Heidelbergs 1691—ı711. S. 377 
bis 457. Der Verfasser hat bei seinen Forschungen nach der Her- 
kunft kurpfälzischer Künstler aus einer Reihe archivalischer Quellen, 
aus den Bürgermeistereirechnungen und Rentmeistereirechnungen 
1691—ı711/ı2, den Rechnungsbeilagen von 1706— 1712, den Stadt- 
protokollen von 1699—1712, soweit sie im städtischen Archiv in 
Heidelberg noch vorhanden sind, die einzelnen Daten, Namen, die 
Religion und vor allem die richtige Herkunft samt den Eltern der 
eingewanderten Neuburger erschlossen und zusammengestellt und 
damit in nicht genug anzuerkennender mühevoller Kleinarbeit eines 
der vollständigsten Bürgerbücher aus der so wichtigen Zeit des 
Wiederaufbaues der zerstörten Pfalz der Stadt Heidelberg geschenkt, 
um das es die minder glücklichen anderen rheinisch-fränkischen 
Städte beneiden müssen. Ein buntes Gemisch von Italienern, Fran- 
zosen, Engländern, Iren, Niederländern, Böhmen, Litauern, Ungarn, 
Schweizern und Tirolern hat sich neben den deutschen Einwanderern 
und den wiedergekehrten alten Heidelberger Familien der Clor- 
mann, Rohrmann, Fries, Überle, Hermann, Hormuth, Botz, Pfenner, 
Stein, Esel am Neuaufbau beteiligt. Der familiengeschichtlichen 


X Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit- 
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden 
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte 
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F. Bd.43, 2 20 


302 Zeitschriftenschau 


und der rassenbiologischen Forschung ist eine unschätzbare Quelle 
erschlossen worden. Möge der Verfasser die dankbaren Nutzniesser 
seiner gründlichen archivalischen Studien nicht allzu lange auf die 
geplante Fortsetzung der Bürgerlisten bis zum Jahre 1750 warten 
lassen. — Oskar Fürst von Wrede: Zur Geschichte der 
Heidelberger Familie Wrede. S. 458—480. Der veröffentlichte 
erste Teil behandelt die Herkunft und Entwicklung des aus Hildes- 
heim kommenden, in die Dienste der pfälzischen Wittelsbacher 
getretenen, 1790 geadelten Geschlechts. — T. Canstatt: Aus den 
Erinnerungen der Heidelberger Familie Diruf. S. 48ı bis 
496. Aus der Familiengeschichte eines im zojJährigen Krieg aus 
Prag in Heidelberg eingewanderten, ursprünglich adeligen Ge- 
schlechtes. — Leopold Göller: Register zum ı3. Band. S. 497. 
bis 526. 


Bodensee-Chronik. Beilage zur Deutschen Bodensee- Zeitung. 
16. Jahrg. 1927. Es kann hier nur auf die wichtigeren, in erster 
Linie auf die auf eigenen Quellenstudien beruhenden Beiträge 
hingewiesen werden. Kilian Weber: Schloß Homburg im 
Hegau während des Dreißigjährigen Krieges. S. 3—4, 
7—8, 11—12, 15—16, 19 —20, 23—24. — E. Weckerle: Ein- 
quartierungskosten der Gemeinde Wahlwies in den 
Jahren 1848/49. S. 10—ıı. Nach Abrechnungen aus dem Ge- 
meindearchiv. — Hermann Baier: Der Plan der Gründung 
eines allgemeinen Pfarr- und Schulfonds in Baden. 
S. 32—35. Abdruck des »Rechtlichen Bedenkense des Ministerial- 
direktors Friedrich Brauer gegen den 1808 im Kabinettsministerium 
beschlossenen Plan, sämtliche Pfarr- und Schulfonds des Landes 
in einen einzigen zusammenzulegen, der dadurch vereitelt wurde. — 
Jos. L.Wohleb: Aus der Geschichte von Schloss Wilden- 
stein. S. 39—40, 44, 47—48, 52. — Kilian Weber: Seidenbau 
in der Landgrafschaft Nellenburg. S.43—44, 47. Nach 
Akten des Generallandesarchivs. — Friedrich Hefele: Wie 
Freiburg sich um den Bischofssitz bewarb. S.45—47, 
49—50, 55—56.— Hermann Baier: Der badische Bauer und 
die Geldwirtschaft. S. 53—55.— E. Weckerle: Wallfahrten 
und Prozessionen der Pfarrgemeinde Steisslingen einst 
und jetzt. S.61—62. — Kilian Weber: Eine Bittschrift 
der Stadt Stockach. S.62—63, 65—67. Die an den Kaiser 
gerichtete Bittschrift vom Jahre 1801, mitgeteilt aus den Akten 
des Generallandesarchivs, gibt ein Bild von den Kriegsnöten der 
oft und schwer heimgesuchten vorderösterreichischen Stadt. — 
Hermann Baier: Die Bittwoche des Jahres 1787 in der 
Landgrafschaft Heiligenberg. S. 69—70. — Josef Klein: 
Beiträge zur Geschichte des Salemer Münsters. S.7o 
bis 71, 73—75. Die Verlegung des Hochaltares und des Chores 
1750/52. — Anton Sturm: Der St. Eulogiusritt in Aft- 


Zeitschriftenschau 303 


holderberg einst und jetzt. S.75, 78—80, 82. — Kilian 
Weber: Vom Gemeindetrunk in Stahringen. S. 81—82. 
Geschichte des Brauches nach Stahringer Akten und Niedergerichts- 
protokollen im Generallandesarchiv. — Weissmann: Ein Kreen- 
heinstetter Familienstipendium. S.85—86. — Hermann 
Baier: Die politische Lage im Seekreis Ende ı8sı. S.89 
bis 90, 94—95. Schilderung nach den Berichten der Amtsvor- 
stände. — Hermann Ginter: Von Alt- nach Neubirnau. 
S. 93—94, 97—-98, 101, 105— 106, 115, 117—118.— Kilian Weber: 
Zur Geschichte der Konstanzer Bürgerwehr. S. g8—-gg, 
102—103. — Kilian Weber: Zizenhausen, das jüngste 
Hegaudorf. S. 109-110, 114—ı15. — Hermann Baier: Das 
Bischöflich Konstanzische Amt Meersburg beim Anfall 
an Baden. S. 113—114, ı18—ı19. | 


Aus Bruhrain und Kraichgau. 1928. Nr. ı/2. Otto Becher: 
Zur Geschichte der Juden in Menzingen. S. ı—3. — Karl 
Friedrich Vilgis: Geister- und Teufelskutschen im 
Kraichgau. Volkssagen. S. 3-5. — Kurt Meyer: Volks- 
glaube. S. 5—7. — Otto Becher: Vom Tabakgenuss in 
alter und neuer Zeit. S. 7—8. Fortsetzung und Schluss des 
Aufsatzes. 


Badische Fundberichte. Heft ı0. April 1928. K. Schu- 
macher: Kontinuität der Besiedelung bzw. der Kultur. 
S. 2839—293. An den bekanntesten badischen Beispielen wird die 
weittragende Wichtigkeit und die vielseitige Ergiebigkeit der neuen 
Methode der vor- und frühgeschichtlichen Forschung zur Fest- 
stellung der ununterbrochenen Fortdauer der Besiedelung, die zu- 
gleich die Brücke zwischen alter und mittelalterlicher Geschichte 
schlägt, klargestellt. — Kurt Frentzen: Ein Fund von Ske- 
lettresten des Menschen im jüngeren Löss bei Berg- 
hausen im Kraichgau. S. 294—303. Die Skelette sind zeitlich 
zum Hoch- bzw. Spät-Aurignacien zu stellen. — O. Leiner: Ein 
Bronze-Depotfund bei Bermatingen. S. 303,.—O.Schmitz: 
Die Schalensteine von Säckingen und Honau. S. 303 bis 
306. — Karl S. Gutmann: Praehistorisches von Günd- 
lingen. S. 306—310.— Homburger: Grabhügel der älteren 
Eisenzeit bei Lörrach. S. z3ı1ı 313. — Paul Revellio: 
Kastellanlagen bei Hüfingen. S. 313—319. Grabungsbericht 
1ı927.— Fr. Kuhn: Neuere Funde aus dem alemannischen 
Gräberfeld bei Herten. S. 319—320. 


Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29. 1928. Nr. 4. 
Hugo Drös: Die Grabdenkmäler der Heiliggeistkirche 
ın Mannheim. Sp. 75—8ı. ı. Grabdenkmal für den Grafen von 

20* 


304 Zeitschriftenschau 


St. Martin, f 1799. 2. Grabdenkmal für Ursula von St. Martin, 
t 1780. 3. Grabdenkmal der Freifrau Maria Theresia Clothilde 
von Vieregg, T 1783. — Wilma Stoll: Die Brüder Pixis. 
Sp. 82—94. Herkunft und Lebenslauf des Mannheimer Brüder- 
paars, das um die Wende des ı8. Jahrhunderts das Erstaunen und 
die Bewunderung der musikliebenden Kreise fast aller grösseren 
Städte Deutschlands und weit darüber hinaus Dänemarks und 
Russlands erregte: des Violinisten Friedrich Wilhelm Pixis, geb. 
am ı2. März 1785 in Mannheim, gest. 1842 als Direktor des Kon- 
servatorıums und Dirigent des Theaterorchesters in Prag, und des 
Pianisten Johann Peter Pixis, geb. am ıo. Februar 1788 in Mann- 
heim, gest. 1874 in Baden-Baden. — Jahresbericht 1927. Sp. 94 
bis 96. — 

Nr.s. Hans Knudsen: Der Fall des Schauspielers 
Karschin. Ein Beitrag zur Geschichte des Urheber-Rechts. Sp. 98 
bis 107. Über den Verkauf des Manuscripts »Die Vertrauten« des 
»Schicksalsdramatikers«e Adolf Müllner von Weissenfels an das 
Mannheimer Nationaltheater durch den Karlsruher Hofschau- 
spieler Karschin und die daraus entstandenen Auseinandersetzungen. 
— Friedrich Walter: Dienstvorschriften für den kur- 
pfälzischen Münzmeister Anton Schäffer. Sp. 108—ı11. — 
Das Meisterstück. (Zur Geschichte des Mannheimer 
Handwerks.) Sp. ııı—ı14. Zusammenstellung einiger Bestim- 
mungen über die Anfertigung des Meisterstücks aus den im Archiv 
des Mannheimer Altertumsvereins befindlichen Zunftartikeln des 
18. Jahrhunderts. — Kleine Beiträge. Sp. 114—ı20. Und zwar: 
Empfang der Mannheimer Landtagsabgeordneten 1835. 
— Ein Mannheimer Grenzstein von 1659. —Karl-Ludwig- 
Medaille mit dem Mannheimer Stadtplan 1665. — Das 
Zeremoniell beim Empfang der Gesandten im kur- 
fürstlichen Schloss zu Mannheim. — Ein Geschäftsbrief 
des Buchhändlers Schwan 1772.— Kurpfälzische Bauten 
ın Mussbach. — Zur Geschichte der Schwetzinger Spar- 
gelzucht. — Zur Geschichte der wandernden Spiel- 
leute in der Pfalz.— Schülerauszeichnungen am Mann- 
heimer Gymnasium 1806. — Rosenbaum: Ein badisches 
Geschütz im Berliner Zeughaus. — Die Sage von der 
Rettung Wiens durch einen Bäckergehilfen aus Mann- 
heim. — Überweisung von 50000 Gulden an die Stadt 
Mannheim durch Max Joseph 1799 aus der Allodial- 
hinterlassenschaft Karl Theodors. 


Mein Heimatland. ı5. Jahrg. 1928. Heft 3/4. Friedrich 
Hefele: Das Alemannenland. S. 65—7ı. Zusammenfassende 
Darstellung über den Stand unseres Wissens von der Gemeinsamkeit 
des Alamannentums der Badener, Elsässer, Schweizer, Württem- 
berger, Bayern und Vorarlberger. — Allen Hebelfreunden. 


Zeitschriftenschau 305 


Trauung der Eltern Hebels (in Hauingen) von Karl Men- 
nicke; Die Hebelbüste von Karl Seckinger. — Die Hebel- 
statuette von Heinrich Bauser; Stammbuchverse ]J. P. 
Hebels. Mitget. von R. Fischer; Das neue Hebelbild von 
Adolf Glattacker. S. 71—74. — Kurt Hoffmeister: Karl 
Ludwig Spohn. Sein Leben und seine Bedeutung für 
Baden. S. 75—79. Lebensskizze des Musiklehrers und Chormeisters 
Spohn (1812—ı857); seine Verdienste um die Pflege und Förderung 
des Volksgesanges und Volkschores in Baden. — Josef Schäfer:- 
Osterbräuche in Goldscheuer. S 80. — Josef Schäfer:, 
Volkstum aus der Riedgemeinde 'Marlen. S.81—88. *- 
Alfred Emil Kraus: Volks- und heimatkundliche Denk- 
mäler in Weiler im Schwarzwald. S. 89-94. — August 
Baumhauer: Waldshuter Grabdenkmäler. S.94—96. — 
Alfons Staedele: Sagen und Volksglauben während 


dreier Generationen. S.96—98. — Edgar Freiherr von 
Rotberg: Das Vogelmuseum auf der Reichenau. S.99 
bis 100. — Fritz Droop: Aus einer Mannheimer Jesuiten- 


handschrift. S. 100-102. Über die Jesuitenkomödie »Thomas 
Mohrus« aus einem Handschriftenband des Collegii Mannheimensis 
vom Jahre 1756 in der Bibliothek Desbillons der Mannheimer 
Schlossbibliothek. — Max Walter: Die alte Kirche in Ripp- 
berg. S.103—ı104. — Siegfried Federle: Wertheim an 
Tauber und Main. S. 104—106. — Hermann Eris Busse: 
Neue Heimat- und Naturschutz-Literatur. S. 107—ı110. — 
Mitarbeiter an der badischen Flurnamensammlung. 
2. Liste. S. ım1o—ıı2. — Hermann Eris Busse: Lesefolge 
alemannischer Dichter. S. ır3—ı19. — Walther Kilian: 
Sammlung familienkundlicher Nachrichten. S. 125—128. 


Der Katzenbuckel. Heimatblätter für das Neckartal, den 
Winterhauch und den kleinen Odenwald. ı. Jahrlauf. 1926/27. 
Aus dieser an einen weiteren heimatgeschichtlich interessierten Leser- 
kreis sich wendenden Zeitschrift können nur einige allgemeine 
Aufsätze genannt werden: J. G. Weiss: Die Eberbacher 
Städtische Sammlung. Nr.2. — F. Baumgärtner: Ein 
Blatt aus Neunkirchens Geschichte. Die Amerikaner- 
schuld. Nr.9 und ı2z. Nach den Auswanderungsakten der Ge- 
meinde. ı9. Jahrh. — J. G. Weiss: Die 700-Jahrfeier der 
Stadt Eberbach. Nr. ı0. — Krebs: Eberbach unter Lei- 
ningischer Herrschaft. Nr. 10. — Gustel Sulzmann: Der 
Holzhandel am unteren Neckar ın der Zeit vom 14. bis 
ı8. Jahrhundert. Nr. 10. — Hermann Schnellbach: Kirch- 
liche Erwerbslosenfürsorge vor 300 Jahren (in Neckar- 
gemünd; nach dem Kirchenbuch). Nr. ız. — 

2. Jahrlauf. 1927/28. Nr. ı—8. Kfarl] Hofmann: Wölfe 
ım Odenwald und Frankenland. Nr.;5. 


306 Zeitschriftenschau 


Die Ortenau. Mitteilungen des Historischen Vereins für 
Mittelbaden. Heft ı5. 1928. Freiherr von Glaubitz: Philipp 
Christof v. Soetern. S. ı—9. Die Tatsache, dass der von alters- 
her der Familie von Windeck zustehende Bühler Reichslehensanteil 
1614 von dem Speyerer Fürstbischof und späteren Kurfürsten von 
Trier Philipp Christoph von Sötern erworben wurde, veranlasst den 
Verfasser zu einer kurzen Skizze des Lebens und der Bedeutung 
Söterns. In dem knappen Literaturverzeichnis vermisse ich das 
zweibändige Werk von Joseph Baur, Philipp von Sötern, geistlicher 
Kurfürst zu Trier und seine Politik während des zojährigen Krieges, 
1897 und 1914. — Otto August Müller: Flurnamen als 
Wegweiser für Vorzeit, Römerzeit und Frühgeschichte. 
S. 10-31. Über die Bedeutung der Flurnamenforschung als Hilfs- 
wissenschaft für die Erforschung der Vor- und Frühgeschichte. — 
Adolf Kastner: Die Wüstungen im Kreis Baden. S. 32 
bis 48. Die Fortsetzung der in der Ortenau 9 und ıı begonnenen 
und fortgeführten Arbeit bringt die zusammenhängende Darstellung 
über das behandelte Gebiet, seine natürliche Beschaffenheit und die 
Geschichte seiner Besiedelung. — Adolf Siefert: Die Ortenau 
im Bilde. S.49 64. Fortsetzung. Bilderverzeichnis des Amts- 
bezirkes Wolfach. — Karl Obser: Ein Korker Augenzeuge 
über das Gefecht bei Neumühl am 8. April 1814. S. 65—68. 
Darstellung der Ereignisse durch den Korker Pfarrer und späteren 
Abgeordneten Gottlieb Bernhard Fecht in einer Gedenkrede am 
Tage nach dem Treffen, veröffentlicht in seiner 1824 herausgegebe- 
nen Sammlung »Predigten und deren geschichtliche Veranlassunge. 
— Karl Mader, Die Verkehrslage der Stadt Rastatt in 
ihrer politisch-geographischen Bedeutung. S.69—81ı. Die 
Wahl Rastatts als Residenz nach der Brandschatzung Badens in den 
Franzosenkriegen am Ausgange des 17. Jahrhunderts bezweckte 
dem Verfasser zufolge geographisch betrachtet die Ausnützung der 
besten Verkehrslage innerhalb der Markgrafschaft. Für die Wahl 
Rastatts als Festung des deutschen Bundes im Jahr 1840 war seine 
Lage an dem Strassenknoten am Übergang über den Murgabschnitt 
massgebend, wodurch es zu einem Schlüsselpunkte der Landes- 
verteidigung geworden war. — Oskar Rössler: Der Baugrund 
der Stiftskirche (in Baden-Baden) und seine Umge- 
bung. S.81—85. — Martin Schüssler: Das Triberger 
Bezirksspital. S. 85—98. Geschichte des 1578 errichteten Spitals 
und Siechenhauses. — Albert Kuntzemüller: Achtzig Jahre 
Eisenbahnen in der Ortenau. Ein Beitrag zur Geschichte der 
badischen Eisenbahnen. S. 99—ı38. Fortsetzung für die Zeit von 
1871—1923. — Kleine Mitteilungen und zwar: G. Heintz: Ein 
sfrühmittelalterlicher Steinmörser« aus Kork. S. 138— 139. 
— Batzer: Grimmelshausen und der Finkengarten in 
Renchen. S. 139 — 140. 


Zeitschriftenschau 307 


Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und 
seiner Umgebung. Heft 55. 1927. Gero von Merhart: Karl 
von Schwerzenbach f. Nachruf auf den Förderer alter Ge- 
schichtsforschung am See, Vorstand und Ehrenvorstand des Boden- 
seegeschichtsvereins, aus Bregenz (1850— 1926). — Placıd Büt- 
ler: Die Giel von Glattburg und Gielsberg. S. ıs—86. 
Geschichte eines St. Gallischen Ministerialengeschlechtes. — Fer- 
dinand Eckert: Lindauer Stammbücher vom ı6. bis 
19. Jahrhundert. S. 87—ı2ı. — Franz Haefele: Zur Frage 
der Herkunft des Astronomen Georg Joachim de Porris. 
S. 122—137. Der vertraute Freund und einzige Schüler des Koper- 
nikus, der Astronom und Mathematiker Georg Joachim Rheticus, 
dessen Lebensschicksale hier verfolgt werden, stammt mütterlicher- 
seits aus dem italienischen Adelsgeschlecht der Porri. Thomasina 
de Porris, die Witwe des nicht sicher festzulegenden Vaters des 
Rheticus, vermählte sich später mit dem Stadtammann Georg Wil- 
helm von Bregenz. — A. Michel: Romanshorn in seinen 
Beziehungen zur Abtei St. Gallen. S. 138—ı539. — Wilhelm 
Telle: Die Belagerung Überlingens durch die Bayern 
1644. S. 160—176. Belagerung und Einnahme der durch die Fran- 
zosen im Januar 1643 in Besitz genommenen Reichsstadt durch die 
Bayern unter Mercy nach der Niederlage der Franzosen und Wei- 
maraner bei Tuttlingen; Darstellung der militärischen Aktionen 
und der Leiden der Bevölkerung. 


Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken- 
land. 3. Jahrg. Nr. 4—8a. Januar bis April 1928. K. Jos. Müller: 
Bauländer Volksleben an Neujahr. S. ı7—ı8. — Max 
Walter: Brunnen und Brücken im badischen Franken- 
land. S. 21—23. — Albert Wittemann: Bildstocksagen aus 
dem Odenwald. S. 23—24. — Max Walter: Fastnachts- 
umzüge in Odenwald und Bauland. S. 25—27. — Hell- 
pach: Das Wesen der deutschen Volksstämme. S. 29-31. 
— Karl Friedrich Schreiber: Josef Martin Kraus-Anek- 
doten. S. 31 —32.— Richard Kaiser: Feldmarschall Gnei- 
senaus Grossvater, Artillerieoberst Michael Anton Mül- 
ler, ein gebürtiger Höpfinger. S. 34—35.— A.Como: Prie- 
ster aus Walldürn und Umgebung im Bistum Mainz. 
S. 35 —36. — Joseph Ruch: Die Mutterkirchen des Oden- 
waldes. S. 37—38. Buchen, Bödigheim, Hollerbach und Wall- 


düm. — Ambrosius Götzelmann: Zur Geschichte des 
Dorfes Rippberg. S. 33—39. — Derselbe: Zur Geschichte 
des Dorfes Schlierstadt. S. 41-42. — Alois Brümmer: 


Allerhand Ernstes und Heiteres aus Schlierstadt. S.43 
bis 45. — Gustav Rommel: Kloster Seligenthal. S. 46—48. 
Ist Rommels selbständiger Schrift (1922) entnommen. 


308 Zeitschriftenschau 


Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. 4. Jahrg. 1928. 
Heft 2. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv 
Luzern. (Gatterer-Apparat.) S. 34—47. In Fortführung seiner 
Geschichte dieser Urkundensammlung und der Inhaltsangabe für 
die Nr. 1ı—ı60 derselben in den Blättern für pfälzische Kirchenge- 
schichte 1925 gibt der Verfasser in Regestenform den Inhalt der 
Nr. 161—1045. — F. Ernst: Leininger Pfarrer. S. 47—52. 
1. Johannes Appel, 1640— 1726. 2. Jonathan Josua Barth, Diakon 
zu Grünstadt, 1573. 3. M. Leonhard Myricaeus (Heyd), Leininger 
Pfarrer inact. ı5s91—1624.. — Georg Biundo: Aus alten 
Leichenpredigten. (Fortsetzung.) S. 52—54. Behandelt Wil- 
brand Möllenthiel, f 1709 als Pfarrer von Zweibrücken und Georg 
Ulrich Geyssel, f 1699, Pfarrer zu Hornbach und Scholarch des 
Zweibrücker Gymnasiums. 1651—1655 war er Pfarrer zu Wieb- 
lingen, 1655— 1660 Pfarrer zu Nussloch bei Heidelberg. — Georg 
Biundo: Widerstände bei der Einführung des reformier- 
ten Bekenntnisses in der Pfarrei Barbelroth. S. 54 —58. — 
Albert Becker: Der hängende Christbaum. S. 58—59. — 
R. Hartmann: Die Pfarrei St. Johann bei Albersweiler. 


S. 59—60. 


Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde. Jahrg. 
1928. Heft ı/2. G. Bersu: Das spätrömische Kastell in 
Altrip. S. 3—7. Bericht über die Forschungsergebnisse der ge- 
meinsamen Ausgrabungen des Archäologischen Institutes des Deut- 
schen Reiches in Frankfurt a. M. und des Pfälzischen Museums 
in Speyer 1926 und 1927. »Die Ausgrabung von Altrip hat uns 
ein geradezu klassisches Beispiel der spätrömischen Befestigungs- 
technik geliefert, das deshalb für uns umso wichtiger ist, als es sich 
nicht um eine beliebige Befestigung, sondern um eine der direkten 
Initiative des Kaisers (Valentinian I.) und der obersten Heeres- 
leitung entsprungene Anlage handelt.« — Friedrich Sprater: 
Vom römischen Speyer. S.8—ıı. Die ın den letzten Jahren 
vorgenommenen Kanalisationsarbeiten haben eine Reihe von Auf- 
schlüssen über die militärischen Anlagen Speyers in der Früh- und 
Spätzeit der Römerherrschaft am Rhein, über die Lage der Römer- 
straßen und die Einteilung der römischen Siedelung gebracht. Die 
Entdeckung der frührömischen Kastelle ist für die Kenntnis der 
römischen Okkupation des Oberrheingebietes von grundlegender 
Bedeutung. Überrascht hat die Feststellung einer römischen Töpferei 
und Ziegelei auf dem Domplatz. — Drexel: Neuer Fund 
einer römischen Inschrift zu Speyer. S.ı2—ı3. Die bei 
der Untersuchung der 1927 festgestellten frührömischen Töpferei 
auf dem Domplatz gefundene Inschrift scheint das einstmalige 
Vorhandensein eines öffentlichen Spielen dienenden Baues, am 
ehesten eines Amphitheaters, zu erweisen. — Emil Heuser f: 
Münzfunde in der Pfalz. S. 14—ı6. Der Kleinmünzenfund 


Zeitschriftenschau 309 


von Mutterstadt (1927) stellt sich seinem Gesamtbestande nach als 
ein Sparschatz dar, der zu Beginn des Bauernkriegs in der Pfalz 
vergraben worden ist; der Fund von Hergersweiler (1926) zeigt die 
gewöhnliche Zusammenstellung der Goldfunde aus der. Vergra- 
bungszeit kurz vor Ausbruch des Bauernkriegs am Rhein; der Mut- 
terstadter Fund (1923) scheint zu Beginn des Orleanischen Krieges 
vergraben worden zu sein. — Johann Keiper: König Lud- 
wig I. von Bayern und die Pfalz. S. ı7— 22. Erbauer der 
Festung Germersheim und der pfälzischen Eisenbahn, Gründer 
Ludwigshafens, Erneuerer des Kaiserdoms zu Speyer, Erbauer des 
königlichen Landhauses Ludwigshöhe bei Edenkoben; persönliche 
Beziehungen des Königs zu den Pfälzern durch seine Besuche. — 
E. Christmann: Beiträge zu Mundartgeographie der 
Pfalz. Ill. S. 23—28. — Däufer: Prähistorischer Grab- 
fund von Kleinbockenheim. S. 28. — Sprater: Prähisto- 
rischer Grabfund von Lambsheim. S. 29. — Albert 
Becker: Zur Geschichte des Speyerer Karnevals. S. 30 
bis 33. 

Heft 3/4. Johann Keiper: Zwei fürstlich Leiningische 
Ortsgründungen im Pfälzerwald. S. 67—7ı. Waldleiningen 
und Frankeneck im Jahre 1785. — Ludwig Graf: Das Stamm- 
land der Leininger Hartenburg im Isenachtal. S. 72—75. 
— Otto Schmitt: Ein Heilig-Grab in Bad Dürkheim. 
S. 76—77. Über eine Engelstatue als Rest eines grossen hl. Grabes, 
eines Werkes der Frühzeit des ı5. Jahrhunderts. — Albert Becker: 
Zur Geschichte des Philanthropins zu Heidesheim. 
S.77. — Johann Keiper: Von Leiningischen Förstern. 
Eine gräflich Leiningische Försterbestallung im heu- 
tigen Walddörfchen Hofstätten. S. 78—84. — Derselbe: 
Jägerlehrbrief eines leiningischen Försters. S. 84—85. — 
M. Frank: Ein Modell der Hardenburg im Museum 
des Altertumsvereins zu Bad Dürkheim. S.86. — E. 
Ehrenspeck: Dürkheimer Erinnerungen. S.87—g0. Ver- 
öffentlichung aus den reichen Erinnerungen des ? Kirchenrats 
Meyer aus Bad Dürkheim über den Besuch des Königs Max von 
Bayern im Jahre 1857 in der Pfalz und besonders in Dürkheim als ein 
kleiner Beitrag zum »pfälzischen Leben im Wonnegau um die Mitte 
des vorigen Jahrhundert«. — F. von Bassermann-Jordan: 
Volkskunst und Fronleichnamsschmuck. S.94—95. In 
der Pfalz. — E. L. Antz: Zur Geschichte des Gusseisens 
[in der Pfalz]. S. 96—97. 


Zeitschrift für schweizerische Geschichte. Jahrg. 1927. 
Nr.3 und 4. Alfred Stolze: J. C. Bluntschlis Vermitt- 
lungspolitik in der Schweiz 1839-1847. S.239—313; 
351—423. Die fast durchwegs auf noch ungedrucktem Material 
beruhende Abhandlung sucht das Wirken des bedeutenden schwei- 


310 Zeitschriftenschau 


zerischen Politikers, des späteren Heidelberger Rechtslehrers, bis 
in Einzelheiten zu verfolgen, es psychologisch aufzuhellen und 
manches schiefe Urteil zu berichtigen. Die historische Aufgabe der 
Politik Bluntschlis und des mit ihm nahe verbundenen Rohmer- 
kreises mag man nach dem Verfasser darin sehen, dass sie sich als 
Damm dem allzu stürmischen Andrängen des Radikalismus ent- 
gegensetzte, ihn zur Selbstbesinnung, zu Vorsicht und Mässigung 
zwang und dadurch mithalf, den Übergang zur Neuordnung der 
Dinge in der Bundesverfassung von 1848 schmerzloser zu gestalten. 
— Jakob Berchtold: Die Grundquelle von Stumpfs und 
Bullingers Reformationschronik. S. 314—330. Als Grund- 
quelle für beide Chroniken werden die Notizen aus der Reformations- 
zeit in dem Sammelband A 70 der Zentralbibliothek Zürich angese- 
hen, als deren Verfasser Berchtold den Züricher Chorherrn und 
Protonotarius Heinrich Uttinger festlegt. 


Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte. 
22. Jahrg. 1928. Heft 2. Joseph Müller: Johann Joachim 
Eichorn’s deutsche Lebensbeschreibung des seligen 
Nikolaus von Flüe. S. 81—-97. Der zufällige Fund des Original- 
manuskripts Eichorns zur deutschen Rorschacher-Ausgabe von 1614 
im Sammelbande 656 der St. Galler Stiftsbibliothek veranlasste den 
Verfasser zur Untersuchung und Darstellung des Wettstreites um 
die Herausgabe der deutschen Lebensbeschreibung des sel. Nikolaus 
von Flüe zwischen St. Gallen und der bischöflichen Kurie von Kon- 
stanz. — Hans Dommann: Die Kirchenpolitik im ersten 
Jahrzehnt des neuen Bistums Basel (1828—ı834). Nach 
Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann, des Schultheissen 
Jos. Karl Amrhyn und anderer. S. 98—ı2ı. Fortsetzung der in 
Heft ı begonnenen Abhandlung. (Vgl. diese Zs. 42, 155.) — J. Al. 
Scheiwiler: Die Reform im Kloster St. Gallen. Fort- 
setzung. S. 122— 133. Die Reformtätigkeit des Abtes Joachim Opser, 
Nachfolgers des 1577 verstorbenen Abtes Othmar II. (Vgl. diese 
Zs. 42, S. 155.) 


Archiv für Reformationsgeschichte. 24. Jahrg. 1927. 
Heft ı/2.. Karl August Meissinger: Die Urkundensamm- 
lung des Brettener Melanchthonhauses. S.22—97. Der 
hier gegebene Katalog der Urkundensammlung des Melanchthon- 
hauses in Bretten, auf Grund der Inventarisierung von Nikolaus 
Müller, mit seinem ausführlichen Register erschliesst diese einzig- 
artige Sammlung, die die Korrespondenz der Melanchthonianer in 
weiten Umfang umfasst, sowohl der allgemeinen Erforschung der 
Geschichte der Reformation, wie auch der Familienforschung im 
besonderen. Die Veröffentlichung des Verfassers im Jahre 1922 
in derselben Zeitschrift ist damit überholt. 


Zeitschriftenschau 311 


Archiv für Sippenforschung und alle verwandten Gebiete. 
s. Jahrg. Heft 5. 1928. Theodor Weiss: Ein dichterisches 
Kirchenbuch zu Kirnbach in Baden. S. ı82—ı85. Über 
das Kirchenbuch der evangelischen Gemeinde Kirnbach im Schwarz- 
wald, bis ı810 zu Württemberg gehörend, in welchem der Pfarrer 
Eberhard Hirschmann (1690— 1771) ein Menschenalter lang sämt- 
liche von ihm Getrauten und nahezu alle von ihm Begrabenen mit 
einer dichterischen Gabe bedachte und dazu eine gedachte silberne 
Hochzeitsmünze oder ein bildnerisches Grabdenkmal erfand. 


Kunstwissenschaftliches Jahrbuch der Görresgesell- 
schaft. Herausgegeben von (Joseph) Sauer. ı. Jahrg. 1928. 
Das neue Jahrbuch, dessen Herausgabe bereits im Jahre 1922 mit der 
Errichtung der Sektion für Kunstwissenschaft in der Generalver- 
sammlung der Görresgesellschaft zu Würzburg beschlossen worden 
war, will programmässig die geisteswissenschaftliche Seite der Kunst- 
geschichte ergründen und pflegen helfen; es will »das enge Wechsel- 
verhältnis zwischen geistigen Elementen und Kräften der Vergan- 
genheit und der aus ihnen heraus schaffenden Kunst nachweisen, 
an die Quellen künstlerischen Gestaltens, zur Seele aller Kunst, 
führen, mit einem Wort Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft 
exakt fundieren.. Vom objektiven Boden ihrer Weltanschauung 
aus, vom Heiligtum der Liturgie und des Kultus soll der Weg zur 
Geisteswelt der alten Kunst und Kultur gesucht werden. In dem 
Aufsatz des Herausgebers Josef Sauer: Mystik und Kunst 
unter besonderer Berücksichtigung des Oberrheins, 
S. ı—28, wird dieser Weg der Untersuchung spätmittelalterlicher 
Kunst für das Interessengebiet unserer Zs. beschritten und gefunden, 
»dass die neuen: Eigentümlichkeiten spätmittelalterlicher Kunst, 
die Ersetzung des lehrhaften Zuges und abstrakten Idealismus der 
bisherigen religiösen Kunst durch persönliche Gefühlsmässigkeit 
und lebendigere Sinnlichkeit, des Symbolcharakters durch den 
Subjektivismus persönlicher Ergebnisse der im Symbol verkörperten 
Idee, in einer seit dem ı2. Jahrhundert sich in der abendländischen 
Geistesgeschichte bemerkbaren neuen Einstellung zu den religiösen 
und Weltanschauungsfragen wurzelt, die den gleichen Charakter 
der persönlichen subjektiven Erfassung und Durchlebung begriff- 
licher Gedanken an sich trägt, in der Mystik«e. — Eduard Arens: 
Die Inschriften der Wandgemälde in Reichenau-Ober- 
zell. S.89—94. Neuer Versuch der Wiederherstellung der die 
biblischen Szenen der Wandgemälde in der St. Georgskirche be- 
gleitenden erklärenden Verse. 


Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen 
Geschichts- und Altertumsvereine. 76. Jahrg. 1928. Nr. ı—3. 
Enthält die Fortsetzung des Berichtes über die Hauptversammlung 
des Gesamtvereins in Speyer vom 28. bis 31. August 1927. Da die 


312 Zeitschriftenschau 


Vorträge auf dieser Versammlung z. T. schon anderweitig erschie- 
nen sind oder noch erscheinen werden, sei hier nur kurz auf die 
Themen derselben hingewiesen, über die die vorliegende Nummer 
des Korrespondenzblattes weniger oder mehr ausführliche Referate 
enthält. Berücksichtigt werden aber nur die Vorträge, die den Ober- 
rhein berühren. Platzhoff: Der Reichsgedanke und die 
Pfalz. Sp. 8—ı2.— Riedner: König Ludwigl. von Bayern 
und die Pfalz. Sp. 12—25. — Sprater: Speyer in vor- und 
frühgeschichtlicher Zeit. Sp. 26. — Huyskens: Die Be- 
deutung des Reichsgutes in der Pfalz im Rahmen der 
deutschen Reichsgeschichte. Sp. 31. — Ulla Deibel: Eine 
pfälzische Krone in der Münchener Schatzkammer. 
Sp. 3>—40.— Daniel Häberle: Die Auswanderung aus der 
Pfalz. Sp. 4142. Julius Cahn: Die münz- und geld- 
geschichtlichen Beziehungen des Elsass zur Pfalz. 
Sp. 42—43. — Diepenbach: Münzgeschichtliche Bezie- 
hungen zwischen Pfalz und Kurmainz. Sp. 43—44. — 
K. W. Scherer: Die Speyerer Münze im Mittelalter. 
Sp. 44—45.— Gebhart: Kurpfälzer Münzwesen im ı6.Jahr- 
hundert. Sp. 46—48. — A. Becker: Pfalz und Kaisersage. 
Sp. 48-55. 


Oberrheinische Kunst. 3. Jahrg. Heft ı/2. Otto Hom- 
burger: Studien über die romanische Plastik und Bau- 
ornamentik am Grossmünster zu Zürich. S.ı—ı38 — 
J. Futterer: Zur gotischen Plastik im Elsass. S. 44—ss. — 
Hans Rott: Oberrheinische Meister des ı5./16. Jahr- 
hunderts. S.55s—86. Namen und Werke einer Reihe oberrheinischer 
Künstler nach Quellenforschungen namentlich in elsässischen Archi- 
ven. — Marie Luise Schmidt: Der Lettner im Breisacher 
Münster. S.87—93. — Clemens Sommer: Beiträge zum 
Werke des Bildschnitzers Hans Wydyz. S. 94—ı04. Neue 
Zuweisungen umreissen die Person des Künstlers deutlicher. Die 
bisherigen Daten von Münzel und Flamm erfahren eine Erweiterung 
insofern, als sich jetzt seine Tätigkeit in Freiburg bis ungefähr ı514 
nachweisen lässt. — Werner Cohn: Ein unbekanntes Früh- 
werk des Meisters des Breisacher Hochaltares. S. 107 
bis 108. Das Relief im Museum Unterlinden zu Kolmar »Das 
Martyrium der hl. Katharina«. — Dannecker-Briefe. Mitge- 
teilt von Karl Obser. S. ı08—ııo. Veröffentlichung zweier 
Briefe Danneckers vom Jahre 1807 und ı810 an den Grafen Chri- 
stian Ernst von Bentzel-Sternau, damals Staatsrat und Vizepräsident 
des Finanzdepartements in Karlsruhe. Der zweite Brief handelt von 
einer Büste und einem Medaillon der Erbgrossherzogin Stefanie 
von der Hand des Künstlers. — Josef Sauer: Dr. Willy F 
Storck (Karlsruhe), gest. 30. August 1927. S. ııı—ıı2. Nach- 
ruf für den früh heimgegangenen Leiter der Badischen Kunsthalle. 


Zeitschriftenschau 313 


St. Lukas. Blätter für angewandte religiöse Kunst. 1928. 
Nr. ı. Die neue von H. Schweitzer herausgegebene, von Ad. Kuen- 
zer in Freiburg i. Br. verlegte Zeitschrift will das kirchliche Kunst- 
gewerbe nachdrücklich und befruchtend pflegen. Heftı enthält u.a. 
den Aufsatz von Hermann Ginter: Freskenschmuck eines 
klösterlichen Festsaales. S.8—ı4. Der Verfasser behandelt 
den Freskenschmuck ım Fürstensaale des Benediktinerklosters 
St. Peter auf dem Schwarzwald, das Werk des bisher dafür unbe- 
kannten Barockmalers Simon Göser, geb. 1735 in Gospoldshofen 
bei Wurzach in Schwaben. Seine Kunst steht unter dem Einfluss 
Raphael Menges. 


Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik- 
tiner-Ordens. N.F. ı5. Band. 1928. Heft 2. Bruno Wilhelm: 
Die Reform des Klosters Muri 1082—ı1so und die Acta 
Murensia. S. ıs8—ı174. Sucht an der Hand der Acta Murensia 
ein möglichst treues Bild der Entwicklung der Klosterreform in 
Muri zu zeichnen und die Einwände Hans Hirsch’s zu überprüfen. 
Der Aufsatz, der vielfach Gelegenheit zu nehmen hat, die Bezie- 
hungen zwischen Muri und St. Blasien darzustellen, ist noch nicht 
abgeschlossen. 


Zeitschrift für Bücherfreunde. N.F. zo. Jahrg. 1928. 
Heft 8. Rolf von Hoerschelmann: Hundert Jahre Stift 
Neuburg. S. 5s5—58. Bericht über das geistige und gesellschaft- 
liche Leben auf Stift Neuburg von den Tagen Fıitz Schlossers bis 
Alexander von Bernus. 


Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. 
Germ. Abt. 48. Band. 1928. Alfred Schultze: Georg von 
Below f. S. XI—XXV. Die Bedeutung des Lebenswerkes des 
Freiburger Historikers für die Rechtsgeschichte. 


Zentralblatt für Bibliothekswesen. 45. Jahrg. Heft 6. 
1928. Willi Göber: Aus Melanchthons Bibliothek. S. 297 
bis 302. Über ein von der Universitätsbibliothek Halle erworbenes 
Büchlein (Flores Lucii Annei Senecae Cordubensis summo labore 
selecti, ex omnibus illius operibus per D. Erasmum Roterodanum 
vero iudicio emendatis. .. Antverpiae apud Michaelem Hillenium 
1534) mit handschriftlichen Eintragungen Melanchthons aus dessen 
'verschollener Büchersammlung. 

(Abgeschlossen am 1. Juli 1928.) 


Buchbesprechungen 


Franz Schnabel. Sıgismund von Reitzenstein. Der 
Begründer des badischen Staates. Schriftenreihe der Akademischen 
Mitteilungen Heidelberg, herausgegeben von Friedr. Lautenschlager 
und Hermann Mitgau, 6. Band. Mit 3 Porträts. 202 S. Bei J. Hör- 
ning in Heidelberg, 1927. — Ohne Frage ist das vorliegende Buch 
das Glanzstück der Arbeiten, dıe in der von Friedrich Lauten- 
schlager und Hermann Mitgau herausgegebenen verdienstvollen 
Sammlung erschienen sind. Es bietet auf Grund tiefgreifender 
Archivstudien und mit Benutzung der gedruckten Quellen und einer 
ausgedehnten Literatur, darunter besonders der von K. Obser be- 
sorgten grossen Ausgabe der »Politischen Korrespondenz Karl 
Friedrichs« und des bekannten Werkes von W. Andreas über den 
Aufbau des badischen Staates, zum ersten Male eine umfassende 
Biographie des bedeutendsten Staatsmannes, den das Grossherzogtum 
Baden besessen hat. Die Grösse dieser scharf und weitblickenden, 
entschlossenen, restlos ihrem Lande und dessen Dynastie dienenden 
Persönlichkeit beruht darauf, dass Reitzenstein — wie auch Schnabel 
schon durch den Titel seines Buches hervorhebt — der Schöpfer des 
heutigen Badens in seinem territorialen Bestande, dass er aber zu- 
gleich der für die ganze Folgezeit bestimmende Organisator der 
Verwaltung des Staates und ein starker Helfer, als es sich um eine 
neuzeitliche Verfassung handelte, geworden ist. Beide Richtungen 
verflechten sich naturgemäss fortwährend, doch machen wir auch 
hier auf einem eng begrenzten Raume, an der Hand eines so kundi- 
gen Führers, wie Schnabel es ist, die Beobachtung, in welch weit- 
gehendem Masse die innere Politik durch die äussere bedingt ist. 

Mit Spannung folgt man bei Schnabel der packenden Schil- 
derung, wie Reitzenstein noch nicht dreissigjährig nach kurzer 
Wirksamkeit als Sekretär und als Mitglied des badischen Hofrats- 
kollegiums sowie als Landvogt der Herrschaften Sausenberg und 
Rötteln 1795 infolge des Basler Friedens zwischen Preussen und 
Frankreich »auf das Meer der grossen Politik hinausgeführt wurde«. 
Von der Schwäche der alten Reichsverfassung und der Eigennützig- 
keit der habsburgischen Politik schon längst abgestossen, sehr bald 
aber auch unmittelbarer Zeuge des erstarkenden gewaltsamen Vor- 
wärtsdrängens der jungen französischen Republik, wurde er nach un- 
verbindlichen Verhandlungen mit Hardenberg und sogar mit dem 
französischen Gesandten Barthelemy in Basel unter dem Zwang 
der Sachlage der entschiedenste Verfechter des Anschlusses der 


Buchbesprechungen 315 


äusserst gefährdeten badischen Grenzlande an Frankreich. Er 
drängte darauf, dass der haltlos zaudernde, schon fast siebzigjährige 
Markgraf Karl Friedrich von dem Artikel XI des Basler Friedens 
Gebrauch mache, wonach binnen 3 Monaten alle diejenigen deut- 
schen Fürsten und Stände nicht als Feinde betrachtet werden soll- 
ten, für welche Preussen sich verwende. Das unermüdliche kluge 
und energische Durchgreifen Reitzensteins, sein persönliches Auf- 
treten ın Paris, seine dringenden Vorstellungen nach Karlsruhe 
brachten — nach vorübergehenden Hemmungen durch erneutes 
Vorrücken österreichischer Truppen — schliesslich gegenüber dem 
schwerfälligen bedenklichen Regierungskollegium des Geheimen 
Rates und dem ängstlichen, altersschwachen Fürsten 1796 den Frie- 
densvertrag mit Frankreich zustande. Bei diesen Verhandlungen 
war es auch, dass Reitzenstein zum ersten Male nach seinem Grund- 
satz »Il nous faudra prendre tout ce que nous pouvons« das kühne 
Programm aufstellte, das er schliesslich allen Widerständen zum 
Trotz durchgeführt hat: die Begründung eines zusammenhängenden 
rechtsrheinischen badischen Territoriums. Allerdings begab sich 
der Markgraf unter belastenden Opfern in die Abhängigkeit, jedoch 
auch unter den Schutz Frankreichs, aber es wurden ihm bedeutende 
Entschädigungen in Aussicht gestellt, wobei Reitzenstein sein 
Augenmerk auf die grossen rechtsrheinischen geistlichen Besitzungen 
von Konstanz an richtete, deren Säkularisation zugleich der Ver- 
bindung der bisher getrennten badischen Landesteile dienen sollte. 
Es war, wie Schnabel darlegt, Reitzensteins Grosstat, dass er, ob- 
wohl sein Herr aus Furcht vor Österreichs Rache seine Rückkehr 
aus Paris befahl und die Ratifikation des Vertrages ablehnte, gleich- 
wohl so lange in der französischen Hauptstadt blieb, bis nach dem 
Frieden von Campo Formio die Ratifikation erfolgen musste. Gegen- 
über der falschen, nur auf Zeitgewinn gerichteten »Realpolitik« des 
Ministers von Edelsheim: »nager entre deux eaux« hat Reitzensteins 
kühle Beharrlichkeit damit den festen Anschluss an Frankreich als 
die Macht der Zukunft besiegelt. Unverritckt ist er dabei, durch 
Frankreich begünstigt, zumal seit der Vermählung des Kurprinzen 
Karl mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie, vom Rastatter Kon- 
gress bis über die Gründung des Rheinbundes hinaus mit nie ruhen- 
den Verhandlungen und Denkschriften, sogar klingenden Einwir- 
kungen zwischen mancherlei Strömungen und Klippen hindurch 
auf jenes territoriale Ziel hingesteuert und hat so sein Land um ein 
Vielfaches vergrössert; der Gewinn der rechtsrheinischen Pfalz mit 
Heidelberg 1802, bald nachher des Breisgaus verdient hier besondere 
Erwähnung. Bei seinen fest zugreifenden Säkularisationen und 
Mediatisierungen war Reitzenstein klardenkend und aufrichtig 
genug, dieses Vorgehen nicht zu beschönigen: »Die Sache ist auch 
nicht mit dem geringsten Scheine zu rechtfertigen.« Und ander- 
seits hat er auch aus der Schwäche des neugeschaffenen Staates 
keinerlei Hehl gemacht. Als Karl Friedrich, mit der Grossherzogs- 


316 Buchbesprechungen 
würde noch nicht zufrieden, nach dem Königstitel trachtete, hatte 
Reitzenstein mit dem Hinweis auf das Gespött ganz Europas bloss 
Hohn für dieses »Königreich mit zwei Flügeln, dessen Corps de 
logis nur vier bis fünf Meilen breit« sei. Aber kühnere Projekte der 
Gebietserweiterung bewegte er um so lebhafter in seinem Kopfe: 
sogar die Erwerbung der westlichen Schweiz als eines altzähringi- 
schen Besitzes fasste er ins Auge. Es war von selbst gegeben, dass 
er Baden unbedingt durch den Beitritt zum Rheinbund ın das 
Vasallensystem des französischen Kaisers einfügte. Trotz dessen 
immer drückenderen. Auflagen hatte er sich auch von der inneren 
Notwendigkeit des Bundes zugleich als eines Gegengewichts gegen 
Österreich und Preussen überzeugt. Aber wie er einstmals die Ver- 
bindung mit Frankreich gegen alle Widerstände erzwungen hatte, 
so hat er gewissermassen in elfter Stunde, am 20. November 1813, 
in Frankfurt am Main mit dem gleichen realpolitischen Willen, 
nicht etwa aus einem ihm fremden deutschen Patriotismus, den 
Anschluss an die siegreichen Verbündeten erreicht und damit sein 
Land und dessen Dynastie vielleicht vor einem Verhängnis bewahrt. 
Mit der gleichen starken Hand nahm Reitzenstein die nicht 
minder schwierigen Aufgaben in Angriff, die im Innern seiner war- 
teten: die wirre Menge der neuen verschiedenartigsten Bestandteile 
des badischen Staates einheitlich zu ordnen und miteinander zu ver- 
schmelzen, die durch äussere und innere Bedrängnisse zerrütteten 
Finanzen auf feste Füsse zu stellen, dringende Verwaltungs- und 
Justizreformen vorzunehmen, Auseinandersetzungen mit den Media- 
tisierten und andere Streitfragen durchzuführen, und dies alles in 
einer oft höchst unangenehmen und erschwerenden Stellungnahme 
zu den Landesherren und dem Hofe, zu den bisherigen Gewalten 
und dem alten Beamtentum, zu Gegnerschaften und Intrigen. An 
die Stelle der Versuche, über das Chaos Herr zu werden, setzte er 
eine dem französischen Staatsaufbau angepasste straffe Zentrali- 
sation und Kontrolle der Verwaltung mit abgestufter Gliederung 
der Behörden (sein Organisationsedikt von 1809), eine der fran- 
zösischen Munizipalverfassung nachgebildete, wenig Selbständigke‘t 
lassende Gemeindeordnung, eine Zerteilung der bisherigen drei Pro- 
vinzen ın eine Anzahl von Kreisen ebenfalls nach dem Muster des 
französischen Departementsprinzips. Das französische Gesetzbuch 
kam, jedoch mit Einschränkungen durch den Geheimen Rat Brauer, 
zur Annahme. Reitzenstein ging mit seinen Neuerungen um so 
sicherer vor, als er in der Bahn des Aufgeklärten Absolutismus 
wandelte und rationalistisch über das geschichtlich Gewordene hin- 
wegschritt, dabei aber hohen humanistischen Idealen huldigte. 
Ausserdem lag diese Anlehnung an das französische System im 
ausgesprochenen Wunsche Napoleons, schon wegen der verein- 
fachten Rekrutierungen. In einem feinen Vergleich stellt Schnabel 
Reitzenstein mit einem andern Vertreter rheinbündischer Staats- 
kunst, mit Montgelas, zusammen: die Idee der Rechtsgleichheit, 


Buchbesprechungen 317 


die in Frankreich auf revolutionärem Wege verwirklicht wurde, 
sollte gleichfalls, aber in der Form fürstlicher Verordnungen durch- 
geführt werden und in Rechtspflege, Steuerwesen, allgemeiner Ver- 
waltung zum Ausdruck kommen. Auch unterlässt Schnabel nicht, 
darauf hinzuweisen, wie ganz anders, von unten aufbauend, der 
Freiherr vom Stein die Erneuerung seines Staates unternommen hat. 
Es war nun aber Reitzensteins Tragik, dass er, der Bewunderer 
Frankreichs, durch das entscheidende Wort Napoleons vorüber- 
gehend (ı2. Februar ı810) als Kabinettsminister gestürzt wurde, 
da seine Gegner, der überspannt ehrgeizige französische Gesandte 
Bignon, verbitterte Höflinge und Beamte, durch die Klage über 
Hintansetzung der neuen katholischen Landesteile es zuwege brach- 
ten, ihm den Boden unter den Füssen zu entziehen. Anderseits 
zeigte sich doch auch die Richtigkeit seines politischen Werkes: 
es »blieb im Wesentlichen unangetastet, weil es einer geschichtlichen 
Notwendigkeit entsprungen ware. 

Schnabel hat ferner auch die ausserordentlich umstrittene Stel- 
lung mit allem politischen und psychologischen Verständnis beleuch- 
tet, die Reitzenstein im Zeitalter der Restauration eingenommen 
hat: wie er, auch hier Realpolitiker, sich mit der neuen, seinem 
politischen Denken im letzten Grunde widerstrebenden konsti- 
tutionellen Idee abfand, ja die Verfassung als wertvolles sinstru- 
mentum regni« bei dem schwachen Grossherzog Karl förmlich 
»durchgetrieben« hat (1818). Nur auf diese Weise war die schon 
durch den Wiener Kongress bedrohte Einheit und Unteilbarkeit 
des Grossherzogtums zu retten, da das Hausgesetz über die Erb- 
fähigkeit der Grafen von Hochberg einen Bestandteil der Ver- 
fassungsurkunde bildete. Nicht aus innerer Anteilnahme an den 
nationalen und freiheitlichen Forderungen des Volkes, sondern aus 
dem Drange, den von ihm geschaffenen Territorialstaat und dessen 
Dynastie zu sichern, sein eigenes Werk zu krönen, hat er sich für 
den Verfassungsgedanken entschieden. Demgemäss hat er auch, 
nachdem er unter Grossherzog Ludwig in Ungnade gewesen, unter 
Grossherzog Leopold die Wiederherstellung der mehrfach abge- 
schwächten Verfassung angeregt. Auch trat er, wie andere süd- 
deutsche Minister, z.B. Dalwigk, dem Gedanken eines »dritten 
Deutschlands« näher, als einer Erneuerung sozusagen des Rhein- 
bundes, die hauptsächlich gegen den Druck Preussens und Öster- 
reichs gerichtet sein sollte. Im Mai 1822 vertauschte er auf den Ruf 
seines Landesherrn die geliebte Heidelberger Zurückgezogenheit 
mit der Stellung als Präsident des Staatsministeriums, weil er, allem 
oppositionellen Treiben abhold, den Landtag, der sich in dieser Zeit 
des Vormärz schon recht ungebärdig gezeigt hatte, in die Schule 
nehmen, anderseits den Bundestag von Einmischungen zurück- 
halten wollte. Aber das Pressegesetz wurde zurückgenommen und 
auch gewissen »Massregeln« des Bundestages zugestimmt. Vollends 
auf der Wiener Ministerkonferenz von 1834 sehen wir Reitzenstein 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F, Bd 42, 2 a1 


31 8 Buchbesprechungen 


in die Richtung Metternichs gedrängt, als er nach mancherlei Ein- 
spruch, aber auch Zurück- und Ausweichen dennoch — um nur in 
andern Fragen die Souveränität seines Staates zu wahren — die 
Burschenschaften preisgab. So bildet der Ausgang von Reitzen- 
steins politischer Wirksamkeit einen beklagenswerten, ıhm selber 
schmerzlichen Verzicht auf seine frühere Haltung. 

Die Bedeutung Reitzensteins hat aber auch Schnabel in einer 
überaus anziehenden Darstellung seiner hingebenden Fürsorge 
für die Geisteskultur seines Adoptivvaterlandes, für ihre vornehmste 
Pflegestätte, die neugewonnene Universität Heidelberg, heraus- 
gearbeitet. Derselbe Mann, der mit den Machthabern der fran- 
zösischen Revolution, mit Napoleon und auch mit seinen Landes- 
fürsten ın schwierigsten Erörterungen zu ringen gewohnt war, hat 
als Kurator (1804—ı805, 1806—1807) gegen engherzige Büro- 
kratie und Gelehrtendünkel für die freie Entwicklung der Heidel- 
berger Hochschule nach tiefem Verfall und einer kleinlichen Regle- 
mentierung heisse Kämpfe geführt, wobei ihm als Muster für die 
Neuordnung die von ihm selbst einst besuchte Göttinger Georgia 
Augusta vorschwebte. Auch hier, obwohl er äusserlich unterlegen 
ist und sein Amt mit bittersten Empfindungen aufgab, gelang es 
ihm, »die Reorganisation im eigenen Geiste durchzuführen, so dass 
er mit Recht neben Wilhelm von Humboldt unter den Männern 
genannt wird, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts der deutschen 
Nation eine neue Form und Möglichkeit des akademischen Lebens 
geschaffen haben«. 

Der Hauptwert des Schnabelschen Buches, das allein schon 
durch seine schöne Sprache fesselt, liegt darın, dass es die Persönlich- 
keit Reitzensteins in ihrem grossen geistigen Reichtum wiedergibt: 
den Anhänger der Aufklärung, durch den Geist des klassischen 
Altertums, des neu entstandenen Klassızismus und der Humanität 
geadelt, der zugleich der Freund und Gönner von Voss und Paulus 
wie von Creuzer und Boeckh war, wie er auch im Jahre ı815 mit 
Goethe in Heidelberg nahen Umgang gepflegt hat. Mit Recht legt 
Schnabel den Nachdruck darauf, dass Reitzenstein, der sich an 
Platon und Pindar erbaute, ein gut Teil des »wahren Philosophen 
ım Platonischen Sinne« verkörperte, ja dass »er einer der letzten 
aus dem Geschlechte jener wahrhaft antikischen Menschen war, 
die das Leben — ihr eigenes und das staatliche — zu meistern ver- 
standen, die doch mit Ironie über die Nichtigkeit dieser Dinge 
hinwegsahen«. Vor allem ist Schnabel dem Staatsmann Reitzenstein 
insofern gerecht geworden, als er ihn aus seiner Zeit, ihren Be- 
dingungen, besonders auch aus der ganzen Situation des badischen 
Landes, dessen Wohl sein gesamtes Wirken galt, zu begreifen gesucht 
hat, dass er aber auch erklärlich macht, wie dieser zielbewusste 
Staatslenker gar nicht anders konnte, als am Kleinstaate der deut- 
schen Wirklichkeit haften zu bleiben. Und dieses Urteil wird nicht 
eingeschränkt, selbst wenn man ein Fragezeichen hinter die von 


Buchbesprechungen 319 


Schnabel in diesem Zusammenhang wohl zu sehr post eventum 
ausgesprochene Meinung setzen wird, Reitzenstein habe dadurch, 
dass er die Dynastie und den territorialen Staat befestigte, dazu 
mitgeholfen, in der Folgezeit den Weg zur vollendeten deutschen 
Einheit zu versperren. Schnabel sagt allerdings selbst: »dies war 
letzten Endes nicht seine eigene Wahl, sondern gehört zur Tragik 
der deutschen Geschichte«. 


Zahlreiche Äusserungen Reitzensteins, namentlich aus seinen 
Briefen, vergegenwärtigen uns unmittelbar den aufrechten, frei- 
mütigen, tief sittlichen Mann. Welch rückhaltlose und doch edle 
Beredsamkeit entströmt dem »Fürsorger und Erzieher« gegenüber 
dem schlaffen, so wenig seiner Ehre und Pflicht sich bewussten 
Kurprinzen und Erbgrossherzog Karl! 


Es sollte hier eine referierende Würdigung des Buches von 
Schnabel gegeben werden, die Kritik würde ihm gegenüber einen 
schweren Stand haben. Damit ist freilich nicht ausgeschlossen, dass 
wohl mancher Leser je nach seiner Einstellung sich sein eigenes 
Urteil über diese oder jene Seite des Wesens und Wirkens von 
Reitzenstein bilden wird: keiner wird aber dieses Buch ohne reich- 
sten Gewinn an Wissen und Erkenntnis aus der Hand legen. 


Olto Brandl. 


Albert Brackmann. Regesta Pontificum Romanorum. 
Germania Pontificia Vol. II Pars II. Helvetia Ponti- 
ficia. Berlin, Weidmann. 1927. XXIII -+ 296 S. — Man freut sich, 
dank der Schaffenskraft des Bearbeiters dem 1923 erschienenen 
ersten Bande der Papsturkunden der Mainzer Kirchenprovinz so 
schnell den zweiten folgen zu sehen, der sich kurz Helvetia Pontificia 
betitelt, eine Bezeichnung, bei der man sich daran erinnern muss, 
dass das gesamte alte Bistum Chur und das gesamte alte Bistum Basel 
berücksichtigt sind, so dass man die Papsturkunden der früher 
zum Bistum Basel gehörigen, im heutigen Bistum Strassburg liegenden 
ehemaligen Stifter und Klöster im Elsass nicht in der Gallia, sondern 
in der Helvetia Pontificia zu suchen hat. Behandelt sind insgesamt 
355 Urkunden von Päpsten und Legaten, darunter ııı Originale 
(das älteste von 1046/47 für Romainmötier) und 26 Fälschungen 
(darunter noch 2 auf den Namen Alexanders III. und eine auf den 
Namen Cölestins III.) und ıs an Päpste gerichtete Schreiben (dar- 
unter 2 Fälschungen und ein einziges Original). Ist das Unter- 
nehmen erst einmal noch weiter fortgeschritten, so wird man erst 
erkennen, welch gute Dienste es zu leisten vermag. Die Ergän- 
zungen zu Jaffe sind auch diesmal zahlreich; in der Hauptsache 
handelt es sich freilich um Urkunden, die lediglich in andern Ur-' 
kunden oder in Chroniken erwähnt sind. Gänzlich unbekannt war 
bisher ein einziges Original, eine im Colmarer Staatsarchiv liegende 
Urkunde Cölestins Ill. für Goldbach im Oberelsass. Die Forschung 


21ı* 


320 Buchbesprechungen 


der letzten 30 Jahre hat sich gerade auch mit den hier behandelten 
Urkunden ungemein eingehend und erfolgreich beschäftigt — es 
sei nur an die Frage der Immunität oder an die der Klostervogtei 
erinnert. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass so schwierige 
Probleme wie etwa die ältesten Urkunden von Muri zur Erörterung 
stehen, so braucht man sich nicht zu wundern, dass Brackmann 
sich verschiedentlich mit den Ergebnissen der bisherigen Forschung 
nicht abzufinden vermag und neue Untersuchungen angekündigt 
hat. (Die Leser dieser Zs. seien darauf hingewiesen, dass inzwischen 
B. Wilhelm in der 1927 bei Ehrli in Sarnen erschienenen Festgabe 
zur neunten Jahrhundertfeier der Gründung des Benediktinerstiftes 
Muri Gries eine Überschau über die bisherige Forschung und eine 
kritische Würdigung der Überlieferung der ältesten Geschichts- 
quellen von Muri bietet.) Sehr aufschlussreich sind die mit vieler 
Mühe zusammengetragenen Nachrichten über die Schicksale der 
Archive (für die Bibliotheken hat bekanntlich Paul Lehmann teil- 
weise gute Vorarbeit geleistet). Es ist erstaunlich, was vom Hoch- 
mittelalter bis ins ıg. Jahrhundert hinein zerstört und verschleudert 
worden ist. Das Archiv von Ittingen fiel dem Bauernkrieg zum Opfer. 
Die ältesten Urkunden von S. Felix und Regula in Zürich ver- 
brannten 1078. Das Archiv von Disentis wurde 1799, das von 
Schännis 1610, das von Münster bei Taufers im ı5. Jahrhundert, 
das von Ottmarsheim 1272, das der Stiftskirche in Neuenburg 1450, 
das des Bischofs von Sitten auf Schloss Tourbillon 1788 ein Raub 
der Flammen. Das von Marienberg im Vintschgau wurde 1304 ge- 
plündert; was erhalten blieb und die jüngeren Bestände gingen zum 
grössten Teile 1807—ı816 zugrunde. Andere zerflatterten in alle 
Winde. Da versteht man unschwer, dass auch die alten Papst- 
urkunden für das Bistum Lausanne sämtlich verloren sind. S. 25 
wünschte ich die Erwähnung der Untersuchungen von K. Schellhass 
zur Geschichte der Gegenreformation im Bistum Konstanz (diese 
Zs. N. F. 32 und 33, auch selbständig unter dem Titel Gegen- 
reformation im Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors XIII. (1572 
bis 1585). Karlsruhe, Braun. 1925), da sie für die Aufhebung des 
Klosters Stein a. Rh. sehr wichtig sind. S. 34 hätten vielleicht auch 
die Forschungen K. Beyerles in den Schriften des Vereins für die 
Geschichte des Bodensees Heft 32 und 34 und in dieser Zs. N. F. 22 
wegen der Auseinandersetzungen mit Caro über die älteste Geschichte 
von St. Gallen Erwähnung verdient. H. Baier. 


Eine Arbeit von Otto Möckelt: Lothringen nach den 
Cahiers de dol&ances von 1789 unter besonderer Berück- 
sichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen. 
(Heidelberg, Kommissionsverlag Carl Winter. 1927. X, 176 S.), 
in der Reihe der Schriften des Wissenschaftlichen Instituts der Elsass- 
Lothringer im Reich an der Universität Frankfurt erschienen, führt 


Buchbesprechungen 321 


unter bewusster Beschränkung auf das bereits gedruckt vorliegende 
Quellenmaterial die Wünsche und Beschwerden im einzelnen vor. 
Sehr bezeichnend ist eine gewisse partikularistische Gesinnung, 
welche die Hefte durchzieht; die alte Selbständigkeit war noch 
keineswegs vergessen. Was den Quellenwert anlangt, so kommt 
M. zu dem Ergebnis, dass diese lothringischen Cahiers im ganzen 
gesehen wirklich die Stimmung der Kreise widerspiegeln, von denen 
sie ausgegangen sind; dies gilt mit gewissen Vorbehalten auch für 
die ländlichen Bezirke. Aufgefallen ist mir an der fleissigen Arbeit, 
dass ihrem Verfasser die in der Festschrift für Erich Marcks (Vom 
staatlichen Werden und Wesen, Stuttgart und Berlin ı921) er- 
schienenen Darlegungen von Ludwig Bergsträsser: »Die Cahiers 
de Doleances als geschichtliche Quelle« nicht bekannt geworden 
sind; für die quellenkritischen Ausführungen hätten sie noch als 
Stütze dienen können. H.K. 


Leopold Strauss. Deutsche Eisenbahnbaupolitik in 
Elsass-Lothringen. Schriften des Wissenschaftlichen Instituts 
der Elsass-Lothringer im Reich an der Universität Frankfurt. 
Selbstverlag des Instituts. Frankfurt 1927. 154 Seiten und 2 Karten- 
skizzen. — Der Verfasser war bestrebt, an Hand der stenographischen 
Reichstagsberichte, der Verhandlungen des Landesausschusses für 
Elsass-Lothringen, bzw. der 2. Kammer des Landtages für Elsass- 
Lothringen, amtlicher Druckschriften und Berichte der Eisenbahn- 
verwaltungen ein Bild der Entwicklung des Eisenbahnnetzes Elsass- 
Lothringens in der Zeit nach 1871 zu geben. Er hat sich dieser 
Aufgabe mit Sorgfalt gewidmet; seine Angaben sind zuverlässig, 
und seine Abhandlung bedeutet eine zuverlässige Materialsamm- 
lung zur Beurteilung einer für die deutsche Kulturleistung in Elsass- 
Lothringen überaus wichtigen Frage. 

Wir haben hier nicht zu der Frage Stellung zu nehmen, ob 
eine andere Lösung als die des Reichslandstaates möglich war und 
eine solche im Interesse des Reiches und der beiden Länder Elsass 
und Lothringen lag, aber dass der Reichslandcharakter dem Eisen- 
bahnbau Elsass-Lothringens im besonderen Masse zugute gekommen 
ist, dass erhellt aus den Darlegungen von L. Strauss mit aller Deut 
lichkeit. Auch von einsichtigen elsass-lothringischen Abgeordneten 
ist das jederzeit anerkannt worden. Das Nachbarland Baden mit 
seinen staatseigenen Eisenbahnen musste mit schmerzlichen Ge- 
fühlen zusehen, wie in Elsass-Lothringen mit Reichsmitteln ein 
Eisenbahnnetz ausgebaut wurde, das eine immer stärkere Kon- 
kurrenz für die badischen Bahnen bedeutete. 

Verhältnismässig rasch ist man deutscherseits der grossen 
Schwierigkeiten Herr geworden, die sich bei der Übernahme der 
Strecken der französischen Ostbahngesellschaft ergaben. War das 
französische Bahnnetz im Elsass und in Lothringen einseitig von 
politischen und strategischen Rücksichten bestimmt gewesen, so 


322 Buchbesprechungen 


hat die Reichseisenbahnverwaltung in ihrer Eisenbahnbaupolitik 
sich in allererster Linie von wirtschaftlichen und verkehrsgeogra- 
phischen ‚Gesichtspunkten leiten lassen. Der Fall, dass man wirt- 
schaftlich notwendige Bahnbauten völlig der Privatinitiative über- 
liess, ereignete sich jetzt nicht mehr. Elsass-Lothringen erhält jetzt 
seine alte Verkehrsstellung, wie sie durch Geographie und Geschichte 
gegeben ist, wieder zurück. Das gilt für den internationalen Nord- 
Süd-Verkehr wie auch für den West-Ost-Verkehr. Daneben blieb 
aber auch der Lokalbahnbau nicht zurück, und als der Krieg aus- 
brach, verfügte Elsass-Lothringen über ein Bahnnetz, das mit den 
Forderungen des Wirtschaftslebens und den Bedürfnissen der Be- 
völkerung in Einklang gebracht war. Jedenfalls gab es innerhalb 
des Deutschen Reiches wenig Länder, die über ein so gut aus- 
gebautes Eisenbahnnetz verfügten. 

Dass auch militärische Forderungen bei der Ausgestaltung des 
Eisenbahnnetzes eines strategisch so wichtigen Grenzlandes wie 
Elsass-Lothringen Berücksichtigung fanden, ist selbstverständlich. 
Ein Nachteil für die Wirtschaft Elsass-Lothringens ist aber daraus 
nicht entsprungen. Der Verfasser weist auch darauf hin, dass die 
starke Förderung, die der Eisenbahnbau in Elsass-Lothringen durch 
Bismarck gefunden hat, wie die Angleichung an das preussische 
Eisenbahnsystem den Absichten Bismarcks auf eine Stärkung des 
Reiches auf dem Gebiete des Gesamteisenbahnwesens mit entsprang. 
Aber auch davon hat letzten Endes doch Elsass-Lothringens Be- 
völkerung den Vorteil gehabt. 

Nur wenige Baupläne wurden durch den Kriegsausgang nicht 
zur Ausführung gebracht. Der Streit der Lokalinteressenten, der 
erst spät durch die Aufstellung eines Gesamtplanes zurückgedrängt 
werden konnte, und die Rivalität der benachbarten Eisenbahnverwal- 
tungen haben da und dort störend in den Gang der Dinge eingegriffen. 
Bald nach dem Frankfurter Frieden schritt man an eine Verknüpfung 
der elsässischen Bahnen mit den badischen Bahnen, und der badische 
Baudirektor Gerwig vertrat mit idealem Schwung und nationaler 
Begeisterung diesen Gedanken. Aber es wäre doch sehr im gesamt- 
deutschen Interesse und dem des deutschen Elsass gewesen, wenn 
man sich nicht auf den Bau der wenigen Schienenwege über den 
Rhein beschränkt hätte. In französischer Zeit gab es allerdings nur 
einen Eisenbahnübergang, den von Kehl. Fast garnichts ist ge- 
schehen, um die pfälzisch-elsass-lothringische Grenze zu überschie- 
nen — alles das auch ein Beweis, wie die deutsche Eisenbahnbau- 
politik sich ganz auf die engeren Interessen Elsass-Lothringens 
einstellte. 

Der Darstellung wäre zugute gekommen, wenn sie die einschlä- 
gige geographische Literatur noch genauer zu Rate gezogen hätte. 
Der gehaltvolle Aufsatz von Walter Tuckermann in der Geographi- 
schen Zeitschrift 1927 »Die oberrheinische Tiefebene und ihre Rand- 
gebiete« konnte wohl aber bei der Drucklegung nicht mehr benutzt 


Buchbesprechungen 323 


werden. Schade ist, dass der Schrift 2 Karten beigefügt sind, die 
man nur mehr als rohe Faustskizzen bezeichnen kann, schlechte 
‚Beschriftung und keinen Massstab aufweisen. Solche unzulängliche 
Zeichnungen, wie sie leider immer noch nicht völlig aus unserer 
wissenschaftlichen Literatur verschwunden sınd, sind nur zu sehr 
geeignet, sonst gute Abhandlungen in ihrem Werte herabzusetzen. 
Nichts hätte die deutsche Leistung besser veranschaulicht als 
2 gute Übersichtskarten, die vor allen Dingen auch die einzelnen 
Bauabschnitte hätten erkennen lassen müssen. 


Der Verfasser hat den Nachweis im einzelnen nicht gegeben, 
wie das Wirtschaftsleben Elsass-Lothringens durch die 1200 km 
Eisenbahnneubauten befruchtet worden ist. Die Gesamttatsache, 
dass die Reichseisenbahn sich ganz ın den Dienst der Wirtschaft 
gestellt hat und den beispiellosen Aufschwung mit hat herbeiführen 
helfen, ıst unbestreitbar. So liefert auch diese neue Schrift des 
Elsass-lothringischen Instituts wieder einen neuen Beweis für die 
grossen deutschen Leistungen auf dem Gebiete der Technik und 
der Verwaltung in Elsass-Lothringen. Friedrich Meiz. 


| Lex Baiuvariorum. Lichtdruckwiedergabe der Ingolstädter 
Handschrift des bayerischen Volksrechts mit Transskription, Text- 
noten, Übersetzung, Einführung, Literaturübersicht und Glossar. 
Zur Jahrhundertfeier der Übersiedlung der Universität von Lands- 
hut nach München im Auftrag der Juristischen Fakultät und der 
Universitätsbibliothek München sowie mit Unterstützung der Not- 
gemeinschaft der deutschen Wissenschaft herausgegeben und be- 
arbeitet von Konrad Beyerle, o. Professor der Rechte in Mün- 
chen. Max Huber, Verlag, München 1926. XCIV und 214 S. ı6RM. 


Dieses Werk ist nicht nur wissenschaftlich von grösstem Werte, 
sondern auch mit feinstem Verständnis gerade als Jubiläumsschrift 
der Münchener Universität ausgesucht. Denn es ist eine köstliche 
Handschrift aus dem Besitze der Universitätsbibliothek, die in 
sorgfältiger Weise (Lichtdrucktafeln, Textabdruck, Übersetzung 
und sonstiger gelehrter Apparat) herausgeben wird; es ist die älteste 
Aufzeichnung bayerischen Rechts. Zugleich hätte keine sinnvollere 
und bessere Programmschrift dem neugegründeten Institut für 
bayerische und deutsche Rechtsgeschichte in die Wiege gelegt wer- 
den können als dieses Werk, das einen Markstein bildet ın der Er- 
forschung und Erkenntnis der gerade in den letzten Jahren so um- 
strittenen Lex Baiuvariorum. 


Würde schon allein der Name des um die oberrheinische Ge- 
schichte rühmlichst verdienten Verfassers eine Nennung seiner neuen 
Arbeit an dieser Stelle rechtfertigen, so verdient es aber überdies 
seines wissenschaftlichen Ergebnisses wegen gerade auch am Ober- 
rhein volle Beachtung. Denn die Einführung zur Ausgabe (S. XI 


324 Buchbesprechungen 


bis XCI) kommt in einem wahrhaft dramatischen Aufbau des Ge- 
dankengangs und der Tatsachenauswertung zu dem Schlusse, dass 
die Lex Baiuvariorum kein sogenanntes Volksrecht, kein fränkisches 
Königsgesetz, kein bayerisches Herzogsgesetz ist, sondern ein 
Rechtsbuch, von Anfang bis zu Ende verfasst von einem gebildeten 
Kleriker und zwar von dem Gründerabt des niederbayerischen 
Benediktinerklosters Niederaltaich, Eberswind. Niederaltaich aber 
ist eine Reichenauer Gründung vom Jahre 741, So ist also gewisser- 
massen der Reichenauer Geist und die Reichenauer Kultur auch 
hier zu verspüren. Aus der Verbindung mit der Reichenau erklärt 
sich die Beziehung zur Lex Alamannorum; auch das westgotische 
Recht war auf der Reichenau nicht unbekannt, da ja Pirmin aus 
Spanien oder Südfrankreich stammte, wo Westgotenrecht herrschte. 
Auch der Abt Eberswind von Niederaltaich dürfte ein Westgote 
gewesen sein; auf deutschem Boden ist Eberswind sonst ein Frauen- 
name. — So wie die Entstehung und Einführung der Lex Baiu- 
variorum auf kirchliche Faktoren zurückgeht, so sind auch bei der 
Fortbildung des Rechtes der Lex offensichtlich kirchliche Einflüsse 
zu erkennen. 

Mag nun weitere Gelehrtenarbeit in einzelnen Punkten das 
Bild, das uns Konrad Beyerle so klar und überzeugend entwirft, 
anders zeichnen oder verbessern, seine Grundlinien werden sich 
nicht verwischen lassen. Vgl. etwa K. A. Eckhardt, Die Lex Baiu- 
variorum, Breslau 1927, wo u.a. in Ergänzung zu K. Beyerle der 
Beweis unternommen wird, dass die Oberaltaicher Handschrift der 
Lex aus Niederaltaich stammt. 

Heidelberg E. v. Künßberg 


Lex Baiwariorum. Monumenta Germaniae historica. Legum 
sectio I. Legum nationum Germanicarum tomi V. pars II. Hanno- 
verae 1926. 36,60 RM. — Die Monumentenausgabe der Lex Baiu- 
variorum, besorgt von Ernst Frh. v. Schwind, ist das Ergebnis 
dreissigjährigen Gelehrtenfleisses und entsagungsvoller Arbeit. Aus- 
führliche Vorarbeiten sind ihr insbesondere in drei umfangreichen 
Studien im Neuen Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde 
vorangegangen (I. im Neuen Archiv 31 [1906] 399ff; II. im Neuen 
Archiv 33 [1908] 605ff.; III. im Neuen Archiv 37 [1912] 4ı5ff.). 
Dabei ist v. Schwind hinsichtlich der Handschriftenverwandtschaft 
zu dem Ergebnis gelangt, dass eine stichhaltige Filiation der zahl- 
reichen Handschriften untunlich sei. Er wählte dann als Grund- 
lage seiner Ausgabe die Vaticana, eine Handschrift der Emendata- 
klasse, die das beste Latein aufweist. Der Herausgeber teilt die 
Handschriften in zwei Gruppen ein, berücksichtigt diese Gruppie- 
rung jedoch nicht bei der Ausgabe, sondern wählt die Siglen für 
die Handschriften nach ihrem heutigen Aufbewahrungsort und 
ordnet dıe Varianten lediglich alphabetisch nach den Siglen. Der 
Druck des Buches war längst ım Gange, als sich, einige Jahre nach 


Buchbesprechungen 325 


Heinrich Brunners Tode, Bedenken gegen die Ausgabe regten. 
Diese Einwendungen gipfelten schliesslich 1924, nachdem der Druck 
vollendet, das Buch aber noch nicht erschienen war, in einem um- 
fangreichen Buche von Krusch. Damit drohte der v. Schwindschen 
Lex Baiwariorum das gleiche Schicksal der Vernichtung, dem 
nicht lange vorher die Krammersche Lex Salica anheimgefallen 
war. Doch sie blieb erhalten. Die Zentraldirektion der Monumenta 
hat diese Ausgabe als Emendata-Edition und des wissenschaftlichen 
» Apparates wegen beibehalten. (Vgl. die gehaltvollen Ausführungen 
von E. Heymann, Zur Textkritik der Lex Bajuwariorum, in »Papst- 
tum und Kaisertum im Mittelalter« München 1926, S. ıı6ff.) Da- 
neben ist für die Oktav-Serie der Monumenten eine Antiqua-Edition 
in Aussicht genommen. Freilich hat es damit um so weniger Eile, als 
wir jetzt dank K. Beyerle die Ingolstädter Handschrift in so aus- 
gezeichneter Weise zugänglich haben. Manches Problem ist neu 
angeschnitten und gelöst worden durch die Arbeiten von Krusch 
(neuerdings: Neue Forschungen über die drei oberdeutschen Leges 
Bajuvariorum, Alamannorum, Ribuariorum, Abhandlungen der 
Göttingischen gelehrten Gesellschaft 1927), Heymann, Franz Beyerle 
(in seiner Besprechung des ersten Buches von Krusch in der Zeit- 
schrift für Rechtsgeschichte, germ. Abt. 58 [1925] 416ff.), Konrad 
Beyerle, Herbert Meyer (Besprechung von Krusch in den Göttin- 
gischen gelehrte Anzeigen 1927 S. 241ff.), K.A. Eckhardt. Weitere 
Probleme werden auftauchen und zu lösen sein. Wir dürfen uns 
freuen, als unentbehrliche Grundlagen zu solchen Arbeiten die 
Ausgaben von v. Schwind und K. Beyerle zu besitzen. 
Heidelberg E. v. Künßberg. 


Hermann Rennefahrt. Freiheiten für Bern aus der 
Zeit Friedrichs II (1218—ı1250/4). Sonderdruck aus der Zeitschrift 
für Schweizerisches Recht. Basel 1927. Verlag Helbing u. Lichten- 
hahn. 103 S. 2,40 RM. — Bern wurde 1191 durch den Zähringer 
Berthold V. gegründet. 1218 starb er kinderlos. Vom ı5. April 
ı218, also 59 Tage nach dem Tode Bertholds, datiert eine Hand- 
feste, die sich als ein Privileg König Friedrichs II. für die Stadt 
Bern ausgibt und die seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts immer 
wieder als die Magna Charta der städtischen Freiheiten angesehen 
wurde. Aber vor zwei Menschenaltern wurde die Echtheit ange- 
zweifelt und trotz mancher Rettungsversuche haben sich die Be- 
weise für die Fälschung der Urkunde so gefestigt und gemehrt, 
dass heute niemand mehr für die Echtheit eintritt, insbesondere 
seit F. E. Weltis Untersuchungen in seiner Ausgabe des Berner 
Stadtrechts (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen II ı, ı; 1902). 
Es handelt sich heute darum, zu untersuchen, inwieweit einzelne 
Rechtssätze der gefälschten Handfeste — sie sind vielfach dem Recht 
der Stadt Freiburg im Breisgau entnommen — den tatsächlichen 
Rechtsverhältnissen des 13. Jahrhunderts entsprachen. Welti steht 


326 Buchbesprechungen 


a.a.0. S. XLVII auf dem Standpunkt, »dass der grössere Teil 

derjenigen Rechte, die nach ihrem Wortlaute als besonders von 

König Friedrich II. der Stadt Bern verliehene Freiheiten zu betrach- 

ten sind, vor dem Jahre 1274, d.h. vor der Bestätigung der Hand- 

feste durch König Rudolf weder rechtlich noch tatsächlich Geltung 

hatten«e. Wer ein einwandfreies Bild der bernischen Verfassungs- 

zustände des ı3. Jahrhunderts entwerfen will, muss sich also auf 
andere urkundliche Zeugnisse stützen. Indem nun Rennefahrt dies 

tut, behandelt er die Reichsunmittelbarkeit Berns, seine Stellung» 
als Organ der Reichsverwaltung, die Verleihung einzelner Berech- 

tigungen durch die Staufer. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, es sei 

»wahrscheinlich, dass die Verfasser der Handfeste gutgläubig eine 

inhaltlich wahre Sammlung der Freiheiten Berns, wie sie zur 

Stauferzeit bestanden, beabsichtigten, zum Zweck, die Freiheiten 

zu wahren gegen Angriffe, wie sie seit König Rudolf dagegen erfolgt 

waren oder befürchtet wurden«. Die sorgfältige Studie verdient auch 

am badischen Oberrhein Beachtung, da bei diesen Untersuchungen 

viel Anlass ist, Freiburger Recht heranzuziehen. 

Heidelberg E. v. Künßberg. 


Wappenbuch der Stadt Basel. Verlag von Helbing und 
Lichtenhahn. Lithographie Gebrüder Lips Basel. — Unter den 
Auspizien der historischen und antiquarischen Gesellschaft in Basel 
gibt W. R. Staehelin unter Mitarbeit zahlreicher genealogischer 
Forscher und Zeichner das Basler Wappenbuch heraus, von dem 
bisher 2 Serien von je 5 Lieferungen erschienen sind. Sie enthalten 
5oo lithographierte Blätter mit heraldisch ausgezeichneten, zum 
grössten Teilfarbigen Familienwappen undrückseitig dieStammtafeln 
dazu. — Jedes wappenführende Geschlecht, das einmal die Basler 
Bürgerwürde erhielt, es mag fürstlicher, adeliger, patrizischer oder 
bürgerlicher Herkunft sein, ist darin aufgenommen. — Damit ist 
ein wertvolles heraldisches und genealogisches Material weiten 
Kreisen erschlossen. — Das altreformierte Basel hat von jeher auf 
Religion, Sitte und Tradition, damit also auf aufbauende Tugenden 
gehalten, und seine bürgerlichen und patrizischen Geschlechter haben 
sich gerade deshalb länger als anderswo in angesehener Stellung, 
in grossem Wohlstand erhalten. — Und es ist zu erwähnen, dass 
sich hier Beziehungen vor allem zu den Familien von 3 deutschen 
Städten ergeben haben, die durch gleiche Religion, Sitte und Handel 
verwandt waren, in den Rheinlanden zu Elberfeld-Barmen, zu 
Frankfurt a. M. und seiner reformierten Kolonie und schliesslich 
auch zu Bremen und in der Schweiz zu dem kalvinistischen Gent. 
So ist es kein Zufall, wenn uns in den umfangreichen in der Neu- 
zeit erschienenen Geschlechtsregistern bergisch-pfälzischer Patrizier- 
familien auch Basler Ahnen begegnen und das unsterbliche Ge- 
mälde Holbeins vom Basler Bürgermeister Jakob Meyer zum 
Hasen und seiner Familie als Ahnenbild beigegeben ist. — 


Buchbesprechungen 327 


So interessant und lehrreich es auch wäre, gerade den auf Reli- 
gion und Industrie begründeten Beziehungen dieser Städte nach- 
zugehen, so müssen wir uns das an dieser Stelle versagen, an der 
es vor allem gilt, einige Fäden blosszulegen, die Basel auch mit dem 
badischen Oberrhein verbinden. — Und da ist es vor allem 
naturgemäss das Oberland, das ohnehin Basel immer als seinen 
Hauptort, eben kurzweg als »die Stadt« betrachtet hat, das viel- 
fache Beziehungen zwischen seinen alten Geschlechtern und denen 
von Basel besitzt, die wohl auch hier wie in der Stadt ansässig waren 
oder sich auch sonst durch einen ähnlichen Familiensinn auszeich- 
neten. Hier seien nur die in Basel wie im Oberland hochangesehenen 
Eckenstein, die Weislämbli, ja die Burckhardt genannt, 
die ursprünglich aus dem St. Trudperttal stammen und deren 
ältester bekannter Ahn mit einer Gödenscher, anscheinend aus 
Villingen, verheiratet war. Ja, das älteste überhaupt bekannte 
Familienmitglied, Christophorus Burckhardt (1494) war Beicht- 
vater des Klosters Maria Magdalena zu Freiburg im Breisgau. — 
Es ist von Interesse, dass sich gerade in den Basel besonders benach- 
barten Orten dieses Oberlandes im Gegensatz zu dem übrigen Baden 
ähnliche Familien gebildet hatten, die Grether in Schopfheim 
mit ihrem schon frühe geführten Wappen der.goldenen Fisch- 
gräte, von deren berechtigten Familien- und trationellen Statt- 
halterstolz noch heute die Friedhofskapelle mit den überreichen, 
wappengeschmückten Epitaphien der weiteren Sippe beredtes Zeug- 
nis ablegt und die Wagner in Maulburg mit ihrem noch von der 
Spätgotik her reich ausgezierten Stammhaus mit den Wappen des 
Geschlechts bis ins späte 17. Jahrhundert. — Und im nahen Müll- 
heim wären dann noch etwa die Krebs, heute in Freiburg, 
die Binckiser, von denen die Blankenhorn u.a. abstammen, 
und die Blum in Kandern und Lörrach, einst als »Papierer« be- 
rühmt, zu nennen. Sonst sind es aber auch anderweitige zahllose 
badische Beziehungen, die uns beim Durchblättern der vielen 
Stammtafeln, um deren Vollständigkeit sich vor allem Aug. Burck- 
hardt und Arn. Lotz verdient gemacht haben, auffallen. So ist 
das tüchtige baden-durlachische Beamtengeschlecht der Wielandt 
mit der Rose im Wappen eines Stammes mit der Basler Patrizier- 
familie der Wieland, die ihnen verwandte berühmte Buchdrucker- 
sippe der Frobenius erscheint als Stallmeisterfamilie auf dem Hei- 
delberger Schloss, und aus ihr ist wieder der Stallmeister von Fro- 
ben hervorgegangen, der den Schimmel von Fehrbellin einst ge- 
ritten hat. — So ergeben sich bei genauer Durcharbeit eben mit 
zahlreichen heute badischen Orten familiengeschichtliche Bezie- 
hungen. Aber sie greifen weit mehr, fast international aus, auch 
in das Weltgeschehen ein und ergeben sich überall mit Frankreich, 
Italien und dem ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. 
An die Familienbeziehungen der von einem Rudolf Vaesch 1388 in 
Freiburg i. B. herstammenden Faesch zu den Bonapartes und 


328 Buchbesprechungen 


dem ersten französischen Kaiser sei hier nur erinnert, an die Abkunft 
der auch in Heidelberg nach der Zerstörung eingewanderten Para- 
vicini »ex Capitaneis de Paravicini«, deren Stammtafel mit einem 
Praetor von Como (geb. um 1080) anhebt und an das sprechende 
Wappen der Thelusson mit den 3 weissen Tropfen im blutroten 
Feld, von denen ein Ahnherr der Pariser Bluthochzeit entkam, 
während ein anderes Mitglied des Geschlechts das Haupt der Huge- 
notten in Lyon war und ı553 nach Basel fliehen musste. — 
Heidelberg Karl Lohmever. 


Wilhelm Stolze. Bauernkrieg und Reformation 
(Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Jahrgang 44, 
Heft2 [Nr.ı41]. Leipzig, Heinsius, 1926, 127 S. — Schon in seiner 
1907 erschienenen Schrift über den deutschen Bauernkrieg, die in 
erster Linie der Untersuchung der ı2 Artikel und dem Kriege im 
Bamberger Bistum galt, hatte St. die These vertreten, dass der 
Bauernkrieg keine soziale, sondern eine aus der Reformation Luthe- 
rischer Prägung erwachsene kirchlich-religiöse Bewegung war. 
Diese der weithin herrschenden Lehre scharf entgegengesetzte 
Auffassung nimmt er in vorliegender Arbeit wieder auf; Erör- 
terungen allgemeiner Natur über die Bestrebungen des gemeinen 
Mannes vor der Reformation, über Luthers Stellung zum Bauem- 
krieg, genauere Einzeluntersuchungen über die Anfänge des Bauern- 
krieges im südlichen Schwarzwald und in Oberschwaben, über seine 
Entwicklung in anderen Gebieten, in denen sich die Bewegung frei 
ohne Übertragung von aussen her entfaltete, (Mühlhausen i. Th., 
Rothenburg o.T.) sollen ihre Berechtigung im vollen Umfang er- 
weisen. Seine Ausführungen sind gewiss beachtenswert und ver- 
dienen ernstliches Gehör; aber sie übermitteln trotz der zum Schlusse 
mit grosser Bestimmtheit und scharfer Zuspitzung vorgetragenen 
»Ergebnisse« nicht die Überzeugung, dass mit der von St. vertre- 
tenen Auffassung das Wesen der bäuerlichen Bewegung in seinem 
innersten Kerne restlos erfasst und erschöpfend gekennzeichnet wäre. 
Vielmehr ergibt sich auch aus dem Gange seiner Untersuchung 
ım einzelnen, dass der Bauerkrieg doch eine im Wesen viel kom- 
pliziertere Erscheinung ist, als dies St. zum Schlusse wahrhaben 
will. Im Kampf gegen einseitig übertriebene Auffassungen der 
früheren Zeit vergisst die heutige Forschung nur gar zu leicht, dass 
politische und soziale Spannungszustände innerhalb des Volks- 
körpers nicht nur da entstehen, wo tatsächlich ganze Klassen ver- 
elendet und entrechtet werden, sondern auch ebensogut — und fast 
noch stärker und gefährlicher — aus dem Missverhältnis zwischen 
herrschender Wirtschafts- und Rechtsordnung — mag diese, objektiv 
betrachtet, auch keine wesentliche Beeinträchtigung für den Einzelnen 
bedeuten — und dem wachsenden Selbstgefühl breiter Bevölke- 
rungsschichten sich entwickeln können. Dass ein solcher Spannungs- 
zustand in dem Verhältnis des »gemeinen Mannes« zu weltlicher 


Buchbesprechungen 329 


und geistiger Obrigkeit längst vorlag und ständig an Bedroh- 
lichkeit zugenommen hatte, kann auch St. nicht ableugnen. 
Wenn er nun trotzdem den Bauernkrieg als eine rein um des 
Evangeliums und der Lehre Luthers willen entfesselte Bewegung 
hinstellen will, so verwechselt.er nach unserm Gefühl äusseren Anlass 
mit tieferer Ursache. Es ist keine seltene Erscheinung, dass poli- 
tische und soziale Unzufriedenheit eines von aussen herkommenden, 
oft ihr ganz fremden Anlasses bedarf, um loszubrechen und in han- 
delnde Erscheinung zu treten; um wieviel näher liegt aber eine der- 
artige Erklärung beim Bauernkrieg, da, wie wir wissen und St. 
auch darlegt, die durch die soziale und politische Gärung beim 
Bauern ausgelösten Gedankengänge auf die reformatorischen Ideen 
geradezu hinwiesen und sie als Bundesgenossen begrüssenswert er- 
scheinen liessen. Wenn St. die Auffassung vertritt, dass ohne Luthers 
Auftreten der Bauernkrieg in gewissem Sinne undenkbar sei, so 
könnte man unseres Erachtens mit noch mehr Recht das Verhältnis 
geradezu umkehren und erklären, dass auch die reformatorischen 
Ideen und die Bedrohung des Werkes Luthers durch kirchliche 
und staatliche Mächte nicht eine derartige Massenbewegung hätten 
auslösen können, wenn nicht die Stimmung der Bauern einem 
Pulverfasse geglichen hätte, das nur auf den zündenden Funken 
wartete, um in die Luft zu fliegen. Dieses politische und soziale 
Moment aus der bäuerlichen Erhebung heraus beweisen und die Ver- 
bindung mit den früheren »Bundschuh-« und verwandten Bewe- 
gungen abstreiten zu wollen, scheint mir eine gefährliche Einseitig- 
keit. Damit soll natürlich nicht geleugnet werden, dass die refor- 
matorischen Ideen dem Bauernkrieg und den von den aufständischen 
Bauern und ihren Parteigängern ausgehenden Manifesten und Ge- 
sinnungskundgebungen stark ihr Gepräge aufgedrückt haben. 
Trotz dieser Einwendungen sei die überaus anregende und 
gerade auch für das oberrheinische Gebiet wichtige Studie dringend 
der Beachtung empfohlen. K. Stenzel. 


Karl Stählin. Elsass und Lothringen im Ablauf 
der europäischen Geschichte (zu: Arnold Reimanns Ge- 
schichtswerk für höhere Schulen, Teil IV: Landschaftliche Bei- 
hefte). München und Berlin, R. Oldenbourg, o. J., 67 S. — Der 
Verfasser selbst bezeichnet vorliegendes Heft als einen Auszug aus 
seiner grösseren, 1920 erschienenen »Geschichte Elsass-Lothringenss, 
der allerdings zum Schluss noch mit einigen Zeilen auf die bis 1925 
zutage getretene Weiterentwicklung Rücksicht nimmt. Man kann 
also im wesentlichen auf die in Band 36, S. 117 ff. erschienene 
eingehende Besprechung des grösseren Werkes durch H. Kaiser 
verweisen. Es erhebt sich nur noch die Frage, inwieweit dieser kurze 
Abriss den besonderen, auf Schule und Unterricht eingestellten 
Zwecken der Sammlung, der er angehört, gerecht wird. Nach mei- 
nem Gefühl ist, soweit das Elsass in Betracht kommt, dessen eigent- 


330 Buchbesprechungen 


liche »Hochzeit«, Mittelalter und frühe Neuzeit, entschieden zu kurz 
gekommen. Besonders eingehend beschäftigt sich der Verf. mit 
Revolution und ı9. Jahrhundert; die Entwicklung seit 1870 wird 
recht ausführlich behandelt, wobei St. vor scharfen Urteilen nicht 
zurückschreckt. Diese sind ja manchmal nur allzu berechtigt; doch 
macht sich — wenigstens für mein Empfinden — dabei der per- 
sönliche Standpunkt des Verfassers, der wie er in seinem sin den 
Tagen nach Locarno« geschriebenen Vorwort ausdrücklich bezeugt, 
mit seiner Darstellung zur Erziehung der deutschen Jugend »ıim 
neuen europäischen Geist« beitragen will, oft stärker geltend, als dies 
mit einem unterrichtlichen Zwecken dienenden Unternehmen ver- 
einbar sein dürfte. Trotz dieser Vorbehalte glaube ich aber doch, 
dass der Abriss im Unterricht oft genug mit Nutzen zu verwerten 
sein wird. Ä. Stenzel. 


Carl Seilacher. Ein verschwundenes Zisterzienser- 
kloster. Mit ıg Abbildungen. Karlsruhe, Müller 1927. 127 S. — 
Da bisher jede ausreichende Monographie über die Geschichte des 
Zisterzienserklosters Herrenalb fehlte, wird man die vorliegende 
Schrift, obschon sie in erster Linie für einen weiteren Leserkreis 
bestimmt ist, auch im Kreise der Fachhistoriker als Hilfsmittel 
zur Orientierung mit Dank begrüssen. So weit als möglich, greift 
der Herrenalber Stadtpfarrer in seiner Schilderung auf die erhal- 
tenen schriftlichen und urkundlichen Quellen zurück, zu deren 
Sammlung bereits Pfarrer Nill-Loffenau wesentliche Vorarbeiten 
geleistet hatte; seiner Einstellung auf einen weiteren Leserkreis 
zuliebe gibt er seine Darstellung nicht in der Form einer fortlaufen- 
den Geschichtserzählung. sondern löst sie in eine Reihe aneinander 
anschliessender und ineinander übergreifender Bilder auf, die dem 
"einfachen Leser die Vergangenheit des Klosters sowie seine Geschicke 
nach seiner Säkularisation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nahe- 
bringen sollen. Natürlich kann und will die Schrift in der vorliegen- 
Gestalt nichts Abschliessendes bieten; einzelnes, wie z. B. die Grün- 
dungsgeschichte, bedarf noch eingehender kritischer Nachprüfung, 
unschwer liesse sich die Darstellung an vielen Stellen vertiefen. Aber 
wir wollen auch für das Gebotene in dieser Form dankbar sein, . 
zumal in einem die Belege verzeichnenden Anhang manche Ansätze 
und Anregungen zu einer Weiterführung der Forschung festzu- 
stellen sind. K. Stenzel, 


Adolf Sütterlin. Zeit- und Hebelerinnerungen der 
Strassburger Hebelfreundin Frau Sophie Haufe. Karls- 
ruhe, Evangelischer Presseverband. 1928. ıı2S. Preis 1,60 RM. — 
Sophie Haufe ist durch die von Otto Behaghel herausgegebenen 
Briefe, die Hebel an sie und ihren Gatten richtete, als Freundin 
des Dichters bekannt geworden. Sie hat im hohen Alter von 76 Jah- 
ren für Kinder und Enkel niedergeschrieben, was ihr aus ihrem 


Buchbesprechungen 331 


Leben bemerkenswert erschien und im Gedächtnisse noch haftete. 
Diese Aufzeichnungen, die sich im Besitze ihrer Nachkommen be- 
finden, sind es, die Sütterlin herausgegeben und erläutert hat, und 
dafür gebührt ihm der Dank vor allem der Hebelgemeinde. Zu- 
nächst für die Angehörigen bestimmt und die Verhältnisse und 
Schicksale der Familie behandelnd, geben sie darüber hinaus in 
ihrer liebenswürdigen Schlichtheit doch ein Kulturbild in kleinem 
Rahmen, indem sie das Leben in einem Hause des bürgerlichen 
Mittelstandes in bewegter Zeit schildern, in dem künstlerische und 
literarische Interessen gepflegt werden, — ein Bild auch zum ersten- 
mal von Art und Wesen dessgeistig beweglichen, muntern jungen 
Frau, bei der Hebel so gerne als Gast verweilte und mit der er so 
geme brieflichen Verkehr pflegte. Von besonderem Interesse ist 
dabei das Kapitel über Hebel, das zur Charakteristik des Dichters 
manch neuen bezeichnenden Zug aufweist, und ein weiteres über 
Josef Görres, zu dessen Familie die der Romantik zuneigende Sophie 
in den Strassburger Jahren rege freundschaftliche Beziehungen 
unterhielt, die sich auch auf die Kinder vererbten. Was den Leser 
stört, ist die mit dem Alter der Verfasserin zusammenhängende 
vielfach ungefüge, stilistisch ungelenke Form der Aufzeichnungen 
und der Mangel an einer zeitlichen Einordnung und Aneinander- 
reihung der Ereignisse. Das Ganze wäre lesbarer geworden, wenn 
der Herausgeber sich in diesem Falle zu einer leichten Überarbei- 
tung des Textes entschlossen hätte, statt sich allzu ängstlich an ihn 
zu halten. Sicherlich wäre dies auch im Sinne der Verfasserin ge- 
schehen, die an eine Veröffentlichung ihrer Niederschrift in dieser 
Fassung gewiss nie dachte. Eine willkommene Beigabe sind die 
beiden Abbildungen; das Jugendbildnis Sophiens, ein Alabaster- 
relief des befreundeten Ohmacht, ist von bestrickendem Liebreiz, 
aber auch das feine, nachdenkliche Antlitz der Greisin zeigt noch 
das Sympathische, Gewinnende ihrer Persönlichkeit. Dankenswert 
sind neben den beiden Stammtafeln Haufe-Engler und Schneegans 
auch die zahlreichen Erläuterungen, wenngleich hier und da des 
Guten zuviel getan ist. Berichtigend und ergänzend bemerke ich 
dazu: mit dem »Städtchen Roth« (S. 20 und 90) ist nicht Roth bei 
Wiesloch gemeint, sondern, wie der ganze Zusammenhang zeigt, 
das ehemals badische Rodt im Elsass. Statt Kustel (S. 47), was S. 
nicht deuten kann, ist Kusel zu lesen; gemeint ist das Haus des 
Karlsruher Bankiers Jakob Kusel. Über den Maler Friedrich 
Helmsdorf (S. 36), der sich 1809 in Strassburg niederliess und zum 
Haufe-Kreise gehörte, wäre Aufschluss bei Beringer, Badische 
Malerei?33 und in Thieme-Beckers Künstlerlexikon zu finden ge- 
wesen; er starb als badischer Hofmaler 1852 zu Karlsruhe. 
K. Obser. 


Von den »Briefen an Cotta«ist der zweite Band »Das Zeit- 
alter der Reaction« erschienen, den Karl Schiller bearbeitet hat 


332 Buchbesprechungen 


(Stuttgart, Cotta Nachf.). Für badische Verhältnisse sind zu be- 
achten die Briefe Varnhagens aus seiner Karlsruher und Mann- 
heimer Zeit, soweit sie die landständischen Angelegenheiten be- 
handeln, und vor allem die Briefe Klübers (S. 124—ı36), die man- 
ches Bemerkenswerte enthalten (Ordnung der badischen Finanzen, 
Ablehnung des Finanzministeriums, Bemühungen um die Ver- 
fassung, Kritik des Adelsedikts und der Landstände, u.a.). 
Ä. O. 


Geschichte der Stadt Waldshut, dargestellt von E. A 
Birkenmayer, erweitert und fortgemtzt von Dr. Baumhauer 
2. Aufl. Druck und Verlag von H. Zimmermann, Waldshut, 1927. 
3278. SRM. — Es ist immerhin ein Ereignis, wenn eine Ortsge- 
schichte heutzutage eine Neuauflage erleben kann, wie es bei der 
Geschichte der Stadt Waldshut der Fall ist. Die erste Auflage 
erschien 1889, also vor bald 40 Jahren, von Adolph Birkenmayer, 
der seinerzeit als Pfleger der Badischen Historischen Kommission 
für die Heimatgeschichte wertvolle Beiträge geleistet hat. Aus diesen 
seinen Heimatstudien erstand auch seine kurze Geschichte von 
Waldshut, die, für weitere Kreise berechnet, in den goer Jahren 
des vorigen Jahrhunderts sehr willkommen war. Die Neuauflage 
bearbeitete nunmehr ein junger Gelehrter, Professor Dr. August 
Baumhauer, dessen Aufgabe es war, einzelne Kapitel der frü- 
heren Auflage umzuarbeiten, zu ergänzen und zu berichtigen. Seit 
40 Jahren sind natürlich auch für die Geschichte Waldshuts in den 
Urkundenbüchern, den Historischen Zeitschriften und in einzelnen 
Abhandlungen wichtige Beiträge erschienen, die seinerzeit Birken- 
mayer nicht vorlagen. Wir denken nur an die neueren Forschungen 
über die Bauernkriege in Oberbaden, die Reformationszeit usw. Des- 
gleichen haben die neueren Forschungen der alten Zeit durch’ die 
Ausgrabungen, wie sie Professor Heck-Waldshut leitete, für die 
Urzeit wertvolles Material zutage gefördert. Es ist ein Verdienst 
des Neuherausgebers der Geschichte von Waldshut, diese neue 
Literatur gewissenhaft verwendet zu haben. Ein weiteres Verdienst 
bestand darin, dass er die mit ı805 schliessende Geschichte Walds- 
huts fortsetzte in kurzern Überblick über die Geschichte des ı9. Jahr- 
hunderts in politischer wie kirchlicher Hinsicht. Es lässt sich natür- 
lich die Frage aufwerfen, ob es nicht besser gewesen wäre, die ganze 
Anlage der Geschichte einer so bedeutenden Stadt am Oberrhein 
ganz anders aufzubauen, als es Birkenmayer vor 4o Jahren getan 
hat, und etwa die politische Geschichte in schönem, straffem Über- 
blick, dann die so wichtige Geschichte des kirchlichen Lebens in 
der Stadt und die Beiträge zur Kultur- und Rechtsgeschichte wieder- 
um in eigenen Kapiteln zu behandeln. Denn auf all diesen Gebieten 
ist die Geschichte der Stadt noch lange nicht ausgeschöpft. Man 
braucht nur einen Blick in die Urkunden des Stadt- und Pfarr- 
archivs Waldshut zu werfen, die Birkenmayer für die Badische 


Buchbesprechungen 333 


Historische Kommission gesammelt und nun aufs neue im Anhange 
(ob dies nötig war, da die Oberrheinische Zeitschrift doch noch jeder- 
mann zugänglich ist?) abgedruckt wurden. Immerhin ist die Arbeit 
des Bearbeiters der 2. Auflage anzuerkennen, wie auch die Aus- 
stattung des Werkes durch den Verlag von Zimmermann dazu 
angetan ist, dem Büchlein viele Leser in der Heimat zu erwerben. 
Reichenau Rieder. 


Heimatgeschichte des Bezirks Schwetzingen. Ein 
Beitrag zur Geschichte der badischen Pfalz; von E. Seyfried. 
Ketsch a. Rh. Selbstverlag des Verfassers. 1925. V +409 S. — Im 
Vergleich mit anderen Ortsgeschichten zeichnet sich das vorliegende 
Buch besonders dadurch aus, dass der Verfasser bestrebt ist, neben 
der Schilderung der vor- und frühgeschichtlichen Besiedelung des 
Landes, der Hauptereignisse zur Zeit der Römer und der Einfüh- 
rung des Christentums, den Leser in gemeinverständlicher Weise 
mit kultur-, verfassungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen 
“ ınnerhalb des zur Darstellung gebrachten Gebietes vertraut zu 
machen. Die Grundherrschaften, Herrschaftlichen Gerechtsame und 
ihre Auswirkungen, Dorfverwaltung und Hofgerichte, Weidebetrieb 
und Forstwirtschaft, die Rheinschiffahrt, Masse und Münzen sowie 
ein Überblick über die Flurnamen und den »Kirchheimer Zehnt« 
werden eingehend im ersten Teile besprochen, während der zweite 
wertvolle Beiträge zur Geschichte der Städte Schwetzingen und 
Hockenheim und der Gemeinden: Plankstadt, Oftersheim, Edingen, 
Friedrichsfeld, Reilingen, Ketsch mit Insultheimer Hof, Brühl und 
Rohrdorf, Lussheim und Neulussheim bringt. In der verdienst- 
vollen Heranziehung und Bearbeitung eines weitverzweigten Quellen- 
materials, sowie der Tatsache, dass das vorliegende Buch in erster 
Linie sder Schule und allen Heimatfreunden gewidmet ist« und so- 
mit allen etwas bieten soll, liegt die Ursache der weitläufigen mit- 
unter nicht ganz klaren Darstellung, deren Wert trotz einiger Un- 
stimmigkeiten im allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Indessen 
ergibt die Gleichsetzung der Amtsgewalt von Graf und Zentenar 
in der Karolingerzeit (S. 21) sowie die daraus abgeleitete Entwick- 
lung des Schultheissenamtes ein völlig falsches Bild. Man ver- 
gleiche hierzu u.a. Schröder-Künssberg, Deutsche Rechtsgeschichte, 
VI. Auflage, 1922, S. ı33ff. Ähnlich geht es mit der sogenannten 
Pfälzer Arrogation von 1452, I. 13 (S. 89), denn der Leser erhält 
unwillkürlich den Eindruck, als ob die Pfalzgrafen bei Rhein erst- 
mals unter Friedrich dem Siegreichen in den Besitz der Kurwürde 
gelangt seien. Zu dem auf S. ırı versuchten Vergleich zwischen 
dem Geldwert des ız2., 14. und 16. Jahrhunderts mit dem Mark- 
wert der Vorkriegszeit zwecks richtiger Einschätzung der wirtschaft- 
lichen Verhältnisse muss bemerkt werden, dass solche Versuche 
rein rechnerisch zu einem Resultat führen können, für eine Beur- 
teilung der tatsächlichen Verhältnisse aber keinerlei Gewähr bieten, 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 22 


334 Buchbesprechungen 


und von allen Fachleuten auf dem Gebiete der Wirtschaftsgeschichte 
schon längst aufgegeben sind. — Alles in allem aber hat sich der 
Verfasser mit seiner Arbeit ein grosses Verdienst um die Heimat- 
geschichte erworben. H.D.S. 


Verhandlungen und Wissenschaftliche Abhand- 
lungen des 22. Deutschen Geographentages zu Karls- 
ruhe, 7. bis 9. Juni 1927. Hrsg. von Edwin Fels. Breslau, 
Ferdinand Hirt 1928. — Der mit Abbildungen und ı Tafel gut aus- 
gestattete ansehnliche Band ist in die beiden Teile: Bericht und Ver- 
lauf — und Abhandlungen des 22. Deutschen Geographentages 
gegliedert. Im ersten mehr geschäftlichen Teil ist uns der Bericht 
über die geographische Ausstellung besonders wertvoll. Es findet 
sich darin u.a. die ausführliche Liste der in der von Friedrich 
Gautier 7, Herrenalb, bearbeiteten historischen Abteilung aufge- 
stellten Karten mit Angabe der Signaturen veröffentlicht. Es ist 
dies ein begrüssenswerter Anfang eines Gesamtkatalogs der ober- 
rheinischen historischen Kartenwerke. Nur dürfte dieses Verzeich- 
nis an dieser Stelle etwas zu versteckt stehen. Im zweiten Teil, den 
wissenschaftlichen Abhandlungen, nehmen die Berichte über die 
Forschungsreisen: Spiess, »Meteor«-Expedition, usw. — dank der 
Hilfe der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft ist eine 
verhältnismässig grosse Zahl Geographen im Ausland gewesen — 
den breitesten Raum ein. Die oberrheinische Landeskunde nimmt 
im Gegensatz zur Festschrift, die nur ihr gewidmet war, in den 
Abhandlungen nur eine untergeordnete Stellung ein. Gotthold 
Knödler, Die Besiedlung des nordöstlichen Schwarzwaldes, und 
Friedrich Metz, Das Oberrheinland aıs Ein- und Auswande- 
rungsgebiet, allein sind oberrheinisch-landeskundliche Studien. 
Fritz Klute, Boden, Vegetation, Siedlung, Volk und Rasse Ober- 
hessens in zeitlicher Entwicklung, berührt kaum oberrheinische 
Fragen. Knödler betrachtet in seiner Arbeit, seinem Beitrag zur 
geographischen Heimatforschung und ihrer Verwertung in der 
Schule«, die Besiedlung des nordöstlichen Schwarzwaldes natürlich 
vom geographischen Standpunkt aus. Lebensgrundlagen, Lebens- 
bedingungen, Art und Verbreitung der Siedlungen werden erörtert. 
Er betont die starke Abhängigkeit der Siedlungen vom Boden. 
Historische Gedankengänge treten in den Hintergrund. Dagegen 
bietet gerade auch dem Historiker sehr viel an Stoff und Anregung 
die Abhandlung von Friedrich Metz. In inniger Verknüpfung 
historischer und geographischer Betrachtungsweise bringt der be- 
kannte Geograph der Oberrheinlande eine glänzende Skizze der 
Ein- und Auswanderungen und damit eine Erklärung des bunten 
Bevölkerungsbildes, das sich jetzt in den Oberrheinlanden findet. 

Von den schulgeographischen Abhandlungen sind: Michael 
Walter, Der Schulgeograph als Heimatforscher, und Sebald 
Schwarz, Die Statistik im Erdkundeunterricht, wohl vor allem dem 


Buchbesprechungen 335 


Schulhistoriker in ihrer methodischen und didaktischen Auffassung 
von Interesse. Wilhelm Pessler, Neue Ziele der deutschen 
Volkskunde und ihre Bedeutung für die deutsche Schule, darf die 
Anteilnahme eines grösseren Kreises beanspruchen. Der deutsche 
Volkstumsatlas, dessen Schaffung Pessler so warm vertritt, bedarf 
der Mitarbeit des Historikers in stärkstem Masse. Hier bietet sich 
ein ergiebiges Arbeitsfeld. Die Ausführungen Paul Walthers 
über die amtlichen Kartenwerke Badens und die flusskundliche 
Abhandlung Theodor Rehbocks berühren nicht das Interesse- 
gebiet des Historikers. Oehme. 


In der Festschrift: Karl Koetschau von seinen Freun- 
den und Verehrern zum 60. Geburtstag am 27. März 1928, 
Düsseldorf 1928, veröffentlicht S. 171—ı75 Friedrich Fries 
einen Brief von Hans Thoma vom 29. Januar 1898, den Fries 
aus Anlass einer Arbeit über W. Schirmer in der Frankfurter Zei- 
tung erhielt, und aus dem das Verhältnis des Meisters zu seinem 
Lehrer näher bestimmt und Einblick in die Zustände der Karls- 
ruher Kunstschule gewonnen werden kann. RL. 


Unter dem »patronage de la faculte de droit et de sciences 
politiques et de la faculte des lettres de l’Universit& de Strasbourge 
erscheint bei der Imprimerie Alsacienne in Strassburg eine neue 
Reihe: Collection d’etudes sur l’histoire du droit et des 
institutions de l’Alsace. Da Besprechungsexemplare bislang 
nicht zu erhalten waren, kann hier nur auf die Titel der bis jetzt 
erschienenen Hefte hingewiesen werden. ı. Theodore Tyc, 
L’immunite& de l’abbaye de Wissembourg. (1927.) 2. Adam 
Vetulani, Le grand chapitre de Strasbourg (des origines 
ala fin du XIII® siecle). (1927.) 3. Felix Ponteil, La situation 
economique du Bas-Rhin au lendemain de la revolution 
frangaise. (1927.) PL: 


227 


Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI- XL 65* 


Schmid,H.A. Gemäldeund Zeichnungen von Matthias Grünewald. XXIV, 725. 
Schmidt, A. Beiträge zur älteren Druckgeschichte der Schweiz. XXIII, 592. 
Schmidt, Ch. Die geheimen Pläne der deutschen Politik in Elsass-Lothringen 
(1915— 1918). XAXIX, 145. 
Schmidt, H. Badische Leibgrenadiere bei Loretto. XXXII, 490—492. 
Schmidt, J. Grabungen und Funde in Kirchen. XXV, 212. 
Schmidt, L. Das Korps Wrede im Feldzug ı814. XXIV, 185. 
— Geschichte der deutschen Stämme bis zum Ausgang der Völkerwanderung. 
XXXVI, 484—485. 
Schmidt, R. Der verschollene Zivilprozessentwurf Friedrich Brauers und das 
Anfangsstadium der deutschen Justizreform. XAXIX, 733—734. 
Schmidt, W. Chronik der Gemeinde Bauschlott. XXIII, 58r. 
Schmitt, ©. Oberrheinische Plastik im ausgehenden Mittelalter, eine Auswahl. 
XXXIX, 314—315. 
Schmitz, R. Der Zustand der süddeutschen Franziskaner-Conventualen im 
Ausgang des Mittelalters. XXXI, 464—467. 
Schnabel, F. Der Zusammenschluss des politischen Katholizismus in Deutsch- 
land. XXVI, ıyzı. 
— Geschichte der Ministerverantwortlichkeit in Baden. XXXVIII, 100. 
Schneider, A. Geschichte der Familie Widt, ein Beitrag zur Stammesgeschichte 
des Freiherrengeschlechts Heyl zu Herrnsheim. XXXI, 307— 308. 
Schneider, E. Bilderatlas zur Württembergischen Geschichte. XXIX, 
352-353. 
Schneider, F. Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahrzehnt 
nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803—1813). XXX, 
“ 129—133. 
Schnetz,J. Die rechtsrheinischen Alamannenorte des Geographen von Ravenna. 
XXXV, 462—404. 
Schnyder, W. Untersuchungen über die Bevölkerung der Stadt und Land- 
schaft Zürich vom XIV. bis XVII. Jahrhundert. XXXIX, 632—633. 
Schnütgen, A. Briefe von Andreas Räs an Georg Benkert. XAXVI, 358— 359. 
Schoch, F. Die Aufhebung der Abtei Rheinau. XXXVII, 240—241. 
Schön, Th. Bibliographie der Württembergischen Geschichte. Bd. III. 
XXIl, 540. 
— Geschichte der Familie Duvernoy. XXIV, 551. 
— Geschichte des markgräflich badischen Hofpredigers Joh. Jac. Eisenlohr 
bis zu seinem Eintritt in badische Dienste. ÄNIII, 555. 
Schönemann, O. Das Elsass und die Elsässer von der ältesten Zeit bis zum 
Jahre 610 n.Chr. XXII, 726—727. 
Schofer, J. Bischof Lothar von Kübel. XXVII, 187—188. 
Scholte, J. H. Probleme der Grimmelshausenforschung. XNVIII, 177— 178. 
Scholz, J. Hans Thoma und seine Weggenossen. XNV, 2ı1. 
Scholz, v.,W. Der Bodensee. XXXVII, 248. 
Schott, K. Die Entwicklung der Kartographie des Elsasses. XXX, 135. 
Schottenloher, K. Die liturgischen Druckwerke Erhard Ratdolts aus Augs- 
burg 1485— 1522. XNXXVIII, 179— 180. 
— Jakob Ziegler aus Landau an der Isar. XXVI, 177—179. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. XLI. 4. V 


66* Siebert 


Schragmüller, E. Die Bruderschaft der Borer und Balierer von Freiburg 
und Waldkirch. ÄXÄXXI, 158—159. 
Schreiber, N. L. Manuel de l’amateur de la gravure sur bois. XXVI, 374— 375. 
Schreibmüller, H. Bayern und Pfalz 1816—-1916. XXXI, 469. 
— Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz. 2. Teil. XXX, 487. 
— Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz. ı. Teil. XXVIII, 721. 
— Georg Friedrich Dentzel. XXVI, 725. 
— Pfälzer Reichsministerialen. XXVI, 362— 363. 
Schrieder, H. Zur Entstehungsgeschichte des Ottheinrichsbaues. XXVIII. 
345347. 
Schröder, E. Der Dichter der Guten Frau? XXIII, 385. 
Schröder, K. Studien über die Renaissancegärten in Oberdeutschland. 
XXVII, 725. 
Schröder, R. Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. 5. Auflage: XXIII, 
181. 6. Auflage: XXXV, 120—121. 
Schüpferling, M. Die Tempelherren in Deutschland. XXXIV, 138—139. 
Schüssler, W. Die Tagebücher des Freiherrn R. von Dalwigk zu Lichtenfels 
aus den Jahren 1860—1871. XXXV, 468—471. 
Schütte, M. Der schwäbische Schnitzaltar. XXIII, 587—591. 
Schuhmacher, K. Amalie von Jülich-Cleve-Berg. XXIX, 579. 
— Sıedelungs- und Kulturgeschichte der Rheinlande von der Urzeit bis in 
das Mittelalter. Bd. I. XXXVII, 486. 
Schulte, A. Der Adel und die deutsche Kirche im Mittelalter. XXVII, 
365— 368. 
— Frankreich und das linke Rheinufer. XXXIV, 270—271. 
Schulte, J. H. Hybspinthal. XXVI, 571. 
Schultz, F. Gottlieb Konrad Pfeffel und die Militärschule in Kolmar. XXIII, 
578—579. 
— Sebastian Brant, Das Narrenschiff. XXVIII, 732—735. 
— Steinmar im Strassburger Münster. XXXVIII, 103. 
Schulze, A. Die örtliche und soziale Herkunft der Strassburger Studenten 
1621—1793. XL, 658—660. 
Schwaederle, A. Vorgermanische Fluss- und Bachnamen im Elsass. XXVIIJ, 
526—527. 
Schwarz, R. Johannes Calvins Lebenswerk in seinen Briefen. XXV, 373—374. 
Schwarzweber, H. J. Die Landstände Vorderösterreichs im XV. Jahrhundert. 
XXIV, 373. 
Schweitzer, G.E. Der Reformator Bucer. XXX, 672—673. 
Schweizer, s. Urkundenbuch. 
Scott,S.H. Die Strassburger Drucker Martin und Johann Schott. XXVIJ, 356. 
Scriptores rerum Germanicarum, Hofmeister, A. Ottonis de Sancto Blasio 
chronica. XXIX, 153. 
Secker, H.F. Die frühen Bauformen der Gotik in Schwaben. XXVII, 376. 
Seltenheiten aus süddeutschen Bibliotheken in getreuen Nachbildungen. 
Herausg. v. E. Freys, O.Glauning, E. Petzet. Bd.Iu.IIl.. XXVII, 


535530. | 
Semler, A. Die Pilgerreise des Johann von Bodman. XXVI, 565. 


Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XX1—XL 67" 


Semrau, A. Jost Ludwig Dietz und die Münzreform unter Sigismund I. 
XXII, 180. 
Siebeck, W. Der Heidelberger Verlag von Jakob Christian Benjamin Mohr. 
XL, 655. 
Siebert, A. Korps Suevia zu Freiburg i. B. in der Zeit seines ıoojährigen Be- 
stehens (1815—ı915). XXXI, 160. 
Siebert, K. Marie Ellenrieder als Künstlerin und Frau. XXX], 318—320. 
Siebertz, P. Karl Fürst zu Löwenstein. XXXIX, 493—494. 
Siegfried, P. Basels Strassennamen. XXXVII, 119—120. 
— Der erste badische Aufstand des Jahres 1848 und seine Wirkungen auf 
Basel und die Schweiz. XL, 544. 
Silberschmid, W. Die Regelung des pfälzischen Bergwesens. XXIX, 
167— 168. 
Sillib, R. Schloss und Garten in Schwetzingen. XXIII, 180. 
Sittenberger, H. Kaspar Hauser. XL, 341— 344. 
Sitzman, E. Dictionnaire de biographie des hommes celebres de l’Alsace 
depuis les temps les plus recules jusqu’& nos jours. Bd. I (A—J) XXIV, 
„17 bis 719. 
— Dictionnaire de biographie des hommes celebres de l’Alsace depuis les 
temps les plus recul&s jusqu’& nos jours (K—Z). Bd. II. XXV, 714—715. 
Sohm, W. Die Schule Johann Sturms und die Kirche Strassburgs in ihrem gegen- 
seitigen Verhältnis 1530—1581. XXVIII, 728—731. 
Sondheim, M. Thomas Murner als Illustrator. XXVII, 377—378. 
Souchon, J. Rastatt, L’assassinat des ministres francais le 28 avril 1799. 
XXIII, 176. 
Spahn, M. Strassburger Beiträge zur neueren Geschichte. Bd.I. Heft ı—3. 
XXII, 543—546. 
Spemann, A. Joh. Heinrich Dannecker. XXVI, 566-567. 
Stachel, P. Seneca und das deutsche Renaissancedrama. XXIII, 386. 
Stahl, E.L. Joseph von Auffenberg und das Schauspiel der Schillerepigonen. 
XXVIJ, 381—382. 
Stählin, K. Geschichte Elsass-Lothringens. XXXVI, 117—120. 
Stammler, R. Die Rechtshändel des Johann Gutenberg. XXVIII, 340 —341. 
Staub, J. Dr. Johann Fabri, Generalvikar von Konstanz (1518— 1523) bis zum 
offenen Kampf gegen M. Luther. XXVII, 372—375. 
Stehle, B. Aus dem früheren Schulleben des Städtlein Rappoltsweiler. 
XXIV, 191. 
— Der Philantropismus und das Elsass. XXIX, 579-532. 
Stein, E.L. Geschichte des Kollegialstiftes Jung-Sankt-Peter zu Strassburg 
von seiner Gründung bis zum Ausbruch der Reformation. XL, 662—663. 
Stein, H. Bibliographie generale des cartulaires frangais ou relatifs & l’histoire 
de France. Bd. IV. XXIII, 372—373. 
Stein, J. H. Der deutsche Heilige im Petersdom Papst Leo IX. XXXIX, 620. 
Steinacker, s.: Regesta. 
Steiner, G. Napoleon I. Politik und Diplomatie in der Schweiz während der 
Gesandtschaftszeit des Grafen Auguste de Talleyrand. XXII, 729—730 
— Rheinbund und Königreich Helvetien. 1805 bis 1807. XXXV, 357—360 
vV*r 


68* Siebert 


Steinhausen, G. Geschichte der deutschen Kultur. 2. Auflage. 2 Bände. 
XXIX, 735—738. 

Steinmeyer, v.E. Die Matrikeln der Universität Altdorf. XXIX, 177—1ı78. 

Stemmer, W. Zur Geschichte des Waisen-, Toll- und Krankenhauses, sowie 
Zucht- und Arbeitshauses in Pforzheim. XXX, 129. 

Stenzel, K. Die Politik der Stadt Strassburg am Ausgang des Mittelalters 

‘ in ihren Hauptzügen dargestellte. XXXII, 153—157. 

Stich, H. Franz Lerse als Gymnasiast in Zweibrücken (1763— 1765). XXVI], 571. 

Stiefel, ©. Geschichte der Burg Hohenklingen und ihrer Besitzer. XXXVII, 
376. er 

Stimming, M. Die Wahlkapitulationen der Erzbischöfe und Kurfürsten von 
Mainz (1233—ı1788). XXIV, 543. 

Stockhorn, O. Frhr. v. Der Feldzug der Großherz. badischen Truppen unter 
Oberst Freih. Karl v. Stockhorn gegen die Vorarlberger und Tiroler 1809. 
XXV, 712—713. 

Stöckle, U. Die theologischen Ausdrücke und Wendungen im Tristan Gott- 
frieds von Strassburg. XXXI, 470—473. 

Stollreither, E. Ein deutscher Maler und Hofmann. Lebenserinnerungen 
des Joh. Christian v. Mannlich 1741—ı822. XXVI, 729—732. 
Stolze, W. Die Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1870. XXVIII, 

339-340. 

Stouff, L. Comptes du domaine de Catherine de Bourgogne, duchesse d’Au- 
triche, dans la Haute-Alsace. XXII, 733—734. 

— Le livre des fiefs alsaciens mouvants de l’Autriche sous Catherine de 
Bourgogne duchesse d’Autriche. XXVI, 174—175. 

Strach, G. Der keltische und römische Einfluss auf den Städtebau im Elsass. 
XXX, 123—125. 

Stratz, R, Kaspar Hauser. XL, 341— 344. 

Straub, K.J. Die Oberrheinschiffahrt im Mittelalter mit besonderer Rück- 
sicht auf Basel. XXVIII, 341— 342. 

Strauss, E. Jacob Burckhardts Briefe an seinen Freund Friedrich von Preen 
1864— 1893. XXXVII, 491—493. 

Strich, M. Liselotte und Ludwig XIV. XXX, 303—304. 

Strickler, J. Aus der Zeit des Rastatter Kongresses. XXI, 522. 

Strieder, J. Studien zur Geschichte kapitalistischer Unternehmungsformen. 
AXXXIX, 633—635. 

Stromeyer, H. Zur Geschichte der badischen Fischerzünfte,. XXVI, 743—744. 

Stürzenacker, A. Das Kurhaus in Baden-Baden und dessen Neubau 1913 bis 
1917. XÄXXIV, 531—532. 

Stuttgart, Führer durch die Staatssammlung vaterländischer Altertümer in 
Stuttgart. XXIV, 181—182. 

Stutz, U. Das Habsburgische Urbar und die Anfänge der Landeshoheit. 
XXI, 353. 

— Die Einführung des allgemeinen Pfarrkonkurses im Grossherzogtum 
Baden. XNXVI, 568—570. 
Sudhoff, K. Brunschwigs Anatomie. XXIV, 541—542. 
— Lasstafelkunst in Drucken des XV. Jahrhunderts. XXIV, 542. 


Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI—XL 69" 


Süss, G. Geschichte der Reformation in der Herrschaft Rappoltstein. I. Teil: 
Bis 1648. XXXI, 467—460. 

Süssmann, A. Die Judenschuldentilgungen unter König Wenzel. XXII, 
540-541. 

Sutter, O.E. Aus badischen Kalendern. XXXVI, 123—124. 

Taurines, de, G. La grande-duchesse Stephanie de Bade et la reine Hortense. 
XXIX, 159—160. 

Tettnang, Beschreibung des Oberamtes Tettnang. XXXIV, 269—270. 

Thimme, H. Das Kammeramt in Strassburg, Worms und Trier. XXX, 305 
bis 307. 

Thode, H. Hans Thoma. XXV, 210—211. 

Thoma, H. Aus dem Winter des Lebens. XXXV, 123. 

— Zeichnungen von Hans Thoma. XXXVI, 493. 

Thommen, R. Schriftproben aus Basler Handschriften des XIV. bis XVI. 
Jahrhunderts. XXIII, 372. 

Thorbecke, P. Aus Deutschlands Sturm- und Drangperiode. XXV, 200. 

— s.: Roth. 

Thudichum, F. Die Diözesen Konstanz, Augsburg, Basel, Speier, Worms 
nach ihrer alten Einteilung in Archidiakonate, Dekanate und Pfarreien. 
XXII, 363— 364. 

Tobler, G. Aus Karl Mathys Schweizerzeit. XXI, 352. 

Traumann, E. Von grossen und kleinen Männern in Heidelberg. XL, 657. 

Tritscheller, W. Die Lenzkircher Handelsgesellschaften. XXX VIII, 102— 103. 

Tschamber, K. Der deutsch-französische Krieg 1674—75. XXII, 181— 183. 

Tumbült, G. Das Fürstentum Fürstenberg von seinen Anfängen bis zur 
Mediatisierung im Jahre 1806. XXIII, 772—774. 

Turba, G. Reichsgraf Seilern aus Ladenburg am Neckar 1646-1715. 
XXXVIII, 223—225. 

Ulmann, H. Denkwürdigkeiten aus dem Dienstleben des Hessen-Darm- 
städtischen Staatsministers Du Thil 1803—1848. XXXVII, 489—491. 

Ungerer, E. Elsässische Altertümer in Burg und Haus, in Kloster und Kirche. 
ı. Halbband: XXVII, 715—717. 2. Halbband: XXIX, 339. 

UrkundenderKirchenschaffnei Ingweiler. Herausgeg. von E. Herr. XXIII, 179. 

Urkunden und Regesten der Stadt und Vogtei Rufach (1350—1500). 
Herausgeg. v. Th. Walter. XXIX, 161. 

— zur Baugeschichte des Strassburger Münsters. Herausgeg. v. P. Wentzke. 
XXIII, 385. 

Urkundenbuch der Stadt Basel. Bd. VI, bearb. v. A. Huber, XXIII, 574— 576. 
— der Stadt Basel, Bd. IXu.X, bearb. v. R. Thommen. XXIII, 574—576. 
— der Stadt Basel, Bd. XI, bearb. v. A. Huber. XXV, 708—710. 

— der Stadt Heilbronn, Bd. II, bearb. v. M.v. Rauch. XXIX, 155. 

— des Klosters Heiligkreuztal, bearb. v. A. Hauber. XXIXN, 154—155. 

— Hohenlohesches, Bd. Ill, bearb. v. K. Weller und Ch. Belschner. XXIX, 
153—154." 

— der Freiherren von Müllenheim-Rechberg, bearb. v. H. u. A. von 
Müllenheim-Rechberg. XXXI, 148. 

— Thurgauisches, Bd. IH, bearb. v. F. Schaltegger. XL, 546—548. 


70" Siebert 


Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, bearb. von J. Escher u. 
P. Schweizer. Bd. VII u. VIII: XXVII, 527—529. Bd. IX: XXXI, 
146—147. Bd. X: XXXI, 637—638. Bd. XI: XXXV, 353—354. 

— Siegelabbildungen zum Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich. 

XXXV, 231—232. 

Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen. Herausgeg. vom Staats- 
archiv. XXIII, 377—379. 

Usteri, E. Das öffentlich-rechtliche Schiedsgericht in der schweizerischen 
Eidgenossenschaft des XIII. bis XV. Jahrhunderts. XL, 668—670. 

Vaconius, F. Beiträge zur Geschichte der Familie Vaconius. XXVIII, 352. 

Valdenaire,A Ausden Briefen Friedrich Weinbrennersan Joh. Ludw. Klüber. 
XXVIII, 732. 

— Friedrich Weinbrenner. XXX, 135. 

— Friedrich Weinbrenner, sein Leben und seine Bauten. XXXV, 243— 244. 
Valentin, C. Theater und Musik am Leiningischen Hofe. XXXVII, 375. 
Veit, A.L. Kirche und Kirchenreform in der Erzdiözese Mainz im Zeitalter 

der Glaubensspaltung und der beginnenden tridentinischen Reformation 
(1517—1618). XXXVI, 120. 

— Mainzer Domherren vom Ende des XVI. bis zum Ausgang des XVII. 
Jahrhunderts in Leben, Haus und Habe. XXXIX, 336. 

Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Aarau. I. Wappenbuch der Stadt 
Aarau. XXXIII, 448. 

Vigener, F. Die Mainzer Dompropstei im XIV. Jahrhundert. Aufzeichnungen 
über ihre Besitzungen, Rechte und Pflichten aus den Jahren 1364— 1367. 
XXIX, 740741. 

— Ketteler, ein Bischofsleben des neunzehnten Jahrhunderts. XAXXIX, 

490—493. 
— Kuno von Falkenstein und Erzbischof Gerlach von Mainz in den Jahren 
1354—58. XXAIJ, 180. 
— Synodalstatuten des Erzbischofs Gerlach von Mainz von 1355 und 1356. 
XXI, 518. 

Vischer, E. Die Schloss-(Stifts-)kirche zum heiligen Michael in Pforzheim. 
XXVI, 749-750. 

— Die Universität Basel 1460—1910. XXVI, 723—724. 

Vochezer, J. Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg. Bd. III: XXIII, 
581—582. 

Vogel, K. Geschichte des Zollwesens der Stadt Freiburg i. Br. bis zum Ende 
des XVI. Jahrhunderts. XXVII, 178—134. 

Vogt, E. Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgründung. XXXIII, 
607—608. 

— Erzbischof Mathias von Mainz (1321—28). XXI, 516. 

Volderauer, R. Neun Monate an der Westfront. XXX], 160. 

Volk, G. Der Odenwald und seine Nachbargebiete. XXII, 185. 

Volkskunde im Breisgau. XXII, 345. ® 

Vollmer, H. Die Illustratoren des Beschlossen gart des rosenkranz Mariae 
(Baldung.) XXIV, 549—550. 

Vomstein, K. Schloss Hegne am Bodensee. XXXVIII, 107. 


Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI—XL 7ı" 


Vouilli&eme, E. Monumenta Germaniae et Italiae typographica, Lieferung 9. 
XXVIII, 341. 
Wackernagel,R. Geschichte der Stadt Basel. Bd. I: XXII, 546—550. Bd. II, 
1: XXVI, 736—739. Bd. II, 2: XXXII: 481—484. 
— Geschichte des Elsasses. XXXIV, 524—527. 
— Humanismus und Reformation in Basel. XXXIX, 136— 138. 
Wackernagel u. Bächtold. Katalog des schweizerischen Wirtschaftsarchivs 
in Basel. XXXI, 146. 
Waga, F. Welsch-Gattung. XXVI, 188-189 
Wagner, E. Die Turmberg-Ruine bei Durlach. XXXIII, ı51. 
— Fundstätten und Funde im Grossherzogtum Baden. I. Teil: Das badische 
Oberland. XXIV, 179—181. 
Wagner, G. Untersuchungen über Standesverhältnisse elsässischer Klöster. 
XXVII, 368—370. 
Wahl, A. Das Frankfurter Kaiserkrönungsprojekt im Dezember 1870. 
XXIX, 160. 
Wahrheit, H. Die Burglehen zu Kaiserslautern. XXXV, 123—124. 
Walbrach, C. Goethes Schwager Johann Georg Schlosser und der Fürsten- 
bund. XXXVIII, 225. 
Waldeck, F. Alte Mannheimer Familien. XXXVI], 128; XXXVIII, 107— 108; 
XXXIX, 146—147; XL, 172—173. 
Waldenmaier, H. Die Entstehung der evangelischen Gottesdienstordnungen 
Süddeutschlands im Zeitalter der Reformation. XXXII, 638—639. 
Waldenspul, A. Die gotische Holzplastik des Laucherttales in Hohenzollern. 
XXXIX, 131—132. 
Waldner, E. Kurzer Überblick über die Geschichte der Stadt Colmar. XXX, 
486487. 
— Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv zu Colmar. XXIII, 374—376. 
Waldtschmidt, W. Altheidelberg und sein Schloss. XX1V, 537. 
Wallau, H. Gutenberg Techniker und Künstler. XXII, 190. 
Wallner, B. Sebastian Virdung von Amberg. XXVII, 188. 
Walter, F. s. Mannheim. 
Walter, M. Kleiner Führer für Heimatforscher. XXXIX, 311—312. 
Walter, Th. Alte Zehnt- und Gültenrechte des Basler Domstifts im Ober- 
elsass.. XXVII, 533. 
— Regesten der Stadt Rufach. XXIV, 380—383. 
— Revolutionstage in Rufach (1787—1800). XXIX, 161. 
Walther, A. Geldwert in der Geschichte. XXVII, 731—732. 
Walther, Th. s.: Urkunden und Regesten. 
Wartmann, W. Les vitraux suisses au musee du Louvre. XXIII, 591. 
Wecken, E. Vorschläge über Einrichtung der Regierung in der Grafschaft 
Wertheim aus den Jahren 1621 u. 1622. XXVI, 369. 
— Beiträge zur Münsgeschichte der Grafschaft Wertheim. XXVI, 369— 370. 
Weise, G. Die gotische Holzplastik um Rottenburg, Horb und Hechingen. 
XXXVII, 497—498. 
— Untersuchungen zur Geschichte der Architektur und Plastik des frühe- 
ren Mittelalters. XXX/II, 291. 


72° Siebert 


Weiss, J. Die deutsche Kolonie an der Sierra Morena und ihr Gründer Kaspar 
v. Thürriegel, ein bayr. Abenteurer des XVIII. Jahrhunderts. XXII, 728. 
Weiss, J.G. Geschichte der Stadt Weinheim an der Bergstrasse. XXVII, 
361— 362. 
Weistümer. Verzeichnis der hessischen Weistümer. XXXII, 340. 
Weller, K. Geschichte des Hauses Hohenlohe, 11. Teil. XXVI, 540—541. 
— Württembergische Geschichte. XXVI, 556. 
— s.: Urkundenbuch. 
Wenck,K. Stellung des Erzstiftes Mainz im Gange der deutschen Geschichte. 
XXIV, 720. 
Wendland, H. Martin Schongauer als Kupferstecher. XXIII, 194. 
Wendt, G. Lebenserinnerungen eines Schulmannes. XXIV, 725—726. 
Wentzcke, P. Anfänge der Freiburger Burschenschaft. XXVIII, 170—ı71. 
— Der deutschen Einheit Schicksalsland. Elsass-Lothringen und das Reich 
im XIX. und XX. Jahrhundert. XXXVIIL, 225—227. 
— Die erste deutsche Nationalversammlung und ihr Werk. XXXIX, 143. 
— Geschichte der deutschen Burschenschaft. XXXV, 238—239. 
— Geschichte der Stadt Schlettstadt. XXVI, 365. 
— Ungedruckte Urkunden zur Geschichte der Strassburger Bischöfe im 
XI. Jahrhundert. XXIV, 183— 184. 
— Zur Entstehungsgeschichte des Reichslandes Elsass-Lothringen. XXVIJ], 
175—177. 
— s. Urkunden und Regesten. 
Werminghoff, A. Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter. 
2.Aufl. XXIX, 739. 
Werner, v., A. Erlebnisse und Eindrücke 1870—1890. \XXI, 154—156. 
Werner. J. Die Entwicklung der Kartographie Südbadens im XV]. u. XVII. 
Jahrhundert. XXIN, 178—18o. 
— Poetische Versuche und Sammlungen eines Basler Klerikers aus dem 
Ende des XIII. Jahrhunderts. XXIV, 388. 
Werther, v., J. Erinnerungen und Erfahrungen eines alten Hoftheaterinten- 
danten. XXVI, 195— 196. 
Wetterer, A. Johann Adam Gärtner, Prediger und Kanonikus an der Stifts- 
kirche in Bruchsal. XXXIV, 527—528. 
Wetzel, M. Markdorf in Wort und Bild. XXV, 714. 
— Waldkirch im Eltztal. XNXVII, 529-531. 
Widmaier, A. Friedrich Prechter und der Strassburger Kapitelstreit. XXVII, 
164—-165. 
Wiedersheim, R. Lebenserinnerungen. XNXV, 360—362. 
Wieser, v., R. Grammatica figurata des Mathias Ringmann. XXI, 525. 
Wiest, H. Schwäbisches Geschlechterbuch, Bd. III. XXXIX, 132—133. 
Willburger, A. Die Konstanzer Bischöfe Hugo von Landenberg, Balthasar 
Merklin. Johann von Lupfen (1496—1537) und die Glaubensspaltung. 
XNNIV, 266—267. 
Wild, K. Karl Theodor Welcker, ein Vorkämpfer des älteren Liberalismus. 
NNIN, 346—332. 


Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI— XL 73: 


Wilhelm, F. Zur Frage nach der Heimat Reimars des Alten und Walthers 
von der Vogelweide.e XXXIII, 288—290. 

Wille, J. Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans. XXIII, 738; XXIII, 784. 

Wilms, B. Die Zunft zum Falkenberg in Freiburg i.B. XXXIX, 323—324. 

Wiltberger, OÖ. Die deutschen politischen Flüchtlinge in Strassburg 1830 bis 
1849. XXVI, 168—171. 

Winckelmann, O. Das Fürsorgewesen der Stadt Strassburg vor und nach der 
Reformation bis zum Ausgang des XV]. Jahrhunderts. XXXVIII, 
170—171. 

— Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525). 
XXX, 128—129. 
— s. Ficker. 
Windelband, W. Der Anfall des Breisgaus an Baden. XXIII, 580—581. 
— Staat und katholische Kirche in der Markgrafschaft Baden zur Zeit Karl 
Friedrichs. XXVIII, 342—345. 

Wingenroth, M. Wandgemälde der Konstanzer Augustinerkirche. XXIV, 

386—387. 
— Schwarzwälder Maler. XXXVII, 243. 
— Verschaffelt und das ehemalige Palais Bretzenheim. XXVI, 753—754. 

Winterfeld,v.,L. Die Kurrheinischen Bündnisse bis zum Jahre 1386. XXVIII, 


333—335- 
Wintterlin, F. Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. XXII, 
552-554. 


Wirtz, L. Franken und Alamannen in den Rheinlanden bis zum Jahre 496. 
XXVIII, 164—165. 

Wissenschaftliches Institut der Elsass-Lothringer im Reich. XL, 349— 350. 

Witkop, Ph. Heidelberg und die deutsche Dichtung. XXXIX, 621—622. 

Witte, H. Romanische Bevölkerungsrückstände in deutschen Vogesentälern. 
XXIII, 188. 

Wittich, W. Kultur und Nationalbewusstsein im Elsass. XXV, 204—206. 

Wöhrmann,O. Elisabeth von der Pfalz, Fürstäbtissin zu Herford (1667—168o). 
XXXVI, 357. 

Wohnlich, O. Das Pfarrarchiv und seine Ordnung. XXXV, 233. 

Wolf, G. Quellenkunde der deutschen Reformationsgeschichte. XXXVII, 
482—485. 

Wolff, R. Die Reichspolitik Bischof Wilhelms III. von Strassburg, Graf von 
Honstein (1506—1541). XXV, 370—372. 

Wolfram, G. Die Metzer Chronik des Jacque Dex (Jacques d’Esch). XXIII, 
376—377- 

— Oberpräsident Eduard von Moller und die elsass-lothringische Ver- 

fassungsfrage. XXXIX, 630. 

Woltmann, F. Pfalzgraf Otto von Burgund. XXIXN, 345. 

Wülfing, E.R. Bei badischen Truppen an der Westfront mit einem Liebes- 
gabentransport. XNXI, 307. 

Wülk, J., u.H.Funk, Die Kirchenpolitik der Grafen von Württemberg bis 
zur Erhebung Württembergs zum Herzogtum (1495). XXVIII, 715—717. 

Wündisch, F. Geschichtsübersicht für Elsass-Lothringen. XXX, 120—123. 


74" Siebert 


Württemberg. Das Königshaus und der Adel in Württemberg. XXVII, 539. 

— Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. XXXVI, 

108—1I1I1. 
— Sammlung geschichtlicher Lieder und Sprüche Württembergs. Herausgeg. 
v.K. Steiff u.G. Mehring. XXVIII, 350—352. 
Württembergische ländliche Rechtsquellen. Bd.I: Die östlichen schwäbi- 
schen Landesteile. Bearb. von F. Wintterlin. XXVI, 740—742. 
— Regesten von 1301—1500. 1. Abtlg. XL, 346348. 
Württembergischer Nekrolog 1917. XXXVII, 107—1ı08. 
Württembergisches Adels- und Wappenbuch. XXXIII, 601. 
Wuescher-Becchi. Die Abtei Allerheiligen zu Schaffhausen. XXXIV, 
143 —144. 

WyßB, B. Erinnerungen an Böcklin. XXXVI, 248. 

Zech v., K. u. Fr.v. Porbeck, Geschichte der badischen Truppen 1809. 
XXIV, 536. 

Zeller, A. Das Heidelberger Schloss. XXI, 165—166. 

Zeller, J. Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein welt- 
liches Chorherrenstift, und die kirchliche Verfassung des Stiftes. XXVI, 


746. ; 
Zeller, U. Bischof Salomo III. von Konstanz, Abt von St. Gallen. XXVI, 
163— 165. 


Zentner, W. Johann Peter Hebels Briefe an Gustav Fecht. XXXVI, 245—247. 

Zeumer, K., s.: Quellensammlung. 

Ziegler, J. s.: Schottenloher. 

Zimmermann, J. Das sogenannte ‚‚Rote Buch‘, ein kurpfälzisches Pfarrer- 
u. Lehrerverzeichnis aus dem ausgehenden XVI. Jahrhundert. XXVI, 
746—747. 

Zimmermann, K. Joh. W. Schirmer. XXXVII, 243—244. 

Zingeler, K. Th. Karl Anton, Fürst von Hohenzollern. XXVII, 360361. 

Zink, Th. Pfälzische Flurnamen. XXXIX, 134—135. 

Zinkgräf, K. Die ehrbare Bäcker- und Müllerzunft zu Weinheim a. d. Berg- 
strasse. XNXVII, 533—534. 


Die badische Landschaft: 


Mannheim. Die Stadt der Arbeit. 288 Seiten mit über ı50 Alı- 
bildungen und ı8 ganzseitigen Tafeln. Brosch. 6 RM., Ganzleinen 7,50 RM. 


Aus dem Inhalt: Die Stadtpersönlichkeit Mannheims, Rundfunkrede 
des Oberbürgermeisters Dr. Kutzer. Geologische Gestaltung der Land- 
schaft um Mannheim. Von A.Strigel. Aus der ältesten Geschichte des 
Neckardeltas. Von H. Gropengießer. Das Wachstum des Mannheimer 
Wirtschaftskörpers. Von W. Bartsch. Der industrielle Aufbau Mann- 
heims. Von A. Blaustein. Die Reißinsel als Naturschutzgebiet. Von 
W. Föohner. Das Mannheimer Rathaus. Von H.Esch. Mannheimer 
Bürgerhäuser des ı8. Jahrhunderts und ihre Meister. Von W. Hoffmann. 
Altes Mannheimer Kunsthandwerk. Von G. Jacob. Mannheims Baukunst 
einst und jetzt. Von G. A. Platz. Die Zukunftsgestaltung von Mannheim. 
Von J. Zizler. Der Mundartdichter Hanns Glückstein. Von Hermann Eris 


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Aus dem Inhalt: Der Kraichgau. Von Friedrich Metz. Die Oberflächen- 
gestaltung des Kraichgaus. Von A. Grimm. Das Steinzeitdorf auf dem 
Michelsberg. Von E. Wahle. Die Römer in Bruhrain und Kraichgau. 
VonE. Hirsch. Zur Baugeschichte der Stadt Bruchsal. Von F. Heiligenthal. 
Bretten, eine bLaugeschichtliche Betrachtung von B. Weiß. Das Fachwerkhaus 
in Eppingen. Von L. Schmieder. Sınsheim. Von F. Metz. Das Bruchsaler 
Schloßmuseum. Von A. Wetterer. 


Der Enz- und Pfinzgau. Gch. 6 RM., geb. 7,80 RM. 300 Seiten 
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Aus dem Inhalt: Die Landschaft am Nordrand des Schwarzwalds. 
Von F. Metz. Von der Geologie und Oberflächengestaltung des Enz- 
Pfinzgaus. Von F.Rohrer. Die Römer im Enz-Pfinz-Gebiet. Von 
W. Fischer. Pfinzgau und Enzgau vom 8.bis ı2. Jahrhundert. Von 
A.Krieger. Burgen und Schlösser im Enz- und Pfinzgau. VonH.D. Rösiger. 
Die bauliche Erscheinung der Ortschaften zwischen Pforzheim und 
Durlach. Von B. Weiß. Die gotische Dorfkirche zu Niefern bei Pforz- 
heim. Von H. Rott. Die Kirche zu Tiefenbronn bei Pforzheim und ihre 
Kunstwerke. Von H. Rott. Die Schloßanlage in Bauschlott. Von 
A. Valdenaire. Die Stadt Pforzheim. Von A. Kern. Durlacher Fayencen. 
Von H.E. Busse. 


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150 Abbildungen. 


Aus dem Inhalt: Auftakt. Von Hermann Burte. Die Bodenschätze des 
Markgräflerlandes. Von J. L. Wilser. Die Römer in der Markgrafschaft. 
Von K. Gutmann. Aus der Geschichte der freien Herren von Rötteln. 
Von O. Roller. Basel und die badische Markgrafschaft. Von R. Wacker- 
nagel. Das Kloster Weitenau. \on K.Seith. Zur Baugeschichte von 
Lörrach. Von H.Kayser. Schopfheim, ein Beitrag zu seiner Bauge- 
schichte. Von R. Faißt. Die Städte des hinteren Wiesentales. \on 
T. Humpert. Die Industrie des Markgräflerlandes. Von A. Maier. Die 
alemannische Mundart des Markgräflerlandes. Von A. Sütterlin. Die 
Markgräfler Voikstracht. \on A. R. Maier. Markgräfler Segensbräuche 
Von E. Fehrle. Kandern. Von H.E. Busse. 


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Die badische Landschaft: 


(Fortsetzung) 


Der Untersee. Brosch. 4 RM., Leinen 5,80 RM. zı2 Seiten mit ı80 
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Aus dem Inhalt: Der Untersee im Flugbild. Von W. Maerker. Die Geo- 
logie des Untersees. Von W.Schmidle. Die Fischerei im Untersee. 
Von J. Schmalz. Natur- und Vogelschutz am Untersee. Von H.Noll- 
Tobler. Das römische Konstanz. Von O.l.einer. Die Rat- und Zunft- 
häuser in Konstanz. Von P. Motz. Die Insel Reichenau. Von F. Metz. 
Die Baugeschichte der Stadt Radolfzell. Von K.Eiermann. Aus der 
Geschichte der Mettnau. Von A.Feßler. Burgen und Schlösser am 
Untersee. Von A. Reisser. 


Der Überlinger See. Geh.6 RM., geb.7,;o RM. 242 Seiten mit 160 
Abbildungen. 

Aus dem Inhalt: Schmidle, Die geologische Geschichte des Überlinger 
Sees. Reinerth, Pfahlbauten am Überlinger See. Scheffelt, Seenfor- 
schung und Seenfischerei. Sauer, Das Münster in Überlingen. Mezger, 
Cisterzienserbauten, Kloster Salem und Wallfahrtskirche Birnau. 
Mezger, Schloß Heiligenberg. Motz, Meersburg. Hirsch, Salemer Torkel. 
Semmler, Die Mundart im Gebiet des Überlinger Sees. Weiß, Von 
kleinen und kleinsten Baudenkmälern. Busse, Die Insel Mainau. Weiner, 
Der Bodanrück. Seeber, Fachwerkhäuser im Linzgau. W. Schäfer, 
Der Überlinger See, Versuch einer Landschaft. 

Diese Bände behandeln jeweils einen badischen umrissenen Landesteil 
und sind als Jahreshefte der „Badischen Heimat‘ von Hermann Eris 

Busse, Freiburg i. Br. herausgegeben. 


Die Kunst und das Schrifttum: 


Ekkhart, Jahrbuch für das Badner Land. Im Auftrag des Landesvereins 
Badische Heimat herausgegeben von Hermann Eris Busse in Freiburg. 
Erscheint jährlich zum Preise von 4 RM. 

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technische Quellenforschung zur Geschichte des deutschen Hauses. Brosch. 
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Anton, Dr. K. Hans Thoma. Ein Meister der Menschheit. Kart. 4 RM. 
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Kempf, Fr., Das Freiburger Münster. Inhalt: ı. Baugeschichte und Be- 
schreibung des Münsters. 2. Die künstlerische Ausstattung des Münsters. 
3. Verzeichnis der 263 Abbildungen. Ganzleinen 20 RM. 

Sättele, Markgräfler Drüübel. In Pappband 4 RM. 

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Badischen Historıschen Kommission 


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wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um- 
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins. 

Die für die »Zeitschrift« bestimmten Beiträge sind an den Redakteur 
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak- 
tion der Zeitsckrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater 
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs- 
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript 
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor 
zur Last. 

Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen 40 RM., für 
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen. 

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge, 
weitere Sonderabsüge, die spätestens bei Rücksendang der Korrektur bei dem 
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf. für Mitglieder der Kom- 
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens 
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor 
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden. 

Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt 
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver- 
öffentlichung an gewahrt. 

Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib, 
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für 
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts- 
bibliothek, zu senden ;, die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn. 

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Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung 


Inhalt: Valdenaire, Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, S. 337. 
— Mentz, Johann Georg Stoftel, S. 365. — Beyerle, Eine Reichenauer Konvents- 
liste aus der Zeit Abt Ruodmans, S. 382. — Schottenloher, Der Pforzheimer 
Buchdrucker Georg Rab und die beschlagnahmte Postille des Schwenckfeld- 
Jüngers Johann Werner 1558, S. 400. — Bechtold, Ein Plan zur Wiedereroberung 
Freiburgs und Breisachs 1642, S. 412. — Miszellen: Schrohe, Johann Joachim 
Becher in Mainz, S. 444. — Wohleb, Nachtrag zur Lebensgeschichte des Hu- 
manisten Gervas Sauffer von Breisach, S, 450. — Ritter, Wimpfeling als Verfasser 
eines Berichtes über den Prozeß gegen Johann von Wesel?, S. 45t. — Zeitschnf- 
tenschau, bearbeitet von Fr. Lautenschlager, S. 454. — Buchbesprechungen, 
S. 408. — 


Das Leben und Wirken des 
Johann Gottfried Tulla 


Von 
Arthur Valdenaire 


Lehr- und Wanderjahre 


Die Lebensgeschichte Johann Gottfried Tullas spiegelt 
das Schicksal eines Menschen wider, der im Kampf mit 
Not und körperlichen Leiden erstarkend zeit seines Lebens 
um die Verwirklichung einer grossen Idee rang, ein Schicksal, 
bewunderswert ebenso in seiner stillen Grösse wie in seiner 
Vollendung und dem endlichen Sieg der Beharrlichkeit über 
alle Hemmnisse des Lebens. Was dieser getreue Hüter des 
Rheins an Kulturarbeit, heute kaum erkennbar im Bild der 
Landschaft, geleistet hat, was er für die Entwicklung des 
badischen Bauwesens bedeutet, ‘kann nicht hoch genug ge- 
würdigt werden. In dem kühnen Wagnis der damals beispiel- 
los dastehenden Tat der Bezwingung und Stromgestaltung 
des Rheins aber kommt uns der mächtige Pulsschlag jener 
heroischen und geistig hoch bedeutsamen Zeit von Badens 
Schicksalsstunde um 1800 zum Bewusstsein, und unser Herz 
erfüllt hohe Bewunderung vor dem segensreichen Wirken 
jener Männer, die Stadt und Land schön und die Wildnis 
zu einem Garten gemacht haben. 

Johann Gottfried Tulla entstammte einer protestantischen 
Pfarrersfamilie, deren Vorfahr, soweit bekannt ist, zur Zeit 
des Dreissigjährigen Krieges nach Deutschland kam. Dieser 
Ahnherr der Tullaschen Familie, Cornelius Tulla, zu Hasselt 
bei Maastricht in Holland gebürtig und verehelicht mit 
Margaretha Stockfeld aus Stockholm, stand damals in schwe- 
dischen Kriegsdiensten. In Augsburg widerfuhr ihm, dass 


er beim Abmarsch der Truppen seinen zu Greffenau im 
Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd.4z2, 3 23 


338 Valdenaire 


, jetzigen württembergischen Jagstkreis geborenen Sohn Justus 
Wilhelm zurücklassen und der Obhut hilfsbereiter Pflege- 
eltern übergeben musste. Der Knabe fand bei diesen sorg- 
same Pflege und Erziehung, ja, es ward ihm später ermög- 
licht, die Universität Tübingen zum Studium der Theologie 
zu beziehen, wo er sich mit dem berühmten Theologen Lukas 
OÖsiander befreundete.. Als Geistlicher wurde er dann 
Stammvater einer Reihe von Predigern, die, stets Erstge- 
borene der Tullaschen Familie, sich dem geistlichen Stande 
gewidmet haben?). 


Tullas Vater, Johann Gottfried, evangelischer Pfarrer 
in Nöttingen, einem Dorfe im Amte Pforzheim, war mit 
Marie Christine Pfeifer, der Tochter des kurfürstlichen 
Küchenmeisters Karl Pfeifer, verehelicht. Als seine Frau 
im Frühjahr 1770 der Geburt eines Kindes entgegensah, ver- 
anlasste er, dass sie sich, um ärztlichem Beistand näher zu 
sein, zu ihren Verwandten in Karlsruhe begab, und so kam 
es, dass unser Tulla in Karlsruhe zur Welt kam, am 20. März 


17790. 

Von Tullas Kindheit und seiner Erziehung, an der der 
Vater selbst ohne Zweifel im Hinblick auf den späteren Be- 
ruf als Theologe in besonderer Weise mitgewirkt haben mag, 
wissen wirnichts Näheres. SeineSchulbildung erhielt der Knabe 


!) Justus Wilhelm Tulla war 1667 Diakonus bei der lutherischen Barfüsser- 
gemeinde in Augsburg, wo er 56 Jahre alt starb. Er hinterliess zwei Sohne, 
Johannes, 1703 Pfarrer beim Hospital zum hl. Kreuz in Augsburg (gest. 1721) 
und Johann Philipp, der offenbar 1706 der in Hamburg lebende Kupferstecher 
war. Der Sohn von Johannes Tulla, Johann Gottfried, 1720—1740 Pfarrer 
in Feldberg hatte wiederum zwei Söhne, Johann Gottfried Il, »Feldbergensise, 
geboren 1714 und 1750—1771 Pfarrer in Rötteln, Thumringen und Hagen, 
sowie Mathäus Wilhelm, geb. 1715, zuletzt von 1755—1763 Pfarrer ın Klein- 
kems. Johann Gottfrieds Sohn, Johann Gottfried Ill, der Vater unseres Tulla, 
geboren 1740, war 1767 Hof- und Stadtvikar in Karlsruhe, dann Pfarrer in 
Nöttingen, 1776 in Grötzingen und 1790 in Rüppurr, wo er am 13. Juli 1309 
starb. Sein nur wenige Jahre jüngerer Vetter, Friedrich Wilhelm Tulla, 1790 
Pfarrer in Feldberg, starb 1812, während sein jüngerer Sohn, Karl Christoph 
Wilhelm, also der Bruder unseres Tulla, Gastwirt im Darmstädter Hof in Karls- 
ruhe war. Er war verehelicht mit der Tochter des Schultheissen Frommel in 
Sollingen und starb am 10. September 1817; sein einziger Sohn 1821 als fünf- 
zehnjähriger Jüngling. Mit dem Ingenieur Tulla war 1828 die Familie Tulla 
ausgestorben (mitgeteilt von O. Strack, Heidelberg). 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 339 


zunächst in der Elementarschule, darauf im Gymnasium in 
Karlsruhe. Während der Schulzeit mag er wohl bei seinen 
Karlsruher Verwandten gewohnt haben. Mit dem einige 
Jahre älteren Weinbrenner, der zu jener Zeit gleichfalls das 
Gymnasium besuchte, war er eng befreundet. Dies beweist 
ein in Weinbrenners Stammbuch am ı5. Januar 1788 von 
Tulla eingetragener, in bubenhafter Naivität niedergeschrie- 
bener Vers, der also lautet: 


»Fürchte Gott und heuchle nicht, 
Voll Friede sey dein Angesicht 
Und himmelreich Dein Wissen! 
Zur Arbeit stark sei deine Hand 
Dich zier ein männlicher Verstandt 
Bescheidenheit und Stille! 


Symbolum 
semper lustig, numquam traurig.« 


Jawohl — scmper lustig, numquam traurig! —, wie merk- 
würdig, einen solchen Leitspruch von einem geprägt zu finden, 
dessen ganzes Leben stets eine dunkle Melancholie über- 
schattete! | 

Es zeigte sich jedoch bald, dass angeborene Neigung 
den Knaben weniger zur Theologie als zum Studium der 
technischen Wissenschaften hinzog. Die abstrakte Schön- 
heit und Klarheit der reinen Mathematik, in der ihn Wucherer 
unterrichtete, die angewandte Mathematik und die Wunder 
der Physik und Technik, in die ihn der alte Hofrat Boeck- 
mann einführte — wie ganz anders weckte dies das Interesse 
des jeder Empfindsamkeit abgewandten und mit einem in- 
genieurmässigen Intellekt begabten jungen Tulla. Eifer und 
Antrieb wuchsen, je mehr er sich in die technische Wissen- 
schaft vertiefte. Die Kenntnisse in höherer Algebra und in 
praktischer Geometrie ergänzte er sich selbst durch eigenes 
Studium. Ferner lernte er bei dem Major Burdett Perspek- 
tive, von dem Kunstmeister Fassold technisches Zeichnen 
‘und auf der von dem Baumeister Dominicus Berkmüller ge- 
leiteten Zeichenschule die Fertigung von Baurissen. Der 
Unterricht an dieser 1768 von dem Baudirektor von Kesslau 
errichteten Handwerkerschule fand gewöhnlich nach Feier- 


“ 


23, 


340 Valdenaire 


abend statt. Und endlich nahm er 1789 mit anderen »Geo- 
metrie Beflissenen«, mit Pfeifer, Hochstetter und Steiner an 
der praktischen Ausübung der Feldmesskunst bei dem In- 
genieur Hochstetter teil und hat, wie es in einer Eingabe 
heisst, nicht nur »mehreren practischen Aufnahmen bey- 
gewohnt, sondern ist auch manchmalen von demselben zu 
wirklichen geometrischen Aufmessungen und Berechnungen 
gebraucht worden«. 

Im Frühjahr 1789, also ı9 Jahre alt, unterzog sich 
Tulla der Geometerprüfung. Major Burdett und Ingenieur 
Schwenk prüften ihn in den Fächern Geometrie und Tri- 
gonometrie und stellten ihm ausserdem die Aufgabe, das 
bei Durlach gelegene »herrschaftliche Heckwäldlein auszu- 
messen, in Plan zu bringen und zu berechnen« Tulla be- 
stand die Prüfung mit gutem Erfolg und wurde daraufhin 
Ende Mai einem Geometer zur Aufnahme von Forstrissen 
beigegeben. 

Die Ausbildung der Ingenieure war zu Ende des 18. Jahr- 
hunderts fast ausschliesslich eine Angelegenheit des Staates, 
insbesondere des Fürsten. Da öffentliche Fachschulen nicht 
bestanden, sah man sich gezwungen, entweder von auswärts 
Kräfte zu berufen und anzustellen, oder junge talentierte 
Menschen, falls diese persönlich nicht selbst ihre Ausbildung 
bestreiten konnten, auf Staatskosten ins Ausland zu schicken 
oder einem bedeutenden Ingenieur zur Ausbildung zu über- 
weisen. So war im Jahr 1775 von Karl Friedrich der aus 
England kommende Ingenieur Peter Burdett, ein kenntnis- 
reicher und in allen Zweigen des Ingenieurwesens vertrauter 
Techniker, berufen und in markgräflich badischen Diensten 
angestellt worden. Er war der besondere Gönner Tullas, 
dessen Anlagen und ausserordentliches Talent er ohne wei- 
teres erkannte. Er verstand es vortrefflich, seinen Schüler 
in die Grundlagen der Projektionslehre und der räumlichen 
Darstellung durch einen anschaulichen Unterricht einzu- 
führen, der diesem späterhin das Studium in angewandter 
Mathematik und der »Geometrie descriptive« erleichterte. 
Und es war kein Zweifel, Tullas Begabung und reger Schaf- 
fensmut führten unbedingt zu bedeutenderen Zielen, dem 
höheren Ingenieurwesen zu 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 341 


Pfarrer Tulla war wenig bemittelt und ausserstande, auf 
die Dauer die Ausbildung seines Sohnes zu bestreiten. So 
bat er im Dezember 1789 für diesen »unı Verwilligung des 
Pelkinschen Stipendiums von 400 fl zu gelehrten Reisen«. 
Allein man fand offenbar den Zeitpunkt hierfür noch zu ver- 
früht und suchte vorerst Tullas Ausbildung weiterhin zu 
fördern. »Serenissimus regnans« heisst es beispielsweise in 
einer Verfügung vom 10. Januar 1791, »haben genehmigt, 
daß den jungen Geometers Hochstetter, Pfeifer, Steiner und 
Tulla, der Privatunterricht in der Algebra und Mechanik 
bei dem Rath Wucherer einstweilen auf ein halbes Jahr und 
in der architektonischen Zeichnung bei dem Kunstmeister 
Fassolt auf die noch übrige 4 Winter Monate verschafft 
werde, und wollen das Didactrum für beiderlei Unterricht 
mit auf die herrschaftliche Casse übernehmen« Tulla ins- 
besondere aber ward ausserdem die Vergünstigung zuteil, 
Privatunterricht in Physik bei Böckmann zu nehmen. Ferner 
wurde er der Aufsicht Burdetts unterstellt, der für ihn die zum 
höheren Studium erforderlichen Bücher anschaffte; seine bis- 
herigen Schulden wurden getilgt und weitere Unterstützungen 
vorgesehen, falls die zu seinem Unterhalt für Kleidung und 
andere Bedürfnisse ausgeworfenen Beträge nicht zureichen 
sollten. 

Tulla, durch die Gunst des Fürsten ermutigt und zu 
höchstem Schaffenseifer angespornt, widmete sich nun mit 
ganzer Hingabe dem Ingenieurwesen. Die unter Burdetts 
Leitung durchgeführten theoretischen Studien und prak- 
tischen Übungen führten im Laufe des Jahres 1791 zu ausser- 
ordentlichen Ergebnissen, so dass der Engländer in einem 
am 25. Januar 1792 niedergelegten Promemoria bezeugen 
konnte, dass Tulla »Dankbarkeit, Redlichkeit, Genie und 
große Anlagen für mathematische Untersuchungen bewiesen 
habe«. Seine Studien hätten nun einen gewissen Abschluss 
gefunden, und man müsse daran denken, den jungen Ingenieur 
auf Reisen in andere Länder zu schicken mit dem Zweck, 
»daselbst alles zu lernen und zu practicieren, was er in seinem 
eigenen nicht erlangen kann«. Und er empfahl, man möge 
Tullas weitere Ausbildung dem bekannten Mathematiker 
Langsdorf, damals Salineninspektor zu Gerabronn, übertragen. 


342 Valdenaire 


Man frug zunächst bei Langsdorf an, ob er geneigt wäre, 
Tulla zu unterrichten und zu welchen Bedingungen. Ver- 
bindlichst antwortete Langsdorf am 20. März 1792 dem Ge- 
heimeratskollegium in Karlsruhe: »Wer wird nicht gerne den 
Wünschen eines Markgrafen von Baden und eines Ministers 
von Wöllwarth entsprechen? Also von meiner Seite soll es 
nicht fehlen, und meine eigene Ehre wird es erfordern, dem 
jungen Mann so viel beizubringen, als in meinen Kräften 
steht, und so viel Zeit erlauben wird, die der Lehrling bei 
mir zubringen soll.« Als Honorar forderte Langsdorf für den 
Monat 27 fl, den Aufwand für Kleidung, Reisen, Schriften 
und Lehrbücher dabei nicht eingerechnet. »Der Lehrling be- 
käme seine eigene Stube, Bett und zugehöriges Weißzeug, 
Tisch und einige Stühle, Handtuch, Holz und Licht. Ein 
Kummod müßte er hier sich machen lassen. Morgens be- 
käme er Kaffee, nachmittags gleichfalls, über den Mittags- 
tisch einen Schopfen Bier, beim Abendtisch einen Schopfen 
landüblichen Wein. Ausser der Zeit Brot, so viel er begehrt, 
aber ohne Butter, weil ich kein Vieh halte. Er speisste mit 
meiner Familie an einem Tisch, schlechter aber auch nicht 
besser als ich selbsten, dürfte keine Unzufriedenheit blicken 
lassen, allenfalls er besser zu leben gewohnt gewesen wäre. 
In Anschauung des mit meinem Beutel in keine Verbindung 
stehenden Aufwandes für alle Arten von Kleidungsstücken, 
Schriften ausser den Lehrbüchern, kleinen Reisen zum 
Nutzen, Ergötzlichkeiten zur erforderlichen Zerstreuung, die 
selbst zur Gewinnung einer gewissen Geschmeidigkeit und 
zur Bildung des Herzens selbst so vieles beitragen und die 
den Studierenden am wenigsten ganz versagt werden können 
— in Anschauung all dieser Ausgaben habe ich kein Wort 
zu sagen.« Im übrigen verlangte Langsdorf gute Sitten; fest- 
gelegte Lehrstunden würde er jedoch nicht einhalten. 

Langsdorfs Forderungen wurden vom Markgrafen ohne 
Anstände genehmigt. Zuvor jedoch wollte man nochmals 
feststellen, ob der junge Zögling auch der Auszeichnung 
würdig wäre und die erforderlichen Kenntnisse aufbringe. 
Und so musste er sich nochmals einer hochnotpeinlichen Prü- 
fung unterziehen. Im Beisein des Präsidenten v. Gayling 
prüften ihn am 14. April Burdett, Vierordt, Schwenck und 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 343 


Wucherer in allen mathematischen Fächern, in Algebra, Geo- 
metrie, in der Theorie der quadratischen und kubischen Glei- 
chungen, sowie in Mechanik, und Tulla bewies auf allen Ge- 
bieten vorzügliche Kenntnisse. Damit war das weitere Stu- 
dium gesichert und die Reise nach Gerabronn beschlossen. 
Tulla wurde nun auf Kosten des Fürsten neu »equipierte. 
Er kaufte sich bei »Jud Mödlin« (Model) einen Überrock, 
eine Weste und Hosen für 20fl, bei »Jud Levey« eine zu 
seiner Uniform passende Weste und Hose für ııfl, für 
10 Gulden einen Koffer, eine Uhr für 2ı Florinen usw., ausser- 
dem eine Reihe Bücher. Diese waren u.a.: Häselers An- 
fangsgründe der Reinen Mathematik, Suckows Bürgerliche 
Baukunst, Mayers Praktische Geometrie, Schüblers Neue Er- 
forschungen in der Geometrie, Pickels Ausmessungen grosser 
Wälder, Vegas Logarithmische Tafeln, Krafts Mechanik, 
Böhms Messkunst auf dem Felde, Abt Bossuls Hydrodyna- 
mik, Böckmanns Physik und Abhandlung über die Kegel- 
schnitte und Wucherers Mathematik. 

Ende Mai verliess Tulla seine Heimatstadt. Am 1. Juni 
kam er in Gerabronn an, wo er von Langsdorf herzlich auf- 
genommen wurde. Er wohnte, wie verabredet, in dessen 
Haus, und wie er nach Karlsruhe berichtete, gefiel es ihm 
hier sehr gut. 

Gerabronn, damals ein zum Regierungsbezirk Ansbach 
gehöriger Marktflecken im Jagstkreis, mit seiner erhöht ge- 
legenen Kirche frei und weithin sichtbar auf einer leicht nach 
Süden geneigten Hochebene gelegen, war ein kleiner Ort, 
der von einem Wall umgeben mit seinen reizvollen Fachwerk- 
häusern ein freundliches, mehr ländliches als städtisches Aus- 
sehen bot. Es war bemerkenswert durch die in der Umgegend 
befindlichen Salinen bei Kirchberg, am Hornberg und im 
Brettachtal, die der Aufsicht Langsdorfs, eines der ersten 
Fachkenner seiner Zeit auf dem Gebiete der Salzwerkkunde, 
unterstanden. Dieser hochbegabte Gelehrte, als Sohn des 
Salzrentmeisters Georg Melchior Langsdorf aus Nauheim 
von Jugend auf mit dem Salinenbau bekannt, hatte sich 
namentlich durch den Aufbau des in Verfall geratenen Salz- 
werks in Salzhausen bei Nidda, eine für jene Zeit schwierige 
und kühne Leistung, einen Namen gemacht, hatte auch 


344 Valdenaire 


durch verschiedene über die Salzwerkkunde herausgegebene 
Schriften die Aufmerksamkeit wissenschaftlicher Kreise auf 
sich gelenkt. Er war ein Mann, durch ein umfassendes ma- 
thematisches Wissen und praktische Veranlagung wie durch 
Geist und Gemüt gleich ausgezeichnet, ein begabter Kopf, 
der das, was er errechnet hatte, mit unermüdlichem Eifer 
durchzuführen suchte, erfüllt von einer strengen Rechtlich- 
keit und tiefer Frömmigkeit, die jedoch von eigenen dem 
Mystizismus verwandten Anschauungen ausging, wie sie in 
dem 1825 in Tübingen von ihm herausgegebenen Katechis- 
mus nach Swedenborgschen Grundsätzen ihren Ausdruck 
fanden. Ob diese die religiösen Anschauungen des Pfarrer- 
sohnes Tulla wesentlich berührten oder beeinflussten, wissen 
wir nicht, das Wertvollste, was ihm Langsdorf vermittelte, 
war in erster Linie doch eine umfassende mathematische und 
technische Ausbildung. 

Zunächst nahm Langsdorf unmittelbar nach der Ankunft 
Tullas in Gerabronn eine Prüfung vor, die überraschender- 
weise mehr Vorkenntnisse erkennen liess, als er erwartet 
hatte. Ohne Umstände führte er dann seinen wissensdursti- 
gen Schüler in die höheren Entwicklungen der Analytischen 
Trigonometrie und der Statik, sowie in den Betrieb der Sa- 
linen ein und erklärte ihm die Herstellung von Solwagen 
oder Salzspindeln. Dann liess er ihm einen Situationsplan 
des dortigen Salzwerks aufzeichnen und besuchte mit ihm 
auch andere Salinen in der Umgegend, wie die von Niedern- 
hall und Schwäbisch Hall, jene uralte, schon im 9. Jahr- 
hundert bekannte Solquelle, die nach 1770 mit besonderem 
Aufwand wiederhergerichtet worden war. Ausser den fünf 
Sıedhäusern der Gradieranstalt waren damals dort fünfzehn 
eigentliche Haalhäuser im sogenannten Haal vorhanden, 
worin sich ııı Pfannen befanden. Einen zur Fassung 
einer Sole gefertigten Entwurf schickte Tulla seinem Meister 
Burdett zu, zugleich mit einem Schreiben an Kammerrat 
Junker am 3. August 1792, worin er bat, Burdett zu sagen, 
dass er für seine Ausbildung wohl mehr Zeit brauche, als er 
geglaubt habe, »wenn er allenfalls einen Unwillen zeigen 
sollte; denn was hilft es mich, wenn ich immer stücke, so 
kommt doch niemals etwas ganzes heraus«. 


Das Leb:n und Wirken des Johann Gottfried Tulla 345 


Tulla fühlte sich über die Art, wie ihm Langsdorf ent- 
gegenkam, und überzeugt von seinem methodischen Unter- 
richt, ausserordentlich glücklich. In rastlosem Eifer und mit 
ganzer Hingabe versenkte er sich in die Wissenszweige der 
Mathematik und des Ingenieurwesens, wobei er nicht unter- 
liess, auch das, »was zur Verbesserung des Geschmacks und 
Kenntnis in der Literatur etwas beitragen kann, durchzu- 
gehen«. Was ihn im Einzelnen beschäftigte, geht aus seinen 
»Diarien« hervor, die allmonatlich abzufassen und nach Karls- 
ruhe zu schicken, ihm auferlegt war. Diese monatlichen Be- 
richte?) geben uns ein genaues Bild seines fortschreitenden 
Studiums, sie sind ausserordentlich sachlich und ehrlich ab- 
gefasst. Tulla verbreitet sich darin gewissenhaft über sein 
Tun und seine Arbeiten, sagt, was er beherrscht und was 
ihm an Kenntnissen abgeht. Weg und Ziel zur künftigen 
Vollendung lagen klar vor ihm. 

Die Ausbildung begann zunächst in grundlegender 
Weise mit einem intensiven mathematischen Studium, mit 
Kästners Analysis endlicher Grössen, mit algebraischen Be- 
rechnungen und Gleichungen, und ging dann zur ‚Höheren 
Geometrie und Mathematik, zur Differential- und Integral- 
rechnung nach Wolfs Lehrbuch über. Daneben studierte 
Tulla, von seinem väterlichen Freunde Langsdorf angeregt 
und geleitet, Statik und Mechanik nach Karstens Lehrbuch, 
Aerostatik und Hydrostatik, sowie die Baustoffkunde von 
Suckow. Praktische Übungen und Untersuchungen be- 
gleiteten ergänzend diese theoretischen Studien. Er verfolgte 
die Versuche Langsdorfs an Springwerken und der daran 
aufgestellten Beobachtungen über Ausflussmenge und Höhe 
des Wasserstrahls, fertigte Zeichnungen und Berechnungen 
von Salinen und Göpelwerken, von Brücken und Mühlen, 
stellte zahlreiche Untersuchungen an über die Bewegung 
und Kräfte des Wassers, fertigte mehrere Modelle zu Dampf- 
und hydraulischen Maschinen — kurz, er drang in viel- 
seitigster Weise allmählich in alle Gebiete des Ingenieurwesens 
ein. Da er gut zeichnete, übertrug ihm Langsdorf die Ferti- 
gung von 15 Kupferstichen zu einem von ihm bearbeiteten 
Werk über Hydraulik, eine Arbeit, die Tulla ungemein 


2) Im General-J.andesarchiv Karlsruhe. 


346 Valdenaire 


fesselte. »Ich freue mich auf diese Wissenschaft«, schrieb er 
in einem Brief an den Staatsminister von Wöllwarth am 
3. März 1793, »weil sie mein Hauptfach ist und verspreche 
mir die schönste Anwendung in der Praxi.« 

Die mit zähem Fleisse bis zum Frühjahr 1794 durch- 
geführten Arbeiten fanden durch verschiedene Studienfahrten 
nach Industrieanlagen in der Umgegend ihre Ergänzung, 
wie beispielsweise nach der Weisbacher Saline, deren Fabrik 
und Mineraliensammlung Tulla eingehend besichtigte, oder 
nach Rothenburg o.d. T., wo er ein zweihundert Jahre altes 
Druckwerk besah, das mit einer Papier-, einer Pulvermühle 
und zwei Schneidemühlen verbunden war. Interesse und 
Eifer wuchsen mit der Bedeutung der Aufgaben, wennschon 
zuweilen Kränklichkeit sein Schaffen hemmend beeinflusste. 
»Sehr muß ich es bedauern«, berichtete am 3. September 1792 
Langsdorf nach Karlsruhe, »daß er seit seinem Hiersein nicht 
ganz gesund ist, weshalb zu seiner Zeit für den Arzt und 
für Arzneien noch verschiedene Rechnungen zu bezahlen 
sein werden.« Aber sonst machten Langsdorfs Anerkennung 
und Tullas Berichte in Karlsruhe einen so günstigen Eindruck, 
dass Burdett am 22. April 1793 sagen konnte: »The report 
which young Tulla has made of himself concerning his pro- 
gress in mathematical sciences till the present month of April, 
continues to give the utmost satisfaction of his dilligence and 
genius.« 

Im Frühjahr 1794 fand der in Gerabronn durchgeführte 
Lehrkurs sein Ende, der in der Hauptsache das Gebiet der 
Mathematik und des Salinenbaus in erschöpfender Weise 
behandelt hatte. Für die weitere Ausbildung Tullas schlug 
nun Langsdorf zur Vervollkommnung der Kenntnisse im 
Flussbau eine Studienreise nach Düsseldorf und Holland, 
sowie nach den Gegenden der Oder und Havel vor, zum 
Studium des Bergbaus aber einen Besuch der Bergakademie 
zu Freiberg in Sachsen. Dies sei unbedingt zur Vollendung 
des Ingenieurs nötig, und Tulla verdiene das bei seiner ausser- 
ordentlichen Begabung. »Die Aufführung und der Fleiß des 
jungen Tulla«, schrieb er, »verdienen noch immer das große 
Lob, das ich ihm schon so oft habe beilegen müssen. — 
Ich kann der Autmerksamkeit und dem prüfenden Nach- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 347 


denken, womit er die Mathematik sowohl als die Salzwerk- 
kunde studiert, nicht Ruhm genug widerfahren lassen.« 
Langsdorfs Vorschläge fanden Anklang und Karl Fried- 
rich, erfreut über das erfolgreiche Studium seines Schütz- 
lings, genehmigte die Mittel für Tullas weitere Ausbildung. 
Am 23. April 1794 fuhr Tulla, mit Empfehlungsschreiben 
versehen, von Gerabronn nach Miltenberg, und von da zu 
Schiff nach Hanau. Dort machte er dem Kammerassessor 
Kopp, der den Wasserbau leitete, seine Aufwartung, be- 
sichtigte Wilhelmsbad und in Philippsruhe ein Druckwerk 
nebst einer Gipsmühle. Weiter gings hernach zu Schiff den 
Main abwärts nach Frankfurt, wo er den dortigen Stadt- 
baumeister Hess kennenlernte, dann über Friedberg nach 
Nauheim, dessen neu eingerichteten Druckwerke, Gradier-, 
Siedhäuser und Windmühlen ihn sehr interessierten, zu Pferd 
nach Salzhausen und Giessen. Nach einem Besuch der 
Basaltbrüche auf dem Felzberg reiste er im Postwagen über 
Wetzlar, Braunfels nach Koblenz, besichtigte dort die Mosel- 
brücke und kam endlich in anregender Rheinfahrt Ober- 
winter und Zons berührend am 138. Mai in Düsseldorf an. 
In Düsseldorf wurde die Bekanntschaft mit dem Wasser- 
baumeister Wiebeking für Tulla von besonderer Bedeutung. 
Dieser vortreffliche, auf dem Gebiet des Wasserbaus weithin 
bekannte Ingenieur machte den jungen Tulla mit seinen 
neuesten Rheinbauten bekannt, ja, lud ihn auch des öfteren 
zur Teilnahme an seinen Dienstreisen ein. Der Flussbau, 
das war es doch, was ihm am meisten lag, und seine Begeiste- 
rung für dieses technische Gebiet löste sich in einer starken 
Betätigung aus. Er nahm eine Reihe Strommessungen 
und Untersuchungen der Kribbenanlagen am Rhein vor, 
fertigte eine für das Herzogtum Berg aufgenommene Strom- 
karte an nebst Beschreibung der dortigen Rheinbauten und 
des Faschinenbaues. Mit Wiebeking reiste er Anfang und 
nochmals Mitte Juni nach Honnef, hernach allein nach dem 
Niederrhein bis Arnheim. Diese Fahrt machte ihn bis ins 
einzelne mit der Bauart der Kribben, Faschinen, Enklavie- 
rungen, Schleusen und dem Deichbau bekannt, der im Cle- 
vischen der niederen Ufern wegen ihm bedeutungsvoller er- 
schien als im Bergischen. »Diese Reise«, schrieb er in seinem 


348 Valdenaire 


Bericht, »war für mich äusserst interessant, weil der Rhein 
im Clevischen mehr Ähnlichkeit als der im Bergischen mit 
dem der Markgrafschaft Baden hat.« 

Tulla hatte nun die Äbsicht, Holland zu bereisen, allcın 
die Kriegsunruhen bestimmten ihn vorerst, davon abzusehen 
Auch Kammerrat Junker in Karlsruhe und Langsdorf wider- 
rieten ihm. Eine Reise nach dem Harz aber konnte, da er 
noch nicht die notwendigen geologischen Vorkenntnisse be- 
sass, keinen rechten Erfolg versprechen. So hielt sich Tulla 
noch längere Zeit unentschlossen in Düsseldorf auf, unter- 
nahm verschiedene Studienreisen, nach Wern (10. Juli), nach 
Unna (12. Juli) zur Besichtigung der dortigen Saline, machte 
Einzelstudien verschiedenster Art an Steinbrennereien mit 
Feldöfen, fliegenden Brücken, Holz sparenden Öfen und 
eisernen Kochherden u. ä., reiste nach Wesel und mit Wiebe- 
king Anfang August nach Elberfeld, wo er Maschinen be- 
sichtigte. 

Die Reise nach Holland schien Tulla jedoch zuletzt un- 
erlässlich, auch Wiebeking riet ihm zu, »denn man habe ein 
grosses Vorurteil, wenn einer in Holland gewesen sei«. Wiebe- 
king war Tulla zwar in jeder Hinsicht behilflich, doch nützte 
er, da ihm offenbar Kräfte für die Fertigung von Plänen 
fehlten, den jungen Ingenieur redlich aus, der sich zuletzt 
»fast mit Verdruß von ihm losreißen musste«. 

Am 18. August 1794 trat Tulla die Reise nach Holland 
an. Der Abschied von Wiebeking, dem Tulla als Geschenk 
sechs silberne Löffel (die ihm 28fl. gekostet hatten) überreichte, 
war ziemlich kühl. Überhaupt scheint es zwischen den beiden 
Männern in letzter Zeit zu einer Entfremdung gekommen 
zu sein. »Hr. Wasserbaumeister Wiebeking« schrieb Tulla 
am 18. Oktober an Junker, »war bei meinem Abschied etwas 
kalt, ich sagte dahero iemand, der es wieder gesagt haben 
wird, daß es mich sehr kränke, und daß ich gesagt hätte, 
daß er meinen traurigen Launen etwas zuschreibe, was er 
meinem Karakter zuschrieb, ıch erhielt nachher emen freund- 
schaftlichen Brief von ihm. — Den Plan vom Rhein im Cle- 
vischen habe ich nicht bekommen. Der Oberdeichinspektor 
suchte allerhand Ausreden; einst sagte er zu mir, ich solle 
alles haben, aber blos zu meinem Gebrauch und mit dem 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 349 


Versprechen nichts öffentlich bekannt zu machen, welches 
mir Licht gab.« 

Die Reise ging zunächst nach Emmerich, wo Tulla sechs 
Tage bei dem Oberinspektor Bach wohnte, und woselbst er 
Zeichnungen von einer Austiefungsmaschine und einer Ab- 
wässerungsschleuse fertigte. Das nächste Ziel war Cleve. 
Dort machte er dem Kammerpräsidenten Freiherrn von Stein 
seine Aufwartung, der ihm bereits in Düsseldorf durch 
Wiebeking bekannt gemacht worden war und damals ein 
Empfehlungsschreiben ausgestellt hatte. Weiter ging es nach 
Nymwegen, wo er Eisbrecher und den Hafen zeichnete, dann 
über Utrecht nach Amsterdam. Am 30. August kam er 
hier an. 

Auf den Rat des Generalinspektors Brünings in Amster- 
dam, der ihm die Besichtigung aller bedeutenden Wasser- 
bauten Hollands, abgesehen von der Gegend von Waal und 
Maas, »weil das Kriegstheater näherkommt«, empfahl, be- 
reiste Tulla alsdann der Reihe nach Saarendam, Muiden, 
Uithoven, wo ihn als besondere Sehenswürdigkeit eine nach 
einer englischen Erfindung konstruierte Dampfmaschine 
interessierte, dann über Leiden, Delft, Rotterdam, Gauda 
nach Harlem. Hier sah er eine Salzsiederei, in der das aus 
Spanien kommende Salz mit Seewasser aufgelöst und wieder 
gesotten wurde. Das Studium der grosszügigen holländi- 
schen Wasserbauten, der Deich-, Damm- und Schleusen- 
anlagen, sowie der vom Wind betriebenen Papier-, Schneid- 
und Ölmühlen hatte Tullas Kenntnisse wesentlich bereichert. 
Hierbei wurde ihm die Bekanntschaft mit Fachleuten, die 
ihn in entgegenkommender Weise in die Eigenart des Bau- 
wesens Hollands einführten, besonders wertvoll. »\\Venn Rei- 
sen einzig und allein den Zweck haben sollten, nur zu sehen«, 
schrieb er in seinem Bericht, »so würde man wohl seinen Zweck 
verfehlen, wenigstens kann man oft große Gegenden durch- 
reisen, in welchen man Werke sieht, die man vorher schon 
gesehen hat; aber die Bekanntschaft, welche man mit Männern 
vom nämlichen Fache bekommt, ist oft soviel wehrt, daß sie 
allein das Reisen nothwendig macht; findet man Werke, die 
die größte Aufmerksamkeit verdienen, und deren Güte oft 
nur die Zeit lehren kann, so hat man Gelegenheit, dieses 


350 Valdenaire 


durch die gemachten Bekanntschaften am besten zu erfahren. 
besonders da nicht jeder geneigt ist, seine gemachte Erfah- 
rungen öffentlich bekannt zu geben.« 

Nach einem etwa eine Woche in der Gegend Amster- 
dams verbrachten Aufenthalt entschloss sich Tulla nach 
Hamburg zu reisen. Heftiges Sturmwetter verhinderte jedoch 
einige Tage die Abfahrt. Am 10. September konnte er reisen, 
sechs Tage darauf kam er in Hamburg an. 

Die Reisemittel waren bei seiner Ankunft ziemlich er- 
schöpft — seine Barschaft betrug im ganzen nur noch 8g fl. 
28 Kr. — und über sein weiteres Studium war von Karlsruhe 
noch keine Verfügung eingetroffen. So schrieb er eiligst 
einen Bericht nach Hause und wartete »gnädigste Resolution 
des Markgrafen« ab. Währenddessen besichtigte er in Ham- 
burg unter Führung von Professor Büsch die gegen Über- 
schwemmungen aufgeführten Schutzbauten, auch machte er 
dem Legationsrat Klopfstok seine Aufwartung. In Ritze- 
büttel, wo er den bekannten Ingenieur Woltmann kennen- 
lernte, besah er mit Stroh besteckte Deiche und wohnte Ver- 
suchen über den Wasserstoss im unbegrenzten Strom bei, 
die jedoch so verschieden ausfielen, dass man zu keinem be- 
stimmten Ergebnis kam. Endlich lernte er, begleitet von 
dem Oberdeichmeister Kehrer, die Deiche in Harburg kennen, 
wobei er im Strome eine einer Kribbe gegenüberliegende 
Sandbank beobachtete, eine Feststellung, die ihm ein Be- 
weis für seine schon längst ausgesprochene Behauptung war, 
Silberschlags Theorie von der Wirkung der Kribben für un- 
richtig zu erklären, eine Theorie, die seiner Meinung nach 
um so weniger anwendbar erschien, je breiter der Strom sei. 
Der vorliegende Fall, sagte er, sei lediglich aus der Ände- 
rung der Geschwindigkeiten in verschiedenen Tiefen und 
Breiten des Stroms zu erklären. 

Nachdeni die badische Regierung die Mittel für Tullas 
weitere Ausbildung genehmigt hatte, verliess der junge In- 
genieur die Stadt Hamburg und reiste über Braunschweig, 
Leipzig und Dresden nach Freiberg, wo er Anfang Dezember 
ankam. 

Die Stadt Freiberg, bekannt durch ein schon im 
12. Jahrhundert betriebenes Silberbergwerk, in dem um 1800 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 351 


etwa 100 Gruben gangbar waren, besass eine an dieses an- 
geschlossene Lehranstalt für Bergbau- und Hüttenkunde, die 
im Jahre 1765 zur Akademie erhoben und zwei Jahre darauf 
als solche eröffnet worden war. Der erste dabei angestellte 
Lehrer war der Chemiker Christlieb Ehregott Gellert, ein 
Bruder des Dichters. Die Schule nahm dann unter Leitung 
des Berghauptmanns Anton Friedrich Freiherrn von Heynitz 
einen besonderen Aufschwung und kam namentlich durch 
die Wirksamkeit des Bergrats Abraham Gottlob Werner zu 
grossem Ansehen 3). Studierende aus allen Ländern Europas 
und fremder Weltteile konnte man damals in den Hörsälen 
zusammenfinden. Werner, der auch der Lehrer Tullas war, 
lehrte Bergbaukunst, Oryktognosie und Geognosie, las aber 
auch Versteinerungskunde, Eisenhüttenkunde, mincralogi- 
sche Literaturgeschichte und Geologie. Eine umfangreiche 
von ihm eingerichtete Mineralien-, Münz- und Plansamm- 
lung, das sog. Wernersche Museum, ergänzte die in glän- 
zender Methodik durchgeführten Vorlesungen 

Da seitens der badischen Regierung der Bergakademie 
keine Mitteilung zugegangen war, nahm Berghauptmann 
v. Heynitz zuerst Anstand an der Zulassung Tullas, ge- 
nehnmigte aber dann doch dessen Aufnahme, nachdem ihm 
dieser seine Empfehlungsschreiben und Urkunden über sein 
bisheriges Studium vorgelegt hatte. Obwohl das Semester 
anfangs Oktober begonnen hatte, war es Tulla dennoch mög- 
lich, die grundlegenden Fächer der Bergbaukunde zu be- 
legen. Er studierte Cheniie bei dem Professor Lampadius 
sowie den soryktognostischen Teile der Mineralogie bei dem 
Bergrat Werner. 

Das mit viel Interesse begonnene Studium des Bergbaus 
erfuhr jedoch binnen kurzem eine Unterbrechung. Der An- 
lass hierfür bildete ein von Langsdorf an den Kammer- 
rat Junker in Karlsruhe gerichtetes Gesuch, Tulla eine von 
ihm nach Norwegen und Dänemark beabsichtigte Reise zu 
ermöglichen. Obwohl Langsdorf dabei für Tullas Reise- 


3) 1884 hatte das Bergwerk nur noch 60, 1902 nur noch 30 Gruben. 1913 
hörte der staatliche Erzbergbau auf, für die Bergakademie jedoch blieben Lehr- 
gruben erhalten. In der Umgebung ist jetzt nur noch die Silbergrube #Alte 
Hoffnung Gottes« in Kleinvoigtsberg in Betricb. 


352 Valdenaire 


kosten aufkommen wollte, so dass dieser »nur für seine Zeh- 
rung zu sorgen habe, so dachte er mit der Begleitung seines 
begabten Schülers wohl auch an seinen eigenen Vorteil. 
Tulla erkannte dies wohl und war lange unentschlossen. 
»Meinen kurzen Aufenthalt in Freiberg«, schrieb er nach 
Karlsruhe, »muß ich, wenn ich die Reise nach Norwegen 
machen sollte, unendlich bedauern, weil ich alsdann keines 
der angefangenen Kullegien aushören kann, auch mir nicht 
genug Kenntnisse im Grubenbau und der Maschinerie sam- 
meln konnte, da der harte Winter das Anfahren auf den 
Gruben mir nicht erlaubte.« In einem weitern Schreiben 
vom 27. Februar 1795 setzte Langsdort, der auf Einladung 
des Grafen von Reventlov in Kopenhagen die Reisc 
unternahm, dem Kammerrat Junker die Vorteile für Tulla 
auseinander: »Herr Tulla wird großen Nutzen von dieser 
Reise haben, und mir ist es ein wahrer Trost, auf einer so 
weiten Reise einen Begleiter zu haben, der so ganz mit 
meinen Grundsätzen bekannt ist. — Ich werde keine Gelegen- 
heit versäumen, diese Reise dem Herrn Tulla für seinen 
Zweck interessant zu machen.« 

Die. Erlaubnis zur Reise seitens der badischen Regierung, 
sowie die hierzu erforderlichen Mittel in der Höhe von 
20 Louisdor trafen bald ein. In einem Schreiben an den 
Markgrafen dankte Tulla dem Fürsten »tür den Beweis der 
besonderen Gnad«, in gleicher Weise auch dem Freiherrn 
von Gayling, und schloss daran die Bitte, nach der Rück- 
kehr in Freiberg noch längere Zeit studieren zu dürften. 
Den Kammerrat Junker aber ersuchte er am ı2. März um 
die Ausstellung eines Passes: »Da ich in Dänemark und Nor- 
wegen«, schrieb er, »um ein besseres Ansehen zu haben, 
unsere Ingenieurs-Uniform militairisch tragen werde, so wün- 
sche ich einen neuen Paß zu haben, in welchem ich als In- 
genieur stehe.« 

Die Reise nach Norwegen ging auf kürzestem Weg 
und ohne Aufenthalt vor sich. Am 26. April 1795 verliess 
Tulla die Bergstadt Freiberg, war am folgenden Tag ın 
Leipzig, am ı. Mai in Hannover, wo er mit Langsdorf zu- 
sammentraf. Die Fahrt ging dann unmittelbar nach Kopen- 
hagen, wo die beiden Männer über einen Tag blieben, dann 


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Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 353 


ununterbrochen durch schwedisches Gebiet nach Norwegen. 
Das Ziel ihrer Reise war Walloe, eine Saline, die ihre Sole 
aus dem Meere gewann. Langsdorf machte hier ausgiebige 
Siedeproben und Tulla nahm die Einrichtung der Saline 
eingehend auf. Nach einem längeren Aufenthalt von über 
zwei Wochen erfolgte die Heimreise der beiden über Holm- 
strandt nach dem durch sein Silberbergwerk bekannten 
Kongsberg, von da nach Tramen, bemerkenswert durch den 
in der Nähe befindlichen Marmorbruch auf dem Paradies- 
berg, endlich ohne Aufenthalt über Christiania zurück nach 
Kopenhagen. Hier war während ihrer Abwesenheit die Stadt 
von einer furchtbaren Feuersbrunst, durch die gegen tausend 
Häuser in Schutt und Asche gelegt worden waren, heimge- 
sucht worden, eine Katastrophe, die Langsdorf Anlass gab, 
der Stadtbehörde Vorschläge feuerpolizeilicher Art zu unter- 
breiten. 

Am ı. Juli reisten die beiden Männer von Kopenhagen 
ab, zwölf Tage hernach waren sie in Göttingen, wo Langs- 
dorf seinen Schüler verlies. Tulla blieb dort noch einige 
Tage, besuchte den Mathematiker Kästner und andere ihm 
empfohlene Gelehrte der zu jener Zeit berühmten Universität, 
besichtigte das Observatorium und die sog. Modellkammer. 
Dann ging es heimwärts über Kassel, Mühlhausen, Sonders- 
hausen, die Saline Frankenhausen nach Artern und Botten- 
dorf, wo Tulla Schleusenanlagen an der Unstrut studierte, 
weiter über Eisleben nach den Salinen in Halle und Dürn- 
berg. Hier war seit längerem schon an Versuchen zur Fabri- 
kation von Sonnensalz gearbeitet worden, allein Tulla be- 
zweifelte, dass dieses so rein wie das durch Sieden gewonnene 
Salz werden könne. Am ı2. August 1795 war Tulla wieder 
in Freiberg. 

Es entstand nun die Frage, ob das durch die norwegische 
Reise unterbrochene Studium, sollten Tullas Kenntnisse ım 
Bergwerksbau nicht unvollkommen bleiben, fernerhin durch- 
geführt werden konnte. Tulla richtete daher Ende August 
an die badische Regierung ein Gesuch um weitere Unter- 
stützung seiner Ausbildung. Es ging ohne Schwierigkeiten. 
Am 29. September ward vom Markgrafen »die Resolution 


erteilt, daß zur Erreichung der höchsten Absicht, dem Geo- 
Zeitschr. f. Gresch.d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 24 


354 Valdenaire 


meter Tulla der Aufenthalt in Freiberg noch diesen Winter 
zu gestatten und derselbe zu diesem Ende mit weiteren 250fl. 
zu unterstützen sei.« 

Der junge Ingenieur nahm also seine vor etwa einem 
Jahr begonnenen Studien in Chemie, Mineralienkunde, Ma- 
schinen- und Bergwerksbau von neuem auf. Ferner fuhr er 
des öfteren die Gruben an und beschäftigte sich besonders mit 
der Theorie der »unterschlächtigen Räder« und Markscheide- 
kunst. Eine darüber ausgearbeitete Abhandlung, worin er 
u. a. die Behauptung aller Praktiker in Freiberg, dass Pech- 
wellen mit kleinerem Durchmesser besser seien als die mit 
grösserem, widerlegte, überreichte er dem Berghauptmann 
von Heynitz. Endlich nahm er bei einem Sprachmeister 
französischen Sprachunterricht und unterwies nebenbei den 
»Zimmergesellen Küentzle« aus Karlsruhe, den die badische 
Regierung auf Tullas Vorschlag nach Freiberg geschickt hatte, 
im Maschinenwesen und im Grubenbau. 

Von Junker war Tulla die Anweisung zugegangen, sein 
Studium bis Ende April 1796 mit möglichster Sparsamkeit 
zu beenden, denn die Kosten für den Winter in Freiberg 
waren bedeutend höher ausgefallen, als vordem angenommen 
worden war. Hinzu kamen allerdings noch die Ausgaben 
für eine Reise nach Böhmen ın der Höhe von 36 fl. und 46Kr., 
die Tulla zum Besuch der Frau Major Burdett in treuer An- 
hänglichkeit und zum Beweis seiner aufrichtigen Dankbar- 
keit gegen seinen vor zwei Jahren dahingegangenen Gönner 
unternommen hatte. Eine grössere für Heynitz fertigzu- 
stellende Arbeit und vor allem Krankheit verhinderten in- 
dessen wochenlang die Abreise. Am 13. Juni konnte Tulla 
endlich die Heimfahrt antreten, die er mit Rücksicht auf 
seinen beklagenswerten Zustand statt in den schlechten säch- 
sischen Postwagen mit Extrapost vorzunehmen sich ge- 
zwungen sah. Sie ging zunächst über Erlangen, Kirchberg 
nach Gerabronn, wo er im Kreise der Familie Langsdorfs 
herzlich aufgenommen wurde. Seinem verehrten Lehrer 
machte er eine wundervoll kristallisierte Salzspindel und 
cinen wertvollen Labradorstein zum Geschenk. 

Trotz dem Drängen Junkers sah sich Tulla durch 
Krankheit veranlasst, längere Zeit, und zwar den ganzen 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 355 


Sommer über noch in Gerabronn zu bleiben. Wenngleich 
dieser Aufenthalt der Genesung und Erholung galt, so blieb 
Tulla in dieser Zeit keineswegs müssig, sondern beschäftigte 
sich, wie eine zu jener Zeit entstandene Arbeit zeigt‘), mit 
allen möglichen technischen Problemen. Zu diesen von 
Langsdorf ihm gestellten Aufgaben gehörte.u. a. die Anlage 
eines Dammes in einem von einem Fluss durchströmten Tal, 
ferner die Entwurfsbearbeitung zu einem »Pochwerk mit: 
Stampfern und Hebeköpfen«, endlich die Projektierung eines 
Kanals mit einem Druckwerk. »Diese Aufgaben«, schrieb 
dazu Langsdorf am 5. September 1796, »wurden Hrn. Tulla 
nach seiner Rückkunft von Freyberg während seinem hie- 
sigen Aufenthalt von mir zu alleiniger Auflösung vorgelegt. 
Sie gehören nicht unter Anfängers-Aufgaben und wurden 
von mir mit Bedacht so abgefasst, daß sie beinahe ein voll- 
ständiges Examen für Jeden abgeben können, welcher Hy- 
draulik und Maschinenlehre studiert zu haben vorgibt. — 
Die von mir beigefügten Bemerkungen beweisen, daß 
Hr. Tulla alle Fragen sehr gut beantwortet hat.« Ferner 
übersandte der junge Ingenieur am Iı. September dem 
Markgrafen ein als Probearbeit angefordertes Gutachten, 
»wie der Rhein bei Daxlanden in Ordnung zu bringen seik. 

Ende Oktober 1796 endlich trat Tulla die Reise nach 
Karlsruhe an mit einem glänzenden von Langsdorf ausge- 
stellten Zeugnis in der Tasche, in dem es heisst: »Mögte das 
Badensche Fürstenthum mit allen jungen Männern so glück- 
lich sein als mit diesem, so wird es stolz auf die jungen Männer 
sein können, die dem Staat durch die höchste Milde des 
Durchlauchtigsten Fürsten erzogen werden.« 

Anfang November kam Tulla ın Karlsruhe an. Als er 
damals, im Mai 1792, in die Welt hinausgezogen war, hatte 
man mit einer kurzen Studienzeit gerechnet. Nun waren 
zu seiner Ausbildung doch über vier Jahre dahingegangen. 
Als reifer Mensch, durch mannigfaltige Kenntnisse bereichert, 
war er heimgekommen. In grosszügiger Weise hatte Karl 
Friedrich für die Ausbildung dieses begabten und über alle 
Massen zuverlässigen jungen Ingenieurs getan, was er zu 
tun vermochte. 


4) Akten der Wasser- und Strassenbaudirektion 1796. 
24” 


356 Valdenaire 


Vor seinem Eintritt in den Staatsdienst musste Tulla 
sich einer Prüfung unterziehen. Sie fand am 7. Dezember 
nachmittags im Kammersessionszimmer statt und wurde von 
Vierordt, Schwenck und Wucherer in den Fächern Mechanik, 
Hydrotechnik und Hydraulik vorgenommen. Sie erwies, 
»daß Examinandus die schon durch seine von Zeit zu Zeit 
eingeschickte Specimina vorzüglich aber durch das letzte 
mit Rath Langsdorfens Bemerkungen begleitete von sich ge- 
machte gute Hoffnung nicht getäuscht, sondern ehrlich er- 
füllt und in Theorie und Ausübung seiner zum Dienst des 
Vaterlandes nötigen Wissenschaften, sich schöne, sehr brauch- 
bare Kenntnisse erworben habe«. 

Tullas beginnende praktische Betätigung war bis zur 
endgültigen Einstellung in den badischen Staatsdienst vor- 
zugsweise dem Rheinbau zugewandt, insbesondere der Ver- 
besserung der Deiche und Faschinenwerke unter Verwendung 
dessen, was er an Erfahrungen am Niederrhein und in Hol- 
land gesammelt hatte, wodurch er diesen Anlagen einen 
dauerhaften Bestand nach einem neuartigen System zu geben 
wusste, wie man es, wie er sagte, »bis jetzt in allen Schriften 
vergebens suchte. Zugleich aber galt es, den Strom selbst 
bis in alle Einzelheiten kennenzulernen und alle Möglich- 
keiten für die Aufstellung eines Generalbauplanes für eine 
Korrektion zu erkunden und auszunutzen. Als daher im 
Frühjahr 1797 der hessische Rheinbauinspektor Wiebeking 
eine umfangreiche Deichanlage vornahm und Tulla zur Be- 
sichtigung der am Rhein und Main geplanten Vermessungen 
einlud, kam dies Tulla nicht ungelegen, obwohl er wusste, 
dass Wiebeking ihn wohl auch zur Mithilfe und als Mitbe- 
rater dabei haben wollte. Immerhin, der Markgraf bewilligte 
die Reise, und Tulla begab sich am 17. August nach Darm- 
stadt, wo er während der Durchführung der Stromvermes- 
sungen wohnte Er hielt sich hier etwa drei Wochen 
auf. Auf der Heimreise besuchte er in Heidelberg den 
Hofrat Suckow, einen hervorragenden Techniker auf dem 
(schbiete des Bauwesens, der ihm seine Instrumente und Mo- 
delle vorführte, fuhr dann auf Suckows Rat nach Rohrbach zur 
Vornahme von Brunnenmessungen, sowie nach Schwetzingen, 
dessen Wasserleitungen, wie er in seinem Bericht vom 22.Sep- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 357 


tember sagt, unter die »Lustwerke« zu zählen sind und »auch 
nur in dieser Rücksicht gesehen zu werden verdienen«. 


Bald darauf, am 23. Oktober 1797, wurde Tulla als In- 
genieur mit dem Rang eines »Rechnungs Rathsadjuncti« in 
den fürstlichen Dienst aufgenommen. Seine jährliche Be- 
soldung betrug 40oofl., 2 Malter Roggen, 8 Malter Dinkel 
und 8Ohm Wein zweiter Klasse. Um die gleiche Zeit war 
auch der von Rom heimgekommene Weinbrenner als Bau- 
inspektor angestellt worden. 


Der junge, nun in eine interessante praktische Tätigkeit 
hineingestellte Ingenieur ging mit einem ausserordentlichen 
Feuereifer und mit unermüdlicher Schaffensfreude an die 
Aufgaben seines Berufes heran. Was er anfasste, hatte die 
Gediegenheit eines begabten, klaren, alle Wissenszweige der 
Ingenieurkunst beherrschenden Kopfes, hinter allen Unter- 
nehmungen stand ein zäher, durch nichts zu beeinflussender 
Wille. Auch in dienstfreien Stunden beschäftigte sich Tulla 
mit allen möglichen technischeg Problemen. Es entstanden 
damals u.a. eine ausführliche Darstellung nebst Berech- 
nungen über die Konstruktion der Säge-, Steinschneide- und 
Bohrmühlen (1797), ferner Aufsätze über die Geschwindigkeit 
des fliessenden Wassers und die Theorie des Verkehrswesens. 
Im besonderen aber beschäftigte er sich damals mit der Kon- 
struktion eines Dampfschiffes. Ihm kommt unstreitig die 
Ehre zu, als einer der ersten die Erfindung eines Dampf- 
schiffes erwogen und ausgearbeitet zu haben. Wären seine 
Ideen praktisch verfolgt und ausgeführt worden, würde ihm 
sicherlich der Ruhm eines Erfinders des Dampfschiffes zu- 
teil geworden sein’). 

Tulla trug am 2. Oktober 1799 dem Markgrafen Karl 
Friedrich die Erfindung eines Schiffes, »nit dem man 
gegen Strom und Wind zu fahren« vermag, vor. Die Pläne 
aber wurden dem Agenten Weinhard in Hamburg über- 
sandt, der sie der englischen Admiralität übermitteln sollte 
mit dem Ersuchen um Äusserung über die Brauchbar- 


5) 1804 führte der Amerikaner Fulton zum ersten Male die Erfindung 
seines in Paris auf der Seine ausprobierten Dampfschiffes vor. — 1825 fuhr 
das erste Dampfschiff auf dem Rhein von Mainz bis Kehl. 


358 Valdenaire 


keit der Idee und der Vergütung, die beim Erfolg dem Er- 
finder wohl zugedacht werden könne. Weinhard schickte 
am 15. November 1799 Tullas Pläne dem Minister Cranford 
zu, der sie den zuständigen Behörden zur Begutachtung vor- 
legte. Eine Antwort blieb jedoch für immer aus. Und Tulla 
ist auch nie wieder auf seine Erfindung, von der wir sonst 
keine nähere Kenntnis durch Pläne haben, zurückgekommen. 

Zu Beginn der mit dem Rheinbau verbundenen Tätig- 
keit machte sich bei Verhandlungen mit den französischen 
Ingenieuren bei Tulla als fühlbarer Mangel die unvollkom- 
mene Kenntnis des Französischen bemerkbar. Bereits un- 
mittelbar nach seiner Anstellung hatte der junge Ingenieur 
daher an die Regierung das Ersuchen gerichtet, zur Er- 
lernung der französischen Sprache längere Zeit in Lausanne 
zubringen zu dürfen, weil er »solche in Geschäften mit Frank- 
reich« und in seinem »Fach nothwendig habe. Allein die 
misslichen Zeitumstände, die ständigen Kriegsunruhen und 
die Dringlichkeit der Geschäfte liessen eine Abkömmlichkeit 
Tullas auf längere Sicht damals nicht zu. Erst einige Jahre 
später, als die Rheinbauten einigermassen eingeleitet und im 
Gang waren, auch weil nach dem mit Frankreich abge- 
schlossenen Frieden von Luneville mit dem Rheinbau die 
Grenzfrage eng verknüpft war, beantragten Junker und Vier- 
ordt für Tulla in einem Promemoria vom 10. Februar 1801 
die schon seit längerem in Aussicht genommene Studienreise. 
Denn es gehöre »zur nöthigen Ausbildung des Ingenieurs 
Tulla, daß er die französische Sprache wegen der vielen 
technischen Ausdrücke und Benennungen, welche die mehr- 
sten Sprachmeister selbst nicht verstehen, in Frankreich er- 
lerne und dabey das Wasser- und Schließenbauwesen, die 
mechanischen Arbeiten und Erfindungen und was sonst in 
sein Fach einschlagt einsehe, ihren Gebrauch sich bekannt 
zu machen suche, und davon bey den in den Fürstl. Landen 
bereits angelegten und künftig noch anzulegenden Fabriken 
seiner Zeit Anwendung mache. — Auch wäre die baldige 
Veranstaltung dieser Reise aus dem Grund rätlichh, weil der 
Ingenieur Tulla gegenwärtig noch das gehörige Feuer und 
die anhaltenden Kräfte zu mathematischen Untersuchungen 
in diesem Fach besitzt«. 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 359 


Tulla schlug einen halbjährigen Aufenthalt in Dijon 
und eine Bereisung der Kanäle von Montargis, Briare und 
Orleans vor, sowie ein halbjähriges Studium in Paris an- 
schliessend an diese Reise vor. Da man jedoch glaubte, dass 
er so viel Französisch verstände, um den Vorlesungen auf 
einer Schule folgen zu können, empfahl man fürs erste das 
Studium in Paris. 

Der junge Ingenieur fuhr am 23. Juni 1801 von Karlsruhe 
ab. In Strassburg, wo er die Ausstellung seines nach Paris ge- 
schickten Reisepasses abzuwarten hatte, war er drei Wochen 
lang festgehalten. Während dieses Aufenthaltes nahm er mit 
den französischen Ingenieuren, »welche die Rheinbaugeschäfte 
zu besorgen« hatten, Fühlung und besprach sich mit ihnen 
eingehend über die Verbesserung des Rheinlaufs. Der Haupt- 
einwand, der von diesen gegen Tullas Ansichten erhoben 
wurde, war, dass man durch die Geradleitung des Rheins 
in ein ungeteiltes Bett eine Zunahme der Stromgeschwindig- 
keit befürchtete. Tulla überreichte daraufhin dem Direktor 
Christiani eine Abhandlung, in der er aus seinen bisher an- 
gestellten Beobachtungen nachwies, dass die Geschwindig- 
keit der Strömung nie in einem solchen Verhältnis sich ver- 
grössere, dass der Strom zu reissend, die Schiffahrt benach- 
teiligt würde und die Ufer schwer zu befestigen wären. 

Nach langem Warten konnte endlich Tulla am 9. Juli 
die Reise im Postwagen nach Paris fortsetzen. Sie kostete 
ihn ohne Zehrung mit Fracht und Trinkgeldern über 
200 Franken. Unmittelbar nach der Ankunft in Paris machte 
er dem Badischen Gesandten, dem Geheimerat von Reitzen- 
stein, seine Aufwartung, um nähere Weisungen für seine 
Unterkunft und seinen Aufenthalt einzuholen. 

Der Aufenthalt in Parıs war von allerlei misslichen Um- 
ständen begleitet, vor allem kam er von vornherein viel teurer, 
als man zuerst angenommen hatte. Wenn Tulla seine monat- 
lichen Ausgaben überschlug für Unterkunft, Verpflegung, 
Kleidung, Sprachstunde, Besuch des Theaters und Beschaf- 
fung von Lehrbüchern, so kam dies auf 330 Franken zu stehen, 
eine Summe, von der zwar Reitzenstein meinte, dass sie ge- 
rade für einen Bedienten hinreiche, über deren ungewöhn- 
liche Höhe man sich in Karlsruhe aber geradezu entsetzte. 


360 Valdenaire 


Die Art und Weise, wie man nun von Tulla über alle Einzel- 
heiten seiner Ausgaben und Lebenshaltung Rechenschaft 
einforderte und ihm in jeder Hinsicht Beschränkung nahe- 
legte, ist ein unerfreuliches Beispiel kleinlicher, bürokratischer 
Bevormundung und Überheblichkeit. Gewiss, der unvorher- 
gesehene Zeitverlust durch den Strassburger Aufenthalt sei 
bedauerlich, aber er werde durch Fleiss das Versäumte doch 
wieder einbringen. Dann aber wäre bei grösserer Aufmerk- 
samkeit und Neigung schon ein geringerer Aufwand am 
Platze gewesen. Da er keine vornehmen Besuche zu er- 
warten habe, genüge ein Zimmer, und da er Uniform trage, 
bedürfe er doch nichts für Kleidung. Ferner könnten auch 
die Ausgaben für Komödie und Schriften geringer sein. 
Überflüssige Bücher werde er sich hoffentlich nicht anschaffen 
und Zeitungen werden doch kostenlos zur Einsicht zu be- 
kommen sein. Man schicke ihm daher für Juli 250 livres, 
für die drei folgenden Monate jedoch 700 livres an Reitzen- 
stein zur successiven Abgabe. »Sie werden sich alsot, schliesst 
der Mahnbrief ab, »nach diesem Beschluss des Colegii zu 
benehmen suchen und damit den angenehmen Beweis zu 
geben sich bemühen, daß Sie ihre Neigung zu Kenntnissen 
und Wissenschaften zu befriedigen und für Ihr Vaterland 
nützlich zu machen wissen, dabey aber auf alle auch mög- 
liche Menage den Bedacht genommen haben. Ich hoffe, von 
Ihnen bald benachrichtigt zu werden, wie Sie sich nach diesem 
Plan werden eingerichtet haben, und hiervon wird esabhängen, 
wie lange Ihr fernerer Aufenthalt in Paris dauern wird.« 
Man kann sich denken, dass Tulla durch dieses Schreiben 
sehr bedrückt war. Hinzu kam, dass er, abgesehen von der 
augenblicklichen Geldverlegenheit, die ihn zur Aufnahme 
von 20 Louisdors bei einem Freunde zwang, krank wurde 
und infolgedessen an seinem Studium gehindert war. Auch 
dass es bei seinen geringen Sprachkenntnissen ihm schwer 
fiel, den mathematischen Vorlesungen zu folgen, machte ihn 
sehr missmutig. Allerdings fand er in Reitzenstein einen 
warmherzigen Freund und Gönner, der ihm mit Rat und 
Tat zur Seite stand und auch die Herren des »Geheimerats- 
collegii« in Karlsruhe eines andern belehrte. Die Ausgaben 
Tullas, schrieb Reitzenstein am 17. September 1801 an Gay- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 361 


ling, seien in Anbetracht der Preise, die in Paris in letzter 
Zeit ungewöhnlich gestiegen seien, keineswegs zu hoch. 
Was für die Kost von Tulla angesetzt worden sei, wäre 
geradezu kümmerlich, »daß in Karlsruhe keine Bedienter sei, 
der sie nicht besser habe«. Die hohe Rechnung für den Monat 
August indessen ergebe sich hauptsächlich aus den Ausgaben 
für die Kleidung. Denn Tulla habe an der Ecole polytechnique 
sich weder in seinem mitgebrachten Anzug noch in seiner 
Uniform »produzieren können« Diese ausser Mode gekom- 
mene Uniform, die Tulla schon 10 Jahre trug, und die »eh- 
mals das Bauamt und die Ingenieure getragen haben«, er- 
schien ihm nicht vollständig, eine ganz militärische Uniform 
aber »mit einem Stahldegen oder gar ohne Degen, gab in 
beyden Fällen hinlänglichen Contrast, woher es auch ge- 
kommen seyn mag, daß man nach und nach solche zu tragen 
unterlassen hat«. 

Auf der berühmten Ecole polytechnique in Paris stu- 
dierten damals gegen 300 Studierende, und nur solche fanden 
hier Aufnahme, die hinreichende Vorkenntnisse in Mathe- 
matik besassen, »welch letztere«, wie Tulla sagt, »öfters grösser 
sein mögen, als die mancher deutschen Ingenieure«. Das im 
Jahre 1795 gegründete Institut, die erste technische Hoch- 
schule der Welt, war auf wissenschaftlicher mathematischer, 
alle technischen Gebiete zusammenfassender Grundlage auf- 
gebaut, hier erlangte der Ingenieur eine Ausbildung, die die 
Franzosen auf eine vor allen andern Völkern auszeichnende 
Höhe und Vollkommenheit in der Baukunst und im Ingenieur- 
wesen stellte, hier zog Napoleon seinen grossen Bedarf an 
Artillerie- und Genieoffizieren heraus, welchen der Bau von 
Kriegsstrassen, Brücken, Festungen, Kanälen und Schiffen, . 
ja der Ausbau des ganzen Landes oblag. Der Unterricht 
wurde von hervorragenden Mathematikern erteilt, unter wel- 
chen der berühmte Monge, einer der bedeutendsten Köpfe 
seiner Zeit und wissenschaftlicher Begründer der Darstellen- 
den Geometrie, der Schule ihre besondere Bedeutung verlieh. 
Daneben gab cs in Paris noch Spezialschulen, les ecoles 
d’applications, die die eigentliche fachmännische Sonder- 
ausbildung vermittelten, die alte Ecole des ponts et chaussces, 
die Ecole des mines und die Kriegsakademie. 


362 Valdenaire 


Die mässige Unterstützung seitens der badischen Re- 
gierung veranlasste Tulla, eine billigere Wohnung zu mieten 
und überhaupt das Studium mit Einschränkungen aller Art 
durchzuführen. Dies wie auch häufige und längere Krank- 
heitsanfälle, verursacht durch das Pariser Klima und die 
üble Witterung des Winters ı80I, versetzten den an und für 
sich zur Melancholie neigenden jungen Mann oft in die be- 
dauernswürdigste Stimmung. Immerhin tat er, sobald er 
einigermassen wiederhergestellt war, alles, um das Verlorene 
wieder einzuholen und sich eingehend der Wissenschaft hin- 
zugeben, wobei er sich dem Studium der »französischen 
Kunstsachen« möglichst enthielt: Vor allem beschäftigte er 
sich mit den neuesten Werken der »geometrie descriptive« 
und der Darstellung des Faschinenbaues, wobei es ihm ein 
besonderes Vergnügen war, »in dem Gang der Entwicklung 
der Ideen in der Art die practische Construktionen auf mathe- 
matische Regeln zurückzuführen, dem des Herrn Monge 
gleich gekommen zu sein«. Als Ergebnis seiner Studien ist 
weiterhin eine Untersuchung über das Filtrieren von Fon- 
tänen anzusehen, eine Arbeit über einen Reinigungsprozess 
des Wassers im Grossen, die er im Dezember 1801 Gayling 
übersandte und die zu Hause viel Beifall fand, ja sogar 
Boeckmann zu einer Probe und zu dem Versuch veranlasste, 
die von Tulla angegebene Vorrichtung an Orten, wo Trink- 
wasser verunreinigt war, aufzustellen. 

Was indessen das Sprachstudium angeht, so musste 
Tulla zu seinem grossen Bedauern die so dringlich ge- 
suchte Bekanntschaft mit französischen Ingenieuren mangels 
Sprachkenntnissen vorerst einstellen. Er machte daher der 
badischen Regierung den Vorschlag, man möge ihm, wie es 
zuvor schon geplant gewesen war, zur Vervollkommnung 
der Sprache einige Monate nach Blois schicken — eine Bitte, 
die ohne Anstände erfüllt wurde. 

Die alsdann für Ende Februar beabsichtigte Reise ver- 
schob sich jedoch durch Krankeit, ein übles Beinleiden, das 
sich Tulla durch Unachtsamkeit zugezogen hatte. 

Am 26. März 1802 konnte er, trotzdem die Wunde noch 
nicht völlig ausgeheilt war, Paris verlassen und kam nach 
zweitägigem Aufenthalt in Orleans, am 29. März in Blois an. 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 363 


Die dortige Gegend fand er gesund und angenehm, die Aus- 
sprache sauber, so dass bezüglich des Sprachstudiums der 
beste Erfolg zu erhoffen war. Er nahm bei einem Sprach- 
lehrer Stunden und fand sich ausserdem täglich im Hause 
einer ob ihres Talentes angesehenen und begabten Malerin 
ein, wo er Freihandzeichnen lernte und in einen Kreis von 
gebildeten und vornehmen Leuten eingeführt wurde. Zur 
Behandlung seines Beinleidens aber suchte er einen ihm 
empfohlenen Arzt auf. Indessen entstand nach dem Gebrauch 
der von diesem verordneten Heilmittel neben der Wunde 
ein Geschwür, Fieberanfälle traten hinzu, die den Bedauerns- 
werten wiederum längere Zeit ans Zimmer fesselten. Die 
endgültige Heilung nahm beinahe ein halbes Jahr in Anspruch. 

Wenn schon das von dem elsässischen Generalinspektor 
Lebrun, der sich angeblich sehr für den Rheinbau interessierte, 
in Aussicht gestellte Empfehlungsschreiben ausblieb, so fand 
Tulla dennoch ohne Mühe in einem Kreis gleichgesinnter 
Fachgenossen herzliche Aufnahme. Zu diesen zählte u.a. 
der Ingenieur Cabaille und Lesage, inspecteur a l’ecole des 
ponts et chaussees, Männer, die ihm viel Anregung boten und 
ihn mit dem Ausbau der Loire bekannt machten. Ferner 
beschäftigte er sich mit dem Studium der Baukunst und des 
Fuhrwesens, das mathematisch zu untersuchen ihm vom 
Markgrafen vor längerer Zeit zur Aufgabe gemacht worden 
war, endlich mit einer in französischer Sprache ausgearbeiteten 
Theorie über Hydrotechnik und Faschinenbau, den man, 
wie er glaubt, vergeblich in andern Lehrbüchern elementarer 
dargestellt finde. »Obgleich die meisten meiner Sätze«, 
schreibt er, »so klar und deutlich sind, daß man sich wundern 
muß, daß solche so lange unbekannt geblieben sind, so wird 
dennoch die Mühe, welche ich mir gegeben habe, nicht ver- 
kannt werden können.« (17. Oktober 1802.) 

Da Tullas Anwesenheit in Karlsruhe nach so langem 
Fernsein aus verschiedenen Gründen dringlich erschien und 
auch Reitzenstein zur Rückkehr mahnte, und da ferner der 
Spracherlernung wegen ein weiteres Bleiben nicht erforder- 
lich war, trat der junge Ingenieur Ende Oktober längs dem 
Kanal von Briare die Rückreise nach Paris an. Dort blieb 
er noch bis gegen Weihnachten. Er beendcte seine hydrau- 


364 Valdenaire 


lischen Versuche und seine Untersuchungen über ein Instru- 
ment, das er französischen Gelehrten vorführte. Vor allem 
aber war es ihm dabei um die Erweiterung seiner Beziehungen 
zu den Ingenieuren zu tun, die an dem Rheinbau beteiligt 
waren. Ihr Zutrauen, meinte er, sei nur zu gewinnen, wenn 
man sich ihren Theorien und Lieblingsideen und der Art 
ihrer Behandlung mathematischer Aufgaben anpasse, und so 
hielt er es für notwendig, ihre Schriften und Bücher anzu- 
schaffen. Es waren: Traite de statique par Monge, Cours 
de Mathematiques par Ch. Bossel, Recherches sur les moyens 
de perfectionner les canneaux de navigation« par Futton, sowie 
»Consideration sur la maniere dont lesrivieres etablissent leurlit«. 

Am 23. Januar ı803 war Tulla, nach einer, wenn auch 
nicht immer glücklich in Frankreich verbrachten, aber den- 
noch erfolgreichen Studienzeit von einem und einem halben 
Jahr wieder in Karlsruhe. 

Hiermit enden Tullas Wanderjahre. Während der junge 
Weinbrenner damals zum Studium der Baukunst nach dem 
Süden gereist war, hatte Tulla im Norden Deutschlands 
seine Ausbildung gesucht und gefunden. Im Frühjahr des 
Jahres 1792 war er hinausgezogen, zu Beginn des Jahres 
1803 galt seine Ausbildung vollendet, so dass er die Leitung 
des Ingenieurwesens im neuen Baden übernehmen konnte. 
Fast in alle Wissenszweige der Technik war er eingedrungen 
und hatte sich vielseitige Kenntnisse zu eigen gemacht: in 
Gerabrunn den Bau von Salinen, am Niederrhein, Holland 
und Norddeutschland die Ausführung von Fluss- und Wasser- 
bauten verschiedenster Art, in Freiberg den Bergwerks- und 
Maschinenbau und in Frankreich neben der Beschäftigung 
mit dem französischen Kanal- und Flussbau und der Erlernung 
der Sprache eine abgerundete wissenschaftliche Vollendung. 
Obgleich Tulla somit alle Gebiete der Technik überblickte 
und beherrschte, so blieb er doch dem Flussbau mit beson- 
derer Vorliebe zugewandt. Seine ungewöhnlichen in diesem 
Fache gewonnenen Kenntnisse und hervorragende Begabung 
sollten in einer der bedeutendsten ingenieurtechnischen Lei- 
stungen seiner Zeit ihre Anwendung finden, einer Tat, die 
ihn über alle Zeiten hinaus unsterblich machte, der Korrek- 
tion des Rheinstroms. (Fortsetzung folgt.) 


Johann Georg Stoffel 


Zu seinem ııo. Geburtstage am 4. Januar 1929 


Von 


Ferdinand Mentz 


Wohl jeder, der sich mit der Ortsgeschichte des Ober- 
elsasses beschäftigt hat, wird das »Topographische \Wörter- 
buch des Oberelsasses, die alten und neuen Ortsnamen ent- 
haltend« von G. Stoffel kennen und mit grossem Nutzen 
gebraucht haben. Wer sich aber ausserdem noch mit der 
Ortsgeschichte anderer deutscher Länder befasst hat, der 
weiss, dass es ein diesem ähnliches Werk bis vor nicht zu 
langer Zeit für keines derselben gab, erst Kriegers Topo- 
graphisches Wörterbuch des Grossherzogtums Baden trat 
Stoffels Buche ebenbürtig, allerdings auch den wissenschaft- 
lichen Forderungen der Gegenwart noch mehr entsprechend, 
zur Seite. Der Vorzug des Stoffelschen Werkes anderen 
ähnlichen Werken gegenüber besteht nicht nur darin, dass 
es die Ortsnamen, d.h. die Namen der Siedlungen, Wasser- 
läufe, Berge und Wälder und die Flurnamen in sonst nie 
gebotener Vollständigkeit und unter Beifügung aller dem 
Verfasser erreichbaren Namensformen gibt, sondern besonders 
auch darin, dass für das Vorkommen jeder Namensform 
die Quelle angeführt ist. Bemängeln lässt sich allerdings, 
dass die Zitate nicht immer auf die letzten urkundlichen 
Quellen zurückgehen, und dass bei Entnahme derselben aus 
Urkunden nie angegeben ist, ob das Original oder eine Ab- 
schrift benutzt wurde!). Auch die Jahrzahlenangaben sind 

ı) Vgl. Pfannenschmid in der Revue nouv. d’Als.-Lorr. 8, 1888, S. 409. 

Bemerkung: Der obige Aufsatz wurde bereits im Jahre 1918 zu Stoffels 


100. Geburtstage, 4. Januar 1919, für eine elsässische Zeitschrift verfasst. Die 
politischen Verhältnisse verhinderten damals die Veröftentlichung. 


366 Mentz 


nicht immer ganz zuverlässig. Aber der Umstand, dass die 
Quellen angeführt werden, macht diese Übelstände weit 
weniger empfindlich, denn es ist ja jeder in der Lage, sich 
. durch Nachprüfung volle Gewissheit über die Angaben zu 
verschaffen. Keines der sonstigen topographischen Werke 
über das Elsass, von Horrer und Aufschlager bis zum »Reichs- 
land Elsass-Lothringen« und zu Clauss, leistet dieses in gleicher 
Weise. Sehr verdienstlich ist auch, dass die alten Formen der 
Ortsnamen, soweit sie von den neueren erheblich abweichen, 
besonders zusammengestellt sind und von ihnen auf die 
heutigen Formen verwiesen wird. Das Werk ist somit als 
wissenschaftlich höchst wertvoll zu bezeichnen, es gehört zu 
dem Rüstzeuge, welches jeder, der sich wissenschaftlich mit 
den Ortsnamen und der Ortsgeschichte des Oberelsasses 
beschäftigen will, zur Hand haben muss. Demgegenüber 
erscheint es kaum glaublich, dass der Verfasser desselben 
durchaus kein Historiker oder Philologe von Fach war, 
keine Universitätsbildung genossen hat, sondern Laie und 
obendrein die meiste Zeit seines Lebens durch angestrengte 
anderweitige berufliche Tätigkeit gebunden war. Und doch 
ist es So. 

Joh. Georg Stoffel war ein Bauernsohn!). Geboren am 
4. Januar 1819 in Heiligkreuz unweit Colmars, besuchte er 
zunächst nur die Elementarschule des Ortes. Nebenunterricht 
bei einem jungen Geistlichen, der sich damals dort aufhielt 
und aus Freude am Unterrichten die besten Zöglinge der 
Gemeindeschule privatim fortbildete, ermöglichte es, dass 
er im 12. Jahre in die 5. Klasse des Kollegiums zu Colmar 
aufgenommen werden konnte. Allein schon nach drei Jahren 
musste er die Schule wieder verlassen, um bei der Bewirt- 
schaftung des väterlichen Landbesitzes zu helfen. Sein 
Wissenstrieb verliess ihn aber auch dann nicht. Bis spät 
in die Nacht hinein arbeitete er für sich und suchte sich weiter- 
zubilden. Er beschäftigte sich vorwiegend mit Literatur und 
Geschichte, jedenfalls auch mit älterer deutscher Sprache. 
Daneben nahm er die Gelegenheit wahr, die sich ihm durch 


t) Die biographischen Angaben beruhen, soweit nichts anderes bemerkt, 
hauptsächlich auf dem Lebensbilde Stoffels, das Aug. Stöber 1885 in der »Neuen 
Alsatia« (S. 3—29) entworfen hat. 


Johann Georg Stoffel 367 


seinen derzeitigen Beruf bot, um das Volksleben in seiner 
ganzen Ausdehnung möglichst kennenzulernen, was ihm 
dann später bei seinen weiteren Studien sehr zustatten kam. 
Als Siebzehnjähriger sah er ein, dass die Landwirtschaft 
sein Lebensberuf nicht sein könnte, und seine Eltern waren 
verständig genug, ihn nicht gegen seinen Willen dabei festzu- 
halten. Er trat am 17. Mai 1836 als Supernumerar bei der 
Präfektur in Colmar ein und wurde am ı. Juli festangestellt 
und bei der Forstverwaltung beschäftigt. 

Hier geschah es wohl zum ersten Male, dass er im 
Archiv des Departements zu tun bekam. Bei Nachsuchungen 
über ältere Forstordnungen stiess er hier auf Dinghofrödel, 
die Satzungen oder Ordnungen der im Elsass einstmals 
zahlreichen herrschaftlichen oder klösterlichen Dinghöfe. Er 
erkannte alsbald die kulturgeschichtliche und sprachliche 
Wichtigkeit dieser Schriftstücke und suchte besonders in 
den Jahren 1846 und 1847 alle, deren er habhaft werden 
konnte, zu sammeln. So legte er bereits damals den Grund 
zu einem seiner Hauptwerke, denn er erhielt später die 
Genugtuung, dass der Altmeister der deutschen Philologie, 
Jakob Grimm, diese Dinghofrödel) in seine Sammlung der 
deutschen Weistümer aufnahm, in deren 4. Bande sie 1861 
erschienen. Aber auch seinen Orts- und Personennamen- 
studien, die er später in verschiedenen Aufsätzen und be- 
sonders in seinem Topographischen Wörterbuche verwertete, 
hat er offenbar schon damals, während seines dreizehnjährigen 
Aufenthaltes in Colmar, im Departementsarchiv wie dem 
Stadtarchiv und der Stadtbibliothek eifrig obgelegen, denn 
er hätte später, als ihn sein Beruf wieder von Colmar fern- 
hielt, unmöglich die sehr zahlreichen Schriftstücke, die in 
dem Topographischen Wörterbuche als Quellen angegeben 
werden, und die sich zum allergrössten Teile an den drei 
genannten Stellen befanden, durchsehen können. 

Am 25. August 1849 wurde er zum Steuereinnehmer in 
Dürlinsdorf im Kanton Pfirt ernannt, zunächst mit dem 
Wohnsitze in Oberlarg, seit 1851 in Dürlinsdorf selbst. Er 


1) „Das einladende, saubere Manuskript der els. Weistümer von Stoffele 
schreibt J. Grimm 20. 10. 1852 an Aug. Stöber. (Zs. f. dt. Alt. 30, S. 109. S.a. 
ebd. S. 110—113, 115.) 


368 Mentz 


benutzte in diesem entlegenen Landstriche seine freie Zeit, 
um seine volkskundlichen Forschungen, die er schon ın 
Heiligkreuz als unfreiwilliger Landwirt betrieben hatte, 
wieder aufzunehmen. Die Frucht war eine Reihe von 
Beiträgen zu Stöbers »Alsatia«: V'olkssagen (später in Stöbers 
»Sagen des Elsasses« wieder abgedruckt), Märchen, Volks- 
lieder, Sprüche u.dgl., z. T. in der Mundart und mit Er- 
klärungen, die beweisen, dass Stoffel nicht versäumt hatte, 
sich erhebliche Kenntnisse der deutschen Sprache älterer 
Perioden anzueignen. Hiervon zeugt auch der Deckname 
Christophorus, mit dem er seine Beiträge zeichnete‘, 
denn auf diesen altchristlichen Namen geht ja der Name 
Stoffe] selbst zurück. Aber auch zur Ausführung von Ar- 
beiten ernsterer Art, die er, wie oben gesagt, jedenfalls schon 
während seiner Colmarer Amtstätigkeit vorbereitet hatte, 
fand er schon damals Zeit: bereits der Jahrgang 1853 der 
»Alsatia« brachte den Anfang seines »Versuchs über ältere 
deutsche Personennamen«, der zugleich eine Einleitung zu 
einer Erklärung der aus dem Deutschen stammenden el- 
sässischen Personen- und Ortsnamen bilden sollte. Seine 
altdeutschen Kenntnisse und zugleich sein gesundes Urteil 
in etymologischen Dingen verrät ferner der erste Aufsatz, 
den er für die Revue d’Alsace schrieb): er erklärte darin 
den bis dahin rätselhaften Ortsnamen Paphinisnaida aus 
der Karolingerzeit, den man aus dem Griechischen hatte 
herleiten wollen, richtig als »Pfaffenschneide, Pfaffenschneiser, 
d.h. Durchhau im Walde, der von Geistlichen angelegt 
war oder benutzt wurde. Dass er nebenbei auch der damals 
blühenden Keltomanie seinen Tribut zahlte und den ebenfalls 
deutschen Flurnamen Kuttelrausgraben aus dem Keltischen 
ableiten wollte, muss man ihm nachsehen. 

Diese Arbeiten setzte er auch fort, als er am ı1. April 1857 
zum Steuereinnehmer in Habsheim ernannt worden war. So 
veröffentlichte er in der Revue d’Alsace jenes Jahres einen 


!) Französische Beiträge in Tageszeitungen zeichnete er gelegentlich 
auch mit einem Anagramm seines Namens: Estloff; zwei Beiträge zur Revue 
d’Alsace hat er auch mit Georges Moritz unterzeichnet. \'gl. die Bibliographie 
am Schlusse, Nr. 39 u. 31/32. 


2) Jahrg. 5, 1854, 8. 44406. 


Johann Georg Stoffel 369 


Artikel »Sur les noms propres de l’Alsace au moyen äge« mit 
urkundlichen Nachweisen. Zugleich aber betätigte er sich, 
angeregt durch die Nähe des altertümerreichen Hart- 
waldes, auf dem Gebiete der Archäologie und Vorgeschichte. 
Besonders leitete er die Aufgrabung des sog. Hühnerhubels 
bei Rixheim, deren reichhaltige Ergebnisse dann im histo- 
rischen Museum von Mülhausen aufgestellt wurden. Sein 
Freund August Stöber, der selbst an der Ausgrabung be- 
teiligt gewesen war, beschrieb sie in einem kleinen Schrift- 
chen), Stoffel selbst schickte darüber einen Bericht »Le 
Tombeau celtique, dit Hünerhubel« an die Societe pour la 
conservation des monuments historiques d’Alsace, deren Mit- 
glied er war, zur Aufnahme in ihr Bulletin ein. Die Ge- 
sellschaft lehnte jedoch die Veröffentlichung ab, da bereits 
umfassendere Arbeiten über den Gegenstand erschienen 
wären). Nur die vier Tafeln, die Stoffel auf eigene Kosten 
zu seinem Bericht hatte anfertigen lassen, sollen ohne sein 
Wissen in die von der Societe herausgegebene Schrift von 
Maxim. de Ring, Tombes celtiques de l’Alsace, 2.ed., 
Strasb. 1861, aufgenommen, nach Stöber3) auch Stoffels 
Text dabei benutzt worden sein. Vgl. ferner unten S. 373. 


Daneben lieferte der Unermüdliche weiter seine Beiträge 
zu Stöbers Alsatia. Ausserdem fällt in diese Zeit seine erste 
‚grössere ortsgeschichtliche Arbeit, das Verzeichnis der unter- 
gegangenen Ortschaften des Oberelsass, das er als Ergänzung 
des von Schöpflin in der Alsatia illustrata gegebenen in 
der Revue d’Alsace von 1858 erscheinen liess. Die Orts- 
geschichte bildete auch weiterhin den Hauptteil seiner wissen- 
schaftlichen Bestrebungen, ja sie wuchs sich zu seiner Lebens- 
aufgabe aus. Im Jahre 1859 hatte der französische Uhnter- 
richtsminister Duruy angeregt, ein grosses »Dictionnaire 
topographique de la France« zu schaffen, in der Art, dass 
für jedes einzelne Departement ein besonderes topographisches 
Wörterbuch mit den alten und neuen Ortsnamen hergestellt 


!) Der Ilünerhubel, ein gallisches Hügelgrab bei Rixheim. Mülh. 18509. 


2) Vgl. Bull. de la Soc. p. la cons. d. mon. hist. d’Als. 3, 1859, Proc.-verb. 
S. 112. 


3) Neue Alsatia, S. 14. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 


[97 
we 


370 Mentz 


würde"). Ein solches Werk für das Oberelsass, das Departe- 
ment Oberrhein, zu bearbeiten, war wohl keiner geeigneter 
als Stoffel. Die Mülhauser Industrielle Gesellschaft, die der 
Minister um Unterstützung seines Vorhabens ersucht hatte, 
wählte ihn denn auch in den Ausschuss, der das Material 
für die zum Arrondissement Mülhausen gehörigen Örtlich- 
keiten vorbereiten sollte?). Die zu diesem Zwecke an die 
einzelnen Gemeinden ausgeschickten Fragebogen mögen wohl, 
soweit sie genügend ausgefüllt zurückkamen, von Stoffel für 
das Wörterbuch verwertet worden sein, das Allermeiste dazu 
aber hat er sicher selbst gesammelt. Und zwar müssen seine 
Arbeiten dafür, wie wir schon oben andeuteten, weit, bis in 
seine Colmarer Zeit, zurückreichen, sonst wäre die Gesell- 
schaft wohl schwerlich imstande gewesen, schon 1860 das 
Manuskript des Buches zum »Concours entre les societes 
savantes de la France« nach Paris zu schicken. Es fand eine 
sehr ehrenvolle Aufnahme (mention tres-honorable) und trug 
dem Verfasser wie der Gesellschaft eine silberne Medaille 5), 
dem Verfasser ausserdem die Ernennung zum Korrespon- 
denten des Unterrichtsministeriums für geschichtliche Ar- 
beiten ein. Auch die Ernennung zum Öfficier d’Academie 
wurde ihm in Aussicht gestellt, doch erhielt er sie erst 13 Jahre 
später. Die Arbeit am Drucke des Werkes zog sich durch 
den ganzen Aufenthalt Stoffels in Habsheim; erst 1868, 
als er bereits ein ganzes Jahr von dort wieder fort war, konnte 
es erscheinen. 

Als Mitglied des Geschichtlich-Statistischen Komitees der 
Mülhauser Industriellen Gesellschaft hatte Stoffel ferner 
mehrfach Berichte zu erstatten über einschlägige Arbeiten, 
die in Bewerbung um von der Gesellschaft ausgesetzte Preise 
eingegangen waren. So berichtete er namentlich über drei 
Karten Costes über die Herrschaftsgebiete des Elsasses im 
Jahre 1787 und über die kirchliche und Verwaltungsein- 


!) Bull. de la Soc. ind. de Mülh. 30, S. 274, 323, 414, 471. Die An- 
regung fiel bekanntlich auf sehr fruchtbaren Boden: Frankreich verdankt 
ihr eine Reihe verdienstlicher topographischer Wörterbücher einzelner De- 
partemente. 


2) Eld.S. 5ı2. 
3) Ebd. 31, S. 22, 87. 32, S. 20f., 329. 33, 8.480. 34, S. 22. 


Johann Georg Stoffel 371 


teilung desselben vor 1789'). Die Karten wurden zwar 
preisgekrönt, der hohen Kosten wegen aber nicht veröffent- 
licht, sondern nur aufgezogen und in der Bibliothek der 
Gesellschaft niedergelegt. — 

Nach zehnjährigem Aufenthalte in Habsheim wurde 
Stoffel am 31. Juli 1867 nach Friesen im Largtale berufen, 
durfte jedoch seinen Wohnsitz in Altkirch nehmen. Auch 
in der neuen Stellung setzte er seine wissenschaftlichen Ar- 
- beiten fort, liess sich besonders auch die Durchforschung des 
Altkircher Stadtarchivs angelegen sein. Ausserdem lockte 
die alte Römersiedelung Larga zu weiteren archäologischen 
Studien, doch sind diese, abgesehen von einem kurzen Auf- 
satze über Larga im Journal d’Altkirch vom 13. November 
1869, erst einige Jahre später erschienen. Daneben beschäftigte 
er sich weiter mit Namenforschungen, so brachte das Alt- 
kircher Wochenblatt (s. Bibl. Nr. 39) eine sehr interessante 
und wohl der Weiterführung werte Zusammenstellung von 
verwelschten deutschen und eingedeutschten französischen 
Personennamen, erstere besonders aus der Gegend von 
Belfort, letztere vorwiegend aus dem Sundgau; ferner ver- 
öffentlichte er unter dem Titel »Les origines alsaciennes« 
eine hübsche Satire auf die abenteuerlichen Etymologien, 
die oft für elsässische Ortsnamen aufgestellt worden sind. 

Vor allem aber trug er sich, seitdem das topographische 
Wörterbuch vorderhand erledigt war, wieder mit weiteren 
grösseren Plänen. Ein reicher Mülhauser Industrieller, 
Fr. Engel-Dollfus, hatte der Gesellschaft zur Erhaltung der 
geschichtlichen Denkmäler im Elsass 3000 Fr. zur Verfügung 
gestellt für ein biographisches Wörterbuch des Elsass und 
Stoffel selbst als Bearbeiter dafür vorgeschlagen®). Da 
dessen Eignung für das Werk ausser Zweifel stand, wurde 
es ihm auch von der Gesellschaft ohne weiteres übertragen. 
Er liess nun zunächst 1869 ein vorläufiges Verzeichnis (Liste 
preparatoire) der nach seiner Ansicht in das Buch aufzu- 
nehmenden Persönlichkeiten erscheinen und schickte es allen 


ı) Vgl. Bibl. Nr. 29 u. 30. 

2) Aug. Stöber (Neue Alsatia S. 26) stellt diese Sache etwas anders dar; 
ich folge hier dem Bericht in dem Bull. de la Soc. p. la cons. des. mon. hist. 
d’Als., 2.ser.6, Proc.-Verb. S. 36 u. 55. 

25” 


372 Mentz 


Gelehrten, Vereinen usw. zu, bei denen Interesse dafür oder 
Sachkunde vorauszusetzen war, mit dem Ersuchen um Mliıt- 
arbeit und Ergänzung. Es lief eine Reihe schätzenswerter 
Beiträge ein. Der Fortgang der Sache wurde jedoch durch 
den Krieg von 1870/71 unterbrochen. — 

Der Mülhauser Archivar X. Mossmann sagt in seinem 
Nachrufe!) für St., die wissenschaftliche Arbeit (l’etude: 
sei seine Zuflucht und sein Trost, das Geheimnis seiner Kraft 
in allen Widerwärtigkeiten gewesen. Wir dürfen hinzufügen, 
dass sıe es auch war, die ihn, als das Elsass deutsch wurde, 
seinem Vaterlande erhalten hat. Er hatte bereits in Alt- 
kirch und in Belfort optiert und war zum Mitgliede der ge- 
mischten französischen Kommission ernannt worden, die 
berufen war, die Vollziehung des Artikels 4 des Frankfurter 
Friedensvertrages (betr. Rechnungssachen der abgetretenen 
Gebiete) zu überwachen. Als er sich aus dieser Veranlassung 
einmal nach Colmar begeben musste, gelang es den Be- 
mühungen seiner dortigen Freunde und anderer angesehener 
Männer, darunter auch des Bezirksarchivars Dr. Pfannen- 
schmid?), ihn zur Zurücknahme der Option zu bewegen. 
Es ist anzunehmen, dass es, neben der Übernahme seiner 
Pension durch das Deutsche Reich, wohl hauptsächlich die 
Inaussichtstellung einer seiner Neigungen entsprechenden 
Tätigkeit war, die ıhn veranlasste, seine Entschlüsse zu ändern. 
Er erhielt den Auftrag, in dem Colmarer Bezirksarchive 
die auf französisch gebliebene Teile des ehem. Departements 
Oberrhein bezüglichen Archivalien zu ordnen und zu inven- 
tarısieren. Zahlreiche, in seiner deutlichen und gefälligen 
Handschrift hergestellte Urkunden- und Aktenauszüge sind 
jetzt noch Zeugen seiner Tätigkeit. Indessen war diese nur 
vorübergehend, denn er wurde am 31. Maı 1873 der Nach- 
folger des Colmarer Stadtbibliothekars, -Prof. Thomas. Man 
darf wohl sagen, dass diese selbständige, wie für ihn ge- 
schaffene Stellung der wohlverdiente Lohn seines ange- 
strengten Fleisses und der beste Abschluss seiner Laufbahn 
war. Auch rechtfertigte er die in ihn gesetzten Erwartungen 

!) Affiches als. v. 5. 9. 1880. 

2) Eig. Aufzeichnung Pfannenschmids in dem Exemplar der »Biographies 
als.« des Colmarer Bezirksarchivs. 


Johann Georg Stoffel 3 73 


vollkommen, besonders widmete er sich den reichen hand- 
schriftlichen Schätzen der Bibliothek: der Katalog ihrer 
Handschriften ist fast völlig von seiner Hand. 

Daneben benutzte er seine nun reichlichere freie Zeit 
auch weiter zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen ver- 
schiedener Art, die er z. T.schon in früheren Jahren vor- 
bereitet hatte. So liess er seiner schon oben erwähnten kurzen 
Notiz über die römischen Altertümer der Larggegend jetzt 
ausführlichere Darstellungen dieses Gegenstandes in der 
Revue d’Alsace folgen. Auch anderweitig hatte er Gelegen- 
heit, seine archäologischen und kunstgeschichtlichen Kennt- 
nisse zu verwerten, ging z.B. bei der Klassierung der ge- 
schichtlichen Baudenkmäler des Landes der deutschen Re- 
gierung an die Hand, und Pfannenschmid erkennt in seiner 
archäologischen Beschreibung des Hartwaldes (bei Kraus, 
Kunst und Altertum in Els.-Lothr. II, S. 131— 146) dankbar 
die Hilfe an, die ihm Stoffel geleistet habe. Auch bei der amt- 
lichen Beurteilung der Franckschen Karte der Hartwaldes 
(bei Kraus a.a.O.) konnte Pfannenschmid sich der Hilfe 
Stoffels erfreuen. | 

Hauptsächlich aber beschäftigte ihn nunmehr die zweite 
Auflage seines Hauptwerkes, des Topographischen Wörter- 
buches. Wie er bestrebt gewesen ist, dasselbe zu vervoll- 
kommnen und so vollständig wie möglich zu machen, das 
beweist schon allein das Verzeichnis der Quellen: in der ersten 
Auflage sind es ungefähr 150, in der zweiten gegen 600! 
Allein aus dem Colmarer Bezirksarchiv werden in der zweiten 
Ausgabe 224 angeführt gegen 58 in der ersten. Das Werk 
wurde natürlich den veränderten politischen Verhältnissen 
entsprechend umgearbeitet, berücksichtigt aber trotzdem auch 
in der neuen Auflage sämtliche Orte des alten Departements 
Oberrhein, auch die nach 1870 französisch gebliebenen. 
Es erschien 1876. Während die erste Auflage in der Pariser 
Kaiserlichen Druckerei auf Staatskosten gedruckt worden 
war!), musste der Verfasser die Kosten der zweiten z. T. 
selbst tragen, Land und Bezirk gewährten aber einen schr 
beträchtlichen Zuschuss dazu, auch wurden 100 Exemplare 
für den Bezirk angekauft. 


ı) Vgl. Bull. de la Soc. Ind. 36, S. 235. 


374 Mentz 


Trotz dieser Arbeiten und seiner Amtstätigkeit fand der 
fleissige Mann aber noch Zeit, ein Werk ganz anderer Art 
fertigzustellen. Auf dem Speicher des Pfarrhauses von 
Heimsbrunn war einige Jahre vor jener Zeit eine Handschrift 
des 17. Jahrhunderts gefunden worden, die eine Reihe an- 
geblicher Wundertaten des heiligen Theobald, des Schutz- 
herrn von Thann, enthielt. Die Handschrift, die auch sprach- 
lichen und kulturgeschichtlichen Wert hat, wurde von Stoffel 
veröffentlicht, der seine Vorliebe für Ortsnamenkunde auch 
hierbei durch Feststellung der Örtlichkeiten bekundet, die 
darın mit oft recht entstellten Namen aufgeführt werden. 

Daneben liefen immer noch Arbeiten an dem schon 
erwähnten biographischen Wörterbuche her. Im Jahre 1876 
liess er, um kundzutun, dass der Plan desselben nicht auf- 
gegeben sei, in der Revue d’Alsace eine Liste derjenigen 
Elsässer erscheinen, die als Generale oder höhere Offiziere 
in dem französischen Heere gedient hatten; eine kleine Fort- 
setzung dazu wurde in derselben Zeitschrift 1883 aus seinem 
Nachlasse veröffentlicht. Die Hauptmasse des gesammelten 
Materials aber soll sich wohlgeordnet in besonderen Mappen 
befinden, um einem etwaigen späteren Bearbeiter zur \er- 
fügung gestellt zu werden'). Sitzmann, der Verfasser des 
»Dictionnaire de biographie des hommes celebres de l’Alsace« 
soll sie benutzt haben:\, obwohl er in der Vorrede seines 
Werkes nichts davon erwähnt. Wo sich die Materialien 
z. Z. befinden, entzieht sich unserer Kenntnis3). 

Leider war es Stoffel nicht lange vergönnt, die so gut 
für ihn passende Stellung als Stadtbibliothekar zu verwalten, 
denn bereits am 3. September 1880, also schon in seinem 
62. Lebensjahre, wurde er aus seinem arbeitsreichen Dasein 
abberufen. Der auf der Stadtbibliothek in Colmar befindliche 
Teil seines handschriftlichen Nachlasses, dessen Durchsicht 
dem Verfasser vergönnt war, enthält noch allerlei interessante 


ı) Aug. Stöber, Neue Alsatia, S. 26, 

2) Nach persönlicher Mitteilung von f Oberbibl. Prof. Dr. Ernst Marck- 
wald, s. Z. in Strassburg, und f Stadtbibliothekar A. Waltz in Colmar. 

3) Man sollte annehmen, dass sie sich im Gewahrsam der Gesellschaft 
zur Erhaltung der gesch. Denkmäler im Elsass befänden (s. 0.$. 371); eine 
deshalb dorthin gerichtete Anfrage blieb leider ohne Antwort. 


Johann Georg Stoffel 375 


Sammlungen, die Stoffel bei längerem Leben wohl noch zu 
Veröffentlichungen verwertet hätte. So ein 203 Blätter 
starkes Manuskript über die Schutzheiligen der elsässischen 
Pfarreien, häufig mit Hinzufügung der Legende der einzelnen 
Heiligen. Ferner eine Sammlung von 673 Bll. mit Wappen- 
zeichnungen elsässischer Geschlechter und Erklärungen dazu, 
meist aus dem Armorial. 16 dicke Pappschachteln mit 
Notizen aller Art über oberelsässische Orte beweisen, dass 
er auch über die im Topographischen Wörterbuche zusammen- 
getragenen Angaben hinaus ein Auge hatte für alles, was über 
die Orte seines Vaterlandes wissenswert war. Der ganze 
Nachlass auf der Stadtbibliothek zeugt von peinlicher Sauber- 
keit und Ordnung und lässt darauf schliessen, dass der Dahin- 
gegangene mit seiner Zeit ebenso sauber und ordentlich 
umging. Nur so war es ihm auch möglich, neben seiner amt- 
lichen Tätigkeit noch eine so reiche wissenschaftliche und 
literarische Wirksamkeit zu entfalten, wie wir sie hier in 
grossen Zügen darzustellen versucht haben. 


Als Ergänzung des im vorstehenden gegebenen Über- 
blicks über Stoffels Schaffen wird vielleicht eine zeitlich 
geordnete Aufzählung seiner Arbeiten, soweit sich dieselbe 
ermöglichen liess, manchem willkommen sein. 


ı. Das Männlein auf dem Blochmund. Volkssage in Oberlarger 
Mundart. (Alsatia 1852, S. 77—84.) [Mit Worterklärungen.] 


2. Vier ältere geistliche Gesänge: I. Das [!] geistliche Vogel- 
gesang. II. Wohl auf ihr schönsten Blümelein. III. In Schwarz 
will ich mich kleiden. IV. Ein Gesang von den Leiden Christi. 
(Ebenda S.95—ı1g.) [Nr.I nach einer Aufzeichnung, die 
St. bei einem Bauern in Oberlarg fand, Nr. II und III aus 
einem Heftchen bei dem alten Förster von Oberlarg. Nr. IV 
bezeichnet der Herausgeber der Alsatia als im Elsass sehr 
bekannt.] 
3. Das Märchen von der Mooser Kilb in Mörnacher Mundart. 
(Ebd. 1853, S. 165— 167.) 

. Kinderreime. In Dirlinsdorfer Mundart. (Ebd. S. 167—168.) 

. Vogelstimmen. Volksmundart in der Umgegend von Colmar. 
(Ebd. S. 168— 169.) 

. Glockenstimmen im Sundgau. (Ebd. S. 169—170.) 

. Zwei Volkslieder im Patois von Levoncourt [Luffendorft]. 
(Ebd. S. 172— 175.) 


sa u» 


376 


10. 


II. 


12, 


13. 


14. 


10. 


17. 


Mentz 


. Drei geistliche Volkslieder, welche im Sundgau gesungen 


werden. (Ebd. S. 206—20g.) 


. Versuch über deutsche Personennamen. Als Einleitung zu 


einer Erklärung der aus dem Deutschen stammenden elsässı- 
schen Personen- und Ortsnamen. (Ebd. ı853, S. 246— 286; 
1856/57, S. 361— 382; 1858/61, S. 336— 360.) 

Explication etymologique des mots Kuttelrausgraben et 
Paphinisnaida. (Rev. d’Als. 5, 1854, S. 44—46.) 

Colonge de Saint-Hypolite [!]. 1660. (Ebd. S. 137—1341.) 
[Wieder abgedruckt Weistümer (s. u. Nr. 24) S. 249— 252. Nach 
einer Urkunde des Colmarer Bezirksarchivs.] 


Reglement de la colonge de Wintzenheim. (Ebd. S. 188— 192.) 
[Wieder abgedruckt Weistümer S. 173— 179. Nach zwei Heften 
des Türkheimer Stadtarchivs.] 


Elsässische Volkssagen. Der Dornstrauch bei Neun-Eich. 
Ein Hausgeist geht zu Kelte. Die Todtenprozession zu Luppach. 
Das versunkene Schloss Färis und der alte Graf. Das Todten- 
pferd und die Todtenprozession zu Moos. Der Lachgeist im 
Haag. Junker Schnabel. Der Käpellegeist. (Alsatia 1854/55, 
S. 197— 202.) [Wieder abgedruckt bei Stöber, Die Sagen des 
Elsasses, neue Ausgabe von Curt Mündel, I, Nr. 28, 19, 6, 
14, 25, 8, 10, 3.] 

Aeltere Volkslieder, welche im Elsass gesungen werden (theils 
ungedruckt, theils Varianten zu bereits bekannten) gesammelt 
von Daniel Eck, Gustav Mühl, Christophorus, J. Bresch und 
dem Herausgeber. (Als. 1854/55, S. 170—ı85.) [Von wem 
jeweils die einzelnen I.ieder gesammelt sind, ist nicht gesagt.] 


. L’Ondine de Morimont. Legende. (Rev. d’Als. 6, 1855, S. 559 


bis 567.) [St. hat dieselbe Sage später in der Alsatıa von 1873/74, 
S. 139—147 deutsch veröffentlicht unter dem Titel: Die Sage 
vom Mathildeli. S. u. Nr. 42.] 


Ein schön geistlich Lied von dem hl. Morand, Probst des 
löblichen und uralten Stiffts S. Christoffel zu Altkirch. [Anm.:] 
Nach einer Handschrift mitgeteilt von Christophorus. (Als. 
1856/57, S. 34—51.) [Leider ist nicht angegeben, wo sich die 
Handschrift befindet; sie soll aus dem ı38. Jahrh. stammen, 
1721 geschricben sein.] 

Elsässische Volkssagen. Das Silberloch bei Lützel. Das Bild- 
stöcklein bei Winkel. Der Hexentanz auf der Kalmiser Waide. 
Das gefundene Silbergeld bei Mörsberg. Der Mann mit dem 
l.apphute zu Oberlarg. Die verhexte Frau. Der Hexenzug 
in der Hardt. Die Kornmutter. Die Windsbraut. Frau Faste. 
(Ebd. S. 126— 134.) [Die Sagen sind, ausser »Die verhexte 
Frau« u.»Die Windsbraut« wieder abgedr. bei Stöber-Mündel 
(s.o. Nr. ı3) I, Nr. 29, 26, 21, 22, 23, 107, 104, Io5.] 


18. 


19. 


20. 
21. 


22. 


23. 


24. 


25. 
26. 


27. 


28. 


29. 


Johann Georg Stoffel 377 


Elsässische Sagen. Die Galgenplatte. Pfirdt, Ligsdorf, Sonders- 
dorf. Das Hexenschloss. (Els. Samstagsblatt 1857, S. 9—ıo.) 


. $Die Galgenplatte« ist wieder abgedr. bei Stöber-Mündel I, 


Nr.7, die Sage über Pfirt u.d. T. »Des Teufels Recht auf 
Pfirt«e ebd. Nr. 5, »das Hexenschloss« ebd. Nr. ı2, die Sagen 
über Ligsdorf und Sondersdorf fehlen bei St.-M.] 

Les Noms propres de l’Alsace au moyen äge. (Rev. d’Als. 8, 
1857, S. 322—331.) 

Les Herweg. (Ebd. S. 559—563.) 

Liste des villages detruits ainsi que des nonıs de villages disparus, 
dans la Haute-Alsace. (Ebd. g, 1858, S. 502—511; 570—571.) 


Elsässische Märchen und Sagen. Das Altschloss bei Winckel. 
Die Erbauung von Liebenstein. Der schwarze Vogel auf 
Liebenstein. Das Hündlein aus der wilden Jagd. Das Dorf- 
thier zu Hegenheim. Der Bechtenwinkel zu Heilig-Kreuz, 
bei Colmar. (Als. 1858/61, S. 249— 262.) [Mit Ausnahme der 
letzten wieder abgedruckt bei Stöber-Mündel I, Nr. 27, 16, 
17, 18, 43.] 

Die bis hierher verzeichneten Veröffentlichungen erschie- 
nen sämtlich unter dem Decknamen Christophorus. 


Ring, Maxim. de, Tombes celtiques de l’Alsace. 2. ed. Strasb. 
1861. [Tafel V—VIII des Werkes sınd nach Stöber (Neue 
Als. S. 14, vgl.a.0.S. 369) von Stoffel.] 

Weisthümer des Elsaszes. Gesammelt von J. G. Stoffel. Colmar 
1846— 1847. Bes. abgedr. aus Jac. Grimms Weisthümern Bd.IV. 
Göttingen 1861. 8°. ı Bl., 269 S. [Das auf der Colmarer 
Stadtbibliothek befindliche Handexemplar St.’s enthält noch 
74 5. Nachträge von seiner Hand.] 

Die Hart, in archäologischer Beziehung. Von Christophorus. 
(Els. Samstagsblatt 1861, S. 80.) 

Notice sur M. Thumann. [Unterz. Christophorus.] (Rev. d’Als. 
2. ser. 3, 1862, S. 198— 202.) [Nur Wiedergabe eines Nachrufes 
für Thumann aus der Pruntruter Zeitung »Le Jura« vom 9. Aug. 
1855. Thumann hat sich durch geologische Arbeiten, bes. 
über den Schweizer Jura, bekannt gemacht.] 


Satzungen und Ordnungen des Städtchens Heıilig-Kreuz. 1509. 
1510. 1517. Nach dem im Colmarer Stadt-Archiv befindlichen 
Originale. (Als. 1862/67, S. 183—224.) 

Rapport presente par M. Stoffel, au nom du comite d’histoire 
et de statistique, sur la carte des cantons de Mulhouse, par 
Albert Maeder. (Bull. de la Soc. ind. de Mulh. 32, 1862, S. 352 
und 526.) 

Rapport sur le concours des prix, pres. par M. Stoffel, au nom 
du comite d’hist. et de statistique. Seance du 25 Juin 1862. 
(Ebd. 33, 1863, S. 52f.) [ÜÜber ein Karte von Coste, welche 
die Herrschaftsgebiete des Elsasses im Jahre 1787 darstellte.] 


378 Mentz 


30. Dgl. Seance du 27 Mai 1863. (Ebd. S. 275—28ı.) [Über 
zwei Karten Costes über die kirchliche und administrative 
Einteilung des Elsasses vor 1789.] 

3ı. Moritz, Georges, Qui a raison, de l’abbe Hanauer ou de 
M. Clement? [Odern betr.] (Rev. d’Als. 2. ser. 5, 1864, S. 188.) 
[Nach der Table des matieres de la Rev. d’Als. von Weisgerber 
(1901) ist Georges Moritz Deckname für Stoffel.] 


32. Moritz, Georges, Incident a propos de la Chronique des Domini- 
cains de Colmar. (Ebd. S.429f.) [Über Stoffel als Verfasser 
vgl. Waltz, Bibliographie de la ville de Colmar, Nr. 67.] 

33. Historische Notiz. [Unterz.: Christophorus.) (Els. Samstags- 
blatt ı0, 1865, S. 94.) |Betr. die Herkunft der Herren von 
Rappoltstein.] 

34. Der christlich Spruch zu Pfetterhausen, ı5ıı. Aus dem Alt- 
kircher Stadtarchiv. (Als. 1868/72, S. 231—236.) 

35. Bruchstücke eines altdeutschen Gedichts aus dem ız. Jahr- 
hundert. (Ebd. S. 435—441.) [Die Bruchstücke stehen auf 
einem Pergamentdoppelblatte des Sennheimer Stadtarchivs. 
St. hat nicht ermittelt, zu welchem Gedichte sie gehören. Sie 
enthalten mehr oder weniger vollständig Vs. 14614— 14628, 
14640— 14650, 14668— 140680, 14695—14711, 15688 —15703, 
15717— 15733, 15746—15762 und 15775— 15791 der Apokalypse 
von Heinrich Hesler aus dem 14. Jahrh., so dass Stoffels Über- 
schrift zu berichtigen ist. Karl Helm hat in seiner Ausgabe 
der Dichtung (Berl. 1907) Stoffels Abdruck dieser Bruchstücke 
berücksichtigt.) 

36. Dictionnaire topographique du Departement du Haut-Rhın, 
comprenant les noms de lieu anciens et modernes redige sous 
les auspices de la Societe industrielle de Mulhouse par M. Georges 
Stoffel, membre de cette Societe, correspondent du ministere 
de linstruction publique pour les travaux historiques. Paris, 
impr. imp. 1868. 4°. 2 Bl., XXIV, 260 S., ı Bl. [Das Werk 
bildet einen Teil des Dictionnaire topographique de la France, 
comprenant les noms de lieu anciens et modernes, publie par 
ordre du ministere de l’instruction publique et sous la direction 
du Comite des travaux historiques et des societes savantes. 
S.0.8.369. Die 2. Aufl. s. u. Nr. 47.] 

37. Pictionnaire biographique d’Alsace. Liste preparatoire.. Mul- 
house, Bader 1869. 4°. ııı $.) 

38. [Kurzer Aufsatz über Larga.] (Journ. d’Altk. v. 13. ıı. 1869.]') 

39. In die Altkircher Zeit Stoffels (1867—71ı) fallen noch einige 
kleinere Aufsätze, die er im Altkircher Wochenblatte (Journal 

t) Ich habe diesen Aufsatz nicht gesehen. St. erwähnt ihn in einem 

Bericht an den Präsidenten der Commission de la Topographie des Gaules, 


in dem er auf dessen Aufforderung angibt, was er bis zum 25. 5. 70 auf dem 
Gebiete der keltischen und galloromischen Altertümer veröffentlicht hatte. 


Johann Georg Stoffel 379 


d’Altkirch) veröffentlichte. Leider war es mir nicht möglich, 
die Nummern festzustellen, in denen sie erschienen sind, ich 
gebe sie daher nur nach den Sonderdrucken, die ich auf der 
Universitäts- und Landesbibliothek in Strassburg und der 
Stadtbibliothek in Colmar eingesehen habe. Einige dieser 
Aufsätze hat Stoffel selbst in kleinen Heftchen vereinigt. So 
enthält ein Heft folgendes: 


I. 


S. ı—8: Der Klausmarkt zu Pfirdt. Volkstümliche 
Erzählung. [Bringt Volkstümliches aus jener Gegend, 
auch Sagen.] 


. S.9—ı8: Les origines alsaciennes. Vgl.o.S. 371. 
. S. ı9—26: Varia. [St. versucht sich hier in kleinen 


französischen Gedichten, z. T. metaphysisch-religiösen 
Inhalts. Zugleich ergibt sich, dass er sich gelegentlich 
auch mit Entomologie beschäftigte. ] 


. S. 26— 32: Sur la transformation reciproque des noms 


de famille allemands et francais en Alsace. Vgl. o. 
9: 371. 


. S. 33—40: Das Lebkuchen-Hüttlein zu Largitzen. Ein 


Mährchen. [Nach dem bekannten Volksmärchen von 
Hänsel und Gretel.] 


. S. 41—46: Iln’y a pas de fete sans lendemain. [Unterz. 


Estloff. Erschien 1868 im Journ. d’Altk. Bringt allerlei 
Ortsnamenerklärungen.] 


. S. 47—54: Ackerbaufest und Bauern. 
. S.55—56: Allerseelen Abend. — Das Heft ist damit noch 


nicht zu Ende, doch habe ich kein vollständiges Exem- 
plar auftreiben können. Nr. ı, 2, 4, 5 sind mit Christo- 
phorus gezeichnet, Nr. 3 und 7 mit Ch....s. 


Eın anderes Heftchen enthält zweı Aufsätze: 


I. 


S. 1—3: Pourquoi appelle-t-on Lott-Aspi la commune 
d’Aspach, et Drole les habitants d’une section de 
Walheim? [St. erkennt in dem »Lott« die Erinnerung 
an das verschwundene benachbarte Dorf Lutringen, 
in »d’Role« eine solche an das gleichfalls verschwundene 
Rollingen, dessen Bann z. T. an Walheim kam.] 


. S.4—8: A propos des loups. [Betr. eine Werwolf- 


geschichte von 158g und einen Hexenprozess in Füllern.] 


Ausserdem sind einzeln zu erwähnen: 
Die drei Gräber im Langenholz. [Zur Heiligenlegende 
und -Sage.] 
Der Rübenkrieg. [Betr. Händel zw. Hirzbach und 
Carspach.] 
[Ein Aufsatz über das Dorf Füllern. Unterz. Christo- 
phorus.] 


380 


40. 


43. 


43: 


45. 


46. 


47: 


Mentz 


Antiquites du platcau separant les vallees de I’Ill et de la Largue. 
(Rev. d.Als. N.S. ı, 1872, S. 297—317.) [Zusammen mit dem 
bekannten els. Numismatiker Arthur Engel, der die in die 
Arbeit aufgenommene Description des Monnaies imperiales 
romaines composant la trouvaille de Hirzbach lieferte.] 


. Larga. (Ebd. 2, 1873, S. 279— 283.) [Mit Karte.] 


. Oberelsässische Sagen und Volksmärchen. Die Sage vom 


Mathildehi (Mörsperg und Oberlarg). [Vgl.o. Nr. ı5.] Lügen- 
märchen. (Habsheim.) [In der Mundart.] Vom bösen Büblein, 
das zuletzt König wird. (Dirlinsdorfer Mundart.) Der wilde 
Michel von L.ogelheim. (Heilig-Kreuz in der Ebene.) [In der 
Mundart.] (Als. 1873/74, S. 139—152.) [Nach Angabe des 
Herausg. sind diese Sagen von Stoffel mitgeteilt. Ebd. S. 159 
bringt er eine Sage vom Heidenfeld zw. Felleringen u. Hüsseren, 
die er »dem kundigen Freunde Stoffel« verdanke.] 


Tomus miraculorum Sancti Theobaldi, im Original-Text heraus- 
gegeben. Mit einem Facsimile. Colmar, J. B. Jung ı875. 8°. 
4 Bl., 192 S., ı Taf. 

Sanct Anstet, der Patron der Besessenen. (Als. 1875/76, 
S. 289—293.) 

Elsässische Volkssprache und Volkssitte. Mitgetheilt von 
J. G. Stoffel und Aug. Stöber. (Ebd. S. 193— 198.) [Davon ver- 
mutlich von St.:] Grüsse und Bescheidformeln beim Vorüber- 
gehn, im Dorf oder auf dem Felde. [In der Mundart.| (S. 193 
bis 197.) 

Sechs elsässische Sagen und Volksmährchen. Mitgetheilt von 
Joh. Georg Stoffel und Georg Stöber. [Darunter von Stoffel:] 
Die weisse Jungfrau im Kalchofenboden. (Ebd.S. 201.) Der 
schwarze Bock auf der Vacherie. (Ebd. S. 2oıf.) Der warnende 
Hase. (Ebd. S. 202.) Der Hexenplatz auf der Haide. (Ebd. 
S. 202f.) 


Topographisches Wörterbuch des Ober-Elsasses, die alten und 
neuen Ortsnamen enthaltend, im Auftrage der Industrie- 
Gesellschaft von Mülhausen herausgegeben von Georg Stoffel, 
Mitglied des Comite’s für Geschichte und Statistik und der 
Commission des Historischen Museums. 2. Aufl. [Vgl.o. 
Nr. 36.) [Auch mit französischem Titel, der mit der ersten 
Auflage übereinstimmt.] Mülhausen, Druck v. Vve Bader et C* 
1876. 4°. AXLVIII, 692 S. 


. Dictionnaire biographique de l’Alsace. Liste abregee des 


generaux et officiers superieurs alsaciens, ayant servi dans 
l'armee francaise. (Rev. d’Als. N.S. 5, 1876, S. 130—144. 12, 
1883, S. 119— 122.) [Der Teil im Jahrg. 1383 wurde nach St.’s 
Tode von seiner Familie an die Revue gesandt. In der Table 
des matieres des 5. Bandes der Rev. führt der Aufsatz auch noch 


49. 


50. 


51. 


52. 


53- 


Johann Georg Stoffel 381 


den Titel: Quelques mots sur l’etat des travaux commences 
pour la publication du Dictionnaire.] 


[Bericht über ein von Kindler v. Knobloch geplantes Werk 

über den els. Adel.] (Bull. de la Soc. p. la cons. des mon. hist. 

d’Als. 2.ser. ı0o, 1877, P.-V. S.93f.) [Um welches Werk 

K. v. Kn.’s es sich handelt, ist aus dem Bericht nicht zu 

ersehen.] 

[Bericht über einen Aufsatz von Thiessing in den Mitteilungen 

der naturf. Gesellschaft in Bern f. 1876, betr. Ausgrabungen 

in Oberlarg.] (Journ. d’Altk. 1878, Apr.6.) [Nach Bleicher 

et Faudel, Materiaux pour une etude prehist. de !’Als. I, S. 60.] 

[Kurze Bemerkung über Blieschwihr und über den Flurnamen 

Wickelsbrunnfeld.] (Affiches als. 25. 4. u. 2. 5. 1878.) 

Le chäteau de Butenheim. Notice historique. (Bull. du Mus. 

hist. de Mulhouse 1878, S. 21—25.) 

Ein kleines Heftchen enthält Sonderdrucke aus dem Journal 

d’Altk. v. 1879: 
S.ı—4: Le rocher des nains a Oberlarg. S.s: Faune 
des grottes jurassiques d’Oberlarg et de Liesberg (pres 
de Laufon). S. 6—8: Michel Uriel. [Behandelt auf Grund 
von Akten des Colmarer Bezirksarchivs die Geschichte 
eines Rittmeisters des Regiments Rosen, der 1662 starb 
und in Oberspechbach begraben liegt. Vgl. Kraus, Kunst 
u. Altertum in Els.-Lothr. II, S. 289, u. Walter, Th., Die 
Grabschriften des Bez. Oberelsass Nr. 262. An diesen 
beiden Stellen lautet der Name aber Vriehl.] 

Über den handschriftlichen Nachlass s. o. S. 374. 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit 
Abt Ruodmans (972-0985) 


Von 


Franz Beverle 


Das Verbrüderungsbuch der Reichenau birgt ausser den 
Listen fremder Klöster und Stifter auch lange Reihen eigener 
Mönchsnamen. Zusammen mit drei nach auswärts gegange- 
nen Konventslisten bilden sie den Stoff, aus dem K. Beyerle 
eine durch mehr als zwei Jahrhunderte (724—935) sich hinzie- 
hende, von 775 ab vollständige Mönchsliste des Inselklosters 
gestaltet hat. Sie endet mit dem letzten Konventualen, den 
. das nach Remriemont entsandte Verzeichnis Abt Alawichs I. 
noch nennt — ein Verzeichnis, das K. Beyerle um 935 
datiert hat. Im ganzen sind es seit der Gründung des Klosters 
855 Namen. Weitere, nicht näher bestimmbare Namengrup- 
pen sind in acht Nachträgen zusammengestellt. 

Es ist eine Frucht größter Hingabe an den Stoff, welche 
dergestalt am Schlusse der Reichenau-Festschrift geboten 
wird. Dass sie vom Wurme des Zweifels nicht ganz unbenagt 
blieb, hört man aus den Schlussworten des Verfassers!) 
heraus: »Vielleicht gelingt es Späteren, durch glücklichere 
Quellenfunde begünstigt, zu ergänzen und zu berichtigen, was 
trotz großer Mühen in den folgenden Verzeichnissen lücken- 
haft bleiben musste oder unrichtig geschaut worden ist. 
Rascher, als man erwarten durfte, hat sich dieser neue Fund 
eingestellt. Er gestattet mir, eine zweite Konventsliste des 
10. Jahrhunderts vorzulegen, die — wie ich glaube — der 
Amtszeit Abt Ruodmans und zwar ihrem Beginne entstammt. 
Die grosse Mönchsliste der Reichenau erweitert sich damit 
um 2ı Namen, von denen ı8 am Ende der neuen Liste dicht 


) KAR. II S. 1159. 


HEHE. mn ee „ anne. GE u 0 u ._ 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972— 985) 383 


beisammenstehen. Schwerer, als dieser Zuwachs an Namen, 
wiegt indessen die zeitliche Verschiebung, welche nunmehr 
die Liste Abt Alawichs I. erleidet. Sie ist erheblich jünger, 
als K. Beyerle dies angenommen hatte. 

Die neue Liste ist übrigens kein Archivfund; sie ist 
längst veröffentlicht. Und zwar im Reichenauer Verbrüde- 
rungsbuche selbst. Nur steht sie.hier an so sicherem Versteck, 
dass sie den Blicken der Reichenau-Forschung entging. Der 
Zufall wollte es, dass ich ihrer ansichtig wurde. 

Zwischen den Konventslisten von St. Leo in Brixen 
und dem Tochterkloster Nieder-Altaich hat man im dritten 
Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts auch die Mönchsliste der 
lombardischen Abtei Nonantula (Grafschaft Modena) ein- 
getragen. Auf der dritten Seite dieser Liste (L. C. Aug. pag. 
XXID!) nun schieben sich zwischen die vier alten Kolum- 
nen erster Schreiberhand zwei Reihen von jüngerer Hand 
ein, deren linke 50, deren rechte 26 Namen zählt. Die Ein- 
dringlinge tragen althochdeutsche Namensformen, die sich 
zwischen den langobardisch-römischen Wortsäulen doch 
etwas fremd ausnehmen. Piper argwöhnte daher schon‘), 
es handle sich um die hier eingestreute Liste einer deutschen 
Abtei. Er dachte an St. Gallen und seinen Gegenabt Anno 
(953/54); denn die linke der beiden Kolumnen hebt mit einem 
Träger dieses Namens an. In Wahrheit gehört diese inter- 
polierte Liste nach Reichenau, wie der nachfolgende Ver- 
gleich mit der Liste Alawichs I. über jeden Zweifel erhebt. 
Allein schon das Nebeneinander der beiden seltenen Namen 
Steiung und Ruostein in beiden Listen, das sich nur für 
Reichenau belegen lässt (L. C. Aug. col. 587.20 und 588.7 
bzw. 595.12 und 21), musste auf die rechte Fährte lenken. 

Ich lasse hier die Namen in der Reihenfolge der Alawich- 
Liste folgen, stelle die laufende Nummer der neuen Liste und 
die jeweilige Ordnungsziffer der grossen Mönchsliste K. 
Beverles (KAR. II. S. ı160ff.) voran und gebe schliesslich 
bei den neuen Namen am Schluss der neuen Liste auch die 
entsprechenden Einträge des Necrologium B wieder. Dieneuen 
Namen habe ich kursiv gesetzt, die gemeinsamen besternt. 


ı) Mg. Libri Confrat. p. 181. 
2) A.a.0. 


384 Beyerle 


— | 6890.767| ı. Alawicusdomnusabba 
— | 647 2. *Rihcoz prb. [Vgl. Nr. 2] 
— | 656 3. Liuthart 
— | 658 4. Willihelm An 
— | 665 5. Hadebreht is 
— | 669 :6. Pernhart = 
— | 675 7. Cundine 2. 
— | 677 8. Hugibreht ; 
— | 678 9. Erolt s: 
— 1 681 10. Albine . 
— | 682 ı1. Snewart a 
— | 684 12. Kerhart er 
— | 691 13. Waltrih a 
— | 686 14. Wolfhad 5 
696 ı5. Palderih 4 
1 (Vgl. Nr. 68) ı. Ruadhalm 
2 (Vgl. Nr. 2) 2. Rihcoz 
3 (Vgl. Nr. 64) 3. Adal 
4 (Vgl. Nr. 75) 3B, Hartpret 
5 | 698 16. "Waldpreht Ar 4 Waldpret 
— | 705 17. Werinhere er 
— | 707 18. Thiethelm -  diac. 
— | 709 19. Witegowo = 
— | zı2 20. Engilbreht RN 
— | 719 21. Tragaboto prb. 
6 | 721 22. "Weidhere = 5. Weidhere 
— | 728 23. Wolfdrige diac. 
— | 729 24. Heribreht prb. 
— | 730 25. Folchine diac. 
— | 732 26. Heribreht a, 
— | 735 27. Rihhere s 
7 | 736 28. *Thiethad prb. 6. Thiethalm (!) 
— | 739 29. Herivuns % 
— | 741 30. Waldram e 
— | 743 31. Egino » 
8 | 746 32. *Kerolt a 7. Kerolt 
— | 747 33. Ruadho en 
9 | 752 34. "Werinbreht ne S. Werimpret 
— | 755 35. Heitilo diac. 
10 | 758 36. *Ruadpreht ” 9. Ruodpret 
11 | 759 37. *Paldine Br 10. Paldine 


ı2 | 761 38. Managolt prb. ıt. Managolt 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972-—985) 385 


NL. M.L. Nr. 
Nr. 
— 762 
= 764 
— 768 
= 771 
13 772 
14 774 
— 776 
-- 777 
_— 86 
ıs | 78 
_— 788 
16 789 
— 798 
17 fi 
18 800 
19 801 
20 802 
21 803 
22 804 
23 805 
24 806 
25 809 
26 813 
27 814 
28 815 
— 816 
29 817 
30 818 
31 819 
— 820 
32 821 
33 822 
34 823 


Liste v. Remiremont: 


65. 


66. 
67. 
68. 
69. 


vo. 


71. 


. Kerloh 

. Into 

. Amalbreht 
. Engilhart 

. *Liuthart 

. *Cotescalch 
. Othere 

. Ato 

. Adalger 

. *Liutpreht 
. Thieprant 
. *Egilolf 

. *Werinhere 
. *Erimbreht 
. *Anno!) 

. *Toto 

. *Ruadpreht 
. *Erchanbreht 
. *Adalbreht 
. *Rihhere 

. *Patacho 

. "Iring 

. "Ekkehart 
. *Kerolt 

. "Ötine 

64. 


"Adal 
*Steiung 
*Ruostein 
"Hug 
*Ruodman 
*Palderih 
*Mahhalm 
*Kiselbold 


mon.3) 
diac. 


mon. 


subd. 


L.C. Aug. L.C. Aug. 
col. 87: col. 90: 


12. Liuthart 
2. Cotescalch 


15. Liutpret 


14. Egzilolf 
3. Werinhere 
13. Crimpret (!) 
ı. Anno 
16. Toto 
18. Ruodpret 
4. Erchanbret 
17. Adalbret 
5. Rihhere 
6. Patacho 
7. Iring 
8. Eggehart 
9, Kerolt 
ıB. Otine 
(Vgl. Nr. 3] 
10. Steiung 
ı1. Ruostein 
13. Hug 
[Vgl. Nr. ı] 
ı2. Palderih 
138. Maghalm 
21. Kisalbold 


ı) Wohl der Kleriker Anno, Schöpfer des Gero-Evangelistars (Darm- 


stadt). 


2) Abt Ekkehard I. (958—72). 


3) Abt Ruodman (972—85). 


Zeitschr. f. Gesch. ıl, Oberrh. N. F. Pal. 43. 3 


206 


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Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 387 


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388 Beyerle 


Wie man sieht, gehen beide Listen auf weite Strecken 
nebeneinander her. Am meisten überrascht zunächst die 
Vertauschung der beiden Kolumnen bei Nonantula: man 
erwartet gleich Piper, die hier interpolierte Liste beginne mit 
der linken Reihe, sie fängt aber rechts an und läuft links aus. 
Die neuen Namen liegen am Ende von Kol. 87 dicht ge- 
drängt. 

Auf den ersten Blick bietet freilich auch das Kopfstück 
von Kol. go andere Namen, Allein es zeigt sich dann, dass 
sie sämtlich an andrer Stelle auch in der Alawich-Liste stehen. 
Hinter Ruadhalm (wovon unten) folgt zunächst Rihcoz. 
Man wird in ihm den Priestermönch der Alawich-Liste (Nr. 2; 
sehen dürfen. Er war unter Abt Alawich 1. offenbar Dekan 
und ist es augenscheinlich noch auf unsrer Liste. 


Der folgende Name Adal findet sich in der Alawich-L.iste 
an 64. Stelle; sein Träger dürfte inzwischen zur Würde des 
Propstes aufgestiegen sein und deshalb an dritter Stelle 
prangen. 

Ihm beigeschrieben steht der Name Hartpret. Ich 
möchte ihn mit dem Priestermönch Hartpreht der Alawich- 
Liste gleichsetzen, der offenbar bereits ordiniert ins Kloster 
kam und daher dort als 75. Name hinter einfachen Mönchen 
seinen Platz hat. Als dem Alter nach Reiferer möchte er bei 
Abfassung unserer Liste zu einem der großen Klosterämter 
aufgestiegen sein, weshalb er hier unter den ersten Namen 
steht. 


Das Verhältnis der beiden Kolumnen go und 87 bei 
Nonantula ist im übrigen dieses, dass zunächst und bis zum 
Diakon Cotescalch der Alawich-Liste (Nr. 44) Kol. 90 aus- 
schliesslich die Namen bringt. Von da ab springt Kol. 87 
zunächst ergänzend, vom Subdiakon Erchanbreht der Alawich- 
Liste (Nr. 56) ab weitaus vorwiegend mit ihren Namen ein. 
Die 17 letzten Namen entfallen ausschliesslich auf Kol. 87. 


In der Reihenfolge der Namen fehlt es gegenüber der 
Alawich-Liste nicht an Umstellungen; doch sind sie im gan- 
zen nicht schr gewalttätig. Bisweilen könnten sie sich aus 
gleichem Professalter erklären, in der Hauptsache aber wohl 
aus dem Nebeneinander mehrerer Namenreihen in der Vor- 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (97 2—-985) 389 


lage unserer Liste. Das mag auch das geschilderte Verhältnis 
unserer beiden Kolumnen 87 und 90 grossenteils erklären. 


Mehrfache Versehen!) zeigen, dass unser Schreiber den 
Konvent seiner Liste nicht mehr ganz aus eigener Anschauung 
kannte. Vermutlich fand er die Liste auf drei Blättern im 
Liber Vitae eingelegt, erkannte den RWBang nicht und rückte 
deshalb Blatt I an dritte Stelle. 


Solcher Unkundigkeit dürfte der Thiethalm unserer 
L.iste entstammen. Die entsprechende Reihe der Alawich-Liste 
kennt einen Thiethad (Nr. 28), und man wird auch in unserer 
Liste so zu lesen haben, wiewohl es natürlich zu anderen 
Zeiten auch Reichenauer Mönche namens Thiethalm gab?). 


Auf einem Lesefehler beruht aber auch der Ruadhalm, 
mit dem Kol. go unsre Liste eröffnet. Einen Reichenauer 
Mönch dieses Namens kennen alle übrigen Quellen (auch die 
Nekrologien) nur einmal: es ist der Vorgänger Walahfrids, 
Abt Ruadhelm (838?--842)3). Mit dieser Tatsache verknüpft 
sich die weitere, dass der Name Abt Ruodmans (972—985), 
den die Alawich-Liste seinem Professalter gemäss an 68. Stelle 
aufführt, in unserer Liste fehlt. Ruodman war aber bis zur 
Erlangung der Abtei Reichenauer Mönch; als Probst des 
Klosters waltete er 972, da Ottos d. Gr. Vertrauen ihn an 
Stelle des abgesetzten Ekkehard zum Abt bestimmte. Bei 
dem vergleichsweise geringen zeitlichen Abstand beider 
Listen ist sein Fehlen in unserer Liste unerklärlich. Ruodmanı 
starb erst 985, und aus späterer Zeit kann diese nicht stammen; 
sie steht gegenteils der Alawich-Liste beträchtlich näher. Ich 
tolgere: da es einerseits einen zweiten Träger des Namens 
Ruadhalm auf der Reichenau nicht gegeben hat, andererseits 
Ruodman an dem dem Professalter nach ihm zukommenden 
Platz in unserer Liste fehlt, wird man um eine Textberichti- 
gung nicht herumkonımen. Der Schreiber hat statt 
Ruadman irrig Ruadhalm gelesen; es handelt sich 
um den Abt dieses Konvents. 


!) Über Versehen anderer Listen vgl. KAR. II S. 1145 f. 
2) Vgl. KAR. II S. 1201. 
3) Vgl. K. Beyerle, KAR. II S. 1165 Nr. 233. 


390 Beyerle 


Diese Annahme ist jedoch nur dann zulässig, wenn die 
aus den beiden Listen sich ergebenden Folgerungen anderer 
Art sie nicht verbieten. Insbesondere also, wenn der zeitliche 
Abstand beider Listen sich mit dem der Abtjahre Alawichs 1. 
und Ruodmans verträgt. Dieser Abstand beträgt 14 Jahre: 
Alawich starb 958; Ruodman wurde 972 Abt. Sehen wir ein- 
mal zu, wie es sich damit verhält! 

Mit dem fünften Namen, Waldpret, nimmt unsere Liste 
beim 16. Namen des Alawich-Konventes Anschluss. Die 
Ausfälle durch Tod sind indessen auch in der Folge noch 
beträchtliche. Zwischen Waldpret und Weidhere, sodann 
zwischen diesem und Thiethad sind je fünf Mönche des 
Alawich-Konventes verstorben. Dann wieder drei bis auf 
Kerolt, je einer vor Werinbreht und Ruadpreht. Weitere vier 
zwischen Managolt und Liuthard, drei hinter Cotescalch, 
einer vor Egilolf. 

Erst vom 50. Mönch des Alawich-Konventes 
ab sind die Namenreihen beider Listen geschlos- 
sen da. Doch fehlen auch weiterhin noch vereinzelte Namen. 
Von den dreien offenbar als Priester erst eingetretenen Mön- 
chen Hartpreht, Eccho und Feginolf vermisst man die beiden 
letzteren. Es fehlen weiter Erchanbold (Alaw. Nr. 83), Winid- 
here (Alaw. Nr.90) und Purgwart (Alaw. Nr. 96\. Auch diese 
wird man als verstorben buchen dürfen. Insgesamt ein 
Ausfall von 42 Namen bei einem Konvent von 
96 Mönchen! 

Statt dessen reicht unsere Liste mit 22 Namen 
über den Alawich-Konvent hinaus. Zwischen Kisel- 
bold und Liutwart (Alaw. Nr. 71/72) schiebt unsere Kolumne 
87 Ruodpret ein. Hinter dem Mönche Ato (Alaw. Nr. 89) 
erscheinen Waning und Alawih. Weiterhin bringt Kol. go 
noch den durch das Necrologium belegten Mönch Wichere. 
Den Beschluss bilden die 18 neuen Namen der Kolumne gc. 

Der Zugang an Novizen hält somit dem Ausfall durch 
Tod entfernt nicht mehr Schritt; der Konvent zeigt eine 
absteigende Kurve. Um 880 noch 118 Mönche, unter Ala- 
wich I. noch 96, jetzt nurmehr 75! 

Daraus folgt, dass wir bei Errechnung des zeitlichen Ab- 
standes der beiden oben verglichenen Konventslisten aus- 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 391 


schliesslich von den Ausfällen ausgehen dürfen; die geringe 
Höhe der Zugänge besagt nichts gegen den zeit- 
lichen Abstand. Grundlage meiner Berechnung bildet ein 
Vergleich der Konventslisten von 825 und 850. Der Konvent 
Abt Erlebalds zählt ıı2 Mönche, von denen 850 noch 28 am 
Leben sind: genau ein Viertel. Bei gleichmässig fortschreiten- 
den Ausfällen verhält sich also die Lebensdauer des gesamten 
Konventes zur Zeitspanne von 25 Jahren wie I zu 3/4, d.h. 
sie beträgt etwa 32 Jahre. Nach 33 Jahren hatte sich der 
Konvent gänzlich erneuert. Es genügt, auf die zwei 
Überlebenden der Folkwin-Liste (um 850) in jener Ruadhos 
(um 880) zu verweisen, um die annähernde Richtigkeit dieser 
Berechnung zu zeigen. 

Nun sind von den 96 Mönchen der Alawich-Liste in 
unserer Liste noch 54 am Leben. Erhöht man, zur Verein- 
fachung der Bruchzahl, beide Summen um 2, so erhält man 
das Verhältnis #/,. Die Abgänge betragen somit 3/, und folg- 
lich der zeitliche Abstand beider Listen 3/,. 32 =rund 14 
Jahre. Die Möglichkeit besteht also durchaus, un- 
sere Liste der ersten Zeit des Abtes Ruodman 
zuzuweisen. 

Freilich, die Alawich-Liste könnte dann nicht, wie 
K. Beyerle vermutet, 935 entstanden sein. Sie gehörte ın 
dessen allerletzte Zeit, in das Todesjahr 958. Und es fragt 
sich wiederum, ob diese Annahme nicht an anderweitigen 
Unstimmigkeiten scheitert. 

Der Bearbeiter der Reichenauer Mönchsliste setzte 
Alawichs Konventsliste um 935 an, weil er annahm, die Listen 
seien jeweils zu Beginn einer neuen Äbtsherrschaft hinaus- 
gegangen. Ich zweifle, ob man das so allgemein behaupten 
kann; die Verbrüderungsbücher müssten dann doch etwas 
reichhaltiger nachgeführt sein! Gewiss wird der Amitsantritt 
eines Abtes zu Zeiten ein beliebter Anlass gewesen sein, 
ebenso gewiss aber nicht der einzige. Bci der Liste, die Abt 
Ruadho um 880 nach Pfävers sandte, hebt K. Beyerle 
hervor, dass die genannte Regel nicht zutreffe'). Ruadho 
“war ja seit 871 bereits im Amte! Unter Alawich I. wurde 
sodann die Verbrüderung mit St. Gallen erneuert. Aber auch 


— 


ı) Vgl. KAR. II S. 1127. 


392 Beyerle 


sie nicht bei Alawichs Amtsantritt (934), sondern erst 945. 
Das einzige Beispiel der Konventsliste von Fulda!) beweist 
also nur, dass man den Amtsantritt eines Abtes gerne mit 
einer Gebetsverbrüderung verband. Es beweist aber ent- 
fernt nicht, dass alle Konventslisten gerade vom 
Amtsbeginn eines neuen Äbtes herrühren müssten. 

Es ist zudem sehr fraglich, ob Reichenau mit Remiremont 
vordem überhaupt verbrüdert war. Unter den Klöstern und 
Stiften, die der reichenauische »Liber vitae« aufführt, fehlt 
dieses lothringische Damenstift. Wenn aber Alawich der erste 
Abt der Reichenau war, der mit Remiremont in Gebetsver- 
brüderung trat, entfällt überhaupt jeder zeitliche 
Anhaltspunkt. Derartiges lag dem Ausgang einer Abt- 
herrschaft ebenso nahe wie ihrem Beginn. Todesahnungen 
schufen doch gewiss nicht weniger Geneigtheit dazu als die 
Pläne und Hoffnungen bei Antritt des Amtes. 

Nicht genug damit, gibt es sogar einen unmittelbaren 
Anhalt dafür, dass die Liste Abt Alawichs gar nicht 
so früher Zeit entstammen kann. Denn der durch 
Otto d. Gr. 945 auf die Abtei St. Moriz zu Magdeburg be- 
rufene Reichenauer Mönch Otwin ist in ihr bereits nicht 
mehr aufgeführt. Er war also bei Abgang der Liste aus dem 
Konvent ausgeschieden. Alawichs Liste kann nicht vor 945 
liegen. Wenn sie aber nach 945, jedoch vor 958 läge, käme 
die neue Liste unter die Abtszeit Ekkehards I. zu stehen. 
Dies, weil sie von der Alawich-Liste nur durch etwa 14 Jahre 
getrennt ist. Wir gelangen somit zum Schlusse: stammt 
Alawichs Liste nicht aus der Zeit vor 945 (was 
durch Otwins Fehlen ausgeschlossen ist), so kann sie nur 
958 liegen, weil sonst die neue Liste statt in Ruod- 
mans Zeit in jene Ekkehards fiele. 

Unter Ekkehard I. kann sie aber nicht entstanden sein, 
weil dieser in unserer Liste als Mönch an seinem profess- 
gemässen Platze steht. Ekkehard wurde 958 von Otto d. Gr. 
abgesetzt. Dass ein abgesetzter Abt im Konvente wieder den 
Platz einnahm, den ihm sein Professalter zuwies, hat K. 
Beyerle am Beispiel Abt Ruadhelms gezeigt?). Unsere’ 


!) Vgl. KAR. II S. 1127. 
®2) KAR. II S. 1165 Nr. 233. 


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Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—085) 393 


Liste braucht somit nicht aus der Zeit vor Ekkehards Auf- 
stieg zur Abtei, sie kann auch aus der Zeit nach seinem 
Sturze stammen. 

Wir sahen soeben, dass das Fehlen Otwins in der Liste 
Alawichs diese frühestens 945 zu datieren gestattet. Unsere 
neue Liste käme dann 959 zu stehen d.h. also unter Ekke- 
hard I. Man könnte nun versucht sein zu feilschen: nehmen 
wir nur 13 Jahre Abstand, so würde es gerade noch reichen. 
Die Liste von Remiremont kann noch 945, unsere neue Liste 
könnte dann noch 958 entstanden sein. Da hilft nun ein wei- 
terer Umstand zu voller Gewissheit. Wie erwähnt, fehlt 
Ruodman an seinem professgemässen Platze, den wir aus der 
Alawich-Liste ((Nr. 68) kennen. Da er dem Konvente nach- 
weislich bis 985 angehört hat, muss er somit an anderer Stelle 
gesucht werden. Wir fanden ihn mit Hilfe einer Konjektur im 
Ruadhalm des Eingangs unserer Liste wieder. Hier kann 
er nur als Abt seinen Platz haben. Vor dem Aufstiege 
zur Abtei (972) war er Probst; er müsste dann bestenfalls an 
dritter Stelle stehen d.h. hinter Abt und Dekan. So bleibt 
ın der Tat kein anderer Ausweg als der, Alawichs 
Liste 958, unsere Liste aber 972 anzusetzen. 

Frucht und Gegenprobe zugleich dieser Feststellung 
bilde ein Blick auf die geschichtlich erfassbaren Gestalten 
unserer Listen. Nicht weniger als drei künftige Äbte prangen 
in der Konventsliste von 958: Ekkehard, Ruodman und 
Witegowo. Ihre durch das sogenannte Professalter d.h. die 
Zeit ihres Eintritts bestimmte Einordnung gestattet einen 
Rückschluss auf ıhr Lebensalter. Denn wenn man einem 
Konvent eine 32jährige Lebensdauer zuspricht, bedarf es 
nurmehr der Ermittlung des Lebensalters bei Ablegung der 
Profess, um die Mönchsreihen nach Altersstufen bestimmen 
zu können. Versteht sich: mit Annäherungswert. 

Nun nimmt K. Beyerle mit Albers für die Karolinger- 
zeit als Eintrittsalter 16 Jahre an. Von gbis ıı Jahren dauerte 
das Trivium, von 12 bis ı5 das Quadrivium. Mit vollendetem 
16. Lebensjahr konnte somit das Noviziat beendet sein. Das 
ist richtig, hat aber doch mehr den Sinn einer Mindestgrenze 
— etwa so, wie wir heute den Abgang von der Mittelschule 
auf das vollendete 18. Jahr setzen, obwohl erfahrungsgemäss 


394 Beyerle 


ein beträchtlicher Teil erst mit 19 und 20 Jahren an die Hoch- 
schule kommt. Setzen wir statt dessen den Durchschnitt der 
Professzeit mit ı8 Jahren an, so ergibt sich bei einer Lebens- 
dauer des Konvents von 32 Jahren, dass die grosse Masse der 
Konventualen sich auf die Lebensalter von 18 bis 50 Jahren 
verteilt. Mönche über 50 waren äusserst dünn gesät, da — 
wie die Ausfälle des Alawichs-Konventes in der Ruodman- 
Liste zeigen —, die Sterblichkeit nach oben rapid zunimmt 
und im obersten Drittel dem Total nahekommt. Die wenigen 
Älteren scheiden für unsere Rechnung um so eher aus, als der 
Tod ja auch schon in den Reihen der Nächstjüngeren (unter 
50) mit Vorliebe seine Ernte hielt. 
Danach verteilen sich die Mönche dem Alter nach wie 
folgt: 
I. Drittel: Mönche von 40 bis 50 Jahren (und darüber); 
Il. Drittel: Mönche von 2g bis 39 Jahren; 


III. Drittel: Mönche von 18 bis 28 Jahren (und darunter). 
Nun darf aber der ständige Rückgang des Konvents im 
10. Jahrhundert nicht ausser Ansatz bleiben. . Er besteht, 
auch wenn man den schroffen Rückgang von 96 auf 75 Köpfe 
in den 14 Jahren zwischen 958 und 972 auf Konto der Miss- 
herrschaft Ekkehards bucht. Der Konvent Ruadhos zählte 
118 Mönche, jener Alawichs nur 96. Um also diesen Rück- 
gang bei grösster Vorsicht nicht ganz ausser acht zu lassen, 
wird man ihn für einen Zeitraum von 32 Jahren auf etwa 
9 Köpfe beziffern müssen!) .Danach hätte man die 96 Mönche 
der Alawich-Liste auf die drei Altersklassen nicht im gleichen, 
sondern im abnehmenden Verhältnis zu verteilen. So dass die 
älteste Klasse 35, die mittlere 32, die jüngste 29 Mönche 
zählte. Mit Nr. 36 begänne der erste 39Jährige Mönch, mit 
Nr. 68 der erste 28jährige. Nach diesen Gesichtspunkten ver- 
fahrend erhält man vom Alter der Äbte folgendes Bild. 

An 61. Stelle steht Ekkehard I.; er war somit — wenn 
man den Jahreszugang im mittleren Drittelnach dem Gesamt- 


6 i SOME: 
durchschnitt “ = 3) ansetzt — im Jahre 958 Einunddreissi- 
ger. Als er 972 abgesetzt wurde, stand er Mitte der Vierziger- 


!) Weil, wenn man die beiden grösseren Zahlen jeweils aufrundet, 78 
880/958) sich zu 32 ebenso verhält wie 22 (1 1S—96) zu 9. Nämlich wie 21/; zu I. 
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Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 395 


jahre. Zeigt das Ende seine Unfähigkeit, so lässt sein unge- 
wöhnlich früher Aufstieg vornehme Abkunft und Fürsprache 
vermuten. Es ist ja die Zeit, in welcher die geburtsständische 
Abschliessung des Konvents sich fühlbar machen musste. 
Ob es auf sie oder nur auf die Misswirtschaft des Abtes 
zurückzuführen ist, dass der Konvent unter Ekkehard I. 
von 96!) auf 75 Mönche sank, muss hier dahinstehen. 

Der spätere Abt Ruodman?) steht in Alawichs Liste 
an 68. Stelle. Er war somit 958 gerade 28jährig. Als Zwei- 
undvierziger (972) Propst, wurde er durch das Vertrauen 
Ottos d.Gr. zur Leitung der herabgewirtschafteten Abtei 
berufen. Regis opus; denn an Widerständen in- und ausser- 
halb des Konvents konnte es nicht fehlen. Das verlangte 
einen Mann, der — wie Propst Ruodman — noch in der Voll- 
kraft seiner Jahre stand. Als Fünfundfünziger sinkt er bereits 
985 ins Grab. 

Endlich Witegowo! Als 72. Mönch nach dem Abte 
steht er in Alawichs Liste; als dritter Mönch dieses Namens) 


ı) Zu den 95 Mönchen, die Alawichs Tod 958 hinterlässt, wird man 
Waning hinzurechnen dürfen. Fraglich, ol auch Alawich III. Die 114 Monchs- 
namen, die K. Beyerle (KAR. II S. 1177 ff.) zwischen den ersten und letzten, 
Namen der Alawich-Liste noch eingeschaltet hat, lasse ich ausser Ansatz. Sie 
gehören meines Erachtens der Lücke zwischen 880 und 958 an. 


%) Ruodmans Gestalt ist uns durch das Zerrbild, das Ekkehard IV. von 
St. Gallen von ihm entworfen hat, in etwa erfassbar und gestattet nicht unwichtige 
Rückschlüsse auf Ekkehards I. Abtsherrschaft. Denn naturgemäss musste Ruod- 
man auch bei der Nachbarabtei St. Gallen die Auswüchse bekämpfen, zu deren 
Ausrottung auf Reichenau er Abt geworden war. Wie sollte er sonst mit der 
Adelspartei im Konvent und der aufbegehrenden Lehnsaristokratie fertig werden! 
Nach Ausscheidung aller ungeschichtlichen Züge und Verzeichnungen, die 
Meyer v. Knonau (St. Galler Mitteil. z. vaterl. Geschichte XV/XVI insbes. 
S.474 ff.) so glänzend durchgeführt hat, bleibt immer noch ein geschichtlicher 
Kern. Ekkehard IV. lässt (Casus S. Galli c.9ı) Ruodman (973—nach Meyer 
v. Knonau) eine Visitation gegen die St. Galler anregen mit dem Vorwurfe, 
squasi ipse [Ekkehard I1I.] et quidam alii ex ipsis multa possidentes deli- 
catius viverent, caeteri autem famelici inediam paterentur«. Die monastische 
Gütergemeinschaft galt somit nicht mehr. Die von Ilause Begüterten lebten aus 
ihren Renten im Überfluss, die Mittellosen darbten. Die daraus sprechende 
Verkümmerung der Praebenda communis zeigt, dass die Vassallität den Güter- 
stand der Abtei in wachsendem Mass auf Kosten des Konvents für sich bean- 
spruchte. 


3) ML. Nr. 826 — KAR. II S. ıısı. 


396 Beyerle 


in der Mönchsliste. Freilich: an dieser Stelle fehlt der Hin- 
weis auf seine spätere Würde, und in Anhang II (Nr. 30; 
erscheint auf Grund des Eintrags in der Professliste!); nun 
ein vierter Witegowo, der künftige Abt. Anders die Darstel- 
lung der Klostergeschichte: hier setzt K. Beyerle?; unseren 
Witegowo III. mit dem späteren ÄAbte gleich. Ich möchte die- 
ser Deutung den Vorzug geben. Denn wenn nicht alles trügt, 
gehört die Kolumne 584 des Verbrüderungsbuches der Lücke 
an, welche die Konventslisten Ruadhos und Alawichs I. 
zwischen sich lassen. Die Namen des Alawich-Konvents 
finden sich erst von Kolumne 587 ab. Für die Gleichsetzung 
Witegowos Ill. aber mit dem späteren Abte fällt entscheidend 
ins Gewicht, dass noch die Ruodman-Liste von 972 einen 
Witegowo IV. nicht kennt. Dieser wäre also, 972 noch nicht 
ı8jährig, als Mann von 30 Jahren auf den schwierigen Posten 
eines Abtes der Reichenau berufen worden. Sollten die Er- 
fahrungen mit Ekkehard davon nicht abgeschreckt haben? 
Vollends hätte er als Zweiundvierziger 997 bereits sang- und 
klanglos resigniert. Das alles spricht dafür, in unserem 
Witegowo III. den nachmaligen Abt zu sehen — es sei denn, 
man lasse ihn gar nicht aus dem Konvente der Reichenau 
hervorgehen. 

Bei Abgang der Liste nach Remiremont zählt Wite- 
gowo Ill. etwa 26 oder 27 Jahre. Er war also 53- bis 54 jährig, 
wenn er 985 die Abtei erhielt. Das Lebenswerk des baulusti- 
gen Abts dieses Namens zeugt in der Tat von einer Gestalt, die 
Rüstigkeit und Erfahrung verband. Gegenüber der Laien- 
arıstokratie stellt er zunächst den klösterlichen Besitzstand 
wieder her, der in der Sedisvakanz gelitten hatte. Dann folgt 
eine Bautätigkeit grössten Stils und von kühnstem Unter- 
nehmungsgeist. Es folgt die Teilnahme am Römerzug 
Ottos III. (996), die immerhin auch in Purchards Schilderung 
als eine L.eistung gilt, die dem (64- oder 65jährigen) Abte 
Anspruch auf Ruhe gibt. Statt dessen im eigenen Kloster 
Widerstände, die zur erzwungenen Abdankung des Abtes 
führen, der bald danach stirbt. 

ı) Mg. Libri Confrat. p. 331 col. 584 Zeile 4. Anhang II der ML. ın 


KAR. II S. 1186. a 
2) KAR. IS. ıı2/19. 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972-- 985) 397 


Bis zu Witegowo geleitet uns Alawichs Liste. Die Ruod- 
man-Liste bringt noch den Nachfolger, Abt Alawich II. 
(997— 1000). Ein erster Träger dieses Namens erscheint hier 
hinter dem Mönche Ato (Alaw. Nr. 89) zusammen mit 
Waning; beide Namen fehlen in der Alawich-Liste. Doch fol- 
gen unter den Zugängen, welche in die Jahre 958/72 gehören, 
abermals drei Träger des Namens. Den Entscheid kann hier 
nur die Laufbahn Alawichs selbst ergeben. Wir hören, dass 
ihn Otto d. Gr. 973 zum Abte von Pfävers macht'), dass er 
997 die Reichenau erhält und 1000 auf das Bistum Strass- 
burg berufen wird, das er noch sieben Jahre lang inne hat). 
Der Mönch Alawich III. muss nun 972 etwa 34jährig 
gewesen sein; er wäre somit noch als Zweiundsechziger auf 
das Bistum Strassburg berufen worden. Das ist nicht ge- 
rade wahrscheinlich. 

Unter den Jüngeren Trägern des Namens (NL. Nr. 61, 
67 und 70‘ darf Alawich IV. als etwa 29- oder 30jährig ange- 
sprochen werden. Als angehender Dreissiger hätte er Jahrs 
darauf die kleine Abtei Pfävers, als 54- oder 55jährig 997 
die Reichenau erhalten, die er 57- oder 58jährig mit Strass- 
burg vertauschte. Der Altersabstand beider Alawiche ist 
nicht gross; immerhin ergibt die Gestalt Alawichs IV. die 
plausibleren Zeitansätze. 

Wie dem aber auch sein mag: dass einer dieser zwei 
Alawiche als der zweite Abt dieses Namens anzusprechen ist, 
hat eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für sich. 
Damit erhält aber die Datierung der Ruodman-Liste auf 972 
eine neue Stütze. Abt Alawich II. gehörte dem Konvent 
973—997 nicht mehr an. Wenn die Ruodman-Liste 
den späteren Abt Alawich II. enthält, muss sie 
zwischen Ruodmans Amtsantritt (Mitte August 
972) und der Kaiserurkunde für Pfävers (13.Okto- 
ber 973} entstanden sceın3i. 

!) Mg. Dipl. Otto I. Nr. 63. 

2) Verl. K. Beyerle KAR. IS. 112/23 f. 

3) Unter der gleichen Voraussetzung kann die Ruodman-L.iste auch nicht 
958 liegen. Denn selbst der jüngste Alawich (VI.), den sie nennt, wäre, falls 
958 ein etwa 23jähriger Neoprofessus, noch als 65jähriger Mann Anno 1000 


auf das Bistum Strassburg berufen worden. Auch aus diesem Grunde ist es daher 
nicht angängig, die Alawich-Liste 945 und die Ruodman-Liste 958 zu datieren. 


393 Beyerle 


Unter den Mönchen der Ruodman-Liste begegnet an 
fünftletzter Stelle Purghart. In ihm den Dichtermönch 
Purchardus zu sehen, verbietet der Ältersansatz. Denn unser 
Purghart muss etwa 968 Profess abgelegt haben und somit 
972 rund 22jährig gewesen sein. Da nun der Purchardus der 
Geschichte 1030 Abt von St. Emmeram wurde und erst 1037 
starb, wäre unser Purghart als Achtziger nach Regensburg 
gegangen. Das ist natürlich unmöglich. 


Auch von den Meistern der Buchmalerei findet sich 
außer Anno und Ruodpret!) noch keiner in unserer Liste 
genannt. Statt dessen steht die Mehrzahl der bekannten 
Namen in Nachtrag VI, den K. Beyerle?) aus den am 
Kopfstück der Professliste beigeschriebenen Namen herge- 
stellt hat. Nämlich außer Ruodpret Kerolt (Nr. 113) und 
Heribreht (Nr. 114), die beiden Meister (Keralt und Heri- 
bertus) des Codex Egberti (zwischen 977 und 993 geschaffen). 
Sodann Liuthere (Nr. 119), der Liutharius der nach ihm 
benannten Hss.-Gruppe. Keiner dieser drei Meister) 
kann also, wenn aus der Klosterschule hervor- 
gegangen, bei Witegowos Amtsantritt älter als 
etwa 30Jjährig gewesen sein! Er müsste sonst bereits 
in der Ruodman-Liste stehen. 


Abt Werinher (1000—1006), der Nachfolger Ala- 
wichs II., fehlt gleichfalls auf der Ruodman-Liste. Er war 
somit bei seinem Amtsantritt nicht über 45jährig. Wenn 
wirklich, wie K. Beyerle annımmt, der von ıhm in Nach- 
trag VIII (Nr. 159) genannte Werinhere dieser Abt sein 
sollte, würde neben dem vorigen auch dieser Nachtrag die 
Verlängerung unserer Liste gegen den Schluss des Jahr- 
tausends bilden. Zwischen dem eben besprochenen Purghart 
und dem Purchart (Nr. 158) dieses Nachtrags dürfte dann 
wohl Indentität bestehen. Dies die Ergebnisse einer erst- 
maligen Würdigung der neuen Konventsliste! 


!) Anno war 958 etwa 36-, 970 also 48jährig; Ruodpret ist etwa gleich- 
altrig mit Abt Witegowo. 

2?) KAR.IIS. 1190. Daselbst auch bereits der Hinweis auf die Künstler- 
namen. 

3) Der Maler Eburnand lässt sich als Reichenauer Mönch überhaupt 
nicht belegen. 


Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 399 


Unsere Untersuchung hat eine schöne Hoffnung getrübt. 
Wir glaubten eine geschlossene Mönchsliste bis 935 zu besitzen. 
Das ist, wie sich gezeigt hat, nicht der Fall. Die geschlossene 
Mönchsreihe der karolingischen Abtei reicht bis etwa 88o. 
Erst nach längerer Lücke setzt dann 958 mit der Liste von 
Remiremont eine zweite geschlossene Mönchsreihe ein. Ihre 
ältesten Vertreter mögen bis ins zweite oder dritte Jahrzehnt 
des 10. Jahrhunderts zurückreichen; eine annähernd geschlos- 
sene Kette haben wir frühestens von 940 ab. Sie reicht dank 
der Ruodman-Liste bis 972/73, umspannt also ein Menschen- 
alter. Ihre jüngsten Vertreter haben das ıı. Jahrhundert noch 
erreicht. 

Dieser Umstand hält uns immerhin für das Zerreissen 
der Kette um 880 schadlos. Unerwartet tut sich der Einblick 
in den Konvent des späteren Io. Jahrhunderts auf; wir stehen 
im Vorraum der zweiten Blütezeit des Klosters. Wir sehen 
aber auch schon die Keime des Zerfalls. Der Schwund der 
Mönchszahl unter Ekkehard I. bestätigt das Eindringen 
ständischer Abschliessung. Die beredte Sprache dieser beiden 
Konventslisten Abt Alawichs I. und Abt Ruodmans hört sich 
wie ein Präludium zu jenen Leitsätzen an, die A. Schulte 
aus den jüngeren Mönchsreihen der hochadeligen Abteien 
herausgeholt hat. 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab und die 
beschlagnahmte Postille des Schwenckfeldjüngers 
Johann Werner 1558 :) 


Von 


Karl Schottenloher 


Im Oktober 1558 war man in Stuttgart auf eine Postille 
aufmerksam geworden, die der Buchführer der Stadt von der 
Frankfurter Messe mitgebracht hatte. Die Durchsicht des 
Buches ergab, dass sich der Verfasser, es war ein Johannes 
\erner genannt, offen zu den in Württemberg streng ver- 
botenen Lehren Caspar Schwenckfelds bekannte. Von dem 
befragten Buchführer erfuhr man, dass das verdächtige Werk 
von dem Buchdrucker in Pforzheim verkauft worden sei. So- 
gleich erfolgte nun ein amtlicher Schritt, indem Herzog 
Christoph von Württemberg, der überaus eifrige Verfechter 
des evangelischen Glaubens in Süddeutschland, an den Pforz- 
heimer Landesherrn, Markgraf Karl von Baden, schrieb: 


»Euer Lieben geben wir freundlicher und vertraueter woll- 
meynung zu vernemen, das unser buchfuerer alhie jtzt auss franckh- 
fortter herbstmess etzliche teutsche postilln mit deı jntitulacion 
Johann Werners gebracht; dieweill aber darin nit vermeldet, wo 
solliche getruckht sejn worden, derwegen wir die durch unnsere 
theologos besichtigen lassen und befunden, das der furfuriesch 
schwenckhfeldisch Irthumb allenthalben mit eingestreut ist und als 
wir gedachten buchfuerer weitters ansprechen lassen, von wem cr 
dise postille bringt, wo er vermain sje getruckht seje, er anzaigt, das 
der buechtruckher zu pfortzhaim die jme zukhauffen geben, er die 
auch getruckht habe, wie dan sein truckh auch bekhandt und 
E. I.. auss beyligenden Exemplar zu sehen. Dieweill dan dıss aın 


!) Die Abhandlung ist aus den bibliographischen Arbeiten hervorgegangen, 
die ich im Auftrage der»Kommission zur Forderung geschichtlicher Forschungen 
über die Zeit der Reformation und Gegenreformation« zu leiten habe 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 401 


ser schedlich und furnemlich dem gemainen man verfurerisch buech 
ist, so werden sich Euer Lieben gegen gedachten buechfuerer und 
sonsten mit Auffhebung solcher postille, wo die hie in Euer Lieben 
landt verkhaufft und spargiert, woll wissen zu haltten, wo auch 
Euer lieben sich bej jme befragen werden, wer jme sollich buech 
zu truckhen geben hab, bitten wir Euer Lieben freundlich, uns sol- 
ches zu verstendigen, dan wir in unserm landt auff jemandt Arggwön 
haben, der solches ain Anstiffter sein möchte, damit wir der gebür 
Einsehens haben khondten zu Ausrottung diser bosser verfurerischen 
schwenckhfeldischen sectn, des sindt wir umb Euer Lieben freund- 
lich in gleichn und mern zu verdienen urpüttig. 


Datum Stutgarten denn 30. Octobris Anno 58°). 


Da sich fast zu gleicher Zeit auch die Stadt Strassburg 
über den Pforzheimer Drucker beschwerte?), blieb der mark- 
gräflichen Regierung nichts anderes übrig, als gegen den 
Missetäter vorzugehen. Der Drucker Georg Rab wurde in 
harte Turmgefangenschaft geworfen und streng verhört. Da 
er sich zu der angefochtenen Postille bekannte, gedachte man 
der Sache noch weiter nachzugehen, sandte aber vorläufig 
folgenden Bericht nach Stuttgart: 


»Unser freüntlich dinst und was wir liebs und guts vermögen 
alle Zeit zuvor. Hochgeborner Fürst, freüntlicher lieber Oheim, 
Schwager, Bruder und gevatter. Wir haben Euer lieben schreiben, 
sambt dem zugeschickten Exemplar der Postill Johannis Wernheri, 
so inn unsser Stat Pfortzheim getruckt und zu Franckfurt die nechste 
Mess verkaufft worden sein soll, sambt E. Il. angehencktem begern, 
alles Inhalts vernommen und wollen E. L. freüntlich nit bergen, das 
wir uf ungeverlich gleichmessig zuschreiben Meister und Raats der 
Statt Strasburg kurtzverschinner Zeit den Buchtrucker jnn unser 
Statt Pfortzheim beschickt, jme solches fürhaltten und, nachdem 
er bekenntt, das er solche Postill aber gleichwol des verschinnen 
siebenundfünffzigsten Jars mehrertheils getruckt und gleich zu 
anfang diss Jars vollendet, jne etlich tag jnn hartter Thurngefengk- 
nus enthaltten, die Exemplaria, so er noch gehabt, von Jjme nemmen, 
verwaren und jne volgends jnn seine behaussung mit sondern Con- 
ditionen verglübden, jne auch von neüem hinfurtter nichts ane be- 
willigung und approbation unser darzu verordneten Räth zu trucken 


ı) Konzept im Württembergischen Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart 
(Baden gb II, 42), dem ich für freundliche Überlassung der hierher gehörigen 
Akten zu grösstem Dank verpflichtet bin. Einzelne Auszüge aus den hierher 
gehörigen Akten hüt bereits Viktor Ernst gegeben in seinem »Briefwechsel des 
Herzogs Christoph von Wirtemberg«. 4. Bd. Stuttgart 1907. S. 565 ff. 

2) Vgl. hierzu das Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels. 
5. 1880. S.42f. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 27 


402 Schottenloher 


ernstlich mandiren, darzu die Exemplaria allenthalben zuhanden 
zubringen, bevhelen lassen. Dieweil wir aber jtzund nitt bei unser 
Cantzlej, wissen wir derselben, von weme diese Postill dem Trucker 
zugestelt worden, nit aigentlich zuzuschreiben. Wir wollen aber 
unssern Räthen bevelch geben, sich dessen mit allem Vleis zuerkun- 
digen und E. 1. fürderlichen zuverstendigen, und soll uns E. |. 
freüntlich vertrauen, das wir ab dem, das diese Postill jnn unserm 
Fürstenthumb getruckt, auch durch unvleissig Ufsehen jnn der trucke- 
rei solches verabsaumbt worden, gar kein gefallen tragen. Woltten 
wir E. 1. freüntlicher brüderlicher meinung hinwieder nit verhaltten 
und sindt derselben mit freüntlichem schwägerlichen und brüder- 
lichen willen wolgenaigt. 


Datum Gotzau (Gottesaue) den 3ten Novembris Anno 58. 
Karl von Gottesgnaden Marggrave zu Baden und Hochberg :). 


Der Pforzheimer Drucker aber hatte inzwischen ein 
volles Geständnis abgelegt und auch die Teilnehmer an der 
Drucklegung der Wernerschen Postille genannt. Der nach 
Stuttgart eingesandte Bericht über das Verhör und Geständnis 
lautet: 


»Jörg Rab, der buchtrucker zu Pfortzheim, hat uf beschehen 
ernstlich fürhalten und bevelch der Fürstlichen Stathalter und Rät, 
betreffen die Postill Johannis Wernherj, nachvolgendenbericht gethan. 

Es haben jme jn der Franckfurter Vastenmess Anno etc. 57 
Bernhard Vischer von Nürnberg und Jörg Müller von Augspurg, 
bed Buchfuerer, von diser Postill und wie dieselb zu Dillingen sey 
durch Sebald Meyer den Buchtrucker ufgelegt und der erst bogen 
getruckt, aber us der ursachen, das sie das Bapstumb scharff angreif, 
vom Bischoff verboten worden, Anzeig gethan. Nun sey es aber 
ein gar unpartheyisch werck, so bey Luterischen und Paptisten 
besteen möge, dann diser Johann Wernher sey ein Predicant in der 
Schles) zu Regenssdorf, nit weit von Saga, gewesen, und wolten 
etlich vom Adel und die Burgerschaft daselbst gern fürdern, das es 
getruckt und publicirt wurde, und diser Johann Wernher hab ein 
Son zu Augspurg, sey ein Kirschner etc. Mit anzeig, wann er dise 
Postill trucken wöllt, das jme die zukomen möcht. 

Darauf er alls ein neüwer angender Meister, der sich neren 
müess und mit schweren Kosten beladen, gebetten, jme die zu- 
zuschicken, woll er sehen, so es für in sey, das er die truck. 

Und seyen volgends zwen ußer der Schlesj komen, die haben 
jme den ersten teil des Exemplares bracht. Nachgends seyen jme 


) Original mit der -eigenhändigen Unterschrift Markgraf Karls und der 
Adresse an Herzog Christoph von Württemberg im Württembergischen Haus- 
und Staatsarchiv (Religionssachen 22). \'gl. Ernst, Briefwechsel des Herzogs 
Christoph. Bd.4. S. 507. 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 403 


die andern zwen teil auch komen; dieweil jme dann selbiger Zeit noch 
nit gebotten worden, nichts one besichtiget der Predicanten zu- 
trucken, sey er allso mit fürgefaren. Und dieselben zwen us Schlesj 
jne vertröst, das sie 500 Exemplar nemen, die hab er jnen auch zu 
Franckfurt geliefert. 

Sonst hat er noch etlich zu Franckfurt in seinem gewölb und 
sonst stücks weis, doch wenig verkauft. 

Und wiewol jme mit betrohung des Thurns und sonst schwere 
straf fürgehalten worden, das man der sach anderst bericht und 
jme dieselb von andern Leüten in diesen landen zugefürdert und ver- 
legt wurde, so hat er doch bey seinem Aid und höchster warheit 
erhalten, das jme nichtz anderst bewisst, sonder die sach abgehörter 
massen geschaffen ').« 


Nun drangen die württembergischen Prediger und Räte 
bei ihrem Herzoge darauf, dass Markgraf Karl öffentlich vor 
der Postille Werners warnen müsse. Sie schrieben an ihren 
Fürsten: 


Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst, Gnediger Herr. Euer 
fürstlichen gnaden seyen in schuldiger Pflicht unser underthenig 
gehorsam und willig Dienst zuvor. Gnediger Fürst unnd herr, 
beyverwardt Marggraff Carlins zu Baden schreiben unnd bericht, 
die schedliche Postill Johann Wernhers betreffend, ist heut dato 
zu e. fürstl. gnaden Cantzley geantwurt und von unns erbrochen 
worden. Daruff wir die sachen mit ainander erwegen, und war unser 
underthenig bedencken, dweil gemelte Postill ein gantz schedlich, 
vergifft und böss buch, welches billich mit allem ernst von allen 
cristenlichen Oberkaiten underruckht soll werden, das e. fürstl. 
gnaden Marggraff Carlen derwegen freuntlichen ersucht, das ir 
fürstl. gnaden unverzogenlichen zu Augspurg und Nürnberg den 
Personen, so dem Buchtruckher zu Pfortzhaim solliche Postill an- 
fencklichs anzaigt und verursacht, das die getruckht worden, nach- 
fragen, und ob es vermög des Buchtruckers anzaigen geschaffen, 
erkundigt fürnemen hett laßen, darmit also uff den grund möchte 
komen unnd gewerth werden. So dann die sachen also erkundiget, 
das Marggraff Carlen, vermög des Franckhfortischen abschidts, 
daruff die stend der Augspurgischen Confession durch ain offen 
ußschreiben hette vor solchem buch warnen laßen, darmit dasselbig 
an allen orten hinweg gethon würde. Oderaber da Marggraft 
Carlen dessen bedenckens hette, das der Churfürst Pfaltzgraf, deß- 
gleichen e. fürstl. gnaden, auch Marggraf Carl ain samenthafft 
ußschreiben gethon und sonderlich die Oberlendische Kirchen ge- 
warnnt, wiewol unsers erachtens Marggraff Carlen, dweil solch buch 
zu Pfortzhaim in jrer fürstl. gnaden Oberkait getruckht, billich 


ı) Haus- und Staatsarchiv Stuttgart. 
27 


404 Schottenloher 


dise warnung zu jrer fürstl. gnaden entschuldigung selbs thun 
solte, welches e. fürstl. gnaden wir undertheniglichen nicht verhalten 
sollen, und thund e. fürstl. gnaden uns gehorsamlich bevelhen. 


Datum den 8.Novembris Anno etc. 58. Euer Fürstlichen Gnaden 
Underthenige gehorsame diener Hoffmaister, Cantzler und Reth 
zu Stuttgarten'!). 


In der Tat gab Herzog Christoph dem Antrag statt und 
schrieb im Sinne der Räte mit einer kleinen Milderung in der 
Nachschrift an den Markgrafen: 


Hochgeborener Furst, freuntlicher lieber Öheim, Schwager, 
Bruder und Gevatter. Wir haben Euer Lieben antwort, Johann 
Werners Postill halb, alles Jnnhalts verleßen. Unnd dieweyl solches 
ain ganntz schädlich vergifft und böß buch, so voller beschwerlicher 
verdrießlicher Irthumb steckht, welches pillich alle christliche Ober- 
kheittn mit allem ernst undertruckhen und sovil jmmer möglich ab- 
schaffen und nit gedulden sollen, so ist unser getruwer rath und 
gutbedunkhen, auch an Euer Lieben freuntlich bruederlich gesinnen, 
sie wellen onvertzogenlich zu Augspurg und Nurnberg den jhenigen 
Personen, so Euer Lieben Buchtruckher zu Pforztheim solche Postill 
anfenglichs angetzaiget und die zu truckhen verursacht, nachfragen, 
und, ob es vermög des Buchtruckhers antzaigen geschaffen, erkhun- 
digen lassen. So dann Euer Lieben die sachen also bekumet, daruff 
vermög des Franckfortischen Abschids die Stend der Augspur- 
gischen Confession durch ain offen ausschreiben vor solchem buch 
verwarne. Wurdet zuversichtlich durch ein solches Euer Lieben 
Ires thails nach notdurfft entschuldigt, angeregtes schädliches buch 
an allen orten unser Confession undergetruckht und weitter onrath, 
so sonst solches schaffen möcht, verhuet und furkomen. Das wolten 
wir Euer Lieben freuntlicher bruederlicher meinung nit verhalten 
und seyen derselben mit freuntlichem schwagerlichem und bruder- 
lichem willen wol geneigt. Datum Stuttgart den ı3. Novembris 
Anno etc. 58. An Marggraven Karln zu Baden. 

Cedula. 

Und do Euer Lieben denen von Nurmberg desshalb jn Jrem 
Namen zu schreiben bedenckhens hetten, möchte sie solches Ire 
Statthalter und Räth oder die gaistliche rhete fur sich selbs thon 
lasßen. Es wurt sich aber Euer Lieben wol wissen zu halten). 


!) Original im Württembergischen Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart. 
2) Auf die Rückseite des Schreibens der Räte hatte der Herzog folgende 
“ın der Antwort berücksichtigte Worte geschrieben: »laßB mir die bedenckhen ge- 
fallen, daß also Markgrafen Carlo geschriben werde, sich der Enden zu erkhun- 
digen; waß aber Nürnberg belangend, acht ich, er werde bedenckhen haben, inen 
zu schreiben, darnach solches durch seine statthalter und Rathe oder die gaist- 
liche Visitatorn beschehen mochte«. Haus- und Staatsarchiv ın Stuttgart (Reli- 
gionssachen 22). 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 405 


Ob Markgraf Karl wirklich öffentlich vor der Postille 
\Werners gewarnt hat, lässt sich nicht feststellen. Auf jeden 
Fall hat die Angelegenheit noch lange die Gemüter bewegt. 
Am 31. Mai des folgenden Jahres verlangte Herzog Christoph 
von Württemberg nochmals Aufklärung in der Sache, indem 
er an Markgraf Karl schrieb: 

»Hochgebornner Fürst, freundlicher lieber Oheim, Schwager, 
Bruder und gefatter, unnss ist hiebei gelegt Exemplar, so der 
Schwenckfelder von wegen Johannes Wernneri Postill (davon wir 
Euer lieben hievor auch geschriben haben) ausgenn lassen, zukommen. 

Dieweil dann er, Schwenckfelder, darjnnen meldet, das selche 
Postill zuvor von Euer Lieben Predicanten zu Pfortzheim besichtigt 
und volgendts von jnenn daselbst zu trucken erlaubt worden, doch 
dergestallt das weder sein noch der Statt namen darein gesetzt wer- 
den sollte. 

So haben wir nit unnderlassen wellen, selches Euer lieben (ob 
Sie dessen vorhin khein wissens), freundlich zuberichtenn und tragen 
kheinen Zweiffel, Euer lieben werde darauff der sachen weitter nach- 
frag haben lassen, damit, wo dem nit allso, das sich darnacht 
ermelte Euer Lieben Kirchendiener verantwortten und darauf dem 
Schwenckfelder die unwarheit hin wider unnder die augen werffen 
mögen. Und seind daneben Euer lieben freundlichen und nach- 
bärlichen willen zu beweisen wolgeneigt. 


Datum Wildbad den letzten Martii Anno 59.« 


Die Wellen des württembergischen Vorstosses gingen 
auch nach Frankfurt am Main, von wo die ersten Abzüge der 
Postille in die Öffentlichkeit gedrungen waren. Der Rat der 
Stadt liess im Frühjahr 1559 die zur Fastenmesse aufge- 
stapelten Exemplare beschlagnahmen und den Verkauf des 
Buches verbieten!). Am 14. März wandte sich der Drucker 
von Pforzheim aus an die Frankfurter Obrigkeit und bat um 
Aufhebung der Beschlagnahme. Zehn Jahre später ist das 
Werk ın der Tat wieder unbeanstandet verkauft worden; man 
hatte jedenfalls die Sache inzwischen vergessen. 

Ärgerlich für die beteiligten Obrigkeitskreise war es, dass 
der streitbare Matthias Flacius seine Stimme erhob und einer 
scharfen Streitschrift?) wider die »Stenckfeldische Schwär- 

ı) Vgl. Heinrich Pallmann, Sigmund Feyerabend, sein Leben und seine 
geschäftlichen Verbindungen. Frankfurta.M. 1881. S. 20f., 101, 110(Anm.109), 
147, 160. 


2) Fünfzig grobe Irrtümer der Stenckfeldischen Schwärmerei aus seinen 
eigenen Büchern treulich zusammen gelesen und verzeichnet ... Von den greu- 


406 Schottenloher 


merei« eine eigene »Warnung vor der neuen schwärmerischen 
und gottslästerischen Postill des Stenckfelds« beigab. 
Schwenckfeld wird hier geradezu als Verfasser bezeichnet. 
»Es hat der Stenckfelds, heisst es, »neulich eine gottslesterische 
Postill unter dem unbekannten Namen Johann Werners, 
welcher Heilige vielleicht nie nicht gelebt, drucken lassen, 
darinn alle die obgedachten Irrtümer und andere viel mehr 
stecken.« Als solche Irrtümer werden bezeichnet: Verachtung 
des äusseren Wortes Gottes, Geringschätzung der Absolution 
der Diener Christi, Verwerfung des Abendmahls und der 
Taufe. Dann heisst es vorwurfsvoll: »Ich hab gehört von 
glaubwürdigen Leuten, daß solche Postilln zu Fortzem ge- 
druckt soln sein, und daß in dem jtzigen Herbstmark zu Frank- 
furt etliche tausent verkauft, auch davon zwey tausent gen 
Leipzig gebracht und in die Schlesing hinein verkauft worden 
sind. Hie solt billich die Oberkeit ein besser einsehen haben, 
die Sache recht erforschen und zusehen, daß solche greuliche 
Mahometanische Schwermereien und gottslesterische Bücher 
nicht in der Kirchen Gottes gedruckt, verkauft und ausge- 
breitet würden. Wollt Gott, daß beide, die Lerer und Regen- 
ten, ein wenig besser wacheten und stritten wider die man- 
cherleien Rotten, Schwermereien und greulichen Irrtümer 
und Religionmaler und Verwirrer, die jtzt gar mit Macht 
überhand nemen« Im gleichen Sinne ereiferte sich Flacius 
noch am 138. Dezember ı559 von Jena aus in einem Briefe 
an Hans Ungnad') in Urach über die Säumigkeit der 
Lehrer und Regenten gegenüber den Sekten und Rotten, 
wie die Frankfurter Amnestie aufweise. »Es ist nicht gar 
weit von dannen Pfortzheim, da ist ein große Stenckfeldische 
Postill für anderthalben Jaren gedruckht und hernach zu 
Franckfurdt offentlich verkauft [worden], da die christliche 
Tauff gänzlich verworfen wird.« Ungnad möge den Herzog 
von Württemberg zu einer Synode veranlassen. Es liess sich 
erwarten, dass die Antwort Herzog Christophs so ungnädig 


lichen Irrtümern der neuen Schwenckfeldischen Postill, unter dem Namen des 
Johann Wörners neulich ausgangen. Jena, Thomas Rebart, 1558. 

ı) Vgl. über diesen Gustav Bossert, Hans Ungnads Stellung zu Kaspar 
von Schwenckfelds Schriften (Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des 
Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich. 47. 1926. S. 157 ff.). 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 407 


als möglich ausfiel. »Da ıhr«, wurde nach Jena gemeldet"), 
»auch die schwenckfeldische Postill, zu Pfortzheim gedruckt, 
anziehet, redet ihr hievon als ein unerfahrener Mann, dereigens 
Mutwillens unbekannter Sach urteilet. Dann es ja wahr, was 
die bemelt Postill verwerflich und verdamblich ist; wie vleißig 
aber und ernstlich dagegen gehandelt worden, ist auch der 
Buechdrueckher und Buechfurer darüber gestraft worden, 
das sollt ihr vorhin, ehe ihr mit eurem Schreiben meniglich 
in ein unbillichen Verdacht wirft, billich erfaren haben.« 


Die beanstandete Postille selbst hat folgenden rot und 
schwarz gedruckten Titel: 


»Kurge Außlegung // über die Euangelienn fo // man pflegt zu 

läfen an den Sontagen vnd der Heyligen Seft, // fampt den 

Sumarien durchs gant Jar: Chriftlich // ond einfaltig geprediget 

pn befchri- // ben, durdy // Johan Woerner. // Getrudt im jar, 
nach der Geburt vnfers Erlocfers, // M-D-LVIIL« 


Der 2. Teil bringt mit eigenem Titel die Auslegungen von 
Ostern bis Advent, der 3. Teil die Feste des ganzen Jahres 2). 
Der Drucker ist nicht genannt, wird aber durch die Typen 
und Initialen verraten. Das Buch ist hübsch und sauber 
gedruckt 3). In dem gleichen Jahre erschien eine neue Aus- 
gabe aus der gleichen Druckerwerkstätte. Der Text und der 
Titel ist der gleiche, der Satz aber neu und völlig verändert). 
Der Hauptunterschied beruht in der Ausschmückung der 
neuen Ausgabe mit zahlreichen bildlichen Darstellungen zu 
den Evangelien 5). Einzelne Holzschnitte kehren in späteren 
Druckwerken der Frankfurter Tätigkeit Rabs wieder. Auf 
mehreren ist das geheimnisvolle Künstlermonogramm SG 


oder GS®) zu sehen. 


ı) Beide Briefe, der von Flacius vom 18. Dezember 1559 und derjenige 
Ungnads vom 14. März 1560 finden sich abschriftlich in der Handschrift Cod. 
germ. 1315 (Bl. 301 ff.) der Münchner Staatsbibliothek. 

2) Das Ganze in Folio zählt 85 + 114, + 78 Bl. 

3) Staatsbibliothek München: 2 Hom. 1561. 

4) 95 + 128 + 87 Bl. in 2°. Vorhanden in der Staatsbibliothek Berlin: 
2 Cs 8252, mit scharfen handschriftlichen Ausfällen des einstigen Besitzers gegen 
den Verfasser. 

5) 32+43 +31 Holzschnitte, von denen mehrere wiederholt abgedruckt sind. 

6) Vgl.J.K. Nagler, Die Monogrammisten. 4. Bd. München 1971. S. 1132 f. 


408 Schottenloher 


Und nun zu dem Verfasser der angefeindeten Postille. 
Johann Werner, Sigmundt genannt, seit 1524 Hofprediger 
Herzog Friedrichs II. in Liegnitz, seit 1532 Pfarrer bei St. Peter 
und Paul in Liegnitz, im Jahre 1539 wegen seiner Schwenck- 
feldischen Lehren über die Person Christi und die heiligen 
Sakramente abgesetzt, hatte in Rengersdorf, einem Orte 
der Grafschaft Glatz, ein Predigtamt erhalten!) und dort 
ein paar kleine Glaubensschriften verfasst. Ihre Veröffent- 
lichung hat wohl Kaspar Schwenckfeld veranlasst?:2. Und 
derselbe Schwenckfeld wird auch die Postille bekannt- 
gegeben haben, während Flacius wohl unrichtig Schwenck- 
feld als eigentlichen Verfasser bezeichnet hat. Verdächtig ist 
freilich, dass Werner nicht mehr am Leben gewesen ist. In 
der Vorrede des ungenannten Herausgebers wird ausdrück- 
lich gesagt, dass der »gottselige« Verfasser mehr als 30 Jahre 
das Evangelium ohne Zusatz gepredigt habe). Und in einem 
Augsburger Zensurprozess der gleichen Zeit, in den auch Wer- 
ners Sohn, der Kürschnergeselle Abel Werner, verwickelt war, 
heisst es, dass dessen Vater Prädikant in Schlesien gewesen 
seit). Dieser Abel Werner, der in Augsburg eine Reihe von 
Schriften Schwenckfelds in dessen Auftrage drucken liess, 
scheint auch bei der Herausgabe der Postille nicht unbe- 
teiligt gewesen zu sein). 

Dass endlich noch ein kurzes Wort über den Drucker 
des verfolgten Buches gesagt sei, so hat sich Georg Rab, 
lateinisch Corvinus, — in Scheibenburg, einem Flecken der 
Grafschaft Meissen, geboren, — im Jahr 1557 als Drucker in 

ı) Vgl. Sigism. Just. Ehrhardt, Schlesische Presbyterologie. 4. Bd. Liegnitz 
1789. 8. 15 8ff. 

2) Die Folioausgabe »Fin neuer recht christlicher Katechismus für die 
Kinder Gottes auf die 12 gemeinen Artikel des Glaubens und der Sacrament Tauf 
und Nachtmahl gestellt« enthält eine ausdrückliche Vorrede und Gutheissung 
C[aspar] S[chwenckfelds] V[on] Of[ssing]. Über die Beziehungen Werners zu 
Schwenckfeld vgl. Corpus Schwenckfeldianorum. 6. 1922. S. 498 ff. — 7. 1926. 
S. ı3ff., 427 ff. 

3) Die Vorrede klingt mit dem Wunsche aus: »der Herr Jesus, zu deß Lob 
und Ehr dise Außlegung durch obgemelten in Gott seligen Mann anfenglich ge- 
schriben und nun in Truck gegeben, woll seinen göttlichen Segen darzumittheilen.» 

4) Vgl. Friedr. Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. ı. Bd. 
Leipzig 1886. S. 504 ff. 

5) Auf Abel Werner wird anderswo zurückzukommen sein. 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 409 


Pforzheim niedergelassen!). In seiner Rechtfertigung vor der 
markgräflichen Obrigkeit im November 1558 sprach er von 
sich als von einem neuen angehenden Meister, der sich nähren 
müsse und mit schweren Kosten beladen sei. In eben diesem 
Kampfe ums Dasein griff der Drucker nach manchem, was 
ihn in Widerstreit mit den herrschenden Gewalten bringen 
konnte. Eines seiner ersten Druckwerke war die Vertei- 
digungsschrift Markgraf Albrechts von Brandenburg gegen- 
über der über ihn verhängten Acht samt einer Klagschrift 
Wilhelm von Grumbachs?), eine Kundgebung, derentwegen 
ein anderer Drucker, Hans Kohl, aus Regensburg ausgewie- 
sen worden ist3). Dem Markgrafen von Brandenburg. galt 
ferner Jakob Heerbrands von Rab gedruckte »Historie und 
Bericht, welcher Gestalt weiland Albrecht der J. Markgraf zu 
Brandenburg aus diesem Jammertal christlich verschieden 
ist*)«. Aus dem Pforzheimer Prädikantenkreise erhielt Rab 
ferner eine von dem Pfarrer Israel Achatius zur Drucklegung 
vorbereitete und übersetzte Vergleichung der evangelischen 
mit der papistischen Lehre). Die umfangreichsten Druck- 
werke Rabs sind Sebastian Francks »Verpetschiert, mit sieben 

1) Vgl. die kurzen Bemerkungen bei J. G. F. Pflüger, Geschichte der Stadt 
Pforzheim. Pforzheim 1862. S. 192. 

2) „Des Durchlauchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn Albrechts d.]J. 
Markgrafen zu Brandenburg fernere rechtmässige Erklärung und Bericht, welcher 
Gestalt sein Fürstliche Gnaden von wegen erlaubter Defension und natürlicher 
Gegenwehr durch die Kammergerichtsurteiler parteilicher Weis in die vermeinte 
Acht erkannt.« Rab hat von der Schrift eine Folio- und eine Quartausgabe mit 
der Jahreszahl 1557 hergestellt. Sein Name fehlt auf beiden Drucken; die Typen, 
vor allem die eigenartig verzierten Initialen, verraten ihn aber deutlich als Drucker. 
Beide Ausgaben in der Münchner Staatsbibliothek: die Folioausgabe in zwei 
Spielarten: 2 Ded. 148 und 2 Ded. 149, die Quartausgabe: 4 Ded. 148. 

3) Vgl. K. Schottenloher, Das Regensburger Buchgewerbe im 15. und 
16. Jahrhundert. Mainz 1920. S. 210f. Nr. 144. 

4) Gedruckt zu Pfortzheim bey Georg Raben im Jahr ı557. München, 
Staatsbibliothek: 4 Ded. 149, eine andere Ausgabe: 4 Eur. 338,25. 

5) »Novae veterisque doctrinae collatio, nunc primum ex Gallico per Nobilem 
quendam Caroli marchionis Badensis aulicum in latinum sermonem versa, Pfortz- 
heimiae apud Georgium Corvinum, 1558.« München, Staatsbibliothek: Polem. 573. 
Der Titel der deutschen Übersetzung lautet: »Wahrhaftiger und gründlicher Be- 
richt alter und neuer, das ist evangelischer und papistischer Lehr. Aus franzö- 
sischer Sprach durch einen Markgrafischen Edelmann zu Pforzheim ins Latein 
bracht, nachmals verdeutscht durch Israelem Achatium von Heilbrunn. Gedruckt 
zu Pforzheim bei Georg Raben, 1558. Staatsbibliothek München: Polem 573. 


410 Schottenloher 


Siegeln verschlossen Buch, 1559") und Noe Meurers mit 
dem Wappen Graf Karls von Hohenzollern-Sigmaringen ge- 
schmückte Schrift »Von forstlicher Oberherrlichkeit und Ge- 
rechtigkeit, 1560?)«.. Von Sebastian Franck hat der Pforz- 
heimer Drucker auch die»Paradoxa ducenta octoginta, das ist 
280 Wunderred, gleichsam Räteschaft aus der hl. Schrift, 
1558« neu herausgegeben). An kleineren Drucken Rabs 
sind noch zu nennen: eine »Nachfolgung Christi, 1559t)«, 
Leonhard Culmans »Trostbüchlein, wie man die Kranken 
trösten und den Sterbenden vorbeten soll, 15595), Martin 
Luthers Schrift »Das Papsttum mit seinen Gliedern künstlich 
und artlich beschrieben, 1559«, mit einer Widmung des Her- 
ausgebers Ludwig Vergerius an den Freiherrn Karl Ungnad, 
worin bedauert wird, dass wegen der Kürze der Zeit die Bilder 
wegbleiben mussten, die aber bald zu erhoffen seien®), das 
römische Häretikerverzeichnis mit Ausfallglossen des Ver- 
gerius”), zwei erbauliche Schriften des Geislinger Predigers 
Kaspar Brunmylleus?), zwei dunkelsinnige Daniel-Auslegun- 
gen des Rumelander Pfarrers Paul Asphe vom Jahre 15609), 
endlich eine Schrift gegen das Konzil von Trient'°). 


1) Staatsbibliothek München: 2 Exeg. 230. 

2) Ebenda: 2 I. germ. 65. 

3) Ebenda: Exeg. 385c. 

4) Ebenda: P. lat. ıı21g. 

5) Ebenda: Asc. 1299. 

6) Ebenda: Polem 2099. 

7) »Postremus catalogus haereticorum Romae conflatus 1559. Cum anno- 
tationibus Vergerii.« Am Schlusse der Schrift: »Corvinus excudebat Pfortzheimii. 
1560.« Staatsbibliothek München: Polem 2128. 

8) Ihre Titel sind: a) »Geistliche immerwährende Practic auf das 1560. Jahr. 
Pforzheim bei Georg Raben ı559.« Mit einer Widmung des damals dreissig- 
jährigen Verfassers an Markgraf Karl von Baden. Staatsbibliothek Berlin: 
4 Ds 5171. .b)»Von dem unehrlichen, schädlichen, unnützen, gefährlichen, gott- 
losen und verdammlichen Laster des Ehebruchs ein Vermahnung, warumb wir 
solchen fliehen sollen. Pforzheim bei Georg Raben, 1560. Mit Widmung an den 
Ulmer Bürger Georg Hartbrunner. Staatsbibliothek München: P. Gr. 291. 

9) »Auslegung des heiligen Propheten Daniel, ı. und 2. Teil. Pforzheim 
bei Georg Raben 1560.« (Staatsbibliothek München: 4 Exeg. 47) und »Zeit- 
buch oder Jahrregister in den heiligen Propheten Daniel gestellet. 1560.« 
Staatsbibliothek München: 4 Exeg. 47). 

10) »Actiones duae secretarii Pauli Papae IV., quarum altera disputat, an 
concilium Tridentinum sit instaurandum, altera vero, an vi et armis decreta ipsius 


u SLIDE U UU[—[[[[UUUUUUUU EEE Ce En VE nn En an. 


Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 4ll 


Ob dem Drucker in Pforzheim der Boden zu heiss ge- 
worden ist oder ob ihn seine wirtschaftliche Lage vertrieben 
hat, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist er der badischen 
Stadt bald untreu geworden, um in Frankfurt a.M. sein 
Glück zu versuchen. Am 25. Februar 1560 suchte er dort 
um das Bürgerrecht nach, am 9. April legte er den Bürgereid 
ab, unmittelbar darauf erwarb er von der Witwe Gülfferichs 
und ihrem Sohn Weigand Han das Haus zum Krug und 
eine vollständige Druckerei. Nicht lange danach ging er 
mit Sigmund Feyerabend und Simon Hüter jene bedeutsame 
Geschäftsverbindung ein, die der Tätigkeit der drei arbeits- 
frohen Männer zu grösstem Erfolge verholfen hat. Den 
gemeinsamen Unternehmungen ist Rab bis zu seinem Tode 
im September 1580 treu geblieben. Mit der Obrigkeit ist er, 
wie es scheint, nicht mehr zusammengestossen. Jenes Erleb- 
nis wird ihm zu einer dauernden Warnung geworden sein. 

Der Pforzheimer Zensurprozess ist nur eines der vielen 
Beispiele, wie hart damals die unseligen kirchlichen Gegen- 
sätze in den deutschen Landen aufeinander gestossen sind. 
Vor allem die Schriften Schwenckfelds und seiner Anhänger 
können ein langes Lied davon singen. Die meisten von ihnen 
sind in Erwartung drohender Gefahr ohne den Namen des 
Druckers ausgegangen. Aufgabe der Bibliographie wird es 
sein, in dieses Dunkel der Herkunft Licht zu bringen. Ein 
kleiner Beitrag dazu möchte auch die vorliegende Unter- 
suchung sein. 


concilii possit protestantibus imperare. Pforzheim, Corvinus 1559.« Staatsbibl. 
München: Conc. 162. Die Ausgabe »Sendbrief von Messe Krankheit und ihrem 
letzten Willen, dem Papst zugekommen. Auch hie beigesetzt das Papsttum mit 
seinen Gliedern durch Martin Luther. Noch folgt eine kurze Summa der ganzen 
römischen Heiligkeit« (Staatsbibliothek München: Polem 2099) trägt den Ver- 
merk: Gedruckt zu Pfortzheym, ym Jar M.D.LXIII. Ob das Druckwerk noch 
von Rab stammt, vermag ich nicht zu entscheiden. Vgl. auch Christian Carl 
am Ende, Vermischte Anmerkungen über den berühmten Geschichtschreiber 
Johann Sleidan. Nürnberg 1780. Bl. b, wo eine Ausgabe angeführt ist, deren 
ich nicht habhaft werden konnte: Valentin Merzen Teutscher Auszug aus Slei- 
dans Commentariis. Pforzheim bey Georg Rab 15509. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und 
Breisachs 1642 


Von 
Arthur Bechtold 


Am 9. April 1642 übertrug Kurfürst Maximilian von 
Bayern dem Generalzeugmeister Franz von Mercy den Ober- 
befehl über die bayerischen Streitkräfte in Schwaben). Mercy 
hatte vorher kein selbständiges Kommando geführt, sondern 
war dem bayerischen, von dem Feldmarschall Grafen von 
der Wahl befehligten Heere zugeteilt gewesen, welches an 
der Elbe gestanden hatte, aber nach der Niederlage der 
Kaiserlichen bei Hulst oder Kempen (17. Jan. 1642) nach 
dem Niederrhein aufgebrochen war, um dem dort stehenden 
kaiserlichen Heere unter Hatzfeld gegen die Weimarischen 
und Hessen zu Hilfe zukommen. Die Bayern lagen damals 
in Oberhessen, ihr Hauptquartier war zu Nidda. Mercy 
scheint seine Ernennung und Abberufung erst gegen Ende 
des Monats bekannt geworden zu sein; am 26. April be- 
stätigt er dem Kurfürsten den Empfang des Befehls und 
bittet zugleich, ihm von seiner Reise nach Tübingen, dem 
ihm angewiesenen Hauptquartier, einen »Postritt« nach Mün- 
chen zu gestatten, um sich mit ihm wegen seines ferneren Ver- 
haltens zu bereden. Sein letztes Schreiben aus Nidda trägt das 
Datum des 8. Mai, sein erstes aus Tübingen das des 3. Juni. 
In die Zwischenzeit fällt also seine Reise und der Aufent- 
halt in München. Über den Inhalt der Besprechung liegen 
keine Aufzeichnungen vor, doch lässt sich aus der von dem 
Kurfürsten vorher und nachher befolgten Politik, aus dem 


ı) Die Grundlage für die folgenden Ausführungen bilden die Berichte 
Mercys an den Kurfürsten aus dem Jahre 1642; sie sind in den Acta des Dreißig- 
jährigen Kriegs im Staatsarchiv zu München, Tom. 495, enthalten. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 413 


zwischen ihm und Mercy geführten Briefwechsel und dem 
späteren Verhalten des Generals ein ungefähres Bild über 
das bei der Audienz aufgestellte Programm für den bevor- 
stehenden Feldzug gewinnen. Die Richtlinien, nach denen 
der Kurfürst den Krieg geführt haben wollte, waren: Be- 
hauptung des Status quo, Abwehr eines feindlichen Einfalls 
in die eigenen Lande, zu denen jetzt auch die Oberpfalz 
gehörte, Fernhaltung der Quartierlast von ihnen, Behaup- 
tung, und, wenn möglich, Erweiterung des eigenen Kontri- 
butionsgebietes; endlich, in der Sprache des 17. Jahrhunderts 
und mit den eigenen Worten des Kurfürsten ausgedrückt, 
die »Konservation der Armada«, um sie beim Friedensschlusse 
in die Wagschale werfen zu können. Der Generalzeugmeister 
war für ein aktiveres Vorgehen, für einen Angriff auf Frei- 
burg oder die Waldstädte, und fand darin schließlich die 
Billigung des Kurfürsten. 


Die Truppen, über die er das Kommando übernahm, 
bestanden aus den Fussregimentern von der Wahl, Edlin- 
stetten, Holtz, je einer Kompagnie des Hunolsteinischen 
und des Winterscheidschen Regiments, 220 Hagenbachischen 
Rekruten, aus dem Neuneckschen Regiment zu Pferd, zwei 
Abteilungen der Kürassierregimenter Geiling und Mercy 
und einer Anzahl Sporck’scher und Werth’scher Reiter; 
zusammen aus 2583 Mann Infanterie, 876 Mann Kavallerie. 
Dazu war noch eine Verstärkung durch vier kaiserliche Re- 
gimenter, zwei zu Pferd und zwei zu Fuss, in Aussicht ge- 
stell. Die vorhandenen 3459 Mann waren in grösseren, 
kleinen und kleinsten Abteilungen verzettelt; sie verteilten 
sich auf Städte, Klöster und ritterschaftliche Besitzungen 
im ganzen heute württembergischen und bayerischen Schwa- 
ben, einschliesslich der Grafschaft Hohenzollern, vom ba- 
dischen Kinzigtal!) über Tübingen, Reutlingen, Blaubeuren 
und Augsburg bis zum Bodensee, vom Schwarzwald bis 
zur Iller. Ein grosser Teil dieser Quartiere war erst im 


1) Hausach, \volfach und Haslach wurden auf ausdrücklichen Befehl des 
Kaisers Anfang August an die »notleidende« kaiserliche Garnison von Offen- 
burg abgetreten. Der Kurfürst galı seine Einwilligung nur unter der Bedingung, 
dass der Oberst von Schauenburg die Orte nicht etwa nur durch Salvaguardien, 
sondern mit heinreichender Mannschaft besetze. 


414 Bechtold 


Jahre zuvor, seit der missglückten dritten Belagerung des 
Hohentwiel, von den Kaiserlichen an die bayerische Reichs- 
armee, deren Hilfe man bedurfte, abgetreten, nach der Auf- 
hebung der Blockade aber, zum grossen Missvergnügen der 
vorderösterreichischen Regierung, vom Kurfürsten nicht mehr 
herausgegeben worden; sie blieben bis zum Friedensschlusse 
von den Bayern besetzt!). Ihnen gegenüber standen die 
feindlichen Besatzungen von Breisach, Freiburg und den 
Waldstädten; besonders lästig war auch die kleine, aber rüh- 
rige Abteilung, die unter dem Oberst Wiederhold auf dem 
Hohentwiel sass. Von Freiburg und Breisach aus beherrsch- 
ten die Weimarischen den ganzen Breisgau und die obere 
Markgrafschaft und hielten sie in ihrer Kontribution. 

Waren die bayerischen Truppen an Gesamtzahl dem 
Feinde vielleicht etwas überlegen, so wurde dieser Vorteil 
aufgehoben durch die grosse Ausdehnung des zu verteidi- 
genden Gebietes und die Entfernung der einzelnen Garni- 
sonen voneinander. \Wann es ihm beliebte, konnte der ver- 
hältnismässig gut mit Kavallerie versehene Feind unbe- 
merkt seine Garnisonen verstärken oder zusammenziehen, 
sich überraschend auf den einen oder anderen bayerischen 
Posten werfen und nach geglücktem Streiche sich auf seine 
unangreifbare Basis Freiburg—Breisach oder auf den Hohen- 
twiel zurückziehen; erst wenige Tage vor der Ankunft Mercys 
hatten 200 Reiter ein Dorf innerhalb der bayerischen Quar- 
tiere überfallen. In seinem ersten Schreiben an den Kur- 
fürsten (Tübingen, 3. Juni) meinte Mercy, dass ihn dies gar 
nicht wundere; der Feind könne noch mehr tun und mit 
500 Pferden das ganze Land ausplündern, bevor die Völker 
sich vereinigen könnten. Vor allem beantragte er daher, zur 
Vermeidung eines »Affronts«, die Truppen »zusammenzu- 
führen«. 

Am 26. Mai erlitten die Franzosen in den Niederlanden 
durch die Spanier eine empfindliche Niederlage und sahen 
sich gezwungen, alle irgendwie verfügbaren Truppen dorthin 
zu werfen. Auf die Kunde davon beeilte sich Mercy, den 
Kurfürsten an seinen in München gemachten Vorschlag zu 
erinnern: wenn die dazu nötigen Requisita vorhanden, wäre 


ı) J. Hirn, Kanzler Bienner und sein Prozess. (Innsbruck 1898) S. 176f. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 415 


es jetzt die erwünschte Zeit, denselben ins Werk zu setzen, 
»dadurch nit allein große diversiones causiert würden, son- 
dern man könnte auch für die Völker Winterquartiere ge- 
wınnen, und dadurch Ew. Churfürstl. Durchl. Länder desto 
besser bedeckt bleiben, auch die Festung Breisach, indem 
derselben auf dem Wasser nichts mehr könnte zukommen, 
soviel als blockiert halten«.. Er wiederholte seinen Antrag, 
die Truppen zusammenzuziehen, indem er ihn auch mit der 
schlimmen Lage der Soldaten begründete, denen die Stände 
steils nichts mehr hergeben wollen, etliche andere aber gar 
nichts haben !)«. 


Einige Tage darauf liess er ein weiteres Schreiben :) 
folgen: »wie jetzo die erwünschte Zeit, etwas zu operieren, 
und hoffentlich gute Progreß zu tun. Wenn man nur noch 
die zwei Regimenter zu Pferd, und etwas Fussvolk hergeben 
würde, könne man nicht allein die, bei gutem Wetter in einem 
“ Monat reife Ernte in der oberen Markgrafschaft um Rötteln 
und Badenweiler requirieren, sondern, wo nicht gar Rhein- 
feldens, so doch der beiden erwähnten festen Häuser, die 
schon früher stets von der kaiserlichen Reiterei besetzt ge- 
wesen seien, vielleicht auch Freiburgs und des Breisgaus sich 
bemächtigen. Von der Erzherzogin zu Innsbruck 3), welche 
alle Präparatoria zu einer Schiffbrücke zu Konstanz fertig 
habe, werde man leicht diese, sowie zwei halbe Karthaunen 
bekommen, auch könne man die Falkonen gebrauchen, wel- 
che der Kurfürst zu Offenburg stehen habe. Zu Breisach 
habe, wie der Oberst von Schauenburg, Kommandant zu 
Offenburg, Nachricht habe, es mit der Verpflegung zu keiner 
Zeit übler gestanden, sei auch niemals grösserer Mangel er- 
schienen, als eben jetzt. 


Seinem Schreiben legte er einen Entwurf des Kriegs- 
kommissars von Forstenhausen über die zu den Bespannungen 
benötigten Pferde bei, die er von den schwäbischen Kreis- 


?) Schreiben Mercys vom 10. Juni 1642. 

2) d.d. Tübingen, den 16. Juni 1642. 

3) Claudia Felicitas, Tochter des Grossherzogs Ferdinand I. von Toskana, 
führte nach dem Tode ihres Gemahls, des Erzherzogs Leopold V., vierzehn Jahre 
lang (1632--1646) für ihre zwei unmündigen Söhne die Vormundschaft und 
zugleich die Regierung über die vorderösterreichischen Lande. Sie starb 164%. 


416 Bechtold 


ständen zu erhalten hoffte. Er schrieb zugleich seine Ab- 
sicht, die Armee bei Rottweil zusammenzuziehen, sich dort 
zu verschanzen und dem Feind durch »Cavalcada« zu be- 
gegnen. Die Schwäche der Stellung hatte sich dieser Tage 
aufs neue erwiesen; wiederum war der Feind mitten unter 
den bayerischen Quartieren, bei Horb, erschienen und hatte 
200 Stück Vieh weggetrieben. 

Die Entlastung, die die Lage am Oberrhein durch die 
spanischen Erfolge in den Niederlanden erfahren hatte, ging 
schnell vorüber; sie wurde ausgeglichen durch die schweren 
Schläge, welche die kaiserlichen Waffen auf einem andern 
Kriegsschauplatze erlitten. Torstenson war in Schlesien ein- 
gefallen, hatte das ihm entgegentretende kaiserliche‘ Heer 
unter dem Herzog Franz Albrecht von Lauenburg bei 
Schweidnitz vernichtend geschlagen und ihn selbst gefangen, 
dann diese Stadt, Olmütz, Neisse und eine Reihe anderer 


Städte erobert; eine schwedische Abteilung stand bereits‘ 


sechs Meilen vor Wien. Von einem kaiserlichen Hilfskorps 
am Oberrhein konnte unter diesen Umständen keine Rede 
mehr sein; die zur Unterstützung Mercys bestimmten, auf 
ihrem Marsche schon in Franken angelangten vier Regi- 
menter erhielten Gegenbefehl und kehrten um. 

Am 23. Juni setzte der Kurfürst den General in Kennt- 
nis, dass man infolge des eingetretenen Unglücksfalles »auf 
einige kaiserliche Völker am oberen Rheinstrom dermalen 
und so bald sich keine Rechnung machen dürfe; sogar das 
»Hauptwerk« am Niederrhein sei ins Stocken geraten. Auch 
wegen der am Rhein unentbehrlichen Artillerie und »höchst- 
benötigten Requisiten« habe der Kaiser, trotz wiederholter 
Erinnerung, keine Bestellung getan. Die "Vorschläge des 
Forstenhausers wegen der Bespannung seien in Anbetracht 
der »in viel Weg hartbedrängten und enervierten Reichs- 
stände« nicht praktizierlich. Einverstanden war der Kurfürst 
damit, dass Mercy sich bei Rottweil verschanze; er solle von 
dort aus versuchen, sich die Ernte in der oberen Markgraf- 
schaft zu Nutzen zu machen, dem Feind die Mittel zu be- 
nehmen oder was sonst auszurichten die Gelegenheit an die 
Hand gebe. Er könne das um so leichter, als der Feind im 
Augenblick über wenig Reiterei verfüge. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 417 


In allen seinen Hoffnungen getäuscht, brach Mercy in 
bittere Klagen aus: »Nun ist«, schrieb er am ı. Juli an den 
Kurfürsten, »wohl zu erbarmen, daß der Status belli in Schle- 
sien also übel beschaffen, und dahero auch die Operation 
verhindert werden muß, da doch solche erwünschte Zeit, 
indeme man nit allein große diversiones causieren, sondern 
auch uns die Ernt in der obern Markgrafschaft und Breis- 
gau zu großem Nutzen und Vorteil, hingegen aber dem 
Feind zu großem seinen Schaden und Präjudiz hätte machen, 
auch für die Völker Quartier gewinnen können, sich gewiß- 
lich in viel Jahren nit mehr also würd präsentieren, auch ich 
vermeint hätte, daß diejenige wenige Völker, welche von 
den Kaiserl. Immediatvölkern zu diesem hierobigen Corpo 
destiniert gewest, bei der Hauptarmada wenig erklecken, 
hingegen aber hieroben großen Dienst tun und Nutzen schaf- 
fen würden ... Und ist mir herzlich leid, daß ich von der 
Operation sein, und also hier liegen und zusehen muß; allein 
weiln es Ew. Churfürstl. Durchl. gnädigster Will und Be- 
fehl ist, muß ichs Gott befehlen... .« 

Was half es, dass der mit einer Partei ausgeschickte 
Sporck mit der Nachricht zurückkam, dass die feindlichen, 
nach Lothringen abmarschierten Truppen noch nicht zurück- 
gekommen seien, dass er im Breisgau weit und breit keine 
feindliche Reiterei getroffen habe als die Scharpfische Kom- 
pagnie zu Brombach, die Erlachsche zu Kenzingen und die 
Kanoffskische zu Freiburg? Mercy konnte die günstige Lage 
nicht ausnützen; anstatt Verstärkungen zu erhalten, musste 
er das Sporcksche, vormals Neunecksche, Regiment in die 
von einem Einfall der Schweden aus Erfurt bedrohte Ober- 
pfalz abgeben. Auch vom Markgrafen Wilhelm von Baden!) 
erging ein Hilferuf um 200 Reiter, die in das Kinzigtal ge- 
legt werden sollten, um gemeinschaftlich mit der Offenburgi- 
schen Garnison Einfälle der Breisacher abzuwehren. Der Kur- 
fürst wäre nicht abgeneigt gewesen, der Bitte zu willfahren, 
»damit der Markgraf nicht meine, man wolle die Seinigen 
nicht in Acht nehmen, sondern in der Gefahr stecken lassen«. 
Mercy hielt jedoch eine solche Detachierung bei der vor- 

ı) Von der katholischen Linie Baden-Baden; geb. 1593, gest. 1677. Seit 
1635 kaiserlicher Obristfeldzeugmeister. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 3 28 


413 Bechtold 


stehenden Konzentration für unnötig; ver wüßte auch nicht, 
wie sie daselbst sicher stehen könnte, daß ihnen sämtlichen 
nit einmal vom Feind der Hals entzwei brochen würde !«. 

So schienen die weitaussehenden Entwürfe, mit denen 
Mercy nach Schwaben gekommen war, in eine Fortsetzung 
des unfruchtbaren Kleinkrieges, wie er schon vor seiner An- 
kunft geführt worden war, zu verebben, als sie unerwartet 
von anderer Seite wieder aufgenommen wurden. 

Trotz seiner Bedrängnis in Schlesien hatte der Kaiser 
das Unternehmen gegen Breisach, für das er die vier Regi- 
menter zur Verfügung hatte stellen wollen, nicht fallen lassen 
und seinen Reichshofratssekretär Wilhelm Schröter nach 
München geschickt, um dasselbe in Gang zu bringen. Der 
Kurfürst teilte dem General das Verlangen des Kaisers und 
seine eigene hierauf gegebene schriftliche Erklärung?) am 
19. Juli mit. Nicht zweifelnd, Mercy werde bereits »etwas 
tentiert haben«, und des Berichts gewärtig, »ob und was Ge- 
stalt er das Werk incaminiert, auch ob und was sich tun 
lasse«, forderte er sein »parere über Ihrer Majestät vorhabende 
impresa: ob er eine Belagerung, oder doch wirkliche Blocquada 
der Festung Breisach an die Hand zu nehmen praktizierlich 
befinde, wo auf den Fall, daß eine Blockierung rätlich, mit 
den Reichsvölkern Posto zu fassen, ob aus dem Schwarz- 
wald die Schiffbrücke, so oberhalb Breisach, zu Hüningen, 
schlagen zu lassen, Ihre Majestät intentioniert seien, dahin 
und wie bald gebracht werden könnte, ob die Straßburger 
die andere Schiffbrücke von Philippsburg hinauf zu führen, 
durch die Brücke durchlassen werden, wie nit weniger, ob 
aus den Quartieren Ihro Majestät Vorschlag nach die so- 
wohl zu Abführung des Proviants, als Artigleria und deren 
Requisiten, die bedürftige Pferde, Wagen, Schiffe und Ge- 
schirr zu entlehnen, ob und woher die Fuhrknechte, Kon- 
stabler, Feuerwerker und andere hiezu benötigte Personen 
zu bekommen; ob, wofern Ihre Majestät auf der wirklichen 
Blockierung noch beharren sollten, man solche Blockierung 
beständig kontinuieren könnte, oder nit vielleicht bei etwan 


ı) Schreiben des Kurfürsten vom 28. Juni, Mercys Antwort vom 8. Juli 1642. 
2) Weder das Schreiben des Kaisers noch die Erklärung des Kurfürsten 
liegt bei den Akten. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 4IQ 


des Feinds unversehens tentierenden Entsatz die Stücke, 
ÄArtilleria und andere Requisita neben hiezu employierten 
Völkern hazardieren und im Stich lassen müßte, bevorab 
weil alle umliegenden Plätze in des Feindes Händen seien; 
ob der Herzog von Lothringen, die jenseitigen Feldfrüchte 
zu ruinieren mit seinen Völkern bastant sei, schon einen 
Anfang gemacht habe, wo ersich befinde, ob derselbe die von 
der Kaiserlichen Majestät spezifizierte Anzahl Völker zu 
Roß und Fuß auf den Beinen habe, oder wie stark er eigent- 
lich sei, ob er, Mercy, die Ernte zu verderben, zur rechten 
Zeit beiderseits ankommen werde« usw. 

Das Schreiben gelangte erst am 27. Juli in die Hände 
Mercys. Am 13. und 14. hatte er, nach dem Befehle des 
Kurfürsten in den umschlossenen Orten kleine Besatzungen 
zurücklassend, seine Truppen um Tübingen versammelt und 
war dann mit ihnen auf Rottweil aufgebrochen. Da es dort 
an Fourage für die Pferde fehlte, marschierte er darüber 
hinaus, stand am 19. in Dauchingen und schrieb von da 
aus dem Kurfürsten sein Vorhaben, sich bei Hüfingen und 
Löffingen, wo es Gras und Wasser genug gebe, zu »setzen« 
und zu verschanzen; er stehe dort in der Mitte, nur Io Stun- 
den von Freiburg, 5 von Rottweil, 7 vom Kinzigtal entfernt, 
so daß er, wohin sich auch der Feind wende, er ihm »vor- 
büegen« könne. »Die Truppen seind zwar schön, allein ist zu 
bedauern, daß zu solchen schönen Völkern die benötigte 
Artigleria und übrige Requisiten, auch insonderheit noch 
mehrer Reiterei nit vorhanden.« Dringend bat er, die in die 
Oberpfalz abkommandierten Reiter zurückzurufen, oder das 
ohnedies nur in den Quartieren herumliegende kaiserliche 
Regiment Pienzenau!) ihm zu unterstellen. 

Am 22. Juli meldete er dem Kurfürsten sein Eintreffen 
in Hüfingen; er werde nicht unterlassen, den Feind »durch 
Cavalcada und sonsten pro re nata soviel immer mensch- 
und möglich sein würde, zu travaglieren und Abbruch zu 
tun«, wie er denn auch schon Parteien ausgeschickt habe; 
dieselben seien unverrichteter Dinge zurückgekehrt, weil sie 


!) Johann Matthias von Pientzenau, Edler von Wildenholtz, aus einem 
alten bayerischen Adelsgeschlecht stammend, war 1640 mit Bewilligung des 
Kurfürsten aus bayerischen in kaiserliche Dienste übergetreten. 

28* 


420 Bechtold 


allenthalben von den Bauern gleich ausgekundschaftet worden 
seien, hätten aber berichtet, dass in der oberen Markgraf- 
schaft alles in grosser Confusion sei und mit Vieh und Mo- 
bilien flüchte. Vom Feind hätten sie keinen einzigen Mann 
spüren können. Er wiederholte seine Bitte um mehr Reiterei, 
mit der er dann den Feind »ärgerlich zu strapazieren« hoffen 
könne. 

Noch von Tübingen aus hatte Mercy an die Erzherzogin 
Claudia um Beihilfe zu seiner Unternehmung sich gewandt). 
Da die Antwort ausblieb, fürchtete Mercy schon, »kein Ant- 
wort werde auch Antwort sein, auch höchstgedachte Ihre 
Erzherzogliche Durchlaucht werde sich hierzu wenig verstehen 
wollen ?2)«e. Seinem am 22. Juli an den Kurfürsten abgehenden 
Schreiben konnte der General indes zwei Briefe der Erz- 
herzogin beilegen. Wir erkennen aus ihnen deutlich, wie am 
Innsbrucker Hofe zwei sich entgegengesetzte Strömungen 
sich kreuzten. Die erste Antwort der Erzherzogin vom 
11. Juli steht sichtlich unter dem Einflusse des den Bayern 
sehr wenig gewogenen Kanzlers Bienner, der sich an dieser 
Stelle nicht versagen konnte, ihnen für ihre Erpressungen 
in den vorderösterreichischen Quartieren einen kleinen Hieb 
zu verabreichen; sie ist im trockensten Kanzleistil gehalten, 
förmlich und zurückhaltend, zu nichts bindend: die Erz- 
herzogin kann mit Rücksicht auf die durch feindliche Ein- 
fälle und Occupierung, auch unordentliche Quartierung und 
Presserei »auf den äußersten Grad ersogenen und impossi- 
bilierten Pupillarlande nichts Beständliches determinierene; 
»zum Fall es aber zum Anzug kommen, und auf einigen 
Progreß Hoffnung zu machen sein sollte, wollen Wir an 
Unserm Ort, soviel die Möglichkeit geduldet, uns beirätlich 
zu erzeigen nicht unterlassen.« 

Mit dieser Erklärung war wenig anzufangen; trotzdem 
hielt Mercy, in Erwägung, dass sie »nit allerding abschlägig, 
sondern auf ein und andern Fall, und also eventual« seı, es 
für angezeigt, die Verhandlungen nicht abzubrechen, sondern 
der Erzherzogin einen höflichen Brief3) zu schreiben, in 


ı) Das Schreiben liegt nicht bei den Akten. 
2) Schreiben Mercys an den Kurfürsten d.d. Dauchingen, den 19. Juli 1642. 
3) d.d. Ilüfingen, den 22. Juli 1642. 


ee ee FE Fe nn a 2 nn > An 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 421 


dem er versicherte, dass an guter Operation und Progressen 
nicht zu zweifeln gewesen wäre, und bedauerte, dass die 
feindlichen Fortschritte in Schlesien nicht zuliessen, die 
günstige Gelegenheit, die sich so bald nicht mehr präsen- 
tieren werde, auszunützen. 

Bald darauf aber war zu Innsbruck auch ein Schreiben 
des Kaisers eingelaufen, in dem er die Mitwirkung der Erz- 
herzogin zu dem Unternehmen auf Breisach forderte®); 
ihn konnte man nicht, wie den bayerischen General, mit eini- 
gen allgemeinen Redensarten abspeisen. Nun stiegen die 
Ratschläge des bayernfreundlichen Kammerpräsidenten Isaac 
Volmar:), des Todfeindes des spanischgesinnten Kanzlers 
Bienner, im Werte; der von brennendem Ehrgeiz, auch in 
rein militärischen Dingen eine Rolle zu spielen, getriebene 
Mann wusste durchzusetzen, dass er selbst nach Konstanz, 
und von da in das Feldlager Mercys zur persönlichen Ver- 
handlung mit dem bayerischen Feldherrn gesandt wurde; 
ein zweites, wesentlich wärmer als das erste gehaltene Schrei- 
ben der Erzherzogin vom 19. Juli 1642 setzte Mercy von 
seiner Abreise in Kenntnis. 

Mercy beantwortete am 27. Juli ausführlich die ihm von 
dem Kurfürsten am 22. vorgelegten Fragen. Eine sofortige 
Blockade Breisachs, wie der Kaiser sie sich dachte, hielt er 
für übereilt und untunlich, seinen eigenen, in München dem 
Kurfürsten gemachten Vorschlag, sich zunächst in den Be- 
sitz Freiburgs oder der Waldstädte zu setzen und dann im 
darauffolgenden Frühling die Blockade Breisachs vorzu- 
nehmen, für wohl ausführbar 3). 

Fast gleichzeitig aber (am 28. Juli) hatte ihm der Kur- 
fürst die Weisung zugehen lassen: Der Plan des Kaisers habe 


ı) Das Schreiben liegt nicht bei den Akten. 

2) Volmar war nach dem Falle Breisachs, der ihm fast den llals gekostet 
hätte, zuerst nach Innsbruck, darauf nach Wien gegangen, am über das Ereignis 
ausführlichen Bericht zu erstatten. Von dort zurückgekehrt, empfing er das 
Dekret seiner Ernennung zum tirolischen Kammerpräsidenten als Nachfolger 
des Leo Marquard Schiller von Herdern. Über ihn s. Allg. deutsche Biogr. 
Bd. 40, S. 263ff. Wurzbach, Biogr. Lex. d. Kaisert. Österreich, 51. Teil, S. 269f. 
Keiches Material über ihn, namentlich ül.er sein Verhältnis zu Bienner, in dem 
oben angeführten Buche Illirns. 

3) Siehe Beilage 1. 


422 Bechtold 


die Mitwirkung des Herzogs von Lothringen zur Voraus- 
setzung gehabt; da dieser aber jenseits des Rheins mit \Ver- 
derbung der Feldfrüchte und in andere Wege nicht sekundie- 
ren könne, sondern anderwärts »divertiert und impegniert« 
sei, müsse der berührte Vorschlag »eingestellt seine. Die 
Zurückrufung der Sporckischen Reiter aus der Oberpfalz 
sei wegen des drohenden Einfalls der Schweden aus Erfurt 
zur Zeit nicht möglich, dagegen stelle er ihm anheim, den 
kaiserlichen Kommandanten von Lindau, Grafen Truchsess, 
um Überlassung des Pienzenauischen und Gunischen Regi- 
ments, deren Mitwirkung vom Kaiser ohnehin in Aussicht 
genommen gewesen sei, zu ersuchen. 


Volmar traf am 29. Juli im Hauptquartier Mercys zu 
Hüfingen ein und hatte noch am gleichen Abend eine Unter- 
redung mit dem Generalzeugmeister über die einzuschlagen- 
den Schritte. Die von Volmar zu Papier gebrachten Vor- 
schläge!) sandte Mercy am nächsten Tage (30. Juli) mit einem 
Begleitschreiben an den Kurfürsten und empfahl sie zur An- 


t) Siehe Beilage II. Der sunvergreiffliche Vorschlag . . .* liegt in zwei 
Exemplaren bei den Akten; das erste ist das von Volmar eigenhändig unter- 
zeichnete Original, das zweite eine in der bayerischen Kriegskanzlei genommene 
Abschrift. Das ausführliche Gutachten, unmittelbar nach den Anstrengungen 
der Reise noch in der Nacht oder am nächsten Tage entworfen, gibt einen Begriff 
von den Fähigkeiten und der Arbeitskraft des menschlich wenig ansprechenden 
Mannes. In Innsbruck erntete Volmar für seinen Eifer wenig Anerkennung. 
»\Wir möchten freilich auche, schrieb ihm Claudia, seine solche Impresa wünschen; 
aber für uns ist es unmöglich, diese Sache zu betreiben. Denn bei Bavern wie 
beim Kaiser fehlt die Geneigtheit und die Macht. Würde bei der Ausführung 
ein Mangel erscheinen, so würde man auf uns die ganze Schuld schieben. Wir 
hätten deshalb gern geschen, wenn du deinen Vorschlag unterlassen hättest 
und bei deiner Instruktion geblieben wärest. Du kennst den Zustand unserer 
Kammer, die nicht einmal die Pferde und den erforderlichen Proviant auftreiben 
kann. Du sollst daher in den Schranken deines Befehls bleiben und uns nicht 
darüber hinaus impegnieren« (Claudia an Volmar am 6. Aug. 1642, Ambr. Akt. 
Eink. Kriegssach. 1692; zitiert nach Hirn S. 175). 


Volmar erkannte wohl, daß das tadelnde Schreiben aus der Feder Bienners 
geflossen war, und diesem galt auch die Antwort, die er am 20. August der Erz- 
herzogin gab: Es gehe ihm sehr zu Herzen, dass er für seine Arbeit nur Verweis 
und Undank haben solle. Seine Instruktion habe er nicht überschritten. Zum 
Schlusse erklärt er, er wolle über die Berechtigung sciner Vorschläge nicht 
weiter diskurrieren: wo »die imaginatio inipossibilitatis oben stehet, da muß 
der discursus rationis unten liegen«. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 423 


nahme, da »es guete Sachen, die angedeuteten Orte ihm be- 
kannt seien und er vermeine, daß selbige wohl vorzunehmen 
sein möchten«. 


Nicht ganz der gleichen Ansicht war man in München. 
Der Kriegsrat, den der Kurfürst sofort berief, gab das Gut- 
achten ab: 


»Ob zwar viel Difficultäten in des Kammerpräsidenten 
Volmars Vorschlag zu monieren und in des Mercy Antwort 
zu Setzen sein möchten, so hat man doch, ohne unterthänigste 
Maßen, dafür gehalten, man kunnte es dermalen umgehen, 
damit man die Sach a parte Ihrer Churfürstl. Durchlaucht nit 
schwerer, als sie von selbst ist, mache; zudem der Volmarische 
Vorschlag schwerlich in Praxi, oder von langer Hand zu 
richten, inzwischen die Zeit verginge; so tun Ihre Fürstl. 
Durchl. die Frau Erzherzogin nichts schreiben, und Ihre 
Churfürstl. Durchl. hierin ersuchen; so ist auch vielleicht nit 
ratsam, daß man dermalen einen starken Post angreife, 
sondern viel mehr, daß die Reichsvölker frei bleiben, und 
auf den Notfall viel oder wenig davon da und dorthin zu 
movieren, zumal Horn und die Erfurter samt ihrem Anhang 
besorglich bald ein anderes zeigen werden .. .!)« 


Das am 6. August an Mercy abgegangene Schreiben 
des Kurfürsten bestätigte den Empfang der drei letzten 
Schreiben Mercys mit seinem »parere« über die Schröterschen 
und Volmarschen Vorschläge: »Wie wir nun eines und anderes 
von Euch wohl consideriert zu sein befinden, also haben wir 
an unserm Orte dafür gehalten, es werde sich angeregte 
wirkliche Attaque der Festung Breisach nit practizieren 
lassen; allein soviel Euren weitern Vorschlag mit Hinweg- 
nehmung etlicher umliegenden Feinds Posten, und in specie 
die Stadt Freiburg belangt, da befinden wir selbst, daß alles 
an Gewinnung der Zeit gelegen .. .« Mercy solle berichten, 
wieviele Truppen er noch nötig habe, ob er der Einnahme 
Freiburgs auch sicher sei und in welcher Zeit er sie zunehmen 
sich getraue, zumal bewusst, dass der darin liegende Kom- 
mandant ein valoroser Soldat; ob man wisse, wie der Feind 
sich darin verbaut, wie gross der Vorrat an Munition, wie 


ı) Einseitig beschriebenes Quartblatt ohne Datum und Unterschrift. 


424 Bechtold 


stark die Besatzung usw. Ausserdem solle er beständig mit 
dem Herzog von Lothringen korrespondieren und berichten, 
was diesseits und jenseits des Rheins mit Verderbung der 
Früchte ausgerichtet worden sei. 

Am 5. August traf das Schreiben des Kurfürsten vom 
28. Juli bei Mercy ein. In seiner noch in der Nacht abgefassten 
Erwiderung führte Mercy aus, dass, wenn man etwas aus- 
richten wolle, man nicht allein mehr Reiterei haben, sondern 
auch weiter avancieren müsse. Er hoffe, dass, wenn er erst 
das Pienzenauische und Gunische Regiment habe, man nicht 
allein dem Feinde die noch übrige Ernte ruinieren, sondern 
auch die ganze obere Markgrafschaft zur Kontribution zwin- 
gen könne. Der Herzog von Lothringen sei jenseits des 
Rheins »in wirklicher Operation« begriffen und habe bereits 
Molsheim genommen. WVolmar »travagliere stark«, um die 
zu der »Impresa« nötigen Bespannungen und Knechte zu- 
sammenzubringen. 

Volmar hatte sich von Hüfingen nach Villingen be- 
geben, um von dort, wo er von sciner vorderösterreichischen 
Kanzlerschaft her noch bekannt war, den Anforderungen 
von Pferden und Leuten durch sein persönliches Erscheinen 
Nachdruck zu verleihen. Er fand bei den Ständen eine über 
alles Erwarten grosse Bereitwilligkeit, das Unternehmen zu 
fördern. Villingen selbst stellte 66 Pferde und 21 Knechte 
und erklärte sich bereit, wenn es Ernst würde, noch mehr zu 
tun, ja, wenn es an Truppen fehlen sollte, 4—500 Bewaffnete 
zu Schicken. Die Innungsmeister auf dem Schwarzwald 
kamen zu Volmar und erboten sich, sobald der Zug auf den 
Feind ginge, nicht nur 80 Pferde und Zugochsen herzugeben, 
sondern auch selbst die Waffen gegen den verhassten Feind 
zu ergreifen. Triberg steuerte ı2 Pferde und 4 Knechte, 
Schramberg 4 Pferde und einen Knecht bei, die Grafschaft 
Hohenburg, die Landvogtci Schwaben, Rottenburg, Horb, 
Mengen, Riedlingen, Munderkingen, Ehingen, Schelklingen 
und andere Orte verpflichteten sich zur Stellung von 25 sechs- 
spännigen Wagen zur Schiffbrücke. »Mangelt also, schrieb 
Volmar am 5. aus Villingen, »dies Orts nichts, als die Reso- 
lution zum Aufbruch, und wäre nunmehr Zeit, damit die so 
gute Gelegenheit nit versäumt wurde .. .« Ungewarnt durch 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 425 


den vorjährigen Misserfolg bei der Blockade des Hohentwiels, 
die zum grossen Teil sein Werk gewesen war!), setzte er 
seine ganze Arbeitskraft für die neue Sache ein: in eigener 
Person reiste auf er dem Lande herum, um die säumigen 
Gemeinden anzutreiben, er verfasste einen »Vorschlag und 
Verzeichnis, wie die Condotta des Canons, der Schiffbrücken 
und ihrer Zugehörd bestellt, wie auch in eventum das Magazin 
anzuordnen sein möchte, er stand in Korrespondenz mit 
der Erzherzogin, die auf seinen Wunsch wegen des Gil de 
Haesischen Regiments eigenhändig sich an den Kaiser wen- 
den musste, mit den Kommandanten von Offenburg und 
Philippsburg, und natürlich mit dem Generalzeugmeister, 
dem er an einem Tage zwei Briefe schrieb. Er versieht den 
General nicht nur mit guten Nachrichten, sondern auch mit 
militärischen Ratschlägen: von Freiburg hat er gehört, dass 
der Lothringer schon vor Dachstein stehe, von wo man noch 
gestrigen Tages starkes Schiessen gehört hat. Der Oberst 
Kanoffsky soll »für gewiß« sein Weib und Kind nach Strass- 
burg geschickt haben. Er hat Nachricht, dass Kanoffsky 
»das alt Burgstall Wiesneck nächst unter der Wagensteig 
gelegen«, mit 80 Musketieren besetzt hat; die könnten, wenn 
der Marsch fortgehen sollte, wohl »hinterzogen und ertappt 
werden«. 

So wurde es ein recht starkes Briefpaket, das Mercy 
am 5. dem Kurfürsten schicken konnte, denn er hatte nicht 
nur die Korrespondenz Volmars, sondern auch die »Inter- 
rogatoria« eines Kanoffskyschen Leutnants beigelegt, der in 
St. Blasien als Salvaguardia gelegen und von den bayerischen 
Reitern gefangen worden war, als er mit seinen Soldaten 
von Freiburg sich wieder dahin begeben wollte. In Gegen- 
wart zweier bayerischer Hauptleute wurde der Gefangene 
von dem Kommissar von Forstenhausen vernommen, und nach 
den gewöhnlichen Fragen über seine Persönlichkeit, Regi- 
ment, Dienstzeit usw. über die Verhältnisse in Freiburg aus- 
geforscht: wie stark die Besatzung der Stadt und der Burg- 
halde, wieviel Proviant und Munition drinnen sei, was man 
in Freiburg, und in Specie was der »Kanoffzgi« von diesen 
den Mercyschen Völkern, und von ihrer Absicht halte? Ob 


») Hirn S. ı20 und 176. 


426 Bechtold 


die Soldaten mit dem Kommandanten wohl zufrieden, und 
nicht bisweilen des stetigen Strapazierens halber schwierig 
seien, und ob er ihnen die geraubte Beute lasse? Ob er 
bereits seine besten Sachen nach Strassburg habe abführen 
lassen, ob er Sukkurs erwarte? Was er für Kundschafter 
brauche, woher sie seien und wie sie heissen? usw. 


Was man gerne gehört hätte, erfuhr man nicht. Der Ge- 
fangene gab, was man wohl ohnedies wusste, die Stärke der 
Stadtbesatzung auf 200 Reiter und 7 Kompagnien zu Fuss 
an; auf der Burghalde liege ein Leutnant mit 40—5o Mann, 
die alle 24 Stunden von der Stadt aus abgelöst würden. Es 
werde insgemein geredet, dass die Reichsvölker Freiburg 
attaquieren würden; die Soldaten wären indes des Strapa- 
zierens halber durchaus nicht schwierig, sondern entschlossen, 
sich »als Soldaten gebührt, zu verhalten und zu wehren«. 
Bei den meisten Fragen schützte er seine Unkenntnis vor; 
er wäre nur einmal zwei, einmal drei Tage in Freiburg ge- 
wesen und gleich nach seiner Ankunft auf Salvaguardia 
kommandiert worden. 


Der Kurfürst war keineswegs geneigt, sich von den 
sanguinischen Hoffnungen Volmars fortreissen zu lassen: 
»anlangend die Impresa mit Breisach, da wäre zu wünschen, 
und dem ganzen Hauptwerk nützlich, wann man selbige so 
hoch importierende Festung wieder recupcrieren könnte; es 
sind aber zu einer dergleichen Impresa, wann man einen 
guten Effect und nit anstatt dessen, wie mit Hohentwiel 
schon dreimal geschehen, Spott und Schaden erlangen will, 
viel mehrere und andere Sachen als der Volmar bestellt, 
von Nöten...« Mercy erhielt den ernstlichen Befehl, ohne 
Vorwissen und Bewilligung des Kurfürsten sich mit den 
Reichsvölkern nicht »impegnieren« zu lassen, sondern ihre 
Konservation fleissig in acht zu nehmen). 


Am 16. August erstattete Mercy das von dem Kurfürsten 
am 6. verlangte Gutachten über einen Angriff auf Freiburg; 
der geschäftige Volmar hatte es sich nicht nehmen lassen, 
seine Ortskenntnis — er hatte als Professor an der Uni- 
versität, dann als Rechtsanwalt in Freiburg seinen Wohn- 


!) Schreiben des Kurfürsten vom 10. Aug. 1642. 


De en „___ 00 ge. E ii er nn en, 95, ieiiiipegppiiiiiinnn,  , m 0. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 427 


sitz gehabt und daselbst ein Haus besessen — in den Dienst 
der guten Sache zu stellen‘). 

Während so zwischen dem Kurfürsten und seinem Feld- 
herrn eine zeitraubende Korrespondenz über die Möglichkeit, 
etwas zu unternehmen, geführt wurde — Mercy mag manch- 
mal im stillen die nicht an eine solche Bevormundung ge- 
bundenen feindlichen Heerführer beneidet haben —, war 
allgemach die Aussicht, etwas Grösseres vorzunehmen, ge- 
schwunden. Weder der Kurfürst noch Mercy verhehlten sich, 
dass es dem Feinde doch gelungen war, den grössten Teil 
der diesjährigen Ernte unter Dach zu bringen. Es war nur 
ein geringer Trost, dass ein Unwetter das noch auf dem 
Felde stehende Korn vernichtete; Mercy sah darin, in dem 
frömmelnden Sinne seiner Zeit, eine Strafe Gottes an den 
Bewohnern der Markgrafschaft:). 

Das Gil de Haesische Regiment ging nach Italien, das 
Gunische hatte ihm zu folgen, das Pienzenauische Regiment 
war zwar zu Mercy gestossen, erhielt aber schon wenige Tage 
später vom Kaiser Befehl, als Verstärkung zum Herzog von 
Lothringen, der im Elsass nichts ausgerichtet hatte und 
wieder an die Saar zurückgegangen war, abzumarschieren. 
Es brach auf, nahm seinen Weg durch Württemberg, hatte 
es aber nicht sehr eilig und liess es sich in den württembergi- 
schen, im Augenblick von den Bayern geräumten Quar- 
tieren wohl sein, bis der entrüstete Kurfürst Mercy Befehl 
erteilte, die Kaiserlichen nötigenfalls mit Gewalt daraus zu 
vertreiben3). Auch im Rücken Mercys wurde es unsicher; 
dort war es einer vom Hohentwiel ausgeschickten Partei 
geglückt, das im Donautal gelegene, nur von vier Fürsten- 
bergischen Soldaten besetzte feste Schloss Wildenstein zu 
überrumpeln, als die ganze kleine Besatzung leichtsinniger- 
weise am Sonntagmorgen in das untenliegende Dorf Leiber- 


ı) Siehe die Beilagen III und IV. Auch als Kanzler der vorderösterreichi- 
schen Regierung hat Volmar sich häufig in Freiburg aufgehalten. Sein hoch- 
fahrendes Wesen hat dort kein gutes Andenken hinterlassen, so dass man 
ihm die Demütigung bei der Übergabe Breisachs 1633 von Herzen gegönnt 
haben wird. S. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freiburg IV, S. 28f. und S.85. 


2) Mercy aus Hüfingen, 27. Aug. 1642. 
3) Schreiben des Kurfürsten vom ı0. Okt. 1642. 


428 Bechtold 


tingen zur Kirche gegangen war. Der Verlust war empfind- 
lich, da, wie Mercy dem Kurfürsten schrieb, der Feind von 
diesem Punkt aus ganz Schwaben bis Ulm beunruhigen und 
in Kontribution setzen konnte. Zum Glück gelang es bald, 
das Schloss zurückzugewinnen; doch beanspruchte die Wieder- 
eroberung der kleinen Bergfeste die Abzweigung einer ver- 
hältnismässig bedeutenden Truppenmacht!). Der unermüd- 
liche Volmar eilte selbst nach Konstanz, um die beiden Ge- 
schütze, die man zum Zusammenschiessen der Schlossbrücke 
benötigte, heranzuholen. 

Bedrohlicher war die vom Oberst Sporck und von ande- 
ren Seiten beim Kurfürsten eingelaufene Meldung, dass 
Königsmarck diesseits der Elbe stehe und im Anmarsch be- 
griffen sei. Am 28. August teilte der Kurfürst dies Mercy 
mit: »So ist bei solcher Beschaffenheit nit ratsam, daß Ihr 
Euch samt bei Euch habenden Völkern mit Freiburg oder 
sonst impegniert, sondern ist für diesmal zu erwarten, was 
der eventus und erzeigende weitere Feinds Läuf werden an 
die Hand geben.. .« 

Das Gesetz des Handelns wurde nunmehr vom Feinde 
diktiert. Truppen aus Breisach fuhren den Rhein hinab, 
überfielen die untere Markgrafschaft und plünderten Baden- 
Baden. An der Grenze zwischen dem Elsass und Lothringen, 
bei Zabern, erschien ein französisches Heer mit vorläufig 
unbekanntem Einbruchsziel, und auch im Breisgau wurde 
es lebendig und sammelten sich feindliche Truppen. Dass 
der bedächtige und vorsichtige Kurfürst nicht unrecht ge- 
habt hatte, als er sein kleines Heer nicht mit einer lang- 
wierigen Belagerung belasten wollte, zeigte sich ganz beson- 
ders, als am 2. November 1642 die Kaiserlichen bei Leipzig 
eine schwere Niederlage erlitten und erneute grosse Gefahr 
für die Oberpfalz und Franken eintrat. Der Kurfürst er- 
teilte Mercy Befehl, den Kriegsschauplatz am Oberrhein dem 
Schutze seiner Garnisonen zu überlassen und, der dringen- 
deren Gefahr zu begegnen, mit der Armee über Donauwörth 
auf Rothenburg aufzubrechen. 


ı) Schreiben Mercys vom I19,. 27., 29. August, 5. und 10. September. 
Die zu dem Schreiben vom 27. August gehörenden »Abrisse« des Schlosses und 
der Belagerungsarbeiten liegen nicht bei den Akten. 


- #4 el , eben, „SSH USE _ ie Veit ui En mie > EEE 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 429 


Das Ziel von 1642 verlor Mercy nicht aus den Augen. 
1644 bot sich ihm Gelegenheit, den Plan, den er vor zwei 
Jahren schweren Herzens hatte fallen lassen müssen, wieder 
aufzunehmen und durchzuführen. 


Beilagen 


I. 
Durchlauchtigster Hertzog, Gnädigster Churfürst, und Herr. 


Ew. Churfstl. Dcht. an mich den ıg. diß gnädigst ergangenen 
befelch neben sambtlichen beylagen hab ich gleich iezo mit ge- 
bürender underthänigster Reverenz erhalten, und daraus Ihr Kays. 
Mayt. wegen vorhabender impresa gegen der Vestung Breysach 
allergnedigste intention und was dieselbe bey Ew. Churfstl. Dcht. 
vermittls zu dero eigens abgeschickten Reichs Hoffraths Secretarij 
Wilhelm Schröters deßBwegen und vorheriger verderbung der Velt- 
früchten diß: und jenseith des Rheins für anbringung thun lassen, 
auch wessen Ew. Churfstl. Dcht. sich darüber gnädigst erklärt, und 
daß ich hierinen auch mein underthenigstes parere gehorsamst 
einschicken solle, inhaltlich mit mehrerm vernommen. 

Zu dessen gehorsamsten Vollziehung, Sovil nun Erstens die 
Verderb: und benemmung des Feints Ernd in der obern Marg- 
graffschaft und Breißgau betrifft, da werden Ew. Churfstl. Dcht. 
aus meinen underschiedlich underthänigsten berichten, als vom 19. 
23. und 25. diß albereit mit mehrerm gnedigst ersehen haben, daß 
ich, wegen Ruinierung solcher Ernd underschidliche Partheyen 
ausgeschickt, Weiln aber ich an Reitherei zu schwach bin, auch 
zu Inenhaltung der ausstreiffenden Hohentwyelischen Partheyen, 
zu Tuttlingen ıoo Pferdt von der anzahl die Ew. Churf. Dcht. ich 
underthst geschickt, nothwendig hab hinsetzen müssen, bishero 
nichts Rechts effectuiren könden, und seind zwar die leuth al- 
bereit in der Ernd begriffen, allein wegen stätig üblen boßen Wetters 
außer der Wüntter Gersten und wenig Roggen noch nichts ein- 
geärnd. Wann man also etwas Rechts vornemmen, und dem feint 
die Ernd ruiniren wolte, so were mein underthgist, iedoch unmaß- 
geblich parere, das man umb Freyburg im Breißgau, oder aber 
beede Hauser Rötln und Badenweyhler gleich anfangs underthgist 
berichter maßen Posto fassen, auch zu deme ende die Oesterreichische 
und Pentzenauische Völcker, welche negst an der handt sind, 
fürderlichst alhero kommen ließe, damit ich weitter avanzieren, 
und also dem feint, weiln man noch in völliger Ernd begriffen, 
die Ernd recht ruinieren, auch uns noch zu nutzen machen könde. 

Anlangent die von allerhöchstged. Iro Kays: Mayt: allergdgist 
vorhabende impresa und plocquierung der Vestung Breysach, und 
das eben die ienige Circumferenz und L.inien umb gedachte Vestung 


430 Bechtold 


zZunemmen weren, wie Herzog Bernhardt bey seiner belägerung 
genommen hat, so sihe ich nit, wie solche würckliche plocquada 
vorzunemmen practicirlich oder räthlich sein kann, dann ob schon 
Erstlich zu der ienigen Schiffprucken, welche allerhöchstged. Ihr 
Kays. Mayt: oberhalb Breysach zu Hiningen schlagen zu lassen, 
allergdgist intentioniert seind Ihr Ertzfrstl. Deht. die Frau Ertz- 
hertzogin, die dartzue nöthige Schüff und übrige requisita zu Con- 
stantz beysamen hetten, so müessen doch selbige auf dem Rhein 
bis auf besagt Hiningen gebracht werden. Nuhn wurden aber 
solche die Schafhauser auf dem Rheinfall alda, weniger die in dem 
Posten Lauffenburg und Rheinfelden ligende Feints Guarnisonen, 
alwo man durch beede feints Bruggen necessario passiren mueß, 
durchfahren lassen. Solte dann ermelte obere Schifprucken aus 
dem Schwartzwalt nach Hiningen zu lifern sein, so könden Ew. 
Churfstl. Deht. selbsten gnädigst erachten, daß solches eine pur 
lauthere unmüglichheit sein wurde. Mit der undern Schiffprucken 
zu Philippsburg hat es ein gleichmässige beschaffenheit, dann 
solche nur ein Stundt von Hagenau vorbey gefürth werden mueß, 
danenhero nit müglich, daß solche fortgebracht, und der feint dessen 
nit gewar werden könte, der gewißlich nit underlassen wurde, 
sobalden ers erfahrt, alle seine Völcker aus Zäbern, Moltzen!), 
Dachstein und der orthen zusammen zuführen, und solche Hinauf- 
fahrt zuverhindern. So kann ich auch gar nit gedencken, daß die 
Straßburger dise Schüff hinauf zu fuhren durch die Brucken durch 
lassen wurden. Und posito daß in disem allem kein impedimentum 
erscheinen sollte, so wird doch die Pfad weeg auf beeden seithen 
des Rheins, weiln man lange Zeit hero mit keinen dergleichen 
grossen Schüffen hinauf gefahren, also verwachsen, das wann man 
selbige gebrauchen wolte, man zuvor alles ererst widerumb zu recht 
machen lassen müeste. Was aber hierunder für grosse Uncösten 
auflauffen, auch was für Zeit damit verfließen wurde, werden Ew. 
Churfstl. Dcht. selbsten gnädigst erachten können. So würdt auch 
der Obrist Bamberger zu Philippsburg deswegen mehrere Diffi- 
culteten vorzuwenden haben. 


Die sowohl zu abführung der Proviantierung als Artigleria 
und deren Requisiten, die bedürftige Pferdt, Wägen, Schüff und 
geschür aus den Quartiren zu entlehnen, lasset sich darumben nit 
practiciren, weiln nit alleın die Ständt sich zu nichts verstehen, 
sondern wann man solches gegen dieselben vornemmen solte, sye 
dardurch nur degustirt, und man doch bey inen nichts erhalten 
wurde. So weiß ich auch nit, ob und woher die Fuhrknecht, Con- 
stabler, Feuer wercker, und andere benötigte Persohnen hiertzue 
zu bekommen, es were dann, das man die ienige Constabler, welche 
vor einem Jahr gebraucht worden, an ietzo auch wiederumb her- 
geben ließe. 


r) Molsheim. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 431 


Zue deme so seind alle umb die Vestung Breysach ligende 
plätz noch in des Feints handen, also daß, wann man solche blocqui- 
rung würcklich vornemmen solte, wür mitten under dem Feint 
ligen müesten, und denselben vor: auch Ihr frstl. Dcht. Herr Hertzog 
zu Lothringen zwar ienseits Rheins aus Schletzstatt, Colmar und 
Ensisheim, ich aber aus Freyburg und Neuenburg hinder dem 
Rucken hetten. Und wann der feint nur an iedes orth ein Com- 
pagnia zu Pferdt (wie Ers dann ohne weitern Succurs, weiln Er 
diß: und ienseits Rheins 5 Compagnien schon zuvor underthgist 
berichter maßen hat, wohl thun kann) legen, will geschweigen 
ein unversehen entsatz tentiren sollte, wurde er uns nit allein alle 
Proviant fuhren und Fourage Pferdt nach und nach abnemmen, 
sondern auch entlich dahin necessitiren, das man die Stück Artig- 
leria, und andere Requisiten neben den hiertzue employrten Völckern 
hazardiren und im stich lassen, auch ein solchen affront, als iemahlen, 
so lang diser Krieg weret, beschehen, empfangen wurde. 

Von Ihr hochfrstl. Deht. Herrn Hertzogen zu Lothringen, daß 
sye ienseits des Rheins daroben im Elsaß gewesen, habe ich davon 
gantz nichts gehört, allein wie ich vermeine, sollen dieselbe mit 
bey sich habenden Völckern an die Saar gangen sein; wie starck 
aber höchstbesagt Ihr Frstl. Dcht: an ietzo zu Roß und fueß ist, 
mag ich nit eigentlich wissen, allein weiß ich wohl, daß, wie Sye 
zu Velt gezogen, nit mehr als 2000 Pferdt, und 1000 zu fueß gehabt 
habe, ob aber seithero mehr dartzue oder davon kommen, ist mir 
unwissent. | 

Wann aber allerhöchstged. Ihr Kays. Mayt. allergdgıist dahin 
intentionirt were, könte man zuvorderist meinem gleich anfangs 
gethanen underthgisten, iedoch umnaßgeblichen vorschlag nach, 
wann die benöthigte Völcker, auch Stuck, Artigleria, und übrige 
nothwendige Requisita vorhanden, die Waldtstätt als Lauffenburg 
und Rheinfelden, auch Freyburg im Breißgau, so ich auch in 
kurtzer Zeit mit Göttlicher assistenz zu emportieren getraue, atta- 
quiren, welches eben auch Hertzog Bernhardt ehe und zuvor Er 
die würckliche plocquada der Vestung Breysach vorgenommen, 
gethan, auch sich zuvorderist besagter Waldtstätten, auch Neuen- 
burg und Freyburg im Breißgau bemächtigt hat, und dadurch be- 
sagter Vestung nach und nach die lebensmitel entziehen, auch 
dieselbe, in deme Inen auf dem Wasser nichts mehr zue kommen 
kann, plocquirt halten, und also wann man hinder dem Rucken 
des feints halben versichert, auf negst konfftigen Früeling die würck- 
liche plocquada mehrermelter Vestung Breisach auch vornemmen 
lassen. Zu welcher der Waldtstätten auch Freyburg im Breißgau 
vornemmender impresa, weiln man soviler Stuck nit vonnethen, will 
ich wegen zu abführung derselben bedürfftigen Pferdten, Wägen, 
Schüff und geschüre mit dem vorder österreichischen Cammer- 
praesidenten Isac Vollmarn, sobalden er alhie anlangen würdt, 
reden, obe solche durch denselben beygeschafft werden, auch wie 


432 Bechtold 


sich practiciren lassen mechte, daß besagte Pferdt, Wagen, Schüf 
und geschür mit sambt den fuhr Knechtn auf den Schwartzwalt 
ia gar aus der obern Marggrafschaft, welche ohnedas in des feints 
Contribution stehen, hergenommen, und hiertzue gebraucht werden 
könden. Auch was er vor ein parere hierinen geben, und guet be- 
fünden, oder aber vor andere mittel vorschlagen würdt, Ew. Chur- 
frstl. Dcht. hinnach gehorsamist berichten. Sonsten kombt mir 
in diser stundt bericht ein, daß der feint sich zwischen Breysach 
und Freyburg im Breißgau versamble, wie etlich sagen wollen, 
uns, das wür denselben die Erndt nit weiter verderben könden, 
zuverhindern, andere aber melden, mich alhier zu suchen, so ich 
doch schwärlich glauben kann, weile ich alhier verschantzt bin, 
also daß er hoffentlich wenig ausrichten würdt; was mir sonsten 
von Iro Frstl. Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden auch gleich ietzo 
zue kommen, beliebe Ew. Churfrstl. Dceht. aus der beylag gnädigst 
zu ersehen!). 

So alles Ew. Churfstl. Dcht zu gehorsamister vollziehung dero 
gnädigsten befelchs schuldigisten maßen gehorsamist überschreiben 
sollen, deroselben zu beharrlichen Churfrstl. Deht mich under- 
thänigst empfehlend bleibende 


Ew. Churfrstl. Deht 
Vndertenigster gehorsamster 
Franz von Mercy. 
Dat. Hüfingen, den 27. July 
Ao. 1642. 


II. 


Unvergreifflicher Vorschlag was gestalten gegen dem Rein 
mit deme under Herren Generalzeugmeisters Freyherrens von Mercy 
commando zusamen bringenden corpo, ein fürträgliche operation 
incaminiert werden möchte. 

Erstlich nachdem der Röm. Kays. Mayt. intention dahin gehet, 
das die früchten und getraidt umb Preisach beeder seiten Reins 
ruiniert, und also dem feindt die Proviandtmittel abgeschnitten, 
folgendts darauf der Rein unten und ob der Statt mit schlagung 
zweyer Schiffbruggen gespert, mithien ein würckliche blocquada 
vorgenommen werden solle; und aber dabey underschiedliche wich- 


I!) »Extract Schreibens von Ihro Frstl.Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden 
an den Generalfeldzeugmeister von Mercv abgangen. Etlingen 24. Juli 1642.« 
Der Markgraf schreibt von zu Breisach getroffenen Vorbereitungen und den 
vom Herzog von l.othringen eingegangenen Nachrichten; er besorgt, $wann 
man diesen Herrn, der doch etwas prästieren konnte, wider all Versprechen 
verlasse, man ihn ganz desperat machen werde«. Ein Brief des Pfarrers von 
Öftendorf an einen Rastatter Bürger liegt im Original bei; der Pfarrer fürchtet, 
dass der Kommandant von Breisach die (untere) Markgrafschaft sauf das äußerste 
ruinieren und verderben« wolle, und daß »wir dies Jahr ein ärgere Kirchweihung 
haben werden als vor einem Jahre, 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 433 


tige bedencken vorfallen thuen, wardurch diese Impresa nit so 
leicht, als man sich einbilden möcht, erscheinet. 

So ist hierauf vorderist zum bericht zuvernemmen, daß zwar 
der Zeit fast ein pur Lauter unmüglich ding sein will, die Schiff- 
bruggen zu Philipsburg über Straßburg herauf zebringen, dann 
die gfahr des feindts aus Hagenau, wölcher durch des Herrn 
Herzogen zu Lothringen cooperation leichtlich begegnet werden 
köndte, hindan gesezt, so darf man nit gedenken, daß die Statt 
Straßburg den Paß geben werde, gestalten sie es dem Feldtmar- 
schalck Gözen Ao. 1638 rundt abgeschlagen, und ieziger Zeit vil 
weniger einwilligen werden. So seind über das selbige Bruggen 
schiff so groß unnd schwer, daß die über Landt zefüehren kein 
müglichkeit ist. Es were aber auch unterhalb der Statt Preisach 
eine Schiffbrugg zeschlagen, wann man die aber haben kan, gar 
nit nothwendig, dann so leichtlich den Rein hinauf kein Schiff ze- 
bringen, sondern mueßB alles mit schwerer arbeit unnd mit dem 
Len zuge!) zu Landt geschehen, welches zuverhinderen kein besser 
mitel, als das abgebrenndte Schloß Burckheimb, ein kleine meil 
weegs unter Preisach uffm Rhein gelegen, zubesezen, und vor einer 
scalata?) zuversicheren, dann daselbst fließt der Rhein ganz eng 
beschlossen beysamen, und wann man Letstlich ie ein Schiffbrucken 
haben müeß, so were die an diesem Ort zum bequemblichsten ze- 
machen, und mit 20 Schiffen uffs Höchst zeüberspannen, wölche 
anzahl Schiff, der gattung so man spitz Schiff oder Achen 3) 
nennet, hin und wider uffm Rhein, zwischen Straßburg und Preisach 
gar wol zubekommen sein würdt. 

Was aber die Schiffbruggen oberhalb Preisach anlangt, da 
seind hierzu aus bevelch der Frstl. Durchl. Frauen Claudia ver- 
wittibter Erzherzogin zu Österreich vor 2 Jahren 20 guter neuer 
Schiff von aichnem Holz sonderbahrer manier verfertigt, wol ver- 
bächt#), unnd also zugericht worden, das ein Jedes Schiff, sambt 
zugehörigen steckbäumen, flöcklings) oder Port, Sailern unnd 
aller zugehördt, ganz bequemblich auf einem gemeinen Laitter- 
wagen mit 4 oder höchst 6 Pferdten gespant, wohin man will zu 
berg und thal gefüehrt werden könden, daher gar nit nöthig, selbige 
uffm Rhein fortzebringen, vil weniger thuenlich wer, solche Schiff- 
bruggen bey grossen Hiningen zeschlagen, dann da die ein in 
diesem Ort, die ander aber bey Reinau oder Burckheimb stehen 
solt, so were das blocquement so vil als nichts, und müesten die 
Völcker diß und jenseit Reins vil zu weit von einander abgesondert 
werden, also das uf den nothfaal kein theil dem anderen secou- 
rieren köndte. Ein iedes dieser Schiffen traget ganz ring und fertig 


1) Jeinzug, Ziehen an der Schifisleine. 

2) Leiterersteigung. 

3) Nachen. Martin-Lienhart, Wörterb. d. elsäss. Mundarten I, 8. ır. 
4) Verpicht, geteert. 

5) Dimin. zu Pilock. 


Zeitschr, f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 29 


434 Bechtold 


ein Last von 60 und darvon zusamen gespante Brücken bis in 70 
oder 80 Centner. Es kan allzeit ein glid von 5 Mann ze fueß, und 
von 3 zu Pferdt neben einander drüber marchieren. Die bemeldte 
Anzahl würdet zu überspannung des Reins, an hernachfolgendem 
Orth überflüssig genueg sein, den vorspann solche schiffbrucken 
fort und an Rein zebringen, werden Ihr Fürstl. Durchl. aus Ihren 
Schwäbischen Herrschafften hernemmen lassen. Und hierdurch 
werden verhoffendtlich die wegen der Schiffbruggen vorgefallene 
Bedencken auß dem weeg geraumbt sein. Wie man aber mit sol- 
cher Verfassung uf den Rein gehen, und zu dem intentionierten 
blocquement gelangen soll. 

Da ist vor allen dingen nothwendig, das man sich unverzogen- 
lich der Statt Freyburg impatroniren thue, dann da man an die 
Waldtstätt gehen wolt, so müeste vorderist die Schiffbruggen uf 
Waldtshuet gebracht werden, one wölche bereitschafft man keines 
gueten effects versichert sein kan, dan keines weegs rathsamb, 
durch eim surpresa solche bemächtigung zeunderfangen, seitemahlen 
die jenige Vöölcker, so man in kleinen Waidlingen !) unvermerckt 
über Rein sezen thet, vom feindt leichtlich überfallen und alß- 
dann nit secundiert werden köndten. Da man aber gleich der- 
selben Stätten mächtig würdt, so ist iedoch hierzue der anderen 
impresa noch kein sonderer avantaggio erhalten, sondern man 
würdet benötigt sein, selbige mit zimblicher Mannschafft zu be- 
sezen, und also das Corpo zeschwechen, es werden auch die Pro- 
vıantmitel dorthin verwendet werden müessen, daß man hernach. 
es geschehe nun diß oder künftigs Jahrs, desto schwerlicher mit 
der andern impresa würdet gefolgen mögen, Beneben deme man in 
sorgen stehen mueß, das die Statt Basel den Paß uffm Rhein auch 
disputieren, und wann der Herzog zu Lothringen aus dem Elsaß 
abzeweichen benöthigt werden solt, als dann diese Posten schwer- 
lich ze mantenieren sein wurden. 

Und ist ferner in obacht zehalten, das so lang Freyburg in 
des Feindts Handen, so bleibt er in possession des Schwarzwaldts. 
Hingegen so diese Statt widerumb in Ihrer Kays. Maj. Devotion 
gebracht, so kan die in Rheinfelden und Lauffenburg ligende 
Guarnison nit mehr bastant sein, den Schwarzwaldt ın ihre Contri- 
bution zebezwingen. 

Man kan auch Freyburg aus denen angränzenden Österr: 
Herrschafften in Schwaben vil ringer als die Waldtstätt proviand- 
tieren, und ein recht haubt magazin dorthien richten, und dessen sich 
zu execution der anderen impresa ganz unverhinderlichen bedienen. 

Wann dann inmitelst von des Herzogen zu Lothringen Frstl. 
Dicht. iennseit, und dem Reichs Corpo disseit Rheins verhindert 
wurde, daß die Erndt ab dem umbligenden Landt, von den Under- 
thanen nit in Preysach gebracht, wölches auch vermitelst der Ca- 
vallerie leichtlich geschehen kan, und noch weils unversaumbit ist, 


ı) Weidling: Kahn. Nachen, Fischerboot. Martin-Lienhart II, S. 792. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 435 


so hette man sich dessen, was underm Canon der Vöstung einge- 
bracht worden, nit vil irren zelassen, dann solches mehrern theil 
den Officieren gehörig, die es ohne Pare Bezahlung dem Magazin 
nit Leichtlich abfolgen lassen werden, zumahlen es auf ein geringe 
Zeit erklöcken mag. Und eben diese strettezza!) were das rechte 
mitel die Teutsche Offizier in Ihrem Unwillen gegen den Fran- 
zosen *zuverstercken, und desto ehender zu einem accomodament 
zu vermögen. Ausserhalb dessen nimmermehr zu gedencken, daß 
sie von freyen Stucken, und wo sie nit ein praetextum necessitatis vor- 
zewenden haben, sich mit Ihro Kays. Ma]: in tractat einlassen werden. 

Folgendts damit man mit dem Herzog von Lothringen unge- 
hindert correspondieren, auch den Rhein oberhalb der Statt sperren 
köndt, eine Insul nechst am Dorff Hartheimb, ungefehr 2 stundt 
ob Preysach am Rhein gelegen, darin der feindt kein forte oder 
hbesazung hat, einzenemmen, wölches dann ohne verlust einigen 
Manns leichtlich geschehen kan, dann man zum hinüberkommen, 
gar baldt etlich Fischer Schifflein uffm Schwarzwaldt zu richten 
und dorthin bringen mag. In dieser Insul müeste man ein real 
forte bawen, und mit ın 600 Mann besezen, auch daselbst die Schiff- 
bruggen schlagen lassen. Der Haubtfluß streichet an dem Preyß- 
gawischen gestadt herab, gegen dem Elsas hat es in 2 oder 3 neben- 
flüß, wölche mit bockbruggen überlegt, und also beede gestad 
zusammen gehenckt werden, auch auf alle fähl beede diß: und 
jenseit Reins stehende Corpi einander secundieren und zusammen 
rucken mögen. Disseit Reins köndte das Reichs Corpo zu Haiters- 
heimb ganz bequemblich stehen bleiben, und von daraus täglich 
mit ein Pferdten münder oder mehr die strassen gegen die Porten 
zu Preisach bereitten lassen, also das man sich mit aufrichtung 
der Weimar: redutten und Schanzen weiters nit bemüehen dörffte, 
sondern zu allen Zeiten, wann ein starker secours aus Frankreich, 
deme man nit bastant, ankommen solt, ohne verlust einigen Manns 
sich auf Freyburg retirieren, den Paß in Schwaben offen halten 
köndte. Solte man aber inmitelst sich mit einem rechten Corpo 
verfaßt machen, und dem anlangenden secours gewachsen sein 
mögen, so wurde sich an bedeutem Orth die beste gelegenheit 
eraigen, Ihm mit Vortel anzegreiffen, und zu ruck zeschlagen. 
Dann diß Orts müeste der Feindt sich außer seinem Vortel gegen 
den Unsern avanzieren. 

Wa man sich aber nach den Weimarischen Linien logieren 
wolte, so müeste man des Feindts Stucken unterworffen sein, und 
köndte sich ohne genzlichen verlust, oder schimbfliches auflassen 
des blocquements schwerlich retirieren. Daß aber weil. Herzog 
Bernhardt von Saxen Weimar sich so nahend an die Vestung logiert 
und selbige ganz eingeschlossen, darzue hat Ine neben anderen 
auch die affection der Österr. Underthanen bewegen sollen, durch 
deren mitel der Vestung so tags so nachts zu Wasser und Landt 


1) Gedrängtheit, Enge. 
29" 


436 Bechtold 


sterigs nothwendige victualien zugetragen worden. Wölches bev 
iezigem gegenstandt nichts zebefahren were. 

Neuenburg kan sich bey solcher beschaffenheit nit lang halten, 
sondern wurde sich in wenig tagen uff discretion ergeben müessen, 
und selbige Besazung desto ehender zebezwingen, were allein dißB 
nothwendig, daB man das alte Burgstell Yestein!) genant, so auft 
einem lebendigen Felsen hart am Rhein ein stund oberhalb Neuen- 
burg ligt, mit so Mußquetierer zebesezen, ohne deren favor kein 
Schiff auf oder abfahren kan. Jenseit Rheins, weren sie wegen 
der Lothringischen Cavallerıa nit sicher. 

Die zue diesem effect nothwendige Völcker betr. würdt es mit 
200 Mann zu fueß unnd 8o Pferdten von den Guarnisonen auß 
Costanz, Zell?2) und Villingen, wie auch den Penzenauischen 
Reuttern und 200 Mann ze fueß aus Lindau sein richtigkeit haben. 
Und köndten die uf ie weiliges erforderen des Herrn General Zeug- 
meisters an der Handt sein. 

Es ist aber auß Lindau vom 2sten diß die Frau Erzherzogin 
mit aigner Staffeta erynnert, nit weniger Herrn Graf‘ Schlicken ;) 
a part zugeschriben worden, bey Ihr Kays. Maj. alsbaldt beweg- 
liches anlangen zethuen, daß das Gilli de Hase Regiment zu fueß 
sambt seinen zu Pluemberg ligenden Tragoneren auch zu dieser 
impresa überlassen werden möchten, nit zweifflend, da Ihr Chur- 
fürstl. Deht. in Bayern ebenmässiges sollicitierten, Ihr Maj. so vil 
ehendere sich hiezu verstehen wurden. 

Aus verordnung Ihr Frstl. Dcht. der Erzherzogin ist ein Canon 
mit dazue gehöriger munition, Kuglen, Schanzzeug, zweyer Bixen- 
meisteren und einem feuerwercker zum abfüehren fertig, wurdet 
auch am Vorspann nit ermanglen. Was die Stuck aus Philipsburg 
anlangt, würdt der Commendant daselbst selbige fortzebringen 
sich lassen angelegen sein, und sonder Zweiffel Ihr Frstl. Gn. Herr 
Marggraf Wilhelm zu Baden wegen hiebey mitlauffenden interesse 
uf ersuechen gern und guetwillig cooperieren, gestalten deswegen 
an dieselbe, wie auch an Bamberger) unverlengt zu schreiben, 
sonderlich aber ime anzedeutten sein würdt, daß er in 25 Ancker, 
weil zu Costanz keine vorhanden seind, alsbaldt auf Villingen 
herauffschaffen thet. 

Und damit am Vorspann desto weniger mangel erscheinen 
thet, so köndte man vermitelst einer starcken Parteı von denen 
auffm Schwarzwaldt gesessenen und interessierten Ständen ein 
guete anzahl Pferdt und Oxen zu wegen gebracht, gleichwol dabev 


ı) Das Schloss Istein war 1469 von den Baslern zerstört worden. Zedlers 
Universal-Lexicon 14. Bd. S. 13415. 

2) Zell im Wiesental war, wie Villingen, Konstanz und Lindau, von den 
Kaiserlichen besetzt. 

3) Heinrich Schlivk Graf zu Passaun, kaiserlicher Generalfeldmarschall, 
seit 10632 Hotkriegsratspräsident. Wurzbach, Biogr. Lex. 230. Bd., S. ı09t. 

3) Kaspar Bamberger (richtiger Baumberger), Oberst und Kommandant 
zu Philippsburs. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642_ 437 


diese discretion gebraucht werden, daß solche abnemmung durch 
einen der Partei zugebenden Commissarium mit vertröstung der 
restitution verhandelt werden solt, umb der underthanen affection 
so vil besser zubehalten. 

Was die Proviandt dieser Völcker im Feldt anlangt, seite- 
mahlen solches Ihr Mayt. auf sich genommen, hat es dabey zu- 
verbleiben, gleichwol die Österr. Trouppen betr: sambt denen zum 
Canon und Bruckzeug gehörigen Persohnen werden Ihr Fürstl. 
Dehlt die Erzherzogin nothwendige provision verschaffen lassen. 

Letstlich ist nachgedenckens zehalten, wie entzwischen denen 
Hohendwielischen Ausfällen zu begegnen, zu wölchem ende zwar 
in Zell zo Reutter neben 200 Mann zu Fueß verordnet bleiben, 
weil aber selbige nıt bastant, so were sehr nothwendig und guet in 
Engen ı00 Pferdt unnd ı50 zu FyeB zelogieren, dann Duttlingen 
gar zu weit von dieser Vöstung entlegen, und darf man des under- 
halts nit sorgfältig sein, sondern köndten die umbligende Stendt 
hierzu das jenig, was sie sonst und die Vöstung contribuieren 
müessen, anzewenden angehalten werden. Wie dann solche Con- 
tribution, so sich einlangendem bericht nach an getraidt diß Jahrs 
bey 3000 Costanzer Malter, und an gelt monatlich uf 4000 fl be- 
lauffen solle, ein recht formblich blocquement, von drey Haubt- 
schanzen umb dieseVestung auszehalten wol köndte genuegsamb sein. 

Und ob wol Engen ganz übel verwahrt ıst, so köndte man 
doch sich darinnen vor unversehenem überfaal mit Pallizaden 
leichtlich versicheren; sonderlich weil ohne daß der Commendant 
uf Twiel vor dißmal stärcker nit, dann mit 60 Pferdt, und 200 Mann 
zu Fueß uffs höchst ausfallen, auch anderwerts hey fortsezung ob- 
gemeldter impresa, keine mehrere Völcker zu sich ziehen kan, 
daher die in Engen ligende ı00 Pferdt ine allzeit zu Feldt bastant 
sein mögen, und sich keiner übergwältigung zubefahren haben, 
sie wolten sich dann muetwilliger Weise selbst versaumen. Alles 
ohne maaßgebung. 


Actum Hifingen den zgoten Juli) Aı. 1642. 
Isaac Volmar D.m. pr. 


I1. 
Durchleuchtigster Hertzog, Gnädigster Churfürst und Herr. 


Ew. Churfrstl. Deht an mich vom 6. diß gnädigst abgangnen 
befelch hab ich gestern abent mit gebürender underthgister reverenz 
empfangen und mehrern inhalts gehorsamist vernommen. 

Sovil nun zu hinweck nemmung der Statt Freyburg zu disen 
beysamen habenden Reichs Völckern noch ferner zu Roß und Fuecß 
nöthige völcker betrifft, da ist mein underthgiste meinung, das man 
noch 2000 Mann zue fueß dartzue vonnöthen, und damit genug- 
samb haben wurde, und weren selbige dahero zu nenımen, als erst- 
lich die Gill de Haesische, so einkommenem bericht nach vom 6. 


438 Bechtold 


bis in 700 starck sind. So dann auch aus den Guarnisonen Con- 
stantz und Lindau und Zell 5oo, auch aus Villingen soo mann, 
jtem aus Offenburg und Philippsburg, weilen dise beede Guarni- 
sonen so lang, als man der orthen stehen würdt, des feints halben 
gantz kein noth haben, auch soo Mann. So könden auch wann 
die würckliche impresa besagter Statt Freyburg vorgenommen 
werden solte, hiertzue die Paurn aufm Schwartzwaldt sowohl, als 
die geworbne Soldaten gebraucht werden. Die zu Pferdt betreffend, 
so hab ich zwar, als bey Ew. Churfrstl. Deht gewesen, vermeint, 
auf 2000 Pferdt zu haben nöthig zu sein. Weiln aber an ietzo Ihr 
Hochfrstl. Deht Hertzog zu Lothringen mit seiner underhabenden 
Armada ıenseits des Rheins stehet, und man dahero disseits des 
feints halben nichts zubefahren hat, als vermeine ich das hieıtzue 
genugsamb sein wurden, wann man noch zu disen Ew. Churfrstl. 
Deht Völckern daß Pentzenauische Regiment neben der Gelee- 
nischen Leib Compagnia so in 200 oder mehr pferdt, Item die 
Gundische die auch über 300 pterdt, und des Obrist Leutenant 
Roß Compagnia, so 80 pferdt starck seind, haben wurde. 

Die nöthige Artigleria zu solcher impresa anlangent, da ist 
mein underthgiste meinung, daß man mit zwei halben Carthaunen 
und 3 Schlangen !), sambt dartzue gehöriger requisiten hiertzue 
genugsamb versehen sein wurde. Wo nun die besagte 2 halbe Car- 
thaunen herzunemmen werden, werden Ew. Churfrstl. Deht aus 
des Camer praesidenten Isac Vollmars mit meinem underthänigisten 
bericht vom 8. diß eingeschickter verzeichnuß und vorschlag gagist 
zuersehen sich belieben lassen haben, die 3 Schlangen aber stehen 
zu Offenburg, und könte alles, wenn die requisita dartzue und von 
Ihr Kays: Mayt. die ordonantz wegen des Gill de Haesischen und 
Gundischen Regiments zue fueß und Pferdt vorhanden, iner 4 oder 
Stagen zusamen gebracht werden, woher aber die nothwendige 
bespanung und zwar der 2 halben Carthaunen zu nemmen sein 
würdt, werden Ew. Churfrstl. Deht. aus erst obangezogenen vor- 
schlag gdgist vernommen haben. Wegen benötigter bespannung 
der 3 Schlangen, hat mich der Kayserliche Ober Commissarius 
Peyerl von Perleberg bericht, daß er deswegen dem Stüfft und 
Statt Speyer, Wormbs, Lindau und Heylbronn zuegeschriben, daß 
sye solche fürderlichst auf Philippsburg schicken sollen, ob sye 
nun sich dartzue verstehen werden oder nit, kann ıch noch nit 
wissen. So hat auch Ihr Frstl. Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden, 
der Camer praesident darunder schriftlich angelangt, und zumahlen 
dem österreichischen Ambtman zu Offenburg, deswegen zuege- 
schriben, und er Camer praesident würdt auch sich befleißen und 
angelegen sein lassen, daß selbige fürderlichst zur handt gebracht 


ı) Eine halbe Karthaune hatte eine durchschnittliche Länge von 8 Fuss 
und schoss FEisenkugeln von 25—30 Pfund, die Feldschlangen hatten ein längeres 
Rohr und kleineres Kaliber; ihre Kugeln hatten ein Gewicht von 8—ı2 Pfund. 
Ein Falkonet schoss ı!/z Pfund Eisen oder 2 Piund Blei. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642_ 439 


werden. Betreffent ob ich berürte Statt Freyburg ohnfehlbar und 
wie balden einzubekommen getraue, so kann ich zwar den Tag 
und die Stundt dessen aigentlich nit wissen, allein bın ich der under- 
thänigsten mainung, weiln selbige nit allein sehr weitleuffig, son- 
dern auch deren darin ligenden Völckern wenig sind, daß man 
sich selbiger balden bemächtigen könte, und sye sich gewißlich 
über ı4 tag oder wanns gar aufs längst ist, über :3 wochen darinen 
nit halten wurden!). Wie dan Ew. Churfrstl. Deht. aus hiebei 
kommender beschreibung der Statt Freyburg, welche mir deswegen 
mehrermelter Camer praesident, als der diser orthen zum besten 
kündig und bekant ist, eingeben, mit mehrerm zuerschen, sich 
gdgist belieben lassen wollen. Und ob gleichwohl der darinen 
ligende Commendant:?) ein valoroser Soldat ist, so hat er doch 
mehrers zu Pferdt als zu fueß gedient. Wie er sich darin verpaut, 
Item wie starck selbiger orth besetzt, wie der darın befündtliche 
munition und Proviant vorrath beschaffen, werden Ew. Churftstl. 
Deht. aus deroselben den 5. diß underthgist eingeschickten Aussag 
des gefangen bekommenen reformirten Leutenants3) gdgist er- 
sehen haben. Ob auch und wie die Burghalt, darin sich der feint 
ohnzweiflich zu letzt retiriren wurde, einzubekommen sein mechte, 
Item wie selbige der feindt versichern lassen, ist gleichfahls aus 
obangedeuter des Camer praesidenten beschreibung gnädigst zu- 
ersehen. Die nöthige amunition und woher selbige zu nemmen sein 
mechte, betr. da ist mein underthgiste mainung, hiertzue 100 Cent- 
ner Pulver nötig zu sein, und werden Ew. Churfrstl. Dcht aus 
des Camer praesidenten vorschlag gdgist vernommen haben, daß 
er zu ieder halben Carthaunen 30, also zu beeden 60 Centner her- 
geben will, stehet also zu Ew. Churfrstl. Dceht gdgisten belieben, 
ob dieselbe die übrige 40 Centner anticipando hergeben zu lassen 
sich gdgist belieben mechten+). Wegen hiertzue und zu Provian- 
tierung der Völcker bedürfftiges fuhrwerck würdt esauchnitmanglen, 
weiln man die Schifprucken vor dißmahl mitzunemmen nit nötig, 
dahero dieselbe zu Proviantirung könden gebraucht werden, wie 
dann des Camer praesidenten obangezogene beylag mehrers aus- 
weisen thuet. So könde man die früchten aufm Schwartzwaldt, 
weiln selbige ererst in 8 oder ı4 tagen Ernden werden, aus den 
Scheyern5) zu Proviantirung der Völcker wohl gebrauchen, wann 
man nur die impresa ermelter Statt Freyburg bey Zeiten vor die 
handt nemmen wurde. Betr: des feints verlauttende Zusamen- 


!) 1644 brauchte Mercy zur Einnahme Freiburgs über 4 Wochen (25. Juni 
bis 28. Juli). 

2) Ludwig Kanoffski von Langendorf. Über ihn s. Schreiber IV, S. ı7 
bis 128, passirn. 

3) Siehe oben S. 425. Reformiert: abgedankt, zur Disposition gestellt, über- 
zählig. 

4) Bei der Belagerung von 1644 wurden gegen 2500 halbe Karthaunen- 
und Falkonetkugeln in die Stadt geschossen. Schreiber IV S. 126. 

5) Scheuern, Scheunen. 


440 Bechtold 


führung, so ist solcher anderst nit zusamen gezogen, als weiln er 
Ir Hochfrstl. Deht Herrn Hertzogen aus Lothringen ienseits Rheins 
herauf ın das Elsaß avanzement vernommen, daß er sich hin und 
wider dıB und ienseits Rheins in seinen Guarnisonen versterckt, 
unser beederseits Discourrerie!) zuverhindern. So könde man auch 
ohne einiche gefahr des feints, weiln man den waldt am Rucken, 
und die fourage gnugsamb vorhanden, fouragiren lassen. Des 
Cammer praesidenten gethanen vorschlag befinde ich gar guet, 
dieweiln man in deme gantz nicht hazartırt, und wür nach einnemung 
Freyburg, und wann der Feint nit mit stärckerer macht kombit, 
pro re nata operieren könden, und ist nit ohne, wann die Schantz 
auf gemelter Insul solte gepauen werden, wie es dann mit Hülff 
der underthanen gar leichtlich beschehen kann, so bleibt die vestung 
Breysach von obenhero gantz plocquirt, und ist schwärlich sel- 
bige zu recuperiren, weiln sve von keinem End des Rheins diß 
noch ienseits kann beschossen werden. So könden wür auch, wann 
wür selbige nit vornemmen wollen, Lauffenburg oder Rheinfelden 
attaquiren, und wie sich der feint erzeigen würdt, uns darnach 
reguliren, allein würdt nöthig sein, das man versicheret seye, das 
Ihr Hochfrstl. Deht Herr Hertzog aus Lothringen darüben so 
lang stehen bleibt, bis daß man ein und anders was man vor- 
nemmen will, gantz ins werck richten würdet. 

Waß Ihr Hochfrstl. Deht aus Lothringen ienseits Rheins auß- 
gericht, weiß ich anderst nit, als was dieselbe Ihr Frstl. Gn. Herrn 
Marggrafen zu Baaden zuegeschriben, und sye mir hinnach über- 
schickt haben, wie dann die originalia hiebei ligen thun?2). Habe 
zwar deroselben zwey mahl zuegeschriben, aber darauf kein ant- 
wort empfangen, und ist nit ohne, daß ich mit Höchstged. Ihr 
Hochfrstl. Deht bißhero kein beständige Correspondenz gepflogen, 
Ursachen weiln Ihr Churfürstl. Deht. gdgiste intention ich nit ge- 
wust, wann aber dieselbe sich gnedigst resolviren, will ich mit dero- 
selben vleißigist correspondiren. Was die ausgeschickte Cavall- 
cada gegen der obern Marggrafschafft und Preyßgau effectuirt, 
werden Ew. Churfrstl. Deht aus meinem gehorsamisten bericht 
vom 5. diß auch gnedigst ersehen haben. Betretfent die Verderbung 
der Ernd ienseits des Rheins, so weiß ich nit, was damit effectuirt 
worden, disseits aber werden Ew. Churfrstl. Deht aus meinen 
underschidlichen underthenigsten berichten gnedigst vernommen 


ı), Streifzüge. 


2) Es liegen zwei eigenhändige Schreiben des Markgrafen Wilhelin an 
Mercy, d.d. Baden, 31. Juli 1642, und des Ilerzogs von Lothringen aus Mols- 
heim vom 30. Juli »A monsieur mon cousin le margg. de Baden« bei den Akten. 
Der Markgraf schreibt, dass er gern vernommen habe, »daß der Kammerpräsident 
von Innsbruck bei ihm angelangt, welcher gewiß mit rechtem fervor in allem, 
was Kaiserl. Maj. Dienst, und gemeiner Wohltahrt befördert, konkurrieren und 
assistieren würd« Er hält für notig, sich mit dem Herzog von Lothringen zu 
konjungieren und entweder unterhalb Strassburg oder oberhalb Breisach einen 
guten Posten zu fassen. 


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Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 44l 


haben, daß wann man etwas rechts effectuiren wollen, wür näher 
heten daran gehen sollen. Es seye dem aber wie ime wolle, hoffe 
ich wann wür hinkommen solten, der meiste theil noch ın den 
Scheyern werde zu finden sein. Zu dem hat das wetter in der obern 
 Marggrafschafft bis gegen Baßl hinauf, auch herunder gegen Neu- 
burg und weit über Rhein eingeschlagen, und alles miteinander 
verderbt. 

Wegen des feints zusamen ziehenden intent ist anders nichts 
gewesen, als daß derselbe wie obgemelt diß und ienseits Rheins, 
seine Guarnisonen versterckt, unsere beederseits discurrerie zuver- 
hindern. So hab ich auch hin und wider, sowohl in dem Schweitzer- 
landt als gegen den waldtstätten, auch Offenburg und der Marg- 
grafschafft Kuntschafft ausgeleget, und underlasse nit, auf des 
feints actiones stetigs vleißige obacht zugeben, auch was ich des- 
wegen in erfahrung bringen, würdt, Ew. Churfrstl. Deht iederzeit 
evlendist gehorsamist zuberichten.... 

Wie liederlich sich der Commandant auf Hohentwyel des 
(iräfl. Fürstenbergischen Hauses Wildenstein impatronirt, und das 
ich selbiges alsobalden plocquirt halten lassen, werden Ew. Churfrstl. 
Deht. aus meinem underthenigisten bericht vom ı1. diß gnedigst 
vernommen haben. So hab ich auch alsobalden des Horstischen 
Regiments Obrist Leutenannt Mairemont!) aldahin geschickt, 
umb deswegen, und wie ein und anders damit eigentlich beschaffen 
sein mechte, zu recognosciren, sobalden nun derselbe bey mir 
widerumb anlangen, und ich von ime die rechte beschaffenheit ver- 
nemmen würdt, will ich was weiter darbey zuthun sein würdt, an 
imneinem eusseristen schuldigisten vleß gewißlich nit erwindten 
lassen, und Ew. Churtrstl. Deht alles wie ein und anders beschaffen, 
auch wie ich die sachen darvor weitter incaminirt, hinnach auß- 
führlich gehorsamist berichten. 

Deroselben zu beharlichen Churfrstl. gnaden in erwarthung 
ferner gnedigsten befelchs, darbey mich underthenigist empfehlend, 


bleibende 
Ew. Churfrstl. Deht 
underthenigster gehorsamster 
Franz von Mercy 


Dat. Hüfingen, den 16. Augusti 
Ao. 1642. 
IV, 

Unvergreiflicher vorschlag. Was bey attacquierung der 
Statt Freyburg in acht zenemmen seın möcht. 

Erstlich ist zuwissen, das die Statt Freyburg 3 Vorstätt hat. 
Die ı. würdt genandt die Neweburg, ligt uff der Straß nach Ken- 
zingen, gegen Nordt. Die 2. haißt die Prediger Vorstatt, liget auf 
der Straß gegen Preysach und gegen Nidergang der Sonnen, und 


ı) Richtiger: Marimont (Karl von). 


442 Bechtold 


die 3. nennet man die Schnecken Vorstatt, ziehet sich gegen Mittag. 
Gegen auftgang ist kein Vorstatt, sondern ziehet sich die Haubt- 
statt mit einer Porten, so man das Schwaben thor nennet hart 
an den Berg der Burghalden, und so man dieses Thor einbekonmen 
solt, so were man ohne alles mittel patron der Statt. 

Mit allen 3 Vorstätten ists also bewandt, daß dieselbige ohne 
grosse Mannschafft nit zu defendieren seind, und derentwegen, 
weil der feindt der Zeit nit über soo Mann zu Fueß drinnen hat, 
gar leichtlich eingenommen, also aller ein: und außgang in die 
Statt gleich erster ankünfft benommen, und abgeschnitten werden 
kan. Inmaassen Herzog Bernhardt von Weimar solches eben- 
mässig gethan, unnd zum fundament seiner Belägerung gesezt hat. 

Drittens kan mann ohne alle opfer und müeh der Statt das 
einfließend Wasser nemmen, dann selbiges nechst bey der Carthauß 
ungefehr ein halbe stundt ob der Statt hineingelaittet würdt. Wölches 
der Vile des Volcks, so drinnen wohnet, zu merklichen unstatten 
kombt, seitemahlen die sotbrunnen!!), zum getränk unnd anderen 
nothdurfften die genüge wassers nit geben mögen. 

Zum vierten was das Schloß die Burghalden anlangt, kan 
dasselbige von der Carthauß her gar leichtlich überhöcht, und biß 
an die fallbrucken ohne gfahr approchiert werden. Desgleichen 
weil der Bezirck sehr eng ist, deme mit einwerffung Granaten und 
feuerwercken leichtlich beizekommen, wie dann der Reingraf die 
Besazung darinnen ebenmessig durch solches mittel bezwungen 2). 

Zum fünfften wann man sich dieser Höhe einmal impatroniert, 
so kan man an der seiten gegen Mittag ohne alle verhindernuß 
den berg herunder sich bis an ein Balier Mühlin3), und ein Becken- 
hauß, so man den doten Becken nennet, wölche hauser außwertz mit 
einer zimblich hohen brustmauern, unnd Steccaten#4) versehen 
seind, einschneiden, die diffesa drauß abtreiben, und wann man 
diesen Posten einmal gefaßt, so hat man von der Burghalden kein 
gfahr, sondern mögen hie ohne ferner verhindernuß Stuck plan- 
tiert, und an dem Schwabsthor von der rechten seiten her brescia 
geschossen werden. 

Zum 6ten hat man in bedeutem Beckenhauß einen tieffen 
Keller, unnd kan leichtlich durch den Stattgraben under die Porten 
minieren. 

Zum 7ten eraiget sich gleiche commoditet in der Schnecken- 
vorstatt an einem Beckenhauß nechst am graben, da man eben- 
messig durch ein tieffen Keller in den Stattgraben und an ein da- 
selbst an der inneren Porten geseztes Rundel und gewölb an den 


») Schöpfbrunnen, Wassergrube mit Quellwasser. Martin-Lienhart II, 
S.89 und 192. 


2) 1634. Schreiber IV S. 40 erwähnt nichts von einem Angriff auf das 
Schloss und einer Beschiessung desselben. 


3) Polier-, Schleifmühle. 
4) Stacketen, Palissaden. 


Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 443 


Inneren Wahl kommen mag. Und verstehet sich der Feldenawer 
ın Costanz zu solchem Minier werck sonderlich wol, darzue auch 
die Berg Knappen aus dem Schiramengi Thal!) leichtlich zur 
handt gebracht werden könden. 

Zum 8ten möchte die ander Brescia gemacht werden an dem 
Prediger Thor, dann an demselben zur Lincken Handt hat es ein 
Wahl der Lengs nach etlich gefäncknussen, unnd ist die Mauren 
sehr marb, faul und baufellig. Derentwegen auch der feindt an 
diesem Ort von faschinen ein Brustwehr auffwerffen lassen. Wann 
nun dieses Werck gefellt, so würdt der graben zimblich außgefüllt 
und zum sturmb eröffnet. Doch weil der graben gefüettert, müeste 
dieses maurwerck in werendem battieren zugleich mit einer mina 
eingesprengt werden. 

Zum gten ist nit zuzweifflen, wann man mit resolution auf 
diesen Posten gehen solt, das man etlich Hundert Bauren ab dem 
Schwarzwaldt an der Handt würdt gehaben, und sich derselben 
beyhilff in auffüehrung der Wercken nach nothurfft bedienen 
könden. 

Zum ıoten würdt es an zufüehrung der Proviandt und arti- 
gliarie nit manglen könden, weil man des Vorspanns bereits, laut 
voriger relationen versichert. Da dann sonderlich zu beobachten, 
weil man zu ausrichtung dieser Impresa der Schiffbruggen noch 
nit bedarff, daß die darzue bestellte fuohren inmittelst zum Pro- 
viandtweesen gebraucht werden könden. 

Ebenmässig ist man zum ııten der Fourage und getraidts, 
was noch uffm Schwarzwaldt im Feldt stehet, und im Preißgaw 
in die scheuren eingebracht, versichert, weil einiger Posten nit am 
Rucken stehet ausser Hohendwiel, darauß schaden geschehen 
möcht. Wie aber demselben zu remedieren, ist bereits in vorigen 
Vorschlägen angedeuttet, und damit dessentwegen, wie auch mit 
Wildenstein neuelicher dingen fürgefallener ungelegenheit halber - 
destoweniger geworben Volck ermanglet werden mücßt, so könden 
diese beede Blocquimenti gueten theils mit JL.andtvolck besezt 
werden. 


Actum Hifingen den ı5!? Augusti Annı 1642. 


Isaac Volmar D. m. pr. 


ı) Jetzt Val Ceremana im Trentino (Frdl. Mitt. von Herrn Privatdozenten 
Dr. Steinberger in München). H. Voltelini, Erläuterungen zum hist. Atlas der 
österr. Alpenländer I, 3, 2 (Wien 1919) S. 256. Bei M. v. Woltstrigl-Wolfskron, 
Die Tiroler Erzbergbaue 1301—1665 (Innsbruck 1903), wird S. 341—351: Die 
Baue des Berggerichts Primör, der Name des Tals nicht genannt. 

Obwohl es den Tiroler Bergknappen streng verboten war, sich zum Kricgs- 
dienst anwerben zu lassen, machte man doch gerne von ihrem Geschick zu 
Fortifikationsarbeiten und zum Minieren Gebrauch (1329 bei der Verteidi- 
gung Wiens, 1632 an der Ehrenberger Klause, 1647 bei der Belagerung von 
Memmingen). 


Miszellen 


Johann Joachim Becher in Mainz. Johann Joachim Becher 
war nach der Angabe, die er in der Vorrede seiner Methodus di- 
dactica macht, 1635 in Speyer geboren. Wie er mit dem Mainzer 
Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn bekannt wurde, ist in 
Dunkel gehüllt. Etwa 16538 ernannte ıhn dieser zu seinem Leib- 
arzt!). Ober gleichzeitig oder nachher zum kurfürstlichen Mathe- 
matikus bestellt wurde, bleibt ebenfalls ungewiss. Nachdem er 
einige Jahre in Mainz seines Amtes gewaltet hatte, entschloss er 
sich zur medizinischen Prüfung. 

Am z1. August 1661 suchte Becher bei der Mainzer Medizi- 
nischen Fakultät um Zulassung. zum Doktorexamen nach:). Zuerst 
wurde er in herkömmlicher Weise dem Tentamen unterworfen). 
Dieses sollte feststellen, ob er würdig sei, in die öffentliche Prüfung 
einzutreten. Das Wissen, das er bei dieser Prüfung offenbarte, 
erregte die allgemeine Bewunderung der Fakultätsmitglieder. Das 
Examen rigorosum begann +) am 2. September 1661 um die Mittags- 
zeit. Auch bei ihm lieferte 5) er glänzende Proben seiner Gelehrsam- 
keit in dogmatischer und hermeneutischer Beziehung. Damit er 
weiteren Kreisen über seine Fortschritte in der Wissenschaft Auf- 
schluss gewähre, ordnete die Fakultät cine öffentliche Disputation 
an. Das Thema nahm) sie ex supremo ventre; es betraf die Epilep- 
sia. Am 19. September 1661 fanden drei medizinische Disputationen 
statt 7), darunter die Bechers. Den Vorsitz führte Dekan von Hör- 
nıgk3). Zahlreiche Zuhörer waren herbeigeströmt, lebhaft griffen 


!) Indem Doktordiplom heisst es: ob Medicatum aulicum (et) quo aliquibus 
jam annis hic fungitur. Protokollbuch der Mainz. Mediz. Fakultät (Mainzer 
Stadtarchiv) S. 83, die Hauptquelle für die folgende Darstellung, zitiert: Pro- 
tocoll. 

:) Protocoll. S.78. 

3) Protocoll. S. 82 in quo (examine) ita stetit, ut eruditionem eius non unus 
tantum e collegio oppido admiraretur. 

,) Protocoll. S.78. 


5) Protocoll. S.82 »dogmatice et hermetice doctrinam suam abunde et 
sufficienter probarvit. 

6) Protocoll. 8.78. 

’) Ebenda. 


8) Über v. Hörnigks Frankfurter und Mainzer Tätigkeit hat der Verfasser 
eine besondere Arbeit fertiggestellt. 


- 


Miszellen 445 


die Dısputanten ein. So glänzend verteidigte!) Becher Galenice 
(medizinisch) und Chymice (naturwissenschaftlich) seine Thesen, 
dass der Vorsitzende überflüssig erschien, hätte ihn nicht die her- 
gebrachte Sitte der Universität verlangt. Unmittelbar darauf er- 
folgte die feierliche Promotionsakt:). Ihn vollzog nicht der Dekan 
von Hörnigk, sondern Prof. Dr. Johann Martin Hohenstatt als be- 
stellter Promotor. Das Diplom dagegen, das Becher in seiner aka- 
demischen Würde bestätigte, arbeitete von Hörnigk aus. Dieses 
umfangreiche Schriftstück ist im Wortlaut erhalten 3); es trägt das 


Datum des = November 1661. In ihm rühmt*) der Verfasser 


Bechers vielseitige Gelehrsamkeit und Erfahrung, seine Reisen, 
seine: medizinischen, physischen und chemischen Schriften, seine 
Stellung am kurfürstlichen Hofe sowie seinen unbescholtenen l.ebens- 
wandel. 

Auf seinen Antrag wurde Becher am 28. November 1661 ı Uhr 
mittags von dem derzeitigen Dekane Dr. von Hörnigk im Beisein 
des öffentlichen Professors Dr. Hohenstatt in die Medizinische 
Fakultät aufgenommen 5); vorher hatte er den üblichen Eig geleistet. 

Von diesem Zeitpunkte®) an nahm Becher an den Beratungen 
und Entschliessungen der Mainzer Medizinischen Fakultät teil. 

Am ıo. Oktober 1662 beschloss?) die Medizinische Fakultät, 
eine Abhandlung zugunsten der regelrecht promovierten Ärzte gegen 
die Bartscherer und Medikaster herauszugeben und den dıei andern 
Fakultäten zur Beurteilung vorzulegen. Unterzeichnet wurde diese 
Entschliessung von dem Dekan von Hörnigk, dem Professor Hohen- 
statt und den Doktoren Becher und Diel. 

Am 27. Januar 1663 nachmittags 4 Uhr liess Joh. Joach. Becher, 
utr. Med. Dr., kurf. Mainz. I.eibmedikus und bestellter Mathe- 
maticus unter Zuziehung zweier Zeugen durch den kaiserlichen 
Notar Georg Friedrich Find gegen den Barbier Rudolf ein Notariats- 

ı) Protocoll. S. 82. 

2) Am Schlusse desselben hielt Becher eine prächtige Rede darüber, ob 
der Stein der Weisen auf künstlichem Wege herstellbar sei (de lapide philosopho- 
rum, an scilicet arte sit parabilis). Protocoll S. 83. 

3) Protocoll. S. So—83 einschl. 

4) Protocoll. S. 83. 

5) Protocoll. S.8, 79 und 155, Schrohe, Hess. Arch. N. F.V (1907) S. 161, 
= Liber statutorum facultatis medicinae (Mainz. Stadtarchiv) S. 5. 

6) Die Eingabe, welche die Professoren der Medizin Dr. v. Hörnigk und 
Dr. Hohenstatt in betreff Gehaltsaufbesserung im Februar 1661 durch Vermitt- 
lung seines Statthalters von Saal dem Kurfürsten übersandten, ist in den beiden 
Abschriften von Joh. Joach. Becher als Dr. der Medizin mitunterzeichnet (Akten 
der Generalrezeptur des Mainz. Universitätsfonds, seit 1908 in Darmstädter 
Staatsarchiv, Hess. Arch. N.F. V (1907) 1ı59f. und Protocollbuch der Mainz. 
Mediz. Fakultät S. 71-74). Doch erheben sich innere Gründe gegen die Richtig- 
keit der Unterschrift Bechers. Er war nach den obigen Angaben im Februar 
1661 weder Dr. med. noch Mitglied der Fakultät. Ausserdem sprechen in der 
Eingabe nur zwei Professoren, nämlich die Nachfolger der Professoren Jung 
und Hartlicb. Diese aber waren Hlohenstatt und v. Hornigk. 

7) Protocoll. S. 103. 


446 Miszellen 


instrument aufnchnen'). Bevor Becher zu dem Kranken berufen 
wurde, hatte der Barbier gegen seine Befugnisse es bei dem nachher 
Verstorbenen mit allerlei Heilmitteln versucht. 

Am 5. Oktober 1663 sollte an einem Diebe die Todesstrafe durch 
Strang vollzogen werden. Am vorausgehenden Tage kam die Fakul- 
tät beidem Kurfürsten um Überlassung der Leiche ein :). Sie bemerkte 
in ihrem Schriftstück, dass das Studium Medicinae »unter andern 
auch ın der anatomi sich nicht wenig fundiret«. Dr. Becher, dem man 
bei der Aufnahme ın die Fakultät besondere Kenntnisse ın der Bota- 
nik und Anatomie nachrühmte, vertrat) eindringlich diese For- 
derung. 

Zwischen dem 22. Dezember 1663 und 4. Januar 1664 erhoben +) 
v. Hörnigk und Becher in einem längeren Schriftstücke lebhafte 
Einsprache dagegen, dass der Dekan Dr. Hohenstatt ohne ihre Zu- 
stimmung Dr. med. Horbelt in die Medizinische Fakultät aufgenom- 
men hatte. Hohenstatt erklärtes) daraufhin seine Amtshandlung 
für hinfällig. 


Zu der Zeit, als Becher in die Mainzer Medizinische Fakultät 


eintrat (28. November 1661), erhofften®) v. Hörnigk und Hohen- 
statt die Wiederherstellung der dritten Medizinischen Professur 
mit dem Lehrstuhl für öffentliche Medizin. Becher wünschte, vor 
allen anderen für diesen Platz empfohlen zu werden. Da v. Hörnigk 
und Hohenstatt Bechers Kenntnisse in der Anatomie und Botanik 
besonders schätzten, so beglückwünschten sie sich zu seiner Bereit- 
willigkeit. Aus unbekannten Gründen unterblieb Jedoch die Wieder- 
aufrichtung der dritten Medizinischen Professur. Daher trat von 
Hörnigk in den ersten Tagen des April 1663 sein Amt als Professor 
publicus et ordinarius auf bestimmte Weise und Zeit in dem grossen 
Rate an Becher ab’), der inzwischen sein Schwiegersohn geworden 
ward). Dr. Hohenstatt und Dr. Becher hefteten nun das gedruckte 
Verzeichnis ihrer Vorlesungen am ıo. Aprıl 1663 an den Türen 
der Jesuitenschule und des Kollegiums Schenkenberg an9). Die- 
selben fanden vom ı2. April an Montags, Dienstags, Donnerstags 
und Freitags ın dem letztgenannten Kollegium statt. Diejenigen 


!) Protocoll. S. 107—1ı11. 

2) Protocoll. S. 130. 

3) Protocoll. S. 130: Die 4. Octobr. (1663) fure aliquo ad furcam seu pati- 
bulum damnato et proxima die educendo, ad Eminentissimum datum fuit sequens 
memoriale, urgente maxime Dn.D. Bechero. 

4) Protocoll. S. 149-151. 

$) Protocoll. S. 156f. 

6) Protocoll. S. 79: et quia hoc tempore Facultas sperabat restaurationem 
Professurae Medicae publicae. optavit hic Dominus D. Becherus nobis duobus 
adiungi et tanquam tertius collega prae aliis omnibus commendari, quo propter 
eximiam rei Anatomicae et Botanicae peritiam eius valde fuimus contenti deque 
talı ollatione nobis gratulatı. 

7) Protocoll. S. 119. 

3) Siehe unten. 

9) Protocoll. S. 110. 


Miszellen 447 


Bechers erstreckten sich auf Institutiones Medicae. Der Stoff wurde 
erklärt und in Diktaten wiedergegeben. Am ı9. April 1663 fragte") 
v. Hörnigk als Dekan nach dem Stande der Vorlesungen. Becher 
erklärte, dass er an den festgesetzten Tagen mit seinen Vorlesungen 
fortfahre. Wie lange er die Professur seines Schwiegervaters inne 
hatte, ist vorerst noch unbekannt. 

In einem Berichte über das Mainzer Erzstift, der in das Jahr 
1663 gehört?), wird erwähnt, dass Erzbischof Johann Philipp in 
Mainz eine Uhr aufstellen liess, die nach mathematisch-physikali- 
schen Beobachtungen angefertigt war. Dazu passt, was Becher 
in seiner »Närrischen Weissheit und weisen Narrheit« erzählt. Darin 
sagt3) er nämlich, Johann Philipp habe eine von ihm, Becher, er- 
fundene Uhr in einem besonders erbauten Turm aufstellen lassen »). 
Weiterhin ist überliefert5), dass die Kartäuser bei Mainz in einem 
Weinberg, den ihnen Johann Philipp schenkte, unter Bechers Lei- 
tung eine Quelle graben liessen. 

So beschäftigte sich Becher, wie es später von ihm so mannig- 
fach gemeldet wird, bereits in Mainz mit technischen Versuchen und 
Problemen. Geldspenden von Johann Philipp und andern Fürsten 
ermöglichten ihm eine derartige Tätigkeit. 

Als Becher 1661 Beziehungen zur Mainzer Medizinischen 
Fakultät suchte, musste er mit deren Mitgliedern in Verbindung 
treten. Bei der Ausarbeitung des Doktordiploms, in das doch wenig- 
stens einzelne Lebensdaten aufgenommen wurden, bedurfte v. Hör- 
nigk der besonderen Rücksprache mit dem Doktoranden. Unter 
solchen Umständen führte der dienstliche Verkehr zur persönlichen 
Annäherung zwischen v. Hörnigk und Becher. Die geistige Reg- 
samkeit und die bereits zahlreichen Erfahrungen des jugendlichen 
Mannes mögen dem gelehrten Professor gefallen und Anlass gege- 


t) Protoroll. S. 123. Das Datum des 9. April kann nach den vorausgehen- 
den Zeitangaben nicht richtig sein. 


2?) Schrohe, Mainzer Journal 1898 Nr. 48 (u.51) v. 26. Febr. (u. 2. März) 1898. 
Der Bericht rührt von Galeazzo Gualdo Priorato, Conte di Comazzo her; Re- 
latione, Leyden 1668. 


3) S. ıSf. der Ausgabe von 1706. 


4) Wenn Becher »weise Narrheit« S. 155 behauptet, Joachim Göhnholtz 
aus Koln sei unter Kurfürst Johann Philipp von Schonborn (1647 — 107 3) der Er- 
finder der Mainzer Schiffbrücke gewesen, so mag das richtig sein. Weiterhin 
gibt Becher an, Gohnholtz habe eine Schiffsmühle erfunden, deren es bis dahin 
in Mainz keine gegeben habe. Dem widersprechen die Urkunden. Wie Herr 
Stadtarchivar Dr. Dertsch gütigst mitteilte, kommen Rheinmühlen bereits in 
Urkunden von etwa 1150 und 1274 vor. In ersterem Falle verpflichtet sich ein 
Bretzenheimer Müller, dem Mainzer Domkapitel Getreide zu mahlen, wenn der 
Rhein zugefroren sei. Die Mainzer Stadtaufnahme von 1568 (Stadtarchiv) ver- 
zeichnet unter Nr. 1298, jene von 1594 unter Nr. 1236 und 1293 je einen Rhein- 
müller. Die Rheinmühle wurde im Gegensatz zur Bachmühle von dem Flusse 
getrieben. 


5) Wissenschattliche Beilage der Berliner Zeitung »Germania« 1897 Nr. 49 
S. 388 nach chronikalischen Aufzeichnungen. 


448 Miszellen 


ben haben, ıhn in seine Familie einzuladen. Becher und Maria 
Veronika von Hörnigk lernten sich kennen und so schätzen, 
dass sie für den weiteren Lebensweg einander anzugehören 
wünschten. 

Am 13. Juni 1662 wurden in St. Emmeran, der Pfarrkirche 
der Braut, in Anwesenheit vieler Zuschauer getraut'): Johann 
Joachim Becher, Doktor der Medizin und Mathematik sowie Maria 
Veronika, die Tochter von Dr. iur. utr. und med. Ludwig von Hör- 
nigk, kaiserlichem und kurfürstlich Mainzischem Rat. Zeugen des 
Ehebündnisses waren der Domscholaster Karl Heinrich von Metter- 
nich-Beilstein und Winneburg und Heinrich Freiherr Brömser von 
Rüdesheim, Vizedominus, d.h. der höchste kurfürstliche Beamte 
der Stadt Mainz. Die Anwesenheit der beiden hochangesehenen 
Männer — v. Metternich wurde am ı2. Dezember 1664 zum Rektor 
der Mainzer Universität und am 9. Januar 1679 zum Kurfürsten 
gewählt — spricht für die Wertschätzung v. Hörnigks oder Bechers, 
vielleicht auch beider. Der jugendliche. Ehegemahl zählte etwa 27, 
seine Gattin 2o Jahre. 

Wie lange Becher nach der Vermählung noch ın Mainz weilte :), 
ist nicht bekannt. Der bereits erwähnte Brief, in dem er zusammen 
mit seinem Schwiegervater v. Hörnigk zwischen dem 22. Dezember 
1663 und 4. Januar 1664 gegen eine Amtshandlung Professor Hohen- 
statts Einspruch erhob, ist das letzte urkundliche Zeugnis für seinen 
Aufenthalt in Mainz. Vermutlich begab er sich von hier an den 
Bayerischen Hof. Wann etwa Maria Veronika, dem Gatten folgend, 
Mainz verliess, ist nicht festzustellen. Wenn Becher in den Physicae 
Subtilitates p. 610 schreibt: »die schönen Weiber haben den aller- 
stärksten Simson und den allerklügsten Salomon verblendet, warum 


’) (Inthronizati sunt:) 1662 die 13. Juni) Clariss. D. Ioannes lIoachimus 
Becher, Medicinae et Matheseos Doctor cum virtuosa virgine Maria Veronica, 
filia Nob. et Clariss. Dni Ludovici von Hornigk, J. U. et Medicinae Doctoris, 
S. Caesareae Maiestatis et Eminent. principis Moguntini Consiliario (sic!). 
Testes R'nı Dni Carolus Henricus a Metternich Baro et Metropolitanae Mo- 
guntinae Scholasticus et Generosus D. Henricus Brombser a Rudesheim, Baro 
et Vicedominus Moguntinus et ali) multi (Kirchenbuch St. Emmeran). 


2) In dem Kirchenbuch von St. Emmeran, der Pfarrei der Familie v. Hor- 
nigk. findet sich zum 21. August 1663 folgender Taufeintrag: Philippus Fridericus 
Dni Petri Becher Medicinae Driss et N.- Patrinus Revmus ac Illıs Drus Theo- 
doricus Caspar a Fürstenberg Liber) B(aro), Metropolitanae Eccles(iae) Mog- 
(untinae) Canonicus. Diese Aufzeichnung bezieht sich nicht auf einen Sohn 
Bechers. Denn: ı. Becher hat nie den Vornamen Peter geführt. 2. Da kaum 
ein Jahr vorher in derselben Pfarrei Bechers Trauung mit all seinen Titeln sowie 
dem genauen Vor- und Zunamen seiner Frau eingetragen worden war, so ist es 
undenkbar, dass der Eintragende den Vornamen Bechers, ferner Vor- und Zu- 
namen der Mutter des Kindes nicht wusste oder nicht nachsehen konnte. 3. Es 
ist deutlich zu erkennen, dass der Name Beger in Becher umgeändert wurde. 
4. Dr. Peter Beger oder Peger ist bekannt. Er stammte aus Mainz, wurde in 
Rom zum Dr. med. promoviert und geraume Zeit nach dem Taufeintrag, am 
15. April 1665, in die Mainzer Medizinische Fakultät aufgenommen (Lib. statut. 
Bl.6a). 


Miszellen 449 


nicht auch mich?«, so könnte dieser Ausspruch auf seine Frau Bezug 
haben. Das Verhältnis zwischen beiden wäre dann nicht das beste 
gewesen. Andererseits gedenkt Becher auch später noch in Freund- 
schaft zweier Brüder seiner Frau. In dem Commercien-Tractat 
p. 1083 nennt er seinen Vetter (richtiger: Schwager) Johann Moritz 
v. Hörnigk, der 1669 mit ihm wegen der Hanau-Westindischen Sache 
nach Holland reiste; letzterer zählte damals etwa 2o Jahre. In der 
ı8. Proposition der »weisen Narrheit« erwähnt er seinen Schwager 
(Philipp) Wilhelm v. Hörnigk, der einige Jahre nachher kaiserlicher 
Rat und Legationssekretär in Regensburg war. 

Mit diesen Nachrichten enden, soweit sich überschauen lässt, 
Bechers Beziehungen zur Familie v. Hörnigk. Seine abenteuerlichen 
Pläne und wechselvollen Schicksale hatten schon frühe die Innigkeit 
des Verhältnisses getrübt. Der Aufenthalt und die Eheschliessung 
in Mainz bilden nur eine Episode in Bechers unruhigem Leben. 


Beilage 


In dem Werke: Wißbad / Sampt / Seiner wunderlichen / Eigen- 
schafft, / Herrlichen Krafft und rechtem Gebrauch. / Anjetzo zum 
Andermahl auffgelegt, / .... durch / Ludwigen von Hörmigk |/ 
.... Frankfurt, / Bey Egidio Vogel getruckt / MDCLXII / findet 
sich nach der Widmung und vor der eigentlichen Abhandlung u.a. 
folgendes Gedicht Bechers: 


Sonet 
Zu Lob des Edlien Wißbads etc. 


Wann von dem Himmel ja ein Orth mit grossen Gaben 

Gezieret ist, so kan am Rheinstrom man ıhn haben 

umb Maintz herumb, da ist der Wunder schöne Platz, 

Das Lusthauß der Natur, ıhr allerschönster Schatz, 

Korn, Wein, gesunde Lufft, die Felder, Wälder, Wiesen, 

Die werden hierherumb vor andern alln gepriesen. 

Was ein gesunder Leib an Nahrung wünschen kan, 

Das findet man allhier: ja, so ein kranker Mann 

Ingleichen Mittel sucht, der darf nicht weiters reysen 

Eın Brunnen wird man ihm zu Langen-Schwalbach weisen. 

Nicht weit darvon ein Bad, so man Wiıßbaden nennt, 

Der Krankheit wird dardurch der Weg gar bald verrennt. 

Der Sauerbrunnen thut eröffnen und erweichen, 

Wil nicht ın seiner Krafft des ovis nectar weichen, 

Wißbaden von Natur Ist warm, eröffnend heiß 

Mit Dir O Siloe es streitet umb den Preiß. 

Das warme Wasser fleust aus harten steinern Ritzen 

IEntzündet thut es auß den Schwefel-Kammern schwitzen, 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 30 


450 Miszellen 


Ja, in dem Schlangenbad gantz mitten in dem Rhein 
Find man ein Wasser das gantz warm und heiß thut seyn, 
Mit kaltem Wasser es zwar gäntzlich ist umgeben, 
Gleichwohl erhelt die Wärm darzwischen sich beym Leben. 
Mir zweiffelt auch gar nicht, daß allerhand Gestein 

Vom guten Ertz hierumb nicht soll zu finden seyn. 

Wann man nur suchen wolt und einen Muht thät fassen 
Darbey gelehrte Leut, die das verstehen, nit hassen. 

Wer wolte wissen wo des Wıßbads Würkung wer 

Wann nit Her Hörnigk hät beschrieben seine Ehr. 

Den Sauer-Brunnen auch, den hat in vielen Fragen 

Der gantzen Erbarn Welt Herr Hörnigk vorgetragen, 

Ich wünsche Glück darzu. Gott gebe dıß darbey, 

Daß eines Bergwercks auch Er ein Erfinder sey, 

Diß eintzig geht noch ab dem hochgelobten Lande. 

Gott gebe die Genad, und öffne diese Bande; 

Er segne dieses Land, damit an Golt und Gelt 

Fürters kein Mangel sey in dieser kleinen Welt. 


Johan Joachim Becher, 
Med. Doct. und Churf. Maintz. 
Hof- und Leib-Medicus. 
Jleinrich Schrohe. 


Nachtrag zur Lebensgeschichte des Humanisten Gervas 
Sauffer von Breisach. N.F. Bd. 34 dieser Ztschr., S. 461 ft., 
habe ich über den wenig bekannten Humanisten Gervas Sauffer 
(Souffer) und die älteste Ordnung der Lateinschule in Freiburg 
1. Br. gehandelt. Eine von Herrn Geh. Medizinalrat Dr. Kürz bei 
der Ordnung der Akten des Stadtarchivs über die sog. Talvogtei 
gefundene Urkunde und eine von Herrn Stadtarchivar Dr. Hefele 
entdeckte Notiz im Steuerbuch d. J. 1520 ermöglichen zwei Ergän- 
zungen zur Lebensgeschichte Sauffers. 

Wie ich a.a. O. S. 475 ausgeführt habe, ging Sauffer i. J. 1520 
aus dem Schuldienst der Stadt Freiburg in den Dienst der Universi- 
tät über als Quästor oder »ut vulgo« Notarius. Nach dem Eintrag 
ins Steuerbuch d. J. 1520 zu schliessen, war aber die Verbesserung 
seiner materiellen Lage nicht überwältigend. Mittwoch vor St. 
Michelstag ı520 wurde nämlich »vff bitt der Regenten von der 
vniuersitet angenommen meister geruasius soffer also das er tisch- 
genger haben mag« versuchsweise auf ein Jahr, »also das man im 
malen mag, aber er sol alles fleisch an der metzig kauffen und von 
vedem som (= saum) wın VI} zoll geben, wen er den inlegt«; ge- 
gebenenfalls sollte nach Ablauf des Jahres die Erlaubnis verlängert 
werden. Die »Tischgänger« werden natürlich Studenten (commen- 
sales) gewesen sein, wie der Lehrer und Freund Sauffers, Zasius, 


Miszellen 451 


Scholaren als Pensionäre hatte!). Der Eintrag beweist, dass der 
Rat der Stadt wegen der wirtschaftlichen Fragen um seine Geneh- 
migung angegangen wurde, und dass er Sauffer das Recht gewährte, 
wie ein Bürger das nötige Getreide (zu kaufen und) zu mahlen); 
Hausschlachtungen waren ihm dagegen wie den akademischen 
Bursen verboten 3), und den eingeführten Wein musste er um so 
mehr verzollen, als die Stadt sogar ı514 von der Universität eine 
Abgabe für die eigengewachsenen Weine gefordert hatte). Den 
Eintrag im Steuerbuch hat schön und deutlich »Geruasıus Souffer« 
ınanu propria unterschrieben 5). 

Die Urkunde der Talvogtei, eine Abschrift vom 7. Juli 1521, 
handelt von einem Güterstreit eines Maurers Ulrich Haffner und 
ist für Sauffers Biographie insofern wichtig, als daraus hervorgeht, 
dass er als Notarius der Universität nicht etwa auf deren Rechts- 
geschäfte sich beschränken musste, sondern »ein offen Notarienn« 


hatte. L. Wohleb. 


Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den 
Prozess gegen Johann von Wesel? — Nikolaus Paulus hat in 
Band 42, Heft 2 dieser Zeitschrift S. 296—300 in sehr dankens- 
werter Weise meine Abhandlung »Neue Quellenstücke zur Theologie 
des Johann von Wesel (Heidelb. Sitzungsberichte 1926/27, 5. Abh.) 
ergänzt bzw. berichtigt. Meın Nachweis, dass der ausführlichste 
der uns überlieferten Berichte über den Ketzerprozess des Johann 
von Wesel wenigstens in seiner Einleitung und dem angehängten 
Schluss deutliche Spuren einer Humanistenhand, und zwar aus 
dem Kreise »Wimpfelingscher Richtung« aufweise (S. 52), und 
dass Wimpfeling der Gesinnung nach dem Verfasser dieser Zeilen 
schr nahegestanden haben müsse (S. 53), wird dahin berichtigt, 
dass Wimpfeling selber der Verfasser der von mir bezeichneten 
Sätze gewesen sein dürfte. Soweit halte ich die Ausführungen 
P’s für durchaus überzeugend. Sein älterer Aufsatz über die von 
mir verwertete Schrift »Concordia curatorum et fratrum mendi- 
cantium« eines angeblichen Wigandus Trebellius (in dieser Zeit- 
schrift N. F. XXVIII, 46—sı) war mir in der Tat entgangen, 


!) Vgl. H. Mayer, Die alten Freiburger Studentenbursen, 3. Beiheft zur 
Ztschr. d. Ges. f. Gesch.-, Altert.- u. Volkskunde von Freiburg, Frbg. 1926, 
S. 42ff. 

2) Vgl. K. F. Müller, Geschichte der Getreidehandelspolitik usw. der Stadt 
Freiburg, 2. Beiheft gen. Gesch., Frbg. 1926, 8.5. 

3) Vgl. H. Mayer a.a.O.S. ı9 über Beschwerden der Universität wegen 
der Fleischlieferungen; es sei sprichwörtlich, klagte der Senat, von schlechtem 
Fleisch zu sagen »Es gehört in Burs«. 

4) H. Mayer a.a.0O. S. ıgf. \gl. den Eintrag über Weinzoll von Sant 
katharinen auf S. ı desselben Steuerbuchs. 

5) Vgl. Probe seiner Handschrift bei J. Ficker — O. Winkelmann, Hand- 
schriftenproben II, S. 71. 

30* 


452 Miszellen 


ebenso wie die ihm zugrunde liegende Knodsche Entdeckung, 
dass Trebellius nur ein Pseudonym für Wimpfeling darstelle; 
ich hielt diesen Trebellius (ebenso wie P. selber noch in dem von 
mir S. 47 zitierten Aufsatz von 1898) für eine wirklich existierende 
Persönlichkeit, was auch mir jetzt widerlegt scheint. Es ist in der 
Tat sehr wahrscheinlich, dass Wimpfeling und nicht, wie ich vor- 
sichtig vermuten zu dürfen glaubte, sein Freund und Gesinnungs- 
genosse Konrad Hensel die sonderbaren Schlussbetrachtungen 
zu dem Prozessbericht A verfasst hat; dann werden auch die von 
mir näher bezeichneten Sätze der Einleitung von ihm stammen; 
und nichts spricht dagegen, dass Wimpfeling zusammen mit Hensel 
dem Prozess persönlich beigewohnt hat. 


Wenn ich trotz dieser Zustimmung noch einmal ın dieser Sache 
das Wort nehme, so geschieht es, weil P. meiner Meinung nach 
den Umfang des wirklich Nachweisbaren erheblich übertreibt. 
Ich halte es für unzulässig, nunmehr unbesehen den ganzen 
Prozessbericht in der Fassung A den Schriften Wimpfelings zuzu- 
rechnen. Mein ausführlicher und (wie ich versichern kann) sorgsam 
überlegter Nachweis, dass Kopf- und Schwanzstück dieses Berichtes 
aus stilistischen wie aus sachlichen Gründen von der eigentlichen 
Prozessrelation loszutrennen ist, scheint mir ın keiner Weise durch 
P. widerlegt; dazu wird nicht einmal der Versuch gemacht. Da 
ein Verfasser für das Ganze m. E. nicht ın Betracht konımen kann, 
dünkt mir nach wie vor das Wahrscheinlichste, dass ein streng 
sachlicher, von einem kanonistisch geschulten Augenzeugen (viel- 
leicht Notar?) verfasster Prozessbericht nachträglich von Wimpfeling 
durch kritische Zusätze erweitert und in dieser erweiterten Form 
verbreitet wurde; dass man aber schon in Humanistenkreisen 
die Wimpfelingschen Zusätze, oder doch wenigstens den Wimpfeling- 
schen Anhang, für entbehrlich hielt, zeigt die Schedelsche Ab- 
schrift (Fassung C). 

Hat man diese Zusätze einmal vom Übrigen losgelöst, so kommt 
auf die Frage, wer nun der Verfasser der eigentlichen Prozess- 
relation gewesen sein möge, so sehr viel nicht mehr an. Dass der 
Bericht selber »klar andeute«, dass er von einem Heidelberger 
verfasst sei, will mir jetzt so wenig wie früher einleuchten. 


Am einfachsten wäre es, an einen Beamten des Mainzer 
Oftizials zu denken (der natürlich auch über die Vorberatung 
mit den Heidelbergern am 5. Bescheid wusste). Aber dann macht 
der Satz Schwierigkeiten: »Ad quas quidem literas (Einladungs- 
schreiben des Erzbischofs an die Kölner und Heidelberger Uni- 
versität, das Ketzergericht zu beschicken) ego N.N. nomine 
Universitatis respondi«. Soll man auch ihn vom Übrigen loslösen 
und etwa Wimpfeling zuschreiben? Stilistisch wäre das m.E. sehr 
wohl möglich; der von Paulus S. 300 betonte Zusammenhang 
mit dem unmittelbar Folgenden ıst doch so lose, dass man recht 


Miszellen 453 


wohl den ganzen Satz streichen könnte, ohne dass die Lücke be- 
merkbar wäre. Aber darf man Wimpfeling, dem erbitterten Kritiker 
des Ketzergerichts, wirklich den schmeichlerisch-devoten Antwort- 
brief der Heidelberger Universität zutrauen, den Winkelmanns 
Urkundenbuch I, Nr. 132 wiedergibt? Das würde doch auf eine 
erstaunliche Unsicherheit seiner Überzeugungen schliessen lassen! 
Aber selbst wenn man das in Kauf nimmt (und bei einem Wimpfeling 
muss man wohl freilich schon ein starkes Stück Unklarheit in Kauf 
nehmen): darf man ihm auch die Unvorsichtigkeit zutrauen, dass 
er sich durch diesen Satz als Verfasser eines so ketzerfreundlich 
umgefärbten Prozessberichts freiwillig verriet? Denn wer das 
Heidelberger Antwortschreiben stilisiert hatte, wird doch damals 
ganz gewiss nicht verborgen geblieben sein. 

Das sind ernsthafte Bedenken; für absolut zwingend halte 
ich sie nicht. Es bleibt also immer die doppelte Möglichkeit: dass 
Wimpfeling selbst jenen Satz mit den andern Einleitungssätzen 
zum Prozessbericht hinzugefügt hat (unüberlegt und unvorsichtig 
genug): dann wäre ein Beauftragter des Mainzer Offizials als 
Verfasser der eigentlichen Prozessrelation denkbar; oder aber: 
dass der fragliche Satz vom Verfasser dieses Hauptberichtes 
stammt: dann müsste man schon an irgendeinen Kölner oder 
Heidelberger Magister denken. An Wimpfeling selber nicht — 
das scheint mir in aller Ungewissheit so gut wie gewiss. 

Damit darf ich meinerseits die Auseinandersetzung beenden. 
Ihre Tragweite reicht — das ist tröstlich — über das Literargeschicht- 
liche im engsten Sinne nicht hinaus. Die geistesgeschichtliche 
Situation, für die Wimpfelings und seiner Freunde Haltung typisch 
ist, bleibt unberührt von der Frage, ob der ganze Prozessbericht 
oder bloss seine erweiternde Überarbeitung von ihm stammt. 


Freiburg ı. Br. (Grerhard Ritter. 


Zeitschriftenschau 
zur Geschichte des Oberrheins') 


Bearbeitet von 


Friedrich Lautenschlager 


Ekkhart. Jahrbuch für das Badner Land. Im Auftrag 
des Landesvereins Badische Heimat hrsg. von Hermann Eris 
Busse. 10. Jahrg. 1929. Karlsruhe, G. Braun (1928). Der neue 
Jahresbote der Badischen Heimat enthält überwiegend belletristische 
Beiträge, die an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen sind. Auf 
die wenigen Arbeiten, die in den Gesichtskreis der oberrheinischen 
Geschichtswissenschaft oder ihrer Nebenfächer fallen, mag kurz 
hingewiesen werden: Eugen Fischer: Volk und Heimat. 
S. 16—ı8. Programmatischer Vortrag des Landesvorsitzenden beim 
Heimatabend der 3. Alemannischen Woche 1928 in Freiburg i. Br. — 
Otto Hoerth: Oberbadische Maler des ıg. Jahrhunderts. 
S. 21—41. . Winterhalter, Brenzinger, Dürr d.Ä., Uetz, Kirner, 
Lugo, Daur, Hoch u.a. — Fritz Zobeley: Musikverhält- 
nisse am fürstbischöflichen Speyerischen Hofe zu 
Bruchsal im ı8. Jahrhundert. S. 48—56. Geschichte der 
fürstbischöflichen Hofkapelle unter den Fürstbischöfen Damian 
Hugo von Schönborn, Franz Christoph von Hutten, August von 
Limburg-Styrum und Wilderich von Walderdorf. — Paul Sickel: 


Friedrich Hebbel in Heidelberg. S.60—62. — Max 
: Walter: Dreikönigsspiele in Odenwald und Bauland. 
S.63—68. — Desire Lutz: Die alemannische Mundart- 


dichtung im Elsass seit ıg18. S. 6971. — W. E. Oeftering: 
Literarischer Jahresbericht 1927/28. S. 106. — C. Kistner: 
Chronik der katholischen Kirche in Baden 1927/28. 
S. 109—ıı1. — Hindenlang: Chronik der evangelischen 
Landeskirche vom Jahr 1927. S. ı11—ı1z. 


Frisch auf! Mitteilungen des Odenwaldklubs. Orts- 
gruppe Mannheim-Ludwigshafen E.V. 8. Jahrg. 1928, Nr. 8. 
Jakob Bernhard: Der Burgbrunnen auf dem Dilsberg. 


1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit- 
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden 
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte 
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. 


Zeitschriftenschau 455 


S. 104— 106. Der verdiente Verfasser des Büchleins »Die Bergfeste 
Dilsberg« unterrichtet über Anlage und Bauart des einzigartigen 
Dilsberger Burgbrunnens und seine mit ihm verbundenen unter- 
irdischen Gänge, deren Freilegung in Angriff genommen worden 
ist, und weist, besonders auch dazu berufen durch seine Kennt- 
nis der Brunnenakten, auf die Fragen hin, die in bezug auf die 
Verwendung der Laufgräben noch zu lösen sind. 


Badische Fundberichte. Heft ı1. Juli 1928. W. Deecke: 
Jahresbericht 1927. S. 321—348. Bericht über die ausgedehnte 
ur- und frühgeschichtliche Forschung und ihre Ergebnisse in Baden 
im vergangenen Jahr. — Ernst Wahle: Zur Kenntnis der 
spätmerowingischen Reihengräberfelder. S. 349351. Die 
Erklärung dafür, dass die späte Merowingerzeit auf besonderen 
Friedhöfen bestattet, in denen sich nur noch ganz wenige Beigaben 
finden, wie auch in dem jüngst vom Verfasser behandelten Fried- 
hof im Gewann »unterm Eichelweg« bei Wiesloch, in der Richtung 
suchen zu dürfen, dass die Kirche die Sorge für das Heil der Toten 
übernahm, keine Beigaben mehr benötigte und die Bestattung 
bei den Kirchen forderte, scheint auch durch die Lage der Reihen- 
gräberfelder und der Kirchen in Dürrmenz-Mühlacker in den 
Forschungen Knöllers (Unser Dürrmenz-Mühlacker, 1928) bestätigt 
zu werden. — Georg Kraft: Vorgeschichtliche Siedlungen 
im Breisgau. $. 352—372. Ausführliche Darstellung der Gra- 
bungs- und Forschungsergebnisse des Verfassers, angestellt an 
einer grossen Anzahl neuer Siedlungsstellen. Es sind fast alle 
Zeiten und Gruppen vertreten, es fehlt nur die Schnurkeramik 
und die reine Bronzezeit, so dass von einer strengen Kontinuität 
der Besiedlung nicht gesprochen werden kann. Breisgau und 
Markgräfler Land bilden zusammen mit dem Elsass eine grössere, 
in sich geschlossene Siedlungseinheit. 


Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29, Nr.6. Max 
Arnım: Johann Friedrich von Uffenbachs Reise durch 
die Pfalz 1731. Sp. 123—142. Mit ausführlichen Erläuterungen 
von Friedrich Walter verschener Abdruck des in der Göttinger 
Universitätsbibliothek ruhenden handschriftlichen Tagebuchs des 
Frankfurter Baumeisters und Bibliophilen Uffenbach (1687—1769) 
über seine Reise durch die Pfalz im September 1731, eine nicht zu 
verachtende Fundgrube für die Kultur- und Kunstgeschichte 
der Pfalz, insbesondere Mannheims und Schwetzingens. — Rleine 
Beiträge. Sp. 142— 143: Grundrissbücher der Stadt Mann- 
heim. Aus der Staatsbibliothek München und dem Städtischen 
Archiv in Mannheim. —- 

Nr.7/8. Hugo Drös: Das Adelsdiplom des Ober- 
baudirektors Alessandro Galli da Bibiena. Sp. 145—148. 
Mitteilung des Originaldiploms der Standeserhebung durch Kurfürst 


4 56 Zeitschriftenschau 


Karl Philipp von der Pfalz, dat. 30. Oktober 1740, aus dem Besitz 
des Mannheimer Altertumsvereins. — Max Arnim: ]J. F.v. Uffen- 
bachs Reise durch die Pfalz 1731. Sp. 148— 164. Fortsetzung 
des oben genannten Abdrucks. — Kleine Beiträge. Sp. 164— 166: 
Fröhlich Pfalz, Gott erhalt’s; K.Kleeberger: Kur- 
pfälzische Bauten in Mussbach (Nachtrag); Erna Reidel: 
Die kurpfälzische Kabinettsmalerin Katharina Treu als 
Mitglied der Düsseldorfer Akademie. — 

Nr.9. Zwei Briefe Colinis an Voltaire, mitgeteilt 
von Friedrich Walter. Sp. ı170—ı72. Abdruck zweier Briefe 
Cosmo Alessandro Colinis (1727—ı806), des auf Empfehlungen 
Voltaires von Kurfürst Karl Theodor in Mannheim angestellten 
kurfürstlichen Geheimsekretärs, Hofhistoriographen, Mitglieds der 
Akademie der Wissenschaften und Direktors des Naturalien- 
kabinetts. — Albert Becker: Georg Christian Crollius 
und die Zweibrücker Klassikerausgaben. (Editiones 
Bipontinae). 1728—1778—ı1928. Eine Jahrhundert-Erinne- 
rung. Sp. 172—ı8g. Der Verfasser beleuchtet die wissenschaft- 
liche Bedeutung des Rektors des zweibrückischen Gymnasiums, 
des pfalzzweibrückischen Bibliothekars, Hofrats und Hofgeschichts- 
schreibers, des Mitglieds der Akademien zu Mannheim und München, 
zu Göttingen und Duisburg, und verbreitet sich über das in erster 
Linie von ihm getragene Unternehmen der Editiones Bipontinae. 
Es galt, dem neubelebten antiken Geist mit neuen Klassikerausgaben 
bequemen, eleganten Formats und von gefälligem Äussern ent- 
gegenzukommen, die bisher teueren Ausgaben durch wohlfeilere 
zu ersetzen, in erster Linie aber durch gut durchgearbeitete Aus- 
gaben zu dienen. — Kleine Beiträge. Sp. 189—ı91ı: Eine Grab- 
schrift aus Walldorf; Das Wappen an der Kanzel der 
katholischen Pfarrkirche in Mannheim; Zur Geschichte 
des französischen Schauspiels in Mannheim. 


Badische Heimat. Jahrg. ı5. Jahresheft 1928. Das dies- 
Jährige Jahresheft ist der Landeshauptstadt Karlsruhe und ihrer 
Umgebung gewidmet. Ausgehend von der Bedeutung der im Mittel- 
punkt der oberrheinischen Lande liegenden Stadt, die in wenigen 
Menschenaltern von der Schöpfung fürstlicher Willkür zum natur- 
gemässen Kern einer bedeutsamen historischen Landschaft ge- 
worden ist, gibt Franz Schnabel in seinem Aufsatz: Die Ober- 
rheinischen Lande, eine geschichtliche Einführung, 
S.1—ı8, eine Zusammenfassung der geschichtlichen Entwick- 
lung unter besonderer Berücksichtigung der Wechselwirkung 
zwischen Staat und Boden. — Michael Walter handelt über 
Landschaft und Sıedlungsbild der Rheinebene zwischen 
Murg und Pfinz ım Wechsel geschichtlicher Zeiten, 
S. 21—33. — Otto Homburger gibt uns eine Skizze über die 


Zeitschriftenschau 457 


Römische Kultur in der Karlsruher Landschaft, S. 34 
bis 43, auf Grund der umfangreichen älteren Forschungen und 
der Ergebnisse der Funde in den letzten Jahren. — Edgar Frhr. 
v. Rotberg: »Karls Ruhe«, S. 44—52, verbreitet sich über die 
Gründung und den Gründer der Stadt Karlsruhe; Hans Detlev 
Rösiger, S. 53—60, über den Bau und die Anlage des Resi- 
denzschlosses. — Karl Widmer: Karlsruher Kunstleben 
unter Grossherzog Friedrich I., S.63—71. Knappe Übersicht 
über die bedeutendste Epoche des künstlerischen Schaffens unter der 
grosszügigen Förderung Friedrichs I. — Arthur Valdenaire: 
Die Baukunst Karlsruhesin zwei Jahrhunderten. S. 72—86. 
Friedrich von Kesslau, Wilhelm Jeremias Müller, die Vertreter 
des Karlsruher Barockstils, Friedrich Weinbrenner, der Meister 
streng klassischer Ideale, Heinrich Hübsch, der Nachbildner alt- 
christlicher Baukunst und italienischer Renaissance, der Gotiker 
Friedrich Eisenlohr, Joseph Berckmüller, der Schöpfer des Fried- 
richsplatzes, Josef Durm, der Hauptvertreter der Neurenaissance, 
stellen mit ihren Bauten die Etappen dar, auf denen die Stadt bis 
zu den modernen Bauten der letzten Jahrzehnte weitergeschritten 
ist. — In einem weiteren Aufsatze widmet Arthur Valdenaire: 
Weinbrenner und Tulla, S. 89—98, dem grössten badischen 
Baumeister zu Beginn des ıg. Jahrhunderts und dem bedeutendsten 
Ingenieur seiner Zeit, eine besondere Studie. — Franz Heidel- 
berger: Karlsruher Strassennamen. S. 101— 104. — August 
Friedrich Raif: Das Karlsruher Gesellschaftsleben zur 
Zeit J. P. Hebels. S. 105—ıı2. Interessantes Kulturbild aus dem 
ersten Viertel des ıg. Jahrhunderts, zugleich ein Beitrag zur Lebens- 


geschichte des alemannischen Dichters. — Wilhelm Zentner: 
Das Scheffelmuseum in Karlsruhe. S. ırs—ı21. — Josef 
August Beringer: Das Hans Thoma-Archiv in Karlsruhe. 
S. 122—129. — Hermann Schneider: Stadterweiterungs- 


probleme und Heimatschutz in Karlsruhe. S. 130—139. 
Karlsruhe die Stadt der Rheinebene. — Otto Fehringer: Von 
der Vogelwelt der Karlsruher Landschaft. S. 190—ı45. — 
Emil Pfeiff: Der Charakter des Karlsruher Rheinhafens. 
S. 146—ı54. Seine Entwicklung und volkswirtschaftliche Be- 
deutung. — Emil Heidelberger: Aus der Geschichte der 
Dampfschiffahrt auf dem Oberrhein. S. ı57—ı59. — Die 
Entwicklung der Industrie in Karlsruhe und Um- 
gebung. Bearb. vom Badischen Statistischen Landesamt. S. 160 
bis 164. — Franz Schnabel: Die Technische Hochschule 
(in Karlsruhe). S. 165—ı7t1. Kurzer Überblick über die Geschichte 
der Gründung und Organisation, der Professoren und des Lehr- 
betriebes und der Lehrinstitute der badischen technischen Hoch- 
schule und knapper Hinweis auf ihre Bedeutung für die Entwick- 
lung von Technik und Industrie des badischen und oberrheinischen 
Landes. — Max Walter: Die volkskundliche Abteilung 


458 Zeitschriftenschau 


des Badischen Landesmuseums. S. 173—ı82. Durch Wäalters 
Beitrag wird erfreulicherweise diese Neuschöpfung des Direktors 
des Landesmuseums, Hans Rott, weiteren volkskundlich inter- 
essierten Kreisen bekannt als eine Anschauungsstätte für die Volks- 
kunst der Landschaften zwischen Bodensee und Main. — Lilli 
Fischel: Die Badische Kunsthalle. S.ı83—ı89. Kurzer 
Überblick über die Geschichte der staatlichen Gemäldegalerie 
des Landes Baden, dessen besondere Bedeutung in ihrer Doppel- 
aufgabe liegt, namhafte deutsche Galerie und zugleich führende 
Sammlung in der engeren badischen Heimat zu sein. — Karl 
Preisendanz: Aus den Annalen der Landesbibliothek. 
S. ı9gı—200. Überblick über die Geschichte, die Organisation 
und die Bedeutung dieses Instituts für das geistige Leben der 
Landeshauptstadt und des badischen Landes. — Hermann Baier: 
Das Badische Generallandesarchiv. S. 203—207. Eintüh- 
rung in das Wesen, in die Bestände und die Aufgaben des für die 
Geschichtsforschung Badens und des ganzen Oberrheins wichtigsten 
und in der Gelehrtenwelt besonders geschätzten Instituts. — 
W.E.Oeftering: Carl Friedrich Drollinger. S. 208—212. 
Behandelt unter Anfügung eines kurzen Lebensabrisses die lite- 
rarische Bedeutung des 1688 in Durlach geborenen, 1742 in Basel 
verstorbenen, badischen Archivars, Bibliothekars, Gelehrten, Kunst- 
freundes und Dichters. — Adolf Wolfhard: Die Universität 
zu Durlach. S.213—21ı8. Dem Verfasser scheint entgangen 
zu sein, dass Rudolf Sıllib bereits im 33. Bande der Neuen Folge 
dieser Zeitschrift auf Grund von Akten über den Plan der Errichtung 
einer Universität in Durlach im Jahr 1779 gehandelt hat. — 

Augustin Kast: Zur Geschichte der Ettlinger Schloss- 
kapelle. Auf Grund der Akten des Landesarchives in Karlsruhe. 
S. 219— 231. Baugeschichte der von Franziska Sibylla Augusta 
in Auftrag gegebenen, von Kosmas Damian Asam ausgemalten 
Schlosskapelle in Ettlingen, dem Witwensitze der Markgräfin. — 
Karl Springer: Ettlinger Wasserzeichen. Ein Beitrag 
zur Geschichte der Papiermacherei. S. 232—239. — Otto 
Brandel: Das Ettlinger Heimatmuseum. S$. 240—245. — 
Arthur Hauer: Volkskundliche Streife durch die Hardt. 
S. 246— 259. — Bernhard Weiss: Kleineundkleinste Kunst- 
denkmäler ın der Karlsruher Landschaft. S. 260—266. — 
Rudolf Proschky: Das Badische Denkmälerarchiv und 
sein Schöpfer Wilhelm Kratt. S. 267—278. Würdigung 
des Karlsruher Hofphotographen und seiner Verdienste um 
Badens Kunst und Wissenschaft durch seine umfangreiche und 
mustergültige Sammlung von Aufnahmen alter Bauwerke und 
Kunstdenkmäler. — Das vom Verlag G. Braun ın Karlsruhe 
vornehm und mit vielem Bilderschmuck ausgestattete Jahres- 
heft Karlsruhe der Badischen Heimat reiht sich seinen Vor- 
gängern würdig an. 


Zeitschriftenschau 459 


Mein Heimatland. Jahrg. ı5, 1928. Heft 5/6. Hermann 
Levinger: Die Ausgestaltung und Pflege der Friedhöfe. 
S. 129-130. — Carl Kabis: Zizenhauser Terrakotten, 
eine fast vergessene badische Volkskunst. S. 131—133. — 
Konrad Guenther: Das Schluchseewerk. Gutachten. 
S. 134— 142. Als Vertreter des Heimatschutzes weist der Verfasser 
auf die Gefahren dieses industriellen Werkes für die Wahrung der 
landschaftlichen Schönheit warnend hin. — Josef Hässler: Kunst- 
schätze und historische Denkwürdigkeiten in Grafen- 
hausen im Schwarzwald. S. 143—144. Kirche, Pfarrhaus, 
Majolikaöfen von 1770 u.a.m. — Reinhold Flamm: Vom 
Hornberger Schiessen. S. 145—146. — Willy Andreas: 
Der Arme Konrad in Bühl (ı514). S. 147—149. Knappe 
Skizze des Bauernaufstandes am Vorabend der Reformation auf 
Grund des neuen Werkes von Rosenkranz: Der Bundschuh, die 
Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren 
1493—1517. — Herbert Fritz: Die Baugeschichte der 
alten Brücke über den Neckar in Heidelberg. S. ı50 bis 
163. Handelt quellenmässig über die Baugeschichte der Brücken 
vor 1565, der Brücke von 1565— 1689, derjenigen von 1707—1784, 
der Karl Theodor-Brücke von 1788 und den Bauarbeiten von 
1927.— Ludwig Schmieder: Die Wandgemälde der Kirche 
in Binau a. N. S. 165—ı70. Freilegung von Wandgemälden 
eines spätgotischen Künstlers. — Gottlieb Graef: Kleinstadt- 
handwerk. S. 170—ı73. — Hermann Eris Busse: Volks- 
kunde, Heimatgeschichte, Heimatkunde. S. 174—183. 
Überblick über das Heimatschrifttum des letzten Jahres. — Paul 
Strack: Praktische Familienforschung. Il. S. 187—ı90o. — 
Badische Familienforschung. $. 191— 192. 


Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim. 1927. 
Friedrich Emlein: Ueber die Wertheimer Mainfähre. 
S. ı—6. — Eduard Rudolph: Zur Geschichte des Feuer- 
lösch- und Feuerversicherungswesens in der Grafschaft 
Wertheim (Schluss). S. 7—ı5. — Fl. Haug: Die Bilder des 
Kurfürsten Friedrich I., des Siegreichen, von der Pfalz, 
des Ahnherrn des fürstlichen Hauses Löwenstein. S. 16 
bis 21. Zusammenstellung aller heute bekannten Bilder des Kur- 
fürsten und Bekanntgabe der bis jetzt feststehenden Daten über 
ihre Entstehung und ihre Schicksale. — Gottlob Friedrich 
Wilhelm Eduard John f. S.22—26. Lebensabriss des am 
28.10. 1927 verstorbenen Wertheimer Gymnasialprofessors. — 
Leonhard Karl: Achtzig Jahre Wertheimer Turnverein. 
S. 27—29. —K.Seldner: Wanderjahre eines Wertheimer 
Färbergesellen. S. 30—33. — B.Schuemacher und Emil 
Hoffmeister: Der Einfluss des Gymnasialdırektors 


460 Zeitschriftenschau 


Behaghel auf das gesellige und musikalische Leben ın 
Wertheim. S. 34—40.— Anna Blos: Wilhelm Blos. S. 4145. 
Lebenslauf und Würdigung des aus Wertheim gebürtigen sozialısti- 
schen Schriftstellers, Politikers und ersten württembergischen 
Staatspräsidenten. — Otto Langguth: Johannes Frisch- 
muthius. S. 46—so. Lebensabriss des 1619 in Wertheim geborenen 
späteren Jenenser Professors der orientalischen Sprachen ]. Frisch- 
muth. 


Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken- 
land. Jahrg. 3, 1928, Nr. 10—ı2. Karl Schumacher: Buchens 
Umgebung in vorrömischer Zeit. Nr. ı0. Wissenschaftliche 
Ergänzung der Darstellung ın E. Baaders Land und Leute des 
Amtsbezirks Buchen. — Karl Christ: Geschichtliche Gänge 
ım Odenwald. Nr. ı0o. Ueber Buchen und das Bauland. — 
Max Walter: Die alte Kirche in Rippberg. Nr. ıı1. — 
R. Krebs: Das Kloster Amorbach bei der Kaiserkrönung 
Leopolds II. Nr. ı2. Gewissenhafter Bericht des Pater archi- 
varius Ildephons Schad. — B.: Freiburger Domkapellmeister 
aus Walldürn. Nr. ı2. Das Amt des Freiburger Domkapell- 
meisters ist seit 1869 ununterbrochen bei den Nachkommen des 
Walldürner Nagelschmieds Alois Schweitzer. 


Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4, 1028. 
Heft 3. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv 
Luzern (Gatterer-Apparat). S.65—7ı. Fortsetzung. 1335 bis 
1375. — Tavernier: Die series pastorum der reformierten 
Gemeinde Neustadt a.H. ı578—1620. S. 72—80. Aus dem 
»Protocoll des Consistorii der Kirchendiener und Eltesten zur 
Newstatt. Anno 1578—1621«. Es werden besonders behandelt: 
Daniel Tossanus, der spätere Heidelberger Hofprediger und Profes- 
sor, Balthasar Copius, Aron Restitutus Junior, Gregor Perlicius, 
Johann Mylıus, Joh. Rottengatter, Johann Doppelius, Conrad 
Mylius, Christoph Beck, Simon Probst, Abdias Widmar, Georg 
Hanfeld, Joh. Eckardt, Emanuel Mylius, Joh. Althusius, Matthäus 
Utech, Andreas Gribius, Georg Theodor Brettel. — Albert Zink: 
Die Generalkonvente zu Zweibrücken unter Herzog 
Gustav Samuel Leopold (1718—ı731). S. 8ı—91. — Vom 
Schreibtisch des Pfälzer Pfarrers. Um Johann Georg 
Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker. S.g91—94. 
Briefe von Fr. Böhmer, Riehl und K.W. Nietzsch. Ergänzung 
zu A. Becker, Hundert Jahre Pfälzer Geschichtsforschung, Speyer 
1927. 


Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde. Jahrg. 
1928, Heft 5’6. Die naturkundlichen Arbeiten finden hier keine 
Erwähnung. — Albert Becker: Woher kam der hl. Pır- 


Zeitschriftenschau 461 


minius? S.133. Kurze Mitteilung über die neuen Forschungs- 
ergebnisse, nach denen die Heimat des grossen fränkischen Mis- 
sionars Süddeutschlands, des Gründers der Abtei Hornbach, Spanien 
oder Südfrankreich, jedenfalls das Gebiet des Westgotischen Rechtes 
ist. — D. Häberle: Geheimer Bergrat Prof. Dr. August 
Leppla (1859—ı1924). S. 136—140. — A.Gruber: Domherr 
B. A. Würschmitt, ein Pfälzer Naturforscher. S. 141— 133. 
— Derselbe: Zu Tullas ıoojährigem Todestag (geb. am 
20. März ı770 zu Karlsruhe, gest. am 27. März 1828 zu 
Paris) und zum ıoojährigen Jubiläum der Rheinkor- 


rektion. 8.144. — Friedrich Sprater: Die Wiederer- 
öffnung der Sammlungen des Dürkheimer Altertums- 
vereins. 5. 145—146. — Derselbe: Ein römisches Glas- 


medaillon von Rheingönheim. S. 147.— Edmund Hausen: 
Pfälzer Kunst von Kurfürst Carl Theodor bis zur 
Gegenwart. S.ı50—ı5ı1. Ausstellung im Münchener Kunst- 
verein. — 


Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 
N.F. Jahrg. 34. 1928. Heft ı/2. Karl Weller: Die Stelle der 
Germania des Tacitus über die Decumates agri. S. 34 
bis 36. Aus der Feststellung, dass der Satz der Germania mit den 
Decumates agri erst einer nachträglichen Einschaltung des Tacitus 
seine Stelle verdankt, wird die Geltung des später nicht mehr 
vorkommenden Namens noch für die Zeit des Aufenthaltes Trajans 
am Rhein im Jahre 98 erschlossen. 


Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Jahrg. ı. 
Heft 1. 1928. Die neugegründete Kommission für bayerische 
L.andesgeschichte legt hiermit das erste Heft ihrer ın Verbindung 
mit der Gesellschaft für fränkische Landesgeschichte unter der 
Schriftleitung Georg Leidingers herausgegebenen neuen Zeit- 
schrift vor. Es enthält die Verordnung über die Einrichtung der 
Kommission, das Verzeichnis ihrer ordentlichen Mitglieder, ıhre 
Geschäftsordnung und den Bericht über die erste (Gresamtsitzung 
am 22. Oktober 1927. Die Zeitschrift wird regelmässig über die 
Geschichtsvereine und Museen Bayerns, also auch über die der 
bayerischen Pfalz, berichten; ebenso wird auch die von Wilhelm 
Krag bearbeitete jährliche Bibliographie zur bayerischen Geschichte, 
in diesem Heft die »Literarische Jahresrundschau 19276, 
(S. 143— 224), von den Forschern der oberrheinischen Geschichte 
für die Pfalz, die ehemals würzburgischen und die Bodenseegebicte 
mit Dank herangezogen werden. Besonders hingewiesen muss wer- 
den auf den Aufsatz von Frizt Knapp: Frankens Bedeutung 
in der künstlerischen Kultur, S. 55—65, und den Bericht von 
Hermann Schreibmüller über den geplanten Pfälzischen 
Heimatatlas, mit einem Nachtrag von Hans Zeiss, S. 8195. 


462 Zeitschriftenschau 


Archiv für elsässische Kirchengeschichte. Jahrg. 3. 
1928. Medard Barth: Elsässische Kalendare des ıı. 
und ı2. Jahrhunderts. S. ı—2ı. In Anwendung des Grund- 
satzes, die Entwicklung der kirchlichen Liturgie und des Heiligen- 
kults durch die zusammenfassende Untersuchung einzelner Gruppen 
von Kalendarien nach Diözesen zu erforschen, behandelt die Arbeit 
fünf ältere elsässische Kalendare, von denen drei hier zum erstenmal 
im Druck erscheinen. Es werden untersucht: das Kalendar der 
Strassburger Domkirche aus dem ersten Drittel des ıı. Jahrhunderts, 
las Kalendar der Abtei Honau aus dem ı1. Jahrhundert, das Kalen- 
dar der Strassburger Domkirche nach der Handschrift der Wolfen- 
büttler Landesbibliothek aus der zweiten Hälfte des ıı. Jahrhunderts, 
das Kalendar der Abtei Münster aus der Mitte des ı2. Jahrhunderts 
und das um ı175 geschriebene Kalendar der Strassburger Dom- 
kirche. — Nikolaus Paulus: Der Kartäuser Nikolaus 
Kempf von Strassburg und seine Schrift über die 
rechte Art und Weise zu studieren. S. 22—46. Der Ver- 
fasser unterrichtet zuerst über die Lebensschicksale und das aner- 
kannte Wirken des in Strassburg 1397 geborenen Gelehrten, der 
sehr früh das Amt des Wiener Theologieprofessors mit dem Kloster 
vertauschte und nach einem langen der Wissenschaft und den 
Aufgaben der Kartäuser gewidmeten Leben in Gaming ıoojährig 
starb. Es folgt eine Aufzählung seiner Schriften, die meistens 
Aszetik und Mystik zum Gegenstand haben, und die Analysierung 
seiner historisch wie theologisch gleich wichtigen Schrift über die 
\ethode des Studiums. In einem Anhang wird Kempf als Verfasser 
des Büchleins von der Liebe Gottes in Anspruch genommen. — 
L. Pfleger: Der Franziskaner Johannes Pauli und seine 
Ausgaben Geilerscher Predigten. S.47—96. Das Urteil 
über den letzten grossen geistlichen Volksredner und Reformprediger 
des ausgehenden Mittelalters, Geiler von Kaysersberg, und über 
seine homiletische und rhetorische Eigenart ist abhängig von der 
Frage nach der Echtheit der zahlreich überlieferten Texte. Vor 
allem die Ausgaben des Franziskanermönchs Johannes Pauli, des 
bekannten Verfassers des Volksbuches »Schimpf und Ernst«, die 
eine Fundgrube für die Kultur- und Sittengeschichte darstellen, 
sind von einzelnen Forschern der neueren Zeit als im höchsten Grade 
verdächtig angesehen worden. Da die besten Geiler-Forscher, Da- 
cheux und Charles Schmidt, dem Problem der Echtheit dieser 
Texte nur nebensächliches Interesse zugewandt haben, unterzieht 
der Verfasser die Geiler-Editionen Paulis und die Verdächtigungen 
desselben durch Peter Wickram, den Neffen und Erben Geilers, 
einer gründlichen textkritischen Betrachtung, um zum Schlusse 
zu kommen, dass wir ın den Texten Paulis den echten Geiler wieder- 
finden. — Thomas Murners »Purgatio vulgaris« Nach der 
Originalhandschrift erstmalig herausgegeben von Joseph 
Lefftz. S. 9,—ı14. Veröffentlichung der Originalhandschrift 


Zeitschriftenschau 463 


der Purgatio vulgarıs aus dem Strassburger Stadtarchiv, in der 
sich der von Katholiken und Protestanten viel gescholtene Moral- 
satiriker und Luther-Bekämpfer gegen die Angriffe auf seine an- 
gebliche Überzeugungslosigkeit usw. wehrt. Der Herausgeber 
sucht einleitend dem unerschrockenen Glaubensmute, der un- 
erbittlichen Wahrhaftigkeit und der Kirchentreue des bis heute von 
Freunden und Gegnern der katholischen Kirche angefeindeten 
Kämpfers gerecht zu werden. — Joseph Schmidlin: Der Visi- 
tationsstreit der Bischöfe von Basel mit der öster- 
reichischen Regierung um das Ober-Elsass vor dem 
Dreissigjährigen Krieg. S. ııs—ı58. Darstellung des Kampfes 
des Basler Bischofs Jakob Christoph Blarer von Wartensee (1575 
bis 1608) gegen die staatskirchlichen Bestrebungen der vorder- 
österreichischen Regierung in Ensisheim, die die Bischöfe von 
Basel mit allen Mitteln verhinderte, den Boden des Ober-Elsasses 
selbst oder durch Vertreter aufzusuchen und diesen Teil der Diözese 
zu visitieren, Darstellung der Gravamina gegen die oberelsässischen 
Behörden und der endlich zum Ziele führenden Verhandlungen 
und Konkordate unter Bischof Wilhelm Rinck von Baldenstein. — 
Joseph Brauner: Zur Frühgeschichte der Wallfahrt 
nach Marienthal. S.ı59—186. — P.Archangelus von 
Altdorf: Der Kapuzinertheologe P. Gervasius von Brei- 
sach (1648— 1717). S. 187—200. Zu den Kapuzinern des 17. und 
18. Jahrhunderts, die als Fachschriftsteller die theologische Wissen- 
schaft in grösseren Werken für den Schulgebrauch systematisch 
zur Darstellung brachten, gehört auch der 1648 in Breisach geborene 
Kapuziner Johann Martin Brunck, dessen Lebensgang der Verfasser 
uns schildert. (1671 Novize in Zug, Frater in Stans und Frauenfeld, 
1675—1679 Studium in Freiburg ın der Schweiz, 1679—1690 
Lehrer der Philosophie und Theologie in Freiburg und Solothurn, 
1690 Guardian in Solothurn, 1694—ı1697 in seiner Vaterstadt 
Breisach, 1698— 1700 in Schlettstadt, 1700—ı715 Leiter der schwei- 
zerischen Ordensprovinz, f 1717 im Kloster Luzern). Anschliessend 
erfolgt die wissenschaftliche Würdigung seiner philosophisch- 
theologischen Handbücher. —Sacerdos Friedrich: Die Propstei 
Oelenberg als Ertragsgut der Universität Freiburg 
im Breisgau 1774—1796. S. 201—254. Durch den Übergang 
des Jesuitenkollegs an die Universität Freiburg nach der Auf- 
hebung der Gesellschaft Jesu gingen — nicht ohne einige Verzöge- 
rungen seitens der vorderösterreichischen Landesregierung — die 
Stiftungsgüter der elsässischen Propstei Oelenberg in den Besitz 
der Universität über, deren Verwaltung und wirtschaftliche Aus- 
beutung auf Grund der Akten des Universitätsarchivs Freiburg 
und des Bezirksarchivs Colmar geschildert wird. In der franzö- 
sischen Revolution wurden die »Besitzungen als Nationalgut ein- 
gezogen und veräussert; die Entschädigungsforderungen der 
Universität auf dem Rastatter Kongress hatten keinerlei Erfolg. — 


464 Zeitschriftenschau 


Emil Clemens Scherer: Frankreich und der elsässische 
Klerus im ı8. Jahrhundert. S. 254—300. Die Wechselhezie- 
hungen zwischen Staat und Kirche werden dargestellt an der Politik 
Frankreichs gegenüber dem elsässischen Klerus, in erster Linie dem 
Regularklerus, indem dessen Stellung zu den geistlichen Körper- 
schaften im Elsass nach 1648 und ihre gesetzliche Grundlage 
eingehend untersucht, statistische Aufnahmen über die Nationalität 
des elsässischen Stifts- und Ordensklerus im Jahre 1721 gegeben, 
die Massnahmen gegen den Weltklerus und das Verbot der Visi- 
tation durch ausländische Provinziale, die Abtrennung des elsäs- 
sischen Regularklerus von seinen alten Provinzen geschildert und 
in ihrer Bedeutung gewürdigt werden. Der von der französischen 
Regierung gewünschte Erfolg all der Massnahmen, die die Revo- 
lution in der gleichen Richtung weiterführte und vollendete, war 
in vorderster Linie das Ausschalten jeglichen deutschen Einflusses 
auf die inner- und ausserpolitiische Führung der französischen 
Politik durch die Geistlichkeit. — Medard Barth: Aus Berich- 
ten römischer Agenten des Bistums Strassburg (1754 
bis 1775). S. 300— 310. Mitteilung von Agentenberichten über 
päpstliche Ablassverleihungen, Bullen, Indulten und Reskripten ın 
Regestenform als Beiträge zur allgemeinen und der elsässischen Kir- 
chengeschichte im besonderen. — L. Pfleger: Bischof Andreas 
Räss und Friedrich von Hurter. S. 310—322. Mitteilung 
einiger Briefe des Konvertiten und Historikers an den Strassburger 
Domherrn und Bischof aus des letzteren Nachlass, die Einblick 
geben in die kirchenpolitischen Kämpfe der Schweiz und Badens 
in den dreissiger und vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. 
— Lucien Hell: Die Restaurationsarbeiten an der St. 
Georgskirche in Schlettstadt 1922— 1924. 9. 323—340. — 
L. Pfleger: Der Veit Wagner-Altar in der Alt-St. Peters- 
kirche zu Strassburg. S. 341—346. — Joseph Herber: 
Zwei unbekannte Holzskulpturen des Münsterbild- 
hauers Jean-Etienne Malade. S. 347—350. Es lässt sich nicht 
nachweisen, wo die beiden bis 1895 in der St. Stephanskirche 
aufgestellten, jetzt auf dem Speicher des Gymnasiums in Strassburg 
wiederentdeckten schlanken Engelsfiguren, die betend vor dem 
Allerheiligsten niederfallen, ursprünglich gestanden haben. Der 
Münsterbildhauer Jean-Etienne Malade (1738—ı81ı8) ist ihr 
Schöpfer. — Franz Stoehr: Die Ekklesiagruppe am Strass- 
burger Münster. Ihre Beziehungen zum Engelspfeiler 
und zur Dormitio. S. 357—376. Nach Abschluss seiner ästhe- 
tisch-kritischen Untersuchungen über die Identität der Autorschaft 
für Engelspfeiler und Dormitio ın den ersten beiden Jahrgängen 
des Archivs für elsässische Kirchengeschichte wendet Stoehr seine 
Forschungsmethode der analytischen Untersuchung der Kompo- 
sitionseigentümlichkeiten auch auf die Ekklesiagruppe an, um 
auch diese dem gleichen Meister zuzuschreiben. — Kleine Beiträ- 


Zeitschriftenschau 465 


ge: L. Pfleger: Wo stand die Münsterkanzel vor Geiler 
von Kaysersberg? S.376—378. — Derselbe: Analecta 
liturgica Argentinensia. S. 378—380. — M.Barth: Eın 
Anniversarienbuch des Klosters Unterlinden zu Colmar 
1668. S. 330—384. — P. Archangelus von Altdorf: Elsäs- 
sische Kapuzinermissionare im ı17.und ı8. Jahrhundert. 
S. 384—385. — M.Barth: Ein Männer- und Frauenmess- 
bund zu Strassburg im ı8. Jahrhundert. S. 385—388. — 
L. Pfleger: Görres und die elsässische Kirchengeschichte. 
S. 388—392. — Nekrologe. S. 392—402. Nachrufe auf Prof. 
Dr. Joseph Zumbiehl, Pfarrer Alfons Thuet, Seminaroberlehrer 
Leonhard Wagenmann, Domkapitular Prof. Dr. Leo Ehrhard, 
Dr. Georg Laucher, Directeur des Cultes, Dombaumeister Clemens 
Dauchy, Landtagsabgeordneten Xaver Martz, Domkapitular 
Nicolas Delsor. 


Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. 
Heft 64/65, 1928. Leo M. Kern: Die Ida von Toggenburg- 
Legende. S.ı—ı36. Auf Grund einer eingehenden quellen- 
kritischen Analyse der Lirer Chronik, der Ida-Legende des Kodex 
603 der Stiftsbibliothek St. Gallen und des Mscr. I der Leopold- 
Sophien-Bibliothek in Überlingen, und der verschiedenen Redak- 
tionen Albrechts von Bonstetten rekonstruiert der Verfasser die Ur- 
legende und scheidet in einem zweiten Teil seiner ArbeitWahrheit und 
Dichtung in ihr durch scharfsinniges Herausschälen des geschicht- 
lichen Kerns. — F. Schaltegger: Herkunft des Thurgauer 
Wappens. S.137—ı45. Der Verfasser führt den Nachweis, 
dass das Thurgauische Kantonswappen zurückgeht auf das alte 
habsburgisch-kiburgische Grafenwappen mit den zwei schreiten- 
den goldenen Löwen in rotem, durch goldenen Schrägbalken 
geteiltem Felde. — Karl Keller-Tarnuzzer: Quellen zur 
Urgeschichte des Thurgaus. 3. Fortsetzung. S. 146—ı50. — 
G. Büeler: Thurgauer Chronik 1926 und 1927. S. 151— 168.— 
Th.Greyerz: Thurgauische Literatur 1926 und 1927. 
S. 169— 197. 


Basler Jahrbuch. ı928. Fritz La Roche: Pfarrer Karl 


Stockmeyer. S. ı—34. — Karl Gauss: Benedikt Schaub, 
ein Liestaler Veteran aus den napoleonischen Kriegen. 
S. 35—76. — Feiertage im Julius 1807 von ]J.]J. Bischoff. 


Mitgeteilt von Paul Meyer. S. 76—146.— Carl Frey: Bundes- 
rat Emil Frey. S. 147—208. — Paul Burckhardt: Albert 
Barth (Rektor der Basler Töchterschule). S. 209 —217. — Gustav 
Steiner: Bonapartes Reise durch die Schweiz. S. 218 
bis 245. — Fritz Heusler: Basler Bibliographie 1927. 
S. 246— 274. — Wilhelm Merian, E. Th. Markees, Wilhelm 
Barth und Harry Baur: Das künstlerische Leben ın 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N F. Bd. 32, 5 31 


466 Zeitschriftenschau 


Basel vom 1.Oktober 1926 bis 30. September 1927. S. 275 
bis 294. — H.L. Freyvogel: Basler Chronik vom ı. Ok- 
tober 1926 bis 30. September 1927. S. 295—330. 


Zeitschrift für schweizerische Geschichte. Jahrg. 8. 1928. 
Nr.ı. S.Hausmann: Die Schweizer Studenten an der 
alten Universität Strassburg. S.64—ı03. Aus den von 
Gustav Knod herausgegebenen Matrikeln der alten Strassburger 
Universität (1621—1794) stellt der Verfasser ıo25 Schweizer 
Studierende zusammen, für die Orts- und Familiengeschichte 
eine durch das beigegebene Register noch wertvollere Quelle. 


Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte. Jahrg. 
22. 1928. Heft 3. Hans Dommann: Die Kirchenpolitik im 
ersten Jahrzehnt des neuen Bistums Basel (1828—ı838). 
Nach Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann, des Schultheissen 
Jos. Karl Amrhyn und anderer. S. 162—ı85. Weitere Fortsetzung 
der Darstellung der Streitigkeiten zwischen Kirche und Staat 
im Zeitalter Wessenbergs vor allem auf Grund der Herausarbeitung 
der psychologischen Motive und der Einstellung der führenden 
Persönlichkeiten. (Vgl. diese Zeitschr. N.F. 42, ı55 und 310). — 
J. Al. Scheiwiler: Die Reform im Kloster St. Gallen. Fort- 
setzung und Schluss. S. 198— 217. Die Reformtätigkeit des Abtes 
Joachim Opser wird zu Ende behandelt, dann die des Abtes Bernard 
\üller von Ochsenhausen zu Ende des 16. Jahrhunderts in ihrer 
Bedeutung aufgezeigt, und mit einem Exkurs über eines der be- 
deutendsten Glieder des schweizerischen Klerus in der 2. Hälfte 
des 16. Jahrhunderts, den Pfarrer Florin Frech, der indirekt einen 
segensreichen Einfluss auf die Reform im Kloster St. Gallen aus- 
geübt hat, wird die Arbeit abgeschlossen. (Vgl. diese Zeitschr. N.F. 
42, 155 und 310). 


Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte. Bd. 29. 1928. 
Heft 3. Karl Bertsche: Einiges aus den neuentdeckten 
Handschriften Abrahams a Sancta Clara. 9. 345—357. 
Der bekannte Abrahamtorscher gibt 4 Proben aus den von ıhm 
im Jahre 1926 in der Nationalbibliothek in Wien entdeckten, der 
Wissenschaft bisher verborgen gebliebenen Handschriften unseres 
Kreenheinstettener Landsmannes. 


Germania. Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen 
Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts. Jahrg. 12. 
1928. Heft3. Fr. Sprater: Zur Bronzezeit der Pfalz. S. 98 bis 
104. Bericht über die neuesten Funde aus der älteren Bronzezeit 
in Oggersheim, Klein-Bockenheim, Ludwigshafen-Mundenheim, 
Lambsheim und verschiedene Funde aus der jüngsten Bronzezeit. 


Zeitschriftenschau 467 


Franziskanische Studien. Jahrg. ı5. 1928. Heft ı/a. 
Athanasius Maria Kartels: Die ersten Kapuziner am 
Rhein. S.25—so. Die erste Veranlassung zur Gründung der 
Kapuzinerordensprovinz am Rhein, deren Grenzpunkte etwa die 
Niederlassungen in Aachen und Trier im Westen, Münster und 
Paderborn ım Osten, Düsseldorf im Norden, Waghäusel und 
Philippsburg im Süden bezeichnen, gab der Kurfürst von Mainz, 
Johann Schweikart von Kronberg, im Zusammenhang mit seinen 
Bestrebungen für die Erneuerung der religiös-sittlichen Zustände 
in der Hauptstadt seines Kurstaates. Es gelang seinen Bemühungen 
nicht, Mainz zum Anfang und Haupt der neuen Ordensprovinz 
zu machen; der Verantwortung des päpstlichen Nuntius in Köln 
ist es zuzuschreiben, dass diese Stadt ihr Mittelpunkt wurde. Erst 
die auf Veranlassung des Speyrer Bischofs Philipp Christoph 
von Sötern in Philippsburg übernommene Militärseelsorge durch 
die Kapuziner und das ihnen übertragene Hospiz in Waghäusel 
zur Pflege und Hebung der dortigen Marienwallfahrt führte die 
Provinzialobern zur Gründung der seit 10 Jahren erstrebten Ordens- 
niederlassung in Mainz. — Fl.Landmann: Zum Predigt- 
wesen der Strassburger Franziskanerprovinz ın der 
letzten Zeit des Mittelalters. S. 96—ı20. In diesem dritten 
Teil seiner Untersuchung über die Predigt der deutschen Franzis- 
kaner in der letzten Zeit des Mittelalters, dargestellt in ihren Ver- 
tretern innerhalb der oberdeutschen Provinz, behandelt der Verfasser 
die Konventualen, deren Wirken von den Geschichtsschreibern 
gerühmt, und diejenigen, deren Namen durch handschriftlich er- 
haltene Werke der neuen Forschung bekannt geworden sind. Er 
bringt die erreichbaren Angaben über etwa 40 tüchtige Prediger. 
Der homiletischen Tätigkeit des bekannten Verfassers des Volks- 
buches »Schimpf und Ernst« ist ein besonderes Kapitel gewidmet. 


Archivalische Zeitschrift. 3. Folge. Bd.4. 1928. Hans 
Kaiser: Albert Krieger. S. 337—338. Nachruf. 


Zeitschrift für Denkmalpflege. Jahrg. 2. Heft 6. 1928. 
Fritz Knapp: Balthasar Neumann. S.ı165—ı70. Fein- 
sinniger Essay über den modernen Architekten und genialen Or- 
ganisator Balthasar Neumann als den grossen Raumgestalter und 
Schöpfer des deutschen Rokoko. 


(Abgeschlossen am ı. Oktober 1928.) 


Buchbesprechungen 


Concilium Basiliense. Studien und Quellen zur Ge- 
schichte des Concils von Basel. Band VI. Die Concordate 
des Zwölferausschusses 1437. Die Concilsprotokolle 
Jakob Hüglins 1438— 1439. Herausgeg. von Gustav Beckmann. 
Basel, Helbing und Lichtenhahn. 1925— 1927. CI+969 S. — Die 
Hauptergebnisse der Veröffentlichung hat der inzwischen ver- 
storbene Bearbeiter in umfangreicher Einleitung dargelegt. An 
dieser Stelle soll nun nicht näher eingegangen werden auf ihre 
Bedeutung für die Kenntnis der allgemeinen Kirchengeschichte, 
für Kirchen- und Kalenderreform, das Dogma von der unbefleckten 
Empfängnis Mariens usw. Hier handelt es sich lediglich um eine 
Kennzeichnung ihrer Bedeutung für die südwestdeutsche kirchen- 
geschichtliche Forschung, die Beckmann wohl gestreift hat — so 
hat er u.a. hingewiesen auf die moralische Niederlage, die der 
Speyerer Domherr Wilhelm von Konstanz dem doppelzüngigen 
Konstanzer Domherrn Kaspar Frowis bereitet hat,, oder auf die 
merkwürdige Tatsache, dass die Konzilsväter es erst dann geraten 
fanden, dem Dirnenunwesen auf der Strasse zu steuern, als eine 
böhmische Gesandtschaft erwartet wurde —, mit deren Einzel- 
heiten er sich aber naturgemäss nicht näher befassen konnte. Da 
das Konzil sich in alles und jedes einmischte, ist der Ertrag für 
das kirchliche Benefizial- und Dispenswesen sehr reich. Beckmann 
hat unter den Stichworten Basel, Konstanz (wobei zu beachten 
ist, dass Verwechselungen mit Coutances möglich sind), Speyer, 
Strassburg usw. alle Belege für die Diözese so bequem zusammen- 
gestellt, dass der örtlichen Forschung viele Arbeit abgenommen 
ist. Wer irgendwie gediegene Kenntnisse hat, weiss, wer die Rich, 
Munich, Ratperg usw. waren, und was L.anser usw. bedeutet. Für 
ein derartiges Werk ein allen Bedürfnissen genügendes Register 
zu schaffen, ist kaum möglich, da der zur Verfügung stehenden 
Bibliothek vielfach die Spezialliteratur und dem Bearbeiter natur- 
gemäss eine genauere Orts- und Personalkenntnis im ganzen orbis 
christianus abgeht. Dazu kommt, dass schon die Vorlage derart 
verballhornte Orts- und Personennamen aufwies, dass auch beı 
bester Orts- und Personenkunde eine Identifizierung sehr erschwert 
ist. Weselingesbetgor (S. 652; ohne Angabe der Diözese) ist denn 
auch nicht Wasselnheim, sondern Wöplinsberg bei Emmendingen. 
Das mitgenannte Lutkilch ist das mit Oberschopfheim vereinigte 
Leutkirch. Hunigen in Diözese Konstanz (S. 319) kann nicht 


Buchbesprechungen 469 


Hüningen im Elsass sein, da dieses zur Diözese Basel gehörte; 
wohl aber Kleinhüningen (s. Freiburger Diözesanarchiv 24, S. 214), 
oder es liegt Verlesung für Huvigen = Hüfingen vor. Ebensowenig 
darf Uderschein, Diözese Strassburg (S. 227), mit Udenheim = 
Philippsburg in Verbindung gebracht werden, da dieses zur Diözese 
Speyer gehörte, aber auch nicht mit Eichtersheim, eher mit Utten- 
heim bei Erstein. Indiesem Falle wird die genauere Festlegung dadurch 
erschwert, dass der Kirchenheilige nicht genannt ist. Brunckirch, 
Diözese Basel (S. 62), ist Burnkirch bei Altkirch. Magdalene von 
Rippelstein (S. 81) ist durch den 3. Band des Rappoltsteinischen 
Urkundenbuchs als Glied der Familie von Rappoltstein nach- 
gewiesen. S.82 ist natürlich Penteli Gudens und Elisabeth Tetti- 
kofer gemeint (vgl. Oberbadisches Geschlechterbuch I, 214). Lau- 
rentius de Wymberga, professus monasterii Sullacensis et Sacri 
Loci Specus, der in Reichenau Aufnahme wünschte — eine bisher 
unbekannte Nachricht — war nach meiner Ansicht zunächst in 
dem 1421 von den Hussiten zerstörten Willimou und war dann mit 
seinen Konventsbrüdern nach St. Peter und Paul in Prag über- 
gesiedelt (vgl. Archivalische Zeitschrift II, 234f.). Virkusch (S. 228) 
ist wohl eher in Diözese Coutances als in Diözese Konstanz zu suchen. 
Der Name Wüest findet sich zwar in Diözese Konstanz häufig, 
aber Woyste scheint mir auch für Coutances zu passen. Swardeng 
(S. 272) ist das im Bauernkrieg zerstörte Schwarzenthann. S. 252 
ist Jöuch statt Jönch zu lesen. Burtelgrepften (S. 442) vermag ich 
nicht eindeutig zu bestimmen; man vergleiche aber den Zoll zu 
Burtelgrifft (?), der in Band 6, S. 312 des Strassburger Urkunden- 
buches im Jahre 1390 zusammen mit dem zu Brumat genannt ist. 
Statt Richerstum (S. 144) ıst Richenstein zu lesen. Constete (S.704) 
ist wohl Gunstett, Cellenwile (S. 705) wohl Zellweiler bei Ober- 
ehnheim. S. ıogz ist statt Melberg Malberg zu lesen, S. 506 Bero- 
nensis (= Beromünster) statt Benonensis, ebenda Grym (= Grimm) 
statt Goyin (vgl. Beyerle, Geschichte des Chorstifts S. Johann in 
Konstanz S. 403). Walpach (S. 559) ist wohl Wollbach bei Lörrach, 
nicht Wallbach bei Säckingen, da dies damals nicht Pfarrei war, 
und nicht Waldbach bei Donauwörth. Aus diesen wenigen Be- 
merkungen mag man ersehen, wie schwer es ıst, den Ertrag des 
Bandes für die oberrheinische Kirchengeschichte voll auszuschöpfen. 
Dabei enthält er hochinteressante Nachrichten. Man denke an den 
versuchten Wunderbetrug in der Nähe von Solothurn, der mit 
der Flucht des Betrügers endigte (S. 659), oder an Friedrich Flecken- 
stein, den Sohn eines Bischofs, natürlich des Basler Bischofs Johann 
von Fleckenstein, und einer Ledigen, der gleich 5 Benefizien neben- 
einander besitzen zu dürfen wünschte (S. 178). (seorg Faber aus 
Winnenden hatte im Dienste hoher Herren Fehdebriefe geschrieben. 
Jm Verlauf dieser Fehden kam es zu Totschlag. Er darf nun in 
den Kartäuserorden eintreten, aber die Priesterweihe nicht emp- 
fangen (S. 180). Aus Konstanzer Chroniken wussten wir längst, 


4709 Buchbesprechungen 


dass man dort das Konzil für schismatisch hielt, nun erhalten wir 
aus den Konzilsverhandlungen die Bestätigung, dass man die 
Opferstöcke für den Unionsablass mit Sand füllte (S. 350). Die 
Freiburger lieferten die Gelder an Eugen IV. ab (S. 571). Vieles 
gewinnt ]nteresse im Zusammenhang mit den Regesten der Bischöfe 
von Konstanz, so etwa der Kampf um das Archidiakonat Breis- 
gau. Der S. 23 als Bewerber um dasselbe genannte Johannes de 
Pastenstein ist sicherlich der in den Konzilsakten oft erwähnte 
Johannes von Bachenstein, Archidiakon in Agram. Auf die zahl- 
reichen Wahl- und Pfründenstreitigkeiten kann ich nur in Kürze 
hinweisen, ebenso der da und dort versuchten Klosterreform nur 
eben gedenken. All das kann nur Gestalt gewinnen im Zusammen- 
hang mit andern Quellen. Die Dispense erwecken manchmal den 
Eindruck der Massenhaftigkeit; weist man sie den einzelnen Diözesen 
zu, so sind es vielfach nur wenige. Allenthalben wird sichtbar, 
dass wir es mit dem Wirken einer Partei zu tun haben, aber gerade 
das gibt dieser neu erschlossenen Quelle, die grösstenteils auf den 
Nachfolger Felix Hemmerlins in der Solothurner Propsteiwürde 
zurückgeht, wieder ihren besonderen Reiz. I. Baier. 


Ludwig Mazzetti, Die verfassungsrechtliche Stellung 
des Bistums und der Stadt Speyer zur Zeit des Bischofs 
Bernger von Entringen (1224— 1232). Speyer 1927 (= Mittei- 
lungen des historischen Vereins der Pfalz 48). — Die Entwicklung 
der Speirer Stadtverfassung, schon oft in Einzelheiten erörtert, ver- 
diente es, noch einmal zusammenfassend und abschliessend behandelt 
zu werden. Von der vorliegenden Arbeit eine solche Leistung 
erwarten zu wollen, wäre allerdings ungerecht, da sich der Ver- 
fasser grundsätzlich auf einen Zeitraum von nur wenigen Jahren 
beschränkt; aber auch unter Voraussetzung dieses eng gespannten 
Rahmens können Mazzettis Ausführungen nicht recht befriedigen. 
Es genügt nicht, zwei Haupttatsachen wie die Ausbildung des 
Rates und das Hinauswachsen des Schultheissenamtes über die 
Vogtei richtig hervorzuheben. Ausführlichere Einordnung in den 
Rahmen der gesamten Entwicklung und einlässlichere Behandlung 
dieser Dinge wäre um so eher am Platz gewesen, als die verfassungs- 
geschichtlichen Fragen entsprechend der Fassung des Themas im 
Mittelpunkt stehen sollten. In Wirklichkeit nehmen sie einen so 
verschwindend geringen Raum ein, dass man sich erstaunt fragen 
muss, warum der Verfasser gerade diesen Bruchteil seiner Aus- 
führungen in der Formulierung seines Themas so auffällig hervor- 
gehoben hat. Er gibt keine Studie zur Verfassungsgeschichte, 
sondern einfach eine Biographie des Bischofs Beringer. »Beringer 
von Entringen als Bischof von Speier und Reichsfürst« wäre die 
einzig zutreffende Benennung der Arbeit gewesen. Als Versuch 
einer Biographie nun, soweit er eben auf Grund einer Anzahl 


Buchbesprechungen 471 


Bischofsurkunden und weniger Stellen in erzählenden Geschichts- 
quellen gewagt werden kann, verdient Mazzettis Arbeit durchaus 
Anerkennung. Das Material ist fleissig gesammelt und im all- 
gemeinen geschickt verarbeitet. Dass hier nach der umfassenden 
Editionstätigkeit des letzten Jahrhunderts in manchem über Rem- 
lings ziemlich summarische Ausführungen hinauszukommen war, 
nimmt nicht wunder. Ob die Wahl des Themas eine glückliche 
genannt werden kann, ist freilich eine andere Frage. Von der grossen 
politischen Bedeutung seines Vorgängers Konrad von Scharfenberg 
war Beringer weit entfernt. Er hat während seiner kurzen Re- 
gierungszeit in der Kreuzzugsfrage eine kaiserfreundliche Stellung 
eingenommen und zu den standhaftesten Anhängern König Hein- 
richs (VII.) gehört, ohne doch in irgendeiner Beziehung besonders 
hervorzutreten. Der damalige Propst und spätere Bischof Konrad 
von Tanne hat politisch entschieden eine bedeutend grössere Rolle 
gespielt. — An Einzelheiten sei erwähnt, dass Friedrich von Ent- 
ringen (S. 8 oben) am 29. April 1233 gestorben ist (vgl. das Melker 
Seelbuch in dieser Zeitschr. NF. III, 95). Bei den Beziehungen 
Beringers zum Legaten Konrad von Porto (S. ı6f.) ist vor allem 
auf die Urkunden BF. 3932 und 3933 zu verweisen, die Mazzetti 
erst später (S.47) in anderem Zusammenhang erwähnt. — Die 
drei Kapitel, in welche die Arbeit zerfällt, hätten durch passende 
Überschriften (Geistliche Regierung, weltliche Regierung, Reichs- 
politik oder ähnlich) gekennzeichnet werden müssen. Wenn man 
schon auf ein Register verzichtet, sollte doch wenigstens eine über- 
sichtliche Inhaltsangabe dem Leser oder Benutzer den Weg zeigen 
und überflüssige Arbeit ersparen. M. Krebs. 


Schweizer Kriegsgeschichte. — Dies eigenartige Werk — 
das im Oberkriegskommissariat (Druckschriftenverwaltung) zu 
Bern verlegt ist — wurde im Auftrage des Oberstkorpskomman- 
danten seit einer Reihe von Jahren unter Leitung von Offizieren 
durch solche sowie durch Schweizer Historiker bearbeitet, nicht 
aber in Form einer zusammenhängenden Darstellung, sondern 
nach einem Grundplan in ı2 selbständigen, je ein bis drei Aufsätze 
enthaltenden Heften:), die jedoch inhaltlich oft ineinandergreifen. 
So entsteht ein mit musterhafter Sorglichkeit entworfenes, mit 
meisterhafter Sachlichkeit ausgeführtes Mosaik historischen Wollens 
und Vollbringens. Den Texten sind reiche Quellen- und Literatur- 
angaben angeschlossen; vortreffliche Kartenbeigaben fördern das 
Verständnis für die taktischen und strategischen Vorgänge. Von 
der äusseren Einteilung sei die in drei grosse Zeitabschnitte (zu 
je 4 Heften) erwähnt. Der erste Teil umfasst die Jahre 1315—ı515, 
reicht also von Morgarten bis Marignano. Der zweite Teil, ısız bis 
1815, führt den Untertitel: »Vom Ewigen Frieden mit Frankreich 


— 


!) Die Hefte 2 und 4 sind leider noch nicht erschienen. 


472 Buchbesprechungen 


bis zum Sturze Napoleons I.« ]m dritten Teil, 1815—ı914, wird 
das Werk vom Wiener Kongress bis an die Schwelle des Weltkrieges 
geführt — und gewiss wird der Leser mit dem Kritiker es bedauern, 
dass hier Halt gemacht wurde und nicht auch die Aufbietung der 
schweizerischen Wehrkraft während des gewaltigen Ringens sowie 
die für das schweizerische Gemein- und Militärwesen aus dem 
Weltkriege geschöpften Erfahrungen zum Gegenstand historischer 
Forschung und Darstellung gemacht worden sind. Denn es ist 
der Vorzug des Werkes, dass es sich nirgends in militärtaktischen 
und militärtechnischen Fragen verliert, sondern vor allem auch 
die grossen Zusammenhänge von Staatsverfassung und Heeres- 
verfassung, von Volkscharakter und Wehrwillen, von Staatskunst 
und Heerführung herausarbeitet. 

Schon die ersten Freiheitskämpfe der Schweizer erweisen eine 
Verknüpfung von politischen Bestrebungen und militärischen 
Einrichtungen. Für die Urschweiz handelte es sich dabei um Er- 
werbung der politischen Freiheit in Form der Reichsunmittel- 
barkeit, die aber im Gegensatz zu den Hoheitsansprüchen der 
Herzöge von Österreich stand. Die kaiserliche Politik wiederum 
musste darauf ausgehen, den Gotthardpass selbst in Händen zu 
haben, also die Reichsvogtei in den angrenzenden beziehungsweise 
beherrschenden Gebieten selbst auszuüben, deren Bewohner eben- 
falls lokale Interessen hatten, den internationalen Verkehrsweg 
nach Italien zu benutzen, zu beherrschen, zu bewehren. Die Er- 
richtung einer 4goom langen Mauer mit Turm auf der Altmatt 
im Jahre 1310 ist der urkundlich feststehende Ausgangspunkt des 
grossartigen Befestigungssystems, durch das die Schweizer im 
Laufe der nächsten Jahre alle offenen Zugänge zu: ihrem Lande 
abschlossen. Nach ihrem Beispiel traf man auch in Unterwalden 
umfassende fortifikatorische Vorkehrungen. Als dann die Habs- 
burger in den Besitz der Kaiserkrone sowohl wie der österreichischen 
Lande gelangten, war die freie Reichsstandschaft der Schweizer 
(sebiete bedroht. Dem Versuch der Unterwerfung unter eine Landes- 
hoheit setzte sich die Bevölkerung, die nach zuverlässigen Berichten 
über einen ausgedehnten Wacht- und Späherdienst verfügte, be- 
waftnet an dem einzigen Punkte entgegen, an dem das gross an- 
gelegte System ihrer Landesbefestigung noch eine klaffende Lücke 
aufwies: am Engpass von Morgarten. Der für die Schweizer sieg- 
reiche Entscheidungskampf am ı5. November 1315 blieb nicht nur 
ein militärisches Ereignis, sondern diente zur Erneuerung und 
Befestigung des ewigen Bundes der drei Länder (Uri, Schwyz 
und Unterwalden), die dort für die Freiheit gefochten hatten, vor 
allen Dingen auch zur Verstärkung der inneren Einigkeit unter 
ihnen, deren Eidgenossenschaft dann im Jahre 1332 Luzern sich 
anglıiederte. 

Diese Eidgenossenschaft nun suchte ihre Stärke vor allem in 
einer fortwährenden Kriegsbereitschaft, die ıdeell auf den kriege- 


Buchbesprechungen 473 


rischen Charakter und das freie Bewegungsbedürfnis der Grenz- 
bevölkerung im wirtschaftlich armen Lande zurückging, praktisch 
auf dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht sich aufbaute, 
wobei als wesentlichstes Moment aller Wehranstalten das dauernde 
Vorhandensein von Wehr und Waffen im Hause jedes Eidgenossen 
und infolge dieses eine alle anderen Staaten übertreffende Schnellig- 
keit der Mobilisation charakteristisch war. Auf dieser für die Be- 
hauptung des politischen Daseins überaus glücklichen Grundlage 
konnte in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten die Politik 
der Urschweizer sich ihre Ziele setzen, die, naturgemäss den Wegen 
der kaiserlichen Gotthardpolitik folgend, zur ennetbirgischen Aus- 
breitung über den Alpenpass führte. Besonders die Urner waren 
es, deren Verkehrspolitik auch die geographische, die politische 
Ausdehnungsmöglichkeit, also territoriale Eroberungen in Rechnung 
zogen; und als die Tessiner, denen der Schutz der Berge gegen 
ein Vordringen von mailändischer Seite nicht in dem Masse zur 
Verfügung stand wie den Urschweizern in ihrem Kampfe gegen 
Österreich, diese gegen die Bedränger ihrer erstrebten Selbständig- 
keit um Schutz anriefen, war den Eidgenossen bei ihren wirtschaft- 
lichen Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Bedeutung der Alpen- 
pässe ein Kriegsgrund nicht unwillkommen. Aber ihren Eroberungs- 
zügen fehlte die gemeinsame politische Leitung, so dass Mobil- 
machung und Eintritt in den Krieg, bei dem es sich hauptsächlich 
um die Erwerbung beziehungsweise das Festhalten Bellinzonas 
handelte, seitens der beteiligten Orte oft zeitlich verschieden erfolgte. 
Daher die Niederlage von Arbero im Jahre 1422, bei der freilich 
die Waffenehre gewahrt blieb, indem 2000 Eidgenossen einem an 
Zahl weit überlegenen, ausgezeichnet disziplinierten und genial 
geführten Gegner volle 8 Stunden todesmutig widerstanden. An- 
dererseits -wurde .der Sieg von Giornico (Dezember 1478) in der 
Hauptsache dem Umstande verdankt, dass beim Gegner die mai- 
ländischen Staatsmänner einen entscheidenden, aber durch Mangel 
an Verständnis für die Schwierigkeiten des winterlichen Gebirgs- 
krieges unangebrachten Druck auf den Gang der Heerführung 
ausübten. Man sieht: es sind geradezu konstitutive Probleme, 
die den Gang der Kriegsgeschichte einst und jetzt beeinflussten. 

Ein anderer Einfluss auf Politik und Kriegführung, der des 
religiösen Elements, ist es dann, der im Jahrhundert der Glaubens- 
trennung die Ereignisse und ihre Darstellung spannend gestaltet, 
spannend besonders deshalb, weil diesmal eine Persönlichkeit und 
ihr Schicksal die drei Stufen: Aufstieg, Machthöhe und Nieder- 
gang der Reformationsbewegung in der deutschen Schweiz ent- 
scheidet. Während Martin Luther, der eigentliche Erreger der 
Geister, einseitig, aber gross, ganz auf das Religiöse eingestellt 
bleibt, ist der streitbare Ulrich Zwingli von Zürich vor allem auch 
Politiker, der seine Reformpläne über die Grenzen der heimat- 
lichen Republik hinaustrug. Die Furcht der Altgläubigen, dem 


474 Buchbesprechungen 


evangelischen Ansturm zu erliegen, führte nicht nur zu einem 
Sonderbund katholischer Kantone, sondern diesen sogar zu einem 
Bündnis mit dem für die Eidgenossenschaft so gefährlichen Hause 
Habsburg-Österreich. Damit brachte der innere Krieg die äussere 
Gefahr, zumal Zwinglis kühne Kriegspolitik nicht überall bei 
seinen Glaubensgenossen entscheidende Unterstützung fand. Nach 
dem ersten unblutigen Erfolge trat im zweiten Kappeler Kriege 
eine mit der schädlichen Demokratisierung des Züricher Heeres 
zusammenhängende Disziplinlosigkeit der Neugläubigen auf, der 
die durch eine weitgehende Proviantsperre auch wirtschaftlich be- 
schwerten Gegner eine gemeinsame geschlossene Politik und mit 
ihr eine energische kriegerische Kraftäusserung entgegenzusetzen 
wussten. 

Wenn der Geschichtschreiber also einerseits von der Wirkung 
zwiespältiger Politik und des persönlichen Individualismus auf 
Kriegsbereitschaft und Mannszucht zu berichten hat, so anderer- 
seits von einer Idealisierung des Söldnertums durch die Gegen- 
reformation, ın deren Zeitalter freilich auch der innere Zerfall der 
eidgenössischen Bünde und die Schwächung der Eidgenossen- 
schaft nach aussen in die Erscheinung tritt. Wenn im Osten des 
Landes die diesbezügliche Bedrohung von Habsburg ausging, so 
war es das Haus Savoyen, dessen Ausdehnungsgelüste die West- 
schweiz erst recht nicht zur Ruhe kommen liessen, seit dem theo- 
kratischen Regiment Zwinglis in Zürich Calvin in Genf ein noch 
viel schrofferes Beispiel religiös betonter Staatsgewalt entgegen- 
stellte. Auch hier kam zu dem inneren Gegensatz die Einmischung 
des Auslandes: das schliessliche Eingreifen der Berner in Genf 
veranlasste einen Vorstoss der Franzosen, die ihrerseits Ansprüche 
auf Savoyen machen; die französische Eroberung führt die kaiser- 
lichen Armeen in die Provence — aus einem lokalen Streit entsteht 
ein grosser Krieg mit dem Ausgang, dass, nachdem das Waadtland 
durch Bern befreit worden, Genf, dıe Pforte für den Verkehr mit 
Frankreich, nunmehr als vorgeschobener Posten, als Schlüssel der 
Eidgenossenschaft mit dieser grenzt, »zu der es sich stets hinge- 
zogen gefühlt hatte; denn es kommt«, wie der Geschichtsschreiber 
bei dieser Gelegenheit für sein Heimatland feststellt, snicht so sehr 
auf die Gemeinschaft der Sprache oder der Rasse an, sondern auf 
ein durch freiwillige Vereinigung freier Gemeinden geschaffenes 
Staatsideal«. 

Ein einschneidendes Ereignis für die Geschichte der Schweiz 
ist die ruhmreiche Niederlage von Marignano gewesen. Über 
den Soldatenwert des Schweizers hat sie nicht entschieden, wohl 
aber den Eroberungszügen der Eidgenossen ein Ende gemacht 
und die Schweiz für immer zur genügsamen Politik des Kleinstaates 
verurteilt. Es klären sich nun die Zusammenhänge von Bündnis- 
politik und Glaubensbekenntnis, von Bündnissen und Söldnerdienst. 
Wir erhalten wertvolle Aufschlüsse über den anfänglichen Wider- 


Buchbesprechungen 475 


streit habsburgischer und französischer Einflüsse bis zum Eintreten 
der unbestreitbaren Tatsache einer siegreichen Einwirkung Frank- 
reichs auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem, gesellschaft- 
lichem und konfessionellem Gebiet. Politisch geht Frankreichs 
Interesse vor allem auf innere Ruhe im schweizerischen Staats- 
wesen, auf Frieden zwischen den Kantonen, auf Ausschaltung der 
Anlässe zu Bürgerkrieg und religiösem Streit — alles das mit dem 
Ziel, die Wehrkraft des Landes für die eigenen Zwecke möglichst 
ergiebig ausnutzen zu können. Aber diese mit allen Mitteln, nicht 
zum wenigsten mit dem der Bestechung erlangte, fast ausschliess- 
liche Verfügung über den Schweizer Söldner begünstigt wiederum 
das der Schweiz erwünschte Werden der Neutralität, ein politisches 
Ziel, das zunächst freilich noch mit dem bedenklichen Übel des 
Durchzugsrechts verbunden war. Denn noch sind keine Formen 
des Völkerrechts gefunden, die das heute für Deutschland vorliegende 
ähnliche Problem annehmbar machen sollen. Trotzdem befestigt 
sich die praktische Anerkennung der Schweiz als neutralen Bodens 
ın dem Masse, dass im Dreissigjährigen Kriege der Frieden des 
Landes nur wenig gestört wird, und zwar an den Alpenpässen, 
am Rhein und zweimal im Innern. Der fremde Kriegsdienst ist 
fast ganz an die Stelle eigener kriegerischer oder auch nur mili- 
tärischer Bewegungen getreten — aber ungemindert ist das An- 
sehen des Schweizer Söldners, über dessen Taktik und Disziplin, 
kriegerischen Wert und wirtschaftlichen Gewinn im Laufe der 
Zeiten die diese Periode abhandelnden Hefte ebenso wertvolle 
Mitteilungen enthalten wie über die Wehrordnungen des Gesamt- 
Staatswesens und der einzelnen Kantone, über Uniform- und 
Bewaffnungsfragen, über das Entstehen von Standesvorrechten im 
Militärwesen und dergleichen mehr. Die Träger der Wehreinrich- 
tungen sind jetzt hauptsächlich die Städte; auf dem Lande flaut 
die Entwicklung ab. Unter den gemein-eidgenössischen Wehr- 
anstalten ragt das Badener Defensionat von März 1668 hervor, 
weil es sich bald zum eigentlichen Schirmwerk, zur einzigen blei- 
benden Heer- und Wehrordnung der alten Eidgenossenschaft aus- 
wuchs. Bei solcher Bedeutung dieses Wehrverfassungswerkes darf 
hier auf dessen Inhalt und organische Auswirkung näher ein- 
gegangen werden. Die damals 13 Orte (ohne Basel) und die 3 Zu- 
gewandten sicherten sich in erster Linie gegenseitiges Zusammen- 
halten nach Laut der alten Bünde beziehungsweise Burgrechte zu 
und setzten fest, dass alle Mannschaft in den eidgenössischen 
Landen sich mit Wehr und Waffen, mit Kraut und Lot wohl zu 
versehen habe. Jeder Ort sollte einen dreifachen Auszug bereit- 
halten, dessen Stärke für die einzelnen genau bestimmt war. Die 
ganze Armee zählte danach 40200 Mann und 60 Geschütze. Dazu 
kam als wichtigste und zugleich merkwürdigste Einrichtung ein 
Kriegsrat aus Ratsmitgliedern und Oberoffizieren mit überaus 
weitgehenden Befugnissen; er hatte die Oberleitung aller Wehr- 


476 Buchbesprechungen 


anstalten, »das vollkommene Direktorium aller Sachen und Händ- 
len«, wie die Urkunde sich ausdrückte, dazu aber noch ausgedehnte 
politische Kompetenzen: er unterhandelte mit den fremden Mächten, 
empfing deren Gesandtschaften und schloss sogar Frieden, letzteres 
allerdings unter Vorbehalt nachheriger Genehmigung durch die 
Obrigkeiten. Endlich war er noch oberste Appellationsinstanz gegen 
die Urteile der Feldkriegsgerichte. 

Wenn hier also ein wichtiges Moment in Entwicklung der 
Heeresgeschichte festgestellt werden konnte, so ist die Schweizer 
Kriegsgeschichte in den folgenden Jahrhunderten doch nur eine 
solche der Schweizerregimenter ın fremden Diensten. Trotz des 
Defensionals, trotz der Neutralität war die alte Eidgenossenschaft 
auf dem Wege zum Untergang, als dessen Anlass in allen Dar- 
stellungen immer wieder der Mangel an Einigkeit, das Versagen 
als Nation dem Leser entgegentritt. Da war Zwiespalt zwischen 
Stadt und Land; da trafen die neuen Geistesströmungen, die dem 
Zeitalter der Revolution vorangingen, auf erstarrte Staatsformen. 
Als die französische Macht zur Unterwerfung der Schweiz sich 
entschlossen zeigte, fehlte es an Verständnis für die allen gemein- 
samen Gefahren. Nicht wie ein Volk erhoben sich die Schweizer 
gegen den gemeinsamen Feind, sondern erst wenn der Einzelne 
in seinem Besitzstand sich bedroht sah, leistete er den vollen Ein- 
satz seiner Kraft. Die ersten Unruhen entstanden in der Waadt, 
als der Feuerbrand der Revolution den Schweizer Grenzen sich 
näherte. Diese waren in den Jahren 1792— 1797 durch militärische 
Besetzungen zu schützen, während sich politische Persönlichkeiten 
fanden, welche, von aussen und von innen her die Revolutionierung 
des Landes begünstigend, es schliesslich Frankreich in die Arme 
führten. Die Einzelheiten dieses Vorgangs bis zur endlichen Unter- 
werfung unter den Willen Bonapartes werden uns in den bezüglichen 
Abhandlungen in geradezu dramatischer Weise vorgeführt, ebenso 
die Zeit der Fremdherrschaft von 1798—1813. Nicht in völliger 
Resignation vollzieht sich die Annahme der Helvetischen Ver- 
fassung, die Umwandlung in den Einheitsstaat. In den Gebirgs- 
kantonen und in der Ostschweiz zeigt sich der erste Widerstand; 
aber die geringen Streitkräfte werden auf einer ausgedehnten Front 
verzettelt. Die Oberwalliser erheben sich, werden jedoch unter- 
worfen; Nidwalden erlebt seinen Verzweiflungskampf mit dem 
gleichen Ergebnis. Immer sind diese Kämpfe vergeblich, weil 
bei solchen Einzelerhebungen nur unzureichende Kräfte in das 
l’eld geführt werden können. Und nun lastet auf den Unterworfenen 
der Unterhalt der französischen Besatzungsarmee, das rohe Be- 
nehmen der Besatzungstruppen, Plünderung der staatlichen Geld- 
vorräte und Kontributionen bei den ehemals regierenden begüterten 
Familien. Aber die Schweiz wird darüber hinaus auch zum Kriegs- 
schauplatz fremder Heere. Franzosen, Österreicher und Russen 
schlagen sich auf Schweizerboden; Schweizertruppen begegnen sich 


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Buchbesprechungen 477 


auf beiden Seiten im Kampfe, neue Aufstände sind im Innern die 
Folge von feindlicher Bedrückung und wirtschaftlichem Notstand. 
Dazwischen regierungsseitig ein schwacher, vom Schweizervolk 
mit dem grössten Misstrauen aufgenommener Versuch, neben der 
Truppenlieferung an Frankreich und den für Frankreichs Gegner 
aufgestellten Emigrantenkorps eine schweizerische Miliz zum wirk- 
samen Schutze der Neutralität zu schaffen. Schliesslich diktiert 
im Jahre 1803 der Kaiser Napoleon dem Lande die Mediations- 
verfassung, die, den Einheitsstaat wieder aufhebend, den einzelnen 
Kantonen neuerdings die Stellung souveräner Staatswesen zuwies 
und also einen losen Staatenbund schuf, der aber mit Frankreich 
eine Defensivallianz und eine Militärkapitulation abschloss. Mit 
der Wiederherstellung der kantonalen Selbständigkeit konnte von 
einer kräftigen und gesamteidgenössischen Politik ohnedies keine 
Rede mehr sein. Einzig auf dem Gebiete des Militärwesens wurde 
mittels der Wehrgesetze von 1804 und 1807 ein ernstlicher Versuch 
gemacht, durch Schaffung einer einheitlichen schweizerischen Wehr- 
kraft die wichtige Aufgabe der Verteidigung eidgenössischen 
Bodens gemeinschaftlich zu lösen — und die auswärtigen Mächte 
sorgten dafür, dass diese Versuche zu einer besseren Organisation 
der schweizerischen Wehranstalten auf ihre Zweckmässigkeit er- 
probt werden konnten. Der Feldzug, den Napoleon I. im Jahr 1805 
an der Donau zu führen hatte, trug für die Schweiz die Gefahr von 
Grenzverletzungen in sich; sie zu vermeiden, lag freilich im Interesse 
der beiden kriegführenden Parteien. So verlief die erforderliche 
Grenzbesetzung als friedlicher Feldzug, als eine Schule des mili- 
tärischen Gehorsams und der Ordnung im Dienst, als ein sprechen- 
der Beweis wiederauflebenden Gemeinsinns und als Band eid- 
genössischer Freundschaft. Noch einmal, im Jahre 1809, wagte 
Österreich einen Versuch, Europa von der Militärherrschaft Frank- 
reichs zu befreien, und noch einmal wurden seitens der Schweiz 
sooo Mann aufgeboten, um die lange Front vom Tessin bis an den 
Bodensee zu bewachen. Aber auch diesmal blieb der Sieg dem 
Franzosenkaiser und dem Schweizersoldaten, der zwar der Not- 
wendigkeit entging, sein Leben für die Verteidigung des eigenen 
Bodens einzusetzen, dessen Schicksal es aber blieb, auf fremden 
Schlachtfeldern für die Sache Napoleons zu bluten. 

Erst das grosse Befreiungsjahr 1813 befreite auch das Schweizer- 
volk von diesem Blutzoll. Freilich — vorerst lag das Land, das 
in Friedenszeiten über keine Armee verfügte, sondern eine solche 
bei der Mobilmachung erst schaffen musste, als Spielball zwischen 
den Parteien. Der gekrönte Korse allerdings hatte längst erkannt, 
dass die Schweiz kein ideales Operationsgebiet sei und aus dieser 
Berechnung es, wenn immer möglich, gemieden. Anders dachte 
Schwarzenberg, der Führer der gegnerischen Heere; er glaubte 
von der Schweiz her Frankreich besonders empfindlich bedrohen 
und Italien beherrschend im Rücken nehmen zu können. Diese 


478 Buchbesprechungen 


mathematische Strategie bedingte, als man am Rheine angelangt 
war, einen die Entscheidung verzögernden Linksabmarsch des 
Hauptheeres der Verbündeten und stand in geradem Gegensatz 
zu dem von Gneisenau vertretenen Gedanken kühnen Folgens. 
Aber es traf sich nun, dass die altertümlichen strategischen An- 
sichten des Oberführers Hand in Hand gingen mit den Zielen der 
Metternichschen Politik, die darauf ausging, die napoleonischen 
Verfassungseinrichtungen zu beseitigen und den alten, Österreich 
genehmen Zustand herzustellen, damit die Schweiz dem Kaiser- 
staate als Schild und Bollwerk gegen Frankreich diene. Diese 
Verhältnisse führten dann zum Durchmarsch der Alliierten durch 
das Land in sieben Heersäulen, deren Führer sich alle Mühe gaben, 
die Schweiz als Freundesland zu behandeln. Zur aktiven Teil- 
nahme an den Operationen gegen Napoleon ward sie nicht ge- 
zwungen, ihr Beitritt zur Koalition schien aus innerpolitischen 
Gründen nicht tunlich. Dagegen bedeutete nach der Befreiung 
von der Fremdherrschaft die Wiederkehr des Korsen im Jahr ı815 
eine Gefahr für die Schweiz, welche die sofortige Marschbereitschaft 
eines Kontingents von 30000 Mann zur Folge hatte. Mit dieser 
Heeresmacht schloss sich die Schweiz im Monat Mai dem System 
der Verbündeten an und übernahm die Verpflichtung, jede diesen 
nachteilige Operation durch Verteidigung ihrer Grenzen zu ver- 
hindern. Die damit verbundene Grenzbesetzung sowie ein über- 
eiltes Einrücken des schweizerischen Generals in die Freigrafschaft 
legten auch wieder gewisse Mängel dieses Heereswesens dar: für 
eine eilige Aushebung und Einübung der Soldaten war man besorgt 
gewesen, aber die für ein Heer im Felde so unentbehrlichen Hilfs- 
dienste waren nicht geschaffen worden. Dank der Geschicklichkeit 
des eidgenössischen Gesandten Pictet de Rochemont wurde dann 
endlich doch der Weg zur politischen Unabhängigkeit und Neu- 
tralität gefunden, indem der Pariser Vertrag vom 20. November ı8ı5 
die Formel enthielt: »Die Neutralität und Unverletzlichkeit der 
Schweiz, ihre Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss liegen 
im wahren Interesse der Politik von ganz Europa«. 

Dieser diplomatische Erfolg durfte doch nicht darüber hinweg- 
täuschen, dass die ausserordentlich schwierige Lage der Schweiz 
im Jahre ı815 eine Folge ihrer militärischen Minderwertigkeit 
gewesen war. 9»Sein Recht muss man mit den Waffen schützen 
können«, so folgert der Geschichtsschreiber. Die Grundlage für 
das äussere Ansehen musste erst durch innerliches Erstarken ge- 
schaffen werden. Das letzte Jahrhundert der Schweizer Kriegs- 
geschichte erzählt daher wieder von mannigfachen Kämpfen um 
Staats- und Wehrverfassung. Da ist zunächst der Bundesvertrag 
von 1815, welcher vor der mit dem französischen Protektorat hin- 
weggefegten Mediationsakte den grossen Vorzug hatte, dass er 
seiner Form nach als das eigene Werk der Schweiz erschien und 
unter keinerlei ausländische Garantie gestellt war. Auch gewährte 


Buchbesprechungen 479 


er die Möglichkeit, das Wehrwesen zu reorganisieren, was freilich 
wieder eine bestimmte Regelung der Bundesfinanzen voraussetzte. 
Ruhigeren Jahren des Werdens und Wirkens folgen dann unter 
dem Eindruck und Einfluss der Revolutionen von 1830 von neuem 
innere Wirren, als deren bedeutendste der Sonderbundskrieg vom 
Jahr 1847 bezeichnet werden muss, zwar wohl ein lokales Zer- 
würfnis, aber zugleich ein Stück des gewaltigen, durch ganz Europa 
gehenden Ideenkampfes, ein Vorspiel der Revolution von 1848. Er 
erst bedeutete die endgültige Befreiung der Schweiz vom Fremdjoch, 
das seit 1798 auf ıhr gelastet hatte, ihren Wiedereintritt in die 
Reihe der wahrhaft unabhängigen Staaten Europas. Die ihm 
folgende Bundesverfassung von 1848 verwandelte den lockeren 
Staatenbund endlich in einen festgefügten Bundesstaat, der nach 
aussen als geschlossenes Ganzes dastand. Das Recht über Krieg, 
Frieden, Bündnisse, Staatsverträge, überhaupt aller Verkehr mit 
dem Ausland fiel ausschliesslich dem Bunde zu; ihm wurde eben- 
falls die allgemeine Organisation des Heeres, der Unterricht der 
Spezialwaffen sowie aller höhere Militärunterricht, ferner das 
Mass-, Münz-, Post- und Zollwesen übertragen. Die Zölle bildeten 
zugleich eine Finanzquelle, die den Bund von den Kantonen un- 
abhängig machte, ja den eidgenössischen Staat über diese stellt. 
Über den Sonderbundskrieg und die Neuenburger Frage (1857) 
enthält das Werk eine kleine, aber besonders feine Studie. In einer 
anderen geschichtlichen Abhandlung, über: »Die Schweizerfahne«, 
prägt der Verfasser die auch für das heutige Deutsche Reich und 
Volk bemerkenswerten Sätze: »Die Fahne eines Volkes ist nicht 
die Erfindung eines flüchtigen Augenblicks. Das echte Fahnentuch 
webt nur die Zeit. Die Herzen der Kinder ergreift nur die Fahne, 
die von den Vätern getragen wurde oder die grosse Erinnerungen 
weckt. So allein ist sie, was sie sein solle — nämlıch nicht nur das 
Wahrzeichen des geleisteten Eides und der treuen Hingabe an die 
soldatische Pflicht, sondern das leuchtende Sinnbild einer den 
grössten Hindernissen zum Trotz geschaffenen staatlichen Einheit. 

Der Berichterstatter darf an dieser Stelle der geschichtlichen Ent- 
wicklung abschliessen und dem Leser überlassen, sich zu überzeugen, 
welche reiche Ernte an historischen Erfahrungen über die gegenseitige 
Bedingtheit von Staatsform und Heereseinrichtungen, von Heeres- 
reform und Bundesreform die weitere Geschichte des schweizerischen 
Wehrwesens enthält, wie viele Beziehungen auf die Gegenwart wir 
in ihr finden. Es sei nur an den uns leider jetzt so geläufigen 
Gegensatz von föderalistischer Gesinnung und unitaristischen Be- 
strebungen erinnert, der auf Schweizer Boden allezeit lebhaft ın 
Erscheinung und Wirkung getreten ist, nicht zum wenigsten gerade 
infolge der anerkannten Neutralität des Landes. Dem weit angeleg- 
ten Werk sind viele Leser zu wünschen, weil es nicht nur zum Nach- 
denken, sondern in gewissem Sinne auch zum Nacharbeiten anregt. 

Heidelberg Max v. Szezepanskt. 


480 Buchbesprechungen 


Bezzel, Oskar, Geschichte des Kurpfälzischen Heeres 
in den Kriegen zu Ende des ı7. und im Laufe des ı8. Jahr- 
hunderts. München 1928, Verlag Baverisches Kriegsarchiv. — 
Der vorliegende umfangreiche Band bildet den 2. Teil des IV. 
Bandes der »Geschichte des Bayerischen Heeres«, dessen ı. Teil 
in Band 39 dieser Zeitschrift (Neue Folge, S. 485) vom Jahr 1926 
eine Besprechung aus anderer Feder gefunden hat. Inhaltlich 
gliedert sich der neue Teil scharf in zwei Abschnitte, von denen 
der erste vom Krieg gegen Ludwig XIV. und die Franzosen, der 
andere von den Kämpfen Deutscher gegen Deutsche im österreichi- 
schen Erbfolgekriege sowie im Siebenjährigen Krieg erzählt. In 
beiden Abschnitten, besonders aber im ersten, hat es zahlreicher, 
mühsamer Kleinarbeit des Verfassers bedurft, um den Verbleib und 
kriegerischen Anteil der bei verschiedenen Heeren in verschiedenster, 
meist nicht erheblicher Stärke verzettelten kurpfälzischen Kontin- 
gente festzustellen. Oft muss er sich mit Annahmen und Ver- 
mutungen begnügen, anstatt die Ergebnisse sicherer Forschung 
bringen zu können. Dem Werte des Gesamtwerkes sowohl wie 
dieses Teils tut dies keinen Eintrag, denn jener liegt zugleich in 
Darlegung der Zusammenhänge des grossen Krieges, der damals 
freilich meist nicht im Suchen von Schlachtentscheidungen, sonst 
in der Form des Kleinkrieges, von Belagerungen, von strategischen 
Manövern geführt wurde. Viel Belehrendes, nicht nur an geschicht- 
lichen Vorkommnissen, sondern an warnenden Vergleichen mit 
später eingetretenen und künftig möglichen politischen wie mili- 
tärıschen Zuständen lässt sich teilweise zwischen den Zeilen lesen, 
teilweise drängt er sich deutlich auf. Mir wenigstens erscheint es 
fraglos, dass beispielsweise im spanischen Erbfolgekriege die Klagen 
über mangelnde Kriegszucht auf allen Kriegsschauplätzen geringer 
ausgefallen wären, wenn die Kurpfälzer als geschlossener Heeres- 
teil dem Oberbefehl der kaiserlichen beziehungsweise verbündeten 
Feldherren zur Verfügung gestellt worden wären und dadurch das 
Moment vaterländischer Zusammengehörigkeit und gemeinsamer 
Ehre von seiten tüchtiger Führer hätte geltend gemacht werden 
können, an denen es den Pfälzern offenbar nicht gefehlt hat. Statt 
dessen stehen diese zum Teil ın kaiserlichem, zum Teil ın hollän- 
dischem Solde; die einen kämpfen am Oberrhein, gleichzeitig die 
anderen in Flandern oder am Niederrhein, in Italien, gar in Spanien. 
Der Kurfürst scheut sich nicht, aus der Hergabe von Truppen 
oder ihrer rechtzeitigen Gestellung während der Feldzüge ein Geld- 
oder politisches Geschäft zu machen und dadurch die Gesamt- 
kriegsführung zu erschweren. Religiöse Verhältnisse spielen eine 
Rolle, wonur Rücksicht auf den Sieg hätte entscheidend sein dürfen, 
nicht minder Kirchturmspolitik und jene Untreue, die in der grossen 
Politik durch den Erfolg ihre moralische Rechtfertigung zu finden 
pflegt. Die Schwierigkeiten des Bündniskrieges, die Hindernisse, 
die das Mitsprechen von ‚„‚Zivilstrategen‘‘ — hier der holländischen 


Buchbesprechungen 481 


Felddeputierten — einer energischen Durchführung der von der 
Heerführung als richtig erkannten Aufgaben von jeher bereitet 
haben und stets wieder bereiten müssen, kommen in dem Buch 
des Oberst Bezzel lehrreich zur Sprache. Den Teilnehmern anı 
Weltkriege wird beim Lesen des ersten grossen Abschnittes gerade 
infolge der Kleinmalerei des Buches manche landschaftliche, aber 
auch manche kampfliche Erinnerung kommen. — Was die kriege- 
rischen Ereignisse um die Mitte des 18. Jahrhunderts betrifft, so 
hat Kurpfalz mit Teilen seiner Streitmacht im französischen Solde 
und »pflichtgemäss« auf seiten des Reiches in bescheidenem Masse 
an den durch die Heere wie ihre Führer bedeutendsten Feldzügen 
teilgenommen. Aber alle diese Kämpfe spielten sich fern vom 
heimatlichen Oberrhein ab. Auch sie sind vom Verfasser mit wissen- 
schaftlicher Sorgfalt und sicherer Fachkenntnis bearbeitet worden. 
Ausserdem sind der gegenwärtigen Veröffentlichung die Karten 
für beide Teile des IV. Bandes beigegeben. Nicht unerwähnt möchte 
ich lassen, dass dank dem vorzüglich geführten Namensverzeichnis 
das Buch auch familiengeschichtlichen Wert hat. Mancher An- 
gehörige noch blühender Geschlechter nicht nur der oberrheinischen 
Lande wird aus dem Dargebotenen neue Mitteilungen über die 
eigenen Vorfahren oder anverwandte abgestorbene Geschlechter 
schöpfen können. In jeder Hinsicht also ist dieser neue Band der Ge- 
schichte des Bayerischen Heeres eine begrüssenswerte Erscheinung, 


Jleidelberg Max v. Serezepanskt. 


Minnigerode, Heinrich Frh.von, Königszins, Königs- 
gericht, Königsgastung im altdeutschen Freidingsrechte. 
Mit einem Anhang: Ursprüngliches Wesen der niedersächsischen 
Schützengilde. Göttingen 1928, 124 S. — Der Verfasser will einen 
Beitrag zur Frage der Ständegliederung im Mittelalter liefern, 
indem er das Abgabenwesen im Freidingsrecht untersucht. Er 
spricht in je einem Kapitel über die Dingabgabe der Freien, Heeres- 
steuern, Königszins, öffentliche Abgaben der Einläufer, servitium 
regale und Königsgericht. Für alle diese Erscheinungen werden 
mit grosser Gründlichkeit zahlreiche Belege zusammengestellt. Um 
so mehr muss man es bedauern, dass es dem Verfasser nicht gelungen 
ist, dieses reiche Material in geordneter Form zu verarbeiten. Der 
Verfasser reiht aneinander, aber er vermag es nicht, dem Leser 
klarzulegen, welchen Gang die Untersuchung nehmen soll, was 
jeweils an Erkenntnis erreicht ist, und was angestrebt wird. Und 
auch dem Leser, der sich bemüht, den Gedankengang des Verfassers 
zu erschliessen, wird dies nicht immer gelingen, weil in dieser Arbeit 
Wichtiges und Unwichtiges, Problembehandlung und Exkurse 
ungeschieden nebeneinanderstehen, überhaupt ein durchsichtiger 
Aufbau fehlt. An diesem wird man schon nach der Einsichtnahme 
des Inhaltsverzeichnisses zweifeln müssen, wenn man im 5.Kapitel 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F. Bd. 42, 3 32 


482 Buchbesprechungen 


das servitium regale behandelt findet und nun das 6. Kapitel»Königs- 
gericht« einen Abschnitt »Sonderfragen zum servitium regale«, einen 
anderen über die »Königsgastung« bringt. Die weiteren Unter- 
teilungen durch römische Buchstaben sind teilweise völlig unver- 
ständlich. Zusammengehöriges wird getrennt, voneinander Ab- 
hängiges koordiniert. S.2ı teilt eine Einleitung zu Kapitel 2 mit, 
dass der Heerschilling auf Grund einer anderen Quellengruppe, 
nämlich der Werdener Urbare untersucht werden solle. Das hindert 
aber nicht, dass schon S. 23 auf das Harzgebiet übergegriffen wird. 
S. 7 werden in einem besonderen Unterabschnitt des ı. Kapitels 
einige Bemerkungen über den Freizins gemacht, die nähere Er- 
örterung aber verschoben. $. 31 wird mitten im 3. Kapitel unter 
ıc darauf zurückgegriffen mit den Worten: »Wir kehren zur Er- 
läuterung des Freizinses zurück.« 

Unter diesen Umständen erscheint es ausgeschlossen, den Ge- 
dankengang dieser Arbeit zu referieren. Es kann nur zu einzelnen 
Aufstellungen und Ansichten des Verfassers einiges bemerkt werden. 

S. 84ff. handelt Verfasser vom Umritt des Königs und der 
damit verbundenen Gastung. Er geht hierbei davon aus, dass die 
Königsgastung eine gemeingermanische Einrichtung sei, ohne zu 
sehen, dass diese Annahme durchaus unsicher ıst. Er setzt die 
Gastung auch für das sächsische Gebiet voraus, ohne zu bedenken, 
dass die Sachsen überhaupt keinen König gehabt haben. Er ver- 
sucht schliesslich, »einzelne Züge« aufzuzeigen, »aus denen sich das 
Gastungsrecht« auch im sächsischen Freidingsrecht »noch er- 
schliessen lässt«. In Wirklichkeit wird im weiteren Verlaufe des 
Abschnittes nur noch vom Uniritt gesprochen. Zum Beweise dafür, 
dass dieser im Untersuchungsgebiete bekannt war, verweist ‘der 
Verfasser auf eine Huldigungsreise, die im 16. Jahrhundert statt- 
fand. Vor allem aber will er aus der Räumung auf den Umritt 
schliessen, die nach seiner Ansicht »von Hause ihre Bedeutung« 
nicht auf militärischem oder baupolizeilichem Gebiete hat. Was der 
Verfasser zur Begründung dieses Zusammcenhangs vorbringt, schlägt 
aber in keiner Weise durch. Wenn, wie der Verfasser will, die 
Räumung ursprünglich jedes Jahr erfolgte, so widerspricht dies 
geradezu dem Zusammenhang mit dem Umritt, der doch nur 
einmal bei Antritt der Regierung stattfand. Unklar ist ferner die 
Beziehung des Umritts zum Grenzbegang, bei dem allerdings 
auch geräumt werden kann, denn der Umritt ist kein Herumreiten 
um das Herrschaftsgebiet, sondern ein Hindurchreiten. Unrichtig 
ist es, den »Umritt als Räumung unter den allgemeinen Begriff 
königlicher Friedwirkung« zu bringen. Der Umritt ist Besitz- 
ergreifung und hat mit Friedwirkung nichts zu tun. 

S. 104 behauptet der Verfasser veine Vorstufe des fränkischen 
Grafengerichts im Königsgerichte ermittelt zu haben«. Einen Be- 
weis für diese Ansicht wird man aber vergeblich suchen und er 
dürfte auch nach allem, was wir über die Entstehung des Grafen- 


Buchbesprechungen 483 


gerichts und dessen Unterschied vom Königsgericht wissen, nicht 
zu führen sein. | 

S. ıooff. versucht Verfasser nachzuweisen, dass die Freiding- 
genossenschaften ursprünglich Kultgenossenschaften waren, und 
dass der Königszins kultischen Ursprung hat; er ist »letzten Endes 
Opfergabee. Der Verfasser spricht zunächst über die »Kultbe- 
deutung der öffentlichen Gilde«, die ihm »die vorchristliche Form 
heidnischer Kultgemeinschaft« ist. Der zweite Abschnitt behandelt 
sodann das »Vogelschiessen«.. Warum, ist schwer ersichtlich, denn 
zunächst ist nur von einem Scheibenschiessen der Freien der grossen 
Grafschaft die Rede gewesen und in den Erörterungen über das 
Vogelschiessen ist wiederum nicht die Rede von diesen Freien. 
Aber dies mag dahingestellt bleiben. In der Sache hat Verfasser 
recht, wenn er in dem Vogelschiessen einen Teil eines Frühlings- 
festes sieht. Aber er begibt sich sofort in das Gebiet der Hypothese, 
wenn er Ding und Schützengilde in Verbindung bringt, weil das 
Schützenfest da und dort auf dem Dingplatz stattfindet oder das 
Gericht am Maibaum. Da kann es sich doch um äusseren, zufälligen 
Zusammenhang handeln. Erst recht ist es Hypothese, wenn die 
Abgabenfreiheit des Schützenkönigs »als gerichtsverfassungsmässige 
Lastenbefreiung des Richter-Priesters« verstanden wird. Schon der 
»Richter-Priester« ist eine Erscheinung, die erst nachgewiesen werden 
müsste. Aus Hypothese, höchst gewagten Gleichstellungen und 
Beziehungen setzt sich aber auch das Folgende zusammen, sodass 
das Endergebnis der Gleichstellung von Opfergabe und Königszins 
in keiner Weise bewiesen ist. © 

Die Arbeit ist zweifellos mit grossem Fleiss hergestellt." Sie birg 
auch manche interessante und verwertbare Einzelheit. Es fehlt ih 
aber jede Gestaltungskraft und Klarheit. Sie zu lesen, ist nicht leicht 


Freiburg ı. B. v. Schwerin. 


Hans F.K.Günther, Rassenkunde des deutschen 
Volkes. jız. wesentlich umgearbeitete Auflage mit 28 Karten 
und 526 Abbildungen. München 1928. J. F. Lehmanns Verlag, 
geb. 14 RM. — Das erstmals 1922, nun in 12. Auflage erschienene 
Werk hat einen ungeahnten Erfolg; er ist um so grösser, als weite, 
auch gebildete Kreise Rassenfragen, wenigstens in Deutschland, 
bisher merkwürdig uninteressiert gegenüberstanden. Seit der 
starken Belebung der genealogischen Forschungen in den letzten 
Jahren ist dies anders geworden. Die vorliegende Ausgabe des 
Werkes hat gegenüber den vorhergehenden wesentliche Erweiter- 
ungen, aber auch Vertiefungen erfahren; sie hat nach Eugen Fischers 
berufenem Urteil als eine glänzende Darstellung der Rassenver- 
hältnisse*Deutschlands zu gelten. Man darf in dieser rein histo- 
rischen, dazu nur das "oberrheinische Gebiet behandelnden Zeit- 
schrift keine eingehende Gesamtbesprechung erwarten oder gar 

32* 


484 Buchbesprechungen 


eine kritische Auseinandersetzung mit den reichlichen Problemen, 
auch nicht eine Stellungnahme zu schon erfolgten Einsprachen, 
wie etwa zu Weidenreichs »Körperbau und Rasse«, 1927. Es kann 
sich hier nur darum handeln, nachdrücklich auf das epochemachende 
Werk und besonders auf seine Bedeutung für den Historiker hin- 
zuweisen. Bei aufmerksamem Sichvertiefen in die Probleme drängen 
sich gerade ihm wertvolle Beobachtungen auf, Beziehungen und 
Einstellungen der Rassen zu geschichtlichen Vorgängen. So scheint 
mir der Wesenskern der dinarischen Rasse, »sihre rauhe Kraft und 
Geradheit« gerade in unserem Gebiet auch in geschichtlichen Aus- 
wirkungen wohl erkennbar, wenn wir der vorwiegend der dina- 
rischen Rasse angehörigen Bewohner des Hotzenwaldes im süd- 
lichsten Schwarzwald, der ehemaligen Grafschaft Hauenstein, ge- 
denken, ihres urwüchsigen und unbeugsamen Verhaltens in den 
wiederholten mit Grausamkeit geführten sogenannten Salpeterer- 
kriegen im ı8. Jahrhundert, ihres Kampfes gegen den von der 
Fürstabtei St. Blasien ausgeübten Zwang in geistliche Leibeigen- 
schaft. Hier erscheinen nicht nur Zähigkeit in der Vertretung 
persönlicher und wirtschaftlicher Interessen, vielmehr auch Wesens- 
eigentümlichkeiten der kämpfenden Rasse wirksam. Solche Be- 
obachtungen lassen sich freilich nur da erkennen, wo wie im 
Hotzenwald eine Rasse noch in merklicher Geschlossenheit ihr 
Dasein führt. Durch ähnliche Beispiele könnte Günthers Werk 
weitere Ergänzungen erfahren; wenigstens in einem Ausblick 
könnte auch noch das weite Gebiet der Beziehungen von Rasse 
und Geschichte, der Rasse als Schicksal stärker, als es bisher 
gelegentlich nur angedeutet ist, in den Bereich der Betrachtung 
gezogen werden. R. Sıllıb. 


Ihren auf der Speierer Tagung des Gesamtvereins der 
deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1927 gehaltenen Vor- 
trag über»Eine pfälzische Krone in der Münchener Schatz- 
kammer« hat Ulla Deibel zuerst im Pfälzischen Museum 1927, 
S. 157— 162 mit Abbildung und nun noch einmal im Korrespondenz- 
blatt des Gesamtvereins weiteren Kreisen zugänglich gemacht. 
Die bewegten Schicksale der goldenen, reich mit Perlen, Edel- 
steinen und Schmelzarbeit gezierten Lilienkrone sind von der Ver- 
fasserin mit aller nur wünschenswerten Sorgfalt erschlossen und 
verfolgt. Ausserordentlich interessant ist der Nachweis des Ur- 
sprunges des Kleinodes. Es ist nicht in der Pfalz am Rheine, auch 
nicht in Böhmen, das man schon als seine Heimat gelten lassen 
wollte, entstanden, überhaupt nicht auf dem Kontinent, vielmehr 
in England, wo es schon die Königin Anna beim grossen Londoner 
Versöhnungsfest 1393 getragen, und das von Richard de Maidstone 
damals besungen wurde. Dies Goldschmiedewerk reifer englischer 
Gotik gelangte im Jahr 1401 als Mitgift der jugendlichen Königs- 


Buchbesprechungen 485 


tochter Heinrichs IV. von England, Blanka, der Gemahlin des 
späteren Kurfürsten Ludwig III. von der Pfalz, in das Heidelberger 
Schloss, wo es mit der gesamten Mitgift der englischen Prinzessin 
gegen Verpfändung von Reichsgut in die allezeit leeren Kassen 
des römischen Königs Ruprecht, des Vaters Ludwigs III., gewandert 
ist. Die wohlerwogene und berechnende Heiratspolitik Ruprechts 
hatte die erwünschten Früchte getragen. R. S. 


Auf eine bisher fast unbeachtet gebliebene Jugendarbeit des 
Strassburger Theologen Eduard Reuss lenkt Hans Schulz in 
einem zur Festschrift für Fedor v. Zobeltitz 1927 beigesteuerten 
Aufsatz »D. B. Susers Reise nach Berlin« die Aufmerksamkeit. 
Es handelt sich um einen pseudonym gehaltenen, nie ernstlich 
zur Veröffentlichung bestimmten »Roman«, mit dem Titel »Die 
Reise nach Berlin. Ein historischer Roman aus dem zweiten Viertel 
des neunzehnten Jahrhunderts nach ungedruckten Quellen be- 
arbeitet. Von M. Arbog. Osw. Ipsefecit.«, der in der vom Verfasser 
mit liebevoller, kallıgraphischer wie künstlerischer Sorgfalt in den 
Jahren 18283— 1836 angefertigten, vier reich illustrierte Bände um- 
fassenden Urhandschrift auf uns gekommen ist. Der im Kern durch- 
aus autobiographische, zeitgeschichtlich überaus interessante Roman, 
bei dessen Abfassung Jean Paul und Walter Scott Paten gestanden 
haben, ist ein literarischer Niederschlag der Studienreise nach 
Deutschland, die Eduard Reuss in den Jahren 1825/26 über Göttingen 
nach Halle führte, sowie seines freundschaftlichen Verkehrs im Hause 
des Hallenser Theologen Wegscheider, und wählt zum äusseren 
Anknüpfungspunkt eine kurze Erholungsfahrt nach Berlin und 
Umgebung, die R. als Reisebegleiter der Damen Wegscheider im 
Herbst 1826 unternahm. Dem jungen Elsässer Theologen bot sich 
bei der Abfassung dieses in dichterische Form gegossenen Er- 
innerungs- und Bekenntnisbuches, das er dem ihm zeitlebens in 
Freundschaft verbundenen Hause Wegscheider widmete und in 
der Urhandschrift bandweise jeweils nach Fertigstellung als Zeichen 
des Gedenkens übersandte, willkommene Gelegenheit, die Gedanken 
und Eindrücke, die während des Aufenthalts in Deutschland auf 
ihn eingestürmt waren, schriftlich niederzulegen. Neben Fragen 
des geistigen Lebens, die ihm als Theologen besonders nahelagen, 
beschäftigen ihn eingehend politische Probleme, mit denen sich 
auseinanderzusetzen ihm seine deutschen Eindrücke Anlass boten. 
Im Vordergrund steht dabei begreiflicherweise die Frage, wie sich 
der politisch zu Frankreich gehörende, kulturell sich zu Deutsch- 
land bekennende Elsässer angesichts der von ihm beobachteten 
innerdeutschen Zustände und der nationalen Zukunftshoffnungen 
weiter gebildeter Kreise seine und seiner Heimat Stellung zu Deutsch- 
land zu denken habe. Von Deutschland stossen den freiheitlich- 
demokratisch gesinnten Elsässer die ihm jämmerlich dünkende 


486 Buchbesprechungen 


staatliche Zersplitterung, die innere Reaktion, die die von den 
Freiwilligen der Befreiungskriege auf den Schild erhobenen natio- 
nalen Ideale verleugnete und ihre Anhänger verfolgte, die zu ihrer 
tatsächlichen politischen Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit in 
seltsamem Widerspruch stehende Überspanntheit und anspruchs- 
volle Deklamation der völkisch und freiheitlich eingestellten Kreise 
ab; Vergleiche in diesen Punkten fallen immer zugunsten Frank- 
reichs aus. Damals scheint sich bei R. jenes politische Ressentiment 
gegen Preussen festgesetzt zu haben, gegen das Jahrzehnte später 
sein nach Deutschland ausgewanderter Schüler Graf im vertrau- 
lichen Briefwechsel angeht; auch die dem Elsässer gewohnte Be- 
geisterung für Friedrich den Grossen und die gefühlvolle Huldigung 
für die hehre Gestalt der Königin Luise können das Gefühl der 
Fremdheit, mit dem er Berlin und Preussen gegenübersteht, nicht 
überwinden. R. tritt uns noch durchaus als Gesinnungsgenosse 
Ehrenfried Stöbers entgegen in seinem entschiedenen politischen 
Bekenntnis zu Frankreich und dem französischen Staatsgedanken, 
wie ihn Revolution und napoleonische Epoche ausgeprägt hatten, 
im Glauben an jene elsässische Glücksinsel, auf der sich politische 
Zugehörigkeit zu Frankreich mit ungehinderter Pflege des an- 
gestammten deutschen Volkstums in harmonischen Einklang bringen 
liesse. Das jähe Erwachen aus diesem trügerischen Glückstraum 
kam nur allzubald; schon im Jahre 1838 steht R. in der vordersten 
Reihe der Streiter für Erhaltung der deutschen Art und Sprache 
im Elsass gegen die verwelschende Verwaltungs- und Schulpolitik 
der französischen Regierung. Wir sind H. Schulz für die Proben 
und die im ganzen nur andeutende Inhaltsübersicht, die er uns 
vorlegt, zu grossem Danke verpflichtet. Wäre aber nicht angesichts 
der besonderen Bedeutung dieses »Romanes« für unsere Kenntnis 
der Entwicklung des berühmten Strassburger Theologen und der 
Elsässischen Geistesgeschichte seine vollständige Veröffentlichung 
— etwa unter dem Patronat des Frankfurter Instituts — am Platze, 
sofern die offenbar noch ın Privathänden befindliche Handschrift 
dafür freigegeben würde? A. Stenzel. 


Webler, Heinrich, Die Kameral-Hohe-Schule zu 
Lautern (1774—ı784). Eine Quellenstudie zur geschicht- 
lichen Entwicklung und theoretischen Fundierung der 
Sozialökonomikals Universitätswissenschaft. Speyera.Rh. 
1927. (Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz Band 43). — 
Man wird dem Historischen Verein der Pfalz besonderen Dank 
wissen, dass er in seinem Jubeljahr auch die 1922 nur in Maschinen- 
schrift vorgelegte Heidelberger Dissertation von Heinrich Webler, 
eine allseitige historische und systematische Darstellung der Lauterer 
Kameralschule, der Wissenschaft durch ihre Drucklegung zu- 
gänglich gemacht hat. Aut Grund umfangreicher Aktenstudien 


Buchbesprechungen 487 


und der Durcharbeitung aller erreichbaren Quellenschriften ist 
ein übersichtliches Gesamtbild der Gründung, der Einrichtungen, 
der Ziele und der wissenschaftlichen Bedeutung der Lehrer und 
der Lehre dieser von der physikalisch-ökonom'schen Gesellschaft 
zu Lautern zur Heranbildung tüchtiger Verwaltungsbeamter mit 
Unterstützung Karl Theodors gegründeten Akademie entstanden, 
die 1784 als selbständige »Staatswirtschafts hohe Schule« mit der 
Universität Heidelberg vereinigt wurde. Scharf umrissen erscheint 
die führende Persönlichkeit des überragenden Vorsitzenden der 
Lauterer Bienengesellschaft und Direktors der Kameralschule, des 
herzoglich pfalz-zweybrückischen Hofrats aus Mannheim, Friedrich 
Casimir Medicus. Die Bedeutung der Professoren Georg Adolph 
Succow, Johann Heinrich Jung-Stilling, des Typs des pietistischen 
Schwärmers im ı8. Jahrhundeiıt und in seinem eigenartigen auto- 
didaktischen Werdegang zugleich des Typs des deutschen Kameral- 
professors seiner Zeit, Ludwig Benjamin Martin Schmid aus Unter- 
öwisheim — (nicht Unterwöwisheim ın Württemberg, wie Webler 
irrtümlich schreibt; Unteröwisheim war bis 1806 württembergisch 
und ist seitdem badisch) — Georg Freidrich Melsheimer, Friedrich 
Peter Wundt, Franz Heinrich Schneider und einiger anderer Neben- 
lehrer, als Persönlichkeiten, als Lehrer und Gelehrte ist trefflich 
herausgearbeitet. Wohl ist das Lauterer wirtschaftswissenschaft- 
liche System nur kurze Zeit an einigen kameralistischen Fakultäten 
besonders Süddeutschlands beachtet worden, aber nicht in seinen 
wissenschaftlichen Erkenntnissen ist wissenschaftsgeschichtlich be- 
trachtet die historische Bedeutung der Schöpfung der Kameral- 
schule zu Lautern zu sehen; diese liegt vielmehr in dem entschei- 
denden Anteil, den sie gehabt hat an dem zähen und erfolgreichen 
Kampf um die Verselbständigung der Kameralwissenschaften. 
Diese Zusammenhänge in seiner klar gegliederten, sachlich überaus 
gut unterbauten Untersuchung zum ersten Mal blossgelegt und 
damit über die einzige bisherige wissenschaftliche Darstellung in 
Stiedas Geschichte der Nationalökonomie als Universitätswissen- 
schaft weit hinausgeführt zu haben, ist das bleibende Verdienst 
des Verfassers. Lautenschlaser. 


Magirus Karl, Was heisst decumates agrı? Selbst- 
verlag. Ulm 1927, 8 S. — Die Bemerkung bei Tacitus, Germania 29: 
Non numeraverim inter Germaniae populos, quamquam trans 
Rhenum Danuviumque consederint, eos, qui decumatesagros 
exercent;... hat der Erklärung schon immer Schwierigkeiten 
gemacht. 

Man fasste früher decumates agri als Ländereien, von deren 
Ertrag der Zehnte als Tribut zu zahlen war, also das singuläre 
decumas als gleichbedeutend mit decumanus, und gewöhnte sich 
die Gegend zwischen Rhein und Donau südlich vom Limes als 


488 Buchbesprechungen 


Zehntland zu bezeichnen. Später stiess man sich an der Tatsache, 
dass der Bodenzins allem Unterthanenland im römischen Reich 
auferlegt war und keine Eigentümlichkeit der »Zehntlande« bildete. 
Nun vermutete man in decumates, das man zum Teil auch als 
Nominativ fasste, ein keltisches Wort, für das man bislang nur 
keine Erklärung weiss. — 

Einen neuen Erklärungsversuch bietet K. Magirus. Er bringt 
agrı decumates mit der porta decumana des römischen Lagers zu- 
sammen. Wie die porta decumana auf der Rückseite (d.h. der 
dem Feinde abgewandten Seite) des römischen Lagers lag, so lagen 
diese Gebiete hinter den Befestigungen am Limes und erhielten 
daher ihren Namen, der einfach mit »Landstrich am Grenzwall« 
oder »Bezirk Grenzwall« zu übersetzen sei. 

Der Verfasser weist selbst auf die Ähnlichkeit der »Militär- 
grenze« in Österreich hin und sein Schriftchen wird jedenfalls einen 
neuen Anstoss zur Behandlung der Tacitus-Stelle geben. 


Ilermann Finke. 


K. Stehlin, Plan von Augusta Raurica. Herausgegeben 
von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel 1928 
(Verlag von Helbing u Lichtenhahn). — Das kleine Schriftchen 
von 6 Textseiten mit Plan der zentralen Teile von Augusta Raurica 
im Masstab ı : 2000, mit Gesamtsituationsplan ı : 15000 und Plan 
des Theaters ı: ı000 wird jedem Besucher der eindrucksvollen 
Ruinen der bekannten Römerstadt bei Kaiseraugst, aber auch 
Jedem Forscher auf römisch-germanischem Gebiete hoch willkommen 
sein, zumal sein Verfasser der bekannte langjährige, äusserst ge- 
wissenhafte Ausgräber derselben ist. Ist auch erst kaum die Hälfte 
des alten Stadtplans aufgedeckt, so lassen sich doch bereits mit 
dem Theater, 2 bzw. 3 Fora, 3 Tempeln, Thermen, ausgedehnten 
Wohnguartieren, Teilen der Stadtmauer und der Strassen die 
Grundzüge der Stadteinteilung erkennen, ebenso wie der geschicht- 
liche Hintergrund sich immer deutlicher abhebt. Hoffen wir, dass 
es auch fernerhin der so opferwilligen Baseler Gesellschaft gelingt, 
den Rest der Anlage mit gleichem Erfolg aufdecken zu lassen. 
Dann dürfte Augusta Raurica neben der Augusta Treverorum das 
wertvollste Beispiel einer Römerstadt nördlich der Alpen werden. 


A. Schumacher. 


KarlHofmann, Badens Anteilander Reichsgründung. 
Verlag von Friedrich Gutsch, Karlsruhe [1927]. 48 S. — 
Da die vorliegende Schrift offenbar rein populären Charakter trägt, 
könnte von einer Besprechung an dieser Stelle überhaupt abgesehen 
werden; einen gewissen wissenschaftlichen Wert hat sie durch die, 
freilich ebenfalls grossen Teils aus zweiter Hand schöpfende Wieder- 


Buchbesprechungen 489 


gabe zahlreicher Zeugnisse über die öffentliche Meinung Badens 
in dem Jahrzehnt von 1860 bis 1870. Bezüglich der geistigen Ein- 
stellung, mit der der Verfasser an seinen Stoff herantritt, kann 
man es nur bedauern, dass die Erziehungsarbeit, wie sie etwa 
Marcks mit seinen Studien über Häusser, wie sie Dove und Oncken 
mit den Biographien des Grossherzogs Friedrich in literarischer 
und politischer Beziehung geleistet haben, nicht stärker nach unten 
durchdrang. Die eigentlichen Probleme der badischen Reichs- 
gründungspolitik sind so wenig herausgearbeitet wie ihre wich- 
tigsten Etappen, die handelnden Personen werden (vielleicht ab- 
gesehen vom Grossherzog) so wenig deutlich wie z.B. der ent- 
scheidende tragische Konflikt zwischen der deutsch-liberalen Politik 
Badens und der deutsch-konservativen Bismarcks, durch den der 
Zeitraum in zweı voneinander klar geschiedene und wesentlich 
entgegengesetzte Teile zerfällt. Wir sind der Ansicht, dass die 
zünftige Wissenschaft der Anregung von aussen her und der Füh- 
lung mit den bodenständigeren und volksnahen Kreisen bedarf); 
ob aber beiden, der Forschung und der Volkstümlichkeit, auf dem 
hier eingeschlagenen Weg gedient wird, erscheint recht zweifelhaft. 


Kurt v. Raumer. 


Quellenund ForschungenzurLebensgeschichte Grim- 
melshausens. Von Dr. Gustav Könnecke. Herausgegeben im 
Auftrag der Gesellschaft der Bibliophilen von Dr. J. H. Scholte. 
I., 1I. Leipzig im Insel-Verlag 1926. 1928 (I. Bd. 394 S.; II. Bd. 
3728. + 7 Tafeln + 17 Handschriftenproben). — Es ist ein langer 
Weg, den Könneckes Grimmelshausen-Forschungen zurückgelegt 
haben, die nun endlich in diesen zwei stattlichen und schön ge- 
druckten Grossoktavbänden vorliegen. Im Nachwort des 2. Bandes 
berichtet der Herausgeber auf S. 339, wieso just der Marburger 
Archivdirektor zu dieser literarischen Lebensarbeit kam. Er hatte 
1886 seinen Bilderatlas zur deutschen Nationalliteratur herausge- 
geben. Im selben Jahr, 1886, hatte Ph. Ruppert in der Zeitschrift 
für Geschichte des Oberrheins (Bd. 49o = NF. ı, S. 371— 375) einen 
Aufsatz über Grimmelshausen gebracht, der sich auf archivalische 
Entdeckungen stützte, die Frhr. Rud. von Schauenburg in seinem 
Familienarchiv zu Gaisbach bei Oberkirch gemacht hatte. Als der 
Baron das erste Autogramm Grimmelshausens unter seinen Pa- 
pieren fand, teilte er es Herrn Könnecke mit, damit es dieser im 
Literaturatlas veröffentlichen könne. Könnecke kam selbst, vertiefte 
sich in die Archivschätze, die ihm geöffnet wurden, und verfolgte 
die Spuren weiter in den Archiven zu Strassburg, Karlsruhe, Mün- 
chen usf. Der erste gedrängte und inhaltschwere Niederschlag 
dieser Forschungen kam dann ın der 2. Auflage seines Literatur- 
atlas ans Licht der Öffentlichkeit (nicht ohne kleine Irrtümer beim 
Titel von 1669 und Titelkupfer von 1670). Das war 1895. Könnecke 


490 Buchbesprechungen 


hatte sich in der Grimmelshausen-Materie festgebissen, und die 
literarisch interessierte Welt erwartete brennend seine näheren Aus- 
führungen. Aber sie blieben aus. Könnecke veröffentlichte keine 
Zeile, keinen Zeitschriftenaufsatz, keine Rezension, nichts. Erst 
jetzt kommt sein Werk aus seinem Nachlass heraus; freilich, den 
ı. Band hatte er schon im Herbst 1918 zum Druck gegeben, aber 
die Zeit war dem Unternehmen nicht günstig. 

Inzwischen hatten sich dem Problem Grimmelshausen andere 
Forscher genähert, von denen vor allem Arthur Bechtold und 
J. H. Scholte wegen ihren grundlegenden und methodisch strengen 
Arbeiten (ıgıoff. und 1912) genannt werden müssen. Könnecke hat 
sich um diese Veröffentlichungen nicht gekümmert; er hat keinerlei 
Stellung zu ihnen genommen. Auch die ganze reiche weitere Li- 
teratur, die eine förmliche Grimmelshausen-Renaissance herauf- 
führte, existierte nicht für ihn. Er sass und besass. Das ist be- 
dauerlich. Denn sein Werk, wie es nun vorliegt, ist zwar unendlich 
reich in zahllosen Einzelheiten und deren überaus gründlichen Aus- 
breitung, Verknüpfung und Deutung, aber im ganzen repräsentiert 
es einen Stand, der etwa dem Jahr ı910 entspricht. Wäre es früher 
erschienen, so hätte manche doppelte Arbeit vermieden werden 
können. 

Könnecke kannte z.B. die Grimmelshausenschen Einzel- 
kalender, wie aus seiner Fußnote 3 zu Bd.I, S. ı28 hervorgeht. 
Aber er behielt diese Kenntnis, die er gewiss auf allerlei schwierigen 
Umwegen erworben hatte, streng für sich, und sie mußte erst von 
anderen, unabhängig von ihm, entdeckt werden (vgl. Grimmels- 
hausen-Heft des Euphorion 1924). Und doch hatte E. Weller 
schon viel früher darauf hingewiesen, nämlich im Anzeiger für Kunde 
deutscher Vorzeit ı2, 1865, wo er die jetzt fast allgemein ange- 
nommene Vermutung ausspricht, daß der Titelholzschnitt offenbar 
Grimmelshausens wahres Bildnis zeige. (Vgl. die Wiedergabe in 
meiner Ausgabe, München 1926, S. 404.) 

Könneckes Arbeit hat nun kein eigentlich literarisches. Ziel, 
sondern vielmehr ein historisches. Im Brennpunkt seiner Be- 
mühungen steht die bis dahin beinahe anonyme Persönlichkeit 
(Grrimmelshausens, nicht sein dichterisches Werk. Dieses wird frei- 
lich reichlich ausgewertet, vor allem die drei simplizianischen Haupt- 
romane und der Ewigwährende Kalender, aber eben doch nur, 
um ihren biographisch-historischen Inhalt möglichst restlos heraus- 
zusieben. So ist die Fragestellung des ersten Bandes ungefähr diese: 
Welche Einzelheiten der Romane haben einen erlebten Kern? 
Welchen biographisch verwertbaren Rückschluss lassen sie zu? 
Wie stellt sich demgemäss das Leben des Schriftstellers Grimmels- 
hausen dar? Zur genauen Begrenzung und Beleuchtung werden 
zahllose urkundliche Belege der Mit- und Umwelt herangezogen, 
um so über die Möglichkeit zur Wahrscheinlichkeit und, wenn es 
irgend geht, zur Wahrheit vorzudringen. Es ist ein mühsamer Weg. 


Buchbesprechungen 491 


Spreu und Weizen werden sorgsam geschieden und zwischen den 
Mahlsteinen scharfsinniger Überlegungen das Mehl der Erkennt- 
nis gewonnen. Nicht zu Unrecht heisst das Werk »Quellen und 
Forschungen«. 

Mit den historischen Partien der Romane werden die Parallel- 
stellen in den Quellenwerken verglichen und eins vom andern ge- 
wissermassen abgezogen. Was bleibt, muss Erlebnis des Autors 
sein. So wird z. B. nachgewiesen, »dass Grimmelshausen die Nieder- 
schlagung der Meuterei der Bärthelschen Dragoner als Augenzeuge 
miterlebt hat« (I. S. 87; über diese Vorgänge hat Bechtold in der 
Alemannia 1916 gehandelt), dass er in Dortmund war usw. 

Es liegt in der Richtung der Problemstellung, dass Könnecke 
sich ausgiebig mit den Vorfahren und Familienmitgliedern Grim- 
melshausens beschäftigt, mit der äusseren Erscheinung des Dichters 
(den er als rothaarig nachweist) und dergleichen mehr. Dabei geht 
er in seiner historischen Begründungsmethode manchmal zu weit; 
so wenn er annimmt, dass die Bildung des Namens Melchior Stern- 
fels von Fugshaim durch den Schreiner Melchior Fuchsschwantz 
in Oberkirch veranlasst sei — während sie doch eines der Ana- 
gramme ist, die Grimmelshausen aus seinem Namen anfertigte. — 
In der Bewertung der Titelkupfer zum Ewigwährenden Kalender 
kommt Könnecke zu anderen, nicht ganz stichhaltigen Schlüssen 
als die übrigen Forscher. Durchaus einleuchtend sind seine Aus- 
führungen über Grimmelshausens Aufenthalt in Westfalen und Köln, 
während er z.B. weder in Lippstadt noch in Paris oder Philippsburg 
war. Wichtig sind immer die Zusammenfassungen, die das Resultat 
der umständlichen Beweisführung festlegen, z.B. I. S. 306-7, S. 327. 

- Urkundlich gesicherten Boden betreten wir mit Kap. XI 
»Offenburg 1639—48« und den folgenden, die von Kap. XIV an 
den zweiten Band füllen. Die Beziehungen zu seinen Regimentern, 
zu den Freiherren von Schauenburg, zu seiner eigenen Familie, 
die Lebensjahre in Gaisbach, auf der Ulenburg, in Renchen werden 
samt einem grossen Urkundenapparat mit zahlreichen Schreiben, 
Kirchenbucheinträgen, Rechnungen und dergleichen weitschichtig 
ausgebreitet, bis hin zu seinen Krankheiten und seinem Tod in be- 
wegter Zeit. Vieles davon war so oder ähnlich da und dort schon 
von andern Forschern ans Licht gezogen worden. Aber Könnecke 
gibt es in ausführlicher Zusammenfassung, mit scharfsichtigen 
Einzelheiten und vielen Belegen. 

Immerhin wäre die grosse Arbeit in manchen Punkten überholt, 
wenn nicht der Herausgeber in einem ausführlichen Anhang mit 
knappen aber gründlichen Anmerkungen eine Kontrollstelle ge- 
schaffen hätte, welche die übrige Grimmelshausen-Literatur heran- 
zieht und auswertet. Es ist notwendig, zu Jedem Kapitel diese An- 
merkungen am Schluss von Band II zu vergleichen und die dort 
zitierten Schriften einzusehen. Ebenso wertvoll ist das ausführliche 
Register, das jeder künftigen Ausgabe für ihre Lesarten und Fuss- 


492 Buchbesprechungen 


noten unentbehrlich sein wird, wie es die beiden Bände erst richtig 
erschliesst. Erwünscht wäre eine Zusammenstellung der von Kön- 
necke oft mit starker Kürzung zitierten Werke. 

Im ganzen stellt Könneckes Werk zusammen mit Scholtes 
sorgfältigen Zusätzen einen Abschluss der biographischen For- 
schung über Grimmelshausen dar. Die hier gesicherten Resultate 
können nun als feste Lebensdaten angenommen werden. Nicht ein- 
wandfrei bestimmt ist das Geburtsjahr, wenn auch 1622 oder spä- 
testens 1625 als so gut wie gewiss anzunehmen ist. — Der (Bd. I, 
S.g) auf dem Titelblatt von P. Mexia (im Besitz der Badischen 
Landesbibliothek) erwähnte Namenszug stammt nicht von Grimmels- 
hausens Hand; er lautet Joe’s. Jacobus Christophorus a Gimmels- 
hausen (ohne r); das Werk ist 1668 in Nürnberg bei Grimmelshausens 
Verleger Felsecker erschienen. — 

Ob jemals weitere Funde über Grimmelshausen zu erwarten 
sind? Wie wichtig wären Briefe an seinen Verleger oder an Famuilien- 
mitglieder und gar Handschriften seiner Werke! Aber wir müssen 
uns wohl, wie bei Shakespeare, mit dem Wenigen begnügen, das 
uns sichere Kunde gibt, und das durch Forscherglück und -fleiss 
zusammengetragen wird. War Könneckes Mitteilung im Literatur- 
atlas 1895 ein Grundstein, so ist sein zweibändiges Werk nun ein 
stattlicher biographischer Bau zum festen Gedächtnis Grimmels- 


hausens. W. E. Oeftering. 


Die Bedeutung des Jesuiten Christian Mayer (seit 1751 Pro- 
fessor der Mathematik und Physik an der Universität Heidelberg, 
dann nach Aufhebung des Jesuitenordens von 1773 kurfürstlicher 
Hofastronom in Mannheim) liegt im wesentlichen auf: dem Gebiet 
der Astronomie. Seine Verdienste sind hier genügend bekannt, 
um so weniger seine geodätischen.. Arbeiten, die nun Heinrich 
Merkel (die geodätischen Arbeiten Christian Mayers in 
der Kurpfalz, Karlsruhe, J. Lang, ı928, Veröffentlichung 
des deutschen Vereins für Vermessungswesen, Landes-Verein Baden 
Nr. ı) eingehend untersucht hat, vor allem die Basıs Palatina 
und die Charta Palatinı. Wenn deren wissenschaftliche Ge- 
nauigkeit auch keine absolute ist, so erweisen sie doch für die 
damalige Zeit überraschende Exaktheit. Erst durch Merkels Ab- 
handlung erscheint die Persönlichkeit Mayers in vollem Licht. 


R. S. 


Auf Wunsch des Generalsekretärs des Wissenschaftlichen 
Instituts der Elsass-Lothringer im Reich mache ich hiermit darauf 
aufmerksam, dass die von mir S. 266ff. behandelte Publikation 
von Rosenkranz über den Bundschuh in den Schriften dieses Instituts 
erschienen und dass sie seiner Initiative zu danken ist. 


Wilhelm Stolze. 


Die Jahresbände „Badische Heimat“ 


Herausgegeben von Hermann Eris Busse 


Mannheim. Die Stadt der Arbeit. 283 Seiten mit über 150 Abbildungen 
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Aus dem Inhalt: Die Stadtpersönlichkeit Mannheims, Rundfunkrede des 

Oberbürgermeisters Dr. Kutzer. Geologische Gestaltung der Landschaft um 

Mannheim. Von A.Strigel.e Aus der ältesten Geschichte des Neckardeltas. 

Von H. Gropengießer. Die Reißinsel als Naturschutzgebiet. Van W. Fohner. 

Das Mannheimer Rathaus. Von H. Esch. 


Geschichten und Bilder aus dem Kraichgau. 154 Seiten mit 79 Abbildungen. 
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und Kraichgau. Von E. Hirsch. Zur Baugeschichte der Stadt Bruchsal. Von 

F. Heiligenthal. Bretten. Von B. Weiß. Das Fachwerkhaus in Eppingen. 

Von L. Schmieder. Sinsheim. Von F. Metz. Das Bruchsaler SchloBmuseum. 

Von A. Wetterer. 


Karlsruhe, Die badische Landeshauptstadt. 238 Seiten mit fast 200 meist 
unveröffentlichten Bildern und ı8 ganzseitigen Bildtafeln. Brosch. 6 AA, 
geb. 7,50. RM. 

Die oberrheinischen Lande. Von Franz Schnabel. Karls-Ruhe. Von v. Rotberg. 

Karlsruher Kunstleben. Von Widmer. Die Badische Kunsthalle. Von Fischel. 

Die Landesbibliothek. Von Preisendanz. Der Rheinhrfen. Von Pfeiff. Die 

Technische Hochschule. Von Franz Schnabel, und 31 weitere Beiträge. 


Der Enz- und Pfinzgau. 300 Seiten mit 165 Abbildungen und 16 ganzseitigen 
Bildtafeln. Geh. 6.34, geb. 7,80 RM. 

AusdemiInhalt: Die Landschaft am Nordrand des Schwarzwalds. Von F.Metz. 

Die Römer ım Ens-Pfinz-Gebiet. Von W. Fischer. Pfinzgau und Enzgau 

vom 8. bis ı2. Jahrhundert. Von A. Krieger. Burgen und Schlösser im Enz- 

und Pfinzgau. Von H.D. Rösiger. Die gotische Dorfkirche zu Niefern bei 

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Das Markgräflerland. 184 Seiten und ı50o Abbildungen. Geh. 2,50.R4, 
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Ausdem Inhalt: Auftakt. Von:Hermann Burte. Die Bodenschätze des Mark- 

gräflerlandes. Von J. L. Wilser. Basel. Von R.Wackernagel. Das Kloster 

Weitenau. Von K.Seith. Zur Baugeschichte von Lörrach. Von H. Kayser. 

Schopfheim. Von R. Faißt. Die Städte des hinteren Wiesentales,. Von T. Hum- 

pert. Die alemannische Mundart des Markgräflerlandes. Von A. Sütterlin. 


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im Untersee. Von J. Schmalz. Konstanz. Von O. Lemer. Die Jnsel Reichenau. 

Von F. Metz. Radolfzell. Von K. Eiermann. Aus der Geschichte der Mettnau. 

Von A. Feßler. Burgen und Schlösser am Untersee. Von A. Reisser. 


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dient der „Ekkhart” der treue Führer durch Vergangenheit und Gegenwart, 


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Redaktionelle Bestimmungen 
Gültig ab ı. April 1924 


Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen. 
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande 
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S. A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um- 
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins. 

Die für die »Zeitschrifte bestimmten Beiträge sind an den Redakteur 
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak- 
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater 
für elsässische Geschichte wird Oberaichivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs- 
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript 
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor 
zur Last. 

Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen 4o RM., für 
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen. 

Jeder Mitarbeiter eshält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sunderalzüge, 
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem 
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf., für Mitglieder der Kon- 
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens 
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor 
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden. 

Das Verlagsrecht auf die ın der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt 
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver- 
öffentlichung an gewahrt. 

Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib, 
unter der alleinigen Adrese: An die Redaktion der Zeitschrift für 
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts- 
bibliothek, zusenden; dıe Versendung der Rezensionsbeiege erfolgt durch ihn. 

Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag 
G. Braun in Karlsruhe direkt gemacht werden. 


Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung 


Inhalt: Seiterich, Kreisdirektorium und Kreisregierung im ehemaligen Groß- 
herzogtum Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeit, S. 493. 
— Andreas, Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen, S. 557. — 
Valdenaire, Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, S. 588 (Fort- 
setzung). — Holborn, Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten? S. 617. 
— Miszellen: Wohleb, Das Ende des Bischofs Konrad Ill. von Straßburg, 
S.624. — Largiader, Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von 
Landenberg, S. 627. — Cartellier, Zum Vertrage von Saint-Omer Die 
Schweiz und der Oberrhein, $. 629. — Zeitschriftenschau, bearbeitet von Fr. 
L.autenschlager, S. 637. — Buchbesprechungen, S. 651. — 


Kreisdirektorium und Kreisregierung 
im ehemaligen Grossherzogtum Baden und die 
historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten 


Von 


Ludwig Seiterich 


Das beginnende 19. Jahrhundert brachte der badischen 
Staatsverwaltung eine tiefgehende Krisis. Der Reichs- 
deputationshauptschluss, der Pressburger Friede und end- 
lich die Gründung des Rheinbundes fügten den badischen 
Stammlanden eine grosse Anzahl neuer Gebietsteile zu, 
welche unter sich in ihrem Rechtszustande und ihrer Verwal- 
tung aufs verschiedenartigste ausgestaltet waren, und von 
denen jeder eine reiche geschichtliche Tradition besass. Es 
war ein Gebot staatserhaltender Politik und zugleich eine 
staatsmännische Aufgabe ersten Ranges, das Auseinander- 
fallen dieser verschiedenartigen Territorien durch kluge Ein- 
gliederung und vorsichtige Regierung zu verhüten. Die 
wichtigste Aufgabe der Regierung bestand zunächst darin, 
für die einzelnen Verwaltungszweige im gesamten Staats- 
gebiete umfassende ncue Rechtsgrundlagen zu schaffen. 
In den Jahren 1803 bis 1809 erging eine grosse Anzahl 
gesetzgeberischer Akte, welche diesem Zwecke dienten. Die 
Frage der Organisation der Verwaltungsbehörden trat da- 
neben vorläufig mehr in den Hintergrund. Wichtig war hier 
zunächst nur die Neuordnung der Verhältnisse bei den Zen- 
tralbehörden. Ihre Regelung wurde deshalb auch zuerst 
in Angriff genommen. Die getroffenen Einrichtungen be- 


sassen jedoch insgesamt keinen endgültigen Sale Für 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 2, ı 33 


494 Seiterich 


die eingehende Organisation der mittleren und unteren Ver- 
waltungsbehörden fehlten in den Jahren 1803 bis 1809 grössere 
Vorarbeiten und Erfahrungen. 

Gegen Ende des Jahres 1809 hielt die Regierung den 
Zeitpunkt für gekommen, in einem einzigen grossen Wurf 
dem gesamten Verwaltungsaufbau des badischen Staatswesens 
die endgültige Form zu geben. In der Einleitung des grossen 
Organisationsediktes vom 26. November 1809!) hiess es: 
»Unsere Edikte von 1807 und 1808 haben nur in Ansehung 
der direktiven Stellen das nötigste einstweilen verfügt, da 
zu weitergreifenden Anordnungen die Vorbereitungen damals 
noch nicht vollendet waren. Inzwischen sind diese nun so 
weit gediehen, dass Wir Uns im Stande finden, auch rück- 
sichtlich der untern und mittlern Verwaltungsstellen das 
Nötigste festzusetzen, sie an die Zentralstellen gehörig anzu- 
knüpfen und so das ganze der Staatsverwaltung zu um- 
fassen«. 

Das genannte Organisationsedikt ist, abgesehen von der 
Einführung des Code Napoleon, das eingehendste und um- 
fangreichste gesetzgeberische Werk der ersten Jahrzehnte 
des neunzehnten Jahrhunderts. Es behielt, wenigstens in 
seinen Grundlagen, Geltung bis zur Neuordnung der badı- 
schen Verwaltung im Jahre 1863. 

Die Schöpfer der neuen Verwaltungsorganisation nah- 
men an der bisherigen Viergliederung der Verwaltungs- 
behörden in Lokalbehörden, Ämter, höhere Mittelstellen und 
Zentralstellen keine Änderung vor. Während jedoch bei den 
Lokalbehörden, Ämtern und Zentralstellen die bisherigen 
Grundlagen in weitgehendem Masse weiterbenutzt wurden, 
ging man bei der Errichtung der höheren Verwaltungs- 
mittelstellen neue Wege. Die bestehenden 3 Provinzial- 
regierungen wurden beseitigt. An ihre Stelle traten 10 Kreis- 
direktorien. In ihnen sollten die neuen Verwaltungsgedanken, 
bedingt durch die veränderten politischen Verhältnisse und 
die dadurch notwendig gewordene Anlehnung an das fran- 
zösische Imperium, am konsequentesten zum Ausdruck ge- 
langen. 

») Reg.-Bl. Nr. 49, 50, 51 und 52; im folgenden als Org.-Edikt zitiert: 
in Kraft seit 23. April ı810. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 495 


Die Vorgeschichte ihrer Einführung in Baden!) ist 
ebenso wie diejenige des Novemberedikts überhaupt bis 
heute noch nicht völlig geklärt. Es scheint sich bei ihrer 
Organisation zunächst um Privatarbeiten gehandelt zu haben. 
Die Schöpfer der neuen Verwaltungsorganisation, die badi- 
schen Staatsmänner von Reitzenstein und von Marschall:), 
hatten schon vor dem Jahre 1809 die Idee einer Kreisein- 
teilung verfochten. Aus der Hand Marschalls sind einige 
Bemerkungen über Kreisdirektorien aus dem Jahre 1807 auf- 
bewahrt). Die Kreisdirektorien sollten »in erster Instanz und 
ohne Einwirkung der Ämter die Polizeigewalt in einigen 
Zweigen ausüben und die Territorial- und Souveränitäts- 
rechte gegen Auswärtige und gegen die Standesherren, auch 
Chevaliers, wahren«.. Zur Begründung ihrer Einführung 
wird charakteristischer Weise nur die brennendste Aufgabe 
jener Zeitspanne, die unbedingte Durchsetzung des Macht- 
staatgedankens gegenüber den vielfach widerstrebenden 
inneren Verhältnissen, herangezogen: »Meiner vollen Über- 
zeugung nach ist diese Einrichtung sehr vorteilhaft, weil die 
Wahrung der Landeshoheitsrechte und die Polizeiausübung in 
vielen Fällen mehr vereinigte Kräfte und ein harmonisches Zu- 
sammengreifen der Massregeln in grossen Distrikten fordert«. 


Beide waren aber mit ihren Vorschlägen bisher nicht 
durchgedrungen, hauptsächlich infolge des Widerstandes, 
welchen der grosse Organisator der Jahre vor 1809, Friedrich 
Brauer, ihnen entgegensetzte 4). | 


ı) Über die Verbindung badischer Organisationspläne mit benachbarten 
Vorbildern in Württemberg und Bayern vgl. Andreas »Geschichte der badischen 
Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren 1802 bis ı818«. I. Banıl 
(1913), Seite 256ff., 267. 

2) Über Reitzenstein vgl. Franz Schnabel: »Sigismund von Reitzenstein, 
der Begründer des badischen Staates« (1927) und Andreas a.a.O., S. 23711. 
Über Marschall vgl. Bad. Biographien II. Teil, S. 39ff. und Andreas a.a.O)., 
S. 246ff. 

3) Beides zu finden in Akten, Repositur, Generalia IV. ı, 4, Kanzleisache: 
»Die Organisation der administrativen Staatsverwaltung nach den Provinzen, 
und den Geschäftskreis der administrativen Landecsstellen betr.e 1807—1809, 
pars ı. Im folgenden sind unter Akten stets solche des Generallandesarchivs 
in Karlsruhe zu verstehen. 

4) Über Brauer vgl. Bad. Biographien und Andreas a.a.O., S. 38 ff. 

33° 


496 Seiterich 


Der Gegensatz dieser hervorragendsten Verwaltungs- 
männer des beginnenden 19. Jahrhunderts war in den ver- 
schiedenartigen persönlichen, verwaltungs- und staatspoli- 
tischen Anschauungen begründet. Von Reitzenstein und von 
Marschall verfochten eine \Verwaltungskonstruktion, welche 
ohne jegliche Rücksicht auf das historisch Gewordene und 
gegebenenfalls unter vollständiger Beseitigung desselben 
eine einzige grosse Idee, diejenige des rheinbündisch-fran- 
zösischen Verwaltungszentralismus, verwirklichen sollte. Der 
von ihnen geplante Verwaltungsaufbau sollte dem Lande — 
bildlich gesprochen — gewissermassen von oben her auf- 
gesetzt werden. Brauer dagegen, im Geiste seines hohen 
Regenten, befürwortete mehr einen natürlich gewachsenen 
Verwaltungsorganismus, welcher von unten her vom Volke 
ausgehen, an das Bestehende in weitgehendem Masse behut- 
sam anknüpfen und neuen Ideen nur vorsichtig und zurück- 
haltend Eingang gewähren sollte. Brauer stand der poli- 
tischen Entwicklung Badens, welche unter der unermüdlichen 
und zähen Arbeit des nüchternen Realpolitikers Reitzenstein 
sich immer mehr nach Frankreich hin orientierte, innerlich 
fremd und ablehnend gegenüber. Die Organisation von 
1809 knüpfte aber gerade in entschiedener Weise an fran- 
zösische Vorbilder an!'. 

Aus unmittelbaren Äusserungen ihrer Begründer geht dies 
nicht hervor, aber der Gedanke liegt bei der mannigfaltigen 
und engen Verbundenheit politischer und familiärer Natur 
des damaligen badischen Staatswesens mit dem französischen 
Kaiserreiche überaus nahe. Die Begründung erscheint durch- 
aus zutreffend, dass »nachdem von Reitzenstein... durch 
den Zutritt zum Rheinbunde den politischen Anschluss an 
Frankreich vollendet hatte, die innere Angleichung der Ver- 
waltung an das französische System der Departements und 
Präfekturen die gegebene Folge war, und dass sie auch dem 
Wunsche des Kaisers, der die staatliche und kulturelle Über- 
einstimmung zwischen Frankreich und den Vasallenstaaten 


1) Vgl. G. Weizel: »Das badische Gesetz vom 5. Okt. 18563 über die Or- 
ganisation der inneren Verwaltung, mit den dazu gehorigen Verordnungen, 
samt geschichtlicher Einleitung und Erläuterungen.« (1864). S. 59, Andreas 
a.a.0O., S.ı57. 262, und Schnabel a.a.O., S. 116f. 


Kreisdirecktorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 497 


als eine Gewähr der Sicherheit für das Empire erstrebte«, 
entsprach '). | 

Die Grundprinzipien, welche den französischen Prä- 
fekturen und den badischen Kreisdirektorien zugrunde lagen, 
sind völlig übereinstimmend?2). Durch sie sollten Kraft, 
Schnelligkeit und Einheit in den Gang der Verwaltungs- 
tätigkeit gebracht werden. Demgegenüber fällt nicht so 
sehr ins Gewicht, dass die Verwaltungseinzelheiten eine 
geringere Übereinstimmung aufweisen, als man eigentlich 
erwarten sollte. Eine sklavische Nachahmung konnte bei 
der Selbständigkeit Reitzensteins und Marschalls und den 
eigentümlichen badischen Verhältnissen sowieso nicht in 
Betracht kommen 3). 

Über die eigentlichen Zwecke der Organisation von 
1809 und der durch sie geschaffenen Kreisdirektorien haben 
ihre Schöpfer lange geschwiegen. Erst spät hat sich von Mar- 
schall geäussert+). Aus seinen Angaben geht die Bedeutung 
der Kreisdirektorien für die Gesamtverwaltung mit grosser 
Klarheit hervor. Die Kreisdirektorien sollten, wie die ganze 
Verwaltungsorganisation, dem bisherigen Hauptübel der 
badischen Verwaltung, der Einmischung der leitenden Zen- 
tralstellen in kleinliche Verwaltungsdetails abhelfen. Des- 


ı) Vgl. Schnaliel a.a. O., S. 1 16f. 

2) Auf die Übereinstimmung der nach geographischen Gesichtspunkten 
erfolgten Benennung der französ. Departements und der badischen Kreise sei 
nur hingewiesen. 

3) Den Vergleich in sachlicher Hinsicht zwischen Präfekturen und Kreis- 
direktorien zog Nebenius. Er kam nach eingehender Darlegung des gesamten 
Präfekturwesens zu dem Ergebnis, »dass die frühere und spätere Verfassung 
unserer Mittelstellen den französischen wenig gleich siehte. Vgl. Nebenius, 
Nachlass Conv. 36 Abit. »Ideen über eine Reform der Mittelstellene; im General- 
landesarchiv Karlsruhe. Übrigens stellte N. sellıst ebenda fest, dass die K.D. 
»Nachahmungen der französischen Präfekturen«e seien und spricht von Kopie 
und Urbild, meinte allerdings dann, dass die Kreisdirektorialverfassung die 
Nachteile der Präfekturen in höherem Grade als diese selbst hatten, ohne auf 
der anderen Seite den Vorteil der Geschäftsbeschleunigung zu gewähren. 
Ebenda »Gutachten, die Kreisdirektorialverfassung betr.e«. 

4) In einem Schreiben an den Staatsrat von Kalm vom 15. Juni 1817; 
im Nachlass von Nebenius, Conv. 36 Abt. »Akten, die Landesadministration 
betr.e, abgedruckt als Beilage eines Aufsatzes von Andreas Z.G.O. N.F., 
Bd. 27, S. 326 ff. 


498 Seiterich 


halb erweiterte das Organisationsedikt »beträchtlich die Voll- 
machten der Lokal- und mittleren Stellen, sie wies ihnen 
eine Menge Geschäfte zur gänzlichen Erledigung zu, sie kon- 
zentrierte die mittlere Verwaltung in den Kreisdirektorien, 
sie teilte diesen kleinere Distrikte zu, als die vorherigen 
Regierungen und Kammern gehabt hatten, um den Direk- 
toren und Räten die Übersicht zu ereichtern, sie mit den 
Lokalstellen und den Untertanen selbst in nähere Verbindung 
zu bringen und die Zirkulation der Geschäfte abzukürzen«. 
Ob die Kreisdirektorien ein lebensfähiges Glied im Aufbau 
der Staatsverwaltung bildeten, und ob die genannten Ziele 
in der Handhabung der Verwaltung erreicht werden konnten, 
musste allerdings erst die Erfahrung zeigen. 

Nach dem Novemberedikt vom Jahre 1809 zerfiel das 
badische Staatsgebiet in folgende ıo Kreise: Seekreis (Kon- 
stanz), Donaukreis (Villingen), Wiesenkreis (Lörrach), Drei- 
samkreis (Freiburg), Kinzigkreis (Offenburg), Murgkreis 
(Rastatt), Pfinz- und Enzkreis (Durlach), Neckarkreis (Mann- 
heim), Odenwälderkreis (Mosbach), Main- und Tauberkreis 
(Wertheim). Das Personal des einzelnen Kreisdirektoriums 
bestand aus dem Kreisdirektor, je einem Kreisrat aus dem 
rechts- und staatspolizeilichen und aus dem staatswirtschaft- 
lichen Fach, sowie der nötigen Anzahl von Kreissekretären, 
Registratoren, Revisoren, Kanzlisten und Kanzleidienern. 
Die Verteilung der von den Kreisdirektoren zu erledigenden 
Geschäfte erfolgte nach dem System der Realteilung. Die 
Geschäfte wurden nach ihrem Inhalt in bestimmte, gleiche 
oder doch gleichartige Materien eingeteilt und vom Kreis- 
direktor nach freiem Ermessen seinen Beamten zur Bear- 
beitung zugewiesen. Diese besassen regelmässig keine selb- 
ständige Entscheidungsgewalt, da die Geschäftserledigung 
büromässig erfolgte. Das Organisationsedikt bestimmte, 
dal3 die Meinung des Kreisdirektors allein entschied, und dal3 
dieser daher auch für die Behandlung und den Betrieb der 
Geschäfte an erster Stelle verantwortlich war. Ausnahmen 
fanden nur in denjenigen Fällen statt, in welchen den Kreis- 
direktorien auf dem Gebicte der Zivilrechtspflege die Befug- 
nis zum Erlass von selbständigen Erkenntnissen zustand. 
Die Entscheidung wurde in diesen Fällen durch Stimmen- 


KL on on u 


ui E 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 499 


mehrheit gefunden, bei Stimmengleichheit gab die Stimme 
des Kreisdirektors den Ausschlag. 

Den allgemeinen Wirkungskreis der Kreisdirektorien 
umschrieb das Organisationsedikt in umfassender Weise 
dahin: »Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien begreift 
alle zur Staatsverwaltung in den ihnen angewiesenen Kreisen 
gehörige Gegenstände, soweit sie nicht hier unten namentlich 
ausgenommen sind.« Nach dieser Bestimmung lassen sich 
dieselben als präsumtive Träger der gesamten Staatsver- 
waltung in den Kreisgebieten bezeichnen. 

Ihre Zuständigkeit war zunächst örtlich begrenzt. Das 
einzelne Kreisdirektorium war nur innerhalb des ihm zuge- 
teilten Kreisgebietes zuständig. Daneben bestand eine funk- 
tionelle Begrenzung. Ein Kreisdirektorium konnte sich, trotz 
der generellen Fassung der eben genannten Bestimmungen, 
nicht mit jedem Verwaltungsgegenstand innerhalb seines 
Kreises selbständig entscheidend und anordnend befassen, 
sondern musste gemäss dem im ÖOrganisationsedikt selbst 
ausdrücklich festgelegten Prinzip der Zuständigkeit auf die 
Stellung der nachgeordneten Bezirksämter und Lokalbehör- 
den Rücksicht nehmen. Der Geschäftskreis der Kreisdirek- 
torien fing erst da an, wo derjenige der Ämter aufhörte, 
so dass die den letzteren überlassenen Geschäfte nur durch 
die Berufung gegen ihre Entschliessung an die Kreisdirek- 
torien gelangen konnten. Durchbrechungen dieses Grund- 
satzes fanden nur bei versagter oder verzögerter Geschäfts- 
erledigung seitens der Bezirksstellen statt. Die Kreisdirek- 
torien konnten in diesen Fällen vorläufige Anordnungen er- 
lassen und Termine, nötigenfalls unter Androhung und Voll- 
zug von Strafen, anberaumen. 

Derselbe Grundsatz galt auch hinsichtlich der Zuständig- 
keitsverteilung zwischen dem Ministerium des Innern und 
den Kreisdirektorien. 

Innerhalb dieser doppelten Begrenzung besorgten die 
Kreisdirektorien alle Geschäfte der Staatsverwaltung. Ob- 
wohl die Beilage D des Organisationscdikts die Zuständig- 
keiten der Kreisdirektorien eingehend regelte, so war doch 
die angeführte Generalklausel von überaus wichtiger Bedeu- 
tung für alle diejenigen Fälle, deren Zugehörigkeit zu einer 


OO Seiterich 

bestimmten Verwaltungsstelle sich nicht ohne weiteres aus 
den gesetzlichen Bestimmungen ergab. In allen diesen Zwei- 
felsfällen sprach infolge der generellen Verweisung die Ver- 
mutung für die Zuständigkeit der Kreisdirektorien. 

Zu prüfen bleibt endlich die Frage, welche Staatstätig- 
keiten unter dem Begriff Staatsverwaltung im Sinne des 
Organisationsediktes zu begreifen sind. Dabei ist zu bemerken, 
dass dieser Begriff im juristischen Sprachgebrauch des be- 
ginnenden 19. Jahrhunderts einen noch weniger als heute 
fest umgrenzten Inhalt hatte. Von vornherein auszuschalten 
ist auch für jene Zeit das Gebiet der Rechtssetzung. Es war 
grundsätzlich dem absoluten Monarchen vorbehalten, wel- 
cher allerdings einzelne Kompetenzen an die höheren Ver- 
waltungsstellen delegieren konnte. Daher erklärte es sich, 
dass die Kreisdirektorien in der Form der heutigen Rechts- 
verordnungen bedeutende Befugnisse auch auf dem Gebiete 
der Rechtssetzung besassen. Anders verhält es sich mit der 
Rechtspflege. Diese wurde zu jener Zeit noch nicht aus- 
schliesslich von besonders organisierten, mit eigentümlichen 
Garantien ihrer Unabhängigkeit ausgestatteten Behörden 
ausgeübt. 

Als Staatsverwaltung im Sinne des Organisationsediktes 
ist sonach die gesamte staatliche Tätigkeit zu verstehen, 
welche nicht Rechtssetzung ist. Für sie in ihrem vollen Um- 
fange waren die Kreisdirektorien zuständig, soweit nicht aus- 
drücklich Ausnahmen festgesetzt waren. Letzteres war aller- 
dings auch dann der Fall, wenn für gewisse Verwaltungszweige 
eigene Organisationen mit besonderen Zentralbehörden ge- 
schaffen worden waren. Dies traf aber zu bei der Justiz, 
den auswärtigen Angelegenheiten und dem Militärwesen. 
Wollten die Kreisdirektorien auf diesen Gebieten eine Zu- 
ständigkeit für sich in Anspruch nehmen, so konnten sie sich 
nicht auf die genannte Generalklausel berufen und den nicht 
zu liefernden Nachweis des ausdrücklichen Ausschlusses 
fordern, sondern mussten umgekehrt selbst die rechtliche 
Grundlage ihrer Zuständigkeit darlegen. 

Dem vorkonstitutionellen badischen Staatsrecht waren 
die heutigen Begriffe von Gesetz und Verordnung fremd, 
obwohl sie beide schon in einer klar ausgeprägten Bedeutung 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 501 


verwendet wurden. Rechtsnormen entstanden durch einfache 
Anordnungen des Regenten, »die für die Untertanen neue 
Rechte und Pflichten!)« begründeten, dem Satze gemäss: 
quod placuit principi, legis habet vigorem. Nur der Regent 
besass die rechtliche Fähigkeit zur Aufstellung von Rechts- 
sätzen. Anderen Staatsstellen musste eine solche Befugnis 
ausdrücklich verliehen sein. Kann auch von einer gesetz- 
mässigen Verwaltung in der Zeit von 1800 bis 1818 in Baden 
nicht gesprochen werden, so ist sie doch keineswegs rein 
willkürlich zu nennen). Vor Eingriffen in die individuelle 
Freiheitssphäre waren die Untertanen immerhin insoweit 
geschützt, als ein solcher Eingriff auf eine Ermächtigung 
des Trägers der Staatsgewalt zurückgehen musste. Nicht 
schon die Zuständigkeit zur Ausübung verwaltender Tätigkeit 
allein verlieh diese Berechtigung. Das ÖOrganisationsedikt 
räumte den Kreisdirektorien zur Verstärkung ihrer Auf- 
sicht über die Wahrung der oberhoheitlichen Rechte des 
Landesherrn seitens der öffentlich-rechtlichen Verbände, 
insbesondere auch seitens der Standes- und Grundherren 
die Befugnis ein, »in eilenden Fällen das Zweckdienliche 
vorzukehren«. Über die Art der gegebenenfalls zu ergreifen- 
den Massnahmen war nichts Näheres bestimmt. Regel- 
mässig handelte es sich um Einzelanordnungen, welche den 
Charakter von Verfügungen an sich trugen. Nur ausnahms- 
weise konnten die Kreisdirektorien auch Rechtsverordnungen 
erlassen, welche nach heutigem öffentlichem Recht als Not- 
verordnungen zu charakterisieren sind. 


Auch auf dem Gebiete der Sicherheitspolizei zielte 
die ın $ ı4a der Beilage D getroffene Bestimmung zunächst 
nur auf ein allgemeines Polizeiverfügungsrecht ab. Die 
Kreisdirektorien konnten Anordnungen, sicherheitspolizei 
licher Natur im ganzen Kreisgebiet und unter Durchbrechung 
des Prinzips der Zuständigkeit auch in den einzelnen Ämtern, 


ı) Verl. Fr. Brauer in »Jahrbücher der Gesetzgebung und der Rechts- 
wissenschaft des Grossherzogtums Baden« I. (und einziger) Jahrgang 1813, S. 7. 

2) Über die Ende des 18. Jahrhunderts in Baden herrschenden Verwal- 
tungsgrundsätze vgl. im allgemeinen W. Windelband »Die Verwaltung der 
Markgrafschaft Baden zur Zeit Karl Friedrichse (1916). 


502 Seiterich 

nötigenfalls im Benehmen mit den benachbarten Behörden, 
treffen und.ihre Befolgung unter Requisition des Militärs 
und Verhaftung der Sicherheitsstörer erzwingen. Ob aber 
ein Rechtsverordnungsrecht der Kreisdirektorien auf diesem 
Gebiete ausgeschlossen war, erscheint fraglich. Denkbar 
und ohne Zwang unter dem Begriff Anordnung begreifbar 
ist auch der Erlass von Polizeiverordnungen. 


Die Organisation von 1809 hatte Verwaltung und Justiz 
nicht durchgängig getrennt. Beide Zweige staatlicher Tätig- 
keit waren vielfach miteinander verflochten. Die mannig- 
faltigen Bemühungen um Durchführung einer Trennung 
und Zuweisung aller Justizsachen an unabhängige Gerichte 
waren erst spät von Erfolg gekrönt. Auf dem Gebiete der 
Zivilgerichtsbarkeit waren die Bezirksämter Gerichte erster 
Instanz. Erst in zweiter Instanz gelangten die bürgerlichen 
Rechtsstreitigkeiten an die besonders organisierten Hofgerich- 
te. Die Bezirksämter hatten infolge dieser Regelung eine 
eigentümliche Doppelstellung inne: Sie waren zugleich 
Verwaltungs- und Justizbehörden. Ihre Rechtspflegetätigkeit 
ist nicht als Verwaltungs-, sondern als Justiztätigkeit zu 
betrachten. Die Bezirksämter bildeten sordentliche« Gerichte. 
Allerdings war die daraus sich ergebende Konsequenz, 
die richterlichen Beamten der Bezirksämter der Dienstauf- 
sicht der Hofgerichte zu unterstellen, nicht gezogen worden. 
Die Dienstaufsicht führten die Kreisdirektorien. Sie hatten 
insbesondere Beschwerden gegen die Ämter wegen verzögerter 
oder verweigerter Rechtspflege durch den Erlass von geeig- 
neten Weisungen zu erledigen?!). 


Die Kreisdirektorien selbst übten ebenfalls Zivilrechts- 
pflege aus, aber nicht als ordentliche Gerichte. Der vor ihnen 
sich abspielende Prozess war nicht nach Justiz-, sondern 
nach Verwaltungsgrundsätzen ausgestaltet. Ihre Aufgaben 
waren teils erkennender, teils beaufsichtigender Natur. 


!) Unter diese geeigneten Weisungen gehörten jedoch nicht solche, welche 
Vorschriften über die Art der Führung der Prozesse oder über den Inhalt der 
Urteile enthielten oder den zuständigen ordentlichen Richter beseitigten oder 
ihn in den Grenzen seiner Amtsgewalt beschränkten. Vgl. Beschluss des Justiz- 
ministeriums vom Jahre 1812 in einer Anmerkung zu $ 8 Beil. D. der »Organı- 
sation für das Grossherzogtum Baden« II. Auflage (1813). 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung in chem. Grossherzogt. Baden 503 


Erkennende Tätigkeit übten sie in folgenden Fällen aus: 
Bei Streitigkeiten über Erfüllung von Akkorden zwischen 
Unternehmern von öffentlichen Arbeiten an Strassen, Flüssen 
und Brücken sowie öffentlichen Gebäuden einerseits und dem 
Staate oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften 
anderseits, bei Streitigkeiten über Enteignungen von Grund- 
stücken und sonstigen zwangsweisen Abtretungen von Rech- 
ten, welche dritten Personen zustanden, zugunsten von 
Strassen-, Fluss- oder Brückenbauten oder der Errichtung 
öffentlicher Gebäude sowie bei Streitigkeiten über die 
dafür zu gewährenden Entschädigungen, ferner bei Streitig- 
keiten über den Bestand, die Art und Grösse, der von den oder 
an die Untertanen oder Interessenten zu machenden Leistun- 
gen an direkten oder indirekten Steuern, Kriegskontribu- 
tionen, Staats- und Gemeindelasten, Vergütung von Kriegs- 
schäden oder an Beiträgen zu Baulichkeiten von Wegen, 
Brücken, Flüssen oder sonstigen gemeinnützigen staatlich 
angeordneten Unternehmungen, endlich bei Streitigkeiten 
über die Höhe des Betrags — nicht über die Verpflichtung 
zur Leistung selbst — von Alimentenleistungen für unche- 
liche Kinder, falls der von den Bezirksämtern festgesetzte 
Betrag beanstandet wurde. 

Die Tätigkeit der Kreisdirektorien als erkennende Be- 
hörden ist von derjenigen der Bezirksämter ebenso zu unter- 
scheiden wie von der späteren Verwaltungsgerichtsbarkeit. 
Die Kreisdirektorien bildeten keine ordentlichen Gerichte. Sie 
waren nur ausnahmsweise in genau abgegrenzten Fällen 
zu urteilender Tätigkeit berufen. Ihre Entscheidungen 
trafen sie nach Verwaltungsgrundsätzen. Die Kreisdirek- 
torien pflegten sogenannte Administrativjustiz!). Als Be- 


ı) Über diesen Begriff vgl. G. v. Weiler »Über Verwaltung und Justiz 
und über die Grenzlinien«e zwischen beiden (1826) & 31 und J. Zentner vÜber 
die Grenzen von Justiz und Verwaltunge (Im Magazin für badische Rechts- 
pflege und Verwaltung, Band 5, 1861, S. 229/261, 321/364) &$ ı—5. Auch 
Nebenius verbreitete sich in seinem Gutachten über die Kreisdirektorialverfassung 
(Nachlass Conv. 36) in eingehender Weise (Kommentarform) über diese Ad- 
ıninistrativjustiz. Er gibt u. a. auch einen Einblick, wie diese Rechtspflegetätig- 
keit von seiten mancher K. D. aufgefasst wurde. »Einige K. D. waren gewohnt, 
hierher gehörige Fälle dem Ministerium aus dem sonderbaren Grunde vorzu- 
legen, weil doch vorauszusehen sei, dass der Rekurs ergriffen werde. Dieses 


504 Seiterich 


rufungsinstanz gegenüber ıhren Erkenntnissen fungierte 
das Ministerium des Innern. Die spätere Verwaltungs- 
gerichtsbarkeit aber beschäftigte sich ausschliesslich mit 
öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, während die der genann- 
ten Administrativjustiz unterliegenden Gegenstände über- 
wiegend privatrechtlicher Natur waren. Sie waren »von der 
Gesetzgebung selbst als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 
anerkannt und der Verwaltung nur aus Zweckmässigkeits- 
rücksicht überwiesen worden !)«. 

Nur in bestimmten Fällen übten die Kreisdirektorien 
Zivilrechtspflege auch als ordentliche Richter aus. Alle 
landesherrlichen Beamten in standes- und grundherrlichen 
Besitzungen hatten in allen bürgerlichen Streitigkeiten in 
erster Instanz Recht vor dem ersten rechtsgelehrten Kreisrat 
des zuständigen Kreisdirektoriums zu nehmen, welcher in 
diesem Falle als Einzelrichter fungierte. Die Berufung 
gegen seine Urteile ging an das zuständige Hofgericht. 

Die streitige Verhandlung der Administrativjustizgegen- 
stände fand vor den einzelnen, örtlich zuständigen Bezirks- 
ämtern statt. Diese versandten, nachdem sie nötigenfalls noch 
amtliche Ermittelungen angestellt hatten, die Akten an das 
Kreisdirektorium zur kollegialen Entscheidung. 

Die bereits bestehende Ordnung der Strafrechtspflege 
blieb im Jahre 1809 erhalten®), mit der einen Modifikation. 
dass der Kreis der der staatlichen Gerichtsbarkeit unterwor- 
fenen Personen durch die Beseitigung der Jurisdiktions- 
befugnisse der Standes- und Grundherren erheblich erweitert 
wurde. Sie war allerdings in vielen Punkten nichts weniger 
als klar. 

Als erstinstanzielle Behörden setzten die Kreisdirektorien 
bestimmte Forst- und Jagdfrevelstrafen fest, erkannten bei 
polizeilichen Delikten der Grundherren und der landes- 
herrlich oder ministeriell angestellten Beamten und ordneten 
bei unbefugter Niederlassung von Staatsbürgern im Auslande 
Vermögenskonfiskationen und Landesverweisungen an. 


Verfahren ist der Ordnung und dem Zweck der hierarchischen Verfassung 
der Staatsbehörden ganz zuwider.« 

!) Vgl. Weizel a.a.O., S. 103. 

2) Vgl. 8. Organisationsedikt vom 4. April 1803. 


—— ig, SEE SmopgriemgmTen — u 5 em zerlfiien Se in 


Kreisdircktorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 505 


In der Rekursinstanz konnten die Kreisdirektorien insbe- 
sondere Strafen der Ämter umwandeln, herabsetzen oder gna- 
denweise auch ganz erlassen. Als Strafvollzugsbehörden führten 
sie die Aufsicht über alle im Kreis befindlichen Strafanstalten. 

Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten 
die Kreisdirektorien insbesondere die jährlich von den Ämtern 
einzusendenden Depositen- und Pflegschaftstabellen zu prü- 
fen!). Daneben trafen sie Entschliessungen über bestimmte 
Liegenschaftsveräusserungen und Kapitalaufnahmen bei Pfleg- 
schaften, gaben den letzteren die Erlaubnis zur Führung 
von Prozessen und erledigten sämtliche Entmündigungs- 
sachen. Eine besonders umfangreiche Tätigkeit hatten sie 
auf diesem Gebiete dann zu entfalten, wenn es sich bei den 
in Frage kommenden Personen um Angehörige des grund- 
herrlichen Standes oder von landesherrlichen Beamten 
in standes- und grundherrlichen Territorien handelte. Hier 
oblag ihnen die Pflegschaftsanordnung für Minderjährige, 
Verschwender oder sonstige unter Vormundschaft zu stellende 
Personen, die Anstellung von Nachforschungen nach Ab- 
wesenden, Verschollenheitserklärungen, Prüfung und Be- 
stätigung von Liegenschaftsveräusserungen, Kapitalaufnah- 
men, Vergleichen und anderen wichtigen Rechtsgeschäften 
der unter Vormundschaft stehenden Personen, Genehmigung 
von Adoptionen und endlich Aufsichtsführung über die 
angeordneten Pflegschaften. 

Durch die Einführung des Code Napolcon wurden nur 
die materiellen Voraussetzungen und das formelle Verfahren 
des Vormundschaftswesens neu geordnet. An der Zustän- 
digkeit der Verwaltungsbehörden zur Erledigung von Vor- 
mundschaftssachen wurde nichts geändert. 

Die Tätigkeit der Kreisdirektorien innerhalb des Berei- 
ches der Finanzverwaltung war fast durchgehend beauf- 
sichtigender Natur. Ihrer Aufsicht unterlag die gesamte 

a Über da ausserordentlich umfangreiche, ebenso fein verästelte wie 
langwierige und eine rasche Geschäftserledigung hindernde Tabellenwesen 
vgl. die V.O. vom 21. Aug. 1810, Reg:-Bl. Nr. 35 mit instruktiven Formularen. 
Bitter fragt Nebenius angesichts dieses Tabellenwesens: »Und nehme man alle 
Aktenfaszikel zur Hand, welche die Sammlung der Tabellen enthalten und be- 


antworte die Frage, zu welchen wohltätigen Zwecken die Resultate derselben 
seit 1809 benutzt wurden.« Nachlass Conv. 36 Gutachten über die Verf.d.K.D. 


506 Seiterich 


Amtsführung der Bezirksverrechnungen, wobei sie auf alle 
Mittel zur Verbesserung und Vereinfachung des Finanz- 
wesens in ihren Kreisen bedacht sein sollten. Im einzelnen 
wurde diese Aufsichtsführung näher dahingehend erläutert, 
dass sie sich auf die ordentliche Führung der Bücher und auf 
die notwendige Sorgfalt bei der Einziehung der Abgaben 
erstrecken müsse. Unvermutete Kassen-, Keller- und Speicher- 
revisionen sollten zu jeder beliebigen Zeit stattfinden, ebenso 
sollten jährlich alle Geld- und Naturalvorräte der Bezirks- 
verrechnung sowie deren Inventar aufgenommen werden. 
Die monatlichen Rechnungsausweise waren einzusehen, 
zu prüfen und etwa vorhandene Unstimmigkeiten zu berich- 
tigen. Hinsichtlich der Verwaltung des werbenden Staats- 
vermögens oblag dem Kreisdirektorium die Führung von 
Hauptverzeichnissen sämtlicher im Kreise befindlicher Staats- 
güter mit ihrem Durchschnittsertrag, sowie der dem gross- 
herzoglichen Hause oder öffentlichen Fonds gehörigen 
einfachen Guts- oder Erblehen und Schupflehen, Sorge 
für gute Verwertung der zum Verkauf gestellten herrschaft- 
lichen Güter, Gülten und Zinsen, Ausfertigung und Er- 
teilung der Erblehenbriefe und Erneuerung von Erblehen, 
Genehmigung von Kapitalaufnahmen auf Erblehen bis zu 
einem Drittel ihres veranschlagten Wertes und endlich 
gewisse Nachlässe von Pachtzinsen bei zufälligen Unglücks- 
fällen. Ausserdem bestimmten sie den jährlichen Weinschlag 
in den einzelnen Kreisgegenden und fertigten Überschläge 
derjenigen Beiträge an, welche jährlich zum Unterhalt der 
Anstalten des Landstrassen-, Brücken-, Damm- und Wasser- 
bauwesens sowie zu anderen gemeinnützigen Anstalten zu 
leisten waren, wenn noch keine Fonds vorhanden oder die 
Verhandlungen unzulänglich waren. 

Das badische Staatsrecht kannte zu Beginn des 19. Jahr- 
hunderts keinen juristisch genau umschriebenen Begriff der 
Polizei. Man bezeichnete mit dem Ausdruck Polizei einfach 
seine allen unmittelbaren staatlichen Zwecken dienende 
Verwaltungstätigkeit”\«. Auf dem Gebiete der Sicherheits- 


ı) Vgl. R. Thoma »Der Polizeibefehl im badischen Rechts (1906), S. 43. Vgl. 
auch S. 2: »Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bezeichnete Polizei in der Regel 


etwa das, was heute innere Verwaltung heisst.e 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 507 


polizei, welches für die Zeit des Organisationsediktes nicht 
nur eine besondere, die Abwehr von sicherheitsstörenden 
Gefahren bezweckende Tätigkeit umfasste, sondern sich auch 
auf eine Reihe anderer Gegenstände erstreckte, besassen 
die Kreisdirektorien entsprechend ihrer sonstigen Machtfülle 
weitgehende Zuständigkeiten. Diese waren in einer Art 
von Generalklausel zusammengefasst und machten ihnen zur 
Pflicht, alle sicherheitspolizeilichen Anordnungen im ganzen 
Kreise und auch in den einzelnen Amtsbezirken zu treffen 
und deren Durchführung nötigenfalls mit Hilfe der benach- 
barten Behörden, der bewaffneten Macht und der Verhaftung 
der Störenfriede zu erzwingen. Daneben besassen die Kreis- 
direktorien die Befugnis, Ausländern einen ständigen Auf- 
enthalt in Staatsgebiete zu gestatten, wenn sie sich nicht 
als Bürger oder Beisassen einer bestimmten Gemeinde an- 
schliessen wollten, und ihnen die nötigen Pässe zu erteilen. 
Ebenso konnten sie Auswanderern die notwendige obrig- 
keitliche Genehmigung zur Auswanderung erteilen, solange 
die Zahl der in einem Zeitraum von 3 Jahren auswandernden 
Familien eines Ortes nicht den zwanzigsten Teil aller in 
diesem Orte lebenden Familien betrug. Weiterhin führten 
sie die Aufsicht über alle zur Gesundheitspolizei gehörigen 
Verwaltungstätigkeiten der Ämter und Physikate. Auf dem 
Gebiete der Presspolizei stand ihnen die Anordnung und 
Durchführung der Zensur aller im Kreise erscheinenden 
Druckschriften zu, mit Ausnahme der am Aufenthaltsort 
der Ministerien erscheinenden Zeitungen und des Regierungs- 
blattes. 

Auf dem Gebiete der Schulverwaltung!) besorgten 
die Kreisdirektorien die Anordnung von Prüfungen der 
dem Schulfache sich widmenden Kandidaten, die Annahme 
der Schulpräparanden, die Anstellung der unteren Schul- 
lehrer in den Städten sowie aller Landschullehrer, soweit 
die Besetzung der vakanten Stellen überhaupt dem Landes- 
herrn zustand, die Einsicht und Prüfung der Schulvisi- 
tationsprotokolle, Erledigung der gefundenen Anstände, 
Führung der Aufsicht über die Kreise im befindlichen Päda- 
gogien, Gymnasien und Lyzeen »rücksichtlich ihrer äussern 


') Vgl. 13. Org.-Edikt vom 13. Mai 1803. 


508 Seiterich 


und innern Polizei«e, Anordnung öfterer unvermuteter Visi- 
tationen und endlich die Aufsicht darauf, dass die Lehrer 
ihren Pflichten in pünktlicher Einhaltung ihrer Unterrichts- 
stunden nachkamen. 

Die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat 
war vor dem Jahre 1809, dem Zuge der Zeit entsprechend, 
sehr eng ausgestaltet‘). Ein grosser Teil der kirchlichen 
Verwaltung war dem staatlichen Verwaltungsorganismus 
eingegliedert worden. Das Organisationsedikt von 1809 
verschärfte diese Unterordnung. Als Aufsichtsorgane über 
das gesamte Kirchen- und Schulwesen, insbesondere über die 
Amtsführung der Geistlichen, wurden in den einzelnen 
Amtsbezirken vom Landesherrn ernannte Geistliche als 
Dekane angestellt. Ihnen oblag im besonderen die Prüfung 
der Schulkandidaten, die Vornahme von Kirchen- und 
Schulvisitationen, die Abhaltung der Pfarrsynoden und die 
Einsichtnahme in die Vermögensverwaltung des Kirchengutes. 
Die Dekane waren in allen Angelegenheiten, welche nicht 
auschliesslich kirchlicher Natur waren, den Kreisdirektorien 
unmittelbar untergeordnet. An letztere waren alle Berichte 
und Protokolle zu richten, die von ihnen erteilten Anwei- 
sungen waren pünktlich zu vollziehen. In allen diesen 
Beziehungen übten die Kreisdirektorien unmittelbare Dienst- 
und Aufsichtsgewalt aus. 

Jedoch war den Kirchen des Landes das Vorhandensein 
eines eigenen Wirkungskreises nicht ganz abzusprechen. 
Über dessen Verwaltung behielt sich der Staat die sogenannte 
Kirchenhoheit vor. Das Organisationsedikt legte die Hand- 
habung dieser staatlichen Aufsicht in den einzelnen Kreisen 
in die Hände der Kreisdirektoren. Sie übten die Aufsicht 
über kirchliche Korporationen aus, soweit deren Handlungen 
staatliche Interessen berührten, und hatten in besonderem 
Masse darüber zu wachen, dass nichts im Kreise geschehe, 
was die Rechte des Staates gegen die Kirche beeinträchtigen 
könnte. Zur Wahrung der landesherrlichen Rechte in geist- 
lichen Angelegenheiten, insbesondere auch gegen auswärtige 
Kirchenbehörden, war den Kreisdirektorien die Befugnis 


ı) Vgl. 3. Org.-Edikt vom Ir. Febr. 1803 und ı. Konst. Edikt vom 
14. Mai 1807. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 509 


verliehen, bindende einstweilige Verfügungen zu treffen. 
Ausserdem besorgten die Kreisdirektorien auch die Leitung 
der Kirchen- und Pfarrhausbauten. 

Hinsichtlich der kirchlichen Vermögensverwaltung, wel- 
che beinahe völlig von staatlicher Seite aus besorgt wurde, 
stand den Kreisdirektorien die Aufsichtsführung über die 
Verwaltung der kirchlichen Bezirksfonds und der grösseren 
geistlichen Stiftungen zu. 

Auf dem Gebiete des Handels und der Gewerbe waren 
die Aufgaben der Kreisdirektorien besonders umfangreich. 
Auf die weitest gehende Förderung aller Industriezweige, 
der bestehenden Gewerbe, Manufakturen und Fabriken 
sollten sie ihr Hauptaugenmerk richten. Neue und nützliche 
Produkte und Gewerbe sollten eingeführt, unentdeckte 
Bodenschätze der Ausbeutung erschlossen werden. Jährlich 
war über die Ein- und Ausfuhr im Kreisgebiet ein eingehender 
Bericht an das Landesökonomiedepartement zu erstatten. 
Daneben beaufsichtigten die Kreisdirektorien das gesamte 
Schiffahrts- und Flössereiwesen und trugen Sorge für die 
Instandhaltung aller hierher gehörigen Anlagen. | 

Ebenso oblag ihnen in besonderem Masse die Pflege 
der Landwirtschaft durch Förderung der Landeskultur 
mittels Urbarmachung von öden Plätzen, Austrocknung 
von Sümpfen, Veredelung und Vermehrung der angebauten 
Landesprodukte, Einführung neuer Bebauungsarten und 
moderner Gerätschaften, Aufhebung der Brache, Anlegung 
und Bewässerung von Wiesen, Anlegung von Baumschulen 
und endlich Verbesserung und Vermehrung des Viehstandes. 
Sie hatten jährlich von den Bezirksämtern aufgestellte 
Tabellen zu prüfen, geeignete Weisungen zu erteilen und 
summarische Auszüge aus den Tabellen an das Ministerium 
des Innern einzusenden. 

Auf dem für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes 
wichtigen Gebiete des Frohndwesens!) besorgten die Kreis- 
direktorien die Aufsicht über das gesamte Frohndwesen, 
dessen ordnungsmässige Austeilung und die zweckmässige 
Durchführung der Frohnden, die Erledigung der in Frohnd- 

. ı) Vgl. 6. Konst. Edikt vom 4. Juni 1808 sowie 2. Buch, Titel 6 des 


neuen badischen Landrechts, 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. y2, ı 34 


5ı1o Seiterich 


angelegenheiten entstandenen Beschwerden, die Bewilligung 
persönlicher Befreiungen von Frohndleistungen bei körper- 
lichen Gebrechen oder hohem Alter, sowie die Erlaubnis- 
erteilung zu Berainserneuerungen von Gülten, Zinsen und 
Gefällen für Kirchen-, Gemeinde- und Privatgüter und die 
Bestätigung der angefertigten Beraine. 

Weiterhin erteilten die Kreisdirektorien bestimmte Ge- 
werbekonzessionen, führten die Oberleitung aller Anstalten 
des Landstrassen-, Brücken,» Damm- und Wasserbaues 
durch eigens zu diesem Zwecke eingerichtete technische 
Kreisbehörden, stellten in den einzelnen Amtsbezirken Unter- 
und Tierärzte an und erledigten bestimmte Aufgaben auf 
dem Gebiete der Armenfürsorge. 


Das öffentliche Leben zu Beginn des 19. Jahrhunderts 
kannte den Begriff der Selbstverwaltung in seiner heutigen 
Ausprägung nicht. Die damaligen Anschauungen über die 
Aufgaben des Staates gingen dahin, diesem eine möglichst 
weitgehende Anteilnahme an allen innerhalb des Staats- 
gebietes sich vollziehenden Lebensäusserungen zur Pflicht 
zu machen. Jedoch ist nicht zu leugnen, dass sich tatsächlich 
die Verwaltung grosser Gebiete gemeindlicher Angelegen- 
heiten frei von staatlicher Bevormundung vollzog. Die 
Regelung des Gemeindewesens war vor 1809 durch das zweite 
Konstitutionsedikt vom 14. Juli 1807 und das Konstitutions- 
edikt vom 4. Juni 1808 erfolgt. Diese Edikte waren »Aus- 
flüsse einer wohlwollenden Fürsorge; sie standen auf der 
Höhe der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung 
des öffentlichen Rechts damaliger Zeit!)«.. Es waren ıden 
Städten ihre besonderen Verfassungen und Freiheiten und 
auch den Landgemeinden der Hauptsache nach ihr seit- 
heriger, verhältnismässig freiheitlicher Verfassungszustand 
belassen worden ?)«. Die Gemeinden wurden zwar als Minder- 
jährige behandelt, welche der staatlichen Bevormundung 


ı) Vgl. F. Fröhlich »Die badischen Gemeindegesetze samt den dazu- 
gehörigen Verordnungen und Ministerialverfügungen mit geschichtlichen und 
erläuternden Einleitungen und Anmerkungen«. 2. Auflage (1861), S. XVIII. 

3) Vgl. Fr. Wieland s»Handbuch des badischen Gemeinderechtse I. Tei! 
187 1). S. II. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 5II 


noch nicht gut entraten konnten, waren aber besonders 
in ihrer Vermögensverwaltung tatsächlich weitgehend frei. 


Das Organisationsedikt von 1809 brachte dieser frei- 
heitlichen Entwicklung einen empfindlichen Rückschlag. 
Der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden wurde 
völlig beseitigt. Die Gemeinden wurden als unterste Glieder 
der Staatsverwaltung betrachtet, welche gemeindliche An- 
gelegenheiten nur im Nebenamte erledigen konnten. »Die 
Leitung des Gemeindewesens war vollständig in den Bereich 
der Staatsverwaltung gezogen und völlig in dieser aufgegan- 
gen. Der Ortsvorgesetzte war ... mit Funktionen betraut, 
welche die Gemeinde in ihrem eigenen Bestand und Wesen 
nicht berührten!).«e Im Rahmen der Neuorganisation von 
1809 vollzogen die Kreisdirektorien die Ernennung und 
Bestätigung der Bürgermeister in den Städten, fassten 
Beschluss über Annahme oder Verwerfung von bezirks- 
amtlichen Anträgen auf Bestellung solcher Personen zu 
Ortsvorgesetzten, auf welche bei der Gemeindewahl keine 
oder doch weniger als ein Viertel der Wahlstimmen entfallen 
waren und erteilten die Genehmigung zu Anstellung von 
Ratschreibern in den Städten. Daneben nahmen sie In- und 
Ausländer als Ortsbürger oder Hintersassen auch gegen den 
Willen der betreffenden Gemeinden an, ebenso Söhne jüdi- 
scher Familien, falls sie ein gewisses Vermögen nachweisen 
konnten und die Gemeinden keinen Widerspruch erhoben. 


Auf dem Gebiete der Gemeindevermögensverwaltung 
besassen die Kreisdirektorien besonders ausgedehnte Befug- 
nisse. Sie erteilten Genehmigungen zu Veräusserungen von 
Gemeindeliegenschaften, zu Änderungen in der landwirt- 
schaftlichen Bebauungsweise der Gemeindegüter, zu Ände- 
rungen im sogenannten Bürgergenuss, zu Kapitalaufnahmen 
von seiten der Gemeinden und endlich zu Beiträgen der 
Gemeinden zu Neubauten und anderen nützlichen Ausgaben. 
Ferner oblag ihnen die Einleitung der Verteilung von mehre- 
ren Ortschaften angehörenden Gütern, Waldungen und 
Allmenden sowie die Prüfung von Auszügen aus den Ge- 
meinderechnungen. Falls zur Prozessführung einer Gemeinde 


ı) Vgl. Fröhlich a.a. O., S.XIX und XX. 
34° 


612 Seiterich 


eine behördliche Erlaubnis besonders vorgeschrieben war, 
wurde sie ebenfalls von dem zuständigen Kreisdirektorium 
erteilt. 

Als eine besondere Art der Staatsaufsicht, welche sich 
zwar nicht gegenüber öffentlich-rechtlichen Verbänden, wohl 
aber gegenüber anderen Personen im Staate erstreckte, die, 
ohne einer Dienstaufsicht unterworfen zu sein, staatliche 
Machtbefugnis ausübten, ist die Aufsicht zwecks Wahrung 
der landesherrlichen Rechte gegenüber den Standes- und 
Grundherren zu betrachten. Diese waren durch die Rhein- 
bundsakte unter die Souveränität des Grossherzogs gelangt, 
jedoch war ihnen ein Teil der aus ihrer ehemaligen staats- 
rechtlichen Stellung fliessenden hoheitlichen Gewaltbefugnisse 
belassen worden. Die Kreisdirektorien hatten in besonderer 
Weise darüber zu wachen, dass die genannten Personen 
innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse blieben und die 
Souveränitätsrechte des Monarchen nicht antasteten. 

Bei Erfüllung aller eben gekennzeichneter Aufgaben be- 
fanden sich die Kreisdirektorien in enger Abhängigkeit von 
den einzelnen Ministerien. Sie hatten diesen in allen Fällen, 
in welchen sie von sich aus anfragten oder aber höheren 
Orts aufgefordert wurden, Bericht zu erstatten und die er- 
folgten dienstlichen Anweisungen pünktlich zu vollziehen. 
Die Ministerien konnten jede beliebige Verwaltungsan- 
gelegenheit nach Gutdünken zur eigenen Erledigung an sich 
ziehen!). Sie waren verpflichtet, von Zeit zu Zeit Visitation 
bei den Kreisdirektorien vorzunehmen. Dabei konnten sie 
summarische Untersuchungen gegen die Beamten eines 
Kreisdirektoriums anordnen und Strafen verhängen, nicht 
jedoch gegen einen Kreisdirektor selbst, da er der Disziplinar- 
gewalt des Generaldirektoriums unterstellt war. 

Die Überordnung der Kreisdirektorien über die Bezirks- 
ämter und Lokalbehörden äusserte sich in dreifacher Weise. 


ı) Über diesen unhaltbaren Zustand, welcher einer willkürlichen Ge- 
schäftsbehandlung erheblich Vorschub leistete, wurde schon bald lebhafte Klage 
geführt. Eine eindringliche Mahnung von Reitzensteins in seiner Eigenschaft als 
Kabinettsminister vom 20. Juni 1810, dass die Ministerien sich streng an ihren 
Wirkungskreis halten sollten, scheint keine nachhaltige Wirkung gehabt zu 
haben. Vgl. Akten, Rep. Gen. V. ı. Staatsverfassung: »Die neue Organisation 
der ganzen inneren badischen Staatsverwaltung betr.e 1809/10, Pars. t. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 513 


Den Kreisdirektorien stand zunächst die Dienstgewalt zu. 
Sie konnten an die untergeordneten Behörden verbindliche 
Befehle erlassen. Sie hatten ferner das Recht der Annahme 
von Beschwerden gegen Handlungen und Anordnungen 
der Bezirksbeamten, konnten von diesen Berichte über die 
beanstandeten Angelegenheiten einfordern sowie um Auf- 
hebung oder Abänderung ersuchen. Sie überwachten endlich 
die Amtsführung aller Behörden im Kreisgebiet und konnten 
gegen Säumige oder den Gehorsam verweigernde Beamte 
auf dem Disziplinarwege einschreiten. Dabei waren sie 
befugt, bestimmte Strafen festzusetzen, Bezirksbeamte in 
Eilfällen vom Amte zu suspendieren sowie Bürgermeister 
und Gemeinderäte vom Dienste zu entlassen"). 


1810— 1818 


Der Erlass des Novemberedikts vom Jahre 1809 fiel in 
eine Zeit voller politischer Rastlosigkeit und Unruhe, welche 
die neue Staatsverwaltungsorganisation in den ersten Jahren 
ihres Bestehens zu keiner ruhigen Entwicklung gelangen liess. 
Ihre vielfach fremdartigen und dem bisherigen badischen 
Verwaltungssystem nicht entsprechenden Bestandteile ver- 
hinderten eine rasche und gründliche Verwurzelung im Volke. 
So kam es, dass das Schicksal des Reitzenstein-Marschall- 
schen Werkes in der Zeitspanne bis zur Gründung der badi- 
schen Verfassung überaus bewegt war. 

Zu Beginn des Jahres 1810 liess der Fürst Konstantin 
von Löwenstein-Wertheim eine Denkschrift an den Erbgross- 
herzog Karl und die Ministerien überreichen, in welcher 
die gesamte Neuorganisation, da sie die Interessen der mediati- 


ı) Einen guten Einblick in die Visitationstätigkeit der K. D. gegenüber 
den Ämtern, welche regelmässig durch ad hoc ernannte Kommissarien erfolgte, 
gewähren die Akten, Rep. Gen. III. ı, Dienste: »Die bei den Ämtern und Amts- 
revisoraten angeordneten Dienstvisitationen und die desfalls den Kommissarien 
erteilte Instruktion betr.« 1816/18. Über das Schicksal dieser Visitationen vgl. 
Weitzel a.a. O., S. 57. Sie wurden nur selten vorgenommen, da es den K.D. 
zum grössten Teil an Zeit, aber auch an näheren Instruktionen fehlte. Nähere 
Bestimmungen wurden erst in den 30er Jahren erlassen, wonach die Visitationen 
durch Kommissäre des Minist. d. Innern und der Kreisregierungen vorgenommen 
werden sollten. Aber auch hierdurch wurde keine dauernde Kontrolltätigkeit 
erzielt. Erst eine V.O. vom 21. Juni 1850 schaffte endgültigen Wandel. 


5sı4 Seiterich E 
sierten Standes- und Grundherren empfindlich getroffen 
hatte, scharf angegriffen wurde. Diese Beschwerdeschrift 
gab den einzelnen Ministerien Gelegenheit zu eingehender 
Stellungnahme. Und von diesen Tagen an bis in die ersten 
Regierungsjahre des Grossherzogs Ludwig kamen die Ge- 
müter berufener und unberufener Kritiker nicht mehr zur 
Ruhe!). Das Wort Organisationswut ist zur Charakterisie- 
rung der manchmal fieberhaften Tätigkeit dieses Zeitab- 
schnittes nicht unangebracht. Die verschiedenartigsten An- 
ordnungen folgten oft so rasch aufeinander, dass sein zu einer 
höheren Stelle gehöriger Registrator auf den Einfall gekom- 
men sein soll, eine wiedererschienene Organisation bloss für 
das laufende Jahr zu rubrizieren und zu registrieren ?)«. 
Selbst eine geharnischte Erklärung des Grossherzogs Karl 
vom Jahre 18163), welcher im übrigen sich um die Fortent- 
wicklung der Verwaltungsorganisation herzlich wenig küm- 
merte, hatte keine nachhaltige Wirkung. 


Die Gründe für diese bunt durcheinanderwogenden 
Bestrebungen sind verschiedenartiger Natur. Die Verwal- 
tungsideale des landesväterlichen Wohlfahrtssystems Karl 
Friedrichs waren noch frisch in aller Erinnerung und führten 
gerne und überall zum Kampfe gegen die Bestrebungen an, 
welche die gleichmacherischen und straff zentralisierenden 
französischen Verwaltungseinflüsse noch weiter auszudehnen 
suchten. Die gesamte neue Organisation wurde vielfach als 
aufoktroyiert und innerlich volksfremd empfunden. Der 


ı) Der Zeitraum zwischen den Jahren 1810—ı819 ist mit fortgesetzten 
Organisationsplänen geradezu überschwemmt. Auf jedes einzelne Gutachten 
im folgenden einzugehen, erschien unmöglich, zumal die tatsächlich vorgenom- 
menen Abänderungen, so wichtig sie auch im einzelnen sind, ausserhalb jeden 
Verhältnisses zu der Menge der vorhandenen Vorschläge stehen. 


2) Vgl. eine Denkschrift des Amtmanns Roth von Pforzheim in den Akten, 
Rep. Gen. IV. 2 Kanzleisache: s»Die Entwürfe über zweckmässige Verwaltung 
der willkürlichen Gerichtsbarkeit, sowie Entwürfe zu einer Amtsrevisorats- 
instruktion betr.e 1816/32. Derselbe witzige Amtmann bemerkte ebenda noch 
über das ununterbrochene Reformationssystem, dass man smanchmal wie in 
einem Strudel herumgetrieben wurde, aus welchem man sich mittels neuer 
Anordnungen herauswinden wollte, aber sofort das bekannte Sprichwort in 
Anwendung kam: Incidit in Scyllam, qui vult vitare Charybdime. 


3) Abgedruckt bei Andreas a.a.O., S. 382. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 5I5 


Volksmann Ludwig Winter war der.beredte Verkünder dieser 
Stimmungen. Die tiefe Zerrüttung aller Verhältnisse im Staat 
nach der langen Kriegszeit, die drückende Schuldenlast und 
die andauernde Untätigkeit des jungen Grossherzogs liessen 
überall die Sehnsucht nach den Zuständen des durch die Er- 
innerung verklärten Regimentes des verewigten Karl Fried- 
rich lebendig werden. Mit alldem verband sich nach dem 
glücklichen Ausgange der Befreiungskriege ein ungeahnt 
mächtig gewordenes vaterländisches Empfinden, welches die 
nüchterne rheinbündisch-französische Staatsverwaltung von 
1809 als vaterlandsfremd ablehnte. Was die Kreisdirektorien 
anlangte, so gab überdies ihre innere Organisation noch 
weiterhin Anlass zu gewichtigen Anständen. Ihre Kom- 
petenzen waren keineswegs fest abgegrenzt. Die Geschäfts- 
behandlung und -erledigung war tatsächlich bei jedem Kreis- 
direktorium verschieden ausgestaltet. Es fehlte durchweg an 
eingehenden und sorgfältig ausgearbeiteten Dienstinstruk- 
tionen. Auch in der Besetzung der Posten der Kreisdirektoren 
schien die Regierung nicht immer eine glückliche Hand 
gehabt zu haben. | 

In der Epoche von 1810 bis zum Erlass der Verfassung 
im Jahre ı818 lassen sich in Bezug auf die Organisation 
der Kreisdirektorien zwei Richtungen scharf unterscheiden. 
Die eine Richtung zielte dahin, diesen Verwaltungsstellen 
durch sorgfältig vorbereitete Verbesserungen und Abände- 
rungen und unter Beschränkung ihrer Anzahl eine ruhige und 
feste Entwicklung zu ermöglichen, während die anderen 
Bestrebungen auf ihre völlige Beseitigung gerichtet waren. 
Die ersteren Richtungen vertraten insbesondere Brauer, 
Nebenius, der Staatsrat und spätere Finanzminister von 
Sensburg und der Freiherr von Marschall. Auf der anderen 
Seite war Ludwig Winter der hervorragendste Kämpfer. 

Brauer hatte anlässlich der genannten Denkschrift des 
Fürsten Konstantin von Löwenstein-Wertheim die Gelegenheit 
ergriffen, zu den von dem hohen Kritiker inkriminierten Be- 
stimmungen des Organisationsediktes Stellung zu nehmen). 


!) Das Gutachten Brauers vom 15. Jan. 1811 war trotz aller Bemühungen 
in den Akten des Generallandesarchivs nicht aufzufinden. Vgl. die Ausfüh- 
rungen von Andreas a.a.O., 322ff. 


516 Seiterich 


Es wäre ihm am liebsten gewesen. die abgeschafften Pro- 
vinzialkollegien wieder ins Leben zu rufen. Aber er fand 
sich auch mit den gegebenen Tatsachen ab. Nur sollte die An- 
zahl der Kreisdirektorien auf acht herabgesetzt werden. Ent- 
schiedene Stellung nahm er gegen die Übertragung von 
Administrativjustizbefugnissen an die Kreisdirektorien. Dass 
sie in Streitigkeiten, in denen der durch sie mitvertretene 
Staat selbst Partei war, Recht zu sprechen hatten, würdigte 
sie in seinem Urteil »zu wahren asiatischen Paschas herab, 
über die nur der Strang, nicht die Gerechtigkeit Gewalt 
habe«. Als zweiten gewichtigen Anstand brachte Brauer vor, 
dass man den Kreisdirektorien wichtige Kirchen- und Schul- 
sachen anvertraut hatte, ohne ihnen gleichzeitig eigene geist- 
liche Berater zur Verfügung zu stellen, obgleich doch bei 
der Erledigung gerade dieser Aufgaben »so unendlich viel 
auf die Liebe von innen heraus ankomme, mit der man sich 
auch in die scheinbar langweiligen Details vertiefen müsse«. 

Dass als Fürsprecher für die Kreisdirektorien weiterhin 
die Kreisdirektoren selbst auftraten, ist nicht verwunderlich. 
Sie waren anlässlich der Trauerfeierlichkeiten für den ver- 
storbenen Grossherzog Karl Friedrich im Jahre ı811 voll- 
zählig zu einer Sitzung in Karlsruhe zusammengetreten‘®), 
um sich über die Ergebnisse der ihnen anvertrauten Admini- 
stration auszusprechen. Sie befürworteten durchaus mög- 
lichste Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes. Gegen- 
über bestehenden Mängeln waren sie jedoch keineswegs un- 
zugänglich. Zu Protokoll wurde der Wunsch einstimmig 
niedergelegt, dass eine nähere Grenzbestimmung der Kreis- 
direktorialvollmachten, verbunden mit einer ausreichenden 
Sicherung ihres Wirkungskreises gegenüber den Ministerien 
erfolgen möge. 

Was Nebenius veranlasste, zu den schwebenden Organi- 
sationsfragen Stellung zu nehmen, ist nicht bekannt. Die 
Anregung dazu dürfte von seinem Vorgesetzten, dem Staats- 
rat von Sensburg, ausgegangen sein, wie auch seine Arbeiten 


ı) Am 21. Juni ı811 Protokoll der Sitzung in Akten, Rep. Gen. IV. ı, 
4 Kanzleisachen: »Die Organisation der administrativen Staatsverwaltung und 
den Geschäftskreis der administrativen und exekutiven Landesstellen betr.« 
ı810/12, Pars. 11]. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 517 


aller Vermutung nach die sachliche Grundlage für die Sens- 
burgschen Vorschläge geworden sind?)*). Nebenius ist als 
der sachkundigste unter allen Organisatoren dieser Zeit anzu- 
sprechen. Er hatte an der Präfektur von Besancon unter 
Jean Debry längere Zeit gearbeitet und sich gründliche 
Kenntnisse erworben, welche er in der Folgezeit als Kreis- 
rat in Durlach verwenden konnte. Er ging von der auf 
eigene Erfahrung gegründeten Überzeugung aus, dass der 
»Örganisationsdämon« am besten dadurch gebannt werden 
könnte, »dass man sich auf die Verbesserung des anerkannt 
Schlechten beschränken und planmässig und allmählich zu 
Reformen schreiten müsse. »Jeder neue Versuch wird all- 
gemeinen Schrecken verbreiten... und insbesondere daran 
erinnern, dass die schönsten Berechnungen der Theorie nir- 
gends mehr als im Felde der Verwaltungslehre trügerisch 
sind«.. Obwohl sein Urteil über die Auswüchse des neuen 
Systems ausserordentlich scharf war, — spricht er doch davon, 
dass eine regellose Willkür aus einer Einrichtung hervor- 
gegangen sei, die an die Stelle der Gewohnheitsindolenz ein 
‚energisches Wirken setzen sollte, und dass Massregeln, die 
auf Verbannung des Provinzialgeistes gerichtet waren, eine 
noch nachteiligere Detailkrämerei der Ministerien erzeugt 
habe, — blieb er doch bei seiner Überzeugung, dass man eine 
neue Organisation nicht mehr wagen dürfe, da sie nur zurück- 
werfen, nicht aber vorwärts bringen würde. Der Ausgangs- 
punkt seiner Betrachtungen war nicht durch leidenschaftliche 
Parteinahme bestimmt. Gerade sein über der Sache liegender 
Standpunkt im Verein mit seiner eigenen Sachkenntnis ermög- 
lichten ihm ein scharfes und klares Urteil. Seine Kritik an den 
Kreisdirektorien lässt sich in vier Punkte zusammenfassen: 


In der Hand eines Mannes waren zu viel Gewaltbefug- 
nisse vereinigt. Dazu fehlte in Baden bei Übergriffen ein 
energisches Eingreifen seitens der Ministerien. 

Bei den Bestimmungen, welche Geschäfte von den Kreis- 
direktoren in kollegialer Weise zu erledigen waren, wurden 
nur die formellen Gesetzesvorschriften der französischen Ver- 

ı) Vgl. Andreas: »Aus den Anfängen von Nebeniuse, Z.G.O. N. F. Bd. 28, 


S. zff., daselbst auch Literatur über Nebenius. 
2) Die aktenmässigen Belege im Nachlass von Nebenius. Conv. 36. 


518 Seiterich 


waltung herangezogen, nicht aber deren Geist und inneres 
Prinzip. So kam es, dass Gegenstände, welche dem Geschäfts- 
kreis des Präfekten überhaupt fremd waren, wohl aber von 
den Kreisdirektorien besorgt werden mussten, mangels eines 
Vorbildes einer kollegialen Erledigung nicht unterworfen 
wurden. Hierher gehörten die überaus wichtigen Entschei- 
dungen über Suspensionen vom Amte, über Vermögens- 
konfiskationen und Strafsachen. 

Die Bezirke sowohl der Kreisdirektorien als auch der 
Bezirksämter waren zu klein. Insbesondere machten die nur 
auf einem einzigen Beamten zugeschnittene Bezirksverwal- 
tung viel Arbeit, durch die Erledigung von Beschwerden 
über häufig vorkommende Missgriffe, da hier das Korrektiv 
kollegialer Behandlung ganz fehlte. 

Von seiten der Ministerien erfolgten häufig unregel- 
mässige Eingriffe in die Tätigkeit der Kreisdirektorien, 
welche das Verantwortungsbewusstsein der Beamten bei die- 
sen Stellen empfindlich herabmindern und ihnen Mut und 
eigene Initiative rauben mussten. 

Zur Beseitigung dieser Missstände müsste der Umfang 
der Bezirksämter auf etwa 20—30000 Seelen erweitert, an 
ihre Spitze 2 oder 3 Beamte gestellt, die Anzahl der Kreis- 
direktorien auf 5 herabgesetzt und ihnen eine erweiterte 
Kollegialverfassung gegeben werden. Die Kreisräte und son- 
stigen Beamten der Kreisdirektorien sollten nicht nur Werk- 
zeuge in der Hand des Direktors sein, der sie nur so viel 
gelten liess, als ihm beliebte, und nicht selten eine wahre 
»Kommisregierung« führte, sondern ihm als verantwortungs- 
volle Helfer mit eigenem Wirkungskreis zur Seite stehen. 
Überdies sei das Volk diese letztere Art der Geschäftserle- 
digung gewohnt und es habe ihr sein Vertrauen geschenkt. 
Die Kompetenzen der Kreisdirektorien bedürften einer ge- 
nauen Abgrenzung. Mit am wichtigsten aber sei eine straffe 
Ordnung des Rekurswesens. Es müsse verhindert werden, 
dass die kleinlichsten Beschwerden bis vor die Ministerien 
gebracht werden können und diesen dadurch der Blick für 
das Grosse und Ganze verloren gehe. Den Ministerien müsste 
genügen, an Hand von übersichtlichen Jahresberichten sich 
über die grossen Linien der Kreisverwaltung zu informieren. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 519 


Nicht nur rein sachlich jedoch wandte sich Nebenius 
gegen die Organisation von 1809. Er war, wie auch Winter, 
ein Gegner der Einstellung der Schöpfer des grossen Ediktes 
zu den Problemen der inneren Verwaltung. Er konnte sich mit 
deren deduktiver Verfahrensmethode nie befreunden. Es 
findet sich in seinen Aufzeichnungen der markante Satz: 
»Ohnehin erfordert die Lokalität häufig, von dem Maximum 
mehr oder weniger abzuweichen, und ist hierin, wie in allen 
Dingen, die Systemwut zu vermeiden !)«. 

Praktische Erfolge waren den Vorschlägen von Nebenius 
nicht beschieden. Der Hauptteil seiner Gedanken kehrt in 
den Plänen des Staatsrats von Sensburg wieder. 

von Sensburg war der geschäftigste Organisator jener 
an sich schon so geschäftigen Zeit. Aus seiner Feder stammen 
unzählige Vorschläge und Pläne zu Fragen der Verwaltungs- 
reform. Den Inhalt seiner Ideen über die Kreisdirektorial- 
verfassung fasste er dahin zusammen: »Die Kreisdirektorien 
bleiben Mittelstellen zwischen Ministerien und Ämtern. Ihre 
Anzahl wird auf vier reduziert. Die Geschäftsbehandlung 
ist — rein präparatorische Einleitungen ausgenommen — 
kollegialisch. Der Wirkungskreis der Kreisdirektorien um- 
fasst alle Zweige der öffentlichen Verwaltung, deren Leitung 
nicht besonderen Zentralstellen anvertraut ist«. Einer solchen 
Zentralleitung sollten Kirchen- und Schulsachen, Forst- 
angelegenheiten, sowie das Rechnungs- und Steuerwesen 
unterworfen werden. Die Beamten der Kreisdirektorien soll- 
ten genau ausgearbeitete Dienstinstruktionen erhalten. Die 
Vielschreiberei und die ewigen Kleinberichte sollten be- 
seitigt und durch Jahresberichte ersetzt werden ?)3). 


!) Gutachten über die K. D.-Verfassung im Nachlass. 

2) Vgl. Akten, Rep. Gen. III. ı, 4 Kanzleisache: »Die Organisation der 
gesamten grossherzoglichen badischen Lande von 1809 und die an solcher 
nachgefolgten Abänderungen, anderweitige Vorschläge wegen Vergrösserung 
der Ämter, über den Wirkungskreis der K. D. und ihr Verhältnis zu den oberen 
und unteren Behörden usf. betr.e 1809/16. In diesem Faszikel finden sich neben 
den »fortgesetzten Vorschlägen, die subjektive Reduktion der Ziviladministration 
betr.e aus der Hand v. Sensburgs zahlreiche Ministerialgutachten und Gutachten 
sämtlicher Kreisdirektoren über verschiedene Organisationsfragen. 

3) Von den Gutachten, welche durch die v. Sensburgschen Vorschläge 
angeregt wurden, ist insbesondere dasjenige des Freih. v. Berckheim vom 


520 Seiterich 


Der Freiherr v. Marschall äusserte sich erst später über 
die von ihm geschaffene Organisation. Anlass dazu gab eine 
Denkschrift des Staatsrats von Kalm'), in welcher dieser 
nach Darlegung der seiner Meinung nach den Kreisdirek- 
torien anhaftenden Mängel für deren völlige Beseitigung 
eingetreten war). Prestigegründe dem Auslande gegenüber 
und kluge Vorsorge, bei Beamtenschaft und Volk keine neue 
Beunruhigung und kein neues Missvergnügen zu schaffen, 
liessen ihn beharrlich den Plan verfolgen: »smit dem min- 
desten nötigen Aufsehen Verbesserungen und Änderungen 
zu machen und so allmählich zur Vervollkommnung und Ver- 
einfachung der Staatsverwaltung fortzuschreiten3)«.. Seine 
Äusserungen über die Kreisdirektorien sind besonders ge- 
wichtig. »Von der Zweckmässigkeit der Aufhebung der 
Kreisdirektorien kann ich mich nicht überzeugen. So sehr 
man auch immer die Geschäftskreise der Bezirksämter und 
anderer Lokalstellen erweitern mag, so wird dieses doch in 
keinem Falle so weit gehen können, dass nicht die Zentral- 
stellen, in unmittelbare Verbindung mit ihnen versetzt, all- 
zusehr mit Detailgeschäften aller Art überladen werden soll- 
ten. Überdies ist die Zentralstelle bei ihrer Entfernung und 
bei ihrer wenigen Bekannstchaft mit den Lokal- und Per- 
sonalverhältnissen, worauf es bei so vielen, die einzelnen 
Untertanen betreffenden Detailgeschäften ankommt, zu 


17. März 1816 zu erwähnen, welches die Ansichten des Min. d. Inn. zusammen- 
fasst. Vgl. Akten Rep. Gen. Il. 2, 3, Kanzleisache: »Bemerkungen des diri- 
gierenden Ministers des Innern über die aus dem grossherzogl. geh. Kabinett 
an das M.d.]I. gegebene Erörterung der Frage, welche Geschäftsgegenstände 
von dem M.d.I. an die K.D. zu überlassen waren, betr.«e Dieses Gutachten 
diente einer im Jahre 1816 niedergesetzten Kommission zum Leitfaden, welche 
die Vorarbeiten für bestimmte Vereinfachungen erledigen sollte. Ihre Ergebnisse 
sind in dem vorstehenden Faszikel enthalten und nehmen einen guten Teil der 
1819 und 1822 erfolgten Kompetenzverschiebungen vorweg. 

?) Vgl. Akten Rep. Gen. IV. 1,6 Kanzleisache: »Entwurf eines Vorschlags 
über Vereinfachung der grossh. bad. administrativ. Regierungsverfassung 
betr.« 1817. 

?) Vgl.auch Andreas Z2.G.O.N.F. Bd. 27, $. 308ff. 

3) »Auszug eines Schreibens an Herrn Staatsrat von Kalm« vom 25. Juni 
1817; das Schreiben befindet sich im Nachlass von Nebenius, Conv. 36: »Akten 
die Landesorganisation betr.« 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 521 


zweckmässiger Erledigung dieser Art von Geschäften nicht 
so geeignet als ein Kreisdirektorium, das so manche Ge- 
legenheit hat, mit diesen Verhältnissen sich näher bekannt 
zu machen.+« Vielleicht könnte man die Anzahl der Kreis- 
direktorien herabsetzen, aber ihrem wirklichen Zweck soll- 
ten sie unter keinen Umständen entfremdet werden. Der 
Stolz des Schöpfers, der sein Werk herabgewürdigt sieht, 
spricht aus den Worten: »Wenn aber die Kreisdirektorien 
ihrer wahren Bestimmung entrissen und zu blossen Maschi- 
nen und Briefträgern herabgewürdigt werden, so ist es frei- 
lich eher noch zu wünschen, dass man sie ganz aufhebe.« 


Ludwig Winter überreichte Anfang des Jahres 1817 
dem Grossherzog Karl in Bad Griesbach eine eingehende 
Denkschrift?)2). Sie ist neben den Äusserungen von Nebenius 
das wichtigste Dokument für die Beurteilung der Verwal- 
tungszustände im 2. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, in jeder 
Zeile den vom Volke kommenden und seine Sprache spre- 
chenden Verwaltungsmann verratend. Die bestehende Ver- 
waltung wurde einer eingehenden Kritik unterzogen und 
kurz dahin charakterisiert: »Die gegenwärtige Organisation 
ist zu traurig.« Es gab nach Winters Meinung für die Ab- 
stellung aller Misstände nur ein Heilmittel: Die Rückkehr 
zu den alten Verwaltungsformen unter Karl Friedrich. »Es 
sehnt sich alles, die Mehrheit der Staatsdiener, die Unter- 
tanen, nach der alten Verwaltung«, mit ihrer Einteilung in 
vier Provinzen, geleitet von Regierung und Kammern, mit 
einem einzigen Präsidenten an der Spitze und durchgängiger 
kollegialer Beschlussfassung bei allen definitiven Entschei- 
dungen. Hart war Winters Urteil über die Kreisdirektorien: 


u 


ı) Vgl. Akten Rep. Gen. II. 2, 3 Kanzleisache:»Die Organisation des 
Staatsministeriums, der Ministerien, K. D. und Ämter in sub- und objektiver 
Hinsicht betr.e 1810/20; vgl. auch Andreas: »Ludwig Winter über eine Reform 
der Verwaltungsordnung (1817)«e Z.G.O.N.F., Bd. 25, S. 477ff. 

3) Winter hatte schon vorher in Diskussion eingegriffen. Vgl. Gutachten 
vom 20. und 24. Jan. 1816 und spätere Bemerkungen in den Akten Rep. Gen. IV. 
ı, ı u. 2 Kanzleisache (Zugang 1899, Nr. 53): #»Die Reduktion und Verein- 
fachung der Ziviladministration, Vereinigung mehrerer K.D., Vorschlag der 
vergrössert werden sollenden Ämter, und Geschäftsvereinigung betr.« 1815/16, 
1817/30. 


522 Seiterich 


»Hinsichtlich der Kreisdirektorien ... bemerke ich noch fol- 
gendes: Die Kreisdirektorien sind bei den Untertanen ebenso 
wie bei den Beamten verhasst. Dieses ist notorisch. Ein Colle- 
gium, von Engeln zusammengesetzt und Kreisdirektorium 
genannt, würde nimmer Gutes wirken können. Der Fehler 
der Kreisdirektorialeinrichtung liegt meiner Erfahrung zu- 
folge einmal darin, dass die ganze Administration lediglich 
von der Persönlichkeit des Kreisdirektors abhängig gemacht 
ist. Er hat kein Gegengewicht, weder in strengen Formen, 
wie in Frankreich, noch in der Collegialeinrichtung, wie ich 
es wünsche. Ausser diesem werden zu einem guten Direktor 
ganz eigene Eigenschaften, besonders ein fester und ent- 
schiedener Charakter gefordert. Unter dreissig brauchbaren 
Räten befindet sich kaum einer. Sodann sind die Kreis- 
direktoren dem teutschen Volksempfinden entgegen. Der 
Teutsche will einen Regenten, aber keine Satrapen! Der 
Teutsche will auch seine nichtrechtlichen Angelegenheiten 
wie einen Prozess entschieden haben. Anders traut er der 
Entscheidung nicht. Einen auffallenderen Beweis hiervon 
kann nichts liefern, als dass bei dem ehemaligen Geheimen 
Rat in einem Jahre nicht soviel Rekurse gegen Regierungs- 
beschlüsse eingekommen sind, als jetzt in einem Monat 
Rekurse gegen die Kreisdirektorialbeschlüsse einkommen. 
Wenn eine solche collegialische Regierungsform dem Genius 
des Volkes mehr angemessen ist, warum will man sie ihm 
nicht geben ?« 

Auch Winters Arbeit hatte keinen unmittelbaren Ein- 
fluss auf die tatsächliche Entwicklung der Kreisdirektorien 
genommen. Der Zeitabschnitt zwischen 1810 und 1818 
brachte keine grundliegenden Änderungen an ihrer Verfas- 
sung. Allerdings blieb der Kampf gegen sie doch nicht ganz 
ohne Folgen. Im Einzelnen wurde vieles geändert. 

Infolge von Gebietsabtretungen an Hessen wurde der 
Odenwälder Kreis im Jahre 1810 aufgelöst und dem Neckar-, 
dem Main- und Tauber-, und dem Pfinz- und Enzkreis zu- 
geschlagen. Im Jahre 1815 folgte der Wiesenkreis, welcher 
dem Dreisamkreis einverleibt wurde?). 


ı) Interessant ist die Bemerkung von Nebenius: »Wenn ich nicht irre, 
lag es schon ursprünglich im Plane, die K. D. nach und nach zu reduzieren, 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 523 


Schon bald nach Erlass des Novemberedikts von 1809 
erfolgte im Jahre 1813 eine einschneidende Änderung in der 
Geschäftsbehandlung bei den Kreisdirektorien!). Die Tat- 
sache, dass dem einzelnen Kreisdirektor in vielen wichtigen 
Angelegenheiten durchaus absolute Entscheidungsgewalt zu- 
stand, hatte sehr rasch tiefgehende Unzufriedenheit ausgelöst. 
In ihrer weitgehenden Beseitigung ist die wichtigste Errungen- 
schaft dieses Zeitabschnittes zu erblicken. In Zukunft unter- 
lagen neben den schon im Organisationsedikt genannten 
Gegenständen insbesondere die Erledigung sämtlicher Ge- 
schäfte auf dem Gebiete der Strafrechtspflege, die Wahrung 
der landesherrlichen Rechte in weltlichen und geistlichen 
Sachen gegen In- und Ausländer, wichtige Erlaubnisertei- 
lungen hinsichtlich der Gemeindevermögensverwaltung und 
wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Finanzverwaltung 
kollegialer Beschlussfassung. Ausnahmen fanden nur in 
Eilfällen statt. Der Kreisdirektor musste seine vorsorglichen 
Massnahmen sofort zur Kenntnis der Kreisräte bringen, bei 
denen dann die endgültige Entscheidung lag. Wichtige Fälle 
allerdings blieben auch fernerhin dem Kreisdirektor zur allei- 
nigen Erledigung vorbehalten, wie die Ernennung und Be- 
stätigung der Bürgermeister in den Städten, das gesamte 
Zensurwesen, die Aufsichtsführung über das Stiftungswesen 
und die Konzessionserteilungen. 


Im Jahre 1810 wurde die Administrativjustiz der Kreis- 
direktorien erweitert. Entstand bei Gelegenheit einzelner 
Frohndleistungsanforderungen Streit, weil der Frohndpflich- 
tige ein Übermass der Rechtsausübung, sei es mit Rücksicht 
auf Ort oder Zeit oder seiner sonstigen Verpflichtungen, 
behauptete, so sollten die Kreisdirektorien die Möglichkeit 
haben, sowohl sogenannte »Einhaltsbefehle«, d.h. einst- 
weilige Verfügungen zu erlassen, wie auch die endgültige 
rechtskräftige Entscheidung im verwaltungsmässigen Ver- 


indem nur für solange, bis die verschiedenen Teile des Landes eine gleichförmigere 
Verfassung erhalten hätten, eine kräftigere und schnellere Einwirkung der auf 
einen geringeren Administrationsbezirk beschränkte Mittelstellen für notwendig 
erachtet wurde.e Vgl. Nachlass Conv. 36 »Gutachten über die Kreisdirektorial- 
verfassungt«. 
ı) Vgl. Landesherrl. V.O. vom 7. April 1813, Reg.-Bl. 1813, Nr. ı0, $ ı 


524 Seiterich 


fahren zu treffen. In beschränkterem Masse stand ihnen 
diese Befugnis auch dann zu, wenn ein Streit über die Frohnd- 
pflicht selber entstanden war. Die endgültige Entscheidung 
lag hier zwar bei den ordentlichen Gerichten, aber die Kreis- 
direktorien hatten sich insoweit um die Sache zu kümmern, 
als nötig war, um Ruhe und Ordnung zu fördern und Eigen- 
macht zu verhüten. Einstweilige Verfügungen konnten sie 
jedoch nur dann erlassen, wenn der Frohndpflichtige schrift- 
lich nachweisen konnte, dass die verlangte Leistung von ihm 
nicht geschuldet sei. Die gleichen Zuständigkeiten hatten 
die Kreisdirektorien bei Streitigkeiten über Kirchenbausachen, 
je nach dem, ob der Umfang der nicht bestrittenen Bau- 
pflicht oder die Baupflicht als solche angegriffen wurde. 


Wenige Jahre später!) erfolgte eine eingehende und ein- 
schränkende authentische Erläuterung wichtiger Gebiete der 
kreisdirektorialen Administrativjustiz. Konnte in Enteig- 
nungsfällen der Grundeigentümer eine frühere urkundliche 
staatliche Zusicherung vorweisen, die ihm Befreiung von der 
Abtretung verschafft hatte, oder erbot er sich — unter Kau- 
tionsstellung für etwaigen Schadenersatz — zur Führung des 
Beweises, dass die geplante Enteignung zur Erreichung des 
angegebenen Zweckes nicht oder doch nicht in dem gedachten 
Umfang erforderlich sei, oder leistete der Entschädigungs- 
verpflichtete nicht die in quali et quanto festgestellte. Ent- 
schädigung, so mussten die nötigen Verhandlungen vor dem 
zuständigen Hofgerichte geführt werden, welches auch die 
endgültige Entscheidung traf. Das Gleiche wurde auch für 
verschiedene Angelegenheiten des Abgabewesens angeordnet. 


Das Jahr 1812 brachte dem Lande eine neue Zoll- und 
Akzisordnung, mit deren Einführung die Kreisdirektorien 
betraut wurden. Schon vorher war ihnen die Durchführung 
der vorläufigen Zollordnung von 1810 übertragen worden. 
Im gleichen Jahre wurde zur »Vollziehung der Sicherheits- 
wie auch der Zoll- und Akzisanstalten« das jeweilige Personal 
so weit wie möglich zusammengezogen und gemeinsam ver- 
wendet. Jedem Kreis wurde ein Oberpolizei-, Zoll- und 
Akzisinspektor beigegeben, welcher unmittelbar dem Kreis- 


1) V.O. vom 9. Sept. 1815, Reg.-Bl. Nr. 16. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 525 


direktorium untergeordnet wurde und an dessen Sitz Wohnung 
zu nehmen hatte. Den Oberinspektoren gleichgestellt und den 
Kreisdirektorien ebenfalls unmittelbar untergeordnet waren 
die Oberzoll- und Oberakziseinnehmer, welche auch die Ober- 
einnahme der direkten Steuern besorgten. Reiche Aufgaben 
brachte die Steuerwirtschaft nach der langen Kriegszeit, 
welche die stark zerrüttete Finanzlage des Landes wieder 
ins Gleichgewicht bringen musste. Die Kreisdirektorien 
wurden insbesondere zur Erledigung von Beschwerden heran- 
gezogen, die bei der Bewertung der einzelnen Steuerobjekte 
wie Grundstücke und Gebäude, durch die Einschätzungs- 
kommissionen entstanden. Ihre Befugnisse waren teils ver- 
mittelnder, teils entscheidender Natur. 

Durch die grosse Landesherrliche Verordnung vom 
28. Mai ı810') wurde das gesamte Sicherheitswesen eingehend 
geregelt. Den Kreisdirektorien wurde nicht nur die An- 
stellung der im Kreise notwendigen Gendarmen, die Anwei- 
sung ihrer Dienstsitze und die Bestellung ihrer vorgesetzten 
Aufseher zugewiesen, sondern auch ihre Zuständigkeiten auf 
diesem Gebiete erneut in umfassender Weise festgesetzt. 
»Die zweckmässige Einrichtung und Handhabung aller vor- 
erwähnten Sicherheits- und Polizeianstalten und die Ober- 
aufsicht über sie unter der Direktion des Ministeriums des 
Innern... ist eine vorzügliche Obliegenheit der Kreisdirek- 
torien. Dieselben haben demnach den Vollzug durch die 
betreffenden Ämter zu bewerkstelligen, sich wechselseitig 
auf alle Art zu unterstützen, sofort auch, um das Aufkommen 
der Verbindungen der Jauner und Diebe gleich im Ent- 
stehen zu ersticken, sowohl unter sich als mit benachbarten 
Polizeibehörden, die sich im Fache der öffentlichen Sicher- 
heit auszeichnen, einen vertrauten... Briefwechsel über die 
Spuren der Unsicherheiten zu unterhalten, auch einzelne 
der ihnen untergebenen Beamten, die dazu vorzüglich ge- 
schickt sind, zu geheimen Nachforschungen... zu veran- 
lassen, damit die Jauner und Diebe auch selbst in ihren 
niedrigsten Schlupfwinkeln beobachtet und ihren Uhnter- 
nehmungen angemessene geheime Polizeimassnahmen ent- 
gegengesetzt werden... .« 


1) Reg.-Bl. Nr. 22. 
Zeitschr. f. Gesch d. Oberrh. N.F. Bd. 42, 4 35 


526 Seiterich 


Auf dem Gebiete des Unterrichtswesens wurden im 
Jahr 1813 die gesamten umfangreichen Aufgaben der Kreis- 
direktorien an das Ministerium des Innern überwiesen. 
Ebenso ging die Befugnis zur Einsicht und Prüfung der 
Kirchenvisitationsprotokolle und deren Erledigung durch 
den Erlass geeigneter Anweisungen im gleichen Jahre an die 
Kirchendepartemente über. 

Das Organisationsedikt von 1809 hatte eine eingehende 
Regelung der Aufsichtsbefugnisse der Kreisdirektorien über 
kirchliche Bezirksfonds und grössere geistliche Stiftungen 
nicht getroffen. Sie erfolgte erst im Jahre 1810. Die Kreis- 
direktorien hatten im einzelnen Sorge zu tragen für eingehende 
Unterstützung der Vermögensverwaltung dieser Fonds und 
Stiftungen, Aufsicht auf ordentliche und sorgfältige Geschäfts- 
führung, Anordnung unvermuteter Kassenrevisionen, Ein- 
sicht in die monatlichen Kassenabschlüsse, Genehmigung 
von Verpachtungen von Gütern, falls sie öffentlich erfolgen 
sollten, Führung von Hauptverzeichnissen über das Ver- 
mögen mit Angabe der jeweiligen Änderungen, Ermäch- 
tigung der Vermögensverwaltungen zu Prozessführungen in 
erster Instanz und endlich Erteilung von geeigneter Rechts- 
beratung. Auch hinsichtlich solcher kirchlicher Stiftungen, 
welche wegen ihrer Grösse von den Kirchendepartementen 
verwaltet wurden, erhielten die Kreisdirektorien die Befug- 
nis zu umfangreicher Aufsichtstätigkeit, wenn die genannten 
Vermögen wegen grosser Entfernung vom Sitze des Mini- 
steriums nicht gut von den Kirchendepartements verwaltet 
werden konnten, | 

Als Mitglied des Rheinbundes sah sich auch Baden ge- 
zwungen, an der von Napoleon ausgehenden grossen Kon- 
tinentalsperre mitzuwirken. Sie war in Baden im Jahre 1807 
wegen »unserer Verhältnisse mit auswärtigen, mit uns ver- 
bündeten Staaten« von Grossherzog Karl Friedrich ange- 
ordnet worden. In ihrem Verfolge wurden die Kreisdirek- 
torien im Jahre 1810 damit beauftragt, an den bedeutendsten 
Umschlageplätzen des Landes eine Kontrolle der Lager- 
und Kaufhäuser vorzunehmen und vorgefundene englische 
Waren zu konfiszieren. Im gleichen Jahre wurde die Einfuhr 
sowie Durchfuhr sämtlicher Kolonialwaren mit hohen Zöllen 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 527 


belegt und in jeder Weise erschwert. Für den Vollzug der 
getroffnen Anordnungen wurden die Kreisdirektorien in be- 
sonderer Weise verantwortlich gemacht. 

Auf dem Gebiete des Schiffahrtswesens wurden ebenfalls 
ım Jahre 1810 die Befugnisse der Kreisdirektorien infolge der 
Auflösung der Generalschiffahrtskommission bedeutend er- 
weitert. Sie führten in Zukunft die Aufsicht über die badischen 
Häfen Mannheim, Schröck und Freistett und die Ober- 
aufsicht über die Schiffergilden, wachten über die Aufrecht- 
erhaltung und Handhabung der Territorialgerechtsame und 
der bestehenden Schiffahrts- und Handelseinrichtungen und 
erteilten endlich die Erlaubnis zum kleinen Schiffahrts- 
betrieb auf dem Rhein. 

Eine volkswirtschaftlich überaus bedeutsame Aufgabe 
auf dem Gebiete des Gemeindewesens brachte die Landes- 
herrliche Verordnung vom 24. Juli 1810?) über die Verteilung 
und Urbarmachung der Gemeindegüter und Allmenden. Die 
Beamten der Kreisdirektorien wurden ermahnt »sdie Abtei- 
lung und Urbarmachung der Allmenden den Untertanen 
nachdrücklichst zu empfehlen und in ihrem Wirkungskreise 
auf jede Art dazu beizutragen«. Den Kreisdirektorien wurde 
insbesondere die Entscheidungsbefugnis über die Frage über- 
tragen, ob und wie eine solche Teilung durchgeführt werden 
sollte, und welche Vergütung für den durch eine Teilung 
entstehenden Verlust von wohl hergebrachten Gerechtsamen 
geleistet werden musste. Zugleich hatten sie zusammen mit 
den Bezirksämtern alle diesbezüglichen Beschwerden zu er- 
ledigen, ausgenommen allerdings diejenigen Fälle, in welchen 
die zu entschädigende Berechtigung selbst bestritten war. 


1818—1832 


Auch die zweite Periode in der Entwicklung der Kreis- 
direktorien vom Erlass der Verfassung im Jahre 1818 bis 
zur Umwandlung der Kreisdirektorien in vier Kreisregierun- 
gen im Jahre 13832 brachte keinen ruhigen Fortgang. Es 
ist überhaupt charakteristisch, dass keine Zeitspanne von 
mehr als 3 Jahren verfloss, in welcher nicht an den Funda- 


) Reg.-Bl. Nr. 31, 88 ı u. 2. 
35° 


528 Seiterich 


menten dieser Verwaltungsbehörde gerüttelt worden wäre. 
Zu keiner Zeit ihres Daseins erfreuten sich die Kreisdirek- 
torien und auch später die Kreisregierungen einer wenig- 
stens einigermassen ungeteilten Beliebtheit. 

Die ständige Abneigung und das wachsende Misstrauen 
gegen sie lässt sich in diesem Zeitabschnitt und auch in der 
Folgezeit hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückführen: auf 
die finanzielle Lage des Volkes und auf diejenigen politischen 
Strömungen, welche sich am besten durch das Schlagwort 
von der Mündigkeit urid Selbständigkeit des Volkes kenn- 
zeichnen lassen. Die grossen Opfer der Freiheitskriege, durch 
welche die Untertanen ihren Souveränen Throne und Länder 
erhalten hatten, sollten durch entsprechende Teilnahme des 
Volkes an der Regierung anerkannt, es sollten Verfassungen 
gegeben werden. Aber nicht nur auf dem Gebiete des hohen 
Staatslebens sollten Leute aus dem Volke tätig mitwirken. 
Was viel näher lag, wurde gefordert, Anteilnahme bei der 
Beratung und Verwaltung derjenigen Jnteressen und Güter, 
welche in dem nächstliegenden korporativen Verbande, der 
Gemeinde, sich vollzog. Immer und immer wieder erhoben 
sich laute Klagen gegen das »zu viel regieren« und gegen 
die Einmischung des Staates in kleine Angelegeneheiten der 
gemeindlichen Verwaltung, gegen den papierenen Amts- 
betrieb der oberen Verwaltungsbehörden, welche oftmals 
ohne lebendige Fühlung mit der ihrer Beurteilung unterlie- 
genden Wirklichkeit unter Aufnahme unzähliger Protokolle 
und unter Hin- und Hersendung langatmiger Schreiben 
ihrer Aufgabe gerecht zu werden suchten. Und dass gerade 
die Kreisdirektorien das Schicksal traf, durch diese Strö- 
mungen am tiefsten in Mitleidenschaft gezogen zu werden, 
bedarf keines weiteren Hinweises, zumal ein weiterer Um- 
stand entschieden gegen sie sprach. Die Erhaltung der 
Kreisdirektorien kostete überaus grosse Summen Geldes, 
welche aus dem ausgesogenen Lande, das in den verflossenen 
- Kriegsjahren Freund und Feind ohne Unterschied als will- 
kommener Tummelplatz gedient hatte, kaum herausgeholt 
werden konnten. Es nimmt deshalb nicht wunder, dass 
gerade die junge Volksvertretung, vorab die zweite Kammer, 
von ihrem hauptsächlichsten Rechte der Budgetbewilligung 


FO 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 529 


eingehenden Gebrauch machte und in dieser und auch in den 
folgenden Perioden von der finanziellen Seite her zur Haupt- 
trägerin von Reformbestrebungen wurde. 

Es verging kaum eine einzige Budgetberatung, bei wel- 
cher nicht mit Heftigkeit gegen die Kreisdirektorien und spä- 
ter gegen die Kreisregierungen Sturm gelaufen worden wäre. 
Schon bei der ersten Budgetberatung im Jahre 1819 fiel in 
der zweiten Kammer »sdie gar grosse und unproportionierte 
Ausgabe« von 234 427 Gulden auf, die als jährlicher Normal- 
aufwand angefordert wurde. Unter Hinweis auf die Ver- 
minderung der Geschäfte bei den Kreisdirektorien durch die 
kommende Gemeindeordnung schlug der Kammerbericht- 
erstatter v. Städel vor, die Kreisdirektorien abzuschaffen 
und die drei früheren Provinzregierungen wieder herzü- 
stellen!). Im Jahre 1823 formulierte der Abgeordnete v. Itz- 
stein diese Gedanken in dem Antrag, den Main- und Tauber- 
kreis zu beseitigen und den Murg- und Pfinzkreis mit dem 
Kinzigkreis zu vereinigen*)3). Selbst auf den der Regierung 
so sehr ergebenen Landtagen der Jahre 1825 und 1823 
kamen die Stimmen der Kritik nicht zum Schweigen. Im 
Jahre 1825 stellte der Abgeordnete Zachariä in der Kammer 
wieder anlässlich der Budgetberatung fest, dass die Ver- 
waltungsorganisation vom Jahre 1809 einer gänzlichen Ver- 
änderung bedürfe, und beantragte, da sder ursprüngliche 
Geist dieser Organisation nach und nach ganz entflohen sei«, 
die Herabsetzung der Kreise auf dreist). Auch er gab dem 
Gedanken Ausdruck, dass eine solche Verminderung anläss- 


ı) Bericht v. Städels in den Verhandlungen der Ständeversammlung 
1819, II. Kammer, 9. Heft, S. 61 ff. 


2) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1823, 11. Kammer, 
ı2. Heft, Beilage zur 103. Sitzung, S. LVff. und CXXVIIIff. 


3) In seiner ausgedehnten Rede gab v. Itzstein einen interessanten Über- 
blick über das Personal der 6 K. D. im Jahre 1822. Es bestand aus: 6 Direk- 
toren, 27 Kreisräten, ı2 Assessoren, ı2 Medizinalräten, 37 Sekretären, Regi- 
stratoren und Expeditoren, 30 Kanzlisten, ıı Dienern und Boten, 5 Rechnungs- 
direktoren, 4 Revisoren, 7 Revisionsgehilfen und 6 weiteren Boten. Im übrigen 
bemerkte er noch: »Die K.D. sind, wie man im Lande zu sagen pflegt, fast 
zu blossen Speditionsbüros heruntergesunken.e 

4) Verhandlungen der Ständeversammlung 1825, II. Kammer, 2. Heft, 


S. 595 ff. 


530 Seiterich 


lich der Einführung einer Gemeindeordnung ohne Schwierig- 
keiten durchführbar sei. Staatsrat Ludwig Winter allerdings 
entgegnete ihm, dass man es der Regierung sicherlich nicht 
verdenken könne, »wenn sie eine gewisse Scheue habe, wieder 
Veränderungen vorzunehmen«, nachdem in den ersten zwei 
Jahrzehnten des neuen Jahrhunderts so viele Organisations- 
versuche gemacht worden waren‘). Im Jahre 1828 griff der 
Abgeordnete Duttlinger die Anregung Zachariäs auf und 
schlug zwecks Kostenersparnis eine Reduktion der Kreis- 
direktorien auf drei oder vier vor. Im Jahre 1831 kam v. Itz- 
stein auf seine alte Forderung zurück, ohne allerdings einen 
dahingehenden besonderen Antrag zu stellen, da allgemein 
von der erwarteten Trennung von Justiz und Verwaltung 
eine durchgreifende Veränderung der gesamten inneren 
Staatsorganisation erhofft wurde. 


Dass die Anteilnahme der Kreisdirektorien an den amt- 
lichen Wählbeeinflussungen bei den Landtagswahlen 1825 
und 1828 nicht zugunsten ihrer Beliebtheit beim Volke 
sprach, bedarf kaum eines besonderen Nachweises:). 


Die Regierung selbst konnte ‚sich diesen Stimmungen 
und Gründen nicht verschliessen. Sie ging jedoch behutsam 
ans Werk. Ihre ganze Tätigkeit ist nicht schöpferisch, son- 
dern restaurierend. In dieser Epoche ist in offiziellen Regie- 
rungskreisen die Überzeugung vorherrschend, dass nicht von 
einer Neuorganisation in Bausch und Bogen das Heil zu 
erwarten war. Die Regierungstätigkeit wurde von dem Be- 
streben geleitet, »mehr von innen heraus zu sehen, Kritik 
zu üben und an einzelnen Stellen vorsichtig bessernd Hand 
anzulegen3)«.. Ludwig Winter gab dieser Stimmung präg- 
nanten Ausdruck in dem Ausruf: »Alles, was auch einige 
Toren treiben und tun mögen, alles sehnt sich nach Ruhe %)«. 
Nur einmal noch wurde aus Regierungskreisen heraus der 
Vorschlag gemacht, eine durchgehende Um- und Neuorgani- 


tr) Ebenda, S. 599. 

2) Vgl. cin geplantes Zirkular an die K. D. vom 18. Nov. 1830 und Äusse- 
rungen von L. Winter, abgedruckt in Z.G.O. N. F., Bd.9, S. 601 ff. 

3) Vgl. Andreas a.a.O., S. 394. 

4) Denkschrift über die Öffentlichkeit der Ständischen Verhandlungen 
vom 18. Aug. 1824 Z.G.O.N.F., Bd. 9, S. 5g6ft. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 531 


sation der Staatsverwaltung durchzuführen. Nach 1818) 
kam seltsamer Weise der »fortgesetzte« Organisator der Zeit 
des Grossherzogs Karl, der Freiherr von Sensburg, auf den 
Gedanken, den Umfang der einzelnen Bezirksämter auf 
20—24000 Seelen zu vergrössern, die Kreisdirektorien aber 
kurzer Hand aufzuheben und mit den Ministerien zusammen 
durch eine Zentralpolizei- und eine Zentralfinanzdirektion 
zu ersetzen?). Sonst aber wird die Stimmung der badischen 
Regierung und überhaupt die badische Politik dieser Jahre 
durch nichts deutlicher umschrieben, als durch die zweite 
Denkschrift Ludwig Winters vom ı2. Febr. 18203). Nicht 
Neuorganisieren und Vielregieren tat Not, sondern vorsich- 
tige Einzelreform unter unmittelbarer Anknüpfung an das 
Gegebene, das zu verbessern, nicht aber umzustossen war. 
sIch bin nämlich durchaus für die Erhaltung des Bestehenden, 
so lang, bis dessen Nachteil klar dargetan ist. Der Mensch 
trägt. das Gewohnte lieber, als das vielleicht bessere unge- 
wohnte Neue« und bei der Beurteilung der Kreisdirektorien 
ist Winter, von welchem der noch lange nicht verhallte Protest 
gegen die Kreisdirektoren in das geflügelte Wort vom Satrapen 
gekleidet worden war, der selbst ein Kreisdirektorium in 
Engelsgestalt abgelehnt hatte, nicht mehr zu erkennen. Sein 
Urteil ist bedächtig geworden. »Man mag sich freilich die 
Sache... nicht klar gedacht und darum den Kreisdirektorien 
zu viel Gewalt eingeräumt haben. Man hat endlich die Fälle, 
in welchen der Kreisdirektor an die Urteile des Collegiums 
gebunden sein soll, nicht genau herausgehoben, man hat die 
Formen, unter welchen die Urteile gegeben werden sollen, 
nicht gehörig bestimmt, man hat endlich eine zweckmäßige 
Kontrolle nicht angeordnet,« aber »statt das Bestehende abzu- 
ändern, wäre nur eine Vervollständigung, eine Ergänzung 
mögliche. | 

In diesem Geiste griff die Regierung aktiv in den Lauf 
der Dinge ein. Ende des Jahres 1820 wurde eine »Staats- 


®) Das Jahr ist nicht genau zu ermitteln. 

3) Vgl. Akten Rep. Gen. Il. 2, 3 Kanzleisache: »Die Organisation des 
Staatsministeriums, der Ministerien K. D. und Ämter in sub- und objektiver 
Hinsicht betr.« 1818/20. 

3) Abgedruckt in der Z.G.O.N.F., Bd.9, S. 557 ff. 


532 Seiterich 


verwaltungs-, Vereinfachungs- und Ersparniskommission« 
unter dem Vorsitze des Freiherrn v. Berckheim niedergesetzt, 
deren Aufgabe es vorzüglich war, zum Zwecke von Erspa- 
rungen eine genaue Prüfung der bestehenden Verwaltungs- 
organisation durchzuführen und durch Ausarbeitung genauer 
Dienstweisungen und sorgfältige Scheidung der Kompe- 
tenzen der einzelnen Verwaltungsbehörden für zweckdien- 
liche Vereinfachung zu sorgen!). Hauptsächlich auf ihre 
Tätigkeit ist die zweite grosse Kompetenzverschiebung 
zwischen Ministerium des Innern, Kreisdirektorien und 
Ämtern vom Jahre 1822 und die Trennung des Domänen- 
und Steuerwesens von der eigentlichen Verwaltung in den 
Jahren 1824 und 1826 zurückzuführen. Infolge der überaus 
grossen Schwierigkeiten, denen ihr Leiter in beweglichen 
Worten Ausdruck verlieh, wurden sie jedoch schon Ende 
des Jahres 1821 aufgelöst. | 


Der Zeitabschnitt von 1818 bis 1831 schloss mit einer 
Motion des Abgeordneten Welcker in der zweiten Kammer 
auf dem Landtag von 1831, welche in ihrer radikalen Form 
bereits das Ungestüm der Kämpfe der nächsten Periode um 
die Ausgestaltung der Staatsverwaltung ahnen liess und 
dahin zielte, die Kreisdirektorien völlig aufzuheben und an 
ihrer Stelle Landräte nach dem Vorbilde von Rheinbayern 
ins Leben zu rufen, welche aus ehrenamtlich tätigen, tem- 
porär sich versammelnden Volksabgeordneten bestehen soll- 
ten?). Der Antrag wurde von der zweiten Kammer in Form 
einer Bitte um Vorlage eines entsprechenden Gesetzes der 
Regierung unterbreitet. 


In die Jahre zwischen 1818 und 1832 fallen die wich- 
tigsten Veränderungen in dem Zuständigkeitsgebiet der 
Kreisdirektorien. Viele Vorschläge, welche unter der Regie- 
rung des Grossherzogs Karl in den Akten geschlummert 
hatten, wurden jetzt verwertet. Rasch nacheinander folgten 


ı) Vgl. Akten Rep. Gen. V, ı, Staatsverfassung: s»Die verbesserte Ein- 
richtung der ganzen inneren Staatsverwaltung durch allmähliche Reduzierung 
der Staatsziviladministration, durch zweckmässige und umfassende Instruktionen, 
und durch Erweiterung des Wirkungskreises der Mittel- und Lokalstellen betr.« 

2) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1831, II. Kammer, 
2. Heft, S. 4. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 533 


ı819 und 1822 zwei weitgehende Kompetenzverschiebungen 
von oben nach unten, welche beide den Zweck verfolgten, 
die Ministerien und höheren Mittelstellen von den Ange- 
legenheiten minderer Wichtigkeit zu entlasten und ihren 
Geschäftskreis grosszügiger auszugestalten. So lautete die 
Begründung der landesherrlichen Verordnung vom 8. Juli 
1ı819?): »Wir haben für zweckmäßig erachtet, den Geschäfts- 
kreis der Ämter und Kreisdirektorien zu erweitern, um jenen 
der Ministerien, vorzüglich des Ministeriums des Innern, | 
auf die wichtigeren Gegenstände und auf die Rekurse, so- 
weit diese zulässig bleiben, zu beschränken«, und diejenige 
zu der landesherrlichen Verordnung vom 17. Jan. 18222): 
»Da Wir Uns mehrfältig zu überzeugen Gelegenheit hatten, 
daß der Wirkungskreis unseres Ministerii des Innern... 
mancherlei minder wichtige, keineswegs in die Attributionen 
einer höchsten Landesbehörde gehörige Geschäftsgegenstände 
umfaßt, welche bisher weder zum Vorteil der Untertanen, 
noch dem eines beschleunigten Geschäftsbetriebs dabei 
behandelt wurden, Wir aber in steter Berücksichtigung 
des Wohls Unserer getreuen Untertanen Unser vor- 
zügliches Augenmerk auf die Einführung eines möglichst 
einfachen und raschen Geschäftsgangs gerichtet haben, so 
haben Wir Uns entschlossen ...« Durch die genannten Ver- 
ordnungen gingen insbesondere die Zuständigkeit zur Ver- 
hängung von Forst- und Jagdfrevelstrafen, die Dispens- 
befugnis vom Bauen in Stein, die Erlaubniserteilung zu Aus- 
wanderungen unter bestimmten Einschränkungen, die Er- 
teilung sämtlicher Gewerbekonzessionen, endlich die Be- 
stätigungsbefugnis angefertigter Beraine von Gülten, Zinsen 
und Zehnten, sowie zur Bewilligung persönlicher Frohnd- 
freiheiten und endlich die Befugnis zur Annahme von Orts- 
bürgern in einer Gemeinde auf die Bezirksämter über. 

Von den Kreisdirektorien neu übertragenen Zuständig- 
keiten ist die Erlaubnis zu Konzessionserteilungen an Wirt- 
schaftsbetriebe, zum Betrieb von Mühlen, Wasserwerken, 
der sogenannten kleineren Schiffahrt auf allen Flüssen des 
Landes sowie zur Errichtung von Fabriken und Manufak- 


ı) Reg.-Bl. Nr. 21. 
2) Reg.-Bl. Nr. 3. 


534 Seiterich 


turen hervorzuheben, falls innerhalb eines Umkreises von 
fünf Stunden sich gleichartige Betriebe befanden. 


Im Jahre 1819 wurden der Donau- und der Murgkreis 
mit der lakonischen Begründung aufgehoben, dass die Zahl 
der Verwaltungsmittelstellen noch füglich eine Beschränkung 
erleiden könne. Ihr Gebiet wurde den benachbarten Kreisen 
zugeschlagen. 


$ 14 der Verfassungsurkunde vom Jahre 1818 bestimmte, 
dass »alle Erkenntnisse in bürgerlichen Rechtssachen ... von 
den ordentlichen Gerichten«e ausgehen mussten, dass »der 
großherzogliche Fiskus... .. in allen aus privatrechtlichen Ver- 
hältnissen entspringenden Streitigkeiten Recht vor den Lan- 
desgerichten« zu nehmen hatte, und dass niemand sein Eigen- 
tum zu öffentlichen Zwecken abzugeben brauchte, als nach 
Beratung und Entscheidung des Staatsministeriums und nach 
vorhergehender Entschädigung. Entschädigungsstreitigkei- 
ten waren vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Die 
Administrativjustiz der Kreisdirektorien wurde jedoch hier- 
durch nicht berührt. Die genannten Verfassungsbestimmun- 
gen wurden nämlich trotz ihres imperativen Charakters nicht 
als mit dem Inkrafttreten der Verfassung geltendes Recht, 
sondern nur als rein programmatische Erklärungen ange- 
sehen, welche der Gesetzgebung eine bestimmte Zielrichtung 
gaben. Diese Auffassung war nirgends bestritten!). Die Be- 
seitigung der kreisdirektorialen Administrativjustiz wurde 
zwar schon auf dem ersten Landtage im Jahre 1819 von dem 
Abgeordneten v. Liebenstein gefordert?) und diese Forderung 
nach Trennung von Justiz und Verwaltung verstummte in 
der Folgezeit nicht mehr. Zunächst jedoch waren alle An- 
strengungen vergebens. Auch die Prozessordnung vom Jahre 
1831, welche in Übereinstimmung mit der Verfassungsurkunde 
die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten an die ordentlichen Ge- 
richte überwies, beliess den Kreisdirektorien ihre Zuständig- 
keit, da den Verwaltungsstellen auch nach dem Jahre 1831 
Verhandlung und Entscheidung in allen bürgerlichen Ange- 


!) Vgl. Zentner a.a.O., S. 247f. 


:) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1819, II. Kammer, ı. Heft, 
S.93, 97, 98, 118/123. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 535 


legenheiten zustand, welche durch ausdrückliche Gesetze an 
sie verwiesen waren. 

Durch Landesherrliche Verordnung vom 22. Jan. 1824') 
wurde die gesamte Verwaltung des werbenden Staatsver- 
mögens, soweit es in Domänen bestand, zum Zweck der 
Vereinfachung der Geschäfte und zur Verminderung des 
Administrationsaufwandes einer neu errichteten Zentral- 
stelle, der Hofdomänenkammer, übertragen, deren Wirkungs- 
kreis die bis dahin teils von den Kreisdirektorien, teils von der 
Domänensektion des Finanzministeriums besorgten Geschäfte 
umfasste. Die einzelnen Domänenverwaltungen wurden ihr 
unmittelbar unterstellt. | 

Im Jahre 1826?) erfolgte eine weitere Zentralisierung auf 
dem Gebiete der Finanzverwaltung. Die Leitung des gesam- 
ten direkten und indirekten Steuerwesens wurde, soweit sie 
bisher zum Wirkungskreis der Kreisdirektorien gehörte, der 
neu errichteten und dem Finanzministerium unmittelbar 
unterstellten Steuerdirektion überwiesen. Vorher schon waren 
im Jahre 1823 sämtliche Befugnisse der Kreisdirektorien auf 
dem Gebiete des Bauwesens auf die neu errichtete. Ober-, 
Wasser- und Strassenbaudirektion übergegangen. 

Die Kämpfe auf dem Gebiete der Presspolizei um Ein- 
schränkung und Beseitigung der Zensur waren schon kurz 
nach dem Erlass der Verfassung überaus heftig. Nach dem 
badischen Pressgesetz vom Jahre 1819 wurden alle in Baden 
herausgegebenen Bücher und Schriften einer Zensur unter- 
worfen. Als Zensurstelle wurde für wissenschaftliche Bücher 
und wissenschaftliche Schriften ohne Einschränkung ein 
eigenes Obercensurkollegium in Karlsruhe errichtet3). Die 
Zensur aller »Zeitungen, Tagsblätter, Journale, Flugschrif- 
ten, Broschüren und anderer derartiger Schriften«e, welchen 
Inhalts sie auch sein mochten, wurde ausschliesslich den 
Kreisdirektorien übertragen. Bei Erfüllung dieser Aufgabe 
konnten sie zu ihrer Unterstützung eine Anzahl gebildeter 
und aufgeklärter Zensoren bestellen. Nach langen Kämpfen 
wurde die gesamte Zensur durch das Pressgesetz vom Jahre 


!) Reg.-Bl. 1824, Nr. 2. 
2) Landesherrl. V.O. v. 30. März 1826, Reg.-Bl.9. 
3) Sein erster Vorsitzender war der Prälat Johann Peter Hebel. 


536 Seiterich 


1831 beseitigt. Als 1832 die wichtigsten Bestimmungen des 
neuen Pressgesetzes als unvereinbar mit der damaligen Ge- 
setzgebung des Deutschen Bundes über die Presse erklärt 
und aufgehoben wurden, hatten die Kreisdirektorien an der 
neu eingeführten Zensur keinen Anteil mehr. Sie wurde den 
Bezirksämtern übertragen. 


Hinsichtlich der Kirchenvermögensverwaltung wurden 
die Zuständigkeiten der Kreisdirektorien durch die Neu- 
ordnung der Verwaltung der katholischen und evangelischen 
Lokalstiftungen in den Jahren 1827 und 1828 beträchtlich 
erweitert. Sie erteilten in Zukunft auch in solchen Fällen 
Genehmigung, wenn Stiftungsverwaltungen nicht ständige 
Ausgaben in Höhe bis zu 50 Gulden machen wollten oder wenn 
Kapitalien aufgenommen oder mit eingegangenen Stiftungs- 
geldern zurückbezahlt werden sollten, ferner bei Pachtnach- 
lässen und Abstrichen, wenn keine grösseren Summen als 
100 Gulden in Frage kamen und das Verlangen nach Ab- 
strichen oder Nachlässen nicht mit vertraglichen Verpflich- 
tungen der Stiftungsverwaltungen oder mit richterlichen Ent- 
scheidungen begründet wurde. Durch die unmittelbare Unter- 
ordnung der im Jahre 1819 errichteten Kreisrechnungs- 
revisionen unter die Kreisdirektorien erhielten diese gleich- 
zeitig auch die Kontrolle des gesamten Rechnungswesens der 
kirchlichen Lokalstiftungen. 


Auf dem Gebiete des Gemeindewesens machten sich die 
Auswirkungen des durch die Organisation von 1809 begon- 
nenen neuen Systems immer mehr in unheilvoller Weise 
bemerkbar!). »Die Gemeinden wurden durch Faktionen 
gespalten und durch Zerwürfnisse unterwühlt. Es war, wie 
dies ausdrücklich und öffentlich anerkannt wurde, ein völliger 
Verfall des Gemeindewesens eingetreten. In den auf Lebens- 
dauer bestellten und nach eigener Wahl sich ergänzenden 
Gemeinderäten hatten vielfach Lauheit, Kastengeist, Nepotis- 
mus sich eingeschlichen. Sie waren in Schlendrian, Be- 


ı) Schon Nebenius fand in dem Gutachten über die K. D.-Verfassung 
(Nachlass Conv. 36) scharfe Worte für die verheerenden Folgen des Fehlens 
von Grundgesetzen über die Gemeindevermögensverwaltung und entwarf ein 
stellenweise trostloses Bild von dem Zustand mancher Gemeinden. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 537 


schränktheit und Eigennutz erstarrt!).« Die Ständever- 
sammlung befasste sich schon bei ihrem ersten Zusammen- 
treten mit diesen unhaltbaren Zuständen. In der Sitzung 
vom 3. Mai 1819 legte der landesherrliche Kommissar und 
spätere Staatsminister Ludwig Winter der zweiten Kammer 
einen von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf einer Gemeinde- 
ordnung vor. Den Gemeinden waren in diesem Entwurf 
zwar viele Freiheiten gegeben. Aus der staatlichen Vormund- 
schaft sollten sie jedoch noch nicht entlassen werden, sondern 
den Bezirksämtern unmittelbar unterstellt bleiben. Den 
Kreisdirektorien waren Rekursbefugnisse zugedacht bei Be- 
schwerden gegen die Verwerfung einer Bürgermeister- oder 
Gemeinderatswahl durch ein Bezirksamt, bei Weigerung der 
Bezirksämter zur Einberufung einer Gemeindeversammlung 
sowie überhaupt bei bezirksamtlichen Verfügungen allgemei- 
ner Natur. Überdies sollte ihnen die Entschliessung über 
Dienstentlassung von Bürgermeistern oder Gemeinderäten 
im Verwaltungswege vorbehalten bleiben. Die Beratung über 
die wiederholt in Vorlage gebrachte Gemeindeordnung wurde 
von Jahr zu Jahr vertagt und gelangte in den nächsten Jahren 
nicht zu einem gesetzgeberischen Ergebnis. Unterdessen war 
den Kreisdirektorien im Jahre 1819 der gesamte Geschäfts- 
kreis der Ökonomiekommission des Ministeriums des Innern 
überwiesen worden. Dadurch wurden sie mit der obersten 
Leitung der gesamten Gemeindevermögensverwaltung betraut 
und konnten bei allen hierauf bezüglichen Fragen definitive 
Entscheidungen treffen. Ende des Jahres 1831 wurde die 
Gemeindeordnung Gesetz. An der neuen Staatsaufsicht über 
die Gemeinden nahmen die Kreisdirektorien nicht mehr teil, 
da der Beginn des Jahres 1832 ihre Auflösung und Umwand- 
lung in vier Kreisregierungen brachte. 


1832 


Zu Beginn des dritten Jahrzehntes ihres Bestandes war 
die Lage der Kreisdirektorien nachgerade unhaltbar ge- 
worden. In einem drastischen Vergleich schilderte der da- 
malige Kreisdirektor des Neckarkreises, Fröhlich, ihren 


ı) Vgl. Fröhlich a.a.O., S.XXI, XXI. 


538 Seiterich 


Zustand: »Niemand ist lebhafter davon überzeugt als ich, 
dass die Kreisdirektorien mit ihrem dermaligen Geschäfts- 
kreis und Umfang in ihrer Stellung und Bedeutung nach 
oben und unten einer veränderten Einrichtung bedürfen. 
So, wie sie sind, gleichen sie halb abgestorbenen Bäumen; 
sie kosten mehr als sie leisten und gelten!)« Zu Beginn 
des Jahres 1832 zog die grossherzogliche Regierung die 
notwendige Folge aus diesem Zustand. Durch Landesherr- 
liche Verordnung vom 26. Jan. 1832?) wurde die Einteilung 
des Landes in sechs Kreise sowie die Kreisdirektorien auf- 
gehoben, und das Staatsgebiet nach der geographischen 
Lage und dem Handelszug einzelner Distrikte in vier Kreise 
neu eingeteilt, welche die Namen Seekreis, Oberrheinkreis, 
Mittelrheinkreis und Unterrheinkreis erhielten. An die 
Spitze jedes Kreises trat eine Kreisregierung mit dem Sitze 
in Konstanz, Freiburg, Rastatt3) und Mannheim. Die ehe- 
maligen Kreisdirektoren hiessen in Zukunft Regierungs- 
direktoren. Ihnen zur Seite standen Regierungsräte und 
Regierungsassessoren sowie das weitere notwendige mittlere 
und untere Dienstpersonal. 


Die Begründung zu dieser Änderung der Verwaltungs- 
organisation ist in der genannten Landesherrlichen Ver- 
ordnung selbst in knapper Form enthalten. »Die Einteilung 
des Grossherzogtums ursprünglich in zehn Kreise und die 
Errichtung von Kreisdirektorien hatte unter anderem den 
Zweck, mittlere Verwaltungsstellen zu bilden, in welchen 
sämtliche Zweige des öffentlichen Dienstes innerhalb eines 
verhältnismässigen Areals vereiniget werden sollten. In Ver- 


ı) In einem Bericht vom 13. Febr. 1831 an das Min.d. Inn. vgl. Akten 
Rep. Gen. IV. ı, 3 Kanzleisache (Zugang 1899, Nr. 53): »Die Aufhebung 
der bisher bestandenen 6 K.D. und Errichtung von 4 K.R., auch deren ob- 
und subjektive Organisation betr.e 1831/48. An aktenmässigen Vorarbeiten 
zu der Umwandlung der K.D. in K.R. ist wenig mehr zu finden. Die Rund- 
frage, welche das Min. d. Inn. anfangs der 30er Jahre beiden K. D. veranstaltete, 
ist nicht erhalten, ebensowenig die Antworten der K. D. mit Ausnahme der- 
jenigen des Neckarkreises. Eingehendere Vorarbeiten schienen auch nicht 
allzu wichtig, da an dem Wesen der K. D. nach dem Jahre 1826 nicht viel ge- 
ändert werden sollte. 

2) Reg.-Bl. Nr. 9. 

3) Seit 1847 ın Karlsruhe. 


re 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 539 


folg sind diese Kreise nach und nach auf sechs vermindert, 
seit dieser Zeit aber von den denselben vorgesetzten Kreis- 
direktorien mehrere der wichtigsten Gegenstände der Ver- 
waltung, namentlich die der Steuern und der Domänen, 
getrennt worden, so daß der verminderte Umfang ihrer 
Geschäfte mit dem Aufwand?!), den sie verursachen, nicht 
mehr im Verhältnis steht. Auch ist längst erkannt worden, 
dass die Ausdehnung ihres Wirkens auf ein verhältnis- 
mässiges grösseres Areal und auf eine grössßere Seelenzahl 
einen leichteren und gleichförmigeren Gang in der gesamten 
Staatsverwaltung hervorbringen würde.« 

Diese Gründe dürften allerdings nicht erschöpfend sein. 
Das Bestehen von höheren Verwaltungsmittelstellen in der 
badischen Verwaltung war wesentlich dadurch bedingt, dass 
das ganze bisherige Verwaltungssystem auf den Gedanken- 
gängen des aufgeklärten Wohlfahrtsstaates beruhte. Den 
Kreisdirektorien wäre wirklich, wie der Abgeordnete Welcker 
einmal von den späteren Kreisregierungen behauptete, nicht 
allzuviel mehr zu tun übrig geblieben, wenn nicht der Staat 
überall seine Hände im Spiele gehat hätte, zum mindesten 
nicht soviel, dass die Menge der vorhandenen Geschäfte 
eine eigene Verwaltungsbehörde zu ihrer Erledigung er- 
fordert hätte. Die Jahre vor 1832 waren mit ständigen An- 
griffen gegen dieses System angefüllt, und die Gemeinde- 
ordnung von 1831 hatte ihm einen empfindlichen Schlag 
versetzt. Es ist in diesem Zusammenhange bei der Um- 
gestaltung der Kreisdirektorien und Kreisregierungen sder 
Gedanke kaum von der Hand zu weisen, dass die neue 
Organisation sich auch als eine naturgemässe Folgerung aus 
der den Gemeinden nunmehr eingeräumten Selbstverwaltung« 
darstellte. Es handelte sich sum eine Einschränkung der 
Befugnisse einer streng zentralisierten, alle Beziehungen des 
öffentlichen Lebens umfassenden Staatsverwaltung)«, welche 
vielfach mit Angelegenheiten befasst war, die den Staat 
als solchen gar nicht notwendig berührten. Dass natürlich 


ı) Für das Jahr 1833 war der Aufwand für die K. D. auf 146490 Gulden, 
für 1832 auf 145842 Gulden veranschlagt worden. 

2) Vgl. Denkschrift über die Umgestaltung der badischen Selbstverwal- 
tungsverbände 1910, S. 12f. 


540 Seiterich 


auch Ersparnisrücksichten ein beträchtliches Moment bei 
der Erwägung der Umgestaltung bildeten, darf dabei nicht 
verkannt werden. 

Grundlage für die innere Organisation der Kreisregie- 
rungen blieb das Novemberedikt von 1809 mit seinen Ab- 
änderungen. Die interne Geschäftsverteilung erfolgte durch 
den Regierungsdirektor, der auch immer noch eine beträcht- 
liche Reihe von Angelegenheiten büromässig erledigte. Die 
kollegialen Beratungen und Entscheidungen pflog und traf 
er zusammen mit den Regierungsräten. 

Auch an der Stellung im Aufbau der Verwaltungs- 
behörden wurden nach der formalen Seite hin nichts ge- 
ändert. Die Kreisregierungen blieben Verwaltungsmittel- 
stellen, nach oben und unten in dem gleichen Unter- und 
Überordnungsverhältnis mit allen daraus sich ergebenden 
Rechten und Pflichten wie die Kreisdirektorien. Aber es 
wäre durchaus falsch, die Kreisregierungen als Kreisdirek- 
torien mit verändertem Namen!) bezeichnen zu wollen. Ihre 
Zuständigkeiten waren wesentlich eingeschränkt. Von einer 
praesumtiven Trägerschaft der inneren Staatsverwaltung, 
wie sie den ursprünglichen Kreisdirektorien zweifellos inne- 
wohnte, konnte keine Rede mehr sein. »Die vier Kreis- 
regierungen waren wesentlich anders geartete Behörden als 
die alten Kreisdirektorien; hatten letztere die ganze Staats- 
verwaltung auf dem ihnen zugewiesenen Kreisgebiete inner- 
halb ihrer Zuständigkeit vereinigt, so waren die neuen Kreis- 
regierungen nach Abtrennung des Steuer- und Domänen- 
wesens lediglich Aufsichts- und Rekursbehörden der inneren 
Verwaltung?).« Damit soll nicht gesagt sein, dass die Kreis- 
regierungen nur ein Schattendasein gefristet hätten. Auch 
unter den veränderten Umständen besassen sie bedeutende 
Zuständigkeiten. »Die Stellung der Kreisregierung war als 
Rekursbehörde von grosser Bedeutung, nicht minder aber 
auch in ihrer Eigenschaft als die aufsehende und kontrol- 


ı) Für diesen Namen war insbesondere L. Winter eingetreten: »Darum 
habe ich Regierung vorgeschlagen, weil diese Benennung teutsch und lang 
gebräuchlich und bekannt iste (in der grossen Denkschrift vom 6. Jan. 1817). 


3) Vgl. Denkschrift über die Geschäftsvereinfachung im Bereiche der 
inneren Staatsverwaltung, ohne Datum, S. 12. 


| —— — ie —  | | ni — — PP E 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im chem. Grossherzogt. Baden 541 


lierende Behörde über die Bezirksverwaltung:) ®).« Wenn 
die Regierung allerdings geglaubt hatte, durch die Ein- 
richtung der Kreisregierungen die Stimmen der Kritik zum 
Schweigen zu bringen, so musste sie alsbald bittere Ent- 
täuschungen erleben. Die Kritik traf nicht den Namen, 
sondern die Sache, und diese gewährte ihr auch unter ver- 
ändertem Namen vielfache Anhaltspunkte. Mit der Ein- 
führung der Gemeindeordnung setzte der Kampf eines neuen 
‚ Verwaltungssystems mit den überlieferten Verwaltungsprin- 
zipien ein. Der Selbstverwaltungsgedanke strebte nach 
weiterer Verwirklichung. Die Entscheidung in dem oft 
leidenschaftlich geführten Kampfe war lange Zeit in der 
Schwebe. Als sich der Sieg endlich den neuen Gedanken 
zuneigte, war das Schicksal der Kreisregierungen besiegelt. 


1832 — 1849 


Während der Zeit von 1832—1849 erreichte die Ent- 
wicklung der nunmehrigen Kreisregierungen ihren Höhe- 
punkt, zugleich aber erfolgte ein jäher Rückschlag, welcher 
um so dramatischer erscheint, als die langjährigen und 
mühsamen Bemühungen um einen Neuaufbau der inneren 
Verwaltung zu unvermittelt durch die revolutionäre Be- 
wegung des Jahres 1849 zum Scheitern gebracht wurden. 
War dem Streben nach gemeindlicher Selbstverwaltung in 
der Einführung der Gemeindeordnung von 1831 ein grosser 
Erfolg beschieden gewesen, so fehlte doch nach wie vor die 
Möglichkeit einer Beteiligung der Untertanen an der Ver- 
waltung der eigentlichen Staatsangelegenheiten. Deshalb 
zielten weitgreifende Bestrebungen darauf ab, auch in der 


r) Vgl. Weizel a.a.O., S. 61. 


?) Einen ausgezeichneten Einblick in den inneren Geschäftsbetrieb der 
K. R. eröffnet ein Bericht des Regierungsdirektors des Oberrheinkreises, Dahmen, 
v.9. Mai 1832, vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 3 Kanzleisache (Zugang 1899, 
Nr. 53): »Die Aufhebung der bisher bestandenen 6 K. D. und Errichtung von 
4 K.R., auch deren ob- und subjektive Organisation betr.+ (1831/48). Es wurden 
in Freiburg wöchentlich 3 Vorsitzungen unter dem Präsidium der drei ältesten 
Räte und zwei Plenarsitzungen abgehalten. Zur Erledigung der Geschäfte 
waren 9 Respiziate eingerichtet, welche vom Regierungsdirektor, 6 Regierungs- 
räten und 2 Assessoren bearbeitet wurden. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 36 


542 Seiterich 


Staatsverwaltung dem Laienelement eine bestimmende M it- 
wirkung einzuräumen. Der Gedanke der sogenannten Land- 
räte kam nie ganz zum Schweigen. Eingehend wurde er 
im Jahre 1842 erörtert, als der Abgeordnete Welcker eine 
grosse Motion über die Verbesserung der Zivilverwaltung 
begründete!). Welcker versprach sich von der Einführung 
dieser Landräte die Möglichkeit, die Kreisregierungen auf 
zwei vermindern zu können und dabei 82 Beamte abzubauen 
und jährlich 115600 Gulden zu sparen. Auch die Budgets- 
beratungen gestalteten sich wieder anregend. Im Jahre 1843 
sprach der Berichterstatter der zweiten Kammer, Basser- 
mann, mit Hinblick auf die Kreisregierungen von einem 
»Institut, dessen Nutzen, wenigstens in seiner jetzigen Gestalt, 
so gar vielfach bezweifelt wird?)«.. Für seine Person stellte 
er den Antrag auf Herabsetzung der Kreisregierungen bis 
auf zwei. Für die Gereiztheit der Stimmung bei einzelnen 
Mitgliedern der zweiten Kammer ist charakteristisch, dass 
Bassermann vorschlug, die Regierung zu dieser Massnahme 
gegebenenfalls durch Verweigerung der nötigen finanziellen 
Mittel zu zwingen. In der Diskussion über den Bassermann- 
schen Kommissionsbericht wurde fast durchweg die völlige 
Beseitigung der Kreisregierungen befürwortet. Zum ersten 
Male wurde dabei auch der Grund ins Feld geführt, dass 
die wenige Jahre zuvor erbaute Eisenbahn die Rücksicht 
auf die langgestreckte Lage des Landes nicht mehr so dringend 
machte wie früher. Der Abgeordnete Welcker bezeichnete 
die Kreisregierungen als das fünfte Rad am Wagen und 
stellte weiterhin fest: »Es gibt in dem ganzen Grossherzog- 
tum keine Kollegien, die weniger Vertrauen, weniger Glauben 
in ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit, und welche die 
öffentliche Meinung mehr gegen sich haben als die Kreis- 
regierungen3)« Dass diese dabei noch an dem »Krieg gegen 
die freien Bewegungen im Volksleben, nicht bloss gegen den 
Liberalismus, sondern gegen alles, was die Gestalt einer 


3) Vgl. »Landtagszeitunge vom 29. u. 30. Juni 1842, Nr. 57/60. 

2) Verhandlungen der Ständeversammlung, Il. Kammer, 1843/44, ı2. Bei 
lagenheft, S. 228ff. Vgl. auch 5. Protokollheft, S. 178/215. 

3) Verhandlungen der Ständeversammlung 1843/44. II. Kammer, 5. Proto- 
kollheft. S. 187. 


u _ A ii ie 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 543 


freien, volksmässigen Bewegung an sich trägt«, teilnahmen, 
konnte das Urteil aus dem Munde des liberalen Volksver- 
treters kaum mildern. 

Infolge dieser scharfen Angriffe wurde auch die Tätig- 
keit der Regierung lebhafter. Durch Erlass des Ministeriums 
des Innern vom Mai 1845 wurden die einzelnen Kreisregie- 
rungen aufgefordert, zu den Angriffen Stellung zu nehmen!). 
Der Inhalt der von den einzelnen Kreisregierungen aus- 
gearbeiteten Gutachten?) ist zu umfangreich, als dass er 
im einzelnen wiederzugeben ist. Im grossen und ganzen 
sollten die Kreisregierungen nicht nur von allen kleineren 
und unbedeutenden Geschäften befreit, sondern auch wichtige 
Befugnisse teils den Bezirksämtern, teils anderen Behörden 
übertragen werden, so dass die Kreisregierungen billiger- 
weise auf drei herabgesetzt werden konnten. Das gesamte 
Gutachtenmaterial verwertete der Abgeordnete Bassermann 
als Berichterstatter der Budgetkommission im Jahre 1845 
in einem gross angelegten Bericht3), in welchen er in 28 
Punkten die Mängel der Kreisregierungen geschickt zu- 
sammenfasste und wiederum für ihre Verminderung eintrat. 

Nach langer Beratung war im Jahre 1845 ein Gerichts- 
verfassungsgesetz zustande gekommen, welches die Trennung 

ı) Der Erlass lautete: #»Die Regierung des N.-Kreises wird beauftragt; 
in Erwägung zu ziehen und zu begutachten in welchen Geschäftszweigen 
der Verwaltungsstellen und in welcher Weise eine Vereinfachung der Ge- 
schäftsbehandlung ohne Nachteil der Gründlichkeit eintreten könne. Sollten 
darunter Anträge begriffen sein, welche nur durch Abänderung gesetzlicher 
Bestimmungen vollzogen werden können, so ist darüber ein gesonderter 
Antrag zu stellen.e Vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 5 (Zugang 1899, Nr. 53): 
»Die Vereinfachung der Geschäftsbehandlung bei den Verwaltungsstellen, 
insb. die Kompetenzbestimmung derselben betr.s 1845/61. 

2) Gutachten des Seekreises vom 30. Nov. u. 3. Dez. 1845, des Oberrhein- 
kreises vom 22. Juli 1845, des Mittelrheinkreises vom 6. Sept. 1845. Vgl. Akten 
Rep. Gen. IV. ı, 6/9 (Zugang 1899, Nr. 53): »Die von der Regierung des See- 
kreises, Oberrheinkreises, Mittelrheinkreises und Unterrheinkreises auf Be- 
schluss des Min.d. Inn. vom 17. Mai 1845 erstatteten Berichte über die Ver- 
einfachung der Geschäftsbehandlung bei den Verwaltungsstellen betr.« (1845). 
Die Gutachten sind teilweise mit grosser Sorgfalt und sehr eingehend abgefasst 
und grossenteils in der dritten Kompetenzverschiebung vom Jahre 1850 ver- 
wertet. Ihr Inhalt bietet ein ausgezeichnetes Bild von dem Betriebe der K.R. 

3) Verhandlungen der Ständeversammlung 1845/46, II. Kammer, 8. Bei- 
lagenheft, S. 53ff. und 5. Protokollheft, S. 107/114, 125/149. 

36* 


544 Seiterich 


von Justiz und Verwaltung aussprach')., Auf ihm baute 
das Budget für das Jahr 1846 weiter, welchem die Regierung 
einen Entwurf über die Neugestaltung der äusseren Organi- 
sation der Verwaltungsbehörden beigab. Es sollte nach 
dieser Vorlage unter Beseitigung der Kreisregierungen 55 
Verwaltungsbezirke mit je einem Oberamt an der Spitze, 
und 65 Gerichtsbezirke geschaffen werden. Das genannte 
Gesetz kam jedoch nicht zur Ausführung. In der Sitzung 
vom 2. März 1848 forderte die zweite Kammer, »dass eine 
volkstümliche Kreisverwaltung durch geeignete Beteiligung 
der Bürger an derselben« eingeführt würde?). Diesem Ver- 
langen wurde von seiten der Regierung stattgegeben und 
eine entsprechende Vorlage eingebracht3). Sie sollte nach 
der Regierungsbegründung »größere Beteiligung und Mit- 
wirkung der Bürger bei der öffentlichen Verwaltung und 
korporativen ZusammenschlußB mehrerer Gemeinden zum 
Zwecke gemeinsamen Vorgehens bei gemeinschaftlichen An- 
gelegenheiten, Einrichtungen und Anstalten« im Gefolge 
haben. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren folgende: 
Die Kreisregierungen und Bezirksämter sollten aufgehoben 
und durch elf Kreisämter, denen bei grosser Ausdehnung 
ihres Bezirkes etwa 20 bis 28 unselbständige Kreisneben- 
ämter beigeordnet sein sollten, ersetzt werden. Die Geschäfte 
dieser staatlichen Verwaltungsstellen sollten teils büromässig 
von den Kreishauptmännern erledigt, teils Kollegien von 
Bürgern unterbreitet werden. Als solche beratende und be- 
schliessende Kollegien waren Bezirksversammlungen und 
Bezirksausschüsse gedacht, deren Mitglieder von den Ge- 
meinden der Bezirksverbände +) auf vier Jahre gewählt wurden. 
Bei Vorliegen gemeinsamer Interessen sollten die Bezirks- 
verbände einen Kreisverband als Zweckverband gründen 
können, dessen Organ eine Kreisversammlung war; Kreis- 
ausschüsse waren nicht vorgesehen. 


ı) Reg.-Bl. 1845, Nr. 15, Beilage. 

2) Verhandlungen der Ständeversammlung 1847/49, II. Kammer, 6. Bei- 
lagenheft, S. 355, Punkt 9. 

3) Ebenda, 7. Beilagenheft, S. 367 ff. 

4) Die einzelnen Bezirke sollten von denjenigen Gemeinden gebildet 
werden, welche zu einem Kreisamt gehörten. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 545 


Der ganze Entwurf, dem in seiner Neufassung auch 
die erste Kammer beigetreten war, enthielt viele Gedanken, 
welche durch die Neugestaltung der Verwaltungsorganisation 
im Jahre 1863 verwirklicht wurden. Ob die bewegten Jahre 
um 1848 zu einer so durchgreifenden Reform geeignet waren, 
mag zweifelhaft erscheinen. Das von beiden Kammern an- 
genommene Gesetz wurde im Jahre 1849!) verkündet, aller- 
dings unter Vorbehalt der Verkündung des Tages des 
Inkrafttretens; die revolutionären Ereignisse der Folgezeit 
liessen die Durchführung einer so einschneidenden und 
der Regierung abgezwungenen empfundenen Neuorgani- 
sation der gesamten Verwaltung nicht geraten erscheinen. 
Sie blieb, wie so manches gesetzgeberische Werk jener 
ereignisvollen Tage unausgeführt, da ein Zeitpunkt des 
Inkrafttretens nie verkündet wurde. 


An Einzelveränderungen innerhalb des Zuständigkeits- 
gebietes der Kreisregierungen war der Zeitabschnitt zwischen 
den Jahren 1832 und 1849 sehr reich. Sie bewegten sich, im 
grossen gesehen, fast alle dahin, die Kreisregierungen von der 
erstinstanziellen Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten 
zu befreien und ihre Befugnisse immer mehr auf diejenigen einer 
reinen Aufsichts-und Rekursinstanz zurückzuführen. Durch die 
bürgerliche Prozessordnung des Jahres 1831 wurde die ordent- 
liche Gerichtsbarkeit des ersten rechtsgelehrten Kreisrates 
bei bürgerlichen Streitigkeiten von Bezirksbeamten beseitigt 
und dem ältesten Hofgerichtsrat des zuständigen Hofgerichtes 
übertragen. Die Dienstaufsicht über die richterlichen Be- 
amten der Bezirksämter verblieb bei den Kreisregierungen, 
jedoch wurde die Befugnis zum Erlass von Weisungen bei 
verzögerter oder verweigerter Rechtspflege als durch die 
Prozessordnung beseitigt betrachtet. Durch das Enteignungs- 
gesetz vom Jahre 1835 wurden die Befugnisse der Kreis- 
regierungen auf dem Gebiete des Enteignungswesens, ins- 
besondere ihre diesbezügliche administrative Justiztätigkeit 
stark eingeschränkt. Aus der bestimmenden Mitwirkung 
bei der Entscheidung der Frage, ob ein gesetzlicher Ent- 
eignungsfall vorliege, dem sogenannten Feststellungsver- 


1) Reg.-Bl. Nr. 23. 


546 Seiterich 


fahren wurde eine wenig bedeutende Zuständigkeit zur Be- 
stellung des Vorstandes der das Vorliegen eines Enteignungs- 
falles jeweils prüfenden Kommission. Die gesamte Befugnis 
aber, im Entschädigungsverfahren die Höhe der für die 
Enteignung zu leistenden Entschädigung festzusetzen, ging 
ausschliesslich auf die Gerichte über. 


Die dreissiger Jahre des 19. Jahrhunderts waren für 
die Ausgestaltung des badischen unteren Schulwesens ausser- 
ordentlich fruchtbar. In kurzen Abständen erfolgten wichtige: 
Verordnungen, welche das Volksschulwesen und das höhere 
Bürgerschulwesen sowie die Frage der Aufbringung des 
Volksschulaufwandes und die Rechtsverhältnisse der Volks- 
schullehrer grundlegend ordneten und den Kreisregierungen 
wichtige Befugnisse übertrugen. Die Landesherrliche Ver- 
ordnung vom ı5. Mai 1834!) bestimmte, dass alles, was 
die Errichtung einer neuen oder die Aufhebung einer be- 
stehenden Schule, eine Veränderung in der Zahl des Lehr- 
personals, die Aufstellung besonderer Ortsschulinspektoren 
und Schulvorstände und endlich die Ernennung der Schul- 
visitatoren betraf, in den Wirkungskreis der Kreisregierungen 
gehören sollte. Ebenso war ihnen die Befugnis zugesprochen 
worden, Erkenntnisse über die Verbindlichkeit zur Erbauung 
neuer Schulhäuser, über die hierbei zu zahlenden Vorschüsse, 
über streitige Beiträge zum Aufwand für den Gehalt des 
Lehrpersonals und für sonstige Schulbedürfnisse rechts- 
verbindlich zu fällen. Im gleichen Jahre wurden in den 
grösseren sowie in den kleineren begüterten Städten höhere 
Bürgerschulen errichtet, wobei die Kreisregierungen für diese 
Neuerrichtungen finanzielle Mittel flüssig zu machen hatten. 
Durch eine weitere Verordnung vom ı5. Mai 1834 wurde 
das gesamte Gewerbeschulwesen eingehend geregelt und 
dabei den einzelnen Kreisregierungen die Oberaufsicht über 
die Gewerbeschulen des Kreisgebietes übertragen. Neben 
der Überwachung des genauen Vollzugs aller auf das Ge- 
werbeschulwesen sich beziehenden allgemeinen und beson- 
deren Vorschriften oblag ihnen dabei die Sorge für ordnungs- 
mässige Verwendung der Schulfonds, und für ausreichende 


rt) Reg.-Bl. Nr. 25, $$ 48. 49. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 547 


Dotierung der Gewerbeschulen. Als helfende und beratende 
Mitarbeiter waren ihnen bei ihrer beaufsichtigenden Tätig- 
keit ein Professor einer höheren Schule oder ein höherer 
technischer Kreisbeamter beigeordnet. Auch an der Er- 
richtung und Beaufsichtigung der sozialpolitisch bedeutsamen 
Fabrikschulen hatten die Kreisregierungen Anteil. 


Eine wichtige Erweiterung ihrer Zuständigkeiten auf 
dem Gebiete der Kirchenvermögensverwaltung brachte eine 
Landesherrliche Verordnung im Jahre 1833"), welche ihnen 
alle bisher noch den beiden Kirchensektionen zustehenden 
Befugnisse hinsichtlich der Verwaltung kirchlicher Lokal- 
stiftungen übertrug. Es waren dies insbesondere die Er- 
mächtigungserteilung zu neuen Stiftungen und Legaten, zu 
neuen Güterankäufen, Güterveräusserungen und Güter- 
täuschen, zu allen neuen ständigen, sowie zu allen dem 
Stiftungszweck nicht genau entsprechenden Ausgaben, zur 
Errichtung neuer Baulichkeiten, zu bestimmten Kapitalauf- 
nahmen, sowie zu gewissen Pachtnachlässen. Ausserdem wur- 
den die Kreisregierungen mit der gerichtlichen Vertretung der 
Lokalstiftungen betraut. Die Beschränkungen, welchen sie bei 
der Ausübung der genannten Verwaltungsbefugnisse unter- 
worfen wurden, zeigen deutlich den Wandel der Auffassung über 
den Anteil der kirchlichen Korporationen an der Verwaltung 
ihres Vermögens. Das Organisationsedikt von 1809 hat diese 
Vermögensverwaltungen streng nach staatskirchenrechtlichen 
Grundsätzen ausgestaltet und den kirchlichen Organen nur 
eine auf ein blosses Einsichts- und Beschwerderecht be- 
schränkte Mitwirkung gewährt. Die genannte Landesherr- 
liche Verordnung dagegen bestimmte, dass, wenn zur Ver- 
fügung über kirchliche Stiftungen kirchenverfassungsmässig 
die Zustimmung einer Kirchenbehörde notwendig war, 
dieselbe vorher eingeholt werden musste. Gleichzeitig waren 
den beiden Kirchensektionen jährliche Übersichten über den 
Stand des kirchlichen Ortsvermögens einzusenden. Ohne 
Rücksicht auf den Charakter einer Lokal- oder grösseren 
Stiftung erhielten die Kreisregierungen weiterhin die Befugnis, 
Schenkungen von beweglichem oder unbeweglichem Ver- 


t) Reg.-Bl. Nr. 18. 


548 Seiterich 


mögen an schon bestehende Stiftungen bis zum Werte von 
ı500 Gulden die Staatsgenehmigung zu erteilen, falls die 
fraglichen Stiftungen unter ihrer unmittelbaren Verwaltung 
standen. 

Durch Gesetz vom Jahre 1833 wurden sämtliche Zehnten 
für ablösbar erklärt. Bei der Durchführung dieser überaus 
verwickelten Ablösung war den Kreisregierungen eine um- 
fangreiche Mitwirkung zur Pflicht gemacht. Sie konnten 
eine Gemeinde für vermögenslos erklären, hatten geeignete 
Wirtschaftssachverständige aufzustellen zur Unterstützung 
der Gerichte und mussten endlich bei Getreidezehnten für 
alle öffentlichen Fruchtmärkte des Kreises und derjenigen 
angrenzenden nichtbadischen Städte, welche für den badischen 
Getreidebau als Märkte in Betracht kamen, den Markt- 
durchschnittspreis jährlich genau berechnen lassen. Daneben 
erhielten sie bestimmte Entscheidungsbefugnisse bei Zehnt- 
ablösungen von Kirchen- und Schulfonds sowie bei Ablösung 
von Zehnten, welche Gemeinden zustanden. 

An den Wirkungen der Einführung der neuen Ge- 
meindeordnung vom Jahre 1831 hatten die Kreisdirektorien 
keinen Anteil mehr, da sie wenige Tage nach deren Inkraft- 
treten aufgelöst worden waren. Die Stellung der Kreis- 
regierungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens war von 
vornherein gänzlich anders geartet. Es oblag ihnen nicht 
mehr die gesamte Führung der staatlichen Obervormund- 
schaft über die Gemeinden. Ihre Kompetenzen waren eng 
und genau begrenzt. Die Führung der Staatsaufsicht wurde 
den Bezirksämtern übertragen. Die Kreisregierungen wurden 
in erster Instanz nur dann tätig, wenn ein Bezirksamt die 
Bestätigung einer Bürgermeisterwahl verweigerte, oder wenn 
in standes- und grundherrlichen Orten der Standes- oder 
Grundherr gegen die Person des Gewählten Einwendungen 
erhob, wenn ein Bürgermeister oder Gemeinderat im Ver- 
waltungswege von seinem Dienste suspendiert oder entlassen 
werden sollte, wenn ein Nichtbadener zum Zwecke der 
bürgerlichen Annahme in einer Gemeinde um Verleihung 
des Staatsbürgerrechtes nachsuchte, und wenn endlich bei 
gewissen Streitfällen ein heimatloser Staatsangehöriger einer 
Gemeinde zugewiesen werden sollte. Daneben entschieden 


a EEE _ u (ie Ce NEE: amilieum 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 549 


die Kreisregierungen, wenn Waldungen, einzelne Höfe oder 
andere Güter, welche bisher keiner Ortsgemarkung ange- 
hörten, unter Einwilligung der Beteiligten mit anstossenden 
Gemarkungen verbunden werden sollten, wenn Gemeinde- 
umlagen nach einem anderen als dem gesetzlichen Umlage- 
fuss erhoben, wenn das Gehalt der Gemeinderegierung er- 
höht werden, wenn Waldausstockungen oder ausserordent- 
liche Holzhiebe vorgenommen werden sollten, ferner wenn 
eine Gemeinde eine Freigebigkeitshandlung anders als mittels 
Verwendung einmaliger Überschüsse vornehmen oder über- 
haupt Grundstocksvermögen zu laufenden Bedürfnissen ver- 
wenden wollte und wenn besondere Beiträge bei neueintre- 
tenden Bürgern zu ÖOrtsanstalten erhoben werden sollten. 
Ausser in diesen Fällen besassen die Kreisregierungen Ent- 
scheidungsbefugnisse nur noch als Rekursinstanz. Dabei 
war ein grosser Teil ihrer Entscheidungen nicht mehr weiter 
anfechtbar. 


1849— 1863 


Die Jahre nach 1849 waren in politischer Hinsicht in 
erster Linie mit Bestrebungen angefüllt, den Sturm der 
revolutionären Bewegung zu stillen und die Verhältnisse des 
Staatswesens zu beruhigen und neu zu festigen. An eine 
Ausführung der grossangelegten Pläne der vergangenen Zeit 
konnte vorerst nicht gedacht werden. Jedoch wurde wichtige 
Kleinarbeit geleistet. Das in den 40er Jahren gesammelte 
Gutachtenmaterial wurde im Ministerium des Innern ein- 
gehend verarbeitet und nach neu eingeholter Stellungnahme 
der Kreisregierungen als Vorarbeit zu der dritten grossen 
Kompetenzverschiebung vom 21. Juni 1850?!) benutzt, deren 
Bedeutung in ganz besonderer Weise in der fast ausnahms- 
losen Durchführung des Grundsatzes zu erblicken ist, »daßB 
in der Regel die Bezirksämter die erste Instanz für alle Gegen- 
stände der inneren Verwaltung« sein sollten ?\. Sowurden sämt- 


t) Reg.-Bl. Nr. 31. 

2) Vgl. Weizel a.a. O., S. 54. Weizel war es übrigens auch, welcher ein- 
gehende Vorarbeiten für die Verordnung vom 21. Juni 1850 lieferte. Er hatte 
einen Entwurf dieser V.O. ausgearbeitet und ihn gegen Ende des Jahres 1849 
den vier K.R. zur Begutachtung zugehen lassen; nach den Vorschlägen der 
K.R. revidierte er seinen Entwurf, welcher alsdann die grossherzogl. Genehmi- 


550 Seiterich 


liche Befugnisse der Kreisregierungen auf dem Gebiete des 
Pass- und Fremdenwesens sowie wichtige baupolizeiliche Be- 
fugnisse an die Bezirksämter übertragen. In Zukunft ent- 
schieden diese letzteren bei Streitigkeiten über die Notwendig- 
keit von Kirchen-, Pfarr- und Schulhausbauten, über die 
Grösse des Bedürfnisses und über die Verbindlichkeit zur 
vorsorglichen Baupflicht, ferner bei Streitigkeiten über die 
Beiträge zu Baukosten der genannten Gebäude und deren 
Umlegung und bei gewissen Fragen hinsichtlich der Auf- 
bringung des Aufwandes für die Volksschulen. Neben der 
Erweiterung ihrer Befugnis zu Konzessionserteilungen wurde 
den Bezirksämtern die Handhabung der Dienstpolizei über 
das niedere Sanitätspersonal übertragen. Ebenso wurden 
ihnen wichtige Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemein- 
den anvertraut, da sie in Zukunft auch über die Erhöhung 
von Gehältern der Gemeinderegierung und über Einführung 
besonderer Beiträge neu eintretender Bürger zu gemeindlichen 
Anstalten zu entscheiden hatten. Die Zeit der Kreisregierun- 
gen war allmählicn abgelaufen. Was not tat, waren nicht 
mehr Verbesserungen und Abänderungen, sondern ein Wech- 
sel im System der Verwaltung, welcher den modernen An- 
schauungen, wie sie so leidenschaftlich gegen Ende der 40er 
Jahre zum Vorschein gekommen, bereits zu gesetzgeberischen 
Erfolgen gelangt und dann so jäh abgeklungen waren, in 
ruhiger und gemässigter Weise Rechnung trug. Das bürger- 
liche Element drängte nach Betätigung in weiteren öffentlichen 
Verbänden, als sie die Gemeinden darstellten und zur Mit- 
arbeit über die eigentliche Selbstverwaltung hinaus im 
Organismus der Staatsverwaltung selbst. Die nach so langen 
Bemühungen endlich erfolgte Trennung der Justiz von der 
Verwaltung bereitete den Boden für die kommende Um- 
wandlung wirkungsvoll vor. Die letzte Periode zwischen den 


gung erhielt. Vorher schon hatte er das gesamte Gutachtenmaterial der K.R. 
zu einer eindringlichen Denkschrift verarbeitet, welche die Ideen des im Ver- 
waltungsgesetz von 1863 verwirklichten neuen Verwaltungssystems in glän- 
zender Fassung zur Darstellung brachte. Vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 5 (Zu- 
gang 1399, Nr 53): »Die Vereinfachung der Geschäftsbehandlung bei den Ver- 
waltungsstellen, insbesondere die Kompetenzbestimmung derselben betr.« 
1845/61. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 551 


Jahren 1850 und 1863 trägt das Zeichen des stillen Aus- 
klangs an sich. Die Annäherung der Kreisregierungen an die 
Ministerien und die allmähliche Vorbereitung der Einfüh- 
rung von’ 4 Landeskommissären wurde durch die Herein- 
ziehung der Regierungsdirektoren in den Geschäftsbereich 
der Ministerien durch die landesherrliche Verordnung vom 
20. Febr. 1863!) weitgehend gefördert. Die Ministerien er- 
hielten die Befugnis, in allen Fällen, welche ihrer Entschei- 
dung vorbehalten waren oder welche sie zur Erledigung an 
sich zogen, sich von den Direktoren der Kreisregierungen 
mündlichen oder schriftlichen Vortrag erstatten zu lassen, 
dieselben zu den Sitzungen der Ministerien zu berufen und 
ihnen Referate über einzelne wichtige Gegenstände aus dem 
Geschäftskreis der Ministerien zu übertragen. 

Die revidierte Prozessordnung vom Jahre 1851 bestimmte 
in $ 2, dass sdie durch $ 8 der Beilage D des Organisations- 
ediktes vom 26. Nov. 1809 den Verwaltungsbehörden über- 
wiesene Entscheidung über Erfüllung von Akkorden: wegen 
öffentlicher Arbeiten und über den Betrag der Alimenten- 
gelder für uneheliche Kinder« an die ordentlichen Gerichte 
überging. Auf dem Gebiete der Administrativjustiz verblie- 
ben damit den Kreisregierungen nur noch Entscheidungs- 
befugnisse über bestimmte öffentlich-rechtliche Angelegen- 
heiten, welche erst durch die im Jahre 1863 neu geschaffene 
Verwaltungsgerichtsbarkeit übernommen wurden. Die end- 
gültige Trennung der Justiz von der Verwaltung?), welche 
die Rechtspflege der Bezirksämter selbständigen Amtsgerich- 
ten übertrug, hatte deshalb auf das Gebiet der erkennenden 
Zivilrechtspflege der Kreisregierungen keinen Einfluss mehr. 
Die Dienstaufsicht über die richterlichen Beamten der Be- 
zirksämter war bereits im Jahre 18523) an die Hofgerichte 
übergegangen. Den Kreisregierungen blieben nur noch 
Rekursbefugnisse gegenüber der polizeilichen Strafrechts- 
pflege der Ämter, welche erst durch das Gesetz über die Ge- 
richtsbarkeit und das Verfahren in Polizeisachen vom Jahre 
1864 an die Amtsgerichte überging. Auf dem Gebiete der 


ı) Reg.-Bl. Nr. 9. 
2) Vgl. Landesherrl. V.O. v. 18. Juli 1857, Reg.-Bl. 29. 
3) Vgl.»Annalen der grossh. bad. Gerichtee, 19. Jahrg., S. 228/29. 


552 Seiterich 


freiwilligen Gerichtsbarkeit blieben die Zuständigkeiten der 
Kreisregierungen, von einigen unwesentlichen Änderungen 
abgesehen, bis zur ihre Auflösung bestehen. Hinsichtlich 
der Kichenvermögensverwaltung wurden die noch’ bestehen- 
den Befugnisse durch die im Sinne der kirchlichen Selbst- 
verwaltung erfolgte Regelung der Jahre 1861 und 1862 völlig 
beseitigt. 

Mit den genannten Kompetenzverschiebungen war der 
Charakter der Kreisregierungen als einer reinen Rekurs- 
instanz beinahe vollständig hergestellt. Als solche besassen 
sie allerdings eine durch die dritte Zuständigkeitsverteilung 
vom Jahre 1850 erweiterte Machtstellung, da ihre Rekurs- 
entscheidungen dann endgültig waren, wenn sie mit den Er- 
kenntnissen der Bezirksämter übereinstimmten oder wenn 
der Rekursgegenstand einen geringeren Wert als 25 Gulden 
fürs Jahr oder als 500 Gulden im ganzen besass. 


Ende der soer Jahre ergriff auch die zweite Kammer 
der Ständeversammlung wieder die Initiative in der Frage 
der Verwaltungsreform. In der Sitzung vom ıı. Febr. 1858 
gab sie den Wunsch zu Protokoll: »Die Grossherzogliche 
Regierung möchte... den ganzen Staatsorganismus in der 
Richtung seiner Vereinfachung prüfen und Vorschläge 
machen, damit deren Resultat, soweit erforderlich, der 
nächsten Ständeversammlung vorgelegt werden könne')«. 
Das Jahr 1863 brachte die Erfüllung dieses Wunsches. Die 
Regierung legte ein Gesetz über die Organisation der inneren 
Verwaltung, welches tief eingreifende Neuerungen mit sich 
brachte. 


Die Kreisdircktorien sind als notwendige Gebilde des 
ın Baden zu Beginn des ı9. Jahrhunderts in Hochblüte 
stehenden Verwaltungssystems des aufgeklärten Wohlfahrts- 
staates zu betrachten. Angesichts der geographisch lang- 
gestreckten Lage des Landes und des Standes der unaus- 
gebildeten Entwicklung des Verkehrswesens jener Zeit konnte 
man sich bei der Durchführung dieses Systems nicht mit einer 
Verwaltungsorganisation begnügen,-die zwischen den räum- 


) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1857/58, II. Kammer, 
1. Protokollheft, S. 116. 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 553 


lich eng begrenzten Bezirksämtern und den fernen Mini- 
sterien oder anderen Zentralstellen keine Mittelglieder mehr 
kannte. Vielleicht wäre ein solcher Aufbau der Verwaltungs- 
behörden noch denkbar gewesen in einem homogeneren 
badischen Staatswesen, in welchem sich die leitenden Ge- 
danken und Grundsätze der Zentralstellen durch eine jahre- 
lange gleichförmige Verwaltungshandhabung bis in die klein- 
sten Stellen des Verwaltungsbetriebes herab durchsetzen 
konnten. In den unruhigen Zeiten jedoch, in welchen der 
moderne badische Staat stückweise zusammengesetzt wurde, 
tiefe Gegensätze die einzelnen Volksteile trennten und es 
noch in viel weiterem Ausmasse Aufgabe der Verwaltung 
wie der Gesetzgebung war, den Prozess der Angleichung 
und Einordnung der fremden und auseinanderstrebenden 
Volksteile zu befördern und zu einem guten Ende zu führen, 
konnten solche Verwaltungsmittelstellen kaum entbehrt wer- 
den. In ebenso strenger Unterordnung unter die Ministerien 
als Überordnung über die Bezirksämter und Lokalbehörden 
wurden Kreisdirektorien geschaffen mit der vorzüglichen 
Aufgabe, die aus Frankreich übernommenen Verwaltungs- 
grundsätze mit möglichster Energie und Straffheit zur Durch- 
führung zu bringen. Es lag unleugbar ein ssatrapenmäßiges« 
Moment in ihrer Einrichtung und ihrer Aufgabe. Die Kreis- 
direktorien sollten draussen im Lande gewissermassen die 
Stellung von Ministerien mit dem ganzen Gewicht ihrer Über- 
ordnung einnehmen. Es wurde ihnen die gesamte Staats- 
verwaltung im Umfange ihres Kreisgebietes zur Ausübung 
anvertraut. Allerdings sollten sie keine selbstherrlichen Be- 
hörden darstellen. Daher die unbedingte Unterordnung 
unter die Ministerien, welche jede Angelegenheit zur selb- 
ständigen Erledigung an sich ziehen und den Kreisdirektorien 
jederzeit dienstliche Weisungen erteilen konnten. 

In den beiden unruhigen ersten Jahrzehnten des 19. Jahr- 
hunderts war die Stellung der Kreisdirektorien trotz aller 
heftigen Angriffe gesichert, da die ihnen obliegende Aufgabe 
nach wie vor eine Staatsnotwendigkeit ersten Ranges ge- 
blieben war. Als dann aber die Verschmelzung der neu 
erworbenen Bestandteile des Grossherzogtums sich immer 
mehr vollzogen hatte und dieser Entwicklung in der Grün- 


554 Seiterich 


dung einer Verfassung ein markanter Abschluss gesetzt 
worden war, begann ihr Stern langsam zu erbleichen. Der 
Schwerpunkt der Verwaltung verlegte sich, insbesondere als 
die gesamte Steuer- und Domänenverwaltung eigenen Be- 
hörden zur Erledigung überwiesen worden war, immer mehr 
nach unten zu den Bezirksämtern. Der Hauptgrund dieser 
Änderung ist nicht schwer zu erraten. Fast die gesamte \Ver- 
waltungstätigkeit der Kreisdirektorien war von Anfang an 
und blieb papierene Verwaltung. Durch eine Unsumme 
von Berichten, Tabellen und sonstigen Akten hindurch erst 
konnte ein Kreisdirektorium erfahren, wie die Verwaltung 
in seinen Bezirken sich in Wirklichkeit vollzog, zumal die 
Behördenvisitationen durch die Kreisdirektorien frühzeitig 
schon völlig ausser Übung gelangt waren. Dieser Übelstand 
war bald offenkundig geworden, aber zu der Zeit noch nicht 
so sehr ins Gewicht gefallen, als die Kreisdirektorien vor 
allem ihre oben gekennzeichnete staatspolitische Aufgabe 
der Herstellung staatlicher Einheit zu verfolgen hatten. Zur 
vollen Auswirkung gelangte er erst, als sie sich um die Wende 
des zweiten Jahrzehntes des 19. Jahrhunderts den eigentlichen 
und feinverästelten Verwaltungsaufgaben zuwenden konnten. 
Die Hoffnung, welche der Minister Freiherr von Marschall 
in seiner Antwort an den Staatsrat von Kalm einmal geäussert 
hatte, dass durch die Kreisdirektorien, eine lebendige und 
wirklichkeitsnahe Verwaltung gefördert werden könne, musste 
sich als trügerisch erweisen. Lebendige Verwaltung war bei 
den Bezirksämtern zu finden, welche alltäglich mit dem 
Volke in Berührung kamen und dessen Anliegen und Be- 
dürfnisse aus eigenster Anschauung heraus kennen lernen 
konnten. Angebahnt wurde diese Entwicklung schon durch 
die ersten beiden Kompetenzverschiebungen in den Jahren 
1819 und 1822, zum vorläufigen Abschluss gebracht durch die 
dritte Zuständigkeitserweiterung der Bezirksämter im Jahre 
1850. Treffend kennzeichnet die neue Sachlage ein Rund- 
schreiben des Ministeriums des Innern an die Bezirksämter, 
in welchem ausgeführt wird: »Sie sind überhaupt diejenige 
Organe, welche, als mitten im Volke stehend, zunächst dazu 
berufen sind, die Bedürfnisse Ihrer Amtsangehörigen kennen 
zu lernen, ihnen mit Rat und Tat beizustehen und jede gute, 


Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 555 


gemeinnützige Einrichtung zu fördern und zu unterstützen ?)«. 
Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien und in erhöhtem 
Masse der Kreisregierungen wurde immer mehr auf blosse 
Aufsichts- und Rekursbefugnisse eingeschränkt. 


Die Einführung der Gemeindeordnung im Jahre 1831 
brachte dem landesväterlichen Verwaltungssystem die erste 
empfindliche Einbusse durch das weitgehende Zurück- 
drängen der staatlichen Vormundschaft auf dem Gebiete 
des Gemeindewesens. Für die Einschränkung und Um- 
wandlung der damals noch bestehenden sechs Kreisdirek- 
torien in vier Kreisregierungen ist sie in erster Linie verant- 
wortlich zu machen. Diese Wirkung lässt deutlich erkennen, 
dass die endgültige Beseitigung der Kreisregierungen im 
Jahre 1864 ebenso wie die Einführung der Kreisdirektorien 
im Jahre 1809 wieder das Ergebnis eines Verwaltungs- 
systems ist. Dieses neue System wies viele bisher vom Staate 
besorgten Geschäfte Selbstverwaltungskörperschaften zu. Die 
Staatsverwaltung schränkte es auf die dem Staate eigen- 
tümlichen Aufgaben ein und fügte auch dem staatlichen Ver- 
waltungsorganismus das sogenannte Laienelement wirkungs- 
voll ein. Im Jahre 1831 errangen die neuen Verwaltungs- 
ideen in der Gemeindeordnung ihren ersten Sieg, ungestüm 
forderten die Volksvertreter in den Jahren 1848 und 1849 
ihre restlose Durchführung, in ruhiger Besonnenheit gelang- 
ten sie in dem Verwaltungsgesetze vom Jahre 1863 zur vollen 
Auswirkung. Das neue System machte die Einrichtung einer 
Verwaltungsmittelstelle zwischen den stark vergrösserten und 
zu präsumtiven Trägern der Staatsverwaltung gewordenen 
Bezirksämtern und den Landeszentralstellen überflüssig. Bei 
der einstweiligen Geschäftsverteilung, wie sie in den Jahren 
nach 1831 schon stattgefunden hatte, waren die Kreisregie- 
rungen nur stiefmütterlich bedacht worden. Bei der end- 
gültigen Bereinigung konnte, insbesondere auch nach der 
noch vorher erfolgten Trennung der Verwaltung von der 
Justiz, ganz von ihnen abgesehen werden. »Nach Überwei- 
sung des größten Teils der seitherigen Geschäfte der Kreis- 
regierungen an andere Behörden, nämlich der Rekurse in 


ı) Vgl. Weizel a.a. O., S. 55. 


556 Seiterich 


Verwaltungsstreitsachen an das Rekursgericht, der Polizei- 
strafrekurse an die Gerichte und eines Teiles der ihnen seit- 
her obgelegenen Pflege von öffentlichen Interessen an die 
selbständigen Kreisverbände konnte die gänzliche Aufhebung 
.... nicht wohl mehr fraglich sein !).«e Wie schwach die Stellung 
der Kreisregierungen geworden war, zeigt die Tatsache, dass 
das Verlangen nach ihrer Aufhebung im Kreise der ver- 
schiedensten politischen Meinungen in der Presse sowie auch 
in der Ständeversammlung?) allgemein geworden war. 
Das Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung 
betreffend vom 5. Okt. 1863 erwähnte ihre Beseitigung nicht 
ausdrücklich3). Sie ging aus den in ihm enthaltenen Bestim- 
mungen eindeutig hervor. Die Tätigkeit der Kreisregierungen 
endigte mit dem Tage des Inkrafttretens des neuen Verwal- 
tungsgesetzes am 1. Okt. 1864. In ihr Erbe teilten sich das 
Ministerium des Innern, der neu errichtete Verwaltungshof, 
die Landeskommissäre, die Bezirksämter und die Bezirksräte. 


!) Aus der Begründung der Regierungsvorlage, Verhandlungen der 
Ständeversammlung 1861/63, II. Kammer, 4. Beilagenheft, S. 627 ff. 

2) Abg. Kirsner im Kommissionsbericht der II. Kammer, ebenda, 6. Bei- 
lagenheft, S. 545 ff. 

3) Ein dahingehender Antrag der Il. Kammer wurde von der I. Kammer 
als überflüssig abgelehnt. 


Briefe Erdmannsdörffersan Johann Gustav Droysen 


Aus dem Nachlass herausgegeben 
Von | 
Willy Andreas 


Die langjährigen und fruchtbaren Beziehungen, die 
Bernhard Erdmannsdörffer als Vertreter der neueren Ge- 
schichte mit der Universität Heidelberg, mit der Geschichte 
des Oberrheins und der Badischen Historischen Kommission 
verknüpft haben), rechtfertigen es, wenn ich einige Stücke 
aus dem Briefwechsel des jungen Erdmannsdörffer mit 
Droysen in dieser Zeitschrift zum Abdruck bringe. Sie ent- 
halten einige Bemerkungen fachwissenschaftlicher Art, die 
auch heute noch lesenswert sind. Vor allem aber haben 
die zeitgeschichtlichen Vorgänge Ende der fünfziger und 
Anfang der sechziger Jahre manchen Reflex in den Briefen 
Erdmannsdörffers hinterlassen, der zur kleindeutschen Histo- 
rikergeneration gehörte; begreiflicherweise wandte er auch 
der aus der Nähe beobachteten italienischen Einheitsbe- 
wegung seine Aufmerksamkeit zu. 


Die Beziehungen Erdmannsdörffers zu seinem Lehrer 
Droysen gehen auf seine ersten, in Jena verbrachten Studien- 
jahre zurück. Das von ihm gewählte Fach war zunächst 
Philologie; doch betrieb er nach damaligem Brauch nebenher 
philosophische und geschichtliche Studien. Beengte wirt- 
schaftliche Verhältnisse nötigten den jungen Gelehrten, nach 
bestandener Doktorprüfung seine Studien auszusetzen und 
sich nach einer Beschäftigung als Hauslehrer umzusehen. 


ı) Vergleiche über Bernhard Erdmannsdörffer den Nachruf seines dama- 
lıgen Amtsgenossen Dietrich Schäfer ın Bd. 87 der Historischen Zeitschrift 
1901), S. 56ff. 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 37 


558 Andreas 


Die Annahme einer solchen Stelle in Venedig bot ihm die 
Möglichkeit, zum ersten Male nach dem Süden zu kommen, 
und dieser Aufenthalt wurde für sein Leben in mancher Hin- 
sicht entscheidend. Zwar machte er sich von der Hauslehrer- 
tätigkeit, da sie sich als unbefriedigend erwies, bald wieder 
frei, indem er durch Stundengeben seinen Lebensunterhalt 
verdiente. Aber bei den eifrigen Bibliotheks- und Archiv- 
studien, die Erdmannsdörffer nebenbei betrieb, reifte in ihm 
der Entschluss, sein Leben der Geschichtswissenschaft zu 
widmen. In ausführlichen Briefen liess er Droysen an seinen 
Plänen und Arbeiten teilnehmen und fand bei ihm teil- 
nehmendes Verständnis. Von Droysen scheint auch die erste 
Anregung zur Habilitation ausgegangen zu sein, zu der 
Erdmannsdörffer nach kurzem Schwanken sich entschloss. 
Er widerstand der Versuchung, sich für längere Zeit in Italien 
heimisch zu machen und sich vorwiegend in die italienische 
Geschichte zu vertiefen: 1858 habilitierte er sich an der 
Universität Jena mit einer Schrift über die mittelalterlichen 
Handelsbeziehungen zwischen dem deutschen Reich und der 
Republik von San Marco. 

Schon im folgenden Jahre wurde Erdmannsdörfter, 
wiederum auf Anregung Dröysens, zum Hilfsarbeiter bei 
der Historischen Kommission der Münchener Akademie aus- 
ersehen und für die von ihr geplante Herausgabe der Reichs- 
tagsakten verpflichtet. Das »wälsche Fieber«, so schreibt er 
an seinen Lehrer, liess ihn freudig zugreifen, indem er der 
Meinung Ausdruck gab, man könne doch, wenn es auch 
nicht gerade der Zweck der Reise sei, »zwischen merkwürdige 
Dinge zu stehen kommen«. 

Erdmannsdörffer reiste Mitte November und blieb fast 
ein Jahr lang in Italien. In den ausführlichen Mitteilungen 
über seine Forschungen und Studien ist schon die methodische 
Gründlichkeit zu erkennen, die den Historiker Erdmanns- 
dörffer auszeichnen sollte. - Mit freudigem Eifer und nicht 
ohne Humor überwand er die Schwierigkeiten, die Beschränkt- 
heit und mangelnder gute Wille der Archivleitungen ihm 
oft in den Weg legten. Neben der Ausbeute für die Reichs- 
tagsakten brachte Erdmannsdörffer auch EINEN Stoff für 
eigene Arbeiten mit nach Hause. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen sg 


Dieser zweite italienische Aufenthalt liegt zeitlich zwi- 
schen dem Frieden von Villafranca und der Einverleibung 
Neapels in das Königreich Italien. Die sizilianische Ex- 
pedition Garibaldis und die Kämpfe um den Kirchenstaat 
waren die Hauptereignisse, die Erdmannsdörffer mit starkem 
politischem Bewusstsein und Interesse miterlebte. Es hat 
seinen Reiz, den scharf liberal und lebhaft national emp- 
findenden Gelehrten die gleichlaufende und doch so ver- 
schiedene Entwicklung der italienischen und deutschen Ver- 
hältnisse beobachten zu sehen. Die Geschlossenheit und 
Einmütigkeit, mit der die Italiener trotz aller inneren Gegen- 
sätzlichkeiten das Ganze nicht aus dem Auge verloren und 
dabei stets auf das nächste erreichbare Ziel losgingen, erfüllte 
ihn zuweilen mit einer Art von Neid. 

Über die politischen Begebenheiten und ihren Verlauf 
sandte Erdmannsdörffer, soweit er sich als Fremder darüber 
ein Urteil zu bilden vermochte, von Zeit zu Zeit Berichte 
in die Heimat, von denen drei damals in den Preussischen 
Jahrbüchern (Bd. V, 1860')) zum Abdruck gelangten. »Voll 
von den Eindrücken der italienischen Gegenwart?)« reiste 
er Ende 1860 zurück. 

Die nachfolgenden Auszüge aus Erdmannsdörffers 
Briefen an Droysen bilden, rein auf ihren politischen Inhalt 
hin betrachtet, eine kleine Ergänzung zu der erwähnten 
Veröffentlichung in den Preussischen Jahrbüchern. In den 
ersten Reisebriefen aus der Zeit des venezianischen Aufent- 
halts erscheint Erdmannsdörffer noch als der Schüler, der 
bei aller Offenheit doch bewusst ehrfürchtigen Abstand wahrt 
und über Erörterungen rein wissenschaftlicher Art nicht 
hinausgeht. Anders die Briefe von 1859/60: In der Zwischen- 
zeit war die Habilitation erfolgt; in persönlichem, vertrautem 


ı) Die beiden ersten dieser gedruckten Berichte enthalten ausser allge- 
meinen und vergleichenden Betrachtungen und Zukunftsausblicken Ausfüh- 
rungen über die besonderen toskanischen Verhältnisse. Der dritte Bericht geht 
von der Expedition Garibaldis und dem Verhältnis Viktor Emanuels zu ihr aus 
und kommt dann auf die römischen Zustände, den Anfang der Tätigkeit des 
General Lamoriciere und die Neuorganisation der päpstlichen Truppen. 

2) So Sybel, der Erdmannsdörffer in München wiedersah, am 3. Nov. 
1860 an Droysen. (Heyderhoff-Wentzke, Deutscher Liberalismus im Zeitalter 
Bismarcks, Bd. I, S. 50.) 


-® 
37 


560 | Andreas 


Verkehr war Erdmannsdörffer auch der Familie des ver- 
ehrten Lehrers nähergetreten. Dessen Berufung nach Berlin 
bedeutete nur eine äussere Unterbrechung der Beziehungen, 
und der geistige Austausch wurde durch regen schriftlichen 
Verkehr aufrechterhalten. 

In Berlin hatte Droysen damals in Gemeinschaft mit 
Duncker die Herausgabe der Urkunden und Aktenstücke 
zur Geschichte des Grossen Kurfürsten übernommen; auf 
seinen Wunsch siedelte auch Erdmannsdörffer bald nach 
seiner Heimkehr nach Berlin über, um an dem grossen 
Werk mitzuarbeiten. Es hat ihn jahrelang beschäftigt und 
verdankt ihm bedeutende Förderung. Mit einer Schrift über 
Herzog Karl Emanuel von Savoyen und die Kaiserwahl 
von 1619 erwarb er sich 1861 die Venia legendi der Berliner 
Universität. Reiche Ergebnisse des italienischen Studien- 
jahres sind darin verwertet. 

In den Jahren des Berliner Zusammenseins hat Erd- 
mannsdörffers Briefwechsel mit Droysen naturgemäss eine 
Unterbrechung erfahren. Auch aus der Zeit seiner Greifs- 
walder Lehrtätigkeit liegen keine Briefe vor, und aus Heidel- 
berg, wo Erdmannsdörffer der Nachfolger Treitschkes wurde, 
sind nur zwei Briefe aus den Jahren 1877/78 vorhanden. 
Sie beziehen sich in der Hauptsache auf den damals heraus- 
kommenden siebenten Band der »Urkunden und Aktenstücke 
zur Geschichte des Grossen Kurfürsten, den Erdmannsdörffer 
bearbeitet hatte, und auf seine weitere Tätigkeit für diese 
Publikation; ausser einem kurzen Dank für zugesandte 
Studien haben sie keinerlei persönlichen Inhalt. Augen- 
scheinlich hat das Verhältnis von Lehrer und Schüler tief- 
greifende Wandlungen durchgemacht. Erdmannsdörffers Ab- 
kehr von der einseitig zugespitzten Droysenschen Auffassung 
preussisch-deutscher Geschichte mag von der sachlichen Seite 
her bei der Entfremdung mitgewirkt haben; ob diese Er- 
klärung vollständig ausreicht, muss dahingestellt bleiben. 
Aufzeichnungen hierüber haben sich nicht gefunden; die 
Briefe Droysens scheint Erdmannsdörffer selber vernichtet 
zu haben!!). 


) Aus diesem Grunde wird Droysens Enkel, Professor Dr. Rudolf Hübner, 
ler Verwalter und Herausgeber seines Nachlasses, bei der Ausgabe der Korre- 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 561 


Genua 24. Nov. 59. 
Verehrtester Herr Professor, 


diese berühmte Stadt Genua, der 
es zuteil wird, an der Spitze meines ersten ultramontanen Briefes 
an Sie zu stehen, wird in meiner Erinnerung wahrscheinlich lange 
oder immer diejenige Färbung behalten, womit sich für Reisende 
gewöhnlich eine Lokalität bekleidet, in welcher sie aus mehr oder 
minder guten Gründen mißmutig, gelangweilt oder in ihren Er- 
wartungen getäuscht waren. Zumeist hat wohl daran die betreffende 
l.okalität selbst die geringste Schuld, und ich kann nicht umhin, 
dies auch für Genua zuzugeben; nichts desto weniger aber muß 
ich doch die Existenz der oben bezeichneten Stimmung oder Ver- 
stimmung konstatieren. Seit ich gestern hier eingezogen, hat es 
konstant geregnet oder gestürmt; Grund genug, daß der Dampfer, 
der mich heute nach Livorno bringen sollte, nicht ausläuft und 
ich im besten Falle noch den ganzen morgenden Tag hier zu ver- 
leben habe; und just dies ist es, was mich langweilt. Nicht, als 
ob Genua nicht zwei oder drei Tage Verweilens wert wäre; es er- 
innert diese Stadt in vielen Dingen aufs lebhafteste an Venedig. 
Hier wie dort engste Beschränkung des Raumes, dort zwischen 
Meer und Meer, hier zwischen Meer und Gebirg; himmelhohe 
Paläste und enge Straßen und Gäßchen dazwischen, dort Barcaroli, 
hier Maultiertreiber, dort — kann man hinzufügen, — weißröckige 
Oesterreicher, hier rothosige Franzosen. Durch die ganze Stadt 
ein ungemein lebhafter Verkehr. Man sieht, daß hier der Handel 
noch in höchster Blüte steht, während in Venedig selbst der Un- 
kundige bemerkt, daß in der jetzigen Weise der Name ’Königin 
der Adria’ und das Geld zum Dogenpalast und der Markuskirche 
nicht verdient werden würde. So denn auch hier überall neuer 
Glanz neben dem alten. Es nimmt sich alles ziemlich modern aus, 
namentlich im Vergleich mit Venedig. Und für meinen Geschmack 
gebe ich letzterem unbedingt den Vorzug: hier waltet in summa 
die Gegenwart vor, dort bei weitem die Vergangenheit. Ich befinde 


spondenz Droysens die Briefe Erdmanndörffers grundsätzlich nicht mit aut- 
nehmen. -— Für die Erlaubnis zum Abdruck dieser Briefe spreche ich der Familie 
FErdmannsdörffer sowie Herrn Professor Hübner meinen verbindlichsten Dank 
aus. — Ich drucke die Brie feErdmannsdörffers mit einigen Auslassungen ab, die 
durch Punkte bezeichnet sind: sie beziehen sich ledig.ich auf unbedeutende per- 
sonliche Angelegenheiten und enthalten nur konventionelle Dinge, die weder 
biographisches noch fachwissenschaftliches oder historisch-politisches Interesse 
haben. — Gleichfalls nicht aufgenommen wurden auch solche Mitteilungen 
Erdmannsdörffers über scine Streifzüge und Erfahrungen in den italienischen 
Archiven, die bloss äusserer Art sind und sachlich durch Veröffentlichungen 
Frdmannsdörffers und den Stand der Forschung ganz überholt sind. 


562 Andreas 


mich in großen Handelsstädten immer übel; ich kann es nicht 
vertragen, wenn alle jungen Leute, denen man auf der Straße 
begegnet, Kaufmannsdiener sind, und dies Geschlecht trägt seinen 
Stempel auf der Stirn wohl bis Kalifornien und Adelaide... 

Folgen zweieinhalb Briefseiten über die letzten Wochen in der Heimat. 
einen Besuch bei Minister Larisch in Altenburg und den Münchener Auf- 
enthalt vor der Ausreise nach Italien. 

Nun gehe ich also fürs erste nach Florenz. Eine Reisebeschrei- 
bung will ich Ihnen nicht geben. Genug also, ich fuhr über den 
Boden-, Vierwaldstätter- und Langensee und kam nach Turin. 
Meine Aufgabe war für jetzt bloß, die nötigen Erkundigungen 
einzuziehen, Bekanntschaften zu machen, Empfehlungen zu ge- 
winnen, um dann nach Florenz zu gehen. Das war ein interessantes 
Geschäft. Vorerst benahm mir jedermann, mit dem ich sprach, 
all die Besorgnisse, die ich nicht sowohl empfand als nur andeutete, 
um die Meinung darüber zu hören, wegen etwaiger Unannehm- 
lichkeiten unten in Florenz. Man beruhigte mich vollkommen 
darüber. Schon das gemeinste Volk wisse jetzt ganz genau den 
Unterschied zwischen Austriaco und Tedesco; und in der Tat 
scheint es, daß die Journalisten sich befleißigt haben, dies ein- 
zuprägen. Man findet da als den terminus odiosus jetzt immer 
nur Austriaco, und es ist immer ganz gut, daß unser guter Name 
aufhört, ein Schimpfwort zu sein. Angenehm war mir die Bekannt- 
schaft des jungen Bunsen!t), der Attache bei der preußischen Gre- 
sandtschaft in Turin ist und an den ich einen Brief von Dönniges:) 
aus München hatte. Er führte mich bei dem Grafen Sclopis3) ein 
und hat mir sonst alle Gefälligkeiten erwiesen und versprochen. 
Er hat vor kurzem eine Reise durch Toskana gemacht wohl gerade 
um die Stimmungen kennenzulernen, und machte mir darüber 
interessante Mitteilungen. Die italienische Sache hat an ihm einen 
entschiedenen und beredten Anhänger. Der Eindruck, den er aus 
Toskana mitbrachte, war, daB er bei weitem mehr Aussicht habe, 
dort Großherzog zu werden, als der vertriebene Erzherzog — wenn 
es auf die Stimme der gesamten Bevölkerung ankäme; er wollte 
von einer Partei für jenen im Lande gar nichts wissen. Wohl aber 
soll, wie ich von einer anderen guten Seite hörte (von dem Ihnen 
noch vorzuführenden March. Peverelli) die Partei in Toskana sehr 
stark sein, die nicht eine unbedingte Einverleibung mit Piemont will, 
sondern eine etwas freiere Stellung, jedenfalls mit einem eigenen 

ı) Karl von Bunsen, Sohn des Gesandten Freiherrn Josias von Bunsen, 
war damals Legationssekretär in Turin. 

2) Franz Alexander von Donniges, Bibliothekar. persönlicher Freund 
und zeitweise einflussreicher Berater Konig Maximilians Il. von Bayern war im 
Februar 1859 zum bavrischen Geschäftsträger bei der Turiner Regierung er- 
nannt worden. 

3) Federigo Sclopis (1798 -—ı878), italienischer Geschichtsforscher und 
Staatsmann. damals Präsident des Regierungsausschusses tür Erforschung 
vaterländischer Geschichte in Turin. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 563 


Hof in Florenz usf. Ueberhaupt aber ist dies der Eindruck, den man 
aus den Journalen wie aus Gesprächen hier am besten und ein- 
dringlichsten bekommt, daß die italienische Sache durch den 
konkreten Ziel- und Anhaltspunkt, den sie an dem Hause Savoyen 
nimmt und hat, doch eine außerordentliche Einfachheit und damit 
Stärke besitzt. Liest man die Blätter, die als oppositionell, ja als 
demokratisch gelten, so ist man erstaunt über diese Einstimmigkeit 
ın Bezug auf das nächste Ziel. Höchstens ein scharf religiös ge- 
färbtes macht Bedenken wegen der Romagna, während man dagegen 
in anderen historische Feuilletonartikel findet über ‚die Schand- 
wirtschaft der Päpste in verschiedenen Jahrhunderten. Alles aber 
arbeitet mit temporärer Beseitigung aller sonstigen Bedenken nur 
der einen jetzt gestellten großen Aufgabe zu. Ich höre von Bunsen, 
daß die Steuern im Lande enorm sein sollen, aber daß auch kein 
Mensch darüber klagt, die Journale gar nicht. Es ist eine Ein- 
stimmigkeit und Hingebung, ein Vertrauen zu den Zielen und 
Erfolgen des Königs, welche für diesen doch eine außerordentliche 
Stärke ist. Das Austreiben der Oesterreicher aus Venedig ist 
natürlich allen das wenngleich noch ferne Ziel. 


Ich kann mır natürlich entfernt nicht anmaßen, besonders nach 
so kurzer Zeit, die Zustände und Stimmungen wirklich taxieren 
zu wollen; dieses ist nur der erste Eindruck; und dieser ist umso 
bezeichnender, als sich dadurch die italienische Sache so lebhaft 
von unserer deutschen unterscheidet. Wo haben wir diese Ein- 
fachheit der Frage, diese Übereinstimmung über die Ziele, wo 
diesen einen festen Glaubenspunkt, zu dem alle sich wenden? Wie 
komisch steht unser Nationalverein neben einem so lebens- und 
tatkräftigen nationalen Mittelpunkt, wie ihn Italien jetzt in dem 
Haus Savoyen hat. Und auch darin ist man weiter als wir: hier 
wird nicht theoretisiert, wie bei uns. Freilich heißt es, es geht 
für die nationale Sache, aber man weiß sich doch klug in den 
Schranken des zunächst möglichen zu halten. Italia unita e libera 
heißt es; aber selbst die Exaltiertesten machen damit eben doch 
nur so weit Ernst, als es eben jetzt in Zeit und Umständen gegeben 
ist. Neapel, der ganze Süden der Halbinsel bleibt, weil es sich 
just nicht fügt, aus all den Kombinationen der Einheits- und Frei- 
heitspartei hinweg; man theoretisiert kein einiges und freies Italien 
von den Alpen bis nach Lilybäum?), sondern nimmt die ganze 
Kraft der nationalen Idee für denjenigen Bruchteil der Nation in 
Dienst, dem er eben jetzt zu Kraft und Einheit verhelfen kann. 
Und mit dieser, wenn man sagen darf, kleinitalienischen Politik 
kommt man eben zu etwas, während bei uns jene fünf Millionen 
österreichischer Deutscher ein Obstaculum sind, worüber selbst 
so viele Wohlgesinnte nicht hinwegzukommen vermögen. 


ı) Westliche Landspitze Siziliens, jetzt Cap Bo&o. 


564 Andreas 


Genug davon. Sie müssen mir schon das Vergnügen assen 
mich ein wenig zu expektorieren. Der Fußboden ist kalt, ein Ofen 
fehlt im Zimmer, und ich sehne mich umsonst nach einer Tasse 
Thee. Etwas muß man haben, was erwärmt, wäre es auch ein 
bischen Aerger. 

Von meinen Turiner Bekannten will ich Ihnen noch zweı 
nennen. Der eine ist der Deputierte Lorenzo Valerio!), an den 
ich eine Recommandation aus München hatte; natürlich hatten 
diese und ähnliche Empfehlungen nicht direkten Bezug auf meine 
wissenschaftliche Sendung, davon wissen solche Leute doch nicht 
viel, und selbst mit einem Mann, wie dem Grafen Sclopis, war 
ich darüber schr bald zu Ende. Noch schneller natürlich mit Valerio: 
die Politik beschäftigt vorwiegend alle Köpfe und es schien mir 
mehrfach, als hielte man meine archivalischen Arbeiten für das 
fünfzehnte Jahrhundert nur für eine Maske, während ich wohl 
eigentlich ein verkappter Zeitungskorrespondent sei. Natürlich bin 
ich auch überall mit Vorliebe auf politische Gespräche eingegangen, 
und da ich aus meinen Sympathien kein Geheimnis machte, war 
man auch offen gegen mich. 

Dieser Valerio gilt als ein demokratischer Deputierter, einen 
Phantasten hörte ich ihn wohl auch nennen; das verschlägt aber 
nichts, jetzt ist er gut savoyisch. Er nimmt die ihm gebotene Stelle 
als Gouverneur von Como ebenso gut an, als Garibaldi in Folge 
der Unterredung mit dem König Zentralitalien verläßt. Er sprach 
mir mit viel Sympathie von Deutschland, das er einmal in Jungen 
Jahren bereist hat; er kennt unsere schöne Literatur und hatte 
für das Schillerfest eine spezifisch italienische Feierlichkeit zu 
Ehren des Poeta di liberta im Theatre Royal veranstaltet; alles 
war schon vorbereitet; es sollte, glaube ich, die Maria Stuart ge- 
geben werden; ein Festprolog war gedichtet, als, wie er sagte, ın 
den letzten drei Tagen ein zufälliger Unfall die Sache vereitelte. 
Ich habe viel mit ihm besprochen und mancherlei gelemt; man 
gewinnt unmerklich im Gespräch mit allen diesen Leuten eine 
gewisse Zuversicht und feste Hoffnung für die italienische Sache; 
so fest steht die Sache bei ihnen selbst. Valerio hat mich dann 
noch einmal im Gasthof besucht und mir eine seiner gedruckten 
Parlamentsreden dediziert. Ich bedaure recht, daß ich ihn beı 
meiner Rückkehr nach Turin wahrscheinlich nicht mehr finde. 

Dr. Hermann Reuchlin?) schickte mir aus Stuttgart einige 


ı) Lorenzo Valerio (18r0o— 1865), liberaler Schriftsteller und Politiker, 
später Regierungskommissar ın den Marken. 

2) Dr. Hermann Reuchlin (1810—1ı873), württembergischer Theologe 
und Historiker, lebte nach Aufgabe des Pfarramtes als Privatgelehrter ın 
Stuttgart. Als alter Burschenschäfter nahm er mit Wärme an der nationalen 
Bewegung teil. Seit 1855 widmete er sich ganz seinem Werk: Geschichte 
Italiens von der Gründung der regierenden Dynastien bis zur Gegenwart 
(4 Bde. 1859 bis 1873). Zur Förderung dieser Arbeit weilte er in jenen 
Jahren mehrfach in Italien. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 565 


Empfehlungsbriefe, von denen ich bis jetzt nur von einem für den 
Marchese Peverelli Gebrauch machte. Er war früher wohl Re- 
dakteur der Opinione und ist jetzt, wie ich glaube, Ministerialrat 
für die lombardischen Angelegenheiten; wie ich von ihm erfuhr, 
ist er der Turiner Korrespondent der Nationalzeitung. Er scheint 
ein sehr eingeweihter Politiker zu sein, als welchen ihn mir auch 
Reuchlin empfahl; sein Ideal geht auf einen engen Bund zwischen 
einem nationalen Italien und dem dereinst (nach Italiens Vorgang!) 
zu dem gleichen Erfolg gelangten Deutschland; ein Bund gegen 
Oesterreich, sagte er, und gegen Frankreich zugleich, fügte ich 
hinzu. Wenn ich nach Turin für längere Zeit zurückkomme, denke 
ich diese Bekanntschaft besonders zu kultivieren. 


Ich könnte noch vielerlei schreiben. Aber für diesmal will 
ich doch allmählich zu Ende kommen. Eins will ich noch bitten. 
Ich denke, ich muß diese Gelegenheit, die ich jetzt habe, benutzen, 
um mich in diese politischen Dinge in Italien, so gut es geht, neben 
den Reichstagsakten mit hineinzuarbeiten. Sie sind mir von sehr 
großem Interesse und vielleicht auch jetzt von den wichtigsten, 
die auf dem Tapet sind. Da würde es mir von sehr großem Wert 
sein, wenn Sıe mich auch hiebei mit Ihrem Rat und Ihren An- 
schauungen nicht im Stiche lassen wollten und mir hin und wieder 
auch etwas schrieben, was von außen her zu meiner Information 
dienen, mich auf die Gesichtspunkte aufmerksam machen kann, 
die man beachten muß. Die deutschen Zeitungen sind natürlich 
für mich nicht mehr da; über deutsche Sachen geben mir höchstens 
die französischen Journale Auskunft. So jetzt über das zweite 
preußische Memorandum in der Kurhessischen Sache?!) und über 
den mittelstaatlichen Kongreß in Würzburg). 


Ich habe in München halb und halb versprochen, einige Korre- 
spondenzen für die Süddeutsche Zeitung zu schreiben und tue es 
vielleicht; also werden Sie mich möglicherweise dort hin und wieder 
treffen —- und wahrscheinlich doch auch erkennen. 


!) In den erbitterten Kämpfen um die kurhessische Verfassung wurden 
sowohl von seiten der kurhessischen Stände wie der kurhessischen Regierung 
Anträge an den deutschen Bund gestellt. Dessen Ausschuß lehnte am 
28. August 1859 die Anträge der kurhessischen Regierung, sowie einige der 
ständischen ab, bestätigte die anderen und bot bei Annahme durch den 
Kurfürsten die Garantie an. Auf eine Denkschrift Usedoms, der Nachfolger 
Bismarcks am Bundestag geworden war, forderte die preussische Regierung 
Wiederherstellung der alten Verfassung von 1831, wodurch wiederum die 
deutschen Staaten peinlich berührt waren. Österreich sprach sich gegen jene 
Verfassung von 1831 aus. Nach längerem Hin und Her, und nachdem 
Österreich sich dem preussischen Standpunkt angenähert hatte, wurde endlich 
1862 die Verfassung von 1831 wieder in Kraft gesetzt. 


2) Mittelstaatliche Ministerversammlung in Würzburg: Beratung von 
Reformplänen zur Verbesserung der Kriegsverfassung Begründung eines 
Bundesgerichts, gemeinsamer Zivil- und Strafgesetzgebung, Einheit von Maß. 
Münze und Gewicht. 


366 Andreas 


Dieser Schluß gehört nun übrigens schon dem 25. November 
an; noch immer regnet es, aber der Steamer geht nun doch heute 
ab. Ohne einige Seekrankheit wird es wohl nicht gehen, aber in 
sieben bis acht Stunden ist alles überstanden. 

Schreiben Sie mir recht bald einmal (einstweilen Florenz poste 
restante). An mir soll es weiterhin versprochenermaßen nicht fehlen. 
Ihrer Frau Gemahlin — allen den Ihrigen meine herzlichsten Grüße 
und Ihnen vor allem von 


Ihrem ergebensten 


B. Erdmannsdörfter. 


Florenz, ı6. Dezember 1859. 
Verehrtester Herr Professor, 


nachdem ich den Postoffizianten, 

der die Poste restante-Briefe ausgibt, fast zur Verzweiflung gemartert 
habe mit der Nennung meines unaussprechlichen Namens und 
immer wieder mit einem Kopfschütteln statt eines ersehnten Briefes 
nich habe begnügen müssen, komme ich fast zu der Ueberzeugung, 
daß entweder mein erster Brief an Sie oder Ihre Antwort verloren 
gegangen sein muß. Vielleicht habe ich auch Unrecht, zu meinen, 
daß Sie nicht mehr zu tun hätten, als schleunig meine Briefe zu 
beantworten, andererseits aber läßt eine lange Erfahrung von 
Ihrer Praxis beim Briefschreiben mir doch die Hoffnung, daß 
Sie mich auch bei knapper Muße nicht ganz im Stiche lassen würden. 
Ich will Ihnen also wenigstens sagen, daß ich etwa den 23. oder 
24. November von Genua aus, wo ich wegen schlechten Wetters 
zwei Tage bleiben mußte, einen, wenn mir recht ist, ziemlich langen 
Brief an Sie geschrieben habe, es hat darin mancherlei gestanden 
von München und Turin und Genua usw., was ich heute nicht 
wiederholen möchte und könnte, über die Aussichten und Anfänge 
unseres Unternehmens, politische Reiseeindrücke, von dem Wert 
eines fünftägigen Aufenthalts ın Turin, für die es vielleicht gut 
ist, wenn sie sich unterwegs auf irgend einer obskuren Station ver- 
krümelt haben, und desgleicheartige Sachen mehr. Wenn nichts 
besseres, hoffte ich mir damit doch einen Brief von Ihnen zu ver- 
dienen und bat Sie, poste restante hierher zu schreiben; da ich 
mich nun recht sehne, doch wieder einmal von Ihnen zu hören, 
so will ich einem Schreiben, das ich in diesen Tagen an Sybel zu 
machen habe, einige Zeilen für Sie mit beilegen; der Himmel 
weiß, wann sie Ihnen zukommen werden; die Beförderung ist sehr 
langsam; auch von Sybel habe ich noch keinen Brief bekommen. 
Es sind fast drei Wochen, daß ich hier bin; und was meine 
wissenschaftliche Aufgabe betrifft, so kann ich wenigstens, Irrtum 
und nachträgliche Belehrung vorbehalten, schon eine ungefähre 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 567 


Idee von dem Resultat haben, was mein hiesiger Aufenthalt bringen 

wird. Es wird kein großes werden, wie mir Reumont!) schon am 
ersten Tage sagte, ehe ich noch das Archiv betreten. Die Haupt- 
sache würden natürlich die Korrespondenzen sein, und diese sind 
nun allerdings hier für das fünfzehnte Jahrhundert weit reichlicher 
vorhanden als in Venedig; sie gehen selbst in ganz vollständigen 
Registern bis in die letzten Zehnte des vierzehnten zurück; aber 
— in einem dicken Regestenbündel finden sich zwei Nummern 
Briefe von Gesandten beim Kaiser, beide aus der Zeit Sigismunds, 
beide ganz ausschließlich auf die italienischen Verwickelungen 
dieses Kaisers bezüglich, beide zumeist aus Ungarn geschrieben. 
Also von direkten Nachrichten über die Reichstage ist da gar nichts 
zu finden. Nun galt es vielleicht auf Umwegen doch aus diesen 
Korrespondenzen etwas zu gewinnen. 


Ich habe etwa dreißig Bände notiert, Korrespondenzen aus 
Mailand, Venedig, Rom, Frankreich, und diese zum großen Teil 
durchgeschen; meist eine ganz verlorene Mühe. Man kann für 
Jahre, wo in Deutschland die wichtigsten Dinge vor sich gingen, 
diese Bände von Depeschen aus Venedig, Frankreich usw. durch- 
sehen, ohne daß der Kaiser und das Reich auch nur einmal genannt 
würden; so namentlich ın der Zeit Friedrichs III., für welche die 
Briefschaften sehr zahlreich sind; diese mittelitalienischen Diplo- 
maten des XV. Jahrhunderts sind in dieser Beziehung himmelweit 
von den Venezianern verschieden. Die politische Lage der wel- 
fischen Republik bringt es natürlich so mit sich, ihre Beziehungen 
scheinen auch schon das ganze XV. Jahrhundert hindurch mehr 
nach Frankreich zu gravitieren. Aber die Venezianer sind wohl 
überhaupt Diplomaten von höherem Stil als sie, ihre Anschauungen 
sınd größer, ihre Wißbegierde führt sie weiter. Ein Florentiner 
etwa in den siebziger Jahren erwähnt einmal beiläufig einen Reichs- 
tag; da muß er seinem (jouvernement erst eine Definition geben, 
was eine dieta sei — den Venezianern waren das längst geläufige 
Sachen. 

Ich bin noch nicht ganz imstande zu sagen, ob für die Zeiten 
von Friedrich III. auch nicht mehr zu hoffen ist; das begreifliche 
Bedürfnis, endlich einmal ın Zeiten zu kommen, wo man wenigstens 
etwas zu finden sicher ist, trieb mich weiter zu Maximilian. Leider 
auch da nicht eine dirckte Korrespondenz; aber hier fruchteten 
wenigstens die Umwege; mit geringer Unterbrechung sind da die 
Depeschen aus Frankreich von 1496 bis ı5ro vorhanden, cine 


!) Alfred von Reumont (1808 — 1887), Historiker und Diplomat, persön- 
licher Freund Friedrich Wilhelms IV., kam 1849 als preussischer Geschäfts- 
träger nach Florenz, wurde 1856 dort Ministerresident und nahnı 1860 seinen 
Abschied. Seitdem lebte er abwechselnd in Italien und in seiner Heimatstadt 
Aachen. Ein grosser Teil seiner literarischen Arbeiten, die sich durch feine 
Formgebung auszeichnen. bezieht sich auf die italienische Geschichte. Reumont 
war gläubiger Katholik von gemässigter politischer Haltung. | 


568 Andreas 


Reihe von Bänden; die habe ich mit großem Interesse durchgearbei- 
tet und da endlich doch einige Ausbeute gehabt. Maximilian hat 
denn doch endlich den Herren den Indifferentismus gegen das 
Reich ausgetrieben, jetzt achtet man auf des Kaisers kleinste Be- 
wegungen, und der Gesandte in Frankreich berichtet häufig darüber. 
natürlich auch, weil ja Frankreich in steten Beziehungen zu Max 
stand. Da habe ich denn einige Blätter voll Notizen gesammelt. 
die mir zum Teil sehr interessant und wichtig scheinen, manches 
auf Reichstage bezügliche, das meiste auf die Politik Maximilians 
überhaupt. Ich weiß nicht, ob es sich gerade alles für die Reichs- 
tags-Edition verwerten läßt —- aber jedenfalls soll es mir sehr 
nützlich sein. Diese Depeschen aus Frankreich weisen übrigens 
beständig auf die Pariser Archive hin, da muß für die Zeit Maxi- 
milians das Trefflichste zu finden sein, wahrscheinlich auch für 
frühere Zeiten. Da muß einmal ein Reiseapostel der Reichstags- 
akten hingeschickt werden. 


Es würde mich sehr locken, dürfte ich in diesen und anderen 
derartigen Akten auf die italienische Politik Maximilians in dem 
Krieg der Liga von Cambray mich weiter einlassen; dieser Mann 
erregt doch ein enormes Interesse, je mehr man von ihm ertährt: 
obgleich ich sagen muß, daß, je mehr ich von ihm erfahre, mir 
doch das Geheimnis des Wesens bis jetzt immer mehr zurücktritt; 
der Schwindler, der Gauner, der Idealist und Phantast und wer 
weiß was für Qualitäten alle treten so seltsam wechselnd vor, daß 
man nicht klug wird. Durch vieles in seinem Leben geht ein Zug 
der Genialität (einige seiner Contrevorschläge auf den Reichstagen. 
die er immer nur so hingeworfen hat, während die ständischen 
gewiß sorgfältigst eingekocht waren, haben mir inımer namentlich 
diesen Eindruck gemacht), und mitunter wieder scheint er, besonders 
ın Italien, fast blöde und tölplig; wie klug benutzte er in Deutschland 
den Sieg über den Baier, in Italien helfen ihm selbst Siege nichts; 
er ist und bleibt das Werkzeug für andere, die mit einer sehr geringen 
Meinung von ihm sich lustig über ihn machen; nach jedem kleinen 
Erfolg holt er den Schwindel der Kaiseridee hervor, aber für alle 
anderen ist diese doch nur Farce, und für ihn ein Hindernis weiterer 
Erfolge. Kurz, das scheinen mir noch sehr schwierige Sachen. 
Welch brillante Aufgabe einmal, das Leben dieses Maximilian, -— 
für einen ders kann! 


Indes, ut ad inceptum redeam -- ich darf natürlich diese nur 
italienischen Dinge bloß im Vorbeigehen mit anschen, da sie mit 
meinem Auftrag zunächst nichts zu tun haben... 


Hier folgen Einzelheiten über die Arbeit für die Reichstagsakten. 


Eine der angenehmsten Bekanntschaften, die ich hier gemacht 
habe, ist mir Herr von Reumont gewesen; ein wirklich sehr liebens- 
würdiger Mann, mit dem mich zu unterhalten ich jede Gelegenheit 
eifrig suche. Natürlich, daß er mir auch hier für mancherlei An- 


Briefe Erdmannsdorfters an Johann Gustav Droysen 569 


knüpfungen sehr von Nutzen gewesen ist. Mit ihm habe ich auch 
einmal wieder das Vergnügen gehabt, von Ihnen und namentlich 
Ihrer Geschichte der Preußischen Politik sprechen zu können, für 
die er sehr portiert ist und über die er, wie er sagt, früher mit 
»meinem König«, da er noch gesund war, oft mit vielem Interesse 
gesprochen habe. Er trägt mir auf, Sie freundlichst zu grüßen. 
Seine eigentümliche Stellung in politicis kennen Sie — er hält 
sich von allen den jetzigen Dingen ganz entfernt, ignoriert sie, 
so weit er kann. Er spricht fast nie davon; einmal aber sagte er 
mir doch seine Meinung: er glaubt fest an eine Restauration, wenn 
nicht Leopolds I1.!), so doch seines Sohnes. Vielleicht muß er dies 
besser wissen; ich kann noch nicht recht daran glauben, und viel- 
leicht ist es bei ihm, wie bei mir der häufige Maßstab menschlichen 
Glaubens, den wir anlegen: wir glauben was wir wünschen. Uebri- 
gens ist die gut lothringische Gesinnung Reumonts hier natürlich 
allgemein bekannt; trotzdem hörte ıch nie ein böses Wort gegen 
ihn, im Gegenteil scheint er allgemein verehrt, wenigstens in den 
Kreisen, wo ich zu beobachten Gelegenheit hatte (so besonders 
in den politischen Abendzirkeln bei dem alten Vieusseux?), die 
er aber jetzt nicht mehr besucht, und sonst bei hominibus litteratis). 
Er hat dies jedenfalls seinen literarischen Verdiensten zu verdanken, 
die jedermann kennt; das beste Handbuch der florentinischen 
Geschichte, was man jetzt hat, in chronologischen Tabellen, ist 
von ihm und befindet sich in aller Händen. 


Was übrigens Politik betrifft, so mache ich es heute wie Reu- 
mont und schweige ganz still davon; wenn Sie wollen, hole ich 
es ein andermal nach. Für heute beherrscht mich noch das unheim- 
liche Gefühl, auf meinen Brief von Genua keine Antwort zu haben 
und nicht ahnen zu können, wie Sie sich über meine damaligen 
Expektorationen vielleicht moquiert haben. Gestern brachte man 
hier die Leiche des Principe Corsini, Marchese Laiatico3) ein; 
ein Fürst konnte nicht größerer Teilnahme teilhaftig werden; das 
Militär, die Nationalgarden, sämtliche Behörden holten den Sarg 
feierlich ein, ganz Florenz war auf den Straßen. Der Zug ging 
nach der Kirche Santa Croce, wo die Denkmäler der berühmten 
Florentiner sich befinden. Dort wird er beigesetzt, und eine National- 
kollekte soll auch für ihn dort ein Monument beschaffen. Die 
Feierlichkeit machte durchaus einen würdigen und schönen Ein- 
«druck; gewisse Dinge, die nun einmal in der Art dieses heiteren 


!) Grossherzog Leopold II. von Toskana (1797—ı870) war im April 1859 
einer Volkserhebung gewichen, die ihn zum Kampf gegen Österreich an der Seite 
Sardiniens zwingen wollte. 

3) Gian Pietro Vieusseux (1779—1863), aus einer Genfer Familie stam- 
mend,lebte als Schriftsteller und Publizist in Florenz und war der Begründer 
«ines berühmt gewordenen Lesesaales. 

3) Don Neri Corsini, Marchese di Laiatico (1805— 1859) war als Gesandter 
«der provisorischen Regierung von Toskana in London gestorben. 


570 Andreas 


Florentinervolkes liegen (denn diesen milden, freundlichen Eindruck 
machen sie durchweg) darf man sich nicht stören lassen. Als 
Militär und Nationalgarde auf dem Platz vor der Kirche auf- 
marschiert waren, und der Zug in der Kirche, wurden dem Ver- 
storbenen die militärischen Ehrensalven gebracht. Die Salve der 
Fucilieri war sehr schlecht exekutiert — allgemeines Pfeifen, Lachen 
und Zischen; dann kamen die Bersaglieri — die mochten passieren; 
endlich zuletzt sollten die Salven der Nationalgarde kommen; sie 
ist der Stolz der Florentiner und eine Truppe von wirklich vor- 
trefflichem Aussehen — i Nostri nennt man sie wohl mit behag- 
lichem Selbstgefühl; allgemeine Spannung, wie die Salven aus- 
fallen werden, und sie reüssierten ganz tadellos: ein einziger, mäch- 
tiger Knall; und im Nu tönte aus der dichtgeschaarten Masse, 
von all den reichbesetzten Fenstern herab, Jubel und Zuruf, ein 
Händeklatschen, was kein Ende nehmen wollte. Eine Scene, die 
ebenso volkstümlich und für die Stimmungen charakteristisch, als 
ergötzlich war. Noch heute habe ich im Cafe und im Speisehaus 
von der unübertrefflichen Salve sprechen hören. — Heute kündigt 
nun wieder ein Maueranschlag die bevorstehende Ankunft Buon- 
compagnis!) an, mit der Aufforderung, ihn festlich zu empfangen 
und mit all den übrigen, immer und immer bei jeder Gelegenheit 
wiederholten Ermahnungen zur Ruhe, Ordnung, und würdig-fester 
Vollführung des Begonnenen. 


Nec plura occurrunt, will ich jetzt mit meinen Florentiner 
Öratoren sagen, obgleich ich des Stoffes wohl noch so mancherlei 
hätte. Von Weihnachten, was bevorsteht, will ich nicht sprechen, 
um mir nicht ausmalen zu müssen, was ich mit dieser schönen 
italienischen Reise für dieses Fest diesmal verliere; Sie sollten 
wenigstens einmal in den Festtagen mit all den Ihrigen meiner 
gedenken, denen meine besten Grüße selbstverständlich sind. Wenn 
ich nicht bald nach Weihnachten etwas von Ihnen höre, so ver- 
zweifle ich. Und mit diesem Ultimatum für diesmal mein herz- 
lichstes Lebewohl. 


Ihr ergebenster ' 
B. Erdmannsdörffer 


Florenz 2. Februar ı5800. 
Verehrtester Herr Professor. 
| Mit dem freudigsten Endlich, 
endlich! habe ich Ihren Brief vom 5. Januar erhalten, es war mir 
natchgerade höchst unleidlich geworden, so lange nichts von Ihnen 
zu hören, und leider ist allerdings Ihr erster Briet verloren gegangen. 


ı) Carlo Buoncompagni (1804—188o), italienischer Politiker des Risor- 
gimento, wurde im Dezember 1859 zum Gencralgouverneur Toskanas, der 
Emilia und Romagna ernannt. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 571 


Umso mehr meinen besten Dank für den zweiten, und der Nächste 
wird mich hoffentlich bald auch für jenen verlorenen schadlos 
halten. 


Mit einiger Verwunderung vielleicht sehen Sie mich noch 
immer in Florenz. Der Grund davon ist ein höchst angenehmer: 
noch ganz zum Schluß, als ich nur wenig mehr hoffte, haben sich 
ein paar Schätze gefunden, die mich nicht cher fortlassen werden 
als bis sie völlig ausgenützt sind, und die das Beste und am meisten 
a propos sind von allem, was mir bis jetzt unter die Hände ge- 
kommen. Ich spreche sogleich davon. Vorher ein anderes, was 
Sie interessiert... 


Folgen ausführliche Einzelheiten über Notizen zur Geschichte Maxi- 
milians 1. 


. Nun ein anderer Fund. Der ist ganz a propos für unser 
Unternehmen. In der Laurenziana habe ich drei Codices gefunden, 
davon zwei: Briefe des Aeneas Sylvius und einer Sachen des Basler 
Konzils in der Zeit der Neutralität. Ich habe bis dato nur einen 
Band der Aeneasbriefe fertig und das ist eine vortreffliche Samm- 
lung: 181 Briefe von 1454 und 1455, wovon nur ganz wenige edıert, 
die besten völlig unbekannt. Ich habe davon vierzig Briefe copiert 
bezügl. auf die Reichstage in Frankfurt, Regensburg und Neu- 
stadt, meist nach Rom an den Kardinal St. Angelo gerichtet, viele 
auch an andere Personen. Es kann nichts gelegener kommen als 
solche Sachen; sie sind es ja ganz eigentlich, die ich suchen muß. 
Diese Briefe, deren Lektüre ich Ihnen verschaffen zu können 
wünschte, bringen, wie ich überzeugt bin, eine Reihe sehr wichtiger 
neuer Tatsachen; daß sie zur lebendigen Anschauung der Verhält- 
nisse außerordentlich beitragen, versteht sich von selbst; dieser 
Aeneas verstand zu schreiben. Die Figur Ihres vortrefflichen 
Albrecht Achill!) tritt wunderschön hervor; der Biedermann aus 
Siena ist namentlich in Frankfurt ganz entzückt von ihm, preist 
ıhn in jedem Briefe, kajoliert ihn auf jede: Weise. Hören Sie, wie 
der prächtige (Grrobian die Städteboten in Frankfurt anschnauzte, 
als sie auf Hintersichbringen verhandeln wollten: Tum marchio 
Albertus: honestatis, inquit, causa non necessitatis vestrum Con- 
silium petimus. Vos sine medio ad Cesaris imperium pertinetis; 
parere vestrum est, non consulere; ite igitur atque hoc vestris civi- 
tatibus nunciatote! — quibus dictis non fuit qui hiscere auderet. — 
Der Achill und Fuchs in einer Person! Wie schlau er das »sine 
medio« auslegt! 


Und so hundert Sachen! Ist es anderweitig bekannt, auf welche 
Weise die Obedienzleistung Friedrichs III. an Papst Calixt nach 


1) Siehe im ersten und zweiten Band von Droysens Geschichte der preussi- 
schen Politik (1855— 1886 erschienen) die ausführliche Darstellung von Albrecht 
Achilles und seiner Zeit. 


572 Andreas 


Nikolaus V. Tod zustande gekommen ist?!) Ein wundervolles Kunst- 
stückchen des Aeneas, womit er seinen kaiserlichen Herrn über 
das Ohr gehauen hat in einer Weise, daß ich mehreremale fast 
laut habe lachen müssen, als ich den Brief kopierte, den der Treft- 
liche darüber aus Rom schrieb... 


Folgen weitere Einzelheiten über die Arbeiten für die Reichstagsakten. 


Ueber all diesen Dingen werde ich wahrscheinlich doch noch 
einige Zeit hier zu verbringen haben; der Basler Codex ist klein- 
kritzlig und schlecht geschrieben, und das Arbeiten in der Lau- 
renziana gehört in Jetziger Jahreszeit und bei dem meist schlechten 
Wetter, das wir haben, zu den größten Martyrien, die die Wissen- 
schaft ıhren Jüngern auflegen kann. Ich leide manche Tage fürch- 
terlich von der Kälte, die in diesem dunklen, dumpfen Klostersaal 
herrscht; nach einer Stunde Arbeit, natürlich im dicksten Paletot. 
muß ich hinausgehen, mich wieder warmzulaufen, und die Hände 
versagen fast den Dienst. Bei bedecktem Himmel habe ich schon 
zeitweilig aufhören müssen, weil ich nicht mehr sehen konnte, 
und selbst der tröstliche Kohlentopf, den man anderweit bekommt, 
ist hier aus übergroßer Vorsicht untersagt. Olim meminisse juvabit. 


Folgen drei Briefseiten über die weiteren Reisepläne (Reise nach Rom). 
Terınin der Heinikehr. Persönliches, Droysens zweiten Band der Geschichte 
der Preussischen Politik u.a. 


Nun genug hiervon. Ich bekomme von den Ihrigen freund- 
liche Grüße, und indem ich meinen besten Dank dafür sage, ist 
es billig und schicklich, daß ich mich zum Schluß einmal von Ihnen 
ın spezie abwende und mit einigen Zeilen von Ihrem Studierzimmer 
hinauf zu den Damen steige, wo hoffentlich der Thee fertig ist. Sie 
kommen ja doch gleich nach. Tun Sie es ja, denn Sie werden 
mich aus einer peinlichen Lage erlösen müssen. Ihr letzter Brief 
sagt mir, daß man dort allerlei schöne Dinge von mir erzählt haben 
will über Florenz und seine Kunstwerke, über Pisa und seinen 
Camposanto, und was dergleichen mehr ist. Das ist aber meine 
entschieden schwache Seite. Sie wissen, wie in Bezug auf Kunst 
die Natur sehr wenig für mich getan. Man muß entweder Ver- 
ständnis, oder, wenn das nicht, Instinkt haben, und ersteres habe 
ich natürlich gar nicht, letzteres in einem äußerst schwachen Maß. 
Aber selbst wo einen der Instinkt die Idee des Schönen in einem 


ı) Nach Nikolaus V. Tode bestieg Calixt III. den päpstlichen Stuhl. 
Im Auftrag des Kaisers reiste Enea Silvio Piccolomini nach Rom, wo er am 
10. Aug. 1455 eintraf. Da der Papst sich vor gelcisteter Obedienz zu keinerlei 
Zugeständnissen über Reservationen, Zehnten, Nominationen herbeiliess, leistete 
Enea Silvio bedingungslos die Obedienz am 12. Aug. und scheint auch nachher 
in verschiedenen Audienzen den Papst nicht allzusehr gedrängt zu haben. Es 
war ihm mehr um dessen Gunst zu tun als um die seines kaiserlichen Herrn. 
So kehrte sein Begleiter Joh. Hinderbach mit leeren Händen nach Österreich 
zurück, während Enea Silvio in Rom blieb, um seine Beförderung zum Kar- 
-linal zu betreiben. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 573 


Kunstwerk fühlen läßt, fühle ich mich wenig befriedigt, eben weil 
es nur Instinkt ist, nichts Verstandenes, Gedachtes; es ist etwas, 
was nur auf mich wirkt, ohne daß ich dabei etwas tun, d. h. denken 
kann, und diese passive Rolle ist mir unbehaglich. Es muß etwas 
kolossal schön sein, wenn die instinktive Empfindung des Schönen 
bei mir das Unbehagen bewältigen soll, was der Mangel an eigent- 
lichem Verständnis erweckt. Deshalb ist mir auch am wohlsten 
noch den großen Heroen gegenüber, wo die Empfindung des 
Großen gleich auch nur den Wunsch des Verständnisses zu Boden 
schmettert und gar kein Gedanke weiter aufkommt. Ich bin in 
der Galerie der Uffizien gern in der Rotunde, wo die Rafaelschen 
Madonnen hängen und die Fornarina und andere Rafaelsche 
Porträts und Kompositionen; ihnen gegenüber steht im Kreis die 
nobelste Gesellschaft aus dem plastischen Altertum, so viel sich 
davon ın Florenz zusammenfindet; vor allem die berühmte kleine 
Medicäerin in besonderem Ehrengeheg, ihr gegenüber der reizende 
Apollino, davor der mediceische Faun und der Schleifer und das 
Ringersymplegma. In solcher Gesellschaft ist gut sein, und ich 
lasse gern die anderen Säle, um die kurze Zeit, die ich diesen Dingen 
widmen darf, dort zu verbringen. Im Allgemeinen muß ich sagen, 
daß auf mein Auge von den bildenden Künsten die Plastik am 
meisten wirkt; ihren Werken gegenüber fühle ich mich meist viel 
wohler als Gemälden und glaube auch, daß da mein Instinkt richtiger 
ist. Und gerade für die Plastik haben wir auch hier das herrlichste. 
Einiges nannte ich schon; vor allem aber mag ich es, an den Werken 
mich zu erfreuen, die auf den Plätzen und in den Hallen aufgestellt 
sind, wo man tagtäglich vorübergeht, und nie ohne stehenzubleiben 
und zu betrachten. Diese Sachen prägen sich allmählich bis in 
die kleinsten Züge ein, und man entdeckt immer etwas Neues; 
die sind es auch, die ein ganzes Volk künstlerisch erziehen, nicht 
die noch so schönen in den Galerien. Da ist der Platz weiland 
del Granduca herrlich. Vor dem Palazzo Vecchio steht unter 
anderm der kolossale David als Hirtenknabe von Michelangelo, 
eines der schwierigsten, unbegreiflichsten, aber schönsten Rätsel 
für mich. Dieses Bildwerk steht da — eine einzige Figur ohne 
jede Zutat und Attribut, in ganz natürlicher ruhiger Stellung, 
den einen Fuß ausschreitend ein wenig vor dem anderen, den Kopf 
nach der Seite gewendet, die Arme und Hände in ruhiger Lage 
ohne Gestus — mit einem Wort: dieser Mensch steht eben bloß 
da und tut gar nichts; es ist nicht der Goliath-Töter, nicht David, 
der vor Saul steht, es ist eben bloß ein David, der sich die Freiheit 
nimmt zu existieren. Nun bitte ich Sie um alles, was ist daran 
Schönes, wo ıst da die Idee? Ich weiß nicht. Und doch könnte 
ich das Bild stundenlang ansehen, und das Auge hundertmal vom 
Kopf bis zum Fuß herunter spazieren lassen, und doch gehe ich 
ihm jeden Tag zu Gefallen, und doch habe ich jedesmal von neuem 
ein unbeschreibliches Behagen wenn ich es ansehe. Dieser David 
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 38 


574 Andreas 


ist mein eigentlicher Liebling in ganz Florenz. Ich finde ihn über 
alle Maßen schön, und ich Unglückiicher kann nicht sagen warum ... 


Folgt Persönliches und Einzelheiten über die Arbeit. 


Als Zeichen der Zeit will ich Ihnen hier noch zufügen, daß 
der kleine Herr von Reumont von seiner früheren Zuversicht in 
Bezug auf die Restauration jetzt sehr herabgestimmt ist; als ich 
jüngst bei ihm war, war er wie gewöhnlich sehr kurz über hiesige 
Politik, aber es genügte, um jenes zu konstatieren, Er denkt jetzt 
wohl daran, Florenz zu verlassen; er meinte: »solche Art von Po- 
litik« könne er nicht länger mit ansehen; lieber wolle er nach Lissa- 
bon gehen, wenn es sein müßte. Das ist nun auch übrigens eine 
von den unbegreiflichen Halbheiten der jetzigen Regierung: warum 
an einer so wichtigen Stelle jetzt einen lassen, der so entschieden 
feindlich ist!)? 

Ich würde sehr wünschen, daß ich noch hier einen Brief von 
Ihnen bekäme — schon auch etwaiger Adressen für Rom wegen. 
die Zeit dazu wird genügen, wenn Sie mir sogleich antworten, 
und Ihre gewohnte Freundlichkeit läßt mich hoffen, daß ich nicht 
umsonst warten werde. Wollen Sıe den betr. Brief rekommandieren, 
so geht er, wie ich bei Sybel gesehen, etwas schneller. 


Wenn ich nun schließe, so ist es nicht, daß ich Ihnen nicht 
noch hundert Dinge zu sagen hätte. Die Luft ist voll von allerhand 
merkwürdigem Zeug; aber es muß einmal geschlossen sein, und 
heute der Brief zur Post. Ich wiederhole noch eilig meine besten 
Wünsche an alle die Ihrigen und grüße Sie von Herzen 


Ihr ergebener 
B. Erdmannsdörfter. 


Rom 20. April 1800. 
Verehrtester Herr Professor, 

Seit Beginn meiner Reise ist es 
mir, mit dem Geständnis einer großen Wahrheit zu beginnen, 
niemals schwerer angekommen, Briefe zu schreiben, als seit ich 
mich hier befinde und mir das Vergnügen machen kann, ex urbe 
zu datieren. Es mag sein, daß man receptiv zu viel in Anspruch 
genommen wird, und daß die Masse dessen, was man in sich auf- 
zunehmen hat, einem den Mut beninmt, an eine Reproduktion 
sich zu wagen. Tatsache ist, daß ich in meiner Korrespondenz 
nach allen Seiten hin sehr zurück bin und erst heute nach schon 
fünfwöchentlichem Aufenthalt in der Apostelstadt dazu komme, 
Ihnen wieder einmal Nachricht von mir zu geben. 


Ich habe Florenz ohne großes Leid verlassen. Es fehlte mır 
dort doch zu vielerlei, als daß ich mich lange dort hätte ganz wohl 


ı) Vgl. Anmerkung !) zu dem Brief vom 16. Dez. 1859 auf S. 75. 


FT Ta T eE „EÜU°OUPSSEEEEEE EEE EEE oa" VEGEEEEEE EEE Be 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 575 


fühlen können -—— Gesellschaft und Gedankenaustausch vor allem; 
ich war des ganzen florentinischen Charakters nachgerade recht 
von Herzen müde und freute mich wieder einmal auf einen soliden 
deutschen Umgang und Verkehr in Rom. | 

Die angenehmste Bekanntschaft, die ich während meines 
Aufenthalts in Toskana gemacht habe, ist mir die eines Nicht- 
Toskaners gewesen, nämlich des Professors der Geschichte an der 
Universität Pisa, Villari'), eines erst kürzlich dorthin berufenen 
Neapolitaners; leider konnte ich mit ihm eben nur wenige Tage 
in Pisa, aber diese in sehr interessantem Verkehr zubringen. Er 
hat ein Buch über Savonarola geschrieben. 

Auf dem Wege nach Rom hielt ich mich einige Tage ın Siena 
auf und werde vielleicht rückkehrend noch einmal da verweilen, 
da in dem Archiv doch einiges zu sein scheint, ich aber teils wegen 
beschränkter Zeit, teils wegen dort zur Zeit noch herrschender 
Unordnung (die toskanische Regierung hat in all den größeren 
Provinzialstädten große Reformen in Betreff des Archivwesens 
angeordnet), teils auch wegen des Suffrage universel2), das ın allen 
Köpfen spukte und in den nächsten Tagen vor sich gehen sollte, 
nur von wenigem Notiz nehmen konnte... 


Das folgende bezieht sich auf Mitglieder der damaligen deutschen Kolonie, 
Gelehrte, Archäologen und Zufallsbekannte. 

Es währte immerhin einige Zeit, ehe ich an meine Arbeiten 
kam. Der bayrische Gesandte Herr von Verger3) hatte zwar die 
Aufgabe gehabt, die Sache einzuleiten, hatte dies aber weder sehr 
eilig noch sehr geschickt betrieben und exemplifiziert so an sich den 
wichtigen Unterschied von senden und schicken. Er ist überhaupt 
ein rares Stück von Diplomaten; man bekommt ganz verwegene 
Gedanken, wenn man sieht, wie wenig dazu gehört, bayrischer 
Gesandter in Rom zu sein. 

Mein erster Versuch galt dem Pater Theiner#), an den ich 
verschiedene Briefe hatte und den auch Verger bereits von meinem 
Kommen instruiert hatte. Er lief unglücklich genug ab. Dieser 
Mann, der eine seltene Gabe besitzt, sich ganz kindlich naiv zu stellen, 
als ob er nie ein Wässerlein trübte und als ob die Wahrheit auf 
seinen Lippen ihren erwählten Lieblingssitz hätte, während er doch 
als einer der schlauesten Füchse bekannt ist, bekannte sich natür- 
lich zu dem größten Interesse für meine Aufgabe, erklärte mir 
aber zugleich, daß er auf die Insinuation des Herrn von Verger hin 


1) Der italienische Historiker und Politiker Pasquale V ilları (1827—ı917) 
wurde 1859 als Professor der Geschichte nach Pisa, 1866 nach Florenz berufen. 
Seine bedeutendsten Arbeiten beschäftigen sich mit der florentinischen Geschichte 
und Machiavellı. 

2) Die Volksabstimmung in Toskana über den Anschluß an das Königreich 
Sardinien fand am ıı.u. 12. März 1860 statt. 

3) Ferdinand Freiherr von Verger, damals bayr. Gesandter in Rom. 

4) Pater Augustin Theiner war von 1855— 1870 Präfekt des vatikanischen 
Archivs. 


35° 


576 Andreas 


schon in den letzten Tagen das vatikanische Archiv speziell in 
dieser Rücksicht von neuem durchgesehen habe, mir aber auf 
sein Wort versichern könne, daß für meine Zwecke sich darin 
nicht ein Blättchen fände. Ich müßte mich eigentlich schämen, 
daß der Mann glaubte, mich mit einem so albernen Bescheid ab- 
speisen zu dürfen; indeß man ist eben in Rom, und für einen Refus 
ist schließlich eine Form so gut wie die andere. Ich mußte meinen 
Aerger bezwingen und der Sache wenigstens eine Wendung zu 
geben versuchen, daß er mich nicht ein für allemal abspeiste und 
daß ein erneuter Versuch möglich wird. Den habe ich bis jetzt 
noch nicht gemacht und meine Hoffnung bleibt auch eine ziemlich 
geringe. 

Als ich endlich den Permeß für die vatikanısche Bibliothek 
hatte, ging es wenigstens etwas besser; freilich verweigert mir 
Monsignore di San Marzano auch die Kataloge; aber ich finde 
ihn doch wenigstens im Uebrigen liberal. Außer einigen Nach- 
weisungen, die ich nun etwa bei Blume, Palaczkı und Dudik finde, 
bın ich darauf angewiesen, diesem Herrn eine Reihe von Orts- 
und Personennamen zu geben, auf welche hin er dann selbst ım 
Katalog nachschlägt. Ich glaube, daß er dabei aufrichtig zu Werke 
scht, aber es liegt auf der Hand, wie unsicher das ganze Verfahren 
ist. Was mir auf diese Weise bis jetzt unter die Hände gekommen, 
darüber will ich Ihnen heute noch keine Ausführung machen, 
zumal es sehr verstreuter Natur und weniges von größerem Belang. 
Das Arbeiten geht dort schr langsam vorwärts, wie bei bloß drci 
Arbeitsstunden (von 9—ı2) begreifllich ist... 

Folgt einiges über Bibliotheken, Arbeits- und Reiseplan. 


Ich befinde mich ın großer Verlegenheit, wenn mir die Vor- 
stellung kommt, daß jemand von mir etwa Nachricht über die 
hiesigen politischen Zustände erwartet, während ich von Florenz 
aus immer schr gerne über diese Dinge geschrieben habe. Einiger- 
maßen tröste ich mich mit der Bemerkung, daß fast alle Zeitungs- 
artikel, die ich in den Korrespondenzen der Journale über Rom 
lese, merkwürdig mager sınd, und duß es daher anderen Leuten 
ähnlich ergehen muß wie mir. Man weiß hier nichts von Politik 
und das wenige, was einem zukommt, bringt die Augsburgerin, 
das Journal des Debats und das Giornale di Genova, (letzteres 
ein gut piemontesisches Blatt, aber von sehr gemäßigten Formen) 
welches merkwürdigerweise hier erlaubt ıst. Wird irgendwo etwas 
mehr gewußt, so zieht sich das natürlich in sehr enge Kreise zurück; 
Politik auf der Straße und in den Cafes gibt es eigentlich nicht, 
wenn man nicht die Gendarmeriepatrouillen an jeder Ecke so 
nennen will. Die Deutschen können wohl unter sich das Räsonnieren 
und Politisieren nicht lassen, bei einem großen Teil aber ist es 
wenig erfreulich, da es aus der Tonart der Augsburgerin geht. 
\leine Kenntnis von der Sachlage beschränkt sich also ın der Tat 


Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen 577 


darauf, daß, wen ich von unabhängigen Leuten gesprochen habe, 
alle recht gut piemontesisch gesinnt sind; daß, wo ich mit einem 
Geistlichen sprach, ich zum erstenmal eigentlich praktisch erfuhr, 
was religiöser Fanatismus ist. Daß der Aspekt der Stadt und des 
Publikums äußerlich wenig Auffallendes zeigt; daß man hin und 
wieder über Teuerung klagen hört, während ich im Vergleich zu 
Piemont und Toskana das Leben sehr billig finde; und daß man 
endlich trotz aller scheinbaren Ruhe in einem Moment die ganze 
(zeschichte würde auflodern sehen, sobald die Franzosen zum 
Tor hinaus wären. Was der moderne Condottiere Lamoriciere 
zustandebringen wird, mag der Himmel wissen; es ging das Ge- 
rücht, er wolle das päpstliche Heer durch Konskription aus dem 
I.ande selber verstärken statt der Fremden; doch ist dies kaum 
glaublich, wenn er es wirklich aufrichtig meint, wie es doch scheint. 
Was soll das alles helfen? die italienische Frage ist noch nicht zu 
Ende, anzi!) in vollem Gang: wird ein französischer General mit 
einigen Regimentern gutdisziplinierten Gesindels sie aufhalten :)? 
Das sieht man allem an, was aus Turin herübertönt, daß man dort 
vortrefflich erkennt, wie mit der Lösung der mittelitalienischen 
Frage die Sache erst begonnen ist. Die italienische Politik von 
1859 ist nicht innerlich gerechtfertigt, wenn sie nicht über das 
bisher Erreichte hinausschreitet bis dahin, wo das Meer ein Ziel 
setzt. Zu einer Politik wie dieser gehört gewiß ein bestimmtes 
Maß wahrhaft welthistorischer Größe des zu Erreichenden, und 
nur diese Größe rechtfertigt dann Vieles, was auf dem Wege liegt 
und was bei kleinen Dimensionen zu verdammen ist. So sieht 
wohl auch Cavour die Sache an und so kann er nicht rasten. Er 
wird mit der Wahl der Mittel ebenso unbedenklich sein, wie er 
es bisher war, aber er kann es auch; mir scheint, ein wirklich welt- 
geschichtlicher Beruf, den sich einer auflegt, entkleidet ihn gleich- 
sam seiner Persönlichkeit und der Bedenken und Verantwortlich- 
keiten, die sich an das Persönliche heften; er nimmt es in Anspruch, 
schon bei Lebzeiten als geschichtliche Person betrachtet zu werden. 
Doch das mag bestreitbar sein. Der Turiner Minister wird sich 
daran nicht eben kehren, und so wie er jetzt in der Kammer die 
Interpellation wegen Siziliens abgewiesen hat, ebenso gewiß hat 
er seine Agenten dort und wer weiß, ob nicht piemontesische Offiziere 
den Aufstand leiten. 

Sie werden an politischem Material weniger Mangel leiden, 
vielmehr tief darin sitzen. Kaum weiß ich, ob es ein angenehmer 

1) Italienisch = vielmehr. 

2) Im Frühjahr 1860 hatte der Papst, der immer noch die Wiederherstellung 
des Kirchenstaates im früheren Umfang forderte, seine Truppen durch Wer- 
bungen in den verschiedensten Ländern sehr verstärkt und ernannte am 7. April 
den General JLamoriciere zum Oberbefehlshaber. Er hoffte, allmählich die 
franzusische Hilfe entlehren zu können und allein oder mit dem Beistand Neapels 


die Ordnung aufrechtzuerhalten; der Plan scheiterte zunächst an der Ablehnung 
der neapolitanischen Regierung. 


578 Andrcas 


Sitz sein wird; denn ich gestehe, daß wenigstens von fern hier die 
preußischen und deutschen Dinge nicht sehr erquicklich aussehen 
und der Redakteur einer viel gelesenen Monatsschrift, der kürzlich 
in Berlin war — um mich diskret auszudrücken — schrieb mir 
in diesen Tagen auch in einer sehr wenig hoffnungsvollen Weise ?). 
Ich sage hierüber natürlich kein Wort, da ich vielmehr begierig 
sein muß, von Ihnen etwas zu hören. Einer Ihrer letzten Briefe 
lautete doch ziemlich zufrieden; freilich weiß ich recht wohl, daß 
sich die verzwickten Wenn und Abers, Freilich und Jedochs unserer 
deutschen Verhältnisse nicht in ein paar Zeilen bringen lassen 
Was aber immer daheim vorgeht, es hat doch für ein lebhaftes 
Interesse an den politischen Dingen des Vaterlands, wenn es auch 
unheilvolle Wirren sind, etwas Peinliches, so gar ferne zu stehen, 
daß ein nur annähernd genaues Bild unmöglich wird. Helfen Sie 
mir doch ein wenig!... | 


Im folgenden kurz Persönliches über seinen Jenaer Kollegen Rossmann. 


Ich schließe diesen Brief, mit dem ich Sie bitte, recht unzu- 
frieden zu sein, der fürwahr nicht das Gepräge hat, aus Rom zu 
kommen; aber wirkliche »Briefe aus Rom« kann man auch nach 
fünf Wochen noch nicht schreiben; man sollte es wenigstens nicht. 


In der Hoffnung, daß Sie mich bald mit einem Brief erfreuen 
und mit den gewohnten Grüßen an Ihr ganzes Haus bleibe ich 


Ihr ergebenster 
B. Erdmannsdörfter. 


Rom ı2. Juli 6o. 

Verehrtester Herr Professor, 
Soll ich Ihnen noch einmal von 
Rom aus schreiben, so w'rd es endlich an der Zeit sein, damit 
römische Luft und römischer Sonımer mich nicht zu einer absoluten 
Korrespondenzfaulheit demoralisieren. Vielleicht glauben Sie mich 
gar nicht mehr hier, und wirklich habe auch ich selbst schon von 
Woche zu Woche auf den Abschluß gedacht, aber immer von 
neuem hat sich mir wieder etwas anderes geboten; nach dem Schluß 
der Vatikana gehe ich jetzt die unterschiedlichen Nebenbibliotheken 
durch, und dabei gibt es allerhand Aufenthalt und zeitraubenden 
Anstand; an unangenehmen Rencontres fehlt es auch nicht ganz. 


!) Die Haltung der grossen Mächte, vornehmlich der Tuilerien, zwang 
Cavour, nur im geheimen der Unternehmung Garibaldis, dem Zug der » Tausend» 
zur Befreiung Siziliens, seinen Schutz angedeihen zu lassen. Am 14. Aprıl 1360 
interpellierte Bertani das sardinische Ministerium wegen der Vorfälle in Sizilien: 
Seit 14 Tagen schlage man sich auf der Insel für die Sache der italienischen 
Freiheit und Unabhängigkeit, und das Parlament kümmere sich nicht darum; 
ob man schon egoistisch geworden sei? Cavour sprach darauf den Wunsch aus, 
»man möge das Gefühl der Vernunft unterordnen, selbstverständliche Gründe 
von höchster Wichtigkeit machten ihm ein Eingehen unmöglich«. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 79 


Aber summa summarum glaube ich doch sagen zu dürfen, daß 
mein hiesiger Aufenthalt nicht ganz umsonst gewesen ist und daß 
ich den Reichstagsakten doch manches schöne Stück von hier mit- 
bringe. Ein zerfahrenes Wesen von Arbeiten, jetzt ein Stück vom 
Basler Konzil, am folgenden Tag eines aus dem XVI. Jahrhundert; 
systematisch zu arbeiten ist unmöglich. So würde es auch schwer 
sein, wollte ich Ihnen etwa in Kürze ein Bild dessen geben, was 
ich hier gewonnen. Es ist alles einzelnes; die Einheit dazu ist nur, 
daß eben das meiste das Verhältnis der römischen Kurie zu Deutsch- 
land in verschiedenen Epochen betrifft; aber für diese Einheit, 
die Einerleiheit der römischen Herrschaftsgelüste zu allen Zeiten 
und unter allen Masken gibt es vort“effliche neue Exempel; die 
Frivolität des römisch-katholischen Wesens ist mir nie klarer auf- 
gegangen als in diesen Arbeiten, und es war von einem seltenen 
Reiz, diese Belehrung in solcher Umgebung in sich aufzunehmen 
und Vergangenheit und Gegenwart zugleich zu einer so traurig 
kongruenten Gesamtanschauung in sich zusammengehen zu fühlen. 
Ein einzelneszunennen, soistin dieser Beziehung von großen: Interesse 
namentlich eine lange Instruktion, welche Hieronymus Aleander*) 
1524 für den Kardinal Campeggio schrieb: ein ganzes kleines Buch, 
worin der kluge Curtisane die ganze Lage Deutschlands darlegt 
und mit hündischer Frivolität die Wege anzeigt, wie man der 
Nation beikommen könne; vielleicht ist es nie obscöner als hier 
ans Licht getreten, wie es sich römischerseits nur um die einfache 
Herrschaftsfrage handelte, wie der Begriff der Kirche, des Instituts, 
jeden Schimmer von Religion hinweggedörrt hatte. Wenn die 
Reformation noch eine Rechtfertigung brauchte, sie hätte in diesem 
papistischen Kabinettsstückchen eine glänzende Verherrlichung. 
In die gleiche Reihe gehören noch einige interessante Stückchen 
in Bezug auf die Gravamına deutscher Nation; für jhr Auftreten 
1530 in Augsburg habe ich ein paar Gutachten aus cu: Kardinals- 
kongregation, und Sie mögen sich denken, wie fein man in diesem 
intimsten Coetus über diese Dinge verhandelte. Sie wundern sich 
vielleicht, wie ich zu diesen Dingen komme: die Natur bessert 
bisweilen von ihren Schäden selbst wieder aus, und wo sie die 
strengsten Bibliotheksobservanzen statuiert, da stellt sie wohl 
einmal als deren Wächter einen Mann hın, der kein Freund vom 
l.ateinischen ist und dem unleserliche Handschriften ein Greuel sind. 


Ich gehe nicht weiter auf einzelnes ein. Erzählen will ich 
Ihnen bloß noch, daß ich in Nebenstunden, wo ich anderwärts 
nicht arbeiten konnte, auf der Corsiniana2) u. a. eine kleine Anzahl 


1) Hieronymus Aleander, der spätere Kardinal (1480— 1542), humanistischer 
Gelehrter und Diplomat. von 1519—1524 päpstlicher Nuntius in Deutschland; 
Lorenzo Campeggio, der später (1530) sein Nachfolger auf dem deutschen 
Posten wurde, war zu jener Zeit Nuntius in Turin. 

2) Die im ı8. Jahrhundert begründete, umfassende Bibliothek im Palazzo 
Corsin!. 


580 Andreas 


von interessanten politischen Sachen auch für die Geschichte des 
späteren XVI. und des XVII. Jahrhunderts gesammelt habe; 
Dinge, die ich mich nicht überwinden konnte aus der Hand zu lassen, 
und die ich vielleicht zusammen mit Manchem, was mir von meiner 
venezianischen Ausbeute noch bleibt, als eine kleine Reisesammilung 
von Fragmenten zur deutschen Geschichte publizieren werde. Noch 
- aus früherer Zeit ist so manches, was sich den Reichstagsakten 
unmittelbar vielleicht nicht gut wird einfügen lassen. 


Sie sprachen in einem früheren Brief einmal von Handschriften 
des Aeneas Sylvius. Das Interessanteste, was mir von diesem vor- 
gekommen, ist ein Codex der Bibliothek Chigi, den ich vor zwei 
Tagen dort fand. Es ist dies höchst wahrscheinlich ein Kopialbuch, 
das er sich selbst von den laufenden Geschäften seines Sekretarlats 
bei Friedrich III. hielt, wahrscheinlich von der Hand seines Schrei- 
bers und mit Korrekturen von ıhm selbst. Lauter Geschäftsbriefe 
(Epistolae seculares) und zwar nicht nur seine eigenen, sondern 
auch solche von Kaiser Friedrich, Kaspar Schlick!) u.a. Ein 
dicker Quartband, der die Jahre 1443 und 1444 umfaßt. Es sind 
darin gegen hundert Briefe, die in der Basler Ausgabe nicht stehen. 
Leider kann ich diesen wertvollen Band nur unter all den unan- 
genehmen Beschränkungen und sonstigen Peinlichkeiten benutzen, 
wie die so interessante Chigi’sche Bibliothek überhaupt, wo man 
trotz der besten Empfehlungen an den Fürsten doch ganz der 
Willkürlichkeit und Faulheit eines patzigen Bibliothekars preis- 
gegeben ist. Die Sache schwebt noch. 

Ein höchst interessantes Stück (für mich wenigstens) fand ich 
diesen Morgen in der Vallicelliana?) (man kommt doch nicht aus 
den Einzelheiten heraus, wenn man sich einmal darauf einläßt), 
was ich noch erwähnen will, weil es Ihnen vielleicht für Ihre jetzigen 
Arbeiten vag Interesse sein könnte. Es ist eine Art jener Zeitungen, 
wie sie damals durch die Welt geschickt wurden, und enthält einen 
Extrakt von einem den 22. August 1632 zu Frankfurt geschlossenen 
Vertrag zwischen Gustav Adolf und den ihm verbündeten Fürsten. 
Der Extrakt ist in neun Punkten paragraphiert und enthält eine 
detallierte Angabe dessen, was von den Schweden und ihren Freun- 
den für den Fall des Gelingens ihrer Pläne paragraphiert war. 
Die Sachen klingen so radikal, daß man das Stück für apokryph 
halten sollte; doch müßte da eben der Berichterstatter sich getäuscht 
haben; aber welche Abenteuerlichkeiten braucht man auch ın dieser 
Zeit für unmöglich zu halten! Nur ein paar Punkte, woraus Sie 
ersehen werden, ob die Sachen anderweit sich finden; ın dem, was 
man gewöhnlich liest und hört, ist mir so detailliertes nicht vor- 
gekommen. Die ganze Beratung in Frankfurt hat also stattgefunden: 
De summa Imperii et de Catholicismo. Natürlich wird Ferdinand 


ı) Kaspar Schlick (ca. 1400— 1449) Kanzler Kaiser Friedrichs III. 
®2) Römische Bibliothek. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 581 


entsetzt, wie überhaupt das ganze Haus Oesterreich beseitigt wird; 
Gustav Adolf wird zum Kaiser erwählt, natürlich so schnell als 
möglich (ut ipse autoritate Imperatoris fretus commodius Catholicos 
proscribere et extinguere possit); er nimmt seinen Sitz in Augsburg 
als gelegenem Ausgangspunkt zum Krieg gegen Italien, wo er 
den Papst aus Rom verjagen wird. Der Kaiser bekommt Böhmen 
und Ungarn und die übrigen österreichischen Erbländer, außerdem 
aber zum Ersatz für vierzig Mtllionen Kriegskosten: Bistum und 
Stift Magdeburg, Salzburg, Würzburg, Passau, Bamberg. Halber- 
stadt, Vorpommern, Wismar. Pfalzgraf Friedrich vereinigt die 
ganzen Besitzungen des Hauses Bayern mit mehreren säkulari- 
sierten Bistümern. Ueberhaupt wird alles säkularisiert und Ver- 
schiedene damit beschenkt, so Dänemark, so Holland (mit dem 
ganzen Bistum Köln und seinen Partinenzien) usw.; es sind mehrere 
Broschüren im Werk, wodurch bewiesen wird: die Rechtmäßigkeit 
der Absetzung Ferdinands, die Rechtmäßigkeit der allgemeinen 
Säkularisation usw. 

Sie werden hieraus zur Genüge erkennen, was an diesem mir 
sehr merkwürdigen Aktenstücke ist. Dient es Ihnen, so schicke 
Ich Ihnen so bald Sie wollen eine Abschrift. 


Und hiermit will ich für heute die Litteraria beschließen. Ihr 
letzter Brief gab mir ın sehr erwünschter Weise einen Ueberblick 
über die politische I.age, wie man sie vor nun über einem Monat 
ın Berlin ansah; ich fühle mich beinahe gehoben dadurch, daß 
seitdem die Dinge in Deutschland so vorwärts gegangen oder 
wenigstens in Bewegung gekommen sind, daß ein Situationsbericht, 
der heute gemacht ist, nicht auch noch, wie wohl vorher, in den 
nächsten sechs Monaten seine Richtigkeit hat. Wir haben hier 
die neuesten Vorgänge in Deutschland mit großer Spannung ver- 
folgt und als endlich eines nach dem andern bekannt wurde, nament- 
lich von Baden?) her, fehlte nicht viel, daß man sich vor Freude 
gegenseitig gratulierte. In der Nähe gesehen wird sich Licht und 
Schatten mehr verteilen, aber selbst der Umstand, daß die Einig- 
keit zwischen Preußen und den Mittelstaaten auf dem Kongreß 
geringer war, als man sich von der letzteren Seite her den Anschein 
zu erregen bemühte, hat mich meinerseits wenig bekümmert; eine 
allzuzärtliche Verbrüderung hätte uns doch schlimm bekommen 
können, und die in der preußischen Zeitung abgegebenen Er- 
klärungen wegen des Nationalvereins und der Turnunterrichtserlaß 


!) Im Juni 1860 empfing der Prinzregent von Preussen an der Spitze der 
wichtigsten deutschen Fürsten den Kaiser Napoleon, dessen Politik nach der 
Einverleibung von Nizza und Savoyen starke Besorgnisse auch hinsichtlich der 
Rheingrenze hervorgerufen hatte. Die Zusammenkunft machte Eindruck aut 
den Kaiser, der den versammelten Fürsten gegenüber seine friedliche Gesinnung 
beteuerte. Bei dieser Gelegenheit kam es innerhalb des deutschen Fürstenkreises 
auch zu Vorfühlungen und Erörterungen über die schwebenden innerdeutschen 
Fragen. 


582 Andreas 


des Herrn von Bethmann-Hollweg, den wir in diesen Tagen lasen, 
behagt weit besser. Ich bin sehr begicrig, von Ihnen einmal wieder 
gerade jetzt eine ähnliche Ueberschau zu bekommen; die Dinge 
scheinen doch äußerst lebendig zu sein; der Nationalverein scheint 
an Macht und Bedeutung immer zu wachsen, Preußen soll eine 
neue Bundesvorlage wegen Holstein vorhaben. Ueber Bayern ver- 
lautet, daß es Oesterreich gründlich entsagen wolle (?) u.s. w. Aber 
es sind eben nur Fragmente, die einem hier vor den Augen herum- 
flattern. Namentlich bin ich sehr gespannt zu hören, ob Sie auch 
jetzt noch Ihre Ansicht in Betreff der Zeitfolge festhalten, ın welcher 
Napoleon die Orientalische und die Rheinfrage aufs Tapet bringen 
wird, oder ob Sie jetzt die Gsefahr für näher halten. 

Ich wünschte wohl, ich könnte Ihnen auch einiges Interessante 
von hier mitteilen; ich habe Ihnen aber wohl sonst schon gesagt, 
wie unpolitisch man hier wird, weil einem das Material gar zu 
kärglich zugemessen wird. Gerade ın diesen Tagen habe ıch die 
Fühlung, daß irgend etwas auf dem Tapet sein muß, aber viel 
weiter kommt man auch mit allen Nachfragen nicht. Es ist kaum 
anders zu denken, als daß die Dinge in Neapel hierher einen Rück- 
schlag üben müssen; die arme Kirche kommt durch die Konstitu- 
ttonalisierung Neapels!) — was immer auch davon zu halten — 
ın eine peinliche Lüge, vielleicht wird man etwas zu thun versuchen. 
aber freilich darf man auch gewiß sein, daß alles mit vollkommener 
Kälte aufgenommen werden wird. Die Erfolge des unvergleich- 
lichen Ritters Garibaldi haben der liberalen Parteı großen Mut 
gegeben, auf Kompromisse wird man sich schon nicht mehr ein- 
lassen. Also Konzessionen? Vor Monaten schon war davon die 
Rede, sie würden kommen, sobald Lamoriciere einigermaßen organi- 
siert wäre, dann würde eine inspirierte Broschüre sie einleiten. 
Dieses angeblich aus höherer Quelle stammende Opuskel ist nun 
vor etwa vierzehn Tagen unter dem Namen des Jesuiten P. Passag- 
lia2) erschienen; ich habe es nicht gelesen, aber es wird mir gesagt, 
daß es gänzlich unbedeutend sein soll; auch spricht kein Mensch 
«davon, und von Reformen hört man bekanntlich auch noch nichts. 
Von anderer Seite her soll dagegen Frankreich wieder die Zügel 
anziehen. Der Herzog von Gramont3) ist dieser Tage aus Parıs 
zurückgekommen, und es ging ıhm das Gerücht voraus, daß er 
neue Propositionen oder gar ein Ultimatum brächte, nach dessen 
Abweisung die Truppen unverzüglich abziehen würden; jetzt ist 
der französische Diplomat schon zwei Tage in der Stadt, man weiß, 


!) Am 1. Juli hatte der Konig von Neapel auf Vorschlag seines neuen Mlıni- 
sterıums die Konstitution von 1848 wieder in Kraft gesetzt. 

:) Pater Passaglia (1%12— 1837) war Professor am Collegio Romano; 
1560 wandte er sich in einer Broschüre »Pro causa italicas gegen die weltliche 
Macht des Papstes und bekannte sich damit offen zum Neuen Italien. Er erhielt 
»päter eine Professur für Moralphilosophie in Turin. 


3) Seit 1857 französischer Botschafter in Rom. 


Briefe Erdmannsdörfters an Johann Gustav Droysen 583 


daß ein geheimes Konsistorium gehalten worden ist, aber kein 
Wort mehr; die nächsten Tage müssen wohl irgend Wichtiges 
bringen. Indeß geht das Gerücht, daß in Toskana eine Expedition 
a la Garibaldi gegen I.amoriciere gerüstet wird; bald ist Pesaro 
eingenommen, bald etwas anderes, und zum Zeichen, daß ein 
Wechsel ın der französischen Politik bevorsteht, will man wissen, 
daB General Goyon!) seine Entlassung nehmen will. Doch dies 
sind alles pure Redereien, wie sie aus dem Mangel an reellen Nach- 
richten hervorgehen; es weiß niemand etwas; gelegentlich konfis- 
ziert man auch noch das Journal des Debats, und dann lebt man 
allein von Giornale di Roma, Augsburger und Gerüchten. General 
Lamoriciere soll jetzt 20000 Mann zusammenhaben; noch sieht 
man täglich neue Gesichter und Uniformen; mit großem Miß- 
behagen nimnıt man wahr, wie stark die deutsche Zunge vertreten 
ist. Aber auch die Ausreißereien sind hier im Schwange wie zuvor; 
kürzlich hat hier in Rom eine ganze Kaserne frischer Irländer 
gemeutert; wenig fehlte, daß es zum Blutvergießen kam; die deut- 
schen Truppen opponieren hier gegen das französische Kommando, 
was viele von ihnen vorigen Sommer in ÖObcritalien Frankreich 
gegenüber gehört haben; ich sprach einzelne Leute, besonders 
(remeine, und ihre Klagen über die Behandlung, über schlechte 
Kost und kleinen Sold würden Jämmerlich sein, wenn dieses weg- 
gelaufene Gesindel Mitleid verdiente. Mit Neid blicken sie auf 
die wohlgehaltenen Franzosen, wo auch der gemeine Mann Geld 
genug hat, um im Kaffeehaus den Signore zu spielen. Die Päpst- 
lichen können das nicht, sobald einmal das Handgeld verzehrt ist. 
Finer dieser armen Teufel, der schon mehrere Jahre da ist, sagte 
mir, daB er schon seit vielen Monaten keinen Tropfen Wein mehr 
getrunken, was hier schon etwas sagen will. Sie haben jetzt doppelte 
Löhnung, und das sind fünf Bajocchi in Geld, was etwa zwei Silber- 
groschen entspricht, nur daß man hier damit äußerst wenig auf- 
stellen kann. 

Wie wird sich Piemont jetzt aus der peinlichen Lage heraus- 
wickeln, worein es durch die Ereignisse von Neapel geraten ist? 
Garibaldi wird sich von Viktor Emanuel lossagen, sobald dieser 
auf Konföderationsgedanken losgeht. Wird er aber dann auch noch 
seine Konzession zugunsten des monarchischen Prinzips aufrecht- 
halten? Die sizilische Expedition hat den Namen Garibaldis für 
jetzt hoch über den Viktor Emanuels geschrieben; er ist jetzt der 
verkörperte Gedanke der italienischen Einheit, und es ist wohl 
eine T.ebensfrage, die Victor Emanuel entscheiden muß: mit oder 
ohne ihn, und das heißt gegen ihn. Ich glaube, Piemont hat jetzt 
trotz aller Diplomatie die Verpflichtung, vorwärts zu gehen; wie 
die Sache begonnen, ist es im allgemeinen Interesse, daß Italien 


1) General Charles-Marie Auguste Goyon, 1803—1870, hatte von 1859 bis 
1862 dlen Oberbefehl über die französischen Truppen in Rom. 


584 Andreas 


nicht dem von Viktor Emanuel losgesagten Garibaldi überlassen 
wird; man sieht jetzt an Sizilien, wie Italien seine besten Kräfte 
von allen Teilen her konzentrieren muß, um an einem Punkt etwas 
zu konstituieren. So viel man sieht, scheint doch Sizilien ziemlich 
impotent; es scheint keinen Farini oder Ricasoli!) auf eigenen 
Boden zu haben. Es braucht die strenge Zucht eines liberalen 
Staates, und vorerst eine scharfe Zentralisation, um zunächst einmal 
das ABC des modernen Staatslebens diesem Volke einzuprägen. 
Das liegt aber doch nicht auf den Wegen, die Garibaldi allein 
gehen würde. 

Ich nehme diese letzte Seite zu den anderen Dingen, die mir 
heut noch übrig bleiben. Mein Aufenthalt hier wird, so viel ich 
sehen kann, noch etwa vierzehn Tage bis drei Wochen dauern, 
doch ist es niemals mit ganzer Sicherheit auf einige Zeit voraus- 
zusagen. Jedenfalls will ich nicht eilen: ich habe noch einiges in 
Florenz und in Lucca nachzuholen, und dann Turin. Schon sehe 
ich nicht recht, wie ich im nächsten Semester rechtzeitig in Jena 
sein soll; bestenfalls wird mir von den Ferien nichts oder nur ganz 
wenig übrig bleiben. Wenn ich, wie wahrscheinlich, dann doch 
lese, so werde ich mich schwerlich über mein altes Publikum »Ein- 
leitung in die Reichsgeschichte« hinausversteigen, so sehr ich 
wünschte, anders zu debütieren; aber ich brauche heinigekehrt einige 
Zeit der Sammlung und Verarbeitung. A propos des Heimkehrens 
nach Jena: ich sehe Ihrer Anspielung gegenüber doch nicht recht, 
wie es anders kommen sollte; wohl würde ich, wovon Sie sprechen, 
gern in München bleıben; aber ich kann mir dort nach Weiızsäckers?:) 
Berufung keine Stelle für mich denken. Uebrigens hat das Unter- 
nehmen an diesem wohl eine gute Acquisition gemacht, was sehr 
nötig, da Sybel natürlich bei dem alten L.aisser aller verharrt. Wenn 
es mir irgend möglich, möchte ich wohl, ehe ich mich in Jena zur 
Ruhe setze, noch einen Abstecher nach Berlin machen, um da so 
Manches mit Ihnen zu bereden und von Ihnen zu hören. 

Ihre Nachricht über Roßmann3) hat mich schr überrascht: 
er selbst schuldet mir noch die betreffende Anzeige. Eigentlich 
weiß ıch nicht, was ich dazu sagen soll, und weiß nur sehr bestinmt, 
daß ıch nicht akzeptiert hätte. Neben anderen Gedanken ist mir 


!) Luigi Carlo Farini (1812-1866), italienischer Staatsmann des Rinasci- 
mento, wurde 1859 Diktator der Emilia, 1860 Minister des Innern. Auch 
Bettino Ricasoli (1809— 1880) spielte eine bedeutende Rolle in der italienischen 
HEinheitsbewegung; IS59 trat er an die Spitze der provisorischen Regierung 
in Toskana; während der 60er Jahre war er mehrfach Ministerpräsident. 

2) Julius Weizsäcker (1828- -1889). zuletzt Professor der Geschichte in 
Berlin. wurde 1860 zur Mitarbeit an der von Sybel geleiteten Kommission für 
deutsche Geschichte und (Juellenforschung nach München berufen und habili- 
tierte sich dort. 

3) Wilhelm Rossmann, der gleichzeitig mit Erdmannsdörffer Privatdozent 
in Jena war, ging 1860 als herzoglicher Prinzenerzieher nach Meiningen und 
wurde später Generaldirektor der Kgl. Kunstsammlungen in Dresden. 


Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen 585 


der namentlich lästig gewesen, einen Mann von Roßmanns Talent 
und persönlichen Ansichten in dieser Zeit der deutschen Hoffnungen 
und Bewegungen in den persönlichen Dienst eines kleinen deutschen 
Fürsten treten zu sehen — eine Reihe möglicher Wirksamkeiten 
hat er sich damit vermauert. Doch vielleicht läßt sich die Sache 
noch anders ansehen. 

Soll ich bald wieder das Vergnügen haben, einen Brief von 
Ihnen zu empfangen, so kann ich heute nicht umhin, einige Direk- 
tionspunkte anzugeben. Würden Sie, was ich nicht zu erwarten 
berechtigt bin, bald, d.h. wenige Tage nach Empfang wieder- 
schreiben, so würde mich der Brief fast gewiß noch hier treffen, 
schlimmstenfalls lasse ich ihn nachkommen; dann bleibe ich viel- 
leicht acht Tage in Florenz, von wo ich nach Pisa und Lucca gehe; 
wollten Sie poste restante Florenz schreiben, so träfe ich den Brief 
dort; endlich bleibt Turin, natürlich auch poste restante. 

Ich bin sehr begierig, wie mir die Sachen jetzt in Mittelitalien 
vorkommen werden und will Augen und Ohren gewiß aufmachen. 

An alle die verehrten Ihrigen meine besten Grüße und Ihnen 
selbst 

von Ihrem ganz ergebenen 


B. Erdmannsdörffer. 


Turin, 21. Sept. 1860. 
Verchrtester Herr Professor, 
nur um Ihnen womöglich noch 
einige Zeilen von mir zukommen zu lassen, ehe Sie nach München 
gehen, setze ich heute in größter Eile und Zeitbedrängnis noch zu 
einem kurzen Brief an Sie an... 


Das folgende bezieht sich auf einen Reisebericht, den Erdmannsdörffer 
der Münchener Historischen Kommission einsenden sollte, und auf die Heimreise. 


Ich hoffe spätestens Anfang Oktober hier fertig zu werden, 
aber es gibt viel Interessantes — das Meiste, was mir bis jetzt 
vorgekommen (ich bin seit etwa sechs Tagen an der Arbeit) ist auf 
Karl V. bezüglich und sehr interessante Dinge. 


Nach dem verzaubert schönen fünfmonatlichen römischen 
Leben finde ich mich jetzt wie in einer ganz andern Welt — wie 
scharf geht es hier und besonders jetzt her!)! Man muß fünf Monate 
in Rom gewesen und dann mit dem Vetturin in langsamen Touren 
durch den Kirchenstaat gefahren sein, um den vollen Genuß inniger 
Genugtuung zu haben über das, was im Augenblick jetzt dort 


ı) Am 18. September hatten die päpstlichen Truppen bei Castelfidardo 
das eine der beiden sardinischen Corps, die den Kirchenstaat besetzten unter 
Führung von Gencral Cialdini angegriffen und waren nach kurzem heißem 
Kampf unterlegen. Lamoriciere schlug sich nach Ancona durch, andere Teile 
seiner Armee ergaben sich oder lösten sich auf. Bei der Übergabe von Ancona 
am 29. September wurde l.amoriciere mit der dortigen Grarnison kriegsgefangen. 


586 Andreas 


vorgeht; der Schimpf und die Lächerlichkeit, womit die Ereignisse 
den Pfaffenstaat zu Grabe läuten, kann einem dann wirklich wohl 
tun. Bei Castelfidardo allein hat man sich wirklich geschlagen — 
wahrscheinlich hat man den Truppen die Kanonen im Rücken 
postiert —; tags darauf ist das Gesindel hundert- und tausendweise 
auseinandergelaufem und hat um Pardon gebettelt. Jetzt noch 
Ancona, und wenn »der größte General der Neuzeit!)«, wie er in 
Rom hieß, nicht schleunigst kapituliert, so kann er demnächst 
als Kriegsgefangener hier einziehen. Heut sagt man, der Papst 
werde ihm befehlen, weiteren Widerstand aufzugeben. 

Die Diplomatie scheint indeß ein böses Gesicht zu machen: 
sie hat Angst, weil sie wahrscheinlich nicht weiß, wie sie den depla- 
zierten Papst von Rom weiterhin im europäischen Staatensystem 
unterbringen soll; es ist ein Jammer, daß man in Italien nicht dazu 
gekommen ist, der Frage ihre nur latenten Konsequenzen in das 
religiöse hinüberzugeben; die öffentliche Meinung ist drauf und 
dran. Man geht immer in engem Kreise dicht herum — alles 
Vorläufige ist gesagt, so stark wie möglich — es fehlt nur das letzte 
Wort und der Mann, der es ausspricht: der religiöse Garibaldı. 
Aber der politische Garibaldi, wie schade, daß er auch noch dazu 
beitragen muß, die Sache zu komplizieren. Ich kann nicht an die 
Zukunft des Mazzinismus glauben; ich muß sogar bekennen, daß 
ich keinen Mazzinisten persönlich gesehen oder gesprochen habe, 
wohl aber Leute aus allen Klassen, die sich sehr heftig dagegen 
aussprachen, und wenigstens die Person Mazzinis gründlich ver- 
achten. Craribaldı wird mißbraucht, aber ich glaube, daß er ım 
letzten Moment es nicht auf einen Bruch ankommen läßt; das 
beste Mittel wäre, wenn der König mit ihm sprechen könnte; dieser 
soll ihn persönlich vollkommen beherrschen; indeß ruft man jetzt 
für den 2. Oktober den großen Jasage-Klub zusammen, und vorher 
kann der König nicht von hier weg?). 

Und Oesterreich? Man ist hier auf alles gefaßt, sogar voll 
Vertrauen; man glaubt wirklich, und ich fürchte man täuscht sich, 
Oesterreich erforderlichenfalls allein die Spitze bieten zu können; 
wenigstens glauben es viele. Die Attitüde von Preußen kann mir 
bis Jetzt nicht sonderlich gefallen; auffallend ist, wie seit einiger 
Z.eit, d.h. seit Töplitz3), die Stimmung in Italien gegen Preußen 
sich abgekühlt hat; vielleicht ıst es eben für Preußen nicht anders 
möglich, aber traurig ist es doch, daß der Staat, auf den Deutschland 


!) ]J.amoriciere. 

2) Den sardinischen Kammern wurde nach ihrer Eröffnung am 2. Oktober 
ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regierung zur Einverleibung Mittel- und 
Süditaliens ermächtigen sollte. 

3) Am 26. Juli 1860 fand in Teplitz eine Zusammenkunft des Kaisers von 
Österreich und des Prinzregenten von Preussen statt, die weder in inneren noch 
in äusseren Fragen zu einem bindenden Abkommen führte, aber doch eine 
freundlichere Stimmung hinterliess und Franz Joseph die Zuversicht gab, beı 
erneuten französischen Angriffen auf preussische Hilfe rechnen zu dürfen. 


Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 587 


seine nationalen Hoffnungen baut, nicht mit ganzem Herzen dabei 
sein darf, wenn das Werk anderwärts schon geleistet wird. Ich lesc, 
daß das Preußische Wochenblatt jetzt mit der Kreuzzeitung wett- 
eifern soll, Italien zu verketzern — wie immer, das scheint mir eine 
starke Verirrung. 

Dieses Turin hat etwas Sympathisches; die Menschen sind hier 
von ganz anderem Schlag, nicht schön, aber markierte, kräftige, 
intelligente Gesichter, ernst und weit minder gesprächig als in 
Toskana; aber man merkt allen an, wie würdig und ernst sie die 
jetzigen politischen Dinge fassen. Man fühlt sich in der Rolle, 
die man spielt. Hier zum erstenmale begegnet man auf der Straße 
dem Mann, dem man es auf zwei Straßenlängen ansehen kann, 
daß er königlicher Bureaubeaniter und zwar von der oder der Rang- 
klasse ist, und als lang entbehrter Genuß tritt einem wieder der 
Anblick des Philisters entgegen, so rein als käme er direkt aus einer 
beliebigen deutschen Provinzialstadt. Ich bin über die Menge und 
Mannigfaltigkeit solcher Figuren erstaunt, die man sonst nirgends 
ın Italien trifft, und es heimelte mich an. 


Doch genug für jetzt. Verzeihen Sie an diesem Briefe alles 
und bleiben Sie trotzdem geneigt 


Ihrem ergebensten 
B. Erdmannsdörfter. 


Das Leben und Wirken des 
Johann Gottfried Tulla 


Von 


Arthur Valdenaire 


Die Rheinkorrektion 


Der Rhein vor seiner Regulierung 


»Der Rhein ist einer der merkwürdigsten Ströme in 
Europa, wegen seiner Größe, seiner Verbindung mit den 
Glätschern und den meisten Seen der Schweiz, seiner Wasser- 
fälle bey Schaffhausen und Laufenburg, der Veränderungen 
seines Laufs in ältern und neuern Zeiten, der Verschieden- 
heit seines Gefälles und seiner Geschwindigkeiten, wegen 
seiner Mündungen in das Meer und seiner Benutzung zur 
Flosserey und Schiffahrt.« Mit diesen Worten beginnt Tulla 
seine im Jahr 1822 herausgegebene Denkschrift über die 
Rektifikation des Rheins und kennzeichnet mit dieser Ein- 
leitung die ganze Figenart dieses wechselvoll gearteten Grenz- 
stroms. 

Je nach der geologischen Beschaffenheit des Tales ist 
der Rheinlauf der badischen Grenze entlang verschieden 
beschaffen. \'om Bodensee bis Basel ist sein Bett zumeist 
tief in die Talsohle eingeschnitten, sein Gefäll unregelmässig 
und durch querliegende Felsbänke abgcetreppt, die in be- 
sonderer Weise den Fall bei Schaffhausen und die Laufen- 
burger Stromschnellen bewirken. Da das harte Felsgestein der 
zerstörenden Tätigkeit des Wassers starken Widerstand bietet, 
so bleibt der Rheinlauf dieser Strecke entlang im allgemeinen 
ziemlich gleich. Hier, an der badisch-schweizerischen Grenze, 


Das Lelen und Wirken des Johann Gottfried Tulla 589 


lag bei dem auf eine feste Sohle gebetteten Strom kaum 
ein Bedürfnis nach einer wasserbaulichen Umgestaltung vor, 
es genügten da und dort, wo Uferstrecken besonders starken 
Angriffen ausgesetzt waren, einfache Schutzbauten. Von 
der Stelle an jedoch, wo der Fluss in scharfer Biegung nach 
Norden abgewendet in die Ebene austritt, bot früher der 
Oberrhein entlang der elsässischen bis zur bayrischen Grenze 
das Bild eines verwahrlosten Wildstroms. Von dem ver- 
worrenen Lauf, der damals mit seinen weitverzweigten Armen 
und Gießen, seinen Inseln und Kiesbänken ein Gebiet von 
mehreren Kilometern Breite einnahm, vermag man sich 
kaum ein Bild zu machen. Der Strom, durch die Zuflüsse 
aus den Vogesen und dem Schwarzwald mächtig an- 
geschwollen, nahm bald hier, bald dort sein Hauptbett ver- 
lassend zwischen einem Gewirr von Armen und Inseln einen 
breit sich ausdehnenden Lauf. 

Von der pfälzischen Grenze an, etwa von der Einmündung 
der Lauter, ja, wenn man will, vom Einfluss der Rench an, 
zeigt der Rhein die Neigung, sich zu einem zwar geschlos- 
senerem, jedoch vielgekrümmten Bett zusammenzuschliessen, 
um dann im Unterlauf, etwa oberhalb Oppenheim, in sanften 
Bogen in ein breites, grossenteils durch langgestreckte Inseln 
gespaltenes Bett hinzuströmen. 

Die wahre Natur des ungebändigten Stromes kam vor 
allem bei Hochwasser in furchtbarer Wirkung zum Ausbruch. 
Während hierdurch beim Oberrhein ein Gebiet von einer 
halben Stunde Breite den heftigsten Angriffen und Über- 
flutungen preisgegeben war, erfolgten bei den hinderlichen 
Flusskrümmungen unterhalb der Murg verheerende Über- 
schwemmungen, Stauen der Eisgänge, Ufereinbrüche, Ver- 
kehrsstörungen zu Wasser und zu Land. sowie Versump- 
fungen fruchtbaren Landes, die Fieberkrankheiten hervor- 
riefen: Die Not und das Elend, das über die Rheinbewohner 
dann hereinbrach, übersteigen alle Vorstellungen. Eine Reihe 
Ortschaften verschwanden durch die Fluten des Rheins, 
so Ihringheim und Hundsfelden bei Kehl, das Ende des 
13. Jahrhunderts zugrunde ging, die Klöster Honau unter- 
halb Strassburg und Arnulfsau bei Drusenheim, der Hof 
Thumhausen und das Dorf Muffenheim: oberhalb Plitters- 


Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Rd. 42, j 39 


590 Valdenaire 


dorf, Wöllingen bei Wyhl, ferner die Orte Selz, Forlach, 
Unterwörth, Rencherloch, Krench bei Freistett, Bodems- 
hausen und Knaudenheim, das 1758 aufs Hochsgestade ver- 
legt, jetzt Huttenheim heisst, endlich Dettenheim, dessen 
Bewohner 1813 nach Karlsdorf bei Bruchsal versetzt wurden. 
Andere Orte erlitten durch ihre Lage ständige Verände- 
rungen. Altbreisach, zur Römerzeit auf dem linken Rhein- 
ufer gelegen, war im ı0. Jahrhundert eine Insel, lag im 
13. Jahrhundert auf dem elsässischen Ufer, wurde dann wieder 
Insel und hatte im 14. Jahrhundert den Hauptstrom wiederum 
zur Linken. Auch Neuenburg, das 1570 auf dem rechten Ufer 
lag, sowie die Orte Wintersdorf, Ottersdorf und Plittersdorf, 
standen ehemals auf Inseln. Daxlanden wurde nach der 
Zerstörung in den Jahren 1651 und 1652 landeinwärts ver- 
legt; trotzdem wurde die Kirche gegen Ende des ı7. Jahr- 
hunderts zum zweiten Mal weggerissen. 

Um ı800 lagen am Rhein im Badischen 8 Städte, 
100 Dörfer und 8 Höfe, von welchen sich nur 3 Städte, 63 
Dörfer und 3 Höfe ausserhalb dem Überschwemmungsgebiet 
befanden. Soweit die Geschichte dieser Rheinorte zu ver- 
folgen ist, hört man fast nur von verheerenden Uferein- 
brüchen und Überschwemmungen, andererseits von dem 
bittern Kampf der Uferbewohner gegen den hemmungslosen, 
ungebärdigen Strom. Die Schutzbauten waren jedoch 
durchweg ohne einen leitenden Baugedanken durchgeführt 
und beschränkten sich hauptsächlich auf die Anlage von 
Faschinenwerken oder auf kleine örtliche Durchschnitte, wie 
sie 1391 bei Liedolsheim, 1396 bei Germersheim, 1515 und 
1541 bei Neupfortz und Jockgrim, 1560 bei Kems, 1652 bei 
Daxlanden und 1762 bei Dettenheim zur Ausführung ge- 
kommen waren. Einer systematischen und einheitlichen Be- 
handlung des Stromes standen die damaligen verwickelten Ge- 
bietsverhältnisse stets hemmend im Weg. Fast alles geschah 
planlos, man tat nur das Nächstliegende und steuerte dem 
Übel nur da, wo Gefahr drohte, ohne zu erkennen, dass 
jede gesonderte Schutzmassnahme an einer anderen Stelle 
neue Verteidigungswerke nötig machte und nur eine nach 
einem einheitlichen und grossangelegten Bauplan durch- 
geführte Regulierung Abhilfe schaffen konnte. 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla sgI 


Der Rheinbau bis zum Auftreten Tullas 


Karl Friedrich, dem ausserordentlich begabten und um 
Badens Entwicklung hochverdienten Fürsten gebührt das 
Verdienst, als Erster das Problem des Rheinbaus angefasst 
und mit Energie verfolgt zu haben. Die dauernden Ver- 
heerungen, welchen die Rheinbewohner der Markgraf- 
schaften Baden-Baden und Baden-Durlach ausgesetzt waren, 
hatten ihn zur Erkenntnis geführt, dass ohne ein gemein- 
sames Zusammenwirken der beiderseitigen Uferstaaten eine 
Verbesserung des Stromlaufs nicht zu erzielen sei. So 
bemühte er sich, zu diesem Zwecke eine Vereinbarung 
mit Frankreich herbeizuführen. Diese kam aus Anlass der 
verheerenden Hochwasserkatastrophen im Jahre 1778 auch 
zustande. Eine Einigung mit den Direktoren des fran- 
zösischen Rheinbaus war bald erzielt, und man kam noch 
im selben Jahre überein »die vielen Arme des Rheins all- 
mählig abzuschneiden, um Land zu gewinnen, die Schiffahrt 
zu erleichtern und die Hoheitsgrenze weniger wandelbar 
zu machen, die Rheinbauarbeiten so anzuordnen, dass die- 
selben von keinem Staate der Mittellinie des Hauptrheins 
näher als 60 Klafter ausgeführt werden und dem gegen- 
überliegenden Staat nicht zum Schaden gereichen« In 
einem zugleich aufgestellten Hauptplan wurde für die dring- 
lichsten Rheinbauten in den nächsten fünf Jahren ein Kosten- 
aufwand von 128000 fl. für Baden-Durlach, und von 86000 fi. 
für Baden-Baden vorgesehen, der durch Aufnahme eines in 
15 Jahren rückzahlbaren Kapitals gedeckt werden sollte. 
Zugleich gründete man eine Rheinbau-Amortisationskasse, 
die bis 1826 bestand. 


Man begann 1779 zunächst beim Fort Vauban das 
Flussbett nach der übereingekommenen Linie auszuheben. 
Von französischer Seite wurden jedoch, trotz Einspruch 
Badens, zum Schaden des rechten Ufers unplanmässige 
Faschinenwerke angelegt. ı782 kam wiederum eine Über- 
einkunft zustande, die 1791 gutgeheissen wurde, wonach 
der Rhein einerseits zwischen Beinheim, Selz und Münch- 
hausen, andrerseits zwischen Iffezheim, Wintersdorf und 
Plittersdorf einzuschliessen sei. Die Ausführung dieses Ent- 

39" 


592 Valdenaire 


wurfs jedoch unterblieb, da man französischerseits entgegen 
dem Vorschlag Badens, mit Frohnden zu arbeiten, darauf 
bestand, alles mit Geld herstellen zu lassen und da infolge- 
dessen das notwendige Kapital nicht aufgebracht werden 
konnte. Von den 1779 begonnenen Durchschnitten war nach 
einem Bericht Vierordts vom 27. August 1795 eine Weges- 
strecke von einer halben Stunde Länge, ebenso von einem 
vor Neuenburg angelegten Durchschnitt eine Strecke von 
21/, Stunden übrig geblieben. 

Es war übrigens bald zu erkennen, dass die französischen 
Ingenieure damals den Rheinbau nicht sonderlich ernst 
nahmen und dabei auf ihren eigenen Vorteil bedacht 
waren. Dies zeigte sich namentlich nach einem 17853 ab- 
greschlossenen Übereinkommen über die Abschliessung des 
Grefferner Rheins. Mit der Arbeit war vertragsgemäss be- 
gonnen worden, als von dem Statthalter von Elsass Einspruch 
dagegen erhoben wurde. Eine demzufolge 1787 getroffene 
neue Übereinkunft bestimmte alsdann zwei Durchschnitte, 
einen durch die Insel Dalhunden, den andern bei der Söllinger 
Landzunge. Der bei Söllingen von Baden fertiggestellte 
Durchschnitt ward auch bald geöffnet, der Dalhundener 
von den Franzosen zu grabende Durchstich jedoch wurde 
nicht ausgeführt. Kriegsunruhen beeinflussten hindernd die 
Arbeiten und alles blieb unerledigt liegen. Frankreich hatte 
hiermit den Vorteil, dass das Fort Vauban der Gefahr auf 
das rechte Rheinufer versetzt zu werden, entging, dass aber 
auch zu Unrecht Dalhunden und die anliegenden Inseln 
französisch und die Ufer bei Stollhofen und Söllingen erheb- 
lichen Zerstörungen preisgegeben wurden. Von sonstigen 
Rheinbauten waren nur die kleinen Durchstiche bei Linken- 
heim und Hochstetten in den Jahren 1788/89 fertig geworden. 

In dem zwischen dem Markgrafen von Baden und der 
französischen Republik am 22. August 1796 abgeschlossenen 
Frieden wurde neuerdings dann bestimmt, dass es jedem 
Teil freibleiben solle, die für die Erhaltung seines Gebiets 
notwendig erachteten Arbeiten an den Rheindämmen vor- 
zunehmen, sofern es dem entsprechenden Ufer nicht schade 
— eine zweifelhafte Abmachung —,.denn infolge der von 
den Franzosen »so gegen alle hydrotechnische Regeln« aus- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 593 


geführten Arbeiten, musste man, wie Tulla meinte, »auf 
dem rechten Ufer denselben Weg einschlagen, um nicht 
alles zu verlieren«. 

Da bei dem veränderlichen Lauf des Rheins die Grenz- 
und Wasserstreitigkeiten nicht aufhörten, so wurde auf Tullas 
Antrag am 10. August 1798 in Rastatt weiterhin bestimmt, 
den Talweg des Stroms entsprechend der von »verpflichteten 
Kunstverständigen« abgesteckten Grenzen festzulegen. Allein 
auch dies Beginnen führte zu keinem zufriedenstellenden 
Ergebnis, da der Fluss namentlich bei Stollhofen von den 
französischen Ingenieuren einseitig ausgesteckt wurde. Trotz 
ernsthafter Bemühungen Badens war man seit 20 Jahren 
mit dem Rheinbau nicht weit gekommen. Nur soviel war 
gewonnen worden, dass man aus dem bisherigen, grossen- 
teils ergebnislos verlaufenen Vorgehen erkannte, dass nur 
eine gemeinsame Verständigung über einen einheitlichen 
und beiderseits anerkannten Bauplan zum Ziel führen 
könne, und dies mit ungewöhnlicher Tatkraft und bei- 
spielloser Zähigkeit durchgesetzt zu haben, war Tullas 
Verdienst. 


Die Einleitung der Rheinkorrektion durch Tulla 


Von dem im Jahre 1797 erfolgten Eintritt Tullas in 
den badischen Staatsdienst an bis zum Beginn der Arbeiten 
an der Rheinkorrektion dauerte es zwanzig Jahre. Die un- 
ruhigen Zeiten, die napoleonischen Kriege, standen der Ent- 
wicklung des Unternehmens im Wege. Der Rheinbau be- 
schränkte sich in dieser Zeit auf eingehende Untersuchungen 
des Flusslaufs und die notwendigsten zum Schutze der Ufer 
vorzunehmenden Massnahmen, Faschinenanlagen zwischen 
Iffezheim, Au und Söllingen, Erstellung eines Dammes bei 
Greffern und eines »Zugemächs« bei Plittersdorf (1803), ferner 
auf Schutzbauten verschiedenster Art im Hanauer und im 
Baden-Badener Land. Zunächst stand die im Jahr 1787 
begonnene und steckengebliebene Korrektion des Flusses 
bei Greffern im Vordergrund. Um hier eine einwandfreie 
Korrektion zu erzielen, führten Vierordt und Tulla in einem 
Bericht vom ı. März 1806 aus, müsse von festen Punkten 
ausgegangen und zu festen Punkten übergeleitet, vor allem 


594 Valdenaire 


der Rheinbau bei Greffern mit einer Gesamtregulierung 
von Strassburg bis zum Fort Vauban ın Zusammenschluss 
gebracht werden. Denn für eine einseitige und mangelhafte 
Korrektion kämen mit der Zeit die Kosten zu hoch. So 
hätte man schon beim Eggensteiner (Linkenheimer) Rhein- 
bau 100000 fl. ersparen können, wenn man vor 20 Jahren 
einen zweckmässigen Durchschnitt auf dem linken Rhein- 
ufer gemacht hätte, auch Plittersdorf wäre ausser Gefahr 
gekommen, wenn die in den 80er Jahren beschlossenen 
Durchstiche vollendet worden wären. 

Hatte hier die verzögerliche Durchführung der vor 
20 Jahren geplanten Regulierung durch die Franzosen dem ba- 
dischen Land nur Schaden gebracht, so drohte damals durch 
ein eigenmächtiges Vorgehen der französischen Ingenieure 
beim Rheinbau bei Kehl dem Orte Auenheim grosse Gefahr. 
Im Jahre 1802 war hier ein Durchschnitt bei Auenheim 
zum Schutze des elsässischen Ortes Rupprechtsau beschlossen 
und auch bereits vollendet worden. Die französischen In- 
genieure waren hiermit jedoch nicht zufrieden, sondern be- 
absichtigten, den Rhein durch einen mehr gegen Auenheim 
zu geplanten Durchstich zu sprengen, wodurch Frankreich 
700—800 Morgen lI.andes gewonnen hätte, Auenheim aber 
schwer bedroht worden wäre. Arbeiter, die von der fran- 
zösischen Regierung zum Ausheben des Durchschnitts ge- 
schickt worden waren, wurden von den Auenheimer Ein- 
wohnern schwer misshandelt, worauf Militär anrückte, das 
Befehl hatte, auf die Angreifer und Widerspenstigen zu 
feuern. Auf Veranlassung \ierordts und Tullas aber erhob 
der badische Gesandte von Reitzenstein bei dem französischen 
Kriegsminister Berthier gegen den beabsichtigten Durchstich 
Einspruch -- offenbar mit Erfolg, denn die Anlage unterblieh. 

Die Einleitung von Verhandlungen über eine systematische 
Rheinkorrektion stiess anfangs auf allerlei Schwierigkeiten. 
Der Haupteinwand, der von den französischen Ingenieuren 
gegen die Begradigung des Flusses erhoben wurde, war 
immer wieder die Befürchtung vor einer Zunahme der Strom- 
geschwindigkeit. Wie oben erwähnt, hatte Tulla früher auf 
seiner Reise nach Frankreich dem Direktor Christiani in 
Strassburg eine Abhandlung überreicht, die diese Anschau- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 595 


ung widerlegte. In Paris aber erlebte er die Freude, dass 
der Generalinspektor Lebrun sich tatkräftig für seine Ideen 
einsetzte und dem Minister des Innern den Vorschlag unter- 
breitete, eine Kommission von deutschen und französischen 
Ingenieuren zur Planlegung des Rheinbaus zu ernennen und 
einzuberufen. »Es ist nach meinem Dafürhalten keine Zeit 
zu verlieren«, schrieb damals Tulla am 23. März 1802 an 
Gayling, »die Sache in Gang zu bringen, um endlich einmal 
dahin zu kommen, daß man sämtliche Rheinbau-Arbeiten 
nach einem festgesetzten Grundplan behandeln kann. Der 
Gang, welcher bis jetzt bey den Rheinbau-Geschäften statt 
fand, ist demjenigen ganz entgegen, welcher genommen 
werden sollte, denn gegenwärtig hängt zu viel von den 
Meinungen der einzelnen Gemeinden ab, was in einer Gegend 
erlaubt wird, wird in einer andern nicht gestattet.« 

Es dauerte indessen noch mehrere Jahre bis diese Kom- 
mission zustande kam. Sie wurde im Jahre 1808 unter dem 
Namen »Magistrat du Rhin« mit dem Sitz in Strassburg 
aufgestellt. Durch den dann einsetzenden lebhaften Austausch 
der Ideen bei den Verhandlungen war für den Beginn der 
Korrektion viel gewonnen und immer einleuchtender erschien 
am grünen Tisch die Erkenntnis, den Rheinbau nur im 
Benehmen mit dem Nachbarstaat durchführen zu können. 
Das erste Ergebnis der Verhandlungen war die Festlegung 
von Durchstichen in der Gegend von Plittersdorf und 
Eggenstein, die in gemeinsamen Beratungen erörtert worden 
waren. Der darauf einsetzende Kriegszustand verhinderte 
jedoch die Durchführung dieser Arbeiten. 

Der Weg zur Einleitung der Rheinkorrektion war ge- 
funden, über das Wie jedoch war man noch keineswegs 
im klaren. Die Pläne, die Tulla im Jahr 1809 zum ersten 
Mal mit besonderem Nachdruck vertrat, fanden viel Wider- 
spruch. Man sah in ihm einen Theoretiker, der »abstracte 
Ideen mit unsinnigen Kosten und mit dem Schweiß der 
Unterthanen zu realisieren bestrebt seie. Dies veranlasste 
Tulla 1812 zu einer ausführlichen durch Druck vervielfältigten 
Abhandlung in Form eines Berichtes an das Grossherzogliche 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über »die 
Grundsätze, nach welchen die Rheinbauarbeiten künftig zu 


96 j . Valdenaire 


in 


führen sein möchten«, einer Denkschrift, die er zur Über- 
mittlung an den Magistrat du Rhin auch ins Französische 
übertrug mit dem Titel: »Expose des principes, d’apres 
lesquels les Travaux du Rhin devaient Etre diriges A l’avenir. 
1. März ı812«. Tulla verbreitet sich darin eingehend über 
die einzuschlagenden Wege zur Begradigung des Flusses, 
für die er einen Zeitraum von 30 bis 4o Jahren annahm, 
über die Organisation der Arbeiten und die Anlage der 
Dämme, widerlegt nach Darlegung des Aufwandes und der 
Vorteile einer vollkommenen Rektifikation die bisher er- 
hobenen und zu erwartenden Einwände und beschliesst 
seine Denkschrift mit einer Aufstellung der zunächst er- 
forderlichen Vorarbeiten. Diese seien: Aufnahme und gegen- 
seitiger Austausch von Geländekarten, Längen- und Quer- 
profile des Rheinbetts und Messungen der Wassermengen 
und der Stromgeschwindigkeit, sowie Aufstellung der für 
den Rheinbau abzugrenzenden Zeitabschnitte. 

Bezüglich der Landvermessungen hatte Tulla früher 
einmal, in einem Brief an den Geheimen Legationsrat Groos, 
vom 16. Juli 1810, den Vorschlag gemacht, v. Reitzenstein 
möge in Paris den General Sanson um Herausgabe der 
Karten bitten, die vor Jahren von französischen Ingenieuren 
in Baden mit zum Teil genauen Messungen gefertigt worden 
wären. Die Abgabe der Karten jedoch unterblieb, da die 
Franzosen, wie Tulla sagt, snichts abgeben wollten, was 
nicht eine Bewunderung erregen soll«. 

Wie vorauszusehen war, fanden die in der erwähnten 
Schrift niedergelegten Gedanken vielfach, ja auch unter 
Fachgenossen, Ablehnung. Der Gedanke einer so gross 
angelegten Rheinkorrektion deuchte vielen zu kühn, der 
Erfolg erschien mehr als zweifelhaft. Frankreich gegenüber 
aber hielt man es bei der Empfindlichkeit und dem Ehrgeiz 
seiner Ingenieure für geboten, zunächst noch mit der Idee 
von Tullas Rheinbau, der bei der badischen Regierung volle 
Zustimmung fand, zurückhaltend zu bleiben, ja, den Fran- 
zosen selbst den Antrieb zur Rheinregulierung zu überlassen. 
»Gerne verzichte ich auf die Ehre der Entwerfung der Rhein- 
rectifications-Plane«, schrieb Tulla am 6. März 1813 an den 
Grossherzog, »weil dadurch die Rectification des Rheins eher 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 597 


in Gang gesetzt werden kann und das Wohl der Rheinufer- 
bewohner eine sistematische Behandlung des Rheins auf 
einem wie auf dem andern Ufer, nach einem gemeinschaft- 
lichen Plane erfordert.« Auch der neuerdings für die tech- 
nische Behandlung des Rheins aufgestellte französische Divi- 
sionsinspektor Six liess bei einer Zusammenkunft mit Tulla 
im November 1812 durchblicken, dass man es in Paris peinlich 
empfände, wenn die Pläne für den Rheinbau von einem 
fremden Ingenieur gefertigt seien. Und er riet, Tulla möge 
sein Projekt in die dem Magistrat du Rhin zu übermittelnden 
Pläne nicht einzeichnen, sondern ihm seine Vorschläge so 
zukommen lassen, damit dort Tullas Fassung in die in Paris 
vorzulegenden Entwürfe eingetragen werden könne. Welche 
Hingabe, welche Selbstverleugnung zum Wohl einer guten 
Sache gehörte dazu, einem solchen Ansinnen Folge zu geben. 
Und Tulla tat es. 

Mit neuerlichen mit Frankreich angebahnten Unter- 
handlungen, die am 14. Oktober ı812 zu einer Übereinkunft 
führten, ging man dann vorerst nur auf die dringlichsten, 
durch die vorangegangenen Verhandlungen schon in die 
Wege geleiteten Entwürfe ein, wodurch die Korrektion des 
Rheins vom Konielinger Steinwiesengrund bis zur Schröcker 
Fähre festgelegt sowie die Ausführung der Durchschnitte 
bei den in diesem Jahr durch Hochwasser schwer ge- 
schädigten Ortschaften Greffern, Grauelsbaum und Plitters- 
dorf behandelt wurde. 

Die ewigen Kriegsunruhen und die misslichen Zeit- 
verhältnisse liessen jedoch keinen Plan zur Reife kommen 
und störten ständig den Fortgang der Verhandlungen, obwohl 
die Aussichten für Tullas Projekte sich nach und nach wesent- 
lich besserten, für die sich Sıx und der Präfekt von Strass- 
burg, nach Aufhebung der Behörde eines Magistrat du Rhin 
im Jahre 1814, sehr einsetzten. An Arbeiten kam im 
Jahr 1813 nur die Einleitung des Durchstichs bei Knielingen 
zustande, gegen den die Bewohner dieser Ortschaft allerdings 
scharfen Einspruch erhoben hatten. Obwohl Tulla darzulegen 
suchte, dass der geplante Durchstich keineswegs zugunsten 
des damals französischen Dorfes Wörth und zum Nachteil 
des rechten Ufers führe, suchten die Knielinger die Bau- 


598 Valdenaire 


arbeiten mit Gewalt zu verhindern. Sie beschimpften und 
misshandelten den Maire von Wörth in gröblicher Weise 
und bedrohten die französischen Ingenieure. Andrerseits 
wurde 1814 der mit der Absteckung eines Durchschnitts 
beauftragte badische Ingenieur von Bewohnern des links- 
rheinischen Dorfes Leimersheim angegriffen und übel be- 
handelt. 

Die Planbearbeitung des Rheinbaus kam in wesentlich 
andere Bahnen, nachdem durch die Pariser Friedensschlüsse 
von 1814 und ı8ı5 der Anteil Frankreichs an der Rhein- 
korrektion nur auf das elsässische Ufer beschränkt worden 
war, während die Rheinbauten der Pfalz von nun an mit 
der bayrischen Regierung zu behandeln waren. Vor allem 
bedingten die neuerdings in den Friedensschlüssen mit Frank- 
reich getroffenen Vereinbarungen eine andere Fassung über 
die Hoheits- und Eigentumsrechte, die bisher infolge des 
veränderlichen Laufs des Rheins sich ständig geändert und 
zu Grenzstreitigkeiten geführt hatten. 

Allerdings dauerte es noch zwei Jahre bis sich die 1815 in 
dem Pariser Friedensvertrag geplante Rheingrenzberichti- 
gungskommission bildete. Dennoch nahm die Planung des 
Rheinbaus auf Betreiben des rührigen Tulla ihren Fort- 
gang. Sie betraf in erster Linie wiederum die Begradigung 
bei Greffern und Plittersdorf sowie die auf gemeinschaftliche 
Kosten auszuführende Regulierung bei Kehl, Bauten, die 
schon im Frühjahr 1815 Gegenstand lebhafter Erörterungen 
waren. 

Die Korrcktion bei Kehl sollte Frankreich von der 
Brücke abwärts übernehmen, weil es dort besonders inter- 
essiert war, Baden den Rheinbau oberhalb der Brücke. Der 
J.auf des Rheins hatte damals am rechten Ufer die Brücke 
zerstört, und es bestand die Gefahr, dass der Strom in die 
Kinzig brechen, die anliegenden Ortschaften oberhalb Kehl 
mit Überschwemmungen überziehen würde, und dass die 
Rheinbrücke neben den Strom zu stehen komme. Nach 
einer vorgenommenen Besichtigung fertigte Tulla einen 
Korrektionsplan, der die Zustimmung von Six fand. Tulla 
drang auf umgehende Ausführung. Denn eine Verzögerung, 
machte er in einem Schreiben vom 12. Februar 1816 geltend, 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 599 


hätte ungeheuren Schaden zur Folge. Bereits werde schon 
die mit einem Aufwand von 10000 fl. hergestellte Sicherung 
der badischen Landfeste der Rheinbrücke in der Flanke 
angegriffen und müsste mit noch grösserem Aufwand gegen 
das Umgehen gesichert werden, was nicht erforderlich sei, 
wenn die Korrektion durchgeführt werde. Stadt und Dorf 
Kehl hätten ein Recht auf diese Sicherung, die dem Rhein 
das Fortführen der Kommissionsinsel und die Verlegung 
des Talwegs in den jetzigen Altrhein vor Kehl verwehre; 
denn die Uferdeckung des Flusses bestünde nur aus alten 
unhaltbaren Faschinaden, welchen der Rheindamm so nahe 
läge, dass ein geringer Uferabbruch einen Durchbruch des 
Rheins in die Kinzig zur Folge habe. Im übrigen bringe 
eine Verzögerung der Regulierung dem französischen Gebiet 
ebensoviel Schaden wie Baden, das im Notfalle der Kinzig 
den Lauf nach Auenheim verschliessen und diesen unterhalb 
Kehl in den Rhein leiten müsse, wodurch allerdings das 
bereits stark angegriffene französische Ufer bei Glaserswörth 
heftigen Angriffen ausgesetzt werde. 

Die von Frankreich daraufhin gegebene Zusage, die 
Ausführung baldigst zu bewirken, blieb jedoch unerfüllt. 
So sah sich Tulla genötigt, »die Veränderung des jetzigen 
Laufs in einen chemaligen längs der Stadt Kehl herziehenden 
und der Rheinbrücke schädlichen Lauf zu verwehren«. Erst 
nach mehrfachen Anfragen bei dem französischen Minister, 
dem Herzog von Richelicu, kamen mit den Verhandlungen 
auch die Arbeiten in Gang. Sie nahmen anfangs den ge- 
wünschten Verlauf, mussten aber wegen Mangels an Geld- 
mitteln und wegen neucrdings gegen 'Tullas Rheinkorrektion 
vorgebrachter Bedenken oft unterbrochen werden. 

Ohne Erfolg jedoch sollten die Bemühungen der badischen 
Regierung um die Korrektion des Stromes bei Greffern und 
Plittersdorf bleiben. Bei Greffern drohte der Rhein heftig 
auf das rechte Ufer unterhalb Grauelsbaum durchzubrechen, 
die Insel Dalhunden auf das rechte Ufer zu versetzen und 
oberhalb Fort Louis das linke Ufer anzufallen, so dass zu 
befürchten war, dass der Strom im Laufe der Zeit in den 
ehemaligen Hauptrhein einbrechen und das Fort auf das 
rechte Ufer verlegen werde. Das Plittersdorfer Ufer hin- 


600 Valdenaire 


gegen wurde schon seit Jahren angegriffen, so dass man die 
Ortschaft versetzen und die Uferdeckungen mit erheblichem 
Aufwand verstärken musste. Auf der gegenüberliegenden 
Seite verursachte dieser starke Ausfall eine Gegenwirkung 
bei den Orten Selz und Münchhausen. Zur Behebung dieses 
Übelstandes bot Tulla im Jahre 1816 dem General Valaies 
und dem Ingenieur Vanvillier die Ausführung eines Durch- 
schnitts zur Abkürzung der Plittersdorfer Rheinkrümme gegen 
einen von Frankreich auszuhebenden Durchstich bei Selz 
und Münchhausen an. Dieser Vorschlag wurde jedoch 
nicht durchgeführt. Meinungsverschiedenheiten über die Ge- 
staltung der Korrektion hemmten den Fortgang der Ver- 
handlungen, hinzu kamen bei der Überlegenheit Tullas in 
wasserbautechnischen Fragen bei den französischen In- 
genieuren eine gewisse Unsicherheit und die Befürchtung, 
man könne vom andern übervorteilt werden, ja zuweilen 
auch Misstrauen, das in unbegründeten Beschuldigungen 
zum Ausdruck kam. So machte Frankreich der badischen 
Regierung die Beschädigung der »Zugemäche« bei Sasbach 
zum Vorwurf, durch welche die gegenüberliegenden links- 
rheinischen Ortschaften einer Verheerung preisgegeben wür- 
den. In Wirklichkeit aber waren diese Abschlüsse im Wieden- 
graben und Königsgiel3en, die von Frankreich im Frühjahr 
1815 zum grossen Schaden des badischen Ufers angelegt 
worden waren, teils durch Hochwasser durchbrochen und 
erweitert, teils auf Befehl eines österreichischen Offiziers 
von Schiffsleuten eingerissen worden. 

Im Jahr 1817 endlich kamen die im Pariser Friedens- 
schluss bestimmten Rheingrenzberichtigungs-Kommissionen 
zustande. Ihre Mitglieder waren französischerseits General 
Graf Guillemenot, Oberst Epuilly und drei Stabsoffiziere, 
badischerseits Minister von Berckheim, Tulla und Hauptmann 
Scheffel. Gleich bei den ersten Zusammentritt in Basel am 
2. Juni 1817 war als erster Grundsatz die Ausarbeitung 
eines gemeinsamen Korrcktionsplanes aufgestellt und der 
Talweg festgelegt worden. Und am 7. September 1817 kamen 
die Kommissionen überein, mit allem Nachdruck darauf zu 
wirken, dass keine Rheinbauten von einem Staate ausgeführt 
werden sollten, die dem andern Nachteile brächten. 


Das Lelen und Wirken des Johann Gottfried Tulla 601 


Wesentlich rascher und erfolgreicher kamen die Ver- 
handlungen mit Bayern, dem 1815 durch die Pariser Friedens- 
schlüsse die Rheinpfalz zugewiesen worden war, zum Ab- 
schluss. Übergewaltige Naturereignisse, wie die verheerenden 
in den Jahren ı816 und 1817 aufgetretenen Überschwem- 
mungen und Zerstörungen im Rheintal bei Karlsruhe erfor- 
derten dringliche Abhilfe. Die bayrische Regierung erkannte 
die Notwendigkeit eines umfassenden Rheinbaus und nahm 
die Vorarbeiten der seiner Zeit mit Frankreich erörterten 
Regulierung an und zwar in der Ausdehnung von Neuburg 
bis Dettenheim, jener Ortschaft, die 1813 wegen andauernden 
Überschwemmungen von den Einwohnern verlassen worden 
war. So wurde am 26. April 1817 zwischen Tulla und dem 
bayrıschen Oberbaurat Bürgel namens ihrer Regierungen 
auf Grund des von Tulla ausgearbeiteten Planes folgende, 
am 7. Mai 1817 genehmigte Übereinkunft, getroffen: Bayern 
hat die Durchstiche in der Daxlander und Knielinger Ge- 
markung, Baden diejenigen in der Neuburger, Pforzer, 
Wörther und Neupfotzer Gegend auszuführen. Jede Re- 
gierung übernimmt die Kosten der ihr zugeteilten Durch- 
schnitte. Der Talweg des neuen Flussbettes soll die künftige 
Grenze bilden. Die Altwasser fallen von dem Zeitpunkt 
an, wo die Durchschnitte den Talweg aufgenommen haben 
als Eigentum dem Staat zu, unter dessen Landeshoheit sie 
liegen. Die Dämme sind parallel mit den Ufern des regu- 
lierten Stromes in einer Entfernung von 50 badischen Ruthen 
beiderseits anzulegen. 


Die ersten Rheindurchschnitte 


Iindlich sollte mit dem grossen Unternehmen, um dessen 
Verwirklichung Tulla seit zwanzig Jahren mit heissem Be- 
mühen, unentwegt und mit einer Selbstaufopferung, ohne- 
gleichen gerungen, begonnen werden, den gewaltigen 
Strom in eine geordnete Bahn zu leiten, für die damalige 
Zeit und bei der einfachen Technik ein ungeheures 
Wagnis. = 

Noch im selben Jahre 1817 ging man an den Vollzug 
der Übereinkunft. Bayern begann im Oktober mit dem 
Knielinger, Baden im November mit dem Pforzer Durch- 


bu 
a; a a 
- 


602 Valdenaire 


schnitt. Unmittelbar darauf folgten der Neuburger und der 
Neupfotzer Durchstich, 1818 dann der Wörther und ı819 
der Daxlandener Durchstich. 

Als erster gelang der Knielinger Durchstich, trotzdem 
die Bewohner Konielingens den Rheinbau zu verhindern 
suchten. Sie liessen sich dabei zu derartig übeln Gewalt- 
tätigkeiten gegen die Bauarbeiter hinreissen, dass der Ort 
ım September 1817 militärisch besetzt wurde. Für die Ar- 
beiten mussten, weil die Knielinger eine Beteiligung ablehnten, 
zum Teil Soldaten herangezogen werden. Da ziemlich leichter 
Boden vorlag, nahm der Durchstich schon im Herbst 1818 
seinen Talweg. Hierdurch wurde die riesige, das Dorf Wörth 
berührende Stromkrümme von 8820 m Länge auf 3300 m 
verkürzt. In der Folge nahmen den Talweg auf: 1821 der 
Wörther Durchstich sowie der bei Neuburg, der Nachhilfe 
durch Fangsporen und Nachgrabungen erforderte, ferner 
ı822 der Daxlandener Durchstich. 

Länger dauerte es, bis der Strom sich in den von Baden 
ausgehobenen Durchstich bei Pforz einbettete, weil die Dax- 
lander Anlage nicht zur rechten Zeit von Bayern begonnen 
worden war. Die Folge dieses Misslingens war, dass der »serpen- 
tierende« Rhein beinahe in senkrechter Richtung das bayrische 
Ufer anfiel, ein Umstand, der 1819 aufwendige Uferbauten 
notwendig machte und die bavrische Regierung zu einer Ent- 
schädigungsforderung veranlasste, die aber nicht erfüllt wurde. 
Um der Sache den rechten Erfolg zu sichern, hatte Tulla 
am 7. November 1820 der bayrischen Baubehörde den Vor- 
schlag unterbreitet, den Wörther Altrhein, d. i. den früheren 
Stromlauf in der Korrektionslinie abzuschliessen, den Pforzer 
Durchschnitt hinter dieser Zukribbung in den Wörther Alt- 
rhein zu leiten, damit das vierfache Gefäll erreicht würde, 
und dann nach dem ersten Hochwasser diese Ableitung 
wieder abzudämmen. Dieser Vorschlag ward jedoch nicht 
angenommen. Mittlerweile dehnte sich die Wirkung des 
Knielinger Durchstichs auf die oberhalb liegende Fluss- 
krümmung aus, und Baden war genötigt, zum Schutz der 
Ufer bedeutende Kosten aufzuwenden. Tullas Vorschlag 
aber war bei der Lage der Dinge nicht mehr durch- 
führbar, da sich der Talweg im Daxlander Durchstich voll- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 603 


kommen eingebettet hatte. Das Gelingen des Pforzer Durch- 
stichs musste daher durch andere Massnahmen erreicht werden, 
durch Anlagen von Schöpfbuhnen und Aushebung der 
Lettschichten. 1824 endlich nahm der Strom an dieser 
Stelle seinen Talweg auf, während er bei Neuptotz erst 
1828 die Begradigung einging. 

Die Folgen der vollendeten Durchschnitte waren be- 
deutend. Bei vier der abgeschnittenen Stromkrümmen 
verschüttete sich bis 1825 das Flussbett derart, dass der 
Wasserabfluss im alten Bett bei niederem Wasserstand 
aufhörte. Ferner wurde bei hohem Wasserstand zwischen 
Daxlanden und Knielingen eine Senkung des Wasserspiegels 
von 1,50 m Unterschied festgestellt, zu einer Zeit, als 
die Durchschnitte sich noch nicht auf ihre planmässige 
Breite von 240 m ausgebildet hatten. Nachteilige Wirkungen 
wurden nirgends wahrgenommen. Und als im Jahr 1824 
eine Hochflut eintrat, die im Gebiet des Oberrheins unge- 
wöhnliche Verheerungen anrichtete, waren die sonst häufig 
überschwemmten Niederungen bei Neuburgweier und Knie- 
lingen verschont geblieben. 

Für den Strombau im Abschnitt der badisch-bayrischen 
Rheinstrecke war die Korrektion des Flusses mittelst Durch- 
schnitten die einfachste und einzig mögliche. Die Ausführung 
vollzog sich derart, dass zunächst ein mehr oder minder 
breites Rinnsal, der sogenannte Leitgraben in der Axe des 
neuen Laufes ausgehoben wurde. Die Breite des Leitgrabens 
betrug gewöhnlich 18—-24 m, oft genügten auch, wie beim 
Neuburger und Neupfotzer Durchstich geringere Breiten, 
im Linkenheimer Durchstich sogar 8m. Im Daxlander 
Durchschnitt dagegen wurde er mit 70 m Breite begonnen 
und nach unten bis auf 60 m verengt. 

Der Durchstich selbst ging derart vor sich, dass man 
bei hohem Wasserstand die schmale, an der Einmündung 
stehengebliebene Bank durchstiess. Der Kraft des mit un- 
geheurer Heftigkeit einströmenden Wassers blieb es über- 
lassen, die Wassergasse nach Breite und Tiefe durch Ab- 
schwemmung des Erdreichs nach und nach zu erweitern. 

Während im badisch-bayrıschen Abschnitt der Rhein- 
bau erfreuliche Fortschritte machte, hatten auch die mit 


604 Valdenaire 


Frankreich gepflogenen Verhandlungen einige nennenswerte 
Erfolge gezeitigt. Dice obenerwähnte, am 7. September 1817 
von der Rheingrenz-Kommission getroffene Vereinbarung 
hatte zu bedeutsamen, badischerseits ausgeführten Strom- 
abschlüssen der Rheinarme bei Märkt, Steinenstadt, Neuen- 
burg und Plittersdorf geführt. Indessen gewann man bei 
dem erheblichen Aufwand dieser Bauten die Überzeugung — 
die 1817 bis 1823 zur Erhaltung der Stadt Neuenburg an- 
velegte Schliesse hatte allein eine halbe Million Gulden 
wekostet -——, dass mit dieser Bauart nicht viel gewonnen sei. 

Nach langwierigen Verhandlungen über die Wahl der 
scit 1818 geplanten und von Tulla erst zur Probe auszu- 
führenden Durchschnitte wurde am 7. August 1821 mit 
Frankreich die Vereinbarung getroffen, dass ein Durchstich 
zwischen Selz und Plittersdorf sowie einer bei Kehl ın Hin- 
blick auf die Herstellung einer dauerhaften, stehenden Brücke 
auszuführen sci. Die Kosten für diese Korrektionsarbeiten 
bei Kehl waren auf 709997 Franken, die bei Selz auf 431 137 
Franken berechnet worden, eine Summe, von der jeder 
Uferstaat die Hälfte zu übernehmen hatte. Mit den Arbeiten 
wurde auch bald begonnen, allecın bei dem geringen \er- 
trauen Frankreichs auf Tullas Pläne, auch infolge Mangels 
an Mitteln kamen die Arbeiten bald ins Stocken. Der 1823 
unterhalb Kehl im sogenannten Lobsteinwörth begonnene und 
der oberhalb der Stadt im Erlengrün übernommene Durch- 
schnitt nahmen 1829 den Talweg auf, während jener bei 
Plittersdorf unterblieb. Tulla lehnte deshalb ausdrücklich 
jede Verantwortlichkeit für die nur halb ausgeführten Kor- 
rektionen ab. 

Trotz den offensichtlichen bei den ersten Durchschnitten 
eintretenden Erfolgen bestand gegen Tullas Pläne ein 
starkes Misstrauen, nicht allein bei den Ingenieuren in- und 
ausserhalb Badens, sondern auch in höheren Beamtenkreisen 
und bei Mitgliedern der Landstände. Die ım Jahr 1820 
von einem höheren Beamten geäusserte Ansicht, dass das 
Tullasche Projekt ein Schwindel sei und dem Land nur 
Schaden bringe, fand viel Anhänger. Man bezweifelte, dass 
eine dauernde Einbettung des Rheins in einem einzigen 
gestreckten Stromlauf möglich sei und vertrat die Ansicht, 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 605 


dass das Unternehmen selbst im Falle eines Gelingens das 
Land Baden finanziell zugrunde richte, den unteren Rhein- 
gegenden nur Schaden brächte, den Eisgang gefährlich mache 
und die Schiffahrt erschwere. 

Diese Einwände suchte Tulla im Jahre 1822 durch eine 
an die Mitglieder der Regierung und an die Landstände ge- 
richtete Schrift zu widerlegen. Ihr folgte im Jahre ı825 
eine zweite, auch in französischer Sprache herausgegebene 
Denkschrift: »Ueber die Rektifikation des Rheins von seinem 
Austritt aus der Schweitz bis zu seinem Eintritt in das Gross- 
herzogthum Hessen«. Zahlenmässig stellt Tulla darin alle 
Untersuchungen und Ergebnisse über Länge, Tiefe, Gefäll 
und Wassergeschwindigkeit des Stromes, — Unterlagen zu 
Berechnungen der Rheinkorrektion — zusammen. Den 
jährlichen Aufwand veranschlagt er, ım Falle der Strom 
nicht reguliert werde, längs der französischen Grenze auf 
225000 fl., längs dem bayrischen Gebiet auf 95000 fl. Bei 
einer vollkommenen Korrektion dagegen betragen nach 
Vollendung des Unternehmens nach 50 Jahren die jährlichen 
Ausgaben für die Unterhaltung der Ufer längs dem fran- 
zösischen Rhein nur 60000 fl., längs der Bayern gegenüber- 
liegenden Ufer nach ıg Jahren jährlich 20000 fl. Die Kosten 
für die gesamte Korrektion beliefen sich auf 1187000 fl., 
eine Summe, der ein Gewinn an Land für den Staat und die 
Rheinuferbewohner vom Werte von 5918000 fl. gegenüber- 
stehe, somit, abgesehen von sonstigen Vorteilen wirtschaft- 
licher und ideeller Art, ein Reingewinn von 4731000 fl. 
bleibe. 

Tullas aufklärende Schriften wirkten in Verbindung 
mit den bei der starken Hochflut im Jahr 1824 wahrgenom- 
menen günstigen Erfolgen der neuen Durchschnitte immer 
mehr zugunsten seiner Ideen. Die Gesuche der Rheinbe- 
wohner um Uferschutz mehrten sich trotz Bedenken und 
Einsprüche Einzelner. Ferner fand Tulla in dem bayrischen 
Rheinbaureferenten der Pfalz, dem Ingenieur Wiebeking, 
dem Sohn des ältern, in der technischen Literatur bekannten 
Wiebeking, weitgehendes Entgegenkommen, zudem einen 
Mann von starker Willenskraft und zielsicherm Wollen. Eine 
Verständigung über die Fortführung der Korrektion kam 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42. 4 40 


606 Valdenaire 


daher ohne Schwierigkeiten zustande und führte zu der am 
14. November 1825 zwischen den Regierungen der beiden 
Uferstaaten getroffenen Abmachung über den weitern Aus- 
bau der Stromstrecke vom Neupfotzer Durchschnitt bis zum 
Frankenthaler Kanal. Danach sollten sechzehn Durchstiche 
innerhalb sechs Jahren im Zeitraum von 1825— 1832 aus- 
geführt werden, neun Durchstiche auf badischem Gebiet 
von Bayern und sieben auf bayrischem von Baden unter 
gleichen in vorangegangenen Vereinbarungen getroffenen 
Bedingungen. Bayern übernahm die Durchstiche von Schröck 
(Leopoldshafen), Linkenheim, Dettenheim, Rheinsheim I 
und II, Rheinhausen, Angelhofen, Ketsch und Neckarau, 
Baden dagegen die Durchstiche von Leimershein, Germers- 
heim, Mechtersheim, Speyer, Otterstädt und Friesenheim. 
Bezüglich des noch geplanten Durchstiches bei Altrip, 
wodurch diese Ortschaft vom linken auf das rechte Ufer 
versetzt worden wäre, behielt man sich besondere Verein- 
barung vor. 


Beide Staaten gingen umgehend, mit aller Entschlossen- 
heit und Tatkraft an die Ausführung. Bis 1827 waren sechs 
Durchschnitte im Gange: der bei Linkenheim, Germersheim, 
die beiden bei Rheinsheim, bei Angelhofen und Friesenheim. 
Für die Durchstiche bei Otterstadt, Leimersheim, Mechters- 
heim, Ketsch und Rheinhausen waren die erforderlichen 
Vorbereitungen getroffen und das Gelände erworben. \Voll- 
endet wurden in den folgenden Jahren jedoch nur fünf Durch- 
schnitte, nämlich der Linkenheimer, der 1830 den Talweg 
nahm, die beiden Rheinsheimer im Jahr 1832, der Germers- 
heimer 1833, sowie im Jahr 1837 der Leimersheimer Durch- 
schnitt, der Schöpfbuhnen mit verschiedenen Hilfsbauten 
und Baggerungen erforderte. 


Fortsetzung und Vollendung der Rheinkorrektion 


Mit dem letzten mit Bayern geschlossenen Vertrag war 
die Durchführung der Rheinkorrcktion für den untern Strom-- 
lauf festgelegt und vor allem durch die energische Mitarbeit 
Bayerns gesichert. Aber auch sonst ward damals von den 
Staaten des Mittel- und Niederrheins das Problem des Rhein- 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 607 


baus aufgegriffen. So wirkte in Hessen Kröncke, nach dessen 
Plänen der Durchstich bei Erfelden ausgeführt wurde, der 
ältere Wiebeking am Niederrhein und in Holland erregten 
Krayenhoffs Projekte grosses Aufsehen. Das in seiner Art 
bedeutendste und von einem wagemutigen Ingenieursinn 
getragene Korrcktionswerk in Baden jedoch hätte in ziel- 
bewusstem Schaffen auch in Bälde seine Vollendung gefunden 
—- da stellten sich unerwartete Schwierigkeiten ein. 

Tullas neue Pläne und vor allem die in der zweiten 
Denkschrift niedergelegten Gedanken waren für seine Gegner 
Anlass, nun auch mit ihren Finwänden hervorzutreten, sie 
fanden auch bei Fachkennern ausserhalb Badens starken 
Widerspruch. Als erster trat Freiherr van der Wijck, ein 
damals in Mannheim wohnender Niederländer, mit einer 
Schrift: »Der Mittelrhein und Mannheim in hydrotechnischer 
Hinsicht« gegen Tullas Unternehmen auf. Dann wurden 
auch im Hessischen Bedenken laut, namentlich nachdem 
Kröncke in einer Schrift die Notwendigkeit eines Durch- 
stichs am Geyer aus der durch die badische Rheinkorrektion 
drohenden Gefahr ableitete. Die Niederländische Regierung 
stand gleichfalls Tullas Plänen misstrauisch gegenüber und 
liess von einigen Ingenieuren den Oberrhein bereisen und 
sich über die bisherigen Durchstiche Bericht erstatten. 
Preussen aber stellte am ı0. Dezember 1826 der badischen 
Regierung eine Note zu, in der Einspruch gegen die 
Rheinkorrektion als ein verfehltes Unternehmen erhoben und 
eine gemeinschaftliche Kommission von Sachverständigen 
zur Regelung der Frage vorgeschlagen ward. Eine Note 
ähnlichen Inhalts wurde auch in München überreicht. 

In dem Gutachten wurde von Preussen der Einwand 
erhoben, dass mit dem Abschneiden der Krümmungen er- 
hebliche Massen von Kies, Land und Erde nach dem Nieder- 
rhein geführt würden und die Wasser dort stärker anschwellen, 
dass die Hochflut des Oberrheins mit derjenigen der Seiten- 
flüsse wie Mosel und Main zusammentreffen könne, ja, dass 
man der Natur »Drang anzuthun trachte, und entweder im 
günstigsten Falle gar nicht reussiere, oder wenn die Durch- 
stiche gelingen, das Uferland ausdörre, neuen Abbruch 


veranlasse und statt durch die Regulierung des Stroms und 
40" 


608 Valdenaire 


durch Verbesserung und Erhöhung der Deiche und Ent- 
wässerung und Bewässerung, an Ertrag zu gewinnen, viel- 
mehr verlieren werde«. Tulla erwiderte am 2ı. April 1827 
dagegen, dass die bisherige Rektifikation von Neuburg bis 
Linkenheim in der untern Stromstrecke keine und weiter 
oben nur eine unbedeutende Versandung des Bettes hervor- 
gerufen habe. Wenn im Oberrhein keine aussergewöhnliche 
Belastung des Flussbetts durch Kies und Sand stattfinde, 
so sei der Effect der Rheinkorrektion auf dem preussischen 
Niederrhein auch nicht erheblich, wenn in Rechnung ge- 
bracht werde, dass auch der nicht rectificierte Oberrhein 
durch Uferabbrüche und Veränderungen des Talweges Ge- 
schiebe fortschaffe. Es habe sich gezeigt, dass nach der 
Korrektion der Rhein oberhalb der Pfalz zwei Fuss unter 
dem bisherigen Stand geblieben sei. Das Hochwasser der 
untern Nebenflüsse aber sei schon abgegangen, bevor die 
Fluten der obern Seitenflüsse oder die Fluten des Ober- 
rheins in der untern Rheingegend ankämen und aus Er- 
fahrung wisse man, dass die höchsten Fluten der in den 
Oberrhein sich ergiessenden Flüsse unter sich niemals zu- 
sammentreffen und dass diese höchsten Fluten dieser Flüsse 
mit den höchsten des Rheins niemals zusammengetroffen 
sind. Die Wasserschäden des Niederrheins scien lediglich 
die Folge des dort vernachlässigten Flussbaus. Von Aus- 
dörren der Rheinniederung könne keine Rede sein, denn die 
Korrektion in Baden gehe in einem fruchtbaren Tale vor 
sich, das vom Gebirge her reichlich mit Wasser versorgt 
werde. 

Baden und Bayern lehnten ın der Folge das Ersuchen 
der preussischen Regierung um Einstellung der Arbeiten 
und um Aufstellung einer .Kommission ab und machten 
den Vorschlag, man möge nach dem Verfahren der Nieder- 
ländischen Regierung durch Sachverständige von dem Unter- 
nehmen am Oberrhein Einsicht nehmen lassen, wodurch, 
wie zu hoffen sei, die Bedenken fallen dürften. - 

Tulla war es nicht vergönnt, weiterhin sich für sein 
Werk einzusetzen; er starb im Frühjahr 1828. An seine 
Stellekam vorerst Oberbaurat Scheffel, der Vater des Dichters, 
während auf französischer Seite die bislang von Defontaines 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 609 


geführten Angelegenheiten des Rheinbaus der Oberingenieur 
Couturat vertrat. Ein Glück für die Sache blieb es, dass 
die bayrischen Ingenieure an Tullas Plan und an dem ge- 
meinschaftlich begonnenen Werke festhielten und es ent- 
schlossen durchzukämpfen gewillt waren. 


Nach eingehender Prüfung der Sachlage und verschie- 
dentlichen Verhandlungen traten auf Preussens wiederholtes 
Ersuchen am ı. November 1830 die Bevollmächtigten von 
Preussen, Bayern, Baden und Hessen in Speyer zusammen. 
Allein die endlosen, bis gegen Weihnachten dauernden Ver- 
handlungen, bei welchen Meinungen hin und wider gingen, 
Theorien und Berechnungen ins Unüberschbare sich häuften, 
ohne dass man auch nur einen Schritt vorwärts gekommen 
wäre, verliefen ergebnislos. 


Währenddessen hatte ob dieser ständigen Verzögerung 
des Rheinbaus die Pfälzer starker Missmut ergriffen. Sie 
ergingen sich in heftigen Vorwürfen gegen die Regierung 
und richteten wegen der Fortsetzung der Rheinkorrektion 
an die Regierung dringende Anträge unter Bewilligung eines 
unbeschränkten Darlehens. Wiederum erhob Preussen Ein- 
spruch, —- man sei gerade in Berlin dabei, einen Plan, »zur 
gremeinschaftlichen Vertheidigung gegen die Einwirkung 
der Stromänderungen« zu bearbeiten. Allein kein Plan kam, 
wohl aber am ı7. Januar 1832 von Berlin eine Note, in der 
der badischen Regierung der Vorwurf gemacht wurde, den 
Rheinbau fortgesetzt und »auf die K. Preussischer Seits in 
Beziehung auf die Rheinrectification ausgesprochenen Wün- 
sche nicht Rücksicht genommen zu haben«, — eine Be- 
schuldigung, die keineswegs dem Tatbestand entsprach. 


Da schloss Leo von Klenze, den seine Regierung, gedrängt 
von den Wünschen der Rheinbewohner, nach Karlsruhe 
entsandt hatte, mit Rochlitz am 27. Mai 1832 ein neues 
Abkommen ab. Die in Arbeit befindlichen Durchstiche 
sollten demgemäss fertiggestellt, und zu ihrer Verbindung 
die Durchschnitte bei Mechtersheim, Rheinhausen, Otterstadt 
und Ketsch möglichst umgehend ausgeführt werden 


Obwohl Preussen und Hessen mit diesem Plan nicht 
einverstanden waren, ging man unverzüglich an die Aus- 


610 Valdenaire 


führung. Der Otterstadter Durchschnitt wurde 1833 aus- 
gehoben, der Ketscher 1833—1839 und der Rheinhäuser 
1842—44 vollendet. Der Mechtersheimer Durchstich sollte 
mit dem Angelhofer im Jahr 1843 eröffnet werden, er wurde 
aber vorzeitig in der Nacht vom 10. auf den ıı. Juni 1843 
.von frevelhafter Hand auf gewaltsame Weise geöffnet, ein 
Schaden, der aufwendige technische Vorkehrungen erforderte 
und die Erweiterung und Einmündung des Angelhofer und 
die Eröffnung des Mechtersheimer Durchschnitts verzögerte. 
Erst 1846 nahm dieser in den obern Teilen den Strom auf, 
im untern Lauf aber, wo die sogenannte Insel Corsika lag, 
mussten die Schiffe den Altrhein benutzen. Die westliche 
Spitze der Insel Corsika bröckelte nach und nach ab und 
Iinde des Jahres 1846 warf sich infolge des damaligen Hoch- 
wassers endlich auch der untere Teil des Mechtersheimer 
Durchschnitts in den Rheinhäuser Durchstich, so dass 1847 
der Strom hier den Talweg aufnahm. Der ım Jahr 1825 vor- 
gesehene, von Bayern auszuführende Durchschnitt von Schröck 
(Leopoldshafen‘ aber war unnötig befunden, weil sich dort 
der Rhein von selbst in die Strombahn einbettete, und auch 
der damals gleichfalls geplante Dettenheimer Durchstich 
war ın Abänderung des Tullaschen Entwurfs durch eine 
Begradigung des Laufes ersetzt worden. 

Während somit die Stromgestaltung der badisch-bay- 
rischen Rheinstrecke wesentliche Fortschritte machte, lag 
der Rheinbau im badisch-elsässischen Gebiet fast ganz dar- 
nieder. Wohl hatte die Rheingrenz-Kommission die vielen 
strittigen Punkte der Eigentumsrechte nach und nach cer- 
ledigt; auch war wegen Berichtigung der Grenze ein Vertrag 
mit Frankreich am 29. November 1827 abgeschlossen, doch 
bezüglich der Fortsetzung der Rheinkorrektion waren keine 
Entscheidungen getroffen worden. 

Am 5. April 1840 wurde endlich in Karlsruhe ein Rhein- 
grenzvertrag zwischen Baden und Frankreich festgelegt. Er 
enthielt ausser den Bestimmungen über Grenzen und den 
Talweg des Rheins Richtlinien zum gemeinsamen Ausbau 
zum Zwecke der Verteidigung und Regulierung des Stromes. 
Im Spätjahr des Jahres 1841 kamen mit den französischen 
Ingenieuren die ersten Konferenzen zustande, deren Ergebnis 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 611 


ein in seinen Hauptzügen von dem Oberbaurat Sauerbeck 
und dem Oberingenieur Couturat festgelegtes Korrektions- 
projekt war. Es wurde ohne erhebliche Abänderungen in 
den Jahren 1841—1876 vollzogen. 


Die Bauweise an der badisch-elsässischen Stromstrecke 
‘war weit schwieriger als jene längs der bayrischen Grenze, 
auch kostspieliger, da der weitverzweigte, in viele Arme 
geteilte Fluss allmählich in einen der Wassermenge ent- 
sprechenden Kanal einzubetten war. Während dort in erster 
Linie Durchschnitte in Frage kamen, beruhte hier der Strom- 
bau auf der Konstruktion von Abkribbungen und Parallel- 
werken, durch die der Talweg nach und nach in die fest- 
gelegte Richtung zwischen parallelen Uferlinien eingebettet 
‘wurde und die abgeschnittenen Arme und Giessen allmählich 
durch die Kraft des Stromes zur Verlandung kamen. 


Die Zusanımenarbeit mit den französischen Ingenieuren 
entwickelte sich günstig, die jährlichen Zusammenkünfte 
und gemeinschaftliche Strombereisungen fanden regelmässig 
statt. Sauerbeck glaubte im Jahre 1854 die Korrektion 
bis 1862 zu Ende bringen zu können, die Fertigstellung 
verschob sich jedoch wesentlich. Die grössten Schwierig- 
keiten entstanden am Isteiner Klotz, wo zwar bis 1861 das 
vorgesehene Ziel erreicht ward, aber zugleich auch eine kaum 
zu bewältigende Stromkrümme sich gebildet hatte, wodurch 
der neue Talweg nicht in die geplante Bahn kam. Nach 
verschiedenen vergeblichen Versuchen und zähem, mehr- 
jährigen Ringen mit dem Strom war allmählich die Begra- 
digung auch hier gelungen, und im Oktober 1876 wurde 
durch die letzte Talwegserkennung festgestellt, dass von der 
Schweizer bis zur bayrischen Grenze der Talweg und die 
badisch-französische Grenze dem Verlauf der vereinbarten 
Uferlinien entsprachen. | 


Im badisch-bayrischen Rheingebiet war man nach 1840 
durchweg mit der Befestigung der Normalufer bei den voll- 
endeten Durchstichen beschäftigt, die wenige Jahre nach 
ihrer Eröffnung den Talweg aufgenommen hatten, mit Aus- 
nahme des Altriper, Angelhofer und Friesenheimer Durch- 
stichs, von welchen die beiden letzten grosse Schwierigkeiten 


612 Valdenaire 


bereiteten. Der Friesenheimer Durchschnitt erschwerte die 
Ausführung, weil das Gefälle des Rheins dort zu gering 
war und die Ausgrabungen nicht tief genug vorgenommen 
worden waren. Um dem Strom einen stärkern Fall zu geben, 
ward zur Stauung des Flusses unterhalb der Mündung des 
Durchschnitts eine Schwelle in den Rhein gelegt, wodurch 
der Hauptstrom in den Durchschnitt geleitet werden sollte. 
Doch bewährte sich diese Vorkehrung nicht, weil der Durch- 
stich nicht die genügende Tiefe hatte. Als man ihn dann 
für eine Ausbaggerung abdämmte, erhob Bayern Einspruch, 
weil es annahm, dass Baden den Talweg auf das rechte 
Rheinufer herüberdrücken wolle, um den Mannheimer Hafen 
dadurch zugänglicher zu machen und den in der Rhein- 
schanze zugrunde zu richten. Auch die Schiffahrt war durch 
die Schwelle gehindert. Obwohl Baden alles tat, um die 
Durchfahrt durch einen tief ausgebaggerten Kanal möglich 
zu machen, bis die Arbeiten im Friesenheimer Durchstich 
beendet und der Talweg dort aufgenommen war, gab sich 
Bayern jedoch damit nicht zufrieden, sondern riss die Schwelle 
heraus, mit der Absicht, die Schiffahrt längs des linken 
Ufers zu eröffnen. Hiergegen erhob Baden Einspruch mit 
dem Hinweis, dass dieses Vorgehen der Schiffahrt noch 
mehr hinderlich werden könne, vor allem, wenn die Weg- 
räumung der Schwelle nicht gelänge oder an unrechter 
Stelle versucht würde. Nach und nach hatte sich das von 
Bayern in die Schwelle gerissene Loch derart erweitert, dass 
die Versenkungen auf der linken Uferseite nachrutschten 
und das badische Ufer angegriffen wurde, zu dessen Schutz 
Baden die Schwelle wieder instandsetzen und nach dem 
jenseitigen Rheinufer zu befestigen wollte — ein Beginnen, 
dem sich Bayern unter Androhung der Niederlegung der 
Friesenheimer Durchschnittsdämme widersetzte. Die Fertig- 
stellung des Durchstichs war dadurch längere Zeit in Frage 
gestellt. 

Im Jahre 1850 stellte die bayrische Regierung einen 
neuen Korrektionsplan auf, auf Grund dessen dann im fol- 
genden Jahr ein Übereinkommen entworfen wurde, das 
jedoch der Kosten wegen nicht genehmigt wurde, auch 
weil in Anbetracht der günstigen Ergebnisse der bisherigen 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 613 


Rheinbauten weitere Arbeiten vorerst nicht dringlich er- 
schienen. Das Unternehmen kam daher bis zum Jahr 1857 
zum Stillstand. 

Ein letztes, am 7. Mai 1857 zwischen Baden und Bayern 
getroffenes Abkommen legte endlich die endgültige Re- 
gulierung der unregelmässigen Stromstrecken vom Rhein- 
hauser Durchschnitt bis zur hessischen Grenze fest. Mit 
diesen letzten Arbeiten konnte der Friesenheimer Durch- 
stich, dessen Lettenbänke viel Schwierigkeiten verursachten, 
im Jahr 1862 für die Schiffahrt eröffnet werden. Er wurde 
mit den neuen 1876 vollendeten Hafenanlagen von Mann- 
heim in Zusammenhang gebracht, derart, dass man die 
Mündung des Neckars in den neuen Rheinlauf verlegte 
und den durch den Durchstich entstandenen Altrhein 
abschloss. Ferner ward 1864 die Landzunge von Altrip auf 
gemeinschaftliche Kosten durchstochen, wodurch die Ort- 
schaft bayrisch blieb. Im Frühjahr 1866 nahm dort der 
Rhein den Talweg auf. Und schliesslich konnte nach der 
1874 beendeten Regulierung des Stromlaufs vom Friesen- 
heimer Durchstich bis zur hessischen Grenze, im Jahre 1876 
auch der 1827 begonnene Angelhofer Durchschnitt, dessen 
Lettenschichten erhebliche Nachgrabungen und Baggerungen 
erforderten, für vollendet erklärt und 1879 die durch die 
Geradleitung entstandene Insel Angelwald Bayern übergeben 
werden. 

Das gewaltige Werk der Rheinkorrektion hatte damit 
seinen Abschluss gefunden. Es hatte, wenn man die erste 
nennenswerte im Jahre 1779 am Fort Vauban begonnene 
Flussregulierung als Anfang bezeichnen will, gerade einen 
Zeitraum von hundert Jahren erfordert. Politische, finanzielle 
und technische Schwierigkeiten hatten den Fortgang des 
Unternehmens stets beeinflusst und aufgehalten. Und wenn 
man auch bei der Durchführung zuweilen von Tullas Plan 
abweichen und die Korrektion durch den Wegfall mehrerer 
Durchstiche zwischen Dettenheim und Mannheim unvoll- 
ständig bleiben musste, so gebührt Tulla doch unstreitig 
das Verdienst, als Schöpfer der Korrektion die grund- 
legenden Pläne ausgearbeitet und durch seine Tatkraft die 
Ausführung des Werkes in Gang gebracht zu haben. In 


614 Valdenaire 


zahlreichen Berechnungen und Aufstellungen hatte. er bis 
an sein Lebensende immer wieder auf wissenschaftlichem 
Wege sich über die flusstechnischen Vorgänge und Folgen 
einer Abkürzung des Rheinlaufes Rechenschaft zu geben 
und Klarheit zu gewinnen versucht. Und obschon er 
nicht immer imstande war, bıs ins Einzelne alles zu klären 
und zu lösen, Bedenken, die er offen zugestand und worunter 
er selbst am meisten litt, so war doch die Überzeugung von 
dem unermesslichen Gewinn des Unternehmens bei ihm 
unerschütterlich. In zähem Ringen, in zielbewusstem und 
kraftvollen Zusammenwirken und kühner Entschlossenheit 
‘war eine Ingenieurtat vollbracht worden, deren segensreiche 
Wirkung sich auf das ganze Land ausdehnte und durch 
die der Rhein zum bestgeleiteten Fluss Europas ausgebaut 
worden war. Der Landzuwachs ergab im Badischen Gebiet 
nach neueren Erhebungen 66244 ha Landes, auf dessen Be- 
schaffenheit und Ertragsfähigkeit die Rheinkorrektion un- 
mittelbar eingewirkt hat. Dem steht gegenüber ein Gesamt- 
aufwand von rund 30 Millionen Mark, berechnet vom Beginn 
der von Tulla eingeleiteten Rheinkorrektion bis zum Ende 
«les Jahres 1884, zu einer Zeit, zu der allerdings noch nicht 
alle Uferbauten fertiggestellt waren. Tulla hatte die Kosten 
auf 25 Millionen Mark veranschlagt. Zu berücksichtigen 
ist dabei, dass die Korrektion nicht durchweg in seinem 
Sinne und auch nicht in so rascher Folge wie zuerst geplant, 
ausgeführt worden ist, auch dass die Arbeits+- und Material- 
‚preise im Verlauf des Unternehmens sich wesentlich gesteigert 
haben. Da ferner in der von Tulla errechneten Summe 
auch die Kosten für die Unterhaltung der Ufer während 
(der 50 Jahre dauernden Bauzeit, — nicht in der gediegenen 
Ausführung wie sie später erfolgte — inbegriffen waren, 
so ist die Korrektion in der Durchführung höher zu stehen 
gckommen, als sie veranschlagt war. | 

i Die Abkürzung des Stromes um 20 Stunden ee 
wesentlich den Verkehr zu Wasser, die Gefahr der Eisgänge 
wurde vermindert und der Schiffahrt eröffneten sich neue 
Möglichkeiten. Schon 1849 konnten Schleppschiffe bis Strass- 
burg kommen, was zu Beginn der Korrektion nicht möglich 
war. Die Gefahren, die Tullas Gegner befürchteten, die 


Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 615 


Überschwemmungen am Mittel- und Niederrrhein, traten 
nicht ein. 

Mit der Tieferbettung des Stroms und der Verlandung 
der Altrheine, mit der Beseitigung der Sümpfe und der 
Verminderung der Überschwemmungen verbesserten sich 
ferner die Gesundheitsverhältnisse in der Rheinebene, ein 
Irfolg, der nicht hoch genug einzuschätzen ist. Während 
früher die Rheinbevölkerung im Früh- und Spätjahr häufigen 
Wechselfiebern ausgesetzt war, trat diese Krankheit nach 
und nach immer seltener auf und gilt nun fast ganz als er- 
loschen. Der Wohlstand der Bewohner wuchs mit der Ge- 
winnung, Entsumpfung und Verbesserung des Bodens, der 
Verkehr gewann durch Anlage sicherer Wege und die Be- 
dingungen für Viehzucht, für eine erspriessliche Feld-, Garten- 
und Öbstkultur gestalteten sich immer günstiger. 

Als mit dem Durchschnitt bei Altrip im Jahr 1866 die 
letzte Korrektionsarbeit beendet war, fasste man auf An- 
regung des Baurats Sprenger den Plan, dem Schöpfer des 
bedeutenden, in der Geschichte des Flussbaus einzig da- 
stehenden Unternehmens ein Denkmal zu setzen. Als Stand- 
ort für die Errichtung ciner über einem Sockel angebrachten 
Bronzebüste Tullas war zuerst der Botanische Garten in 
Karlsruhe vorgeschlagen, die Hanauer aber wollten das 
Denkmal bei Kehl, die Mannheimer auf der Neckarspitze 
am Rhein aufgestellt wissen. Im Jahre 1872 fertigte Durm 
einen Entwurf zu einem spitzsäulenförmigen, auf dem Damm- 
eck von Kehl zu errichtenden Denkmal, während der Architekt 
Armbruster aus Offenburg einen etwa 16m hohen Turm 
für den Breisacher Schlossberg vorschlug. Armbrusters Plan 
fand die Zustimmung des Grossherzogs, mit seiner Aus- 
führung wurde im Frühjahr 1874 begonnen. Am 25. Oktober 
1874 ward das Denkmal, ein zinnenbekrönter, auf Breisachs 
Schlossberg in rotem Sandstein ausgeführter Wartturm, über 
dessen Portal ein von dem Bildhauer Moest gefertigtes 
Bronzerelieft Tullas mit der Inschrift: »Dem Baendiger des 
wilden Rheins« angebracht ist, in Gegenwart des Grossherzogs 
eingeweiht. 

Ein zweites von dem Markgrafen Max von Baden ge- 
stiftetes Denkmal, ein prunkloser Granitstein, umschlossen 


616 Valdenaire 


von hochstämmigen Bäumen, erhielt im Jahr 1853 am Rhein 
bei Maxau seine Aufstellung. So fanden allüberall und auch 
sonst im Lande Tullas geniale Tat und grossen Verdienste 
um sein Heimatland Dank und ein ehrendes Andenken. 


»Vorgefühlt hat er den Segen, der nun Tausende beglückt, 

Hat den Strom, den vielgewaltigen, wildverschlungener 
Bahn entrückt. 

An den neuen festen Ufern sonnet sich ein neu Geschlecht, 

Frägt kaum nach der Hand des Meisters; nur der 
Lebende hat Recht.« 


(Schluss folgt.) 


Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten? 


Bemerkungen zu Kalkoffs Forschungen 


Von 
Hajo Holborn 


Die in dieser Zeitschrift (in diesem Band, S. 3ff.) unter 
anderen gegen mich geführte Polemik Paul Kalkoffs meiner- 
seits zu erwidern, nachdem P. Kalkoff verschieden ist, soll 
nicht die Absicht der folgenden Zeilen sein. Nur um die 
sachliche Klärung der von K. so unermüdlich gepflegten 
und stark aufgerührten reformationsgeschichtlichen Probleme 
handelt es sich. Sie kann nicht stillestehen. Die zwischen 
K. und mir strittige Einschätzung der Bedeutung und geistes- 
geschichtlichen Stellung Ulrich von Huttens suche ich in 
einer demnächst erscheinenden grösseren biographischen 
Monographie näher zu begründen, ich lasse deshalb die von 
K. zuletzt noch wieder vertretenen Thesen, soweit sie in die- 
sen Zusammenhang gehören, hier beiseite und möchte von 
den Tatsachen, die K. gegen meine Kritik in der Deutschen 
Literatur-Zeitung 1926, Sp. 1598— 1612, geltend gemacht hat, 
ım folgenden nur eine berühren, die im Rahmen einer Hutten- 
Biographie nicht erörtert werden kann, weil sie meines Er- 
achtens mit Hutten überhaupt nichts zu tun hat. Es ist die 
Frage nach der Absicht von Luthers Schrift: »Eine treue Ver- 
mahnung zu allen Christen, sich zu hüten vor Aufruhr und 
F.mpörung« (1522). Würde man der von K. gebotenen Deutung 
folgen, dass sich diese Schrift gegen Hutten richte, so würden 
sich daraus recht erhebliche Folgerungen nicht nur für das 
Verhältnis zwischen Luther und Hutten, sondern auch — 
woran K. vielleicht zunächst weniger gelegen hat — für 


618 Holborn 


die Beurteilung der entscheidenden Stadien der lutherischen 
Kirchenorganisation ziehen lassen Eine Nachprüfung ist 
deshalb vonnöten. 

Ich hatte seinerzeit gegen die von K. in seinem Buche: 
»hluttens Vagantenzeit und Untergang« (Weimar 1925} vor- 
getragene Auffassung, die »Treue Vermahnung« sei gegen 
Hutten geschrieben worden von verschiedenen Seiten her 
Einwendungen erhoben. 

K. nahm an, dass Luther auf der Reise von der War*- 
burg nach Wittenberg in Erfurt bei Johann Lange das von 
Martin Butzer verfasste Gesprächsbüchlein »Neu-Karst- 
hans« kennengelernt und es bei der Eile, mit der er es hätte 
durchlesen müssen, auf Hutten zurückgeführt hätte. In denı 
»Neu-Karsthans« und insbesondere in dessen Anhang, den 
»30 Artikeln des Junker Helferich« sei Luther der Gesinnungr 
begegnet, die er mit einer »Treuen Vermahnung« hätte be- 
schwören wollen. Demgegenüber musste festgestellt werden, 
dass wir nicht den Schimmer eines einzigen quellenmässigen 
Anhaltspunktes für diese von K. bloss vermuteten Vorgänge 
besitzen. Schon von vornherein bietet K’s Annahme insofern 
Schwierigkeiten. als es absonderlich ist, dass Luther als den 
Verfasser der Schrift fälschlich Hutten betrachtet hätte, 
denn — wen man auch für den Verfasser halten mag — 
Huttens Stil ist es nicht. Aber selbst wenn man die Frage 
nach dem Verfasser des »Neu-Karsthans« cinmal ganz aus- 
scheidet und zugibt, dass Luther anders als Kalkoff in Hutten 
den Verfasser hätte schen können, so fehlen gleichwohl noch 
alle äusseren Indizien dafür, dass die »Treue Vermahnung« 
den »Neu-Karsthans« voraussetzt. Schon am 26. Mai schriel» 
l.uther in einem Prief (Enders, Bd. 3, S. 164): »habet Ger- 
mania multos Karsthanscen«, eine Bemerkung, die sich auf 
die ältere Flugschrift, den sogenannten »Karsthans« bezicht. 
Wenn dann die einzige Äusserung in der »Tr. Vermahnung«, 
der K. eine nähere Verwandtschaft mit Worten des »Neu- 
Karsthans« nachsagen kann, sich wörtlicher im »Karsthans« 
findet, so dürfte dieses Argument für eine Beziehung zwischen 
» Ir. V'erm.« und »Neu-Karsth.« ausscheiden. Diesen Gesichts- 
punkt meiner Kritik scheint jetzt auch K. zugeben zu wollen, 
er sagt S 30 Annı. ı, dass die Anspielung Luthers auf den 


Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 619 


»Neu-Karsthans« an sich auch dem »Karsthans« entlehnt sein 
könnte. Er’ hält aber daran fest, dass Luther den »Neu- 
Karsthans« auf der Reise nach Wittenberg in Erfurt hätte 
einsehen können. Dass der im September 1521 auf der Frank- 
furter Messe erschienene »Neu-Karsthans« im Dezember 1521 
in Erfurt sein konnte, habe ich niemals bestritten, nur fest- 
gestellt, dass wir darüber nichts wissen. Wir wissen aber 
überdies nicht einmal, dass Luther in Erfurt bei Johann 
Lange eingekehrt ist. Im Gegenteil, auch dies ist eine falsche 
Vermutung K’s. Luther schrieb 8 Tage nach seiner Rück- 
kehr aus Wittenberg von der Wartburg an Johann Lange ohne 
eines vorhergehenden Aufenthalts in Erfurt zu gedenken. 
Was aber ein wesentliches Thema der Unterhaltung gebildet 
haben würde, ist nach Luthers Brief vom 18. Dez. 1521 
unschwer zu erraten: es wäre die Frage der Bibelübersetzung 
gewesen. Ich werde das Neue 'l’estament verdeutschen — so 
heisst es hier (Enders, Bd. 3, S. 256) —, ein Werk, »an dem, 
wie ich höre, auch Du arbeiten sollst. Das klingt nicht 
danach, als ob sıch Luther kürzlich an Ort und Stelle von den 
Arbeiten Langes unterrichtet hätte, und überdies: wenn 
Luther wirklich bei Lange gewesen wäre, so hätte ihn dieser 
wohl vor dem »Neu-Karsthans« mit seiner schon im Juni er- 
schienenen Übersetzung des Matthäus bekannt gemacht. 
Von ihr weiss jedoch Luther selbst im Dezember nichts. Die 
ganze Erfurter Episode, die K. in seinem Buch »Huttens 
Vagantenzeit und Untergang« ohne jeden Beleg einflicht, 
ist demnach zu streichen. Es ist mir unerfindlich, was K. 
bewogen hat, I. ange und Erfurt an dieser Stelle in seine 
Erzählung einzufügen. 

In seinem Aufsatz hat K. jedoch, wie bereits angedcutet, 
seine Beweisführung verändert. Wenn er auch seine Dar- 
stellung hinsichtlich Erfurts und des »Neu-Karsthans« nicht 
preisgeben will, so legt er offenbar hierauf keinen entschei- 
denden Wert mehr. K. kleidet freilich dieses halbe Zuge- 
ständnis in die unbequeme Formel, ich hätte ıhn missver- 
standen und verschöbe seine Argumentation. Das Urteil 
über die Richtigkeit dieses Vorwurfes darf ich dem Leser 
von »Huttens Vagantenzeit« anheimstellen. Jedenfalls aber 
wirft K. S. 30 dieser Zeitschrift etwas ganz Neues in die 


620 Holborn 


Diskussion, wenn er schreibt: »Die Hauptsache aber ist, 
daß Luther schon vor der Reise nach Wittenberg, auf der er 
jene Schrift in Erfurt flüchtig einsehen konnte, beunruhigt 
war über das dem Evangelium abträgliche Treiben »gewisser 
Freunde«, da die Papisten es sofort ausnutzten wenn »einer 
der Unsrigen nicht ganz Geist und Engel ist«. Luthers Be- 
richt über seine Wittenberger Eindrücke im Dezember 1521 
steht dgm freilich im Wege. Wir lesen in diesem Brief an 
Spalatin: »Omnia vehementer placent, quae video et audio: 
Dominus confortet spiritum eorum, qui bene volunt, quam- 
quam per viam vexatus rumore vario de nostrorum quorundanı 
importunitate, pracstituerim publicam exhortationem cedere, 
quamprimum reversus fuero ad eremum meam«e. Ich sche 
nicht, wie man hicraus folgern will, dass Luther schon vor 
seiner Abreise von der Wartburg über Huttens Treiben beun- 
ruhigt gewesen wäre. Erst während seiner Reise hat er 
Anlass und Plan zu seiner »Tr. Vermahnung« empfangen. 

Undenkbar bleibt es ja von vornherein nicht, dass Luther 
schon vor der Reise von Huttens Fehden gehört hätte. Aber 
es ist kühn, behaupten zu wollen, um diese Annahme ohne 
Gefahr wagen zu können, bedürfe es »keiner quellenmässigen 
Beweise«, denn Luther hätte von Huttens Treiben ebensogut 
hören müssen, wie Cochhäus in Frankfurt davon gehört hatte. 
Das ist ein bedenklicher Irrtum. Schon das Beispiel, dass 
Luther von dem ıhn so nahe berührenden Schaffen seines 
Freundes Lange in Erfurt nichts erfuhr, kann zur Vorsicht 
mahnen und zeigt, wie eng der Nachrichtenkreis war, der 
Luther auf der Wartburg zuging. Ferner ist zu bedenken, 
dass über die Fehden Huttens überhaupt sehr wenig Mit- 
teilungen in weitere Kreise gedrungen zu sein scheinen, denn 
wir besitzen trotz aller Nachforschungen von ihnen nur die 
allerdürftigste Kunde. Immerhin wissen wir doch so viel von 
diesen Fehden, dass wir sie nicht — wie Kalkoff — nur all- 
gemein auf die »Maingegenden«, sondern genauer auf die 
Gegenden südlich und südwestlich des Mains, und zwar etwa 
auf die Linie, die durch Mainz, Worms, Strassburg bezeichnet 
wird, lokalisieren können. Es deshalb natürlich, dass Coch- 
häus, der von Worms nach Frankfurt reiste, von den Fehden 
seines ehemaligen Studiengenossen hörte. Irgendeine Not- 


Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 621 


wendigkeit, hieraus folgern zu müssen, dass Luther auf der 
Wartburg oder während der Reise nach Wittenberg von Hut- 
tens Treiben gehört haben müsste, scheint sich mir deshalb 
trotz des Verkehrs auf der Strasse Frankfurt—Leipzig (der 
ja von Huttens Fehden nicht gestört wurde!) nicht zu ergeben, 
es sei denn, dass bei dem Fehlen aller äusseren Indizien 
wenigstens der Inhalt der Schrift eine eindeutige Beziehung 
auf Hutten zulässt. 

Auch in dieser Hinsicht habe ich, soweit es auf dem 
knappen Raum der Deutschen Literatur-Zeitung seinerzeit 
möglich war, auf die Schwierigkeiten der K’sschen Hypothese 
aufmerksam gemacht. Ich muss trotz der Bemerkungen K’s 
meine Ausführungen aufrechterhalten. Die Ansicht K’s, dass 
ich Luthers Worte vom »Überpoltern und Überrumpeln der 
Laien« missverstanden hätte, beruht auf einem Irrtum. Ich 
habe sie immer mit »Verwirrung der Laien« übersetzt, hin- 
gegen suchte und suche ich vergeblich nach einem Anhalt 
für die Aufstellung, dass Hutten bei seinen Fehden im Jahre 
1521 ausdrücklich den Kampf gegen »Rosenkranz, Messe und 
Fastengebotc« auf seine Fahnen geschrieben hätte. Im Gegen- 
teil: solche Fragen spielen bei Hutten keine Rolle. Eine 
sorgfältige Analyse der »Tr. Vermahnung« ergibt immerhin 
das eine mit Sicherheit, dass sich Luther an Gemeindemit- 
glieder und Gemeindehirten wendet. Diejenigen Worte aber, 
die K. als das eigentliche Kernstück von Luthers Polemik 
gegen Hutten gelten, wenden sich meines Erachtens speziell 
gegen Leute, die sich zu Seelenführern ihrer Gemeinden auf- 
geworfen hatten und sie zur Abschaffung kultischer und aske- 
tischer Bräuche drängten. Davon kann jedoch bei Huttens 
Fehden gar keine Rede sein, und zwar um so weniger, je mehr 
man etwa K’s Beurteilung der Fehden folgen wollte. Denn 
für K. sind Huttens damalige Fehden nur ein Missbrauch 
des alten Fehderechts zu persönlichen Beutezwecken. Selbst 
wenn man aber im Hinblick auf die von K. vernachlässigten 
früheren und späteren literarischen Werke Huttens den dama- 
ligen Fehden einen zwar in der Wirklichkeit nicht inne- 
gehaltenen aber doch wenigstens beabsichtigten grundsätz- 
lichen Leitgedanken unterlegte, so bleibt Huttens Wirksam- 


keit wesentlich auf das Kirchenpolitische beschränkt und 
Zeitschr. f. Gesch, d. Oberrb. N. F. Bd. 32, 4 41 


622 Holborn 


bezieht sich nur indirekt auf das von Luther in der 
»Tr. Vermahnung« berührte Gebiet der Einzelseelsorge und 
inneren Gemeindeerziehung. Es gibt keine Möglichkeit, aus 
der »Tr. Vermahnung« zu schliessen, dass Luther Hutten mit 
dieser Schrift hätte auf die rechte Bahn lenken wollen. Die 
Beweise im einzelnen zu häufen, darf ich mir ersparen. 
Aber K. wendet nun noch weiterhin ein, dass auch ich 
keine quellenmässigen Belege für meine Auffassung von 
Veranlassung und Ziel der Schrift hätte. Ich hatte die Mei- 
nung vertreten, dass Luther während der Reise von Gärungen, 
Unruhe und Aufruhrgefahren gehört haben müsse, die sich 
aus der kirchlichen Neuorganisation der Gemeinden entwickeln 
mussten. Diese Annahnıe ist kein Wagnis und stösst anders 
als die K’sche Deutung auf kein quellenmässiges Hindernis. 
Denn wenn K. seine Ausführungen mit der Behauptung 
schliesst, wir seien »sicher, daß damals dort« (sc. im Sächsisch- 
Thüringischen) »in der Tat nicht ein Hund muckte (Aus- 
druck Luthers)«, so ist dieser Satz schlechthin irreführend. 
Zunächst steht in dem von K. benutzten Briefe Luthers 
wiederum etwas anderes. Luther beklagt sich in dem Briefe 
an Spalatin vom ı1. Nov. 1521 darüber, dass man nur von 
den Anhängern der neuen Lehre verlange, es solle bei ihnen 
kein Hund mucksen (Soli nos sumus, ex quibus exigitur, ne 
canis mutiat«, Enders, Bd. 3, S. 247). Der Ausdruck Luthers 
hat also für K’s These nicht die mindeste Beweiskraft, vielmehr 
steht er in einem Zusammenhang, in dem Luther ausdrück- 
lich zugibt, dass die reformatorische Bewegung zunächst not- 
wendigerweise nicht frei von Schlacken sein könne. Er hat 
damals und ebenso noch in der »Tr. Vermahnung« das Ver- 
trauen, dass sie unter Gottes Antrieb sich reinigen und rein 
durchsetzen werde, aber auf seiner Reise wird er beunruhigt 
(»per viam vexatus«) durch das ihm mannigfach begegnende 
Gerücht von dem barschen Vorgehen einiger unserer Leute 
(»rumore vario de nostrorum quorundam importunitate«), und 
beschliesst mit ciner vorbeugenden Flugschrift einzugreifen. 
Worin die »importunitas« bestand, können wir aus der 
»Tr. Vermahnung« entnehmen, man wird aber auch schwerlich 
an dem Plural »nostrorum quorundam« vorbeisehen dürfen, um 
so mehr als die Flugschrift Luthers ohne jede Einzelwidmung 


Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 623 


erschien Ganz abgesehen davon, dass Luther Hutten kaum 
so ohne weiteres als »nostrum« bezeichnet haben würde, macht 
schon jener Plural die Beziehung auf Hutten schwierig. 
Vielmehr müssen die Leute, deren Treiben Luther in der 
»Ir. Vermahnung« blosstellen wollte, Persönlichkeiten sein, 
die, ursprünglich von der Lehre Luthers ergriffen (nostri!), bei 
der Ausbreitung der Lehre und einer entsprechenden Neuge- 
staltung der Gemeindeverhältnisse in ein radikaleres Fahr- 
wasser gerieten. Dass es eben damals in dieser Hinsicht im 
Kurfürstentum und Herzogtum Sachsen der Schwierigkeiten 
genug gab, ist uns hinlänglich bezeugt. Und wenn K. damit 
auftrumpft, dass die herzoglichen Beamten ruhig waren, so 
darf ich z.B. nur auf die bei J. K. Seidemann abgedruckten 
Briefe verweisen (Die Leipziger Disputation, 1843; S. g5 ff. — 
Dort auch der einzige erhaltene Hinweis auf einen Zwischen- 
aufenthalt, den Luther auf der Reise nach Wittenberg in 
Leipzig nahm!). 

Soweit befinden wir uns auf gesichertem Boden. Aber 
ich hatte dann weiterhin noch bemerkt, dass, wenn man nun 
schon einmal absolut Konjekturen anstellen wolle, man lieber 
die frühen Schwärmer als Hutten ins Auge fassen müsse. 
Denn es verdient immerhin Nachdenken, dass sowohl ein 
Thomas Münzer (vgl. seine »Schutzrede«) wie Caspar 
Schwenckfeld (vgl. E. Hirsch, in der Festschrift für Karl 
Müller, 1922, S. 147) die »Tr. Vermahnung« ungewöhnlich 
und verdächtig ernst und persönlich genommen haben. Ein 
Beweis für die wirkliche Veranlassung der Schrift Luthers 
ist hiermit gewiss nicht gewonnen, wohl aber können solche 
Zeugnisse einen sichereren Hinweis auf die allgemeine Ten- 
denz der Schrift geben als K’s durch nichts gestützte These 
von einer öffentlichen Mahnung Luthers an Hutten. 


41° 


Miszellen 


Das Ende des Bischofs Konrad III. von Strassburg. 
Die Schlacht, die am 29. Juli 1299 der Belagerung der Stadt 
Freiburg durch Bischof Konrad III. von Strassburg ein rasches 
Ende machte, ist wahrhaft kein weltgeschichtlich wichtiges Ereig- 
nis, wenn sie auch zur Folge hatte, dass »die von Friburg noment 
zu an gewalte und die groven abe«. Aber an die Überlieferung 
knüpft sich, nachdem M.Krebs in seiner Dissertation!) und den 
von ihm bearbsiteten Regesten Konrads Ill. von Strassburg?) über 
das Ende des Bischofs eingehend gehandelt und P. P. Albert in 
einem der Sache wenig förderlichen, nicht eben liebenswürdigen 
Tone geantwortet hat3), mit einem Male eine — freilich nicht 
welterschütternde — wissenschaftliche Frage. Sıe rein sachlich 
an Hand der genannten Arbeiten und einer früheren Darstellung 
P. P. Alberts#) darzulegen und zu beantworten, wird mir um so 
leichter, als die eigentliche Streitfrage ausgesprochen philologischer 
Art ist. 

In seinen Streitigkeiten mit der Stadt Freiburg fand Graf 
Egeno (II.) von Freiburg die Hilfe seines Schwagers, des Bischofs 
Konrad von Lichtenberg, der sich, vereint mit dem Aufgebot 
Strassburger Bürger, zur Belagerung Freiburgs aufmachte. Das 
Freiburger Bürgeraufgebot trat dem Feind am 29. Juli 1299 un- 
weit der Stadt bei Betzenhausen entgegen, und ein Freiburger 
Metzger durchbohrte den Bischof, während er seine Leute zum 
Kampf anfeuerte, mit dem Spiess und verwundete ihn tödlich. 
Daraufhin gingen die beiden Heere auseinander. Konrad von 
Lichtenberg starb an seiner Wunde am ı. August ds. Js. und wurde 
am nächsten Tag in der St. Johanniskapelle des Strassburger 
Münsters beigesetzt. Die Streitigkeiten zwischen Graf Egeno und 
den Freiburger Bürger wurden ohne neue Kämpfe friedlich beigelegt. 


ı) Konrad III. von Lichtenberg, Frankfurt 1926. 

2) Regesten der Bischöfe von Strassburg II, 4 (Innsbruck 1926), Nr. 2499 

3) Ztschr. d. Freib. Geschichtsvereins 4ı (1928), 133—136, im folgenden 
als Darst. II zitiert. 

4) Freib. Diözesan-Archiv N. F. 5 (1904), 340 — 360, im folgenden als Darst. I 
bezeichnet. 


Miszellen 62 5 


Die Tat des Metzgers deutete nun Albert als »hinterlistigen 
Überfall«, als »Attentate!) und hält an dieser Auffassung fest2), 
während Krebs gegen diese Deutung sich wendet und die Ansicht 
vertritt, der Bischof sei »offenbar inmitten des Kampfgetümmels« 
verwundet worden; »sein Ende war seines kampferfüllten bewegten 
Lebens würdig3)«. Die Entscheidung liegt bei den Quellen. Deren 
älteste ist das Geschichtswerk des Matthias von Neuenburg. Er 
berichtet über die Verwundung des Bischofs#): Veniens autem 
episcopus ad vastandum Friburgum illisque exeuntibus et inito 
conflicetu multisque Friburgensium occisis quidam carmnifex epis- 
copum super dextrario in rubea wambasia circumeuntem et exer- 
citum suum ad pugnandum incitantem cuspide perforavit. Danach 
kam der Bischof, um Freiburg zu verwüsten, und, als jene aus- 
rückten, der Zusammenstoss begonnen hatte und schon viele Frei- 
burger getötet waren, durchstach ein Metzger den Bischof, der 
auf seinem Ross in rotem Wanıs herumritt und sein Heer zum 
Kampf anfeucrte, mit seinem Spiess. Nicht ineunte conflictu oder 
noch klarer nondum inito conflictu, sondern, nachdem der Kampf 
begonnen hatte, näherhin viele Freiburger niedergemacht waren, 
fasste der Metzger den Mut zu seiner Tat, die ihm leicht glückte, 
weil der Bischof seiner gar nicht achtete. Es ist schlechthin un- 
verständlich, warum Albert, in dramatisch cerregter Dialogform 
Krebs apostrophierend, Darst. II, 134, sich festlegt, »inito conflictu, 
zu Beginn des Scharmützels, wenn Sie übersetzen können«. 
Selbst wenn -- wozu ich keinen Grund sche — inito conflictu 
gleichzusetzen wäre ineunte conflictu, gibt der klare unlösliche 
Zusammenhang der Quelle inito corflictu multisque Friburgensium 
occisis nur der Ausdeutung von Krebs recht, dass der Kampf in 
vollem Gange war. 

Die anderen Quellen, die von dem Ereignis erzählen, bringen 
nichts Neues: Weder Herm. Altah. contin5.), wo der hier anzu- 
ziehende Satz »tunc (Fiiburgenses) exierunt de civitate et pariter 
congressi sunt; in®) codem conflictu occisus est Conradus .. .« lautet, 
noch der Catal. episc. Argent., der berichtet »... Conradus... per 
miserabilem et inopinatum casum in obsidione Friburgensi, pro 
dolor! letaliter exstitit vulneratus«, oder der Sächsischen Weltchronik 
kurze Feststellung »Do ward der pischof von Straßburg erstochen 
vor Vreiburg von aim paure7)«, lassen auch nur entfernt an einen 


ı) Darst. I, 359f. 

?) Darst. II, 136: „Trotz der auf ganz leichtfertiger Prüfung und Benutzung 
der (Quellen, wie man sieht, beruhenden Einsprache des Herrn Krebs bleibt es 
also dabei, dass Bischof Konrad III. von Strassburg am 29. Juli 1299 vor Frei- 
burg meuchlerisch erstochen wurde .. .« 

3) Reg. d. Bisch. v. Strassb. a.a.O. 

4) Abgedruckt in den genannten Reg. 

5) Sämtliche angeführt in den genannten Reg. der Bisch. v. Strassb. a.a. O. 

6) Also nicht etwa ante conflictum. 

7) So auch Closener. 


626 Miszellen 


Meuchelmord denken. »Der Ton liegt auf ‚erstochen‘, Herr Man- 
fred Krebs«, hebt zwar Albert (Darst. II, 135) hervor. Warum 
sollen wir aber auf »erstochen« einen besonderen Ton legen? Be- 
sagt doch die Fassung des Matth. Neoburg. »cuspide perforavite, 
ins Passiv gewendet, eben »erstochen«, und Königshofen nimmt 
denn auch nach der Feststellung, dass der Metzger seinen Spiess 
durch den Bischof stiess, schon ım übernächsten Satz den Ge- 
danken ganz unbefangen auf mit den Worten: »do nu der bischof 
alsus erslagen wart... .?2)« Königshofen selbst, dessen eigene Er- 
fahrung oder Erforschung, wie wohl allgemein angenommen ist, 
erst mit Karls IV. Kaiserkrönung einsetzt, ist gegenüber Matthias 
von Neuenburg sekundär. Übrigens ist seine Darstellung des 
Ereignisses, wo er im Rahmen der Geschichte Strassburgs ein 
kurzes Stück Freiburger Geschichte einlegt?), von der des Matthias 
nicht unterschieden: »do batteltent3) die von Friburg dicke mit 
den ussern und einsmoles wart der von Friburg vil erslagen von 
des bischoves her« behauptet nur — schwerlich mit Grund — dass 
öftere+) Kämpfe stattgefunden hätten. Die zweite, der Anordnung 
der Chronik nach erste, Erwähnung des Kampfes im Rahmen 
der Geschichte der Rischöfe von Strassburg kann keinen andern 
Sinn haben; verweist doch Königshofen im 5. Kap. so oft auf das 
4. Kap., dass er eines grossen Gegensatzes in der Darstellung der 
Schlacht, wenn er bestünde, sich hätte bewusst werden müssen, 
zumal der Wortlaut beider Stellen sich vielfach deckt. Es steht 
denn auch sprachlich nichts im Wege, »ein metziger kumet 
laufende mit einem spiesse us der stat Friburg« gleich- 
zusetzen mit der Fassung »so laufet ein metziger von Friburg 
dars)«. 

Da die noch späteren Quellen erst recht nicht eigene Über- 
lieferung, übrigens auch nichts Neues zu der Streitfrage bieten, 
können sie hier ausser Betracht bleiben Doch scheint es mir nicht 
unbedeutsam, dass der Bruder und unmittelbare Nachfolger des 
nach Albert von einem »gedungenen®) Meuchelmördere erstochenen 
Bischofs der Stadt Freiburg besonders wohlgesinnt war?). Dass 


!) Albert, Darst. I. 330. 

2) Ebenda. | 

3) Streiten. kämpfen. 

4) Dicke = oft. 

:) Vgl. Nibelungenlied, hrg. v. Golther (»Goschen«-Text), 403: »von Indiä 
dem lande man sach si steine tragen; Schreiber, Urk. d. Stadt Frbg.. I, 2, 378: 
Meiger Nase der Jude hat verjehen, »das er ein sekkeli wohl ener spangen 
lang in der stette vrsprung geleit het mit gift; Königshofen in der Gesch. des 
Bischofs Johann von Dirpheim: er machte auch einen erlichen spittel zu Mols- 
heim mit priesterlichen ptrunden der brudere und der siechen. Vgl. auch 
}H. Paul, Mhd. Gramm, 10. u. 11. A.. 1926, 92. 

by) Von wem? 

7) Schreiber. Gesch. d. Stadt Frbg.. II, ggf. 


Miszellen 627 


zum Gedenken des Bischofs ein Steinkreuz bei Betzenhausen er- 
richtet wurde, entsprang wohl demselben frommen Sinn, aus dem 
heraus das »Königkreuz« bei Göllheim aufgestellt wurde‘). 


Freiburg i. Br. Leo Wohleb. 


Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von 
Hohenlandenberg (gest. 1532 auf Schloss Meersburg). Das In- 
teresse für denjenigen unter den Konstanzer Bischöfen, der sich 
mit dem Beginn der Kirchenreformation ause'nanderzusetzen hatte, 
tür Hugo von Hohenlandenberg, ist in den letzten Jahren im An- 
schluss an die Reformationsjubiläien gerade in schweizerischen 
Kreisen wieder schr lebhaft geworden. Es lässt sich wohl auch 
aus dem Umstande erklären, dass Bischof Hugo seiner Abstammung 
und seinem Geburtsorte nach aus dem Kanton Zürich stammt. 
Das ehmals st. gallische Ministerialengeschlecht der Hohenlanden- 
berg hatte gleich wie seine Geschlechtsgenossen Altlandenberg 
und Breitenlandenberg seine Heimat im Tösstal, einem roman- 
tischen Voralpengebiet südöstlich von Winterthur. Schon früh 
erscheinen einzelne Glieder der Familie in Beziehungen zum auf- 
strebenden Stadtstaat von Zürich, aber auch auf dem bischöflichen 
Stuhl zu Konstanz und auf dem Thron der Abtei St. Gallen finden 
wir namhafte Vertreter des Hauses Landenberg. Über Bischof 
Hugo und seine Beziehungen zu Stadt und Landschaft Zürich 
äussert sich die treffliche Schrift von Prof. Dr. Friedrich Hegi 
ın Zürich: »Schloss und Herrschaft Hegi« (erschienen als Neu- 
jJahrsblatt der Hülfsgesellschaft von Winterthur auf das Jahr 1925, 
46 S. mit ı7 Abbildungen. Winterthur 1924). Das Schloss Hegi 
(bei Winterthur) ist nämlich die Geburtsstätte des Bischofs Hugo 
und erfreute sich daher der besonderen baulichen Fürsorge des 
Kirchenfürsten, der das Innere in gotischen Formen umgestalten 
liess. Soweit dies möglich war, hat nun Prof. Hegi, als heutiger 
Figentümer des alten Sitzes, wieder den Zustand aus der Zeit 
Bischof Hugos hergestellt. In den zur Burg Hegi gehörenden 
Sammlungsbeständen nehmen natürlich die auf den Bischof be- 
züglichen Objekte, die hier im Original oder in Kopie vereinigt 
sind, die erste Stelle ein. Ein glücklicher Zufall hat es gefügt, 
dass diese Bestände durch ein kürzlich aufgefundenes Freskogemälde 


!) Vgl. M. Raich, Die Kreuzsteine, S. A. 1926, 22; M. Walter, Heimat- 
blätter s»Vom Bodensce zum Mains, 25 (1923), 32. Dass »nach einem Teil der 
Berichtes das Kreuz als Sühnekreuz errichtet sei, behauptet Albert (Darst. 1, 
360), aber ich finde dafür weder in seiner Arbeit noch sonst Belege. Die Volks- 
meinung sah vermutlich in dem Erstochenen weniger den Bischof als den gefähr- 
lichen Feind der Stadt, der er — super dextrario in rubea wambasia circumiens 
et exercitum suum ad pugnandum incitans, und zwar multis Friburgensium 
occisis — wirklich war, auch wenn er — weiss Gott, warım — gerade keinen 
Harnisch anhatte. Die Klagen über die geistlichen Herren, die smuozzen vil 
mere gereiten, dann wa si predigen, weihern, firmen« (Hugos von Trimberg Ren- 
ner 2439), sind ın der Literatur schon des dreizehnten Jahrhunderts nicht selten. 


628 Miszellen 


in willkommener Weise ergänzt werden. Das Bild, das leider durch 
den Unverstand von Bauarbeitern arg zerstört wurde, ist diesen 
Sommer in der Pfarrkirche zu Turbenthal (im Tösstal, nahezu 
drei Wegstunden flussaufwärts von Winterthur) freigelegt worden. 
Mit seiner Entstehung hat es folgende Bewandtnis. Als im Jahre 
1504 ein Neubau der Kirche zu Turbenthal beschlossen wurde, 
beteiligten sich dreizehn Mitglieder der Familien von Hohen- und 
von Breitenlandenberg mit einer Beisteuer von 600 Pfund Haller 
an den Baukosten. Dafür übernahm die Kirchgemeinde den Bau 
und stellte den Herren von Landenberg auf ewige Zeiten ein Erb- 
begräbnis in einer (heute noch wohl erhaltenen) Gruft unter dem 
Boden der Kirche zur Verfügung. Von der Ausstattung der Kirche 
aus der Zeit der Erbauung ist heute nicht mehr viel erhalten: 
verschwunden sind die Glasgemälde, die gotischen Chorstühle, 
die steinerne Kanzel u.a.m. Die Wände wurden natürlich an- 
lässlich des Bildersturmes vollständig überweisselt. Gut erhalten 
sind der Chorbogen und das Chorgewölbe selbst mit polychromierten 
Schilden als Schlussteinen. Was nun heute an Bildern zum Vor- 
schein gekommen ist, sind zwei grosse Freskogemälde ım Kirchen- 
schiff, links und rechts vom Chorbogen. Auf der Südseite ist dar- 
gestellt Bischof Hugo von Hohenlandenberg, kniend und in vollem 
Ornat, gerichtet gegen das gegenüberliegende Bild der Himmels- 
königin. Hinter dem Bischof folgt eine ganze Anzahl von knienden 
männlichen Figuren. Die ganze Gruppe stellt wohl die wichtigsten 
unter den Donatoren von 1504 dar, an ihrer Spitze Bischof Hugo, 
der sich mit dem höchsten Betrag am Kirchenbau beteiligt hatte. 
Leider sind nun gerade diese Stifterbildnisse fast vollständig zer- 
stört worden, und zwar erst dies Jahr beim Herunterschlagen des 
Verputzes! Zu spät wurden von Fachleuten die Farbspuren er- 
kannt, und was jetzt sorgfältig auf Leinwand übertragen ist, sind 
nur noch Trümmer. Bei den meisten Dargestellten ist ein Teil 
des Kopfes und ein Teil der Füsse erhalten. Vollständig erhalten 
ist der Hinterste der Donatoren, und die prächtige Behandlung des 
im Profil Erscheinenden, leise an gewisse Typen von Konrad Witz 
erinnernd, lässt den Verlust nur um so grösser erscheinen. Er- 
heblich besser ist der Zustand des Madonnenbildes. Beide Bilder 
sind, da eine Wiederherstellung an Ort und Stelle nicht ın Frage 
kam, abgelöst und den Sammlungen auf Schloss Hegi übergeben 
worden. Was den künstlerischen Urheber der Bilder betriftt, so 
können einstweilen nur Vermutungen ausgesprochen werden. Viel- 
leicht kommt als Maler der in Winterthur und Umgebung um 
1500 häufig beschäftigte Hans Haggenberg in Betracht. Zweitellos 
werden die von Walter Hugelshofer begonnenen Studien über die 
Zürcher Malerei bis zum Ausgang der Spätgotik (I. Teil, Zürich 
1928: 92. Neujahrsblatt der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich) 
auch über diese Fragen Aufschluss geben können. Für alle Freunde 
der Konstanzer Bistumsgeschichte dürfte die Feststellung, dass 


Miszellen 629 


von Bischof Hugo neben verschiedenen Tafelbildnissen auch ein 
Porträt ın Fresko existiert hat, von etwelchem Interesse sein. 


Zürich. Inton Largiader. 


Zum Vertrage von Saint-Omer. Die Schweiz und der 
Oberrhein 


Karl Hampe zum 60. Geburtstag gewidmet 


Der Vertrag von Saint-Omer vom g. Mai 1469, durch 
den Herzog Sigmund von Österreich den Besitz des habs- 
burgischen Hauses am Oberrhein, den »ingang und slüssel Tutscher 
nacion«, dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund verpfändete, 
hat weit hinaus über die Interessensphäre der beiden Kontrahenten 
Bedeutung. Denn indem er ein sehr wichtiges Glied in jener ver- 
wickelten Kette der burgundisch-habsburgischen und der habs- 
burgisch-schweizerischen Beziehungen bildet, muss man auf ıhn 
zurückgreifen, wenn man die burgundische Katastrophe unter- 
suchen will, welche die Geschichte des Abendlandes im ausgehenden 
ı5. Jahrhundert so tiefgehend beeinflusst hat: der Gegensatz 
Burgund-Frankreich wurde, um nur eins hervorzuheben, abgelöst 
durch den Gegensatz Habsburg-Frankreich. 


Kein Wunder ist es somit, wenn verschiedene Arbeiten den 
bedeutsamen Abmachungen gewidmet wurden, welcher der in gröss- 
ter Bedrängnis sich befindende Habsburger mit dem mächtigen 
Herrn der kapitalskräftigen Niederlande traf. Namentlich ist es 
K. Witte, der sich eingehend und erfolgreich!) mit der Geschichte 
des Vertrags beschäftigt hat. Nach ihm sind auch noch manche 
andere sehr schätzenswerte Beiträge veröffentlicht worden; so wurde 
darauf hingewiesen, dass Sigmund in seiner Angst vor den ihn 
bedrängenden Eidgenossen, um Waldshut zu retten, nicht zunächst 
an König Ludwig XI. von Frankreich gedacht hatte, wie man 
früher allgemein annahm, sondern zunächst an Karl den Kühnen?2); 


!) Vgl.namentlich: Zur Geschichte der Entstehung der Burgunder Kricge; 
Herzog Sigmunds von Österreich Beziehungen zu den Eidgenossen und zu Karl 
dem Kühnen von Burgund 1469— 1474, Progr. Hagenau 1885; Zur Geschichte 
der burgundischen Ilerrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 bis Anfang 
1473, Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins N.F. 1 (1886) 129ff.; Der Zusammen- 
bruch der burgundischen Herrschaft am Oberrhein, ebenda N.F. 11 (1887) ıff., 
z2oiff. — Ich gebe im folgenden nur die notwendigsten Belege. 

2) Wohl im Juni 1468, Basler Chroniken III, Beilagen XXII S. 570.— Zur 
Lage und zur neueren Literatur vgl. J. Dierauer, Geschichte der schweizerischen 
Eidgenossenschaft II3 (Gotha 1920, S. 204). — Der Vertrag von Saint-Omer 
erregte solche Aufmerksamkeit, dass der Luzerner Diebold Schilling ihm 
in seiner Bilderchronik ein Bild widmete (fol. 76Y); vgl. H. Fehr, Das Recht 
im Bilde (Kunst und Recht I; Erlenbach-Zürich 1923 nr. 189 u. S. 141); dazu 
U. Stutz in der DLZ. 1924, col. 163. — Wie mir Herr Dr. Paul Hilber 
(dessen Werk: Des Luzerners Diebold Schilling Bilderchronik 1513 — Frauen- 
feld und Leipzig 1923 — soeben erschien) freundlichst mitteilt, trägt in dem 


630 Miszellen 


dann erst als aus dem burgundischen Plan nichts wurde, wandte 
sich der Habsburger an den französischen König. Als dieser auf 
den Antrag nicht einging, rief Sigmund zum zweitenmal die Hilfe 
der burgundischen Macht an. Karl der Kühne gab eine Zusage 
und fasste damit, ohne es zu wissen, den schwerwiegendsten Ent- 
schluss seines Lebens. 


So bedeutsam diese Feststellung ist, — schon ım Hinblick 
auf die früher verbreitete Annahme, dass der intrigenreiche König 
Ludwig XI. den Herzog Sıgmund veranlasst habe, sich an Karl 
den Kühnen zu wenden, um diesen in kriegerische Verwicklungen 
zu ziehen — so wichtig wären noch andere Aufschlüsse über einige 
noch nicht geklärte Punkte. Zu diesen gehört die Frage eines 
»Geheimvertrages«, auf den ich hier die Aufmerksamkeit lenken 
will, ın der Hoffnung, dass ein glücklicher Fund auch darüber 
noch volle Klarheit verbreiten wird. 


Witte hat sich bestens bemüht, die Vertragsbestimmungen 
und -bedingungen nach allen Seiten hin zu beleuchten und hat, 
um den später ausbrechenden Streit!) zwischen den Herzögen Karl 
und Sigmund zu erklären, auch das Vorhandensein geheimer 
Abmachungen angenommen: der Burgunder habe aber sich nicht 
daran gehalten und dadurch sei Herzog Sıgmund in die Arme 
seiner früheren Gegner, der Eidgenossen, getrieben worden?2). So- 
viel ich sehe, hat diese Annahme Wittes in der Literatur keinen 
Widerspruch gefunden, aber auch keine weitere Stütze erhalten 
Als ich daran ging, das weitschichtige zum Teil recht schlecht 
herausgegebene Material3) durchzuarbeiten, richtete ich daher 
mein Augenmerk ganz besonders auf diesen »Geheimvertrage, 
kam aber bald ganz davon ab, an sein Vorhandensein zu glauben. 
Wichtig, wenn auch noch nicht ausschlaggebend schien mir die 
Feststellung zu sein: als die bald nach dem Vertrage vom 9. Mai 1469 
eintretende Spannung schliesslich zu einem offenen Streite zwischen 
Karl dem Kühnen und Sigmund führte und als Sigmund mit aller 
wünschenswerten Deutlichkeit seine Anklagen Karl entgegen- 
schleuderte: hätte da nicht die schnöde Verletzung der geheimen 
Abmachungen im Vordergrunde der Vorwürfe stehen müssen? 


zweifellos frei erfundenen Bilde (das bei Fehr eine unrichtige Unterschrift 
erhalten hat) der Knappe rechts vom Beschauer das österreichische Haus- 
wappen auf dem Armschild. Sein Heroldsgewand: rechts rot, links schwarz- 
weiss; Ärmel gelb. Der burgundische Knappe erscheint ganz in rot. Somit 
dürfte Bild rechts Sigmund, Bild links Karl der Kühne dargestellt sein. 

1) Schon in betreff der Übergabe von Thann entstanden Misshelligkeiten; 
Monumenta Habsburgica I, ı (Wien 1854) S.8; o nr. B. u. C., 9. Juli u. 3. Scp- 
tember 1469. 

2) Witte, Zur Gesch. der Entstehung der Burgunder Kriege a.a.O.S 
46; Zur Gesch. der burg. Herrschaft a.a.O. 131. 

3) Schon eine kritische Ausgabe der von Chmel in den Mon. Habsburgica 
herausgegebenen Stücke würde wohl Wichtiges zu Tage fordern. 


Pe 08 u Er  — 


Miszcllen 631 


Doch in dem Schreiben vom 8. Mai 1474, in welchem Sigmund 
seinen Bruch rechtfertigen will, findet sich nichts davon®). 


Trotzdem kommen aber in Stücken der österreichischen 
Kanzlei, die wohl Entwürfe zu Briefen sind, die an Herzog Karl nicht 
abgesandt wurden, Andeutungen vor, dass Sigmund von Karl 
mehr erwartet habe als ın den bekannten Urkunden des Vertrags 
von Saint-Omer enthalten ist. In diesen leider sehr schlecht über- 
lieferten Stücken ist die Rede von »Wiedergewinn unserer Gebiete 2)«, 
von Karls Zusage »uns zu dem unnser zu verhelfen3)«. Zu diesen 
beiden Stellen könnte man noch eine dritte hinzufügen, auf die 
sich auch Witte#) zur Bestätigung sciner Auffassung beruft. In 
der »Burgundi Botschaft5)« vom 28. Juli 1472, einem Berichte 
österreichischer Räte über die Eröffnungen der burgundischen 
Gesandten in Bregenz, heisst es: Karl »welle auch die verschreibung 
und das zusagen ausserhalb derselben verschreibung zwischen 
in gemacht und bestehen halten und noch vil mer.« 

Diese Stellen scheinen zunächst das Vorhandensein besonderer 
Abmachungen zu beweisen. Aber dem ist nicht so. Sehr wichtig 
ist es, dass mittlerweile eine Kritik der dritten Stelle möglich ge- 
worden ist. In der nach dem Erscheinen von Wittes Arbeit auf- 
gefundenen Instruktion®) für die burgundischen Gesandten zu 
jenem Tage ın Bregenz ım Jahre 1472, die auch sonst von dem 
österreichischen Berichte merklich absticht, ist keine Rede von 
»zusagen außerhalb derselben verschreibung«. Man erkennt also 
aus der »Burgundi Botschaft« wie aus den beiden anderen Stellen 
bloss, dass von Sigmund oder von seiner Kanzlei besondere Zusagen 
angenommen wurden, ohne dass aber eine feste Unterlage vorhanden 
war, die Sigmund gegen den burgundischen Partner und Wider- 
sacher geltend machen konnte. 

Es mögen bei dem wochenlangen Zusanımensein der beiden 
Fürsten freundliche und verbindliche Worte?) Karls gefallen sein, 
die Sigmund sich auf Grund seiner Hoffnungen auf seine Art 


ı, Mon. Habsburgica I. ı S. 108ff. nr. 23. 


2) Ehenda 8. ı1off. nr. 24; 8.113; submissimus (sic) vobis caput nostrum... 
ut... exercitum mitteretis ut nostro in tempore terras recuperare nostras potuis- 
semus .. 

3) Ebenda S. 117 ff. nr. 26; S. 117: ist unnser beswar, das wir ew.... 
haben ersuchen lassen, unns nit zu verlassen und ew selb ewr zusagen ze 
erindren, uns zu dem unnser zu verhelten ... 

4) Witte, Zur Entstehung der Burgunder Kriege a.a.O. S. 23 Anm. 6. 

5) Mon. Habsburgica 1, ı S. ı4ff. nr. F.; S. ı5 

», Von. Chr. Bernoulli, Basler Chroniken Ill (Beilagen) 573f. Bernoulli 
574 meint, dass die burgundischen Gesandten vielleicht weiter gegangen sind, 
als ihr Auftrag lautete; das möchte ich aber nicht annehmen. 

7) In dem bereits erwähnten nicht alıgesandten Schreiben Sigmunds an 
Karl, Mon. Habsburgica I, ı nr. 268. 118, heisst es: ir gabt und spracht auch 


zu uns vill fruntlicher wort, der wir doch wenig empfunden. gar in kurczer 
zeit het nit ewr gemucet verkert 


63 2 \ıiszellen 


auslegte. Aber seine Wünsche!) verdichteten sich ın Wirklichkeir 
nicht zu bindenden Abmachungen. Von geheimen Abmachungen 
ın Saint-Omer oder später darf man meiner Meinung nach nicht 
mehr sprechen, bis neues beweiskräftiges Material beigebracht ist. 

Welches waren aber jene Wünsche und Hoffnungen Sıgmunds, 
deren Erfüllung angeblich Herzog Karl zugestanden hatte? In 
einem Aktenstück kommen sie klipp und klar zum Ausdruck: 
Herzog Karl sollte sich verpflichten, dem Kaiser und dem Herzoge 
Sigmund »trew hilff und beistannd zetun und im die gehorsam ze 
machen und nemleich die Sweinczer und die Stat Freiburg in 
Nuchtland wiederumb zu den obern landen des Haws Österreich 
ze pringen?)«. 

Karl der Kühne ist auf die Forderungen nicht eingegangen. 
Ihm war sicher bekannt, dass die Eidgenossen stets von dem Herzog 
Sigmund für sich und seine Erben völlige Verzichtleistung verlangten 
auf alle Ansprüche, die er an sie stellen zu können meinte. 

Karl und seine Ratgeber dachten gar nicht daran, den Schwei- 
zern, mit denen Philipp der Gute ın ein freundschattliches Verhältnis 
getreten war, die Eroberungen zu entreissen, die sie bis dahın auf 
Kosten der Habsburger gemacht hatten. Karl hat ausdrücklich 
darauf hingewiesen, dass die »intelligence« mit den Schweizern 
»consideree et pesee« wurde, als er den Schutzbrief dem Herzog 
Sigmund ausstellen liess3) und hat ausdrücklich erklärt, dass der 
Vertrag von Saint-Omer sich nicht gegen die Eidgenossen richtete; 
er habe den Herzog Sigmund ın Schutz genommen, nicht zum 
Schaden, sondern zum Vorteil der Kidgenossens). 

Siegmund gab sich notgedrungen zufrieden und unterschrieb 
den Vertrag, ohne dass seine weitergehenden Hoffnungen erfüllt 
wurden. Der Verlust von Waldshut musste um jeden Preis ver- 
mieden werden; er war bereit, ein Opfer zu bringen. Er konnte es 
um so eher tun, als die an Burgund verpfändeten Lande tatsächlich 
gar nicht nıchr in seinem Besitz waren, da er sie grösstenteils ver- 
pfändet hatte. Endlich musste er auch mit der Haltung der Ade- 
ligen in jenen Gebieten rechnen, die über seine Ohnmacht aufs 

ı) B. de Mandrot, Etude sur les relations de Charles VII et de Louis XI, 
rois de France, avec les cantons Suisses 1444— 1493, Jahrlsuch für Schweizerische 
(seschichte V (1880) 134 erwähnt vorsichtig »les desseins secrets du due 
d’Autriche«. 

2) »Änttwurtt und maynung« Kaiser Friedrichs »auf die werbung und 
anpringen der Burgundischen«, Monumenta Habsburgica I, ı S. 20 nr. 4 (datiert 
von Chmel: 1473; aber wohl vor den 26. September 1470 zu setzen). Siche dazu 
auch Witte, Zur Gesch. der burgundischen Herrschaft a.a. O. 131. 

3) Instruktion Karls des Kühnen für seine Gesandten an Sigmund vom 
Mai 1470; Comminnes p. p. Lenglet-Dufresnoy III 23Sff. 8 21. 

4) Instruktion Karls des Kühnen zu den Verhandlungen mit den Eidgenos- 
sen von Anfang 1474; Commines p.p. Lenglet-Dutfresnoy III 347f. — Siehe 
auch Ch. Nerlinger, Pierre de Hagenbach et la domination Bourguignonne 
en Alsace, Annales de V’Est III (1859) 235 u. Anm. 2. 


Miszellen 633 


höchste aufgebracht waren und schon einmal gedroht hatten, sich 
einem anderen Herrn, nämlich dem Herzog von Burgund, zu er- 
geben, um wirksame Hilfe gegen die Schweizer zu erhalten. Es 
hiess also nachgeben. Das weitere überliess die habsburgische 
Politik der Zukunft: auch diesmal mit Erfolg. 

Aber sein Weg war Sigmund vorgeschrieben: wenn irgend 
möglich, musste er Karl zu einem Vorgehen gegen die Eidgenossen 
bringen. Hatte er erst die Hilfe der so hoch geschätzten burgundi- 
schen Scharen, kämpften diese erst in den Schweizerlanden für 
Habsburg, so konnte er zu erreichen suchen, was auch der kaiserliche 
Oheim ın seiner zähen unnachgicbigen Politik unablässig betrieb: 
den Wiedergewinn der Schweizer Lande für Habsburg. 

Keine guten Aussichten für die Dauer des Vertrages vom 
9. Mai 1463! Philippe de Commynes gedenkt der Zusamnien- 
kunft von Saint-Omer, der er selbst beiwohnte, und anderer Fürsten- 
kongresse, die er erlebte, und meint kühl und gelassen: »me semble 
que les grands princes ne se doivent jamais veoir s’ilz veulent de- 
mourer amys!)«. 

Sigmunds Gedanken suchten ein ganz anderes Ziel als die 
Herzog Karls. Im Grunde schied vom burgundischen Hofe Sig- 
mund als Unzufriedener, ja als Gedemütigter: »das doch vormals 
nie erhört ist, dass dehain fürst uss dem hus Österrich entsprungen 
dehainem fürsten dann dem Römschen Kayser sin hopt undertan 
habe2)«. Diebold Schilling hebt in seiner Berner Chronik ausdrück- 
lich hervor, dass es »doch dem durlüchtenden loblichen hus Oeste- 
rich ... ein kleine ere was«, dass Sigmund zum burgundischen 
hofgesinde nunmehr gehörte, burgundischer Rat und Diener 
wurde3). 

Man hat Karl dem Kühnen einen Vorwurf daraus gemacht, 
dass er dem Österreicher sein Jawort gegeben und sich nicht klug 
und vorsichtig wie Ludwig XI. zurückgehalten habe. Ich meine 
zu Unrecht. Die Dinge lagen für die beiden Fürsten anders. Als 
Herzog Sigmund die Pfandschaft der oberrheinischen Lande 
anbot4), musste Karl zugreifen; wann kam eine so glänzende 
Gelegenheit wieder, am Oberrhein festen Fuss zu fassen und die 
Tür zu gewinnen nach Deutschland hin, dem Lande der unbegrenz- 


1) Memoires p. p. B. de Mandrot I (Paris ı901) 146; 138; s. S. 145: set 
en advindrent des maulx infiniz audict duc de Bourgongne«. 

2) Brief Sigmunds von Mai 1474, Monumenta Habsburgica I, ı S. 114 
nr. 25. 

3) Die Berner-Chronik des Diebold Schilling 1468—1484, hrsg. von 
G. Tobler I (Bern 1897) 92. 

4) In dem schwer zugänglichenProgramm, das mir die Wiener National- 
bibliothek freundlichst zur Verfügung stellte: Herzog Sigmund verpfändet im 
Vertrag von Saint-Omer die österreichischen Vorlande im Elsass an Karl den 
Kühnen von Burgund: Zweiter Jahresbericht des Vereins-Gymnasiums im 
XV1. Wiener Gemeinde-Bezirke ... Wien 1908, nimmt R. Janeschitz S. ı6 an, 
dass der Verpfändungsgedanke von Burgund ausgeht. Mir scheint näherzu- 


6 34 Miszellen 


ten Möglichkeiten! Ganz abgesehen davon, dass auf diese Weise 
für die exponierte Freigrafschaft ein treffliches Bollwerk gewonnen 
wurde. 

Die burgundische Politik verfolgte solche Pläne seit Jahr- 
zehnten. Der zielbewusste umsichtige Herzog Philipp der Kühne 
dürfte nicht ohne politische Absichten seine Tochter Katharina 
im Jahre 1393 mit Herzog Leopold von Österreich vermählt haben. 
Nach dem Tode ihres Gemahls hatte die Herzogin Katharina 
bei der Verfechtung ihrer Ansprüche und Rechte im Hause Burgund 
einen energischen Sachwalter gefunden?). Jetzt bot sich die Möglich- 
keit, über die Schwelle der Wirklichkeit jene Pläne zu führen, 
die für die allgemeine Politik, für die burgundisch-deutschen 
Beziehungen von einschneidender Bedeutung werden konnten. 
Dazu kam noch ein besonders schwerwiegender Grund. Die Habs- 
burger — zumal den Herzog Sigmund — als Nachbarn der Frei- 
grafschaft und der Bourgogne zu haben, war bei der ın den Vorlan- 
den herrschenden Unordnung und bei dem Unwesen der Raub- 
ritterschaft höchst unerfreulich, aber nicht gefährlich. Gefährlich 
aber wäre die Nachbarschaft der Schweizer geworden, wenn diese, 
namentlich die Berner in ıhrem leidenschaftlichen Expansions- 
triebe als Herren am Rhein und im Schwarzwalde aufrückten und 
von hier aus ihre begehrlichen Blicke auf die Freigrafschaft richteten. 
die ihnen die notwendigen Lebensmittel, Salz und so vieles andere, 
lieferte:2). Karl wollte den Schweizern einen Riegel vorschieben, 
mehr aber nicht. Er wollte auch mit ihnen im Frieden leben: wie 
deutlich zeigt das z.B. die Umfrage, die der stolze Herzog in 
zahlreichen Orten: in Freiburg i. U., Bern, Luzern, Unterwalden, 
Uri, Schwyz, Zug, Zürich, Solothurn halten lässt3), ob irgendwelche 
liegen, dass auch hier der in Not befindliche Habsburger Anerbietungen machte. 
Sigmunds Worte an den Kaiser: ses ward an uns gesunnen« .„.. (Mon. Habs- 
burgica I, 2 133) sind übrigens nur mit Vorsicht aufzunchmen, denn es lag 
doch bloss in seinem Interesse, dem Kaiser gegenüber als der Aufgefordcrte, 
meinethalben Gezwungene zu erscheinen. 


t) An seine früheren Arbeiten anknüpfend veröffentlichte L. Stouff ein 
aufschlussreiches Werk, das in Deutschland ziemlich unbekannt geblieben ist. 
wie mir scheint: Catherine de Bourgogne et la feodalite de l’Alsace autrichienne 
ou un essai des ducs de Bourgogme pour constituer une seigneurie bourguignonne 
en Alsace 1411—1426 (Paris 1913). — F.Quicke und H. Laurent bereiten 
Untersuchungen über die Beziehungen Burgunds zum Reiche vor. Zunächst 
erschien die bemerkenswerte Studie: F. Quicke, Les relations diplomatiques 
entre le roı des Romains Sigismond et la maison de Bourgogne (Fin 1416— debut 
1417): Bulletin de la Commission royale d’histoire t. XC (1926) 193ff. — Das 
Werk von L. Stouff und die S. 633 Anmerkung 4 genannte Schrift von Janeschitz 
sind in der soeben erschienenen aufschlussreichen Bibliographie der badischen 
Geschichte von F. Lautenschlager I, ı (Karlsruhe 1929) S. 208f. nachzutragen. 

2) Der Handelsverkehr zwischen den Schweizern und den burgundischen 
J.anden verdiente einmal eine genauere Untersuchung. 

3) Commines p. p. Lenglet-Dufresnoy III 349ff.; zum Jahr 1474 gesetzt, 
aber wohl Ende 1471 oder 1472 zu datieren; vgl. W. Fischer in Basler Chroniken 
III 369f., Beilage V. 


Miszellen 635 


Beschwerden und Klagen über Peter von Hagenbach vorhanden 
wären, den burgundischen Statthalter in den verpfändeten Gebieten. 


Peter von Hagenbach! Selten ist ein Beamter so gehasst worden 
und hat über seinen Herrn solches Unheil gebracht! Karl wollte 
das Beste, als er in die deutschen Lande einen der deutschen Sprache 
mächtigen, ja einen geborenen Elsässer sandte. Und gerade dieser 
Elsässer, der sich als Verwaltungsbeamter glänzend bewährte, 
brachte es fertig, dass bald Basel, Bern, Mülhausen, die Eidgenos- 
sen, die als neue Nachbarn unbedingt auf das schonendste hätten 
behandelt werden müssen, in der Beseitigung der burgundischen 
Herrschaft am Rhein eine Lebensfrage erblickten. Trotz aller 
Studien, die Peter von Hagenbach gewidmet worden sind, scheint 
mir seine Persönlichkeit noch nicht genügend aus dem Hader der 
Parteien herausgehoben und objektiv beurteilt zu sein. 


Es ist nicht uninteressant zu beobachten, dass eine Zeit, welche 
die fürchterlichsten Greueltaten, die wildesten Ausschweifungen 
sah, gotteslästerliches Fluchen und die unflätigsten Beschimpfungen 
gelassen hinnahm, gerade an Hagenbachs Gebaren solchen Anstoss 
nahm und vielfach darin die Ursache zu seinem schmählichen 
Untergange suchte. Die Gründe liegen natürlich tiefer, liegen auf 
einem anderen Gebiete. 

Herzog Karl hat Hagenbach jedenfalls hoch geschätzt; «das 
zeigt schon, dass er ihn im Jahre 1473 bei den sehr heiklen Ver- 
handlungen mit dem Kaiser als Unterhändler benutzte, wobei 
die Kenntnis des Deutschen sicher nicht allein den Ausschlag 
gab. Der Gedanke Karls, dem Elsässer die Verwaltung der Pfand- 
schaft zu geben, war kein unrichtiger; unrichtig aber sein Zaudern, 
Hagenbach als Statthalter zu entlassen, sobald von allen Seiten, 
namentlich von den Schweizern, Klagen über die unerträgliche 
Aufführung einliefen. Karl musste wissen, was auf dem Spiele 
stand, was schon Commynes hervorhebt. Hinter den Eidgenossen 
lauerte hetzend und aufstachelnd Burgunds Todfeind Ludwig XI. 
Karls Starrsinn, der so häufig Unheil anrichtete, wird ihm auch 
hier die klare Überlegung geraubt haben. 


Hett sich sein herr von Burgund bass bedacht 
und hett ein fromen landtvogt gmacht, 

der von ehren wer gewesen, 

sie weren villicht beide wol genessen; 

sunst hat einer dem andern gehofiert 

und damit sich selb beid ın den todt gefiert. 
Hagenbach was ein solcher man, 

der unglück wol kunt fahen an, 


heißt es in der »Reimchronik über Peter von Hagenbach!. 


!) Quellensammlung der badischen Landesgeschichte hrsg. von F. J. Monc 
111,(Karlsruhe 1863) 258. Vgl. auch Commynes p. p. Mandrot I 344. 


6 36 Miszellen 


Der Schweizer müssen wir zum Schluss auch noch mit einigen 
Worten gedenken. Die Berner und ihre Genossen, die den Kampf 
gegen Habsburg weiter ‚führen wollten, wurden in ihrem Aus- 
dehnungstriebe durch den Vertrag von Saint-Omer auf das härteste 
getroffen. Sie mussten von der Eroberung der Vorlande und des 
Schwarzwaldes Abstand nehmen. Von Anfang an trugen sie 
schwer an dem Vertrag, und ihre Staatsmänner von der Bedeutung 
und Richtung eines Diessbach konnten an nichts anderes denken, 
als baldmöglichst den burgundischen Riegel am Rhein zu zerstören. 
Dies gelang ihnen; an Stelle der starken burgundischen zentralisieren- 
den Gewalt kehrte die schwache und haltlose österreichische Herr- 
schaft zurück. Nicht gelang es ihnen aber, die von dem Vertrag 
einmal ausgegangene Wirkung zu vernichten. Durch ein eigen- 
tümliches Spiel des Zufalls erprobte er gerade an ihnen seine Kraft: 
die Vorlande und der Schwarzwald, die der burgundischen Um:- 
klammerung wieder entrissen waren, blieben den Schweizern für 
immer verloren. 

Für die Zukunft bedeutsame Probleme löste der Vertrag von 
Saint-Omer aus. 

Otto Cartellieri. 


Zeitschriftenschau 
zur Geschichte des Oberrheins!') 


Bearbeitet von 


Friedrich Lautenschlager 


Freiburger Diözesan-Archiv. Neue Folge. Bd. 29. Der 
Jahrgang bildet den zweiten Teil der »Beiträge zur Gründungs- 
geschichte der Oberrheinischen Kirchenprovinz, ver- 
öffentlicht zum Jahrhundertjubiläum der Erzdiözese 
Freiburg i. Br.« (Freiburg i.Br. 1928, Herder u. Co. 638S. 
8 RM. brosch., 12 RM. geb.) Der vorliegende Band fügt dem 1927 
erschienenen ersten Teil der gross und tief angelegten Gründungs- 
geschichte des Erzbistums Freiburg i. Br. von der Säkularisation 
bis in die Zeit der ersten Anfänge der neuen Diözesen (vgl. diese Zs. 
N. F.42, S. ı50 u. ı5ı) sechs weitere aufschlußreiche, auf ausge- 
dehntem Aktenstudium beruhende Arbeiten hinzu und bringt 
außerdem die Fortsetzungen der Untersuchungen Konrad Gröbers 
über Wessenberg und E. Göllers über die Vorgeschichte der Bulle 
»Provida solersques. Im knappen Rahmen dieser Zeitschriftenschau 
kann zu den Ergebnissen der Studien nicht kritisch Stellung genom- 
men werden; es muß aber auf die einzelnen Themen eindringlichst 
hingewiesen werden. Hermann Baier: Wessenbergstudien. 
S. ı—48. Hier steuert der Archivar aus der Fülle seiner Akten- 
kenntnis des Generallandesarchivs sachdienliches Material zur Be- 
urteilung Wessenbergs und zur Geschichte der kirchlichen Ver- 
waltung des Bistums Konstanz bei, die durch die folgenden Kapitel- 
überschriften genügend gekennzeichnet sind: ı. Aus dem Kampf 
um Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge. 2. Zur Einführung 
des Konstanzer Diözesangesangbuches. 3. Zur Einführung der 
neuen Gottesdienstordnung. 4. Das Wiederaufleben der abge- 
schafften Feiertage. 5. Die Haustaufen. 6. Wessenberg und das 
badische Staatskirchentum. — Anton Wetterer: Das Bischöf- 


1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit- 
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden 
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte 
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 4 42 


638 Zeitschriftenschau 


liche Vikariat in Bruchsal von der Säkularisation 1802/03 
bis 1827. ı. Teil. S. 499—ı14. Das bischöfliche Vikariat war bereits 
1780 durch Fürstbischof August von Limburg-Stirum von Speyer 
nach Bruchsal verlegt worden und bildete in den Veränderungen 
der napoleonischen Epoche für die an Baden gefallenen Reste der 
vier alten Diözesen am Oberrhein eine tragfeste Brücke für die 
Überleitung aus der alten kirchlichen Ordnung in die neue des 
Erzbistums Freiburg. — Peter P. Albert: Die Vorgänge und 
Festlichkeiten in Freiburg bei der Weihe und Einfüh- 
rung desersten Erzbischofs. S. 115—ı83. Ausführliche akten- 
mässige Darstellung des äusseren Verlaufs der Einsetzungsfeierlich- 
keiten des ersten Freiburger Erzbischofs Bernhard Boll unter Anteil- 
nahme der kirchlichen und weltlichen Behörden. —Wilhelm Rein- 
hard: Die Anfänge des Priesterseminars und des Theo- 
logischen Konvikts der Erzdiözese Freiburg i.Br. 
S. 184—223. Gründung des Seminars auf Grund der Frankfurter 
Verhandlungen der oberrheinischen Staaten und der Circum- 
scriptionsbulle »Provida solersque« in Freiburg zur praktischen und 
religiösen Berufsausbildung der badischen katholischen Priester 
nach Aufhebung der Seminarien in Meersburg, Bruchsal und Heidel- 
berg. Vorwiegender Einfluss der Staatsregierung. Die Bestrebungen, 
Seminar und Konvikt in Freiburg zu vereinigen, scheitern. Das 
Seminar wird 1840 nach St. Peter verlegt und das Freiburger Se- 
minargebäude von der grossherzoglichen Regierung für ein Colle- 
gium theologicum freigegeben. Die äussere und innere Geschichte 
beider Institute wird — ein Spiegelbild der badischen kirchen- 
politischen Kämpfe — bis auf den heutigen Tag dargestellt. -— 
Hubert Bastgen: Die Vorgänge bei der Wahl des Erz- 
bischofs von Freiburg im Jahre 1836. S. 224—249. Der 
Verf. behandelt nach den vatikanischen Aktenstücken zuerst die 
Bestrebungen des Wiener Nuntius ÖOstini, unter Mitwirkung des 
badischen Gesandten von Tettenborn, Blittersdorfs und Metter- 
nichs ein päpstliches Breve zu erwirken, durch welches das Frei- 
burger Wahlkapitel bestimmt werden sollte, ihren Kandidaten für 
den durch den T'od Bernhard Bolls verwaisten erzbischöflichen Stuhl 
in Freiburg, den Bischof Pfaff von Fulda, mit auf die Liste zu 
setzen. Des weiteren werden die Weiterungen behandelt, die die 
Prüfung der unregelmässigen Wahl Demeters zur Folge hatte. — 
Edgar Fleig: Fürstbischof Karl Theodor v. Dalberg 
unddie Säkularisation des Fürstbistums Konstanz. S. 250 
bis 293. Die Eingliederung des Fürstbistums Konstanz ın die Mark- 
grafschaft Baden; Darstellung der Grundlinien der Dalbergschen 
Politik in den Säkularisationsverhandlungen. — Konrad Gröber: 
Heinrich Ignaz Freiherr von Wessenberg. II. Teil. S. 294 . 
bis 435. Die Lebens- und Wirkungsgeschichte des Vorkämpfers 
für das deutsche Staatskirchentum, dargestellt auf dem Hintergrund 
der geistigen und religiösen Strömungen der Aufklärungszeit, die 


Zeitschriftenschau 639 


bereits im 28. Band des Diözesan-Archivs bis zum Ausbruch des 
offenen Konflikts mit Rom geführt worden ist (vgl. diese Zs. N. F.42, 
S. ısı), wird in umfassender Ausführlichkeit in den folgenden 
Etappen zu Ende gebracht: ı. Der Konkordatstreit. 2. Der Kompe- 
tenzstreit. 3. Der Kampf um die Seminarleitung. 4. Die Trennung 
der Schweiz von Konstanz. 5. Der Kampf um das Generalvikariat 
und die Coadjutorie. 6. Der Kampf um die Nachfolge. — E. Göller: 
Die Vorgeschichte der Bulle »Provida solersque«. S. 436 
bis 613. Abschluss der bereits im letzten Bande begonnenen, in 
dieser Zeitschrift, N. F. 42, S. ı5o/sı, kurz skizzierten Unter- 
suchung über die kirchenpolitischen Verhandlungen der ober- 
rheinischen Staaten mit der päpstlichen Kurie ı819—ı821, ver- 
anlasst durch die Wahl Wessenbergs zum Bistumsverweser von 
Konstanz und ihre Verwerfung durch den Heiligen Stuhl. 


Mannheimer Geschichtsblätter. 29. Jahrg. 1928. Heft ıo. 
Lambert Graf von Oberndorff: Briefe aus der Zeit der 
Koalitionskriegeausdem Oberndorffschen Archiv. Sp.199 
bis 203. Auszüge aus der Korrespondenz des Freiherrn von Babo 
mit der Gräfin Marianne Oberndorff, ein Bild der Leidensgeschichte 
der Pfalz, vor allem Mannheims und seiner Umgebung. — Fried- 
rich Walter: Pigages Nachfolge. Aus Akten des General- 
landesarchivs. Sp. 203—208. Kompetenzschwierigkeiten nach Auf- 
teilung der Obliegenheiten Nicola’s v. Pıgage an verschiedene Be- 
amte. (Zeller, van Wynder, Fr. L. Sckell, Anton Graff, Abel 
Schlicht.) — Johann Baptist von Rogister. Sp. 208—.2ıo. 
Geb. 1760 in Mannheim, gest. 1822 ın München. Lebensdaten. 
Wiedergabe eines Miniaturbildes des kurfürstlichen Kabinetts- 
malers Franz Kymli. — W.St.: Ein Voranschlag Verschaffelts 
für den Skulpturenschmuck des Treppenhauses im 
Bretzenheimschen Palais. Sp. 211-213. — Kleine Beiträge: 
Leopold Göller: Das Privileg des Kupferstechers Ver- 
helst für die Zunftbriefe. Sp. 213—214. — Die Anbringung 
von Blitzableitern auf der Mannheimer Jesuitenkirche. 


Heft ıı. Gustav Jacob: Ein Mannheimer Porträt des 
Johann Georg Ziesenis. Sp. 220—222. Über den Künstler des 
Porträts des Freiherrn von Fürstenberg, Gouverneur-L,eutnant von 
Mannheim. — Friedrich Walter: Die Mobiliar- Ausstattung 
des Mannheimer Schlosses im Jahr 1758. Sp. 223—238. 
Wird fortgesetzt. — Kleine Beiträge: W. St.: Eine Porträt- 
medaille des jugendlichen Carl Theodor. Sp. 237—238. — 
Beschädigung des Mannheimer Schlosses 1798. Sp. 239 u. 
2490.— Denkmalfürdie 18499erschossenen Freiheitskämpfer 
(im Hauptiriedhof in Mannheim). Sp. 240. -— 

Heft ı2. Lambert Graf von Oberndorff: Die Aufnahme 
von Schauspielern in die Deutsche Gesellschaft zu Mann- 

42" 


640 Zeitschriftenschau 


heim. Sp. 244— 247. Die Wahl der Schauspieler Beck und Iffland 
in die Mannheimer Deutsche Gesellschaft, 1786 von dem Freiherrn 
von Dalberg nur zögernd höheren Ortes befürwortet, scheiterte an 
dem Widerstande des Ministers von Oberndorff. — Friedrich 
Walter: Die Mobiliar-Ausstattung des Mannheimer 
Schlosses im Jahr 1758. Sp. 247—260. Schluss. — Kleine Bei- 
träge: W.St.: Nachtrag zu dem Aufsatz: Steindenkmäler 
im Viernheim-Lampertheim-Lorscher Wald. Sp. 261—262. 
— Guillaume Hauberat. Sp. 262. Über die Herkunft des 1726 
in die Dienste des Kurfürsten Karl Philipp getretenen Schloss- 
baumeisters. — Alt-Mannheimer Sammlungen. (Sammlung 
Devigneux.) Sp. 262. 


Mein Heimatland. ı5. Jahrg. 1928. Heft 7/8. Besondere 
Weihnachtsnummer. Walther Zimmermann: Pflanzen im 
badıschen Weihnachtsbrauch. S. 193—197. — Josef Zim- 
mermann: Die Zeit der »Zwölf Nächte im Hegau und 
Linzgau. S. 197—200. — Wilhelm Fladt: St. Nikolaustag 
im Breisgau. S. 200 u. 201. — Das Freiburger Weihnachts- 
spiel. Aus dem alten Freiburger Weihnachtsspiel von 1599 über- 
tragen von Wilhelm Fladt. S. 222—206.— Ludwig Heizmann: 
Gebräuche in der Familie von St. Nikolaus bis Drei- 
könig in der Gegend des vorderen Kinzigtales und des 
Renchtales zwischen Haslach i.K. und Oberkirch. S. 206 
bis 211. — Alfons Staedele: Mundartlicheszur Weihnachts- 
zeit. S. 2ı1. — Otto August Müller: Um die Weihnachts- 
zeitim badischen Mittelland. S. 212—21g9. — Albert Eisele: 
Der Stammesname Alamannals Personennamen. S. 219. — 
Alfons Staedele: Zur Volksetymologie. S. 219. — Wilhelm 
Mohr: Weihnachts- und Neujahrsgebäck, seine Formen 
und ihre Bedeutung. S. 220—228. — Karl Otto Schimpit: 
Weihnachtskrippen in Baden. S.229—234. — Johannes 
Künzig: Neujahrslieder in Baden. S. 235—247. — Bericht 
der Landesversammlung in Karlsruhe vom 29. Sept. bis 
1. Okt. 1928. S. 253— 270. 


Kurpfälzer Jahrbuch. 1929. Verlag Paul Braus, Heidelberg. 
Zum 5. Male erscheint das von Dr. Levin-Derwein redigierte Volks- 
buch über heimatliche Geschichte, das künstlerische, geistige und 
wirtschaftliche Leben des Gebietes der einstigen Kurpfalz, dem 
Karl Lohmeyer das Geleitwort geschrieben hat. Pfälzische Ver- 
gangenheit und pfälzisches Volkstum kommen im bunten Wechsel 
der populären und wissenschaftlichen Beiträge zum Wort. An dieser 
Stelle kann nur der letzteren besonders gedacht werden; die anderen 
sınd durch blosse Titelangabe genügend gekennzeichnet. Fried- 
rich Walter: Karikaturen. S. ı—ıg. Abbildung und Erklärung 
von persönlichen, gesellschaftlichen, militärischen und politischen 


Zeitschriftenschau 64 I 


Karikaturen aus den Jahren 1770— 1871, viele hier zum ersten Male 
veröffentlicht. Die gegebene Auswahl von Kupferstichen und Litho- 
graphien, Handzeichnungen und Aquarellen, alle aus dem Besitz 
des Mannheimer Schlossmuseums oder des Altertumsvereins, stehen 
entweder durch die Künstler, die behandelten Persönlichkeiten, die 
geschilderten Vorfälle oder sonstwie im Zusammenhang mit Mann- 
heim. — Palatinus: Aus den Jugenderinnerungen eines 
alten Pfälzers. S. 20—27. — E.Christmann: Über Pfälzer 
Mundarten. S. 28—35. Ernst Ochs hat Anmerkungen dazu von 
der badischen Seite beigesteuert. — Georg Gilardone: Der 
Krieg mit der Pfalz. Eine Speyerer Reichsstadtepisode. 
S. 37—41. Von dem Eingreifen kurpfälzischer Truppen in die Zoll- 
händel zwischen Speyer und Strassburg am ı8. Juni 1601 nach der 
Schilderung von Marcus vom Lamb im »Thesaurus picturarum«, 
unter Wiedergabe des frühesten Aquarellbildes von Speyer. — 
Waldemar Hoenninger: Der Brückenaffe von Heidelberg. 
Ein Wahrzeichen vor 5oo Jahren. S.49—62. Der Affe ist 
mit dem Brückenturm wohl im ersten Drittel des ı5. Jahrhunderts 
gebaut worden und 168,9 bei der Sprengung der Brücke und des 
Brückenturms mit zum Opfer gefallen. Hoenninger stellt die lite- 
rarischen Zeugnisse über ihn zusammen und verbreitet sich über 
die Bedeutung des Sinnbildes. — Gert Buchheit: Aufriss der 
pfälzischen Stammesdichtung. S. 64—72. — Ruppersberg: 
Eine Pfalzgrafenfahrt nach dem Heiligen Lande. S.8ı 
bis 88. Über die Reise des Pfalzgrafen Alexander von Zweibrücken 
nach dem heiligen Land im Jahre 1495 in Gemeinschaft mit dem 
Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken. — Erna Reidel: 
Katharına Treu, eine kurpfälzische Malerin der Karl- 
Theodor-Zeit. S.go—94. Über das Leben und die Bedeutung 
der 1743 in Bamberg geborenen, ı81ı in Mannheim verstorbenen 
Künstlerin am Musenhofe Karl Theodors. — Herbert Derwein: 
Vom Pfälzer Bauern. Ein paar Anekdoten. S.95—g99. —- 
W.Hoenninger: Heidelberger Studentenstreiche. S. 100 
bis 106. — Daniel Häberle: Im Pfälzer Westrich. S. 107 bis 


ı18. — Eduard Otto: Pfälzer Volkstum in Liselottens 
Briefen. S. 11g—124. — Hermann Eris Busse: Der Mund- 
artdichter Hanns Glückstein. S.ı126—ı133. — Wilhelm 


Zentner: Scheffel als Heidelberger Student. S$. 142—ı61. 
Ausführliche Darstellung der Heidelberger Universitätsjahre des 
Dichters, auch als ein Beitrag zur Geschichte des Studententums 
der achtundvierziger Jahre. — Pfälzer Heimatmuseen. 8. 162 
bis 181. Behandelt werden von verschiedenen Verfassern: das hi- 
storische Museum der Pfalz zu Speyer, das Zweibrücker Heimat- 
museum, die Stadt- und bezirksgeschichtlichen Sammlungen in 
Ludwigshafen a. Rh., das Heimatmuseum Pirmasens, das neue 
Museum ın Bad Dürkheim, das Heimatmuseum Neustadt an der 
Haardt und das Heimatmuseum Grünstadt. — Carl Walbrach: 


642 Zeitschriftenschau 


Carl Buchner, der Dichter der »Heidelberger Charaden«. 
S. 183—ı86. Geb. ı2. 2. 1800, gest. 24. 4. 1872 in Darmstadt. — 
Karl Lohmeyer: Der pfalz-zweibrückische Baudirektor 
Jonas Erickson Sundahl und seine Familie. S. 187— 193. — 
von Gröning: Ein Besuch in Heidelberg im Jahre 1807. 
S. 194—196. Aus dem Tagebuch der Anna (rebecka von Gröning, 
der Tochter des bremischen Senators und Gesandten in Paris, Georg 
von Gröning, mitgeteilt. — J. Ph. A. Kintz: Bäder in Heidel- 
berg und Bad Heidelberg S. 205—207. 


Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken- 
land. Jahrg.4. 1928/29. Nr.ı. Benno-Rüttenauer-Nummer. 
Otto Ernst Hesse: Benno Rüttenauer. Würdigung der Per- 
sönlichkeit und des Schaffens des 7ojährigen fränkischen Dichters 
aus Oberwittstadt 1. B. — Benno Rüttenauer über sich selbst. 


Nr.2. A.Schachner: Hervorragende Waffentat eines 
Rinschheimers. Rettung des französischen Marschalls Ney aus 
russischer Gefangenschaft im Jahre ı812 durch den badischen 
schwarzen Dragoner Franz Hippolyt Hollerbach aus Rinschheim. -— 
Richard Kaiser: Die Liebfrauenkapelle im Dornberger 
Walde. — Hans Eckstein: Aus einer Walldürner Nagel- 
schmiede vor ı00 Jahren. 


Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins. Bd. 41. 
1928. Georg Kraft: Das vorgeschichtliche Oberbaden. 
Ein prähistorisch-geographischer Versuch. S. ı—22. Die 
Ergebnisse seiner Untersuchung fasst der Verfasser wie folgt zu- 
sammen. Oberbaden bietet für den vorgeschichtlichen Menschen 
als Siedlungsraum zwei Streifen, den Breisgau südwestlich des 
Schwarzwaldes, Albgau, Kletgau, Baar, Hegau und Linzgau süd- 
östlich davon. Diese Streifen haben keinen Zusammenhang unter- 
einander und bilden selbst keine geschlossenen Siedlungsräume. 
Das südliche Oberrheintal und Schwaben bilden zusammen mit 
der Nordschweiz einen grossen Siedlungsgau, der sich etwa mit dem 
Wohngebiet der Alemannen deckt. Eine bzw. zwei nord-südliche 
Verkehrslinien schneiden die grosse Ost-Westlinie von Donau und 
Hochrhein. Die ersten Siedler gehören westeuropäischen Kulturen 
an, dann folgt die Indogermanisierung und die Germanisierung. 
Infolge der geographischen Verhältnisse wechseln die vorgeschicht- 
lichen Völker und Kulturen häufiger als sonst, da die Zersplitterung 
des Siedlungsraumes keine grossen widerstandsfähigen staatlichen 
Gebilde aufkommen lässt und die günstige Verkehrslage immer 
neue Kultur- und Volkswellen herbeiführt. — Matthias Schlegel: 
Geschichte der Gemeinde Urberg und ihrer Beziehungen 
zur Umgebung. S.23—52. — Peter P. Albert: Christian 
Wentzingers letzter Wille und Nachlass. S. 53—ı00. Das 
Testament des Freiburger Bildhauers, das hier veröffentlicht wird, 


Pe ui mn fe EEE _ mm m m 5 MEET  FEHi 


En 5. 


Zeitschriftenschau 643 


ist schon einmal an versteckter Stelle gedruckt in dem Werk: Ur- 
kundliche Nachweise über die Kranken-Hospital-Stiftungen der 
Stadt Freiburg und deren Verwaltung, hrsg. von Karl Hägelin, 
Freiburg ı853. Das amtliche Verzeichnis seiner Verlassenschaft 
wird nach der im Gencrallandesarchiv beruhenden Urschrift hier 
zum ersten Male gedruckt. Beide bilden mit den weiteren die beiden 
Dokumente umrahmenden Mitteilungen Bausteine für eine künftige 
Wentzinger-Biographie. — Friedrich Kempf: Jörg Kempf, 
Werkmeister des Freiburger Münsters 1557—1564. S. Ioı 
bis ı2ı. Biographische und künstlerische Nachrichten über den 
Meister des Ölbergs und der Kanzel, den Leiter der umfassenden 
Wiederherstellungsarbeiten am Turmhelm des Münsters nach der 
grossen Wetterkatastrophe des Jahres 1561. — Max Weber: Eine 
(seldschuld des Klosters Günterstal bei den Juden 1285. 
S. 123—124. — Jakob Ebner: Zwei Huldigungen im Hotzen- 
wald im Jahre ı71ı und 1717. S. 125—ı28. — Jakob Ebner: 
Verzeichnis des Hauensteiner Landfahnens aus dem 
Jahre 1654. S. 129133. — [Peter P.] Albert: Das Bischofs- 
kreuz bei Betzenhausen. Eine Entgegnung. S$. 133—136. 
Der Verf, wendet sich polemisierend gegen die der seinen entgegen- 
gesetzten Auffassung vom Tode des Strassburger Bischofs Konrad Il. 
von Lichtenberg, die Manfred Krebs in seiner Frankfurter Disser- 
tation geäussert hat, und vertritt nach wie vor die Meinung, dass 
“ der Bischof am 29. Juli 1299 vor Freiburg meuchlerisch erstochen 
wurde, und dass das zur Erinnerung an diese Untat errichtete Kreuz 
bei Betzenhausen eine Sühnekreuz sei. (Vgl. die Entgegnung auf 
die Ausführungen von Albert S. 624 dieser Zs.) 


. Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und 
Aschaffenburg. Bd.67. 1928. Arthur Bechtold: Rebedar, 
eine Berichtigung zur Topographie des alten Würzburg. 
S. ı—7. Die Rebedarstrasse und der Rebedarplatz in Öggs als 
Manuskript hinterlassener Bau- und Entwicklungsgeschichte der 
Stadt Würzburg beruhen auf einem Missverständnis der Fries- 
schen Chronik. Die Stelle ist aus »Refectorium« herzuleiten. — 
Arthur Bechtold: Das Juliusspitalals Zeughaus. S.g—ı6. 
Die von Tilly bei Lutter eroberten Geschütze wurden mit anderer 
Kriegsbeute im Hofe des Juliusspitals in Würzburg aufgestellt. 
Liste aus dem Allgemeinen Staatsarchiv in München. — Arthur 
Bechtold: Eine Reise durch Franken im dreissigjährigen 
Krieg. S. 17—40. Aus der von seinem Begleiter William Crowne 
1637 in London herausgegebenen Beschreibung der Reise des be- 
kannten Sammlers und Kunstmäzens Lord Howard, Earl von 
Arundel, der 1636 im Auftrag König Karls I. von England nach 
Deutschland reiste, um bei dem Kaiser die Wiedereinsetzung Karl 
Ludwigs von der Pfalz zu betreiben, und den der Kupferstecher 
Wenzel Hollar begleitete, um Städte und Landschaften der Reise 


644 Zeitschriftenschau 


in Zeichnungen festzuhalten. — Ivo Fischer: Der Nachlass 
des Abtes Johannes TrithemiusvonSt. Jakobin Würzburg. 
S.41—82. Das Inventar über den Nachlass, das sich im Archiv 
des bischöflichen Ordinariates Würzburg unter den Akten des 
Klosters St. Jakob befindet, ist, wie wohl einigen Autoren bekannt, 
bisher in den zahlreichen Arbeiten über den bekannten Sponheimer 
Abt nicht verwertet worden. Am wertvollsten für die Wissenschaft 
ist das Verzeichnis seiner Würzburger Bibliothek, auf Grund dessen 
manche irrige Auffassung berichtigt werden kann. Die Vorliebe 
für Werke der Astrologie, Astronomie und Medizin ist nicht zu 
verkennen. — Justus Bier: Der Meister des Dettelbachcr 
Tympanons. S. 83—93. Das Tympanon aus der Wallfahrtskirche 
in Dettelbach, das bisher als ein Werk Riemenschneiders galt, 
stammt von einem anderen fränkischen Bildhauer mit nürnbergischer 
Schulung, dem der Verf. noch mehrere andere Werke mit dem 
gleichen Meisterzeichen zuschreibt. 


Arbeitsgemeinschaft Kurpfälzischer Sippenforscher. 
Mitteilungsblatt für Familien-, Stammes- und Wappenkunde 
des Kurpfälzischen Gebietes. 2. Jahrg. 1928. Nr. 1/6. Fried- 
rich Riehm: Die Einwohner von Winzingen nach den 
Türkensteuerlisten von 1584 und 1592. S. 29—32. Wertvolle 
familiengeschichtliche Quelle für das kurpfälzische Oberamt Neu- 
stadt aus dem Staatsarchiv in Speyer. — Kurt Mayer: Die Grab- 
steine der Kämmerer von Worms in der Schlosskirche 
zu Bad Dürkheim. S.32. — Karl Schworm: Pfälzische 
Auswanderer im ı8. Jahrhundert. S. 32—33. Auswanderer 
aus dem pfalz-zweibrückischen Oberamt Meisenheim in den vier- 
ziger Jahren des 18. Jahrhunderts. — Georg Biundo: Fremd- 
ländische Einwanderung in der Pfalz. (Barbelroth). S. 33 
bis 34. Finwanderung von Brandenburgern, Tirolern, Böhmen, 
Hessen, Breisgauern, Holländern, vor allem aber Schweizern und 
Franzosen nach dem zojährigen Krieg nach Barbelroth und seinen 
Nachbarorten. — E.L.Antz: Betrachtung über Sippen- 
forschung. S. 35—36. — Genealogisches aus einer alten 
Urkunde. S. 30,—37. Abdruck einer Urkunde aus Iautern vom 
25. Juli 1601. — Von Ansiedlerdeutschen in Ugartsthal im 
ehem. Galizien unter Kaiser Josef II. 1783—ı785 (und 
1783—1790). S. 37—40. Nach alten Eintragungen in Kirchen- 
büchern und Konskriptionslisten. 


Blaetter für pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4. 1928. 
Heft 4. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv 
Luzern. (Gatterer-Apparat.) S.97—ı03. Schluss der Ur- 
kundenregesten für die Jahre 1375—1407. — Gg. Biundo: Die 
Synoden im Oberamte Zweibrücken. (1592—1608.) S. 103 
bis 121. Schluss folgt. — Hermann Schreibmüller: Die Jahres- 


Zeitschriftenschau 64 5 


versammlung des Vereins für bayerische Kirchenge- 
schichtein Ansbach am 16. und ı7. Juli 1928. S. 121— 124. — 
G. Biundo: Zur Geschichte der geistlichen Tracht (in der 
Pfalz). S.ı24—ı25. — Derselbe: Aus dem Dürkheimer 
Kirchenbuch. S. 126—ı127. — E.Bilfinger: Kampf gegen 
kirchliche Unsitten. S. ı27. Eintrag aus dem Taufregister der 
reformierten Gemeinde Gimmeldingen, ı5. 2. 1740. — Zur Biblio- 
graphie der pfälzischen Kirchengeschichte. S. 127—ı28. — 

Heftz5. Philipp Paul: Evangelische Kirchenlieder- 
dichter der Pfalz bis Ende des ı8. Jahrhunderts. S. ı29 bis 
139. Konrad Hubert (1507—1577), Johannes Posthius (1537— 1597), 
Johann Adam Hasslocher (1645— 1726), Christoph August Spor- 
leder (1683-1763), Martin Günther (1686—-1736), Johann Jacolı 
Dietz (1698— 1762), Christoph Karl Ludwig Freiherr v. Pfeil (1712 
bis 1784), Johann Gottlob Muthmann (1721—1782), Gräfin Doro- 
thea Juliane Sophia von Leiningen-Westerburg (1727—1757). — 
Gg. Biundo: Die Synoden im Öberamte Zweibrücken 
(1592—1608). S. 139— 143. Schluss. —- Derselbe: Anmerkungen 
über Evangelische Kirchenliederdichter der Pfalz. S. 143 
bis 145. Ergänzungen zu dem Aufsatz von Paul. S. 129 — 139. —- 
Th. Wotschke: Von der Tätigkeit des Pfarrers Joh. Peter- 
sen von Bergzabern in Paris. S. ı145—ı51. Petersen war seit 
Ende 1735 als dänischer Gesandtschaftsprediger in Paris. — 
R. Oertelan J.G. Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker. 
S. ısı—ı57. Ein Beitrag zur pfälzischen Historiographie. 


Pfälzisches Museum — Pfälz. Heimatkunde. Jahrg. 1923. 
Heft 7/8. L.Grünenwald: Dem Literarischen Verein der 
Pfalz zum 5o. Geburtstage am 5. September 1928. S. 171 bis 
174. Rückblick auf die künstlerischen und wissenschaftlichen Lei- 
stungen der linksrheinischen Pfalz im Laufe eines Jahrhunderts. 
Geschichte der 1878 als »Pfälzischer Schriftstellerverein« gegrün- 
deten, seit Igoo unter dem Namen »Literarischer Verein der Pfalz« 
weiterwirkenden Gesellschaft zur Belebung der heimatlichen Lite- 
ratur, Kunst, Geschichte und Volkskunde und ihres Organs, des 
»Pfälzischen Museums«.. — W. Emmer: Rainer Maria Rilke. 
S. 175—177. — Albert Becker: Zur Geschichte des Pfälzer 
Tagesschrifttums. S. 178—180. — Roppenccker: Die erste 
Speyerer Schulordnung nach dem grossen Brand. S. ı8ı 
bis 183. Die bisher vermissten Aktenstücke zur Geschichte des 
Speyerischen Gymnasiums, die der Bearbeiter der Bände »Doku- 
mente zur Geschichte der humanistischen Schulen im Gebiete der 
Bayerischen Pfalz« in den Monumenta Germaniae Pacdagogica, 
‚Karl Reissinger, vermutete, sind nun in einer Kiste auf dem Speicher 
des Gymnasiums entdeckt worden. Aus ihnen werden hier ver- 
öffentlicht: »Schul-Leges und Ordnung, vor der L.öbl. Reichs freyen 
Stadt Speyer Lateinisch- und Teutsche Schul.« 1704. — Ferdi- 


646 Zeitschriftenschau 


nand Denk: Maler Müllers KunstkritischeGedankenwelt. 
S. 184—ı90. — Albert Becker: Um den Nachlass Maler 
Müllers und Johann Friedr. Hahns. S. 191 —ı98. Briefe des 
Gymnasiallehrers Lic. R. Oertel an den Pfälzer Historiker Johann 
Georg Lehmann und des elsässischen Pfarrers August Jaeger an 
Dr. Carl Christian Redlich, den Leiter der Realschule vor dem 
Holstentor in Hamburg, welche die Nachrichten über den Nach- 
lass von Maler Müller (1749—ı825) und Johann Friedrich Hahn 
(1753—1779), den Mitbegründer des Göttinger Hainbundes, wesent- 
lich ergänzen. — Leonhard Kraft: Die Einweihung des 
St.Katharinenmuseums in Oppenheim. S. 198. — August 
Pick: Zur Philosophie des modernen Baustils. (Unter be- 
sonderer Berücksichtigung der städtischen Neubauten zu Kaisers- 
lautern.) S. 199— 202. — Hermann Probst: Die Wandmale- 
reieninder Zweibrücker Turn- und Festhalle. S. 203—.205. 
-- Albert Becker: Georg Christian Crollius. 1728. — 
21. Juli — 1928. S. 206—207. Lebensskizze des zweibrückischen 
Gymnasialrektors und Hofhistoriographen, des Schöpfers der 
Editiones Bipontinae. — Günther Reubel: Die Westpfälzi- 
schen Sigillata-Töpfereien von Blickweiler und Esch- 
weilerhof. S. 208—209. — Hermann Schreibmüller: Eine 
»Entdeckungsgeschichte« der Pfalz. S. zı0—2ı1. Bespre- 
chung und Nachträge zu Albert Beckers Schriftchen: »Der Garten 
Deutschlands. Ein Beitrag zur Entdeckungsgeschichte der baye- 
rischen Pfalz am Rhein. Kaiserslautern 1928.« — Wolfg. Krämer: 
Neueste französische Literatur über das Saargebiet, 
besonders seinen pfälzischen Teil S. 212 —213. 


Archives alsaciennes d’histoire de l’art. Annee 7. 1928. 
Andre Trautmann: Une chapelle romane inconnue a 
Strasbourg. S.ı—ıı. Kunst- und stilkritische Untersuchung 
der bisher nicht behandelten romanischen Kapelle im Hause Nr. 17 
der Rue d’Ail ın Strassburg. — Joseph Walter: Les deux 
roses du transept sud de la cathedrale de Strasbourg. 
S. 13—33. — Charles Buttin: Le gisant d’Ulrich de Werdt. 
Quelquesmotsdesupplement. S. 35—43.— Sabine Hacken- 
schmidt: Sur un paysage de Caspar Isenmann. S.45—55. 
Über die Auferstehung Caspar Isenmanns (t 1472) im Museum 


Unterlinden in Kolmar. — Jos. Walter: Un manuscrit litur- . 


gique du couvent des pe£nitentes de Sainte-Marie-Made- 
leine de Strasbourg de 1490. S. 53—61. — Marcel Moeder: 
La sculpture et les sculpteurs a Mulhouse vers la fin 
du moyen äge. S. 63—77. — Theodore Ungerer: Un dessin 
original d’Isaac Habrecht, horloger &ä Strasbourg (1580). 
S.79—82. — Adolphe Riff: Les tresors d’orfevrerie des 
corporations Strasbourgeoises. S.83—96. — Pierre du 
Colombier: Deux projetsde Robert de Cotte pour V’electeur 


Zeitschriftenschau 647 


de Cologne. S. 97—ı08. Baupläne für Brühl und Godesberg. — 
E. Herzog: Lesanciennesbroderiesreligieuses de l’abbaye 
de Marbach. S. ı09—ı22. — Hans Haug: L/architecture 
du dix-huitieme siecle dans les petites villes d’Alsace 
Reichshofen, Niederbronn et leurs environs. S.123— 179. — 
E. Herzog: Un artiste alsacien du XVIII° siecle, Gabriel- 
Ignace Ritter de Guebwiller. S. 181—197. — L. G. Werner: 
Jean-Henri Benner de Mulhouse, peintre de la cour de 
Russie. S. 199-207. Leben und Werk des 1776 in Mülhausen i.E. 
geborenen Porträtmalers. — ]J. E. Gerock: L’Edition du 
»Pfingstmontag«d’Arnold,illustreepar Theophile Schuler. 
Etude bibliographique. S. 209—216. 


Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde. 
Bd. 27. 1928. Eduard Schweizer: Die Gewerbe am Klein- 
basler Teich. 2. Teil. Von der Reformation bis zum 19. Jahr- 
hundert. S. ı—ı14. Fortsetzung und Schluss der Gewerbege- 
schichte Basels, das Verhältnis zur Behörde und die Organisation, 
die konzessionierten und die Lehengewerbe und das Rechtsverhält- 
nis mit der Markgrafschaft behandelnd. — Karl Schönenberger: 
Das Bistum Basel während des grossen Schismas 1378 bis 
1415. 2. Teil. S. ıns—ı89. Der Verf. behandelt in diesem zweiten 
Abschnitt im einzelnen die Klöster und Stifter im Bistum Basel, 
im schweizerischen und ausserschweizerischen (elsässischen) Teil, 
die Pfarreien und die Geistlichkeit und den Adel. Ein Rückblick 
über die allgemeinen Ergebnisse schliesst die Untersuchung ab. — 
Ernst Staehelin: Bibliographische Beiträge zum Lebens- 
werk Oekolampads. S.ı191—234. A. Nachträge zur Oeko- 
lampad-Bibliographie in Bd. ı7 der Basler Zs. B. Schriften an oder 
gegen Oekolampad. C. Manuskripte, die Oekolampadische Schrif- 
ten enthalten. D. Manuskripte, die gegen Oekolampad gerichtete 
Schriften enthalten. — PaulKölner: Die AusgabenderSafran- 
zunftim Burgunderkrieg. S. 235—-250. Mitteilung der Kriegs- 
ausgaben, die der Krämerzunft zum Safran, die unter den fünfzehn 
Baseler Zünften nach Mitgliederzahl und Besitztum in vorderster 
Reihe stand, im Burgunderkrieg von Neujahr 1474 bis Weihnachten 
1476 erwachsen sind, auf Grund der Jahresrechnungen. — 53. Jah- 
resbericht der Historischen und Antiquarischen Gesell- 
schaft. I-XW. 


Archiv für Sippenforschung. Jahrg. 5, ı928. Heft ıo. 
Walther Kilian: Eine Baden-Durlachsche Musterungs- 
liste von 1741. S. 342—345. Die den altbadischen Militärakten 
des Generallandesarchivs entnommene Musterungsliste enthält wert- 
volle familiengeschichtliche Nachrichten auch über viele Landes- 
kinder. 


648 Zeitschriftenschau 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. Bd. 60, 
Heft 3, 1928. Willy Andreas: Der Bundschuh. Eine Studie 
zur Vorgeschichte des deutschen Bauernkrieges. S.so8 
bis 541. In gedrängter Darstellung und eindringlicher Formulierung 
untersucht der Verf. im Anschluss an Rosenkranz’ zweibändiges 
Werk Ursachen und Verlauf der Bundschuhbewegungen am Ober- 
rhein. Der scharfen Abgrenzung des Bauernkrieges von dieser Be- 
wegung, wie sie Stolze annimmt (vgl. diese Zs. N. F. 42, 265ff.), 
schliesst er sich nicht an, sondern betont demgegenüber das Ge- 
meinsame beider Begebenheiten. 


Denkmalpflege und Heimatschutz. Jahrg. 1928. Heft ıo/ıı 
Ch. Klaiber: Zähringer Städte in der Schweiz. S.77—83. 
Das behandelte südwestdeutsche Städtebaugrenzgebiet, in welchem 
die Zähringer sich als kriegstechnische und städtebauliche Meister 
erweisen, ist das wichtigste Bindeglied mit Burgund und dem Arelat. 


Germania. Korrespondenzblatt der Römisch-Germa- 
nischen Kommission des Deutschen Archäologischen In- 
stituts. Jahrg. ı2, 1928. Heft 4.. Reinhold Rau: Decumates 
Agri. S. 143— 148. Der Verf. wendet sich gegen die Ausführungen 
Hesselmeyers und Hertleins über diesen Gegenstand, bestreitet dass 
die agri decumates als Begriff der gallischen Besiedlung oder der 
Zeit vor der Unterstellung unter die römische Herrschaft angehören, 
und kommt zu dem Ergebnis, dass es von philologischer Seite aus 
keinen haltbaren Einwand gegen die Deutung decumates agri = 
Zehntland gibt. 


Historisches Jahrbuch. Bd. 48. Heft 3. Briefe von Buss, 
hrsg. von Ed. Hosp. S. 472—488. Die Bricfe des hervorragenden 
Führers der Katholiken und Freiburger Professors an den Wiener 
Hofkaplan Dr. Johann Michael Häusle bilden intime Einblicke in 
die kämpfereichen Jahre 1846—1862. Sie sind eine gute Quelle 
zur badischen kirchenpolitischen Geschichte und zur Universitäts- 
geschichte dieser Jahre. 


Jahrbuch für Kunstwissenschaft, hrsg. von Ernst Gall. 
1928, Heft ı. Hans Reinhardt: Die Ausgrabung der ersten 
Anlage des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen. Ein 
Beitrag zur Baugeschichte des elften Jahrhunderts am 
Oberrhein. S.33—46. Die dem typischen Hirsauer Bau der 
Klosterkirche vorausgehende ältere Klosteranlage, der nach den 
Quellen 1064 eingeweihte Gründungsbau Eberhards von Nellenburg, 
ıst durch neue Ausgrabungen festgestellt worden und wird hier in 
ihrer baugeschichtlichen Bedeutung gewürdigt. 


Zeitschriftenschau 649 


Der Lesezirkel. Jahrg. ı5, Heft 8, Zürich 1928. Samuel 
Singer: Die wiedergewonnene Manessische Liederhand- 
schrift. S. 75—8ı1. Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte der 
grossen Heidelberger Liederhandschrift anlässlich ihrer Reproduk- 
tion durch den Inselverlag. Die von Singer auf Seite 78 bezweifelte 
Richtigkeit der Lesung Sillibs: »amitus« (Onkel) und nicht »amicus« 
ist durch die photographische Aufnahme der Handschrift einwand- 
frei bestätigt und durch den Verfasser inzwischen auch anerkannt 
worden. 


Stemmen des Tijds. Maandblad voor Christendom en 
Cultuur. 16. Jahrg. Oktober 1928. A.A. van Schelven: Uit de 
briefwisseling van Louise Juliana vande Palts. S. 338—362. 
Auswahl von Briefen Luise Julianes von Nassau, der Gemahlin 
Friedrichs IV. von der Pfalz, an die Herzogin de la Tremoille in 
Paris, aus den Jahren 1599— 1614. Die Briefe aus Heidelberg sind, 
mehr von der menschlichen Seite gesehen, bezeichnende Doku- 
mente der Zeit, Bilder zur Kultur- und Sittengeschichte auch des 
pfälzischen Hofes. Historisch wichtige Dinge enthalten sie kaum. 


Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik- 
tiner-Ordens. N. F. Bd. ı5. 1928. Heft 3. Bruno Wilhelm: 
Die Reform des Klosters Muri ı082—ııso und die Acta 
Murensia. S. 259— 278. Schluss der bereits in dieser Zs. S. 313 
mitgeteilten Arbeit über die Entwicklung der Klosterreform in Muri 
an Hand der Acta Murensia. Besonders hinzuweisen ist auf die 
Beziehungen zwischen Muri und St. Blasien. 


Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 
Bd. 2ı. Heft ı/2. 1928. Hermann Aubin: Georg von Below 
als Sozial- und Wirtschaftshistoriker. $S. 1—32. 


Der Wächter. Monatsschrift für alle Zweige der Kultur. 
Jahrg. 10. 1928. Otto Michaeli: Aufden SpurenvonEichen- 
dorffs Heidelberger Jugendliebe. Heft 3/4, 5/6, g/ıo u. 11/12. 
Familiengeschichtliche Forschungen und Vermutungen über die 
Familie des Käthchen Förster aus Rohrbach. — Derselbe: Das 
Käthchen von Rohrbach. Heft 7/3. Versuch, nachzuweisen, 
dass Käthchen Förster aus Rohrbach ım Hause des Bäckers Förster 
zu Heidelberg (Hauptstrasse 59) den Mietern aufwartete und so 
von Eichendorff kennengelernt und verehrt wurde. 


Zeitschrift für Kirchengeschichte. Neue Folge ıo. Bd. 
(47. Bd.), 1928, Heft 4. Hans Lüthje: Melanchthons An- 
schauung über das Recht des Widerstandes gegen die 
Staatsgewalt. S. 512—542. Der Verf. zeigt die Entwicklung der 


650 Zeitschriftenschau 


Anschauung des Reformators über das Recht des Widerstandes 
gegen die Staatsgewalt auf. In der ersten bis 1530 reichenden Periode 
erkennt Melanchthon nur das Recht des passiven Widerstandes an, 
in der zweiten Periode, 1530—1560, hält er in bestimmten Fällen 
auch aktiven Widerstand für erlaubt. Diese Wandlung der An- 
schauung hat sich jedoch bereits vor dem Augsburger Reichstag 
vorbereitet. 


Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde. Jahrg. 2, 1928, 
Heft ı. AdolfSpamer: Volkskunst und Volkskunde. S.ı— 30. 
— Heinrich Marxell: Volkskunde im Gerichtssaal. (Die 
Asselin der Volksmedizin.) S. 3 —37.— Rudolf Kapff: Zur 
schwäbischen Geschlechtsnamenforschung. S. 37—40. — 
Max Weber: Heilsegenausdem Schwarzwald. S. 40—43. — 
Eduard Weinkopf: Die Umkehrung inGlaubeundBrauch. 
S.43—56. — Jos. Aug. Beringer: Volkstümliches und Sinn- 
bildliches bei Hans Thoma. S. 57—7ı1. — Alfred Karasek: 
Die Fastnachtsbuben in Brunndorf-Östgalizien. S.7ı bis 
73. — Eugen Kagarow: Bären-Hochzeit. S. 73—75. 


(Abgeschlossen am ı. Januar 1929.) 


Buchbesprechungen 


Gall Jecker O.S.B., Die Heimat des hl. Pirmin, des 
Apostels der Alamannen (Beiträge zur Geschichte des alten 
Mönchstums und des Benediktinerordens, herausgegeben von Ildefons 
Herwegen H. ı3). 8° (XVI, 192) Münster i.W. 1927, Aschendorff. 
Die vorliegende Schrift, deren Hauptergebnis vorläufig schon in der 
Festschrift »Kultur der Reichenau« mitgeteilt wurde, enthält mehr 
als ihr Titel zunächst vermuten lässt, aber auch weniger, als man 
nach ihm erwarten durfte. Weniger, insofern auf eine kritisch 
fundierte Rekonstruktion der Jugendentwickelung des Heiligen 
nahezu ganz verzichtet oder sie nur mit Andeutungen gestreift 
wird. Mehr, insofern uns eine kritische Ausgabe und Quellen- 
analyse der bekannten Pirminschen Schrift geboten und aus letzterer 
und ihren Besonderheiten die Herkunft des Heiligen festgestellt 
wird. | 

Die Frage nach der Heimat des Alamannenapostels hat die 
Forschung um so mehr beschäftigt, als die ältesten Quellennach- 
richten über ihn (die ältere Vita aus dem ı. Viertel des 9. Jahr- 
hunderts; die von Rabanus Maurus gedichtete Grabschrift; die 
Gründungs- bzw. Immunitätsurkunde von Reichenau und Murbach) 
darüber nur sehr vage Andeutungen enthalten (monachi percgrini; 
patriam descruit peregrina petens). Die Unbestimmtheit der letz- 
teren hatte zur Folge, dass man in früherer Zeit, gestützt auf Mabil- 
lon, ın Pirmin einen Franken sah, wiewohl die Andeutungen des 
Rabanus Maurus mit einem solchen Nationale in Widerspruch 
standen, oder dass man, verleitet durch die Bezeichnung monachi 
peregrini in Widegerns Urkunde für Murbach, ihn zu einem Schot- 
tenmönch machte; oder dass man in neuerer Zeit an angelsäch- 
sische Herkunft, vereinzelt sogar an dänische glaubte. Eine nähere 
Untersuchung von Pirmins Schrift Scarapsus führte zu mancherlei 
Feststellungen (Besonderheiten des Inhalts; die Art der Quellen- 
benutzung und paläographische Eigenheiten ihrer Handschrift), 
welche an eine Herkunft aus Südfrankreich oder Spanien denken 
liessen. 

Hier setzt nun der Verfasser ein mit sciner methodisch vor- 
züglichen und eindringenden Untersuchung über diese merkwürdige 
Schrift; er sucht sie nach allen Richtungen kritisch abzuhören, 
inwieweit sie etwas über die Persönlichkeit ihres Verfassers und vor 


1 


652 Buchbesprechungen 


allem über seine nationale Zugehörigkeit auszusagen weiss. Zu 
der bisher bekannten einzigen Handschrift des Scarapsus (Ein- 
siedeln), ist es dem Verfasser noch gelungen, in letzter Stunde zwei 
weitere ın der Pariser Nationalbibliothek aufzufinden (1603 und 
fond lat. 13408) und auf Grund dieser handschriftlichen Unterlagen 
eine erstmalige kritische Ausgabe zu veranstalten. In diesem 
Teile des Buches sowie in der bis ins einzelne geführten 
Feststellung der der Pirminschen Schrift zugrunde 
liegenden Quellen, wodurch das geschichtliche Ver- 
ständnis mancher dunkeln Stellen wesentlich gefördert 
wird, beruht das bleibende Verdienst dieser Arbeit. 

Während die Einsiedler Handschrift von Ende des 8.oder Anfang 
des 9. Jahrhunderts wesentlich merowingischen, damals ın Rätien 
und am Oberrhein üblichen Schriftcharakter, aber mit mancherlei 
westgotischen Elementen durchsetzt, aufweist, die auf Benutzung 
einer spanischen Vorlage schliessen lassen, enthält Handschrift 1603 
von Paris, aus St. Amand stammend, in die letzten Jahrzehnte 
des 8. Jahrhunderts fallend, eine karolingische Minuskelschrift 
in ihrer Frühentwicklung und die zweite Pariser Handschrift 
fond lat. 13408, aus Corbie und von Mitte oder 2. Hälfte des g. Jahr- 
hunderts die ausgebildete karolingische Minuskel. Frage ist nun, 
wie erklären sich die spanischen Schriftelemente ın der Einsiedler 
Handschrift? Sind sie, wie auch ihre vulgärlateinische Sprache, schon 
in ihrer Vorlage, dem Archetypon Pirmins, gestanden oder erst 
durch den Kopisten hineingebracht worden? Der Verfasser ent- 
scheidet sich nach anfänglichem Schwanken mit mancherlei Vor- 
behalten für eine Antwort in erstgenannter Richtung (S. 82) und sucht 
«las Fehlen jeglichen westgotischen Einflusses in den zwei andern 
Handschriften auf den Einfluss karolingischer Renaissance zurück- 
zuführen. Aber bei der grossen Unsicherheit, die über dieser Frage 
herrscht, kann sie auch keine schwerwiegende Bedeutung für 
die Bestimmung der nationalen Herkunft des Verfassers der Schrift 
haben. Dagegen nimmt es wunder, dass in diesem Zusammenhang 
nicht ein anderes Moment gründlich beleuchtet worden ist. Ich 
meine die sprachliche Form der ungemein zahlreichen Zitate aus 
der Heiligen Schrift. Wenn der Scarapsus von einem Spanier 
herrührt und mit weitgehender Benutzung spanischer Vorlagen 
bearbeitet wurde, dann muss er auch notwendigerweise den Schrift- 
text der altspanischen Bibel zeigen. Fehlen aber, wie es den Anschein 
hat, die charakteristischen Formen des letzteren, dann mussten 
entweder die Folgen daraus gezogen oder aber eine Erklärung 
dafür gegeben werden. So ganz aber auf eine eingehende Erörte- 
rung dieses bedeutsamen Problems verzichten, wie es Jecker tut, 
«dünkt uns nicht angängig. Stringenter müsste auch der Nachweis 
geführt sein (S. 83ff.), dass Pirmin der Verfasser des Scarapsus 
ıst, oder wie der volle Titel in der Einsiedler Handschrift lautet: 
Dieta abbates Priminii, de singulis libris cannonnicis scarapsus. 


Buchbesprechungen 653 


Künstle hat bekanntlich (Reichenau, [Freiburg 1924] S.6) den 
Heiligen als Autor abgelehnt, unseres Dafürhaltens mit Unrecht. 
Von den drei Handschriften nennt die aus St. Amand in Paris gar 
keinen Verfasser, die aus Corbie einen Gregorius urbis Rome, 
aber, wie sich leicht ergibt, infolge einer irrtümlichen Lesung der 
Vorlage. Die Einsiedler Handschrift aber schreibt das Werk 
dem Abbas Priminius zu, wobei immerhin auffällt, dass diese im 
Gebiet der Reichenau wahrscheinlich entstandene Abschrift nicht 
die hier durchgängig gebräuchliche Namensform Pirminius ge- 
braucht. Wie die zeitliche Ansetzung der Schrift 710—24 (S. 88) 
oder 718/24 (S. ı83) begründet wird, führt uns ganz auf den 
lockeren Boden der Legende. Voraussetzung für diese Ansetzung 
ist die Annahme, dass Pirmin sein Missionskompendium vor der 
Ankunft in Alamannien verfasst und dazu die gerade aus Spanien 
geflüchtete Hilfsliteratur benutzt haben muss; und da er bei der 
Gründung der Reichenau als episcopus bezeichnet wird, ein solcher 
aber nach dem damals geltenden kanonischen Recht wenigstens 
40 Jahre alt sein muss, »kann« er das Schriftchen »schon mehrere 
Jahre vor seinem Auftreten in Alamannien verfasst haben«. Wenn 
es aber erst auf der Reichenau oder im Elsass entstanden ist, wo 
es um diese Zeit weit eher einem praktischen Zwecke dienen konnte 
als in dem längst christianisierten Meaux? Die gegen eine spätere 
Abfassung auf deutschem Boden geltend gemachten Gründe‘ 
(Verbreitung der Handschriften) könnten mit gleichem Rechte auch 
gegen die Entstehung in Meaux vorgebracht werden. Überzeugend 
ist dagegen der Nachweis geführt, dass das Titelwort scarapsus 
tatsächlich eine romanische Sprachform darstellt, die sich im Gebiet 
nördlich und südlich der Pyrenäen nachweisen lässt. 

Das Schriftchen Pirmins ist ein Kompendium einer Missions- 
unterweisung, mit den zwei,ähnlichen frühmittelalterlichen Versuchen 
gleichfalls eigenen Abteilungen einer Heilsgeschichte, die in der 
Tat nichts anderes ist als eine Paraphrase des Symbolums, und einer 
Sittenunterweisung. Im ersten dogmatischen Teil sind überwiegend 
benutzt Martin von Braga (De correptione rusticorum), Augustins 
De catechizandis rudibus, Caesarius von Arles und Pseudo-Caesarius; 
im zweiten Teil dagegen mit Auswahl durcheinander verschiedene 
Quellen, wieder Caesarius, dann aber auch Isidor von Sevilla, die 
Benedictusregel und eine Homilia sacra unbekannter Herkunft. 
Das Apostolische Symbolum im Textus receptus deckt sich in der 
Verteilung der einzelnen Artikel auf die Apostel mit einem in der 
Reichenauer Handschrift XVIII und teilweise auch mit dem des 
Missale von Bobbio, dessen Entstehungsgebiet aber trotz der für 
westgotische Herkugft vorgebrachten Gründe (S. ı00ff.) immer 
noch problematisch bleibt. Im Kapitel über die Speisesatzungen 
scheinen Gepflogenheiten spanischer Kreise nachzuwirken und der 
Canon Theodors von Canterbury benutzt zu sein, während ähnliche 
Satzungen erst im Laufe des 8. Jahrhunderts in fränkische Buss- 

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 43 


654 Buchbesprechungen 


bücher Aufnahme fanden. In dem bekannten c. 22 über heidnische 
und abergläubische Gebräuche ist weitgehend Caesarius von Arles, 
vor allem aber Martin von Braga und vielleicht auch noch eine un- 
bekannte Quelle benutzt. Im einzelnen hat der Verfasser hier manche 
interessante Feststellungen machen können. So findet sich das Ver- 
bot idolis adorare non ad petras neque ad arbores, non ad angulos, 
neque ad fontes, non ad trivias, inhaltlich wohl bei Martin von 
Braga, ın der Praedicatio S. Eligii und in verschiedenen fränkischen 
Konzilskanones. Für das aber bei Pırmin charakteristische ad angu- 
los hat Eligius, das Poenitentiale Burgundense, die Bussbücher von 
Bobbio und Paris, von Fleury s. Loire und Merseburg: ad cancellos. 
Ad angulos kommt dagegen im karolingischen Missionskatechismus, 
den Heer herausgegeben hat, im Pseudo-Cummeanschen Poeniten- 
tiale und in den Capitula iudiciorum vor, durchweg in jüngeren 
Texten; der Ausdruck scheint eine von Pirmin selber oder von 
einer seiner Vorlagen geschaffene volkstümlichere Umschreibung 
von ad cancellos zu sein (S. ı35ff.). Ähnliche Einblicke in die 
Arbeitsweise Pirmins und in den Charakter seiner Vorlagen gewähren 
auch andere seltene Worte in diesen Abschnitten seines Buches, 
wie tempestarii, impuriae, mimaricias, die auf eine lateinische 
Bearbeitung einer griechischen Vorlage schliessen lassen. Hat der, 
Alamannenapostel in diesem Abschnitt seines Missionshandbuches 
nur romanische Quellen benutzt, kämpft er sonach nur gegen 
antik heidnischen und romanischen Aberglauben, so sind nach Jecker 
seine Ausführungen für eine Geschichte der Verhältnisse und Zu- 
stände bei den Alamannen gegenstandslos. Dann hat, so müssen 
wir folgern, Pirmin eine rein akademische Abhandlung gegen 
romanischen Aberglauben geschrieben und an den Bodensee 
mitgebracht. Wenn aber darin nur abergläubische Gepflogenheiten 
der Ibero-Romanen gegeisselt werden sollen, weshalb sind sie noch 
mit dem Verdikt belegt. worden in einer ganz fremden Umgebung? 
Mit einer Ablehnung der Gültigkeit dieser Abschnitte für das Ger- 
manentum wird man so lange noch zurückhalten müssen, als uns 
nicht auch aus andern Quellen die Ungeschichtlichkeit dieses 
Volksaberglaubens nachgewiesen wird. 

Aus der Benutzung von nur in Spanien (in der von West- 
goten beherrschten Ausdehnung auch auf Südfrankreich) ent- 
standenen Vorlagen schliesst der Verfasser, dass Pırmin Romane 
gewesen, aus Spanien bzw. Südfrankreich stammt (S. 158), näherhin 
aus der Umgebung von Narbonne. Die Sarazeneneinfälle ins 
Westgotenreich mussten ihn heimatlos, zum peregrinus machen; 
eine vorübergehende Wirksamkeit in Meaux ging seiner Mission 
ins Alamannengebiet voraus. Manche mit spointierter Unter- 
streichung des Hauptergebnisses schliessenden. Argumente sind 
nicht ganz tragfähıg, das eine oder andere sogar recht problema- 
tischer Natur. Aber alle zusammengenommen können doch eine 
gewichtige Stütze abgeben für die Ansicht von der spanischen 


Buchbesprechungen 655 


bzw. südfranzösischen Herkunft Pirmins. Dafür sei dem Verfasser 
gedankt, ganz besonders aber gedankt für die treffliche kritische 
Ausgabe des Scarapsus und die wertvolle Untersuchung seiner 
(uellenvorlagen. Sauer. 


Diarium Martini Crusii 1596—ı597. Herausgegeben von 
Wilhelm Göz und Ernst Conrad. Mit einem Bildnis des M.Cru- 
sius. Tübingen. Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung 1927. 
XX, 430 S., Gr. 8°, 26 RM. 


In dieser Zeitschrift darf ein kurzer Hinweis auf einen zum 
45oJährigen Universitätsjubiläum 1927 veröffentlichten Schatz der 
Tübinger Universitätsbibliothek nicht fehlen. Es ist das Tagebuch, 
das Martinus Crusius (1526—1607), der bekannte Graezist der 
Tübinger Hochschule, von 1573—1604 mit ungewöhnlicher Aus- 
dauer und Ausführlichkeit führte. Es sind nur die Jahre 1596 und 
1597 von den beinahe 32, über die sich das Tagebuch verbreitet, 
zum Druck gebracht. Die vier handschriftlichen Bände, die die 
Zeit bis Ende 1595 behandeln, zeigen noch keine reine Tagebuch- 
form, auch ist ihr Inhalt vielfach in andere im Druck zugängliche 
Werke des Crusius übergegangen. Drei weitere Druckbände (1598ff) 
sollen dem vorliegenden folgen. Was heute vorliegt, beweist die 
Berechtigung des Abdrucks, um dessen Zustandekommen sich der 
Tübinger Graezist Wilhelm Schmid die grössten Verdienste erwarb, 
vollauf und erweckt Spannung auf die Fortsetzung. Die beiden 
Herausgeber haben sich durch ihre mühevolle und gelehrte Arbeit 
samt ihren Helfern den Dank der Kenner jener Jahrhundertwende 
erworben. Es ist unmöglich, an dieser Stelle aus dem nach allen 
möglichen Seiten hin aufschlussreichen Inhalt auch nur einiges 
namhaft zu machen, so sehr man dazu versucht ist, wenn man den 
lateinischen Text mit seinen griechischen und deutschen Einschieb- 
seln durchgekostet hat (vgl. z. B. das hübsche Bild, das Th. Knapp 
in der Tübinger Chronik 1928, Nr. 26 vom ı. Februar, auf Grund 
des Tagebuchs entwirft, und den kleinen Aufsatz von W. Göz 
in der literarischen Beilage des württembergischen Staatsanzeigers 
1921, S. 362ff.),. Was einen Hinweis an dieser Stelle rechtfertigt 
ist weniger der unmittelbare Bezug auf die oberrheinische Geschichte 
selbst als die Bedeutung dieses bunten Kulturbildes aus dem 
Nachbarland und seiner Universität für den Erforscher oberrhei- 
nischer Geschichte der Zeit zwischen Reformation und z30Jährigem 
Krieg. Immerhin finden sich auch einige Notizen speziell für den 
Badener, so über badische Markgrafen (S.4, 9, 53, 120, 178), über 
Beziehungen zu Pforzheimer (S.4, 40, 137, 359) und Freiburger 
(S. 27) Gelehrten, über Hexen bei Durlach (S. ı20), über einen 
grossen Sturm im Hardtwald bei Durlach (S. 178) usw. 

Nicht unausgesprochen darf zum Schluss der dringende Wunsch 
bleiben, die Herausgeber möchten, wo irgend angängig, energisch 

43" 


656 Buchbesprechungen 


von der kürzenden Regestenform Gebrauch machen, die nicht nur 
für den Historiker, sondern auch für den Philologen aufs feinste 
ausgebildet ist. Die Wiederholung von immer gleichen oder ähn- 
lichen Erzählungsformeln und Floskeln ermüdet schon in diesem 
Bande sehr, ist völlig zwecklos und verteuert das Werk, dessen 
Absatz mit allen Mitteln erleichtert werden sollte. Auch die Nach- 
richten vom Türkenkrieg u.v.a.m. sind in ihrer vollen Breite 
überflüssig. Wenn stark und mit guter Überlegung gekürzt wird, 
so bleibt auch Raum für den Kommentar, das Rückgrat einer 
solchen Ausgabe. Er ist uns für spätere Zukunft versprochen, 
aber der Benutzer vermisst ihn schmerzlich, zumal auch das Re- 
gister erst in Jahren folgen wird. FH. Haerıng. 


Hellmuth Weiss, Frankreichs Politik in den 
Rheinlanden am Vorabend des Hundertjährigen 
Kriegs. ı33 S. Verlag von F. Wassermann, Reval 1927. — 
Man wünschte dieser sicher geführten und wohl geschriebenen 
Untersuchung einen anderen Titel. Denn sie bringt innerhalb der 
von ihr gewählten zeitlichen und örtlichen Grenzen nicht sowohl 
eine Darstellung der französischen Politik, als vielmehr der euro- 
päischen überhaupt. Da aber der Verfasser innerhalb des euro- 
päischen Kräftespiels, das damals unter der Beteiligung des Kaisers, 
der deutschen Territorialherren, der Kurie, Frankreichs und Eng- 
lands in den Rheinlanden stattfand, die englischen Partei als die 
stärkste zu erweisen sucht, wäre es u. E. zum mindesten näher- 
gelegen, England statt Frankreich in den Titel zu nehmen. In 
jener Herausarbeitung des englischen Faktors innerhalb der euro- 
päischen Rheinpolitik liegt der Hauptwert der Arbeit; der Verfasser 
unterstreicht die Tatsache, daß die französische Rheinpolitik am 
Vorabend des Hundertjährigen Kriegs weitgehend aus dem Be- 
streben zu erklären ist, gegenüber der englischen das Prävenire zu 
spielen. In diesem Kampf um die Rheinlande, deren europäische 
Bedeutung somit erneut eindrucksvoll deutlich wird, steht England 
beim Ausbruch des Hundertjährigen Kriegs als überlegener Sieger 
da; bis auf einige kleine Gebiete, die zu Frankreich halten, sind die 
rheinischen Territorien Mitglieder der bekannten englisch-deutschen 
Allianz, die auch Ludwig den Baiern einbegreift. Freilich wäre das 
Episodenhafte, für die praktische Politik Unwesentliche dieser Tat- 
sache wohl noch stärker (für die ganze Darstellung!) zu berück- 
sichtigen, als dies der Verfasser (S.132) tut. »Auch Eduard III. 
blieb die Erfahrung seines Grossvaters nicht erspart, dass die 
deutschen Fürsten und Herren gerne bereit waren, Subsidiengelder 
anzunehmen, sich aber an die Ausführung der übernommenen Ver- 
pflichtungen nur ungern zu machen pflegten.« Von dieser Voraus- 
setzung ausgehend könnte man prinzipielle Bedenken gegen die 
Richtung der Untersuchung und die in ihr stattfindende Kräfte- 


Buchbesprechungen 657 


verteilung, in der zentrale Probleme wie der Kampf zwischen 
Kurie und Reich doch zu sehr zurücktreten, überhaupt erheben; 
indes scheint uns solcher Einwände ungeachtet der positive Ertrag 
der Schrift schwerer ins Gewicht zu fallen. Leider fehlen Inhalts- 
verzeichnis und Register. Kurt v. Raumer. 


Hermann Ginter, Birnau am Bodensee. Augsburg, 
Filser. 39 S. Text, mit 7 Text- und ı8 Tafelabbildungen. Eine bau- 
und kunstgeschichtliche Würdigung der Zisterzienserpropstei Birnau, 
dlieses Kleinodes süddeutschen Rokokos, hat vor einigen Jahren 
zum erstenmal H. Möhrle in einer auch an dieser Stelle besprochenen 
verdienstvollen Schrift gegeben. Nun liegt in der Reihe der »Deut- 
schen Kunstführer«, die Ad. Feulner im Filser-Verlag herausgibt, 
eine weitere, mit anschaulichem Bildmaterial reich ausgestattete 
Monographie vor, die allen, die alljährlich an den Bodensee kommen, 
vorab den Kunstfreunden, als kundiger Begleiter und Erklärer will- 
kommen sein wird. Es kam dem Verfasser, einem Schüler Jos. 
Sauers, dem wir manche, zum Teil in der von ihm geleiteten »Boden- 
seechronik« verstreute, fördernde Beiträge zur Geschichte des 
oberbadischen Barocks verdanken, dabei zustatten, dass er für den 
geschichtlichen Abschnitt zum erstenmal die für Möhrle noch 
gesperrten Bestände des Salemer Klosterarchivs verwerten und so 
manches Neue bieten konnte. Hierher gehören die Verträge mit 
dem bauleitenden Architekten Peter Thumb und mit den mit- 
wirkenden Künstlern und Kunsthandwerkern; als wichtigstes Er- 
gebnis auch die Feststellung, dass die heutige glückliche und 
originelle Verbindung von Kirche und Propsteigebäude wohl auf 
die Initiative des Klosters zurückzuführen ist, das einen ersten, 
leider nicht mehr vorhandenen Riss Thumbs als zu weitschichtig 
und kostspielig ablehnte. An den geschichtlichen Teil schliesst 
sich eine eingehende, verständnisvolle Beschreibung und Wertung 
des Baus und der von J. A. Feuchtmayer und G. B. Götz geschaf- 
fenen herrlichen Innendekorationen. Seite 7 ist statt ız. März 1745 
zu lesen 1746 (vgl. auch S. 12). K. Obser. 


In der Jubiläumsfestschrift des Sächsischen Kunstvereins 
(Hundert Jahre Sächsischer Kunstverein 1928 S. 113/20) schildert 
Max Lehrs Hans Thoma und Dresdens) seine bis 1893 zu- 
rückreichenden, in mündlichem und brieflichem Verkehr gepflegten 
persönlichen Beziehungen zu dem Meister und die Erwerbungen 
seiner Graphik für die Dresdner Sammlungen, die zu einer Zeit 
schon begannen, wo andere Kunstinstitute noch kein Blatt von 
seiner Hand besassen. Dresden, in dessen Galerie Thoma auch durch 
hervorragende Gemälde vertreten ist, »war die erste Stadt, wo er 
sich und seine Kunst gewürdigt und verstanden fühlt“. A. O. 


658 Buchbesprechungen 


In der steirischen Monatsschrift: Der Wächter J., 1928, S. 54ff. 
behandelt Otto Michaeli »Auf den Spuren von Eichen- 
dorffs Heidelberger Jugendliebe« ın Ergänzung früherer 
Mitteilungen Ad. Dyroffs an derselben Stelle die Beziehungen des 
Dichters zu Kätchen Förster, der Rohrbacher Müllerstochter »ım 
Kühlen Grunde«, — wie das Gewann heute noch heisst — und 
deren Persönlichkeit. Ä.O. 


Im Birnauer Kalender von 1929, S. 101/23 bringt H. Ginter 
Neues über »Die Pfarrkirche zu Pfullendorf«, insbesondere 
die barocke Ausgestaltung des Innern im 18. Jahrhundert. Nach den 
Akten des Pfarrarchivs sind als Schöpfer der damals entstandenen 
Altarbilder und Stukkaturen die Maler Fr. Spiegler von Konstanz 
und Andreas Meinrad von Au, sowie die Bildhauer F. Hops und 
J. J. Schwarzmann anzusehen, deren Tätigkeit auch anderwärts 
im Bodenseegebiet belegt ist. — Ebenda S. 73ff. und ı20f. Mit- 
teilungen von Jos. Klein über den Bau der drei Salemer Orgeln 
von M. Riepp aus Dijon und der Birnauer Orgel von J. G. Aich- 
gasser aus Überlingen. A. O. 


Die Matrikel der Universität Köln, bearbeitet von 
Herm. Keussen I. 1389— 1475. 2. vermehrte und erweiterte Auf- 
lage. (Publik.d. Gesellschaft für rhein. Geschichtskunde VIII, ,). 
Bonn 1928. — 205*. S. Einleitung; 884 S. Text. 75 RM. brosch. 


Eine Neubearbeitung des ersten Bandes der Kölner Matrikel- 
ausgabe war von Keussen schon bei dem Erscheinen des 2. Bandes 
im Jahre 1919 angekündigt worden. Gleichmässiger Stoffverteilung 
halber hatte man diesen Band mit dem Jahre 1476 beginnen lassen 
(fortlaufend bis 1559); da nun die 1892 erschienene Erstauflage 
des ı. Bandes nur bis 1466 reichte, fehlten bisher die Eintragungen 
der Jahre 1467—75; sie erscheinen hier zum erstenmal. 

Die Zweitauflage einer umfänglichen Matrikelausgabe ist 
sicher ein schr ungewöhnlicher Vorgang: ohne kräftige Hilfe 
der »Notgemeinschaft« auch einer so stattlichen historischen Gesell- 
schaft wie der rheinischen unmöglich. Der Herausgeber sucht 
diesen Schritt zu rechtfertigen durch die inzwischen erfolgte Er- 
schliessung neuer Quellen zur Erläuterung der Namensverzeichnisse : 
Matrikelpublikationen anderer Universitäten und zahlreiche Schrif- 
ten zur (Gelchrtengeschichte seien erschienen, dazu Sauerlands 
Regesten zur (reschichte der Rheinlande bıs 1415, endlich seien 
ihm jetzt erst die 1407 beginnenden Dekanatsbücher der Artisten- 
fakultät und die älteren Rotuli zugänglich gemacht worden, die 
ihm seinerzeit im Interesse einer (nicht zustande gekommenen) 
Sonderpublikation der Görresgesellschaft vorenthalten waren. 
An neuerschienenen Matrikeln kamen, soviel ich sehe, die von 
Löwen, St. Andrews (Schottland), Padua, Freiburg ı. Br., Greifs- 


Buchbesprechungen 659 


wald, Leipzig und Würzburg in Betracht; was die Dekanatsbücher 
anlangt, so hat seinerzeit Toepke, der Herausgeber der Heidelberger 
Matrikel, es vorgezogen, sie zusammenhängend in seiner Ausgabe 
(Bd. II) abzudrucken und nur im Register mit zu verarbeiten. Die 
schr viel mühsamere Methode Keussens, ihren Inhalt in unzähligen 
fortlaufenden Anmerkungen zu den einzelnen Namen zu verwerten, 
erscheint mir nicht ebenso zweckmässig: sie erleichtert freilich 
dem, der biographische Daten eines Gelehrten zusammensucht, 
die schnelle Arbeit; aber sie macht es unmöglich, zu einer Pro- 
motionsstatistik zu gelangen und überhaupt die Tätigkeit der Fakul- 
täten fortlaufend zu verfolgen. Ebenso entbehrt man ungern die 
zusammenhängende Veröffentlichung der Rotuli: wie wertvoll 
ist die Publikation des grossen Heidelberger Rotulus von 1401 in 
Winkelmanns Urkundenbuch, insbesondere für statistische Zwecke! 

Mit diesen Einwänden soll indessen das Verdienst des Heraus- 
gebers um die allgemeine Gelehrtengeschichte beileibe nicht 
geschmälert werden. Es ist in der Tat staunenswert, welche Stoff- 
massen ın den biographischen Anmerkungen aus einer sehr zer- 
streuten Literatur (mehrfach benutzt sind über soo Nummern!) 
und allem möglichen ungedruckten Material zusammengetragen 
sind; gegenüber der ersten Auflage ist dieser Kommentar um 
178 Seiten gewachsen. Wenn erst einmal der dritte Band der Publi- 
kation mit dem Generalregister vorliegt (die bisherigen Register des 
ersten Bandes sind weggefallen), wird dieser ebenso immense 
wie entsagungsvolle Fleiss vollends fruchtbar werden. Bei den 
engen Beziehungen, die das ganze ı5. Jahrhundert über, insbesondere 
in den fünfziger Jahren, zwischen Heidelberg und Köln bestanden, 
kommt ihr Ertrag mittelbar auch der Heidelberger Gelehrten- 
geschichte zugute. 

Einen besonders wertvollen Bestandteil der Keussenschen 
Publikation bildeten von jeher die statistischen Tabellen; sie haben 
jetzt, seit sie sich über den ganzen Zeitraum bis 1559 erstrecken, 
noch an Wert und Übersichtlichkeit gewonnen. Ein Verzeichnis der 
Pedelle, Boten, Diener, ein weiteres der Lehrer, nach Fakultäten 
und innerhalb der artistischen Fakultät nach Bursen geordnet, 
schliesslich eine Zusammenstellung besonders bemerkenswerter 
Immatrikulationen (darunter Humanisten, Wandervögel u.a.) sind 
neu hinzugekommen. Es ist sehr interessant, die Kölner statistischen 
Tabellen mit den entsprechenden Ergebnissen zu vergleichen, die 
ich für Heidelberg (in meiner ungedruckten Universitätsgeschichte) 
gewonnen habe, und die sich teilweise auch in der von mir beratenen 
(ungedruckten) Heidelberger Dissertation von B. Scharnke (1921) 
finden. Im wesentlichen übereinstimmend mit Köln, aber noch viel 
eindeutiger erkennbar als dort, ergibt sich in Heidelberg eine 
rasch zunehmende Säkularisierung des Studiums; während 1409—ı9 
nicht weniger als 48,1% aller Immatrikulierten als clerici bezeichnet 
werden, sind es 1471—85 nur noch 14,65 %, 1505—ı5 gar nur noch 


660 Buchbesprechungen 


7,6 %! Dabei steigt der Anteil der Ordensleute an dieser beständig 
sinkenden Klerikerzahl fortdauernd: 1387—ı401 nur 13,1%, 
1505—ı5 dagegen 77,6 %! Die Klosterreform des ausgehenden 
ı5. Jahrhunderts macht sich darin geltend; aber das Nachlassen 
des klerikalen Studieneifers vermag sie doch nicht aufzuhalten. 
Dem entspricht durchaus der Verlauf der Dinge in Köln, insbeson- 
dere auch der rasch zunehmende Anteil der Kölner Artisten- 
fakultät an der Gesamtzahl der Immatrikulationen — bei starkem 
und stetigem Rückgang der kanonistischen und theologischen 
Studien. Überall erhält man so denselben Eindruck sich unauf- 
haltsam auflösender mittelalterlicher Traditionen und Lebensformen 
am Vorabend der grossen Reformation. 


Freiburg ı. Br. Gerhard Ritter. 


Lukas Grünewald, Volkstum und Kirchenjahr, ein 
Beitrag zur Volkskunde der Pfalz (Mitteilungen des histori- 
schen Vereins der Pfalz, 44. Band zur Hundertjahrfeier der Gründung 
des Vereins, herausgegeben von Alb. Pfeiffer), Speyer 1927, Verlag: 
Historisches Museum der Pfalz — Historischer Verein der Pfalz 
168 Seiten, 32 Bildtafeln. 

Grünewalds Buch ist in doppelter Hinsicht wertvoll: es gibt 
einen Querschnitt durch gewisse Erscheinungen des pfälzischen 
Volkstums, vor allem des Glaubens und Brauches an einem be- 
stimmten Ort und zu bestimmter Zeit. Dann zeigt es die innige 
Verquickung des katholischen Kirchenjahres mit dem Volksleben. 
Ohne Versuch gelehrter Deutung, aber mit guter psychologischer 
Einfühlung und aus verständnisvollem Erleben heraus werden die 
Volksbräuche im Anschluss an das Kirchenjahr geschildert. Das 
Buch ist nach dieser Richtung ein gutes Nachschlagewerk von mehr 
als örtlich beschränkter Bedeutung. 

Mit der Zurückführung auf germanische Götter, die gelegent- 
lich andeutend versucht ist, wäre ich noch vorsichtiger. Jedenfalls 
wird man Teufel sprachlich nicht als Zusammenziehung von Tiu 
und Phol erklären, sondern auf das latinische diabolus zurück- 
führen. 


Heidelberg. Eugen Fehrle. 


Friedrich Sprater, Die Urgeschichte der Pfalz, 
zugleich Führer durch die vorgeschichtliche Abteilung 
des Historischen Museums der Pfalz. 2. vermehrte Auflage. 
Speier 1928. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur 
Förderung der Wissenschaften Bd. V.) 132 Seiten, 139 Abbil- 
dungen. Preis brosch. 6 RM. 

Der Vergleich dieser 2. Auflage der Urgeschichte der Pfalz 
mit der vor 13 Jahren erschienenen ersten gibt zu erkennen, wie 


Buchbesprechungen 661 


rege das Speierer Museum an dem Ausbau seiner vorgeschichtlichen 
Abteilung arbeitet. Das Buch ist von 80 auf 132 Seiten gewachsen, 
die Zahl der Abbildungen hat sich von 94 auf 139 vermehrt. Die 
Übersichten über die aus den einzelnen Perioden vorliegenden 
Funde bieten zahlreiche neue Zugänge; sie sind der zuverlässige 
Führer durch den Bestand des Museums geblieben, den sie schon 
in der ersten Auflage darstellten, und haben durch literarische 
Nachweise eine sehr erfreuliche Bereicherung erfahren. 


Neben dieser äusseren Erweiterung des Stoffes ist seine innere 
Durcharbeitung einhergegangen. Die neuen Abbildungen führen 
nicht nurneue Funde vor. sondern auchältere Bestände des Museums, 
welche entsprechend neueren Auffassungen an Bedeutung gewonnen 
haben. Dies gilt von den Steinsäulen, welche als Bekrönung von 
Grabhügeln gedient haben, und nicht minder von den grossen 
Klingen aus geschlagenem Feuerstein. Wesentlich eingehender 
als in der ersten Auflage sind die vorgeschichtlichen Befestigungen 
behandelt, an denen die Pfalz recht reich ist. Den Abschnitt über 
diese Anlagen hat Sprater einem besonderen Kapitel eingefügt, 
in welchem er unter dem Titel »Die Bodendenkmäler der vorrömi- 
schen Zeit aus der Pfalz« eine Übersicht über die verschiedenen 
archäologischen Stoffgruppen bietet. Es war ein sehr glücklicher 
Gedanke, das Buch um diesen Abschnitt zu bereichern, und nicht 
minder ist dem Leser ein zweiter von allgemeinerer Art willkommen, 
welcher einen Abriss der Besiedelungsgeschichte des Landes bietet. 
Von den wichtigeren Neufunden seien nur diejenigen aus der Bronze- 
zeit genannt, welche durch das Auftreten von zweihenkeligen 
Amphoren die Ableitung der Bevölkerung der »Hügelgräber- 
bronzezeit« von derjenigen des spätneolithischen schnurkeramischen 
Kreises ermöglichen. | 


Dem Dank an den Verfasser für seine sehr willkommene 
Gabe sei aber noch der lebhafte Wunsch angefügt, der »Urgeschichte« 
eine »Frühgeschichte« folgen zu lassen. Es kann nicht nachdrück- 
lich genug betont werden, dass das archäologische Arbeitsgebiet 
vom Paläolithikum an bis zum Beginn ausreichender geschichtlicher 
Überlieferung, d.h. bis in die Karolingerzeit hinein, eine nach 
einheitlichen Gesichtspunkten zu behandelnde Periode menschlicher 
Kulturentwicklung ist, und dass darum jede Darstellung, welche 
nicht bis zu der festen Grundlage frühgeschichtlicher Erkenntnis 
hinabführt, gleichsam in der Luft schwebt. Das Historische Mu- 
seum der Pfalz hat im Laufe der Jahre zahlreiche Untersuchungen 
auch auf dem Gebiete der provinzialrömischen Archäologie unter- 
nommen, und es birgt schöne Bestände aus Reihengräbern der 
Merowingerzeit. Man würde es sehr begrüssen, wenn eine über- 
sichtliche Behandlung auch dieser Stoffgruppen die heute noch in 
dem pfälzischen Schrifttum vorhandene Lücke recht bald ausfüllt. 


E. Wahle. 


662 Buchbesprechungen 


In der Gedächtnisschrift für Georg von Below (Berlin 1928) 
untersucht Joseph Alhaus den rechtlichen Begriff der Ausdrücke 
»Civitas und Diözese« und zwar vorwiegend an Hand der 
Urkunden des Bistums Konstanz. Er kommt dabei zu folgenden 
Resultaten: Civitas = Stadt in der Bedeutung von Bischofsstadt. 
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, war der Bischof immer ein 
Stadtbischof. Dem staatlichen Verwaltungsrecht ist auch der 
Begriff diocesis entnommen, der bischöfliche Amtsbezirk, eın 
Ausdruck, der seit der Karolingerzeit für das von der Bischofsstadt 
abhängige Territorium in Gebrauch war. Die Bezeichnung »Civitas 
et dioecesis« schliesslich lehnte sich an die stadtstaatlichen Ver- 
hältnisse des Römerreiches an, bei denen die Scheidung zwischen 
civitas und territorium klar ausgeprägt war. Diese Bezeichnung 
behauptete sich auch, als die bischöfliche Macht wieder neuen 
Glanz erhielt durch den Sieg des gregorianischen über das national- 
germanische Kirchenrecht. Nach Wiederherstellung der alten 
Bischofsmacht hat darum die Formel allgemeine Bedeutung erlangt. 
Als Anhang untersucht Alhaus noch die Frage, ob die Bischofs- 
stadt Konstanz ein eigenes Stadtkapitel oder ein Archidiakonat 
gebildet hat. Ich möchte mich mit dem Verfasser dafür entscheiden, 
dass zu keiner Zeit die Bischofsstadt weder ein eignes Dekanat 
noch ein eigenes Archidiakonat bildete. Eine Neuausgabe des für 
das Bistum Konstanz so wichtigen »Liber decimationis«, müsste 
in dieser Frage endgültigen Aufschluss bringen, da der seitherige 
Druck in mancher Hinsicht bisweilen mangelhaft ist. 


Rieder- Reichenau. 


Paul Krause. Die Stadt Oppenheim unter der Ver- 
waltung des Reiches. Frankfurter phil. Dissertation 1926. XVI, 
174 Seiten, ı Tafel. 

Vor 70 Jahren hat der Darmstädter Hofgerichtsadvokat 
W. Franck eine ausführliche Geschichte der Stadt Oppenheim 
herausgegeben, die für ihre Zeit eine schr befriedigende Leistung 
darstellte und besonders durch den Abdruck von über 200 Urkunden 
auch heute noch nicht ganz entbehrlich ist. Franck hat es in diesem 
Werke weder an Fleiss in der Aufspürung des Materials noch an 
kritischer Vorsicht in dessen Verwertung fehlen lassen. Dennoch 
vermag er in beiden Beziehungen unseren heutigen Ansprüchen 
nicht mehr zu genügen. Der Verfasser der hier anzuzeigenden 
Arbeit war daher ın der Lage, für den von ihm behandelten Zeitraum 
der Stadtgeschichte, vom Übergang Oppenheims an das Reich 
1147 bis zur endgültigen Verpfändung an die Pfalz 1375, manches 
ganz Neue beizubringen, anderes zu berichtigen und in neue 
Zusammenhänge einzuordnen. So sucht man etwa bei Franck 
vergeblich eine Erwähnung der von Herzog Friedrich von Schwaben 
in Oppenheim errichteten Burg und ihrer Zerstörung im Jahre 


Buchbesprechungen 663 


ı1ı8 (Krause, S. ı0f.); der Beitritt Oppenheims zum Dreistädte- 
bund und zum Rheinischen Bund 1254, bei Franck ziemlich sum- 
marisch abgetan, wird von Krause gründlicher erörtert. Von den 
Verpfändungen an Mainz im Jahre ı315 erhält man erst jetzt 
einen richtigen Begriff; sie standen ebenso wie die Wiederein- 
lösung 1353 in engstem Zusammenhang mit allgemeinen reichs- 
politischen Verhältnissen. Die Liste solcher dankenswerten Fr- 
gänzungen liesse sich unschwer fortsetzen; indessen beruht der 
Hauptwert von Krauses Arbeit nicht hierauf, sondern auf seinen 
breiten Ausführungen über die Verfassung und Verwaltung des 
Reichsterritoriums. Durch eingehende Erörterung aller hiermit 
zusammenhängenden Fragen werden die in diesem Punkt recht 
unzulänglichen Angaben Francks und die summarische Zusammen- 
fassung bei Niese (Verwaltung des Reichsgutes, S. 243ft.) wesentlich 
ergänzt und in manchen Punkten berichtigt. Die ältere Geschichte 
der Reichsburg Oppenheim bleibt allerdings auch jetzt im unge- 
wissen. Wenn Krause (S. 65) zu der gesicherten Annahme gelangt, 
dlass bereits vor 1225 Burg und Burgmannschaft in Oppenheim 
vorhanden waren, so verdankt er das nur einem methodischen 
Schnitzer; aus der Urkunde des Jahres 1259, die von den Einkünften 
der castrenses »zur Zeit des römischen Kaisers Friedrich und seiner 
Söhne, der Könige Heinrich und Konrad,« redet, lässt sich nur das 
Jahr 1242, Todesjahr Heinrichs (VII.), als terminus ante quem 
gewinnen; vor 1242 muss es schon castrenses gegeben haben; ob 
auch bereits zur Zeit von Heinrichs Königskrönung und Friedrichs 
Kaiserkrönung, lässt sich aus dieser Urkunde nicht entnehmen 
und bleibt ebenso unbestimmt wie Nieses Annahme (S. 244), die 
Burg scheine nicht viel vor 1244 errichtet worden zu sein. Mit der 
Möglichkeit, dass sie schon um ı225, ja vielleicht schon im 
ı2. Jahrhundert bestand, kann nach wie vor gerechnet werden 
(die Beziehung der Stelle des Ekkehard von Aura zum Jahre ıı21 
auf Oppenheim scheint mir fragwürdig, so dass etwas Sicheres 
für diese frühe Zeit kaum auszumachen sein dürfte). Aus dem 
verfassungsgeschichtlichen Teil der Arbeit seien noch hervor- 
gehoben die Ausführungen über die Kompetenz des Burgmannen- 
gerichtes (Franck, S. ı05, handelt darüber wenig eindringlich) 
und die Iintwicklung des Schultheissenamtes; das ursprüngliche 
Vorhandensein eines Vogtes war von Franck wie von Niese übersehen 
worden; Krauses Annahme, der Schultheiss habe den Vogt all- 
mählich verdrängt (S. 90), lässt sich mit der urkundlichen Über- 
lieferung in Einklang bringen und scheint überhaupt plausibel, 
da ähnliche Vorgänge auch sonst bekannt sind (Frankfurt, Oberwesel, 
Wetzlar, vgl. Niese, ı87ff.). Ebenso scheint mir die Auffassung 
Krauses vom Verhältnis der Immunität zur Grafschaft und des 
Stadtgerichts zum Landgericht im Hinblick auf die besondere 
Öppenheimer Entwicklung zuzutreffen und durch die den Schluss 
der Arbeit bildenden Feststellungen über die Einkünfte und Steuern 


664 Buchbesprechungen 


bestätigt zu werden. Das brauchbare Register verdient ebenso 
Anerkennung wie die reichhaltigen und sorgfältigen Hinweise 
auf die benutzte Literatur. Einzelne Schönheitsfehler fallen beı 
Heranziehung eines so umfassenden Materials kaum ins Gewicht. 
Immerhin sei angemerkt, dass es sich nicht empfiehlt, bequeme 
und längst eingebürgerte Siglen wie BM., BF. usw. für die Neu- 
bearbeitung der Böhmerschen Regesten, DO I, DH II usw. für die 
einzelnen Teile der Diplomata-Ausgabe durch ungewohnte und 
unpraktischere Abkürzungen zu verdrängen; Schultes Habsburger- 
studien werden besser nach der ergänzten Sonderausgabe (Geschichte 
der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten, Innsbruck 1887) 
zitiert. M. Arebs. 


Festschrift Walther Merz. Dem Historiker und Er- 
forscher der Rechtsquellen ... zum 60. Geburtstag dargebracht 
von Freunden und Verehrern. 6. Juni 1928. Herausgegeben unter 
Mitwirkung des Staates Aargau und der Städte Aarau, Baden und 
Zofingen. VIII und 242 Seiten. Aarau, Sauerländer, 1928. Mit 
Bildnis des Gefeierten und verschiedenen Tafeln. 


Als Nachfolger von Andreas Heusler besorgt Walther Merz, 
Oberrichter in Aarau. die Redaktion des vom Schweizerischen 
Juristenverein ins Leben gerufenen Unternehmens der Sammlung 
schweizerischer Rechtsquellen. Daneben ist Merz auch bekannt 
durch eine grosse Anzahl historischer Arbeiten, von denen hier 
nur seine beiden grossen Burgenwerke über die Burgen des Sisgaus 
und die Burgen des Aargaus erwähnt seien, da es sich um Arbeiten 
handelt, die jeder benutzt, der sich mit der Geschichte der ober- 
rheinischen Gebiete befasst, Dem weitgespannten Arbeitsfelde 
des Gefeierten entsprechend sind auch die Abhandlungen des vor- 
liegenden Festbandes ganz verschiedenen Gebieten entnommen. 
Dr. Friedrich Emil Welti in Kehrsatz bei Bern untersucht und 
publiziert das Recht der Twingherrschaft Kehrsatz, eine spät- 
mittelalterliche Rechtsquelle, die in einer Ausfertigung des 16. Jahr- 
hunderts erhalten ist. Prof. Fritz Fleiner in Zürich äussert sich 
zum sogenannten »Freianglerrecht«, einer Eigentümlichkeit der 
aargauischen Fischereiverhältnisse. Prof. Dr. Hans Lehmann 
veröffentlicht aus dem Archiv des Schlosses Wildegg (bis 1912 
Besitz der Familie Effinger, seither Eigentum der Schweizerischen 
Eidgenossenschaft) die Briefe des Ludwig Albrecht von Effinger 
aus holländischen Diensten 1791—1793 und 1795—1ı796. Prof. 
Dr. Tatarınoff in Solothurn untersucht eine Befestigung aus der 
jüngeren Steinzeit, die Örtlichkeit »Ramelen« bei Egerkingen 
(Kanton Solothurn), wobei sich als Resultat ergibt, dass auch in 
der sogenannten Pfahlbauerzeit ständige, befestigte Siedelungen auf 
dem Lande existiert haben. Dr. Ignaz Hess, Konventual des 
Klosters Fingelberg, bietet eine Zusammenstellung der Pfarr- 


Buchbesprechungen 665 


geistlichen der drei aargauischen Gemeinden Sins, Auw und Abtwil, 
deren Kollator bis 1866 Engelberg war. Dr. August Burckhardt 
in Basel untersucht die Herkunft der ersten Gemahlin des Grafen 
Rudolfs III. von Thierstein, die er dem Haus Pfirt zuzuschreiben 
geneigt ist. Über das »Burgerenziel« in Bern, ein Friedkreisgebiet, 
das vor den Toren der alten Zähringerstadt gelegen war und sich 
bis 1798 erhielt, handelt Bundesarchivar Prof. Dr. Türler in 
Bern. Dr. Otto Mittler in Baden (Aargau) untersucht die Anfänge 
des Johanniterordens im Aargau, besonders der Häuser Rheinfelden, 
Leuggeren und Klingnau. Eine Reihe wichtiger Beziehungen der 
Schweiz zu Süddeutschland wird berührt in der aufschluss- 
reichen Studie des Wirtschaftshistorikers Dr. Hektor Ammann 
in Aarau über die sschweizerische Kleinstadt in der mittelalterlichen 
Wirtschaft«. Mitteilungen »Aus dem Sprachgut der aargauischen 
Rechtsquellen« veröffentlicht Seminardirektor Arthur Frey in 
Wettingen. — Eine Bibliographie, enthaltend über ı50 Titel wissen- 
schaftlicher Arbeiten von Walther Merz, beschliesst den wohl- 
gelungenen Band. 


Zürich. Anton Largiadir. 


Ludwig Heizmann. Der Amtsbezirk Oberkirch in 
Vergangenheit und Gegenwart. Mit 2ı Abbildungen. Bade- 
nia-A.-G. für Verlag und Druckerei, Karlsruhe 1928. 172 Seiten. 

Dieses Buch dürfte im Kreise der Pfarrer und der Lehrer 
im Sinne einer Heimatkunde begrüsst werden. Es werden die 
früheren Klöster — einschliesslich Rippoldsau —, die Wallfahrten 
und Wallfahrtskirchen, die Familiennamen behandelt; sodann 
folgt (S. 4off.) die Beschreibung der einzelnen Gemeinden in 
alphabetischer Reihenfolge. Ausser geographischen und statisti- 
schen Angaben sind jeweils reichhaltige Verzeichnisse mit Flur- 
und Gewannamen zusammengestellt, auch einige Sagen beigefügt. 

Die geschichtlichen Feststellungen beruhen nicht nur auf 
gedruckten Quellen, sondern Verfasser hat auch ungedrucktes 
Material herangezogen, auch die Gemeindearchive. Dagegen hat 
er die Amt und Stadt Oberkirch betreffenden zahlreichen Akten- 
bündel ım G.L.A. nicht benutzt. Auch fehlt unter den Literatur- 
angaben die wertvolle Arbeit von Joh. Fritz, »Das Territorium 
des Bistums Straßburg«, sowie Kriegers »Topogr. Wb.« und 
Zentners Buch über das Renchtal. Die ältesten Jahreszahlen 
für die Ortschaften sind aber zum grossen Teil offenbar Krieger 
entnommen. 

Vielleicht weniger für Kurfremde, auf deren Interesse der 
Verfasser hofft, als für solche Interessenten, die sich über das Wesent- 
liche aus der Geschichte der Ortschaften orientieren wollen, kann 
das Buch als Nachschlagewerk empfohlen werden, wenn auch 
nicht ohne kritische Vorbehalte. 


666 Buchbesprechungen 


Die Erklärung der Familiennamen, noch mehr aber die der 
Flur- und Gewannamen ist in vielem lehrreich, aber auch häufig 
zu beanstanden. Das bei jeder Ortschaft zu findende Verzeichnis 
der letzteren hätte dadurch stark gekürzt werden können, dass 
die häufig in Zusammensetzungen vorkommenden Begriffe, wie 
Bühnd, Hilse, Loch oder Loh, Schliff usw., in besonderer Aufzählung 
kurz erklärt worden wären. Dies hätte zahlreiche Wiederholungen, 
aber auch Widersprüche verhindert. Überdies sind Namenerklä- 
rungen, bei denen zwei oder drei Deutungen offen gelassen werden, 
namentlich für Schulen, nicht gerade empfehlenswert; so z. B. 
»Ringelbach = Bach des Ringilo; möglicherweise rührt der Name 
von dem gewundenen Laufe des Baches here. Oder man vgl. die 
vier Möglichkeiten offen lassende »Erklärung« des Namens Fein- 
eck (S. 133 und 137). Die eine davon weist auf den Vornamen 
»Feimo« hin. In dieser Hinsicht hat es sich der Verfasser auch 
sonst besonders leicht gemacht. Der Eckenfels ıst ihm ein Fels 
des Ekko; der Schnurrenhof ein Hof des Snurro u. dgl. m., »Lassalos 
Stein« (Griesbach) = der Ortsstein des Lassalo. Hier ist wohl 
eher an den Oberamtmann de Lassolaye zu denken (seit 1803). 
»Zuflucht« erklärt Verfasser = »zu der steilen Hald««; (Halde 
— Fluh)'!). — Unter »Gaisbach« vermisst man einen Hinweis auf 
Grimmelshausen. — Zu Fernach wäre anzumerken, dass es öster- 
reichisch war (Mortenau)?2). Nur kirchlich gehörte es zur Pfarrei 
Oberkirch. — Das Vorder- und Hintergetöss (Grenze ein früher 
mächtigerer Sturz der Rench bei Hubacker) waren Gerichtsbezirke. 
Der Schlossbuckel bei Ödsbach verdankt seinen Namen nicht 
einem alten Schlosse, sondern dem Plan des Bischofs Rohan, hier 
ein Schloss zu bauen, was auch eine Zeitlang begonnen, dann 
aber aufgegeben wurde (zu S. 76). — 

Seite 139 heisst es, Mönche von Rippoldsau und von Kniebis 
hätten im Jahre 1290 die Mineralquelle in Rippoldsau entdeckt; 
Seite 170 dagegen; »Wann diese Wunderquellen entdeckt... worden 
sind, steht nicht fest. Wahrscheinlich sind sie schon von den Mön- 
chen ... um 1140 aufgefunden worden.« — 

Ein erheblicher Irrtum ist die Gleichstellung des Rippoldsauer 
Filials Kniebis (Baden) mit württ. (Kloster) Kniebis sim Pfarr- 
bezirk Dornstetten«, (richtig: Freudenstadt). Das Kloster Kniebis 
hat mit dem Amtsbezirk Oberkirch nur insofern zu tun, als es 
im Renchtal nicht wenige Besitzungen hatte, wie ich es in »Zu Kniebis 
auf dem Walde« dargestellt habe3). 

Mit Württemberg steht der Verfasser überhaupt auf schlechtem 
Fusse. Er hat sich nicht einmal über die Herzöge und ihre Regie- 


») Mein Buch »Zu Kniebis auf dem Walde«e, wo die Entstehung der »Zu- 
flucht« geschildert wird, war dem Verfasser unbekannt. 
2) Hier wäre Krieger zu berichtigen (I. 580). 
3) Auch Kricger scheidet unter »Kniebis« nicht ganz klar und führt zu bad. 
Kniebis Urkunden an, die das Kloster betreffen (IT. 1204). 


Buchbesprechungen 667 


rungszeit, soweit sie für die württ. Pfandschaft 1604—1634 und 
1649 —1664 in Betracht kommen, orientiert. Er schiebt daher dem 
für die Hebung des Amtes Oberkirch liebevoll besorgten Herzog 
Friedrich (f 1608) allerlei zu, was nur seine Nachfolger betreffen 
könnte — wenn es richtig wäre. Dem Bau der fahrbaren Kniebis- 
strasse unter Friedrich widmet er kein Wort. Ganz zu verwerfen 
aber sind seine immer wiederholten Behauptungen von der »gewalt- 
samen Reformation des Amtes Oberkirch« seit Friedrich und von 
der Errichtung einer evangelischen Pfarrei je in Griesbach und 
in Oppenau. Die Zitate, die er hierfür angibt (S. ı5f.), stimmen 
sämtlich nicht. Dagegen habe ich in dieser Zeitschrift (Bd. 43, 
S. 138 und 142!) kurz das Wesentliche festgestellt, was in konfes- 
sioneller Hinsicht zu sagen ist. Wäre das, was L. Heizmann über 
die gewaltsame Reformierung des Amtes immer wieder vorbringt, 
den Tatsachen entsprechend, so würden scharfe Proteste wegen 
grober Verletzung des Pfandvertrags nicht ausgeblieben sein, 
und der tatsächlich im Jahre 1651 erfolgte Einspruch wegen einiger 
Fälle von Ärgemis in dieser Hinsicht müsste notwendigerweise 
auch das enthalten, was Verfasser als richtig annimmt. 


(S. 16, 17, 58, 129, 131). Eine Einwanderung von Protestanten 
aus Württemberg widersprach dem Pfandvertrag nicht, und es ist 
ganz begreiflich, dass gerade in Oppenau diese Zuwanderung 
stattfand. Im Jahre 1617 waren dort 60 protestantische Bürger?), 
aber kein evangelischer Pfarrer. Von Gewalt der katholischen 
Bevölkerung gegenüber ist nicht zu reden. Von der Verdrängung 
katholischer Geistlicher ist — begreiflicherweise — in den Akten 
nirgends etwas zu finden. Im Jahre 1634, als das Amt wieder an 
den Bischof von Strassburg fiel, heisst es in einer amtlichen Dar- 
stellung ausdrücklich, dass die Untertanen seitens Württembergs 
ssowohl bei der Religion als auch altem Herkommen und 
Gewohnheiten manuteniert worden«e. Das Pfarrwesen blieb, 
ganz entsprechend den Vertragsbestimmungen, völlig ausserhalb der 
Kompetenzen der württembergischen Beamten. Dem Kloster 
Allerheiligen wurden durchaus keine Schwierigkeiten bei der Ver- 
sehung der Pfarrkirche in Oberkirch gemacht. Von 6ojähriger 
Reformation ist auch deshalb keine Rede (vgl. Heizmann besonders 
S. 131), weil die württ. Pfandherrschaft von 1634 bis 1649 gar nicht 
weiterbestand. Dies ist dem Verfasser nicht bekannt gewesen. 
Auch weiss er nicht, dass Franz Egon v. Fürstenberg 1665 gar 
nicht wieder im »ruhigen Besitz« des Amtes war, wie Kolb sagt 
(III. S. 10), sondern dass die Verpfändung, nur in anderer Form, 
bis 1718 weiterlief3). 


ı) »Das bisch. Amt Oberkirch unter württ. Pfandherrschaft.e 1. 2.43. 
S. 132ff. 

2) Oppenau war 1615 verbrannt und unter württ. Beisteuer und vom 
bekannten Baumeister Heinrich Schickhardt wieder schmuck aufgebaut worden. 

3) Vgl. Z. 43. S. 146. 


668 Buchbesprechungen 


Wegen der Unterbrechung von 1634—49 ist es aber ganz 
unmöglich, dass die 1638—4ı gemeldeten Hexenprozesse von 
Württemberg aus befohlen worden wären (S. ı3r). Auch sind 
die Vorkommnisse in der Ortenau und in Offenburg im ersten 
Drittel des 17. Jahrhunderts zu bekannt, als dass man sich wundern 
dürfte, wenn auch benachbarte Gebiete vom Hexenwahn erfasst 
worden wären. Tatsächlich handelt es sich denn auch um Hexen- 
prozesse, die 1631—32 in Oppenau, ganz in der Art jener in 
Offenburg usw., statttanden (vgl. »Oppenauisches Hexenbuch« im 
G.L.A.). Die Behandlung dieser Angelegenheit im vorliegenden 
Buche ist nicht objektiv. Auch sonst ist die sachlichere Dar- 
stellung der gleichen Gegenstände in des Verfassers Büchlein 
»Die Renchtal-Heilquelilen« (1927) gegenüber der im vorliegenden 
Buche bevorzugten Art anzumerken. 


Karlsruhe. M. Eımer. 


Wenn in diesen der Wissenschaft gewidmeten Blättern die 
Sinnsprüche »Aus Welt und Leben« des zu früh verstor- 
benen Max von Gulat angezeigt werden (München, Knorr & 
Hirt [1927] 72 Seiten), so geschieht dies nicht nur, weil der Ver- 
fasser lange Jahre auf dem Badischen Generallandesarchiv gear- 
beitet und gelegentlich in dieser Zeitschrift Beiträge veröffentlicht 
hat, sondern weil aus diesen Aphorismen eine Persönlichkeit hervor- 
leuchtet, wie sie eben nur in dem oberrheinischen Kulturkreis 
gedeihen kann. Als Spross einer alten badischen Beamtenfamilie, 
dem benachbarten Elsass nahe verbunden, sehen wir das Bild eines 
Kavaliers im besten Sinne des Worts mit aristokratischem Lebens- 
gefühl, aber mit jenem Einschlag von Demokratie, wie er nur in 
unserer Ecke möglich ist. In einem feinsinnigen Vorwort hat 
W. Andreas, der Gulat im Leben nahestand, dies hervorgehoben. 
In diesem Sinne ist das Werkchen eine Geschichtsquelle. W. 7: 


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